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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/224 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 224. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. März 1998 Inhalt: Begrüßung des Vorsitzenden des Auswärtige Ausschusses des Sejm der Republik Polen, Herrn Bielecki 20425 A Begrüßung der diesjährigen amerikanischen Delegation im Rahmen des parlamentarischen Austauschprogramms zwischen US-Kongreß und Deutschem Bundestag 20429 B Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Siegfried Vergin und HansDietrich Genscher 20429 B Bestimmung des Abgeordneten Ernst Schwanhold als Mitglied des Gremiums nach § 41 des Außenwirtschaftsgesetzes und des Abgeordneten Dieter Wiefelspütz als Mitglied des G-10-Gremiums . . . . 20429 C Erweiterung der Tagesordnung . 20429C, 20496B, 20590 C Tagesordnungspunkt 2: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn (Drucksachen 13/9815, 13/10063 [neu]) 20430D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Ratifizierung der Beitrittsprotokolle zum Nordatlantikvertrag und weitere Umsetzung der NATO-Rußland-Akte (Drucksachen 13/9858, 13/10064) 20431 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen sowie dem Zusatzprotokoll (Gesetz zum PfP-Truppenstatut) (Drucksache 13/9972) 20431 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung: Öffnung der Atlantischen Allianz für Polen, die Tschechische Republik und Ungarn . . . . 20431 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 20431 B Günter Verheugen SPD 20435 B Dr. Alfred Dregger CDU/CSU 20438 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20440 D Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 20442 C Andrea Gysi PDS 20445 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 20446 C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 20449 B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 20451 D Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20453 A Ulrich Irmer F.D.P 20454 C Brigitte Schulte (Hameln) SPD 20455 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 20457 B Namentliche Abstimmung 20459 A Ergebnis 20461 B Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache 13/9960) 20459 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Wehrsolderhöhung (Drucksache 13/10191) 20459 C Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . . 20459 D Dieter Heistermann SPD 20463 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20466 A Günther Friedrich Nolting F.D.P. 20466D, 20468 C Walter Kolbow SPD 20468 A Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . . 20469 B Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg . 20469 D Tagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (Drucksachen 13/6441, 13/7778, 13/8180, 13/8268, 13/9638, 13/9837, 13/9838, 13/10003) 20470 D Egon Susset CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 20471 A Ulrike Mehl SPD (Erklärung nach § 31 GO) 20471 D Ulrike Höfken (Erklärung nach § 31 GO) 20472D Ulrich Heinrich F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 20473 D Eva Bulling-Schröter PDS (Erklärung nach § 31 GO) 20474 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 13/10186) . . . 20475 C Tagesordnungspunkt 18: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juni 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/9957) 20475 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. August 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Laos über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/9958) 20475 D c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Oktober 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Burkina Faso über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/9959) 20475 D d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 13/9971) 20475 D e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten (Drucksache 13/10113) 20476 A f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Drucksache 13/10129) . 20476A g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Anpassung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Erstes Berufsausbildungsbeihilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache 13/10110) 20476 A h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 13. Februar 1997 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT" (Drucksache 13/10138) . . . . 20476B i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. September 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache 13/10139) . . . . 20476 B j) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds „Deutsche Einheit" und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 13/10023) . . . 20476 C k) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie (Drucksache 13/ 10188) 20476 C 1) Erste Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchsetzung der Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen (Drucksache 13/9525) . . 20476 C m) Erste Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in der Erwerbsarbeit (Drucksache 13/9526) . 20476D n) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (§§ 43, 44, 51, 54, 59, 59a StGB) und der Strafprozeßordnung (§§ 153, 267 StPO) - Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Sanktionensystems - (Drucksache 13/9612) 20476 D o) Antrag der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einführung einer einheitlichen und umfassenden Kennzeichnung umwelt- und gesundheitsverträglicher Textilien (Öko-Label) (Drucksache 13/7530) 20476 D p) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Unterstützung der neuen Friedensinitiative zur Beilegung des Westsaharakonflikts (Drucksache 13/10025) 20477A q) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Internationale Kontrolle und Abrüstung von Kleinwaffen (Drucksache 13/10026) 20477 A r) Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abrüstung von Kleinwaffen (Drucksache 13/9248) 20477 A s) Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Armutsbekämpfung durch Mikrofinanzierung in der Entwicklungszusammenarbeit - (Drucksache 13/10027) . 20477 B t) Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Dr. R. Werner Schuster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Europas gemeinsame Verantwortung für Afrika (Drucksache 13/10035) 20477 B u) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erster Bericht nach § 70 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch i. V. m. § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe (Drucksache 13/9589) . . . . 20477 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Rolf Kutzmutz, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Veröffentlichung des Vertragsentwurfs „Multilateral Agreement on Investment" (Drucksache 13/10083) . . . . 20477 C Tagesordnungspunkt 19: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. November 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Katar über den Luftverkehr (Drucksachen 13/8816, 13/9891) . . . 20477 D b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. März 1992 über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen (Drucksachen 13/8710, 13/9943) . . . 20478 A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 22. April 1996 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (Drucksachen 13/9343, 13/9985) 20478B d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Futtermittelgesetzes (Drucksachen 13/9534, 13/10069) 20478 C f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Förderung einer dauerhaft tragbaren und sicheren Mobilität (Drucksachen 13/7017 Nr. 2.36, 13/9407) 20478 C g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments zum Fremdenverkehr (Drucksachen 13/8615 Nr. 1.8, 13/9963) 20478 D h bis p) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314 und 315 zu Petitionen (Drucksachen 13/10042, 13/10043, 13/10044, 13/ 10045, 13/10046, 13/10047, 13/10048, 13/10049, 13/10050) 20479A-D Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Vorstellungen der Bundesregierung zur Rücknahme der 4. Verordnung über die personellen Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung) 20479 D Ulrike Mascher SPD 20480 A Maria Eichhorn CDU/CSU 20481 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20482 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 20483 B Heidemarie Lüth PDS 20484 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 20485 A Dr. Edith Niehuis SPD 20486 D Volker Kauder CDU/CSU 20488 B Christa Lörcher SPD 20489 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 20490 D Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 20492 D Erika Reinhardt CDU/CSU 20493 D Regina Schmidt-Zadel SPD 20494 B Johannes Singhammer CDU/CSU . . 20495 B Zusatztagesordnungspunkt 12: Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache 13/10199) 20496 B Zusatztagesordnungspunkt 13: Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksache 13/10200) 20496 C Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Castor-Transporte in die Zwischenlager Miaus, Gorleben und Greifswald (Drucksache 13/9851) . . 20496 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beendigung der Castor-Transporte (Drucksachen 13/6997, 13/9755) . . . 20496 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Uwe Küster, Reinhard Weis (Stendal), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben (Drucksachen 13/5921, 13/7132, 13/8720, 13/9753) . 20496D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ausstieg aus der Atomenergie und Lösungsansätze für das Atommüllproblem statt Absicherung des Weiterbetriebs — zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Ausstieg aus der Atomenergie (Drucksachen 13/7008, 13/7062, 13/ 9754) 20497 A e) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 246 zu Petitionen (Endlager Morsleben) (Drucksache 13/8665) 20497 B f) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 247 zu Petitionen (Einstellung der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen) (Drucksache 13/8666) . . 20497 B g) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 248 zu Petitionen (Ausstieg aus der Kernenergienutzung) (Drucksache 13/8667) . . 20497B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Castor-Transporte (Drucksache 13/10184) 20497 C Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20497 C, 20507 B Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . 20498C, 20514 C, 20520 B Elke Wülfing CDU/CSU 20499 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . 20499 B Hans-Peter Kemper SPD 20500 C Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 20502 A Rolf Köhne PDS 20503 D, 20507 B Jürgen W. Möllemann F.D.P. 20504 C, 20508B, C, 20511B, 20515 D Eva Bulling-Schröter PDS 20505 A Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 20505 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20506 A Jutta Müller (Völklingen) SPD 20507 C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . 20508A, 20509 B Bärbel Höhn, Ministerin (Nordrhein-Westfalen) 20510A, 20513C, 20515 D Dr. Guido Westerwelle F D P. 20512 C Kurt-Dieter Grill CDU/CSU . . 20516B, 20518A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . . 20517 C Dr. Angelica Schwall-Düren SPD 20518C, 20520 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 20519 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 20521 B Tagesordnungspunkt 5: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erster Bericht und Fortschreibung des Aktionsprogramms zur weiteren Steigerung von Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Bundesverwaltung (Drucksache 13/9980) 20524 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: „Schlanker Staat" : Die nächsten Schritte (Drucksache 13/10145) . . . 20524A c) Antrag der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel), Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine schrittweise, sachgerechte, regional- und sozialverträgliche Neuordnung der Bundesfinanzverwaltung (Drucksache 13/9758) . . 20524 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 20524 B Fritz Rudolf Körper SPD 20526 A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . . 20527 D, 20531A Dr. Michael Bürsch SPD 20530 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20531 D Dr. Max Stadler F D P. 20533 B Maritta Böttcher PDS 20534 D Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . 20535 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Drucksache 13/10155) 20537 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 20537 C Brigitte Lange SPD 20539 B Ulrich Heinrich F.D.P. 20539 D Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20541 D Uwe Lühr F.D.P 20543 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS 20544 D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 20546 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 20548 A Ulf Fink CDU/CSU 20549 A Dr. R. Werner Schuster SPD 20549 D Tagesordnungspunkt 10: Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Norbert Geis und weiterer Abgeordneter: Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/7028, 13/10183) 20550 B Joachim Gres CDU/CSU 20550 C Peter Enders SPD 20552 B Horst Eylmann CDU/CSU . . 20553 D, 20561 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20554 D Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20556 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20557 A Anke Brunn, Ministerin (Nordrhein-Westfalen) 20557 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 20558 C Dr. Hans-Joachim Meyer, Staatsminister (Sachsen) 20559 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . 20560 D Erika Steinbach CDU/CSU 20564 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20564 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 20565 B Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 20566 A Dr. Liesel Hartenstein SPD (Erklärung nach § 31 GO) 20566 D Tagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Siegfried Vergin, Helga Kühn-Mengel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Europäisches Jahr gegen Rassismus 1997 (Drucksachen 13/7711, 13/9667) . . 20567D Helga Kühn-Mengel SPD 20568 A Erika Steinbach CDU/CSU 20569 D Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20571 A Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . . 20571D Ulla Jelpke PDS 20572 D Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMI 20573 C Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Milchmarktpolitik ab dem 1. April 2000 (Drucksache 13/9761) 20575 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Margarinegesetzes (Drucksachen 13/9535, 13/10077) . 20575 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft (Drucksache 13/10187) 20575 A Dr. Gerald Thalheim SPD 20575 B Albert Deß CDU/CSU 20576 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20578D Günther Bredehorn F.D.P. 20580A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20581 B Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . 20581D, 20583D, 20588 C Dr. Günther Maleuda PDS 20582 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 20583 B Matthias Weisheit SPD 20585 A Norbert Schindler CDU/CSU 20586 C Kurt Palis SPD 20587 C Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 20589A Zusatztagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes . . . . 20590 C Zusatztagesordnungspunkt 8: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Drucksachen 13/9817, 13/10197) 20590 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung vom 3. Dezember 1997 (Drucksache 13/10116) 20591 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Drucksache 13/10075) 20591 A d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Drucksache 13/10076) . . . . 20591 A Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS: Überstunden abbauen und die Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden begrenzen — Das Arbeitszeitgesetz beschäftigungsorientiert novellieren (Drucksache 13/10015) 20591 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS 20591 D Tagesordnungspunkt 13: Große Anfrage der Abgeordneten Angelika Köster-Loßack, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Beziehungen zwischen Indien und der Bundesrepublik Deutschland - Aktueller Stand und Entwicklungsmöglichkeiten (Drucksache 13/8914) . . . . 20593 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20593 B Dr. Willibald Jacob PDS 20594 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Lage in Kambodscha (Drucksache 13/10185) 20595 C Nächste Sitzung 20595 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20597' A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über das Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn (Tagesordnungspunkt 2) Dr. Egon Jüttner CDU/CSU 20597* C Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos . . 20597*D Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20598* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cern Özdemir, Antje Hermenau, Christine Scheel, Angelika Köster-Loßack, Egbert Nitsch (Rendsburg) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über das Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn (Tagesordnungspunkt 2) . . . . 20598* D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ludger Volmer, Angelika Beer, Winfried Nachtwei, Christian Sterzing, Kerstin Müller (Köln), Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Gila Altmann (Aurich), Volker Beck (Köln), Annelie Buntenbach, Amke Dietert-Scheuer, Monika Knoche, Steffi Lemke, Simone Probst, Irmingard ScheweGerigk, Ursula Schönberger, Marina Steindor, Halo Saibold, Dr. Manuel Kiper, Manfred Such (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über das Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn (Tagesordnungspunkt 2) 20599* A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Helmut Lamp, Dr. Gerd Müller, Ronald Pofalla, Meinolf Michels, Helmut Rauber, Heinz-Georg Seiffert, Frederick Schulze (Sangerhausen), Egon Susset, Gert Willner, Friedhelm Ost, Dr. Reinhard Göhner, Steffen Kampeter, Detlef Helling, Albert Deß, Wolfgang Zöller, Günter Marten, Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftlicher Vorschriften und der Anpassung anderer Rechtsvorschriften (Tagesordnungspunkt 4) 20600* B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftlicher Vorschriften und der Anpassung anderer Rechtsvorschriften (Tagesordnungspunkt 4) . . 20600*D Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Wülfing, Karl-Josef Laumann, Werner Lensing (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftlicher Vorschriften und der Anpassung anderer Rechtsvorschriften (Tagesordnungspunkt 4) 20601* A Anlage 8 Liste der Abgeordneten der Fraktion der F.D.P., die die Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung zu dem Antrag „Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" unterstützen 20601* B Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 14 (Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes) Meinolf Michels CDU/CSU 20601* C Marianne Klappert SPD 20601* D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20602* C Ulrich Heinrich F D P. 20603* A Eva Bulling-Schröter PDS 20603*C Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 8 (a - Gesetzentwurf zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung, b - Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung vom 3. Dezember 1997, c - Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, d - Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen) Hans-Dirk Bierling CDU/CSU 20604* A Uta Zapf SPD 20605* D Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20606* D Dr. Olaf Feldmann F.D.P 20607* C Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 20608* A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 20608* C Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Überstunden abbauen und die Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden begrenzen - Das Arbeitszeitgesetz beschäftigungsorientiert novellieren) Helmut Heiderich CDU/CSU 20609* C Franz Thönnes SPD 20611* A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20613* A Uwe Lühr F.D.P 20613* D Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Große Anfrage: Die Beziehungen zwischen Indien und der Bundesrepublik Deutschland - aktueller Stand und Entwicklungsmöglichkeiten) Willy Wimmer (Neuss) CDU/CSU . . . . 20614* C Dr. Edith Niehuis SPD 20615* C Ulrich Irmer F.D.P 20617* D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . 20618* C Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 9 (Antrag: Lage in Kambodscha) Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 20619* C Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 20620* A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20620* D Jürgen Koppelin F.D.P 20621* C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . 20622* B 224. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. März 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 13 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 26. 3. 98 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 26. 3. 98 Dr. Babel, Gisela F.D.P. 26. 3. 98 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 26. 3. 98 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 26. 3. 98 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 26. 3. 98 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 3. 98 Fuhrmann, Arne SPD 26. 3. 98 Ilte, Wolfgang SPD 26. 3. 98 Jung (Düsseldorf), Volker SPD . 26. 3. 98 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 26. 3. 98 Kurzhals, Christine SPD 26. 3. 98 (B) Dr. Luther, Michael CDU/CSU 26. 3. 98 Marx, Dorle SPD 26. 3. 98 Mosdorf, Siegmar SPD 26. 3. 98 Ostertag, Adi SPD 26. 3. 98 Reschke, Otto SPD 26. 3. 98 Scharping, Rudolf SPD 26. 3. 98 Schenk, Christina PDS 26. 3. 98 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 26. 3. 98 Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 26. 3. 98 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 26. 3. 98 Tippach, Steffen PDS 26. 3. 98 Vosen, Josef SPD 26. 3. 98 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 26. 3. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 26. 3. 98 Weißgerber, Gunter SPD 26. 3. 98 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 26. 3. 98 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 26. 3. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über das Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn (Tagesordnungspunkt 2) Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU): Im Grundsatz befürworte ich die Aufnahme mittelosteuropäischer Staaten in die NATO. Ich bedauere deshalb, daß keine getrennte Abstimmung über den Beitritt von Polen, Tschechien und Ungarn möglich ist. In Anbetracht meiner Vorbehalte gegenüber der Aufnahme Tschechiens in die NATO bin ich deshalb gezwungen, dem gesamten Gesetz nicht zuzustimmen. Im Fall der Tschechischen Republik halte ich die Aufnahme aus folgenden Gründen für verfrüht. Bereits in der Vergangenheit habe ich immer wieder gefordert, daß die Diskriminierung der in diesem Land lebenden tschechischen Staatsbürger deutscher Nationalität noch vor einer Aufnahme der Tschechischen Republik in die NATO und in die Europäische Union beendet sein muß oder zumindest Maßnahmen ergriffen sein müssen, die eine baldige Beendigung der andauernden Diskriminierung der im Lande verbliebenen Sudetendeutschen erwarten läßt. Diejenigen Deutschen, die nach dem Krieg gegen ihren Willen in der Tschechoslowakei bleiben mußten, werden dort im Hinblick auf die Rückgabe ihres Eigentums weiterhin als Menschen zweiter Klasse behandelt. Viele von ihnen wurden nach dem Krieg interniert, durften lange Zeit unter Strafandrohung ihre Muttersprache nicht sprechen, durften keine höheren Schulen besuchen und nicht studieren. Sie wurden gezwungen, ihre Heimatorte zu verlassen und wurden später bewußt in anderen Orten verstreut angesiedelt, um sie zu entwurzeln. Diese Menschen wurden entschädigungslos enteignet und müssen auch heute noch - obwohl sie seit mehr als 40 Jahren wieder tschechoslowakische bzw. tschechische Staatsbürger sind - erdulden, daß ihnen unter Hinweis auf die immer noch geltenden völkerund menschenrechtswidrigen Benes-Dekrete ihr Eigentum nicht zurückgegeben wird. In dieser von der Tschechischen Republik betriebenen Politik sehe ich eine Verletzung der Menschenrechte und ein deutliches Demokratiedefizit. Dieser Zustand widerspricht eklatant demokratischen Grundüberzeugungen der NATO, die nicht nur ein Verteidigungsbündnis, sondern auch eine Wertegemeinschaft ist. Ich sehe mich deshalb nicht dazu in der Lage, für eine Aufnahme der Tschechischen Republik in die NATO zu stimmen. Kurt Neumann (Berlin) (fraktionslos): Ich stimme dem Gesetz nicht zu, weil mit der vereinbarten NATO-Osterweiterung die verfehlte Politik fortgesetzt wird, dem Vormachtstreben einer Weltmacht folgend ein militärisches Bündnis auszuweiten und zu verstärken, statt übergreifend eine gesamteuropäische Friedensordnung zu entwickeln und den Vereinten Nationen die Perspektive eines weltweiten Instruments gewaltfreier Weltinnenpolitik zu geben. Ich sehe mich dem Berliner Programm, dem geltenden Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, an dem ich mitarbeiten durfte, jetzt und auch zukünftig politisch verpflichtet. Ich teile die Grundaussage dieses Programms: „Unser Ziel ist eine gesamteuropäische Friedensordnung auf der Grundlage gemeinsamer Sicherheit, der Unverletzlichkeit der Grenzen und der Achtung der Souveränität aller Staaten in Europa. ... Unser Ziel ist es, die Militärbündnisse durch eine europäische Friedensordnung abzulösen." Die Chance, diesen Zielen nach dem Ende des Warschauer Pakts näher zu kommen, wurde vertan. Die Vereinten Nationen wurden nicht gestärkt und in ihrer Bedeutung aufgewertet, sondern zunehmend zu einer formalen Legitimationsinstanz militärischer Einsätze der NATO herabgestuft. Die jetzige ungleiche Behandlung der früher mit der Sowjetunion verbündeten Staaten schafft neue Gegensätze zwischen den aufgenommenen Staaten und den anderen. Vor allem ist die NATO-Osterweiterung deswegen nicht friedensfördernd, weil sie die alte Abgrenzung zu Rußland befestigt und neue Gegensätze heraufbeschwört. Es gibt keine, auch keine langfristige Perspektive der Einbeziehung Rußlands und der anderen europäischen GUS-Staaten, um der NATO so die Entwicklungsmöglichkeit vom Militärbündnis zum System kollektiver Sicherheit zu geben. Mit der Aufwertung der NATO und mit der Teilnahme der Bundeswehr an militärischen Einsätzen außerhalb des Bündnisgebiets trat ein weiteres Ziel in den Hintergrund: „Friedenspolitik muß die Vorherrschaft militärischer, bürokratischer und rüstungswirtschaftlicher Interessen brechen und Rüstungsproduktion in die Produktion ziviler Güter überführen. " Die allgemeine sicherheitspolitische Entwicklung, deren integraler Bestandteil die jetzige Osterweiterung der NATO ist, geht prinzipiell in die falsche Richtung. Deshalb stimme ich mit Nein. Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Gesetz zur NATO-Osterweiterung lehne ich ab und stimme mit Nein aus folgenden zusammengefaßten Gründen: Der Nordatlantikvertrag diente als Verteidigungspakt seit den Zeiten des „Kalten Krieges"; er spielte dabei eine große Rolle in den Jahrzehnten der OstWest-Blockkonfrontation. Mit der Auflösung dieser Blockkonfrontation und mit dem Zusammenbruch des sogenannten Ostblocks, mit der dort begonnenen Entwicklung demokratischer Gesellschaften erübrigt sich das alte Verteidigungsbündnis. Weder gibt es in Osteuropa auf Angriff erpichte noch auf Angriff eingestellte potentielle Gegner eines Verteidigungsbündnisses. Andererseits bedeutet eine künstlich erhaltene NATO, mehr noch eine nach Osten erweiterte, ein Bedrohungspotential für alle Anrainer, wie die Russische Föderation. Aufrechterhaltung eines überflüssig gewordenen Bündnisses und seine partielle Ausweitung nach Osten führt zu einer neuen Demarkationslinie in Osteuropa. In den ausgeschlossenen Staaten wird die Frage nach diesem Ausschluß immer virulent bleiben. Aber auch in Deutschland sollte die Frage aktuell bleiben, wem die Osterweiterung wirklich nützen wird, denn Deutschland muß aus historischen wie auch aus geopolitischen Gründen mit allen osteuropäischen Ländern incl. Rußland ein besonders gutes Verhältnis pflegen. Die NATO-Organisation hat als Folge der wahnsinnigen Aufrüstung der beiden Blöcke einen militärisch-industriellen Komplex in den westlichen Industriestaaten entstehen lassen, dem es schon seit Jahren schwerfällt, sich an die neuen friedlicheren Umstände zu gewöhnen. Dieser Komplex ist an einem Weiterbestehen der NATO interessiert, noch mehr an einer Erweiterung, die zu Umrüstungsaufträgen führt. Eigentlich müßte alles unternommen werden, Rüstungsindustrie zurückzubauen nach den Erfahrungen mit ihr in diesem Jahrhundert. Mit der NATO-Osterweiterung wird dieser Prozeß blokkiert. Deutschland, ja Europa insgesamt sollte seine politischen Entscheidungen leiten lassen von der Gewißheit einer europäischen Kultur vom Atlantik bis zum Ural; jede neue künstliche Grenze zwischen Ural und Atlantik knüpft an die grauenvolle kriegerische Vergangenheit an. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cem Özdemir, Antje Hermenau, Christine Scheel, Angelika Köster-Loßack, Egbert Nitsch (Rendsburg) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über das Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn (Tagesordnungspunkt 2) Die NATO hat sich in den letzten Jahrzehnten verschiedenen Veränderungen unterzogen. Diese Veränderungsprozesse werden in unserer Partei mit großer Skepsis betrachtet. Wir respektieren diesen politischen Meinungsbildungsprozeß innerhalb des Bündnisses 90/Die Grünen, indem wir uns heute enthalten, obwohl wir persönlich die Veränderungsprozesse innerhalb der NATO für weitreichend und die NATO-Osterweiterung für einen wichtigen Schritt halten, was insbesondere aus der Sicht der Länder, die der NATO beitreten wollen, gewürdigt werden muß. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ludger Volmer, Angelika Beer, Winfried Nachtwei, Christian Sterzing, Kerstin Müller (Köln), Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Gila Altmann (Aurich), Volker Beck (Köln), Annelie Buntenbach, Amke Dietert-Scheuer, Monika Knoche, Steffi Lemke, Simone Probst, Irmingard ScheweGerigk, Ursula Schönberger, Marina Steindor Halo Saibold, Dr. Manuel Kiper, Manfred Such (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über das Gesetz zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn (Tagesordnungspunkt 2) Wir stimmen diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung aus folgenden Gründen nicht zu: Wir solidarisieren uns mit den tschechischen und ungarischen Grünen, die den Beitritt ihrer Länder zur NATO ablehnen. Uns bewegen die gleichen Motive: 1. Die auf dem Gipfel von Madrid im Juli 1997 beschlossene NATO-Osterweiterung wurde ohne gesamteuropäische Perspektive begonnen. Auch heute läßt der Prozeß noch nicht erkennen, ob er allen europäischen und nordamerikanischen Staaten gleichermaßen Sicherheit bringen wird. Die Aufnahme von drei ausgewählten Staaten wirft die Frage auf, wie eine gesamteuropäische Friedensordnung, an der alle Staaten beteiligt sind, hergestellt werden kann. Völlig ungeklärt ist die Frage, wie die NATO die Erwartungen, die sie geweckt hat, einlösen kann, ohne entweder Rußland erneut zu brüskieren oder aber Hoffnungen auf Beitritt zu enttäuschen und damit die Erweiterung zu einer Quelle von Bedrohungs- und Isolierungsängsten in den betroffenen Ländern zu machen. Die Vorstellung, ohne Unterbrechung mit weiteren Aufnahmekandidaten zu verhandeln, blendet die entscheidende Frage aus, ob die NATO-Erweiterung zu einem Sicherheitssystem einschließlich oder ausschließlich Rußlands und anderer GUS-Staaten führen wird. Da die NATO historisch als Verteidigungsbündnis gegen die Sowjetunion entstanden ist, beinhaltet jede Erweiterung, die Rußland nicht ausdrücklich eine konkrete Beitrittsperspektive anbietet, die Gefahr, daß die Teilung Europas nur weiter nach Osten verschoben und Rußland aus einer europäischen Perspektive ausgeklammert wird. Wenn das Argument richtig ist, daß eine Beitrittsperspektive zur NATO einen innenpolitisch demokratisierenden und stabilisierenden Effekt bei den Beitrittskandidaten hat und ein Symbol für die Zugehörigkeit zur demokratischen Welt ist, dann trifft es auf alle Staaten zu. 2. Trotz der Grundakte zwischen NATO und Rußland, die die NATO der russischen Mitberatung zugänglich und sie für Rußland transparent macht, lehnt Rußland die Ost-Erweiterung im Prinzip nach wie vor ab. Obwohl die Grundakte einen enormen historischen Fortschritt gemessen an den Zeiten des Kalten Krieges darstellt, bleibt sie hinter den mit dem Ende der Blockkonfrontation verbundenen Hoffnungen und Notwendigkeiten zurück. Ein gesamteuropäisches Sicherheitssystem jenseits der Militärbündnisse, beruhend auf einer gestärkten und erneuerten OSZE wäre die richtige Antwort in Europa auf das Ende des Kalten Krieges gewesen. Diese Chance wurde leider nicht genutzt. Zwar stellt die Grundakte die zentrale Rolle der OSZE als „einziger gesamteuropäischer Sicherheitsorganisation" heraus und schreibt ihr „eine Schlüsselrolle für Frieden und Stabilität in Europa" zu. Zugleich aber fokussiert die NATO-Erweiterung faktisch die sicherheits- und friedenspolitische Diskussion auf die NATO als Nukleus europäischer Sicherheit. Damit wird die Ausfüllung des von den KSZE-Staaten in der Charta von Paris 1990 verabschiedeten Rahmens eines „Sicherheitsmodells für das 21. Jahrhundert" massiv erschwert. Ob der Prozeß der Neubeitritte und die Grundakte eine Dynamik in Gang setzen, die diesem formulierten Ziel entsprechen, ist zweifelhaft. 3. Angesichts der Gefahren einer falschen, aber zur Realität werdenden NATO-Erweiterung ist es jetzt um so wichtiger, die Prozesse zu verstärken und zu beschleunigen, die dem Ziel umfassender Sicherheit und Kooperation und der Zivilisierung der internationalen Beziehungen entsprechen. Dem transatlantischen Verhältnis kommt dabei besonderes Gewicht zu. Im Zeichen geopolitischer Entspannung, deutscher Wiedervereinigung und der Auflösung des Warschauer Paktes hat die westliche Militärpolitik ihre Bindungswirkung für das transatlantische Verhältnis eingebüßt. Dieses Verhältnis bedarf einer neuen Fundierung. Eine neue transatlantische Agenda muß die gemeinsame Verantwortung der Industriestaaten für einen globalen umweltverträglichen, sozialen und demokratischen Wandel betonen. Mit Rußland und den GUS-Staaten muß über eine gemeinsame Sicherheitsperspektive in einer einheitlichen Organisation verhandelt werden. Nach dem Muster der deutsch-französischen Freundschaft, deren zivile Elemente vertieft werden sollen, müssen die freundschaftlichen Beziehungen Deutschlands mit allen Nachbarländern, insbesondere mit Polen und der Tschechischen Republik, weiterentwickelt werden. 4. Deutschland muß ein besonderes und existentielles Interesse daran haben, daß die friedenspolitische Fortentwicklung hin zu einem gesamteuropäischen Sicherheitssystem gelingt. Denn die Tragödie der ostmitteleuropäischen Staaten ist durch die Aggression des nationalsozialistischen Deutschlands verursacht. Eine Verständigung Deutschlands mit Rußland über diese Länder hinweg verbietet sich heute von selbst. Andererseits aber verdankt Deutschland die Wiedervereinigung auch der Zustimmung Rußlands, die eindeu- tig auf dem Verständnis beruhte, daß es keine weitere Ost-Ausdehnung der NATO geben würde. Diesem Dilemma kann Deutschland nur entgehen, wenn es eine Friedenspolitik betont, die die Grenzen Europas nicht nur weiter nach Osten verschiebt, sondern gesamteuropäisch, das heißt, unter Einschluß Rußlands, orientiert ist. Wir fordern - die Bundesregierung und die Europäische Union auf, sich mit äußerster Energie dafür einzusetzen, daß die Erweiterung der Europäischen Union nach Osten schnell umgesetzt und eine neue politische Initiative für die Vereinbarung eines umfassenden transatlantischen Grundlagenvertrages ergriffen wird; - die Bundesregierung und die Europäische Union auf, mit Nachdruck darauf zu dringen, daß die OSZE institutionell, operativ und finanziell gestärkt und nicht durch eine Ausweitung der Aktivitäten und Aufgaben der NATO weiter blockiert wird; - die Bundesregierung auf, sich bei der Neuverhandlung des von der OSZE koordinierten KSE- Vertrages dafür einzusetzen, die konventionellen Rüstungsobergrenzen weit unter den heute bestehenden realen Rüstungspotentialen anzusetzen; - die Bundesregierung auf, bei den Atommächten darauf zu dringen, daß die im Nichtverbreitungsvertrag für Atomwaffen verabredeten Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte im atomaren Bereich schnellst möglich umgesetzt und nicht unterlaufen werden und sich insbesondere bei Rußland für eine baldige Ratifizierung des Start-Il-Vertrages einzusetzen; - die Bundesregierung auf, eine politische Initiative zur Unterstützung des Vorschlages der Ukraine für eine atomwaffenfreie Zone in Mittel- und Osteuropa zu ergreifen und die Bereitschaft Deutschlands zur Teilnahme zu erklären; - die Bundesregierung auf, einseitige Abrüstungsschritte zu unternehmen. Dazu gehören insbesondere die deutliche Verkleinerung der Bundeswehr durch die Abschaffung der Wehrpflicht und erste Schritte zu ihrer Abrüstung durch den Verzicht auf global interventionsfähige Krisenreaktionskräfte. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Helmut Lamp, Dr. Gerd Müller, Roland Pofalla, Meinolf Michels, Helmut Rauber, Heinz-Georg Seiffert, Frederick Schulze (Sangerhausen), Egon Susset, Gert Willner, Friedhelm Ost, Dr. Reinhard Göhner, Steffen Kampeter, Detlef Helling, Albert Dell, Wolfgang Zöller, Günter Marten, Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftlicher Vorschriften und der Anpassung anderer Rechtsvorschriften (Tagesordnungspunkt 4) Wir stimmen dem Vermittlungsergebnis deshalb zu, weil parallel dazu durch den Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. sichergestellt wird, daß a) bei der Beschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung durch die Ausweisung von Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie die sich dadurch ergebenden finanziellen Belastungen ausgeglichen werden, b) eine gesetzliche Grundlage für den Vertragsnaturschutz geschaffen wird. Im Gesetzgebungsverfahren muß noch darüber entschieden werden, daß 1. Schutzgebietsausweisungen und Anmeldungen aufgrund der FFH-Richtlinie, die vor Inkrafttreten eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgten, ausgeglichen werden können und 2. Vorgaben für die Angemessenheit des zu zahlenden Ausgleichs einbezogen werden, damit eine möglichst ländereinheitliche Umsetzung und ein gemeinsames Verständnis des Mindestmaßes eines angemessenen Ausgleichs gewährleistet ist. Das Vermittlungsergebnis sah eine Ausgleichsregelung für die betroffenen Grundeigentümer nicht vor. Es kann jedoch nicht erwartet werden, daß betroffene Eigentümer - insbesondere Landwirte - ihre Flächen zum „Nulltarif" für den Naturschutz zur Verfügung stellen müssen und keinen Ausgleich für die Nutzungsbeschränkungen erhalten. Anlage 6 Erklärung nach j 31 GO des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftlicher Vorschriften und der Anpassung anderer Rechtsvorschriften (Tagesordnungspunkt 4) Bei Unterschutzstellungen, die über die gute landwirtschaftlich-fachliche Praxis hinausgehen, ist es erforderlich, daß der Eigentümer einen Ausgleich für die Nutzungsbeschränkungen erhält. Der Ausgleich sollte von demjenigen erfolgen, der die Unterschutzstellung vornimmt. Ich bedauere, daß eine entsprechende Regelung in der vorliegenden Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses aufgrund der unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat nicht getroffen werden konnte. Ich sehe mich nur deshalb in der Lage, dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen, weil ich davon ausgehe, daß im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 13/10186) die von mir für erforderlich gehaltene Regelung getroffen wird. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Wülfing, Karl-Josef Laumann, Werner Lensing (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftlicher Vorschriften und der Anpassung anderer Rechtsvorschriften (Tagesordnungspunkt 4) Wir können dem Vermittlungsergebnis nicht zustimmen. Begründung: Das Vermittlungsergebnis zum Naturschutzrecht enthält nicht die notwendigen Ausgleichsregelungen für Landwirte, die für naturschutzbedingte Einschränkungen vor dem Hintergrund der Meldung von FFH-Gebieten unverzichtbar sind. Anlage 8 Liste der Abgeordneten der Fraktion der F.D.P., die die Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung zu dem Antrag „Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" unterstützen Hildebrecht Braun (Augsburg) Jörg van Essen Gisela Frick Dr. Gerhard Friedrich Rainer Funke Hans-Dietrich Genscher Dr. Karlheinz Guttmacher Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Klaus Kinkel Roland Kohn Jürgen Koppelin Uwe Lühr Günther-Friedrich Nolting Dr. Rainer Ortleb Dr. Klaus Röhl Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer Dr. Hermann Otto Sohns Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) Guido Westerwelle Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 14 (Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes) MeinoIf Michels (CDU/CSU): Die Unterarbeitsgruppe Tierschutz, zusammengesetzt aus Vertretern von A- und B-Ländern, hatte den Auftrag, zu 21 Punkten des Tierschutzgesetzes, die vom Bundesrat zurückgewiesen waren, eine Überarbeitung vorzunehmen. Nach dreimaliger Befassung mit diesem hochsensiblen Thema konnten wir am Montag dieser Woche dem Vermittlungsausschuß ein einstimmig verabschiedetes Kompromißpapier vorlegen. Die Beratung war von allen Beteiligten von dem Bemühen getragen, zu einer tierschutzgerechten und praktikablen Regelung zu kommen. Widerspruch bzw. Enthaltungen wurden nicht angemeldet. In der Gruppe der A-Länder waren auch Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beteiligt. So konnten Frau Anke Fuchs und ich abschließend feststellen, daß wir dem Vermittlungsausschuß zu allen 21 Punkten einen einvernehmlichen Änderungsvorschlag unterbreiten können. Darüber hinaus wurde auf Initiative von Frau Fuchs ein gemeinsamer Entschließungsantrag verabschiedet. Ich gehe davon aus, daß der Bundesrat die gemeinsam erarbeiteten Vorschläge übernehmen wird. Für den Tierschutz und die Praxis wurde eine gute Regelung erzielt. In der Kürze der Zeit will ich nicht auf Einzelheiten eingehen. Allen Beteiligten sage ich recht herzlichen Dank. Marianne Klappert (SPD): Meine Fraktion stimmt der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu. Ausschlaggebend für diese Zustimmung ist die Tatsache, daß nach unserer Auffassung bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes - nach über 6jähriger Arbeit daran - eine weitere Verzögerung nicht zu vertreten wäre. Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses enthält zudem zahlreiche Verbesserungsvorschläge, die auch im ursprünglichen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion enthalten waren. Daß die SPD weitergehende Tierschutz- ziele verfolgt hat, macht unser Novellierungsentwurf deutlich. Der aber wurde in den Ausschußberatungen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, weil ich nach wie vor der Überzeugung bin, daß unser Gesetzentwurf dem Anliegen einer gründlichen Novellierung des Tierschutzgesetzes weit besser entsprochen hätte. Gegenstand des Vermittlungsverfahrens waren dann der Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Änderungsbegehren des Bundesrates. Nach der Ablehnung des eigenen Gesetzentwurfes kam es der SPD darauf an, möglichst viele ihrer Zielvorstellungen noch im Gesetz zu verankern. Deshalb hat sie sich an den Beratungen im Vermittlungsausschuß und an der Formulierung eines tragfähigen Kompromisses konstruktiv beteiligt - wie die Grünen-Kollegin Uli Höfken übrigens auch. Deshalb ist ihre Absicht, sich bei der heutigen Abstimmung im Bundestag der Stimme zu enthalten, kaum zu verstehen. Wir haben uns konstruktiv beteiligt und - was noch wichtiger ist - mit Erfolg. Hatte die Regierungskoalition bei den parlamentarischen Beratungen im Bundestag noch zahlreiche Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion und des Bundesrates schlicht ignoriert, mußte sie jetzt bei den meisten der Änderungswünsche nachgeben. Als originäre SPD-Vorstellungen, die durch das Vermittlungsverfahren noch durchgesetzt werden konnten, sind in erster Linie zu nennen: - eine Ermächtigung für das Bundesministerium, das Verbringen von Tieren oder deren Einfuhr nach Deutschland von der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen abhängig zu machen; - die Aggressionsdressur von Tieren wird faktisch ebenso verboten wie die Aggressionszucht; - der Sachkundenachweis wird auf die Personen ausgedehnt, die gewerbs- oder berufsmäßig Tiere betäuben oder töten; - das Kupieren von Hunderuten wird nur noch in Ausnahmefällen zugelassen, jedoch nicht mehr zur Erlangung von Rassestandards; - das Halten oder Ausstellen von Wirbeltieren, an denen durch tierschutzwidrige Handlungen ausgelöste Schäden feststellbar sind, wird grundsätzlich verboten; - der Einstieg in die Zertifizierung von serienmäßigen Haltungssystemen mit erhöhten Anforderungen an die Tiergerechtheit dieser Systeme ist erreicht; - für Zirkusbetriebe wird ein Zentralregister eingeführt. Dem Bundesrat ist dafür zu danken, daß er sich zahlreichen Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion angeschlossen und diesen bei den parlamentarischen Beratungen bzw. im Vermittlungsverfahren Geltung verschafft hat. Gemessen an dem, was die SPD-Bundestagsfraktion ursprünglich gewollt hat, scheint das Vermittlungsergebnis wenig. Gemessen an dem, was die Bundesregierung ursprünglich angeboten hat, ist es viel. Dennoch bleiben Defizite im Gesetz, die beseitigt werden müssen. Das sensible Thema Tierschutz verlangt eine seriöse Behandlung, jetzt und später. Deshalb stimmen wir dem Vermittlungsergebnis zwar zu, stellen aber fest, daß die Lücken im Gesetz noch geschlossen werden müssen. Dafür wird sich die SPD-Bundestagsfraktion auch nach dieser Novellierung mit Nachdruck einsetzen. Die heutige Zustimmung zur Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses ist nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem verbesserten Tierschutzrecht in Deutschland, aber ein Zwischenschritt, der nach der Auffassung der SPD-Fraktion jetzt getan werden mußte. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Keine frohe Osterbotschaft für die in den Käfigen eingequetschten Legehennen bedeutet die heutige Verabschiedung des Tierschutzgesetzes. Immerhin konnten im Vermittlungsausschuß eine Reihe von Verbesserungen des Regierungsentwurfes erreicht werden - allerdings konnte es aus diesem Tief der Regierungsposition auch nur noch aufwärts gehen. Der Kompromiß im Vermittlungsausschuß klammert weiterhin die Brennpunkte im Tierschutz aus. Für einige wenige der Leidensgenossinnen in den Hühnerkäfigen soll es in Zukunft durch die Einführung eines „Prüfsiegels" für tiergerechtere Haltungssysteme einen Hoffnungsschimmer geben, wenn die Wirtschaft diesen Anreiz zur Qualitätsvermarktung aufnimmt. Doch der Hühner-Knasthaltung steht mit diesem Gesetzentwurf weiterhin nichts im Wege. Im Bereich der Sachkundeanforderungen konnten Verbesserungen erreicht werden, wie auch beim Ex-und Import von Tieren. Ein längst überfälliges Zentralregister für Zirkusse und Tierschauen wird eingeführt, um den Tierschutz auch dort verstärkt durchzusetzen. Tierversuche sollen nicht mehr ausschließlich für dekorative, sondern nunmehr für sämtliche Kosmetika ausgeschlossen werden. Doch es bleibt wieder ein Hintertörchen offen, da durch Rechtsverordnung Tierversuche wieder zugelassen werden können. Somit wird die vorgenommene Regelung selbst wieder zur Kosmetik. Den (kleinen) Verbesserungen stehen auch Verschlechterungen gegenüber. Tiere, die in staatliche Obhut genommen wurden, weil sie gequält wurden, dürfen nun in ihrem Asyl, staatlich genehmigt, getötet werden - wohl kaum eine Verbesserung aus Sicht der Betroffenen. Unakzeptabel ist weiterhin die sogenannte Genehmigungsfiktion. Jeder Tierversuch, der nicht innerhalb von zwei bzw. drei Monaten versagt wurde, gilt zukünftig als genehmigt. Eine solche Regelung wäre sicher der Traum für jeden, der schon einmal eine Baugenehmigung beantragt oder einen Lohnsteuerjahresausgleich abgegeben hat. Für Versuchstiere durfte sie nur allzu oft das Todesurteil bedeuten. Das Verhandlungsergebnis des Vermittlungsausschusses zum Tierschutzgesetz entspricht bei weitem nicht den Ansprüchen, die Bündnis 90/Die Grünen unter anderem an ein modernes und wirksames Tierschutzgesetz für die nächste Legislaturperiode stellen: deutliche Verbesserung der Haltung von Nutztieren in der Landwirtschaft durch eine Zulassungspflicht für Haltungssysteme; Begrenzung der Dauer von Schlachttiertransporten auf vier Stunden; Genehmigung von Tierversuchen von strengeren Auflagen abhängig zu machen; Förderung von tierversuchsfreien Testmethoden. Wir betrachten das Vermittlungsergebnis als echten Fortschritt gegenüber der Regierungsvorlage - mehr war unter den heutigen Verhältnissen nicht herauszuholen. Zustimmen werden wir dem Ergebnis mit Blick auf die nicht geglückte Gesamtnovelle des Tierschutzgesetzes nicht, sondern auf weitere Verbesserungen abzielen. Ulrich Heinrich (F.D.P.): Das vorliegende Ergebnis zum Tierschutzgesetz kann sich sehen lassen. Für die F.D.P. war im Rahmen der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses wichtig, Vorschläge der Opposition, die weitere Regulierungen und eine Bürokratisierung bestehender Systeme bedeuteten, abzuwehren bzw. auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Dies ist uns insgesamt gelungen. Darüber hinaus war uns besonders wichtig: 1. ein Verbot der Qual- und Aggressionszucht. Damit werden einmal den Tieren selbst unnötige Schmerzen erspart und zum anderen die Menschen vor nicht kalkulierbaren Angriffen und Verletzungen solcher auf Aggression gezüchteter Tiere geschützt. Besonders wichtig waren uns 2. die Regelungen zum Kupieren der Hunderuten. Sichergestellt ist, daß das Kupieren der Ruten bei Jagdhunden auch zukünftig bei entsprechender tierärztlicher Behandlung durchgeführt werden darf. Waidgerechtes Jagen mit Hunden bleibt auch in Zukunft möglich. 3. Mit einer Lösung zur freiwilligen Prüfung von serienmäßigen Haltungssystemen kann zukünftig auf bewährte Verfahren, wie sie zum Beispiel durch die DLG-Prüfungen erfolgen, zurückgegriffen werden. Damit sind die bürokratischen Überreglementierungsvorschläge der SPD erfolgreich abgewehrt, die zu erheblichen Kosten geführt und damit der Praxis geschadet hätten. 4. Dem Wunsch der SPD nach weiteren Beschränkungen der Tierversuche, die in den vergangenen Jahren erheblich reduziert werden konnten, jedoch für Lehre und Forschung immer noch notwendig sind, konnte von uns nicht entsprochen werden. Eine weitere Erhöhung des mit Tierversuchen verbundenen bürokratischen Aufwandes hätte unseren Wissenschafts- und Forschungsstandort im internationalen Wettbewerb geschwächt. Die F.D.P. wird auch weiterhin dafür kämpfen, langwierige Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren, d. h. Verwaltungswege zu verkürzen und Entscheidungen zu beschleunigen. Sechs Jahre Beratungszeit waren nötig, um den Kompromiß zu erlangen. Die F.D.P. ist mit dem Ergebnis zufrieden und wird der Novellierung des Tierschutzgesetzes zustimmen. Eva Bulling-Schröter (PDS): Ich wundere mich, warum dieses Vermittlungsergebnis heute zu später Stunde ohne große Debatte noch schnell durch den Bundestag gepeitscht wird. Hier werden Fakten geschaffen, die auf Jahre wirken werden, und ich finde es schade, daß nicht substantiellere Änderungen durchgesetzt wurden, zumal ich nicht weiß, ob eine zukünftige rot-grüne Regierung das Tierschutzgesetz gleich wieder ändern wird. Um es vorweg zu sagen: Wir werden uns beim Vermittlungsergebnis enthalten. Das Gesamtergebnis ist von wirtschaftlichen Interessen diktiert und stellt in wesentlichen Fragen keine Verbesserung dar. Auch hier wurde, wie bei vielen anderen Gesetzen, die Standortkeule geschwungen, und die Pharmakonzerne haben sich durchgesetzt. Apropos Standortkeule: Wenn mir ein Hundezüchterverband zum Tierschutzgesetz schreibt, daß das Verbot des Kupierens von Hunden den Standort Deutschland gefährde, kann ich nur sagen: Ich befinde mich im falschen Film. Und ich frage mich, was die Verbandsmitglieder dazu sagen würden, wenn ihnen entsprechende Körperteile verstümmelt oder abgeschnitten würden. Wir enthalten uns, weil in der Novelle des Tierschutzgesetzes Tierversuche sogar erleichtert werden sollen. Es sollen geringfügige nachträgliche Änderungen bereits genehmigter Versuchsvorhaben ohne erneute Genehmigung möglich sein, sofern den Versuchstieren keine stärkeren Schmerzen oder Leiden entstehen und sich die Anzahl der verwendeten Versuchstiere nicht wesentlich erhöht. Wird hier nicht Tür und Tor geöffnet, sich schwer oder nicht genehmigungsfähige Versuche im nachhinein selbst zu genehmigen? Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Tierversuche muß innerhalb von drei Monaten entschieden werden, ansonsten gilt der Tierversuch als automatisch genehmigt. Im Rahmen des schlanken Staates, aufgrund der oft schlechten Personalsituation, können diese Fristen nicht immer eingehalten werden. Das ist für mich keine Regelung im Sinne des Tierschutzes. Wir enthalten uns, weil wir der Meinung sind, daß Tierversuche prinzipiell verboten werden müssen. Ausnahmen müssen ethisch vertretbar sein, und sie dürfen nur genehmigt werden, wenn nachweislich keine Alternativmethoden existieren. Gleichzeitig müssen Alternativmethoden gefördert und verstärkt evaluiert werden. Das Tierschutzgesetz schafft rechtliche Möglichkeiten, beschlagnahmte Tiere zu töten, wenn sie - ich zitiere - „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vermittelbar sind" . Ich verstehe, daß Fundtiere die Haushalte der Länder und Kommunen belasten, nur, ich meine, hier müssen Gelder zur Verfügung gestellt werden evtl. aus einem Fonds. Es kann ja wohl nicht angehen, daß in diesem reichen Land nicht ein paar Pfennige für Tiere übrigbleiben, und ein Freibrief zum Töten von Fundtieren kann nicht akzeptiert werden. Wir verkennen nicht, daß auch einige kleine Verbesserungen im Tierschutzgesetz verankert wurden, wie der Sachkundenachweis oder das Verbot von Aggressionszuchten. Aber in wichtigen tierschützerischen Zielen gibt es eben nicht den Fortschritt, der notwendig wäre und der dann als moderner, zeitgemäßer Tierschutz bezeichnet werden könnte. Wir haben den Entwurf der Bundesregierung abgelehnt, werden uns aber den minimalen Verbesserungen im Vermittlungsergebnis nicht verschließen. Das ist keine Akzeptanz des verabschiedeten Tierschutzgesetzes unsererseits, denn die Hühnerlegebatterien werden weder abgeschafft noch überhaupt der Versuch dazu gemacht, und auch bei den Lebendtiertransporten ändert sich nichts Wesentliches. Im übrigen meine ich, daß es besser gewesen wäre, das Gesetz noch einmal gründlich zu überarbeiten und das ganze Gesetzgebungsverfahren neu aufzurollen. Aber leider fehlen dafür die Mehrheiten. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 8 (a - Gesetzentwurf zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung, b - Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung vom 3. Dezember 1997, c - Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, d - Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen) Hans-Dirk Bierling (CDU/CSU): Die Bundesregierung hat dem Parlament die Gesetzentwürfe zum Thema Antipersonenminen zugeleitet, die das Ergebnis langer und sachgerechter Diskussionen sind und über deren Inhalt erfreulicher Konsens in diesem Hause besteht. Allerdings hat die Fraktion der Bündnisgrünen dazu gestern einen Entschließungsantrag vorgelegt, der dadurch nicht besser wird, daß er noch druckfrisch ist. Ich möchte mich dazu nicht äußern, denn wieder einmal verwechseln die grünen Fundis das Wünschenswerte mit dem Machbaren, statt Schritt für Schritt über Erweiterungen zu sprechen. Das Machbare ist aber ausgewogen und abgestimmt, es ist das Ergebnis intensiver politischer Arbeit unserer Bundesregierung. In den Gesetzentwürfen finden wir die Handschrift der Abrüstungspolitiker sowohl der Koalitionsfraktionen als auch der SPD wieder. Wir sind uns in diesem Hause darüber einig, daß dem grauenhaften Spuk des Masseneinsatzes von APM vor allem in den Entwicklungsländern Einhalt geboten werden muß und daß die Industriestaaten und die Rüstungsindustrie und die Politik künftig dafür sorgen müssen, daß die Entwicklungsländer erst gar nicht in den Besitz dieser menschenverachtenden Kampfmittel gelangen. Natürlich können wir die Herstellung von Minen in Kellerwerkstätten nicht verhindern, aber die Massenproduktion ist fast immer auf technisch höher entwickelte Staaten und ihre Rüstungsindustrie zurückzuführen. Darum haben sich dieses deutsche Parlament und diese deutsche Bundesregierung bereits vor Jahren an die Spitze der humanen Bewegung gegen Antipersonenminen gestellt und können gemeinsam beachtliche Erfolge verzeichnen. Ich habe jedoch schon einmal an dieser Stelle zum gleichen Thema gesagt, daß wir nicht alles machen können. Wir können das Leiden in mehr als 60 Ländern mit zirka 110 Millionen bisher ungeräumten Minen, mit monatlich 800 getöteten oder verstümmelten Kindern nicht im Alleingang verhindern. Es werden noch Jahrzehnte Menschen, vor allem Kinder, durch wild verlegte Minen sterben. Wir können nicht ganz Afrika und Asien sanieren. Aber wir können einen Beitrag dazu leisten, und das haben wir getan und werden es auch künftig tun. Bonn hat 1993 ein Minendokumentationszentrum gegründet, in dessen Datenbank Informationen über Landminen, Sprengmittel und Zünder gespeichert sind. Damit unterstützen wir die Vereinten Nationen in ihrem Kampf gegen den Minentod. 1994 hat Deutschland einen auf drei Jahre befristeten Exportstopp beschlossen, der 1996 unbefristet verlängert wurde. Die CDU/CSU-Fraktion thematisierte als erste Fraktion das Minenproblem im Bundestag und stellte einen Antrag mit Lösungsvorschlägen zur Bekämpfung dieser menschlichen Katastrophe. Dieser Antrag wurde am 29. Juni 1995 in interfraktioneller Fassung gemeinsam mit F.D.P. und SPD durch dieses Haus angenommen. Kern dieses Antrags war der vollständige Verzicht auf APM und deren internationale Ächtung. Deutschland ist Mitinitiator der Nichtverbreitungsaktion der EU über APM, die seit 1995 in Kraft ist. Leider fiel das Exportmoratorium nicht so umfassend aus, wie Deutschland das unilateral erlassen hatte. Man kann sagen, daß wir auch auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle haben. Bei der Überprüfungskonferenz zum Minenprotokoll der UN in Wien und Genf 1995/96 hat Deutschland weitgehende Verbote und Beschränkungen gefordert. Wenn auch das Ergebnis nicht ganz befriedigte, stellte es doch einen Fortschritt dar, an dem die Bundesrepublik erheblichen Anteil hat. Da man einen solchen Prozeß nicht allein auf einer Schiene zum Erfolg bringen kann, setzte die Bundesregierung von Anfang an auch auf den Ottawa-Prozeß. Der Herr Bundesaußenminister hat in seinem 7Punkte-Aktionsprogramm zu APM vom Juli 1996 ein deutliches Zeichen gesetzt. So konnte die CDU/CSU-Fraktion sich letztlich mit ihrem Ansatz durchsetzen, daß der Versuch auf verschiedenen Wegen und in unterschiedlichen Gremien letztlich doch zum heutigen Sachstand führt und als Erfolg zu werten ist, wenn wir auch noch immer nicht mit dem Ergebnis ganz zufrieden sein dürfen. Aber das darf man nie. Nur darf man nicht den Fehler machen, zu viel zu wollen. So wie das „Bessere" immer der Feind des „Guten" ist, so bringen einen Maximalforderungen wie die von Frau Beer letztlich in die Sackgasse. Lassen Sie mich noch einige Worte zum Abkommen von Ottawa sagen: Über 120 Staaten haben sich dort verpflichtet, vollständig auf Produktion und Einsatz von APM zu verzichten. Und die bisher nicht beigetretenen Staaten werden dem Drängen der anderen nicht auf Dauer eine Absage erteilen können. Sie werden dem Beispiel der Unterzeichnerstaaten folgen müssen, damit wir den Kampf gegen den schmutzigen Minenkrieg gewinnen können. In diesem Punkt, aber auch nur in diesem, Frau Beer, sind wir mit Ihrem Entschließungsantrag einverstanden, wo Sie unter Ziffer 6 die Bundesregierung auffordern wollen, sich bei den noch fehlenden Unterzeichnerstaaten für den Beitritt zum Abkommen einzusetzen. Aber auch in diesem Punkt ist Ihr Antrag überflüssig, weil die Bundesregierung sich diese Verpflichtung im heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf bereits auf der ersten Seite selbst auferlegt. Im April 1996, vor zwei Jahren, verzichtete unser Verteidigungsminister Volker Rühe für die Bundeswehr auf APM und vernichtete seitdem 1,7 Millionen Minen aus westlichen Beständen und 1,3 Millionen APM der NVA. Die Bundesrepublik ist einer der ersten Staaten, in dem das geschah; die Führungsrolle auf diesem Gebiet wird weltweit anerkannt. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich persönlich und im Namen meiner Fraktion hier besonders bei den nichtparlamentarischen, humanitären Organisationen bedanken, die unermüdlich im Kampf gegen die Mine stehen. Nicht zuletzt ihnen ist es auch zu verdanken, daß wir heute so weitreichende Fortschritte auf diesem Gebiet haben. Aber auch diese Organisationen erkennen heute den bedeutenden Einsatz Deutschlands bei der Ächtung der APM an und verzeichnen auch dankbar die Hilfe, die durch die Bundesregierung bei der Räumung von Minen weltweit geleistet wird. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß Panzerabwehrminen in diesen Ächtungsprozeß noch nicht einbezogen sind. Kein Land der Erde wäre heute dazu bereit, weil Panzer immer noch gefährliche Offensivwaffen sind, gegen die man sich mit Antipanzerminen schützen muß. Wer also Panzerabwehrminen ächten will, muß auch Panzer ächten. Solche Forderungen, Frau Beer, klingen schön, sind aber wohl leider doch nicht ganz von dieser Welt! Weltfremde Spinnereien haben in der Abrüstungspolitik nichts zu suchen, solange die Welt so ist, wie sie ist, solange es auf dieser Welt noch kriegerische Konflikte gibt. Auch in der Abrüstungspolitik gilt der Grundsatz, daß man das Wünschenswerte nicht mit dem Machbaren verwechseln darf. Ihre Fraktion, Frau Beer, hat ja heute morgen erst ein eindruckvolles Beispiel für ihre Zerrissenheit in dieser grundsätzlichen Frage der Politikfähigkeit geboten. Das hindert uns aber nicht, schon heute darüber nachzudenken, wie man alle Landminen in den Abrüstungsprozeß einbeziehen kann. Das setzt aber geeignete Alternativen voraus. Im Namen meiner Fraktion danke ich der Bundesregierung für ihren konsequenten Einsatz, der uns heute erlaubt, dem Gesetz, Drucksache 13/9817, in zweiter und dritter Lesung zuzustimmen, und uns ermöglicht, das Ausführungsgesetz nun zügig parlamentarisch zu bearbeiten. Lassen sie mich noch einige Sätze zu den Drucksachen 13/10075 und 13/10076 sagen: Der 1996 gelungene Abschluß des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen war das Ergebnis langjähriger Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft, Kernwaffenversuche und alle anderen nuklearen Explosionen für alle Zeiten und in allen Testmedien umfassend und verifizierbar zu verbieten. Bundestag und Bundesregierung haben sich immer wieder für ein umfassendes Testverbot eingesetzt und wollen nun mit diesem Gesetz die Forderungen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) erfüllen, die die Vertragsstaaten anläßlich der Verlängerung des Nichtverbreitungsvertrages 1995 beschlossen haben. Natürlich kann auch dieser Vertrag nicht Maximalwünsche erfüllen, denn z. B. mit der Einbeziehung von „Subkritischen Tests" - das sind Tests, bei denen keine nukleare Kettenreaktion stattfindet -, wäre der Vertrag überhaupt nicht zustande gekommen. Das hat heute zur Folge, daß die zur Zeit in den USA angelaufene Testreihe ein unschönes Licht auf die Bemühungen zum Bann aller Nukleartests wirft. So ist auch auf diesem Feld der Abrüstungspolitik nicht das Wünschenswerte erreicht, aber das Machbare durchgesetzt, und das ist ein großer Erfolg. Der Vertrag ist ein wichtiger Mosaikstein der nuklearen Nichtverbreitung und damit der Abrüstung. Mit ihm soll die Entwicklung neuer Generationen von Kernwaffen beendet werden. Selbst hochentwikkelten Kernwaffenstaaten wird es ohne Nukleartests kaum möglich sein, neue Kernwaffen zu entwickeln, und noch viel eher verhindert dieser Vertrag, daß andere Länder durch die Entwicklung von Kernwaffen nachziehen können. Zu beidem sind Versuche notwendig. An den Arbeiten zu diesem Vertragswerk hat die Bundesregierung bedeutenden Anteil, was sich auch in der Entscheidung für einen Deutschen zum Leiter der im Aufbau begriffenen Vertragsorganisation widerspiegelt. Zirka 150 Staaten haben den Vertrag bisher unterzeichnet. Leider wurde er erst von 11 Staaten ratifiziert. Deshalb ist besonders wichtig, hier im Deutschen Bundestag ein Zeichen zu setzen, den Vertrag zügig, aber gründlich zu beraten und zu verabschieden, damit andere unserem Beispiel folgen. Uta Zapf (SPD): Wir verhandeln hier heute zwei Abkommen, die große Bedeutung für die internatio- nalen Abrüstungsbemühungen haben. Es handelt sich um das umfassende Verbot von Nukleartests und um das Verbot von Antipersonenminen. Mein Kollege Volker Kröning hat am 12. Februar den Ottawa-Prozeß zum Verbot von Antipersonenminen umfassend gewürdigt. Die SPD-Fraktion stimmt dem Ausführungsgesetz der Bundesregierung zu und begrüßt es. Der Kollege Kröning hat ebenfalls ausführlich die Position der SPD zum weitergehenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen dargestellt. Ich kann mich deshalb in meinem Beitrag auf die Position der SPD zum Nukleartestverbot konzentrieren. Wir treten heute in den Ratifizierungsvorgang ein. Die SPD begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung und stimmt ihm zu. Wir drängen ebenso auf einen schnellen Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundesrat, um den Ratifizierungsprozeß für die Bundesrepublik Deutschland zum Abschluß zu bringen. Wir freuen uns, daß die Vorbereitungen zum Aufbau der Verifikations- und Überwachungsorganisation zu diesem Vertrag gut voranschreiten und daß die Bundesrepublik personell hervorragend vertreten ist. Der Weg zu diesem Abkommen zum umfassenden Verbot von Nukleartests war lang. 2036 Nukleartests (nach anderer Zählung 2055) sind ober- und unterirdisch seit dem ersten Test der USA am 16. Juli 1945 durchgeführt worden. Es hat Teilabkommen und Begrenzungsabkommen bei Nukleartests gegeben und Moratorien, die Schritte auf dem langen Weg bis zu diesem Vertrag darstellen. 1984 hat die Abrüstungskonferenz in Genf einen Ad-hoc-Ausschuß zur nuklearen Abrüstung, allerdings ohne Verhandlungsmandat, eingerichtet. Erst fast zehn Jahre später, 1993, wurde ein Verhandlungsmandat erteilt. Es folgten extrem schwierige Verhandlungen, die fast zum Scheitern des Vertrages geführt hätten. Wegen der Blockadehaltung Indiens konnte der Text nicht in der Abrüstungskonferenz verabschiedet werden, sondern wurde als Resolution in eine Sondersitzung der 50. Generalversammlung der UN am 10. September 1996 eingebracht und verabschiedet. Bis heute haben 149 Staaten unterzeichnet, elf haben ratifiziert. Besonders wichtig an diesem Vertrag sind drei Punkte: erstens der Schwellenwert Null für Nuklearexplosionen, zweitens die unbegrenzte Geltungsdauer und drittens die Tatsache, daß es keine Ausnahmen vom Verbotstatbestand gibt. Allerdings hat der Vertrag auch zwei Schönheitsfehler: erstens die Tatsache, daß subkritische Tests erlaubt sind. Nach wie vor bestehen Zweifel, ob dadurch der Zweck des Vertrages, nämlich ein Beginn der nuklearen Abrüstung zu sein, nicht unterlaufen wird. Die Kernwaffenstaaten mit ihren technischen Möglichkeiten der Computersimulation können ihre Arsenale weiter entwickeln oder, wie manche vermuten, sogar neue Atomwaffendesigns entwickeln. Damit wäre dies ein Abkommen, das zwar neue Staaten an der Entwicklung eigener Atomwaffen hindert, aber die „Besitzer" weiter privilegiert. Der zweite Schönheitsfehler des Vertrages liegt in der Inkrafttretensklausel. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist die Ratifizierung durch 44 namentlich genannte Staaten, unter anderem Indien, Pakistan, Israel. Indien hat ausdrücklich erklärt, es werde nicht unterzeichnen, weil die Kernwaffenstaaten ihren Abrüstungsverpflichtungen aus Art. VI des Atomwaffensperrvertrages nur mangelhaft nachkommen. Es f ordert Verhandlungen über eine vollständige Beseitigung aller Atomwaffen und einen Zeitplan zur Umsetzung dieses Ziels. Wir halten es zwar für nicht akzeptabel, aus diesen Gründen einen wichtigen Vertrag zu blockieren, dennoch steckt in dem Begehren Indiens ein wichtiger Kern. Die Atomwaffenstaaten müssen endlich ihre Verpflichtungen zur atomaren Abrüstung, die sie bei der Verlängerungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages eingegangen sind, auch umsetzen. In der Abrüstungskonferenz in Genf gibt es bisher keine Agenda, dort wird ein Ad-hoc-Ausschuß zu Fragen der Nuklearabrüstung durch die Atomwaffenstaaten blockiert. Deshalb fordern wir die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich für die Einsetzung eines solchen Ausschusses einzusetzen und die wichtigen Verhandlungen zu einem Vertrag zum Verbot der Produktion waffenfähigen Spaltmaterials (sog. cut-off) endlich wieder in Gang zu bringen. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird am 27. April eine öffentliche Anhörung des Auswärtigen Ausschusses zur Frage der nuklearen Abrüstung stattfinden. Die SPD-Fraktion hält einen Prozeß der schrittweisen nuklearen Abrüstung mit dem Ziel der völligen Abschaffung von Nuklearwaffen für dringend notwendig. Nicht zuletzt das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag stellt fest: Nukleare Abrüstung ist eine Verpflichtung aller Staaten, also auch der Bundesrepublik Deutschland. Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Ratifizierung des Ottawa-Abkommens hätte eine insgesamt positive Rede verdient. Da wir aber heute auch noch über das Teststoppabkommen reden, muß ich im Laufe der Debatte einige sehr kritische Bemerkungen machen. Doch zunächst zum Abkommen von Ottawa. Ich habe ja in diesem Hause schon mehrfach darauf hingewiesen, daß ich das Abkommen für einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Ächtung aller Landminentypen halte. Es kann und darf, das ist klar, nicht das Ende des Weges sein. Darauf haben auch die humanitären Hilfsorganisationen hingewiesen, die sich in der internationalen Kampagne gegen Landminen zusammengeschlossen ha- ben und für ihre Verdienste den Nobelpreis verliehen bekommen haben. Es zeichnet sich jedoch ab, daß die Bundesregierung aus dieser Entwicklung nicht die notwendigen Schlüsse zieht. Im Gegenteil: Aus dem Haushalt des Verteidigungsministeriums werden weiter Mittel für die Entwicklung, Erprobung und Beschaffung von modernen Landminen und für militärische Minenräumung ausgegeben. Zwar wurden die Mittel für die Humanitäre Minenräumung erhöht, es besteht aber die Gefahr, daß die Rüstungsindustrie jetzt einsteigt und mit mechanischer Minenräumung zum Doppelverdiener wird. Wir sind der Ansicht, daß derjenige, der an Rüstung und insbesondere Landminen verdient, nichts an humanitärer Minenräumung verdienen darf, und verurteilen die Subventionierung von Rüstungsbetrieben, die jetzt unter dem Deckmantel von Konversion die bloße Erweiterung ihrer Produktpalette betreiben. Politisch notwendig ist erstens ,daß alle Staaten Ottawa beitreten, zweitens, daß der Ottawa-Prozeß mit dem Ziel der Ächtung aller Landminentypen fortgesetzt wird, und drittens, daß die Bundesregierung einseitige Schritte vornimmt, die den Verzicht auf Landminen sicherstellen. Wer das Landminenproblem in vorausschauender Weise lösen will, den bitte ich, unserem Antrag zuzustimmen, in dem einige der notwendigen weiteren Schritte angesprochen sind. Aber vor allem der zweite Punkt, den wir heute debattieren, die Frage des Nuklearteststoppabkommens, stimmt mich skeptisch, was die Rüstungspolitik der Bundesregierung anbelangt. Das Abkommen ist eine Art Besitzstandswahrungsabkommen der Atomwaffenmächte. Die weitere Entwicklung von Atomwaffen wird dadurch zwar verlangsamt, sie wird aber nicht verhindert bzw. unterbunden. Dies gilt insbesondere für die atomwaffenbesitzenden Staaten. Ich erwähne nur die subkritischen Tests, die die USA durchführen wollen. Durch diese völlige Ignorierung des Abrüstungsgebotes des Nichtverbreitungsvertrages verstoßen die Atomwaffenstaaten nicht nur gegen das Völkerrecht, sie gefährden die Glaubwürdigkeit des Nichtverbreitungsregimes. Die Entwicklung einer vierten Generation von Atomwaffen verschärft die Situation weiter. Denn diese bzw. deren Tests fallen nicht mehr unter das Abkommen. Ich frage: Was unternimmt die Bundesregierung, die als Schwellenland über Technologien verfügt, die für solche Entwicklungen relevant sind, um dem vorzubeugen? Wir haben einen gemeinsamen Beschluß zur präventiven Rüstungskontrolle im Unterausschuß Abrüstung und Rüstungskontrolle angenommen, auf den ich hinweisen möchte. An dieser Stelle entscheidet sich, wie ernst der Beschluß gemeint war. Ist die Bundesregierung bereit, die entsprechenden Technologien zu stoppen? Da das Teststoppabkommen zu viele Lücken aufweist, können wir diesem Abkommen nicht zustimmen. Die Bundesregierung ist gefordert, eine Initiative zu entwickeln, die die Lücken dieses Abkommens schließt und den Weg in die nukleare Abrüstung erleichtert. Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.): Die vorliegenden Gesetzentwürfe zum Ottawa-Abkommen sind ein großer Erfolg für das humanitäre Völkerrecht und die Abrüstung. Sie markieren eine bedeutende Etappe auf dem Weg zur Reduzierung der weltweiten Minenproblematik. Ob es allerdings notwendig ist, dieses Thema innerhalb von sechs Wochen ein zweites Mal öffentlich zu debattieren, erscheint mir fraglich. Wir haben in kurzer Zeit viel erreicht. Erstmals in der Geschichte wird eine ganze Waffenkategorie geächtet. Diesen Erfolg haben wir durch kontinuierliche Detailarbeit Schritt für Schritt erreicht. Wir haben uns auf das Machbare konzentriert. Die Minenproblematik läßt keinen Platz für irreale Forderungen. Deutschland ist im Kampf gegen APM internationaler Vorreiter. Mit der unbefristeten Verlängerung des deutschen Exportmoratoriums für APM wurde früh ein weltweites Signal gesetzt. Im April 1996 haben wir als einer der ersten Staaten auf APM verzichtet. Die Bestände der Bundeswehr sind vollständig vernichtet. Unser Respekt gilt Außenminister Kinkel, der durch sein hartnäckiges internationales Engagement auch andere Länder zur Ächtung von APM motiviert hat. Wir bedauern die Beitrittsweigerung Indiens, Chinas, Rußlands und der USA sowie anderer Staaten. Das Ziel ist erst dann erreicht, wenn alle Staaten das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Voraussetzung für den Erfolg des Ottawa-Abkommens ist seine Universalität. Nationale Eitelkeiten sind hier fehl am Platz. Wir begrüßen, daß trotz knapper Kassen allein im AA dieses Jahr die Mittel für humanitäres Minenräumen auf zirka 20 Millionen DM erhöht wurden. Insgesamt hat diese Regierung in den letzten fünf Jahren hierfür über 130 Millionen DM bereitgestellt. Landminen sind Entwicklungsverhinderungswaffen. Minenräumung ist daher der erste Schritt zur Entwicklungshilfe. Länder, die Minen legen, dürfen zukünftig nicht gleichzeitig Entwicklungshilfe beziehen. Meßlatte für alle bleibt die Unterzeichnung und Ratifikation des Ottawa-Abkommens. Deutschland muß treibende Kraft bei der weltweiten Ächtung von APM bleiben. Die F.D.P. begrüßt die fraktionsübergreifende Gemeinsamkeit in der Frage eines umfassenden Atomteststoppabkommens. Ein Teststopp-Vertrag ist natürlich kein Ersatz für nukleare Abrüstung. Aber ein umfassender Teststoppvertrag ist ein wichtiger Beitrag, um die Verbreitung von A-Waffen einzudämmen. Ein Teststopp sollte auch die Akzeptanz der Nichtverbreitungspolitik bei den atomaren Schwellenländern und den Nicht-Kernwaffenstaaten erhöhen. Unsere gemeinsame Forderung, auch die Produktion von spaltbarem Material für Kernwaffen schnellstmöglich generell zu verbieten, gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Der Sonderstatus der A-Mächte darf nicht verstärkt werden. Die große Mehrheit der Staaten ist kernwaffenfrei. Deutschland hat auf Kernwaffen definitiv verzichtet. Unser weltpolitisches Gewicht ist dadurch nicht gemindert worden. Im Gegenteil: Am Beispiel unserer Politik wird deutlich, daß internationale Bedeutung nicht von Kernwaffen abhängt. Die Staaten, die auf Kernwaffen verzichten, müssen Sicherheit vor nuklearer Bedrohung haben. Die Frage einer Beistandsgarantie für Nicht-Kernwaffenstaaten ist nach wie vor akut. Dazu ist notwendig, daß sich auch die anerkannten A-Mächte einem strikten und transparenten Kontrollregime durch die IAEO unterwerfen. Ein umfassendes Teststoppabkommen ist ein Schritt zu mehr Sicherheit - gerade auch für die Nicht-Kernwaffenstaaten. Heinrich Graf von Einsiedel (PDS): Ich denke, das Ottawa-Abkommen über das Verbot von Antipersonenminen und der zügige Ratifizierungsprozeß hier bei uns haben von allen Seiten dieses Hauses die angemessene Würdigung erfahren. Und wir sind uns auch einig, daß alles getan werden muß, um die Staaten zum Beitritt zu bewegen, die bisher nicht unterzeichnet haben, insbesondere die bedeutenden Minenproduzenten. Die Bundeswehr hat die Vernichtung ihrer Antipersonenminen zur Jahreswende abgeschlossen - immerhin 1,7 Millionen Minen! Einerseits respektabel, da noch vor Inkrafttreten des Verbots, andererseits erschreckend, wie viele dieser heimtückischen Waffen bis zu diesem Zeitpunkt gehortet wurden. Mit dem Verbot der Antipersonenminen ist den Opfern anderer Minenarten aber nicht geholfen. Minen, auch die technologisch ausgefeiltesten, können letztlich nicht eindeutig zwischen militärischen und zivilen Zielen unterscheiden. Wir werden uns daher weiterhin dafür einsetzen, daß die Millionen Antitankminen der Bundeswehr das gleiche Schicksal erleiden. Wenn in der nächsten Legislaturperiode der Bundesminister der Verteidigung - wer immer es dann ist - erklärt, daß die Bundeswehr ab sofort auf sämtliche Landminen verzichtet, dann werden wir die letzten sein, die ihm eine solche Vorreiterrolle mißgönnen würden. Ein Verteidigungsminster „im Einsatz" - für Abrüstung! Solange jedoch von dieser Bundesregierung immer noch Millionen dafür ausgegeben werden, neue Minentypen und minenähnliche Waffen zu entwickeln und zu beschaffen, wird sich der Dank allerdings in Grenzen halten. Und auch das Thema Minenräumung und Hilfe für die Minenopfer ist nicht vom Tisch; es ist drängender denn je. Es ist doch offensichtlich, daß viele der betroffenen Länder in der Dritten Welt die Kosten für die Zerstörung der verlegten Minen nicht alleine tragen können. Dafür sollten diese Millionen eingesetzt werden. Das hat schließlich etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun. Genauso wie Landminen müssen auch Atomwaffen weltweit geächtet werden. Unser Ziel bleibt die umfassende nukleare Abrüstung. Der Teststopp-Vertrag ist ein wichtiger Teilschritt dorthin. Die in der Präambel ausgedrückte Hoffnung auf nukleare Abrüstung darf nicht nur beschriebenes Papier bleiben. Den vorliegenden Gesetzentwürfen wird die PDS selbstverständlich zustimmen. Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Der heutige Tag markiert einen großen Erfolg deutscher Abrüstungspolitik und einen Meilenstein des humanitären Völkerrechts. Als erstes großes Land in Europa beschließt Deutschland die Ratifizierung des Verbotsabkommens für Antipersonenminen und setzt damit ein ganz wichtiges Signal. Bereits Ende 1997 haben wir die letzten Antipersonenminen der Bundeswehr vernichtet; das waren 1,7 Millionen sowie 1,3 Millionen der früheren NVA. Und wir haben als eines der ersten Länder völlig auf solche Minen verzichtet. Wie Sie wissen, war Deutschland von Anfang an aktiv am Ottawa-Prozeß beteiligt. Unser entschiedenes Eintreten hat ganz wesentlich zu diesem großen Erfolg beigetragen! Ich denke, wir können stolz sein auf diesen Erfolg. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen hier im Hause. Dank und Respekt wollen wir aber auch allen engagierten Bürgern in der „Internationalen Kampagne zur Ächtung von Landminen" zollen. Wir waren sehr glücklich, daß Jody Williams und ihre Mitstreiter 1997 den Friedensnobelpreis erhielten. Wir alle haben das Leid vieler Minenopfer vor Augen - in Kambodscha, in Angola, in Mosambik, in vielen anderen Ländern. Aus Bosnien allein werden - über zwei Jahre nach Kriegsende - immer noch jeden Monat Dutzende von Minenopfern gemeldet. Mit dem Vertrag von Ottawa verbieten wir den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Antipersonenminen. Wir verpflichten uns, die noch vorhandenen Bestände zu vernichten, und wir unterwerfen uns einem strengen Verifikationssystem - dafür hat sich Deutschland ganz besonders eingesetzt. Das Ausführungsgesetz, das wir heute in erster Lesung beraten, schafft dazu die innerstaatliche Rechtsgrundlage. Die bestehenden Verbots- und Kontrollmechanismen werden verschärft. In das Kriegswaffenkontrollgesetz wird ein ausdrückliches Verbot von Antipersonenminen aufgenommen; Verstöße werden unter Strafe gestellt. Auch für dieses Gesetz kommt es darauf an, daß es möglichst rasch in Kraft tritt. Und ich danke bereits jetzt für den breiten Konsens, den wir in diesem Hause, aber auch im Bundesrat haben. Antipersonenminen verursachen von allen Minen das schrecklichste Leid. Mit ihrer Beseitigung haben wir einen wichtigen Durchbruch geschafft. Selbstverständlich werden wir uns dafür einsetzen, daß der Schutz der Zivilbevölkerung auch vor Panzerminen weiter verbessert wird. Hier werden wir uns für alle denkbaren und realistischen Optionen einsetzen. Für die Bewertung von Ottawa muß aber eines ganz klar sein: Hätten wir die Einbeziehung von Panzerabwehrminen zur Conditio sine qua non für dieses Abkommen erklärt, wäre das Abkommen ge- scheitert. Wir wären mit leeren Händen zurückgekommen, wir hätten schließlich niemandem geholfen, am wenigsten den Menschen in den betroffenen Ländern. Noch immer liegen schätzungsweise 100 Millionen ungeräumte Minen und Blindgänger in über 60 Ländern der Erde. Jetzt kommt es darauf an, erstens die weltweite Geltung des Abkommens zu erreichen. Ich appelliere von hier aus erneut an die USA, an Rußland, an China, an alle, die noch zögern, dem Abkommen beizutreten! Zweitens. Wir müssen in allen betroffenen Ländern über die Gefahren der Minen aufklären und vor ihnen warnen - vor allem Kinder schützen. Drittens. Wir müssen dazu beitragen, daß die Opfer besser versorgt und betreut werden, damit sie ein einigermaßen menschenwürdiges Leben führen können. Viertens. Wir brauchen mehr Geld für das Auf spüren und Räumen der Minen. Deutschland hat seit 1993 über 66 Millionen DM dazu bereitgestellt und zusätzlich 28 Prozent der EU-Mittel von 245 Millionen DM; 1998 kommen national weitere 20 Millionen DM und auf EU-Ebene mindestens 25 Millionen DM hinzu. Zum 1. Juli 1998 hat der Bundesaußenminister zu einer weiteren Expertenkonferenz, speziell zu moderner Minenräumtechnologie, nach Karlsruhe eingeladen. Die Testeinsätze deutscher Räummaschinen geben Mut für die Zukunft. Auf Deutschlands Vorreiterrolle setzen viele in der Welt - und darauf, daß diese Rolle auch weiterhin von Verantwortung getragen ist. Es bleibt dabei: Deutschland, dieses Parlament und diese Bundesregierung bleiben weltweit Vorreiter im Kampf gegen die Minen. Auch der Vertrag über das umfassende Verbot von Atomtests, den wir heute beraten, ist ein Meilenstein der Abrüstung. Der Vertrag setzt der Entwicklung neuer Arten von Kernwaffen ein Ende und schiebt ihrer Weiterverbreitung einen Riegel vor. Dies ist ein großer Schritt nach vorne, der unsere Welt sicherer macht! Die Bundesregierung hat sich als Nichtnuklearstaat in diesen komplizierten Verhandlungen sehr engagiert. Das wird international anerkannt; das zeigt auch die Wahl unseres Verhandlungsführers, Botschafter Wolfgang Hoffmann, zum Exekutivsekretär der neuen Vertragsorganisation. Jetzt geht es um ein möglichst frühzeitiges Inkrafttreten des Vertrags. Bislang haben ihn 149 Staaten unterzeichnet, aber erst elf ratifiziert. Nun müssen die übrigen folgen, insbesondere die 44 im Vertrag einzeln aufgeführten Staaten, ohne deren Ratifikation der Vertrag nicht in Kraft treten kann. Zu diesen gehört Deutschland. Zu diesen gehören auch Indien, Pakistan, Nordkorea, Kuba, deren Unterschrift noch fehlt. Mit unserer Ratifikation setzen wir ein Beispiel. Wir dürfen in unseren Abrüstungsbemühungen nicht nachlassen! Und deshalb bedarf es dringend vor allem auch im Nahen und Mittleren Osten energischer Friedensbemühungen und im Zusammenhang damit echter Abrüstungsverhandlungen statt der andauernden Aufrüstung in fast all diesen Staaten. Der Fall Irak macht deutlich, wie gefährlich schnell die Entwicklung eskalieren kann. Seien Sie versichert, daß unsere Außenpolitik energisch für die Eindämmung solcher Risiken eintreten wird. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Überstunden abbauen und die Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden begrenzen - Das Arbeitszeitgesetz beschäftigungsorientiert novellieren) Helmut Heiderich (CDU/CSU): Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist und bleibt das wichtigste Ziel unserer Politik. Dazu gibt es keine Patentrezepte. Dies betonen seit Jahren Fachleute, wissenschaftliche Institute, Bundesbank, Verbände der Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Mit unserem breit angelegten Programm für Wachstum und Beschäftigung haben wir die Voraussetzungen für einen neuen Aufschwung geschaffen. Hätte nicht die SPD im Bundesrat viele wichtige Maßnahmen über Monate blockiert oder - wie die Streuerreform - völlig verhindert, wir wären längst weiter voran. Trotzdem wird deutlich: Die Reformmaßnahmen greifen. Der Aufschwung gewinnt an Breite und Tiefe. Tagtäglich verbreiten die Wirtschaftsschlagzeilen der Zeitungen Erfolgsmeldungen über Rekordumsätze, steigende Gewinne und gute Auftragslagen. Positive Stimmungen auch bei den Ausstellungen, von der Handwerksmesse in München bis zur CeBIT in Hannover. Im vergangenen Monat lag die Zahl der Arbeitslosen in den alten Bundesländern erstmals unter dem Niveau des Vorjahres. Diese positiven Tendendenzen müssen mit aller Kraft zum weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit verstärkt werden. Die Wirtschaftswissenschaftler, gestern der „Kronberger Kreis", nennen die noch vorhandenen Schwächen des Standortes. Überregulierte, unflexible Arbeitsmärkte, ein investitonsfeindliches Steuerungssystem und überfrachtete Sozialversicherungen. Die bekannte Studie des IAB (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung) konkretisiert es in vier Punkten. Eine mittelfristige Senkung der Arbeitslosenzahlen sei möglich, wenn durch Konsolidierung der Staatshaushalte mehr Mittel für öffentliche Investitionen eingesetzt würden, durch Senkung von Sozialabgaben und Steuern Investitionsanzreize für die private Wirtschaft gegeben würden, eine längerfristig zurückhaltende Tarifpolitik unterhalb des Produktivitätsfortschritts erfolgte, die die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplätze verbesserte, durch mehr Teilzeitangebote und weniger Überstunden ein Beschäftigungseffekt erreicht würde. Dies müsse allerdings in flexibler, kostengünstiger Form umgesetzt werden. Eine Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich habe allerdings deutliche Risiken: geringeres Wachstum, höhere Kosten und eine höhere Inflation. Wenn man die Gesamtzahl der Überstunden im vergangenen Jahr in Deutschland von insgesamt 1,8 Milliarden betrachtet, so ist dies zunächst eine beeindruckende Zahl. Umgerechnet auf die Zahl der Beschäftigten sind es etwa 59 Stunden pro Jahr. Also knapp 5 Stunden pro Monat. Unbestritten ist allerdings, daß ein gewisses Maß an Überstunden für aie Flexibilität der Auftragsabwicklung in den einzelnen Unternehmen notwendig ist. Ein Teil dieser Überstunden könnte aber in neue Beschäftigung umgewandelt werden. Für Teilzeitarbeit, Flexibilisierung der Arbeitszeiten, eine bessere Anpassung an die Auftragssituation hat die Regierungskoalition bereits viele Voraussetzungen geschaffen. Genannt seien nur die Möglichkeiten der Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr. Genannt seien befristete Arbeitsverträge bis zu zwei Jahren mit mehrfacher Verlängerungsmöglichkeit, um kurzfristigen Arbeitsanfall in neue Beschäftigung umzusetzen. Verbesserte Rahmenbedingungen für Zeitarbeit haben bereits 80 000 neue Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich geschaffen. Mit den Vereinbarungen über die Ganzjahresbeschäftigung im Bau und in Baunebenbereichen werden in dieser Branche Überstunden in erheblichem Umfang abgebaut. Mit dem Arbeitsverbot der PDS würde diese fortschrittliche Regelung schlicht torpediert. Es ist und bleibt aber wesentliche Aufgabe der Tarifpartner, Überstundenausgleich und Teilzeitbeschäftigung weiter voranzubringen. Solche Vereinbaren müssen auch von den Beschäftigten und Betriebsräten angenommen werden. Nur dann werden sie in der Praxis zum Erfolg führen. Wenn die PDS meint, ein Patentrezept, eine Sofortmaßnahme, wie sie es nennt, gefunden zu haben, so geht dies an der Realität weit vorbei. Ihr Antrag läuft letztlich auf ein zwangsweises gesetzliches Arbeitsverbot hinaus. Das würde mit neuem Dirigismus, neuen bürokratischen Regelungen einen Rückschritt bedeuten, der die Beschäftigungssituaton verschlechtern und nicht verbessern würde. Denn das Ziel des PDS-Antrages ist letzlich die staatlich gesteuerte Umverteilung von Arbeit mit dem Ziel einer 30-Stunden-Woche. Fachleute und Fakten sprechen eindeutig eine andere Sprache. So hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bereits vor Jahren darauf dahingewiesen, daß insbesondere diejenigen Länder Beschäftigungserfolge erzielt haben, die die Arbeitszeit nicht verkürzt, sondern eher verlängert haben, die strenge Regelungen für den Arbeitsmarkt aufgehoben und der Flexibilisierung weiten Raum gegeben haben. Auch kommen aus vielen Betrieben, die besonders kurze Wochenarbeitszeit vereinbart haben, die Erkenntnisse, daß diese Situation erst recht viele Arbeitnehmer anreizt, Mehrarbeit zu leisten, sowohl innerhalb des Betriebes durch Überstunden wie auch außerhalb. Vor einer Woche erklärten die Berliner Forscher des DIW, daß die Erkenntnis, welche ja auch dem PDS-Antrag zugrunde liegt, das Arbeitsvolumen in modernen Volkswirtschaften sei nicht vermehrbar, falsch sei. In den USA, wo allein im vergangenen Jahr die Zahl der Erwerbstätigen um 3 Millionen zugenommen hat, sei auch das Arbeitsvolumen im privaten Sektor um 17 Prozent seit 1991 gestiegen. Neue Arbeitsplätze setzten allerdings in Deutschland, so die OECD in einer Studie, weitere Deregulierungen bei der Arbeitsmarktpolitik voraus. Den Thesen der PDS widerspricht auch die Feststellung des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts, wonach die tarifliche Arbeitszeit in den alten Bundesländern seit 1987 durchschnittlich um 88 Stunden auf 1644 Stunden im Jahr gesunken ist. Wer die Entwicklung des Arbeitsmarktes dagegen vergleicht, wird leicht zu der Erkenntnis kommen, daß dies keinen positiven Effekt auf Beschäftigung gehabt hat. Der Weg muß deshalb ein anderer sein. Durch Flexibilisierung des Einsatzes der Arbeitskräfte, durch Arbeitszeitkonten, durch Freizeitausgleichsmodelle, durch Teilzeitbeschäftigung müssen neue Beschäftigungschancen erschlossen werden. Beispiel gibt unter anderem der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens, wo äußerst flexible Wochenstundenzahlen und Ausgleichszeiträume bis 12 Monate vereinbart sind, wobei mehr Arbeitsstunden ganz oder teilweise durch Freizeit abgebaut werden. Beispiel gibt auch das gerade beschlossene Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 5. März 1998, welches durch die PDS-Initiative in seiner Wirkung ausgehebelt würde. Ein Flexibilisierungsbeispiel in anderer Richtung gibt das Unternehmen Viessmann. Dort wurde eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 35 auf 38 Stunden ohne Lohnausgleich mit den Beschäftigten vereinbart. Ab 1. Juni diesen Jahres wird die unentgeltliche Mehrarbeit auf zwei Stunden verringert. Mit dieser Maßnahme ist es nicht nur gelungen, die gesamte Belegschaft in Beschäftigung zu halten, es wurde auch ein neues Werk aufgebaut, in dem inzwischen 167 neue Arbeitsplätze in Nordhessen entstanden sind. Was von der PDS hier vorgetragen wird, ist letztlich der alte Glaube an die Allmacht des Staates und der Bürokratie. Die Umsetzung dieser Pläne wäre Gift für den Arbeitsmarkt und kontraproduktiv für die Beschäftigung. Der geforderte Lohnausgleich aus dem Staatshaushalt wäre nicht zu finanzieren oder würde Verschuldung und Inflation in die Höhe treiben. Die strikte Deckelung von Arbeitszeiten würde die betriebliche und auch tarifvertraglich notwendige Beweglichkeit fast vollständig einschränken. Die gerade zurückgewonnene Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland, der weitere Anstieg von Wachstum und Beschäftigung würden gestoppt. Wir brauchen keine neuen Reglementierungen, sondern mehr Öffnung, mehr Beweglichkeit, mehr Eigenverantwortung. Dafür sind die Rezepte der PDS völlig unbrauchbar. Franz Thönnes (SPD): Wir befassen uns bei der Behandlung dieses Antrags mit der wichtigsten Herausforderung unserer Gesellschaft - der Massenarbeitslosigkeit. 4,8 Millionen Menschen sind bei der Arbeitsverwaltung als arbeitslos gemeldet. Hinzu kommen gut 207 000 Arbeitslose über 58 Jahre und 125 000 vorübergehend kranke Arbeitslose. Beide Gruppen erscheinen nicht mehr in der Statistik. Rechnet man die „stille Reserve" sowie die Teilnehmer an Fortbildungs-, Umschulungs- und Arbeitnehmer in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen hinzu, so kann wohl von zirka 7,5 bis 8 Millionen von Arbeitslosigkeit Betroffenen gesprochen werden. Das sind Menschen, die Opfer einer gescheiterten Regierungsstrategie geworden sind, die im Rahmen ihrer Angebotspolitik einseitig auf die reinen Marktkräfte gesetzt und sich dabei kräftig verkalkuliert hat. Mag der Tenor des Antrages der PDS sich vielleicht im ersten Moment noch gut anhören, so geht er im Detail und der Art und Weise seiner Umsetzung an der Realität vorbei. Es wird der Anschein erweckt, als ließe sich auf diesem Weg die Massenarbeitslosigkeit in bedeutendem Umfang reduzieren. Nicht nur, daß der Antrag von einer gering ausgeprägten Sensibilität hinsichtlich der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie gekennzeichnet ist; er rückt mit seinem erweckten Anschein in gefährliche Nähe zu den Scheinlösungen, die uns die Bundesregierung und die Koalitionsparteien in den letzten Tagen vorführen. Je näher der Bundestagswahltermin rückt, desto verzweifelter werden die Vorschläge der Regierungskoalition, wie mehr Arbeit geschaffen werden könnte. Höhepunkt war hier im Zusammenhang mit der niedersächsischen Landtagswahl die Aufforderung an die Kommunen, neben den bisherigen 200 000 noch einmal 100 000 Sozialhilfeberechtigte einzustellen. Mit diesen Plänen will die Koalition die Verantwortung für die Beschäftigungspolitik weiter auf die Kommunen verlagern. Dabei sind diese schon jetzt systemwidrig mit 8 Milliarden DM Kosten der Arbeitslosigkeit belastet. Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Petra Roth (CDU), hat derartige Pläne schon im letzten Jahr zurückgewiesen. Und deutlich ist auch die Sprache der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in einem Schreiben an den Bundesminister für Gesundheit am 19. Dezember 1997, mit dem man auf die Bitte nach Teilnahme an einer diesbezüglichen Erhebung antwortet: Insgesamt besteht hier vor dem Hintergrund einzelner Äußerungen in der politischen Diskussion über Hilfen zur Arbeit der Verdacht, daß der Vorwurf, die Kommunen würden sich nicht ausreichend an der Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit beteiligen, durch diese Erhebung unterlegt werden soll. Wir werden es nicht hinnehmen, daß die Kommunen, die Opfer der Arbeitslosigkeit sind, zu Tätern gemacht werden. Soweit die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur gescheiterten Regierungspolitik. Die Folgen dieser Politik zeigen sich auch an jüngsten Konflikten zwischen dem Bundesarbeitsminister und dem Spitzenvertreter des BDI. Die Bitte, nach der angebotsorientierten Politik und den vielen Verschlechterungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nun doch bitte Arbeitsplätze zu schaffen, wurde abschlägig beschieden. Um so erstaunter konnte die Öffentlichkeit vor einigen Tagen sein, als Repräsentanten der Wirtschaft verkündeten, in diesem Jahr würden doch noch 500 000 neue Arbeitsplätze entstehen. Aber schon zwei Tage später reduzierte man diese Zahl dann wieder auf 200 000. Es hat den Anschein, als würden Teile der Wirtschaft jetzt schon Beschäftigte entlassen, die sie noch gar nicht eingestellt haben. Allzu durchsichtig sind diese Manöver. Es stehen Wahlen an. Die Menschen glauben diesen Versprechungen schon lange nicht mehr. Sie wissen, die jetzige Bundesregierung hat nicht mehr die Kraft, die Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Konservative und Liberale haben soziale Einschnitte vorgenommen und mehr Beschäftigung versprochen, doch die Arbeitslosigkeit steigt. Konservative und Liberale haben den Beschäftigen Lohnzurückhaltung auferlegt. Nach Veröffentlichungen des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung sind im letzten Jahr die Bruttoeinkommen aus unselbständiger Tätigkeit um 0,2 Prozent und die Bruttoeinkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und Vermögen um 8,9 Prozent angewachsen. Und die Arbeitslosigkeit steigt. Konservative und Liberale haben eine Senkung der unerträglichen Steuerlast angekündigt. Doch die Abgaben sind inzwischen auf gut 42 Prozent des Einkommens eines Arbeitnehmers angewachsen, und die Arbeitslosigkeit steigt. Konservative und Liberale haben eine Reform der Arbeitsförderung verabschiedet. Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen wurden bis zu 30 Prozent reduziert, ABM zurückgefahren, und die Arbeitslosigkeit steigt. Konservative und Liberale haben die Lebensarbeitszeit verlängert. Jüngeren wird der Weg ins Beschäftigungssystem versperrt, und die Arbeitslosigkeit steigt. Der Bundeskanzler spricht in seiner Neujahrsansprache von der Notwendigkeit, die Zahl der Überstunden zu reduzieren. Der SPD-Antrag zur Senkung der 1,8 Milliarden Überstunden wurde jedoch gestern bei den Ausschußberatungen von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Und die Arbeitslosigkeit steigt. Der Antrag der PDS verkennt die Notwendigkeit einer differenzierten Behandlung des Themas. Der Gesetzgeber muß bei der Schaffung von arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen die Tarifautonomie beachten und damit auch die unterschiedlichen Vorstellungen der Gewerkschaften und die inzwischen entstandene tarifpolitische Landschaft berücksichtigen. Der Antrag geht in seinem Grundverständnis von einem statischen Gebilde des Arbeitsmarktes aus. Er verkennt die bestehende Alltagsrealität. So existieren bereits Tarifverträge, die unter Gesichtspunkten der Beschäftigungssicherung flexible Festlegungen der Arbeitszeit zwischen 29 und 33 Stunden in der Woche ermöglichen. So im Metallbereich in Westbzw. in Ostdeutschland. Bei VW existiert die 28,8Stunden-Woche. Im Bereich der IG Bergbau, Chemie und Energie haben wir die 37,5-Stunden-Woche mit einer Variablen von plusminus zwei Stunden. Hier finden wir im Schichtarbeitsbereich auch bereits betriebliche Regelungen mit einer Arbeitszeit von unter 33 Stunden in der Woche. Die rigide Feststellung der PDS auf eine Arbeitszeit von maximal sieben Stunden am Tag und eine ebenso beschriebene Festlegung auf fünf Tage in der Woche bedeuten eine Eingrenzung bislang vernünftiger flexibler Regelungen, auf die sich Tarifvertragsparteien und Arbeitgeber sowie Betriebsräte in Betriebsvereinbarungen verständigt haben. Verkannt werden von der PDS Unterschiede der betrieblichen Strukturen, der Branchen, der Berufsgruppen, der Interessen von Beschäftigten und Unternehmen sowie auch der Angebots- und Nachfragerelation bestimmter Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt. Finanzpolitisch ist es im übrigen völlig unsolide, einen Lohnausgleich aus dem Bundeshaushalt gesetzlich zu regeln, wie es der Antrag vorsieht. Bei Zugrundelegung der bestehenden Entlohnungsgrößen würde dies zu einer Stundenlohnerhöhung von 13 bis 15 Prozent führen. Der Herausforderung auf dem Arbeitsmarkt muß dagegen mit mehr Glaubwürdigkeit, Zielgenauigkeit und Wirksamkeit begegnet werden. Notwendig ist zunächst die Wiederherstellung von Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Hierzu gehört eine wirksame Bekämpfung des Mißbrauchs bei den 620- bzw. 520-DM-Jobs und der Scheinselbständigkeit. Hinzu kommt eine aktive Arbeitsmarktpolitik mit Lohnkostenzuschüssen und Einarbeitungshilfen. Die Hälfte der Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit ist für aktive Leistungen zu verwenden statt bislang nur 27 Prozent. Wir brauchen ein Sofortprogramm für junge Arbeitslose. Der Antrag der SPD hierzu, der 100 000 jungen Menschen neue Perspektiven geboten hätte, wurde gestern leider ebenfalls von der Regierungsmehrheit im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung abgelehnt. Wenn die Wirtschaft in ihrer Gesamtheit kein ausreichendes Ausbildungsplatzangebot vorhält, so wird ein solidarischer Leistungsausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben gesetzlich erforderlich. Jungen Menschen darf beim Übergang von der Schule in das Beschäftigungssystem nicht die Tür vor der Nase zugeschlagen werden. Immer wichtiger wird die Verzahnung von notwendiger Weiterbildung aller Beschäftigten und der Reintegration Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt. Hier kann die flexible Arbeitszeitverkürzung in Form von Elternurlaub und Freistellung für Weiterbildung, unterstützt von der Bundesanstalt für Arbeit, mit dazu beitragen, daß für die Zeiten der Freistellung Langzeitarbeitslose wieder eine Beschäftigung in den Betrieben erhalten. Ihnen wird damit auch die Möglichkeit geboten, mittelfristig wieder einen Dauerarbeitsplatz zu erhalten. Dänemark und Schweden haben auf diesem Weg in den letzten Jahren vorbildhafte Arbeitsmarktpolitik geleistet. Wir brauchen kreative Formen der Arbeitszeitverkürzung, gekoppelt mit einer intelligenten Organisation von Arbeit. Dabei gilt es die unterschiedlichen Interessen in den Betrieben und Wirtschaftsbereichen sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Erforderlich ist eine Ausweitung der Teilzeitmöglichkeiten und der Nutzung bereits tarifvertraglich gegebener Möglichkeiten der Flexibilisierung. Noch besteht bei zu vielen Unternehmen und Managern eine falsch verstandene Zurückhaltung. Gewerkschaften und Betriebsräte sind in der Alltagspraxis mit ihren Vorstellungen hier schon teilweise viel weiter. Der PDS-Antrag grenzt im übrigen in seiner vorliegenden Fassung den Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien viel zu sehr ein. Angesichts von Mitgliederverlusten auf beiden Seiten der Sozialpartner besteht eine Gefahr der schleichenden Auflösung der Verbändedemokratie als wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. Gerade jetzt sollte den Wirtschaftsverbänden Gelegenheit gegeben werden, ihre arbeitszeitpolitische Regelungskompetenz unter Beweis zu stellen und damit auch attraktive Arbeitszeitregelungen für die Beschäftigten und die Unternehmen in Form von betrieblich auszufüllenden Rahmenbedingungen zu vereinbaren. Der Gesetzgeber hat dabei selbstverständlich die Aufgabe, dies fördernd zu flankieren. Ein dringend notwendiges Bündnis für Arbeit und Ausbildung kann nur mit den Verbänden der Wirtschaft auf beiden Seiten und nicht gegen sie zustande kommen. Deshalb wird sofort nach Regierungsübernahme im September dieses Jahres ein sozialdemokratischer Bundeskanzler Gewerkschaften und Wirtschaft an einen Tisch zusammenholen und gemeinsam mit ihnen die Schritte vereinbaren, die zu einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit erforderlich sind. Dabei wird die Verkürzung der Arbeitszeit auf Grund ihrer positiven Wirkung für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle spielen. Sie wird jedoch in einem herbstlichen Strauß bunter Blumen der Arbeitsmarktpolitik einzubinden sein. Ein enges Korsett der starren arbeitszeitrechtlichen Vorschriften und der unsoliden Finanzierung der Beschäftigungspolitik, wie sie im PDS-Antrag vorgesehen ist, wird den bestehenden Notwendigkeiten dagegen nicht gerecht. Die SPD- Fraktion lehnt daher den vorliegenden Antrag ab. Marieluise Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Alle reden von Arbeitszeitverkürzung: Während Herr Blüm auf „Mobilzeiten" setzt, wird der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit nicht müde, darauf hinzuweisen, daß der Abbau von nur 40 Prozent der 1,8 Milliarden Überstunden 400000 neue Arbeitsplätze bedeuten würde. Selbst der Kanzler reiht sich gelegentlich in die Reihen der Überstundenkritiker ein. Die Einsicht, daß Arbeitszeitverkürzung Beschäftigung schafft, findet sich somit quer durch alle politischen Lager. Die Modellrechnungen zu den Beschäftigungseffekten mehren sich und kommen samt und sonders zu dem Ergebnis, daß sowohl die weitere Verkürzung der Jahresarbeitszeiten und der Abbau von Überstunden als auch die Erhöhung der Teilzeitquote schnell zu Beschäftigung in beachtlicher Größenordnung führen würden. Wenn aber die Rechnung „weniger Zeit für mehr Arbeitsplätze" so eindeutig und einleuchtend ist, warum passiert dann arbeitszeitpolitisch so wenig? Warum provoziert die Zwickelsche Forderung nach der 32-Stunden-Woche einen Sturm der Entrüstung nicht nur im Arbeitgeberlager? Warum muß man im Wahlprogrammentwurf der SPD das Stichwort „Arbeitszeitpolitik" mit der Lupe suchen? Und warum hat die Einführung der 35-Stunden-Woche in Frankreich nicht dazu geführt, daß die Gewerkschaften auch bei uns ein solches Gesetz einklagen? Die Antwort liegt nahe: Die arbeitszeitlichen Realitäten und die verteilungspolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren in einem solchen Tempo und in einem solchen Ausmaß verändert, daß sich sowohl die Tarifparteien als auch die Politik vor gänzlich neue Anforderungen gestellt sehen. Die Tarifverträge räumen der betrieblichen Ebene immer größere Flexibilisierungsspielräume ein. Schon heute arbeiten mehr als drei Viertel der Beschäftigten nicht mehr in der Form des starren 8-Stunden-Tages an fünf Wochentagen. Wechselschichten, Gleitzeit, variable Arbeitszeiten im Rahmen von Korridormodellen und saisonalen Arbeitszeitregelungen werden immer mehr zur Regel. Die Bezugsgröße Wochenarbeitszeit wird durch Jahresarbeitszeiten abgelöst, die je nach betrieblichen Bedarfen unendlich variierbar sind. Dieser Prozeß der Verbetrieblichung der Arbeitszeitregulierung stellt tariflich Regelungskompetenz in Frage. Und die Gewerkschaften sind bemüht, die Reichweite des Flächentarifs auch in diesem Feld neu zu definieren. Wenn die Machtfrage aber einmal gestellt ist, dann sollte Politik sehr vorsichtig sein mit allzu rigiden Vorgaben. Es kann also nicht überraschen, daß gesetzliche Regelungen zur Umverteilung des Arbeitsvolumens zur Zeit bei den Gewerkschaften kaum Konjunktur haben. Bei uns Bündnisgrünen war die Forderung nach Umverteilung der Arbeit - und damit war immer auch die unbezahlte Arbeit gemeint - schon immer zentral. Und wir haben 1984 und 1987 - in Abgrenzung gegen das unsägliche Arbeitszeitgesetz der Bundesregierung - einen eigenen Arbeitszeitgesetzentwurf vorgelegt, in dem wir unter anderem die gesetzliche 40-Stunden-Woche, die strikte Begrenzung von Überstunden und den obligatorischen Freizeitausgleich forderten. Diesen Entwurf, der durchaus Parallelen zu dem heute von der PDS vorgelegten Antrag aufweist, haben wir aus gutem Grund in dieser Legislaturperiode nicht wieder aufgelegt. Wir gehen davon aus, daß Arbeitszeitpolitik sich darauf konzentrieren muß, die Flexibilisierung und Differenzierung der Arbeitszeiten sozialverträglich zu begrenzen und zu flankieren. Wir brauchen ein neues Arbeitszeitgesetz, das die tariflich erreichten Standards - und das heißt wesentlich die 40-Stunden-Woche - absichert und weiteren Arbeitszeitverlängerungen vorbeugt. Wir brauchen ein Arbeitszeitgesetz, das den Arbeitsschutz wieder in den Vordergrund stellt. Und wir brauchen politische Vorgaben, um Mehrarbeit teuer zu machen. Zudem muß es uns um die Stärkung tariflicher Regelungskompetenz in Arbeitszeitfragen gehen, um den Ausbau kollektiver Schutz- und Mitbestimmungsrechte. Ergänzend wollen wir individuelle Rechte einführen, die dem einzelnen größtmögliche Zeitsouveränität eröffnen. Denn die Flexibilisierung der Arbeitszeiten bietet eine - wenn bisher auch wenig genutzte - Chance für die Anpassung von Arbeitszeiten an die Zeitbedürfnisse der Beschäftigten. Maxime moderner Arbeitszeitpolitik muß die Verknüpfbarkeit von allen Formen von Tätigkeit, muß die Rotation zwischen Erwerbsarbeit, lebenslanger Weiterbildung, Familienarbeit und sonstiger gesellschaftlich notwendiger Arbeit oder auch Muße sein. Last, not least müssen die neuen Erwerbs- und Arbeitszeitmuster arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nachvollzogen und finanzielle und steuerliche Diskriminierungen abgebaut werden. Denn nur wenn es gelingt, den Existenzängsten, die sich mit Arbeitszeit- und Lohnkürzungen verbinden, gerecht zu werden, hat das Projekt Arbeitszeitverkürzung gesellschaftlich eine Chance. Uwe Lühr (F.D.P.): Bis zu 600000 Arbeitsplätze durch Abbau von Überstunden, mehr als eine halbe Million Arbeitsplätze durch die gesetzliche 35-Stunden-Woche, davon allein im öffentlichen Dienst 130000! Dabei ist die 35-Stunden-Woche nur der Einstieg. 30 Stunden an 5 Tagen sind genug und natürlich bei vollem Lohnausgleich. Für Beschäftigte mit einem Jahresnettoeinkommen von nur unter 60 000 DM darf die Arbeitszeitverkürzung nicht mit Lohneinbußen verbunden sein. Wenn doch, zahlt der Staat zu! Man muß sich wirklich wundern, wie geduldig Papier ist. Aber vermutlich gibt es in den neuen Bundesländern noch immer genügend Menschen, die den Autoren das Märchen glauben. Vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die auch in Ostdeutschland den Löwenanteil an Arbeitsplätzen bereitstellen, können sich nur gratulieren angesichts einer Partei, die solche Zielvorstellungen verfolgt. Ein Glück, daß sie nicht die Möglichkeit hat und nicht bekommen wird, diese Konzepte in die Wirklichkeit umzusetzen. Viele Unternehmer sind doch schon heute entweder nicht mehr Mitglied im Arbeitgeberverband oder verstoßen gezwungenermaßen gegen tarifliche Regelungen und treffen betriebsbezogene Vereinbarungen mit ihren Arbeitnehmern. Sie würden nach dem Willen der PDS zukünftig mit noch teurer bezahlter Arbeitszeit noch häufiger gegen Arbeitszeitbestimmungen verstoßen - aber dann, bitte schön, gleich mit Bußgeld bis zu 30 000 DM. Erstaunlich ist auch, daß eine Partei, die so lautstark vorgibt, der Tarifautonomie verpflichtet zu sein, sie sofort verrät, wenn es ihr in den populistischen Wahlkampf-Kram paßt. Dann wird der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz, der Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit setzt, zum Vehikel einer verquasten Arbeitsmarktpolitik gemacht, in PDS-Deutsch: ,,beschäftigungsorientiert novelliert". Der öffentliche Arbeitsschutz sichert Gesundheit und Persönlichkeit des Arbeitnehmers; er verfolgt aber insbesondere keine arbeitsmarktpolitischen Ziele. Die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen gestalten schließlich auch nicht den Pflichteninhalt von Arbeitsverträgen, verpflichten also auch den Arbeitnehmer nicht zu einer bestimmten Dauer seiner Arbeitszeit. Diese Regelungen werden durch Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im einzelnen Anstellungsvertrag festgelegt. Das seit 1. Juli 1994 geltende Arbeitszeitgesetz konzentriert sich auf wenige übersichtliche und am Gesundheitsschutz von Frauen und Männern orientierten Grundnormen für die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit. Die Ausfüllung dieses Rahmens, konkret bezogen auf die Notwendigkeiten des Arbeitslebens, soll durch die Tarifvertragsparteien und - unter bestimmten Voraussetzungen - die Betriebspartner erfolgen. Dies liegt im Interesse eines zeitgemäßen Arbeitszeitschutzes. Die Sozialpartner sind näher vor Ort und können besser als der Gesetzgeber praxisnahe adäquate Regelungen finden. Die am Gesundheitsschutz ausgerichtete höchstens zulässige regelmäßige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden wird in der heutigen betrieblichen Praxis ohnehin nur in Ausnahmefällen erreicht. Für fast alle Arbeitnehmer ist tariflich eine Arbeitszeit unterhalb der 40-Stunden-Woche als regelmäßige Arbeitszeit vereinbart. Nach den tarifvertraglichen Regelungen muß die Arbeitszeit allerdings nicht starr in jeder Woche gleich lang sein. Die Tarifverträge sehen entweder selbst oder durch Übertragung die Regelungskompetenz auf die Betriebsparteien vielfach flexible Regelungsmöglichkeiten vor. So ist es auch richtig, und so soll es auch bleiben. Das Austricksen der Tarifvertragsparteien, die staatliche Umverteilung von Arbeit, die ausgerechnet von den Arbeitnehmern erledigt wird, die einen wettbewerbsfähigen Arbeitsplatz haben, kann nur von lernunfähigen Staats- und Planwirtschaftlern vorgeschlagen werden, die noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland angekommen sind. Wenn neue Erhebungen mehr als 1,8 Milliarden Überstunden gezählt haben, wenn ein hoher Anteil Schwarzarbeit zu beklagen ist und die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmen, dann ist das ein klarer Beweis dafür, daß es nicht grundsätzlich an Arbeit mangelt, sondern daran, daß ein Großteil der vorhandenen Arbeit mit der auf sie berechneten Abgabenlast für unsere teuren Standards nicht bezahlt werden kann. Es wird Sie deshalb nicht verwundern, daß die F.D.P.-Fraktion diesen Unfug ablehnt. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Große Anfrage: Die Beziehungen zwischen Indien und der Bundesrepublik Deutschland - aktueller Stand und Entwicklungsmöglichkeiten) Willy Wimmer (Neuß) (CDU/CSU): Die Antragsteller haben die Beratung der Großen Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich und alleine zu vertreten. Es gibt keine sachliche Notwendigkeit, im Zusammenhang mit der vorliegenden Großen Anfrage auf unangemessene Eile zu drängen. Die Große Anfrage ist am 31. Oktober 1997 eingebracht worden. Es ist beabsichtigt, nach umfangreicher Vorarbeit noch im Mai die entsprechende Kabinettsentscheidung herbeizuführen, um dann eine angemessene Beratung im Deutschen Bundestag durchführen zu können. Eine sorgfältige Beantwortung der vorliegenden Anfrage und eine ebenso sorgfältige Beratung im Deutschen Bundestag sind angemessen. Sie sind aus mehreren Gründen angemessen und nicht das, was heute zu dieser Debatte Veranlassung ist, auch nicht in Form des jetzt vorgelegten Entschließungsantrages. Auf der einen Seite ist dieser Anlaß gegeben durch den Stand der umfassenden Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Indien. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben in den zurückliegenden Jahren immer wieder deutlich gemacht, welchen Rang unsere Beziehungen zu einem der volkreichsten Staaten auf der Erde haben. Ein besonderer Ausdruck für diese Beziehungen waren unter anderem die mehrfachen Besuche von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in Indien, der ständige Gesprächskontakt der zuständigen Bundesminister mit ihren indischen Kollegen und die vor wenigen Jahren durchgeführte Technologieausstellung in Indien. Mit Indien verbindet uns aber mehr als eine gute und kontinuierliche politische Beziehung. Die kulturellen und menschlichen Beziehungen zwischen Indien und Deutschland sind von so substantieller Bedeutung, daß sie besonders hervorgehoben werden müssen. Man ist sich nahe, ohne daß dies jeden Tag ins Bewußtsein kommt, und dies ist ein Fundament, das vor Jahrzehnten geschaffen wurde und diese Be- ziehungen auch auf Dauer in hervorragender Weise tragen wird. Diese traditionell guten kulturellen und menschlichen Beziehungen sind nichts fürs politische Antiquariat. Sie werden ergänzt durch eine wirtschaftliche Beziehung, die sich mit dem Stichwort Bangalore nur unzureichend umschreiben läßt. Hier wächst etwas heran, was zwischen einem der bedeutendsten und größten Staaten dieser Erde und einer europäischen Wirtschaftsnation von globaler Bedeutung einen konstruktiven Übergang in das nächste Jahrhundert sicherstellen wird. Wir sollten auch nicht verkennen, daß die politischen Verbindungen nach Ende des kalten Krieges uns Indien in jeder Beziehung nähergebracht haben. Wir müssen keine Umwege mehr gehen, weil eine der Vergangenheit angehörende Sowjetunion uns den direkten Weg nach Indien versperren würde. Diese Überlegung macht aber deutlich, daß es einen „Restposten" aus Konflikten der Vergangenheit noch gibt, und Afghanistan ist zusammen mit anderen Begriffen ein Ausdruck für Schwierigkeiten, die es zu überwinden gilt. Die gute Grundlage für unsere Beziehungen zu Indien erlaubt es uns auch, und dies von beiden Seiten, Dinge anzusprechen, die uns mit Sorge erfüllen. Es ist vielleicht ein guter Umstand, daß die Beantwortung der Großen Anfrage noch nicht abgeschlossen ist, weil mit der Wahl eines der BJP angehörenden Ministerpräsidenten in Indien und der damit verbundenen neuen politischen Mehrheit Fragen aufgeworfen werden, die unsere Beziehungen ebenso tangieren können, wie sie Einfluß auf die Sicherheit einer ganzen Region im Guten und im Schlechten nicht ausschließen. Indien hat in den zurückliegenden Jahrzehnten großen Wert auf die Tatsache gelegt, daß es eine säkulare politische Ordnung habe, die sich bemüht, vorhandenen religiös motivierten Sprengstoff aus dem politischen Leben zu verbannen. Die neue Regierungspartei hat diesen religiösen Hintergrund, und es interessiert natürlich auch die Freunde Indiens, zu denen wir gehören, welche Auswirkungen das hat. Ist Indien nur groß, oder wird es auf Dauer indische Regierungen geben, die sich aktiv dafür einsetzen, Konflikte im Lande und außerhalb seiner Grenzen zu verringern? Kaschmir, die Beziehungen zu kleineren Nachbarstaaten, Hegemonialüberlegungen auf Kosten anderer und die Positionen zu Massenvernichtungswaffen und ihre Weitergabe sind einige der Punkte einer ständigen Tagesordnung. Es kann nicht verkannt werden, daß Kaschmir Ausdruck für eine besorgniserregende Vorgehensweise ist. Sie liegt weniger in den Beziehungen zu Pakistan und den drei Kriegen der letzten Jahrzehnte als in dem Umstand, daß die indische Zentralregierung die besonderen Vertragsbeziehungen zu Kaschmir mit System unterminiert hat. Kaschmir und mögliche weitere Konfliktherde in der Region sind für uns deshalb von so herausragendem Interesse, weil sie neben innenpolitischen Auswirkungen gravierender Art die Einladung an Dritte für die Austragung von Konflikten mit globaler Wirkung zum Inhalt haben könnten. Eine sorgfältige Stellungnahme durch die Bundesregierung ist aber auch aus einem anderen Grund geboten. Indien hat sich Anfang der 90er Jahre politisch und ökonomisch umgestellt. Das Ende des Ost-West-Konfliktes hatte enorme Auswirkungen auf Indien in seinen Beziehungen zu Moskau, auch was die ökonomische Struktur anbetrifft. Der immer größer werdende indische Mittelstand, eine gesteigerte innere Leistungsfähigkeit und andere Aspekte sind Ausdruck dieses Umstandes. Sind die Aussagen der neuen Regierung, wonach das moderne Indien durch die Inder selbst aufgebaut werden soll, die Zielvorgabe, oder wird Indien auf Dauer offen für jede Form der Kooperation sein? In diese Fragestellung sind auch andere Problemfelder einbezogen, die uns hinlänglich bekannt sind. Beispiele dieser Art machen deutlich, daß die Absicht der Bundesregierung einer sorgfältigen Antwort auf die vorliegende Große Anfrage jedenfalls mehr Unterstützung verdient als die unsachgemäße Eile der Antragsteller. Dr. Edith Niehuis (SPD): Indien feiert das 50. Jahr seiner Unabhängigkeit und zugleich sein 50. Jahr als größte Demokratie der Welt. Wenn ein so großes Land mit so vielen Kontrasten in religiöser, sozialer, ökonomischer und regionaler Hinsicht, eine wahrhaft multikulturelle Gesellschaft, auf 50 Jahre Demokratie zurückblicken kann, dann haben wir Grund genug, Indien mit Respekt zu diesem Jubiläum zu gratulieren. Und wie die letzten Wahlen gezeigt haben, scheint die indische Demokratie lebendiger zu sein als je zuvor. Zum zweitenmal ist die hindu-nationalistische Partei BJP als Siegerin aus den Wahlen hervorgegangen und stellt, von 13 kleinen Koalitionsparteien unterstützt, den Premierminister. Ohne Zweifel hat sich mit der Wahl das innen- und außenpolitische Gesicht Indiens verändert. Die Schlußfolgerung des Europäischen Rates vom 17. Januar 1997, die südasiatische Region sei aus außen- und sicherheitspolitischer Sicht eine wichtige Region, gilt es mehr denn je zu berücksichtigen. Das politische Verhältnis zwischen Indien und Deutschland ist ein freundschaftliches, auch wenn es aus deutscher, europäischer und amerikanischer Sicht getrübt ist, weil Indien weder dem Atomwaffensperrvertrag beitritt noch das Atomteststoppabkommen unterzeichnet. Da Pakistan sich gleichermaßen verhält, ist dies sicherheitspolitisch keine beruhigende Situation, sondern die Gefahr des bilateralen Wettrüstens ist immanent. Angesichts des Parteiprogramms der neuen größten Regierungspartei BJP haben viele befürchtet, Indien könne diese Entwicklung vorantreiben, indem es den Schritt von der Nuklearoption zu einer aktiven Atommacht propagiere. Davon nimmt das der Öffentlichkeit vorgestellte Regierungsprogramm erfreulicherweise Abstand. Es ist vielmehr eine Chance, daß in Indien ein Nationaler Sicherheitsrat eingerichtet werden soll, der die militärische, ökonomische und politische Bedrohung des Landes analysieren soll. Dies ist eine Situation, in der die internationale Staatengemeinschaft durchaus unterstützend tätig werden kann. Dabei bleibt es aus friedenspolitischer Sicht richtig, Indien zu einer Änderung seiner Nuklearpolitik aufzufordern, aber nicht nur aus friedenspolitischer, sondern auch aus grundsätzlicher internationaler Sicht, weil es wichtig ist, daß dieser große südasiatische Staat weltpolitisch eine anerkannte Rolle spielt. Der deutsche Außenminister hat doch zu Recht darauf hingewiesen, daß Indien insbesondere mit seinem Nein zum Atomteststoppvertrag seine Aussichten auf einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat erheblich verschlechtert hat. Grundsätzlich darf nicht in Zweifel gezogen werden, daß die internationalen Beziehungen eine verbindliche Struktur brauchen, damit die Welt sich nicht irgendwann einmal als ein unorganisiertes Bündel von Staaten wiederfindet. Dieses würde zum Nachteil und zur Gefährdung aller gereichen. Daran muß auch Indien nachdrücklich erinnert werden. Allerdings bleibt die Frage, wieviel Zeit braucht dieses Land, seine weltpolitische Rolle zu finden, und welche Unterstützung kann es erwarten. Ohne Zweifel gehört es zu jenen Ländern, die nach dem Ende des kalten Krieges, des Zerfalls der Sowjetunion und der daraus folgenden Bedeutungslosigkeit der Blockfreienbewegung außen- und wirtschaftspolitisch erheblichen Veränderungen unterworfen sind. Zu Recht hat Europa die Schritte, die insbesondere unter dem Außenminister Gujral gegangen wurden, nämlich die regionale Zusammenarbeit zu verbessern, begrüßt. Konnte man lange den Eindruck haben, daß 1985 gegründete Südasiatische Bündnis für regionale Zusammenarbeit (SAARC) schlummert zufrieden vor sich hin, so hat es sich jetzt zum Beispiel in Richtung einer südasiatischen Freihandelszone erheblich aktiviert. Die Zusammenarbeit mit dem südostasiatischen Bündnis ASEAN wurde intensiviert ebenso wie mit APEC in den pazifischen Raum hinein. Außenpolitisch wurden Konflikte mit den Nachbarn gelöst wie Grenzprobleme mit China oder Wasserprobleme mit Bangladesch, und der Dialog mit Pakistan wurde vorangetrieben. Es ist gut, daß auch die neue indische Regierung hier Kontinuität in der Außenpolitik verspricht. Um diese positive Entwicklung zu stärken, sollte Deutschland weiterhin darauf drängen, daß Indien auch in den Kreis der ASEM-Staaten aufgenommen wird. Wir wissen, daß Indien immer wieder potentielle Bedrohungsszenarien durch Nachbarländer artikuliert, wie durch Nachbarn wie China, insbesondere aufgrund der politischen und rüstungspolitischen Zusammenarbeit mit Pakistan und Myanmar, und durch Nachbarn wie Pakistan, auch aufgrund seines Engagements in Afghanistan und anderen zentralasiatischen Republiken. Umgekehrt wird dem entgegengehalten, Indien sorge selbst durch seine Nuklearpolitik, durch Entwicklung von Kurz- und Mittelstreckenraketen für ein Bedrohungsszenario, das zu einem Wettrüsten in der Region führe. Dieses gegenseitige Mißtrauen und die gegenseitige Schuldzuweisung könnte der Stoff sein, aus dem Konflikte und Kriege entstehen. Ich wünschte mir, die internationale Staatengemeinschaft würde etwas mehr Augenmerk auf die südasiatische Region legen, weil hier ohne Zweifel ein Konfliktzentrum in der Weltpolitik liegt. In diesem Zusammenhang ist es sehr begrüßenswert, daß Pakistan laut Agenturmeldungen der neuen indischen Regierung Gespräche über ein Waffenkontrollabkommen angeboten hat und zu Recht darauf aufmerksam macht, daß ein neues Wettrüsten zu Lasten wichtige Dinge gehe, wie sauberes Trinkwasser, Straßen, Schulen und Arbeitsplätze. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß es seit Jahren den Vorschlag gibt, in Südasien einen ähnlichen wie den KSZE-Prozeß in Europa einzuleiten. Bisher haben die internationalen Zweifler solch einen Versuch verhindert. Die neue politische Situation in Südasien fordert uns meines Erachtens geradezu heraus, in diesem Sinne initiativ zu werden. Indien, das ist bekannt, möchte zudem Ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat werden. Das Nebeneinander der beiden asiatischen Großmächte China und Indien ist in der Tat ein ungleichgewichtiges, wenn man die internationale Anerkennung als Maß nimmt. China ist anerkannte Nuklearmacht und Ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat mit Vetorecht. Indien ist beides nicht, weil immer zu spät gekommen: Indien wurde erst zwei Jahre nach der UN-Gründung unabhängig. Psychologisch scheint es mir kein Stabilitätsfaktor zu sein, wenn eine Großmacht das Gefühl hat, international nicht genügend anerkannt zu sein. Darum würde es nach meiner Einschätzung der Stabilität in der Region dienen, neben Japan eben auch Indien als asiatische Großmacht in den UN-Sicherheitsrat aufzunehmen. Indiens großer Vorzug vor anderen asiatischen Staaten ist der, daß es sich um eine Demokratie handelt, eine Demokratie allerdings mit ungeheuren innenpolitischen Problemen. Wer das Land kennt mit seinen großen regionalen Unterschieden, seinen religiösen Unterschieden und sozialen Unterschieden, wozu in erster Linie die große Armut zählt, weiß, daß dieses Land noch vieles leisten muß, um wirtschaftlich Anschluß zu bekommen. Diese ökonomische Ausgangslage macht einen Vergleich zwischen der Entwicklung der ASEAN- Staaten mit den SAARC-Staaten schwierig. Armut und Bevölkerungswachstum sind eine schwere Hypothek bei der Entwicklung dieses südasiatischen Landes. Insofern wird es neben eigenen Anstrengungen noch lange auf Entwicklungshilfe von außen angewiesen sein, auf Hilfe bei der Armutsbekämpfung, im Gesundheits- und Bildungswesen. Auch wenn Deutschland immer wieder zu Recht betont, daß Indien das größte Empfängerland deutscher Entwicklungshilfe ist, so muß man angesichts der Größe dieses Landes realistischerweise zur Kenntnis nehmen, was diese Hilfe pro Kopf der Bevölkerung bedeutet. So manches kleinere Entwicklungsland bekommt pro Kopf der Bevölkerung mehr finanzielle Hilfe. Diese Relationen zeigen, welch ungeheure wirtschaftliche Dynamik Indien braucht, um die Armut im Lande zu besiegen. Als es Ende der 80er Jahre begann, seine Abschottungspolitik auf dem Weltmarkt zu beenden, Wirtschaftsreformen und Liberalisierung einleitete, wurde dieses international einhellig begrüßt. Es warb fortan erfolgreich um ausländische Investoren, obwohl es Japan, China, Hongkong oder Singapur nicht erreichen konnte. Der indische Elefant war eben nicht so schnell wie der chinesische Drache oder der südostasiatische Tiger. Dennoch zeigten die relativ stabile indische Demokratie und die zahlenmäßig beachtliche, kaufkräftige Mittelschicht als Anreiz ihre Wirkungen, die zwischen 60 und 200 Millionen geschätzt wird. So ist Deutschland nach den USA Indiens zweitgrößter Handelspartner. Bruttoinlandsprodukt, Industrieproduktion und Export wuchsen, scheinen jetzt allerdings wieder zurückzugehen. Bei aller Euphorie fehlte es darum im Lande nicht an Kritik an den Wirtschaftsreformen. Es wurde Abbau von Arbeitslosigkeit und Armut nach der Liberalisierungspolitik vermißt, Stagnation im landwirtschaftlichen Sektor festgestellt. Ausländische Konsumprodukte verdrängten einheimische vom Markt. Neue Industriezweige entstanden, aber nicht wenige indische Unternehmen fühlten sich von der internationalen Konkurrenz auch bedroht. Im Unterschied zu anderen asiatischen Diktaturen macht sich diese Sorge der Bevölkerung in einer Demokratie mit einer freien Presse Luft. Das prominenteste Opfer, neben anderen Ursachen, war die Congress-Partei, jene Partei, die unter Rajiv Gandhi die Wirtschaftsreformen einleitete und die Wahlen 1996 eben mit diesem Thema führte. Sie verlor kräftig. Die Gewinnerin angesichts der Sorgen ist die heutige stärkste Regierungspartei, die nationalistisch orientierte BJP. Der aus ihren Reihen stammende Slogan „Wir wollen keine Kartoffelchips, sondern Computerchips" machte seit langem die Runde. Im Regierungsprogramm heißt es nun doppeldeutig, daß der „Reformprozeß fortgeführt werden soll" und daß „Indien von Indern gebaut" werden soll. Nicht zuletzt die Asienkrise hat viele Inder überzeugt, daß ihr Reformkurs, der langsamer angegangen wurde als in den Tigerstaaten, oft auch wegen dieser Behäbigkeit kritisiert wurde, letztendlich der richtige Weg gewesen sei. Ich bin davon überzeugt, daß Indien diesen Weg der Wirtschaftsreformen weitergehen wird, aber eben im Sinne eines indischen Weges - ein Weg, der auch bisher ausländische Direktinvestitionen nicht übermäßig angezogen hat. Mit weniger als 10 Milliarden US-Dollar belaufen sich die jährlichen Direktinvestitionen auf weniger als drei Prozent am gesamten indischen Investitionsvolumen. Das Land braucht weitere ausländische Investoren. Das neue Regierungsprogramm darf nicht als neue Abschottungspolitik mißverstanden werden. Alle reden von Globalisierung, die Kapitalströme fühlen sich wohl, aber ob die Menschen diese Entwicklung als vorteilhaft sehen, darf durchaus in Frage gestellt werden. Der islamische Fundamentalismus nimmt zu, und Indien wird hindu-nationaler. Das alles sind Entwicklungen, die uns dem Weltfrieden nicht näherbringen. Dieses zu bedenken werden wir nicht den Schaltzentralen multinationaler Konzerne überlassen können, sondern wird weiterhin Aufgabe von Politik sein. Gerade auch politische Entwicklungen wie in Indien sollte die internationale Politik zum Anlaß nehmen, politische Ziele und Maßstäbe den Interessen des internationalen Finanzmarktes nicht unterzuordnen. Ulrich Irmer (F.D.P.): Indien ist nicht nur eine der größten Mächte Asiens, seine Stimme hat als bevölkerungsstärkstes Land nach China und als aufstrebende Wirtschaftsnation weltweit großes Gewicht. Seine politische, wirtschaftliche und strategische Bedeutung wird in den nächsten Jahrzehnten weiter wachsen. Im vergangenen Jahr feierte Indien den 50. Jahrestag seiner Unabhängigkeit. In diesen 50 Jahren wurde Enormes geleistet: Trotz einer Verdreifachung der Bevölkerung wurde die Ernährungssituation erheblich verbessert. Heute ist Indien einer der größten regionalen Exporteure von Nahrungsmitteln. Eine leistungsfähige Industrie wurde aufgebaut, die nach den mutigen Liberalisierungsschritten zum Entwicklungsmotor der gesamten südasiatischen Region wird. Die Rolle der Wachstumsregion Südasien und damit Indiens ist seit der Krise der Finanzmärkte in Ostasien noch gewachsen. Die soziale Infrastruktur, insbesondere Schulunterricht und Gesundheitsvorsorge auf dem Land sind erheblich verbessert worden. Indien hat das drittgrößte Potential an Wissenschaftlern und Ingenieuren weltweit. Indien ist aber vor allem die größte Demokratie der Welt. Parlamentarismus, unabhängige Justiz und freie Presse sind fest verankert. Der Föderalismus schafft die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Volksgruppen und Religionen. Mit den jüngsten Wahlen zum Unterhaus des in- dischen Parlaments hat die indische Demokratie sich erneut bewährt. Die Wahlbeteiligung von immerhin 60 Prozent zeigt, daß sich die Wähler von negativen Begleitumständen in einigen Landesteilen nicht haben abschrecken lassen. Europa genießt in Indien einen hohen Stellenwert. Deutschland als größter EU-Mitgliedsstaat ist Indiens zweitwichtigster Handelspartner weltweit. Es liegt daher nahe, daß unsere beiden Länder ihre schon sehr enge Zusammenarbeit noch weiter verstärken. Ich begrüße daher grundsätzlich die Intention der Großen Anfrage, neue Perspektiven für eine Intensivierung der Beziehungen zu Indien zu finden. Im Gegensatz zu den Behauptungen des Antrags hat das deutsche Asienkonzept Indien bereits frühzeitig einen herausragenden Platz eingeräumt. Seit Beginn der indischen Wirtschaftsreform 1991 hat sich das deutsch-indische Handelsvolumen fast verdoppelt und liegt gegenwärtig bei knapp 10 Milliarden DM. Die deutsch-indische Handelskammer ist mit 6000 Mitgliedern unsere größte Auslandskammer weltweit. Vor gut einem Jahr wurde die größte Auslandskonferenz deutscher Unternehmen, die Regionalkonferenz des Asien-Pazifik-Ausschusses der deutschen Wirtschaft mit großem Erfolg in Delhi durchgeführt. Ziel dieser Bemühungen sind nicht einseitige Vorteile, sondern eine ausgeglichene Handelsbilanz und enge Partnerschaft, die beiden Seiten nützen. Der intensive und hochrangige Besucheraustausch zwischen beiden Regierungen zeigt den hohen Rang und die Vielseitigkeit der Beziehungen, die weit über Wirtschaftsfragen hinaus auch außen- und sicherheitspolitische Fragen umfassen. Gerade in Fragen der globalen Zusammenarbeit und Sicherheit wird unsere Freundschaft geschätzt. Deutschland wird keine an eigenen Interessen orientierte Machtpolitik in der Region unterstellt. Geschätzt wird auch unsere zurückhaltende Rüstungsexportpolitik sowie moderierende und verständnisvolle Haltung gegenüber dem tiefgreifenden Umstrukturierungsprozeß, in dem sich das Land befindet. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bleibt Indien weltweit unser wichtigster Partner. Seit 1958 sind insgesamt 16,4 Milliarden DM in bilaterale Entwicklungsprojekte geflossen. Dabei kommt der im Antrag erwähnten partizipativen Armutsbekämpfung eine besondere Rolle zu. Die von der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung im Auftrag der Bundesregierung in Neu Delhi durchgeführte Konferenz über die deutsch-indische Zusammenarbeit konzentriert sich besonders auf wirksame Beispiele selbsthilfeorientierter Maßnahmen. Das Kooperationsabkommen Indiens mit der Europäischen Union von 1993 hat unsere Regionen noch enger zusammengebracht. Natürlich kann man europäische Modelle nicht einfach übertragen. Aber auch für Indien ist die regionale Kooperation der Schlüssel für Frieden und Wohlstand. Daher ist das Engagement Indiens im Rahmen der Südasiatischen Vereinigung für Regionale Kooperation (SAARC) besonders wichtig. Indiens jüngste Verträge mit Bangladesh und Nepal waren ein Durchbruch nach jahrelanger Stagnation. Das zeigt, mit einer Politik der kleinen Schritte und mit langem Atem kann auch in Südasien das gelingen, was in Europa gelungen ist. Helmut Schäfer,, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich gehe davon aus, daß die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Stand und Entwicklungsmöglichkeiten der deutsch-indischen Beziehungen noch in dieser Legislaturperiode, und zwar - wie von der Bundesregierung in Aussicht gestellt - im Mai dieses Jahres, vorgelegt wird. Die Vorbereitungen hierzu sind bereits weit fortgeschritten. Ich möchte aber schon heute unterstreichen, daß die Bundesregierung den Beziehungen zu Indien im Rahmen ihrer Asienpolitik einen besonders hohen Stellenwert zumißt. Die politische und wirtschaftliche Bedeutung dieses großen asiatischen Landes mit seinen fast einer Milliarde Einwohnern, seiner seit Jahrzehnten gefestigten Demokratie und einem großen wirtschaftlichen Entwicklungspotential wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Indien hat gute Aussichten, zu den führenden Wirtschaftsmächten des 21. Jahrhunderts zu gehören. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß sich hier Chancen bieten, die im Interesse der bilateralen, aber auch der europäisch-asiatischen Zusammenarbeit genutzt werden müssen. Die deutsch-indischen Beziehungen haben ein beachtliches Niveau erreicht. Das gilt insbesondere für die Wirtschaftsbeziehungen, die in den letzten Jahren einen steilen Aufschwung genommen haben. Dies läßt sich aber auch an den intensiven, hochrangigen Besucheraustausch der letzten Monate ablesen (BM Rühe Oktober 1996; BM Dr. Kinkel Januar 1997; Finanzminister Chidambaram Juni 1997, BM Bötsch September 1997 und BM Dr. Rexrodt Januar 1998). Im September dieses Jahres wird Präsident Narayanan zu einem Staatsbesuch in der Bundesrepublik Deutschland erwartet. Grundlegende gemeinsame Interessen und Wertvorstellungen sowie das über einen langen Zeitraum gewachsene Vertrauen sind eine solide Basis für die traditionell enge deutsch-indische Partnerschaft. Die Bundesregierung ist entschlossen, hierauf weiter aufzubauen: So erarbeiten beide Außenministerien derzeit eine „Agenda 2000 für die deutsch-indischen Beziehungen", die ein umfassendes Konzept über Akzente und Schwerpunkte der bilateralen Kooperation enthält. Sie setzen damit eine Empfehlung um, die auf der letzten Sitzung der deutsch-indischen Beratungsgruppe im November 1997 ausgesprochen wurde. Auf der Ebene der Außen- und Verteidigungsminister sowie hoher Beamter findet ein intensiver Dialog zu Sicherheitsfragen mit einem umfassenden Themenkatalog statt. Seit 1993 gibt es regelmäßige Nichtverbreitungskonsultationen. Die Bundesregierung nutzt jede sich bietende Gelegenheit, Indien zum Beitritt zum NVV und zur Zeichnung des UVNV zu bewegen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, wonach die in der südasiatischen Region schwelenden ungelösten Konflikte ein erhebliches Gefahrenpotential mit Auswirkungen auch auf unsere Region beinhalten. Die Bundesregierung tritt daher mit Nachdruck für eine indisch-paktistanische Entspannung ein, ohne die eine Lösung des gefährlichen Kaschmirkonfliktes nicht möglich ist. In der Stärkung der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen von SAARC sieht sie ein entscheidendes Element für Sicherheit und Wohlstand in der Region. Wie Sie wissen, haben kürzlich in Indien Wahlen zum Unionsparlament stattgefunden. Aus dieser Wahl ist die BJP (Bharatiya Janata Party) zwar als stärkste Partei hervorgegangen, aber sie hat erneut die absolute Mehrheit verfehlt. Ihr Fraktionsvorsitzender Vajpayee wurde letzte Woche vom Präsidenten mit der Regierungsbildung beauftragt. Vajpayee, der neben dem Amt des Premierministers auch das des Außenministers bekleidet, hat Ende letzter Woche sein Kabinett vorgestellt und das Regierungsprogramm verkündet. Die neue Regierung ist eine Koalitionsregierung aus 13 Parteien und einer Gruppe unabhängiger Abgeordneter. Sie muß sich am 29. März einer Vertrauensabstimmung im Parlament stellen, die sie aller Voraussicht nach gewinnen wird. Ob diese Regierung stabiler als ihre Vorgängerinnen sein wird, ist allerdings schwer einzuschätzen. Nach Bekanntwerden des Wahlprogramms der BJP hat es sowohl in Indien als auch bei dessen Nachbarn manche Befürchtungen gegeben, daß es unter einer BJP-Regierung zu einer hindunationalistischen Radikalisierung sowohl in der Innen- als auch in der Außen- und Sicherheitspolitik des Landes kommen wird. Diese Befürchtungen sind aus Sicht der Bundesregierung nicht begründet. Der indische Wähler hat für einen Zwang zu Koalitionen votiert und regionale Parteien und Gruppierungen gestärkt. Dies zwingt zu Kompromissen, und, was besonders wichtig ist, zu Pragmatismus in allen wichtigen Politikfeldern. Struktur des Kabinetts und Inhalt des Regierungsprogramms weisen dementsprechend auf einen gemäßigten Kurs der neuen Regierung hin. Für künftigen Pragmatismus steht nicht zuletzt Premierminister Vaypayee selbst, der sich schon in den Jahren 1977 bis 1979 als Außenminister um Entspannung zu den Nachbarn Indiens bemüht hat. Radikale innenpolitische Forderungen des BJP-Parteiprogramms wie die Aufhebung des Sonderstatus für Kaschmir werden nicht in das Regierungsprogramm aufgenommen. Der Akzent liegt auf Versöhnung und Respektierung aller Religionsgemeinschaften. Allerdings lassen die Äußerungen des Programms erkennen, daß die künftige Wirtschaftspolitik stärker protektionistische Züge tragen wird. Das Regierungsprogramm betont ebenfalls das Festhalten an der nuklearen Option. Im Unterschied zu den Vorgängerregierungen wird der indische Nuklearanspruch lautstärker vorgetragen, aber bisher gibt es keine Hinweise dafür, daß die neue Regierung von der nuklearen Option tatsächlich Gebrauch machen wird. Die Partner Indiens werden sicherlich mit einer selbstbewußteren Politik des Landes konfrontiert werden. Für sie wird es darauf ankommen, das gewachsene nationale Bewußtsein in konstruktive Bahnen zu lenken. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu beitragen. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 9 (Antrag: Lage in Kambodscha) Dr. Dietrich Mahlo (CDU/CSU): Ich begrüße das Zustandekommen einer gemeinsam beantragten Resolution. Der Text spricht für sich selbst und bedarf keiner Wiederholung und keiner Interpretation. Ich beschränke mich daher auf wenige Feststellungen. Resolutionen sollen nicht Außenpolitik ersetzen können, aber Bestandteil von Außenpolitik sein. Natürlich ist es einfach, vom sicheren Ort der Bonner Parlamentssessel anderen Moral zu predigen. Aber wir sprechen in Vertretung unseres Volkes, und ob das Wort eines frei gewählten, wenn auch fremden, fernen Parlaments folgenlos bleibt oder ob sich in einer enger gewordenen Welt asiatisches Selbstwertgefühl dann doch getroffen fühlt, wird sich zeigen. Deutschland ist Signatarmacht des Pariser Vertrages. Deutschland hat sich darin in aller Form verpflichtet, rechtsstaatliche und demokratische Verhältnisse in Kambodscha zu befördern. Wenn wir also die Stimme erheben, geschieht dies in Erfüllung völkerrechtlich übernommener Verantwortung. Asien ist, auf dem Hintergrund einer langen Geschichte und einer großen, differenzierten Kultur, ein Gesamttatbestand; mit unabschätzbaren Risiken und ebenso großen Potentialen. Nur eine ganzheitliche Sicht ist ehrlich und realistisch. Daher halte ich die Praxis des Hauses, sich dem Thema Asien fast nur über den Ansatz der Menschenrechtsverletzungen zu nähern, nicht für adäquat. Im Einzelfall kann der konkrete Beitrag zur Verbesserung der realen Verhältnisse wichtiger sein als das Aufstellen von Forderungen nach den Maßstäben einer absoluten Ethik. Wer Menschen hellen will, braucht Kontakt und Einfluß bei ihren Machthabern. Eine Politik der zugeschlagenen Tür dient niemandem. Dies alles eingestanden, bleibt festzustellen, daß die demokratischen und Menschenrechtsverhältnisse in Kambodscha keine Beschönigung zulassen und daß Wahlen, bei denen nur eine Seite Zugang zu den Medien hat und politisch Andersdenkende zwecks Abschreckung immer wieder zum Abknallen freigegeben werden wie Hasen, ihren Namen nicht verdienen und keinerlei demokratische Legitimation verschaffen können. In Kambodscha gibt es eine Blutspur. Es ist bekannt, zu welchem Mann sie hinführt. Dieser Mann ist das Produkt eines politischen Milieus, das durch millionenfaches Leid und unsägliche Menschenrechtsverletzungen belastet ist und das die Welt heute weniger denn je zu akzeptieren bereit ist. An uns ist es, auf jede neue Scheußlichkeit mit dem Finger zu zeigen. Der Spagat zwischen Menschenrechten und Kommerz, zwischen Handel und Moral hat Grenzen. Die Grundsätze unserer eigenen Zivilisation werden wir nicht verleugnen. Das angeblich entwicklungslose Asien ist in Bewegung geraten, teilweise von Hyperaktivität erfaßt. Allerdings rechnet es nicht in Wahlperioden, sondern in Generationen. Wer eine Generation zurückdenkt, kann feststellen, daß die Demokratie in Asien an Boden gewann: in Japan, in Südkorea, in Taiwan, in Thailand, auf den Philippinen und anderswo. Die Verhältnisse in Kambodscha haben keine Zukunft. Die Völker wollen auch in Asien mehr Nettowohlfahrt, und unweigerlich wird der wirtschaftlichen Partizipation die politische folgen. Wir beschönigen in Kambodscha nichts, aber wir haben Grund zur Zuversicht. Dr. Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU): Wir Deutsche sind in Südostasien weder Missionare noch Oberlehrer, sondern Partner. Partnerschaft aber bedeutet für uns auch, daß wir im Wissen und mit Respekt vor den unterschiedlichen historischen und kulturellen Bedingungen unserer Länder uns dann zu Wort melden, wenn wir uns partnerschaftlich - oder wie im Falle Kambodschas sogar vertraglich - miteinander vereinbart haben und die Realität anders aussieht als die Absprachen. Als Signatarstaat des Pariser Abkommens vom 23. Oktober 1991 hat die Bundesrepublik Deutschland Mitverantwortung für die weitere Entwicklung Kambodschas übernommen. Wir taten dies, um dazu beizutragen, dem durch viele Kriege und Bürgerkriege und das grauenvolle Pol-Pot-Regime leidgeprüften kambodschanischen Volk auch als Deutsche ein Stück Hoffnung und Zukunft zu geben. Wie die Vereinten Nationen, wie die Vereinigten Staaten von Amerika, wie Japan zum Beispiel oder wie die ASEAN-Länder bringen alle Fraktionen des Deutschen Bundestages ihre ernste Besorgnis über die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, einschließlich außergerichtlicher Hinrichtungen, Folter, unrechtmäßiger Verhaftung und Haft, wie in den Berichten des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen beschrieben, zum Ausdruck. Wir fordern die kambodschanische Regierung auf, in Übereinstimmung mit den ordnungsgemäßen Verfahren und den internationalen Standards bezüglich Menschenrechten alle die strafrechtlich zu verfolgen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Insbesondere verurteilen wir die gewaltsame Veränderung des Wahlergebnisses von 1993 durch den Staatsstreich vom 5. und 6. Juli 1997 durch den Zweiten Ministerpräsidenten Hun Sen. Dabei identifizieren wir uns nicht in jedem Fall mit dem Handeln des Ersten Ministerpräsidenten Prinz Ranariddh. Aber wir bestehen darauf, daß zur Wiederherstellung der politischen Stabilität in Kambodscha die für den 26. Juli 1998 vorgesehenen Parlamentswahlen tatsächlich stattfinden und insbesondere, daß diese Wahlen in freier und fairer Weise unter Teilnahme aller kambodschanischen Parteien durchgeführt werden. Unabhängig von der Bundesregierung beabsichtigt der Deutsche Bundestag - wie andere Parlamente auch -, den Ablauf dieser Wahlen genau zu beobachten, um daraus unsere Politik gegenüber Kambodscha wesentlich mitzubestimmen. Wir erwarten dabei, daß nicht nur das zwischenzeitlich verabschiedete Wahlgesetz mit den internationalen Standards für freie, faire und allgemeine Wahlen dem Buchstaben und Geiste nach strikt beachtet wird, sondern erwarten auch vor den Wahlen den freien Medienzugang für alle politischen Parteien, der zur Zeit noch nicht gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die konstruktive Politik der ASEAN-Länder insgesamt in dieser ernsten Krise, die durch die vorläufige Verweigerung der Aufnahme Kambodschas in den Kreis der ASEAN-Staaten nicht nur den Machthabern in Phnom Penh den Ernst der Situation vor Augen führte, sondern auch gemeinsam mit anderen Ländern, insbesondere Japan und den Vereinigten Staaten, erreicht hat, daß - wenn auch auf umständlichem Wege - Prinz Ranariddh, Sam Rainsy und andere Politiker, die nach dem Putsch ins Ausland gingen, an den Wahlen teilnehmen können. Ich bedauere persönlich, daß sich die Europäische Union in diesem Zusammenhang etwas sehr zurückgehalten hat. Um so wichtiger ist es, daß auch wir Europäer jetzt klar machen, daß nach der Begnadigung Prinz Ranariddhs durch König Sihanouk der Prinz jetzt unbehindert und ungefährdet in den nächsten Tagen nach Kambodscha zurückkehren kann. Ohne die Chance einer fairen Teilnahme Ranariddhs und der FUNCINPEC wären die Wahlen bei allem Respekt vor den sonstigen politischen Kräften in diesem Land eine Farce. Wir erwarten zudem von der Bundesregierung und der Europäischen Union, daß eine finanzielle Beteiligung an der Wahlvorbereitung sofort ausgesetzt wird, wenn deutlich wird, daß der freie, faire und allgemeine Charakter dieser Wahlen nicht mehr gewahrt ist. Unabhängig davon unterstützen wir die Fortsetzung der humanitären Hilfe für die notleidende Bevölkerung sowie für die Flüchtlinge und Vertriebenen. Wolfgang Schmitt (Langenfeld) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Namen meiner Fraktion begrüße ich es außerordentlich, daß sich alle Fraktionen dieses Hauses auf eine gemeinsame Entschließung zur Lage in Kambodscha verständigt haben. Dieses kleine und bitterarme südostasiatische Land bedarf unserer Aufmerksamkeit. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die aus einer kolonialen Vergangenheit heraus zu einigermaßen stabilen staatlichen Verhältnissen gefunden haben, durchlebt das kambodschanische Volk eine Leidensgeschichte, die bis heute anhält. Dem Abzug der Franzosen folgten Regierungen, die sich primär mehr durch ihre Korruptheit und allgemeine Verkommenheit auszeichneten und von wechselnden ausländischen Mächten, darunter auch von den USA, ausgehalten wurden. Die sich daran anschließende Herrschaft der Roten Khmer von 1975 bis Ende 1978 ist eine der finstersten Tragödien der Menschheitsgeschichte. Den heute noch lebenden Peinigern des kambodschanischen Volkes fiel eine Million Menschen, darunter die gesamte Intelligenz des Landes, zum Opfer. Noch heute hat man den Eindruck, daß sich seitdem die Seele eines ganzen Volkes verfinstert hat. Kollege Karsten Voigt hat heute morgen von außenpolitischen Irrtümern der Vergangenheit gesprochen. Einer dieser großen Irrtümer bestand darin, daß die internationale Gemeinschaft die Roten Khmer auch nach ihrer Vertreibung im Jahre 1979 weiterhin als die legitime Vertretung des von ihnen geschundenen kambodschanischen Volkes anerkannte. Auch deshalb ist es wichtig und auch eine Art „Wiedergutmachung", wenn wir heute die Lage in Kambodscha aufmerksamer verfolgen. Seit Juli vergangenen Jahres ist die aus den Wahlen von 1993 hervorgegangene Koalitionsregierung aus ehemaligen Kommunisten und Royalisten endgültig zerbrochen. Staatsstreichartig hat der starke Mann Kambodschas, der Zweite Ministerpräsident Hun Sen, die Macht an sich gerissen und den Ersten Ministerpräsidenten des Landes, Prinz Ranariddh, zum Verlassen des Landes gezwungen. Dem vorausgegangen waren gewalttätige Übergriffe von beiden Seiten, der makabre Versuch Ranariddhs mit Restbeständen der Roten Khmer ins Geschäft zu kommen und ein Massaker, das mutmaßlich die Schergen Hun Sens vor fast einem Jahr mitten in Phnom Penh bei einer friedlichen Demonstration anrichteten und bei dem 17 Menschen ermordet und über 150 verletzt wurden. Es ist nun auch an uns und der internationalen Gemeinschaft, dafür zu sorgen, daß nach der Rückkehr der maßgeblichen Oppositionellen wie geplant die Wahlen in Kambodscha am 26. Juli 1998 stattfinden können, Wahlen, die fair, frei und geheim sein müssen. Es ist kein Geheimnis, daß Hun Sen versucht, seinen Staatsstreich vom vergangenen Juli durch ein manipuliertes Wahlergebnis nachträglich zu legitimieren. Nur die aktive Unterstützung und Kontrolle der Wahlen von außen gepaart mit glaubhaften Sanktionsdrohungen wird dazu führen, daß die Wahlen etwas anderes sein werden als die Fassade zur Machtabsicherung eines monomanischen Autokraten. Für den Fall, daß sich akzeptable Wahlen wegen der Obstruktion des Hun Sen Regimes nicht durchführen lassen, möchte ich die Bundesregierung auffordern, mit Sanktionen nicht zu zögern und dementsprechend auch auf unsere Partner in der EU und auf die Vereinten Nationen einzuwirken. Mir ist bewußt, daß die Reichweite unseres außenpolitischen Instrumentariums Grenzen hat. Aber diesmal sollten wir uns nicht vorhalten lassen, fahrlässig das kambodschanische Volk seinen Peinigern überlassen zu haben. Jürgen Koppeln (SPD): Es ist gut, daß wir heute hier im Deutschen Bundestag in Form eines gemeinsamen Antrags von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. die Gelegenheit haben, über die Lage in Kambodscha zu debattieren. Kambodscha selbst, ein Land mit 11 Millionen Einwohnern und einer Wirtschaftsleistung von rund 700 Dollar pro Kopf, ist nicht nur wirtschaftspolitisch, sondern auch innen- und außenpolitisch in einem Dilemma. Nach dem brutalen Putsch durch Ministerpräsident Hun Sen Mitte letzten Jahres gerät Kambodscha immer mehr ins politische Abseits. Die UNO hatte mit Milliardenaufwand demokratische Wahlen in Kambodscha organisiert, bei der als stärkste Partei die FUNCINPEC unter dem jetzt im Exil lebenden Prinzen Ranariddh hervorging. Zweitstärkste Partei wurde die Volkspartei CPP unter Hun Sen, der seine damalige Niederlage nicht hinnehmen wollte. Unter dem Druck eines möglichen erneuten Bürgerkrieges beugte sich die internationale Staatengemeinschaft dem Ansinnen von Hun Sen und ermöglichte ihm den Weg gemeinsam mit Prinz Ranariddh in die Regierung. Es gab somit zwei Ministerpräsidenten, und gleichzeitig wurde auch jedes Ministerium mit einer Doppelspitze besetzt. Das mußte die Regierung zwangsläufig lähmen. Abmachungen, die Macht auf allen Ebenen mit dem Wahlsieger Ranariddh zu teilen, wurden von Hun Sen zu keiner Zeit eingehalten. Ein Bruch der Koalition war zwangsläufig die Folge. Was folgte, war der Putsch im Juli des letzten Jahres durch Hun Sen. Dabei versanken Hunderte Häuser in Schutt und Asche, Tausende von Menschen verloren ihr Dach über dem Kopf. Uniformierte räumten die Häuser politischer Gegner, kritische Journalisten tauchten ab, oppositionelle Blätter erschienen nicht mehr. Eine Unzahl von Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen ereigneten und ereignen sich noch in Kambodscha. Nach Erkenntnissen von Menschenrechtlern und aus persönlichen Gesprächen mit dem Vorsitzenden der Oppositionspartei, dem früheren Finanz- und Wirtschaftsminister, Herrn San Rainsy, ist eine Vielzahl von Oppositionellen ermordet bzw. festgenommen worden. Es hat eine regelrechte Hexenjagd auf politische Oppositionelle stattgefunden. Diese Menschenrechtsverletzungen gilt es zu verurteilen. Die internationale Staatengemeinschaft ist aufgefordert, ihren Beitrag zu einer stabilen Situation in Kambodscha zu leisten. Die Bundesrepublik Deutschland muß zusammen mit den anderen Geberländern darauf hinwirken, der kambodschanischen Regierung deutlich zu machen, daß die Verfassung des Landes einzuhalten ist und die Menschenrechte zu achten sind. Der auf den 26. Juli 1998 terminierten Parlamentswahl kommt daher eine ganz besondere Bedeutung zu. Gelänge es, im Vorfeld der Wahl ein Umfeld zu schaffen, das allen politischen Parteien eine Teilnahme ermöglicht, so wäre man sicherlich schon einen Schritt weiter im fairen Umgang miteinander und in Richtung einer Abkehr von einem möglichen Bürgerkrieg. Eine wichtige Rolle übernimmt dabei die vom kambodschanischen Parlament eingesetzte Wahlkommission. Das elfköpfige Gremium soll die geplante Parlamentswahl organisieren und überwachen. Es gibt Stimmen, die dieser Wahlkommission eine Neutralität absprechen, weil sie dem jetzigen Ministerpräsidenten Hun Sen nahestünde. Dies wäre nicht ungewöhnlich, denn die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, daß Hun Sen jedes Mittel zur Erlangung seiner Ziele recht ist. So gab er eine Erklärung ab, in der er sein Vorgehen gegen Prinz Ranariddh rechtfertigt, weil dieser angeblich ein Komplott zusammen mit einem Rest der Roten Khmer gegen ihn geschmiedet habe. Dies war auch der Grund dafür, warum in jüngster Zeit ein kambodschanisches Militärgericht Prinz Ranariddh in seiner Abwesenheit zu 30 Jahren Haft und weitere Oppositionelle zu 20 Jahren Haft verurteilt hat. Hieran kann man erkennen, mit welcher Raffinesse und welchem taktischen Geschick Hun Sen gegen seine Gegner vorgeht. Auf der einen Seite versucht er, seine Vorgehensweise im letzten Jahr gegen Ranariddh zu legitimieren, um ihm auf der anderen Seite mit diesem Schuldspruch eine Teilnahme an den Parlamentswahlen im Juli zu verwehren. Sollte dies gelingen bzw. sollte es auf irgendeine Art und Weise zu einer Wahlmanipulation kommen, ist zu befürchten, daß sämtliche Oppositionsparteien - neben der FUNCINPEC und der San-Rainsy-Partei noch einige andere - völlig von der Bildfläche verschwinden. Eine demokratische Opposition würde nicht mehr existieren. Kambodscha, dieses geschundene Land, das so viel Leid erlitten hat, braucht den inneren Frieden. Hun Sen bringt ihn nicht. Vor diesem Hintergrund erscheint es mir wichtig, festzustellen, daß alle Anstrengungen seitens der Bundesregierung und der westlichen Geberländer zusammen mit den ASEAN-Staaten unternommen werden müssen, die faire und freie Wahlen garantieren. Nur auf diesem Wege erhält Kambodscha das, was es so dringend benötigt: Demokratie und Frieden! Ich wünsche auch von hier aus - erlauben Sie mir die Bemerkung - besonders San Rainsy Erfolg. Er wird die Unterstützung der deutschen Liberalen bei seinem schweren Weg benötigen. Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Kambodscha befindet sich heute an einem Scheideweg. Die Ereignisse der kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob das Land auf den Weg der Demokratie und der Beachtung der Menschenrechte zurückfindet und so auf den enormen Anstrengungen aufbaut, die die internationale Gemeinschaft 1993 mit der Vorbereitung und Durchführung der nach jahrzehntelangem Krieg ersten demokratischen Wahlen erbracht hat, oder abermals in Chaos und Bürgerkrieg versinkt. Die Bundesregierung begrüßt es daher ausdrücklich, daß sich der Deutsche Bundestag in dieser für Kambodscha kritischen Zeit mit der Lage in diesem Land auseinandersetzt und mit dem vorliegenden Antrag aller in diesem Hohen Hause vertretenen demokratischen Parteien die Politik der Bundesregierung unterstützt. Die Lage in Kambodscha ist gekennzeichnet von positiven, aber auch von negativen Entwicklungen. Zunächst das Positive: Die innenpolitische Lage ist relativ stabil. Hun Sen, der Zweite Premierminister ist unbestritten der mächtigste Mann im Land. Das Parlament hat seine Arbeit wieder aufgenommen. Seit Anfang Dezember 1997 sind zahlreiche während der Juli-Krise ins Ausland geflohene Oppositionspolitiker nach Phnom Penh zurückgekehrt. Oppositionelle FUNCINPEC-Abgeordnete haben ihre Sitze im Parlament wieder einnehmen können. Zumindest in Phnom Penh können alle politischen Parteien sich frei artikulieren. Beide Seiten, die seit Juli 1997 in bewaffnete Auseinandersetzungen im Norden des Landes verstrickt waren, haben Ende Februar 1998 einen Waffenstillstand ausgerufen, der im großen und ganzen hält. Damit wurde eine Forderung des japanischen VierPunkte-Planes grundsätzlich erfüllt. Auch das größte innenpolitische Problem, die Frage nach der Rückkehr von Prinz Ranariddh und dessen Teilnahme an den Wahlen im Juli dieses Jahres, ist gelöst, nachdem König Sihanouk am 21. März 1998 auf bitten Hun Sens seinem Sohn eine umfassende Amnestie in bezug auf alle Vorwürfe, einschließlich der zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen, gewährt hat. Damit steht der Rückkehr Prinz Ranariddhs voraussichtlich am 30. März 1998 nichts mehr im Wege. Die Bundesregierung, die sich zusammen mit ihren Partnern in der EU für die Rückkehr aller ins Ausland geflohenen kambodschanischen Politiker eingesetzt hat, begrüßt diese positiven Enwicklungen. Jetzt kommt es darauf an, daß die für den 26. Juli 1998 angesetzten Wahlen tatsächlich stattfinden und daß diese frei und fair verlaufen. Freie und faire Wahlen sind der Schlüssel für die weitere Entwicklung Kambodschas. Deutschland und die EU wollen bei der Vorbereitung und der Organisation der Wahlen helfen. Die EU hat daher mit der kambodschanischen Regierung ein Wahlunterstützungsprogramm vereinbart, das von der EU-Kommission implementiert wird. Von den insgesamt 9,5 Millionen ECU entfallen 7 Millionen ECU auf eine Unterstützung bei der Wählerregistrierung und 2,5 Millionen ECU auf Wahlbeobachtung. Bei der Ausarbeitung des Finanzierungsvertrages wurde sichergestellt, daß die finanzielle Beteiligung der EU an den Wahlvorbereitungen ausgesetzt werden kann, sobald sich herausstellt, daß faire und freie Wahlen nicht möglich sind. Zu den Kriterien, die die EU in diesem Zusammenhang besonders im Auge hat, gehören eine internationalem Standard entsprechende Wahlgesetzgebung, eine unabhängige nationale Wahlkommission und die praktische Möglichkeit aller Parteien, an der Wahl teilzunehmen, der gleiche Zugang insbesondere zu den elektronischen Medien für alle, die sich an den Wahlen beteiligen wollen, ebenso wie die Freiheit vor Einschüchterung, die Rede- und Versammlungsfreiheit und die unbehinderte Tätigkeit internationaler Wahlbeoachter in jedem Stadium der Wahlen. Dennoch - und jetzt komme ich zu den eben erwähnten negativen Entwicklungen - ist erhebliche Skepsis im Hinblick auf die politische Großwetterlage und die Aussichten auf freie und faire Wahlen angebracht. Es liegen Berichte vor, die von einem Klima der politischen Einschüchterung insbesondere in den Provinzen sprechen. Bisher wurden keinerlei ernsthafte Bemühungen unternommen, um die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen im Gefolge des Staatsstreiches zu untersuchen. Im Gegenteil: Seit Juli 1997 kam es zu weiteren 44 Morden an der Opposition nahestehenden Personen; 12 Menschen werden vermißt. Die Opposition hat bislang kaum Zugang zu den elektronischen Medien. Das wohl schwierigste Problem - weil das allgemeine politische Klima prägend - liegt in der allgemein praktizierten und gesetzlich verankerten Straffreiheit für Staatsbedienstete, die Menschenrechtsverletzungen wie Morde an kritischen Journalisten oder Bombenattentate auf Anhänger politischer Parteien erheblich begünstigen. Es gibt noch keine Anzeichen dafür, daß sich die Regierung dieses Problems annehmen will. Beide Premierminister haben dessenungeachtet wiederholt versichert, an der Durchführung freier und fairer Wahlen festhalten zu wollen. Insgesamt geben die rechtlichen Rahmenbedingungen nach Einschätzung der Bundesregierung eine zufriedenstellende und unter demokratischen Gesichtspunkten akzeptable Basis für die Durchführung freier und fairer Wahlen ab. Erhebliche Sorge bereitet jedoch der Umstand, daß die kambodschanische Regierung kürzlich mit einer israelo-argentinischen Privatfirma einen Vertrag abgeschlossen hat, mit dem diese mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen für den Fall beauftragt wird, daß internationale Wahlhilfe ausbleibt. Als Gegenleistung soll das Unternehmen 26 Millionen US-Dollar erhalten. Der Wahlmanipulation ist damit Tür und Tor geöffnet. Es ist daher entscheidend, daß die EU nicht voreilig und unüberlegt ihr Wahlunterstützungsprogramm einstellt. Japan legte einen Vier-Punkte-Plan für eine politische Lösung des Konflikts vor, der mittlerweile von den kambodschanischen Konfliktparteien akzeptiert und teilweise umgesetzt wurde. Die Bundesregierung hat zusammen mit ihren EU-Partnern diesen Plan von Anfang an ebenso unterstützt wie die Bemühungen der ASEAN-Staaten um eine politische Stabilisierung der Lage. Als Mitglied der „Freunde Kambodschas" wird sie sich auch weiterhin dafür einsetzen, daß Kambodscha unter demokratischen Vorzeichen endlich zur Ruhe kommt. Die Menschen in diesem leidgeprüften Land haben es verdient.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Heinrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Palis, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß das Bewertungsrecht, das auch Sie im Grundsatz begrüßt haben, eine steuerliche Abgrenzung beinhaltet und mit der Viehhaltung und mit der Düngeverordnung überhaupt nichts zu tun hat?


Rede von Kurt Palis
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Heinrich, mir ist schon klar, daß die zwei Vorschriften zwei verschiedene politische Ziele haben. Aber wir müssen mindestens die Frage gründlich untersuchen, ob nicht doch innere Zusammenhänge beachtet werden sollten, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Ich kann mir beispielsweise vorstellen, daß eine bestimmte Staffelung im Gewerbebetrieb und im landwirtschaftlichen Betrieb durchaus unterschiedlich gehandhabt wird. Ich kündige das an; das Ergebnis am Ende der Prüfung kann sein, daß die zwei Dinge in der Tat nichts miteinander zu tun haben. Vielen Dank.
Zum Schluß noch ein ganz kurzes Wort zur Kostenfrage. Da heißt es in der Vorlage der Koalitionsfraktionen zu § 24 des Umsatzsteuergesetzes, eine Anhebung der Durchschnittsätze und Vorsteuerpauschalsätze verursache keine Kosten. Zur Änderung der Vieheinheitenstaffel heißt es: Die Kosten „lassen sich ... nicht beziffern, dürften jedoch nicht ins Gewicht fallen".

(Heiterkeit bei der SPD Horst Sielaff [SPD]: Sehr präzise ist das! Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Eine gute Formulierung!)

Ob dem so ist, wird bei den nun anstehenden Ausschußberatungen ebenfalls zu klären sein. Allerdings
steht eines für mich fest: Wenn es zutrifft, daß beide

Kurt Palis
Gesetzesänderungen keine Kosten verursachen, dann sollten die Bauern sich auch nicht allzusehr über dieses Wahlgeschenk freuen; denn dann kommt nicht viel auf sie zu.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich gebe das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Hansgeorg Hauser.