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    Plenarprotokoll 13/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998) (Drucksachen 13/9527, 13/10322, 13/10323) . 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die im .Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Modernisierung von Beamtenrecht und Beamtenversorgung (Drucksachen 13/5840, 13/6153 Nr. 2, 13/9622, 13/10322) 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz) (Drucksache 13/10282) 20937 D Erwin Marschewski CDU/CSU 20937 D Fritz Rudolf Körper SPD 20939 A Dr. Wilfried Penner SPD 20940 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20941 C Dr. Max Stadler F.D.P. 20943 B Maritta Böttcher PDS 20944 D Meinrad Belle CDU/CSU 20946 A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20947 C, 20950 C Ulrich Adam CDU/CSU 20948 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 20948 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 13/10187, 13/10315, 13/10324) 20951 C Norbert Schindler CDU/CSU 20951 D Kurt Palis SPD 20952 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20954 B Ulrich Heinrich F D P. 20954 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 20955 D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/7185, 13/10331) 20957 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betreuungsrecht (Drucksachen 13/7176, 13/10331) 20957 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung (Drucksache 13/10301) 20957 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20958 A, 20961 C Margot von Renesse SPD . . . 20959 B, 20961 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20962 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20962 D Heidemarie Lüth PDS 20963 D Ronald Pofalla CDU/CSU 20964 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20965 B Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz) (Drucksache 13/10332) 20966 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20967 A Dr. Eckhart Pick SPD 20968 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20969 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20969 D Dr. Eckart Pick SPD 20970 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20971 A Nächste Sitzung 20971 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20972* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda PDS 20973* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20973* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 20974* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. April 1998 20937 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 3. 4. 98 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 3. 4. 98 Beck (Bremen), BÜNDNIS 3. 4. 98 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Berger, Hans SPD 3. 4. 98 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 3. 4. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3. 4. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 3. 4. 98 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Diller, Karl SPD 3. 4. 98 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 3. 4. 98 Duve, Freimut SPD 3. 4. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 3.4.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN Fink, Ulf CDU/CSU 3. 4. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 3. 4. 98 Folta, Eva SPD 3. 4. 98 Geiger, Michaela CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 3. 4. 98 Hiksch, Uwe SPD 3. 4. 98 Ilte, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Irber, Brunhilde SPD 3. 4. 98 Jacoby, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Kossendey, Thomas CDU/CSU 3. 4. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 3. 4. 98 Annegret Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 3. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 3. 4. 98 Leidinger, Robert SPD 3. 4. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 3. 4. 98 Dr. Luft, Christa PDS 3. 4. 98 Maaß (Herne), Dieter SPD 3. 4. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mascher, Ulrike SPD 3. 4. 98 Mattischeck, Heide SPD 3. 4. 98 Möllemann, Jürgen, W. F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Pfaff, Martin SPD 3. 4. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 3. 4. 98 * Rauber, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Reschke, Otto SPD 3. 4. 98 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD 3. 4. 98 Scharping, Rudolf SPD 3. 4. 98 Scheelen, Bernd SPD 3. 4. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 3. 4. 98 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 3. 4. 98 Horst Schmidt-Zadel, Regina SPD 3. 4. 98 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 3. 4. 98 Hans Peter Schnieber-Jastram, Birgit CDU/CSU 3. 4. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 3. 4. 98 Dietmar Schultz (Everswinkel), SPD 3. 4. 98 Reinhard Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 3. 4. 98 Schwanitz, Rolf SPD 3. 4. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 3. 4. 98 Sigrid Dr. Struck, Peter SPD 3. 4. 98 Terborg, Margitta SPD 3. 4. 98 Thierse, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Vosen, Josef SPD 3. 4. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 3. 4. 98 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 3. 4. 98 Gert Wieczorek (Duisburg), SPD 3. 4. 98 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 3. 4. 98 Wittich, Berthold SPD 3. 4: 98 Zierer, Benno CDU/CSU 3. 4. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda (PDS): Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz ist die Folge der von der PDS abgelehnten Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. April. Zwar gibt es gesetzliche Grundlagen, wie die Steuersätze für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte festzulegen sind. Insoweit stimmen wir dem Gesetz zu. Eine Debatte erübrigt sich eigentlich. Allerdings ist zu prüfen, ob bei Änderung des Umsatzsteuergesetzes auch das Prinzip der Steuergerechtigkeit erfüllt wird. Nach dem Einkommensteuergesetz sind über 160 000 Betriebe buchführungspflichtig, die aber die Umsatzssteuer pauschalieren. Offen bleibt die vom Bundesrechnungshof schon mehrfach gestellte Frage, warum diese Betriebe nicht zur Umsatzsteuer optieren. Wir halten das Argument, daß die Vorteile der Pauschalierung durch die zusätzlichen Kosten für den Steuerberater aufgezehrt würden, für nicht stichhaltig. Im Zeitalter der EDV tendiert der zusätzliche Aufwand in den buchführungspflichtigen Betrieben gegen Null. - Außerdem gilt: Die Steuerberatungskosten sind bei der Einkommensteuer absetzbar. Offensichtlich muß das auch die Meinung der Regierungskoalition gewesen sein, da sie die Forderung nach Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Landwirte noch in ihren ersten großen Steuerreformentwurf aufgenommen hatte. Die PDS ist der Meinung, daß sich an der Aktualität dieser Forderung nichts geändert hat. Im Gesetzentwurf ist auch eine Änderung der Vieheinheiten-Staffel vorgesehen. Diese Regelung lehnt die PDS aus agrarpolitischen und ökologischen Gründen ab. Agrarpolitisch liegt ihr das Konzept der Betriebsspezialisierung und der Produktionsintensivierung zu Grunde. Umweltpolitisch wird der Konflikt bei der Einhaltung der Düngeverordnung verschärft. Zur Einhaltung der Düngeverordnung ist zum Beispiel die Bildung von Gülle-Gemeinschaften bei voller Ausschöpfung der Möglichkeiten der Vieheinheiten-Staffel notwendig. Wenn steuerliche Regelungen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gesellschaft einen Vorteil haben sollen, dann wären sie so zu gestalten, daß der Weg zu höherer Effizienz auf dem Wege der Kooperation gesucht wird. Es wird Zeit, daß auch dabei stärker die Erfahrungen der Bauern in Ostdeutschland berücksichtigt werden, die diese Vieheinheiten-Staffel kaum interessiert, da der Tierbesatz weit unter einer Vieheinheit pro Hektar liegt. Die PDS lehnt wegen der damit verbundenen ökologischen Probleme die vorgesehene Neuregelung der Vieheinheiten-Staffel ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Die Gruppe der PDS wird Stimmenthaltung üben. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zweifellos zu einer gewissen Entrümpelung von nicht weniger als 26 einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben aber einige Zweifel, ob dabei die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Handwerksbetriebe und der Verbraucher genügend gewahrt werden. Die Vereinfachung des Kaufmannsbegriffs des HGB erscheint mir einleuchtend. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung sind die Kleingewerbetreibenden, die bisher unter den Begriff des Minderkaufmanns fielen, einfache „BGB-Bürger", keine Kaufleute, unterliegen also nicht den strengen Regeln des HGB. Sie können aber den Kaufmannsstatus freiwillig durch Eintragung in das Handelsregister erwerben. Dem Einwand des Bundesrats gegen die Regelung, daß sie den Kaufmannsstatus jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen wieder ablegen können, vermag ich nicht zu folgen. Die Option entspricht den Bedingungen des kleinen Gewerbes und schützt es. Die Kosten für Eintragung und Löschung werden schon dafür sorgen, daß kein Mißbrauch getrieben wird. Bedauerlich ist es jedoch, daß dem Vorschlag des Bundesrats nicht gefolgt wurde, den § 36 HGB nicht zu streichen und es somit dabei zu belassen, daß kommunale und andere öffentliche Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Einführung einer Eintragungspflicht ist reine Bürokratie. Die Transparenz der betreffenden Unternehmen ist auch ohne Eintragung gewährleistet. Was zum Beispiel eine Sparkasse ist, weiß man auch ohne Blick ins Handelsregister. Aus Kreisen der Handwerkskammer wird mit guten Gründen der beabsichtigten Neuregelung widersprochen, daß Gutachten der Kammerorganisationen vor Eintragung ins Register nicht mehr in jedem Fall, sondern nur noch in zweifelhaften Fällen einzuholen sind. Es geht hier um § 23 der Handelsregisterverfügung. Die guten Gründe liegen im Sachverstand der Kammern bei der Beurteilung der für die Eintragung entscheidenden Frage, ob ein Unternehmen betrieben wird, das „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert oder nicht. Gegen die beabsichtigte Vereinfachung des Firmenrechts ist nichts einzuwenden. Ich bin durchaus für größere Freiheit bei der Wahl eines aussagekräftigen und werbewirksamen Firmennamens. Ob allerdings die Auflockerung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots den Interessen der Verbraucher dient, halte ich nicht für sicher. Bei dem üblichen marktschreierischen Konsumterror muß gewährleistet bleiben, daß die Verbraucher nicht schon durch die Firmenbezeichnung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht werden. Daß es in der freien Marktwirtschaft ansonsten redlich zugeht, ist ohnehin nicht zu erwarten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 723. Sitzung am 27. März 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht zu stellen: - Gesetz zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 - Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen - Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und anderer Gesetze - Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes - Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten (Opferanspruchssicherungsgesetz - OASG) - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes - Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn - Gesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung - Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz - KapAEG) - Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeseizes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt, daß es nunmehr gelungen ist, die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht zum Abschluß zu bringen. Damit wird für den Naturschutz in einem wichtigen Teilbereich Rechtssicherheit geschaffen. Die Auslegung des vorliegenden Gesetzes wird sich an den Vorgaben der umgesetzten EWG-Richtlinien zu orientieren haben. Dies gilt insbesondere für die generelle Unzulässigkeit von Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen vor Unterschutzstellung (§ 19 b Abs. 5 BNatSchG) im Verhältnis zu den Regelungen für die Unzulässigkeit von Projekten (§ 19 c BNatSchG) und Plänen (§ 19 d BNatSchG). Der Bundesrat stellt fest, daß für Projekte und Pläne vorrangig die Spezialvorschriften des § 19c und 19d BNatSchG mit der dort vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen maßgeblich sind. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Kontrollkriterien für die Bewertung und Entscheidung bezüglich neuer Technologien im Rüstungsbereich - Drucksache 13/6449 - Ausschuß für Verkehr - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege - Drucksache 13/8389 -- Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Ausbau der Schienenwege 1997 - Drucksache 13/8889 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.1 Drucksache 13/9819 Nr. 2.2 Drucksache 13/9819 Nr. 2.3 Drucksache 13/9819 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.35 Drucksache 13/9819 Nr. 2.57 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9819 Nr. 2.27 Drucksache 13/9819 Nr. 2.42 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/7306 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.11 Drucksache 13/7867 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 2.9 Drucksache 13/8615 Nr. 2.108 Drucksache 13/8615 Nr. 2.114 Drucksache 13/8615 Nr. 2.117 Drucksache 13/8615 Nr. 2.119 Drucksache 13/9086 Nr. 2.15 Drucksache 13/9086 Nr. 2.46 Drucksache 13/9477 Nr. 2.6 Drucksache 13/9477 Nr. 2.2 Drucksache 13/9668 Nr. 2.4 Drucksache 13/9668 Nr. 2.18 Drucksache 13/9668 Nr. 2.40
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    Rede von Norbert Schindler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten abschließend über das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft, über die Anhebung der Vorsteuerpauschale und den Viehschlüssel.
    Die Anpassung der Vorsteuerpauschale von 9,5 auf 10 Prozent für die Landwirtschaft und von 5 auf 6 Prozent für den forstlichen Bereich dient eigentlich nur der Gerechtigkeit im Umsatzsteuerrecht. Die deutsche Agrarwirtschaft hätte ohne diese Korrektur eindeutige steuerliche Nachteile erfahren. Deswegen bin ich dankbar, daß wir in diesem Punkt in allen Fraktionen Übereinstimmung erreicht haben. Um es deutlich zu sagen: Es ist damit keine Mindereinnahme für den Staat verbunden.
    Ich lobe dabei ausdrücklich das Engagement der Minister Dr. Theo Waigel und Jochen Borchert und bin dankbar, daß sie nach Abstimmung der makroökonomischen Zahlen mitgeholfen haben, dies durchzusetzen.
    Um zu verdeutlichen, um was es überhaupt geht, möchte ich das Problem gerne an einem Beispiel beschreiben: Ein Betrieb mit 300 000 DM Umsatz erhält - bei Verrechnung einer Vorsteuerpauschale von 9,5 Prozent - auf diesen 28500 DM pauschalierte Umsatzsteuer. Kauft dieser Betrieb für 200 000 DM

    Norbert Schindler
    netto Betriebsmittel sowie Maschinen und Anlagen, so hat er dafür 32 000 DM Umsatzsteuer zu zahlen. In diesem Beispiel bewirkt die Anhebung der Vorsteuerpauschale auf 10 Prozent einen Rückerhalt von nun 30 000 DM. Damit haben wir wieder ein Angleichen der Zahlen erreicht.
    Daß man bei der pauschalen Verrechnungsmodalität geblieben ist, demonstriert den Willen aller, das Schlagwort „Entbürokratisierung" auch im Steuerrecht tatsächlich ernst zu nehmen. Eigentlich ist dies ein gutes Werk.
    Für die Forstwirtschaft ist eine Erhöhung auf 6 Prozent eigentlich nicht genug. Es müßten beinahe 7 Prozent sein; aber dies war auch in den eigenen Fraktionen leider nicht durchzusetzen.

    (Horst Sielaff [SPD]: Man kann nicht alles haben!)

    Dies belegen auch, wie schon erwähnt, die makroökonomischen Zahlen, die der Beratung als Grundlage gedient haben. - Soweit zum zweiten Teil unseres Gesetzentwurf es.
    Zum ersten Teil. Verschiedentlich werden Bedenken vorgetragen, es gebe in der Landwirtschaft einen zu dichten Viehbesatz pro Hektar.

    (Horst Sielaff [SPD]: Das muß noch diskutiert werden!)

    Entgegen diesen Bedenken will ich ausdrücklich festhalten: Wenn wir bei den Betriebsflächen zwischen 30 und 100 Hektar eine Veränderung vornehmen, um die Vieheinheitenstaffeln etwas anzugleichen, so dient dies letztendlich nur dem geänderten Strukturwandel. Die letzte Änderung dieser Zahlen fand 1964 statt.

    (Horst Sielaff [SPD]: Das widerspricht aber den Zahlen in anderen Bereichen!)

    - Das eine hat aber mit dem anderen, Kollege Sielaff, nichts zu tun. - Wir geben damit dringend notwendige Antworten auf den Strukturwandel.
    Ich will auch auf die Agenda 2000 hinweisen. Hier haben wir die Möglichkeit, auch fiskalisch deutlich zu machen, daß wir die Priorität nicht dem Gewerbebetrieb in der Landwirtschaft, sondern weiterhin dem bäuerlich strukturierten Familienbetrieb geben. Deshalb muß auch hier der bäuerliche Betrieb eine Bevorzugung erhalten.
    Es gibt gleichzeitig auch eine Hemmschwelle für Betriebsleiter: Damit sie unter der Gewerbegrenze bleiben, dürfen sie sich nur in einem bestimmten Viehbesatz bewegen. Diejenigen, die ins Gewerbe rutschen oder schon gerutscht sind, schauen nicht mehr auf fünf oder zehn Vieheinheiten. Sie gehen dann als gewerbliche Unternehmer in die vollen und belegen damit gleiche Fläche mit deutlich mehr Vieheinheiten. Das kann ja auch ökologisch nicht gewollt sein. Gerade dies wollen wir nicht. Deshalb bitte ich die Bedenkenträger bei den Grünen und der gesamten Opposition, auch in diesem Punkt mitzustimmen.

    (Horst Sielaff [SPD]: Was heißt da Bedenkenträger, lieber Herr Kollege? Das sind berechtigte Bedenken!)

    Ich betone nochmals: Gerade das, was Sie als Bedenken vorgetragen haben, können wir mit dieser Neuregelung letztendlich verhindern.
    Abschließend hoffe ich auch auf Zustimmung des Bundesrates, obwohl es dort ja sehr modern geworden ist, mit rotgrünen Mehrheiten Politik mit Blockaden auszuschmücken. Aber ich hoffe, hier zählt die Vernunft.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir setzen die Debatte mit dem Kollegen Kurt Palis fort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Palis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen! Liebe Kollegen! Um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen: Ich erkläre für meine Fraktion, daß wir dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft zustimmen werden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wir tun dies, obwohl wir mit dem parlamentarischen Verfahren, in dem es zu dieser zweiten Lesung gekommen ist, nicht einverstanden sind. Ich will das im einzelnen auch begründen.
    Wir sind der Meinung, daß vor allem in bezug auf die vom Kollegen Schindler geschilderte Vieheinheitenstaffel Zeit genug gewesen wäre, eine Reform sorgfältig vorzubereiten oder aber, da wir es nicht getan haben, uns mehr Zeit zu nehmen, bevor wir darüber abstimmen.

    (Beifall bei der SPD Horst Sielaff [SPD]: Das Gesetz wurde durch die Gremien gehetzt! Der zweite Teil!)

    Ich will das auch begründen. Grundsätzlich erkennen auch wir an, daß die Vieheinheitenstaffel, die ja den Gewerbebetrieb vom bäuerlichen abgrenzen soll, da sie aus dem Jahr 1971 stammt, nicht das berücksichtigt, was in der Zwischenzeit an Veränderungen passiert ist. Es ist in den Beratungen im Ausschuß auch darauf hingewiesen worden, man habe schon in den 80er Jahren, Herr Susset, Handlungsbedarf erkannt. Wieviel wichtiger wäre es gewesen, diese Geschichte nicht innerhalb einer Wochenfrist über die Bühne zu bringen.

    (Zuruf des Abg. Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU])

    - Das Ergebnis mag jetzt möglicherweise nicht schlechter sein. Aber, Herr Vorsitzender Carstensen, ein bißchen ist es schon so, daß man nicht genau weiß, was in der Schachtel drin ist. Wir wollen auf jeden Fall - da haben wir Ihre Fraktion an unserer Seite - die Bundesregierung bitten, zu den Fragen,

    Kurt Palis
    die ich gleich vortragen will, noch Auskunft zu geben.

    (Günther Bredehorn [F.D.P.]: Das ist doch klar!)

    Im normalen Verfahren läuft es ja anders herum: Man überlegt, ob man eine bestimmte Maßnahme ergreifen soll, und klärt vor der Abstimmung, welche Konsequenzen sie hat. Hier wird umgekehrt verfahren.

    (Horst Sielaff [SPD]: So ist es!)

    Hier wird zunächst der Beschluß gefaßt, und dann wird die Bundesregierung gebeten, Daten offenzulegen und zu erläutern, ob das, was wir beschlossen haben, auch in Ordnung ist.

    (Horst Sielaff [SPD]: Kein gutes Verfahren! Egon Susset [CDU/CSU]: Wir wissen, daß es in Ordnung ist!)

    - Ja, dieses Verfahren nennt man „das Pferd von hinten aufzäumen", Herr Susset.
    Grundsätzlich erkennen wir also den Handlungsbedarf an. Aber warum jetzt diese Eile? Wir halten es für nötig, eine grundsätzliche Beratung noch nachzuholen.
    Die Abgrenzung zwischen der Landwirtschaft und dem Gewerbe hat Auswirkungen auf die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Steuervergünstigungen und Fördermittel. Daher müssen wir jeden Eingriff - das ist unsere Überzeugung - im Gesamtkontext der zentralen Ziele von Agrarpolitik und der auf sie ausgerichteten Förderung sehen und überprüfen. Über den Kontext, unter anderem über die ökologischen Konsequenzen, konnte nicht mehr beraten werden.

    (Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Natürlich ist darüber beraten worden!)

    Wir sind allerdings der Meinung, daß es einen Einklang zwischen der Steuerpolitik in der Land- und Forstwirtschaft und der Agrar- und Umweltpolitik geben muß.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Dieser Einklang - mein Kollege Sielaff hat schon mit einem Zwischenruf darauf hingewiesen - ist zum Beispiel bei der Vieheinheitenstaffelung in der Düngemittelverordnung nicht gewahrt. Da gibt es jetzt eine Diskrepanz, die man noch reflektieren muß.
    Der eigentliche Fortschritt wird von uns erst dann erzielt sein, wenn wir uns den Vieheinheitenschlüssel genauer vornehmen, nämlich die Futterbedarfsnormen für die Festlegung der Vieheinheitenstaffel. Daß sie inzwischen überholt sind, wissen wir - das wissen auch die Vertreter der Regierungskoalition -; denn sie stammen aus dem Jahr 1964, dem Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung. Inzwischen hat es biologisch-technische Fortschritte in der Landwirtschaft und in der Tierernährung gegeben, die natürlich berücksichtigt werden müssen.
    Ein weiterer Punkt ist noch zu prüfen: Man muß bedenken, ob die neue Staffelung nicht ganz neue Anreize für Betriebsteilungen bietet, egal, wie die Staffel verändert wird. Man muß hier darüber nachdenken, ob nicht beispielsweise Gewerbebetriebe durch Teilung oder Drittelung ihres Unternehmens in die Landwirtschaft zurückflüchten, um damit die Steuerprivilegien zu behalten.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Aber nicht wegen dieser Gesetzesnorm!)

    - Wegen dieser Gesetzesnorm nicht. Die Frage ist aber, ob die Gewerbebetriebe da möglicherweise eine Chance sehen.

    (Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Die Gesetzesänderung verhindert das!)

    Wir haben, meine Damen und Herren, in einem Entschließungsantrag bei den Beratungen am Mittwoch dieser Woche all diese Fragen aufgeworfen. Sie haben dankenswerterweise, obwohl Sie dem Entschließungsantrag nicht gefolgt sind, zugesagt, daß Sie in der Tendenz, im Gehalt der Fragen mit uns gehen. Das ist gut so. Wir wollen also einen Prüfauftrag an die Bundesregierung geben. Aber, wie gesagt, Sie müssen sich mit Recht dem Vorwurf ausgesetzt fühlen, daß die Verabschiedung von Gesetzen, ohne deren Wirkung zu kennen, immer den Zwang zum anschließenden Herumdoktern erzeugt.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Natürlich kennen wir die! Wir diskutieren ja schon zehn Jahre darüber!)

    Eigentlich hätte die Opposition Grund gehabt, den Gesetzentwurf hier abzulehnen.
    Aber es geht in dem Gesetz auch noch um einen zweiten Teil, nämlich die Anhebung der Vorsteuerpauschale zum 1. Juli 1998. Hier hat es schon sehr früh ein Einvernehmen zwischen unserer Arbeitsgruppe und Fraktion und der Regierungskoalition gegeben.
    Es bestand auch Einvernehmen - jedenfalls am Ende eines langen Diskussionsprozesses - über die Anhebung der Mehrwertsteuer zum 1. April dieses Jahres, um die versicherungsfremden, einigungsbedingten Leistungen aus der Rentenversicherung herauszunehmen und steuerzufinanzieren. Das war ein vernünftiger Kompromiß. Insofern ist es konsequent zu sagen: Wenn wir die Mehrwertsteuer erhöhen, wollen wir auch die Vorsteuerpauschale entsprechend anpassen. Es handelt sich hierbei auch nach unserem Verständnis nicht um eine Subvention, sondern um eine notwendige Anpassung.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir wollen an dieser Stelle keine Grundsatzdiskussion über die Durchschnittsbesteuerung und die Pauschalierung führen, die wir schon gelegentlich geführt haben. Wir werden sie irgendwann - etwa im Zusammenhang mit einer großen Steuerreform - in Ruhe wieder aufgreifen müssen. Ich gebe meinem Kollegen Schindler recht, wenn er sagt, daß man bei der Gelegenheit das Problem einer möglichen Über-

    Kurt Palis
    bürokratisierung nicht übersehen darf. Sie haben es anders ausgedrückt, aber in der Tendenz das gleiche gemeint.
    Zum Schluß, meine Damen und Herren, die Frage der Kosten: Im Gesetzentwurf ist die Rede davon, daß die Änderung des § 24 des Umsatzsteuergesetzes keine Kosten verursacht. Das ist insofern richtig, als man durch die Erhöhung der Umsatzsteuer Mehreinnahmen in Höhe von 15 oder 16 Milliarden DM und damit einen neuen Finanzrahmen hat, innerhalb dessen man diese strukturelle Weitergabe finanzieren kann. Insofern ist das, was im Gesetzentwurf steht, systemimmanent richtig. Aber es ist natürlich auch richtig, daß der Finanzminister dann, wenn wir diesen Vollzug nicht vorgenommen hätten, mehr Geld in der Hand gehabt hätte.
    Bei der Vieheinheitenstaffel heißt es, die Kosten ließen sich nicht beziffern, sie dürften jedoch nicht ins Gewicht fallen. Das hoffen wir sehr. Wir werden das zu überprüfen haben. Hier besteht noch Klärungsbedarf.
    Trotz der Bedenken werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD)