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    Plenarprotokoll 13/222 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 222. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. März 1998 Inhalt: Begrüßung des Parlamentspräsidenten der Republik Kasachstan, Herrn Dr. Marat T. Ospanow und seiner Delegation . 20239 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Günter Schluckebier, Julius Louven, Christian Lenzer, Dr. Dietrich Sperling, Dr. Christa Luft, Dr. Konstanze Wegner und Hans Berger 20239 B Wahl des Abgeordneten Ulrich Adam zum ordentlichen Mitglied sowie des Abgeordneten Dr. Hermann Pohler zum stellvertretenden Mitglied im Beirat der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 20239 C Absetzung von Tagesordnungspunkten 20240 A Nachträgliche Ausschußüberweisungen 20240 B Erweiterung der Tagesordnung 20239 C Eintritt der Abgeordneten Annegret Kramp-Karrenbauer in den Deutschen Bundestag 20244 B Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (Drucksachen 13/9339, 13/9913) 20240 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union - zu dem Antrag des Abgeordneten Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratische Reformen auf dem Weg zu einer politischen Union - die zentrale Aufgabe der Regierungskonferenz - zu dem Antrag der Abgeordneten Manfred Such, Christian Sterzing, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maastricht II: Wege zu einer Politischen Union mit bürgerrechtlichem Fundament und demokratischen Strukturen in der Justiz- und Innenpolitik - zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Sterzing, Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Europäische Union muß zum Motor für eine zivile Außenpolitik werden - zu dem Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Christian Sterzing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ökologisierung der Europäischen Verträge - zu dem Antrag der Abgeordneten Steffen Tippach, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Neuverhandlung des Amsterdamer Vertrags - zu der Entschließung des Europäischen Parlaments Zum Vertrag von Amsterdam (Drucksachen 13/7823, 13/7824, 13/ 7825, 13/7822, 13/9379, 13/9819 Nr. 1.5, 13/9912) 20240 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 20241 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 20244 B, 20273 D, 20288 B Rudolf Seiters CDU/CSU . . . 20248 A, 20258 C Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20251 B Dr. Helmut Haussmann F.D.P 20253 B Dr. Gregor Gysi PDS 20255 A Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . 20255 D Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20258 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 20258 D Siegmar Mosdorf SPD . . . 20261 A, 20268 B Otto Schily SPD 20261 B, 20280 A Peter Conradi SPD 20262 C Rudolf Scharping SPD 20263 D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 20267 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20274 C Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 20277 C Peter Conradi SPD 20282 B Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 20283 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 20284 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 20285 D Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 20288 B, 20289 C Manfred Müller (Berlin) PDS 20288 C Dr. Liesel Hartenstein SPD (Erklärung nach § 31 GO) 20289 D Namentliche Abstimmung 20290 D Ergebnis 20291 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksachen 13/7274, 13/9211, 13/9545, 13/10002) 20294 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Drucksachen 13/8651, 13/9644, 13/ 9661, 13/9841, 13/10004) 20294 D Dr. Heribert Blens CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 20294 D Dr. Peter Struck SPD (Erklärung nach § 31 GO) 20296 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20297 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 20298 A Dr. Gregor Gysi PDS (Erklärung nach § 31 GO) 20299 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 20300 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS (Erklärung nach § 31 GO) 20301 A Otto Schily SPD (Erklärung nach § 31 GO) 20301 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS (Erklärung nach § 31 GO) 20302 B Rolf Köhne PDS (Erklärung nach § 31 GO) 20302 C Namentliche Abstimmung 20303 A Ergebnis 20305 B Tagesordnungspunkt 6: a) Große Anfrage der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Dietmar Schütz (Oldenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stand der Arbeiten am Umweltgesetzbuch (Drucksachen 13/2551, 13/4767) . . . 20303 A b) Große Anfrage der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Dietmar Schütz (Oldenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung (Drucksachen 13/3778, 13/8155) 20303 B c) Große Anfrage der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stand der Umweltökonomischen Gesamtrechnung (Drucksachen 13/2395, 13/4435) . . . 20303 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Moderne Umweltpolitik für eine Nachhaltige Entwicklung in Deutschland (Drucksache 13/10010) 20303 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . . 20303 C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . . 20308 A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 20309 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20310 A Birgit Homburger F D P. 20312 A Eva Bulling-Schröter PDS 20315 A Christoph Matschie SPD 20316 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 20318 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 20320 B Rolf Köhne PDS 20321 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 20322 C Christoph Matschie SPD 20325 B Tagesordnungspunkt 17: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Kirgisischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 13/9852) 20326 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. September 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Macau über den Luftverkehr (Drucksache 13/9853) 20326 C c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Februar 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über den Luftverkehr (Drucksache 13/9854) 20326 C d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zuordnungsrechtes (Drucksache 13/9719) 20326 D e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze (Drucksache 13/9820) 20326 D f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Drucksache 13/9956) 20326 D g) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel „Tierschutz") (Drucksache 13/9723) 20327 A h) Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Dieter Maaß (Herne), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Finanzielles Engagement von Genossenschaftsmitgliedern fördern (Drucksache 13/5560) 20327 A i) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ausbildungsrefom in den Pflegeberufen (Drucksache 13/7418) 20327 B j) Antrag der Abgeordneten Dr. Edith Niehuis, Anke Eymer, und weiterer Abgeordneter: Umsetzung der Aktionsplattform der Vierten Weltfrauenkonferenz in internationalen Konferenzen überprüfen (Drucksache 13/ 9483) 20327 B k) Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Dr. R. Werner Schuster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung des Zentrums für Internationale Zusammenarbeit Bonn (Drucksache 13/9769) 20327 B 1) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Halo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbesserungen beim Transport von Schlachttieren in Europa (Drucksache 13/9828) 20327 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldenverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof (Drucksache 13/9954) 20327 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof (Drucksache 13/9955) 20327 D c) Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Detlef Helling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Roland Kohn, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F.D.P.: Weiterentwicklung des Zentrums für internationale Zusammenarbeit in Bonn (Drucksache 13/10018) 20327 D d) Antrag der Abgeordneten Dr. Rolf Olderog, Klaus Riegert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann, Birgit Homburger und der Fraktion der F.D.P.: Sporttourismus, neuartige Sportaktivitäten und Umweltschutz (Drucksache 13/10017) . . 20328 A e) Antrag der Abgeordneten Christa Lörcher, Arne Fuhrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bundeseinheitliche Regelung einer qualifizierten Altenpflegeausbildung (Drucksache 13/10016) 20328 A Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rezzo Schlauch, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Begrenzung des aktiven Wahlrechts für Deutsche, die nicht in den Gebieten der Mitgliedstaaten des Europarates leben (Drucksachen 13/7864, 13/9686) 20328 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksachen 13/9530, 13/9830) . 20328 D c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (Drucksachen 13/7955, 13/9995) . 20329 A d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 13/9110, 13/9940) 20329 B e) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1997 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 646 12 - Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) - (Drucksachen 13/9263, 13/9461 Nr. 3, 13/9800) . . . 20329 C f) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1997 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 656 51 Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte - (Drucksachen 13/9333, 13/9461 Nr. 7, 13/9801) 20329 C g) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1997 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 642 01 - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - (Drucksachen 13/9277, 13/9461 Nr. 6, 13/9802) . . . 20329 D h) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1997 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 893 01 - Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz - (Drucksachen 13/9276, 13/9461 Nr. 5, 13/9803) 20329 D i) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1997 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 893 01 - Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz - (Drucksachen 13/9568, 13/9669 Nr. 1.3, 13/9804) 20330 A j) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1997 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 893 01 - Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz - (Drucksachen 13/9569, 13/9669 Nr. 1.4, 13/9805) 20330 A k) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Flughafengebühren (Drucksachen 13/8615 Nr. 2.35, 13/10006) . . 20330 B 1) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Memorandum der Kommission Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Luftverkehr Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 über die Einzelheiten der Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltungsweisen im Luftverkehr zwischen der Gemeinschaft und Dritten Ländern (Drucksachen 13/8508 Nr. 2.29, 13/ 10007) 20330 C m) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Zulassungsdokumente für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksachen 13/8508 Nr. 2.21, 13/ 10008) 20330 D n) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 95/21/EG des Rates zur Durchsetzung internationaler Normen für die Schiffssicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen und in Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten fahren (Hafenstaatkontrolle) (Drucksachen 13/8615 Nr. 2.98, 13/10009) . . 20330 D o-x) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 297 bis 306 zu Petitionen (Drucksachen 13/9877 bis 13/9886) . 20331 A Dr. Christa Luft PDS (Erklärung nach § 31 GO) 20332 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Verhandlungen über ein internationales Abkommen für umweltverträglichen Tourismus (Drucksache 13/10024) 20332 D Tagesordnungspunkt 8: a) Große Anfrage der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz verfolgter Frauen (Drucksachen 13/8217, 13/9715) 20332 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Christel Hanewinckel, Anni Brandt-Elsweier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die 4. Weltfrauenkonferenz (4. WFK) vom 4. bis 15. September 1995 in Peking - zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Bärbel Sothmann, Renate Diemers und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Fraktion der F.D.P.: Gleichberechtigung verwirklichen - Nationale Strategien nach der Vierten Weltfrauenkonferenz (Drucksachen 13/6736, 13/7072, 13/7096, 13/ 7057, 13/8118) 20333 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig, Volker Neumann (Bramsche), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wiederherstellung der Menschenrechte - insbesondere der Rechte von Frauen - in Afghanistan - zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Waltraud Schoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Menschenrechte von Frauen in Afghanistan wiederherstellen (Drucksachen 13/5968, 13/ 5958, 13/9831) 20333 B Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20333 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 20334 D Dr. Edith Niehuis SPD 20335 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 20338 B Petra Bläss PDS 20333 D Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 20340 D Dr. Christoph Zöpel SPD 20342 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 20344 C, 20346 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . 20345 C Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20346 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 20347 B Dr. Christoph Zöpel SPD 20348A Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20348 B Tagesordnungspunkt 9: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) (Drucksache 13/9712) 20349 C - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Dr. Uwe Jens, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Transparenz und Beschränkung von Machtkonzentration in der deutschen Wirtschaft (Transparenz- und Wettbewerbsgesetz) (Drucksache 13/367) . 20349 C - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steigerung der Effizienz von Aufsichtsräten und zur Begrenzung der Machtkonzentration bei Kreditinstituten infolge von Unternehmensbeteiligungen (Drucksachen 13/9716, 13/10038) . 20349 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrenzung der Bankenmacht und Verbesserung der Unternehmenskontrolle - Voraussetzung für mehr Transparenz und Innovation (Drucksachen 13/7737, 13/ 10038) 20349 D Joachim Gres CDU/CSU 20350 A Hans Martin Bury SPD 20354 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 20355 B Joachim Gres CDU/CSU . . . 20356 B, 20357 A Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20358 A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P 20359 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 20361 D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 20363 B Dr. Eckhart Pick SPD 20364 C Hartmut Schauerte CDU/CSU 20365 C Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts (Drucksachen 13/9314, 13/9437, 13/10037) . 20368 A b) Antrag der Abgeordneten Claus-Peter Grotz und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Horst Friedrich und der Fraktion der F.D.P.: Harmonisierungsdefizite bei Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt (Drucksache 13/9855) . 20368 B Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz) (Drucksachen 13/8445, 13/10014) . . 20369 A Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Drucksachen 13/9741, 13/9818, 13/9976, 13/10033) 20369 C Tagesordnungspunkt 14: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für apothekenpflichtige Arzneimittel auf 7 Prozent (Drucksache 13/9759) . . . 20369 D b) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, Dr. Uwe-Jens Rössel, Rolf Kutzmutz und der Gruppe der PDS: Besteuerung von Luxusgegenständen (Drucksache 13/9760) . . 20370 A c) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen (Drucksache 13/9790) 20370 A Dr. Barbara Höll PDS 20370 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 13/ 9996) 20371 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Klaus Kirschner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Arzneimittelhaftungsrechts (Drucksache 13/10019) . . . . 20371 D Nächste Sitzung 20372 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20373* A Anlage 2 Stimmverhalten beim Beschluß zum Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion MdlAnfr 44 - Drs. 13/9987 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 20373* B Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Gesetzentwurf: zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (Tagesordnungspunkt 5 a) Gerhard Scheu CDU/CSU 20373* D Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU 20374* C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 20374* D Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos . . 20375* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerd Müller, Dr. Christian Ruck, Albert Deß, Johannes Singhammer, Heinz-Georg Seiffert, Hans Michelbach, Bartholomäus Kalb, Frederick Schulze (Sangershausen), Hans-Otto Wilhelm (Mainz), Michael Teiser, Wilhelm Josef Sebastian, Dr. Peter Paziorek, Meinolf Michels, Herbert Frankenhauser, Dr. Erich Riedl (München), Kurt J. Rossmanith, Josef Hollerith, Max Straubinger, Dr. Egon Jüttner (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (Tagesordnungspunkt 5 a) 20375* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hermann Bachmeier, Eckart Kuhlwein, Hans Martin Bury, Dr. Marliese Dobberthien, Dr. R. Werner Schuster und Iris Gleicke (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Zusatztagesordnungspunkt 6) 20376* B Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Zusatztagesordnungspunkt 6) 20377* A Margitta Terborg SPD 20377* A Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20377* B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Dr. Irmgard Schwaetzer, beide F.D.P. . . 20378* C Dr. Winfried Wolf PDS 20378* D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20379* C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Otto Graf Lambsdorff und Hans-Dietrich Genscher zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Zusatztagesordnungspunkt 6) 20379* D Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Heinz Schemken (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität 20380* B Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Ruth Fuchs, Rosel Neuhäuser, Klaus-Jürgen Warnick, Heidemarie Lüth, Rolf Kutzmutz und Dr. Ludwig Elm (alle PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 300 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 18r) . . . . 20380* C Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heidemarie Lüth und Dr. Ruth Fuchs (beide PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 302 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 18t) 20380* D Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts, b - Antrag: Harmonisierungsdefizite bei Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt) Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . 20381* B Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . 20382* B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20383* D Horst Friedrich F.D.P. 20384* C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 20385 * B Dr. Norbert Lammert Parl. Staatssekretär BMV 20385* D Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 a (Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts) Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 20387* A Dr. Eckhart Pick SPD 20388* A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20389* C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 20389* C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 20391* B Rainer Funke Parl. Staatssekretär BMJ 20392* A Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Entwurf eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) Heinz Schemken CDU/CSU 20392* C Franz Thönnes SPD 20394* A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20395* C Dr. Gisela Babel F.D.P 20396* B Petra Bläss PDS 20397* A Dr. Norbert Blüm Bundesminister BMA 20397* C Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (a - Antrag: Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für apothekenpflichtige Arzneimittel auf 7 Prozent, b - Antrag: Besteuerung von Luxusgegenständen, c - Antrag: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen) Johannes Selle CDU/CSU 20398* D Dieter Grasedieck SPD 20401* B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20402* B Gisela Frick F.D.P 20403* C Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes) sowie zum Zusatztagesordnungspunkt 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Arzneimittelhaftungsrechts) Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 20404* B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 20405* C Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20407* A Dr. Dieter Thomae F.D.P 20408* A Dr. Ruth Fuchs PDS 20408 * D Dr. Sabine Bergmann-Pohl Parl. Staatssekretär BMG 20409 * B 222. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. März 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 221. Sitzung, Seite 20 205 D, Zeile 4: Statt „Anspruchsgesetz" ist „Einspruchsgesetz" und in Zeile 5 ist statt „Anspruch" „Einspruch" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albowitz, Ina F.D.P. 5. 3. 98 Buwitt, Dankward CDU/CSU 5. 3. 98 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 5. 3. 98 Dreßler, Rudolf SPD 5. 3. 98 Eymer, Anke CDU/CSU 5. 3. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 5. 3. 98 * Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 5. 3. 98 Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 5. 3. 98 Imhof, Barbara SPD 5. 3. 98 Jacoby, Peter CDU/CSU 5. 3. 98 Jelpke, Ulla PDS 5. 3. 98 Kauder, Volker CDU/CSU 5. 3. 98 Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 5. 3. 98 Kurzhals, Christine SPD 5. 3. 98 Lohmann (Witten), Klaus SPD 5. 3. 98 Regenspurger, Otto CDU/CSU 5. 3. 98 Reinhardt, Erika CDU/CSU 5. 3. 98 Dr. Röhl, Klaus F.D.P. 5. 3. 98 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 5. 3. 98 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 5. 3. 98 Schumann, Ilse SPD 5. 3. 98 Teuchner, Jella SPD 5. 3. 98 Titze-Stecher, Uta SPD 5. 3. 98 Vergin, Siegfried SPD 5. 3. 98 Verheugen, Günter SPD 5. 3. 98 Wohlleben, Verena SPD 5. 3. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (Drucksache 13/9987 Frage 44): Wie wird die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestages für ihr Stimmverhalten bei den Beschlüssen nach Artikel 109j Abs. 3 und 4 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Union einholen, und durch welche Verfahrensweise wird sie sicherstellen, daß sich diese Abstimmung entsprechend der gemeinsamen Erklärung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates auf „dieselbe Materie wie die Bewertung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister und die Entscheidung des Rates in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs" (d. h. auch auf die Teilnahme einzelner Mitgliedsstaaten) bezieht? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Europäische Kommission und das Europäische Währungsinstitut werden am 25. März 1998 ihre Konvergenzberichte vorlegen. Die Deutsche Bundesbank wird am 26. März 1998 - einer Bitte von Bundeskanzler Dr. Kohl entsprechend - ihre Stellungnahme zur Konvergenzlage in der Europäischen Union mit Blick auf die 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion festlegen. Am 27. März 1998 wird das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen Berichten verabschieden und sie gemeinsam mit diesen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zuleiten, damit jene - wie in ihren Entschließungen anläßlich der Ratifizierung des Vertrages von Maastricht gefordert - ihre Voten abgeben können. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (Tagesordnungspunkt 5 a) Gerhard Scheu (CDU/CSU): Gegen das Vertragsgesetz bestehen nach meiner Beurteilung erhebliche Einwände: Erstens. Nach Auffassung der Bundesregierung (Begründung zu Art. 1, BT-Drucksache 13/9339, S. 6), des Bundesrates wie auch der Fraktionen der SPD, der F.D.P. und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 13/9913, S. 11f.) bedarf das Vertragsgesetz gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und der Stimmen des Bundesrates. Zweitens. Im federführenden Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union hingegen blieb diese Rechtsfrage, wie sich aus Abschnitt B.I des Berichts ergibt (BT-Drucksache 13/9913, S. 11f.), letztlich in der Schwebe. Ausgeführt wird dort u. a.: „Nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erfordert die Ratifizierung des Vertrages von Amsterdam keine Zweidrittelmehrheit. " Drittens. Ich halte diese nur scheinbar pragmatische, in Wirklichkeit europa- und verfassungsrechtlich hochbedeutsame Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - in Übereinstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung - für evident unrichtig. Das Vertragswerk von Amsterdam enthält Änderungen der vertraglichen Grundlagen der EU und vergleichbare programmatische Regelungen, die das Grundgesetz seinem Inhalt und seinem Kompetenzgefüge nach auf vielfältige Weise über das derzeitige Integrationsprogramm hinaus der potentiellen Geltung und Anwendbarkeit eines Rechts aus anderer als deutscher Quelle modifizierend öffnen können. Die Kompetenzen der Gemeinschaft haben inzwischen eine derartige Fülle und Dichte erreicht, daß der weitere Fortgang des Integrationsprozesses nur noch in rechtlicher Präzision, Entschiedenheit und Verbindlichkeit gestaltet werden darf. Hierzu gehört aus meiner Sicht als Abgeordneter des Deutschen Bundestages zuvörderst die unbedingte Rechtsklarheit, ob es sich beim Vertragsgesetz um ein Gesetz handelt, das einer qualifizierten Mehrheit bedarf oder nicht. Viertens. Der Vertrag von Amsterdam soll u. a. die „Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit einer sich erweiternden Europäischen Union ... sicherstellen" (Denkschrift, A., BT-Drucksache 13/9339, S. 139). Gleichwohl dieser „Perspektive der EU-Erweiterung" war die „Neuordnung der Gemeinschaftsfinanzen" nicht Gegenstand der Regierungskonferenz (a. a. O.) und wurde die Frage insbesondere auch einer Revision der unfairen und ungerecht gewordenen Nettofinanzbelastung Deutschlands einer „späteren gesonderten Behandlung" (a. a. O.) zugewiesen. Die Vorlage der EG-Kommission über die Erweiterung der EU - „Agenda 2000" (BT-Drucksache 13/8391 vom 13. August 1997, Dritter Teil, III.1-III.4, S. 87 ff.) - spricht sich insoweit eindeutig dafür aus, den geltenden Eigenmittelbeschluß und den Mechanismus zur Reduzierung des Beitrags des V.K. erst nach der „ersten Beitrittswelle" zu überprüfen. Bis dahin soll nach dem erklärten Willen der Kommission der geltende und nur einstimmig zu ändernde Eigenmittelbeschluß unverändert in Kraft bleiben. Fünftens. Meiner Auffassung nach widerspricht diese Haltung der Kommission dem aus der Gemeinschaftstreue folgenden Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme und elementaren Interessen des Mitgliedstaates Deutschland. Deutschland kann angesichts seiner fortdauernden Sonderbelastung durch die deutsche Einheit keinesfalls auch noch die Kosten der Osterweiterung der EU im bisherigen Umfang leisten. Ohne einen Korrekturmechanismus, der für alle Mitgliedstaaten zu einer am wirtschaftlichen Wohlstand der Länder bemessenen fairen Nettobelastung führt, wäre das Programm einer sich um zehn östliche Länder erweiternden EU ein finanzpolitischer Sprengsatz. Überlegungen, die Aufbringung der notwendigen Finanzmittel einseitig zu Lasten der deutschen Landwirtschaft zu bewerkstelligen, ohne wenigstens zugleich substantielle Bereiche der Agrarpolitik in die nationale Kompetenz zurückzugeben, kann ich nicht zustimmen. Sechstens. Artikel 63 Nr. 4 (ex-Art. 73k) des Vertrages räumt dem Rat die Kompetenz zur „Festlegung der Rechte und Bedingungen" ein, unter denen sich Staatsangehörige dritter Länder" in anderen Mitgliedstaaten aufhalten dürfen." Diese Frage war bisher Kompetenz des deutschen Ausländerrechts. Würde der Rat, was nicht fern liegt, beschließen, daß die Inanspruchnahme sozialer Leistungen den anderen Mitgliedstaat nicht zu aufenthaltsversagenden oder -beendenden Maßnahmen mit Sofortvollzug befugt, so entstünde daraus angesichts des vergleichsweise hohen Niveaus des deutschen Sozialleistungsrechts ein die weitere Zuwanderung nach Deutschland provozierendes Sozialleistungsgefälle. Ich halte es deshalb für unverzichtbar, daß die Bundesregierung den übrigen EU-Mitgliedstaaten zu Art. 63 Nr. 4 EGV (neu) ihre Rechtsauffassung notifiziert, daß das nationale Recht insoweit zumindest den Nachweis dauerhaft voll ausreichender Existenzmittel zu verlangen oder andere Maßnahmen als „vereinbar" mit dem Vertrag (Art. 63 Abs. 2) zu verfügen berechtigt ist. Siebtens. Die Zustimmung zum Vertragsgesetz ist mir unter diesen Umständen außerordentlich schwer gefallen. Wenn ich mich gleichwohl dem Gesetz nicht versagt habe, so im wesentlichen deshalb, weil die Integration Europas zur Staatsraison Deutschlands gehört, weil - außer meiner eigenen - alle übrigen Fraktionen des Bundestages und der Bundesrat vom Erfordernis der Zweidrittelmehrheit ausgehen, weil die Bundesregierung (nur) dann Gelegenheit hat, das elementare Interesse an einer fairen Nettofinanzbelastung Deutschlands politisch pflichtgemäß zur Geltung zu bringen und weil die Bundesregierung meiner Kenntnis nach zugesichert hat, zu Art. 63 EGV (neu) eine interpretierende Erklärung vertragswirksam zu notifizieren. Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) (CDU/CSU): Meine heutige Zustimmung erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß ich - insbesondere in einem mehrheitlich sozialistisch geprägten Europa - auf Sicht durchaus Schwierigkeiten sehe, den Euro in ähnlicher Stabilität wie heute die Deutsche Mark zu sichern. Auch unsere innenpolitische Erfahrung, etwa an Hand hoher Verschuldung und mehr und mehr zunehmender Abhängigkeit von Bundesländern wie Niedersachsen oder das Saarland von Instrumenten wie dem Länderfinanzausgleich, lehrt: Europäische Währungspolitik unter linken, sozialistischen oder auch sozialdemokratischen Vorzeichen ist risikobehaftet. Andererseits ist für mich persönlich entscheidend, daß Europa analog zum Dollar eine starke, einheitliche europäische Währung dringend braucht und diese auch weltwirtschaftlich erforderlich ist. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Der Amsterdamer Vertrag ist eine unzulängliche Grundlage zur Schaffung eines Europas der Menschen, das Arbeit in den Mittelpunkt des politischen Handelns stellt. Vielmehr trägt der Vertrag die Handschrift des Kapitals. In diese Richtung wurde der Vertrag vor allem durch die einseitig auf Kapitalrenditen ausgerichtete Politik der Bundesregierung getrieben. Ein Europa der Menschen ist andererseits unerläßlich zur dauerhaften Sicherung des Friedens und kann eine Basis für wirtschaftliche und soziale Stabilität werden. Bei politischen Entscheidungen über internationale Verträge müssen manchmal nationale politische Grundsätze übersprungen werden, um die angestrebten internationalen Ziele zu erreichen. Obgleich ich dem vorliegenden Vertrag skeptisch gegenüberstehe, werde ich dem Vertrag trotz großer Bedenken zustimmen in der Erwartung, daß ab Herbst dieses Jahres eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung im Kontext mit ihren europäischen Schwesterparteien Europa vertraglich so gestalten wird, daß Mensch und Arbeit wieder in den Mittelpunkt politischen Handelns gestellt werden und nicht ausschließlich hohe Kapitalrenditen. Kurt Neumann (Berlin) (fraktionslos): Ich Stimme dem Gesetz zum Vertrag von Amsterdam zu, - obwohl der Vertrag die notwendigen Ergänzungen und Weiterentwicklungen des Vertrages von Maastricht nicht leistet, - obwohl der Vertrag die grundlegende Demokratisierung der europäischen Institutionen schuldig bleibt und insbesondere die Stellung des Europäischen Parlaments nicht hinreichend stärkt, - obwohl der Vertrag die Ergänzung des Binnenmarkts und der bevorstehenden Währungsunion durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik kaum mehr als in verbalen Andeutungen vornimmt und zu einer stärkeren Ausrichtung auf eine wirksame Beschäftigungspolitik nur wenig beiträgt. Ich stimme dem Gesetz zum Vertrag von Amsterdam aber zu, - weil ohne ihn die durch den Vertrag von Maastricht geschaffene neoliberale Ausrichtung der Europäischen Union unverändert und uneingeschränkt fortbestünde, - weil ohne ihn die deutlichere Akzentuierung des EG-Vertrags zugunsten der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht erfolgte und die rechtliche Absicherung von Quotenregelungen in Artikel 141 nicht in Kraft träte, - weil ohne ihn eine Stärkung der Stellung des Europäischen Parlaments nicht einmal in dem vorgesehenen Umfang stattfände, - weil ohne ihn selbst die nur ansatzweise erfolgten Schritte hin zu einer europäischen Beschäftigungspolitik in Titel VIII des EG-Vertrages unterblieben. Ich stimme dem Gesetz zum Vertrag von Maastricht zu in der Erwartung, - daß mit einem Regierungs- und Politikwechsel in der Bundesrepublik Deutschland nach den Bundestagswahlen 1998 Initiativen zur weiteren - vor allem der wirtschafts- und sozialpolitische - Fortentwicklung der Europäischen Union eingeleitet werden, - daß das Europäische Parlament gegenüber der Kommission und dem Rat die Aufgaben und Befugnisse erhält, die eine parlamentarische Verfaßtheit der Europäischen Union konstituieren, und daß seine Wahlmodalitäten demokratischen Anforderungen angepaßt werden, - daß die Europäische Kommission für den notwendig gemeinschaftlich zu gestaltenden Bereich der Wirtschaftspolitik zur europäischen Wirtschaftsregierung unter voller demokratischer Kontrolle durch das Europäische Parlament wird, - daß die Europäische Union die soziale und ökologische Gestaltung der internationalen Wirtschaftsordnung gegenüber allen Versuchen durchsetzt, über Organisationen wie die WTO und die OECD im Interesse der transnational agierenden Unternehmen die Selbstbestimmung von Nationalstaaten und regionalen Zusammenschlüssen, die kulturelle Eigenständigkeit der Staaten und Regionen sowie die ökologischen Standards und sozialen Errungenschaften einzuschränken und abzubauen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerd Müller, Dr. Christian Ruck, Albert Deß, Johannes Singhammer, Heinz-Georg Seiffert, Hans Michelbach, Bartholomäus Kalb, Frederick Schulze (Sangerhausen), Hans-Otto Wilhelm, Michael Teiser, Wilhelm Josef Sebastian, Dr. Peter Paziorek, Meinolf Michels, Herbert Frankenhauser, Dr. Erich Riedl (München), Kurt J. Rossmanith, Josef Hollerith, Max Straubinger, Dr. Egon Jüttner (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (Tagesordnungspunkt 5 a) Zur europäischen Integration gibt es weder eine politische noch eine ökonomische Alternative. Frieden, Freiheit, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit sind die Errungenschaft der europäischen Zusammenarbeit. Grundlage der Zusammenarbeit innerhalb der EU muß auch in der künftigen Form der Gemeinschaft die Vielfalt der nationalen Identitäten bleiben. Die EU muß von unten gebaut, sie darf nicht von oben verordnet werden. Die EU muß auf der Grundlage demokratischer, sozialer, freiheitlicher und föderaler Strukturen verwirklicht werden. Die Aufgaben und Befugnisse der EU und der Mitgliedsländer sind unter strikter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips klar abzugrenzen. Die EU ist ein Staatenverbund. In der EU müssen verstärkt demokratische Grundregeln verwirklicht werden. Der Vertrag von Amsterdam sollte in der Weiterentwicklung des Maastricht-Vertrages zur Schaffung der Politischen Union beitragen und die institutionellen Voraussetzungen für die Osterweiterung darstellen. Diese Zielsetzung wurde noch nicht in allen Punkten hinreichend umgesetzt: 1. Auch das Vertragswerk von Amsterdam hat bei der Beseitigung der Legitimations- und Demokratiedefizite noch keinen entscheidenden Durchbruch gebracht. Derzeit verfügt der Rat über Legislativ- und Exekutivbefugnisse. Die Rechtsakte, in denen die EU im Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit entscheidet, wurden erheblich ausgeweitet. Demgegenüber sind die Kontrollrechte der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments weiterhin unzureichend. Die Rechtsetzung in der EU muß sich auch in Zukunft in grundlegenden politischen Entscheidungen an der nationalen Willensbildung und Kontrolle der nationalen Parlamente orientieren. 2. Die EU-Kommission kann nicht die Funktion einer Quasi-EU-Regierung erhalten. 3. Für die Übertragung weiterer Rechte auf das Europäische Parlament ist Voraussetzung die Verwirklichung einer proportionalen Sitzverteilung und eines einheitlichen Wahlrechtes. 4. Vor einer Osterweiterung der EU muß Einigung über eine neue Gewichtung der Stimmen im Rat und die Zusammensetzung der Kommission erreicht werden. 5. Das europäische Finanzierungssystem muß reformiert werden mit dem Ziel einer gerechten Lastenverteilung und einer Reduzierung des deutschen Finanzbeitrages. 6. Die Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung müssen mit großem Nachdruck vorangebracht werden. 7. Unabdingbar notwendig ist ein System der solidarischen Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten der EU im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen. 8. Wir begrüßen, daß durch die Bundesregierung völkerrechtlich verbindlich klargestellt wird, daß die Bundesrepublik Deutschland und alle EU-Mitgliedstaaten Art. 73 k des Amsterdam-Vertrages und darauf beruhendes europäisches Recht so auslegen, daß ein Mitgliedstaat nicht daran gehindert werden kann, für diesen wichtigen Bereich der Einwanderungs- und Ausländerfragen innerstaatliche Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, die mit diesem Vertrag und mit internationalen Übereinkünften vereinbar sind. Es muß insbesondere weiter möglich sein, Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu verweigern, die Zugang zum Arbeitsmarkt suchen oder mangels ausreichender Existenzmittel die sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen würden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, spätestens im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft für die aufgezeigten Probleme Lösungsansätze zu erarbeiten. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Eckart Kuhlwein, Hans Martin Bury, Dr. Marliese Dobberthien, Dr. R. Werner Schuster und Iris Gleicke (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Zusatztagesordnungspunkt 6) Wir haben ausweislich des Plenarprotokolles 13/214 der damals zur Entscheidung anstehenden Änderung des Art. 13 GG sowie den ebenfalls zur Abstimmung anstehenden einfachgesetzlichen Regelungen, insbesondere den Änderungen der Strafprozeßordnung, nicht zugestimmt. Wir hielten entsprechend der damals abgegebenen schriftlichen Erklärung zur Abstimmung die Änderung des Art. 13 GG und die daraus entwickelten Eingriffsermächtigungen der Strafprozeßordnung für einen nicht hinnehmbaren und sachlich nicht gerechtfertigten tiefgehenden Eingriff in die Privatsphäre. Ein zentraler Punkt unserer Kritik war die willkürliche Aufspaltung in schutzwürdigere Gespräche von Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten und weniger schutzwürdigere Gespräche anderer Vertrauenspersonen, die sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Durch die heute zur Abstimmung stehende Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses wird wenigstens erreicht, daß sämtliche Personen, die für ihre unter Vertrauensschutz stehenden Gespräche gemäß § 53 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, von vornherein nicht abgehört werden können, so daß für den gesamten Bereich der Schutz der schutzwürdigen Gespräche von Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten, Beraterinnen und Beratern in Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Suchtfragen sowie Journalistinnen und Journalisten ein absolutes Abhörverbot geschaffen wird. Diese Berufsgruppen bedürfen für die unter Vertrauensschutz stehenden Gespräche der absoluten Gewißheit, daß der Inhalt dieser Gespräche nicht an die Ohren Dritter, auch nicht an die Ohren der Strafverfolgungsorgane gelangen kann. Wenn wir der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zustimmen, kann darin auch keine nachträgliche mittelbare Zustimmung zur Änderung des Art. 13 GG und den sonstigen Änderungen der Strafprozeßordnung gesehen werden. Wir halten die vorgenommene Änderung des Grundgesetzes nach wie vor für eine nicht hinnehmbare Generalermächtigung zum Eingriff in die Privatsphäre. Auch sind wir der Ansicht, daß der in der StPO vorgesehene Straftatenkatalog, im Rahmen dessen der Lauschangriff als Ermittlungsinstrument eingesetzt werden kann, zu weitreichend ist und auf den engsten Bereich höchst gefährlicher Straftaten zurückzuführen ist. Des weiteren hätte der Einsatz technischer Mittel an das Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes geknüpft werden müssen, eine zwingende richterliche Verlaufskontrolle geschaffen und ein fester Zeitrahmen bestimmt werden müssen, nach dem die Betroffenen zu benachrichtigen sind. Dies sind nur einige Beispiele, die deutlich machen, daß sogar auf der Basis der gegen unser Votum erfolgten Verfassungsänderung noch rechtsstaatlich gebotene Verbesserungen nicht nur möglich, sondern nötig sind. Auch bleibt unseres Erachtens nach wie vor der mangelnde Schutz vor Familienangehörigen und unbeteiligter Dritter ohne hinreichende Berücksichtigung. Dennoch werden wir der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zustimmen, weil dadurch wenigstens für alle Gespräche, die im Schutze eines Zeugnisverweigerungsrechtes gemäß § 53 StPO geführt werden, von vornherein gewährleistet ist, daß sie nicht abgehört werden dürfen. Dies war für uns immer ein zentrales Anliegen. Darüber hinaus wird durch die Beschlußempfehlung auch eine Verbesserung der Benachrichtigungspflicht Betroffener erreicht. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Zusatzordnungspunkt 6) Margitta Terborg (SPD): Ich mache von § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Gebrauch und gebe hiermit nachstehende schriftliche Erklärung zu Protokoll: Ich werde dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zustimmen. Diese Entscheidung begründe ich wie folgt: 1. Mit der voraufgegangenen Änderung des Art. 13 des Grundgesetzes ist das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in seinem Kerngehalt in einem Umfang beschädigt worden, der einer Aushebelung des Grundrechtes gleichkommt. 2. Ich habe diese Verfassungsänderung nicht mitgetragen, weil ich die Denaturierung dieses Grundrechtes für verfassungswidrig halte. 3. Der vorgeschlagenen Änderung des Folgegesetzes „zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" durch den Vermittlungsausschuß stimme ich zu, weil sie a) geeignet erscheint, die eingetretene Schädigung eines Grundrechtes für weitere Berufsgruppen zu minimieren, b) insbesondere das dringend gebotene Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, Patient und Therapeut achtet und c) Informations- und Pressefreiheit - ebenfalls unverzichtbare Grundwerte einer Demokratie - sichert. 4. Die Zustimmung zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses bedeutet keine Zustimmung zum Gesetz selbst, das ich nach wie vor ablehne. Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich werde dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses, das Ausführungsgesetz zum großen Lauschangriff in zwei Punkten weniger einschneidend auszugestalten, zustimmen. Da ich mich persönlich mit der Entscheidung über mein Votum sehr schwer getan habe, möchte ich die Gründe hierfür nachfolgend erläutern. Ich lehne den großen Lauschangriff - ebenso wie meine Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - weiterhin vorbehaltlos ab. Ich bin zutiefst überzeugt, daß dieser gravierende Eingriff in die Privat- und Intimsphäre der Menschen nicht mit den Grundwerten unserer Verfassung im Einklang steht und vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden müßte. Schon die gesetzlich geplante bloße Möglichkeit, daß pauschal jeder Bürger und jede Bürgerin verwanzt und ausgespäht werden kann, auch wenn deren persönliche Ehrbarkeit und Unschuld außer Frage steht, entlarvt den großen Lauschangriff als eine unerträgliche Maßnahme. Diese kann um so weniger mit Bedürfnissen der Verbrechensbekämpfung gerechtfertigt werden, als der Lauschangriff gerade von gefährlichen Straftätern unschwer technisch abgewehrt oder unterlaufen werden könnte, auf welche die Maßnahme angeblich allein zielt. Aus diesen Gründen haben meine Fraktion und ich der entscheidenden Änderung des Grundrechts auf geschützten Wohnraum vehement widersprochen. Leider hat eine Mehrheit dieses Hauses aus Union, SPD und F.D.P. der Unversehrtheit unserer Verfassung einen geringeren Stellenwert beigemessen, ebenso wie im Bundesrat die Vertreter der CDU- und SPD-geführten Länder ohne grüne Regierungsbeteiligung. Damit sind leider die Weichen bereits eindeutig in eine von uns abgelehnte Richtung falsch gestellt worden. In dem verbleibenden politischen Handlungsspielraum kann es nur noch um folgendes gehen: a) Ein Durchführungsgesetz zum geänderten Grundgesetz ist möglichst zu verhindern, ohne daß der große Lauschangriff nicht praktisch angewendet werden dürfte. b) Für den entgegengesetzten und nicht unwahrscheinlichen Fall aber, daß die Mehrheit der Altparteien ein Anwendungsgesetz durchsetzt, sollten dessen Auswirkungen - wo irgend möglich - abgemildert werden. Bei der heutigen Entscheidung geht es nun gerade nicht darum, der Anwendung solcher Überwachungsmaßnahmen gesetzlich den Weg zu ebnen. Zur Beschlußfassung dieses Hauses steht nämlich nicht das Ausführungsgesetz zum großen Lauschangriff als ganzes, sondern allein zwei Verbesserungen der Durchführungsregelungen zu einer insgesamt verfehlten Maßnahme. Das bedeutet: ich votiere heute nicht über oder gar für die Anwendung des Lauschangriffs, sondern lediglich vorsorglich für eine Begrenzung seiner Auswirkungen, falls der Lauschangriff gegen unseren Willen praktiziert werden dürfte. Ich könnte politisch nicht verantworten, mich allein wegen meiner grundsätzlichen Ablehnung des Lauschangriffs heute gegen diese praktisch bedeutsamen Abmilderungen zu wenden. Umgekehrt formuliert: Wenn heute hier über das Durchführungsgesetz zum großen Lauschangriff insgesamt abgestimmt würde mit der Folge, diesen praktisch anwendbar zu machen, könnte ich nur mit „Nein" stimmen. Auch meine Fraktionskolleginnen und -kollegen haben bereits bei 3. Lesung des Gesetzes in diesem Hause am 16. Januar 1998 entsprechend abgestimmt. Leider sind die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Abmilderungen des Lauschangriffs weit dürftiger ausgefallen, als dies von meiner Fraktion gefordert wurde. Im Einklang mit den umfassenden Anrufungsgründen des Bundesrates haben wir die Gestaltungsforderungen der SPD-Bundesparteitage Wiesbaden und Hannover sowie des F.D.P.-Mitgliederentscheids zum Lauschangriff aufgegriffen, um vor allem der SPD und F.D.P. eine Zustimmung zu erleichtern. Deren Vertreter haben sich aber gegen die Beschlüsse ihrer eigenen Basis gewendet und folgende weitere Veränderungsvorschläge strikt abgelehnt: - Beweiserhebungsverbote zugunsten aller Zeugnisverweigerungsberechtigten, nämlich außer allen Berufsgeheimnisträgern und ihren Berufshelfern auch zugunsten der gesetzlich geschützten Angehörigen; - Lauschangriff allenfalls bei dringendem statt einfachem Tatverdacht; - Lauschangriff allenfalls bei nachgewiesener erfolgloser Ausschöpfung anderer Ermittlungsformen und belegter Erfolgsaussicht statt „auf blauen Dunst"; - Festlegung einer Höchstfrist für Lauschangriffe bei Verlängerungen; - Begrenzung des Deliktskatalogs auf Fälle von schweren Verbrechen; - Anspruch der Betroffenen auf unverzügliche Benachrichtigung - statt bloßer richterlicher Überprüfung bei Nichtbenachrichtigung, wie die SPD im Vermittlungsausschuß durchsetzte; - fortlaufende richterliche Kontrolle der Überwachung; - Verwertungsverbote für Zufallserkenntnisse; - unverzügliche Vernichtung gewonnener Daten über Unbeteiligte. Das im Vermittlungsausschuß immerhin durchgesetzte grundsätzliche Lauschverbot bei allen Berufsgeheimnisträgern ist jedenfalls ein Schritt in eine bessere Richtung, um die Pressefreiheit, die Tätigkeit freier Berufsgruppen und das Vertrauen der Menschen in deren Verschwiegenheit wenigstens ansatzweise zu schützen. Jedoch könnte auch dieser Schutz nach der vorgeschlagenen Regelung schon bei einem konstruierbaren Vorwurf der Begünstigung oder Beteiligung an Straftaten wieder ausgehebelt werden. Dies ist weit weniger, als meine Fraktion bei der 3. Lesung des Gesetzes in diesem Hause „für den Fall der Fälle" beantragt hatte: nämlich eine uneingeschränkte Absicherung aller persönlich oder beruflich begründeten und schützenswerten Verschwiegenheitsverhältnisse bereits in der Verf as-sung. Und noch weit wirksamer als mit den heute allein zur Abstimmung gestellten Vorschlägen wären auch Berufsgeheimnisträger und alle Menschen vor der Wanze geschützt, wenn die Wanze zur Strafverfolgung nicht praktisch eingesetzt werden dürfte, weil das Ausführungsgesetz blockiert wird. Die Entscheidung darüber liegt jedoch morgen allein beim Bundesrat und dort vor allem bei den SPD-Länderregierungen. Leider ist jedoch zu befürchten, daß die SPD im Bundesrat auch einem Gesetz ohne die nun vorgeschlagenen Verbesserungen zustimmen würde, um dem Lauschangriff praktisch den Weg zu ebnen in der Form, wie die SPD dies bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf mit gefordert hatte. Das würde allerdings ein weiteres mal verdeutlichen, welche Parteien für die Wahrung der Bürgerrechte eintreten und welche dagegen, folglich durch eine Stärkung der Grünen in den Parlamenten dazu kontinuierlich angehalten werden müssen. Bei den bevorstehenden Wahlen haben alle Bürgerinnen und Bürger, die jetzt durch den großen Lauschangriff betroffen wären, mit ihrer Stimme praktische Gelegenheit, die politischen Gegebenheiten in diesem Sinne verschieben zu helfen. Dr. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Dr. Irmgard Schwaetzer (beide F.D.P.): Die vom Deutschen Bundestag auf Grund eines interfraktionellen Antrages von CDU/CSU, SPD und F.D.P. in seiner Sitzung am 16. Januar 1998 mit knapper Zweidrittelmehrheit beschlossene Änderung des Grundgesetzes zur Einführung des „großen Lauschangriffs" haben wir aus tiefer Überzeugung abgelehnt. Deshalb ist auch unser heutiges Ja zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses keine Zustimmung zum „großen Lauschangriff". Es folgt der Einsicht, daß wir die Einführung des „großen Lauschangriffs" nicht verhindern können, und dient lediglich der Schadensbegrenzung. Vor allem mit dem weitergehenden Schutz von Vertrauensverhältnissen bestimmter Berufsgruppen, die nach der geltenden Strafprozeßordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen, sind die bisherigen Gesetzentwürfe korrigiert worden: Es wird weniger Grundrechtseingriffe geben. Es ist aber abzusehen, daß, unabhängig von deren Ergebnis, die heutige Abstimmung die Diskussion über den „großen Lauschangriff" nicht beenden wird. Über kurz oder lang wird sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit staatlicher Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensführung beschäftigen müssen. In der spätestens dann abermals aufbrechenden politischen Kontroverse werden Sie uns an der Seite derer finden, die in der Einführung des „großen Lauschangriffs" eine rechtsstaatlich unerträgliche Umdeutung und Relativierung der Grundrechte sehen, die weder dem Geist noch dem Wortlaut unseres Grundgesetzes entspricht. Dr. Winfried Wolf (PDS): Ich lehne den großen Lauschangriff aus prinzipiellen Gründen ab und sehe in diesem einen der bisher schwerwiegendsten Eingriffe in demokratische und Menschenrechte und einen Rückfall hinter die Forderungen und Ziele der bürgerlichen Revolution, die sich vor 150 Jahren u. a. auch gegen den flächendeckenden preußischen Lauschangriff richtete. Ich habe - zusammen mit allen Abgeordneten der PDS - in allen Abstimmungen, bei denen ich als Abgeordneter dazu die Möglichkeit hatte, gegen den großen Lauschangriff gestimmt, gegen die Grundge- setzänderung und gegen ein Ausführungsgesetz zum großen Lauschangriff, und ich vertrete diese Haltung in dieser Form in jeder politischen Debatte. An diesem grundsätzlich zu verurteilendem Ausbau eines Überwachungsstaates mit der Ermöglichung typischer Stasi-Methoden ändert sich im Kern auch dadurch nichts, daß einzelne Berufsgruppen von den Möglichkeiten eines Lauschangriffs ausgenommen werden sollen. Ich erkenne in dem jetzt vorliegenden Vorschlag des Vermittlungsausschusses, über den ich als Abgeordneter heute zu entscheiden habe, durchaus auch einen Manövercharakter. Dieser besteht darin, daß die SPD, die mit ihrem Ja zur Grundgesetzänderung den großen Lauschangriff erst möglich machte und damit die Hauptverantwortung für diesen Abbau elementarer demokratischer Rechte trägt, sich in der Öffentlichkeit nun als diejenige Partei präsentieren will, die den Orwellschen Abhörstaat etwas reduzieren will. Wer allerdings mein Abstimmungsverhalten in einem solchen „übergeordneten" Rahmen bewertet, sollte bedenken, was auch zu diesen politischen Rahmenbedingungen gehört: Immerhin besteht mit dieser Abstimmung die Möglichkeit, den Regierungsparteien eine erste, empfindliche Niederlage im Bundestag zu bereiten - wenn einige liberale Abgeordnete tatsächlich, wie angekündigt, Liberalität demonstrieren und wenn die SPD nicht heimlich - z. B. durch gezieltes Fernbleiben von MdBs - der Regierung erneut die Mehrheit sichert. Doch die politischen Rahmenbedingungen sind nur ein Aspekt, den ich bei dieser Abstimmung zu bedenken habe. Entscheidend für mein Ja zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses ist die Form und der explizite Inhalt der Abstimmung als solcher. Ich bin ausschließlich zu einer Abstimmung darüber aufgerufen, ob im Fall zusätzlicher Personengruppen ein großer Lauschangriff nicht zugelassen ist. Dabei geht es nicht allein um die genannten Personengruppen, sondern auch um hunderttausende Menschen, die mit diesen Personengruppen berufsmäßig Kontakt haben und nach dem abzustimmenden Antrag nicht abgehört werden dürften. Das Argument, ich beteiligte mich - aus den genannten übergeordneten politischen Rahmenbedingungen - mit einem Ja zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses an einer Konkretisierung des Lauschangriffs, ist ernst zu nehmen. Andererseits ist es nicht vermittelbar, meine Stimme dort zu verweigern, wo es um ein Verbot eines Lauschangriffes für spezifische Personengruppen geht. Dabei spielt bei meinem Ja zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses auch eine Rolle, daß ich als langjähriges Mitglied der IG Medien und als Journalist in dieser Abstimmung auch darüber zu entscheiden habe, ob Journalistinnen und Journalisten - und diejenigen, die sich diesen anvertrauen - nicht abgehört werden dürfen. In Abwägung all dieser Argumente stimme ich mit einem Ja zu dem Verbot eines Lauschangriffs für die genannten Personengruppen und unterstreiche gleichzeitig mein prinzipielles Nein zum Lauschangriff selbst. Hildebrecht Braun (Augsburg) (F.D.P.): Bei der Abstimmung über die zugrundeliegende Verfassungsänderung habe ich mein Abstimmungsverhalten bereits mit vier Argumenten begründet, die es mir nicht möglich gemacht haben, mit der Mehrheit des Deutschen Bundestages zu stimmen. Das Ergebnis der Beratungen im Vermittlungsausschuß kommt mir in zwei Punkten entgegen: Erstens. Der Lauschangriff findet nicht statt bei Angehörigen bestimmter Berufsgruppen und schützt damit nicht nur diese selbst, sondern auch ihre Gesprächspartner, also Patienten, Mandanten etc. Daß Psychotherapeuten hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind, zeigt, daß die Mehrheit des Bundesrats nicht inhaltlich argumentiert, sondern taktischen Erwägungen den Vorzug gibt. Zweitens. Ich begrüße es, daß die Information des Betroffenen nach Durchführung einer Lauschangriffsaktion stattfinden soll. Im zentralen Punkt meiner Bedenken ändert sich jedoch auf Grund des Beschlusses des Bundesrates gar nichts: Der Wortführer der SPD, Schily, hat sich - wie im Plenum des Bundestages - auch im Bundesrat ausdrücklich dagegen gewandt, daß die Hürde für die Zulässigkeit des Lauschangriffs höher gehängt wird, indem ein „dringender Tatverdacht" zur Voraussetzung der Aktion gemacht wird. Dieser Haltung des Kollegen Schily folgend hat die Bundesratsmehrheit eine solche Änderung nicht für geboten erachtet. Ich bin nachhaltig der Meinung, daß ein einfacher Tatverdacht viel zu leicht entstehen kann, als daß er den größtmöglichen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen rechtfertigen könnte. Aus diesem Grunde stimme ich weder dem Vermittlungsergebnis zu noch einem anderen Gesetzentwurf der Zukunft, der diesen grundlegenden Wunsch nicht berücksichtigt. Ich will keinen Lauschangriff ermöglichen, solange jedermann auch durch minimale Verdachtsgründe in die Situation geraten kann, daß auf staatliche Anordnung in seine Wohnung eingebrochen und dort eine Abhöreinrichtung angebracht wird. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Otto Graf Lambsdorff, Hans-Dietrich Genscher (alle F.D.P.) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Zusatztagesordnungspunkt 6) Wir haben in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Januar 1998 gegen den interfraktionellen Antrag von CDU/CSU, SPD und F.D.P. für eine Verfassungsänderung gestimmt, durch die ein Lauschangriff ermöglicht werden soll. Dazu haben uns grundsätzliche Erwägungen bewogen. Besonderes Gewicht für unsere Entscheidung hatte die Einbeziehung von Gruppen mit gesetzlichem Zeugnisverweigerungsrecht in die Abhörmaßnahmen auch in dem Fall, in dem der Angehörige dieser Berufsgruppen selbst nicht zum Kreis der Verdächtigen gehört. Wichtig dabei war für uns der Schutz des Vertrauensverhältnisses für die Mandanten der Anwälte. Gleiches gilt auch für die steuerberatenden Berufe und die Patienten der Ärzte sowie den Schutz der Informationsfreiheit durch die Presse. Der jetzt vom Vermittlungsausschuß mehrheitlich beschlossene Text des interfraktionellen Antrags von CDU/CSU, SPD und F.D.P. bietet deutliche Verbesserungen für die Benachrichtigungspflicht von Betroffenen, und er stellt die genannten Berufsgruppen in den Fällen, in denen der Angehörige dieser Berufsgruppen nicht selbst verdächtig ist, von den Wohnraumüberwachungsmaßnahmen frei. Unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf hebt unsere grundsätzlichen Bedenken nicht auf. Nachdem aber durch Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit die von uns abgelehnte Regelung auch verfassungsrechtlich verankert ist, sehen wir in der Zustimmung zu dem Beschluß des Vermittlungsausschusses eine Möglichkeit, besonders schwerwiegenden Bedenken Rechnung zu tragen. Dies gilt um so mehr, als der Ministerpräsident von Niedersachsen im Bundesrat erklärt hat, daß das Land Niedersachsen dem ursprünglichen Gesetzentwurf zustimmen werde, wenn die Verbesserungen keine Mehrheit fänden. Die Tatsache, daß zu den genannten Berufsgruppen weitere hinzugekommen sind, ist für uns kein Anlaß, den Verbesserungen eine Absage zu erteilen. Dieses gilt um so mehr, als es sich dabei um gesetzlich klar definierte Gruppen handelt, bei denen es ebenfalls um den Schutz von Vertrauensverhältnissen geht. Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Heinz Schemken (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität - Drucksachen 13/8651, 13/9644, 13/9661, 13/9841, 13/10004 - am 5. März 1998 In der Abstimmungsliste ist mein Name unter Ja aufgeführt. Ich erkläre, daß ich die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses ablehnen wollte. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Ruth Fuchs, Rosel Neuhäuser, Klaus-Jürgen Warnick, Heidemarie Lüth, Rolf Kutzmutz und Dr. Ludwig Elm (alle PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 300 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 18r) Die Petition richtet sich gegen die Einführung des verzinslichen Bankdarlehens durch das 18. BAföGÄnderungsgesetz. Wir können der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses nicht folgen und halten das Anliegen der Petenten für berechtigt. Wir haben das 18. BAföG-Änderungsgesetz u. a. eben wegen der Einführung des verzinslichen Bankdarlehens abgelehnt. Dadurch haben sich die Studienbedingungen für BAföG-Studierende wesentlich verschlechtert, und es wurde massiv in die Studienplanung eingegriffen. Ebenso wie der Beirat für Ausbildungsförderung plädieren wir dafür, die negativen Auswirkungen der 18. Novelle durch ein 19. BAföG-Änderungsgesetz zu korrigieren: Verzicht auf verzinsliche Bankdarlehen, Rücknahme der Förderungseinschränkungen weiterer Ausbildungen, bei Fachrichtungswechsel, Auslandsaufenthalten und Gremientätigkeit. Außerdem sind Bedarfssätze, Freibeträge und Sozialpauschalen den tatsächlichen Lebenshaltungskosten anzupassen. Eine ausreichende und verläßliche Ausbildungsförderung ist nicht nur notwendig, sie ist auch machbar! Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heidemarie Lüth und Dr. Ruth Fuchs (beide PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 302 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 18 t) Wir lehnen die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses ab, weil es unsozial und ungerecht ist und nur diejenigen trifft, die in den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Wir stimmen gegen die Beschlußempfehlung, weil durch das „Notopfer" nur die Beschäftigten, nicht aber die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Zahlung gezwungen werden und damit die paritätische Finanzierung der Ausgaben im Gesundheitswesen erneut durchbrochen werden. Wir stimmen gegen die Beschlußempfehlung, weil es unsinnig ist, da schon durch die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten ca. 12 DM verlorengehen. Wir lehnen die Beschlußempfehlung ab, weil Probleme der Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern nicht auf Kosten der Versicherten gelöst werden dürfen. Wir stimmen gegen die Beschlußempfehlung, weil es bei der Verteilung des „Notopfers" keine Prioritäten gibt, sondern das Gießkannenprinzip wirkt. Wir lehnen die Beschlußempfehlung ab, weil die Finanzierung der Krankenhausinstandhaltung sachgerecht aus Steuermitteln getragen werden muß. Wir stimmen gegen die Beschlußempfehlung, weil mit den Petenten ca. 40 % der in den gesetzlichen Krankenkassen Versicherten - auch ich - das „Notopfer" verweigert haben. Wer auf „Notopfer" zurückgreifen muß, um seine Politik durchzusetzen, ist mehr als am Ende! Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts, b - Antrag: Harmonisierungsdefizite bei Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt) Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU): Wir beraten und beschließen heute ein Gesetz zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts, das in den Augen manches Fachmannes oder mancher Fachfrau ein sogenanntes Jahrhundertwerk ist oder hoffentlich werden wird. In Anbetracht der Bedeutung des Gesetzes ist die mir zur Verfügung stehende Redezeit nicht allzulang, und ich werde mich daher auf wenige Kernpunkte in meinen Ausführungen beschränken müssen. Die Anpassung des deutschen Güterkraftverkehrsgesetzes an die europäische Rechtsentwicklung ist deshalb notwendig, weil innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes am 1. Juli 1998 die mengenmäßige Beschränkung der Kabotagegenehmigungen entfällt. Ab diesem Zeitpunkt kann jeder Transportunternehmer, der Inhaber einer Gemeinschaftslizenz ist, neben grenzüberschreitendem Güterverkehr auch beliebig Kabotageverkehr in allen EU-Mitgliedsländern und anderen Vertragsstaaten des EWR betreiben. Die Freigabe der Kabotage ist ein weiterer bedeutender Liberalisierungsschritt im europäischen Straßenverkehr, nachdem 1990 bereits die zwingenden Tarife und 1993 die Kontingentierung beseitigt wurden. Unser nationales Güterkraftverkehrsrecht ist bisher geprägt von der Unterscheidung zwischen Güternah-, Güterfern- und Umzugsverkehr sowie der Kontingentierung der Güterfernverkehrsgenehmigungen. Die Beibehaltung des derzeitigen Rechtszustandes würde ab dem 1. Juli 1998 dazu führen, daß sich Transportunternehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums im Kabotageverkehr in Deutschland volle Marktanteile sichern könnten, während deutsche Transportunternehmer durch die Kontingentierung der Güterfernverkehrsgenehmigungen und die Beschränkung auf die Nahzonen daran gehindert wären. Wir begrüßen ausdrücklich, daß die Reform eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bringt und damit administrative Pflichten für die Transportunternehmer wegfallen. Diese neue nationale Marktordnung wird die mittelständische Struktur und die Leistungsfähigkeit des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes stärken. Der neue Ordnungsrahmen für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe wird in diesem wichtigen Bereich der deutschen Verkehrswirtschaft einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Mit der Anpassung des Güterkraftverkehrsrechts an die europäische Entwicklung, wonach ab dem 1. Juli 1998 die Binnenbeförderung durch ausländische Transporteure von mengenmäßigen Beschränkungen freigestellt ist, wird dem deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe der nötige Freiraum eröffnet, damit er seine Vorzüge - vor allem Qualität, Kundennähe und Flexibilität - zum Tragen bringen kann. Hohe Anforderungen bei den drei subjektiven Berufszugangsverordnungen - persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung - werden entsprechend der EG-Berufszugangsrichtlinie eine unkontrollierte Marktentwicklung verhindern und dafür sorgen, daß leistungsfähige Transportunternehmen am Markt auftreten und zwischen ihnen ein funktionsfähiger Wettbewerb entsteht. Seit 1989/90 haben sich in Europa, vor allem auch, was die Wettbewerbssituation auf dem europäischen Markt angeht, starke Veränderungen ergeben. Es sind neue Märkte mit ernstzunehmenden Wettbewerbern entstanden. Die Liberalisierung des Verkehrsmarktes in Europa kann deshalb nur dann Erfolg haben, wenn in gleichem Maße Wettbewerbsbedingungen harmonisiert werden und im Interesse eines fairen Wettbewerbs sowie des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit auch eine gleichmäßige und diskriminierungsfreie Überwachung des Ordnungsrahmens erfolgt. Das gilt natürlich ganz besonders für die Frage der weiteren Öffnung für Verkehr mit den Staaten in Mittel- und Osteuropa, der seit der politischen und wirtschaftlichen Öffnung rasch zugenommen hat. Der zusammenwachsende Verkehrsmarkt der Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, in dem rund 380 Millionen Menschen leben, enthält für die Zukunft aber auch Chancenpotential, das vom deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe offensiv genutzt werden muß. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz, das sehr intensiv in enger Abstimmung mit dem Gewerbe beraten, ergänzt und verbessert wurde, bringt Veränderungen mit sich, die heute im einzelnen natürlich nicht abschließend beurteilt werden können und deren Auswirkungen abgewartet werden müssen. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß in den Beratungen über das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz mit allen Fraktionen gemeinsam in engem Schulterschluß mit Praktikern und mit dem Gewerbe versucht worden ist, allen Vorstellungen und Regelungsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Ich weiß aber, daß man nie alle Wünsche voll und ganz erfüllen kann. Dem einen geht die eine oder andere Regelung zu weit, anderen wiederum nicht weit genug. Wir sind aber überzeugt, daß mit diesem neuen Güterkraftverkehrsrecht, einer neuen nationalen Marktordnung, die Leistungsfähigkeit des Straßengüterverkehrs erhöht wird und auf diese Weise auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Straßengüterverkehrs gestärkt wird. Da die Auswirkungen der Anpassung des nationalen Ordnungsrahmens im einzelnen heute aber nicht voll und ganz überschaubar sind, hat unsere Fraktion gemeinsam mit der F.D.P. einen Entschließungsantrag zum Entwurf des Gesetzes zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts eingebracht, mit dem wir die Bundesregierung auffordern, angesichts der Herausforderungen, die mit der dynamischen Entwicklung der Verkehrsmärkte in Europa verbunden sind, die Effizienz des neuen nationalen Ordnungsrahmens zu beobachten und dem Deutschen Bundestag zum 1. Juli 2001 zu berichten, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Entschließungsantrag. Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): Um es gleich vorwegzunehmen: Die SPD wird - wie schon im Verkehrsausschuß - dem Güterkraftverkehrsgesetz heute zustimmen. Wir meinen, daß mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach vielen Gesprächen mit den betroffenen Verbänden eine akzeptable Lösung für einen Teil der mit der Neuordnung des Verkehrsmarktes notwendig gewordenen Schritte gefunden worden ist. Freilich konnten - wie bei jedem Kompromiß - nicht alle Forderungen der Verbände und der Politik in Einklang gebracht werden. Insbesondere die Einbeziehung der Fahrzeuge ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht in die Meldepflicht des Werkverkehrs war die Ursache von Kritik. Aber ich habe den Eindruck, das Hauen und Stechen war bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes nicht ganz so schlimm wie zum Beispiel beim Transportrechtsreformgesetz, welches wir im nächsten Tagesordnungspunkt behandeln und bei dem es nach langen zum Teil kontroversen Gesprächen auch gelungen ist, weitgehend Einvernehmen zu erzielen. In manchen Bereichen, zum Beispiel im § 7 a bei der Güterschaden-Haftpflichtversicherung, greifen die beiden Gesetze übrigens ineinander. Die EU-weite Freigabe der Kabotage am 1. Juli 1998 und der dann eintretende Wegfall der mengenmäßigen Beschränkung bei der Erteilung der Genehmigungen im Güterkraftverkehr haben eine Neuregelung dringend notwendig gemacht. Das neue Güterkraftverkehrsgesetz ist von enormer Bedeutung für alle, die an der Transportkette beteiligt sind. Es wird - so hoffen wir - der Tatsache gerecht werden, daß künftig die Unterschiede zwischen Güterfern-, -nah- und Umzugsverkehr wegfallen. Es soll den Rahmen dafür schaffen, daß ein anspruchsvolles Niveau für Marktzugangskriterien und Erlaubnisverfahren gesichert werden kann. Dies ist im Interesse unserer heimischen Wirtschaft notwendig. Denn der Konkurrenzkampf im Gewerbe wird immer härter: Zwischen 1991 und 1995 stieg der Straßengüterfernverkehr von 144,3 Milliarden tkm auf 200 Milliarden tkm, ein Anstieg um knapp 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg der Straßengüternahverkehr von 58,4 Milliarden tkm auf 71 Milliarden tkm. Der Bestand an Fahrzeugen ist in Deutschland durch viele kleine und wenige große Züge geprägt. Zirka 90 Prozent der 2,215 Millionen Fahrzeuge sind kleiner als 7,5 t. Die zirka 40 000 Güterkraftverkehrsbetriebe sind vorwiegend mittelständisch. Von den 10 000 Firmen des Güterfernverkehrs des Jahres 1990 waren rund ein Drittel Kleinstunternehmen, das heißt Partikuliere mit jeweils nur einem Lkw. Diese kleinen und mittleren Unternehmen, in denen ein Großteil der zirka 500 000 Arbeitnehmer im Güterkraftverkehr beschäftigt sind, sind am stärksten gefährdet durch die Liberalisierung des Transportmarktes. Denn die Öffnung für Unternehmer aus EU-Staaten ab Mitte dieses Jahres wird, fürchte ich, zu einem weiteren drastischen Anstieg des Güterverkehrs auf unseren Straßen führen. Schon heute werden rund 85 Prozent des Güterverkehrs auf der Straße durchgeführt - Tendenz steigend mit all den bekannten negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Oft sind es aber nicht die deutschen Lkws, die die Straßen verstopfen. Schon in der Vergangenheit hat das deutsche Transportgewerbe als Ganzes nicht vom wachsenden Binnenmarkt und dem vermehrten und erleichterten Warenaustausch in Europa profitieren können. Ausländische Transportunternehmer erzielten wachsende Marktanteile insbesondere beim grenzüberschreitenden Verkehr. Der Transitverkehr wird zu über 90 Prozent von ausländischen Unternehmen durchgeführt, eine Folge der Harmonisierungsdefizite in der EU. Viele EU-Partner subventionieren ihr jeweiliges Transportgewerbe in unverantwortlicher Weise, sei es nun über günstigere Spritpreise oder niedrigere Kfz-Steuersätze. Die wirtschaftliche Lage unseres Gewerbes in der Bundesrepublik ist seit Jahren gekennzeichnet durch Überkapazitäten einerseits und Selbstausbeutung, Scheinselbständigkeit und massiven Preisdruck von seiten der verladenen Wirtschaft andererseits. Das sind die Folgen dieser vorgezogenen Liberalisierung bei noch nicht erfolgter Harmonisierung, auf die wir immer hingewiesen haben. Es ist deshalb sehr erfreulich, daß wir zusammen mit Ihnen, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, im GüKG stärkere Vorkehrungen gegen die zunehmende Scheinselbständigkeit im Transportgewerbe verankern konnten. Die Situation des deutschen Transportgewerbes ist aber auch deshalb so bedrohlich, weil zusätzlich immer mehr Mitbewerber aus den MOE-Staaten auf den Markt drücken. In den neuen Bundesländern und in Teilen Bayerns müssen wir bezüglich des Einsatzes ausländischer Fahrer und Fahrzeuge vornehmlich aus den MOE-Staaten Zustände wie auf dem Bau feststellen. Die Personalkosten für Fahrer aus Polen, Tschechien und Ungarn liegen 70 bis 80 Prozent unter denen von deutschen Fahrern. Auf dem Weg zu einer Verkehrspolitik, die eine vernünftige Transportpolitik mit hoher Qualität und sicheren Arbeitsplätzen verbindet, ist - ich sagte das am Anfang schon - das neue GüKG ein passabler Schritt. Wichtig ist aber in Zukunft gerade mit Blick auf das mittelständische Transportgewerbe sein, die Wettbewerbsdefizite gegenüber den EU-Partnern und Drittländern abzubauen. Harmonisiert werden müssen deshalb in der EU mit höchster Priorität und auf hohem Niveau die Sicherheits-, Umwelt- und Sozialstandards. Eine Harmonisierung ist aber ebenso notwendig bezüglich der Kontrolldichte und -intensität, wobei auch die Ahndung von Verstößen nicht vergessen werden darf. Auch hier müssen wir auf die Beibehaltung unseres hohen Niveaus Wert legen. Laxe Kontrollen in anderen EU-Ländern, von denen unsere Fahrer berichten, verzerren nämlich den Wettbewerb ebenfalls. Wenn in zirka drei Wochen die Verhandlungen zur EU-Osterweiterung beginnen, müssen der Güterverkehrsbereich und die Heranführung an die hoffentlich bald harmonisierten Standards der EU eine herausragende Rolle spielen. Unser mittelständisch strukturiertes Transportgewerbe darf den Sozialdumpingpraktiken nicht länger schutzlos ausgeliefert sein. Das Bundesamt für Güterverkehr macht in Deutschland eine hervorragende Arbeit. Ich rate jedem Kollegen, der das noch nicht getan hat, sich einmal ein paar Stunden mit einem Trupp des BAG auf die Straße zu stellen und einer Kontrolle beizuwohnen. Ich kann Ihnen aus eigener Anschauung sagen: Sie werden bei den Mitarbeitern auf hohes Fachwissen und Motivation und unendlich viel Erfahrung treffen. Das BAG und seine Arbeit sind für die Sicherheit auf unseren Fernstraßen unverzichtbar. Wir wiederholen deshalb unsere Forderung nach einer besseren personellen Ausstattung des BAG. Und in Zeiten knapper Kassen sollte man dazusagen: Jede Mark, die wir hier investieren, kommt der Sicherheit auf unseren Straßen zugute, verhindert Unfälle, rechnet sich also. Jede Stelle, die gekürzt wird, geht zu Lasten der Sicherheit aller Bürger. Außerdem hatte ich damals wie heute das Gefühl, daß allein schon durch die eingehenden Bußgelder ein Großteil der Kosten hereinkommt. Um unsere Straßen und die Umwelt zu entlasten, kann es aber nicht bei einer Harmonisierung des Straßengüterverkehrs bleiben. Auf die Gefahr hin, gebetsmühlenhaft immer wieder dasselbe zu sagen, füge ich deshalb einen Teil unseres verkehrspolitischen Kredos hinzu: „Erst eine europaweit satellitengestützt erhobene, fahrleistungsabhängige Straßenbenutzungsgebühr für Lkws wird gleiche Wettbewerbsbedingungen für das Transportgewerbe in allen Ländern der EU herbeiführen. Gleichzeitig wird so im Transportbereich die einseitige Bevorzugung der Straße vor der Schiene gebrochen werden können. Diese Straßenbenutzungsgebühr muß an die Stelle der jetzigen Lkw-Vignette treten. Wenn es gelingt, auch die Trassenpreise und die Logistik der Bahnen kundenfreundlicher zu gestalten, wird insbesondere bei Massengütern und langen Strecken der Straßentransport rückläufig werden. Es darf sich nicht mehr rechnen, die Kartoffeln zum Waschen nach Italien zu fahren. Wir müssen daran arbeiten, die Transportketten zu optimieren. Dem multimodalen Verkehr gehört in einem modernen Europa die Zukunft. Denn Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung hängen auch von einem funktionsfähigen modernen Güterverkehr ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt heute unter anderem ein Entschließungsantrag der SPD vor. In ihm fordern wir, daß in zwei Jahren, zum 1. Juli 2001, ein Erfahrungsbericht über das neue GüKG vorgelegt wird. Wir nehmen damit die Sorgen vieler Verbände auf, die in Details Vorbehalte gegen dieses Gesetz geäußert haben. Wir zeigen damit, daß wir die Verbände und ihre Argumente ernst nehmen. Überprüft werden muß dann vor dem Hintergrund der Entwicklung des Transportmarktes in der EU zum Beispiel, ob gegebenenfalls Änderungen der subjektiven Zulassungsvoraussetzungen notwendig sind. Auch die Entwicklung beim Werkverkehr, insbesondere die eventuelle Einbeziehung des Konzernverkehrs, ist eine wichtige Frage. Sie wurde in allen vorliegenden Entschließungsanträgen aufgenommen. Wir halten - selbstverständlich - unseren Antrag für den umfassenderen. Die vorbereitenden Arbeiten am GüKG waren aber sowohl mit den Verbänden als auch mit den anderen im Bundestag vertretenen Parteien von hoher Übereinstimmung und einem guten, konstruktiven Klima geprägt. Dies zeigt sich konsequenterweise auch in den vorliegenden Anträgen. Wir werden deshalb keinem der vorliegenden Entschließungsanträge unsere Zustimmung verweigern und bitten ebenfalls um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Reform des Güterkraftverkehrsrechts verwirklicht auch im Straßengüterverkehr den EUBinnenmarkt. Kontingente werden aufgehoben, die Unterscheidung zwischen Güterfern-, Güternah- und Umzugsverkehr abgeschafft. Die nationalen Transportmärkte werden EU-Ausländern geöffnet. Nachdem es den Oppositionsfraktionen mit vereinten Kräften gelungen ist, die Einschränkung des Brief- und Postgeheimnisses durch die Hintertür GüKG zu verhindern, ist es möglich, sich auf den Kern der Gesetzesreform zu konzentrieren. Klar ist, daß bei dieser Reform mit massiven negativen Folgen zu rechnen ist, wenn von der Politik nicht gegen- gesteuert wird. Ich denke, wir sind uns einig, daß die Liberalisierung den Wettbewerb zwischen den Transportunternehmen weiter verschärfen wird. Folge: Die Transportpreise auf der Straße, die sowieso schon ganz im Keller sind, werden weiter sinken und einen Wettbewerb auf Kosten der Sicherheit und vor allem zulasten der Marktanteile von Bahn und Binnenschiff auslösen. Um das zu verhindern, ist eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen notwendig, aber nicht so wie CDU/CSU und F.D.P. sie fordern. Ihre Forderungen greifen viel zu kurz. Sie haben ausschließlich den Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Transportunternehmen im Blick. Worauf Sie keine Antwort bieten, sind die Folgen des stark expandierenden Güterverkehrs für die Umwelt, für Sozial- und Sicherheitsstandards. Harmonisierung allein ist keine Zauberformel, sondern das Niveau ist entscheidend. Harmonisierung auf niedrigem Niveau verschärft die Probleme, statt sie zu lösen. In Ihrem Antrag halten Sie sich, was die Standards der Harmonisierung angeht, vornehm zurück. Was dieser Reform des Güterkraftverkehrsrechts fehlt, ist die sinnvolle politische Flankierung. Denn unser Ziel kann nicht die Harmonisierung und Liberalisierung um jeden Preis sein, sondern nur das Mittel, um politische Ziele zu erreichen. Aus unserer Sicht sind dies vor allem zwei Ziele: Senkung der Umweltbelastungen des Güterverkehrs durch Verlagerung wesentlicher Transportanteile auf Bahn und Binnenschiff und die Verbesserung der Sicherheits- und Sozialstandards im Straßengüterverkehr. Um diese Ziele zu erreichen, sind vier zentrale Maßnahmen notwendig. 1. Einführung einer leistungsabhängigen und elektronisch erhobenen Schwerverkehrsabgabe Die ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteile von Bahn und Binnenschiff müssen endlich beseitigt und dem Lkw seine Wege- und Umweltkosten angelastet werden. Nur so ist die Schaffung eines un-verzerrten Wettbewerbs zwischen den Transportträgern möglich. 2. Anhebung der EU-weiten Mindestsätze der Mineralölsteuer und Kfz-Steuer, um eine Harmonisierung auf hohem Niveau zu erreichen und so EUweit die Umweltbelastungen des Lkw-Verkehrs zu vermindern. 3. Schärfere Kontrollen der Sozialvorschriften und Vorschriften, um einen Wettbewerb auf Kosten der Sicherheits- und Sozialstandards zu verhindern. Dazu sind die Kontrollkräfte des Bundesamtes für Güterverkehr entsprechend aufzustocken. 4. Einbeziehung des Transportsektors in die EU-Arbeitszeitrichtlinie, um auch die Sozialvorschriften innerhalb der EU zu harmonisieren und so höhere Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Der Entschließungsantrag der SPD geht ebenfalls in diese Richtung, mit einem wesentlichen Unterschied: Die SPD will die Schwerverkehrsabgabe nur für die Straßenbenutzung erheben. Dies reicht angesichts der massiven Umweltschäden durch den Güterverkehr nicht aus. Nur, wenn allen Verkehrsträgern auch ihre wahren Umweltkosten angelastet werden, kann der Güterverkehr auf Dauer sozial, ökonomisch und ökologisch tragfähig gestaltet werden. Horst Friedrich (F.D.P.): Gestern abend wurde Wilhelm Dreskornfeld, der langjährige Repräsentant des BGL (früher BDF) in den Ruhestand verabschiedet. Gewissermaßen als Geschenk können wir ihm heute in 2. und 3. Lesung das neue Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) mitgeben - als neues „Grundgesetz" für das Güterkraftgewerbe. Damit ist zunächst ein Schlußstrich unter die Liberalisierung der Verkehrsmärkte gezogen, rechtzeitig zum 1. Juli 1998, dem Tag, an dem die zahlenmäßige Beschränkung der Kabotagegenehmigungen aufgehoben wird. Ab diesem Zeitpunkt ist der Güterkraftverkehr innerhalb der EU ohne Einschränkungen für alle Mitglieder in jedem Land der EU möglich. Vorangegangen waren dazu in Deutschland die Aufhebung der festen Tarife, die Bereinigung der Genehmigungen/Farben, die schrittweise Anhebung der Kontingente und - kurzfristig - die Ausweitung der Nahverkehrszone von 50 auf 75 km. National gilt derzeit als Ordnungsrahmen noch die Kontingentierung der Lizenzen im Güterkraftverkehr und die Unterscheidung zwischen Güternah-, Güterfern- und Umzugsverkehr. Diese Regelungen mußten richtigerweise zum 1. Juli 1998 aufgehoben werden, um die Wettbewerbssituation für das deutsche Gewerbe nicht unvertretbar zu verschlechtern. Sie werden aus Sicht der F.D.P. durch subjektive Qualitätskriterien ersetzt (persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung). Die Liberalisierung des Güterverkehrsmarktes ist damit aus unserer Sicht abgeschlossen. Das neue Hauptaugenmerk ist jetzt verstärkt auf die Fortführung und den Abschluß der Harmonisierung zu richten, also die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen in Europa. Und da hat derzeit vor allem Europa eine Bringschuld. Es ist zwar gelungen, national durch drastische Absenkung der Kfz-Steuer für emissionsarme Lkw, durch die Lösung der Problematik 12- und 16-t-Lkw (Steuerermäßigung/Autobahngebühr), durch Einführung der Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw im Verbund, durch Aufhebung und Beseitigung von Verwaltungsmaßnahmen im sogenannten „21-Punkte-Katalog" und weitere Einzelmaßnahmen viel Ballast vom Gewerbe zu nehmen. Es bleibt allerdings die Angleichung der Steuersätze in Europa und - vor allem - die Angleichung der Sozialvorschriften, insbesondere deren „Ausführungsqualität" zu lösen - und da liegt die Hauptaufgabe nun in Europa selbst! Was sind die Kernpunkte des neuen Gesetzes: 1. Aufgabe der Kontingentierung im Güterfernverkehr. 2. Wegfall der Unterscheidung zwischen Nah-, Fern- und Umzugsverkehr. 3. Einheitliche Regelungsschwelle für alle Kraftfahrzeuge (3,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger). 4. Reduzierung der Freistellungen. 5. Wahlmöglichkeit für deutsche Unternehmer zwischen nationaler Erlaubnis und Gemeinschaftslizenz. 6. Abbau administrativer Pflichten, zum Beispiel vereinfachtes Erlaubniserteilungsverfahren, Wegfall der Standortbescheinigungen. 7. Stärkung des Datenschutzes. 8. Rechtsvereinfachung, zum Beispiel ersatzloser Wegfall von sechs Ausführungsverordnungen. Auf die Probleme der Landwirtschaft, der Sportvereine, aber auch der Sozialeinrichtungen ist aus Sicht der F.D.P. in ausreichendem Maße Rücksicht genommen worden. Im Werkverkehr ist im § 15 a neu eine Werksverkehrsdatei eingerichtet worden. Dafür entfallen aber die bisherigen kostenpflichtigen Meldebestätigungen. Auch der Vollzug der administrativen Maßnahmen ist stark vereinfacht worden. Entscheidend für mich ist aber auch der Entschließungsantrag des Bundestages, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, zum 1. Juli 2001 zu berichten, wieweit sich die neuen Regelungen bewährt haben. Dies gilt insbesondere für die güterkraftverkehrsrechtlichen Ausnahmetatbestände, Erfahrungen mit der Entwicklung im Werkverkehr, insbesondere dem Konzernwerkverkehr, Erfahrungen mit der Marktbeobachtung und der Datei über die Unternehmen im Werkverkehr. Damit wird bereits jetzt signalisiert, daß wir bereit sind, bei akutem Handlungsbedarf anzupassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn klarer geworden ist, wie sich die Öffnung der Verkehrsmärkte nach Mittel- und Osteuropa auf die Situation in Deutschland auswirken wird. Die F.D.P. stimmt der Reform des Güterkraftverkehrsgesetzes aus voller Überzeugung zu. Sie bittet die Kolleginnen und Kollegen des Hauses, dies ebenfalls zu tun. Dr. Dagmar Enkelmann (PDS): Eine Reform des Güterkraftverkehrsrechts wurde notwendig, weil zum 1. Juli die Kabotage in der EU zwingend freigegeben wird. Eine Beibehaltung der derzeit geltenden Regelungen würde eine Diskriminierung des deutschen Frachtführers bedeuten. Mit dem Güterkraftverkehrsgesetz wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrs-und Rechtssicherheit für das Gewerbe geleistet. Im Verlauf der Berichterstattergespräche konnten durchaus weitere positive Veränderungen erreicht werden, unter anderem für die Tätigkeit von gemeinnützigen Vereinen. Lassen Sie mich nun auf einige Probleme aufmerksam machen, die in den Beratungen für uns nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Nach wie vor meinen wir, daß nur eine 0-t-Eingangsschwelle konsequent fachliche Prüfungen ermöglicht. Diese Schwelle entspricht im übrigen auch dem ursprünglichen EU-Vorschlag. Die jetzt vorgesehene 3,5-t-Schwelle bedeutet, daß zirka 35 % des gewerblichen güterverkehrs nicht einbezogen werden. Immer noch gibt es große Unsicherheit im Gewerbe in bezug auf die Definition mitzuführender Begleitpapiere. Hier werden ein wesentlich höherer bürokratischer Aufwand und Auseinandersetzungen um die Anerkennung der bislang üblichen Lieferscheine befürchtet. Auf Anfrage von mir beim BMV wurde zwar bestätigt, daß auch die herkömmlichen Scheine reichen. Sollen nun aber alle Fahrer ständig meinen Briefwechsel mit dem Verkehrsminister mit sich führen? Für viel zu unverbindlich halten wir die Formulierung, daß die Verbände „Gelegenheit zur Stellungnahme" erhalten sollen. Eine zwingende Anhörungspflicht möglicherweise mit Vetorecht wäre hier hilfreicher gewesen. Von Anfang an hat die PDS die Aufnahme eines Paragraphen, der das Postgeheimnis einschränken sollte, abgelehnt. Gerade weil wir da unsägliche Erfahrungen aus der DDR mitbringen, war uns wichtig, zwischen einem möglichen Mißbrauch der Transportrechte, zum Beispiel durch Subunternehmen, und einer Einschränkung grundgesetzlich garantierter Persönlichkeitsrechte abzuwägen. Nach gründlicher Abwägung haben wir uns für eine Sicherung der Grundrechte entschieden. Ich bin sehr froh, daß sich nach langem Hickhack und einer gutachterlichen Stellungnahme des Rechtsausschusses die Koalitionsfraktionen und die SPD unserem Änderungsantrag angeschlossen haben. Hier hat sich mal Vernunft durchgesetzt. Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Die Integration der Verkehrsmärkte in Europa schreitet weiter voran. Die Liberalisierung der einzelnen Verkehrsmärkte beruht dabei im wesentlichen auf dem Leitsatz: Aufhebung der objektiven Marktzugangskriterien, dafür hohe Anforderungen bei den subjektiven Berufszugangsvoraussetzungen. Hohe Standards bei den Unternehmen, dem Fahrpersonal, den Fahrzeugen und der Kontrolle haben bei allen Verkehrsträgern mehr und mehr die objektiven Kriterien wie Preis und Kontingente abgelöst. So wurden im europäischen Straßengüterverkehr bereits 1990 die obligatorischen Tarife und 1993 die Kontigentierung beseitigt. Die letzte Stufe der Deregulierung im Bereich der Marktordnung des Güterkraftverkehrs, des Kernstücks einer zukünftigen europäischen Verkehrsmarktordnung, wird mit der Freigabe der Kabotage, das heißt der Freistellung der Binnenbeförderung durch ausländische Transporteure von mengenmäßigen Beschränkungen, am 1. Juli 1998 erreicht. Vor diesem Hintergrund geht es für Deutschland jetzt um eine grundlegende Modernisierung des in seinen Grundzügen aus den 30er Jahren stammenden nationalen Ordnungsrahmens. Wie überfällig die Einführung einer neuen, liberalen nationalen Marktordnung ist, zeigen auch die positiven Wirkungen der von uns in den letzten Jahren bereits vollzogenen Liberalisierungsschritte wie zum Beispiel der Abschaffung der Tarifpflicht im nationalen Güterkraftverkehr zum 1. Januar 1994. So ist der Anteil des gewerblichen Güterverkehrs in den letzten Jahren deutlich gestiegen, während der Werkverkehr kontinuierlich zurückgegangen ist. Diese Entwicklung zeigt deutlich, daß es für die verladende Wirtschaft bei einem liberalen Ordnungsrahmen wieder interessant wird, die jahrelang im Wege des Werkverkehrs und damit außerhalb des GüKG vorgenommenen Transportleistungen von den Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs durchführen zu lassen. Mit der jetzt anstehenden Anpassung des Güterkraftverkehrsrechts an die europäische Entwicklung verschaffen wir dem deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe den notwendigen Freiraum, um seine Wettbewerbsfähigkeit in Europa auch nach der Freigabe der Kabotage am 1. Juli 1998 unter Beweis zu stellen. Dabei will ich nochmals betonen, daß es sich bei der Freigabe der Kabotage nicht um eine Maßnahme handelt, die von heute auf morgen zu einer Änderung des Marktverhaltens der betroffenen Unternehmen führt. Sie werden sich schrittweise auf die neuen Bedingungen einstellen. Auch die deutschen Unternehmen werden hoffentlich erkennen, daß sich ihnen viele neue Chancen eröffnen, die sie in Zukunft auch verstärkt nutzen sollten. Im vergangenen Jahr ist das den deutschen Transportunternehmen bereits zustehende Kabotage-Kontingent nur zu rund 17 Prozent genutzt worden. Viele deutsche Unternehmen tun sich offenbar noch immer vergleichsweise schwer, ihr Geschäft auch auf den Märkten unserer Nachbarstaaten zu machen. Dabei ist für mich klar: Die hohe Qualität ihrer umfassenden Transport- und Logistikleistungen wird auch dort schnell überzeugen, wenn sie zu angemessenen Preisen angeboten werden. Aber auch in Deutschland haben die Kabotage-Beförderungen, die von Unternehmen aus den anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht werden, kaum meßbare Auswirkungen auf den deutschen Markt. Bezogen auf den Fernverkehr liegen sie unter 1 Prozent. Selbst wenn mit Freigabe der Kabotage zunächst ein spürbarer Druck auf den deutschen Güterverkehrsmarkt ausgehen sollte, so dürften die Kabotagefahrten, gemessen an den Beförderungsleistungen des Straßengüterverkehrs insgesamt, doch kaum zu einer für das deutsche Straßengüterverkehrsgewerbe nennenswerten Belastung werden. Vor diesem Hintergrund sind die wesentlichen Ziele des vorliegenden Entwurfes eines Gesetzes zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts die Liberalisierung und die rechtliche Vereinfachung und Vereinheitlichung des Güterkraftverkehrsrechts durch einen Wegfall der bisherigen objektiven Marktzugangskriterien unter Beibehaltung und Weiterentwicklung der subjektiven Berufszugangsvoraussetzungen. Mit dem Wegfall der heutigen Unterscheidung zwischen Fern-, Nah- und Umzugsverkehr werden sich zum Beispiel für den Nahverkehr, der in den letzten Jahren insbesondere auf Grund der stagnierenden Bauwirtschaft mit erheblichen Problemen zu kämpfen hatte, neue Perspektiven und Marktchancen eröffnen. Ich denke hier zum Beispiel nur an den großen Bereich des Entsorgungsverkehrs. Mit der Reform des Güterkraftverkehrsrechts schaffen wir für unsere deutschen Transportunternehmen wichtige Voraussetzungen für einen fairen Leistungswettbewerb in einem liberalisierten und deregulierten europäischen Verkehrsmarkt. Wir müssen auf diesem Weg aber noch weitere Schritte unternehmen, um noch bestehende Harmonisierungsdefizite zügig abzubauen. Gemeinsam mit den Präsidenten der Güterkraftverkehrsverbände haben wir deshalb bereits 1995 das „Aktionsprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsstellung des deutschen Güterkraftverkehrs und der Speditionen" verabschiedet, fortgeschrieben und bereits in wesentlichen Teilen umgesetzt. Klar ist aber auch - und ich kann dem vorliegenden Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. deshalb voll und ganz zustimmen -: Der Stand der Harmonisierung ist in verschiedenen Bereichen des europäischen Verkehrsmarktes noch unbefriedigend. Wir müssen im fiskalischen, sozialen und technischen Bereich eine weitere Angleichung der Wettbewerbsbedingungen zugunsten der deutschen Transportwirtschaft in der Europäischen Union und im Verhältnis zu den Staaten Mittel- und Osteuropas durchsetzen. Bundesverkehrsminister Wissmann hat deshalb, auf Ihre Entschließung hin, direkt an EU-Kommissar Kinnock eine Liste übersandt, in der wir die Defizite bei der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen Element für Element aufgeführt haben. Hierzu gehören die verursachungsgerechte Anlastung der Wegekosten und Bestimmungen zu Seitenschutz und Prüfungen der Bremsen von Lkw im Straßenverkehr genauso wie die weitere Harmonisierung der technischen Regelungen in der Luftfahrt und im Eisenbahnbereich wie auch der Beseitigung der Tour-deRôle-Systeme in der Binnenschiffahrt. Ich versichere Ihnen, daß die Bundesregierung die Einzelelemente aus der Liste entschieden und mit Nachdruck weiterverfolgen wird. Wir werden die Kommission beim Wort nehmen und im Rahmen unserer laufenden Zusammenarbeit darauf achten, daß sie die noch bestehenden Harmonisierungsdefizite zügig aufarbeitet - im Sinne unseres mittelständischen Güterverkehrsgewerbes und für den Wirtschaftsstandort Deutschland, um Wohlstand und Arbeitsplätze zu sichern. Wir werden die Unternehmen des Straßengüterverkehrs und der Spedition auch weiterhin im Prozeß der Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen begleiten und unterstützen. Ich weiß, daß der Weg von einem sehr regulierten Markt, wie wir ihn hier in Deutschland hatten, hin zu einem deregulierten Ordnungsrahmen dem deutschen Transportgewerbe in den letzten Jahren einen schwierigen Anpassungsprozeß abverlangt hat, der auch noch nicht beendet ist. Es ist uns aber gelungen, diesen notwendigen Prozeß gemeinsam auf der Basis eines gesellschaftlichen Konsenses zu gestalten, anders als in einigen unserer Nachbarländer, wo die entstandenen Konflikte teilweise auf der Straße ausgetragen werden. Ich möchte es an dieser Stelle daher nicht versäumen, dem deutschen Transportgewerbe mit seinen rund 50 000 Unternehmen und rund 380 000 Beschäftigten für sein konstruktives und nach vorn gerichtetes Verhalten zu danken und allen am parlamentarischen Beratungs- und Entscheidungsprozeß Beteiligten, insbesondere den Berichterstattern, für das gemeinsam erarbeitete und getragene Ergebnis einer überzeugenden Reform des Güterkraftverkehrsrechtes. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 a (Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts) Dr. Wolfgang Freiherr von Steffen (CDU/CSU): Das gute alte HGB ist etwas in die Jahre gekommen und damit auch einige Bestimmungen hinsichtlich des Kaufmannsbegriffes, aber auch des Spediteurs, des Frachtführers und des Lagerhalters. Heute haben wir, nach der Reform des Güterkraftverkehrsrechts, die Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts in der zweiten und dritten Lesung, und ich bin überzeugt davon, daß die Neuregelung ein guter Wurf ist, mit dem alle Seiten leben können und die es nicht notwendig macht, daß wie in der Vergangenheit z. B. die ADSp quasi als Ersatzgesetzbuch aufgebaut werden. Im Laufe der Beratungen haben wir uns darauf geeinigt, daß wir alle Verkehrsträger - Straße, Schiene, Binnenschiffahrt und Luftfracht - im Handelsgesetzbuch neu regeln, und zwar in erheblicher Anlehnung an das Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Im Gesetz ist wesentlich darauf abgestellt worden, daß zwischen Spediteur und Frachtführer die Grenzen in der Praxis oft nicht mehr zu erkennen sind und der Selbsteintritt mindestens beim „Verkehrsträger Straße" eher die Regel als die Ausnahme bildet. Es gab - wie meist bei Gesetzgebungsvorhaben - sehr unterschiedliche Interessen: auf der einen Seite die Interessen der Verlader, auf der anderen Seite die Interessen der reinen Spediteure, auf der dritten Seite die Interessen der reinen Frachtführer, auf der vierten und fünften Seite die Interessen der Binnenschiffer als Massentransporteure und der Luftfrachter als Transporteure meist hochwertiger Güter. In unzähligen Vorgesprächen, Sitzungen und einer großen Anhörung habe ich immer wieder betont, daß wir ein Gesetz für die Wirtschaft und nicht gegen sie machen wollen, das heißt, wir sollten - und ich glaube, wir haben es letztlich auch erreicht - die Belange aller soweit berücksichtigen, daß sich niemand von diesem neuen Gesetz ausgegrenzt oder vergewaltigt fühlt. Naturgemäß spielte die Haftungsfrage eine zentrale Rolle, weil höhere Haftungswerte höhere Kosten bei der Versicherung und damit letztlich eine Verteuerung beinhalten. Es gab überhaupt keine Frage darüber, daß einzelvertraglich alles ohne Begrenzung nach unten und oben vereinbart werden kann. Die Diskussion entbrannte nur um den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf, der solche Abweichungen unbeschränkt auch durch allgemeine Geschäftsbedingungen zulassen wollte. Zunächst ist dies vom Grundsatz her in einem sozialen marktwirtschaftlichen System und von unserer Rechtsordnung so gewollt, geschützt durch das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen, und vom Grundsatz her auch das Normale und Richtige. Es gab aber von der einen und anderen Seite der Gesprächspartner Bedenken dagegen, die Sorge davor hatten, daß sie entweder als Verlader oder Lader durch „Machtkartelle" gezwungen werden könnten, allgemeine Geschäftsbedingungen zu akzeptieren oder aufoktroyiert zu bekommen, die zu weit gehen. Insoweit sind wir in Versuchung geraten, von dem dogmatischen klaren Kurs der unbeschränkten Möglichkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen. Eine von mir ins Gespräch gebrachte Korridorlösung wurde sowohl von seiten des Ministeriums als auch seitens der Verbände abgelehnt, mindestens eher mit Skepsis als mit Zustimmung aufgenommen. So haben die Berichterstatter nach der Anhörung einen Weg gewählt - der dann zu erheblicher Bewegung in der Branche führte -, bei dem einzelvertraglich selbstverständlich alle Möglichkeiten offenblieben, aber über allgemeine Geschäftsbedingungen der Verwender nur zu seinen Ungunsten abweichen konnte. Das Ergebnis der dann einsetzenden Diskussion war die heute vorliegende Korridorlösung, die Haftung zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechten - ein Kompromiß, mit dem, glaube ich, alle leben können, einschließlich der Lagerhalter, der Binnenschiffahrt und des Luftverkehrs. Wir haben auch ein vernünftiges Ergebnis beim Haftungsausschuß gefunden; insbesondere wurden dabei auch die Wünsche der Binnenschiffahrt berücksichtigt. Für die Beförderung von Umzugsgut - das erstmals in das HGB aufgenommen wurde - sind zum Schutze der Verbraucher besondere Bestimmungen aufgenommen worden. Aber auch der Frachtführer ist im Haftungshöchstbetrag beschränkt auf 12 000 DM. Über diese Haftungsbegrenzung muß ausdrücklich informiert werden, andernfalls gilt sie nicht. Es ist erfreulich, daß wir diese wichtigen Gesetzesänderungen einvernehmlich verabschieden und damit den europäischen Richtlinien genügen und der Transportwirtschaft vernünftige Instrumente an die Hand geben, um im schweren europäischen Wettbewerb zu bestehen. Dr. Eckhart Pick (SPD): Wer als Student der Rechtswissenschaft die Vorlesung „Handelsrecht" gehört hat, mußte mit Sicherheit auch dessen mehr oder weniger spannende Teile wie Kommission, Spedition, Lagergeschäft und Frachtrecht an sich vorüberziehen lassen. Vielleicht ist ihm als exotisches Phänomen noch die Orderlagerscheinverordnung im Gedächtnis geblieben, da sie im Wertpapierrecht später wieder fröhliche Urständ feierte, oder man hatte zumindest einmal von den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen gehört. In der Tat geht es nicht nur den Studenten so. Auch Professoren können diesem Gebiet, es sei denn, sie spezialisieren sich auf das Transportrecht, im allgemeinen nicht viel abgewinnen. Das gegenwärtige Transportrecht ist in der Tat einem Nichtfachmann kaum anschaulich zu vermitteln. Es ist geprägt, wenn man es positiv ausdrückt, durch eine große Vielfalt an Regelungen. Kritischer muß man sagen: Es ist kompliziert, zersplittert, dadurch unübersichtlich, ohne System gewuchert und überaltert. Es geht noch von Strukturen aus, die längst überholt sind. Das zeigen die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, mit denen wir es zu tun haben. Neben gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, internationalen Abkommen haben sich Allgemeine Geschäftsbedingungen etabliert, von denen die ADSp nur ein Beispiel unter vielen sind. Unser deutsches Landfrachtrecht unterscheidet z. B. nach der Art des Transportmittels Eisenbahn, Kraftfahrzeug, Schiff, nach der Länge der Beförderungsstrecke Fernverkehr und Nahverkehr sowie nach der Art des Beförderungsgutes, etwa Umzugsgut, Handelsmöbel und Schwertransporte. Nicht unterschieden wird übrigens vom Gesetz nach lebenden Tieren oder Sachen. Insofern begrüßen auch wir, daß die Bundesregierung 1992 eine Sachverständigenkommission eingesetzt hat, auf deren Ergebnissen der Regierungsentwurf beruht, die in ihren Grundzügen auch nach der Beratung der Ausschüsse Bestand haben. Der Gesetzentwurf faßt das private Transportrecht zusammen, bezieht also nicht die öffentlich-rechtliche Seite, z. B. das Güterkraftverkehrsrecht, ein. Es führt die Bestimmungen des Fracht-, Speditions- und Lagergeschäfts im Handelsgesetzbuch zusammen, reduziert den Regelungsumfang und bringt eine einheitliche Regelung der Frachtverträge für Straße, Schiene und Binnenschiffahrtswege, doch mit einigen Ausnahmen. Das Seefrachtrecht bleibt im Hinblick auf internationale Vorschriften unberührt. Leitbild schon des Kommissionsvorschlags war das „Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Straßengüterverkehr" von 1956 (CMR). Der Gesetzgeber hatte es bei der Beratung mit einer Vielzahl von Beteiligten zu tun, die von sehr unterschiedlichen Interessen geleitet waren. Die Vielzahl von Verbänden machte auch die Einhaltung der leitenden Grundsätze dieser Reform schwierig. Die Anhörung hat dies ganz deutlich zu erkennen gegeben. Auch dem nicht so bewanderten Betrachter der Szene wurde deutlich, daß der Transportmarkt stark umkämpft ist - auch im Hinblick auf internationale Mitbewerber - und daß ein beinharter Wettbewerb stattfindet. Ein weiteres Spannungsfeld besteht zwischen den Prinzipien Vertragsfreiheit und Begrenzung der Privatautonomie durch zwingende Regeln. Der Gesetzgeber hat sich mit Recht für einen größeren Gestaltungsspielraum der Parteien entschieden. Ein abgestuftes System von nicht abdingbaren Vorschriften, solchen, die durch Vereinbarung geändert werden können, und schließlich der Regelung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zugängliche Bestimmungen bieten den Rahmen. Sie folgen dem Grundsatz, schwächere Marktteilnehmer zu schützen. Der Gesetzentwurf gibt die Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr auf und verankert das Umzugsrecht erstmals im Gesetz. Neu sind auch die Regelungen der Beförderung mit unterschiedlichen Beförderungsmitteln, also der sogenannte multimodale Verkehr. Das Speditionsrecht wird umfassend renoviert und nimmt Abschied vom historischen Leitbild des Nur-Spediteurs. Es berücksichtigt die vielfältigen Typen des Beförderungsverhältnisses mit den differenzierten Anforderungen an zusätzliche Dienstleistungen, Rechte und Pflichten. Im Verbraucherbereich wird künftig mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern ermöglicht, so daß künftig günstigere Konditionen besser genutzt werden können. Der Bundesrat hatte keine grundsätzlichen Einwendungen gegen das Gesetzeswerk. Er hat allerdings auf die Besonderheiten der Binnenschiffahrt aufmerksam gemacht. Während der Regierungsentwurf die Luftfrachtbeförderung nicht in den Rahmen des Transportrechts einbezogen hat, haben die Ausschüsse übereinstimmend empfohlen, auch diesen Sektor in den Anwendungsbereich des neuen Frachtrechts aufzunehmen. Es konnten damit die entsprechenden Sonderregelungen im Luftverkehrsgesetz aufgehoben werden. Der Massengüterverkehr erfordert klare Abgrenzungen des Verantwortungsbereichs der am Transport beteiligten Personen, Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter und Mischunternehmen. Dabei spielt naturgemäß die Haftungsfrage eine entscheidende Rolle. Sie ist bisher genauso unübersichtlich und oft zufällig wie das gesamte Transportrecht. So enthalten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit Kfz (AGNB) einen Haftungsrahmen von 100 000 bis 400 000 DM pro Schadensfall. Die KVO läßt eine Haftung bis maximal 80 DM pro Kilogramm zu, die EVO dagegen 100 DM pro Kilogramm. Das Binnenschiffahrtsgesetz begnügt sich mit 20 Pfennig pro Kilogramm, die ADSp setzen einen Haftungsrahmen von 5 DM bis 4750 DM fest. Das Warschauer Abkommen begrenzt die Haftung auf 53,50 DM pro Kilogramm. Dies konnte nicht so bleiben. So wird die Haftung des Absenders gegenüber dem Frachtführer, die nach § 414 Abs. 1 verschuldungsunabhängig in besonderen Fällen ist, auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten begrenzt. In derselben Höhe ist auch die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm Rohgewicht beschränkt. Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Es schwankt, so daß 8,33 Sonderziehungsrechte etwa 20 DM entsprechen. Im Mittelpunkt der Erörterungen stand dann die Frage, inwieweit von diesen Haftungsvorschriften durch Vertrag (Vereinbarung) abgewichen werden kann. Während die Vertragsfreiheit ansonsten durchgängig Gültigkeit hat, waren nach dem Maßstab der Schutzbedürftigkeit der Vertragspartner Einschränkungen vorzusehen. Dies gilt insbesondere für den Verbraucher, der nunmehr in § 414 Abs. 3 HGB definiert ist. Nach § 449 Abs. 1 HGB kann zu seinem Nachteil nicht von bestimmten Vorschriften abgewichen werden. Ich nenne beispielhaft nur den ganzen Bereich der §§. 425 ff. HGB, die alle haftungsbegründende Tatbestände im Verantwortungsbereich des Frachtführers enthalten. Die übrigen Teilnehmer am Transportgeschäft können von den in § 449 Abs. 1 genannten Vorschriften nur durch Vereinbarung abweichen, sie sind also nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zu modifizieren (sog. „AGB-Festigkeit"). Eine Ausnahme wird für den Fall gemacht, daß der Frachtführer Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes zu leisten hat. Hier kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen die Haftung auf einen anderen als in § 431 Abs. 1 HGB vorgesehenen Höchstbetrag von 8,33 Rechnungseinheiten begrenzt werden. Die Ausschußmehrheit sieht hierbei einen Korridor von 2 bis 40 Rechnungseinheiten vor, der durch AGB gestaltbar ist. Uns erscheint dieser Rahmen allzu weit. In Übereinstimmung mit dem mittelständischen Transportgewerbe schlagen wir vor, diesen Dispositionsrahmen auf den Bereich zwischen 2 und 25 Rechnungseinheiten zu begrenzen. Wir fürchten, daß sonst die marktschwächeren Teilnehmer beeinträchtigt werden. Unser Änderungsantrag bringt dies zum Ausdruck. Eine Abweichung zu Lasten des Verwenders von AGB ist jedoch zulässig. Dies gilt auch für die vom Absender nach § 414 zu leistende Entschädigung. Trotz allen Bemühens um Vereinfachung und mehr Transparenz mußte auch in diesem Zusammenhang eine Ausnahme gemacht werden: Bei der Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen (z. B. Infopost) kann, auch wenn Verbraucher beteiligt sind, durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Lasten der Absender von den Haftungsnormen des Frachtführers abgewichen werden. Weitergehenden Forderungen nach Aufweichung des Verbraucher- und Kundenschutzes ist m.E. mit Recht nicht entsprochen worden. Unser zweiter Änderungsantrag betrifft die Haftung der Führer von Binnenschiffen. Die dort anzutreffenden Sonderbedingungen rechtfertigen m. E. eine Haftungserleichterung, wenn der Frachtführer nachweisen kann, seinen Sorgfaltspflichten für den mangelfreien Zustand seines Schiffes nachgekommen zu sein. Insgesamt erscheint der SPD durch die zahlreichen Änderungen des Gesetzentwurfs im Gesetzgebungsverfahren ein brauchbarer Kompromiß gefunden worden zu sein. Die beteiligten Kreise, die die gefundenen Lösungen weitgehend mittragen, haben nun die Aufgabe, die Interessensphären gegenseitig abzugrenzen. Sie können nicht an den grundsätzlichen Wertentscheidungen des Gesetzgebers vorbeigehen. Sie können den Spielraum jedoch sinnvoll nutzen. Die SPD wird dem gefundenen Ergebnis zustimmen. Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Spätestes seit der Liberalisierung des Güterkraftverkehrs am 1. Januar 1994 war klar, daß das bisher auf die einzelnen Verkehrsträger zugeschnittene Transportrecht vereinheitlicht und den neuen Gegebenheiten angepaßt werden muß. Mit der Schaffung des Binnenmarktes im Transportsektor zum 1. Juli 1998 ist es nun soweit: Das Frachtrecht für LKW, Bahn, Binnenschiff und Luftverkehr wird im Handelsgesetzbuch einheitlich geregelt, Sonderregelungen für einzelne Verkehrsträger werden abgeschafft. Nur für den kombinierten Verkehr existieren noch einige Ausnahmen. Diskussionspunkt im Laufe der Beratungen war vor allem die Ausgestaltung der Haftung. Nach der jetzt beschlossenen Regelung ist die Haftung des Frachtführers bei Verlust oder Beschädigung des Gutes auf 8,33 Rechnungseinheiten begrenzt. Allerdings kann diese starre Grenze unter bestimmten Bedingungen durch vertragliche Vereinbarung zwischen 2 und 40 Rechnungseinheiten variiert werden. Ich denke, daß mit diesem Kompromiß zwischen einheitlicher Regelung einerseits und Anpassung an bestimmte Speditionstätigkeiten wie beispielsweise das Lagereigeschäft andererseits alle Beteiligten gut leben können. Daher wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf in der vom Rechtsausschuß beschlossenen Fassung zustimmen. Hildebrecht Braun (Augsburg) (F.D.P.): Manchmal mag man schon an der Weisheit des Ältestenrates des Bundestages zweifeln. Da wird dieser Bundestag einen wichtigen Teil des Handelsgesetzbuches nach mehr als 100 Jahren völlig neu fassen und für den ganzen Bereich der Güterdistribution neue Vorschriften schaffen. Das Recht der Frachtführer, der Spediteure, der Bahn, des innerdeutschen Luftverkehrs, aber auch des Möbeltransports und der Lagerei wird grundlegend erneuert. Hunderttausende von Beschäftigten in unserer Volkswirtschaft werden unter veränderten Rahmenbedingungen arbeiten. Ein wichtiger Teil unserer Wirtschaft erhält quasi einen neuen rechtlichen Rahmen. Dies alles findet nahezu unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Die erste Lesung im Parlament erfolgte ohne Debatte. Die zweite und dritte Lesung findet am Ende eines außerordentlich ereignisreichen Parlamentstages statt. Für die Debatte aller Redner zusammen ist nur eine halbe Stunde angesetzt, also die kürzeste Zeit, die überhaupt für die Behandlung von Themen im Parlament angesetzt wird. Obwohl von einer Reihe außerordentlich wichtiger Verbände wie dem DIHT, dem BDI, dem Bundesverband Groß- und Außenhandel, den Einzelhändlern, den Spediteuren, den Frachtführern etc. speziell die Haftungsregelung heftig diskutiert wurde, nahm die Presse hiervon kaum Kenntnis. Und der Bundestag nimmt sich mehr Zeit für die Behandlung von Zwischenberichten oder von Entschließungen, die ohne rechtliche Relevanz sind, als für die parlamentarische Beratung dieses Rechtsgebietes. Nun, man mag argumentieren, daß mehr Redezeit nicht etwa bedeuten würde, daß die Dinge dann besser werden. Ich hätte aber sehr gerne mit der gebotenen Ausführlichkeit die verschiedenen Regelungen und ihre Relevanz für die beteiligten Verlader, Frachtführer etc., aber auch für die Gesamtwirtschaft dargelegt und mit Ihnen erörtert. Da aber der Altestenrat offensichtlich die Brisanz dieser Materie nicht erkannt hat, will ich in den mir verbleibenden wenigen Minuten zu den wichtigsten Punkten der Reform Stellung nehmen: Erstens. Der Bundestag wünscht, daß die am Gütertransport Beteiligten durch einen Blick in das HGB wissen, wie die Dinge gehandhabt werden müssen. Deshalb werden viele Vorschriften gestrichen, die bisher außerhalb des HGB den Transportvertrag mit den verschiedenen Verkehrsträgern und zum Teil unterschiedlich - je nach Länge des Transports - regeln. Das neue Gesetz dient der Zusammenführung der Vorschriften und damit der Rechtsvereinheitlichung, zugleich natürlich der Übersichtlichkeit. Zweitens. Für alle Verkehrsträger gilt nun ein Gesetz, eben das HGB. Hier ist die Vereinheitlichung vielleicht etwas weit gegangen. Ob es wirklich sinnvoll war, die Binnenschiffahrt gemeinsam mit dem Güterverkehr auf der Straße, auf der Schiene und in der Luft zu regeln, muß bezweifelt werden. Drittens. In allen Bereichen des Gütertransports gilt das Prinzip der Gefährdungshaftung oder, präziser bezeichnet, der Gewahrsamshaftung. Es wird also nicht nach Verschulden gefragt, sondern nur danach, ob in der Obhut des Frachtführers, des Lagerhalters etc. ein Schaden entstanden ist. Dies ist von der Sache her richtig, da der Verlader keinen Einfluß darauf nehmen kann, wie mit dem gut in der Obhut des Vertragspartners umgegangen wird. Es ist auch deshalb richtig, weil die internationalen Haftungsordnungen, die CMR, die CIM und das Warschauer Abkommen, ebenfalls auf die Gewahrsamshaftung und nicht auf die Verschuldenshaftung abstellen. Viertens. Die Vereinfachung des Rechts wird dazu führen, daß die Berufshaftpflichtversicherungen der Rechtsanwälte nicht mehr im bisherigen Umfang zahlen müssen. Tatsache ist nämlich, daß das Transportrecht bisher ein überaus kompliziertes und nahezu undurchschaubares Rechtsgebiet war. Wir haben uns bemüht, das Recht so zu vereinfachen, daß es sich nicht mehr als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für spezialisierte Rechtsanwälte auswirken wird. Lassen Sie mich dennoch einige kritische Anmerkungen machen: Erstens. Man möchte fast mit den Habsburgern seeligen Angedenkens rufen: Laßt die anderen Kriege führen, Du, glückliches Österreich, heirate. Auf das zeitgenössische Denken übertragen würde dies heißen: Die Deutschen geben sich wieder einmal Mühe und arbeiten sechs Jahre an einem neuen Transportrecht für innerdeutsche Verkehre, das in vielen Punkten etwas besser ist als die Regelung der in ganz Europa geltenden CMR. Allerdings muß jetzt jeder Frachtführer oder Verlader beide Rechtsordnungen kennen, nämlich was zwingend im europäischen Bereich, also grenzüberschreitend, gilt und das, was - oft nur minimal unterschieden - bei innerdeutschen Transporten gilt. Die Österreicher haben das Problem anders und vielleicht richtiger gelöst: Sie haben einfach die CMR auch für innerösterreichische Transporte für anwendbar erklärt. Dieser Schritt diente der Rechtsvereinheitlichung und -vereinfachung natürlich sehr viel mehr als das, was wir jetzt für Deutschland beschließen. Zweitens. Im Laufe der Beratungen standen sich zwei Konzepte gegenüber, die beide viel für sich haben: 1. Das Prinzip der Vertragsfreiheit, nach dem auch durch AGB die zentrale Haftungsregelung ohne jede Begrenzung verändert werden konnte. Dieses Prinzip würde zum sonstigen Handelsrecht passen. Allerdings führt es zu großen praktischen Schwierigkeiten, da an einem Transportvertrag viele Parteien beteiligt oder doch zumindest betroffen sind, nämlich Verlader, Absender, Erstspediteur, Zweitspediteur, Frachtführer und Teilfrachtführer, Empfangsspediteur, Empfänger und Eigentümer. Dazu kommen noch die jeweiligen Versicherer der genannten Parteien. 2. Das System einer sog. AGB-festen Haftung. Dieses System sollte zum Zwecke der Rechtsvereinheitlichung und -vereinfachung aus der CMR die Haftungsregelung übernehmen, die ohnehin jeder kennt. Sie sollte durch AGB nur zugunsten der jeweils anderen Seite verändert werden können. Diese von mir favorisierte Lösung wurde auch von den sechs Berichterstattern von CDU/CSU, SPD und F.D.P. aus dem Rechtsausschuß und dem Verkehrsausschuß für richtig befunden. Sie engte aber den Handlungsspielraum von einigen Verbänden ein, die ihren Mitgliedern eine von der gesetzlichen Haftung abweichende Regelhaftung empfehlen wollten. Ich will nicht nachtarocken und nach der Sinnhaftigkeit der Interventionen der verschiedenen Verbände fragen. Wir haben nur in der Vorberatung feststellen müssen, daß es neben den Zielen der Rechtsvereinfachung, der Rechtsvereinheitlichung und dem Rechtsfrieden noch ein weiteres Ziel gibt, nämlich den Frieden unter den Verbänden. Um diesen herzustellen, haben wir die sog. Korridorlösung in das Gesetz geschrieben, die es den beteiligten Verkehrskreisen ermöglicht, durch AGB die Haftung pro Kilogramm zwischen 2 Sonderziehungsrechten und 40 Sonderziehungsrechten und damit zwischen ca. DM 5,- und ca. DM 100,- pro Kilogramm festzulegen. Allerdings muß eine Änderung der gesetzlichen Haftung, die bei ca. DM 20,- pro Kilo gegenwärtig liegen würde, in AGB drucktechnisch besonders hervorgehoben sein. Diese Bestimmung wird nach meinem Dafürhalten dazu führen, daß AGB, die von der gesetzlichen Haftung abweichen wollten, kaum durchsetzbar sein werden, denn im Transportbereich werden Aufträge in der Regel per Telefon, gegebenenfalls noch per Fax erteilt. AGB werden nicht hin- und hergeschickt. Die bloße Bezugnahme auf AGB, die von der gesetzlichen Haftung abweichen, wird aber nicht ausreichen. 3. Die Versicherbarkeit der Haftung wird deutlich erschwert. Die Prämie wird wegen der möglicherweise höheren Haftung teurer. 4. Der Schutz der kleinen Betriebe mit der geringen Marktmacht auf seiten der Verlader und der Frachtführer ist durch den Korridor schlechter geworden. Fünf Minuten sind zuwenig, um das Reformwerk angemessen darzustellen und ausreichend zu würdigen. Ich will abschließend nur festhalten: Eine dringend notwendige Reform wurde bewältigt. Das Transportrecht wird in Zukunft durchschaubar und für die am Transport Beteiligten sowie für Rechtsanwälte und Richter handhabbar sein. Es hätte noch besser werden können. Trotzdem: Die Reform ist insgesamt ein großer Fortschritt. Ich bedanke mich nochmals ausdrücklich bei den anderen Berichterstattern des Rechtsausschusses, Herrn von Stetten und Herrn Pick, für ihre kooperative Zusammenarbeit sowie dem Bundesjustizministerium für die sehr arbeitsintensive, oft kritische, aber insgesamt doch konstruktive Zusammenarbeit. Dr. Dagmar Enkelmann (PDS): Das derzeit geltende Transportrecht ist ein Gefüge aus verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sondervorschriften. Es ist unübersichtlich und soll gestrafft und einheitlich im Handelsgesetzbuch verankert werden. Gelten soll das refomierte Regelwerk ab 1. Juli 1998, denn ab diesem Termin wird die Kabotage zwingend in der EU freigegeben. So weit, so gut. Daß hier etwas geschehen mußte, ist allen einsichtig. So wurde also eine Sachverständigenkommission eingesetzt und nach vielen Diskussionsrunden dann im letzten Jahr von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf vorgelegt. Mittlerweile ist, nach etlichen Änderungen durch den Rechts- und den Verkehrsausschuß, eine Vorlage entstanden, mit der alle Betroffenen mehr oder weniger leben können. Auf einen Aspekt möchte ich jedoch ein wenig näher eingehen. Ein Ziel der Transportrechtsreform ist die Vereinheitlichung der verschiedenen Haftungsmodalitäten. Die verschiedenen Verkehrsträger Lkw, Bahn, Binnenschiff und Flugzeug sollen einem gemeinsamen Haftungssystem unterworfen werden. Bezeichnend ist nun allerdings, daß als Grundlage für den Gesetzentwurf das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, CMR, diente. Wen wundert es? Das zu reformierende Transportrecht wird kurzerhand - und das liegt bei der Verkehrspolitik der Bundesregierung ja auch nahe - am Straßengüterverkehr ausgerichtet. Allerdings mußte die Bundesregierung erfahren, daß es so flott nun doch nicht geht und daß Transport - welch Glück - auch noch mittels anderer Verkehrsträger stattfindet. Für die Binnenschiffahrt zum Beispiel hätten die ursprünglich vorgesehenen Haftungsregelungen mit einer Erhöhung der Haftungshöchstgrenze auf 8,33 Sonderziehungsrechte, was etwa 19 DM/kg entspricht, eine enorme Kostenmehrbelastung bedeutet. Gegenwärtig liegt die Obergrenze in den Verlade- und Transportbedingungen nämlich bei 0,20 DM/kg, was dem klassischen Massengutverkehr in der Binnenschiffahrt auch wesentlich eher entspricht. Mit der inzwischen gefundenen „Korridorlösung" - während individuelle Abweichungen unbegrenzt möglich sind, kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen die Haftung nur innerhalb des Rahmens von 2 bzw. 40 Sonderziehungsrechten festgelegt werden - kann sich die Binnenschiffahrt arrangieren. Die Verbände selbst haben im Zuge einer Angleichung des Binnenschiffahrtsrechts an das Seehandelsrecht eine Festlegung auf eine Haftungshöchstgrenze von maximal 2 Sonderziehungsrechten gefordert. Nachbesserungsbedarf besteht in der Tat in den Punkten, die die SPD in ihrem Änderungsantrag benennt. In § 426 - Haftungsausschluß - sollten die Haftungsausschlußgründe auf die Binnenschiffahrt abgestellt werden. Im Gegensatz zu einem Lkw liegt ein Schiff zu einem großen Teil unter Wasser, was ein Erkennen von Mängeln selbst bei sorgfältiger Prüfung nicht immer möglich macht. Ich denke, das sollte allen einleuchten. Zum Abschluß noch eine Bemerkung: Mit der Reform des Transportrechts ist ein weiterer Schritt in die völlige Liberalisierung des Transportwesens getan. Nichts getan wurde bisher, um die Folgen dieser Liberalisierung abzufangen und ein Konzept zu entwickeln, das zur Verringerung des Trans- portaufkommens beiträgt. Dies ist mehr als bedauerlich und ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Rainer Funke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Der Entwurf eines Transportrechtsreformgesetzes, der Ihnen heute vorliegt, hat die umfassende Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts zum Gegenstand. Er stellt damit eitles der großen handelsrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode dar. Der Entwurf war - was angesichts der Bedeutung des Vorhabens kaum verwundert - Gegenstand intensiver und schwieriger Verhandlungen in den Ausschüssen. Ich freue mich, daß es gelungen ist, die Streitfragen zu lösen. Denn die schon seit Jahren geforderte Transportrechtsreform kann und darf nicht länger auf sich warten lassen. Mit der Freigabe der Straßenverkehrskabotage zum 1. Juli 1998 muß auch das Transportprivatrecht neu geordnet sein. Welche Vorteile bringt das neue Recht? Erstens wird es erheblich zur Rechtssicherheit beitragen und Wettbewerbsverzerrungen abbauen. Anstelle des heutigen Normendickichts wird es für die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschiff und Flugzeug nur noch ein einziges Frachtrecht, und zwar im Handelsgesetzbuch, geben. Zweitens schaffen wir ein neues modernes Transportrecht mit Antworten auf Fragen, die sich für das zum Teil mehr als einhundert Jahre alte Recht zu Anfang gar nicht stellte. Das gilt z. B. für den multimodalen Transport. Künftig wird es auf die Frage, welches Recht anzuwenden ist, wenn die Beförderung eines Containers mit verschiedenartigen Fahrzeugen in Auftrag gegeben wird und für die Fahrzeuge unterschiedliche Transportrechte gelten, eine praktikable und verhältnismäßig einfache Antwort geben. Schließlich wird das neue Recht Brüche zwischen nationalem und internationalem Recht deutlich reduzieren. Vorbild der neuen frachtrechtlichen Regelungen vor allem das Übereinkommen von 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR). Gewisse Unterschiede zu internationalem Recht werden fortbestehen, weil die internationalen Normen jeweils nur für einen bestimmten Verkehrsträger gelten. Dem neuen nationalen einheitlichen Transportrecht kann deshalb Vorbildfunktion für künftige internationale Vorhaben zukommen. Das deutsche Verkehrsgewerbe befindet sich heute in einer nicht einfachen Lage. Gerade deshalb ist es wichtig, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, daß Transportgeschäfte reibungslos funktionieren und Streitigkeiten vermieden werden. Diese flankierende Hilfestellung leistet der vorliegende Gesetzentwurf. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines Transportrechtsreformgesetzes. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Entwurf eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) Heinz Schemken (CDU/CSU): Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen wird die im „Bündnis für Arbeit" und zur Standortsicherung gegebene Zusage, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten zu verbessern und damit Möglichkeiten für mehr Beschäftigung zu schaffen, erfüllt. Die Rahmenbedingungen für das Anlegen von längerfristigen Arbeitszeitkonten und die Weiterentwicklungen des Altersteilzeitgesetzes werden verbessert. Bis Ende Januar 1998 zählte die Bundesanstalt für Arbeit insgesamt rund 9100 Anträge auf Förderleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Diese Zahl gibt allerdings nicht die tatsächliche Inanspruchnahme der Altersteilzeit wieder; sie liegt weit höher. Die meisten Arbeitnehmer üben Altersteilzeit mit Verblockung der Arbeitszeit über mehrere Jahre aus, zum Beispiel: zweieinhalbjährige Vollzeitarbeit, zweieinhalbjährige Freistellung. Diese Konstellationen sind statistisch noch nicht als Förderfälle erfaßbar, da eine Wiederbesetzung erst nach Abschluß der Vollzeitphase erfolgen kann. Erst dann ist auch über die Förderung zu entscheiden. Die wirkliche Inanspruchnahme kann nur auf Grund von Aussagen der Praxis eingeschätzt werden. Die IG Bergbau, Chemie, Energie geht zum Beispiel davon aus, daß allein in der westdeutschen Chemieindustrie inzwischen rund 15 000 Arbeitnehmer Altersteilzeit nutzen oder beantragt haben. Zur Altersteilzeit sind bislang rund 80 Tarifabschlüsse, neben mehreren Verbandstarifverträgen auch zahlreiche Hausabschlüsse, zustande gekommen. Zur Weiterentwicklung des Altersteilzeitgesetzes hatte die Praxis verschiedene Anliegen, unter anderem die Erweiterung des Verteilzeitraums für die unterschiedliche Verteilung, Verblockung, der Arbeitszeit von bisher fünf Jahren auf bis zu zehn Jahren und die Erleichterung der Umsetzung der Arbeitszeit für tarifgebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in deren Tarifbereich kein Altersteilzeittarifvertrag besteht, durch Auflockerung des zwingenden Tarifvorbehalts. Dieser von Arbeitgeberseite erhobenen Forderung hatten allerdings die Gewerkschaften zunächst entschieden widersprochen. Zum Tarifvorbehalt konnte nach langem Ringen ein für Gewerkschaften und Arbeitgeber akzeptabler Kompromiß erzielt werden, der insbesondere durch die Einigung über den Altersteilzeittarifvertrag in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden begünstigt wurde: Erstens. Die Betriebe erhalten die Möglichkeit, innerhalb eines Verteilzeitraums von bis zu drei Jahren die Altersteilzeit in Arbeits- und Freistellungsphasen aufzuteilen, auch ohne daß ein Tarifvertrag vorliegen muß. Dies war bislang nur bis zu einem Höchstverteilungszeitraum von einem Jahr möglich. Diese Änderung dürfte insbesondere Klein- und Mittelbetrieben zugute kommen. Zweitens. Es bleibt bei dem grundsätzlichen Tarifvorbehalt für die über drei Jahre hinausgehende Aufteilung in Arbeits- und Freistellungsphasen. Die Tarifvertragsparteien können in den Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen aufnehmen. Wird von der Tariföffnungsklausel Gebrauch gemacht, werden tarifgebundene und nicht tarifgebundene Bereiche gleichbehandelt. Das heißt: Auch Außenseiter können dann im Rahmen der Öffnungsklausel Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit treffen. Drittens. In Bereichen, in denen tarifvertragliche Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit nicht getroffen sind oder üblicherweise nicht getroffen werden, zum Beispiel bei Steuerberatern und sonstigen Freiberuflern, werden Betriebs- oder Individualvereinbarungen über die Aufteilung der Altersteilzeit in mehrjährige Arbeits- und Freistellungsphasen zugelassen. Viertens. Der Verteilzeitraum, innerhalb dessen die Anspar- und Freistellungsphase bei der Alterszeitzeitarbeit liegen muß, wird von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Höchstförderungsdauer bleibt allerdings bei fünf Jahren. Die gesetzlichen Regelungen, die von seiten der Arbeitgeber und Gewerkschaften, aber auch der Länder dringend gefordert werden, sollten aus beschäftigungspolitischen Gründen rückwirkend zum 1. Januar 1998 in Kraft treten. Die Einigung zu den Möglichkeiten der Arbeitszeitverblockungen bei der Altersteilzeit bedeutet einen Impuls für eine noch weitergehende Akzeptanz der Altersteilzeit in der Praxis. Der Gesetzentwurf enthält noch andere Weiterentwicklungen der Altersteilzeit: Die Wiederbesetzungsklausel wird erweitert. Für Kleinunternehmen mit bis zu 20 Arbeitnehmern kann die Wiederbesetzung auch durch Einstellung von Auszubildenden erfolgen. Außerdem wird die Befristung des Altersteilzeitgesetzes um drei Jahre verlängert. Förderfähig wird dann Altersteilzeit, die vor dem 1. August 2004 begonnen wird. Insgesamt lassen die Weiterentwicklungen eine noch breitere Inanspruchnahme der Altersteilzeit erwarten. Von denjenigen, die die Auflockerung des Tarifvorbehalts gefordert haben, muß aber nun auch erwartet werden, daß sie die neuen Möglichkeiten nutzen. In den Tarifbereichen, in denen Altersteilzeittarifverträge abgeschlossen sind, arbeiten mehr als 5,5 Millionen Arbeitnehmer. Insgesamt kommt nach einer Einschätzung des BMA ein Potential von gut 1,5 Millionen Arbeitnehmern für Altersteilzeit in Betracht. Nicht nur der gleitende Übergang in den Ruhestand wird erleichtert. Für das gesamte Berufsleben gibt es mehr Gestaltungsspielräume, ohne daß die beteiligten Arbeitnehmer in ihrer sozialen Sicherung beeinträchtigt werden. So wird auch während der Phase der Freistellung, zum Beispiel während des sogenannten Sabbatjahres, der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung aufrechterhalten. Die Beitragszahlung wird für die angesparten Wertguthaben auf die Freistellungsphase hinausgeschoben, so daß den Betrieben ein Zinsgewinn verbleibt. Für die Vereinbarungen von Langzeitkonten erhalten die Vertragsparteien den gesetzlichen Auftrag, geeignete Vorkehrungen zur Absicherung dieser Konten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu treffen. Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Gesetzgeber über die Entwicklung dieses Insolvenzschutzes zu berichten. Für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wird klargestellt, daß insbesondere im Fall des Todes oder des Eintritts der Erwerbsminderung die Beiträge aus noch offenen Arbeitsentgelten aus flexiblen Arbeitszeitregelungen als rechtzeitig gezahlte Beiträge gelten und damit die Höhe der Renten wegen Todes oder Erwerbsminderung steigern. Die Vorschriften über die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung werden an die Neuregelungen zu flexiblen Arbeitszeiten im Sozialversicherungsrecht angepaßt. Auch wird verhindert, daß Arbeitnehmern in flexibler Beschäftigung Nachteile bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes entstehen. Von besonderem Interesse ist der Tarifvertrag über die Einführung der Altersteilzeit in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden, auf dessen Kernpunkte ich kurz wie folgt eingehen möchte: Die Altersteilzeit wird ab dem 1. November 1997 ermöglicht. Für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr ist dafür eine freiwillige Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat notwendig. Kommt eine Betriebsvereinbarung zustande, kann die Altersteilzeit maximal über zehn Jahre, also vom 55. bis zum 65. Lebensjahr verblockt werden. Die Altersteilzeit kann also beispielsweise in zwei gleich lange Phasen einer vollen Erwerbstätigkeit und einer Freistellung von der Arbeit aufgeteilt werden. Kommt eine Betriebsvereinbarung nicht zustande, haben Arbeitnehmer ab dem 61. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Auch hier kann die Altersteilzeit verblockt werden, dann aber maximal auf vier Jahre. Die Entscheidung über die Einführung der Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr wird vollständig in die Verantwortung der Betriebspartner gegeben. Arbeitgeber und Betriebsrat haben sogar die Möglichkeit, von den Konditionen des Tarifvertrages abzuweichen, wenn insgesamt „wertgleiche" Regelungen vereinbart werden oder der Erhalt von Arbeitsplätzen gefährdet ist. Damit eröffnen sich den Betriebspartnern große Gestaltungsspielräume. Mit diesem Gesetz sollen zugleich auch die unzumutbaren Härten bei der Erneuerung der Arbeitslosenmeldung nach drei Monaten genommen werden, deren Vermittlung in Arbeit besonders erschwert ist. Wir legen weiter großen Wert auf eine Regelung bei der Tätigkeit im Ehrenamt. Dies sollte auch bei den Arbeitsämtern zu praktikablen Regelungen führen; denn es kann nicht angehen, daß der ehrenamtlich Tätige unnötige Wege gehen muß. Mit der Verabschiedung des „Flexigesetzes" wird deutlich, daß die Koalitionsfraktionen handlungsfähig sind. Und wir werden weiter an Reformen und Veränderungen von festgefahrenen Strukturen arbeiten, damit neue Arbeitsplätze geschaffen werden und die Arbeitslosigkeit bekämpft wird. Franz Thönnes (SPD): Wir behandeln heute das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen. Die Beratung ist notwendig aufgrund der fortschreitenden Entwicklung flexibler Arbeitszeitstrukturen im Wirtschaftsleben, aufgrund der ergänzungsbedürftigen Form des bisherigen Altersteilzeitgesetzes sowie aufgrund der teilweise unsinnigen Änderungen des Arbeitsförderungsrechts, die mit der Mehrheit der Regierungsparteien beschlossen und gerade erst vor kurzem wirksam geworden sind. Gewerkschaften, Betriebsräte und einige fortschrittliche Unternehmen haben in den letzten Jahren verstärkt moderne Formen der Arbeitszeitregelung entwickelt. In Tarifverträgen, Betriebs- und Einzelvereinbarungen wurden Regelungen bis hin zu Jahresarbeitszeitkonten eingeführt. Das vorliegende Gesetz bringt Vorteile für die Beschäftigten, die mit ihrem Arbeitgeber vertraglich die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos vereinbart haben und damit Beschäftigungs- und Freistellungszeiten über einen längeren Zeitraum regeln. Sie können nun auch in den Freistellungsphasen darauf vertrauen, daß sie den Schutz der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung genießen, wenn in dieser Zeit eine Entgeltzahlung erfolgt. Die von der SPD geforderte Ausweitung von Jahres- und Lebensarbeitszeitkonten wird dadurch deutlich erleichtert. Wie der Bundesrat und die Gewerkschaften hat die SPD im Beratungsverfahren eine bessere Absicherung vorgeleisteter Arbeitswertguthaben bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gefordert. Wir wollten einen verbindlicheren und besseren Insolvenzschutz, der in den jeweiligen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und einzelvertraglichen Regelungen zu treffen gewesen wäre. Auch vermochten wir nicht einzusehen, warum er erst bei Erreichen der dreifachen monatlichen Bezugsgröße eintreten sollte. Aus diesem Grund sah unser Gegenantrag vor, daß die Vertragsparteien auf jeden Fall Vorkehrungen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu treffen haben, soweit ein Anspruch auf Insolvenzgeld nicht besteht und das Wertguthaben des Beschäftigten einen Betrag in der Höhe der monatlichen Bezugsgröße übersteigt. Für einen Arbeitnehmerhaushalt ist es eigentlich nicht vertretbar, daß die Insolvenzsicherung erst oberhalb eines Wertguthabens von 13 020 DM einsetzt. Dies wurde jedoch von den Koalitionsparteien abgelehnt. Den Beschäftigten, die sich über den Abschluß derartiger Arbeitszeitvereinbarungen Gedanken machen, können wir daher nur raten, vor Vertragsabschluß hinsichtlich der Insolvenzsicherung auf jeden Fall mit ihrem Betriebsrat und ihrer zuständigen Gewerkschaft zu sprechen. Die in diesem Gesetz enthaltenen Regelungen sind aber auch deutlicher Ausdruck des Zickzackkurses der Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik. Sie zeigen deutlich, daß es keine zielgerichtete und wirksame Politik der Koalition gegenüber der zentralen Herausforderung in unserem Land - der Massenarbeitslosigkeit - gibt. Heute morgen hat die Bundesanstalt für Arbeit die neuesten Zahlen bekanntgegeben. Die Arbeitslosigkeit hat sich im Februar dieses Jahres auf einen Stand von 4 819 000 Arbeitslose verfestigt. In Wahrheit dürften einschließlich der Kranken, der Älteren, der Menschen in Fortbildungs-, Umschulungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und der sogenannten „stillen Reserve" eher 8 Millionen Menschen ohne Arbeit sein. Sie sind nicht zuletzt Betroffene und Opfer einer gescheiterten Regierungsstrategie, die im Rahmen ihrer Angebotspolitik einseitig auf die reinen Marktkräfte gesetzt und sich dabei kräftig verkalkuliert hat. So hat nicht zuletzt die falsche Wirtschafts-, Konjunktur- und Abgabenpolitik dazu beigetragen, daß von 1992 bis 1995 die Zahl der sogenannten Frühverrentungen von 54 000 auf 290 000 um das Fünffache angestiegen ist. Dies hat unser Sozialversicherungssystem 145 Milliarden gekostet. Insbesondere Großbetriebe haben sich hier zu Lasten der Beitragszahler zur Arbeitslosen- und zur Rentenversicherung von Personalkosten entlastet. Damit entstand eine Situation, die bei einer Fortschreibung eines Vorruhestandsgesetzes vielleicht vermieden worden wäre. Wenn wir heute über eine Veränderung des Altersteilzeitgesetzes sprechen, darf dessen Entstehungsgeschichte nicht ausgeblendet werden. Mit ihrem „Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz " , in dessen Folge wir heute mehr Arbeitslose haben als 1996, hat die Bundesregierung den Kompromiß zur Frühverrentung und über die Anhebung der Altersgrenzen bei Rente wegen Arbeitslosigkeit grob verfälscht, der zwischen Gewerkschaften, Wirtschaft und Regierung im Februar 1996 vereinbart wurde. Unter klarem Bruch der getroffenen Vereinbarungen mit dem DGB wurden die Altersgrenze wegen Arbeitslosigkeit einseitig auf 65 Jahre hochgeschraubt und die Altersgrenze für Frauen ebenfalls empfindlich heraufgesetzt. Das war ein Schlag ins Gesicht der Gewerkschaften, mit dem der Konsens aufgekündigt wurde. Durch die 1996 eingeführten Abschläge auf die Rente bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wurde die Attraktivität der Altersteilzeitangebote deutlich verschlechtert. Dabei wäre es gut gewesen, im Rahmen einer solidarischen Arbeitsmarktpolitik zu ermöglichen, daß ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei für sie vernünftigen finanziellen Bedingungen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden können. Für die Jüngeren hätte das die Möglichkeit zum Einstieg ins Arbeitsleben bzw. die Sicherung ihrer Arbeitsplätze bedeutet. Die Politik der Bundesregierung war jedoch auch hier völlig kontraproduktiv. Als unzureichend wurde damals von der SPD auch der Verteilzeitraum von maximal fünf Jahren genannt. Statt einen längeren Zeitraum vorzusehen, lehnte es die Regierungsmehrheit vehement ab, über fünf Jahre hinauszugehen. Inzwischen scheint man klüger geworden zu sein. Mit der nun vorgesehenen Veränderung kommt man einer Forderung und einem Antrag nach, den die SPD bereits 1996 in die Beratungen eingebracht hat. Hierdurch verbessern sich die Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmen und für die Beschäftigten im Alter erheblich. Entlastungen dürften dadurch auch auf die Rentenversicherungsträger zukommen. Dennoch teilen wir die Kritik des Bundesrates und vieler Frauen, daß weibliche Beschäftigte in Teilzeitarbeitsverhältnissen beispielsweise mit einer Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich von den neuen Regelungen ausgenommen sind. Zu kritisieren ist dies insbesondere angesichts der Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für Frauen. Auch dieser Mangel muß nach einem Regierungswechsel am 27. September 1998 korrigiert werden. Deutlich wird dabei, daß eine prinzipiell andere Politik zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt notwendig ist. Ein Weg dazu ist ein Beschäftigung und Qualifizierung schaffendes Arbeits- und Strukturförderungsgesetz, wie es die SPD-Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Immerhin sah sich die Koalition auch schon jetzt zu einigen Korrekturen an dem von ihr erst vor kurzem in Kraft getretenen Arbeitsförderungsrecht veranlaßt. So begrüßen wir es, daß es zu einem gemeinsamen Änderungsantrag gekommen ist, wonach geregelt wird, daß Arbeitslose ohne Girokonto künftig für Zahlungen der Bundesanstalt für Arbeit keine Gebühren mehr zahlen müssen. Wir freuen uns, daß es uns damit gelungen ist, die Abschaffung der seit Jahresbeginn geltenden Benachteiligung von Arbeitslosen durchzusetzen, die ohne eigenes Verschulden kein Girokonto bei einer Bank erhalten. Auch haben die Regierungsfraktionen eingesehen, welche unerträglichen Zustände - wie es selbst ein Abgeordneter aus ihren Reihen im Ausschuß formulierte - sie durch die zum 1. Januar 1998 eingeführte dreimonatliche Meldepflicht von Arbeitslosen bei den Arbeitsämtern ausgelöst haben. Wir haben vorgeschlagen, zur bisherigen Regelung wieder zurückzukehren. Hiernach sollte die Arbeitslosmeldung nur nach Aufforderung durch das Arbeitsamt erneuert werden. Dabei hätten seitens der Arbeitsverwaltung auch die Vermittlungsaussichten und die persönlichen Umstände des Arbeitslosen berücksichtigt werden müssen. Dies wurde jedoch von der Koalitionsmehrheit blockiert. Somit kommt es jetzt nur per Verordnungsermächtigung gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu einer Erleichterung. Lediglich Arbeitslose über 55 Jahre - damit insbesondere Vorruheständler - und schwer vermittelbare Arbeitslose können von der Verpflichtung, die Arbeitslosmeldung dreimonatlich zu erneuern, befreit werden. Auch wenn es bei vielen jetzt zu verabschiedenden Regelungen erheblichen Verbesserungsbedarf gibt, stimmt die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Gewerkschaften wie die IG Bergbau, Chemie, Energie und die IG Metall, um nur zwei zu nennen, haben in fortschrittlicher Weise bereits Altersteilzeitregelungen in Tarifverträgen abgeschlossen. Im Interesse der Beschäftigten, zur Sicherung bestehender sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze wollen wir Ihnen Gelegenheit geben, weitergehende tarifvertragliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Partnern auf der Arbeitgeberseite abzuschließen. Festzuhalten bleibt: Auch mit den nun zu verabschiedenden Regelungen wird die Regierungskoalition den Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht im ausreichenden Maß gerecht. Ihre bisherige verfehlte Politik wird hierdurch nicht wesentlich verbessert. In der Arbeitsmarktpolitik ist eine grundlegende Veränderung notwendig. Hierüber und über einen Richtungswechsel für eine Politik für Arbeit, Innovation und Gerechtigkeit können die Wählerinnen und Wähler am 27. September 1998 abstimmen. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das heute zur Abstimmung gestellte Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ist ein Kompromiß, der in mühsamer Kleinarbeit mit den Tarifpartnern ausgehandelt wurde und der somit auch alle Vor- und Nachteile eines Kompromisses in sich birgt. Vieles hätte im Detail besser gemacht werden können. Grundsätzlich ist aber das Ziel der sozialen Absicherung von neuen Arbeitszeitregelungen - von Zeitkonten, Sabbatjahren und ähnlichem - zu begrüßen. Es ist unbestreitbar sinnvoll, Sozialversicherungsschutz und Beitragsrecht auf solche Freistellungszeiten auszudehnen. Und es ist unbestreitbar sinnvoll, das Altersteilzeitgesetz von 1996, das sich in der Praxis als unzulänglich erwiesen hat und bei den Tarifpartnern auf wenig Gegenliebe gestoßen ist, nachzubessern. Das gilt vor allem für die Verlängerungen des Ausgleichszeitraumes auf zehn Jahre. Die Tatsache, daß inzwischen für über 5 Millionen Beschäftigte Tarifverträge zur Altersteilzeit vereinbart wurden, macht mehr als deutlich, wie groß bei den Tarifparteien die Bereitschaft ist, nach dem Auslaufen der Frühverrentung sozialverträgliche Lösungen für das Ausscheiden älterer Arbeitnehmerinnen zugunsten der Jüngeren zu finden. Diese Altersteilzeitregelungen stehen für den Gedanken der Umverteilung von Erwerbsarbeit und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des Arbeitsmarktes. Und die Tarifparteien haben mit ihren Vereinbarungen inzwischen vieles von dem, was im Altersteilzeitgesetz versäumt wurde oder den Waigelschen Sparimperativen zum Opfer fiel, selbständig geregelt, so den besseren Ausgleich bei den Nettoeinkommen und Renten. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum sich die Koalitionsfraktionen nun in dem Punkt „Absicherung von Arbeitszeitkonten bei Insolvenzen" stur stellen und alle Seiten mit einer völlig unzureichenden Minimalregelung abspeisen wollen. Neue Arbeitszeitregelungen, die von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Bereitschaft zu mehr Flexbilität und auch Verzicht verlangen, werden doch nur dann auf Akzeptanz bei den Beschäftigten stoßen, wenn die sicher sein können, daß ihr in Blockphasen erarbeitetes Einkommen auch wirklich sicher ist. Hier liegt der entscheidende Schwachpunkt ihres Gesetzentwurfes, meine Damen und Herren von der Koalition. Wir haben in den Ausschußberatungen deshalb auch dafür plädiert, den § 7 a als Muß-Regelung auszugestalten und die vorgesehenen Ausnahmen zu streichen, um hier Rechtssicherheit herzustellen. Denn die vorgesehene Formulierung zum Insolvenzschutz wird lediglich dazu führen, daß die Arbeitsgerichte mehr zu tun bekommen. Abgesehen von den Arbeitszeitregelungen benutzten Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, dieses Gesetz aber auch wieder einmal als „Omnibus", um Änderungen in anderen Gesetzen vorzunehmen - in diesem Fall dem SGB III. Wir sind dieses Verfahren ja nun von anderen Artikelgesetzen schon gewöhnt. Aber im Falle des SGB III, das erst vor gerade mal neun Wochen in Kraft getreten ist, hat dies durchaus auch seine komische Seite. Offenbar hat das SGB III den Realitätstest nicht bestanden und nun beginnt die große Flickschusterei. Während die Regelungen zu Saisonarbeitskräften und Vergabe-ABM auf anderem Wege modifiziert werden, packen Sie die Änderungen bei der dreimonatigen Meldepflicht kurzerhand ins Flexi-Gesetz. Die seit 1. Januar geltende Verpflichtung der Arbeitslosen, sich alle drei Monate persönlich beim Arbeitsamt zu melden, hat sich in der Praxis als ziemlich unsinnig erwiesen, und nun soll zumindest für schwervermittelbare Arbeitslose eine Ausnahmemöglichkeit geschaffen werden, um die Arbeitsverwaltungen zu entlasten. Aber diese Regelung stellt nicht nur für die Schwervermittelbaren - immerhin jeder dritte Arbeitslose - sondern für alle Arbeitslosen eine unzumutbare Belastung dar und sollte ganz einfach ersatzlos gestrichen werden. Die Arbeitsverwaltungen wären sicher dankbar. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Wir beraten hier heute in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen. Ich bin froh, daß es uns nach langen Verhandlungen in der Koalition gelungen ist, dieses Gesetzgebungsverfahren zum Abschluß zu bringen, selbst in Zeiten intensiver parteipolitischer Auseinandersetzungen, und zwar im Konsens mit der Opposition. Es geht um ein wichtiges Gesetz. Es regelt die Konsequenzen der flexiblen Arbeitszeiten für Sozialversicherungen. Mittlerweile zeigen Betriebe und ihre Belegschaften, aber auch die Tarifpartner, ein hohes Maß an Phantasie und Anpassungsfähigkeit im Einführen unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle. Das ist eine Entwicklung, die die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen lange Zeit gefordert haben. Heute ist die Arbeitszeitflexibilisierung in den Unternehmen fest verankert. So stellt der Gesetzentwurf beispielsweise klar, daß ein Arbeitnehmer künftig sozialversicherungsrechtlich auch dann abgesichert ist, wenn er vorübergehend nicht arbeitet, etwa weil er durch vorher geleistete Mehrarbeit auf seinem „Arbeitszeitkonto" sich ein Guthaben an Zeit angespart hat. Damit wird z. B. sichergestellt, daß auch bei einer Unterbrechung der Arbeit, beispielsweise durch ein Sabbatjahr, der Sozialversicherungsschutz des Arbeitnehmers fortbesteht. Außerdem wird die Fälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge zum Teil neu geregelt. Die Fälligkeit ist grundsätzlich an die erbrachte Arbeitsleistung gekoppelt. Diese Fälligkeit wird künftig bei Arbeitszeitkonten auf den Zeitpunkt verschoben, zu dem das Arbeitsentgelt tatsächlich ausgezahlt wird. Dies kann auch in einer Phase sein, in der der Arbeitnehmer gerade nicht arbeitet. Besonders herausgreifen möchte ich hier zwei weitere Punkte, die in den Verhandlungen eine Rolle gespielt haben. Das eine betrifft die Insolvenzsicherung. Der Gesetzgeber hat auf entsprechende Regelungen weitgehend verzichtet. Es ist Aufgabe der Vertragsparteien, seien es Tarifpartner, seien es Unternehmen und ihre Arbeitnehmer, hier Vorkehrungen zu treffen. Dazu gibt es den gesetzlich festgeschriebenen Auftrag, über dessen Ausführung die Bundesregierung dem Gesetzgeber berichten soll. Zum zweiten haben die Verhandlungen zu den Änderungen im Altersteilzeitgesetz eine wichtige Rolle gespielt. Zur Erinnerung: Nach der derzeitigen Regelung im Altersteilzeitgesetz können Betriebe per Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarungen nur Altersteilzeitmodelle mit einem Ausgleichszeitraum bis zu höchstens einem Jahr vereinbaren. Bei einem längeren Zeitraum bedarf es eines Tarifvertrages. Die F.D.P. hatte ursprünglich den völligen Wegfall dieses sogenannten Tarifvorbehaltes gefordert. Dies war in der Koalition nicht durchsetzbar. Schließlich haben wir uns darauf verständigt, den Zeitraum, in dem frei vom Tarifvertrag Altersteilzeit vereinbart werden kann, von einem auf drei Jahre auszudehnen. Ein vernünftiger Kompromiß, wie ich finde, der gerade kleinen und mittleren Unternehmen genügend Spielraum gibt, entsprechende Modelle mit ihren Arbeitnehmern auszuhandeln. Daß gerade diese kleineren Betriebe von der Neuregelung profitieren und den Spielraum ohne Tarifvertragsbindung flexibel nutzen werden, hat die Anhörung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung eindeutig ergeben. Denn kleine und mittlere Betriebe machen selten eine Personalplanung, die über drei Jahre hinausgeht. Nicht versäumen möchte ich im übrigen den Hinweis, daß der gefundene Kompromiß im wesentlichen auf eine Anregung der IG Chemie zurückgeht. Insgesamt ist der hier heute zur Beratung anstehende Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt in Richtung flexibler Arbeitszeiten. Die F.D.P. wird dem Gesetz daher zustimmen. Petra Bläss (PDS): Knapp zwei Jahre nach seiner Verabschiedung soll nun das Altersteilzeitgesetz, das äußerst gering angewendet wird, mit dem Insolvenzschutz und der Ausdehnung der Blockzeit auf zehn Jahre weitere Stützen bekommen. Verbunden damit ist wieder ein Hoffen auf beschäftigungsfördernde Wirkungen, auf die Senkung der unerträglich hohen Arbeitslosigkeit. Aber wir bekräftigen die Stellungnahme von DGB und Bundesrat, das Wesentliches unerledigt bleibt, so die Modifizierung der Wiederbesetzungspflicht, die Anwendung der Altersteilzeitregelung auf bestehende Teilzeitarbeitsverhältnisse, insbesondere von älteren Frauen. Und so ist und wird als einzig durchgreifende Wirkung des vor zwei Jahren verabschiedeten Gesetzespaketes bleiben: die Abhebung des Eintrittsalters der Rente nach Arbeitslosigkeit, genau wie von der PDS befürchtet. Betroffen sind alle dort, wo die Betriebe keine Altersteilzeitlösung zu vereinbaren vermögen, wo Ältere aus der Arbeitslosigkeit länger auf die Rente warten oder Abschläge in Kauf nehmen müssen. Wir werden die heute zu verabschiedenden Änderungen nicht ablehnen, uns wegen deren Unzulänglichkeit aber der Stimme enthalten. Aber nicht genug mit diesen Halbherzigkeiten: Die Gesetzesänderung wird als Vehikel benutzt, um die schlimmsten Auswüchse des seit Januar geltenden SGB III zu korrigieren. Doch die Ausnahme von Härtefällen von der persönlichen Arbeitslosmeldung alle drei Monate ist nichts mehr als eine Entschärfung. Die permanente Arbeitslosmeldung in festen Rhythmen gehört, wie das der Änderungsantrag der PDS fordert, wieder ganz abgeschafft. Denn die reale Situation zeigt doch, daß diese Meldepflicht in keinem Zusammenhang mit Vermittlungs- und Beratungsangeboten des Arbeitsamtes steht. Und so ist sie nur eine unzumutbare Belastung der Arbeitslosen und eine Behinderung der Arbeitsverwaltung bei der Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgaben. Ein optimistisches Zeichen für die Zukunft ist für uns, daß die BündnisGrünen das genauso sehen und die SPD auf dem Wege dahin ist. Sinnlos ist für uns auch die Pflicht des Arbeitslosen, dem Arbeitsamt Eigenbemühungen nachzuweisen. Das führt in der Praxis einzig zu Bewerbungen, um des Nachweises willen und nicht um des Arbeitsplatzes willen. Einziges Resultat sind unnötige Mehrbelastungen der Erwerbslosen, der Betriebe und der Arbeitsämter. Hoffnungsvoll ist, daß sich die BündnisGrünen unserem Antrag auf Streichung dieses Paragraphen anschlossen und die SPD sich mit einer Enthaltung zumindest sensibilisiert zeigt. Dringenden Änderungsbedarf sehen wir darin, daß mit den Neuregelungen das Ehrenamt behindert wird, wenn bei mehr als 15 Wochenstunden der Leistungsverlust droht. Völlig unglaubwürdig stehen vor diesem Hintergrund die regierungsamtlichen Lobpreisungen ehrenamtlicher Engagements da. Sinnvolle Betätigung und soziale Kontakte wie Verbesserung von Qualifikation und Arbeitsmarktchancen für Arbeitslose werden mit dieser Regelung völlig konterkariert. Solange ehrenamtliche Tätigkeit die Arbeitslosen nicht von der Beschäftigungssuche abhält, ist sie ein höchst zu schützendes und unterstützendes Gut. Aufschlußreich war die durch den Änderungsantrag der PDS ausgelöste Diskussion im Ausschuß gestern. Abgeordnete aller Parteien hatten in ihren Wahlkreisen mehr oder minder deutlich erfahren, daß hier etwas im argen liegt. Nur den Vertretern der Bundesregierung waren diesbezügliche Probleme völlig unbekannt. Obwohl kein großes Gesetzgebungsverfahren stattfand, zeigen die Bemühungen um die diversen Änderungen die dringende Notwendigkeit eines Regierungswechsels, aber auch die unübersehbaren Chancen für einen Politikwechsel. Dr. Norbert Blüm, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Flexibilisierung ist das Schlüsselwort einer modernen Arbeitsorganisation. Die Bundesregierung und die Koalition haben deshalb in den vergangenen Jahren Unternehmen und Beschäftigten erhebliche Gestaltungsspielräume eröffnet und Möglichkeiten für weitgehende Flexibilisierung geschaffen. Ich nenne zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Altersteilzeitgesetz, das Ladenschlußgesetz, Veränderungen beim Kündigungsschutz oder die Erleichterung befristeter Arbeitsverträge. Auch die Tarifpartner haben reagiert. Die Spielräume für die Betriebe, die in der öffentlichen Diskussion immer wieder gefordert werden, sind längst vereinbart. Entgeltkorridore, Einstiegstarife für Langzeitarbeitslose, Arbeitszeitkonten, Jahresarbeitszeiten, betriebliche Öffnungsklauseln - die Tariflandschaft ist heute differenziert und flexibel wie nie zuvor. Wir müssen weg von den alten Denkschablonen. Das gilt insbesondere für die Arbeitzeit. Wir brauchen flexible Arbeitszeitregelungen. Eine zukunftsorientierte Wirtschaft ist auf „atmende" Unternehmen angewiesen, Unternehmen, die sich dem Konjunkturverlauf ohne Reibungsverluste anpassen können. Flexible Arbeitszeitregelungen sind auch im Interesse der Arbeitnehmer. Mehr Arbeitszeitflexibilisierung eröffnet den Arbeitnehmern mehr Zeitsouveränität, um Lebens- und Arbeitsrhythmus besser aufeinander abzustimmen und z. B. Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Aber die Möglichkeiten müssen auch genutzt werden. Nach einer jüngst veröffentlichten Untersuchung des Fraunhofer Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung in Karlsruhe nutzt nur jeder zweite Industriebetrieb flexible Arbeitszeiten. Während fast alle Tarifverträge einen Ausgleichszeitraum von 12 Monaten und darüber hinaus für die ungleichmäßig verteilte Arbeit vorsehen, müssen in der Praxis vieler Betriebe die Zeitguthaben bereits zum Monatsende abgebaut sein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten noch weiter verbessern. Der soziale Schutz wird umfassend geregelt und die Möglichkeiten zur Förderung der Altersteilzeit werden erweitert. Wir schaffen Sicherheit, daß der Sozialversicherungsschutz des Arbeitnehmers auch bei Vereinbarung von Arbeitszeitkonten in der Phase der Freistellung von der Arbeit voll erhalten bleibt. Und die Vertragspartner, die Langzeitkonten mit einem Ausgleichszeitraum von mehr als 27 Kalendermonaten vereinbaren, müssen Vorkehrungen zur Sicherung dieser Konten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers treffen. Auch die Altersteilzeit wird weiterentwickelt. Das Interesse bei den Tarifpartnern und in den Betrieben ist groß und steigt weiter. Der erste Tarifabschluß wurde 1996 in der chemischen Industrie erzielt. Es folgten zahlreiche weitere Tarifbereiche wie Papier, Keramik, Kunststoff, die Glasindustrie, die Energieversorgungswirtschaft, Banken, Versicherungen sowie zahlreiche Haustarifverträge wie bei Deutsche Bahn AG, Lufthansa, Volkswagen und IBM-Informationssysteme - um nur einige zu nennen. Ein weiterer Durchbruch war der Pilotabschluß in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden im November 1997, weil er den Betriebspartnern zahlreiche Regelungskompetenzen überläßt und ihnen auch die Möglichkeit gibt, von dem Vertrag abzuweichen. Die Tarifpartner haben damit gezeigt, daß sie flexibel auf die Bedürfnisse der Betriebe reagieren können. Ich bin davon überzeugt: So hat der Flächentarifvertrag in Deutschland eine gute Zukunft. Bis heute gibt es 85 Tarifverträge zur Förderung der Altersteilzeit. In den hiervon erfaßten Bereichen sind mehr als 5,5 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt. Mit dem vorliegenden Gesetz geben wir der Altersteilzeit weitere Impulse. Viele ältere Arbeitnehmer, Betriebe und Tarifpartner warten auf diese Neuregelungen. So ist bei der Deutschen Bank in den vergangenen Tagen bereits eine Betriebsvereinbarung auf der Basis des geänderten Gesetzes getroffen worden. Auch der am Montag abgeschlossene Altersteilzeit-Tarifvertrag für die Stahlindustrie ermöglicht Betriebsvereinbarungen entsprechend den neuen Regelungen. Bis Ende Januar zählte die Bundesanstalt für Arbeit rd. 9100 Anträge auf Förderleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Die wirkliche Resonanz ist aber viel höher, da die Förderung des Arbeitsamtes für Teilnehmer an den Blockmodellen erst mit Beginn der Freistellungsphase des älteren Arbeitnehmers einsetzt. Von ca. 15 000 Altersteilzeitern allein in der westdeutschen Chemieindustrie geht die IG Bergbau, Chemie, Energie aus. Diese erfreuliche Entwicklung muß weitergehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Regelung noch praxisnaher ausgestalten: - Die Möglichkeit der Betriebe, Altersteilzeitmodelle ohne tarifvertragliche Grundlage zu vereinbaren, wird erweitert. Künftig ist ein Verteilzeitraum für Anspar- und Freistellungsphase von bis zu drei Jahren möglich. - Die Tarifvertragsparteien können einen Verteilzeitraum von bis zu zehn Jahren vereinbaren. Die Höchstförderdauer durch die Bundesanstalt für Arbeit bei Wiederbesetzung bleibt allerdings auf fünf Jahre beschränkt. - Wenn die Tarifpartner eine Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen vereinbaren, werden tarifgebundene und nicht tarifgebundene Bereiche gleichbehandelt. Damit können auch in nicht tarifgebundenen Unternehmen im Rahmen der Öffnungsklausel Betriebsvereinbarungen getroffen werden. - In bestimmten Bereichen, z. B. bei freien Berufen und leitenden Angestellten, in denen tarifvertragliche Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit nicht getroffen sind oder üblicherweise nicht getroffen werden, sind künftig Betriebs- oder Individualvereinbarungen über die Aufteilung der Altersteilzeit bis zu zehn Jahre zugelassen. - Bei der Wiederbesetzung einer durch Altersteilzeit freiwerdenden Stelle zählt bei Kleinunternehmen bis zu 20 Arbeitnehmern künftig auch die Einstellung von Lehrlingen. Das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen bringt wichtige Fortschritte. Deshalb soll es in weiten Teilen mit Wirkung vom 1. Januar 1998, also rückwirkend, in Kraft treten. Außerdem wird der Förderzeitraum für Neuzugänge über das Jahr 2001 hinaus bis 2004 verlängert. Ich danke Gewerkschaften und Arbeitgebern für die fruchtbare Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Gesetzentwurfs. Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für die zügige und konstruktive Beratung. Ich bin davon überzeugt, daß wir heute einen wichtigen Anstoß zu mehr Flexibilisierung der Arbeitszeit geben. Zum Schluß appelliere ich an alle Beteiligten, an die Betriebe und die Tarifpartner, die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (a - Antrag: Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für apothekenpflichtige Arzneimittel auf 7 Prozent, b - Antrag: Besteuerung von Luxusgegenständen, c - Antrag: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen) Johannes Selle (CDU/CSU): Wir debattieren heute über drei Anträge der Gruppe der PDS, die eines gemeinsam haben: Ihre Umsetzung kostet Geld. Sie führt zu zusätzlichen finanziellen Belastungen des Staates, also aller Bürger, beziehungsweise einer ausgewählten Gruppe, die immer wieder als Feindbild herhalten muß. Bei dieser Gruppe handelt es sich um die sogenannten Reichen und Wohlhabenden. Wir haben uns also mit einer Umverteilungsabsicht zu befassen. Wir haben uns wie immer in solchen Fällen zu fragen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen zweckmäßig und ausgewogen, sozial sinnvoll und rechtlich und organisatorisch durchsetzbar sind. Ich will mich deshalb ganz sachlich mit den vorliegenden Anträgen auseinandersetzen. Die PDS beantragt, für Lieferungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln an die gesetzliche Krankenversicherung und an Privatpersonen sowie für Zuzahlungen für solche Arzneimittel den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent einzuführen. Damit soll eine Abkopplung von der ab 1. April 1998 wirksamwerdenden Erhöhung des Regelsteuersatzes auf 16 Prozent und eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen sowie der Verbraucher von Medikamenten erreicht werden. Grundsätzlich haben wir als nationaler Gesetzgeber die Möglichkeit, Arzneimittel ermäßigt zu besteuern. Arzneimittel sind unter der Kategorie 3 im Anhang H der 6. EG-Mehrwertsteuer-Richtlinie als Gegenstände aufgeführt, auf die ein ermäßigter Steuersatz angewandt werden darf. Es handelt sich hier also um eine Kann-Bestimmung. Von dieser Möglichkeit haben wir aus wohlüberlegten Gründen bisher keinen Gebrauch gemacht: Bereits 1967 wurden nach sehr eingehenden und sorgfältigen Diskussionen in Bundestag und Bundesrat die jetzigen Freistellungs- und Ermäßigungstatbestände für die Umsatzsteuer festgelegt. Sie haben sich seitdem bewährt. Eine Umsetzung des PDS-Antrages würde einen Steuerausfall von ca. 3 Milliarden DM pro Jahr bedeuten. Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage von Bund und Ländern ist ein solcher Einnahmeverlust nicht hinnehmbar. Die Erhöhung der Umsatzsteuer um einen Prozentpunkt zum 1. April kann als mögliche Kompensation nicht angeführt werden. Sie erfolgt ausschließlich zur Finanzierung des erhöhten Bundeszuschusses zur Rentenversicherung. Bei der Bewertung der Umsatzsteuerbelastung für die Verbraucher einschließlich der Medikamentenverbraucher muß natürlich auch berücksichtigt werden, daß der in der Bundesrepublik zur Zeit geltende Steuersatz von 15 Prozent der niedrigste und zugleich der Mindeststeuersatz in der EU ist. Auch nach der Erhöhung auf 16 Prozent werden nur die Bürger Luxemburgs um einen Prozentpunkt günstiger einkaufen. Wenn in einigen anderen Mitgliedstaaten für Arzneimittel der ermäßigte Steuersatz angewendet wird, so ist dies also auch vor dem Hintergrund zu betrachten, daß dort der Normalsatz der Mehrwertsteuer bis zu 25 Prozent beträgt. Auch unter dem Aspekt der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenkassen in den neuen Ländern ist eine Erschließung der im System vorhandenen Reserven unverändert erforderlich. Dieses Problem können die beteiligten Parteien nur geschlossen lösen, weil es auch um Besitzstandswahrung geht. Dazu rufe ich gerne auf. Aus der Situation politisches Kapital schlagen zu wollen heißt, auf diesem Wege nicht voranzukommen. Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt aufzeigen, der die fühlbare, ja, manchmal als fast schmerzhaft empfundene Zuzahlung bei Medikamenten betrifft. Im Jahre 1996 sind nach soliden Schätzungen Medikamente für 4 Milliarden DM auf dem Müll gelandet. Sparsamkeit war auf diesem Felde ein Fremdwort. Die Zeit der Medikamentenwegwerfgesellschaft ist offensichtlich vorüber. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen haben also ihre Wirkungen entwickelt, und sie sollen sie auch zukünftig behalten. Unabdingbare Voraussetzung für Zuzahlungen ist natürlich deren sozial ausgewogene und zumutbare Gestaltung. Soziale Ausgewogenheit und Zumutbarkeit der geltenden Regelungen aber kann nur ein Böswilliger oder derjenige bestreiten, der die Notwendigkeiten einer Stärkung der Selbstverantwortung des Bürgers, der Selbstbeschränkung und des Sparens auf allen Ebenen nicht erkennen will, der die Zeichen der Zeit und alle Alarmsignale ignoriert. Durch die „2-Prozent-Überforderungsklausel" und die „Einprozent-regel" bei chronisch Kranken ist nämlich sichergestellt, daß jedermann wirklich benötigte Medikamente auch erwerben kann, ohne unzumutbar zur Kasse gebeten zu werden. Ich will einen letzten Punkt nennen, der gewiß nicht von ausschlaggebender, aber doch von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Ein Eingehen auf die Forderung nach Entlastung der Kassen und Patienten durch Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf apothekenpflichtige Arzneimittel würde mit Sicherheit weitere Forderungen nach Ausnahmeregelungen nach sich ziehen. Kein politischer Realist wird die in solchen Fällen offensichtlich unabwendbare Zwangsläufigkeit des Entstehens weiterer Forderungen unterschätzen. Die CDU/CSU-Fraktion kann dem Antrag nicht zustimmen. Durch Einsparungen bei den Staatseinnahmen werden notwendige Konsolidierungen nur hinausgeschoben. Meine Damen und Herren, mit ihrem zweiten Antrag zielt die PDS auf die Besteuerung des Erwerbs und des Besitzes von Luxusgütern. Als Luxusgüter werden dabei in Anlehnung an die Vermögenssteuerrichtlinie aus dem Jahre 1993 im wesentlichen solche Waren und Gegenstände bezeichnet, deren Anschaffung und Haltung einen Aufwand darstellen, der die als normal empfundene Lebenshaltung auffallend oder unangemessen übersteigt. Beispielhaft nenne ich hier nur Yachten und Segelboote ab 7,5 m Länge, Kraftfahrzeuge der sogenannten Luxusklasse ab 2500 ccm Hubraum, Hubschrauber, Schmuckgegenstände ab 10 000 DM und Zuchtpelze ab 1500 DM. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Nach dem Willen der Antragsteller soll die Bundesregierung eine Liste aller Waren erstellen, die gemäß der Rechtsprechung der Bundesfinanzhöfe als Luxusgegenstände gelten. Die weiteren Einzelheiten des Antrags sind Ihnen bekannt, meine Damen und Herren. Die Diskussion über Zweckmäßigkeit und Vertretbarkeit einer Luxussteuer kann ganz kurz gehalten werden. Die EG erlaubt die Erhebung einer solchen Steuer nicht. Auch wenn die Gruppe der PDS in der Begründung ihres Antrages die als Strafabgabe für Reichtum gedachte neue Steuer nicht als Umsatzsteuer bezeichnet, sondern als Verbrauchsteuer tarnt und damit zu legalisieren versucht, ändert dies nichts an den Tatsachen. Zwar bestand bis 1992 theoretisch die Möglichkeit zur Erhebung einer solchen Steuer, aber mit dem Inkrafttreten der EG-Steuersatzrichtlinie am 1. Januar 1993 schied diese Möglichkeit aus. Dies wird in vergleichender Betrachtung auch an der ablehnenden Entscheidung der EU-Kommission über die Einführung eines erhöhten Umsatzsteuersatzes für Energie deutlich. Auch eine Benennung der hier zur Debatte stehenden Luxusabgabe als Verbrauchsteuer kann weder uns noch die EU-Kommission darüber hinwegtäuschen, daß eine verdeckte umsatzsteuerähnliche Steuer zusätzlich zur Umsatzsteuer erhoben werden soll. Daraus ergibt sich die mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmende schlichte Feststellung: in der EU sind Luxussteuern - wie auch immer sie bezeichnet werden - nicht erlaubt; und weil das so ist, werden sie im Gegensatz zur teilweisen früheren Praxis auch in keinem Mitgliedsland mehr erhoben. Ich möchte trotz dieser klaren Lage und unserer sich schon daraus ergebenden Ablehnung einige ergänzende Worte zu dem Antrag sagen. Die Einführung einer Luxussteuer hätte nach meiner Überzeugung auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Sein Urteil vom 22. Juni 1995 zur nicht mehr verfassungsgemäß zu erhebenden Vermögensteuer ab 1997 läßt keinen anderen Schluß zu. Die Luxussteuer würde die vom Verfassungsgericht gerügte, vergleichsweise zu niedrige Bewertung von Grundbesitz noch weiter verschärfen, da dieser von der Besteuerung ausgenommen wäre. Die steuerliche Diskrepanz zwischen Grundvermögen und anderen Vermögenswerten würde verstärkt erneut auftreten. Die finanziellen Schwierigkeiten der öffentlichen Haushalte außer Zweifel. Aber welche Konsequenz außer dem untauglichen und in seinen wahren Gründen durchsichtigen Versuch der Einführung einer Luxussteuer ziehen Sie aus dieser Situation? Sie legen zugleich mit diesem Antrag zwei weitere vor, deren Verwirklichung Bund und Länder durch Umsatzsteuerverluste Milliardensummen in zweistelliger Höhe kosten würde. Wahrlich ein konstruktiver Beitrag zur Gesundung der Staatsfinanzen und zur Rückführung der Staatsquote! Das derzeitige Steuersystem hat sich unter Beteiligung aller bisherigen Regierungen in den vergangenen Jahrzehnten zu einem undurchdringbaren Vorschriftendschungel, zugleich aber zu einem zahnlosen Tiger entwickelt. Die Steuersätze sind zu hoch, die Effizienz ist zu niedrig, die Akzeptanz nahezu auf den Nullpunkt gesunken und der Abschreckungseffekt auf potentielle Investoren in besorgniserregende Dimensionen gestiegen. Und was tun Sie? Sie fordern neue Ausnahmeregelungen, neue Steuern und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Entschlossen stimmen Sie aber vorher dagegen, wenn die Koalition ein ausgewogenes Steuerreformgesetz vorlegt, das im In- und Ausland zu Recht als der einzig richtige Weg zu einer vernünftigen Steuer- und Wirtschaftspolitik gepriesen wird. Sie, meine Damen und Herren der PDS, machen es auch dem Gutwilligen schwer, der Logik Ihrer Politik zu folgen. Der Antrag auf Einführung einer Luxussteuer jedenfalls mag in den Ohren Ihrer Anhänger zwar gut klingen, taugt aber nicht dazu, den Anteil der Vermögenden an der Finanzierung des Staates gerecht zu gestalten. Wie dieses Ziel einer gerechten Besteuerung entsprechend der jeweiligen Leistungsfähigkeit erreicht werden kann, das haben wir Ihnen in unserer Steuerreform aufgezeigt. Dort können Sie nachlesen, daß der Einkommensstarke einen hohen, der Einkommensschwache dagegen einen sehr viel geringeren Steuersatz zahlt. Ich will deshalb zu Ihrem dritten Antrag kommen, mit dem Sie Initiativen der Regierung einfordern, auf die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen beim Ministerrat der EU hinzuwirken. Der Antrag entspricht im wesentlichen einem Vorschlag der EU-Kommission, zunächst für eine Probezeit von drei Jahren einen ermäßigten Steuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen einzuführen. Die in Ihrem Antrag konkret benannten Dienstleistungen dieser Art stimmen mit der Kommissionsmitteilung SEK(97) 2089 vom 12. November 1997 überein. Die Bundesregierung hat nach verbindlichen Äußerungen bisher keinen Grund gesehen, auf Gemeinschaftsebene die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen zu unterstützen. Dies ergibt sich u. a. aus der in der Drucksache 13/9308 enthaltenen Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hansgeorg Hauser vom 24. November 1997 auf eine entsprechende Frage des Kollegen Frank Hofmann von der SPD. Die von der Bundesregierung dargelegten Gründe sind nach meiner Bewertung überzeugend. Inzwischen hat sich auch der für die Mitteilung der Kommission federführende Finanzausschuß mit dem Thema befaßt. In seiner Sitzung am 11. Februar 1998 hat er eine Beschlußempfehlung und einen Bericht erstellt, der dem Bundestag allerdings noch nicht vorliegt. Wie Ihnen aber gewiß bekannt ist, hat der Finanzausschuß mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der SPD gegen die Gruppe der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Vorlage eines entsprechenden Richtlinienvorschlags durch die Kommission abgelehnt. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt konsequenterweise auch den vorliegenden Antrag der Gruppe der PDS ab. Da die Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts bisher ausstehen, wird sich das Plenum in Kürze erneut mit der Thematik befassen. Ich kann deswegen auf die Darlegung der Begründung unserer Entscheidung im einzelnen verzichten. Ich weise jedoch auf einige grundsätzliche Bedenken und Vorbehalte der EU-Kommission hin. Im Prinzip hat sie nämlich Zweifel an der Nutzung von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen als politisches Instrument zur Erreichung bestimmter wirtschaftlicher Zielsetzungen wie zum Beispiel der Beschäftigungsförderung. Sie warnt ausdrücklich davor, durch solche Maßnahmen die Haushaltskonsolidierung zu gefährden. Auf Dienstleistungen bezogen ist ihre Aussage von Bedeutung, daß die betroffenen Leistungen hauptsächlich mit niedrig qualifizierter Arbeit zu erbringen wären. Zusammenfassend stelle ich fest: Meine Fraktion legt in ihren Bemühungen um eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt und um Reduzierung der Schattenwirtschaft die Priorität unverändert auf eine Senkung der direkten Steuern und Abgaben. Diesen Weg werden wir unbeirrt weiter verfolgen und das Ziel - dessen bin ich sicher - auch erreichen. Unabhängig davon weisen wir aber auch auf die Abgrenzungsschwierigkeiten hin, die bereits jetzt in der Diskussion auch der Befürworter in der EU ganz deutlich sind. Gravierend würden sie aber erst in Erscheinung treten, wenn in der Praxis vor Ort zwischen arbeitsintensiven Dienstleistungen und solchen, auf die das Kriterium nicht zutreffen soll, zu unterscheiden wäre. Weil das so ist, müßte bei der Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen mit Mindereinnahmen aus der Umsatzsteuer von 20 Milliarden DM gerechnet werden. Das ist in der gegenwärtigen Situation nicht tragbar. Ob im übrigen bei einem Stundensatz von 30 DM brutto die Senkung der Arbeitskosten auf 28 DM brutto bei verringertem Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent die Schwarzarbeit auch nur marginal senken würde, wage ich zu bezweifeln. Dieter Grasedieck (SPD): „Das Steuerchaos muß reduziert werden", das ist das Ziel meiner Partei. Wir Sozialdemokraten fordern deshalb dringend eine grundlegende Vereinfachung unseres Steuersystems, zum Beispiel: Erstens. Das Steuerrecht muß für den Bürger verständlich und akzeptabel sein. Zweitens. Das Steuerrecht muß überschaubar, anwendbar und kontrollierbar sein. Durch Ihre drei PDS-Anträge erweitern Sie die konzeptionslosen Steueränderungen der Bundesregierung, z. B. Dienstmädchenprivileg, Existenzgründungen. Sie wollen durch eine Luxussteuer „Vermögende", so fordern Sie in Ihrem Antrag, belasten. 2,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger fahren in Deutschland ein Auto über 2500 ccm. Sind sie wirklich alle vermögend? Sind die Campingfreunde eigentlich vermögend, die einen 300er Diesel als Fahrzeug für ihren kleinen Campingwagen benötigen? Ist der Motorradliebhaber vermögend, der eine 1000 ccm Maschine fährt? In Deutschland gibt es 2,2 Millionen Motorräder; rund 500 000 haben 1000 ccm. Nur wenige dieser 500 000 Menschen sind vermögend. Viele sind vom Motorradsport nur begeistert. Sie lieben ihren Sport und investieren deshalb mehr Geld. Weiterhin sollen Segelboote über 7,5 m Länge nach Ihrem Vorschlag mit Luxussteuern belegt werden. Denken Sie eigentlich an die vielen Segelsportvereine? Müssen diese auch Luxussteuern zahlen? 150 000 Segelsportler und 50 000 Jugendliche wären davon betroffen. Viele Mädchen und Jungen lernen in diesen Vereinen Teamgeist und Gemeinschaft kennen. Unsere Sportvereine erfüllen auch eine wichtige soziale Aufgabe. In Ihrem Beschlußentwurf sollen Mitarbeiter Luxussteuern zahlen, wenn sie „Luxusgegenstände" der Firma benutzen. Wie wollen sie das kontrollieren, wenn z. B. drei Geschäftsführer einen Kleinbus privat benutzen? Welche Steueranteile entfallen auf jeden Geschäftsführer? Unsere Finanzämter sind heute schon überfordert. Durch den PDS-Antrag wird die Erlaßflut weiter aufgebläht. Eine exakte Kontrolle ist kaum möglich. Wir alle fordern im Finanzausschuß ein schnelles Feedback der neuesten Gesetze. Die Auswirkungen der Steuergesetze sollen schnell überprüft werden, um Verbesserungen vorzunehmen. Das Computerzeitalter und unsere globalisierte Arbeitswelt benötigen eine Just-in-time-Politik. Dieses Eigencontrolling verbauen Sie durch solche Anträge. Nein, meine Damen und Herren, wir wollen unser Steuersystem vereinfachen und nicht komplizierter gestalten. In Ihrem 2. Antrag fordern Sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen. Wie definieren Sie „arbeitsintensive Leistungen"? Zählen zum Beispiel Altbauerweiterungen auch zu Reparaturarbeiten? Durch diesen PDS-Antrag öffnen wir neue Steuerschlupflöcher. Nein, zu einer glaubwürdigen Steuerreform gehört eine konsequente Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Die PDS begründet ihren Antrag wie folgt: Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz würde den Anreiz, Leistungen „schwarz" zu beziehen, daher vermindern. Arbeitsplätze werden erhalten und geschaffen. Diese Behauptungen widerlegt die EU-Kommission eindeutig. Sie schreibt: Das Steuersystem würde wieder komplizierter. Eine exakte Abgrenzung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Sätze wie auch die Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung würden erhebliche Probleme aufwerfen. Es gibt da keine einfache Lösung. Die Senkung der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, direkte Beschäftigungsanreize für die Arbeitgeber, würden sich nach Ansicht der EU-Kommission positiver auf die Beschäftigungslage auswirken. Die Schattenwirtschaft wird nur so reduziert. Deshalb gehen wir Sozialdemokraten einen besseren Weg. Wir fordern: Erstens. Direkte Zuschüsse für die Schaffung von neuen, gering-qualifizierten Arbeitsplätzen mit niedrigen Stundenlöhnen. In meinem Wahlkreis in Bottrop und Gladbeck waren im Januar 12 500 Menschen arbeitslos, 5600 Männer und Frauen langzeitarbeitslos. Durch diese direkte Förderung erhalten die Menschen wieder eine Perspektive. Zweitens. Direkte Personalkostenzuschüsse für die Einstellung von Forschungspersonal. Dazu sagte mir eine 30jährige promovierte Chemikerin: Zusagen für einen Arbeitsplatz bekam ich nur von zwei Chemiefirmen aus Denver und aus Chicago; Deutschland braucht uns nicht mehr. Wir brauchen in Deutschland für die Entwicklung neuer Technologien junge Forscherinnen und Forscher. Drittens. Wagniskapital wird jungen Existenzgründern bereitgestellt. Viertens. Förderung von Serviceagenturen. Die Haushaltshilfen sollen sozial abgesichert beschäftigt werden. Die Bundesregierung ist mit ihrem Gesetz gescheitert. „Das sogenannte Dienstmädchenprivileg ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben" , so formulierte gestern im Finanzausschuß die Bundesregierung behutsam ihren Fehler. Mit diesen 4 Vorschlägen der SPD werden die Ziele der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Abbau der Schwarzarbeit tatsächlich erreicht. Neue Arbeitsplätze werden geschaffen, alte erhalten und die Schattenwirtschaft wird reduziert. Durch Ihre Anträge wird das Steuerchaos nur noch erweitert. Wir lehnen deshalb diese drei Anträge der PDS ab. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die PDS legt uns hier heute abend drei Anträge auf den Tisch des Hauses, mit denen sie uns suggerieren will, daß sie jetzt den Stein der Weisen gefunden hat, mit der sie soziale Not lindern, Arbeitslosigkeit bekämpfen, die Reichen endlich gerecht besteuern und auch noch die leeren Staatskassen füllen kann. So schön es klingt, so untauglich sind doch die Vorschläge. Die Mehrwertsteuer eignet sich leider nicht dazu. Sehen wir uns doch die einzelnen Vorschläge einmal an: Vorschlag 1: Absenken des Mehrsteuersatzes für apothekenpflichtige Arzneimittel auf 7 Prozent. In der Tat: Die sogenannte Gesundheitsrefom dieser Regierung hat nicht einen einzigen Menschen in diesem Land gesünder gemacht. Im Gegenteil: Durch die drastischen Erhöhungen bei den Medikamentenzuzahlungen und die höheren Eigenleistungen bei ärztlicher Behandlung gehen viele Menschen überhaupt nicht mehr zum Arzt oder viel zu spät und greifen statt dessen lieber wieder zu alten Hausmittelchen oder leben mit Zahnlücken. Ich habe nichts gegen bewährte Hausmittel, aber strikt etwas gegen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, wie sie die Bundesregierung im Gesundheitssystem vorantreibt. Aber das Problem ist nicht der Mehrwertsteuersatz, sondern die Politik der Bundesregierung. Mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Medikamente habe ich noch keinen einzigen Schritt für eine vernünftige ganzheitliche Gesundheitsfürsorge getan. Wenn die Leute, statt zum Zahnarzt zu gehen, lieber in der Apotheke das billigere Schmerzmittel kaufen, bis es zu spät ist - von den Nebenwirkungen ganz zu schweigen - befördert dieser Vorschlag womöglich noch den Raubbau an der eigenen Gesundheit aus Kostenersparnisgründen, statt eine gesundheitsfördernde, finanzierbare und für alle erschwingliche Gesundheitsfürsorge politisch zu erstreiten. Vorschlag 2: Die Luxussteuer. Ja, das ist ein wunderbares ideologisches Werkzeug! Die Verteilung der Vermögen in Deutschland gibt in der Tat Anlaß zur Sorge. Mit der Abschaffung der Vermögensteuer hat diese Regierung sich selber die Krone aufgesetzt, was die Entlassung der Reichen aus der solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwohls in 14 Jahren Kohl anbelangt! Diese himmelschreiende Ungerechtigkeit in Zeiten leerer Kassen, unsozialer Sparprogramme und skandalöser Arbeitslosigkeit kann nicht oft genug angeprangert werden. Aber ist die Lösung dafür eine Luxussteuer? Nein, eben nicht. Es ist doch nicht so, daß diese Versuchung nicht von Zeit zu Zeit immer wieder Politiker jeder Couleur heimgesucht hat. 1919 bis 1926 gab es eine höhere Umsatzbesteuerung auf Luxusgüter. Schon damals waren die Abgrenzungen und Definitionen hochgradig kompliziert: Die Ausführungsbestimmungen umfaßten mehrere 100 Seiten. 300 Verordnungen und Anweisungen differenzierten zwischen Blusen aus Crépe de Chine - die waren luxussteuerpflichtig, Blusen aus Atlas oder Seide nicht. Selbst die bayerische Lederhose war vorübergehend steuerpflichtiger Luxus. 1950 hatte der Finanzminister Schäffer unter Adenauer ein Konzept vorgelegt, mit der er zusätzliche 10 Prozent auf Fotoapparate, Teppiche, Süßwaren, Pelze und Juwelen erheben wollte. 1971 kam der Vorschlag von SPD-Politikern - aber Minister Schiller war dagegen. Warum sind die Ansätze immer wieder gescheitert? Weil jeglicher Versuch, eine sachliche Abgrenzung zwischen Luxus und Gebrauchsgütern zu finden, in einer endlosen Neiddebatte und grenzenlosen Ausführungs- und Abgrenzungsbestimmungen münden muß. Außerdem wird die Yacht dann eben nicht mehr in Deutschland gekauft, sondern in Korea oder anderswo. Die Einnahmen aus einer solchen Steuer wären lächerlich gegenüber dem Verwaltungsaufwand und den unlösbaren Abgrenzungsproblemen. Also auch hier: Nicht Mehrwertsteuer, sondern eine reformierte Einkommensteuer und eine Wiedereinführung der Vermögensteuer ist ein realistisches Konzept für soziale Gerechtigkeit und leistungsgerechte Besteuerung. Der dritte Vorschlag nun, die Mehrwertsteuer für arbeitsintensive Dienstleistungen zu senken, ist leider auch nichts anderes als der hilflose Versuch, statt ernsthafte Finanz- und Wirtschaftspolitik populistische Nebelwerferei zu betreiben. Auf EU-Ebene wird diese Idee gerade diskutiert. Aber auch hier scheitern die Überlegungen an den unüberwindbaren praktischen Problemen: Was ist eine arbeitsintensive Dienstleistung? Der Handwerker, der acht Stunden am Tag Elektroleitungen im Bau einzieht? Oder der selbständige Programmierer, der 16 Stunden am Tag ein Software-Programm am Computer entwickelt? Nein, ich gebe der Bundesregierung an diesem Punkt sogar einmal recht: Das Problem der Schwarzarbeit im Handwerk oder auch anderswo ist nicht mit einer Absenkung des Mehrwertsteuersatzes in den Griff zu bekommen. Die Installation meiner Waschmaschine bleibt vorher wie nachher immer noch billiger, wenn der Handwerker schwarz arbeitet. Hier hilft nur eine Absenkung der Lohnnebenkosten, damit gerade im Mittelstand wieder mehr Menschen legal beschäftigt werden können. Und ich gebe der Bundesregierung noch an einem anderen Punkt recht: Eine Mehrwertsteuererhöhung wie z. B. die Luxussteuer ist konjunkturfeindlich. Aber ich kann danach überhaupt nicht mehr begreifen, wie dieselbe Bundesregierung dann zum 1. April eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent verlangen kann. Und das, damit die Beitragssätze, also die Lohnnebenkosten für die Rentenversicherung, gerade mal stabil gehalten werden können. Von einer Senkung ist ja weit und breit nicht die Rede. Mehrwertsteuererhöhung ist konjunktur- und damit beschäftigungsfeindlich. Nur die Senkung der Lohnnebenkosten bringe mehr Beschäftigung, sagt die Bundesregierung - und tut genau das Gegenteil! Das ist doch der ultimative Beweis für die finanz- und wirtschaftspolitische Unfähigkeit der Koalition! Auch hier wären dringend andere Maßnahmen vonnöten: Wir brauchen eine ökologische Steuerreform, mit deren Aufkommen dann tatsächlich Lohnnebenkosten gesenkt werden können! Aber jede Kompromißmöglichkeit in diese Richtung hat die Bundesregierung in den Debatten zur Steuer- und Rentenreform im letzten Jahr strikt blockiert. Ein letztes noch: Die Umsatzsteuer ist eine europäische Steuer. Sie muß zu mehr Wettbewerbsneutralität in Europa führen und deshalb dringend weiter harmonisiert werden. Nicht noch mehr verschiedene, den Wettbewerb verzerrende Steuern brauchen wir in der Europäischen Währungsunion, sondern weniger. Auch deshalb gehen diese Vorschläge in die völlig falsche Richtung. Und deshalb muß ich leider sagen: Diese Anträge sind nichts weiter als ein erneuter Versuch, mit realitätsuntauglichen Vorschlägen auf Wählerfang zu gehen. Das ist letztendlich eine Verhöhnung der Bürger und Bürgerinnen, die in der Tat und mit allem Recht der Welt sehnlichst darauf warten, daß die Politik in diesem Land wieder mehr soziale Gerechtigkeit bringt und daß endlich etwas gegen die Arbeitslosigkeit getan wird. Aber nicht die Mehrwertsteuer löst die Probleme, sondern nur eine neue Regierung, die die unsoziale Gesundheitsreform der Koalition umkehrt, die Einkommensteuer reformiert, die Vermögensteuer wieder einführt und eine Senkung der Lohnnebenkosten mit einer ökologischen Steuerreform ermöglicht, und nicht mit einer Mehrwertsteuererhöhung die Schwarzarbeit noch weiter befördert. Dafür stehen wir Bündnisgrüne, dafür kämpfen wir im Wahljahr und nicht für unseriöse Propaganda, die kein einziges Problem löst, aber dafür die Menschen betrügt! Gisela Frick (F.D.P.): Die drei vorliegenden Anträge haben außer den Autoren eines gemein: Sie werden nicht Gesetz werden. Im übrigen zeigt die jeweilige Begründung, daß der PDS jegliche Steuersystematik fremd ist. Über den ersten Antrag - Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes apothekenpflichtiger Arzneimittel auf 7 % - könnte man sich ja inhaltlich noch unterhalten. Er wird auch ordnungsgemäß mit geltenden EG-Recht begründet. Beim zweiten Antrag - Besteuerung von Luxusgegenständen - räumen die Autoren ein, daß es eine Ermächtigung im EG-Recht nicht gibt. Darüber müsse man sich aber hinwegsetzen. Zur Begründung des dritten Antrags - ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen - soll eine entsprechende Grundlage im EGRecht geschaffen werden. Das bei uns als sakrosankt geltende EG-Recht wird bemüht, wenn es paßt, und beiseite geschoben, wenn es stört. Schon aus diesem Grund sind die Anträge alles andere als seriös. Der ermäßigte Steuersatz für Arzneimittel findet auch in den Reihen der F.D.P. Befürworter. Der hier vorgelegte Antrag ist allerdings schon deshalb abzulehnen, weil er keinerlei Aussage über die finanzielle Auswirkungen enthält. Die ermäßigte Besteuerung von arbeitsintensiven Dienstleistungen wurde auch schon von Teilen der Wirtschaft gefordert, und auch einzelne Stimmen aus der SPD haben sich dem bereits angeschlossen. Alle Befürworter dieses Gedankens haben sich bisher scheinbar wenig Gedanken über die Auswirkungen gemacht. Ich spreche hier von der immer wieder geforderten Vereinfachung. Der in der Begründung des Antrags erwähnte Vorschlag der EU-Kommission könnte einem schon die Haare zu Berge stehen lassen. Die Steuerermäßigung soll gelten für Reparaturarbeiten an beweglichen Gegenständen sowie im Wohnungsbau, nicht aber für bestimmte Beförderungsmittel oder Neubauten. Bei dem uns Deutschen eigenen Drang zur Einzelfallregelung schreit das doch nach einer Flut von gerichtlichen Auseinandersetzungen, um die anstehenden Abgrenzungsfragen zu klären. Können wir das ernsthaft wollen? Wie steht es mit dem Handwerker, zum Beispiel dem Installateur, der Ersatzteile liefert und sie einbaut? Wollen wir ihm zumuten, künftig unterschiedlich hohe Steuersätze in einer Rechnung auszuweisen? Die PDS begründet ihren Antrag unter anderem mit einer verstärkten Nachfrage nach Reparaturen. Es würden weniger neue Gegenstände gekauft und im Gegenzuge die alten Gegenstände mehr repariert. Das soll dann zu weniger Ressourcenverbrauch führen, also umweltverträglicher sein. Ich halte das alles für sehr theoretisch. Zum einen wird unterstellt, daß ein ermäßigter Steuersatz auf Dienstleistungen die Unternehmer veranlaßt, die Preise zu senken. Angesichts der hohen Kostenbelastung der Wirtschaft wage ich das zu bezweifeln. Zum anderen sind wir doch bestrebt, unsere Unternehmer zu mehr Investitionen zu veranlassen und auch endlich wieder Investitionen aus dem Ausland zu uns zu holen. Dahinter steht doch kein Selbstzweck. Mehr Investitionen, die natürlich zu mehr Produktion führen, wirken sich positiv auf den Arbeitsmarkt aus. Wenn wir hier schon den Staat bemühen müssen, dann doch nur zur Förderung umwelt- bzw. ressourcenschonender Produktionstechniken. Rentabel werden Dienstleistungen und Produktion doch nicht durch einzelne Korrekturen am Steuersystem, sondern nur durch eine Absenkung der Kostenbelastung der Unternehmen und vor allem der Arbeit. Nur dann werden Arbeitskräfte eingestellt, die produzieren oder Dienstleistungen erbringen. Kommen wir zur Besteuerung von Luxusgegenständen. Dahinter steckt einzig der Gedanke: Wer sich teure Gegenstände leisten kann, hat viel Geld, wer viel Geld hat, dem kann man es wegnehmen. Sozialismus pur, wie nicht anders zu erwarten von der PDS. Es lohnt sich nicht, hier von Steuervereinfachung und ähnlichem zu sprechen. Es handelt sich um nichts anderes als das populistische Schüren von Neid bei den Bürgern. Die Autoren dieses Antrags sollten den Arbeitnehmern, die diese Güter herstellen, erklären, warum sie sie massiv verteuern und damit die Arbeitsplätze gefährden wollen. Was die PDS hier vorlegt, kann nur als chaotisch bezeichnet werden. Neue Steuervergünstigungen und neue Steuern sind der völlig falsche Weg und daher mit der F.D.P. nicht zu machen. Hohe Steuersätze bei vielen Sondertatbeständen haben das Chaos in unserem Steuerrecht verursacht. Die Folge sind Steuervermeidung und Schwarzarbeit. Für die F.D.P. kann ich erklären: Ohne uns. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes) sowie zum Zusatztagesordnungspunkt 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Arzneimittelhaftungsrechts) Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU): Bereits während der ersten Lesung der 7. Novelle zum Arzneimittelgesetz habe ich darauf hingewiesen, daß vor allem ein Ver- bot von Doping dringend gesetzlich geregelt werden muß, denn der Einsatz von Arzneimitteln zu Doping-zwecken ist aufs schärfste zu verurteilen und mit allen Mitteln zu bekämpfen. Im Entwurf der 8. Novelle befindet sich in § 6 a nunmehr ein solches Verbot: ein Verbot, Arzneimittel zu Dopingzwecken bei Menschen weder in den Verkehr zu bringen noch zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Wichtig ist, daß die Definition des Begriffs „Doping" klar und unmißverständlich ist. Abgrenzungsschwierigkeiten zum legalen Einsatz entsprechender Arzneimittel darf es nicht geben, denn auch zu illegalen Dopingzwecken eingesetzte Arzneimittel haben fest umrissene medizinische Indikationen, in denen sie zunächst einmal zugelassen worden sind. Letztendlich muß also sichergestellt werden, daß Arzneimittel von einem solchen Verbot nicht in ihrer Anwendung zu therapeutischen Zwekken beeinträchtigt werden. In einem weiteren Punkt besteht dringender Handlungsbedarf: Es ist das Arzneimittelhaftungsrecht. Nach meinem Informationsstand wird das BMJ noch in diesem Monat einen Entwurf ins Kabinett einbringen. Sollte sich allerdings herausstellen, daß sich mit diesem Entwurf eine vernünftige Lösung des Problems speziell der Arzneimittelhaftung nicht abzeichnet, ergibt sich zwangsweise ein Handlungsbedarf für die 8. Novelle des Arzneimittelgesetzes. Aber auch ohne diese beiden Punkte bietet die 8. Novelle zum AMG ausreichend Diskussionsstoff. So werden wir uns im Gesundheitsausschuß zum Beispiel ausführlich mit dem § 25 - Entscheidung über die Zulassung - beschäftigen müssen. Neben der Frage nach dem effektivsten und sinnvollsten Einsatz der Kommission gilt es, das, was unter „bestimmten Therapierichtungen" zu verstehen ist, sauber zu definieren. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung sind nur Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie genannt, während in der Stellungnahme des Bundesrates durch den Zusatz „z. B. " eine Ausweitung dahin gehend erfolgt, daß nahezu alle möglichen und unmöglichen Therapien erfaßt werden. In einem Urteil des BSG vom 16. Juli 1996 ist zu lesen, daß „Arzneimittel einer bestimmten Therapierichtung angehören, wenn sie eine besondere Wirkungsweise haben und sich von Arzneimitteln anderer Therapierichtungen durch die Methode oder einen anderen Denkansatz unterscheiden". Auch diese Definition ist meiner Meinung nach nicht sehr hilfreich. Es kommt jetzt darauf an, daß wir einerseits in bezug auf Arzneimittel Seriosität, Solidarität und Wissenschaftlichkeit beachten, andererseits aber vor allem kleinere mittelständische Betriebe durch eventuell vermeidbare Erschwernisse nicht in existentielle Schwierigkeiten bringen. In diesem Zusammenhang denke ich - selbst wenn es nicht unmittelbarer Bestandteil der 8. Novelle des AMG ist - auch an den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kostenverordnungen für die Zulassung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und andere Institute. Grundsätzlich ist es richtig, daß Gebühren kostendeckend veranschlagt werden müssen. Sie müs- sen aber so gestaltet sein, daß sie sich nicht existenzgefährdend auf eine große Anzahl von Betrieben auswirken. So soll sich zum Beispiel die Gebühr für die Nachzulassung, die in der Kostenverordnung von 1990 bereits auf 3100 DM angehoben worden ist, nunmehr auf das Siebenfache, auf 23 000 DM, erhöhen. Sollte ein pharmazeutischer Unternehmer - aus welchen Gründen auch immer - mehrere 100 Präparate in der Nachzulassung haben, kann man sich die Folgen unschwer ausrechnen: Er wird seinen Betrieb schließen müssen. Hinzu kommt, daß in § 132 der 8. Novelle für homöopathische Arzneimittel insofern eine Verschlechterung eintritt, als daß bisher die Verlängerung der Registrierung erst nach zehn Jahren erforderlich war, nunmehr aber aus Gründen der Einheitlichkeit der Verfahren generell ein Fünfjahreszeitraum für die Verlängerung der Registrierung bestimmt wird. Auch ist zu erwähnen, daß es bei homöopathischen Arzneimitteln, die bei einer Jahresproduktion von bis zu 1000 Packungen von der Registrierungspflicht befreit sind, nach der 8. Novelle aus Gründen der Arzneimittelsicherheit zu gewissen Einschränkungen kommt. Auch hier ist sorgfältig zu prüfen, ob alle diese Arzneimittel unter die Beschränkung fallen müssen, zum Beispiel Arzneimittel aus Stoffen menschlicher oder tierischer Herkunft. Mit § 62 der 8. Novelle wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, daß die zuständige Bundesoberbehörde die Öffentlichkeit sowohl über Arzneimittelrisiken als auch über beabsichtigte Maßnahmen informieren kann. Dieser Paragraph wird mit Sicherheit eine wichtige Aufgabe erfüllen, insbesondere im Hinblick auf eine sachgerechte Unterrichtung der Ärzte und Patienten. Er wird das Risikobewußtsein schärfen und zugleich Verunsicherungen entgegenwirken - wie nicht zuletzt auch in der Begründung zum Gesetzentwurf nachzulesen ist. Hierbei dürfte es der bessere Weg sein, daß die zuständige Bundesoberbehörde direkt die Stufenplanbeteiligten unterrichtet. Man sollte auch daran denken, die pharmazeutischen Unternehmer bei den beabsichtigten Informationen rechtzeitig zu beteiligen. Was die Arzneimittelsicherheit angeht, so ist auch von großer Bedeutung, daß mit der vorliegenden Novelle der Arzneimittelversand - soweit es sich um apothekenpflichtige Arzneimittel handelt - verboten wird. In der 8. Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, daß Arzneimittel für den Endverbrauch nur in Apotheken und nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden dürfen. Außerhalb von Apotheken darf dann - mit Ausnahme der bereits heute im Gesetz vorhandenen Ausnahmen - mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln kein Handel betrieben werden. Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die Änderung des § 73. Hier werden die Bezugsmöglichkeiten von Arzneimitteln durch einzelne Personen aus dem Ausland dergestalt konkretisiert, daß die Möglichkeit des Bezuges nur für solche Personen gilt, die keine gewerbsmäßigen oder berufsmäßigen Vermittler sind. Eine generelle Streichung dieser Bezugsmöglichkeiten dürfte leider auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht möglich sein. Der Versandhandel mit Arzneimitteln aus dem Ausland dürfte mit dieser Vorgehensweise allerdings eingeschränkt werden. Gestern haben wir im Gesundheitsausschuß beschlossen, eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchzuführen. Damit dies geschehen kann, müssen wir heute den Gesetzentwurf an die Ausschüsse überweisen. Dieser Vorgehensweise stimmt meine Fraktion zu. Im anschließenden Verfahren können dann noch weitere Punkte - zum Beispiel Fragen des Umweltschutze, des Datenschutzes, der Verfahrensvereinfachung und diverser Übergangsvorschriften - behandelt bzw. konkretisiert werden. Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD): Wenn es brennenden, akuten Handlungsbedarf gibt, der eindeutig in den Komplex der 8. Änderung des AMG hineingehört, dann sind es Arzneimittelhaftung und Opferschutz. Patientenschutz und Opferschutz vertragen kein Trostpflaster. Nach vier Jahren ist die Frist für Ankündigungen verstrichen. Jetzt muß das Parlament seine einstimmig gefaßte Selbstverpflichtung einlösen. Einlösen heißt, daß in dieser Legislaturperiode das Gesetz zur Reform des Arzneimittelhaftungsrechtes verabschiedet werden muß. Wir sind es letztendlich, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die in der Verantwortung stehen. Das heißt, für den nächsten Fall sind sie verantwortlich, meine Damen und Herren. Wir, das Parlament ist verantwortlich, wenn wir keine Konsequenzen aus Contergan, aus dem HIVBlut-Fall und aus der Regulierungspraxis der Versicherungen ziehen. Wir alle haben es den Opfern versprochen, daß eine mögliche nächste Gruppe von Geschädigten nicht so rechtlos dastehen darf. Alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Deutschen Bundestages sind in der Verantwortung, ein Gesetz zu schaffen, das Leid und Unglück wie bei Contergan und HIV-Blutprodukten in Zukunft verhindert. Aus dieser Selbstverpflichtung des Parlamentes heraus gab es aber weder in der 5. noch in der 6., nicht in der 7. und nun auch nicht in der 8. AMG-Änderung eine Reform des Arzneimittelhaftungsrechtes. Der Entwurf aus dem Hause des Bundesjustizministers zu schadensrechtlichen Vorschriften stößt an, löst aber im Arzneimittelbereich keines der erkannten Probleme. Die Vorschläge sind unzureichend und ziehen an keiner Stelle die erforderlichen Konsequenzen aus den Erkenntnissen des 3. Untersuchungsausschusses. Sie dienen eher der Diskussionsverschleppung als einem konstruktiven Voranbringen einer arzneimittelhaftungsrechtlichen Reform. Der Referentenentwurf des Herrn Justizministers hat bis heute noch nicht einmal den Kabinettstisch erreicht. Damit wir alle der Selbstverpflichtung des Parlamentes nachkommen können, legt die SPD heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Arzneimittelhaftungsrechtes vor. Die Ziele des Gesetzes zur Reform des Arzneimittelhaftungsrechtes sind: Erstens. Das mit Arzneimitteln verbundene Gesundheits- bzw. Lebensrisiko muß in einem Rechtsstaat sozialverträglich zwischen Verursachern und Verbrauchern verteilt werden. Arzneimittel sind unumstritten riskante Produkte, deren Risiken zwar vermindert, aber nicht ausgeschlossen werden können. Arzneimittel können Schäden an hochwertigen Rechtsgütern, an Leben, Körper und Gesundheit, verursachen. Zweitens. Bei einem erneuten Schadensfall müssen die Opfer vor einer erneuten faktischen Rechtlosigkeit bewahrt werden. Drittens. Es kann auch nicht ein drittes Mal angehen, daß der Staat anstelle der Industrie mit Millionenbeträgen für die Opfer sorgen muß. Das sind die Erkenntnisse und Forderungen aus der Arbeit des 3. Untersuchungsausschußes „HIVInfektionen durch Blut und Blutprodukt" der 12. Legislaturperiode. Derzeit sehen sich die Opfer einer überwältigenden Streitmacht gegenüber. Als Patienten statten sie über die Arzneimittelpreise die Pharmaindustrie mit erheblicher finanzieller Potenz aus. Die Industrie wird dadurch in die Lage versetzt, Versicherungsprämien und Prozeßkosten zu bezahlen. Als Kläger in einem Verfahren stehen die Patienten bei einem Arzneimittelschaden eben diesen Pharma-Firmen, die sich die entsprechenden Sachverständigen leisten können, weitgehend hilflos gegenüber. Arzneimittelprozesse sind Sachverständigenprozesse. Die vom Geschädigten gezahlten Arzneimittelpreise ermöglichen der Gegenseite, mit x Prof esso-ren aufzutreten. Zur Erinnerung: Der Contergan-Prozeß war ein Prozeß mit 48 Professoren. Der einzelne Geschädigte, der einzelne Rechtsanwalt, der einen Arzneimittelschaden für den Patienten vertreten soll, ist weitgehend ohnmächtig. Hier muß der Rechtsstaat Antworten geben. Allen Beteiligten muß klar sein, daß es hier um höherwertige Rechtsgüter geht. Es muß dafür gesorgt werden, daß es eine Rechtsdurchsetzungsparität gibt. Die Individualhaftung soll nicht ersetzt werden, aber sie soll effektiver werden. Damit wollen wir auch den Sorgen und Ängsten aus dem Bereich der Industrie und Versicherungswirtschaft Rechnung tragen. Zu einer Rechtsdurchsetzungsparität gehört die Beweislastumkehr. Nur mit einer Beweislastumkehr wird der Gesetzgeber dem Anspruch auf eine Rechtsdurchsetzungsparität gerecht. Die Beweislastumkehr wollen wir nicht als Totschlagargument verstanden wissen. Die Beweislastumkehr würde nur dann greifen, wenn die Pflichten durch den Unternehmer nicht erfüllt sind, das heißt: wenn ein Unternehmen gegen die Sicherheitsgewährleistungspflicht des § 84 oder die erforderliche Informationspflicht gemäß § 84 verstößt. Zur Durchsetzungsparität im Rechtsstaat gehört auch eine Lösung für die Opfer bei unklarer Kausalität. Eine unklare Kausalität besteht, wenn ein Patient mehrere Arzneimittel einer Medikamentengruppe eingenommen hat. Wenn dieser Patient einen Arzneimittelschaden erleidet und die Zuordnung zu einem bestimmten Präparat eines Herstellers nicht eindeutig möglich ist, darf dieses Opfer nicht seinem Schicksal überlassen werden. Dazu wird mit dem Gesetz zur Reform des Arzneimittelhaftungsrechts ein Fonds geschaffen. Aus diesem Haftungsfonds können Unternehmen in ihrer Gänze, weil eine Zuordnung zu Einzelfällen nicht möglich ist, eine Schadensregulierung direkt finanzieren, ohne Einschaltung der Versicherungswirtschaft. Es kann nicht sein, daß die Versicherungswirtschaft auf Hunderten von Millionen des bisherigen Pharma-Pools hockt, die Industrie nicht in ihrem Sinne rasch und unkompliziert regulieren kann und letztendlich Hunderte von Millionen Steuergelder herhalten müssen, um zu einigermaßen sozialverträglichen Entschädigungen zu kommen. Haben wir denn vergessen, daß wir für die Opfer im Blut-AidsSkandal 150 Millionen DM Steuergelder und für die Contergan-Opfer bis heute 223 139 322 DM ausgegeben haben? Auf der anderen Seite erleben wir, daß sich die Industrie billig freikauft: im Contergan-Skandal mit 100 Millionen DM und im Blut-Aids-Skandal ebenfalls mit 100 Millionen DM. Zu guter Letzt: Es muß auch einen Schmerzensgeldanspruch im AMG geben. Die Menschen dürfen nicht mehr, wie im Blut-Aids-Skandal, mit Billiglösungen abgespeist werden, nur weil die Rechtsgrundlage dafür nicht geschaffen ist. Wenn Patientenschutz groß geschrieben werden soll, dann muß das 8. AMG auch daran gemessen werden. Unter Reformvorhaben ist das 8. AMG nicht einzuordnen. Bei der Zuordnung hat man es schwer, weil das Ganze mehr einem Bauchladen gleicht. Die Reparaturmaßnahmen wie Verbot des Doping, Verbot des Arzneimittelversandhandels und Verfahrenserleichterungen werden von der SPD mitgetragen. Große Bauchschmerzen haben wir aber, wenn nicht Sicherheit, Transparenz und Qualitätssicherung im Vordergrund stehen und falsche Schutzzäune um die Arzneimittel der besonderen Therapierichtung und um die Arzneimittel gezogen werden. Deshalb kündigen wir schon heute Änderungsvorschläge an. Wir wollen die Reform der Verschreibungspflicht. Die Verschreibungspflicht muß durch die oberste Bundesbehörde selbst und nicht durch den - völlig überflüssigen - Sachverständigenausschuß Verschreibungspflicht geregelt werden. Altarzneimittel ohne Zulassung müssen als solche zum Schutz des Verbrauchers auf der Packungsbeilage und in der Fachinformation gekennzeichnet sein. Die therapeutische Wirksamkeit von Arzneimitteln muß ausreichend und zweifelsfrei nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis begründet sein. Andernfalls ist die Zulassung zurückzunehmen oder zu widerrufen. Die von der Bundesregierung in der 8. AMG-Änderung vorgeschlagenen Regelungen zur EthikKommission widersprechen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Länder wie auch dem Richtlinienentwurf des Europaparlamentes und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Anwendung der „guten klinischen Praxis". Auch das wollen wir ändern. Dies ist aber beides in dieser Legislaturperiode zu schaffen: das 8. AMG, ergänzt um das Arzneimittelhaftungsrecht, wenn wir das wollen. Marina Steindor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bundesregierung hat sich lange mit den dringend erforderlichen Änderungen des Arzneimittelgesetzes Zeit gelassen - dringend erforderlich deshalb, weil zum einen die Umsetzung von arzneimittelrechtlichen Regelungen der Europäischen Union anstanden, zum anderen aber in der 5. AMG-Novelle bei der Nachzulassung mit deutscher Gründlichkeit übersteuert worden war. Die kleine Delegation, die aus dem Gesundheitsausschuß die arzneimittelrechtlichen Genehmigungsbehörden in England und Frankreich besucht hat, konnte sich damals bereits von der andersartigen Praxis unter demselben EU-Recht überzeugen. Die 8. AMG-Novelle befaßt sich mit verschiedenen Regelungspunkten, die differenziert zu betrachten sind. Auf Grund der Redezeit kann ich nicht auf alle Punkte eingehen. Dem Verbot des Versandhandels stimmen wir zu. Ob die Dopingregelungen ausreichend sind, ist noch zu prüfen. Am wichtigsten sind aber die Änderungen bei der sogenannten Nachzulassung: Die Polarisierung zwischen der Schulmedizin und der sogenannten Alternativmedizin geht voll an den Bedürfnissen und Sorgen der Patienten vorbei. Das haben zahlreiche Umfragen ergeben. Der Staat sollte sich dafür einsetzen, daß die Heilkräuter der Natur für die Patienten erhalten bleiben. Die Menschen vertrauen der Apotheke der Natur. Auch wenn das viele schulmedizinisch ausgerichtete Naturwissenschaftler mit ihrem eindimensionalen Verständnis von Wirkungszusammenhängen stört. Betrachtet man den Zeitraum der Menschheitsgeschichte, in dem den Menschen pharmakologisch nichts anderes als Heilkräuter zur Verfügung standen, so sind synthetische Medikamente nicht länger als einen Wimpernschlag an Zeit verfügbar. Im übrigen haben diese nicht so wesentlich zur Verlängerung der Lebensdauer beigetragen wie Ernährung, Hygiene und die Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Phytoarzneimittel beispielsweise halten sich weiterhin am Markt. Zwei Drittel der Menschen ziehen laut Allensbach Naturheilmittel synthetischen Produkten vor. Würden die Versicherten der Krankenkassen sich in den Verwaltungsräten mehr Gehör verschaffen, dann würde es nicht zu den drastischen abwertenden Urteilen über Naturheilmittel kommen, die von Krankenkassen zu hören sind. Mittlerweile hinkt Deutschland im arzneimittelrechtlichen Vollzug acht Jahre hinter dem von der EU gesetzten Termin für die Nachzulassung hinterher. Die Kommission hat schon mehrfach auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht. Während die Bundesregierung noch immer einseitig auf die Gentechnik als Heilsbringer starrt, betreibt die forschende Arzneimittelbranche schon längst eine Dreifachstrategie. Die großen traditionellen Heilsysteme der Welt wie Ayurveda und die traditionelle chinesische Medizin mit ihren Tausenden von Heilkräutern sind längst Grundlage der zweiten Säule der Pharmaforschung. Die sogenannte kombinatorische Chemie ist die dritte Säule. Warum sollten wir die in unseren Breiten gängigen Heilmittel in der traditionellen Form nicht erhalten? Es kann doch nicht angehen, daß durch ein umständliches, an unangemessenen Kriterien orientiertes Prüfverfahren Naturheilmittel vom Markt genommen werden und sie einige Jahre später im synthetischen Nachbau, sei es organo-chemisch, sei es gentechnisch, als High-Tech-Mittel in Form einer Monosubstanz wieder zugelassen werden. Der Staat muß selbstverständlich auch die Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher mit geeigneten Prüfverfahren schützen, doch die Umkehr der Beweislast hat sich auch in einigen Fällen als kontraproduktiv erwiesen. Aber nicht nur das. Der Bundesrat stellt zu Recht in seiner Entschließung fest: Als absehbare Folge wird von den entsprechenden pharmazeutischen Unternehmen eine Marktbereinigung, insbesondere im Bereich der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen befürchtet, die eine Reihe von mittelständischen Betrieben in ihrer Existenz treffen kann. Meine Damen und Herren, es dürfte bekannt sein, daß die Bündnisgrünen nicht per se Freundinnen und Freunde der Pharmaindustrie sind, aber im Interesse der Patientinnen und Patienten sind hier Änderungen im Gesetz notwendig. Ob die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen ausreichend sind, wird im Beratungsverfahren zu klären sein. Wir setzen uns politisch dafür ein, daß der naturheilkundliche Arzneischatz voll erhalten bleibt. Ein Punkt im Gesetzentwurf, nämlich zu den Ethikkommissionen, ist nach unserer Auffassung abzulehnen: In einer Zeit, in der die Gesellschaft in hohem Maße über medizinische Ethik sensibilisiert ist, wo dieses Haus wegen der sogenannten BioethikKonvention fraktionsübergreifend in den Meinungen zerrissen ist, versucht die Bundesregierung die ethische Beurteilung von multizentrischen, klinischen Prüfungen regelrecht zu rationalisieren, angeblich zum Wohle für den Standort Deutschland. Abschließend möchte ich feststellen, daß sich diese Bundesregierung an die wichtigste Gesetzeslücke im Arzneimittelrecht aber noch immer nicht herangetraut hat: Das ist die Haftung. Man fragt sich, wie viele HIV-Untersuchungsausschüsse noch tagen müssen, wie viele Arzneimittelskandale noch passieren müssen, bis hier endlich etwas passiert. Daran kann auch die vom Gesundheitsausschuß beschlossene Anhörung zur Arzneimittelhaftung kaum etwas ändern, denn wir diskutieren dieses Thema schon die gesamte Legislaturperiode. Dr. Dieter Thomae (F.D.P.): Bewußt hatten wir die 7. AMG-Novelle auf die Punkte reduziert, die eine Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht bedeuteten, weil diese Umsetzung schnell gehen mußte. Für die Themen, die jetzt mit der 8. Arzneimittelgesetz-Novelle geregelt werden, wollten wir uns ein wenig mehr Zeit für die Diskussion lassen. Das gilt insbesondere auch für das Verbot, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Es kommt uns dabei darauf an, Menschen vor den gesundheitsschädlichen Folgen zu schützen. Doping, daran besteht kein Zweifel, ist ein Problem, das sowohl im Spitzensport als auch im Breitensport und im Bodybuildingbereich zunehmend an Bedeutung gewinnt. Um die eigene Leistung zu steigern, ist einigen Menschen jedes Mittel recht. Im Sport geht es darum, zu gewinnen, und das um jeden Preis. Das Fairneßgebot gegenüber den Gegnern, das Chancengleichheit voraussetzt, wird bewußt verletzt. Auf den eigenen Körper wird dabei ebenfalls keine Rücksicht genommen. Wie wir alle wissen, hinken die Methoden, das Doping nachzuweisen, immer hinter dem Erfindungsreichtum zurück. Laufend werden neue Substanzen entwickelt und der Einnahmerhythmus wird so variiert, daß eine Entdeckung erschwert wird. Äußerst bedenklich ist ganz besonders auch das, was sich im Freizeitbereich z. B. in den Bodybuilding-studios abspielt. Für die Herausbildung einiger Muskeln mehr wird in Kauf genommen, daß es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden kommt. Nicht immer ist umfangreiches Wissen über die Auswirkungen der Stoffe vorhanden, die Tag für Tag aufgenommen werden. Aber zumindest eine vage Vorstellung davon, daß das nicht gerade gesundheitsfördernd ist, haben auch die Freizeitsportler. Nur, es bewirkt bekanntlich wenig. Deshalb handeln wir mit der 8. AMG-Novelle entsprechend. Dabei stehen wir vor einer Schwierigkeit: Wer will feststellen, ob ein bestimmtes Präparat zur Therapie oder zum Doping eingesetzt wird. Ist das überhaupt kontrollierbar? Welcher Aufwand wäre mit solchen Kontrollen verbunden? Es wird äußerst schwierig sein, den grauen und den schwarzen Markt auf Sportplätzen und in Sporteinrichtungen trocken zu legen. Wie wollen wir im einzelnen verhindern, daß weiterhin unter der Ladentheke Dopingpräparate den Besitzer wechseln? Ich bin der Überzeugung, daß ein Verbot, Dopingpräparate abzugeben, ein wichtiger Schritt ist, der jedoch nicht ausreicht. Wir müssen an diejenigen herankommen, die diese Mittel nehmen. Wir müssen die Informationspolitik über die Schäden, die eine unkontrollierte Einnahme von solchen pharmazeutischen Substanzen mit sich bringt, deutlich verbessern. Gesetzliche Verbote sind schön und gut. Erfolg haben wir aber langfristig nur dann, wenn die Sportler selbst bereit sind, auf Leistungssteigerungen um jeden Preis zu verzichten. Lassen Sie mich einen weiteren Punkt aus der Novelle herausgreifen, der mir besonders wichtig ist. Das ist das Versandverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel. Es wird Zeit, daß wir das endlich im Gesetz klarstellen, denn Arzneimittel sind ganz besonders sensible Produkte, die kontrolliert durch Apotheker abgegeben werden müssen, damit die Qualität für die Patienten stimmt. Es bringt nämlich überhaupt nichts, wenn ein Arzneimittel eventuell ein bißchen billiger ist, dafür aber Schäden bei dem Patienten hervorruft. Das ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes unverantwortlich. Es ist auch für das Gesundheitssystem insgesamt teurer. Die Überlegungen, wie das Arzneimittelhaftungsrecht zu modifizieren ist, haben wir bewußt aus der 8. AMG-Novelle herausgelassen. Diese Fragen werden in einem gesonderten Gesetz behandelt, das sich nicht allein auf den Arzneimittelbereich beschränkt, sondern das Produkthaftungsrecht insgesamt verbessert. Das halte ich für einen guten Weg, denn es ist natürlich Illusion zu glauben, daß man isolierte Regelungen für den Arzneimittelbereich treffen kann, ohne daß das mittelbar auch Auswirkungen auf andere Bereiche hat, in denen Bürger Schäden davontragen. Es ist deshalb konsequent und richtig, sich das Haftungsrecht insgesamt vorzunehmen. Das ist geschehen. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums ist auf den Weg gebracht worden, so daß ich zur Zeit keine Veranlassung sehe, über entsprechende Maßnahmen im Arzneimittelgesetz nachzudenken. Dr. Ruth Fuchs (PDS): Die vorliegende 8. Novelle des Arzneimittelgesetzes enthält überwiegend notwendige Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und -überwachung gerichtet sind. Das bezieht sich auf die vorgesehene gesetzliche Fixierung eines arzneimittelrechtlichen Doping-Verbotes, auf die getroffenen Regelungen von Auskunfts- und Prüfungspflichten zwischen den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und auch auf jene Festlegungen, die auf das Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln und insbesondere auch des Tele-Shopping zielen. Schließlich kann es keinem Zweifel unterliegen, daß vor allem bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein Bezug über den Versandweg mit erheblichen Gesundheitsgefährdungen durch unsachgemäßen Gebrauch einhergehen kann. Es muß auch begrüßt werden, daß mit dem Gesetz hinsichtlich der Zulässigkeit von Risikoinformationen durch die zuständige Bundesoberbehörde vor dem Abschluß von Stufenplanmaßnahmen notwendige Klarstellungen vorgenommen werden. Die unerläßliche Information der Öffentlichkeit oder auch der jeweiligen Anwender über mögliche Arzneimittelrisiken darf in keinem Fall wegen unpräziser Rechtsvorschriften zu spät kommen oder unterbleiben. Man wird hier allerdings sehen müssen, inwieweit in der künftigen Praxis von diesen Informationsmöglichkeiten auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Nach manchen leidvollen Erfahrungen in der Vergangenheit sollte hier bis auf weiteres Skepsis angezeigt sein. Bei anderen neuen Regelungen des Gesetzes bleiben Fragen unmittelbar offen. So sollen die besonderen Bestimmungen für Blutzubereitungen künftig nur noch für Arzneimittel gelten, die Blut oder Blutbestandteile als Wirkstoff enthalten, nicht mehr für solche, in denen sie als Hilfsstoff fungieren. Der Sinn dessen erschließt sich nur bedingt, da unerwünschte Wirkungen, die von Blutbestandteilen ausgehen können, keinesfalls von ihrer Deklaration als Wirkoder Hilfsstoff abhängig sind. Man muß sich auch fragen, welchen Sinn es machen soll, daß bei der Herstellung radioaktiver Arzneimittel, die innerhalb einer Einrichtung verwendet werden, sowie bei der Herstellung von Transplantaten oder Wirkstoffen der Herstellungsleiter künftig zugleich auch Kontroll- und Vertriebsleiter sein darf. Die Stellungnahme des Bundesrates enthält zweifellos sinnvolle Ergänzungen und Präzisierungen. Manche Punkte lassen aber befürchten, daß der Begriff der „besonderen Therapierichtungen" nicht unbeträchtlich ausgeweitet werden könnte - genannt wird beispielsweise die Enzymtherapie. Mit einer solchen Erweiterung des Begriffes über die Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie hinaus würde unseres Erachtens das Streben nach einer sinnvollen Bereinigung des Arzneimittelangebots geradezu konterkariert. Eine Positivliste, hinter der doch die Bundesratsmehrheit stehen sollte, würde dann wohl kaum noch etwas Nennenswertes verändern können. Mit anderen Worten: Die offenbar angestrebte Ausweitung von Arzneimittelgruppen mit einer milderen Beurteilung ihrer Wirksamkeit - um es vorsichtig auszudrücken - halten wir für ganz und gar inakzeptabel. Allerdings treten die genannten Schwächen deutlich hinter der Tatsache zurück, daß die Regierung offensichtlich auch mit der 8. Novelle des Gesetzes nicht gewillt ist, das Arzneimittelhaftungsrecht endlich neu zu fassen und deutlich zu verbessern. Das ist um so unverständlicher, als auch die Koalitionsparteien die klaren Forderungen mitgetragen haben, die der Abschlußbericht des 3. Untersuchungsausschusses der 12. Legislaturperiode zu „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte" dazu enthält. Wir begrüßen es deshalb, daß die SPD-Fraktion heute einen eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Arzneimittelhaftungsrechtes eingebracht hat. Nun muß Farbe bekannt werden. Man darf gespannt sein, wie sich die Koalition im weiteren parlamentarischen Verfahren verhalten wird. Dr. Sabine Bergmann-Pohl Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Ziel des Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ist es, die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten. Deshalb sind weitere Verbesserungen des Gesundheitsschutzes, der Arzneimittelsicherheit und der Arzneimittelüberwachung vorgesehen. Die sechs wichtigsten Regelungen möchte ich vorstellen. Erstens wird das Inverkehrbringen, das Verschreiben und Anwenden von Arzneimitteln zum Doping künftig ausdrücklich verboten. Ziel ist, die Gesundheit der Sportler und besonders der sporttreibenden Kinder und Jugendlichen zu schützen. Der Einsatz von Dopingmitteln bei Kindern und Jugendlichen soll höher bestraft werden. Der zweite Punkt ist das Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Wir meinen, daß gerade jetzt, da in Deutschland und Europa Bestrebungen bestehen, den Arzneimittelversand einzuführen oder auszuweiten, ein Signal des Gesetzgebers gegen diese gefährliche Vertriebsform notwendig ist. Arzneimittel sind keine unproblematischen Konsumgüter, wie zum Beispiel Kleidung oder Elektrogeräte. Sie erfordern fachkundige Information und Beratung in Apotheken. Darüber hinaus gewährleistet der Apothekenverkauf auch besten Schutz vor Arzneimittelfälschungen. Auch unser Distributionssystem trägt zur Qualitätssicherung bei Arzneimitteln bei. Wir wollen es nicht durch Versandfirmen in Frage stellen oder schwächen lassen. Ein ausdrückliches Verbot des Versandes apothekenpflichtiger Arzneimittel hilft uns bei unseren Bestrebungen, in weltweiten Kontakten, Probleme eines illegalen Arzneimittelversandes - etwa durch das Internet - zu lösen. Drittens geht es im Achten Änderungsgesetz um Anpassungen der Arzneimittelüberwachung an den Europäischen Binnenmarkt. Die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes vollzieht sich auch im Arzneimittelbereich. Dies kann bedeuten, daß Produktionsvorgänge verlagert, Produktionsstufen ausgelagert und Betriebsstätten auf mehrere Mitgliedstaaten verteilt werden. Dadurch ergeben sich neue Herausforderungen an die Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Deshalb wird für die bereits praktizierte enge Zusammenarbeit deutscher Behörden mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Aber auch der Informationsaustausch zwischen den Überwachungsbehörden in Deutschland wird an diese Herausforderungen angepaßt, indem das erfolgreich erprobte datenbankgestützte Informationssystem für Bund und Länder beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information gesetzlich übernommen wird. Viertens sollen Verfahrensvereinfachungen für die klinische Prüfung von Arzneimitteln in bezug auf die Berücksichtigung des Votums der zuständigen EthikKommission getroffen werden. Wir erhoffen uns davon positive Auswirkungen auf Neuentwicklungen medikamentöser Therapien. Fünftens sollen ergänzende Regelungen für Arzneimittel der besonderen Therapierichtung getroffen werden. Wie im Zulassungsverfahren sollen auch bei der Nachzulassung die Besonderheiten dieser Arzneimittel berücksichtigt werden. Sechstens soll im Gesetz zum Ausdruck kommen, daß die für die Zulassung zuständigen Bundesbehörden die Öffentlichkeit über Arzneimittelrisiken und beabsichtigte Stufenplanmaßnahmen informieren können, um allgemein das Risikobewußtsein zu schärfen. Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen machen eine solche klarstellende Regelung erforderlich. Vorverurteilungen gegenüber Arzneimitteln müssen aber dabei vermieden werden. Wir wollen mit dem Achten Änderungsgesetz das Arzneimittelgesetz zeitgemäß fortentwickeln. Leider können auch die besten Sicherheitsvorschriften Arzneimittelschäden nicht vollständig verhindern, weil Arzneimittel wie kein anderes chemisches Mittel unmittelbar in Körpervorgänge eingreifen. Um die Situation von Arzneimittelgeschädigten im erforderlichen Umfang zu verbessern, brauchen wir zusätzliche Regelungen bei der Arzneimittelhaftung. Deshalb halten wir es für wichtig, daß ein entsprechendes Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums der Justiz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedbert Pflüger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin, die heutige passive Rolle der Frauen in ihrer Unterdrücktheit in der Gesellschaft Afghanistans ist nicht zu tolerieren. Sie hat mit dem traditionellen muslimischen Verständnis manchmal zu tun, manchmal aber nicht. Es gibt muslimische Gesellschaften, die eine solche Verfolgung und Unterdrückung nicht kennen. Das habe ich, glaube ich, gesagt.
    Da haben Sie völlig recht: Bei den Taliban geht es nicht unbedingt nur um religiöse Tradition, sondern um ihre Instrumentalisierung, um eine moderne Ideologie, die benutzt wird, um Frauen in dieser Situation zu halten.
    Dennoch sage ich: Wir müssen es erst einmal verstehen. Ohne den Bürgerkrieg, ohne die Besetzung, ohne das völlige Darniederliegen einer solchen islamischen Kultur und Tradition und ohne die Angst vor der westlichen Ausbreitung, die einerseits gute Dinge in die Welt trägt, andererseits aber auch Dinge, die in solchen Gesellschaften als problematisch angesehen werden, wäre eine solche Verschleierung, wie wir sie heute kennen, nicht nur in Afghanistan, sondern auch im Iran und in anderen Ländern nicht zu verstehen.
    Ich behaupte: Wenn man etwas bekämpfen will - Sie müßten mich gut genug kennen, um zu wissen, daß auch ich so etwas bekämpfe -, muß man erst einmal verstehen, wieso es eigentlich dazu kommen konnte. Wir befinden uns eben in einer solchen Auseinandersetzung von Kulturen. Ich plädiere doch nur dafür, daß wir nicht sagen: Wir hier im Westen haben es so phantastisch gemacht. Wir haben alles richtig gemacht. - Wenn ich sehe, daß westliche Touristen in griechische Klöster und türkische Moscheen in Bade-

    Dr. Friedbert Pflüger
    hose und Bikini gehen, dann dreht sich mir der Magen um. Vor solchen Dingen wollen sich die Menschen schützen. Dazu wählen sie völlig inakzeptable Mittel.
    Die Borkha ist auch ein Symbol für den Schutz der Frau gegen all diese furchtbaren Einflüsse.

    (Dr. Edith Niehuis [SPD]: Das ist doch Quatsch!)

    - Warum regen Sie sich denn so auf? - Ich sage es noch einmal: Es ist nicht legitim.

    (Dr. Edith Niehuis [SPD]: Aber es ist doch legitim!)

    Dennoch müssen Sie verstehen und begreifen, wieso es dazu kommen konnte. Nichts anderes habe ich gemacht.
    Im übrigen habe ich mich bei dem, was ich zu meiner Vorbereitung hinzugezogen habe, auf Feministinnen gestützt, die solche Untersuchungen und Überlegungen angestellt haben.
    Man muß doch erst einmal analysieren können, bevor man Schlüsse zieht. Jemanden, der eine Analyse anstellt, kann man doch nicht in die Ecke stellen und ihm sagen: Mit deiner Analyse billigst du das.

    (Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Aber das reicht doch nicht!)

    - Nein, reichen tut es nicht. Deswegen habe ich gesagt: Wir unterstützen das Europäische Parlament in seiner Aktion - wir wollen diese Aktion mittragen -, und wir appellieren an die Amerikaner und die Pakistani, bei der Wahrnehmung ihrer legitimen energiepolitischen Interessen auch auf die Taliban einzuwirken und nicht so zu tun, als ob es dieses Problem nicht gäbe. Das ist ein ganz konkreter Schritt, den ich gefordert habe und den bisher keiner von Ihnen angesprochen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Lintner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zum Schluß dieser Debatte noch einige Anmerkungen aus dem speziellen Blickwinkel des Bundesinnenministeriums.
    Es geht heute wieder um dieselben Vorwürfe und Forderungen, die hier schon früher häufig diskutiert worden sind. Eingekleidet in den Vorwurf, das deutsche Asyl- und Ausländerrecht weise eine Schutzlücke zum Nachteil von Frauen auf, wird im Kern die Forderung erhoben, den Flüchtlingsbegriff und die Abschiebungshindernisse des Ausländerrechts auf jegliche Art nichtstaatlicher Verfolgung auszudehnen.
    Das beklagenswerte Schicksal der davon Betroffenen, zum Beispiel von Frauen, soll nicht kleingeredet werden. Aber eine solch generelle Ausweitung, die
    auf jegliche Zurechenbarkeit einer Verfolgungsmaßnahme zum Verfolgerstaat verzichten will, würde zu zahlenmäßig unabsehbaren Aufnahmeverpflichtungen führen. - Ich gehe davon aus, daß auch Sie, Herr Zöpel, diese Forderung nicht erheben wollten. Stellen Sie sich vor, Sie müßten das vor Ihren Mitgliedern und der deutschen Bevölkerung vertreten! - Es liefe im Ergebnis darauf hinaus, daß dieser Schutz nicht auf die betroffenen Frauen beschränkt werden könnte. Vielmehr müßten auch alle sonstigen Personen und Gruppen einbezogen werden, die in ihrem Heimatstaat durch eine von Privaten ausgehende Gefahr bedroht sind. Auf die Verantwortlichkeit des Staates käme es dabei letztlich gar nicht mehr an. Bedenken Sie: Derzeit kommen monatlich zirka 6 000 Asylbewerber zu uns. Aber der Antragsteller Bündnis 90/Die Grünen meint, diese Zahl könne ohne Schaden für unsere innere Lage noch gewaltig gesteigert werden.
    Solche Auswirkungen müssen nicht sein. Denn der vom deutschen Rechtssystem bereitgestellte Schutz für die betroffenen Frauen reicht aus. Er gehört, weltweit gesehen, zu den großzügigsten.

    (Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: „Reicht aus"? Warum?)

    Es ist daher festzustellen, daß sowohl die geltende Rechtslage geschlechtsspezifischen Verfolgungsschicksalen von Frauen und frauenspezifischen Fluchtgründen hinreichend Rechnung trägt. Im übrigen gilt das gerade für Afghanistan. Mir ist kein Fall, sei es eine Frau oder ein Mann, bekannt, wo nach Afghanistan abgeschoben worden wäre.

    (Amke Dietert-Scheuer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nur, weil es nicht geht!)

    Es kommt hinzu, daß die zu treffende Einzelentscheidung voll und ganz der Kontrolle durch die Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegt. Zudem wird schon die erste Feststellung, ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, von nicht weisungsgebundenen Einzelentscheidern des Bundesamtes getroffen.
    Das Asylrecht genießt bei uns, wer politisch verfolgt ist. Wer politisch Verfolgter ist, bestimmt die höchstrichterliche Rechtsprechung, übrigens unter enger Anknüpfung an die Genfer Flüchtlingskonvention. Politische Verfolgung ist danach vom Staat ausgehende oder ihm zumindest zuzurechnende Verfolgung. Die von der Rechtsprechung bestimmten Maßstäbe gelten insoweit auch im Rahmen von § 51 Ausländergesetz, also bei den Abschiebehindernissen.
    Schon heute führen geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen zu Asylberechtigung und/ oder Abschiebeschutz nach § 51 Ausländergesetz, wenn sie Ausdruck politischer, mithin staatlicher oder dem Staat zuzurechnender Verfolgung sind. Asyl ist aber nicht Schutz vor schlechthin aller Bedrängnis durch Familie und Gesellschaft, sondern in erster Linie Schutz vor dem Zugriff des Herkunftsstaates.