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    Plenarprotokoll 13/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998) (Drucksachen 13/9527, 13/10322, 13/10323) . 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die im .Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Modernisierung von Beamtenrecht und Beamtenversorgung (Drucksachen 13/5840, 13/6153 Nr. 2, 13/9622, 13/10322) 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz) (Drucksache 13/10282) 20937 D Erwin Marschewski CDU/CSU 20937 D Fritz Rudolf Körper SPD 20939 A Dr. Wilfried Penner SPD 20940 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20941 C Dr. Max Stadler F.D.P. 20943 B Maritta Böttcher PDS 20944 D Meinrad Belle CDU/CSU 20946 A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20947 C, 20950 C Ulrich Adam CDU/CSU 20948 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 20948 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 13/10187, 13/10315, 13/10324) 20951 C Norbert Schindler CDU/CSU 20951 D Kurt Palis SPD 20952 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20954 B Ulrich Heinrich F D P. 20954 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 20955 D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/7185, 13/10331) 20957 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betreuungsrecht (Drucksachen 13/7176, 13/10331) 20957 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung (Drucksache 13/10301) 20957 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20958 A, 20961 C Margot von Renesse SPD . . . 20959 B, 20961 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20962 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20962 D Heidemarie Lüth PDS 20963 D Ronald Pofalla CDU/CSU 20964 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20965 B Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz) (Drucksache 13/10332) 20966 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20967 A Dr. Eckhart Pick SPD 20968 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20969 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20969 D Dr. Eckart Pick SPD 20970 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20971 A Nächste Sitzung 20971 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20972* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda PDS 20973* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20973* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 20974* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. April 1998 20937 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 3. 4. 98 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 3. 4. 98 Beck (Bremen), BÜNDNIS 3. 4. 98 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Berger, Hans SPD 3. 4. 98 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 3. 4. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3. 4. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 3. 4. 98 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Diller, Karl SPD 3. 4. 98 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 3. 4. 98 Duve, Freimut SPD 3. 4. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 3.4.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN Fink, Ulf CDU/CSU 3. 4. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 3. 4. 98 Folta, Eva SPD 3. 4. 98 Geiger, Michaela CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 3. 4. 98 Hiksch, Uwe SPD 3. 4. 98 Ilte, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Irber, Brunhilde SPD 3. 4. 98 Jacoby, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Kossendey, Thomas CDU/CSU 3. 4. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 3. 4. 98 Annegret Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 3. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 3. 4. 98 Leidinger, Robert SPD 3. 4. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 3. 4. 98 Dr. Luft, Christa PDS 3. 4. 98 Maaß (Herne), Dieter SPD 3. 4. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mascher, Ulrike SPD 3. 4. 98 Mattischeck, Heide SPD 3. 4. 98 Möllemann, Jürgen, W. F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Pfaff, Martin SPD 3. 4. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 3. 4. 98 * Rauber, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Reschke, Otto SPD 3. 4. 98 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD 3. 4. 98 Scharping, Rudolf SPD 3. 4. 98 Scheelen, Bernd SPD 3. 4. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 3. 4. 98 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 3. 4. 98 Horst Schmidt-Zadel, Regina SPD 3. 4. 98 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 3. 4. 98 Hans Peter Schnieber-Jastram, Birgit CDU/CSU 3. 4. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 3. 4. 98 Dietmar Schultz (Everswinkel), SPD 3. 4. 98 Reinhard Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 3. 4. 98 Schwanitz, Rolf SPD 3. 4. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 3. 4. 98 Sigrid Dr. Struck, Peter SPD 3. 4. 98 Terborg, Margitta SPD 3. 4. 98 Thierse, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Vosen, Josef SPD 3. 4. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 3. 4. 98 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 3. 4. 98 Gert Wieczorek (Duisburg), SPD 3. 4. 98 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 3. 4. 98 Wittich, Berthold SPD 3. 4: 98 Zierer, Benno CDU/CSU 3. 4. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda (PDS): Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz ist die Folge der von der PDS abgelehnten Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. April. Zwar gibt es gesetzliche Grundlagen, wie die Steuersätze für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte festzulegen sind. Insoweit stimmen wir dem Gesetz zu. Eine Debatte erübrigt sich eigentlich. Allerdings ist zu prüfen, ob bei Änderung des Umsatzsteuergesetzes auch das Prinzip der Steuergerechtigkeit erfüllt wird. Nach dem Einkommensteuergesetz sind über 160 000 Betriebe buchführungspflichtig, die aber die Umsatzssteuer pauschalieren. Offen bleibt die vom Bundesrechnungshof schon mehrfach gestellte Frage, warum diese Betriebe nicht zur Umsatzsteuer optieren. Wir halten das Argument, daß die Vorteile der Pauschalierung durch die zusätzlichen Kosten für den Steuerberater aufgezehrt würden, für nicht stichhaltig. Im Zeitalter der EDV tendiert der zusätzliche Aufwand in den buchführungspflichtigen Betrieben gegen Null. - Außerdem gilt: Die Steuerberatungskosten sind bei der Einkommensteuer absetzbar. Offensichtlich muß das auch die Meinung der Regierungskoalition gewesen sein, da sie die Forderung nach Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Landwirte noch in ihren ersten großen Steuerreformentwurf aufgenommen hatte. Die PDS ist der Meinung, daß sich an der Aktualität dieser Forderung nichts geändert hat. Im Gesetzentwurf ist auch eine Änderung der Vieheinheiten-Staffel vorgesehen. Diese Regelung lehnt die PDS aus agrarpolitischen und ökologischen Gründen ab. Agrarpolitisch liegt ihr das Konzept der Betriebsspezialisierung und der Produktionsintensivierung zu Grunde. Umweltpolitisch wird der Konflikt bei der Einhaltung der Düngeverordnung verschärft. Zur Einhaltung der Düngeverordnung ist zum Beispiel die Bildung von Gülle-Gemeinschaften bei voller Ausschöpfung der Möglichkeiten der Vieheinheiten-Staffel notwendig. Wenn steuerliche Regelungen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gesellschaft einen Vorteil haben sollen, dann wären sie so zu gestalten, daß der Weg zu höherer Effizienz auf dem Wege der Kooperation gesucht wird. Es wird Zeit, daß auch dabei stärker die Erfahrungen der Bauern in Ostdeutschland berücksichtigt werden, die diese Vieheinheiten-Staffel kaum interessiert, da der Tierbesatz weit unter einer Vieheinheit pro Hektar liegt. Die PDS lehnt wegen der damit verbundenen ökologischen Probleme die vorgesehene Neuregelung der Vieheinheiten-Staffel ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Die Gruppe der PDS wird Stimmenthaltung üben. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zweifellos zu einer gewissen Entrümpelung von nicht weniger als 26 einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben aber einige Zweifel, ob dabei die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Handwerksbetriebe und der Verbraucher genügend gewahrt werden. Die Vereinfachung des Kaufmannsbegriffs des HGB erscheint mir einleuchtend. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung sind die Kleingewerbetreibenden, die bisher unter den Begriff des Minderkaufmanns fielen, einfache „BGB-Bürger", keine Kaufleute, unterliegen also nicht den strengen Regeln des HGB. Sie können aber den Kaufmannsstatus freiwillig durch Eintragung in das Handelsregister erwerben. Dem Einwand des Bundesrats gegen die Regelung, daß sie den Kaufmannsstatus jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen wieder ablegen können, vermag ich nicht zu folgen. Die Option entspricht den Bedingungen des kleinen Gewerbes und schützt es. Die Kosten für Eintragung und Löschung werden schon dafür sorgen, daß kein Mißbrauch getrieben wird. Bedauerlich ist es jedoch, daß dem Vorschlag des Bundesrats nicht gefolgt wurde, den § 36 HGB nicht zu streichen und es somit dabei zu belassen, daß kommunale und andere öffentliche Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Einführung einer Eintragungspflicht ist reine Bürokratie. Die Transparenz der betreffenden Unternehmen ist auch ohne Eintragung gewährleistet. Was zum Beispiel eine Sparkasse ist, weiß man auch ohne Blick ins Handelsregister. Aus Kreisen der Handwerkskammer wird mit guten Gründen der beabsichtigten Neuregelung widersprochen, daß Gutachten der Kammerorganisationen vor Eintragung ins Register nicht mehr in jedem Fall, sondern nur noch in zweifelhaften Fällen einzuholen sind. Es geht hier um § 23 der Handelsregisterverfügung. Die guten Gründe liegen im Sachverstand der Kammern bei der Beurteilung der für die Eintragung entscheidenden Frage, ob ein Unternehmen betrieben wird, das „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert oder nicht. Gegen die beabsichtigte Vereinfachung des Firmenrechts ist nichts einzuwenden. Ich bin durchaus für größere Freiheit bei der Wahl eines aussagekräftigen und werbewirksamen Firmennamens. Ob allerdings die Auflockerung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots den Interessen der Verbraucher dient, halte ich nicht für sicher. Bei dem üblichen marktschreierischen Konsumterror muß gewährleistet bleiben, daß die Verbraucher nicht schon durch die Firmenbezeichnung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht werden. Daß es in der freien Marktwirtschaft ansonsten redlich zugeht, ist ohnehin nicht zu erwarten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 723. Sitzung am 27. März 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht zu stellen: - Gesetz zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 - Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen - Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und anderer Gesetze - Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes - Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten (Opferanspruchssicherungsgesetz - OASG) - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes - Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn - Gesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung - Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz - KapAEG) - Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeseizes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt, daß es nunmehr gelungen ist, die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht zum Abschluß zu bringen. Damit wird für den Naturschutz in einem wichtigen Teilbereich Rechtssicherheit geschaffen. Die Auslegung des vorliegenden Gesetzes wird sich an den Vorgaben der umgesetzten EWG-Richtlinien zu orientieren haben. Dies gilt insbesondere für die generelle Unzulässigkeit von Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen vor Unterschutzstellung (§ 19 b Abs. 5 BNatSchG) im Verhältnis zu den Regelungen für die Unzulässigkeit von Projekten (§ 19 c BNatSchG) und Plänen (§ 19 d BNatSchG). Der Bundesrat stellt fest, daß für Projekte und Pläne vorrangig die Spezialvorschriften des § 19c und 19d BNatSchG mit der dort vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen maßgeblich sind. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Kontrollkriterien für die Bewertung und Entscheidung bezüglich neuer Technologien im Rüstungsbereich - Drucksache 13/6449 - Ausschuß für Verkehr - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege - Drucksache 13/8389 -- Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Ausbau der Schienenwege 1997 - Drucksache 13/8889 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.1 Drucksache 13/9819 Nr. 2.2 Drucksache 13/9819 Nr. 2.3 Drucksache 13/9819 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.35 Drucksache 13/9819 Nr. 2.57 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9819 Nr. 2.27 Drucksache 13/9819 Nr. 2.42 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/7306 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.11 Drucksache 13/7867 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 2.9 Drucksache 13/8615 Nr. 2.108 Drucksache 13/8615 Nr. 2.114 Drucksache 13/8615 Nr. 2.117 Drucksache 13/8615 Nr. 2.119 Drucksache 13/9086 Nr. 2.15 Drucksache 13/9086 Nr. 2.46 Drucksache 13/9477 Nr. 2.6 Drucksache 13/9477 Nr. 2.2 Drucksache 13/9668 Nr. 2.4 Drucksache 13/9668 Nr. 2.18 Drucksache 13/9668 Nr. 2.40
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Pof alla?


Rede von Margot von Renesse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin, Herr Pofalla hat gleich noch Gelegenheit, ausführlich auf das zu antworten, was ich sagen werde und gesagt habe. Deswegen glaube ich, daß wir uns das im Augenblick sparen können.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist unfair! Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Schlechter Stil!)

Herr von Stetten, Sie haben gesagt: Es geht um Kostenentlastung. Dabei schrappen Sie verfassungsrechtliche Grenzen. Sie reden von 40 Prozent, die man von den Bruttoentgelten der Betreuer abziehen müsse. Aber schon Arbeitnehmer, die den Urlaub bezahlt kriegen und Krankengeldansprüche haben, zahlen gegenwärtig - aus den berühmten Lohnnebenkostendiskussionen kennen wir das ja - 42 Prozent Sozialabgaben. Wollen Sie das den Sozialarbeitern, die Betreuung leisten, verweigern? Dazu kommt die Haftpflicht, dazu kommt die Steuer. Im Ergebnis frage ich mich sehr deutlich - das wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben -, ob Sie hier nicht das, wie es so hübsch heißt, verfassungsrechtlich immanente Kostendeckungsprinzip aufgegeben haben. Das wird eine Sache sein, die Sie mit den Berufsverbänden auszumachen haben, eventuell in Verfassungsbeschwerden. Das ist nicht in erster Linie mein Problem.
Wichtiger ist, daß Sie die Strukturen zerschlagen, in der juristischen Hybris, was im sozialen Bereich passiere, sei nichts wert.

(Beifall bei der SPD Norbert Geis [CDU/ CSU]: Ach!)

Das sind die Birkenstocksandalenträger; Juristen haben mit denen sowieso nichts am Hut.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Warum übertreiben Sie immer so maßlos? Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Das ist doch gar nicht Ihre Art, wie Sie heute sprechen!)

Übrig bleibt die „rechtliche Betreuung", was immer das ist. Das heißt, wenn der Betreuer als halber Anwalt fungiert, dann wollen Sie ihn ernst nehmen. Aber wenn er mit den Menschen redet, auch Kaffee trinkt und zum Geburtstag einen Blumenstrauß bringt, dann ist das alles nicht viel wert.

(Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Es ist völlig unangemessen, wie Sie heute sprechen! Norbert Geis [CDU/CSU]: Ein Zeichen des Wahlkampfes!)

Herr von Stetten, Sie reden davon, daß Sie die Justiz entlasten wollen. Es tut mir leid, aber ich fürchte, die Justiz wird viel Neues zu tun kriegen, weil neue, wertausfüllungsbedürftige Rechtsbegriffe dazugekommen sind, die erst in einer Vielzahl von Prozessen schön ausgestritten werden müssen. Was ist zum Beispiel eine berufliche Kenntnis, die für eine Betreuung „nutzbar" ist? Das ist nicht einmal nur abstrakt; das ist konkret.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

Das ist von Bezirksrevisoren überhaupt nicht mehr zu überprüfen.
Sie reden jetzt von persönlich-rechtlicher Betreuung. Im Gesetz steht: „rechtlich", was immer das ist. Ich denke, daß wir eine Reihe von Gerichtsentscheidungen brauchen, um überhaupt zu wissen, was Sie beschlossen haben.

(Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Unglaublich!)

Dann gibt es noch eine wunderschöne Vorschrift. Das ist § 1 908k, die große Datengrube bei den Betreuungsbehörden, wo Berufsbetreuer und Vereine sozusagen ihr Wirtschaftsgebaren offenbaren müssen, wobei keiner weiß, wofür. Sie haben wohlweislich den Datenschutzbeauftragten nicht gefragt. Aber mindestens müßten Sie sagen können, wie die Kommunen die Kosten im Bereich des Betreuungsbehördengesetzes für die zusätzliche Verwaltung von Daten tragen sollen, von denen keiner weiß, was er damit machen soll. Ich denke, auch hier wird es Verfassungsbeschwerden setzen.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Ich könnte viel dazu sagen!)

Ich komme zu dem entscheidenden Punkt. Sie meinen - das ist eigentlich der Hintergrund der Reform -: Was bei der Justiz - Gerichte, Geschäftsstellen, Kanzleien - läuft, das ist sakrosankt. Wir wissen immerhin so viel aus Ihren Antworten auf unsere Große Anfrage, daß das der teuerste Komplex ist. Überflüssig, zu teuer erscheint Ihnen das Betreuungswesen, wo es darum geht, die Zuwendung zu leisten. Das kann so nicht bleiben.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Das war schon ein Fehler des alten Gesetzes. Deswegen unser Vorschlag der Zweigleisigkeit, die auch Sie nicht vermeiden können.
Was machen Sie mit unserem guten alten BGBl Der Bezirksrevisor soll in Zukunft auch noch mit dem Sozialrecht hantieren. Ich stelle mir vor, wie der beim Sozialamt anruft und fragt: Wie machen Sie das? Dieser komische Wechselbalg bei der Frage des Regresses, der sozialpolitisch außerordentlich problematisch ist und nichts bringen wird - das sage ich Ihnen -, diese Kreuzung aus Prozeßkostenhilfe mit Zehnjahresregreß und Sozialhilfe! Du liebe Güte, was sind das für merkwürdige Erscheinungen!

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Sie ist heute schlecht aufgestanden!)

Das BGB wird sozusagen um seine Zielsetzung gebracht, indem Sie, weil Sie gar nicht anders können, auf das Sozialrecht Bezug nehmen.
Ich hoffe, wir werden mit allen Seiten dieses Hauses eine vernünftige Reform auf den Weg bringen, die sehr schwierig sein wird. Sie wird ressortüber-

Margot von Renesse
greifend sein müssen. Sie wird ebenenübergreifend sein müssen. Das wird ein langer Weg sein. Deswegen verstehe ich die Länder, die angesichts eines mißglückten Gesetzes, das sie haben, verzweifelt nach einer wie auch immer gearteten Entlastung auf die Schnelle greifen müssen;

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das Gesetz hat doch die SPD mitgetragen!)

etwas Besseres geben Sie ihnen ja nicht, obgleich Sie dafür verantwortlich sind. Schließlich tragen Sie die Bundesregierung, und die Probleme sind seit Jahren bekannt.
Lassen Sie mich nun kurz auf den Entschließungsantrag der PDS eingehen. Ich habe selten etwas aus der Feder von Bundestagsabgeordneten gesehen, was so wenig eigene Bemühungen um das Thema offenbart hat. Da werden die Kritiken zusammengeschrieben, die aus Verbänden, von Berufsbetreuern und aus der Ebene der Leute kommen, die sich mit diesen Dingen befassen. Sie haben sich jedoch offensichtlich nicht damit befaßt; denn Sie schreiben die Kritiken einfach hintereinander, und die Widersprüchlichkeit Ihrer Forderungen und Ihrer Kritikpunkte ist Ihnen offensichtlich nicht aufgegangen. Darüber können wir vielleicht noch einmal reden. Wenn es Ihnen Spaß macht, mache ich das gern.
Ich habe allerdings das Gefühl: Dieser Entschließungsantrag der PDS klappert wie ein einzelnes Zehnpfennigstück in einer sonst leeren Sparbüchse.

(Beifall bei der SPD)

Er ist oberflächlich, aber das Thema ist zu wichtig, als daß man sich nicht wirklich damit befaßt. Ich habe von der PDS nichts im Rechtsausschuß gehört, was irgendwie weiterführte. Man kann nur mit Heinrich von Kleist, „Prinz Friedrich von Homburg" , sagen: „Der Meinung auf dem Schlachtfeld warst du nicht. "

(Beifall bei der SPD)

Damit fischt man meines Erachtens nichts als Stimmen nach dem Motto: Wir tragen eure Anwürfe in den Bundestag. Aber, meine Damen und Herren von der PDS, wir werden dafür bezahlt, daß wir Auswege finden, und nicht, daß wir uns nur an eine wie auch immer geartete Klagemauer stellen.
Wir werden gemeinsam arbeiten. Mehrheit oder Minderheit spielt hier nicht die entscheidende Rolle; denn es handelt sich um ein Stück Alltagsrecht, das gemeinsam getragen werden muß. Darum entschuldige ich mich für meine mitunter vielleicht etwas polemischen Äußerungen.

(Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Nein, das war schon in Ordnung!)

Ich meine es nicht so; denn ich denke, daß wir zusammenarbeiten müssen und auch zusammenarbeiten können. Im Ergebnis muß es anders werden, wobei unsere Vorstellung erst der Anfang von dem ist, was im Ergebnis gemeinsam, vor allem mit den Beteiligten, erörtert werden muß. Darauf freue ich mich.

(Beifall bei der SPD Norbert Geis [CDU/ CSU]: Reine Polemik war das!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Liebe Frau Kollegin von Renesse, es ist so selten, daß Kleist im Bundestag zitiert wird, deswegen hätten wir es hier oben so gern richtig verstanden. Wir werden aber noch einmal im Protokoll nachsehen.

    (Margot von Renesse [SPD]: „Der Meinung auf dem Schlachtfeld warst du nicht." Ein wunderschönes Zitat! „Prinz von Homburg"!)

    - Vielen Dank für die Literatur.
    Herr von Stetten wollte gern eine Kurzintervention machen.