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    546. Vorsteuerpauschale: 1
    547. geeignet,: 1
    548. positive: 1
    549. Akzente: 1
    550. weitere: 1
    551. land-: 1
    552. forstwirtschaftlichen: 1
    553. Deutschland: 1
    554. setzen.: 1
    555. Deswegen: 1
    556. darf: 1
    557. bitten,: 1
    558. zuzustimmen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998) (Drucksachen 13/9527, 13/10322, 13/10323) . 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die im .Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Modernisierung von Beamtenrecht und Beamtenversorgung (Drucksachen 13/5840, 13/6153 Nr. 2, 13/9622, 13/10322) 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz) (Drucksache 13/10282) 20937 D Erwin Marschewski CDU/CSU 20937 D Fritz Rudolf Körper SPD 20939 A Dr. Wilfried Penner SPD 20940 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20941 C Dr. Max Stadler F.D.P. 20943 B Maritta Böttcher PDS 20944 D Meinrad Belle CDU/CSU 20946 A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20947 C, 20950 C Ulrich Adam CDU/CSU 20948 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 20948 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 13/10187, 13/10315, 13/10324) 20951 C Norbert Schindler CDU/CSU 20951 D Kurt Palis SPD 20952 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20954 B Ulrich Heinrich F D P. 20954 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 20955 D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/7185, 13/10331) 20957 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betreuungsrecht (Drucksachen 13/7176, 13/10331) 20957 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung (Drucksache 13/10301) 20957 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20958 A, 20961 C Margot von Renesse SPD . . . 20959 B, 20961 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20962 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20962 D Heidemarie Lüth PDS 20963 D Ronald Pofalla CDU/CSU 20964 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20965 B Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz) (Drucksache 13/10332) 20966 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20967 A Dr. Eckhart Pick SPD 20968 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20969 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20969 D Dr. Eckart Pick SPD 20970 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20971 A Nächste Sitzung 20971 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20972* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda PDS 20973* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20973* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 20974* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. April 1998 20937 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 3. 4. 98 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 3. 4. 98 Beck (Bremen), BÜNDNIS 3. 4. 98 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Berger, Hans SPD 3. 4. 98 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 3. 4. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3. 4. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 3. 4. 98 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Diller, Karl SPD 3. 4. 98 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 3. 4. 98 Duve, Freimut SPD 3. 4. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 3.4.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN Fink, Ulf CDU/CSU 3. 4. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 3. 4. 98 Folta, Eva SPD 3. 4. 98 Geiger, Michaela CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 3. 4. 98 Hiksch, Uwe SPD 3. 4. 98 Ilte, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Irber, Brunhilde SPD 3. 4. 98 Jacoby, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Kossendey, Thomas CDU/CSU 3. 4. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 3. 4. 98 Annegret Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 3. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 3. 4. 98 Leidinger, Robert SPD 3. 4. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 3. 4. 98 Dr. Luft, Christa PDS 3. 4. 98 Maaß (Herne), Dieter SPD 3. 4. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mascher, Ulrike SPD 3. 4. 98 Mattischeck, Heide SPD 3. 4. 98 Möllemann, Jürgen, W. F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Pfaff, Martin SPD 3. 4. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 3. 4. 98 * Rauber, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Reschke, Otto SPD 3. 4. 98 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD 3. 4. 98 Scharping, Rudolf SPD 3. 4. 98 Scheelen, Bernd SPD 3. 4. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 3. 4. 98 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 3. 4. 98 Horst Schmidt-Zadel, Regina SPD 3. 4. 98 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 3. 4. 98 Hans Peter Schnieber-Jastram, Birgit CDU/CSU 3. 4. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 3. 4. 98 Dietmar Schultz (Everswinkel), SPD 3. 4. 98 Reinhard Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 3. 4. 98 Schwanitz, Rolf SPD 3. 4. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 3. 4. 98 Sigrid Dr. Struck, Peter SPD 3. 4. 98 Terborg, Margitta SPD 3. 4. 98 Thierse, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Vosen, Josef SPD 3. 4. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 3. 4. 98 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 3. 4. 98 Gert Wieczorek (Duisburg), SPD 3. 4. 98 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 3. 4. 98 Wittich, Berthold SPD 3. 4: 98 Zierer, Benno CDU/CSU 3. 4. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda (PDS): Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz ist die Folge der von der PDS abgelehnten Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. April. Zwar gibt es gesetzliche Grundlagen, wie die Steuersätze für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte festzulegen sind. Insoweit stimmen wir dem Gesetz zu. Eine Debatte erübrigt sich eigentlich. Allerdings ist zu prüfen, ob bei Änderung des Umsatzsteuergesetzes auch das Prinzip der Steuergerechtigkeit erfüllt wird. Nach dem Einkommensteuergesetz sind über 160 000 Betriebe buchführungspflichtig, die aber die Umsatzssteuer pauschalieren. Offen bleibt die vom Bundesrechnungshof schon mehrfach gestellte Frage, warum diese Betriebe nicht zur Umsatzsteuer optieren. Wir halten das Argument, daß die Vorteile der Pauschalierung durch die zusätzlichen Kosten für den Steuerberater aufgezehrt würden, für nicht stichhaltig. Im Zeitalter der EDV tendiert der zusätzliche Aufwand in den buchführungspflichtigen Betrieben gegen Null. - Außerdem gilt: Die Steuerberatungskosten sind bei der Einkommensteuer absetzbar. Offensichtlich muß das auch die Meinung der Regierungskoalition gewesen sein, da sie die Forderung nach Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Landwirte noch in ihren ersten großen Steuerreformentwurf aufgenommen hatte. Die PDS ist der Meinung, daß sich an der Aktualität dieser Forderung nichts geändert hat. Im Gesetzentwurf ist auch eine Änderung der Vieheinheiten-Staffel vorgesehen. Diese Regelung lehnt die PDS aus agrarpolitischen und ökologischen Gründen ab. Agrarpolitisch liegt ihr das Konzept der Betriebsspezialisierung und der Produktionsintensivierung zu Grunde. Umweltpolitisch wird der Konflikt bei der Einhaltung der Düngeverordnung verschärft. Zur Einhaltung der Düngeverordnung ist zum Beispiel die Bildung von Gülle-Gemeinschaften bei voller Ausschöpfung der Möglichkeiten der Vieheinheiten-Staffel notwendig. Wenn steuerliche Regelungen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gesellschaft einen Vorteil haben sollen, dann wären sie so zu gestalten, daß der Weg zu höherer Effizienz auf dem Wege der Kooperation gesucht wird. Es wird Zeit, daß auch dabei stärker die Erfahrungen der Bauern in Ostdeutschland berücksichtigt werden, die diese Vieheinheiten-Staffel kaum interessiert, da der Tierbesatz weit unter einer Vieheinheit pro Hektar liegt. Die PDS lehnt wegen der damit verbundenen ökologischen Probleme die vorgesehene Neuregelung der Vieheinheiten-Staffel ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Die Gruppe der PDS wird Stimmenthaltung üben. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zweifellos zu einer gewissen Entrümpelung von nicht weniger als 26 einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben aber einige Zweifel, ob dabei die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Handwerksbetriebe und der Verbraucher genügend gewahrt werden. Die Vereinfachung des Kaufmannsbegriffs des HGB erscheint mir einleuchtend. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung sind die Kleingewerbetreibenden, die bisher unter den Begriff des Minderkaufmanns fielen, einfache „BGB-Bürger", keine Kaufleute, unterliegen also nicht den strengen Regeln des HGB. Sie können aber den Kaufmannsstatus freiwillig durch Eintragung in das Handelsregister erwerben. Dem Einwand des Bundesrats gegen die Regelung, daß sie den Kaufmannsstatus jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen wieder ablegen können, vermag ich nicht zu folgen. Die Option entspricht den Bedingungen des kleinen Gewerbes und schützt es. Die Kosten für Eintragung und Löschung werden schon dafür sorgen, daß kein Mißbrauch getrieben wird. Bedauerlich ist es jedoch, daß dem Vorschlag des Bundesrats nicht gefolgt wurde, den § 36 HGB nicht zu streichen und es somit dabei zu belassen, daß kommunale und andere öffentliche Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Einführung einer Eintragungspflicht ist reine Bürokratie. Die Transparenz der betreffenden Unternehmen ist auch ohne Eintragung gewährleistet. Was zum Beispiel eine Sparkasse ist, weiß man auch ohne Blick ins Handelsregister. Aus Kreisen der Handwerkskammer wird mit guten Gründen der beabsichtigten Neuregelung widersprochen, daß Gutachten der Kammerorganisationen vor Eintragung ins Register nicht mehr in jedem Fall, sondern nur noch in zweifelhaften Fällen einzuholen sind. Es geht hier um § 23 der Handelsregisterverfügung. Die guten Gründe liegen im Sachverstand der Kammern bei der Beurteilung der für die Eintragung entscheidenden Frage, ob ein Unternehmen betrieben wird, das „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert oder nicht. Gegen die beabsichtigte Vereinfachung des Firmenrechts ist nichts einzuwenden. Ich bin durchaus für größere Freiheit bei der Wahl eines aussagekräftigen und werbewirksamen Firmennamens. Ob allerdings die Auflockerung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots den Interessen der Verbraucher dient, halte ich nicht für sicher. Bei dem üblichen marktschreierischen Konsumterror muß gewährleistet bleiben, daß die Verbraucher nicht schon durch die Firmenbezeichnung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht werden. Daß es in der freien Marktwirtschaft ansonsten redlich zugeht, ist ohnehin nicht zu erwarten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 723. Sitzung am 27. März 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht zu stellen: - Gesetz zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 - Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen - Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und anderer Gesetze - Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes - Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten (Opferanspruchssicherungsgesetz - OASG) - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes - Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn - Gesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung - Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz - KapAEG) - Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeseizes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt, daß es nunmehr gelungen ist, die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht zum Abschluß zu bringen. Damit wird für den Naturschutz in einem wichtigen Teilbereich Rechtssicherheit geschaffen. Die Auslegung des vorliegenden Gesetzes wird sich an den Vorgaben der umgesetzten EWG-Richtlinien zu orientieren haben. Dies gilt insbesondere für die generelle Unzulässigkeit von Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen vor Unterschutzstellung (§ 19 b Abs. 5 BNatSchG) im Verhältnis zu den Regelungen für die Unzulässigkeit von Projekten (§ 19 c BNatSchG) und Plänen (§ 19 d BNatSchG). Der Bundesrat stellt fest, daß für Projekte und Pläne vorrangig die Spezialvorschriften des § 19c und 19d BNatSchG mit der dort vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen maßgeblich sind. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Kontrollkriterien für die Bewertung und Entscheidung bezüglich neuer Technologien im Rüstungsbereich - Drucksache 13/6449 - Ausschuß für Verkehr - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege - Drucksache 13/8389 -- Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Ausbau der Schienenwege 1997 - Drucksache 13/8889 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.1 Drucksache 13/9819 Nr. 2.2 Drucksache 13/9819 Nr. 2.3 Drucksache 13/9819 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.35 Drucksache 13/9819 Nr. 2.57 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9819 Nr. 2.27 Drucksache 13/9819 Nr. 2.42 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/7306 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.11 Drucksache 13/7867 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 2.9 Drucksache 13/8615 Nr. 2.108 Drucksache 13/8615 Nr. 2.114 Drucksache 13/8615 Nr. 2.117 Drucksache 13/8615 Nr. 2.119 Drucksache 13/9086 Nr. 2.15 Drucksache 13/9086 Nr. 2.46 Drucksache 13/9477 Nr. 2.6 Drucksache 13/9477 Nr. 2.2 Drucksache 13/9668 Nr. 2.4 Drucksache 13/9668 Nr. 2.18 Drucksache 13/9668 Nr. 2.40
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich teile mit, daß der Kollege von der PDS, Herr Maleuda, seine Rede mit Zustimmung der anderen Fraktionen zu Protokoll gegeben hat.*)
    Es spricht jetzt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, der Kollege Hauser.


Rede von Hansgeorg Hauser
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heute in zweiter und dritter Lesung beratenen Gesetzesvorlage zeigt die Bundesregierung, daß sie die Belange der Land- und Forstwirtschaft außerordentlich ernst nimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir sind bemüht, die Einkommensentwicklung, die bei den Land- und Forstwirten weiß Gott noch nicht befriedigend ist, an die allgemeine wirtschaft-
*) Anlage 2

Parl. Staatssekretär Hansgeorg Hauser
liche Entwicklung anzupassen. Außerdem ist es immer wieder notwendig, die Stellung deutscher Land- und Forstwirte im europäischen Wettbewerb zu verbessern. Auch dazu dienen die beiden Maßnahmen, die wir heute abschließend beraten wollen.
Es geht um eine Aktualisierung der steuerlichen Vorschriften für die Land- und Forstwirtschaft. Zwei Bereiche sind betroffen: Zum einen geht es um die Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung, Stichwort Vieheinheitenstaffel; zum anderen geht es um die Anhebung der Umsatzsteuer-Durchschnittssätze und der Vorsteuerbeträge.
Lassen Sie mich zunächst zu der Vieheinheitenstaffel kommen. Seit jeher grenzen wir im Steuerrecht die bodengebundene landwirtschaftliche Tierhaltung von der gewerblichen Tierhaltung ab. Diese Abgrenzung hat sich im großen und ganzen sehr gut bewährt. Ich bin deshalb fest davon überzeugt, daß die landwirtschaftliche Tierhaltung auf einer sicheren Flächengrundlage auch mit den Mitteln der Steuerpolitik geschützt werden muß. Diese Tierhaltung bietet den bäuerlichen Familien nicht nur wichtige Einkommenschancen, sondern sie dient damit auch dem Ziel einer wettbewerbsfähigen und marktorientierten Landbewirtschaftung, die zugleich umweltverträglich ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier in aller Deutlichkeit auf das eingehen, was beispielsweise von Frau Höfken und allerdings in etwas leiseren Tönen - von Herrn Palis gesagt worden ist. Die Bauern werden hier als Umweltverschmutzer, als Ausbeuter der Umwelt hingestellt. Das muß entschieden zurückgewiesen werden. Das trifft einfach nicht zu!

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir müssen den Bauern die Chance geben, ein vernünftiges Einkommen zu erzielen. Dazu gehört auch die Anpassung der Vieheinheitenstaffel.
Die geltende Staffel stammt noch, wie bereits gesagt worden ist, aus dem Jahre 1970. Sie legt durch § 51 des Bewertungsgesetzes bzw. durch § 13 des Einkommensteuergesetzes die Höhe der zulässigen Tierbestände je Hektar landwirtschaftlicher Fläche fest.
Seit Bestehen dieser Vorschrift hat sich die Durchschnittsgröße landwirtschaftlicher Betriebe fast verdreifacht. Allein dies zeigt, daß die Staffel anpassungsbedürftig ist. Die Ertragsleistung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist auf das Doppelte angestiegen, und auch in der Tierhaltung sind deutliche Veränderungen eingetreten. Diese lassen sich allerdings nicht durch eine kurzfristige Änderung des sogenannten Vieheinheitenschlüssels berücksichtigen, der bei der Einheitsbewertung zur Umrechnung von verschiedenen Tierarten in eine einheitliche Bemessungsgröße dient. Eine Änderung des Vieheinheitenschlüssels ist aus rechtlichen, aber auch aus technischen Gründen nur im Zusammenhang mit einer allgemeinen Neubewertung möglich. Man müßte jeden einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb neu bewerten. Das wäre natürlich wesentlich aufwendiger als das, was wir hier machen.

(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Aber weniger als 5 DM!)

Herr Palis, man sollte folgendes einmal deutlich sagen. Hier wird das Verfahren kritisiert. Ich habe aber eher den Eindruck: Man hat keine sachlichen Argumente und möchte deshalb doch noch irgendwo ein Haar in der Suppe finden.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Jetzt ist aber Schluß! Das weisen wir zurück!)

Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich auf die Änderung der Vieheinheitenstaffel. Durch eine maßvolle Anhebung der Tierbestände für Betriebe über 30 Hektar unter Beibehaltung einer degressiven Staffelung kann kurzfristig, das heißt schon ab dem nächsten Wirtschaftsjahr - auch das haben wir noch einmal geändert; das gilt also ab dem 1. Juli 1998 - gezielt den betroffenen Betrieben geholfen werden. Es werden nicht nur die entwicklungsfähigen Tierhaltungsbetriebe in den alten Ländern, sondern auch die meist wesentlich größeren Betriebe in den neuen Ländern - wenn auch auf Grund der degressiven Wirkung in einem relativ geringeren Umfang - profitieren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch kurz auf die umweltpolitischen Aspekte des Gesetzesvorhabens eingehen, nachdem das hier immer wieder kritisiert worden ist, auch wenn das nicht mein Fachbereich ist. Die vorgesehene Neuregelung hat keinerlei Auswirkungen auf die umweltgerechte Haltung von Tieren. Für diese gelten nämlich andere Vorschriften, wie zum Beispiel die Düngeverordnung, nach der nur bestimmte Mengen von wirtschaftseigenem Dünger, wie zum Beispiel Gülle, auf den Flächen ausgebracht werden dürfen. Eine Bindung an die Bewirtschaftung der Flächen durch die Tierhalter, wie im Steuerrecht, besteht hier nicht. Deshalb macht eine Verknüpfung der steuerpolitischen Vorschriften mit umweltpolitischen Regelungen auch absolut keinen Sinn.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist der große Irrtum der SPD und der Grünen! Widerspruch bei der SPD)

- Herr Sielaff, Sie können diese Diskussion noch im Fachausschuß austragen.

(Zuruf von der SPD: Sie lassen uns keine Zeit dafür!)

- Die Regelung ist sehr sinnvoll. Es geht hier um die steuerpolitische Regelung. Wir halten sie für richtig. Sie haben sich ja auch dazu durchgerungen, den Änderungen zuzustimmen. Von daher sind wir uns doch wieder einig.
Lassen Sie mich nun zu dem zweiten Teil des Gesetzes kommen. Wir haben mit Wirkung zum 1. April den Umsatzsteuersatz von 15 auf 16 Prozent angehoben. Die Ursachen wurden bereits erläutert. Die Änderung des Steuersatzes wirkt sich natürlich auch auf die Land- und Forstwirte aus, bei denen die Umsatzsteuer pauschal festgesetzt ist, die also die Vor-

Parl. Staatssekretär Hansgeorg Hauser
steuer nicht auf Mark und Pfennig genau geltend machen, sondern die die Vorsteuer sozusagen pauschal ermitteln. Aber die Einkäufe haben sich durch die Anhebung der Umsatzsteuer entsprechend verteuert.
Ich glaube, die Auffassung ist nicht ganz richtig, daß hier zwingend eine automatische Anpassung vorgesehen werden müßte. Vielmehr geht es immer um die Frage: Wie hoch sind die Einkäufe mit der Umsatzsteuer belastet? Das muß von Zeit zu Zeit überprüft werden, und dann müssen möglicherweise Anpassungen vorgenommen werden.
Nach den Berechnungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist die Entwicklung der mit den Verkaufserlösen und Betriebsausgaben in der Land- und Forstwirtschaft anfallenden Umsatzsteuer ansteigend. Die zur Zeit geltenden Sätze von 9,5 Prozent für die Landwirte und 5 Prozent für die Forstwirte reichen ihnen zur pauschalen Abdeckung der tatsächlichen Vorsteuerbelastungen nicht mehr aus, um die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. April 1998 abzufangen. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt, der der Anhebungswirkung gegensteuern soll. Wir heben die Durchschnittsätze zum 1. Juli 1998 für die Landwirte auf 10 Prozent und für die Forstwirte auf 6 Prozent an.
Damit entsteht für die meisten Landwirte, deren Umsätze nach einem pauschalierten Verfahren besteuert werden - eben nach der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes -, auch künftig keine Zahllast. Die Land- und Forstwirte dürfen nach diesem System ihren Abnehmern Umsatzsteuer in Rechnung stellen - künftig 10 Prozent bzw. 6 Prozent -, brauchen aber keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Es wird also unterstellt, daß die pauschalierte Vorsteuerbelastung und die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer - nämlich die 10 Prozent bzw. die 6 Prozent - gleich hoch sind und daß damit die Zahllast null DM beträgt. Wie Sie wissen, gibt es bei einem pauschalierten Verfahren immer Vorteile und Nachteile. Es wird hier eben auf die Durchschnittsbesteuerung abgestellt, und sie wird durch diese Anhebung wieder ausgeglichen.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Und es gibt eine Steuervereinfachung!)

Ich glaube, sowohl die Anpassung der Vorsteuerpauschale als auch die Änderung der Vieheinheitenstaffel sind geeignet, sehr positive Akzente für die weitere Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu setzen. Deswegen darf ich Sie bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft; das sind die Drucksachen 13/10187 und 13/10315. Ich bitte diejenigen, die dem
    Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P. bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der PDS angenommen.
    Dritte Beratung
    und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf mit demselben Stimmenverhältnis wie eben angenommen worden ist.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 sowie die Zusatzpunkte 10 und 11 auf:
    16. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften

    (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BtÄndG)

    - Drucksache 13/7158 -

    (Erste Beratung 163. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

    - Drucksache 13/10331 -
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Margot von Renesse
    ZP10 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
    Betreuungsrecht
    - Drucksachen 13/7176, 13/10331 -
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Margot von Renesse
    ZP11 Beratung des Antrags der Abgeordnten Margot von Renesse, Arne Fuhrmann, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
    Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung
    - Drucksache 13/10301
    Überweisungsvorschlag:
    Rechtsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Zum Gesetzentwurf liegt ein Entschließungsantrag der Gruppe der PDS vor.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Kein Widerspruch; wir verfahren so. Als ersten Redner

    Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
    rufe ich den Kollegen Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten auf.