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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/219 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1998 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Namibia, Dr. Mosé Tjitendero, und seiner Delegation 19915 A Wahl der Abgeordneten Dr. Uschi Eid zur Schriftführerin 19915 B Berufung des Abgeordneten Dr. Michael Meister als ordentliches und des Abgeordneten Wolfgang Schulhoff als stellvertretendes Mitglied in den Beirat bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 19915 B Erweiterung der Tagesordnung 19915 C Absetzung von Tagesordnungspunkten 19916 A Nachträgliche Überweisungen an Ausschüsse 19916 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Slowakischen Republik . . 19988 D Tagesordnungspunkt 3: Kulturpolitische Debatte a) Antrag der Abgeordneten Erika Steinbach, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Uwe Lühr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Innerstaatliche Kulturpolitik (Drucksache 13/8625) 19916 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Gerald Häfner, Albert Schmidt (Hitzhofen), Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Stiftungswesens (Drucksache 13/9320) 19916 C c) Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Antje Vollmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Neuorientierung und Weiterentwicklung der Kulturpolitik des Bundes ist überfällig (Drucksache 13/9796) . . . 19916 C d) Antrag der Abgeordneten Thomas Krüger, Otto Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kulturförderung des Bundes (Drucksache 13/9806) 19916 D Erika Steinbach CDU/CSU 19917 A Wolfgang Thierse SPD . . . . 19919B, 19942 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19921 A Ina Albowitz F.D.P. 19923 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 19924 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19925 C Dr. Ludwig Elm PDS 19926 A Thomas Krüger SPD 19927 A, 19929 A, 19936 B Freimut Duve SPD 19927 C, 19941 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI 19927D, 19930 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19930A Thomas Krüger SPD 19931 A, 19943 D Uta Titze-Stecher SPD 19933 D Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 19934 C Peter Conradi SPD 19936 D Freimut Duve SPD 19938 A Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 19938 C Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 19939 C Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 13/9772) 19944 C b) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 13/9773) 19944 C c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 13/8681) . . 19944 C d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 13/9816) 19944 D e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 13/8941) 19944 D f) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Andrea Fischer (Berlin), Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nichtanrechnung des Pflegegeldes als Einkommen der unterhaltsberechtigten Pflegeperson (Drucksache 13/9219) . 19945 A g) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erster Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung (Drucksache 13/9528) 19945 A Gerd Andres SPD 19945A, 19949 B Volker Kauder CDU/CSU . . 19947 D, 19949 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19949 D Dr. Gisela Babel F.D.P 19951 B Gerd Andres SPD 19952 C Petra Bläss PDS 19953 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 19954 A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 19956B, 19959 B Dr. Guido Westerwelle F D P. 19958 B Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . 19959 C Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 16. Dezember 1997 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn (Drucksache 13/9815) 19960 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Gert Weisskirchen (Wiesloch), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine Stärkung der OSZE - zu dem Antrag der Abgeordneten Ludger Volmer, Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Weg zu einem Sicherheitsmodell für Europa im 21. Jahrhundert: Die OSZE reformieren und weiterentwickeln - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Gysi, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und Europäische Friedensordnung (Drucksachen 13/6092, 13/5888, 13/5800, 13/9265) 19960 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Gysi, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: NATO-Osterweiterung und Europäische Friedensordnung (Drucksachen 13/7297, 13/9648) 19961 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Angelika Beer, Winfried Nachtwei, Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - zu dem Entschließungsantrag der Gruppe der PDS Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotentiale (Jahresabrüstungsbericht 1996) (Drucksachen 13/7389, 13/7805, 13/7797, 13/9649) 19961 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Auschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Gysi, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Atomwaffenfreie Zone in Mittel-und Osteuropa (Drucksachen 13/7889, 13/9650) 19961 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Ratifizierung der Beitrittsprotokolle zum Nordatlantikvertrag und weitere Umsetzung der NATO-Rußland-Akte (Drucksache 13/9858) 19961 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 19961 C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD 19963 C, 19967 B Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU 19965B, 19967 C Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19967D, 19969 B Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 19969A Andrea Gysi PDS 19969 D Günter Verheugen SPD 19971 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 19973 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19974 C Ulrich Irmer F.D.P 19975 C Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19976 B Uta Zapf SPD 19977 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 19978 C Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hartmut Koschyk, Rainer Eppelmann und der Fraktion der CDU/ CSU, den Abgeordneten Markus Meckel, Siegfried Vergin und der Fraktion der SPD, den Abgeordneten Gerald Häfner, Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Abgeordneten Dr. Rainer Ortleb, Dr. Max Stadler und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur (Drucksache 13/9870) . . . 19981 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Drucksache 13/9818) . . . . 19981 B c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke (Drucksache 13/9696) 19981 B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Schiffssicherheitsanforderungen in der Seefahrt an den internationalen Standard (Schiffssicherheitsanpassungsgesetz) (Drucksache 13/9722) . . . 19981 B e) Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Reinhold Hemker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklungspolitische Bildung im Zeitalter der Globalisierung (Drucksache 13/9607) 19981 C f) Antrag der Abgeordneten Gabriele Fograscher, Adelheid Tröscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Aktive Bevölkerungspolitik als Schwerpunkt in die Entwickungszusammenarbeit aufnehmen (Drucksache 13/9608) 19981 C g) Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechtsgrundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge: Koppelung der Auftragsvergabe an Frauenfördermaßnahmen (Drucksache 13/9813) . . . 19981 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Antrag der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wettbewerbspolitik für Innovationen, Umweltschutz und Arbeitsplätze (Drucksache 13/9305) 19981 D Tagesordnungspunkt 19: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 13/9609, 13/9812) 19982 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz) (Drucksachen 13/9342, 13/9872) 19982 B c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 22. April 1996 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits (Drucksachen 13/8695, 13/9652) 19982 C d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft vom 21. Juni 1996 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (Drucksachen 13/8696, 13/9653) 19982 C e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 28. November 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (Drucksachen 13/8697, 13/9654) 19982 D f) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. Juni 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Altenheim und Eschau (Drucksachen 13/8686, 13/9788) 19983 A g) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Februar 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kuba über die Seeschiffahrt (Drucksachen 13/8709, 13/9789) 19983 B h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS: Bedarfsgerechte und gebührenfreie Auszahlung von Lohnersatzleistungen wiederherstellen (Drucksachen 13/9592, 13/9829) . . . 19983 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS (Erklärung nach § 31 GO) 19983 C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/12/EWG über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Drucksachen 13/8615 Nr. 2.54, 13/9657) 19984 B j) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Sechsten MwSt-Richtlinie 77/388/EWG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Ausschuß für Mehrwertsteuer) (Drucksachen 13/8615 Nr. 2.46, 13/9658) . . 19984 B o) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: 20 Jahre nach Seveso; 10 Jahre nach Sandoz - mehr Sicherheit bei Chemikalien (Drucksachen 13/5202, 13/9691) 19984 C p-u) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 287, 288, 289, 290, 291 und 294 zu Petitionen (Drucksachen 13/9775, 13/9776, 13/9777, 13/9778, 13/9779, 13/9782) . 19984 D v) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 292 zu Petitionen (gentechnikfreie Landwirtschaft für gentechnikfreie Produkte) (Drucksache 13/9780) 19985 B w) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 293 zu Petitionen (Asylbewerberleistungsgesetz) (Drucksache 13/9781) 19985 C x) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 295 zu Petitionen (Erlaß eines Abschiebestopps für Algerier) (Drucksache 13/9783) . . 19985 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 13/8035, 13/9212, 13/9540, 13/9770) 19985 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 19986 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Neunten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/8039, 13/9212, 13/9541, 13/9640) . 19986D Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 13/1439, 13/8917, 13/9544, 13/9639) 19987 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (Drucksachen 13/6441, 13/7778, 13/8180, 13/8268, 13/9638, 13/9837, 13/9838) . 19987 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Vereinbarte Debatte zur aktuellen Lage im Irak 19987 B Rudolf Seiters CDU/CSU 19987 B Rudolf Scharping SPD 19989 A Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19992 D Ulrich Irmer F.D.P 19994 A, 19996 C Dr. Eberhard Brecht SPD 19995 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19996 A Steffen Tippach PDS 19996 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 19998 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 19999 B Heinrich Lummer CDU/CSU 20000 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Haltung des Bundestages zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur beabsichtigten Neuordnung der kirchlichen Beratungstätigkeit 20001 C Inge Wettig-Danielmeier SPD 20001 C Maria Eichhorn CDU/CSU 20002 C Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20003 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P 20004 B Christina Schenk PDS 20005 A Dr. Edith Niehuis SPD 20006 A Bärbel Sothmann CDU/CSU 20007 A Wolfgang Thierse SPD 20008 A Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . 20009 A Hanna Wolf (München) SPD 20010 A Ilse Falk CDU/CSU 20011 A Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 20012 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 20013 C Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in den neuen Ländern (GKV-Finanzstärkungsgesetz) (Drucksachen 13/9377, 13/9866) 20014 B Angelika Pfeiffer CDU/CSU 20014 C Dr. Martin Pfaff SPD 20015 D Monika 'Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20017 C Dr. Dieter Thomae F.D.P 20018 B Klaus Kirschner SPD . . . . 20019A, 20021 B Dr. Ruth Fuchs PDS 20019 B Roland Richter CDU/CSU 20020 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20020 B Dr. Martin Pfaff SPD 20020 D Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 20022 A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 20023 B Dr. R. Werner Schuster SPD 20024 A Tagesordnungspunkt 8: a) Große Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Andrea Fischer (Berlin), Kerstin Müller (Köln), Dr. Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsregelungen und gesetzliche Konsequenzen aus dem Benachteiligungsverbot für Behinderte im Grundgesetz (Drucksachen 13/3931, 13/5595) 20025 C b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (Drucksache 13/4984) . . 20025 D c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vierter Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation (Drucksache 13/9514) 20025 D d) Antrag der Abgeordneten Antje-Marie Steen, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einsatz von Gebärdendolmetschern bei wichtigen politischen Entscheidungsprozessen im Deutschen Bundestag (Drucksache 13/3110) . . 20025 D e) Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und der Gehörlosen-Gemeinschaft (Drucksache 13/9217) . . . . 20026A f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Karl Hermann Haack (Extertal), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Arbeitswelt und Behindertenpolitik (Drucksachen 13/1333, 13/2441, 13/4972, 13/4991, 13/7534) 20026A Antje-Marie Steen SPD . . . . 20026B, 20031 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 20028 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20029 C Jürgen Koppelin F.D.P 20031 A Uwe Lühr F.D.P 20031 C Petra Bläss PDS 20032 D Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 20033 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . 20034 B Margot von Renesse SPD 20035 D Dr. Gisela Babel F.D.P 20036 B Tagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Lilo Blunck, Dr. Marliese Dobberthien, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einsatz der Gentechnik und anderer neuartiger biotechnologischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion (Drucksachen 13/1549, 13/6872) . . . 20037 C Dr. Marliese Dobberthien SPD 20037 D Editha Limbach CDU/CSU 20039 A Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20040 C Ulrich Heinrich F.D.P. 20040 D Ulrich Heinrich F D P. 20041 C Editha Limbach CDU/CSU 20042 A Wolfgang Bierstedt PDS 20043 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 20044 B Matthias Weisheit SPD 20045 B Tagesordnungspunkt 10: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen 13/4796, 13/9856) . . . 20046 A c) Zweiter Zwischenbericht der EnqueteKommission Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 5. Dezember 1995 zum Thema Neue Medien und Urheberrecht (Drucksachen 13/3219, 13/ 8110) 20046 B Norbert Röttgen CDU/CSU 20046 C Ludwig Stiegler SPD 20047 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20049 A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20049B Wolfgang Bierstedt PDS 20050 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 20050 D Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksache 13/9695) 20051 C b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rezzo Schlauch, Margareta Wolf (Frankfurt), Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Drittes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) (Drucksache 13/8907) 20051 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 20052 A Thomas Krüger SPD 20053 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20056A Ina Albowitz F.D.P. 20057 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 20058 A Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Chancengleichheit für die Schiene: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern (Drucksache 13/ 9665) 20059 A Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Wohnungsmietrechts (Drucksache 13/ 8778) 20059 C b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksache 13/9692) 20059 C c) Antrag der Abgeordneten Dr. UweJens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Gestaltung des Dritten Titels Miete, Pacht im Siebenten Abschnitt des Zweiten Buchs des BGB als Konsequenz aus der Reform des Wohnungsmietrechts (Drucksache 13/8779) . . 20059 C d) Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS: Ausarbeitung eines Mietspiegelgesetzes (Drucksache 13/8780) 20059 D e) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Änderung der Wohngeldverordnung zur Neueinstufung Berlins in Mietenstufe IV (Drucksache 13/9664) . . . . 20059 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Unbefristete Verlängerung der 20 %-Kappungsgrenze für ältere Wohnungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Miethöhegesetz) (Drucksache 13/9836) 20059 D Klaus-Jürgen Warnick PDS 20060 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Drucksache 13/9817) 20061C Nächste Sitzung 20061 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20063*A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sigrun Löwisch (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in den neuen Ländern (GKV-Finanzstärkungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 7) . . . . 20063*C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Bühler (Bruchsal), Otto Hauser (Esslingen), Claus-Peter Grotz, Heinz-Georg Seiffert, Hans-Joachim Fuchtel, Egon Susset, Volker Kauder, Siegfried Hornung, Ortrun Schätzle, Klaus Dieter Reichardt (Mannheim), Dr. Paul Laufs, Dr. Egon Jüttner, Roland Sauer (Stuttgart), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Georg Brunner, Elmar Müller (Kirchheim), Franz Romer, Meinrad Belle, Peter Götz, Erika Reinhardt, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Norbert Rieder, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Roland Richter, Werner Dörflinger (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in den neuen Ländern (GKV-Finanzstärkungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 7) . . . . 20063* D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes, b - Antrag: Drittes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes) Rolf Kutzmutz PDS 20064* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Chancengleichheit für die Schiene: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern) Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 20064* D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20066* C Horst Friedrich F.D.P. 20067* C Dr. Winfried Wolf PDS 20068* C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohnungsmietrechts, b - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe, c - Antrag: Gestaltung des Dritten Titels Miete, Pacht im Siebenten Abschnitt des Zweiten Buchs des BGB als Konsequenz aus der Reform des Wohnungsmietrechts, d - Antrag: Ausarbeitung eines Mietspiegelgesetzes, e - Antrag: Änderung der Wohngeldverordnung zur Neueinstufung Berlins in Mietstufe IV) Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 20069* C Iris Gleicke SPD 20070* B Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20071* C Hildebrecht Braun F.D.P 20072* A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 20072* D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Gesetzentwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung) Hans Raidel CDU/CSU 20073* C Volker Kröning SPD 20074* D Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20075*C Dr. Olaf Feldmann F.D.P 20036* A Steffen Tippach PDS 20036* C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 20077* A 219. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1998 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 7 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann BÜNDNIS 12.2.98 (Pommelsbrunn), 90/DIE Elisabeth GRÜNEN Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 12. 2. 98 Dreßler, Rudolf SPD 12. 2. 98 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 12. 2. 98 Ilte, Wolfgang SPD 12. 2. 98 Köhne, Rolf PDS 12. 2. 98 Kurzhals, Christine SPD 12. 2. 98 Leidinger, Robert SPD 12. 2. 98 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 12. 2. 98 Erich Mascher, Ulrike SPD 12. 2. 98 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 12. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 12. 2. 98 Dr. Niese, Rolf SPD 12. 2. 98 Reuter, Bernd SPD 12. 2. 98 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 12. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 12. 2. 98 Rupprecht, Marlene SPD 12. 2. 98 Schily, Otto SPD 12. 2. 98 Schmidt-Zadel, Regina SPD 12. 2. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 12. 2. 98 Dietmar Schultz (Köln), Volkmar SPD 12. 2. 98 Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 12. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Schwanitz, Rolf SPD 12. 2. 98 Sorge, Wieland SPD 12. 2. 98 Steindor, Marina BÜNDNIS 12. 2. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 12. 2. 98 Wolfgang Vosen, Josef SPD 12. 2. 98 Weis (Stendal), Reinhard SPD 12. 2. 98 Wilhelm (Mainz), CDU/CSU 12. 2. 98 Hans-Otto Wohlleben, Verena SPD 12. 2. 98 Zierer, Benno CDU/CSU 12. 2. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sigrun Löwisch (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in den neuen Ländern (GKV-Finanzstärkungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 7) Ich stimme diesem Gesetz zu, weil ich die Solidarität mit den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen im Osten für nötig und richtig erachte. Ich gehe davon aus, daß das in Artikel 5 a geforderte Gutachten würdigen wird, daß Baden-Württemberg schon 1995 und 1996 mit jeweils 1,65 Milliarden DM Hauptzahler im Ausgleichssystem der gesamten GKV im Westen gewesen ist und dementsprechend auf der Grundlage der Einheitlichkeit von Struktur- und Ausgabenverantwortung in der GKV einen gerechten und für die Länder zumutbaren Ausgleich vorschlagen wird. Ziel muß ein landesbezogener Beitragssatz und damit mehr Wettbewerb und Beitragsgerechtigkeit sein. Die Verantwortung der Krankenkassen für stabile Beiträge und wirtschaftliches Erbringen sowie sparsame Inanspruchnahme von Leistungen soll damit gestärkt werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Bühler (Bruchsal), Otto Hauser (Esslingen), Claus-Peter Grotz, Heinz-Georg Seiffert, Hans-Joachim Fuchtel, Egon Susset, Volker Kauder, Siegfried Hornung, Ortrun Schätzle, Klaus Dieter Reichardt (Mannheim), Dr. Paul Laufs, Dr. Egon Jüttner, Roland Sauer (Stuttgart), Alois Graf von Waldburg-Zeil, Georg Brunnhuber, Elmar Müller (Kirchheim), Franz Romer, Meinrad Belle, Peter Götz, Erika Reinhardt, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Norbert Rieder, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Roland Richter, Werner Dörflinger (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in den neuen Ländern (GKV-Finanzstärkungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 7) Ich stimme diesem Gesetz zu, weil ich die Solidarität mit den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen im Osten für nötig und richtig erachte. Wir brauchen aber nicht das in Artikel 5 a geforderte Gutachten, um zu erkennen, daß der Risikostrukturausgleich in seiner jetzigen Form die Sparsamen bestraft. Bereits heute weiß ich als Baden-Württemberger, daß mein Land schon 1995 und 1996 mit jeweils 1,65 Milliarden DM Hauptzahler im Ausgleichssystem der gesetzlichen Krankenkassen im Westen gewesen ist. Deshalb trete ich weiterhin dafür ein, daß auf der Grundlage der Einheitlichkeit von Struktur- und Ausgabenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein gerechter und für die Länder zumutbarer Ausgleich eingeführt wird. Dieser muß zu einem landesbezogenen Beitragssatz und damit zu mehr Wettbewerbs- und Beitragsgerechtigkeit führen. Die Verantwortung der Krankenkassen für stabile Beiträge und wirtschaftliches Erbringen sowie sparsame Inanspruchnahme von Leistungen wird damit gestärkt. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes, b - Antrag: Drittes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes) Rolf Kutzmutz (PDS): Mit der hier debattierten Novelle ist es schon paradox. Erstens: Wir verhandeln die Kinofilmförderung, der Entwurf steht aber unter dem Diktat des Fernsehens. Zweitens: Bei der Filmförderung der Länder geht es verfassungsrechtlich um Kultur-, bei der des Bundes um Wirtschaftsförderung. In ihrer Praxis haben wir es aber immer öfter mit primär wirtschaftspolitischer Standortpolitik von Bayern über Nordrhein-Westfalen bis Berlin-Brandenburg zu tun, während der Bund zunehmend in die Lage gerät, sich seinen Kopf über die Auseinandersetzung mit den Hollywood- und Fernsehserienfluten zu zerbrechen. Von Bollwerken in dieser Hinsicht kann sowieso keine Rede sein. Die bundesdeutsche Filmförderung mit ihren knapp 300 Millionen DM im Jahr, von denen rund ein Drittel auf die Bundesförderung und davon wiederum gerade einmal 40 Millionen DM auf den Bundeshaushalt entfallen, ist, verglichen mit anderen Filmnationen, bescheiden. In Frankreich beispielsweise wird eine mehr als doppelt so große Summe aufgebracht. Uns geht es weniger um eine Erhöhung der Fördermittel, obwohl, richtig eingesetzt, es davon bekanntlich nirgendwo zu viel geben könnte. Auch stören wir uns nicht am bewährten Instrument der Filmförderanstalt. Wie im IHK- oder Handwerkskammerbereich halten wir auch hier vom Prinzip der Selbstverwaltung und solidarischer Selbstfinanzierung der Aufgaben durch die Betroffenen an Stelle gesellschaftlicher Alimentierung sehr viel. Aber wohin mit Bundesregierung, aber teilweise auch Bundesrat die Reise beim FFA gehen soll, da machen wir nicht mit. Der Entwurf dieser Novelle zum Filmfördergesetz steht unter Kuratel insbesondere der privaten Fernsehveranstalter. Das sich seit Jahren hinziehende „freiwillige" Gefeilsche um 6 bis 10 Millionen DM mit einer Industrie, die mittlerweile netto 7 Milliarden DM jährlich an Werbeeinnahmen kassiert, muß schleunigst beendet werden. Den Vorschlag der Bündnisgrünen für die Berechnungsgrundlage einer solchen Pflichtabgabe begrüßen wir. Daran würde weder die Länderfilmförderung zugrunde gehen noch künftig in Köln, Mainz, Berlin oder München kein Fernsehen mehr gefunkt werden. Schließlich ist auch der TV-„Standort" Frankreich nach der von allen Sendern zu zahlenden 2,5prozentigen Umsatzabgabe nicht verwaist. Dazu ist dieser Markt viel zu lukrativ, als daß sich Herr Kirch wegen solcher Peanuts daraus zurückzöge. Französische Verhältnisse auf Deutschland übertragen - was wir an dieser Stelle gar nicht in dieser Dimension wollen -, wären das immerhin 175 statt 17,5 Millionen DM im Jahr von Fernsehveranstaltern! Angesichts des absurden Buhlens um freiwillige Fernseh-Millionen fällt mir nur noch ein Bild ein: Eines der erfolgreichsten Produkte des deutschen Films im vergangenen Jahr hieß „Kleines Arschloch". Sollte der Gesetzgeber den hier eingebrachten Intentionen der Fernsehbosse folgen, so macht er sich zu deren selbigen. Dies sollten wir uns durch eine ordentliche Novelle zum Filmfördergesetz ersparen. Vollends abenteuerlich wird das Ganze, wenn, wie im Regierungsentwurf vorgesehen als Gegenleistung für die freiwilligen Almosen auch noch Fernsehproduktionen in die FFA-Förderkulisse aufgenommen, Fernsehvertreter noch mehr Einfluß in Vergabegremien erhalten, Verwertungsfristen noch fernsehfreundlicher ausgestaltet, der Fernsehrechterückfall an den Produzenten jedoch unbestimmt gemacht werden. Gegen all das wenden wir uns entschieden. Teils bricht es den - noch - unabhängigen Kinofilmproduzenten ökonomisch das Genick, teils ist es selbst bei einem unterstellten Motto „Wer die Musik bezahlt, bestimmt, was gespielt wird" kontraproduktiv. Der natürliche Drang der TV-Lobbyisten in der Filmförderung würde garantiert zu Fernsehformaten gehen, so wie man es in den Ländern teilweise schon beobachten kann. Jedoch sind es gerade Kinofilme, die im Serien- und Talkeinerlei der Sender Publikums- und damit auch Werbemagneten sind. Insofern dürfte sich die Verbannung seiner Vertreter aus der FFA gerade für das Fernsehen als segensreich erweisen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung betreibt jedoch den Umbau der Filmförder- in eine Fernsehverwertungsanstalt, deren Ergebnisse weder Film noch Fernsehen nutzen werden. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag: Chancengleichheit für die Schiene: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern) Dr. Dionys Jobst (CDU/CSU): Das Zehn-PunkteProgramm der Grünen für die Bahn hört sich reiße- risch an, als würde die Bahn am Boden liegen. Lassen Sie mich eingangs dazu feststellen: Erstens. Die Deutsche Bahn AG ist eine Bahn, die sich mit allen Eisenbahnern der Welt messen kann. Unsere Bahn hat moderne Züge, mit IC- und ICE- Garnituren. Der Transrapid bringt künftig die modernste Bahntechnik. Leider gibt es Leute, die sich als Blockierer hier sehr ausgiebig betätigen. Die Bahn hat eine neue Technik, ein gutes Management und hervorragende Eisenbahner. Sie kann eine erfolgreiche Entwicklung vorweisen. Zweitens. Der Antrag der Grünen scheint in erster Linie nach innen für die eigenen Funktionäre gerichtet zu sein. Es laufen derzeit die Nominierungen für die Bundestagswahl. Dazu braucht man Pluspunkte und Aufmerksamkeit, um einen guten Listenplatz zu erhalten. Drittens. Wir sind nicht aufgeschreckt oder nervös. Wir werden die Punkte der Grünen mit heiterer Gelassenheit im Verkehrsausschuß behandeln. Viertens. Ich stelle fest: Bundesregierung und Koalition haben eine klare verkehrspolitische Zielsetzung. Auch in dieser Legislaturperiode ist für die Bahn Entscheidendes erreicht worden. Fünftens. Die Absicht hinter dem Antrag ist deutlich erkennbar. Das sogenannte Punkteprogramm hätten sich die Grünen ersparen können. Ich will nicht bestreiten, daß die Wettbewerbssituation der Bahn weiter gestärkt werden muß. Dies ist die Aufgabe der Bahn. Auch die Verkehrspolitik muß durch die Rahmenbedingungen die Voraussetzungen so gestalten, daß eine leistungsfähige, attraktive und preisgünstige Bahn die verkehrspolitischen Aufgaben erfüllen kann. Wir brauchen die Bahn als wichtigen Verkehrsträger zusammen mit den anderen Verkehrsträgern. Unbestreitbar ist: Die Bahn hat in Deutschland in den letzten Jahren gewaltig auf geholt. Ich erinnere mich noch, 1979 hat der damalige Präsident der DB, Dr. Vaerst, unter dem SPD-Verkehrsminister Hauff im Verkehrsausschuß erklärt: Die Eisenbahner sind angesichts der hohen Defizite und des rasant steigenden Schuldenstandes der Bahn nicht mehr zu motivieren. Heute: Eine Renaissance der Bahn ist eingetreten. Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Die politischen Weichenstellungen haben dazu entschieden beigetragen. Mit der Bahnreform hat der Deutsche Bundestag eine revolutionäre Entscheidung getroffen. Dies war die größte Privatisierungsaktion, die es jemals gegeben hat. Die Wettbewerbssituation der Bahn wurde entscheidend verbessert: Sie wurde von den bürokratischen Fesseln befreit, ihre hohen Schulden wurden ihr abgenommen, und die Personalkosten wurden gesenkt. Die wirtschaftliche Entwicklung der Bahn läuft positiv. Sie schreibt schwarze Zahlen. Bahnpolitik ist wie auch Verkehrspolitik in erster Linie Infrastrukturpolitik. Die Bahn konnte in den letzten Jahren beträchtliche Modernisierungsinvestitionen durchführen. Von 1994 bis 1997 konnte die Bahn 35 Milliarden DM investieren. Nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert der Bund Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahn über zinslose Darlehen und Baukostenzuschüsse. Ein so hohes Investitionsniveau ist vor der Bahnreform von der Bundesbahn und Reichsbahn nicht erreicht worden. Diese haben in den Jahren 1990 bis 1993 nur rund 5,8 Milliarden DM pro Jahr in Schienenwege investiert. Diese Investitionen werden in den Jahren 1998 bis 2002 weiter auf hohem Niveau fortgeführt. Die Investitionen werden sich auf insgesamt 80 Milliarden DM belaufen. Die Binnenschiffahrt beklagt in ihrem Report vom 4. Februar 1968, daß die Subventionierung der DB AG durch die Regierung anhalte. Die Regionalisierung des ÖPNV war ein wesentliches Element der Bahnreform. 1997 wurden vom Bund 12,1 Milliarden DM zur Verfügung gestellt. Dazu kamen 3,3 Milliarden DM über das Straßenverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Bahn AG hat von diesen Beträgen erhebliche Mittel erhalten. Enorm wurde das Netz der ehemaligen Deutschen Reichsbahn modernisiert. Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind im Bau' oder bereits in Betrieb. Der Ausbau des Schienennetzes erhöht die Attraktivität der Bahn und stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Schaffung des „Netzes 21" , mit der Trennung der schnellen Verkehre, wird die Bahn ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter steigern. 4000 km sind für den Güterverkehr und 3000 km für den Personenverkehr vorgesehen. Eine Rangiereisenbahn, wie die Grünen sie fordern, ist nicht die Bahn der Zukunft. Die Bahn muß ihre Kosten senken, insbesondere die Fahrwegkosten. 7 Milliarden DM pro Jahr Ausgaben dafür sind entschieden zu hoch. Dies wirkt sich negativ auf die Trassenpreise aus. Im Transportbereich der Bahn hat sich der Markt erheblich verändert: Kohle, Erze, Stahl sind nicht mehr der Rückhalt der Eisenbahntransporte. Die Bahn muß sich auf die Marktanforderungen besser einstellen und Kaufmannsgüter auf die Schiene ziehen. Schnelligkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind gefragt. Die Bahnen in Europa müssen sich auf den europäischen Markt ausrichten. Man muß aber auch die Realität sehen: Der Anteil der Schiene am Gesamtverkehr wird in ihren Eigenschaften immer begrenzt bleiben. Dieser Anteil muß aber konsequent gesteigert und verlorenes Terrain wieder gewonnen werden. Die Bahn muß sich auf ihre Vorteile konzentrieren. Dies ist nicht die Flächenbahn. Lkw, Bus und Pkw sind hier unschlagbar. Das ist der Fernverkehr, der ÖPNV und Güterverkehr. Die spezifischen Systemvorteile der Schiene und die Telematik werden der Bahn bei einem integrierten Transportsystem zugute kommen. Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen: Der Vorwurf, daß der Straßenverkehr enorme Vorteile habe, weil er nicht zu den externen Kosten herangezogen werde, ist unbegründet. Jeder hat seinen Professor! Der Verkehrswissenschaftler Professor Baum hat in einer Studie nachgewiesen, daß der Straßen- verkehr einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen hat. Diesen volkswirtschaftlichen Nutzen hat er mit 191 Milliarden DM pro Jahr errechnet. Mit dem privaten Nutzen - also Mobilität und Freizeit - von 213 Milliarden DM pro Jahr errechnet er einen gesamten volkswirtschaftlichen Nutzen von 404 Milliarden DM pro Jahr. Zu den Trassenpreisen ist auszuführen: Der Bundestag hat mit der Bahnreform eine klare Entscheidung für privatwirtschaftliches Eigentum und kaufmännische Bewirtschaftung des Schienennetzes getroffen. Dies setzt auch für den Fahrweg Vollkostendeckung voraus. Der Vorstand der Bahn AG hat erklärt, daß das Ziel der Vollkostendeckung weiterhin bleibt. Mit ihrer Behauptung, die Kosten für eine einfache Handweiche würden 20000 DM pro Jahr betragen, haben die Grünen gewaltig überzogen, dies glauben sie selbst nicht. Was die Forderung anbelangt, die Bahn von der Mineralölsteuer zu befreien, solange die Flugzeuge keine Mineralölsteuer bezahlen, ist auszuführen: Die Grünen wissen, daß es hier europäische und internationale Vorgaben und Regelungen für den gewerblichen Luftverkehr gibt, wonach dieser von der Mineralölsteuer befreit ist. Die Bundesregierung hat schon 1991 beschlossen, diese Begünstigung abzubauen. Das Ziel ist, eine steuerliche Gleichstellung aller Verkehrsträger. Mit ihrer Forderung wollen die Grünen einen neuen Subventionstatbestand schaffen. Eine Einführung einer Entfernungspauschale an Stelle einer Kilometerpauschale benachteiligt die Arbeitnehmer in den ländlichen Regionen. Das Steuerreformgesetz 1999 sah eine einheitliche Entfernungspauschale vor. Das Steuerreformgesetz ist aber am Widerstand des Bundesrates gescheitert. Was die Lärmsanierung an Schienenstrecken anbelangt, so müssen hier die Haushaltszwänge gesehen werden. Dies ist derzeit nicht machbar. Die verstärkten Kontrollen im Güterkraftverkehr, die gefordert werden, werden durchgeführt. Grundsätzlich sind dafür die Länder zuständig. Die Bundesanstalt für den Güterverkehr leistet mit ihren Kontrollen einen wichtigen Beitrag für geordnete Verhältnisse beim Güterkraftverkehr und zur Verkehrssicherheit. Die Bundesanstalt für den Güterverkehr hat ihre Kontrolle in den letzten Jahren beachtlich erhöht. Das Punkteprogramm der Grünen verkennt die verkehrspolitischen Realitäten. Ihre Forderung nach Erhöhung der Kosten für den Straßenverkehr schließt sich an die Forderung an, den Benzinpreis drastisch zu erhöhen, nämlich auf 5 DM pro Liter. Damit würden nicht nur die Autofahrer, sondern auch die Wirtschaft und letztlich auch die Bahn nachteilig betroffen. Wir werden uns im Verkehrsausschuß mit diesen Vorschlägen weiter zu befassen haben. Unsere Alternativen werden wir den Antragstellern klarmachen und ihnen unsere Erfolge in der Verkehrspolitik entgegenstellen. Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Herstellung von Chancengleichheit im Wettbewerb der Verkehrsträger wird eine Kernaufgabe der Verkehrspolitik nach der Ära Wissmann sein. Denn alles Reden vom Verkehrsmarkt ist scheinheilige Theorie, solange die Konkurrenten auf diesem Markt - Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr - unter höchst unterschiedlichen Bedingungen antreten müssen. Dabei ist es vor allem die Schiene, die bis heute massiv benachteiligt wird. Seit Jahren wird folgender zentrale Grundsatz des 1993 beschlossenen Allgemeinen Eisenbahngesetzes verletzt: ... Bundesregierung und Landesregierungen (haben) darauf hinzuwirken, daß die Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger angeglichen werden und daß durch einen lauteren Wettbewerb der Verkehrsträger eine volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgabenteilung ermöglicht wird. (§ 1 Abs. 2 AEG) Dieser Grundsatz hat für das Gelingen der Bahnreform elementare Bedeutung. Deshalb hat auch die „Regierungskommission Bundesbahn" schon 1991 in ihrem Abschlußbericht betont, daß ohne den Abbau der bestehenden Wettbewerbsverzerrungen die Bahnreform ins Leere laufen muß. Die Regierungskommission hat damals unmißverständlich verlangt: „Soweit es im Zuge der Liberalisierung der Verkehrsmärkte in der EG nicht gelingen sollte, gleiche Wettbewerbschancen für die Verkehrsträger herzustellen (externe Kosten, Kosten der Infrastruktur), sind diese Nachteile auszugleichen" - notfalls durch nationale Politik. Genau dies aber ist bis heute nicht geschehen, und dieses Versagen der Bundesregierung führt zu gravierenden Nachteilen für die betroffenen Bahnunternehmen und damit letztlich für die Fahrgäste. Wir haben in unserem Zehn-Punkte-Antrag die zentralen Bereiche aufgelistet, in denen durch längst überfällige politische Maßnahmen die Benachteiligung der Schiene aufgehoben werden muß. Hier nur die wichtigsten: Erstens: Trassenpreise. Deutschland ist der einzige Staat Europas, in dem die Eisenbahn nach einem fiktiven Vollkostenprinzip Kilometer für Kilometer für den Erhalt ihres Fahrwegs zur Kasse gebeten wird. Auf der Straße dagegen gibt es keine Trassenpreise - und deshalb auch keine Stillegung wegen mangelnder Rentabilität. Solange aber dem Straßenverkehr seine Wegekosten nicht voll angelastet werden, ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb man nur der Bahn diesen Bremsklotz ans Rad bindet. Trassenpreise sind politische Preise - das zeigen die Beispiele Schweden und Schweiz, wo sie nicht einmal halb so hoch liegen wie bei uns. Daran sollten wir uns auch in Deutschland orientieren. Zweitens : Umweltkosten. Bei den Unfall- und Umweltkosten schneidet die Schiene bekanntlich wesentlich besser ab als der Straßenverkehr, kann aber diesen Wettbewerbsvorteil bis heute nicht umsetzen. Oder mit den Worten von Bahnchef Johannes Ludewig (im „Spiegel" vom 3. November 1997): „Das Auto hat enorme Kostenvorteile, die uns das Geschäft schwer machen. Der Straßenverkehr wird heute noch nicht mit den volkswirtschaftlichen Kosten belastet, die das Autofahren, etwa durch Umweltschädigungen und durch Unfälle, verursacht. Hier muß die Politik für vergleichbare Rahmenbedingungen sorgen." Der Mann hat recht. Was er allerdings vergessen hat, zu erwähnen, ist daß er selbst dieses politische Versäumnis bis vor kurzem als Regierungsmitglied mitzuverantworten hatte. Die Anlastung der externen Kosten muß bei der Straße beginnen, die Instrumente dafür sind bekannt, aber die scheut Minister Wissmann wie der Teufel das Weihwasser. Leistungsbezogene Schwerverkehrsabgabe für Lkws und schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuer. Daß durch die Rückgabe der entsprechenden Mehreinnahmen an die Unternehmen und Beschäftigten endlich auch die Sozialkassen entlastet und damit neue, bezahlbare Arbeitsplätze geschaffen werden könnten - diesen zusätzlichen Vorteil verschenkte diese Bundesregierung seit Jahren und nimmt statt dessen lieber steigende Arbeitslosenzahlen in Kauf und damit explodierende Kosten im Sozialhaushalt. Drittens: Mineralölsteuer. In Sachen Mineralölsteuer ist die Situation aber noch verrückter: Obwohl die Bahn im finanziellen Überlebenskampf bereits über die Trassenpreise ihre Wegekosten voll decken muß, müssen dieselbetriebene Züge zusätzlich auch noch Mineralölsteuer zahlen, während dem fröhlich boomenden Luftverkehr bis heute keine einzige Mark an Kerosinsteuer abverlangt wird - und das wären bei vergleichbaren Tarifen mehr als 7 Milliarden DM pro Jahr. Solange die Bundesregierung auch die Kerosinsteuer nicht hinkriegt, muß die Bahn einstweilen von den über 600 Millionen DM Dieselsteuer befreit werden, die sie Jahr für Jahr an Theo Waigel abführt, während ihr das Haus Wissmann dafür demnächst auch noch 726 Millionen an Regionalisierungsmitteln für den Schienennahverkehr wegnehmen will, wie wir dieser Tage gelesen haben. Vergleichbares gilt für die Umsatzsteuerbefreiung, die dem internationalen Luftverkehr, nicht aber dem grenzüberschreitenden Schienenverkehr gewährt wird - noch mal ein Kostennachteil der Bahn in dreistelliger Millionenhöhe. Viertens: Güterverkehr. Im Güterverkehr bestimmen zunehmend die schweren Lkw das Bild: Kein Wunder, denn allein dadurch, daß sie statt mit den vorgeschriebenen 80 Stundenkilometern mit 90 und mehr Sachen unterwegs sind, erreichen sie einen relativen Wettbewerbsvorteil von über 10 Prozent gegenüber der streng reglementierten Schiene. Auch die Nichteinhaltung von Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer ist nicht etwa die Ausnahme, sondern die Regel - ein weiterer, illegaler Produktivitätsvorteil für die Straße. Deshalb ist die Einhaltung geltender Tempolimits, von Wochenendfahrverboten, Sozial- und Sicherheitsvorschriften durch verstärkte Kontrollen des Lkw-Verkehrs unbedingt sicherzustellen. Sonst wird Güterverkehr auf der Schiene niemals konkurrenzfähig werden. Fünftens: Duty-free. Zollfreier Einkauf als Kundenköder ist bis heute nur dem internationalen Luft- und Schiffsverkehr, nicht aber den Grenzbahnhöfen gestattet. Nun beabsichtigt zwar die EU-Kommission, diesen Anachronismus in einem grenzenlosen europäischen Binnenmarkt ab 1999 abzuschaffen, aber schon regt sich dagegen massiver Widerstand. Und wer steht an der Spitze der Bewegung? Der große Europäer Theo Waigel, der mit fadenscheinigen Argumenten dieses Privileg für Flugreisende erhalten will, während von vergleichbaren Vergünstigungen für die Bahn überhaupt keine Rede ist. Die Liste der Wettbewerbshemmnisse der Bahn ließe sich noch um einiges fortsetzen. Sie können das in unserem Antrag nachlesen. Lassen Sie mich zusammenfassend nur noch folgendes sagen: Alle Sonntagsreden von der Verkehrsverlagerung auf die Schiene und von den hehren Zielen der Bahnreform können Sie sich schenken, solange Sie nicht für einen fairen Wettbewerb der Verkehrsträger sorgen. Und dies heißt nach Jahrzehnten systematischer Bevorzugung der Straße, auch bei den Investitionen übrigens, wenigstens erst mal die gröbsten Bremsklötze von der Schiene wegzunehmen. Dazu gibt Ihnen unser Antrag die Gelegenheit. Horst Friedrich (F.D.P.): Vergleicht man den vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit Anträgen gleicher Stoßrichtung aus der Vergangenheit, so kommt man nicht umhin zu sagen: „Eigentlich ganz gut gemacht. " Zieht man allerdings Bilanz, dann ergibt sich wieder das alte Bild der grünen Ideologie: „Die Leistungsfähigkeit der Bahn wird vorrangig dadurch gesteigert, daß andere Verkehrsmittel teurer gemacht werden" - im Zweifel so lange, bis auch die Bahn endlich mithalten kann, egal, aus welcher wirtschaftlichen Basis heraus dies geschieht. Die fünf DM pro Liter Benzin lassen grüßen. Im einzelnen: Beklagt wird zunächst das Vollkostenprinzip der Trassenpreise - politischer „ Preisfindungswettbewerb " wird gefordert. Dabei vergessen die Grünen offensichtlich, daß für die Trassenpreise allein die Deutsche Bahn AG verantwortlich ist. Die Grünen geben in ihrem Antrag selbst ein Beispiel, wie dies abläuft: „Wenn die Deutsche Bahn AG z. B. die Kosten einer einfachen Handweiche auf 20 000 DM pro Jahr beziffert, obwohl sich der Unterhaltungsaufwand gerade einmal auf rd. 6 Arbeitsstunden pro Jahr beläuft, rechnet sie schlicht und einfach verkehrt. " Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob das Vollkostendeckungsprinzip allein oder die Findungsmethode der jeweiligen daraus abgeleiteten Trassenpreise das Problem darstellen. Wer hindert zum Beispiel die Bahn daran, mit modernen Kostenrechnungsmethoden wie der Deckungsbeitragsrechnung Vollkostendeckung zu erreichen, aber ein flexibles Handlungsinstrument für unterschiedliche Anforderungen vorweisen zu können, weil dabei die Fix- und die variablen Kosten getrennt ermittelt werden? Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß der Gesetzgeber mit Zustimmung des Bundesrates in der Bahn- strukturreform eine klare Entscheidung für privatrechtliches Eigentum und kaufmännische Bewirtschaftung des Schienennetzes durch die Deutsche Bahn AG getroffen hat. Dies gilt auch nach wie vor für den Geschäftsbereich Fahrweg AG, der in der zweiten Stufe der Bahnreform ausgegliedert werden mußte. Die Gewinnorientierung ist auch dort die Maxime. Aus der weiteren Forderung der Grünen, daß die Rationalisierung der Deutschen Bahn AG im Netz verheerend sei und deshalb unterbleiben müsse, weil man damit im großen Umfange Kapazitäten für künftige Mehrverkehre auf der Schiene zerstöre und im übrigen es viel sinnvoller sei, Tausende zusätzlicher Weichen neu zu bauen, statt nicht mehr benötigte abzubauen, würde ein eklatanter Widerspruch zu der bestehenden Gesetzeslage hervorgehen. Ich lasse diese Aussage deshalb unkommentiert. Es ist allerdings richtig, daß Europa aufgefordert ist, dafür zu sorgen, daß die Richtlinie 91/440/EWG in allen beteiligten Ländern inhaltlich gleich umgesetzt wird. Unabhängig von den immer noch vorhandenen 5 verschiedenen Strom- und 24 verschiedenen Signalsystemen sind die unterschiedlichen Zugangsrechte der Hauptgrund, warum sich die Schiene, im grenzüberschreitenden Verkehr zumindest, nicht gegen die anderen Verkehrsträger durchsetzen kann. Auch die mittlerweile eingerichteten „Güterfreeways" sind hier nur ein erster Schritt und nicht die Lösung des Problems, ganz besonders deshalb nicht, weil sich zum Beispiel Italien sehr schwer tut, bestimmte einfache Regeln einzuhalten. Diese Forderung des Antrags der Grünen ist allerdings nicht neu und schon gar nicht ausschließlich ihre Idee, sondern stammt von der F.D.P. Eine weitere Forderung der Grünen überrascht mich allerdings doch - nicht wegen des Inhaltes - der ist F.D.P.-Programm -, sondern wegen der Dreistigkeit der Antragstellung. Es gehört aus meiner Sicht schon sehr viel Unverfrorenheit dazu, die Umwandlung der Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale als ein wesentliches Element einer Verbesserung des Schienenverkehrs zu fordern. Die Grünen haben diese Forderung im Bundestag und Bundesrat dreimal abgelehnt. Nun werfen sie der Regierungskoalition vor, das sei einer der entscheidenden Punkte für die Ungleichgewichtung der Verkehrsträger. In der Steuerreform 1999 ist genau dieser Vorschlag enthalten. Wenn das allerdings ein Angebot sein soll, die Steuerreform doch noch mit der Koalition zu beschließen, so können wir darüber selbstverständlich reden. Das Thema Lärmsanierung an Schienenstrecken - so wichtig es für die Betroffenen ist - hat aus Sicht der Liberalen nicht unbedingt etwas mit Chancengleichheit der Verkehrsträger untereinander zu tun, da es nicht zwangsläufig Auswirkungen auf die Verkehrsleistungen hat. Inwieweit die Abschaffung des Duty free für Flughäfen, Flugzeuge und den Schifffahrtsverkehr dazu beitragen kann, den Verkehrsträger Schiene zu stärken, ist für mich noch nicht nachhaltig untersucht. Die übrigen Themen - wie Einhaltung von Tempolimits für Lkw - werden mit Sicherheit in den Ausschußberatungen noch anzusprechen sein. Zusammenfassend bleibt aus Sicht der F.D.P. zu sagen: Ein durchaus richtiges Thema, allerdings mit dem üblichen einseitigen Betrachtungswinkel von Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Winfried Wolf (PDS): Der hier zu behandelnde Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist in dreierlei Hinsicht vorbildlich. Erstens - es findet sich in ihm fast ausschließlich Richtiges und fast nichts Falsches. Zweitens - er ist aufklärerisch, indem er die offizielle Verkehrspolitik beim eigenen Wort nimmt. Und drittens - auch Leute vom Fach können dabei noch einiges lernen. Ich gestehe zum Beispiel, daß mir nicht bekannt war, daß „das Gesundheitsrisiko des Lärms ... weitaus höher als bei Luftschadstoffen ist". Ich kannte auch nicht die detaillierten Angaben der Trassenpreisbelastung des Regionalzugs der Bodensee-Toggenburg-Bahn von rund fünf Schweizer Fränkli je Zugkilometer. Da werde ich demnächst bei meiner nächsten Fahrt mit der „Gaisbockbahn" auf der anderen Seite des Bodensees versuchen, die Leute rebellisch zu machen, wenn sie bei der DB AG rund die Hälfte mehr löhnen müssen als die genannte Schweizer Bahn bei der SBB. Kurze Rede, kurzer Sinn: Wir unterstützen den Antrag und glauben, daß alle, die es mit der Förderung der Schiene ernst meinen, dies auch tun müßten. Eine Ergänzung und eine kritische Anmerkung sei mir gestattet. Die Ergänzung betrifft den Überland-Busverkehr. Auf Grund der im Antrag gut dokumentierten Bevorteilung der Straße kommt es in jüngerer Zeit und von der Fachwelt weitgehend undiskutiert zu einem massiven Anstieg des Busverkehrs gerade in den Entfernungsbereichen, die „eigentlich" Domäne der Bahn sein sollten. Busfahrten zum Beispiel von Köln nach Katowice oder nach Madrid oder Paris sind gewöhnlich mit Bussen um ein Drittel bis zur Hälfte billiger und oft sogar schneller als per Bahn. Wenn ich das offizielle Werk „Verkehr in Zahlen" richtig zu Rate zog, geht daraus nicht die Entwicklung der Personenkilometer in diesem Überland-Busverkehr hervor. Beim Berliner Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung fand ich jedoch eine entsprechend Statistik. Danach stieg in der EU die Zahl der mit Bussen zurückgelegten Personenkilometer im Zeitraum 1970 bis 1993 um 50 Prozent. Sie liegt damit deutlich über dem Zugewinn der Schiene, der bei rund 30 Prozent liegt. Ich darf an das Beispiel der USA erinnern: Dort war es zunächst der Überland-Busverkehr - Stichwort: „Greyhound" - der der Eisenbahn im Personenverkehr den Garaus machte. Wobei der „ Snell-Report " des US-Senats aus dem Jahr 1974 bekanntlich nachwies, daß dies wesentlich auch Ergebnis der Verschwörung war, die die drei Autokonzerne gegen den Schienenverkehr organisiert hatten. Und hier schließt meine kritische Anmerkung logisch an: Es ist ja taktisch sinnvoll, den Marktwirtschafts-Fetischisten mit einem Marktwirtschafts-Fetischismus zu begegnen. Andererseits sollten auch Roß und Reiter benannt werden. Die Kollegen und Kolleginnen von der Koalition wissen selbst genau, daß diese gut beschriebene spezifische Chancenungleichheit betrieben wird nicht, weil irgendwo „vergessen" wurde, externe Kosten einzurechnen. Sondern weil eine knallharte Lobbyarbeit zu einer solchen umweltzerstörerischen, aber Profite fördernden Verkehrspolitik sorgt. In der September-Ausgabe von „Le Monde Diplomatique" befand sich ein Leitartikel. Darin wird der „Roundtable of European Industrialists " beschrieben, ein Gremium, in dem sich die Vorstandsvorsitzenden der 45 größten EU-Konzerne nach Art eines konspirativen Politbüros versammeln. Es wird hervorgehoben, daß in diesem Kreis die Autokonzerne die wichtigste vertretene Gruppe sind und daß der Roundtable in hohem Maß verantwortlich für die straßenorientierte EU-Politik ist. Das Blatt behauptet sogar: „Der Roundtable beherrscht die gesamte EU-Politik. " Natürlich ist Kinnocks „Grünbuch über die externen Kosten des Autoverkehrs" Gold wert. Aber es ist eben auch Papier - und als solches geduldig. Gestatten Sie in dem Hohen Haus noch einen bahnpolitischen Bezug auf das Revolutionsjahr 1848 - in Erwägung, daß sich dieses das 150. Mal jährt. Es war der ungarische Revolutionär Sandor Petöfi, der 1848 schienenfreundlich wie folgt reimte: „Hätten längst nach Recht und Fug Solche Bahnen bauen müssen. Eisen gäb's , hätt' man zerrissen alle Ketten, stets genug! " Soweit der Bürger Petöfi. Ich fürchte, daß der vorliegende Antrag, der alle Unterstützung verdient, nicht ganz die erforderliche Mehrheit bekommen wird, obwohl er derart überzeugend an den Weltgeist Markt appelliert. Und ich gehe damit davon aus, daß zumindest die Ketten, an denen die offizielle Verkehrspolitik angebunden ist, aufgezeigt und letztendlich zerrissen werden müssen, wenn eine Verkehrswende - also eine Politik für Mensch und Natur - erreicht werden soll. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohnungsmietrechts, b - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe, c - Antrag: Gestaltung des Dritten Titels Miete, Pacht im Siebten Abschnitt des Zweiten Buchs des BGB als Konsequenz aus der Reform des Wohnungsmietrechts, d - Antrag: Ausarbeitung eines Mietspiegelgesetzes, e - Antrag: Änderung der Wohngeldverordnung zur Neueinstufung Berlins in Mietstufe IV) Dr. Dietrich Mahlo (CDU/CSU): Wir haben es mit einem Konglomerat von Novellierungsanträgen zum Wohnungsmietrecht zu tun, und zwar zunächst mit dem Vorschlag, § 2 MHG zu verändern und die zwanzigprozentige Kappungsgrenze für ältere Wohnungen, die bereits netto kalt 8 DM oder mehr pro Quadratmeter kosten, auch zukünftig andauern zu lassen. Aus meiner Sicht wäre ein solcher Schritt mit einem jährlichen Erhöhungspotential von immerhin noch 7 Prozent für die Vermieterseite kein Drama. Aber in einen Markt soll man aus Gründen des sozialen Schutzes nur eingreifen, wenn er sozial nicht funktioniert. Der heutige Wohnungsmarkt in Deutschland funktioniert aber. Zum ersten Mal seit 80 Jahren haben wir einen Mietermarkt bei Wohnungen, und gerade nicht nur bei den teuren Wohnungen. Daher gibt es wenig Veranlassung, Eingriffe fortzusetzen. Die Begründung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich fälschlicherweise auf die Jahre 1991-1996, die außergewöhnliche Turbulenzen am Wohnungsmarkt aufwiesen und tatsächlich einen Eingriff erforderlich machten. Heute kommt es auf die Zahlen von 1997 an, über die sich die Begründung aber ausschweigt. Warten wir diese Zahlen ab. Die PDS schlägt die Verabschiedung eines Mietspiegelgesetzes vor. Diesem Vorschlag werden wir vermutlich nicht zustimmen. Es ist nicht sinnvoll, in jeder Gemeinde einen Mietspiegel zu erstellen, weil kleine Gemeinden ihn weder benötigen noch bezahlen können. Es ist nicht sinnvoll, die Beteiligung der Mieter- und Vermieter-Vertreter, so wünschenswert sie ist, zwingend vorzuschreiben, weil diese Vertreter dann die Erstellung eines Mietspiegels, der ihnen nicht gefällt, blockieren können. Das ist in Berlin wiederholt vorgekommen. Es ist nicht sinnvoll, die absolute Geltung des Mietspiegels anzuordnen, denn dann muß er aus Gründen der Gerechtigkeit sehr differenziert sein und seine Erstellung also teuer werden. Vernünftig ist vielmehr, eine Richtigkeitsvermutung für ihn aufzustellen, die aber im Einzelfall mit gravierenden Einwendungen auch widerlegbar ist. Schließlich ist es nicht sinnvoll, alle existierenden Mietverträge für die Ermittlung des Mietspiegels einzubeziehen, denn es ist ja gerade der Sinn des Mietspiegels, eine zeitnahe Marktmiete zu ermitteln. Gerade nachdem in den letzten Jahren die Mieten von Neuverträgen rückläufig sind und die Werte in kommenden Mietspiegeln das auch zeigen werden, ist nicht einzusehen, warum die Mieter durch Einbeziehung der in den teuren Jahren abgeschlossenen Mietverträge benachteiligt werden sollen. Die von der PDS vorgeschlagene Reform des Wohnungsmietrechts insgesamt kann hier nicht im einzelnen besprochen und bewertet werden. Sofern eine Vereinfachung, Straffung und Entrümpelung des geltenden Wohnungsmietrechts angestrebt wird, besteht über dieses Ziel im ganzen Hause Konsens. Viele der PDS-Vorschläge sind ersichtlich aus dem Reformpaket der Bund-Länder-Kommission übernommen. An anderer Stelle werden Selbstverständlichkeiten wortreich dargestellt und wird das Rad neu erfunden. An wieder anderer Stelle werden gutgemeinte Vorschläge eingebaut, die in die Systematik des BGB nicht hineinpassen und ein halbes Jahrhundert Mietrechtspraxis unter der Bedingung der sozialen Marktwirtschaft ignorierten. Zwar wird eingangs etwas Süßholz geraspelt in dem Sinne, daß Mietrecht Ausgleich sein müsse zwischen Mieter- und Vermieterinteressen. Die nähere Betrachtung zeigt dann aber doch, daß das Eigentum des Vermieters letztlich als freie Verfügungsmasse zur Verteilung sozialer Wohltaten mißverstanden wird. Der Vermieter hat selbstverständlich, ob er will oder nicht, Mietverträge mit hinzukommenden Dritten, Wohnungstauschenden, eingewiesenen Obdachlosen zu akzeptieren. Die PDS muß dann nur noch verraten, wer unter den Bedingungen ihres Mietrechts dann die Häuser unterhalten und errichten wird, die die Mieter benötigen. Iris Gleicke (SPD): In der heutigen Mietrechtsdebatte gibt es einen weißen Fleck: Die von der Bundesregierung im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen vor vier Jahren erstmals angekündigte Mietrechtsreform steht in der heutigen Debatte nicht zur Diskussion. Man startete als Tiger und landete als Bettvorleger. Das liegt daran, daß die Koalition in dieser wie in so vielen anderen Fragen heillos zerstritten ist: Während Herr Braun und seine Kolleginnen und Kollegen von der F.D.P. nach wie vor sehr massiv dafür streiten, den sozialen Mieterschutz auszuhebeln und Mieterinnen und Mieter den Gesetzen des Marktes zu überlassen, plädiert die Volkspartei CDU, und hier insbesondere die CSU, für ein Festhalten an unserem sozialen Mietrecht, das vor nun mehr als 20 Jahren maßgeblich von Sozialdemokraten geschaffen wurde. Auch wir Sozialdemokraten sind der Überzeugung, daß das heute existierende Mietrecht „unter dem Strich" einen durchaus akzeptablen und ausgewogenen Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien garantiert. Wir alle in diesem Raum sind uns darüber im klaren, daß die verschiedenen Interessenvertreter, sei es nun der Deutsche Mieterbund oder die Freie Wohnungswirtschaft, aus ihrer Sicht durchaus Interesse an weitgehenden Änderungen haben. Nicht alles, was hier in den letzten Monaten und Jahren auf die Schreibtische der Abgeordneten geflattert ist, erscheint sinnvoll. Allerdings gibt ein Umstand zu denken, nämlich daß die Zahl der gerichtlichen Streitfälle in den vergangenen Jahren im sechsstelligen Bereich gelegen hat. Auch im Zusammenhang mit dem Mietrecht ist nicht selten vom schlanken Staat die Rede. Eine Vereinfachung, wie sie beispielsweise die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern für das Mietrecht vorgesehen hat, wird auch von uns Sozialdemokraten ausdrücklich begrüßt. Allerdings darf Vereinfachung nicht gleichgesetzt werden mit einem Abbau von Mieterrechten, wie sie beispielsweise die Expertenkommission Wohnungspolitik vor einigen Jahren in ihrem umfangreichen Gutachten gefordert hat. Die Diskussion in den vergangenen Monaten hat jedoch glücklicherweise deutlich gemacht, daß ein derart massiver Abbau von Mieterrechten auch in der Regierungskoalition nicht mehrheitsfähig ist. Aber man kann nie wissen, wie weit sich CDU und CSU von den liberalen Marktideologen treiben lassen. Deshalb bin ich ehrlich gesagt froh darüber, daß die Bundesregierung ihre Zusage, in dieser Legislaturperiode eine Mietrechtsnovelle vorzulegen, nicht eingehalten hat. Gleichzeitig bin ich der Auffassung, daß eine sozialdemokratisch regierte Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode die vernünftigen Vorschläge der Bund-Länder-Koordinierungsgruppe wieder aufnehmen muß: um das Mietrecht übersichtlicher zu gestalten, ohne die Axt an seine materiellen Grundlagen zu legen. Dringenden Handlungsbedarf haben wir Sozialdemokraten allerdings in einer Hinsicht auch beim Mietrecht gesehen. Die im Rahmen des 4. Mietrechtsänderungsgesetzes übereinstimmend gefundenen unterschiedlichen Kappungsgrenzen im Zusammenhang mit der Mieterhöhung laufen ohne gesetzliche Änderung zum September dieses Jahres aus. Dies würde bedeuten, daß die Mieterhöhungsspielräume im relativ teuren Altbaubestand gegenüber den Mieten im Neubau in Zukunft nicht mehr gesenkt würden. Die unterschiedliche Kappungsgrenze zwischen Neubau und Altbau hat bislang zur Folge gehabt, daß die Mieten in einem bestimmten Sektor des Wohnungsbestandes geringere Steigerungsmaße auswiesen als in den übrigen Beständen. Angesichts der explosionsartigen Mietsteigerungen in den vergangenen Jahren - über 30 % im Durchschnitt seit 1990 - hat diese Regelung den Wohnungssuchenden ein wenig Luft auf dem Wohnungsmarkt verschafft. Die Begründung für die zeitliche Befristung dieser unterschiedlichen Regelungen hat 1993 darin bestanden, daß der Gesetzgeber eine umfangreiche Mietrechtsreform in Aussicht gestellt hat. Diese ist, wie oben gesehen, in der Zwischenzeit nicht erfolgt. Wir Sozialdemokraten würden es daher begrüßen, wenn wir die jetzige Regelung ohne eine materielle Änderung für zwei Jahre verlängern könnten. Eine solche Verlängerung würde den Interessen von Mieterinnen und Mietern im hohen Maße entsprechen, ohne die Verfügungsgewalt der Vermieter über ihr Eigentum unzulässig einzuschränken. Mit Blick auf die Äußerungen des bayerischen Innenministers, der sich wiederholt für eine Beibehaltung des sozialen Mietrechts ausgesprochen hat, hof- fen wir sehr darauf, daß es in dieser Frage - nach guter Tradition in der wohnungspolitischen Landschaft - zu einer übereinstimmenden Haltung zwischen Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen kommen wird. Diese Hoffnung wird nicht zuletzt dadurch gestärkt, daß mit dem neuen Bundesbauminister ebenfalls ein CSU-Vertreter an maßgeblicher Stelle zu finden ist. Ich lade Sie sehr herzlich ein, Ihre erste gesetzgeberische Initiative als Vertreter der Bundesregierung auf der Grundlage eines SPD-Vorschlages zu ergreifen. Ein Wort zum Gesetzentwurf der PDS. Sicher ist es immer schön, im Rahmen von populistischen Anträgen oder Gesetzentwürfen der Befindlichkeit der vermeintlichen Vox populi entsprechen zu wollen. Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, allerdings nachdrücklich darauf hinweisen, daß gutgemeint häufig das Gegenteil von gut ist. So wird zum Beispiel ihr Vorschlag, den Kündigungsschutz für Alleinerziehende und Senioren drastisch zu erweitern, zu der sicherlich nicht beabsichtigten Folge führen, daß diese Personengruppen, die es sowieso schon schwer genug haben, Zugang zum Wohnungsmarkt zu finden, von Vermietern in Zukunft überhaupt nicht mehr akzeptiert werden. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, ob ein von der Sache her sicherlich begrüßenswerter Wohnungstausch ohne Widerspruchsmöglichkeit vom Vermieter zu akzeptieren ist. Es stellt sich die Frage, ob das nicht deutlich grundgesetzwidrige Züge trägt. Sie machen es sich da zu einfach. Genauso einfach machen Sie von der PDS es sich mit Ihrem Mietspiegelgesetz; denn Sie sagen nichts dazu, wie es finanziert werden soll, und das angesichts der Finanzlage der Kommunen. Daß wir Mietspiegel flächendeckend brauchen, daran besteht kein Zweifel. Im Einzelfall können Mietdatenbanken an die Stelle der Mietspiegel treten, wenn deren Realisierung aus Kosten- oder anderen Gründen unvertretbar ist. Darauf haben wir im vergangenen Jahr in unseren Grundzügen eines Gesetzbuches des sozialen Wohnens hingewiesen. Wir haben damals auch darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, beim Erstellen der Mietspiegel einen Konsens zwischen Kommunen, Haus- und Grundbesitzvereinen, Mieterbund und Wohnungswirtschaft herbeizuführen. Eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung wird sich dieser Aufgabe unverzüglich annehmen. Was das Wohngeld angeht, kann ich mich nur wiederholen: Da ist ein glatter Wortbruch begangen worden. Denn die Anpassung des Wohngeldes ist vom früheren Bauminister nicht nur beim Mietenüberleitungsgesetz, sondern auch bei vielen anderen Gelegenheiten immer wieder versprochen worden. Nun gut, er hat die Segel gestrichen und widmet sich einer neuen Aufgabe. Der neue Bauminister hat sich von der überfälligen Wohngeldnovelle noch vor seinem Amtsantritt verabschiedet und will die ostdeutschen Mieter mit dem Versprechen einlullen, das Wohngeldüberleitungsgesetz verlängern zu wollen. Dabei verschweigt er ihnen leider, daß das nichts bringt, weil die Verlängerung nur in bezug auf die Mietenstufen gewährt wird. Der Bauminister lügt sich selbst was in die Tasche und will die Ostdeutschen hinters Licht führen. Apropos Licht: Ein Licht aufgehen müßte eigentlich den Grünen bei der Lektüre ihres eigenen Antrages. Finden Sie das nicht selbst zumindest etwas willkürlich, sich Berlin herauszugreifen? Ostdeutschland ist ja gewiß der kleinere Teil Deutschlands: Aber es besteht eben nicht nur aus Berlin; ein paar andere große Städte gibt es da schon noch, einmal ganz abgesehen davon, daß es auch im Westen angeblich das eine oder andere Ballungszentrum geben soll. Wir werden uns in den Ausschüssen mit den Gesetzentwüfen und Anträgen befassen. Ich hoffe sehr, daß wir für unseren Gesetzentwurf möglichst rasch eine breite Zustimmung erfahren. Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Berg kreißt und gebiert noch nicht mal ein Mäuschen. - So könnte die Überschrift über das Thema Mietrechtsreform in dieser Legislaturperiode lauten. Nachdem lange und intensiv eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe getagt hat, haben sich die Koalitionsfraktionen ein dreiviertel Jahr lang zu einigen versucht und schließlich beschlossen, nichts zu tun. In allen wichtigen wohnungspolitischen Feldern ist die Bundesregierung im Moment nicht handlungsfähig: nicht beim Mietrecht, nicht beim sozialen Wohnungsbau und schon gar nicht beim Wohngeld. Da wir unsere Vorschläge für die „große" Mietrechtsreform lieber dann zur Debatte stellen wollen, wenn Entscheidungen tatsächlich anstehen, bezieht sich unser Antrag, der heute zur Debatte steht, nur auf eine kleine Korrektur, die nicht bis zum nächsten Jahr warten kann. Am 1. September läuft die Kappungsgrenze von 20 % für Wohnungen bis Baujahr 1980 mit einem Mietpreis über 8 DM nettokalt aus. Wir fordern, diese Kappungsgrenze unbefristet bis zu einer umfassenden Mietrechtsreform zu verlängern. Das Mietrechtsänderungsgesetz von 1993 hat sein Ziel, die Mietpreisdynamik zu bremsen, nicht erreicht. Die Marktentspannung auf dem Wohnungsmarkt wirkt sich vor allem auf die Erst- und Neuvertragsmieten aus. Hier sind die Preise im mittleren und oberen Marktsegment tatsächlich gesunken oder wenigstens nicht weiter gestiegen. Die Bestandsmieten steigen zwar etwas langsamer als Mitte der neunziger Jahre, aber immer noch doppelt so schnell wie die üblichen Lebenshaltungskosten. Die höchsten Mietsteigerungen weisen dabei preiswerte, einfach ausgestattete Altbauwohnungen auf. In den vergangenen Jahren wurde zwar viel gebaut, doch vielfach am Bedarf vorbei. Angesichts magerer Reallohnsteigerungen und wachsender Arbeitslosigkeit klaffen Angebot und Nachfrage von Wohnungen zunehmend auseinander. Immer mehr Haushalte sind auf preiswerten Wohnraum angewiesen. Dies um so mehr,. als die Mieten in den vergangenen Jahren doppelt so schnell gestiegen sind wie die Löhne. Von 1991 bis 1996 stiegen die Mieten durchschnittlich um rund 40 %, die Nettolöhne um rund 19 %. Die seit 1993 gültige Kappungsgrenze hat die Mietsteigerungen im älteren Wohnungsbestand nur teilweise bremsen können. Doch es ist zu befürchten, daß das Auslaufen dieser Regelung die Mietpreisdynamik in diesem Marktsegment vor allem in Ballungsgebieten weiter beschleunigen wird. Ich denke, wir müssen bei den Beratungen für die Mietrechtsnovelle sorgfältig prüfen, ob man nicht in Zeiten, in denen zu Lohnzurückhaltung gemahnt wird, die Mietsteigerung weiter dämpfen muß. Unsere Fraktion schlägt darüber hinaus vor, die Anreize für ökologisches Verhalten im Mietrecht zu verbessern, und zwar sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Und wir wollen zusätzlich ein Recht auf Wohnungstausch und Mietermodernisierung im Gesetz verankern. Hildebrecht Braun (Augsburg) (F.D.P.): Zu den vorliegenden Anträgen will ich in aller Kürze wie folgt Stellung nehmen und zwar zunächst zum Antrag der Grünen zur unbefristeten Verlängerung der zwanzigprozentigen Kappungsgrenze gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 MiethöheG. Die Grünen gehen - wie viele Menschen - davon aus, daß die Kappungsgrenze zu niedrigeren Mietanstiegen führen würde. Diese Annahme ist jedoch falsch. Wie die Übersicht der Entwicklung der Lebenshaltungskosten einerseits, der Mieten andererseits in den Jahren von 1977 bis 1996 klarstellt, sind die Mieten unterdurchschnittlich angestiegen, solange die Kappungsgrenze von 1982 nicht existierte, während die Mieten überdurchschnittlich angestiegen sind, seit der Gesetzgeber die Kappungsgrenze eingeführt hat. Ein Gesetz, das Mieter schützen sollte, hat sich im Vollzug zu Lasten der Mieter ausgewirkt. Die Begründung ist relativ einfach: Eine Kappungsgrenze wirkt sich immer auch als Zielhorizont aus. Dies bedeutet, daß Vermieter und Mieter glauben, die vom Gesetzgeber vorgesehene Kappungsgrenze sei jedenfalls ein natürlicher und auch rechtlich zulässiger Rahmen für Mieterhöhungen. Daß dies unzutreffend ist, wissen nur Eingeweihte. Wir Liberalen sind für die Aufhebung der Kappungsgrenze, da sie die Vermieter im Einzelfall unnötig einengt und die Mieter insgesamt wegen der oben beschriebenen Wirkung schlechterstellt. Ich komme zur Änderung der Wohngeldverordnung mit der Folge der Neueinstufung von Berlin. Wir Liberalen haben Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Wohngeldstufen insgesamt. Jedenfalls sind wir nicht bereit, eine Neueinstufung vor der von uns wie von den anderen gewünschten grundsätzlichen Wohngeldreform vorzunehmen. Jetzt zur Mietrechtsreform auf der Basis der PDS- Vorschläge. Es wird nicht verkannt, daß in diesem Entwurf auch zustimmungsfähige Punkte enthalten sind, z. B. die Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Verheirateten. Die F.D.P. wird nach der Bundestagswahl die Reform des Mietrechts zu einem zentralen Thema machen und im Rahmen der dann nötigen Beratungen auch Gedanken dieses Gesetzentwurfs einbeziehen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine intensivere Befassung mit dem Gesetzentwurf nicht hilfreich, außerdem in den gegebenen fünf Minuten beim besten Willen nicht zu schaffen. Schließlich zum PDS-Antrag zum Mietspiegelgesetz: Diesem Antrag kann die F.D.P. nicht zustimmen. Mietspiegel sind hilfreich. Wir wollen aber keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln. Außerdem wollen wir, daß Mieterverbände und Vermieterverbände gemeinsam Mietspiegel erstellen und Kommunen nur dann tätig werden, wenn diese Verbände nicht oder nicht alleine in der Lage sind, Mietspiegel zu erarbeiten. In jedem Fall halten wir es für richtig, daß Mietspiegel wegen ihrer zwangsläufigen Vernachlässigung von Einzelfaktoren bezogen auf die einzelne Wohnung und die betroffenen Mieter nicht ausschließliches Begründungsmittel für Mieterhöhungsverfahren sein können. Zum Entwurf der SPD zur Änderung des Miethöhegesetzes: Die SPD wünscht wie die Grünen, daß die bisherige Regelung mit einer Kappungsgrenze von 20 Prozent bei Mieten, die 8 DM überschreiten, über das Jahr 1998 hinaus gelten soll. Hierzu gilt das, was ich zum entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen gesagt habe. Was wir im Mietenbereich brauchen, ist nicht mehr Regulierung, sondern mehr Markt. Der Markt sorgt für preiswerte Wohnungen. Dies sollte eigentlich jedermann angesichts der sinkenden Neuvermietungsund Wiedervermietungsmieten der letzten drei Jahre gemerkt haben. Ein großes Angebot an Mietwohnungen ist der beste Mieterschutz. Jede Gängelung führt zu weniger Wohnungen und damit tendenziell zu höheren Mieten. So merkwürdig es beim ersten Hinhören klingt, so richtig ist dennoch der Ausspruch: „Wer Mieter schützen will, muß dafür sorgen, daß unnötige vermeintliche Schutzbestimmungen entfallen, da sie sich zu Lasten der Mieter ausgewirkt haben. " Rainer Funke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Wir beraten heute abend über verschiedene Regelungsvorschläge für das Mietrecht. Lassen Sie mich zunächst zu dem PDS-Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohnungsmietrechts Stellung nehmen. Zu begrüßen ist zunächst das Ziel, das Wohnraummietrecht in einem Regelungskomplex des BGB zusammenzufassen und die Regelung des Miethöhegesetzes in das BGB einzustellen. Der Entwurf ist allerdings in seiner Gesamtheit nicht geeignet, eine ausgewogene Reform des Wohnraummietrechts herbeizuführen. Wichtige Fragen werden einseitig zu Lasten der Vermieter geregelt; kurz gesagt: Aus Mietrecht soll ein Mieterrecht gemacht werden. Beispielsweise will der Entwurf die Möglichkeiten erweitern, einem Vermieter einen Vertragspartner aufzuzwingen. Ein zivilrechtlicher Mietvertrag soll etwa durch die verwaltungsrechtliche Zuweisung eines Obdachlosen zustande kommen. Gegen die Regelung spricht nicht nur, daß hier öffentliches Recht und Privatrecht völlig vermengt werden. Darüber hinaus widerspricht ein solcher Vertragsabschluß auf der Basis einer Verwaltungsentscheidung schlechthin dem im BGB geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit. Auch das in der ehemaligen DDR beliebte Institut des Wohnungstausches soll eingeführt werden. Danach soll es dem Mieter freistehen, einen Tauschpartner in das Mietverhältnis des früheren Mieters eintreten zu lassen. Der Vermieter soll nur im Ausnahmefall die Möglichkeit haben, sich hiergegen zu wehren. Dies hat nichts mit Vertragsfreiheit zu tun. Die Interessen des Vermieters, der sich mit einem bestimmten Mieter auf bestimmte Mietkonditionen geeinigt hat und bei einem anderen Mieter möglicherweise andere Konditionen aushandeln würde, bleiben völlig unberücksichtigt. Der Entwurf ist auch insoweit unausgereift, als in Bereichen des Mieterschutzes wichtige Rechte des Mieters augenscheinlich vergessen wurden, etwa Ratenzahlungen bei Vereinbarung einer Kaution. Abzulehnen sind auch Überregulierungen, die den vielseitigen Bemühungen um den „schlanken Staat" zuwiderlaufen. Ich halte nichts davon, daß die Bundesregierung Kriterien und Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietminderungstabellen regelt. Nach dem Ihnen heute ebenfalls vorliegenden Antrag der PDS zur Ausarbeitung eines Mietspiegelgesetzes sollen die Gemeinden verpflichtet werden, Mietspiegel aufzustellen. Eine Mietspiegelpflicht widerspricht nicht nur der Auffassung der Bundesregierung. Auch Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich einhellig gegen eine solche Regelung ausgesprochen. In Zeiten leerer Kassen müssen sich die Gesetzesinitiatoren im übrigen fragen lassen, wer dies bezahlen soll. Im übrigen ist ein Bundesgesetz zur Festlegung der Kriterien zur Aufstellung von Mietspiegeln überflüssig. Bereits bestehende gesetzliche Bestimmungen und die vom Bundesbauministerium herausgegebenen Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln sind ausreichend. Schließlich noch ein Wort zu dem SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Miethöhe: Der Entwurf soll die zum 1. September 1998 auslaufende gespaltene Kappungsgrenze im § 2 Abs. 1 Nr. 3 Miethöhegesetz in Höhe von 20 Prozent bis zum 1. September 2000 verlängern. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung abzulehnen. Die gespaltene Kappungsgrenze ist geradezu ein Paradebeispiel für eine zu komplizierte und gesetzestechnisch mißlungene Regelung des Mietrechts. Wir sollten die Gelegenheit nutzen, das Mietrecht mit dem Auslaufen der zeitlich befristeten Maßnahme in einem für Mieter und Vermieter wichtigen Punkt zu vereinfachen. Außerdem ergibt die zeitliche Begrenzung der Regelung auf Wohnraum, der vor dem 1. Januar 1981 fertiggestellt worden ist, für die neuen Länder keinen Sinn. Die dort maßgebende Zäsur ist mit Ablauf der Übergangsregelungen des Mietenüberleitungsgesetzes Ende 1997 erfolgt. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung) Hans Raidel (CDU/CSU): Wer sich je mit der schwierigen menschlichen und sozialen Lage von Minenopfern befaßt hat, der weiß, daß das OttawaAbkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung für alle Beteiligten eine Erfolgsgeschichte ist. Es wurde von 121 Regierungen unterzeichnet. Das Übereinkommen muß jetzt von den Unterzeichnerstaaten ratifiziert werden. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald dies 40 Länder getan haben. Wir haben beim Zustandekommen eine überaus wirkungsvolle und positive Vorreiterrolle gespielt und dafür auch viel internationale Anerkennung erhalten. Heute bringen wir die Ratifizierung auf den parlamentarischen Weg und sind damit wieder in der Spitzengruppe, setzen damit erneut ein internationales Zeichen der Hoffnung und verdeutlichen, daß uns das Minenproblem ein wichtiges Anliegen ist. Vielleicht können wir mit der zügigen Ratifizierung auch zu einem Vorbild für noch zögernde Staaten werden. Wie soll es jetzt weitergehen? Der Abschluß des Ottawa-Vertrages ist ja erst der Anfang. Aus meiner Sicht sind Schrittfolgekonzepte zu entwickeln, die auf bisherige Tätigkeiten und Erfahrungen zurückgreifen. Aus der Vielzahl der Möglichkeiten lassen Sie mich drei Felder beleuchten: Diplomatie, praktische Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Erstens. Diplomatie: Inhaltlich wird das Abkommen unseren Vorstellungen voll gerecht. Der Vertrag muß aber als Etappe auf einem längeren Weg verstanden werden. Das bedeutet, daß das Thema auf vielen Kanälen und Ebenen befördert werden muß. Eines unserer wichtigsten Ziele muß die rasche und möglichst universelle Geltung des Übereinkommens sein. Es ist bedauerlich, daß die USA und wichtige Medienproduzenten, deren politisches Gewicht bedeutsam ist, dem Vertrag noch fernbleiben. Ihre Einbeziehung wäre im Sinne der von uns angestrebten Universalität von großer Wichtigkeit. Wir bitten die Bundesregierung, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diese Staaten mit ins Boot zu bringen. Zweitens. Praktische Umsetzung: Mit der Teilnahme der Mehrheit der afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten und eines großen Teils europäischer und asiatischer Staaten an diesem Vertrag sind die vom Minenproblem betroffenen Regionen der Welt einbezogen. Künftige Schritte zur Umsetzung sind in der ebenfalls in Ottawa verabschiedeten „Agenda for mineaction " vorgezeichnet, die zu konstruktiver internationaler Aktion aufruft. Da wir zurecht für das Zustandekommen des Vertrages gelobt wurden, gehe ich davon aus, daß die Bundesregierung, getragen vom Willen des gesamten Parlaments, auch bei der Umsetzung in der ersten Reihe zu finden sein wird. Dabei sollte selbstverständlich gelten: Die Akzeptanz des revidierten Minenprotokolls, der Verzicht auf Einsatz und Produktion von Antipersonenminen, aber auch Mandatierungen des Sicherheitsrates bei Friedenskommissionen sind neben Eigenanstrengungen der Empfängerländer wichtige Kriterien für eine Beteiligung der Bundesregierung an Minenräumprojekten. Die Zusammenarbeit, insbesondere mit der UN ist weiter auszubauen; denn das ständige Gespräch, internationale Konferenzen mit den betroffenen Ländern, UN und EU sowie den wichtigsten Geber- und Empfängerländern ist die Basis. Dabei halte ich die Mitwirkung und Abstimmung des „Internationalen Aktionskalenders" für die wesentliche Arbeitsgrundlage, auch um Synergieeffekte zu nutzen und Doppelaktivitäten zu vermeiden. Die Förderung von moderner Minenräum- und Sensortechnologie zu Lande, zu Wasser und aus der Luft ist eigentlich selbstverständlich. Jeder weiß, daß die internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Minenproblematik nur durch den Einsatz moderner Räum- und Detektionstechnologie entscheidend vorangebracht werden kann. Wir gehören auch auf diesem Feld zu den führenden Nationen. Das gilt übrigens auch für den Mitteleinsatz. Ohne ins Detail zu gehen: Die Bundesrepublik hat sich bisher mit insgesamt 135 Millionen DM an Maßnahmen der Minenräumung und Hilfe für Minenopfer beteiligt. Mit Fug und Recht können wir positiv vermerken: Die Bundesrepublik Deutschland nimmt durch ihr Engagement im Bereich der Minenbeseitigung und der Hilfe für die Minenopfer insbesondere durch den projektbezogenen Einsatz der Fördermittel, den Gesamtumfang der Hilfsleistungen und die Kompetenz bei der mechanischen Minenräumung im weltweiten Vergleich der Geberländer einen prominenten Platz ein. Die „Aktionsgemeinschaften Minenopfer" haben zur finanziellen Ausstattung und zur Verwendung der Gelder viele Anregungen gegeben. Ich würde es begrüßen, wenn mit diesen engagierten Gruppen über das bisherige Maß hinaus offen und ohne Vorbehalte Programme und Perspektiven, Möglichkeiten und Hemmnisse erörtert würden. Drittens. Öffentlichkeitsarbeit: Wir wissen alle, wieviel menschliches Leid durch Minen angerichtet wird. Minen verwunden, verstümmeln und töten. Dies muß immer wieder öffentlich national und international festgestellt werden, mit Bild und Ton, mit Wort und Schrift, in der Zeitung, im Radio, im Fernsehen, im Internet. Deshalb braucht das Thema professionelle Lobby-und Öffentlichkeitsarbeit, die stetig, aber ab und zu auch kampagnenhaft gestaltet werden muß, um Aufmerksamkeit zu erregen, um die humanitäre Bedeutung unseres Handelns herauszustellen. Staat und NGOs, die sich bisher so verdienstvoll engagiert haben, sollten unbefangen und vorbehaltlos alle Facetten des Problems beleuchten und die ganze Bandbreite des Themas aufarbeiten. Dabei sind auch Ziele mit langem Atmen zu setzen. Wenn Ottawa als Etappe auf einem langen Weg verstanden wird, dann könnte dieser Weg ein klares Ziel haben, das über den schrittweisen Abbau der APM weit hinausgeht bis hin zum weltweiten Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Produktion und des Exports aller Formen von Landminen. Ich bin mir bewußt, daß es sich hier um eine sehr langfristige Perspektive handelt. Deutschland wäre bei einer solchen umfassenden Kampagne sicher weltweit besonders glaubwürdig, da durch den Verzicht und die totale Vernichtung aller APM ein positives Zeichen gesetzt würde. Lassen Sie mich zum Schluß betonen: Minenräumung und Verbot von Minen ist bei vielen Menschen ein unpopuläres Thema. Gerade deshalb bedarf es unseres besonderen Engagements. Ich wünsche uns allen Mut und Zivilcourage bei der Bewältigung dieser wichtigen humanitären Aufgabe. Volker Kröning (SPD): Welch ein Thema! Verbot und Vernichtung von Anti-Personen-Minen! Wer hätte das am 12. Mai 1995 zu hoffen gewagt, als wir zum erstenmal in dieser Legislaturperiode über das Ziel diskutierten, Landminen weltweit zu ächten? Ich habe damals für die SPD den Kurs abgesteckt, ohne zu ahnen, wie weit uns dieser Weg in kurzer Zeit führen würde (Protokoll der 36. Sitzung, Seiten 2870 bis 2872). Heute liegt ein internationales Abkommen vor, das diesen Weg weist. Die SPD wird alles, was in ihren Kräften steht, tun, um so schnell wie möglich an dem Ziel der Eliminierung dieses Massenvernichtungsmittels anzukommen. Wir werden der Ratifizierung des Gesetzentwurfes zustimmen. Hoffen wir, daß die Dynamik in der Entwicklung bleibt! Das Parlament hat Druck gemacht. Am 29. Juni 1995 haben wir bereits eine von Koalition und SPD erarbeitete Beschlußempfehlung angenommen, um Erfolge bei der Konferenz zur Überprüfung des VN-Waffenübereinkommens und besonders des Minenprotokolls und bei der Internationalen Minenräumkonferenz der Vereinten Nationen zu erzielen. Die Forderung der SPD nach einem allgemeinen Verbot von Anti-Personen-Minen blieb damals noch ein Minderheitenvotum, ebenso mein Appell an die Bundesregierung, Österreich und Norwegen dabei zu unterstützen, ein sofortiges Verbot der Anti-Personen-Minen ohne Selbstzerstörungsmechanismus durchzusetzen (47. Sitzung, Seite 3830). Den Durchbruch der deutschen innen- und außenpolitischen Haltung zur Minenfrage brachte der Verzicht auf Anti-Personen-Minen bei der Bundeswehr, den die Bundesregierung entschieden und verkündet, doch die SPD erkämpft hat (98. Sitzung, Seite 8767). Doch der neuerliche gemeinsame Druck von Koalition und SPD vermochte die Ergebnisse der Überprüfungskonferenz nicht mehr zu verbessern. Das Abkommen mit einem geänderten Minenprotokoll - und einem neuen Laserwaffenprotokoll - wurde zwar mit der gleichen Mehrheit vom Bundestag ratifiziert, aber - nach mehreren parlamentarischen Initiativen der SPD - mit dem Appell an die Regierung, an dem Abschluß eines internationalen Abkommens über ein umfassendes Verbot von Anti-Personen-Minen mitzuwirken, insbesondere im Rahmen des sogenannten Ottawa-Prozesses (160. Sitzung, Seiten 14 501 bis 14 502). Dank des Einsatzes des kanadischen Außenministers und der Regierungen von Norwegen und Österreich und einer Vorgehensweise, die ich damals als „two tracks" umschrieben habe - global und regional, durch multilaterales und selbständiges Handeln der Regierungen -, ist 1996/97 in nicht für möglich gehaltenem Tempo ein Abkommen erarbeitet und von 121 Staaten gezeichnet worden, das allen Ansprüchen eines Totalverbots genügt und auf Universalisierung setzt. Mit der Teilnahme der meisten afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten, der Mehrheit der asiatischen Staaten und - bis auf Finnland - allen Staaten der Europäischen Union steht nun ein Ansatz zur Lösung des Minenproblems in Aussicht, den die Menschheit - und das ist wohl nicht zuviel gesagt - nutzen sollte. Schon bei Hinterlegung von 40 Ratifikationsurkunden kann das Abkommen in Kraft treten. Die Bundesrepublik sollte Schrittmacher sein! Doch zwei Aufgaben bleiben auf dem langen Weg, bis das Ziel der Eliminierung der „hidden killers" erreicht ist: - die Einbeziehung der bisher dem Vertrag ferngebliebenen Staaten, besonders der USA, Rußlands, Chinas und Indiens und - die Hilfe beim Minenräumen, bei der Rehabilitierung der Opfer und beim Wiederaufbau der geschundenen Länder. Die SPD wird alles daransetzen, diese Essentials durchzusetzen. Die Bundesrepublik sollte und kann mehr als bisher tun. Es hat sich erwiesen: Zielbewußtes und planmäßiges Handeln ist wirkungsvoller als plakatives Reden! Doch ebenso wahr ist: Ohne öffentliche Debatte, ohne die Nichtregierungsorganisationen und ohne die Bürger passiert nichts. Wollen wir hoffen, daß dieses Band zwischen den Engagierten und den Opfern nicht reißt! Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich freue mich, daß die Bundesregierung dem Bundestag relativ rasch den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Ottawa-Abkommens vorlegt. Allerdings, nach den Ottawa-Feierlichkeiten und der Genugtuung über die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Internationale Kampagne gegen Landminen ist es notwendig, sich dem Landminenproblem erneut und mit Blick in die Zukunft zuzuwenden. Denn auch mit dem Ottawa-Abkommen ist noch nicht die Wurzel des Problems berührt. Und das ist nicht nur der Fall, weil die US-amerikanische Regierung sich weigert, dem Abkommen beizutreten, oder weil Landminenexporteure dies ebenso verweigern. Das Problem ist, daß immer noch nur solche Landminen vom Verbot betroffen sind, die in den Industriestaaten nicht mehr hergestellt werden und auch nicht mehr in der militärischen Planung sind. Das Verhalten der Vereinigten Staaten zeigt, daß eine Politik nach einem traditionellen Sicherheitsverständnis die Unterzeichnung dieses Abkommens verhindert. Die folgenden entscheidenden Aufgaben liegen noch vor uns: 1. die humanitäre Minenräumung. Gerade weil bekannt wurde, daß die Landminen jetzt doch schneller geräumt werden könnten, als ursprünglich angenommen, wird der humanitäre Aspekt besonders dringend. Die UNO geht davon aus, daß diese tödliche Waffe mit Langzeitwirkung innerhalb einiger Jahre geräumt werden kann. Ich fordere die Bundesregierung auf, alles zu tun, um diesen Zeitraum weiter zu verkürzen und dadurch die UNO-Prognose zu bestätigen, das heißt, in erster Linie die Mittel für humanitäre Minenräumung weiter zu erhöhen. Wenn Sie sich dem verweigern, sind Sie mitverantwortlich für die längere Dauer des Elendes und des Leidens, das durch die Landminen verursacht wird. 2. sind sofort alle Entwicklungs-, Erprobungs- und Beschaffungsprogramme für moderne Landminen wie Anti-Panzer-Minen reit Räumschutz und HighTech-Minen einzustellen. Die freiwerdenden Mittel müssen sofort in einen eigenen Titel oder einen Minenräumfonds fließen, der den humanitären Hilfsorganisationen unbürokratisch zur Verfügung gestellt wird. Die Bundesregierung kann so die „Nachfrage" im eigenen Land beenden und so zum Ende der Minenproduktion beitragen. 3. muß ein Exportverbot für Landminen, minenähnlich wirkende Waffen und von Bestandteilen für Landminenproduktion beschlossen werden. Als unterstützende Maßnahme sind Konversionsprogramme notwendig, die die Aufgabe der Produktion von Landminen für die Industrie attraktiv machen. Die Erfahrungen, die dann in diesem Bereich gemacht werden, könnten sicher sinnvoll für Konversion generell verwendet werden. Die vielen Menschen, die sich in der internationalen Landminenkampagne seit Jahren für eine vollständige Ächtung aller Landminen einsetzen, wünschen, ja fordern dies von den Regierungen. Herr Außenminister, Sie stellen sich als einen unermüdlichen Kämpfer gegen die Landminenplage dar. Für Ihren Einsatz gegen Anti-Personen-Minen möchte ich Ihnen - auch im Namen vieler - meinen Dank aussprechen. Ihre Position wird aber unglaubwürdig, wenn Sie Ihr Engagement nicht auch noch auf die anderen Landminentypen ausdehnen. Sie selbst haben das ja schon angedeutet. Ich erwarte von Ihnen Vorschläge, wie die Bundesregierung weiter vorzugehen gedenkt. Wir erwarten, daß Sie bereit sind, aus humanitären Gründen in dieser Frage einen Konflikt mit Verteidigungsminister Rühe einzugehen. Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.): Das Ottawa-Übereinkommen ist eine bedeutende Etappe auf dem Weg zur Lösung der Minenproblematik. Er geht einen entscheidenden Schritt weiter als das VN-Waffenübereinkommen, das wir vor gut einem Jahr hier ratifiziert haben. Doch das Ziel ist erst dann erreicht, wenn alle Staaten das Abkommen unterzeichnet - nicht nur 121, wie jetzt - und auch ratifiziert haben. Voraussetzung für den Erfolg des Ottawa-Abkommens ist seine Universalität. Es ist bedauerlich, daß sich die USA, Rußland und China sowie andere Staaten bislang nicht zu einem Beitritt zum Ottawa-Abkommen entscheiden konnten. Deutschland hat im Kampf gegen APM eine internationale Vorreiterrolle gespielt. Außenminister Kinkel hat durch sein hartnäckiges Engagement entscheidend dazu beigetragen, daß Deutschland schon frühzeitig nationale Maßnahmen zur Achtung von Landminen ergriffen hat. Mit der unbefristeten Verlängerung des deutschen Exportmoratoriums für APM wurde ein weltweites Signal gesetzt. Im April 1996 haben wir als einer der ersten Staaten auf APM verzichtet. Das Auswärtige Amt verdient Lob für die bisherige Unterstützung des humanitären Minenräumens. In den letzten fünf Jahren hat diese Regierung dafür über 130 Millionen DM ausgegeben. Trotz knapper Kassen werden allein im Auswärtigen Amt 1998 die Mittel auf zirka 20 Millionen DM erhöht. Anerkennung verdient auch die Bundeswehr. Sie hat ihre Bestände an APM bis zur Jahreswende 1997/98 vernichtet. Landminen sind Entwicklungsverhinderungswaffen. Minenräumung ist daher der erste Schritt zur Entwicklungshilfe. Wir müssen überlegen, ob bei denjenigen Ländern, die Minen legen und gleichzeitig Entwicklungshilfe beanspruchen, die Unterstützung nicht eingestellt werden sollte. Wir dürfen Entwicklungsverhinderer nicht mit Entwicklungshilfe unterstützen. Unterzeichnung und Ratifikation des Ottawa-Abkommens sind die Meßlatte. Der Vertrag über das Verbot von APM ist ein großer Erfolg für die Abrüstung und das humanitäre Völkerrecht. Einsatz, Lagerung, Herstellung und Export von APM werden verboten. Innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Vertrages müssen alle APM-Bestände vernichtet werden. Binnen zehn Jahren sollen alle Minenfelder geräumt sein. Wieder hat sich gezeigt: Abrüstung läßt sich nur durch kleine Schritte und Konzentration auf das Machbare erreichen - und nicht durch unrealistische Forderungen. Wir haben in kurzer Zeit viel erreicht. Erstmals in der Geschichte wird eine ganze Waffenkategorie geächtet. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Abkommen unterzeichnet. Wir wollen auch bei der Ratifizierung mit gutem Beispiel vorangehen. Deutschland muß weiterhin treibende Kraft für eine weltweite Ächtung von APM bleiben. Steffen Tippach (PDS): Ich denke, daß wir uns alle einig sind, daß die Bundesrepublik das Verbotsübereinkommen von Ottawa ohne Wenn und Aber ratifizieren sollte. Wir werden dem Gesetzentwurf also zustimmen. Ottawa ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist wahrscheinlich müßig, hier noch einmal nachkarten zu wollen. Es gab ja auch in diesem Hause schwere Bedenken dagegen, daß man eine gesamte Waffenkategorie verbieten wolle. Das sei irreal und utopisch, hieß es noch vor gut einem Jahr. Wir konnten uns schon damals nicht damit anfreunden, daß wir High-Tech-Minen der NATO gut, Plastikminen aus anderen Ländern dagegen „bah" finden sollten. Es ist daher nur zu begrüßen, daß mit dem vorliegenden Übereinkommen alle Antipersonenminen verboten werden sollen. Ich finde bemerkenswert, daß auch ansonsten ein weitreichender Ansatz gewählt wurde. Antipersonenminen dürfen nicht nur nicht mehr hergestellt und gelagert werden; sie sind innerhalb eines knappen Zeitraums - vier Jahre - zu vernichten. Diese Waffen dürfen nicht weitergegeben werden. Der Vertrag schließt die Auflage ein, die verlegten Antipersonenminen innerhalb der nächsten zehn Jahre zu räumen. Opfern von Minen soll geholfen werden. Zahlreiche Maßnahmen zur Überprüfung der Vertragsumsetzung wurden vereinbart. Der Erfolg von Ottawa darf nicht dazu verleiten, jetzt stehenzubleiben. Noch weigern sich drei Großmächte beizutreten. Ohne die Unterschrift der USA, Chinas und Rußlands ist der Wert des Vertrags aber erheblich geschmälert. Die Bundesrepublik sollte hier also noch diplomatische Überzeugungsarbeit leisten. Nicht stehenbleiben heißt auch, daß wir weiter dafür sorgen müssen, daß alle Landminen verschwinden. Darüber sollte vor allem im Rahmen der UN-Abrüstungskonferenz verhandelt werden. Wir werden genau hinschauen, welche Rolle die Bundesregierung in diesem Prozeß spielen wird. Für uns bleiben auch noch einige andere Anforderungen an die Bundesregierung: Erstens sind wir gespannt, was aus den Antipersonenminen-Beständen der bei uns stationierten US-amerikanischen Streitkräfte wird. Wir erwarten, daß die Bundesregierung den Bündnispartner darauf hinweist, daß nach dem hier zu ratifizierenden Gesetz eine Lagerung dieser Waffen hierzulande nicht mehr zulässig ist. Zweitens fordern wir die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, daß keine deutschen Verbände an NATO-Manövern teilnehmen, in denen der Einsatz von Antipersonenminen eingeplant ist. Drittens möchten wir die Bundesregierung nachdrücklich bitten, bei den zwei in diesem Jahr stattfindenden Konferenzen zur Minenräumung Initiativen für einen ausreichend ausgestatteten Internationalen Minenfonds zu unterstützen. Viertens beharren wir weiter darauf, daß die im Bundeshaushalt immer noch eingestellten Mittel für die Entwicklung und Beschaffung neuer Minentypen für die humanitäre Minenräumung umgewidmet werden. Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Die grausamen Folgen, die der Einsatz von Antipersonenminen weltweit hervorruft, haben die internationale Öffentlichkeit wachgerüttelt: Jährlich fallen weltweit Tausende von Zivilpersonen diesen Waffen zum Opfer. Bisherige völkerrechtliche Regelungen wie das Protokoll II zum Waffenübereinkommen von 1980 haben nur zu Teillösungen geführt. Ein Totalverbot von Antipersonenminen, wie von der Bundesregierung gefordert, konnte damit nicht erreicht werden. Im Oktober 1996 ging deshalb von der 1. OttawaKonferenz der Ruf an die internationale Staatengemeinschaft aus, Antipersonenminen völlig zu verbieten. Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern einer weltweiten Koalition aus Staaten, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen, die daraufhin in beispiellos kurzer Zeit einen entscheidenden Durchbruch im Kampf gegen diese Waffen erzielt hat. Am 3./4. Dezember 1997 unterzeichneten 121 Staaten in Ottawa das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Es sieht neben dem ausnahmslosen Verbot für alle Arten von Antipersonenminen und der Verpflichtung zu ihrer Vernichtung auch Bestimmungen zur Minenräumung und zur Rehabilitation von Minenopfern bzw. zur Opferfürsorge vor. Die Einhaltung wird durch Verifikationsbestimmungen gesichert, deren Verankerung im Vertrag auf die Initiative der Bundesregierung zurückgeht. Der VN- Generalsekretär wird bei der Implementierung des Übereinkommens und insbesondere seiner Verifikation eine aktive Rolle übernehmen. Insgesamt setzt das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen mit seinem umfassenden Verbotsansatz und den flankierenden humanitären Begleitmaßnahmen sowohl abrüstungspolitisch als auch in humanitär-völkerrechtlicher Hinsicht neue Maßstäbe. Es stellt einen bedeutenden Beitrag zur Lösung des weltweiten Minenproblems dar. Es ist zugleich ein wichtiges humanitäres Signal an die vom Minenproblem betroffenen Staaten. Die Bundesregierung hat im Kampf gegen Antipersonenminen von Anbeginn mit zahlreichen nationalen und internationalen Initiativen wesentlich zu dem Erfolg von Ottawa beigetragen. Es gilt nun, dem Vertrag rasch und möglichst weltweit Geltung zu verschaffen. Das Übereinkommen tritt sechs Monate nach Hinterlegung der 40. Ratifikationsurkunde in Kraft. Die Bundesregierung will durch die zügige Ratifizierung zu schnellem Inkrafttreten beitragen. Das Bundeskabinett hat - nur wenige Wochen nach der Unterzeichnung des Verbotsübereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland - bereits am 13. Januar dem Gesetzentwurf zum Übereinkommen zugestimmt, den wir heute beraten. Der Bundesrat hat der Bitte des Auswärtigen Amts um Fristverkürzung bei den Beratungen des Gesetzentwurfes entsprochen und diesen bereits am 6. Februar im ersten Durchgang behandelt. Zur innerstaatlichen Umsetzung des Übereinkommens über das Verbot von Antipersonenminen ist ein Ausführungsgesetz vorgesehen, dessen Entwurf das Bundeskabinett am 20. Januar zugestimmt hat. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Das Auswärtige Amt hat den Bundesrat und die Bundesländer bereits Anfang Januar über den Gesetzentwurf eingehend unterrichtet. Durch das Ausführungsgesetz sollen die bestehenden innerstaatlichen Mechanismen zur Durchsetzung der Vertragsbestimmungen erweitert und verschärft werden. In das Kriegswaffenkontrollgesetz wird ein ausdrückliches, strafbewehrtes Verbot von Antipersonenminen aufgenommen. Das Ausführungsgesetz schafft zugleich die Voraussetzung für die Tätigkeit von Missionen zur Tatsachenermittlung in Deutschland bei der Verifikation des Übereinkommens. Die Bundesregierung hatte sich in den Verhandlungen zum Übereinkommen mit besonderem Nachdruck für ein effektives Verifikationsregime eingesetzt. Die rasche Behandlung beider Gesetzentwürfe in den zuständigen Gremien von Bundestag und im Bundesrat entspricht dem Anliegen der Bundesregierung und - soweit ich es sehen kann - aller politischen Kräfte im Bundestag, durch schnelle Ratifizierung ein politisches Signal zum baldigen Inkrafttreten des Übereinkommens zu geben. Für Ihre Unterstützung in dieser Frage möchte ich Ihnen abschließend danken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat die Abgeordnete Hanna Wolf.


Rede von Hanna Wolf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen hier nicht mehr zu einer Debatte über eine Reform des § 218 zurückkehren. Nein, wir haben diese Reform. Es hat lange genug gedauert: Jahre, Jahrzehnte, über ein Jahrhundert. Die Reform des § 218 ist ein Kompromiß, der die überwältigende Mehrheit des Deutschen Bundestages gefunden hat.
Wir halten an unserem Gesetz fest, auch wenn die katholischen Bischöfe schon im November 1995 in ihren eigenen Beratungsrichtlinien sagen, daß „sich die katholische Kirche mit diesem Gesetz nicht abfinden" werde. Wir halten an unserem Gesetz fest, auch wenn die Diözese Fulda aus der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestiegen ist und andere vielleicht noch aussteigen werden.
Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit die Einhaltung des Gesetzes angemahnt, als die Bayerische Staatsregierung Mitte 1996 die nicht bundeskonformen Ausführungsbestimmungen im Bayerischen Landtag durchgedrückt hat. Deshalb, Frau Eichhorn, müssen wir hier immer wieder debattieren: weil es diese Bayerische Staatsregierung, getragen von der CSU-Mehrheit, gibt.

(Beifall bei der SPD)

Die bayerischen Ausführungsbestimmungen lassen die bischöflichen Richtlinien deutlich erkennen.
Wir lassen auch nicht zu, daß Ministerin Nolte wieder an dem Gesetz rütteln will,

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

auch wenn sie am liebsten nochmals nach Karlsruhe gegangen wäre.
Wenn sich die Bischöfe in einem Dilemma zwischen geistlichem Rat und weltlichem Gesetz sehen, so müssen sie dieses Dilemma selbst lösen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn das bedeutet, daß die katholische Kirche aus der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung aussteigt, weil sie keine gesetzlichen Beratungsscheine mehr ausstellen will, dann müssen die Länder dafür sorgen, daß das Netz von ortsnahen pluralen Beratungsstellen wieder ergänzt wird. Gerade in Bayern müßten dann erhebliche Fördermittel für freie Träger neu verteilt werden. 46 Prozent der § 218-Beratungen freier Träger werden in Bayern von katholischen Beratungsstellen durchgeführt.
Ich wende mich entschieden dagegen, daß die Qualität nicht katholischer Beratungsstellen in Zweifel gezogen wird - so wie es Bischof Lehmann getan hat -,

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

nur weil sie eine gesetzeskonforme und ergebnisoffene Beratung durchführen und den gesetzlich geforderten Beratungsschein ausstellen.

(Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Da steht aber auch „zielorientiert"!)

Wir haben diese Kriterien unter anderem eingeführt, weil wir davon überzeugt sind, daß eine solche Beratung mehr Chancen hat, werdendes Leben zu schützen. Herr Hüppe, das haben heute alle in diesem Hause bestätigt - außer Ihnen vielleicht.
Ich erinnere daran, daß nicht die katholischen Beratungsrichtlinien, sondern die bundesgesetzlichen Richtlinien maßgeblich sind. Auch die bayerischen Richtlinien weichen bereits davon ab und verlangen, daß die Frau ihre Abbruchgründe nicht nur nennen soll, sondern nennen muß.

(Anke Fuchs [SPD]: Unglaublich!)

Wir waren und sind der Meinung, daß es uns mit dem Kompromiß zur Reform des § 218 gelungen ist, werdendes Leben besser zu schützen als vorher. Daß wir damit nicht jede Abtreibung verhindern können, liegt an der Kompliziertheit der Lebensrealitäten.

(Beifall bei der SPD)

Der Paradigmenwechsel „Hilfe statt Strafe" ist das beste Schutzkonzept. Seine Umsetzung könnte aber tatsächlich besser sein. An den „Hilfen" mangelt es noch. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Hilfen in seinem Urteil von 1993 benannt. Wir fordern sie für eine kinderfreundliche Gesellschaft ein. Das beinhaltet - jetzt zitiere ich aus dem Urteil - „die Gleichstellung von Mann und Frau in der Teilhabe am Arbeitsleben."
Ich frage die Bundesregierung: Wo ist das Gleichstellungsgesetz, das auch in der Privatwirtschaft gilt?

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Kinderfreundliche Gesellschaft heißt auch - ein weiteres Zitat - „rechtliche und tatsächliche Maßnahmen, die ein Nebeneinander von Erziehungsarbeit und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile ... ermöglichen. "
Diese Bundesregierung favorisiert jedoch ein Nacheinander von Erziehungs- und Erwerbsarbeit allein für Mütter. Dann besteht aber kaum noch eine Chance für eine qualifizierte Erwerbsarbeit. Die Diskussion über die 620-Mark-Jobs sind ein Beispiel dafür, wie es für Frauen in der Realität aussieht.
Kinderfreundliche Gesellschaft heißt auch - ein letztes Zitat aus dem Urteil - „Regelungen, die auf eine Verbesserung der institutionellen oder familie-

Hanna Wolf (München)

ren Kinderbetreuung zielen" wie „Leistungen im Rahmen des sogenannten Familienlastenausgleichs, insbesondere das Erziehungsgeld"
Wo aber ist in Deutschland die qualifizierte Ganztagsbetreuung für Kinder jeden Alters? Was haben Sie aus dem Erziehungsgeld und dem Erziehungsurlaub gemacht? Was haben Sie nicht alles im Bereich des Familienlastenausgleichs gekürzt!
Schwangere in Konfliktsituationen brauchen echte Hilfe. Die Beraterinnen stehen aber mit leeren Händen da, weil diese Gesetze fehlen. Sorgen wir für entsprechende Gesetze und lassen wir Rechtssicherheit walten, indem wir die reformierten §§ 218 und 219 des Strafgesetzbuches nicht in Zweifel ziehen lassen.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich gebe der Abgeordneten Ilse Falk das Wort.