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    Plenarprotokoll 13/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998) (Drucksachen 13/9527, 13/10322, 13/10323) . 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die im .Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Modernisierung von Beamtenrecht und Beamtenversorgung (Drucksachen 13/5840, 13/6153 Nr. 2, 13/9622, 13/10322) 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz) (Drucksache 13/10282) 20937 D Erwin Marschewski CDU/CSU 20937 D Fritz Rudolf Körper SPD 20939 A Dr. Wilfried Penner SPD 20940 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20941 C Dr. Max Stadler F.D.P. 20943 B Maritta Böttcher PDS 20944 D Meinrad Belle CDU/CSU 20946 A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20947 C, 20950 C Ulrich Adam CDU/CSU 20948 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 20948 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 13/10187, 13/10315, 13/10324) 20951 C Norbert Schindler CDU/CSU 20951 D Kurt Palis SPD 20952 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20954 B Ulrich Heinrich F D P. 20954 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 20955 D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/7185, 13/10331) 20957 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betreuungsrecht (Drucksachen 13/7176, 13/10331) 20957 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung (Drucksache 13/10301) 20957 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20958 A, 20961 C Margot von Renesse SPD . . . 20959 B, 20961 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20962 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20962 D Heidemarie Lüth PDS 20963 D Ronald Pofalla CDU/CSU 20964 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20965 B Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz) (Drucksache 13/10332) 20966 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20967 A Dr. Eckhart Pick SPD 20968 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20969 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20969 D Dr. Eckart Pick SPD 20970 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20971 A Nächste Sitzung 20971 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20972* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda PDS 20973* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20973* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 20974* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. April 1998 20937 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 3. 4. 98 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 3. 4. 98 Beck (Bremen), BÜNDNIS 3. 4. 98 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Berger, Hans SPD 3. 4. 98 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 3. 4. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3. 4. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 3. 4. 98 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Diller, Karl SPD 3. 4. 98 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 3. 4. 98 Duve, Freimut SPD 3. 4. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 3.4.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN Fink, Ulf CDU/CSU 3. 4. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 3. 4. 98 Folta, Eva SPD 3. 4. 98 Geiger, Michaela CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 3. 4. 98 Hiksch, Uwe SPD 3. 4. 98 Ilte, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Irber, Brunhilde SPD 3. 4. 98 Jacoby, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Kossendey, Thomas CDU/CSU 3. 4. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 3. 4. 98 Annegret Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 3. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 3. 4. 98 Leidinger, Robert SPD 3. 4. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 3. 4. 98 Dr. Luft, Christa PDS 3. 4. 98 Maaß (Herne), Dieter SPD 3. 4. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mascher, Ulrike SPD 3. 4. 98 Mattischeck, Heide SPD 3. 4. 98 Möllemann, Jürgen, W. F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Pfaff, Martin SPD 3. 4. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 3. 4. 98 * Rauber, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Reschke, Otto SPD 3. 4. 98 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD 3. 4. 98 Scharping, Rudolf SPD 3. 4. 98 Scheelen, Bernd SPD 3. 4. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 3. 4. 98 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 3. 4. 98 Horst Schmidt-Zadel, Regina SPD 3. 4. 98 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 3. 4. 98 Hans Peter Schnieber-Jastram, Birgit CDU/CSU 3. 4. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 3. 4. 98 Dietmar Schultz (Everswinkel), SPD 3. 4. 98 Reinhard Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 3. 4. 98 Schwanitz, Rolf SPD 3. 4. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 3. 4. 98 Sigrid Dr. Struck, Peter SPD 3. 4. 98 Terborg, Margitta SPD 3. 4. 98 Thierse, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Vosen, Josef SPD 3. 4. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 3. 4. 98 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 3. 4. 98 Gert Wieczorek (Duisburg), SPD 3. 4. 98 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 3. 4. 98 Wittich, Berthold SPD 3. 4: 98 Zierer, Benno CDU/CSU 3. 4. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda (PDS): Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz ist die Folge der von der PDS abgelehnten Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. April. Zwar gibt es gesetzliche Grundlagen, wie die Steuersätze für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte festzulegen sind. Insoweit stimmen wir dem Gesetz zu. Eine Debatte erübrigt sich eigentlich. Allerdings ist zu prüfen, ob bei Änderung des Umsatzsteuergesetzes auch das Prinzip der Steuergerechtigkeit erfüllt wird. Nach dem Einkommensteuergesetz sind über 160 000 Betriebe buchführungspflichtig, die aber die Umsatzssteuer pauschalieren. Offen bleibt die vom Bundesrechnungshof schon mehrfach gestellte Frage, warum diese Betriebe nicht zur Umsatzsteuer optieren. Wir halten das Argument, daß die Vorteile der Pauschalierung durch die zusätzlichen Kosten für den Steuerberater aufgezehrt würden, für nicht stichhaltig. Im Zeitalter der EDV tendiert der zusätzliche Aufwand in den buchführungspflichtigen Betrieben gegen Null. - Außerdem gilt: Die Steuerberatungskosten sind bei der Einkommensteuer absetzbar. Offensichtlich muß das auch die Meinung der Regierungskoalition gewesen sein, da sie die Forderung nach Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Landwirte noch in ihren ersten großen Steuerreformentwurf aufgenommen hatte. Die PDS ist der Meinung, daß sich an der Aktualität dieser Forderung nichts geändert hat. Im Gesetzentwurf ist auch eine Änderung der Vieheinheiten-Staffel vorgesehen. Diese Regelung lehnt die PDS aus agrarpolitischen und ökologischen Gründen ab. Agrarpolitisch liegt ihr das Konzept der Betriebsspezialisierung und der Produktionsintensivierung zu Grunde. Umweltpolitisch wird der Konflikt bei der Einhaltung der Düngeverordnung verschärft. Zur Einhaltung der Düngeverordnung ist zum Beispiel die Bildung von Gülle-Gemeinschaften bei voller Ausschöpfung der Möglichkeiten der Vieheinheiten-Staffel notwendig. Wenn steuerliche Regelungen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gesellschaft einen Vorteil haben sollen, dann wären sie so zu gestalten, daß der Weg zu höherer Effizienz auf dem Wege der Kooperation gesucht wird. Es wird Zeit, daß auch dabei stärker die Erfahrungen der Bauern in Ostdeutschland berücksichtigt werden, die diese Vieheinheiten-Staffel kaum interessiert, da der Tierbesatz weit unter einer Vieheinheit pro Hektar liegt. Die PDS lehnt wegen der damit verbundenen ökologischen Probleme die vorgesehene Neuregelung der Vieheinheiten-Staffel ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Die Gruppe der PDS wird Stimmenthaltung üben. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zweifellos zu einer gewissen Entrümpelung von nicht weniger als 26 einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben aber einige Zweifel, ob dabei die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Handwerksbetriebe und der Verbraucher genügend gewahrt werden. Die Vereinfachung des Kaufmannsbegriffs des HGB erscheint mir einleuchtend. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung sind die Kleingewerbetreibenden, die bisher unter den Begriff des Minderkaufmanns fielen, einfache „BGB-Bürger", keine Kaufleute, unterliegen also nicht den strengen Regeln des HGB. Sie können aber den Kaufmannsstatus freiwillig durch Eintragung in das Handelsregister erwerben. Dem Einwand des Bundesrats gegen die Regelung, daß sie den Kaufmannsstatus jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen wieder ablegen können, vermag ich nicht zu folgen. Die Option entspricht den Bedingungen des kleinen Gewerbes und schützt es. Die Kosten für Eintragung und Löschung werden schon dafür sorgen, daß kein Mißbrauch getrieben wird. Bedauerlich ist es jedoch, daß dem Vorschlag des Bundesrats nicht gefolgt wurde, den § 36 HGB nicht zu streichen und es somit dabei zu belassen, daß kommunale und andere öffentliche Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Einführung einer Eintragungspflicht ist reine Bürokratie. Die Transparenz der betreffenden Unternehmen ist auch ohne Eintragung gewährleistet. Was zum Beispiel eine Sparkasse ist, weiß man auch ohne Blick ins Handelsregister. Aus Kreisen der Handwerkskammer wird mit guten Gründen der beabsichtigten Neuregelung widersprochen, daß Gutachten der Kammerorganisationen vor Eintragung ins Register nicht mehr in jedem Fall, sondern nur noch in zweifelhaften Fällen einzuholen sind. Es geht hier um § 23 der Handelsregisterverfügung. Die guten Gründe liegen im Sachverstand der Kammern bei der Beurteilung der für die Eintragung entscheidenden Frage, ob ein Unternehmen betrieben wird, das „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert oder nicht. Gegen die beabsichtigte Vereinfachung des Firmenrechts ist nichts einzuwenden. Ich bin durchaus für größere Freiheit bei der Wahl eines aussagekräftigen und werbewirksamen Firmennamens. Ob allerdings die Auflockerung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots den Interessen der Verbraucher dient, halte ich nicht für sicher. Bei dem üblichen marktschreierischen Konsumterror muß gewährleistet bleiben, daß die Verbraucher nicht schon durch die Firmenbezeichnung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht werden. Daß es in der freien Marktwirtschaft ansonsten redlich zugeht, ist ohnehin nicht zu erwarten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 723. Sitzung am 27. März 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht zu stellen: - Gesetz zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 - Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen - Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und anderer Gesetze - Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes - Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten (Opferanspruchssicherungsgesetz - OASG) - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes - Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn - Gesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung - Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz - KapAEG) - Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeseizes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt, daß es nunmehr gelungen ist, die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht zum Abschluß zu bringen. Damit wird für den Naturschutz in einem wichtigen Teilbereich Rechtssicherheit geschaffen. Die Auslegung des vorliegenden Gesetzes wird sich an den Vorgaben der umgesetzten EWG-Richtlinien zu orientieren haben. Dies gilt insbesondere für die generelle Unzulässigkeit von Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen vor Unterschutzstellung (§ 19 b Abs. 5 BNatSchG) im Verhältnis zu den Regelungen für die Unzulässigkeit von Projekten (§ 19 c BNatSchG) und Plänen (§ 19 d BNatSchG). Der Bundesrat stellt fest, daß für Projekte und Pläne vorrangig die Spezialvorschriften des § 19c und 19d BNatSchG mit der dort vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen maßgeblich sind. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Kontrollkriterien für die Bewertung und Entscheidung bezüglich neuer Technologien im Rüstungsbereich - Drucksache 13/6449 - Ausschuß für Verkehr - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege - Drucksache 13/8389 -- Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Ausbau der Schienenwege 1997 - Drucksache 13/8889 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.1 Drucksache 13/9819 Nr. 2.2 Drucksache 13/9819 Nr. 2.3 Drucksache 13/9819 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.35 Drucksache 13/9819 Nr. 2.57 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9819 Nr. 2.27 Drucksache 13/9819 Nr. 2.42 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/7306 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.11 Drucksache 13/7867 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 2.9 Drucksache 13/8615 Nr. 2.108 Drucksache 13/8615 Nr. 2.114 Drucksache 13/8615 Nr. 2.117 Drucksache 13/8615 Nr. 2.119 Drucksache 13/9086 Nr. 2.15 Drucksache 13/9086 Nr. 2.46 Drucksache 13/9477 Nr. 2.6 Drucksache 13/9477 Nr. 2.2 Drucksache 13/9668 Nr. 2.4 Drucksache 13/9668 Nr. 2.18 Drucksache 13/9668 Nr. 2.40
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Stadler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Penner hat vorhin in einer Zwischenfrage die mangelnde Präsenz des Bundesrates zur Diskussion gestellt. Ich muß sagen, verehrter Herr Kollege Penner: Mich stört es nicht so sehr, daß der Bundesrat hier nicht so zahlreich vertreten ist; denn bei der Dienstrechtsreform haben wir die Erfahrung gemacht, daß ein gutes Gesetz, das von der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages verabschiedet worden ist, vom Bundesrat im Vermittlungsverfahren verschlimmbessert worden ist.

    (Meinrad Belle [CDU/CSU]: Richtig!)

    Wenn die verhältnismäßig geringe Zahl von anwesenden Mitgliedern des Bundesrates also ein Indiz
    dafür sein soll, daß das Gesetzeswerk diesmal vom
    Bundesrat unverändert übernommen wird, dann ist dies sicherlich ein erfreulicher Beginn unserer heutigen Debatte.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Einige gängige Pauschalvorwürfe an die Politik lauten:
    Erstens. Politiker denken und handeln nicht langfristig, sondern nur in den kurzen Vierjahresrhythmen der Legislaturperiode.
    Zweitens. Politiker scheuen sich, der Bevölkerung unangenehme Erkenntnisse zu vermitteln.
    Drittens. Politiker sind unfähig, nach diesen Erkenntnissen zu handeln. Vor allem vor Wahlen wagen sie es nicht, notwendige, aber unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Statt dessen verteilen sie Wahlgeschenke.
    Ich bin der Meinung, daß das heute vorliegende Versorgungsreformgesetz 1998 all diesen üblichen Vorwürfen widerspricht.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Mit diesem Gesetz wird die Lösung von Problemen angepackt, die sich in aller Schärfe erst in den Jahren von 2010 bis 2025 stellen werden. In diesem Zeitraum würde die Versorgungsquote für den öffentlichen Dienst dramatisch ansteigen, wenn der Gesetzgeber keine Gegenmaßnahmen ergreifen würde. Die öffentliche Hand hätte dann Pensionsansprüche der Beamten in einer Höhe zu erfüllen, die ohne eine rechtzeitige Reform nicht mehr zu bewältigen wäre. Deshalb verdient der Bundesinnenminister dafür Anerkennung, daß er den Auftrag des Parlaments, einen Versorgungsbericht vorzulegen, zwar spät, dafür aber um so gründlicher erfüllt hat. Herr Kanther hätte es sich leicht machen können und die zu erwartende Situation im Bereich der Beamtenversorgung auftragsgemäß nur bis zum Jahre 2008 darstellen können.

    (Meinrad Belle [CDU/CSU]: Richtig!)

    Sonderliche Probleme treten bis dahin nämlich nicht auf. Die Koalition hätte es sich leicht machen und darauf verzichten können, über diesen Zeitraum hinaus zu planen. Vor allem hätten die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen es sich leicht machen und darauf verzichten können, ausgerechnet kurz vor einer Bundestagswahl für die Betroffenen schmerzliche Maßnahmen vorzuschlagen, um Versorgungsprobleme zu lösen, die erst nach weiteren drei Legislaturperioden akut werden.
    Dies wäre allerdings kein verantwortungsbewußtes Verhalten gewesen; denn je später man notwendige Einschnitte vornimmt, desto tiefer fallen diese aus. Die Beamten haben schon anläßlich der Rentenreform 1957 eine Vorleistung durch eine Besoldungsabsenkung erbracht. In der Folgezeit ist aber versäumt worden, von den eingesparten Geldern eine Rücklage für die Zahlung der Beamtenpensionen zu bilden.

    Dr. Max Stadler
    Jetzt wird - endlich - gehandelt. Das geschieht noch rechtzeitig. Mit einem maßvollen Einbehalt von den jeweiligen Besoldungserhöhungen kann eine Versorgungsrücklage in Höhe von 66 Milliarden DM gebildet und damit der nächsten Generation die Sorge um die Erfüllung der dann fällig werdenden Beamtenpensionen abgenommen werden.
    Diese Versorgungsrücklage ist das Kernstück der heute zu beratenden Gesetzentwürfe. Wir halten die Bildung dieser Rücklage für einen brauchbaren Lösungsweg. Das Versorgungsreformgesetz muß allerdings durch ein Rücklagegesetz ergänzt werden, welches ebenfalls, allerdings in erster Lesung, dem Plenum vorliegt. Dabei geht es um die Frage, wie die Versorgungsrücklage verwaltet wird. Die F.D.P. hat in den Beratungen innerhalb der Koalition von Anfang an Wert darauf gelegt, optimal sicherzustellen, daß die Rücklage ausschließlich zum Zweck der Bezahlung von Pensionsansprüchen verwendet werden kann.
    Frau Ministerpräsidentin Simonis hat einen großen Vertrauensschaden verursacht, als sie eine entsprechende Rücklage in Schleswig-Holstein anderweitig zweckentfremdet hat.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Mir war, Frau Kollegin Vollmer, bisher auch nicht geläufig, daß Schleswig-Holstein ein Musterland sei, wie Sie es bezeichnet haben,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war ironisch gemeint! Fritz Rudolf Körper [SPD]: Sie lernen auch noch dazu!)

    auch nicht ein Musterland der Dienstrechtsreform.
    Der Entwurf eines Rücklagegesetzes sieht vor, daß eine so angesehene Institution wie die Deutsche Bundesbank die Versorgungsrücklage des Bundes verwalten wird. Damit kann das dringend notwendige Vertrauen der Betroffenen in die Beständigkeit dieser Rücklage gesichert werden.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Über einzelne Modalitäten, wie etwa über die Frage, welche Anlageformen möglich sein sollen, damit auch genug aus der Rücklage erwirtschaftet wird, muß nach Auffassung der F.D.P. aber noch in den Ausschußberatungen ergebnisoffen gesprochen werden.
    Meine Damen und Herren, zuzugeben ist, daß das Versorgungsreformgesetz außer der Bildung der Rücklage noch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vorsieht, die zu weiteren auch versorgungswirksamen finanziellen Entlastungen der öffentlichen Hand führen werden. Selbstverständlich kann man über jede einzelne dieser Sparmaßnahmen trefflich streiten. Wir meinen, daß sie sich insgesamt in einem für die Betroffenen zumutbaren Rahmen halten.
    Die Koalition hat in den Ausschußberatungen aber die Kritik, die etwa seitens der Verbände und der Gewerkschaften an Details des Regierungsentwurfs geübt worden war, sehr ernst genommen und den ursprünglichen Gesetzentwurf punktuell verändert.
    Dies erklärt auch, warum es unsererseits noch bis kurz vor Schluß der Ausschußberatungen einzelne Änderungsanträge gegeben hat. Nehmen Sie dies als ein Zeichen dafür, daß wir uns nicht etwa als Notar der Bundesregierung verstehen und einen Gesetzentwurf unkritisch absegnen, sondern daß wir die Debatte, die darüber geführt wird, aufnehmen und auch zu einzelnen Änderungen bereit sind.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Dies gilt zum Beispiel für die besonderen Altersantragsgrenzen für Feuerwehr-, Polizei- und Justizvollzugsbeamte.
    Meine Damen und Herren, bei der Gesamtbewertung dieser umfassenden und außerordentlich bedeutsamen Reform muß man unserer Ansicht nach auch noch folgendes würdigen. Ich komme damit zu dem, was Frau Vollmer, diesmal ernst gemeint, ausgeführt hat.
    Die F.D.P. hält am Berufsbeamtentum als einer bewährten Institution unseres Staatswesens fest. Dazu gehört aber auch eine eigenständige Beamtenversorgung. Bestrebungen, wie sie von Ihnen auch heute wieder vertreten worden sind, die Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes zu vereinheitlichen, werden daher in dem Versorgungsreformgesetz zu Recht nicht aufgenommen. Die Reform bleibt im System, sorgt aber dafür, daß das System weiterhin bezahlbar ist.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, die bewährten Grundprinzipien der Beamtenversorgung bleiben unangetastet. Zugleich erbringt die Beamtenschaft aber Sparleistungen, die durchaus vergleichbar mit den Opfern sind, die von den Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherungen getragen werden. Daher stimmt die F.D.P.-Fraktion dieser Reform insgesamt zu.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich erteile jetzt das Wort der Kollegin Maritta Böttcher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Maritta Böttcher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz der Verbesserungen einiger Regelungen des Versorgungsreformgesetzes - wir begrüßen ausdrücklich die Schließung der Versorgungslücke Ost - bleibt der Regierungsentwurf für uns insgesamt nicht zustimmungsfähig.
    Wenn das Wort „Reform" hier allmählich zum Synonym für Kürzungskonzepte wird, so ist es an der Zeit, auch einmal - in diesem Sinne gebe ich Frau Vollmer recht - über grundsätzliche Alternativen zum bestehenden System nachzudenken. Seit die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten auf den Tagesordnungen von Bundestag und Bundesrat steht - das geschieht in immer kürzeren Abständen -, waren Veränderungen immer Leistungskürzungen.

    Maritta Böttcher
    An einer wirklichen Reform gibt es offenbar schon aus dem Grund kein Interesse, weil das Beamtenrecht einseitig regelbar ist, was den Zugriff der Kürzungspolitiker zur Sanierung der Haushalte erheblich erleichtert. Dieser Weg wird jedoch weder im Ansatz noch auf Dauer das Grundproblem lösen können. Soviel kann gar nicht eingespart und gestrichen werden, wie an Einnahmeausfällen hingenommen werden muß. Sollen die öffentlichen Kassen wirklich saniert werden, müssen vor allem Wirtschafts- und Finanzpolitik geändert werden. Denn nicht die Alten gefährden die Zukunft der Alterssicherung, sondern die hohe Arbeitslosigkeit.

    (Beifall bei der PDS Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Wir machen das so wie in der DDR früher! Dann läuft das!)

    - Es geht jetzt nicht um die ehemalige DDR, sondern es geht bei diesem Versorgungsreformgesetz um die Beamtenversorgung, Herr Marschewski.
    Wenn immer mit der Zukunftssicherung der Beamtenversorgung argumentiert wird, während die einzusparenden Milliarden aufgerechnet werden, so stellt sich schon die Frage: Geht es eigentlich tatsächlich um die Sicherung der Pensionsansprüche von Beamtinnen und Beamten oder nicht vorrangig darum, Besoldungs- und Versorgungsausgaben zu reduzieren?
    Zweifel an der gesamten Ausrichtung dieser sogenannten Reform sind auch insofern angebracht, als eine wirkliche Analyse, die eigentlich die Grundlage von Veränderungen sein müßte, nach wie vor nicht vorliegt. So hat die ÖTV erhebliche Bedenken gegenüber dem Datenmaterial, das dem Versorgungsbericht und insbesondere der Prognose bis zum Jahr 2040 zugrunde liegt. Die analytischen Defizite setzen sich fort, indem die unter anderem vom DGB geforderte Betroffenheitsanalyse ebenfalls nicht vorgelegt wurde. Ansätze dazu waren in der Sachverständigenanhörung zu vernehmen. Dort wurde festgestellt, daß durch die Strukturänderungen des Dienstrechtsreformgesetzes bereits 15 prozentige Versorgungseinsparungen für die Jahre bis 2008 erreicht werden, die durch das Versorgungsreformgesetz auf zirka 25 Prozent steigen.
    Aber damit nicht genug. Peter Grottian bringt die Kritik auf den Punkt, indem er sagt: Es handelt sich schlicht und einfach um den Schlußverkauf öffentlicher Aufgabendiskussion. Der Verdacht liegt nahe, „daß man sich im Grunde genommen nur für die Versorgung der Beamtenwagenburg stark gemacht hat."
    Bei der ganzen Kosten- und Lastendiskussion spielen Fragen der Personalinnovation keine Rolle mehr. Die Feststellung „Kein Geld - keine neuen Aufgaben" geht voll an den gesellschaftlichen Entwicklungen vorbei - sowohl an den Verpflichtungen gegenüber der älteren Generation wie auch an der Notwendigkeit, 1,2 bis 1,5 Millionen junge Menschen unter anderem auch über den öffentlichen Dienst in das Bildungs- und Beschäftigungssystem zu integrieren. So wurden in den letzten Jahren über 200 000 Menschen - im Verhältnis zu den fünf Jahren davor - nicht eingestellt. Nur 4 Prozent der Lehrer sind unter 35 Jahre. Der öffentliche Dienst leistet sich nur 3 bis 4 Prozent Ausbildungsplätze und macht ansonsten die Schotten dicht.

    (Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt! Da hat sie recht!)

    Diese Abschottungspolitik wird der Notwendigkeit der Weiterentwicklung öffentlicher Dienstleistungen in keiner Weise gerecht. Da das Ganze aber - wie Professor Battis in der Anhörung bemerkte - eben kein Reformgesetz, sondern ein Kürzungsgesetz ist, ordnet sich hier auch die Absenkung der Anwärterbezüge ein, die ansonsten in diesem Kontext eigentlich nichts zu suchen hätte. Die Anwärterbezüge sind bereits seit einem Jahr eingefroren und werden nun im ungünstigsten Fall zu Einkommenseinbußen bei Referendarinnen und Referendaren sowie bei Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern von bis zu 25 Prozent führen.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sie müssen wohl lange in einer Gesamtschule gewesen sein, um so einen Blödsinn zu sagen, sehr lange!)

    Junge Familien werden am härtesten von den Kürzungen betroffen sein.
    Es gäbe sicher noch eine Vielzahl von Kritikpunkten, insbesondere auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Versorgungsrücklage, in bezug auf die jetzt ein Gesetzentwurf vorliegt, der noch zu diskutieren sein wird. Insgesamt müssen wir einem solchen vom Rotstift diktierten Gesetz unsere Zustimmung verweigern. Das heißt nicht, daß wir uns einer kritischen Prüfung der sozialen Sicherungssysteme entziehen. Die unseligen Privilegiendiskussionen, die zu immer weiterem Sozialabbau mißbraucht werden, müssen ein Ende finden. Deshalb brauchen wir eine fortschrittliche Harmonisierung der Alterssicherungssysteme, die Tendenzen der Entsolidarisierung der Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst entgegenwirkt. Möglich wäre das zum Beispiel durch die Einbeziehung der Beamten in ein einheitliches gesetzliches Sozialversicherungssystem, wie es von der ÖTV vorgeschlagen wird. Auf diesem Weg kommen wir mit den vorliegenden Kürzungsvorschlägen, die sich in keinerlei sachliche Zusammenhänge einordnen lassen, keinen Schritt weiter. Wir bleiben bei unserer Forderung zur Schaffung eines einheitlichen Dienstrechtes im öffentlichen Dienst.
    Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung. Unsere mangelnde Präsenz heute ist nicht Ausdruck mangelnden Interesses, sondern hat den einzigen Grund darin, daß in diesem Hause nicht einheitlich verfahren wird. Ich möchte von dieser Stelle aus den Parteitag der PDS in Rostock sehr herzlich grüßen.
    Danke.

    (Beifall bei der PDS Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Erich winkt zurück!)