Rede:
ID1322804800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. jetzt: 1
    5. der: 1
    6. Kollege: 1
    7. Hildebrecht: 1
    8. Braun.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998) (Drucksachen 13/9527, 13/10322, 13/10323) . 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die im .Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Modernisierung von Beamtenrecht und Beamtenversorgung (Drucksachen 13/5840, 13/6153 Nr. 2, 13/9622, 13/10322) 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz) (Drucksache 13/10282) 20937 D Erwin Marschewski CDU/CSU 20937 D Fritz Rudolf Körper SPD 20939 A Dr. Wilfried Penner SPD 20940 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20941 C Dr. Max Stadler F.D.P. 20943 B Maritta Böttcher PDS 20944 D Meinrad Belle CDU/CSU 20946 A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20947 C, 20950 C Ulrich Adam CDU/CSU 20948 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 20948 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 13/10187, 13/10315, 13/10324) 20951 C Norbert Schindler CDU/CSU 20951 D Kurt Palis SPD 20952 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20954 B Ulrich Heinrich F D P. 20954 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 20955 D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/7185, 13/10331) 20957 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betreuungsrecht (Drucksachen 13/7176, 13/10331) 20957 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung (Drucksache 13/10301) 20957 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20958 A, 20961 C Margot von Renesse SPD . . . 20959 B, 20961 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20962 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20962 D Heidemarie Lüth PDS 20963 D Ronald Pofalla CDU/CSU 20964 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20965 B Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz) (Drucksache 13/10332) 20966 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20967 A Dr. Eckhart Pick SPD 20968 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20969 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20969 D Dr. Eckart Pick SPD 20970 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20971 A Nächste Sitzung 20971 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20972* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda PDS 20973* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20973* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 20974* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. April 1998 20937 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 3. 4. 98 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 3. 4. 98 Beck (Bremen), BÜNDNIS 3. 4. 98 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Berger, Hans SPD 3. 4. 98 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 3. 4. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3. 4. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 3. 4. 98 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Diller, Karl SPD 3. 4. 98 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 3. 4. 98 Duve, Freimut SPD 3. 4. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 3.4.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN Fink, Ulf CDU/CSU 3. 4. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 3. 4. 98 Folta, Eva SPD 3. 4. 98 Geiger, Michaela CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 3. 4. 98 Hiksch, Uwe SPD 3. 4. 98 Ilte, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Irber, Brunhilde SPD 3. 4. 98 Jacoby, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Kossendey, Thomas CDU/CSU 3. 4. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 3. 4. 98 Annegret Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 3. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 3. 4. 98 Leidinger, Robert SPD 3. 4. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 3. 4. 98 Dr. Luft, Christa PDS 3. 4. 98 Maaß (Herne), Dieter SPD 3. 4. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mascher, Ulrike SPD 3. 4. 98 Mattischeck, Heide SPD 3. 4. 98 Möllemann, Jürgen, W. F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Pfaff, Martin SPD 3. 4. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 3. 4. 98 * Rauber, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Reschke, Otto SPD 3. 4. 98 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD 3. 4. 98 Scharping, Rudolf SPD 3. 4. 98 Scheelen, Bernd SPD 3. 4. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 3. 4. 98 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 3. 4. 98 Horst Schmidt-Zadel, Regina SPD 3. 4. 98 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 3. 4. 98 Hans Peter Schnieber-Jastram, Birgit CDU/CSU 3. 4. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 3. 4. 98 Dietmar Schultz (Everswinkel), SPD 3. 4. 98 Reinhard Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 3. 4. 98 Schwanitz, Rolf SPD 3. 4. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 3. 4. 98 Sigrid Dr. Struck, Peter SPD 3. 4. 98 Terborg, Margitta SPD 3. 4. 98 Thierse, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Vosen, Josef SPD 3. 4. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 3. 4. 98 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 3. 4. 98 Gert Wieczorek (Duisburg), SPD 3. 4. 98 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 3. 4. 98 Wittich, Berthold SPD 3. 4: 98 Zierer, Benno CDU/CSU 3. 4. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda (PDS): Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz ist die Folge der von der PDS abgelehnten Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. April. Zwar gibt es gesetzliche Grundlagen, wie die Steuersätze für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte festzulegen sind. Insoweit stimmen wir dem Gesetz zu. Eine Debatte erübrigt sich eigentlich. Allerdings ist zu prüfen, ob bei Änderung des Umsatzsteuergesetzes auch das Prinzip der Steuergerechtigkeit erfüllt wird. Nach dem Einkommensteuergesetz sind über 160 000 Betriebe buchführungspflichtig, die aber die Umsatzssteuer pauschalieren. Offen bleibt die vom Bundesrechnungshof schon mehrfach gestellte Frage, warum diese Betriebe nicht zur Umsatzsteuer optieren. Wir halten das Argument, daß die Vorteile der Pauschalierung durch die zusätzlichen Kosten für den Steuerberater aufgezehrt würden, für nicht stichhaltig. Im Zeitalter der EDV tendiert der zusätzliche Aufwand in den buchführungspflichtigen Betrieben gegen Null. - Außerdem gilt: Die Steuerberatungskosten sind bei der Einkommensteuer absetzbar. Offensichtlich muß das auch die Meinung der Regierungskoalition gewesen sein, da sie die Forderung nach Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Landwirte noch in ihren ersten großen Steuerreformentwurf aufgenommen hatte. Die PDS ist der Meinung, daß sich an der Aktualität dieser Forderung nichts geändert hat. Im Gesetzentwurf ist auch eine Änderung der Vieheinheiten-Staffel vorgesehen. Diese Regelung lehnt die PDS aus agrarpolitischen und ökologischen Gründen ab. Agrarpolitisch liegt ihr das Konzept der Betriebsspezialisierung und der Produktionsintensivierung zu Grunde. Umweltpolitisch wird der Konflikt bei der Einhaltung der Düngeverordnung verschärft. Zur Einhaltung der Düngeverordnung ist zum Beispiel die Bildung von Gülle-Gemeinschaften bei voller Ausschöpfung der Möglichkeiten der Vieheinheiten-Staffel notwendig. Wenn steuerliche Regelungen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gesellschaft einen Vorteil haben sollen, dann wären sie so zu gestalten, daß der Weg zu höherer Effizienz auf dem Wege der Kooperation gesucht wird. Es wird Zeit, daß auch dabei stärker die Erfahrungen der Bauern in Ostdeutschland berücksichtigt werden, die diese Vieheinheiten-Staffel kaum interessiert, da der Tierbesatz weit unter einer Vieheinheit pro Hektar liegt. Die PDS lehnt wegen der damit verbundenen ökologischen Probleme die vorgesehene Neuregelung der Vieheinheiten-Staffel ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Die Gruppe der PDS wird Stimmenthaltung üben. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zweifellos zu einer gewissen Entrümpelung von nicht weniger als 26 einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben aber einige Zweifel, ob dabei die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Handwerksbetriebe und der Verbraucher genügend gewahrt werden. Die Vereinfachung des Kaufmannsbegriffs des HGB erscheint mir einleuchtend. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung sind die Kleingewerbetreibenden, die bisher unter den Begriff des Minderkaufmanns fielen, einfache „BGB-Bürger", keine Kaufleute, unterliegen also nicht den strengen Regeln des HGB. Sie können aber den Kaufmannsstatus freiwillig durch Eintragung in das Handelsregister erwerben. Dem Einwand des Bundesrats gegen die Regelung, daß sie den Kaufmannsstatus jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen wieder ablegen können, vermag ich nicht zu folgen. Die Option entspricht den Bedingungen des kleinen Gewerbes und schützt es. Die Kosten für Eintragung und Löschung werden schon dafür sorgen, daß kein Mißbrauch getrieben wird. Bedauerlich ist es jedoch, daß dem Vorschlag des Bundesrats nicht gefolgt wurde, den § 36 HGB nicht zu streichen und es somit dabei zu belassen, daß kommunale und andere öffentliche Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Einführung einer Eintragungspflicht ist reine Bürokratie. Die Transparenz der betreffenden Unternehmen ist auch ohne Eintragung gewährleistet. Was zum Beispiel eine Sparkasse ist, weiß man auch ohne Blick ins Handelsregister. Aus Kreisen der Handwerkskammer wird mit guten Gründen der beabsichtigten Neuregelung widersprochen, daß Gutachten der Kammerorganisationen vor Eintragung ins Register nicht mehr in jedem Fall, sondern nur noch in zweifelhaften Fällen einzuholen sind. Es geht hier um § 23 der Handelsregisterverfügung. Die guten Gründe liegen im Sachverstand der Kammern bei der Beurteilung der für die Eintragung entscheidenden Frage, ob ein Unternehmen betrieben wird, das „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert oder nicht. Gegen die beabsichtigte Vereinfachung des Firmenrechts ist nichts einzuwenden. Ich bin durchaus für größere Freiheit bei der Wahl eines aussagekräftigen und werbewirksamen Firmennamens. Ob allerdings die Auflockerung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots den Interessen der Verbraucher dient, halte ich nicht für sicher. Bei dem üblichen marktschreierischen Konsumterror muß gewährleistet bleiben, daß die Verbraucher nicht schon durch die Firmenbezeichnung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht werden. Daß es in der freien Marktwirtschaft ansonsten redlich zugeht, ist ohnehin nicht zu erwarten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 723. Sitzung am 27. März 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht zu stellen: - Gesetz zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 - Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen - Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und anderer Gesetze - Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes - Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten (Opferanspruchssicherungsgesetz - OASG) - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes - Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn - Gesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung - Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz - KapAEG) - Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeseizes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt, daß es nunmehr gelungen ist, die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht zum Abschluß zu bringen. Damit wird für den Naturschutz in einem wichtigen Teilbereich Rechtssicherheit geschaffen. Die Auslegung des vorliegenden Gesetzes wird sich an den Vorgaben der umgesetzten EWG-Richtlinien zu orientieren haben. Dies gilt insbesondere für die generelle Unzulässigkeit von Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen vor Unterschutzstellung (§ 19 b Abs. 5 BNatSchG) im Verhältnis zu den Regelungen für die Unzulässigkeit von Projekten (§ 19 c BNatSchG) und Plänen (§ 19 d BNatSchG). Der Bundesrat stellt fest, daß für Projekte und Pläne vorrangig die Spezialvorschriften des § 19c und 19d BNatSchG mit der dort vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen maßgeblich sind. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Kontrollkriterien für die Bewertung und Entscheidung bezüglich neuer Technologien im Rüstungsbereich - Drucksache 13/6449 - Ausschuß für Verkehr - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege - Drucksache 13/8389 -- Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Ausbau der Schienenwege 1997 - Drucksache 13/8889 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.1 Drucksache 13/9819 Nr. 2.2 Drucksache 13/9819 Nr. 2.3 Drucksache 13/9819 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.35 Drucksache 13/9819 Nr. 2.57 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9819 Nr. 2.27 Drucksache 13/9819 Nr. 2.42 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/7306 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.11 Drucksache 13/7867 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 2.9 Drucksache 13/8615 Nr. 2.108 Drucksache 13/8615 Nr. 2.114 Drucksache 13/8615 Nr. 2.117 Drucksache 13/8615 Nr. 2.119 Drucksache 13/9086 Nr. 2.15 Drucksache 13/9086 Nr. 2.46 Drucksache 13/9477 Nr. 2.6 Drucksache 13/9477 Nr. 2.2 Drucksache 13/9668 Nr. 2.4 Drucksache 13/9668 Nr. 2.18 Drucksache 13/9668 Nr. 2.40
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann Frau von Renesse in vielem nur beipflichten, und ich hoffe, wir werden in der nächsten Wahlperiode gemeinsam gründlicher an dieses Thema herangehen können, als das heute hier möglich ist.

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Und den Ansprüchen gerecht werden, die Frau von Renesse heute skizziert hat! Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Ihr seid euch doch noch nicht einmal einig!)

    Seit Bekanntwerden des Regierungsentwurfs zu einem Betreuungsrechtsänderungsgesetz sind die Betroffenenverbände Sturm gelaufen, und ich meine, zu Recht. Wieder einmal soll gerade auf Kosten der Schwächsten gespart werden. Die Existenz von qualifizierten Berufsbetreuern und von Betreuungsvereinen wird gefährdet, die ehrenamtliche Betreuung weiter zurückgedrängt,

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Ist doch völlig falsch, Herr Beck!)

    und all dies, ohne daß man die Schwachpunkte des geltenden Rechts genau benennen könnte oder analysiert hätte.
    Von dieser auch in der Anhörung des Rechtsausschusses geäußerten Kritik haben Sie sich nur wenig beeindrucken lassen. Offensichtlich haben Sie sich von dem Motto „Viel Feind, viel Ehr" leiten lassen in Ihrem Bestreben, den Entwurf doch noch in dieser Legislaturperiode auf Biegen und Brechen durchzuboxen. Ich weiß, daß auch vielen von Ihnen in der Koalition nicht recht wohl bei dem Unternehmen ist, weil Sie die Schwächen Ihres Entwurfes durchaus kennen.
    Den Betreuten drohen massive Verschlechterungen. Auf ihr Einkommen und Vermögen wird bei Maßnahmen, die sie - wie bei Zwangsbetreuungen - möglicherweise gar nicht wollen, stärker Zugriff genommen als bei Leistungen der Sozialhilfe, die nur mit dem Willen der Betroffenen gewährt werden kann. Die Konsequenz wird sein, daß Betreuung nicht nur als Hilfe, sondern zuweilen auch als Belastung erlebt werden wird. Die Akzeptanz der Betreuungen wird so nicht gefördert, sondern demontiert.
    Die Einführung eines zehnjährigen Rückgriffsanspruches der Staatskasse gegenüber den Betreuten und ihren unterhaltspflichtigen Angehörigen wird zur Übernahme von Betreuungen durch belastete Angehörige führen, die den staatlichen Regreß fürchten müssen. Sie gefährdet die Rehabilitation der Betreuten und entsprechende Bemühungen der Betreuer. Der Anreiz zur Aufnahme einer selbständigen Arbeit wird minimiert, wenn der ehemals Betreute noch nach zehn Jahren für die durch die Betreuung verursachten Kosten geradestehen muß. Ganz nebenbei werden auch noch die Vormundschaftsgerichte mit weiteren Verfahren belastet. Wie diese zusätzliche Belastung der Justiz den Ländern helfen soll, müssen Sie den Ländern nach dem Beschluß dieses Gesetzes wahrscheinlich noch ausführlich erklären.
    Auch die vorgesehene Vergütungsregelung ist auf harte Kritik gestoßen. Sie trifft sowohl Betreuungsvereine wie auch qualifizierte Berufsbetreuer in ihrer Existenzgrundlage. Für Berufsbetreuer ohne Fachkenntnisse werden als unterste Stufe 35 DM pro Stunde geleisteter Arbeit vorgesehen. Diese „Betreuung light" stellt die bislang erreichte Fachlichkeit in der Berufsbetreuung in Frage. Zugleich wird der Vorrang der bisher maßgeblich durch die Betreuungsvereine organisierten unentgeltlichen ehrenamtlichen Betreuungen gefährdet.
    Der Vergütungssatz von Berufsbetreuern mit entsprechenden Fachkenntnissen durch eine Fachhochschulausbildung, wie es bei Vereinsbetreuern in der Regel der Fall ist, soll 60 DM pro Stunde betragen. Dieser Betrag wird jedoch als bei weitem nicht kostendeckend angesehen. Sind die Betreuungsvereine aber in ihrer Existenz bedroht, gehen die ehrenamtlichen Betreuungen zurück und werden die Kommunen wieder verstärkt für Betreuungen einstehen müssen. Gespart wird damit keine Mark. Der Entwurf wird in diesen Punkten im Ergebnis, entgegen seiner erklärten Absicht, bei Ländern und Kommunen sogar kostensteigernd wirken.
    Auch meine Fraktion sieht Anlaß zur Kritik am geltenden Betreuungsrecht. Solange es aber keine fundierten Kenntnisse darüber gibt, worauf die Probleme im einzelnen zurückzuführen sind, gibt es keinen Grund, jetzt im Schweinsgalopp eine Reform des erst sechs Jahre alten Gesetzes zu verabschieden. Sie erreicht ihr gesetztes Ziel nicht - das kann man heute schon sicher sagen - und führt bei allen Betroffenengruppen zu Rechtseinbußen. Deshalb lehnen wir diesen Entwurf ab und hoffen, auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion in der nächsten Wahlperiode hier zu einer anständigen und gut durchdachten Reform zu kommen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt der Kollege Hildebrecht Braun.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hildebrecht Braun


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau von Renesse, gestern abend habe ich

    Hildebrecht Braun (Augsburg)

    noch meiner Besuchergruppe gegenüber gesagt: Die
    Frau von Renesse ist ein Vorbild einer Abgeordneten,

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Diese Arroganz, das ist ja unglaublich!)

    die an der Sache orientiert diskutiert und die Dinge kenntnisreich angeht.

    (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Sehr richtig!)

    Heute ziehen Sie eine Wahlkampfschau ab, die dem Thema in gar keiner Weise angemessen ist.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Diese Arroganz! Margot von Renesse [SPD]: Ich denke an mich, wenn ich Betreuung brauche!)

    Ich verstehe nicht, Frau von Renesse, warum Sie in die Behandlung dieses Themas, bei dem Sie so mitgearbeitet haben, eine solche Schärfe hereinbringen, wo es doch um ein Anliegen geht, das uns alle hier eint.

    (Zuruf von der SPD: Nichts verstanden!)

    Wir wollen die Betreuung der zu Betreuenden verbessern und sicherstellen. Darum geht es, nicht um Wahlkampf. Dazu eignet sich dieses Thema nicht.
    Ich glaube, es ist für jedermann offenkundig, daß sechs Jahre nach Einführung des neuen Betreuungsrechts genügend Erfahrung mit den neuen Instrumenten vorhanden ist, um den Änderungsbedarf einschätzen zu können. Insgesamt hat sich das neue Recht bewährt. Es haben sich aber in einigen Bereichen Defizite gezeigt, die beseitigt werden müssen.
    Leider haben sich nicht genügend ehrenamtliche Betreuer gefunden. Das ist eine äußerst betrübliche Beobachtung, die aber nicht völlig überrascht. Der ehrenamtliche Bereich hat insgesamt an Zuspruch verloren. Das mag mit einer Veränderung im Denken vieler Menschen zu tun haben, die von uns allen bedauert wird. Das Gebot der Nächstenliebe wird immer mehr als Sache der Kirchgänger und hoffnungslosen Idealisten verkannt. Richtig ist aber, daß Solidarität mit denen, die Solidarität benötigen, und Hilfsbereitschaft für Hilfsbedürftige in unserem Land unverzichtbar sind und unverzichtbar bleiben.
    Es kann gerade im Bereich der Betreuung nicht ausreichen, gelegentlich einer besonders rührigen Person stellvertretend für Tausende anderer ein Bundesverdienstkreuz zu überreichen oder sie in Sonntagsreden gebührend hervorzuheben. Nein, viele müssen im Bereich der Betreuung Bedürftiger Verantwortung für andere übernehmen. Wir müssen denen, die dieses tun, diese Aufgabe soweit wie möglich erleichtern. Deshalb müssen wir Überregulierung abschaffen und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen erleichtern und gerechter machen.

    (Beifall der Abg. Ina Albowitz [F.D.P.])

    Die Lockerung der Vorschriften über zu fertigende Berichte speziell bei kleineren Vermögen ist zum Beispiel einer dieser Schritte, die dazu führen, daß mehr Zeit für die direkte persönliche Zuwendung für den zu Betreuenden übrigbleibt. Das ist deshalb eine richtige Entscheidung.
    Es bleibt aber bei dem Grundsatz, daß Betreuung anderer Menschen primär ehrenamtliche Aufgabe sein soll. Das entspricht nicht nur dem Subsidiaritätsgrundsatz. Es wird auch zu der vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünschten Folge führen, daß die Betreuung über die rechtliche Seite hinaus auch persönliche Zuwendung zum Betreuten bedeutet, eine Leistung, die Ehrenamtliche nicht nur auf Grund ihrer persönlichen Nähe zum Betreuten leichter zu erbringen vermögen als Berufsbetreuer.
    Insgesamt muß es uns im Interesse der sehr vielen zu betreuenden Personen um die stete Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung der Betreuung und Pflege gehen. Qualität in diesem Bereich ist aber ohne Gewährleistung finanzieller Leistungen nicht zu schaffen. So haben wir eine deutlich verbesserte Regelung für die Aufwandsentschädigung ins Gesetz geschrieben. Es ist richtig, hier in zwei Stufen an die berufliche Qualifikation der Betreuer anzuknüpfen.
    Ich selbst frage mich allerdings, ob wir all die heute zu beschließenden Regelungen in Gesetze hätten schreiben müssen. Muß es wirklich ein Berufsvormundsvergütungsgesetz geben, oder hätten wir nicht besser eine Verordnungsermächtigung in das BGB geschrieben, die es der Verwaltung erlaubt hätte, flexibler durch Verordnungen auf sich verändernde Bedingungen zu reagieren. Das könnte passieren, wenn sich beispielsweise die Situation auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich verändern sollte und deswegen im Wettbewerb mit anderen Arbeitsangeboten möglicherweise bald höhere Beträge aufgewandt werden müssen.
    Ich möchte im Anschluß an die Grundgedanken der Reform des Kindschaftsrechtes auf die Stellung des nicht verheirateten Vaters hinweisen, die hier deutlich verbessert worden ist. Ich freue mich darüber ganz besonders; denn schließlich war es eine der Grausamkeiten der bisherigen Regelung, daß der nicht verheiratete Vater im Fall des Todes der Mutter nicht etwa selbstverständlich als Vormund in Frage kam, sondern regelmäßig die Tante, die Oma oder sonst wer immer. Grundgedanke des neuen Kindschaftsrechtes ist es, daß das Kind einen natürlichen Anspruch auf Vater und Mutter hat. Selbstverständlich muß dieser Anspruch auch und gerade dann gelten, wenn die Mutter ausfällt. Dann muß eben der Vater als erster für die rechtliche und tatsächliche Sorge des Kindes zuständig sein.
    Betreuung zu verbessern ist das Ziel des Gesetzes. Ich glaube, wir kommen mit diesem Gesetz diesem Ziel einen deutlichen Schritt näher.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)