Plenarprotokoll 13/218
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
218. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 11. Februar 1998
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Agrarbericht der Bundesregierung 1998; weitere aktuelle Fragen) . . . . 19887 A
Jochen Borchert, Bundesminister BML . 19887 B
Dr. Günther Maleuda PDS 19888 A
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19888 B
Egon Susset CDU/CSU 19888 C
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19888 D
Horst Sielaff SPD 19889 B
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19889 C
Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19890 A
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19890 B
Siegfried Hornung CDU/CSU 19891 B
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19891 B
Günther Bredehorn F.D.P. 19891 D
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19891 D
Heidi Wright SPD 19892 A
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19892 B
Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19893 A
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19893 B
Christel Deichmann SPD 19893 D
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19894 A
Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19894 C
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19894 D
Ulrich Heinrich F D P. 19895 B
Jochen Borchert, Bundesminister BML . 19895 C
Matthias Weisheit SPD 19896 A
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19896 A
Otto Schily SPD 19896 C
Jochen Borchert, Bundesminister BML 19896 D
Dr. Dagmar Enkelmann PDS 19897 A
Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär
BMF 19897 B
Dr. Günther Maleuda PDS 19897 C
Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär
BMF 19897 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksache 13/9808 vom 6. Februar
1998) 19897 D
Vertrieb eines von der Bundeswehr unterstützten Kalenders durch einen Verlag mit Verbindungen zur Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger
MdlAnfr 1, 2 Gerd Höfer SPD
Antw PStSekr Dr. Klaus Rose
BMVg 19897 D, 19898 C
ZusFr Gerd Höfer SPD 19898 A
ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . 19898 B
Bereitstellung von Mitteln nur für die Strecke Paris-Straßburg durch Frankreich; Konsequenzen für die Schienenhochgeschwindigkeitsstrecke Paris-SaarbrückenMannheim
MdlAnfr 3
Rudolf Kohn F.D.P.
Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 19898 D
ZusFr Roland Kohn F.D.P 19899 A
Freigabe der Beschränkung der ehrenamtlichen Tätigkeit Arbeitsloser; Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
MdlAnfr 7, 8
Hans-Peter Kemper SPD
Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 19899 D
ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 19900 A
ZusFr Lilo Blunck SPD 19900 D
Kürzung der Arbeitslosenunterstützung für Erwerbslose ohne Girokonto um die Kosten für die Auszahlung oder Überweisung
MdlAnfr 9
Lilo Blunck SPD
Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 19901 A
ZusFr Lilo Blunck SPD 19901 D
ZusFr Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . 19902 A
Patentierung von Dichternamen, Ortsoder Landschaftsbezeichnungen sowie Patentierung und Vermarktung von Namen und Ortsbezeichnungen, u. a. der Name „Ruppiner Land"
MdlAnfr 21, 22
Susanne Kastner SPD und
MdlAnfr 23, 24 Antje-Marie Steen SPD
Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 19902B, 19904 A
ZusFr Susanne Kastner SPD . . 19902 C, 19904 B
ZusFr Antje-Marie Steen SPD 19903 C
ZusFr Peter Conradi SPD 19903 B
ZusFr Antje-Marie Steen SPD 19904 C
Höhe der Gewinnabführung der Deutschen Bundesbank an den Bundeshaushalt 1997 bei bereits realisierter Europäischer Währungsunion
MdlAnfr 25
Roland Kohn F.D.P.
Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF . 19905 A
ZusFr Roland Kohn F.D.P 19905 B
ZusFr Dr. Liesel Hartenstein SPD . . . . 19905 D
Einrichtung von Girokonten für Arbeitslose
MdlAnfr 26
Lilo Blunck SPD
Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 19906 A
ZusFr Lilo Blunck SPD 19906 B
Privatisierung von Waldflächen des Bundes in den neuen Bundesländern bisher und künftig
MdlAnfr 31, 32
Heinz Schmitt (Berg) SPD
Antw PStSekr Hansgeorg Hauser
BMF 19907 B, 19907 C
ZusFr Heinz Schmitt (Berg) SPD . . . . 19907 B
Kostenangaben im Entwurf des Euro-Einführungsgesetzes
MdlAnfr 33, 34 Peter Conradi SPD
Antw PStSekr Hansgeorg Hauser
BMF 19907 D, 19909 A
ZusFr Peter Conradi SPD . . 19908A, 19909 B
ZusFr Dr. Liesel Hartenstein SPD 19908C, 19910A
ZusFr Roland Kohn F.D.P 19910 C
Nächste Sitzung 19910 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19911* A Anlage 2
Wiederaufnahme der Polizeihilfe als entwicklungspolitischer Aufgabe; Erfahrungen in Guatemala
MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/9808 - Hans Wallow SPD
SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich
BMZ 19911 *C
Anlage 3
Finanzielle Förderung der Stadt Weimar als Kulturstadt Europas
MdlAnfr 6 - Drs 13/9808 - Dr. Edelbert Richter SPD
SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 19911* D Anlage 4
Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der
Kommunikationsmöglichkeiten Gehörloser
MdlAnfr 10 - Drs 13/9808 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 19912 B Anlage 5
EU-Vorschrift über die Autoklavierung homöopathischer Präparate zum Schutz vor BSE
MdlAnfr 11 - Drs 13/9808 - Dr. Olaf Feldmann F.D.P.
SchrAntw PStSekr'in Sabine Bergmann-Pohl
BMG 19912* B
Anlage 6
Errichtung einer konsularischen Vertretung in Königsberg
MdlAnfr 18 - Drs 13/9808 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU
SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 19912* D
Anlage 7
Völkerrechtliche Legitimation eines Militärschlags gegen das irakische Regime
ohne erneuten UN-Sicherheitsratsbeschluß
MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/9808 - Gernot Erler SPD
SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 19913* A Anlage 8
Auswirkungen der Besteuerung von Kultursponsoring auf das Projekt „Weimar - Kulturstadt Europas 1999"
MdlAnfr 27 - Drs 13/9808 - Dr. Edelbert Richter SPD
SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 19913* B
Anlage 9
Klarstellung in der Auslegung des Sponsoring-Erlasses hinsichtlich der Besteuerung der Sponsoring-Empfänger
MdlAnfr 28, 29 - Drs 13/9808 - Renate Jäger SPD
SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 19913* D Anlage 10
Beseitigung der durch die Besteuerung von Sponsorengeldern entstehenden Nachteile für Kultureinrichtungen
MdlAnfr 30 - Drs 13/9808 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 19914* C
218. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 11. Februar 1998
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Altmann BÜNDNIS 11.2.98
(Pommelsbrunn), 90/DIE
Elisabeth GRÜNEN
Augustin, Anneliese CDU/CSU 11. 2. 98
Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 11. 2. 98
Dreßler, Rudolf SPD 11. 2. 98
Formanski, Norbert SPD 11. 2. 98
Häfner, Gerald BÜNDNIS 11. 2. 98
90/DIE
GRÜNEN
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 11. 2. 98
Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 11. 2. 98
Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 11. 2. 98
Kurzhals, Christine SPD 11. 2. 98
Leidinger, Robert SPD 11. 2. 98
Dr. Niese, Rolf SPD 11. 2. 98
Reuter, Bernd SPD 11. 2. 98
Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 11. 2. 98
90/DIE
GRÜNEN
Rupprecht, Marlene SPD 11. 2. 98
Schmidt-Zadel, Regina SPD 11. 2. 98
Schultz (Köln), Volkmar SPD 11. 2. 98
Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 11. 2. 98
90/DIE
GRÜNEN
Dr. Schuster, R. Werner SPD 11. 2. 98
Schwanitz, Rolf SPD 11. 2. 98
Sorge, Wieland SPD 11. 2. 98
Steindor, Marina BÜNDNIS 11. 2. 98
90/DIE
GRÜNEN
Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 11. 2. 98
Wolfgang
Tappe, Joachim SPD 11. 2. 98
Dr. Thalheim, Gerald SPD 11. 2. 98
Verheugen, Günter SPD 11. 2. 98
Weis (Stendal), Reinhard SPD 11. 2. 98
Wilhelm (Mainz), CDU/CSU 11. 2. 98
Hans-Otto
Wohlleben, Verena SPD 11. 2. 98
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/9808 Fragen 4 und 5):
Aufgrund welcher neuen Erkenntnisse will die Bundesregierung zukünftig wieder Polizeihilfe als allgemeine entwicklungspolitische Aufgabe betreiben (s. Äußerungen von Bundesminister Carl-Dieter Spranger im „Tagesspiegel" vom 24. Januar 1998), und welche konkreten Projekte sind hierzu vorgesehen?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit mit der Polizeihilfe in Guatemala gemacht (Ausbildung von guatemaltekischen Führungskräften in Deutschland, Einweisung durch deutsche Ausbilder in Guatemala, Materialhilfe etc.), und welche Gründe sprechen aus ihrer Sicht dafür, diese wieder aufzunehmen?
Zu Frage 4:
In Guatemala ist die Sicherheitslage mit extrem hoher Kriminalität ein besonderes Problem, dem die demokratisch gewählte Regierung gegenübersteht. Präsident Arzú hat inzwischen die Polizei vom Militär getrennt und mit dem Aufbau einer neuen zivilen Polizei begonnen sowie die Machtbefugnisse des Militärs eingeschränkt. Der Fall zeigt, daß der Erfolg einer jungen Demokratie auch davon abhängt, wie sie die innere Sicherheit im Land garantieren kann. Ohne entschiedene ausländische Unterstützung kann die guatemaltekische Regierung diese Aufgabe nicht bewältigen.
Rechtssicherheit ist eines der fünf entwicklungspolitischen Kriterien, die für die Entwicklung eines Landes entscheidend sind. Gerade eine rechtsstaatliche Polizei, wie wir sie in Deutschland haben, bietet sich als Partner in diesem Bereich besonders an, wobei es besonders wichtig ist, entwicklungspolitische Erfahrungen und einen systematischen Ansatz im Trägeraufbau, bei der Ausbildung und im Management einzubringen.
Wegen der noch bestehenden Beschlußlage im Haushaltsausschuß des Bundestags ist ein konkretes bilaterales Projekt derzeit nicht vorgesehen.
Zu Frage 5:
Aus heutiger Sicht zeigt sich, daß das frühere Polizeihilfeprojekt in Guatemala auf die Lösung eines der wichtigsten Grundprobleme des Landes ausgerichtet war. Ein neues Projekt der Polizeihilfe mit den in der Antwort zu Frage 7 genannten Zielen würde wesentlich zur Lösung beitragen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Edelbert Richter (SPD) (Drucksache 13/9808 Frage 6):
Hält die Bundesregierung in Anbetracht der finanziellen Situation der ostdeutschen Städte und angesichts der Tatsache, daß die Stadt Weimar 1999 auf Antrag der Bundesregierung
Kulturstadt Europas wird, die zugesagte Förderung von 16 Millionen DM für ausreichend, um das notwendige qualitative Niveau der Veranstaltungen des Kulturstadtjahres zu gewährleisten?
Die Stadt Weimar wurde auf eigenen Antrag zur Kulturstadt Europas 1999 nominiert. Dieser Antrag wurde sowohl durch das Land Thüringen als auch durch die Bundesregierung unterstützt.
Um seiner Verantwortung Rechnung zu tragen, wurde der Bund neben dem Land Thüringen und der Stadt Weimar Mitgesellschafter der mit der Durchführung des Kulturstadtereignisses beauftragten und zu diesem Zweck gegründeten „Weimar 1999 - Kulturstadt Europas GmbH" mit der Option, ein Drittel der insgesamt auf 48 Millionen DM veranschlagten Kosten zur Gestaltung des Programms des Kulturstadtjahres und des als Vorlaufveranstaltung geplanten jährlichen Kunstfestes in Weimar zu tragen.
Neben diesen für das Programm zur Verfügung stehenden Mitteln werden im Hinblick auf das Kulturstadtjahr für Baumaßnahmen Projektmittel des Bundes in Höhe von ca. 38 Millionen DM zur Verfügung gestellt, so daß der Bund insgesamt ca. 54 Millionen DM unmittelbar zum Kulturstadtjahr beisteuert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Stadt Weimar gerade auch im Vergleich mit anderen Städten und Regionen in den neuen Bundesländern und unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungen des Landes Thüringen und der Europäischen Gemeinschaft überproportional von der Nominierung profitiert und hält die Bundesförderung auch angesichts der finanziellen Spielräume des Bundeshaushaltes für ausreichend.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/9808 Frage 10):
Plant die Bundesregierung Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten Gehörloser, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat ihre Haltung zur Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten Gehörloser in Kapitel 12.14 bis 12.16 ihres Vierten Berichts über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation (Bundestags-Drucksache 13/9514 vom 18. Dezember 1997) ausführlich dargelegt. Weitere Initiativen plant die Bundesregierung derzeit nicht.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/9808 Frage 11):
Trifft es zu, daß die EU zum Schutz vor BSE die Autoklavierung auch homöopathischer Präparate vorschreiben will, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen des Autoklavierens für die Wirksamkeit solcher Präparate?
Nach der neu in das Europäische Arzneibuch aufgenommenen Monographie „Homöopathische Zubereitungen" ist bei Homöopathika mit tierischen oder menschlichen Ausgangsmaterialien die Abwesenheit jeglicher pathogener Erreger sicherzustellen (Monographie Nr. 1038, Europäisches Arzneibuch, 3. Ausgabe 1977; amtliche deutsche Ausgabe: Deutscher Apothekerverlag, Stuttgart 1997, ISBN 3-7692-
2186-9). Bestimmte Methoden zur Erreichung dieses Ziels sind in dieser Basis-Monographie für Homöopathika nicht vorgeschrieben.
Die Sicherheit von Arzneimittel, einschließlich von Homöopathika - im Hinblick einer möglichen Übertragung von Erregern der BSE - wird gegenwärtig über die Bescheide des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 25. September 1995 (Hochrisikokörperbestandteile vom Rind; BAnz. Nr. 210, S. 11 604) und vom 28. März 1996 (Niedrigrisikokörperbestandteile vom Rind; BAnz. Nr. 67, S. 4 158) beurteilt und geregelt. Nach diesen Bescheiden können zur Minimierung des Übertragungsrisikos verschiedene Maßnahmen angewandt werden; als geeignetes Verfahren wird hier neben anderen Methoden die Autoklavierung unter gespanntem Dampf bei 133 °C über 20 min genannt.
Welches die geeigneten Maßnahmen zur Erreichung einer größtmöglichen Arzneimittelsicherheit sind, wird die noch nicht abgeschlossene Fachdiskussion ergeben. Diese muß sich sowohl an den allgemeinen wie konkreten substanzbezogenen Anforderungen sowie am aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und an den schon bisher geltenden Anforderungen zur Minimierung des Übertragungsrisikos orientieren.
Der Vorschlag für die Neuausgabe des Homöopathischen Arzneibuchs sieht -in Anpassung an die o. a. Vorgaben des Europäischen Arzneibuchs - eine Änderung der Herstellungsvorschriften in der Form vor, daß für Homöopathika mit Ausgangsmaterialien von Tieren oder Menschen eine Autoklavierung unter gespanntem Dampf bei 133 °C während 20 min vorgeschrieben wird, um das Risiko einer Übertragung hitzeresistenter Erreger (wie z. B. von BSE) auf den Menschen über Homöopathika zu vermindern. Der endgültige Text wird nach Abschluß der Fachdiskussion durch die Deutsche Homöopathische-Arzneibuch-Kommission beschlossen.
Über die Veränderung der Wirksamkeit von homöopathischen Arzneimitteln durch eine Autoklavierung in der geschilderten Weise liegen der zuständigen Zulassungsbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel 'und Medizinprodukte, bislang keine Erkenntnisse vor.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretär Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/9808 Frage 18):
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wann mit der Errichtung einer konsularischen Vertretung in Königsberg zu rechnen ist?
Die Errichtung von Auslandsvertretungen bedarf der Zustimmung des jeweiligen Gastlands.
Über die Errichtung einer konsularischen Vertretung in Kaliningrad (Königsberg) konnte bisher noch kein Einvernehmen zwischen der deutschen und der russischen Regierung erzielt werden.
Das Auswärtige Amt versucht, durch pragmatische Lösungen wie die turnusmäßige Abhaltung von Konsularsprechtagen den Einwohnern des Gebiets Kaliningrad die Visaantragstellung zu erleichtern.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/9808 Fragen 19 und 20):
Auf welche Text-Passagen und auf welche Auslegung der VN-Resolutionen 678 von 1990 und 687 von 1991 stützen sich im einzelnen die Argumentationen, ein Militärschlag gegen das irakische Regime des Saddam Hussein sei heute auch ohne einen erneuten Beschluß des VN-Sicherheitsrates völkerrechtlich abgesichert, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Argumentation?
Über welche fachliche Expertise zur Frage der völkerrechtlichen Legitimation eines Militärschlags gegen das irakische Regime ohne erneuten VN-Sicherheitsratsbeschluß verfügt die Bundesregierung derzeit, und welche Expertise hierzu wird sie sich ggf. verschaffen?
Zu Frage 19:
Der Bundesregierung gegenüber ist die von Ihnen angeführte Argumentation bisher von keiner Seite verwandt worden. Fragen zur Auslegung von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen müssen sich primär an die Mitglieder des Sicherheitsrats selbst richten.
Zu Frage 20:
Die Bundesregierung verfügt über die notwendige Expertise zur Beurteilung völkerrechtlicher Fragen. Diese Aufgabe wird insbesondere von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes wahrgenommen. Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Edelbert Richter (SPD) (Drucksache 13/9808 Frage 27):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die angedachte Besteuerung von Kultursponsoring das Aus für das Projekt „Weimar - Kulturstadt Europas 1999" bedeuten würde, und ebenso für unzählige weitere kulturelle Vorhaben in ganz Deutschland?
Der sogenannte Sponsoring-Erlaß vom 9. Juli 1997 hat sowohl für Sponsoren als auch begünstigte Organisationen deutliche Verbesserungen gebracht. Der Vorwurf, mit dem Erlaß würde eine zusätzliche Steuer eingeführt, entbehrt jeder Grundlage.
Der Sponsor kann seine Zuwendungen, wenn er damit wirtschaftliche Zwecke verfolgt, in vollem Umfang als Betriebsausgaben absetzen.
Auch die Einnahmen der gemeinnützigen Körperschaften aus Sponsoring sind als steuerfreie Vermögensverwaltung anzusehen, wenn nur der Sponsor selbst wirbt. Die Bundesregierung hat sich bei den für die Auslegung der Steuergesetze zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder dafür eingesetzt, Werbeeinnahmen gemeinnütziger Körperschaften auch dann nicht zu besteuern, wenn deren Mitwirkung an den Werbemaßnahmen des Sponsors nur gering ist.
Nach dem Beschluß der Körperschaftsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in ihrer Sitzung am 9. Februar 1998 liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb auch dann nicht vor, wenn der Empfänger der Leistungen z. B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen. Dies bedeutet, diese Einnahmen sind beim Empfänger steuerfrei.
Als steuerpflichtig werden nur die Einnahmen behandelt, die auf eine wirtschaftliche Aktivität der ansonsten steuerbefreiten Körperschaft zurückzuführen sind, also auf der Mitwirkung der Körperschaft an Werbemaßnahmen des Sponsors im Wettbewerb zu anderen Werbeträgern beruhen. Aber selbst diese Einnahmen sind steuerfrei, wenn die Gesamteinnahmen der Körperschaft aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb im Kalenderjahr die Freigrenze von 60 000 DM nicht überschreiten.
Durch diese Regelungen werden die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Wirtschaft und der gemeinnützigen Organisationen, zum Beispiel im Bereich der Kultur oder des Sports, weiter verbessert. Dies stärkt die Finanzierungsmöglichkeiten in allen Sponsoringbereichen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 13/9808 Fragen 28 und 29):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch den umstrittenen Sponsoringerlaß vom Sommer 1997 zwar die steuerliche Behandlung der sponsernden Unternehmen verbessert wird, die Regelungen hinsichtlich der Besteuerung der Sponsoringempfänger für die Finanzbehörden aber so weit auslegbar sind, daß kulturelle Einrichtungen größere Nachteile erfahren oder sogar in ihrer Existenz gefährdet werden können?
Ist die Bundesregierung angesichts der eingetretenen Situation, daß nämlich potentielle Sponsoren sich bereits mit der Bereitstellung von Sponsorengeldern sehr zurückhalten, den sogenannten Sponsoringerlaß so zu fassen, daß schnellstmöglich eine klare Rechtslage hergestellt wird und die Empfänger von Sponsoringgeldern im sozialen oder kulturellen Bereich nicht schon bei einer Erwähnung des Sponsors oder bei einer Danksagung in einem Programmheft steuerpflichtig werden?
Zu Frage 28:
Der sogenannte Sponsoring-Erlaß vom 9. Juli 1997 hat nicht nur Verbesserungen - vor allem Rechtssicherheit - für die sponsernden Unternehmen gebracht, sondern auch die Steuerpflicht der Entgelte für Werbeleistungen, die schon immer bestanden hat, bei gemeinnützigen Empfängern gelockert, indem auf die Möglichkeit der Werbeleistung durch - steuerfreie - Vermögensverwaltung hingewiesen wird. Der Erlaß hat deshalb keine nachteiligen Folgen für die kulturellen Einrichtungen.
Zu Frage 29:
Die Bundesregierung hat bisher keine Zurückhaltung bei der Bereitstellung von Sponsorengeldern festgestellt. Sie geht im Gegenteil davon aus, daß der Sponsoring-Erlaß wegen der Verbesserungen für die Unternehmen deren Bereitschaft zu Sponsoring-Leistungen steigert.
Der Sponsoring-Erlaß schafft aber auch Verbesserungen für den Empfänger. Werbeeinnahmen gemeinnütziger Körperschaften sind danach als steuerfreie Vermögensverwaltung anzusehen, wenn nur der Sponsor selbst wirbt. Die Bundesregierung hat sich bei den für die Auslegung der Steuergesetze zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder dafür eingesetzt, Werbeeinnahmen gemeinnütziger Körperschaften auch dann nicht zu .besteuern, wenn deren Mitwirkung an den Werbemaßnahmen des Sponsors nur gering ist.
Nach dem Beschluß der Körperschaftsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in ihrer Sitzung am 9. Februar 1998 liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb auch dann nicht vor, wenn der Empfänger der Leistungen z. B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen. Dies bedeutet, diese Einnahmen sind beim Empfänger steuerfrei.
Als steuerpflichtig werden nur die Einnahmen behandelt, die auf eine wirtschaftliche Aktivität der ansonsten steuerbefreiten Körperschaft zurückzuführen sind, also auf der Mitwirkung der Körperschaft an Werbemaßnahmen des Sponsors im Wettbewerb zu anderen Werbeträgern beruhen. Aber selbst diese Einnahmen sind steuerfrei, wenn die Gesamteinnahmen der Körperschaft aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb im Kalenderjahr die Freigrenze von 60 000 DM nicht überschreiten.
Durch diese Regelungen werden die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Wirtschaft und der gemeinnützigen Organisationen, zum Beispiel im Bereich der Kultur oder des Sports, weiter verbessert. Dies stärkt die Finanzierungsmöglichkeiten in allen Sponsoringbereichen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/9808 Frage 30):
Was unternimmt die Bundesregierung, damit die jetzt für Kultureinrichtungen bekanntgewordenen negativen Konsequenzen des vom Bundesministerium der Finanzen veranlaßten Erlasses zur Besteuerung von Sponsorengeldern in Zukunft vermieden werden?
Durch die allgemeine Verwaltungsanweisung vom 9. Juli 1997 zur ertragsteuerlichen Behandlung des Sponsoring wurde entgegen dem Eindruck, den die Kulturorganisationen mit ihrer Kritik erwecken, keine neue Besteuerung von Sponsorengeldern eingeführt. Vielmehr wurde die steuerliche Behandlung von Werbeleistungen sowohl bei den sponsernden Unternehmen als auch bei den gemeinnützigen Empfängern verbessert.
Werbeeinnahmen gemeinnütziger Körperschaften sind danach als steuerfreie Vermögensverwaltung anzusehen, wenn nur der Sponsor selbst wirbt. Die Bundesregierung hat sich bei den für die Auslegung der Steuergesetze zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder dafür eingesetzt, Werbeeinnahmen gemeinnütziger Körperschaften auch dann nicht zu besteuern, wenn deren Mitwirkung an den Werbemaßnahmen des Sponsors nur gering ist.
Nach dem Beschluß der Körperschaftsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in ihrer Sitzung am 9. Februar 1998 liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb auch dann nicht vor, wenn der Empfänger der Leistungen z. B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung erfolgen. Dies bedeutet, diese Einnahmen sind beim Empfänger steuerfrei.
Als steuerpflichtig werden nur die Einnahmen behandelt, die auf eine wirtschaftliche Aktivität der ansonsten steuerbefreiten Körperschaft zurückzuführen sind, also auf der Mitwirkung der Körperschaft an Werbemaßnahmen des Sponsors im Wettbewerb zu anderen Werbeträgern beruhen. Aber selbst diese Einnahmen sind steuerfrei, wenn die Gesamteinnahmen der Körperschaft aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb im Kalenderjahr die Freigrenze von 60 000 DM nicht überschreiten.
Durch diese Regelungen werden die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Wirtschaft und der gemeinnützigen Organisationen, zum Beispiel im Bereich der Kultur oder des Sports, weiter verbessert. Dies stärkt die Finanzierungsmöglichkeiten in allen Sponsoringbereichen.