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    Plenarprotokoll 13/226 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 226. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht der Bundesregierung nach dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt) 20709 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 20709 B Ulrike Mehl SPD 20710 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 20710 A Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20711 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 20711 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/10238 vom 27. März 1998) 20712 A Ersuchen an Israel auf Auslieferung des dort inhaftierten Deutschen S. J. S. MdlAnfr 3 Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . 20712 B ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20712 C Durchführung der Naturversuche zum Donauausbau im Bereich der Ortschaft Mühlham; Kriterien und Zielsetzung MdlAnfr 9, 10 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 20712 D, 20713 B ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 20713 A, 20713 C ZusFr Brunhilde Irber SPD 20713 D Zeitplan für die Naturversuche zum Donauausbau; Energieausbeute aus Wasserkraftwerken des staustufengestützten Donauausbaus MdlAnfr 11, 12 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 20714 B, 20714 D ZusFr Brunhilde Irber SPD . . . 20714 C, 20715 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 20715 A ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20715 B Gestaltung des Schienenpersonenverkehrs zwischen Deutschland und Luxemburg, insbesondere der Strecke Trier—Luxemburg MdlAnfr 15, 16 Karl Diller SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 20715 D, 20716 B ZusFr Karl Diller SPD 20716 A, 20716 C Gedenkmarsch Angehöriger lettischer Waffen-SS-Divisionen in Riga am 16. März 1998 MdlAnfr 17, 18 Gernot Erler SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 20716 D, 20717 D ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 20717 A, 20717 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 20717 C Zahlungen an den ehemaligen Bundesbauminister Klaus Töpfer anläßlich seines Wechsels zu den VN aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts MdlAnfr 21, 22 Eckart Kuhlwein SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 20718 C, 20720 B ZusFr Eckart Kuhlwein SPD . . 20718 D, 20720 C ZusFr Iris Gleicke SPD . . . . 20719 C, 20721 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . 20719 D, 20721 D ZusFr Karl Diller SPD 20719 D, 20722 C ZusFr Dr. Uwe Küster SPD . . 20720 A, 20723 C ZusFr Otto Schily SPD 20721 B ZusFr Dr. Michael Bürsch SPD 20722 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 20722 D ZusFr Brunhilde Irber SPD 20723 A Diebstahl zweier Computer mit geheimem Datenmaterial im November 1997 im Thüringer Innenministerium; sicherheitstechnische und -politische Folgerungen MdlAnfr 24, 25 Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Manfred Carstens BMI . . 20724 A, 20724 C ZusFr Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . 20724 B Eigentumsrecht am Regierungsbunker Marienthal; Wechsel der Beschäftigten in das Bundesamt für Verfassungsschutz MdlAnfr 28 Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Manfred Carstens BMI . 20724 D ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20725 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 20725 B Zahlungen des französischen RaffinerieKonzerns Elf Aquitaine anläßlich der Privatisierung der Leuna-Werke an Dritte; Interventionen von Bundeskanzler Dr. Kohl MdlAnfr 36, 37 Otto Schily SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF . 20725 D, 20726 B ZusFr Otto Schily SPD 20725 D, 20726 C ZusFr Dr. Peter Dreßen SPD 20726 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 20727 A Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verfassungskonformität einer rechtlichen Regelung für die Vergabe öffentlicher Aufträge MdlAnfr 39, 40 Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 20727 B, 20728 A ZusFr Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos 20727 C, 20728 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. aktuelle Äußerungen von Mitgliedern des Bundesrates zu künftigen Steuersätzen Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . . 20728 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 20730 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20731 B Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 20732 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 20733 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 20734 C Dr. Barbara Hendricks SPD 20735 D Peter Rauen CDU/CSU 20737 A Gisela Frick F.D.P 20738 A Hans Michelbach CDU/CSU 20739 B Joachim Poß SPD 20740 B Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . 20741 C Dr. Peter Struck SPD 20742 C Detlef Helling CDU/CSU 20742 C Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch . . 20742 C, 20743 D Nächste Sitzung 20745 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20747* A Anlage 2 Neufassung der schriftlichen Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim (SPD) Versagung der Rückerstattung der Getreidemitverantwortungsabgabe aus der zweiten Jahreshälfte 1990 an Landwirtschaftsbetriebe der neuen Bundesländer (Drucksache 13/10153, Frage 16 - vgl. 223. Sitzung, Seite 20427 B, Anlage 8 -) . 20747* C Anlage 3 Neufassung der schriftlichen Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die mündliche Frage des Abgeordneten Günter Glaser (SPD) Giftbelastungen in Wohnungen der US-Streitkräfte; Übernahme der Sanierungskosten durch die Bundesregierung (Drucksache 13/10153, Fragen 17 und 18 - vgl. 223. Sitzung, Seite 20427 C, Anlage 9 -) 20747* C Anlage 4 Neufassung der zu Protokoll gegebenen Rede der Abgeordneten Ulla Jelpke (PDS) zu dem Tagesordnungspunkt 15 (EuropolImmunitätenprotokollgesetz) (225. Sitzung, Seite 20694 B und 20703 D) 20748* B Anlage 5 Sicherheitsstandard bei den Nachrüstungen des im Juli dieses Jahres in Betrieb gehenden slowakischen Atomkraftwerks Mochovce 20748* D MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/10238 -Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 20748* D Anlage 6 Vorlage des Berichts über die Wechselbeziehungen zwischen Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahme- bzw. Verwertungsverboten MdlAnfr 4 - Drs 13/10238 - Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 20749* B Anlage 7 Mitgestaltung bei den geplanten Agrarreformen der Agenda 2000 in den Bereichen Getreide, Rindfleisch und Milch MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/10238 Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Ernst Hinsken BML . 20750* A Anlage 8 Vorschlagsrecht in den Bibliotheken der Bundeswehr für die Beschaffung neuer Literatur MdlAnfr 7 - Drs 13/10238 - Brigitte Schulte (Hameln) SPD SchrAntw PStSekr Klaus Rose BMVg . . 20750* B Anlage 9 Bevorratung mit Arzneimitteln für Großschadensereignisse MdlAnfr 8 - Drs 13/10238 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 20750* C Anlage 10 Erstellung einer EU-Studie über die Abschaffung des Duty-free-Handels MdlAnfr 13 - Drs 13/10238 - Annette Faße SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 20750* D Anlage 11 Umfang der Subventionierung von Flug- und Fährpreisen durch den Duty-freeHandel MdlAnfr 14 - Drs 13/10238 - Reinhold Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 20751* A Anlage 12 Deutsch-chinesisches Joint-venture zur Schaffung von Dialyseplätzen im Militärklinikum Nanfang; Zusammenhang zwischen Hinrichtungen und Organtransplantationen MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/10238 - Dr. Wolfgang Wodarg SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 20751* B Anlage 13 Zahlungen an den Privatagenten W. Mauss aus einem geheimen Haushaltstitel des Auswärtigen Amtes MdlAnfr 23 - Drs 13/10238 - Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 20751* C Anlage 14 Sozialverträgliche Regelung für die Beschäftigten des zur Schließung vorgesehenen Regierungsbunkers in Bad NeuenahrAhrweiler MdlAnfr 26, 27 - Drs 13/10238 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 20751* D Anlage 15 Erhalt der Tax-free-Regelung innerhalb der EU; Haltung des Bundesministers der Finanzen MdlAnfr 29, 30 - Drs 13/10238 - Antje Marie-Steen SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 20752* C Anlage 16 Haltung des Bundesministers der Finanzen, Dr. Waigel, zum Erhalt der Tax-free-Regelung innerhalb der EU; Arbeitsplätze in diesem Bereich MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/10238 - Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 20753* A Anlage 17 Notwendigkeit einer Abschaffung des Tax-free-Handels innerhalb der EU MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/10238 - Karl Hermann Haack (Extertal) SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 20753* C Anlage 18 Steuereinnahmen bzw. -ausfälle bei Taxfree-Einkäufen MdlAnfr 35 - Drs 13/10238 - Reinhold Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 20754* A Anlage 19 Verhältnis zwischen zusätzlichen und umgelenkten Einkäufen beim Duty-free-Verkauf MdlAnfr 38 - Drs 13/10238 - Annette Faße SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 20754* B Anlage 20 Integration der Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. in die Arbeitsförderungsmaßnahmen der Arbeitsämter MdlAnfr 41 - Drs 13/10238 - Rosel Neuhäuser PDS SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 20754* C Anlage 21 Aufstockung der Mittel der Bundesanstalt für Arbeit zur beruflichen Ersteingliederung Behinderter MdlAnfr 42, 43 - Drs 13/10238 - Hans-Peter Kemper SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 20754* D 226. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 2077* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 1. 4. 98 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 1. 4. 98 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 1. 4. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 1. 4. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 1. 4. 98 Dr. Gysi, Gregor PDS 1. 4. 98 Ibrügger, Lothar SPD 1. 4. 98 Kanther, Manfred CDU/CSU 1. 4. 98 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 1. 4. 98 Kurzhals, Christine SPD 1. 4. 98 Leidinger, Robert SPD 1. 4. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 1. 4. 98 Dr. Luft, Christa PDS 1. 4. 98 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1. 4. 98 Neuhäuser, Rosel PDS 1. 4. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 1. 4. 98 * Rupprecht, Marlene SPD 1. 4. 98 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 1. 4. 98 Schaich-Walch, Gudrun SPD 1. 4. 98 Scharping, Rudolf SPD 1. 4. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 1. 4. 98 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 1. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 1. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schütze (Berlin), CDU/CSU 1. 4. 98 Diethard Schultz (Everswinkel), SPD 1. 4. 98 Reinhard Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 1. 4. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 1. 4. 98 Seiters, Rudolf CDU/CSU 1. 4. 98 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 1. 4. 98 Sigrid Terborg, Margitta SPD 1. 4. 98 Voigt (Frankfurt), SPD 1. 4. 98 Karsten D. Vosen, Josef SPD 1. 4. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 1. 4. 98 Wittich, Berthold SPD 1. 4. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Neufassung der schriftlichen Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gerold Thalheim (SPD) (Drucksache 13/10153 Frage 16 -vgl. 223. Sitzung, Seite 20427 B, Anlage 8-): Trifft es zu, daß Landwirtschaftsbetrieben der neuen Bundesländer die Rückerstattung der Getreidemitverantwortungsabgabe aus der zweiten Jahreshälfte 1990 mit der Begründung versagt wird, daß gegenwärtig keine finanziellen Mittel für die Zahlung zur Verfügung stünden, und wie begründet die Bundesregierung diesen Sachverhalt? Im Jahr 1997 hat es vorübergehend Verzögerungen bei der Abwicklung der Rückerstattungen der zu Unrecht erhobenen Getreide-Mitverantwortungsabgabe in den neuen Bundesländern gegeben. Die rechtlichen Probleme, die dieser Verzögerung zugrunde lagen, konnten inzwischen ausgeräumt werden. Außerdem ist die Haushaltssperre am 1. Januar 1998 weggefallen. Im Haushalt 1998 stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um die berechtigten Forderungen der Erstattungsbeteiligten zu erfüllen. Das Rückerstattungsverfahren wird bereits zügig abgewickelt. Anlage 3 Neufassung der schriftlichen Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die mündlichen Fragen des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 13/10153 Fragen 17 und 18 - vgl. 223. Sitzung, Seite 20427 C, Anlage 9-): Wurden im Vorfeld des Verkaufs der Wohnungen der US-Streitkräfte durch die Bundesvermögensverwaltung Untersuchungen im Hinblick auf Giftbelastungen durchgeführt, und falls ja, wie lauten deren Ergebnisse? Wird die Bundesregierung die Kosten für erforderliche Sanierungsarbeiten den Käufern bzw. den Mietern ersetzen? Zu Frage 17: Der Bund hat in der Vergangenheit zahlreiche Wohnsiedlungen von den US-Streitkräften zurückgenommen und an Wohnungsbaugesellschaften sowie andere Erwerber verkauft. Allein in Fürth wurden 1996 1 234 Wohnungen und in Augsburg über 1 000 Wohnungen veräußert. Giftbelastungen genereller Art sind bisher nicht bekannt gewesen; Untersuchungen wurden demzufolge nicht angestellt. Soweit bei Vertragsabschluß in wenigen Einzelfällen Hinweise auf eine Asbestbelastung vorlagen, hat die Bundesvermögensverwaltung vertragliche Regelungen getroffen. 20748* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 Erwerber ehemaliger US-Wohnungen haben im Nachhinein Messungen auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) durchgeführt und dabei solche im Hausstaub gefunden. Als Ursache werden die bei der Verlegung des Parketts eingesetzten bitumen- bzw. teerhaltigen Kleber betrachtet, die bei den untersuchten Böden in den Jahren 1955/56 verwendet wurden. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse reichen jedoch noch nicht für eine fundierte gesundheitliche Bewertung aus. Das Umweltbundesamt hat deshalb zu einem Expertengespräch in dieser Woche eingeladen, um in enger Zusammenarbeit mit den primär zuständigen Ländern abzuklären, welche weiteren Befunde noch zu erheben und zu bewerten und ob ggf. weitere Maßnahmen erforderlich sind. Unabhängig davon weise ich darauf hin, daß es sich nicht allein um ein Problem in ehemals US-genutzten Wohnungen handelt; vielmehr kann der genannte Bitumenkleber auch in allen anderen Wohnungen privater oder öffentlicher Eigentümer beim Verlegen von Parkettfußböden verwendet worden sein. Zu Frage 18: Ob von den festgestellten Werten Gesundheitsgefahren ausgehen und welche Sanierungsmaßnahmen ggf. notwendig sind, ist noch offen. Aussagen über eine eventuelle Kostenbeteiligung des Bundes wären daher verfrüht. Anlage 4 Neufassung der zu Protokoll gegebenen Rede der Abgeordneten Ulla Jelpke (PDS) zu dem Tagesordnungspunkt 15 (Europol-Immunitätenprotokollgesetz) (225. Sitzung, Seite 20 694 B und 20703 D) Ulla Jelpke (PDS): Den heutigen Tag kann man bestimmt nicht als Tag der Bürgerinnen- und Bürgerrechte bezeichnen. Erst verweigert die angebliche Bürgerrechtspartei F.D.P. der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Zustimmung. Jetzt hilft sie Europol auf die Beine und sagt damit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zumindest in Teilen ade. Die Ratifizierung des Immunitätenprotokolls ist Voraussetzung dafür, daß Europol seine Arbeit im Sommer aufnehmen kann. Für die F.D.P. ist dies Grund genug, all ihre Kritik an diesem Protokoll hintan zu stellen und Koalitionsräson zu demonstrieren. Auch die SPD hat ihre Gegnerschaft aufgegeben, man will in Wahlkampfzeiten schließlich nicht zum europapolitischen Blockadepunkt werden. Am Gegenstand ihrer einstigen Kritik, werte Kolleginnen und Kollegen, hat sich aber nichts geändert. Dieses Immunitätenprotokoll gewährt den Beamten der europäischen Polizeibehörde Europol Straffreiheit im Amt und entzieht ihr Handeln jeglicher demokratischer Kontrolle. Dagegen haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach ganz erhebliche rechtsstaatliche Bedenken erhoben. Der Bundesinnenminister hat in einem Schreiben deutlich gemacht, daß sich an dem Protokoll nichts mehr ändern lassen wird. Er versteckt sich dabei hinter den anderen EU-Staaten, die sich Nachverhandlungen verweigern. Europol findet im Rahmen der Regierungszusammenarbeit statt, und dort herrscht deshalb das Einstimmigkeitsprinzip. Die Bundesregierung hätte bereits bei der Formulierung der Europol-Konvention darauf drängen können, daß die Eurocops nicht immun gegen Strafverfolgung werden, Gäbe es auch nur einen Hauch demokratischer Verfahrensweise in der europäischen Innenpolitik, wären sowohl das Europäische als auch die nationalen Parlamente frühzeitig mit Europol und seinen Zusatzprotokollen befaßt worden. Ein Polizeiamt wäre in dieser Form mit Sicherheit nicht zustande gekommen. Europol ist ein beredtes Beispiel für mangelnde demokratische Strukturen in dieser Europäischen Union, namentlich ihrer dritten Säule. Wenig Glauben vermag ich Ihrer Beteuerung zu schenken, Herr Minister Kanther, für die Bundesregierung komme - ich zitiere aus Ihrem Brief an den Kollegen Stadler vom 12. Februar 1998 - „die Gewährung von strafgerichtlicher Immunität für die Europol-Bediensteten bei Übertragung exekutiver Befugnisse nicht in Betracht" . Die im Amsterdamer Vertrag festgeschriebenen operativen Befugnisse haben Sie damit offenkundig nicht gemeint, sonst würde sich die Ratifizierung des Protokolls nicht mehr lohnen. Was verstehen Sie denn unter exekutiven Befugnissen? Europol wird eine gigantische Sammelstelle personenbezogener Daten, auch zu sensibelsten Fragen wie der persönlichen Weltanschauung oder sexuellen Vorlieben. Damit greift Europol tief in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der einzelnen ein. Europol hat längst exekutive Befugnisse, und Ihre Beteuerungen, Herr Minister, sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind. Wir lehnen das Europol-Immunitätenprotokoll ab. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/10238 Fragen 1 und 2) Ist der Bundesregierung bekannt, daß Block 1 des slowakischen Atomkraftwerkes Mochovce im Juli dieses Jahres in Betrieb gehen soll, und entsprechen die Nachrüstungen des Atomkraftwerkes Mochovce, die unter deutscher Beteiligung erfolgen, den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission zur Nachrüstung von Atomkraftwerken dieser Bauart? Stellt die Bundesrepublik Deutschland Mitglieder der internationalen Expertenkommission, die unter österreichischer Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 20749* Führung, nach Zusage des slowakischen Premierministers Meciar, Anfang Mai nochmals das Atomkraftwerk Mochovce untersuchen soll, und welche Konsequenzen würde die Bundesregierung ziehen, wenn die Kommission zur Ansicht käme, daß der zukünftige Sicherheitsstandard nicht ausreichend ist? Zu Frage 1: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die erste Netzschaltung des Blockes 1 des KKW Mochovce, eines Reaktors des Typs WWER 440/213, im Juni 1998 erfolgen soll. Zuvor werden im Rahmen der Inbetriebnahme Kritikalitätsversuche und andere physikalische Versuche durchgeführt. Nach der ersten Netzschaltung beginnt die Phase des Probebetriebs, der sich bis zur Aufnahme des kommerziellen Dauerbetriebs erstreckt. Die Deutsche Reaktor-Sicherheitskommission hat speziell zu Greifswald, Block 5, eine Stellungnahme zur Sicherheit des WWER 440/213 abgegeben. Auf dieser Basis entstand der Bericht der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zum KKW Greifswald Block 5. Darüber hinaus gibt es mehrere internationale Untersuchungen, die zur Auflistung und Kategorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus dieses Reaktortyps führten und speziell für das KKW Mochovce in Anwendung gebracht wurden: - IAEA safety review mission to Mochovce NPP, 5 to 13 May 1994 (IAEA-Report VVER-SC-102) - Riskaudit-Report No. 16: Evaluation of Safety Improvements 1994 - IAEA-EBP-VVER-03/1996: Safety Issues and their Ranking for WER 440/213 NPPS. Auf der Grundlage dieser Dokumente erfolgt die Nachrüstung. Es liegt in der Zuständigkeit der slowakischen atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, auf der Grundlage dieser Untersuchungen ihre Entscheidungen zu treffen. Zu Frage 2: Weder die Bundesregierung noch das ihr nachgeordnete Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) oder die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH haben eine Einladung zu der angesprochenen internationalen Expertengruppe erhalten. Die Bundesregierung wurde auch nicht darüber unterrichtet. Sie wird sich zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe erst äußern, wenn sie ihr vorliegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10238 Frage 4): Wann wird die Bundesregierung den seitens des Deutschen Bundestages spätestens zum 31. Dezember 1997 erbetenen Bericht über die Wechselbeziehungen zwischen Zeugnisverweigerungsrechten und Beschlagnahme- bzw. Verwertungsverboten (Drucksache 13/7699) vorlegen, und wie beurteilt die Bundesregierung, nachdem kürzlich die Beratung des „Großen Lauschangriffs" zentral um derartige Fragen kreiste, die Dringlichkeit dieses Berichtsthemas sowie der dazu im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages bereits beschlossenen Expertenanhörung? Der Deutsche Bundestag hat über die in der Frage genannte Berichtsbitte an die Bundesregierung am 11. Dezember 1997 beschlossen. Die Berichtsbitte überschneidet sich teilweise mit einer Bitte, die der Rechtsausschuß, der Innenausschuß und der Postausschuß des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung im letzten Herbst anläßlich der Beratungen des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz gerichtet haben, nämlich bis zum 30. April 1998 Vorschläge zu unterbreiten, ob und wie im Rahmen von Auskünften über den Fernmeldeverkehr nach § 12 des Fernmeldeanlagengesetzes bzw. der beabsichtigten Nachfolgeregelung in § 99 a der Strafprozeßordnung der Schutz von Kommunikation mit zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern verstärkt werden kann. Hierzu wird die Bundesregierung fristgerecht Stellung nehmen. Es handelt sich im übrigen - wie sich auch bei den Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur akustischen Wohnraumüberwachung gezeigt hat - um eine vielschichtige und komplexe Thematik, die in erster Linie strafprozessuale Fragen betrifft und aus der Systematik der Strafprozeßordnung heraus zu beurteilen ist. Die Frage, ob und wie ein Schutz von Vertrauensverhältnissen zu zeugnisverweigerungsberechtigten Personen durch Restriktionen bei Ermittlungsmaßnahmen gestärkt werden sollte, betrifft in ganz erheblichem Umfang Fragen der Praxis der Strafverfolgung. Jede Beschränkung von Möglichkeiten der Beweisgewinnung und Beweisverwertung im Strafprozeß schränkt die mit Verfassungsrang versehene Pflicht zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren und zur Verwirklichung materieller Gerechtigkeit ein. Der Strafrechtsausschuß der Justizministerkonferenz hat sich unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz mit der Thematik befaßt und der letzten Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister hierzu einen Bericht vorgelegt, der mit großer Mehrheit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf feststellen konnte und auch zu dem Ergebnis kam, daß es der Praxis auf der Grundlage des geltenden Rechts gelinge, eine sachgerechte Abwägung im Einzelfall zu treffen. Die Arbeiten des Strafrechtsausschusses werden im Auftrag der Justizministerkonferenz gleichwohl fortgesetzt, um auf dieser Grundlage zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang eine entsprechende Bundesratsinitiative durch die Länder zu unterstützen sei. Das Bundesministerium der Justiz beteiligt sich an diesen Prüfungen. Zu der in der Frage schließlich genannten Expertenanhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages ist zur Klarstellung auf folgendes hinzuweisen: Dem Rechtsausschuß liegen Gesetzentwürfe des Bundesrates und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die eine Erweiterung des Zeugnisver- 20750* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 weigerungsrechtes für Angehörige von Presse und Rundfunk und des entsprechenden Beschlagnahmeverbotes auf selbst erarbeitetes Material zum Gegenstand haben. Zu diesen Entwürfen hat der Rechtsausschuß bereits am 11. Dezember 1996 beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat der Rechtsausschuß kürzlich ins Auge gefaßt, diese Anhörung am 27. Mai 1998 durchzuführen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Hinsken auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/10238 Fragen 5 und 6) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt im Ministerrat und anderen zuständigen Gremien im einzelnen ergriffen, um die geplanten Agrarreformen der Agenda 2000 in den Bereichen Getreide, Rindfleisch und Milch aktiv mitzugestalten? Welcher Instrumentarien hat sich die Bundesregierung bedient, um die geplanten Agrarreformen in den Bereichen Getreide, Rindfleisch und Milch mitzugestalten? Die Kommission hat entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates von Madrid (Dezember 1995) mit der Agenda 2000 ihre Vorstellungen für die Ausgestaltung des Beitrittsprozesses, für eine Reform der Agrar- und Strukturpolitik sowie für den Finanzrahmen bis zum Jahr 2006 im Juli 1997 vorgelegt. Bundesminister Borchert hat sowohl bei den Sitzungen des Agrarrates im September, Oktober und November 1997 als auch bei den bilateralen Gesprächen mit Kommissar Fischler detailliert und mit Nachdruck seine Haltung zu dem Agrarteil der Agenda 2000 dargelegt. Zur künftigen Ausgestaltung der Marktregelungen bei Milch sind Kommissar Fischler unsere Vorstellungen auch in schriftlicher Form übermittelt und erläutert worden. Die einzelnen Positionen der Bundesregierung zu den Vorstellungen der Kommission, wie z. B. zu den Überlegungen zur künftigen Markt- und Preispolitik, sind in dem Bericht an den Agrarrat vom 12. November 1997 (Dok.-Nr. 12195/97) ausführlich dargestellt. Auf der Grundlage dieses Berichts hat der Agrarrat im November seine Schlußfolgerungen zum Agrarteil der Agenda 2000 verabschiedet, die einen ausgewogenen Kompromiß der unterschiedlichen Standpunkte der Mitgliedstaaten darstellen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Rose auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 13/10238 Frage 7) Besteht ein Vorschlagsrecht durch die Benutzer und Leiter vor Ort für die Beschaffung von neuer Literatur für die Bibliotheken der Bundeswehr an den Kasernenstandorten, in den Spezialeinrichtungen und der Führungsakademie der Bundeswehr? Der Erwerb der Literatur für die Bibliotheken der Bundeswehr erfolgt im Rahmen des Auftrages und des Bedarfs der Dienststellen. Der Dienststellenleiter oder in dessen Auftrag der Leiter der Bibliothek legen fest, welche neue Literatur beschafft wird. Dabei wird der vom Nutzer zum Ausdruck gebrachte Bedarf soweit möglich berücksichtigt. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/10238 Frage 8) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig bzw. inwieweit sieht sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf, damit eine für Deutschland flächendeckende und ausreichende Bevorratung mit Arzneimitteln für Großschadensereignisse sichergestellt wird? Entsprechend der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes hat der Bund nach Art. 73 Nr. 1 GG grundsätzlich nur Kompetenzen im Bereich des Zivilschutzes, wo hingegen der Katastrophenschutz und das Bewältigen von Großschadensereignissen in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Im Rahmen dieser Zuständigkeit haben die Länder eigenverantwortlich und auf eigene Kosten auch darüber zu entscheiden, ob es im Interesse einer wirksamen Bekämpfung der Großkatastrophen erforderlich ist, hierfür spezielle Arzneimittelvorräte anzulegen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Änderung dieser Kompetenzverteilung herbeizuführen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abgeordneten Annette Faße (SPD) (Drucksache 13/10238 Frage 13) Befürwortet die Bundesregierung den einstimmig gefaßten Appell des Rates für Verkehr an den Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union vom 17. März 1998, er möge bei der Kommission der Europäischen Union eine Studie über die Folgen einer Abschaffung des Duty-free-Handels zum 30. Juni 1999 einfordern, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung diesen Appell unterstützen? Die Bundesregierung befürwortet den Appell des EU-Rates (Verkehr) vom 17. März 1998 an die Kommission, eine Studie über die Auswirkungen der Abschaffung des Tax-free-Handels auf die Wirtschaftstätigkeit der Europäischen Union, insbesondere auf Beschäftigung und Verkehrsverbindungen, in Auftrag zu geben. Die Reaktion der Kommission hierauf Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 20751* bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung bemüht sich weiterhin - insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Arbeitsplatzverluste in den Küstenregionen - um Lösungsmöglichkeiten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Reinhold Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 13/10238 Frage 14) In welchem Umfang subventioniert der Duty-free-Handel Flug- und Fährpreise? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit die Einnahmen aus dem Taxfree-Handel in die Kalkulation der Tarife in den in Rede stehenden Verkehrszweigen einfließen. Es ist jedoch davon auszugehen, daß bei Fähren und bei Ausflugsfahrten, die ausschließlich zum Zwecke des steuerfreien Verkaufs durchgeführt werden (sogenannte Butterfahrten), die Tarifgestaltung aufgrund einer Mischkalkulation erfolgt. Im übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans Michelbach, Dr. Rolf Olderog u. a. zu Tax-free-Verkäufen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr, Bundestagsdrucksache 13/7585 vom 5. Mai 1997, verwiesen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) (Drucksache 13/10238 Fragen 19 und 20) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Beginn, Dauer und Umfang eines Joint-venture zwischen einem deutschen und einem chinesischen Unternehmen über die Ausstattung von Dialyseplätzen im Militärklinikum der chinesischen Stadt Nanfang? Treffen die in der Zeitschrift „Stern", Ausgabe 11/1998, S. 177, gemachten Angaben nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wonach es ohne das am Joint-venture beteiligte deutsche Unternehmen keine Nierentransplantationen im NanfangHospital gebe, und welche Kenntnisse hat die Deutsche Botschaft über Zusammenhänge zwischen Hinrichtungen und Organtransplantationen in China? Zu Frage 19: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über ein Joint Venture eines deutschen Unternehmens mit dem Militärklinikum Nanfang zur Ausstattung von Dialyseplätzen vor. Die deutsche Botschaft Peking, der das Klinikum bekannt ist, kann die Existenz eines solchen Joint Venture nicht bestätigen. Zu Frage 20: Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung ist es nicht zutreffend, daß es dem Nanfang Hospital ohne ein Joint Venture mit einem deutschen Unternehmen nicht möglich wäre, Nierentransplantationen durchzuführen. Die Deutsche Botschaft in Peking kann bestätigen, daß es dem Klinikum auch ohne ein Joint Venture mit einem ausländischen Unternehmen möglich ist, Transplantationen durchzuführen, insbesondere verfügt das Klinikum über eine entsprechende technische Ausstattung. Über Zusammenhänge zwischen Hinrichtungen und Organtransplantationen in China liegen der Deutschen Botschaft in Peking keine Erkenntnisse vor. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/10238 Frage 23) Inwieweit treffen Berichte (FOCUS 13/1998, S. 50) zu, daß die Bundesregierung dem Privatagenten Werner Mauss für geleistete Dienste aus demselben geheimen Haushaltstitel Kapitel 05 Titel 529 02 Zahlungen leistete wie dem ehemaligen Bundesminister Dr. Klaus Töpfer im Hinblick auf dessen Wechsel zur VN, und falls dies grundsätzlich zutrifft, welche Auskunft gibt die Bundesregierung jeweils über Höhe, Termin und Anlaß solcher Zahlungen an Werner Mauss? Der im Einzelplan 05 ausgebrachte Titel „Geheime Ausgaben für sonstige besondere Zwecke des Auswärtigen Amts" - Kapitel 05 02 Titel 529 02 - gehört nach geltendem Haushaltsrecht zu den Ausgaben des Bundeshaushalts, deren Verwendung aus übergeordnetem staatlichen Interesse geheimzuhalten ist. Das Auskunftsrecht des Parlaments und die Auskunftspflicht der Regierung sind insoweit gesetzlich eingeschränkt, als auf der Grundlage von § 10 a Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Haushaltsplan durch Haushaltsvermerk bei dem genannten Titel bestimmt, daß die Prüfung dieser Ausgaben allein nach § 19 Satz 1 Nr. 2 des Bundesrechnungshofsgesetzes (BRHG) durch die Präsidentin des Bundesrechnungshofs vorgenommen wird. Um aber jeglicher Legendenbildung vorzubeugen, möchte ich die Frage ausnahmsweise beantworten, und zwar mit einem klaren Nein; diese Berichte treffen nicht zu. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/10238 Fragen 26 und 27): 20752* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 Welche verschiedenen sozialverträglichen Regelungen zieht die Bundesregierung für die Beschäftigten des zur Schließung vorgesehenen sogenannten „Regierungsbunkers" in Bad Neuenahr-Ahrweiler in Betracht, und welche arbeits- bzw. beamtenrechtliche Absicherung am eventuellen neuen Arbeitsplatz sind für jene Beschäftigte der Bunkeranlage vorgesehen, die Stellen beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln annehmen (zum Beispiel Anwendung des sogenannten „Rucksackvermerks")? Wie ist zu erklären, daß trotz Stellenabbaus im Bereich des Bundesministeriums des Innern den - überwiegend im mittleren Dienst eingruppierten - Beschäftigten des sogenannten „Regierungsbunkers" zwischenzeitlich eine nennenswerte Zahl an Stellen beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln und beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden angeboten wurde, und warum wurde den älteren Beschäftigten bislang keine Vorruhestandsregelung angeboten? Zu Frage 26: Beabsichtigt ist - die übertarifliche Anwendung der Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz mit den Elementen Arbeitsplatzsicherung, Fortbildung, Vergütungs-/Lohnsicherung und Abfindung sowie ergänzende Regelungen wie z. B. pauschale Abgeltung bei Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber in eine Tätigkeit mit einer niedrigeren Vergütungs-/Lohngruppe (hierzu ist die Zustimmung des BMF noch erforderlich), - die Anwendung der haushaltsgesetzlichen Regelungen: § 23 Abs. 2 HG 1998: Versetzung eines Beamten eines höheren Beförderungsamtes mit Umsetzung seiner höherwertigen Planstelle (verbunden mit der Einsparung einer geringerwertigen Planstelle und der Ausbringung eines Ku-Vermerks) - gilt derzeit nur für BAFI und BVS und soll entsprechend erweitert werden. § 24 Abs. 7 HG 1998: Personalausgaben können von der abordnenden Behörde bis zu 24 Monaten weitergezahlt werden, sofern die aufnehmende Behörde spätestens 3 Monate nach Beginn der Abordnung eine verbindliche Übernahmeerklärung abgibt. § 28 HG 1998: Freie Planstellen und Stellen in der Bundesverwaltung sind vorrangig mit Bediensteten aus Überhangbehörden zu besetzen; BMF kann Stellen in gleichwertige Planstellen umwandeln, wenn für die Übernahme von Beamten Planstellen der entsprechenden Besoldungsgruppe nicht zur Verfügung stehen. - die beim BMF beantragte außerplanmäßige Anwendung des sog. Rucksackvermerkes, d. h. Versetzung der Mitarbeiter mit gleichzeitiger Umsetzung der Planstelle/Stelle zu anderen Behörden unter Ausbringung eines personenbezogenen kw- Vermerks. Zu Frage 27: Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern besteht seit 1993 eine Einstellungssperre für externes Personal. Dadurch wird gewährleistet, daß alle freiwerdenden Stellen vom Personalabbau betroffenen Mitarbeitern angeboten werden können. Die Einführung von Vorruhestandsregelungen wird derzeit geprüft. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/10238 Fragen 29 und 30) Tritt die Bundesregierung für den Erhalt der Tax-Free-Regelung innerhalb der Europäischen Union über den 30. Juni 1999 hinaus ein, und wenn ja, was hat die Bundesregierung seit den Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 5. Juni 1997 und des Bundesrates vom 7. November 1997 zum Erhalt des TaxFree-Handels innerhalb der Europäischen Union unternommen, um die auf den 30. Juni 1999 terminierte Abschaffung dieser Regelung abzuwenden? Wie erklärt die Bundesregierung trotz des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 5. Juni 1997 zum Erhalt der DutyFree-Regelung die Antwort des Staatssekretärs Dr. Manfred Overhaus vom 13. Oktober 1997 auf die schriftlichen Fragen 17, 18 in Drucksache 13/8792, keine Handlungsmöglichkeit und Handlungsnotwendigkeit zu sehen, gegen die geplante Abschaffung anzugehen, und wie wird diese ablehnende Haltung des Bundesministeriums der Finanzen vor dem Hintergrund eines angeblichen Briefes des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl, an den CDU-Bundestagsabgeordneten Rolf Olderog erklärt, in dem dieser den Einsatz der Bundesregierung zum Erhalt der Duty-Free-Regelung versichert haben soll? Zu Frage 29: Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es keinen steuerrechtlichen oder steuerpolitisch anerkannten Grund für eine Abgabenbegünstigung bei Verkäufen im Flug- und Schiffsreiseverkehr innerhalb der Gemeinschaft. Die Bundesregierung ist sich jedoch der wirtschaftlichen Bedeutung, die der TaxFree-Handel für bestimmte Regionen und Branchen hat, sehr wohl bewußt. Sie hat daher mehrfach versucht, bei hochrangigen Vertretern der EU-Kommission - zuletzt am 9. März in einem Gespräch mit dem Präsidenten der EU-Kommission Jacques Santer - die Möglichkeiten für eine Verlängerung der TaxFree-Regelung auszuloten. Wegen der unverändert ablehnenden Haltung der Kommission (alleiniges Initiativrecht) ist allerdings mit einer Verlängerung der Tax-Free-Regelung nicht zu rechnen. Die Bundesregierung bemüht sich aber weiterhin - insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen Arbeitsplatzverluste in den Küstenregionen - um Lösungsmöglichkeiten. Die Kommission hat beispielsweise Beihilfen aus dem EU-Strukturfonds ins Gespräch gebracht. Zu Frage 30: Die Bundesregierung hat großes Verständnis für die Sorge um die Arbeitsplätze der im Tax-Free-Handel Beschäftigten und die Wirtschaftskraft in den betroffenen Regionen. Daher wurde - wie zu Frage 29 erläutert - unter Zurückstellung der steuerpolitischen und steuerrechtlichen Bedenken im Einver- Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 20753* nehmen mit dem Kanzleramt versucht, in Brüssel die Möglichkeiten für eine Verlängerung der Regelung auszuloten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/10238 Fragen 31 und 32) Wie erklärt die Bundesregierung die als passiv empfundene Haltung des Bundesministers der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, zum Erhalt der Tax-free-Regelung bei der Sitzung des zuständigen Rates für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union am 9. März 1998 vor dem Hintergrund, daß für eine Beibehaltung dieser Regelung ein einstimmiger Beschluß des Rates für eine Initiative der Europäischen Kommission notwendig ist? Wie viele Menschen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland direkt und indirekt im Bereich Tax-free - sowohl Produktion als auch Verkauf -, und wie hoch wird nach Meinung der Bundesregierung der Arbeitsplatzverlust in diesem Bereich durch die Abschaffung der Tax-free-Regelung zum 30. Juni 1999 in der Bundesrepublik Deutschland sein? Zu Frage 31: Bundesminister Dr. Theodor Waigel hat am Rande des ECOFIN-Rats vom 9. März 1998 von der Kommission Aufschluß darüber verlangt, wie sie in der TaxFree-Frage weiter zu verfahren gedenke. Darin kann ich keine passive Haltung erkennen. Im übrigen kann der Ministerrat nach dem EU-Vertrag selbst mit einem einstimmigen Beschluß die Kommission nicht zwingen, von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen und einen Richtlinienvorschlag zur Verlängerung der Tax-Free-Regelung vorzulegen. Zu Frage 32: Amtliche Daten über die Anzahl der Arbeitsplätze im Tax-Free-Handel und zur Frage, wieviele Arbeitsplätze vom Auslaufen der Tax-Free-Regelung betroffen sein werden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die zu diesem Thema von Befürwortern in Auftrag gegebenen und der Bundesregierung eingereichten Studien enthalten hierzu unterschiedliche Angaben. Danach kann man jedenfalls davon ausgehen, daß in der Bundesrepublik Deutschland weit weniger Beschäftigte von Tax-Free-Handel abhängig sind als in anderen EU-Staaten wie z. B. Frankreich, Spanien und Großbritannien. Der Duty-Free-Verband gibt für die Bundesrepublik Deutschland die Anzahl der Arbeitsplätze (direkt und indirekt) im Duty-Free-Handel mit etwa 10000 an. Der ISL/Prognos-Studie zufolge seien in der deutschen Fähr- und Verkaufsschiffahrt primär 5700 Arbeitsplätze betroffen. Diese Zahlen begegnen allerdings Bedenken, da sämtliche Arbeitsplätze eingerechnet werden, die auch nur den entferntesten Bezug zum Tax-Free-Verkauf haben. So bezieht beispielsweise die ISL/Prognos-Studie über 100 Zoll- nd Bundesgrenzschutzbeamte mit ein. Mit entsprechenden Unsicherheiten belastet wären auch Angaben über die Zahl von Arbeitsplätzen, die durch den Wegfall des innergemeinschaftlichen Tax-Free-Handels gefährdet sind. Auf der anderen Seite würde sicherlich ein positiver Beschäftigungseffekt in anderen Branchen eintreten (infolge umgelenkter Käufernachfrage), der ebenfalls nicht abschätzbar ist. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Karl-Hermann Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 13/10238 Fragen 33 und 34) Räumt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von rd. 20 Millionen Arbeitslosen in der Europäischen Union und von rd. 5 Millionen Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Politik der Sicherung und der Schaffung von Arbeitsplätzen Vorrang vor dem Streben nach steuerlicher Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union ein? Vertritt die Bundesregierung die Meinung, daß es vor dem Hintergrund einer bisher unzureichenden Steuerharmonisierung innerhalb der Europäischen Union weder eine rechtssystematische noch eine binnenmarktpolitische Notwendigkeit gibt, den Tax-Free-Handel abzuschaffen? Zu Frage 33: Die Bundesregierung wie auch die Europäische Kommission räumen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hohe Priorität ein. Grundsätzlich genießt daher die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen allgemein Vorrang vor einer Steuerharmonisierung innerhalb der Europäischen Union um ihrer selbst willen. Im Gesamtzusammenhang der Fragestellung weise ich allerdings darauf hin, daß das Auslaufen der Tax-Free-Regelung zum 30. Juni 1999 kein Thema der Steuerharmonisierung, sondern eine Frage der Verwirklichung des Binnenmarktes ist. Zu Frage 34: Nein. Bereits 1991, als die Übergangsregelung beschlossen wurde, herrschte Einigkeit darüber, daß der innergemeinschaftliche Tax-Free-Handel nicht mit den Grundsätzen des Binnemarktes vereinbar sei. Auch das Europäische Parlament, das sich im Juni 1991 ausdrücklich für eine Übergangsregelung ausgesprochen hatte, war dieser Ansicht. Bis heute hat sich an dieser Ausgangslage nichts geändert. Grundsatz des Binnenmarktes ist es, daß Privatpersonen für ihren persönlichen Bedarf in einem Mitgliedstaat verteuert erworbene Waren ohne erneute Abgabenerhebung in einen anderen Mitgliedstaat verbringen dürfen. Lediglich Dänemark, Schweden und Finnland können noch übergangsweise Mengenbeschränkungen bei alkoholischen Getränken und Tabak vorsehen. 20754* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 Eine weitere Verlängerung der Tax-Free-Regelung wäre allenfalls mit der nach wie vor schlechten Arbeitsmarktsituation in den Küstenregionen zu rechtfertigen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Reinhold Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 13/10238 Frage 35) Wie viele Einnahmen aus Lohn-, Einkommen- und Ertragsteuern stehen dem Verzicht auf Verbrauchs- und Mehrwertsteuern bei Tax-free-Einkäufen gegenüber? Hierzu gibt es keine amtlichen Statistiken. Nach einer überschlägigen Ermittlung des Bundesfinanzministeriums auf der Basis des Jahres 1996 lassen sich jedoch die jährlichen Ausfälle an besonderen Verbrauchsteuern, also ohne Umsatzsteuer, mit etwa 250 Millionen DM beziffern. Die Aussagekraft dieser Zahl ist aber dadurch beschränkt, daß der Umfang von sog. „Zusatzkäufen" und „Ersatzkäufen" nicht bekannt ist. Die Einnahmen aus Lohn-, Einkommen- und Ertragsteuern lassen sich nicht zahlenmäßig gegenüberstellen, da die Zuordnung zu Tätigkeiten im Tax-Free-Handel problematisch ist (insoweit weise ich auf meine Antwort zu Frage Nr. 32 der Abgeordneten Kastner hin) und die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen durch Umlenkung der Käufernachfrage in andere Branchen nach einem Auslaufen der TaxFree-Regelung berücksichtigt werden müßte. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage der Abgeordneten Annette Faße (SPD) (Drucksache 13/10238 Frage 38) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis zwischen zusätzlichen Einkäufen und nur umgelenkten Einkäufen privater Kaufkraft aus dem Einzelhandel beim DutyFree-Verkauf? Es liegen keine verläßlichen Untersuchungen darüber vor, inwieweit der Duty-Free-Handel Einzelhandelsgeschäft umlenkt bzw. eigenes Geschäft verursacht. Nach Äußerungen der Duty-Free-Branche finden ihre Umsätze ohne die von den Steuerbefreiungen ausgehende Anreize überhaupt nicht statt. Die deutschen Einzelhandelsverbände sind dagegen der Meinung, daß die den Duty-Free-Läden zufließenden Kaufkraftströme dem Einzelhandel entzogen werden. Bei Zigaretten und anderen Tabakwaren ist ein erhöhter Konsum infolge der steuerlichen Vorteile eher unwahrscheinlich. Der steuerfreie Kauf dürfte der Deckung des normalen Bedarfs (ggf. der Bevorratung) der Konsumenten dienen. Eine Umlenkung privater Kaufkraft vom Einzelhandel am Wohnort zum Duty-Free-Handel ist deshalb naheliegend. Bei den sogenannten Luxusgütern (z. B. hochwertige Parfüms) kann dagegen vermutet werden, daß zusätzliche Käufe getätigt werden. Neben den vorstehend genannten Warengruppen gehören alkoholische Getränke zu den wichtigsten Artikeln im Duty-Free-Handel. Hier liegen keine Anhaltspunkte hinsichtlich der Aufteilung zwischen zusätzlichen und umgelenkten Käufen vor. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage der Abgeordneten Rosel Neuhäuser (PDS) (Drucksache 13/10238 Frage 41): Ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereit, die Arbeitsanweisung 22 für Arbeitsämter vom 4. November 1993 zurückzunehmen, die die Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. von Arbeitsfördermaßnahmen ausschließt, nachdem diese Vereinigung in ihrer neu beschlossenen Satzung im November 1997 die offene Jugendarbeit ausdrücklich als ihren Arbeitsschwerpunkt festgelegt hat? Der Bundesregierung ist eine Satzungsänderung der „Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e.V." nicht bekannt. Sie ist daher auch nicht in der Lage, aus einer solchen Änderung ggf. Schlußfolgerungen bezüglich der Praxis der ABM-Förderung bzw. Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen für diese Vereinigung zu ziehen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Peter Kemper (SPD) (Drucksache 13/10238 Fragen 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die durch die Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitsämtern für das Haushaltsjahr 1998 zugeteilten Mittel für besondere Leistungen zur beruflichen Ersteingliederung unzureichend sind und daß diese zunächst teilweise - von einem Arbeitsamt sind mir 90 v. H. bekannt - dafür verwendet werden müssen, um im Haushaltsjahr 1997 und früher entstandene Bindungen abzudecken, so daß die Ersteingliederung Behinderter in diesem Jahr zum Erliegen kommen dürfte? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus, daß es sich bei der beruflichen Ersteingliederung Behinderter mit eine Pflichtleistung nach dem SGB III handelt, bei der eine Bewirtschaftung der zugeteilten Mittel den Arbeitsämtern gar nicht möglich ist? Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. April 1998 20755* Die Bundesregierung geht mit der Bundesanstalt für Arbeit davon aus, daß die für Rechtsanspruchsleistungen zur beruflichen Ersteingliederung jugendlicher Behinderter zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bedarfsgerecht bemessen sind. Kein behinderter Schulentlassener, der auf besondere berufliche Förderleistungen angewiesen ist, wird aus finanziellen Gründen hierauf verzichten müssen. Allerdings sind die Arbeitsämter gehalten, die Notwendigkeit derartiger Hilfen eingehender als in der Vergangenheit zu prüfen; dies gilt insbesondere für überbetriebliche Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Michaela Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Finanzen angelangt. Vielen Dank, Herr Staatssekretär Hauser.
    Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Heinrich Kolb zur Verfügung.
    Die Frage 38 der Abgeordneten Annette Faße wird auf Grund von Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.


Rede von Kurt Neumann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Mit welchen rechtlich tragfähigen Argumenten glaubt die Bundesregierung - in Ansehung ihrer Antwort auf meine Frage in der Fragestunde am 25. März 1998, Plenarprotokoll 13/223, S. 20412 B - den Aussagen der sorgfältigen juristischen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema „Zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge" - WF III -259/97 - vom 9. Dezember 1997 begegnen zu können, es bestünden „erheblichen verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, eine umfassende und abschließende Regelung der Auftragsvergabe und ihrer Kriterien auf die Grundlage der Bundeskompetenz aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 16 GG zu stellen", es wäre mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes „kaum vereinbar, Regelungen unter das Wirtschaftsrecht zu fassen, die vorwiegend ein Verfahren öffentlicher Körperschaften betreffen", und, wenn der Bund den Ländern verbiete, die Auftragsvergabe von der Erfüllung sozialpolitischer Kriterien abhängig zu machen, „überschreite" er „damit den Rahmen des Artikels 109 Abs. 3 GG"?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich L. Kolb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Neumann, ich will zu den drei in Ihrer Frage zitierten Passagen aus der juristischen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages folgendes sagen:
    Erstens. Es wird keine umfassende und abschließende Regelung getroffen, weil es unterhalb der Werte, für die dieses Gesetz gelten wird, weiterhin bei der Haushaltskompetenz der Länder bzw. bei der freien wirtschaftlichen Tätigkeit der Privaten bleibt.
    Zweitens. Zu dem Zitat, es sei mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes unvereinbar, daß Regelungen unter das Wirtschaftsrecht gefaßt werden, die vorwiegend ein Verfahren öffentlicher Körperschaften regeln, ist zu sagen, daß der persönliche Geltungsbereich des Gesetzentwurfes für ein Vergaberechtsänderungsgesetz die Gebietskörperschaften, deren Sondervermögen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, von der öffentlichen Hand beherrschte juristische Personen des Privatrechts und unter bestimmten Voraussetzungen auch rein private juristische Personen umfaßt. Geregelt wird die wirtschaftliche Tätigkeit dieser Personen, soweit sie im Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen oberhalb der für das EG-Recht relevanten Auftragswerte besteht.
    Zum dritten: Es liegt im gesamtstaatlichen Interesse, für diese wirtschaftliche Tätigkeit eine Rechts- und Wirtschaftseinheit herzustellen und zu wahren.