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    Vokabeln: 5
    1. Herr: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998) (Drucksachen 13/9527, 13/10322, 13/10323) . 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die im .Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Modernisierung von Beamtenrecht und Beamtenversorgung (Drucksachen 13/5840, 13/6153 Nr. 2, 13/9622, 13/10322) 20937 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz) (Drucksache 13/10282) 20937 D Erwin Marschewski CDU/CSU 20937 D Fritz Rudolf Körper SPD 20939 A Dr. Wilfried Penner SPD 20940 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20941 C Dr. Max Stadler F.D.P. 20943 B Maritta Böttcher PDS 20944 D Meinrad Belle CDU/CSU 20946 A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20947 C, 20950 C Ulrich Adam CDU/CSU 20948 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 20948 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 13/10187, 13/10315, 13/10324) 20951 C Norbert Schindler CDU/CSU 20951 D Kurt Palis SPD 20952 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20954 B Ulrich Heinrich F D P. 20954 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 20955 D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/7185, 13/10331) 20957 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betreuungsrecht (Drucksachen 13/7176, 13/10331) 20957 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Betreuungsrechts: Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung (Drucksache 13/10301) 20957 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20958 A, 20961 C Margot von Renesse SPD . . . 20959 B, 20961 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20962 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20962 D Heidemarie Lüth PDS 20963 D Ronald Pofalla CDU/CSU 20964 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20965 B Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz) (Drucksache 13/10332) 20966 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 20967 A Dr. Eckhart Pick SPD 20968 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20969 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20969 D Dr. Eckart Pick SPD 20970 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 20971 A Nächste Sitzung 20971 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20972* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda PDS 20973* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20973* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 20974* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. April 1998 20937 228. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. April 1998 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 3. 4. 98 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 3. 4. 98 Beck (Bremen), BÜNDNIS 3. 4. 98 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Berger, Hans SPD 3. 4. 98 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 3. 4. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3. 4. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 3. 4. 98 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Diller, Karl SPD 3. 4. 98 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 3. 4. 98 Duve, Freimut SPD 3. 4. 98 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 3.4.98 Franziska 90/DIE GRÜNEN Fink, Ulf CDU/CSU 3. 4. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 3. 4. 98 Folta, Eva SPD 3. 4. 98 Geiger, Michaela CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 3. 4. 98 Hiksch, Uwe SPD 3. 4. 98 Ilte, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Irber, Brunhilde SPD 3. 4. 98 Jacoby, Peter CDU/CSU 3. 4. 98 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Kossendey, Thomas CDU/CSU 3. 4. 98 Kramp-Karrenbauer, CDU/CSU 3. 4. 98 Annegret Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 3. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 3. 4. 98 Leidinger, Robert SPD 3. 4. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 3. 4. 98 Dr. Luft, Christa PDS 3. 4. 98 Maaß (Herne), Dieter SPD 3. 4. 98 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mascher, Ulrike SPD 3. 4. 98 Mattischeck, Heide SPD 3. 4. 98 Möllemann, Jürgen, W. F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Pfaff, Martin SPD 3. 4. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 3. 4. 98 * Rauber, Helmut CDU/CSU 3. 4. 98 Reschke, Otto SPD 3. 4. 98 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 3. 4. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD 3. 4. 98 Scharping, Rudolf SPD 3. 4. 98 Scheelen, Bernd SPD 3. 4. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 3. 4. 98 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 3. 4. 98 Horst Schmidt-Zadel, Regina SPD 3. 4. 98 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 3. 4. 98 Hans Peter Schnieber-Jastram, Birgit CDU/CSU 3. 4. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 3. 4. 98 Dietmar Schultz (Everswinkel), SPD 3. 4. 98 Reinhard Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 3. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 3. 4. 98 Schwanitz, Rolf SPD 3. 4. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 3. 4. 98 Sigrid Dr. Struck, Peter SPD 3. 4. 98 Terborg, Margitta SPD 3. 4. 98 Thierse, Wolfgang SPD 3. 4. 98 Vosen, Josef SPD 3. 4. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 3. 4. 98 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 3. 4. 98 Gert Wieczorek (Duisburg), SPD 3. 4. 98 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 3. 4. 98 Wittich, Berthold SPD 3. 4: 98 Zierer, Benno CDU/CSU 3. 4. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft) Dr. Günther Maleuda (PDS): Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz ist die Folge der von der PDS abgelehnten Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. April. Zwar gibt es gesetzliche Grundlagen, wie die Steuersätze für umsatzsteuerpauschalierende Landwirte festzulegen sind. Insoweit stimmen wir dem Gesetz zu. Eine Debatte erübrigt sich eigentlich. Allerdings ist zu prüfen, ob bei Änderung des Umsatzsteuergesetzes auch das Prinzip der Steuergerechtigkeit erfüllt wird. Nach dem Einkommensteuergesetz sind über 160 000 Betriebe buchführungspflichtig, die aber die Umsatzssteuer pauschalieren. Offen bleibt die vom Bundesrechnungshof schon mehrfach gestellte Frage, warum diese Betriebe nicht zur Umsatzsteuer optieren. Wir halten das Argument, daß die Vorteile der Pauschalierung durch die zusätzlichen Kosten für den Steuerberater aufgezehrt würden, für nicht stichhaltig. Im Zeitalter der EDV tendiert der zusätzliche Aufwand in den buchführungspflichtigen Betrieben gegen Null. - Außerdem gilt: Die Steuerberatungskosten sind bei der Einkommensteuer absetzbar. Offensichtlich muß das auch die Meinung der Regierungskoalition gewesen sein, da sie die Forderung nach Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Landwirte noch in ihren ersten großen Steuerreformentwurf aufgenommen hatte. Die PDS ist der Meinung, daß sich an der Aktualität dieser Forderung nichts geändert hat. Im Gesetzentwurf ist auch eine Änderung der Vieheinheiten-Staffel vorgesehen. Diese Regelung lehnt die PDS aus agrarpolitischen und ökologischen Gründen ab. Agrarpolitisch liegt ihr das Konzept der Betriebsspezialisierung und der Produktionsintensivierung zu Grunde. Umweltpolitisch wird der Konflikt bei der Einhaltung der Düngeverordnung verschärft. Zur Einhaltung der Düngeverordnung ist zum Beispiel die Bildung von Gülle-Gemeinschaften bei voller Ausschöpfung der Möglichkeiten der Vieheinheiten-Staffel notwendig. Wenn steuerliche Regelungen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Gesellschaft einen Vorteil haben sollen, dann wären sie so zu gestalten, daß der Weg zu höherer Effizienz auf dem Wege der Kooperation gesucht wird. Es wird Zeit, daß auch dabei stärker die Erfahrungen der Bauern in Ostdeutschland berücksichtigt werden, die diese Vieheinheiten-Staffel kaum interessiert, da der Tierbesatz weit unter einer Vieheinheit pro Hektar liegt. Die PDS lehnt wegen der damit verbundenen ökologischen Probleme die vorgesehene Neuregelung der Vieheinheiten-Staffel ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Entwurf eines Handelsrechtsreformgesetzes) Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS): Die Gruppe der PDS wird Stimmenthaltung üben. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zweifellos zu einer gewissen Entrümpelung von nicht weniger als 26 einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben aber einige Zweifel, ob dabei die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen, der Handwerksbetriebe und der Verbraucher genügend gewahrt werden. Die Vereinfachung des Kaufmannsbegriffs des HGB erscheint mir einleuchtend. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung sind die Kleingewerbetreibenden, die bisher unter den Begriff des Minderkaufmanns fielen, einfache „BGB-Bürger", keine Kaufleute, unterliegen also nicht den strengen Regeln des HGB. Sie können aber den Kaufmannsstatus freiwillig durch Eintragung in das Handelsregister erwerben. Dem Einwand des Bundesrats gegen die Regelung, daß sie den Kaufmannsstatus jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen wieder ablegen können, vermag ich nicht zu folgen. Die Option entspricht den Bedingungen des kleinen Gewerbes und schützt es. Die Kosten für Eintragung und Löschung werden schon dafür sorgen, daß kein Mißbrauch getrieben wird. Bedauerlich ist es jedoch, daß dem Vorschlag des Bundesrats nicht gefolgt wurde, den § 36 HGB nicht zu streichen und es somit dabei zu belassen, daß kommunale und andere öffentliche Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Einführung einer Eintragungspflicht ist reine Bürokratie. Die Transparenz der betreffenden Unternehmen ist auch ohne Eintragung gewährleistet. Was zum Beispiel eine Sparkasse ist, weiß man auch ohne Blick ins Handelsregister. Aus Kreisen der Handwerkskammer wird mit guten Gründen der beabsichtigten Neuregelung widersprochen, daß Gutachten der Kammerorganisationen vor Eintragung ins Register nicht mehr in jedem Fall, sondern nur noch in zweifelhaften Fällen einzuholen sind. Es geht hier um § 23 der Handelsregisterverfügung. Die guten Gründe liegen im Sachverstand der Kammern bei der Beurteilung der für die Eintragung entscheidenden Frage, ob ein Unternehmen betrieben wird, das „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert oder nicht. Gegen die beabsichtigte Vereinfachung des Firmenrechts ist nichts einzuwenden. Ich bin durchaus für größere Freiheit bei der Wahl eines aussagekräftigen und werbewirksamen Firmennamens. Ob allerdings die Auflockerung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots den Interessen der Verbraucher dient, halte ich nicht für sicher. Bei dem üblichen marktschreierischen Konsumterror muß gewährleistet bleiben, daß die Verbraucher nicht schon durch die Firmenbezeichnung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens getäuscht werden. Daß es in der freien Marktwirtschaft ansonsten redlich zugeht, ist ohnehin nicht zu erwarten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 723. Sitzung am 27. März 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht zu stellen: - Gesetz zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 - Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen - Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und anderer Gesetze - Erstes Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes - Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten (Opferanspruchssicherungsgesetz - OASG) - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes - Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn - Gesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung - Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz - KapAEG) - Viertes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeseizes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt, daß es nunmehr gelungen ist, die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht zum Abschluß zu bringen. Damit wird für den Naturschutz in einem wichtigen Teilbereich Rechtssicherheit geschaffen. Die Auslegung des vorliegenden Gesetzes wird sich an den Vorgaben der umgesetzten EWG-Richtlinien zu orientieren haben. Dies gilt insbesondere für die generelle Unzulässigkeit von Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen vor Unterschutzstellung (§ 19 b Abs. 5 BNatSchG) im Verhältnis zu den Regelungen für die Unzulässigkeit von Projekten (§ 19 c BNatSchG) und Plänen (§ 19 d BNatSchG). Der Bundesrat stellt fest, daß für Projekte und Pläne vorrangig die Spezialvorschriften des § 19c und 19d BNatSchG mit der dort vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen maßgeblich sind. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Kontrollkriterien für die Bewertung und Entscheidung bezüglich neuer Technologien im Rüstungsbereich - Drucksache 13/6449 - Ausschuß für Verkehr - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege - Drucksache 13/8389 -- Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Ausbau der Schienenwege 1997 - Drucksache 13/8889 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.1 Drucksache 13/9819 Nr. 2.2 Drucksache 13/9819 Nr. 2.3 Drucksache 13/9819 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 13/9819 Nr. 2.35 Drucksache 13/9819 Nr. 2.57 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/9819 Nr. 2.27 Drucksache 13/9819 Nr. 2.42 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/7306 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.11 Drucksache 13/7867 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 2.9 Drucksache 13/8615 Nr. 2.108 Drucksache 13/8615 Nr. 2.114 Drucksache 13/8615 Nr. 2.117 Drucksache 13/8615 Nr. 2.119 Drucksache 13/9086 Nr. 2.15 Drucksache 13/9086 Nr. 2.46 Drucksache 13/9477 Nr. 2.6 Drucksache 13/9477 Nr. 2.2 Drucksache 13/9668 Nr. 2.4 Drucksache 13/9668 Nr. 2.18 Drucksache 13/9668 Nr. 2.40
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren sind die Probleme des Beamtenrechts endgültig und für jedermann deutlich zutage getreten. Sie liegen vor allen Dingen in der Starrheit des Systems, in der fehlenden Leistungsorientierung und in der Unbezahlbarkeit der künftigen Pensionen für künftige Generationen.
    Die Bundesregierung - das ist die Bilanz, und Sie haben es auch noch einmal bestätigt, Herr Marschewski - hat den Mut zu einer echten Modernisierung und einem wirklichen Neuansatz nicht gehabt.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Soll man Beamte abschaffen?)

    Zuletzt mußte sie sich sogar von der kleinen Kommunalverwaltung der Stadt Offenbach auf der Nase herumtanzen lassen, die in großen Zahlen zu verbeamten begonnen hat, um das Geld für die sozialen Sicherungssysteme zu sparen. Damit es klar ist: Ich verurteile das.
    Ich weiß, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wollen aus den falschen populistischen Debatten heraus. Sie wollen auch keine Debatten mehr über Privilegien und Sondersysteme, sondern sie wollen normale Bedingungen, die sie vor jedermann vertreten können.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Die Bundesregierung aber hat nichts dafür getan, daß auch Beamte zum Beispiel Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden können, was viele wollen. Sie hat keinen Einstieg für ihre Einbeziehung in die Rentenversicherung geschafft, auch wenn sie so etwas wie eigene Beiträge der Beamten

    Dr. Antje Vollmer
    zu ihrer späteren Versorgung eingeführt hat, worauf ich noch zu sprechen komme.
    Es wäre vernünftig, die Pensionen wie die Renten künftig nach dem Lebenseinkommen und nicht nach der Höhe der letzten Besoldung zu berechnen.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Es ist gut, daß Sie das sagen, damit die Beamten das hören! Dann bekommen Sie 4,2 Prozent, und die haben Sie auch verdient!)

    - Auf diese Position und darauf, daß die 75 Prozent für Sie die heilige Kuh sind, der Sie alle anderen Reformen unterordnen, komme ich noch zu sprechen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zuruf von der CDU/CSU: Der Durchschnitt liegt bei 71 Prozent)

    Aber die Hilfskonstruktion der verlängerten Wartefrist zeigt, daß allmählich auch die Bundesregierung dem Prinzip „Oktobersonne", der Beförderung noch kurz vor der Pensionierung, vorbeugen will, und zwar zu Recht. Sie hatten unserem Antrag entnommen, daß Bündnis 90/Die Grünen eine grundsätzlich andere Auffassung vom öffentlichen Dienst haben als die Bundesregierung. Wir wollen einen Staat, der auch in seinen Gehaltsstrukturen transparent für alle aufgebaut ist, gut für den Bürger erreichbar ist, effektiv arbeitet und über motivierte Mitarbeiter verfügt.
    Das Beamtenrecht muß sich auf dieses Leitbild ausrichten. Aber vor lauter Reden über den „schlanken Staat" hat die Bundesregierung die Erarbeitung eines solchen modernen Leitbilds gar nicht versucht. Das ist mir jedenfalls nicht einmal aus den Ministerien bekannt. Aber nur dann, wenn man dieses moderne Leitbild hat, kann man das andere notwendige Verfassungsprinzip, nämlich die Alimentation, auch auf die neuen, modernen Biographien anwenden. Das ist unser Ansatz.
    Wir wollen erreichen, daß sich die Besoldung konsequent an Leistung und Funktion orientiert, daß der Zulagendschungel abgeschafft wird und die Arbeitszeitregelungen flexibler werden, und zwar auch auf die Lebensarbeitszeit bezogen. Es gehört zu den modernen Entwicklungen, daß sich die Lebensbiographien und auch die Arbeitsbiographien anders aufbauen.
    Die Vorschläge der Regierung aber haben zum Beispiel folgende Elemente: Bei den Anwärtern wird kräftig gespart. Das betrifft die Menschen genau in der Lebensphase, in der sie Existenzen gründen.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Nein, 5 Prozent! Das ist doch nicht kräftig, sondern das ist minimal und bei den relativ hohen Anwärterbezügen verständlich!)

    - Herr Marschewski, Sie wissen, daß Ihre Stimme lauter ist als meine. Ich finde, damit könnten Sie ein bißchen eleganter umgehen.
    Die eingeführten Leistungsprämien sind unpraktikabel; das sagen selbst die Dienststellenleiter. Herr Minister, Sie haben solche Reaktionen bestimmt aus allen Dienststellen gehört.
    Die Dienstaltersstufen bestehen weiter, auch wenn Sie jetzt bloß noch „Stufen" heißen. Die Zulagen sind auch nicht weniger geworden, jedenfalls nicht wesentlich. Gerade darin liegt einer der Gründe dafür, daß der öffentliche Dienst so in der Kritik ist.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Welche wollen Sie denn abschaffen? Sagen Sie das einmal!)

    Das Kernstück Ihres Verfassungsreformgesetzes ist die Einführung einer Rücklage, aus der später die Versorgung der Beamten mitfinanziert werden soll. In diesem einen Punkt hat die Bundesregierung tatsächlich mit ihren bisherigen Tabus gebrochen und die Beamten selbst in die Pflicht genommen. Das ist von uns anzuerkennen; denn daß es hierbei, Herr Körper, durchaus auch um richtige Beiträge zur Altersversorgung geht und daß an solche gedacht war, zeigen die ursprünglichen Formulierungen im Gesetzestext, die erst kurzfristig - ich glaube, der Optik wegen - herausgestrichen wurden.
    Auch wir sind - um es deutlich zu sagen - für eine solche Rücklage, halten aber den Vorschlag der Bundesregierung dafür nicht für geeignet; denn das Verfahren ist undurchsichtig. Der Abzug wird nicht auf den Lohnzetteln ausgewiesen. Die Beamten erwerben damit keine nachweisbaren Anwartschaften. Das alles macht diese Rücklage nicht sicherer, sondern erhöht die Gefahr, daß sie später für andere Zwecke verfrühstückt werden könnte.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD Zuruf von der CDU/CSU: Das war nur in Schleswig-Holstein!)

    Sie werden sicherlich etwas dazu sagen. Immerhin ist genau das in Schleswig-Holstein, dem sogenannten Musterland der Beamtenreformen, passiert.

    (Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Es war ein bißchen anders!)

    Seit zwei Tagen sind wir nun immerhin darüber informiert, wie diese Rücklage im einzelnen aussehen soll. Es soll ein Sondervermögen des Bundes gebildet werden, das jedoch die absolute Zweckgebundenheit der Mittel nicht sicherstellt. Wir fordern deshalb die Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts,

    (Meinrad Belle [CDU/CSU]: Schlanker Staat!)

    die eine eigenständige juristische Person ist und deren Vermögen deshalb nicht für andere Zwecke verwendbar ist. Der aus Ministeriums- und Arbeitnehmervertretern gebildete Beirat soll in dieser Richtung wirken. Aber er dient nur der Anhörung; er hat keine Mitbestimmungsrechte. Das erhöht das Vertrauen nicht. Ein starker Beirat würde im übrigen auch nur bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Sinn machen und möglich sein, so daß das eine mit dem anderen zusammenhängt.
    Schließlich bleibt noch immer völlig unklar, wie die Entnahme der Mittel ab 2014 geregelt werden soll. Es wird da wiederum auf ein neues Gesetz verwiesen, das wir aber alle nicht kennen.

    Dr. Antje Vollmer
    Die Versorgungsreform der Bundesregierung ist ganz offensichtlich - jedenfalls in ihren letzten Zügen - in größter Eile entstanden. Herr Körper hat schon darauf hingewiesen, daß wir die letzten Änderungen - 37 Seiten lang - am Abend vor der Anhörung um 19 Uhr bekommen haben.

    (Meinrad Belle [CDU/CSU]: Vier Kleinigkeiten!)

    Man hatte schon den Eindruck, daß darunter etwas versteckt wurde, was man in der Eile nicht finden sollte, nämlich die Sonderregelungen für die politischen Beamten. Ich möchte dagegen im Namen meiner Fraktion ausdrücklich protestieren, daß diese politischen Beamten, die ja sowieso schon besonders günstige Regelungen genießen, wiederum von einer Maßnahme ausgenommen wurden, die für alle anderen Beamten gilt. Während alle anderen Beamten nur 20 Prozent über die Höchstgrenze hinaus dazuverdienen können, bleibt es bei den politischen Beamten bei 50 Prozent. Das ist überhaupt nicht akzeptabel.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

    Dies ist insbesondere deswegen nicht akzeptabel, weil wir doch ausdrücklich von ihnen möchten, daß sie in anderen Bereichen arbeiten.
    Kurz und gut, in einer Emnid-Umfrage von Februar 1998 haben sich 83 Prozent der Befragten für eine Beteiligung der Beamten an der Altersversorgung ausgesprochen. 69 Prozent waren dafür, Beamte nur noch in den staatlichen Kernbereichen einzusetzen. Es gibt also gerade in diesem Bereich eine deutliche Mehrheit für Reformen. Vor diesem Hintergrund hätte man mit den Vorschlägen schon ein bißchen mutiger sein können.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Dr. Max Stadler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Stadler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Penner hat vorhin in einer Zwischenfrage die mangelnde Präsenz des Bundesrates zur Diskussion gestellt. Ich muß sagen, verehrter Herr Kollege Penner: Mich stört es nicht so sehr, daß der Bundesrat hier nicht so zahlreich vertreten ist; denn bei der Dienstrechtsreform haben wir die Erfahrung gemacht, daß ein gutes Gesetz, das von der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages verabschiedet worden ist, vom Bundesrat im Vermittlungsverfahren verschlimmbessert worden ist.

    (Meinrad Belle [CDU/CSU]: Richtig!)

    Wenn die verhältnismäßig geringe Zahl von anwesenden Mitgliedern des Bundesrates also ein Indiz
    dafür sein soll, daß das Gesetzeswerk diesmal vom
    Bundesrat unverändert übernommen wird, dann ist dies sicherlich ein erfreulicher Beginn unserer heutigen Debatte.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Einige gängige Pauschalvorwürfe an die Politik lauten:
    Erstens. Politiker denken und handeln nicht langfristig, sondern nur in den kurzen Vierjahresrhythmen der Legislaturperiode.
    Zweitens. Politiker scheuen sich, der Bevölkerung unangenehme Erkenntnisse zu vermitteln.
    Drittens. Politiker sind unfähig, nach diesen Erkenntnissen zu handeln. Vor allem vor Wahlen wagen sie es nicht, notwendige, aber unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Statt dessen verteilen sie Wahlgeschenke.
    Ich bin der Meinung, daß das heute vorliegende Versorgungsreformgesetz 1998 all diesen üblichen Vorwürfen widerspricht.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Mit diesem Gesetz wird die Lösung von Problemen angepackt, die sich in aller Schärfe erst in den Jahren von 2010 bis 2025 stellen werden. In diesem Zeitraum würde die Versorgungsquote für den öffentlichen Dienst dramatisch ansteigen, wenn der Gesetzgeber keine Gegenmaßnahmen ergreifen würde. Die öffentliche Hand hätte dann Pensionsansprüche der Beamten in einer Höhe zu erfüllen, die ohne eine rechtzeitige Reform nicht mehr zu bewältigen wäre. Deshalb verdient der Bundesinnenminister dafür Anerkennung, daß er den Auftrag des Parlaments, einen Versorgungsbericht vorzulegen, zwar spät, dafür aber um so gründlicher erfüllt hat. Herr Kanther hätte es sich leicht machen können und die zu erwartende Situation im Bereich der Beamtenversorgung auftragsgemäß nur bis zum Jahre 2008 darstellen können.

    (Meinrad Belle [CDU/CSU]: Richtig!)

    Sonderliche Probleme treten bis dahin nämlich nicht auf. Die Koalition hätte es sich leicht machen und darauf verzichten können, über diesen Zeitraum hinaus zu planen. Vor allem hätten die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen es sich leicht machen und darauf verzichten können, ausgerechnet kurz vor einer Bundestagswahl für die Betroffenen schmerzliche Maßnahmen vorzuschlagen, um Versorgungsprobleme zu lösen, die erst nach weiteren drei Legislaturperioden akut werden.
    Dies wäre allerdings kein verantwortungsbewußtes Verhalten gewesen; denn je später man notwendige Einschnitte vornimmt, desto tiefer fallen diese aus. Die Beamten haben schon anläßlich der Rentenreform 1957 eine Vorleistung durch eine Besoldungsabsenkung erbracht. In der Folgezeit ist aber versäumt worden, von den eingesparten Geldern eine Rücklage für die Zahlung der Beamtenpensionen zu bilden.

    Dr. Max Stadler
    Jetzt wird - endlich - gehandelt. Das geschieht noch rechtzeitig. Mit einem maßvollen Einbehalt von den jeweiligen Besoldungserhöhungen kann eine Versorgungsrücklage in Höhe von 66 Milliarden DM gebildet und damit der nächsten Generation die Sorge um die Erfüllung der dann fällig werdenden Beamtenpensionen abgenommen werden.
    Diese Versorgungsrücklage ist das Kernstück der heute zu beratenden Gesetzentwürfe. Wir halten die Bildung dieser Rücklage für einen brauchbaren Lösungsweg. Das Versorgungsreformgesetz muß allerdings durch ein Rücklagegesetz ergänzt werden, welches ebenfalls, allerdings in erster Lesung, dem Plenum vorliegt. Dabei geht es um die Frage, wie die Versorgungsrücklage verwaltet wird. Die F.D.P. hat in den Beratungen innerhalb der Koalition von Anfang an Wert darauf gelegt, optimal sicherzustellen, daß die Rücklage ausschließlich zum Zweck der Bezahlung von Pensionsansprüchen verwendet werden kann.
    Frau Ministerpräsidentin Simonis hat einen großen Vertrauensschaden verursacht, als sie eine entsprechende Rücklage in Schleswig-Holstein anderweitig zweckentfremdet hat.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Mir war, Frau Kollegin Vollmer, bisher auch nicht geläufig, daß Schleswig-Holstein ein Musterland sei, wie Sie es bezeichnet haben,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war ironisch gemeint! Fritz Rudolf Körper [SPD]: Sie lernen auch noch dazu!)

    auch nicht ein Musterland der Dienstrechtsreform.
    Der Entwurf eines Rücklagegesetzes sieht vor, daß eine so angesehene Institution wie die Deutsche Bundesbank die Versorgungsrücklage des Bundes verwalten wird. Damit kann das dringend notwendige Vertrauen der Betroffenen in die Beständigkeit dieser Rücklage gesichert werden.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Über einzelne Modalitäten, wie etwa über die Frage, welche Anlageformen möglich sein sollen, damit auch genug aus der Rücklage erwirtschaftet wird, muß nach Auffassung der F.D.P. aber noch in den Ausschußberatungen ergebnisoffen gesprochen werden.
    Meine Damen und Herren, zuzugeben ist, daß das Versorgungsreformgesetz außer der Bildung der Rücklage noch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vorsieht, die zu weiteren auch versorgungswirksamen finanziellen Entlastungen der öffentlichen Hand führen werden. Selbstverständlich kann man über jede einzelne dieser Sparmaßnahmen trefflich streiten. Wir meinen, daß sie sich insgesamt in einem für die Betroffenen zumutbaren Rahmen halten.
    Die Koalition hat in den Ausschußberatungen aber die Kritik, die etwa seitens der Verbände und der Gewerkschaften an Details des Regierungsentwurfs geübt worden war, sehr ernst genommen und den ursprünglichen Gesetzentwurf punktuell verändert.
    Dies erklärt auch, warum es unsererseits noch bis kurz vor Schluß der Ausschußberatungen einzelne Änderungsanträge gegeben hat. Nehmen Sie dies als ein Zeichen dafür, daß wir uns nicht etwa als Notar der Bundesregierung verstehen und einen Gesetzentwurf unkritisch absegnen, sondern daß wir die Debatte, die darüber geführt wird, aufnehmen und auch zu einzelnen Änderungen bereit sind.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Dies gilt zum Beispiel für die besonderen Altersantragsgrenzen für Feuerwehr-, Polizei- und Justizvollzugsbeamte.
    Meine Damen und Herren, bei der Gesamtbewertung dieser umfassenden und außerordentlich bedeutsamen Reform muß man unserer Ansicht nach auch noch folgendes würdigen. Ich komme damit zu dem, was Frau Vollmer, diesmal ernst gemeint, ausgeführt hat.
    Die F.D.P. hält am Berufsbeamtentum als einer bewährten Institution unseres Staatswesens fest. Dazu gehört aber auch eine eigenständige Beamtenversorgung. Bestrebungen, wie sie von Ihnen auch heute wieder vertreten worden sind, die Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes zu vereinheitlichen, werden daher in dem Versorgungsreformgesetz zu Recht nicht aufgenommen. Die Reform bleibt im System, sorgt aber dafür, daß das System weiterhin bezahlbar ist.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, die bewährten Grundprinzipien der Beamtenversorgung bleiben unangetastet. Zugleich erbringt die Beamtenschaft aber Sparleistungen, die durchaus vergleichbar mit den Opfern sind, die von den Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherungen getragen werden. Daher stimmt die F.D.P.-Fraktion dieser Reform insgesamt zu.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)