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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998) (Drucksachen 13/9527, 13/10322, 13/10323) . 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die im .Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Modernisierung von Beamtenrecht und Beamtenversorgung (Drucksachen 13/5840, 13/6153 Nr. 2, 13/9622, 13/10322) 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz) (Drucksache 13/10282) 20937 D Erwin Marschewski CDU/CSU 20937 D Fritz Rudolf Körper SPD 20939 A Dr. Wilfried Penner SPD 20940 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20941 C Dr. Max Stadler F.D.P. 20943 B Maritta Böttcher PDS 20944 D Meinrad Belle CDU/CSU 20946 A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20947 C, 20950 C Ulrich Adam CDU/CSU 20948 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 20948 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 13/10187, 13/10315, 13/10324) 20951 C Norbert Schindler CDU/CSU 20951 D Kurt Palis SPD 20952 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20954 B Ulrich Heinrich F D P. 20954 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 20955 D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/7185, 13/10331) 20957 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betreuungsrecht (Drucksachen 13/7176, 13/10331) 20957 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung (Drucksache 13/10301) 20957 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20958 A, 20961 C Margot von Renesse SPD . . . 20959 B, 20961 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20962 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20962 D Heidemarie Lüth PDS 20963 D Ronald Pofalla CDU/CSU 20964 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20965 B Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz) (Drucksache 13/10332) 20966 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20967 A Dr. Eckhart Pick SPD 20968 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20969 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20969 D Dr. Eckart Pick SPD 20970 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20971 A Nächste Sitzung 20971 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20972* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda PDS 20973* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20973* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 20974* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. April 1998 20937 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 3. 4. 98 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 3. 4. 98 Beck (Bremen), BÜNDNIS 3. 4. 98 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Berger, Hans SPD 3. 4. 98 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 3. 4. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3. 4. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 3. 4. 98 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Diller, Karl SPD 3. 4. 98 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 3. 4. 98 Duve, Freimut SPD 3. 4. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 3.4.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN Fink, Ulf CDU/CSU 3. 4. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 3. 4. 98 Folta, Eva SPD 3. 4. 98 Geiger, Michaela CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 3. 4. 98 Hiksch, Uwe SPD 3. 4. 98 Ilte, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Irber, Brunhilde SPD 3. 4. 98 Jacoby, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Kossendey, Thomas CDU/CSU 3. 4. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 3. 4. 98 Annegret Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 3. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 3. 4. 98 Leidinger, Robert SPD 3. 4. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 3. 4. 98 Dr. Luft, Christa PDS 3. 4. 98 Maaß (Herne), Dieter SPD 3. 4. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mascher, Ulrike SPD 3. 4. 98 Mattischeck, Heide SPD 3. 4. 98 Möllemann, Jürgen, W. F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Pfaff, Martin SPD 3. 4. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 3. 4. 98 * Rauber, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Reschke, Otto SPD 3. 4. 98 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD 3. 4. 98 Scharping, Rudolf SPD 3. 4. 98 Scheelen, Bernd SPD 3. 4. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 3. 4. 98 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 3. 4. 98 Horst Schmidt-Zadel, Regina SPD 3. 4. 98 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 3. 4. 98 Hans Peter Schnieber-Jastram, Birgit CDU/CSU 3. 4. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 3. 4. 98 Dietmar Schultz (Everswinkel), SPD 3. 4. 98 Reinhard Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 3. 4. 98 Schwanitz, Rolf SPD 3. 4. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 3. 4. 98 Sigrid Dr. Struck, Peter SPD 3. 4. 98 Terborg, Margitta SPD 3. 4. 98 Thierse, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Vosen, Josef SPD 3. 4. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 3. 4. 98 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 3. 4. 98 Gert Wieczorek (Duisburg), SPD 3. 4. 98 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 3. 4. 98 Wittich, Berthold SPD 3. 4: 98 Zierer, Benno CDU/CSU 3. 4. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda (PDS): Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz ist die Folge der von der PDS abgelehnten Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. April. Zwar gibt es gesetzliche Grundlagen, wie die Steuersätze für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte festzulegen sind. Insoweit stimmen wir dem Gesetz zu. Eine Debatte erübrigt sich eigentlich. Allerdings ist zu prüfen, ob bei Änderung des Umsatzsteuergesetzes auch das Prinzip der Steuergerechtigkeit erfüllt wird. Nach dem Einkommensteuergesetz sind über 160 000 Betriebe buchführungspflichtig, die aber die Umsatzssteuer pauschalieren. Offen bleibt die vom Bundesrechnungshof schon mehrfach gestellte Frage, warum diese Betriebe nicht zur Umsatzsteuer optieren. Wir halten das Argument, daß die Vorteile der Pauschalierung durch die zusätzlichen Kosten für den Steuerberater aufgezehrt würden, für nicht stichhaltig. Im Zeitalter der EDV tendiert der zusätzliche Aufwand in den buchführungspflichtigen Betrieben gegen Null. - Außerdem gilt: Die Steuerberatungskosten sind bei der Einkommensteuer absetzbar. Offensichtlich muß das auch die Meinung der Regierungskoalition gewesen sein, da sie die Forderung nach Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Landwirte noch in ihren ersten großen Steuerreformentwurf aufgenommen hatte. Die PDS ist der Meinung, daß sich an der Aktualität dieser Forderung nichts geändert hat. Im Gesetzentwurf ist auch eine Änderung der Vieheinheiten-Staffel vorgesehen. Diese Regelung lehnt die PDS aus agrarpolitischen und ökologischen Gründen ab. Agrarpolitisch liegt ihr das Konzept der Betriebsspezialisierung und der Produktionsintensivierung zu Grunde. Umweltpolitisch wird der Konflikt bei der Einhaltung der Düngeverordnung verschärft. Zur Einhaltung der Düngeverordnung ist zum Beispiel die Bildung von Gülle-Gemeinschaften bei voller Ausschöpfung der Möglichkeiten der Vieheinheiten-Staffel notwendig. Wenn steuerliche Regelungen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gesellschaft einen Vorteil haben sollen, dann wären sie so zu gestalten, daß der Weg zu höherer Effizienz auf dem Wege der Kooperation gesucht wird. Es wird Zeit, daß auch dabei stärker die Erfahrungen der Bauern in Ostdeutschland berücksichtigt werden, die diese Vieheinheiten-Staffel kaum interessiert, da der Tierbesatz weit unter einer Vieheinheit pro Hektar liegt. Die PDS lehnt wegen der damit verbundenen ökologischen Probleme die vorgesehene Neuregelung der Vieheinheiten-Staffel ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Die Gruppe der PDS wird Stimmenthaltung üben. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zweifellos zu einer gewissen Entrümpelung von nicht weniger als 26 einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben aber einige Zweifel, ob dabei die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Handwerksbetriebe und der Verbraucher genügend gewahrt werden. Die Vereinfachung des Kaufmannsbegriffs des HGB erscheint mir einleuchtend. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung sind die Kleingewerbetreibenden, die bisher unter den Begriff des Minderkaufmanns fielen, einfache „BGB-Bürger", keine Kaufleute, unterliegen also nicht den strengen Regeln des HGB. Sie können aber den Kaufmannsstatus freiwillig durch Eintragung in das Handelsregister erwerben. Dem Einwand des Bundesrats gegen die Regelung, daß sie den Kaufmannsstatus jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen wieder ablegen können, vermag ich nicht zu folgen. Die Option entspricht den Bedingungen des kleinen Gewerbes und schützt es. Die Kosten für Eintragung und Löschung werden schon dafür sorgen, daß kein Mißbrauch getrieben wird. Bedauerlich ist es jedoch, daß dem Vorschlag des Bundesrats nicht gefolgt wurde, den § 36 HGB nicht zu streichen und es somit dabei zu belassen, daß kommunale und andere öffentliche Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Einführung einer Eintragungspflicht ist reine Bürokratie. Die Transparenz der betreffenden Unternehmen ist auch ohne Eintragung gewährleistet. Was zum Beispiel eine Sparkasse ist, weiß man auch ohne Blick ins Handelsregister. Aus Kreisen der Handwerkskammer wird mit guten Gründen der beabsichtigten Neuregelung widersprochen, daß Gutachten der Kammerorganisationen vor Eintragung ins Register nicht mehr in jedem Fall, sondern nur noch in zweifelhaften Fällen einzuholen sind. Es geht hier um § 23 der Handelsregisterverfügung. Die guten Gründe liegen im Sachverstand der Kammern bei der Beurteilung der für die Eintragung entscheidenden Frage, ob ein Unternehmen betrieben wird, das „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert oder nicht. Gegen die beabsichtigte Vereinfachung des Firmenrechts ist nichts einzuwenden. Ich bin durchaus für größere Freiheit bei der Wahl eines aussagekräftigen und werbewirksamen Firmennamens. Ob allerdings die Auflockerung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots den Interessen der Verbraucher dient, halte ich nicht für sicher. Bei dem üblichen marktschreierischen Konsumterror muß gewährleistet bleiben, daß die Verbraucher nicht schon durch die Firmenbezeichnung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht werden. Daß es in der freien Marktwirtschaft ansonsten redlich zugeht, ist ohnehin nicht zu erwarten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 723. Sitzung am 27. März 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht zu stellen: - Gesetz zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 - Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen - Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und anderer Gesetze - Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes - Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten (Opferanspruchssicherungsgesetz - OASG) - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes - Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn - Gesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung - Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz - KapAEG) - Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeseizes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt, daß es nunmehr gelungen ist, die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht zum Abschluß zu bringen. Damit wird für den Naturschutz in einem wichtigen Teilbereich Rechtssicherheit geschaffen. Die Auslegung des vorliegenden Gesetzes wird sich an den Vorgaben der umgesetzten EWG-Richtlinien zu orientieren haben. Dies gilt insbesondere für die generelle Unzulässigkeit von Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen vor Unterschutzstellung (§ 19 b Abs. 5 BNatSchG) im Verhältnis zu den Regelungen für die Unzulässigkeit von Projekten (§ 19 c BNatSchG) und Plänen (§ 19 d BNatSchG). Der Bundesrat stellt fest, daß für Projekte und Pläne vorrangig die Spezialvorschriften des § 19c und 19d BNatSchG mit der dort vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen maßgeblich sind. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Kontrollkriterien für die Bewertung und Entscheidung bezüglich neuer Technologien im Rüstungsbereich - Drucksache 13/6449 - Ausschuß für Verkehr - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege - Drucksache 13/8389 -- Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Ausbau der Schienenwege 1997 - Drucksache 13/8889 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.1 Drucksache 13/9819 Nr. 2.2 Drucksache 13/9819 Nr. 2.3 Drucksache 13/9819 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.35 Drucksache 13/9819 Nr. 2.57 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9819 Nr. 2.27 Drucksache 13/9819 Nr. 2.42 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/7306 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.11 Drucksache 13/7867 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 2.9 Drucksache 13/8615 Nr. 2.108 Drucksache 13/8615 Nr. 2.114 Drucksache 13/8615 Nr. 2.117 Drucksache 13/8615 Nr. 2.119 Drucksache 13/9086 Nr. 2.15 Drucksache 13/9086 Nr. 2.46 Drucksache 13/9477 Nr. 2.6 Drucksache 13/9477 Nr. 2.2 Drucksache 13/9668 Nr. 2.4 Drucksache 13/9668 Nr. 2.18 Drucksache 13/9668 Nr. 2.40
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    Rede von Meinrad Belle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Körper, Sie wissen, daß ich Sie sehr schätze. Aber trotzdem muß ich Ihnen sagen, daß ich bei Ihrem Beitrag vorhin unwillkürlich an das alte Sprichwort erinnert wurde: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß. In weiten Bereichen stimmen Sie dem Versorgungsreformgesetz zu - Sie sind dafür -, aber in entscheidenden Fällen werden Sie von Ihren Sozialpolitikern zurückgepfiffen. So ist die Sachlage.
    Nachdem mein Freund Erwin Marschewski die großen Zusammenhänge der Versorgungsreform dargestellt hat, will ich mich nun in die Niederungen der eigentlichen Reform begeben.
    Die kritische, nicht immer objektive Öffentlichkeit beanstandet gelegentlich, daß die Beamten nicht ausreichend an den notwendigen Reformen der Alterssicherungssysteme beteiligt sind. Diese Diskussion ist ungerecht und falsch.

    (Beifall bei der CDU/CSU - Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Bei der Neugestaltung der Besoldungsordnungen A und B in den 50er Jahren wurde das Gehalt der Beamten um 7 Prozent niedriger als vergleichbare Gehälter in der freien Wirtschaft angesetzt - im Hinblick auf die Pensionsregelungen. Die Einsparmaßnahmen bei den Beamten außerhalb des Dienstrechtsreformgesetzes und des Versorgungsreformgesetzes - diesen Zusammenhang muß man sachgerechterweise herstellen - summieren sich für die Zeit von 1991 bis 2008 auf immerhin 10 Milliarden DM in Bund, Ländern und Gemeinden durch Verschiebung der Besoldungserhöhungen, Einfrieren des Weihnachtsgeldes, Verschlechterungen der Beihilfe, Wegfall von früher arbeitsfreien Tagen.
    Mit dem Dienstrechtsreformgesetz 1997 sparen Bund, Länder und Gemeinden in der Zeit bis 2008 insgesamt 22,5 Milliarden DM. Ab 2008 sind dies jährlich Einsparungen von 3,6 Milliarden DM durch die geänderte Gehaltstabelle, Anheben der allgemeinen Altersgrenzen, Kürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten, Einschränkung bei den Frühpensionierungen.
    Nun aber zum eigentlichen Versorgungsreformgesetz. Wir ziehen heute die erforderlichen Schlußfolgerungen aus dem Versorgungsbericht der Bundesregierung. Die demographische Entwicklung - die Zahl der Kinder geht zurück; das Durchschnittsalter der Bevölkerung erhöht sich; der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung nimmt zu, Gott sei Dank; die Lebensarbeitszeit wird immer kürzer - macht eine Reform in allen Alterssicherungssystemen notwendig. Wir ziehen heute die erforderlichen Konsequenzen in der Beamtenversorgung. Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist dabei besonders wichtig: Wir bleiben im bewährten System.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Erstens. Wir halten durch die strukturellen Einzelmaßnahmen dieses Gesetzes - gemeinsam mit den Versorgungsteilen des Dienstrechtsreformgesetzes - die Versorgungsquote, nämlich den Anteil der Versorgungslasten am Bruttoinlandsprodukt, bis 2008 auf dem heutigen Stand von 1,2 Prozent.
    Zweitens. Wir können durch das neugeschaffene System der Versorgungsrücklage den für das Jahr 2020 zu erwartenden Versorgungsberg - das ist wichtig, Herr Kollege Körper: nicht die heutige Haushaltslage spielt die entscheidende Rolle, sondern die voraussichtliche Lage im Jahre 2020 - mit 1,64 Prozent Versorgungsquote bei 1,4 Prozent sozusagen untertunneln.
    Kollege Marschewski hat bereits einiges zur Versorgungsrücklage gesagt. Herr Minister Kanther wird sie anschließend sicher noch im einzelnen erläutern. Für mich persönlich ist dabei wichtig, daß - im Gegensatz zur Rentenreform - aktive Beamte und Ruheständler zur Bildung der Versorgungsrücklage herangezogen werden. Damit werden die Lasten besser verteilt. Das Volumen der Versorgungsrücklage wird enorm erhöht. Schlußendlich wird mittelfristig eine dauerhafte Absenkung der Gehälter der aktiven Beamten und der Versorgungsbezüge der Pensionäre um 3 Prozent erreicht. Dies ist eine Novität in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
    Bevor ich angesichts der Kürze der Zeit die Änderungen erläutere, die der Gesetzentwurf im Verlaufe der Beratungen erfahren hat, will ich noch einige Worte zum Verfahren verlieren. Gut eineinhalb Jahre haben wir, die Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen, an diesem Reformvorhaben gearbeitet.

    (Fritz Rudolf Körper [SPD]: Ihr braucht ganz schön lange!)

    - Was lange währt, wird endlich gut, Kollege Körper.
    Die Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Minister Kanther, und Ihren Mitarbeitern verdient aus unserer Sicht das Prädikat „ausgezeichnet". Ich bedanke mich herzlich.
    Dieser Gesetzentwurf hat uns viel Arbeit gemacht. Er ist aber auch trotz aller Einwendungen der Opposition eine gute Reform geworden. Sehr viele Gespräche mit den Verbänden der betroffenen Beamten und Ruhestandsbeamten verliefen überaus fruchtbar. Wir hatten bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf - das muß ich schon sagen - mit ganz wenigen Ausnahmen eine sehr qualifizierte Sachverständigenrunde.
    Einige Teilergebnisse dieser Gespräche und der Anhörung konnten wir verwerten und den Gesetzentwurf gemeinsam positiv weiterentwickeln. Ich schaue heute einigermaßen zufrieden auf die Arbeit der letzten Monate zurück und bedanke mich bei meinen Fraktionskollegen, den Kollegen der F.D.P. und allen unseren Mitarbeitern.
    Nun aber zu den wesentlichen Änderungen, die der Gesetzentwurf auf Antrag der Koalitionsfraktionen erfahren hat. Dieses Gesetz ist nicht nur ein Spargesetz, wie es auch heute morgen dargestellt wurde oder wie es von interessierter Seite ursprünglich gescholten wurde.
    Auf unser Betreiben hin wurde im ursprünglichen Gesetzentwurf die Altersteildienstfähigkeit aufge-

    Meinrad Belle
    nommen. Während der Beratungen wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen weitere strukturelle Verbesserungen eingeführt, wie Anhebung der Eingangsbesoldung im mittleren Dienst von A 5 nach A 6, Verbesserung der Versorgung bei qualifiziertem Dienstunfall - das Ruhegehalt wird künftig aus der übernächsten Besoldungsgruppe errechnet -, bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten, Erhöhung des Mindestbetrages der Pension bei Ruhestandsbeamten und Witwen von 1,25 auf 1,5 der Besoldungsgruppe A 4.
    Auch für Beamte und Soldaten der neuen Bundesländer konnten folgende Verbesserungen erreicht werden: Die Versorgungslücke bei ausscheidenden Soldaten und insbesondere Polizeibeamten mit Mindestversorgung zwischen dem Zeitpunkt des Ausscheidens und dem 65. Lebensjahr wurde geschlossen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Für Bürgermeister der ersten Stunde wurden verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten geschaffen.

    (Beifall des Abg. Ulrich Adam [CDU/CSU])

    Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung von Bewährungsbewerbern zur Erleichterung des Dienstherrenwechsels wurde realisiert.
    Weitere positive Veränderungen sind die Beibehaltung der besonderen Altersgrenze bei Polizei, Feuerwehr und Vollzugsbeamten beim 60. Lebensjahr

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    - vielen Dank an die Kollegen aus dem Innenausschuß -, die Konkretisierung der Absenkung für die Versorgungsrücklage um jährlich 0,2 Prozent, die Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit der Vollstreckungszulage bei Gerichtsvollziehern, die teilweise Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage für Flieger, die Erhöhung der Übergangsregelung bei Anrechnung des Hinzuverdienstes auf sieben Jahre und - aus meiner Sicht nicht ganz so positiv - die Einführung des Versorgungsabschlages bei Dienstunfähigkeit vor dem 63. Lebensjahr, analog dem Rentenrecht.

    (Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Das haben Sie richtig erkannt! Fritz Rudolf Körper [SPD]: Herr Belle, wir zwei wären uns einig geworden!)

    Gleichzeitig wird allerdings die Zurechnungszeit wieder auf zwei Drittel wie vor der Dienstrechtsreform erhöht.
    Nun einige kurze Bemerkungen zu Ihrem Beitrag heute morgen, Frau Kollegin Vollmer. Ihre Reform wäre keine Reform mit den Beamten, sondern gegen die Beamten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Zu Ihrer Kritik der Sonderregelung in der Begrenzung der Hinzuverdienste bei den politischen Beamten einige Sätze:
    Erstens. Wir haben erstmalig in diesem Gesetz bei Frühpensionären eine Begrenzung der privaten Hinzuverdienstmöglichkeiten überhaupt eingeführt.
    Zweitens. Wir haben in diesem Gesetz die Zahl der politischen Beamten erheblich verringert.
    Drittens. Wir haben in diesem Gesetz deutliche Verschlechterungen bei der Versorgung der politischen Beamten eingeführt.
    Der politische Beamte kann - da kommt das entscheidende Moment - im Gegensatz zum Lebenszeitbeamten ohne Angabe von Gründen jederzeit aus dem Amt entlassen werden. Da meinen wir, daß im Interesse des Aufbaus einer privaten Existenz nach dem Ausscheiden die politischen Beamten bei der Begrenzung der privaten Hinzuverdienste besser als die Lebenszeitbeamten behandelt werden müssen. Wir halten dies für richtig, und wir stehen auch dazu.

    (Beifall der Abg. Cornelia Schmalz-Jacobsen [F.D.P.])

    Die Kollegin Vollmer möchte eine Zwischenfrage stellen. Bitte sehr.

    (Heiterkeit)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nur damit wir uns richtig verstehen, Herr Kollege Belle: Es geht nicht um diejenigen, die keinen Zuverdienst gefunden haben, sondern um die, die einen Zuverdienst gefunden haben, und zwar einen Zuverdienst, der insgesamt höher ist als ihr vorher doch sehr beachtliches Gehalt als politischer Beamter. Diese können 50 Prozent über diese Höhe hinaus bekommen, während der normale Beamte nur 20 Prozent hat. Es geht nicht um die Versorgung von jemandem, der in einer schlechten Situation ist. Vielmehr ist er in einer Situation, die noch erheblich besser ist, als sie zu der Zeit als politischer Beamter war. Da stimmen Sie mir doch zu?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Meinrad Belle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nicht ganz, Frau Kollegin, einfach deshalb, weil sie nicht 50 Prozent Hinzuverdienst haben dürfen.

    (Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN]: Über die Höchstgrenze!)

    Vielmehr werden 50 Prozent des Mehrverdienstes von der Versorgung abgezogen. Das heißt ganz konkret: Bei einem erheblichen Hinzuverdienst behalten auch die politischen Beamten lediglich den Mindestbetrag der Versorgung von 20 Prozent.

    (Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich wollte nur klarstellen: Es geht um keine Armen!)

    Insoweit werden sie bei erheblichem Hinzuverdienst gleich behandelt. Wir sind in dieser Sache auseinander, Frau Kollegin.
    Meine Damen und Herren, in zahlreichen Gesprächsrunden nicht nur mit den Verbänden, sondern auch mit den unmittelbar betroffenen Beamten habe ich nach Erläuterung viel Verständnis für Art und Umfang der Versorgungsreform gefunden. Be-

    Meinrad Belle
    geisterte Zustimmung ist bei Einschnitten in den Besitzstand selbstverständlich nicht zu erwarten. Ich habe aber auf jeden Fall den Eindruck gewonnen, daß die Beamtenschaft diese Reform mitträgt; ich bedanke mich für dieses Verständnis.