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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13212

  • date_rangeDatum: 14. Januar 1998

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 16:00 Uhr

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  • short_textOriginal String: Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: info_outline

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    Plenarprotokoll 13/212 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 212. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Januar 1998 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 13/9584 vom 9. Januar 1998) 19349 A Vereinbarung über Entschädigungsleistungen für jüdische NS-Opfer in Osteuropa DringlAnfr 1, 2 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF . 19349 C ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19349D, 19350 C, 19351 C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 19349 D, 19350 D ZusFr Bernd Reuter SPD . . . . 19350 B, 19351 A ZusFr Markus Meckel SPD 19351 B Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu Besuchszwecken an eine rumänische Staatsbürgerin MdlAnfr 18, 19 Detlev von Larcher SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 19351 C ZusFr Detlev von Larcher SPD . 19352 A, 19354 B, 19354 C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P 19352 C ZusFr Peter Dreßen SPD 19352 C ZusFr Bernd Reuter SPD . . . . 19353 A, 19355 D ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 19353 B, 19356 A ZusFr Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19353 B ZusFr Wolfgang Ilte SPD 19353 D ZusFr Jörg Tauss SPD 19355 B ZusFr Otto Schily SPD 19356 B Boykottaufrufe in der türkischen Öffentlichkeit gegen deutsche Waren MdlAnfr 20, 21 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 19358 A ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 19358 A, 19358 B Nationale und grenzüberschreitende Projekte zur Schadensbeseitigung und Hochwasserschutzvorbeugung im Oder-Bereich; finanzielle Unterstützung durch die EU MdlAnfr 3, 4 Winfried Mante SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . 19358 D ZusFr Winfried Mante SPD 19359 B ZusFr Wolfgang Ilte SPD 19360 A Umwidmung der im Rahmen des OderHochwassers nicht benötigten Mittel, z. B. für Städtebauförderungsmaßnahmen MdlAnfr 5 Wolfgang Ilte SPD Antw StSekr'in Christa Thoben BMBau 19360 D ZusFr Wolfgang Ilte SPD 19361 A Verwendung der für den Deichschutz vorgesehenen 70 Mio. DM, insbesondere für das Oderprogramm des Landes Brandenburg MdlAnfr 9 Wolfgang Ilte SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . . 19361 B Lehrfilme und Lieder im „Gesangbuch der Bundeswehr" aus Wehrmachtszeiten MdlAnfr 11, 12 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . . 19361 C ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 19361 D Mittel für Einsätze der Bundeswehr im Katastrophenfall, z. B. bei Hochwasser MdlAnfr 17 Markus Meckel SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . 19362 D ZusFr Markus Meckel SPD 19363 B ZusFr Winfried Mante SPD 19363 C ZusFr Wolfgang Ilte SPD 19363 D Kosten des Einsatzes von BGS, Bundeswehr und Technischem Hilfswerk beim Hochwasser; Anteil der „Betriebskosten" MdlAnfr 25 Markus Meckel SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 19364 B ZusFr Markus Meckel SPD 19364 B Notwendigkeit von technischen Einrichtungen auf Kosten der Steuerzahler bei der Unterbringung von Lehrgangsteilnehmern der Zollschule Sigmaringen in Stetten am kalten Markt MdlAnfr 32, 33 Jörg Tauss SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 19364 D ZusFr Jörg Tauss SPD 19365 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. zu den Forderungen nach einer verschärften Abschottung der Grenzen gegen kurdische Flüchtlinge 19366 D Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19367 A Gert Willner CDU/CSU 19367 D Fritz Rudolf Körper SPD 19368 D Dr. Max Stadler F D P. 19369 C Ulla Jelpke PDS 19370 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI . 19371 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 19372 D Thomas Kossendey CDU/CSU 19373 D Cern Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19375 A Ruprecht Polenz CDU/CSU 19376 B Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . . 19377 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . 19378 C Nächste Sitzung 19379 C Berichtigung 19379 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19380* A Anlage 2 Berücksichtigung der Nutzungsvorstellungen der Stadt Remagen beim Verkauf des bundeseigenen Rheinhafens Oberwinter MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/9584 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 19380* C Anlage 3 Votum der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland für Mittelkürzungen im ESO- Budget 1998; Auswirkungen auf den Betrieb des Very Large Telescope MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/9584 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 19381* A Anlage 4 Vergabe des Staatlichen Hochbauamtes Nürnberg II „USV-Anlagen für Rechenzentren der Arbeitsämter" MdlAnfr 10 - Drs 13/9584 - Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 19381* B Anlage 5 Veranstaltungen des Rechtsextremisten J. Rieger oder des Vereins für militärische Fahrzeuge auf dem Bundeswehrgelände Putlos, insbesondere im Sommer 1990 MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/9584 - Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . 19381* D Anlage 6 Konfessionszugehörigkeit bzw. Konfessionslosigkeit der Angehörigen der Bundeswehr; Zugehörigkeit von Bundeswehrangehörigen zum Islam oder anderen außerchristlichen Glaubensgemeinschaften MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/9584 - Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 19382* B Anlage 7 Anteilige Anrechnung der Ausbildungszeit bei Teilzeitbeschäftigten auf die Versorgung gem. Dienstrechtsreformgesetz MdlAnfr 22, 23 - Drs 13/9584 - Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 19382* C Anlage 8 Verhinderung von illegalen Zuwanderungen, insbesondere von Kurden, über Italien MdlAnfr 24 - Drs 13/9584 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 19383* A Anlage 9 Untersuchung der Problematik der steigenden Beiträge der privaten Krankenversicherung; gesetzliche Konsequenzen MdlAnfr 28, 29 - Drs 13/9584 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 19383* D Anlage 10 Ursachen der Währungs- und Wirtschaftskrise in Südostasien; Auswirkungen der Zusammenbrüche auf die Bundesrepublik Deutschland und die EU; Auflagen für die Vergabe von Finanzhilfen zur Stabilisierung der Weltwirtschaft MdlAnfr 30, 31 - Drs 13/9584 - Michael Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 19384* B 212. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Januar 1998 Beginn: 16.00 Uhr
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    Berichtigung 211. Sitzung, Seite 19 320 A. Im dritten Absatz, vorletzte Zeile, ist zu lesen: „ ... wie man die betroffenen Familien und die Binnenschiffer-Seelsorge insgesamt weiter unterstützen kann." Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 14. 1. 98 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 14. 1. 98 * Borchert, Jochen CDU/CSU 14. 1. 98 Dreßler, Rudolf SPD 14. 1. 98 Fink, Ulf CDU/CSU 14. 1. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 14. 1. 98 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 14. 1. 98 Grasedieck, Dieter SPD 14. 1. 98 Haack (Extertal), SPD 14. 1. 98 Karl Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 14. 1. 98 Hermenau, Antje BÜNDNIS 14. 1. 98 90/DIE GRÜNEN Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 14. 1. 98 Kurzhals, Christine SPD 14. 1. 98 Lehn, Waltraud SPD 14. 1. 98 Leidinger, Robert SPD 14. 1. 98 Nitsch (Rendsburg), BÜNDNIS 14. 1. 98 Egbert 90/DIE GRÜNEN Purps, Rudolf SPD 14. 1. 98 Regenspurger, Otto CDU/CSU 14. 1. 98 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 14. 1. 98 Schmidt-Zadel, Regina SPD 14. 1. 98 Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 14. 1. 98 Andreas Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 14. 1. 98 90/DIE GRÜNEN Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 14. 1. 98 90/DIE GRÜNEN Seuster, Lisa SPD 14. 1. 98 Simm, Erika SPD 14. 1. 98 Türk, Jürgen F.D.P. 14. 1. 98 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 14. 1. 98 Wolf (München), Hanna SPD 14. 1. 98 Zapf, Uta SPD 14. 1. 98 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/9584 Fragen 1 und 2): Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung das aktuelle Angebot des Kaufinteressenten S. für den bundeseigenen Rheinhafen Oberwinter unter dem Gesichtspunkt geprüft, ob das dem Angebot zugrundeliegende Nutzungskonzept mit den Planungs- und Nutzungsvorstellungen der Stadt Remagen in Einklang zu bringen ist (das die Bereitstellung einer hinreichend großen, stehenden Wasserfläche, insbesondere für die wassersportliche Jugendarbeit, zu tragbaren finanziellen Konditionen für die Vereine vorsieht), und welche Konsequenzen ergeben sich im vorliegenden Fall für die Kaufpreisvorstellungen des Bundes aus der Tatsache, daß der Wert einer Liegenschaft entscheidend auch von den Planungs- und Nutzungsvorstellungen der Belegenheitsgemeinde bestimmt wird? Stimmt die Bundesregierung der Bewertung zu, daß im vorliegenden Fall das aktuelle Höchstgebot des Kaufinteressenten S. schon aus dem Grunde nicht dem Verkehrswert der Liegenschaft entspricht, weil die dem Angebot des Interessenten zugrundeliegenden Nutzungsvorstellungen nach den Planungsvorgaben der Stadt nicht realisierbar sind und insofern das Angebot als reines Spekulationsangebot unberücksichtigt bleiben muß, und welche Gründe können die Bundesregierung im vorliegenden Verkaufsfall dazu veranlassen, von ihrer bisherigen Praxis beim Verkauf bundeseigener Liegenschaften abzuweichen, auch bei einem fehlenden gemeindlichen Vorkaufsrecht bei der Auswahl der Kaufbewerber auf die erklärten Nutzungsvorstellungen und sonstigen berechtigten Belange der Belegenheitsgemeinde Rücksicht zu nehmen? Zu Frage 1: Die Planungs- und Nutzungsvorstellungen der Stadt Remagen werden derzeit in einem Bebauungsplan verbindlich festgelegt. Die wesentlichen Leitlinien - Wasserfreifläche mindestens 60 % - 1 Autostellplatz für 2,5 Bootsliegeplätze - vorhandenes Verhältnis Gewerbe zu Freizeit/Sport soll beibehalten werden sind dem Bund und dem Kaufinteressenten bekannt. Laut Kaufantrag erfüllt das Konzept des Kaufinteressenten alle planungsrechtlichen kommunalen Vorgaben nach dem derzeitigen Stand. Das Wertgutachten des Bundes von 1997 ist auf der Grundlage der in den Leitlinien der Stadt Remagen vorgegebenen Planungs- und Nutzungsvorstellungen erstellt worden. Ohne Berücksichtigung der freizuhaltenden Wasserfläche wäre ein wesentlich höherer Kaufpreis zu veranschlagen. Zu Frage 2: Nein. Der Kaufinteressent ist durch die Bauleitplanung der Stadt Remagen planungsrechtlich gebunden; Spekulationen über die vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten hinaus sind nicht realisierbar. Von der grundsätzlichen Praxis, beim Verkauf bundeseigener Liegenschaften die Interessen der Belegenheitsgemeinde zu berücksichtigen, wurde nicht abgewichen. Der Stadt Remagen wurde Gelegenheit gegeben zu prüfen, ob sie das Grundstück erwerben will. Die Stadt hat sich seit Mitte 1997 aus den Kaufverhandlungen zurückgezogen. Sie hat im übrigen ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch zum Angebotspreis, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/9584 Fragen 6 und 7). Welche Gründe veranlaßten die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Rat der ESO (European Southern Observatory) in der Sitzung im Dezember 1997 gegen das ESO-Budget für 1998 zu votieren, obwohl die deutsche Delegation in der Sitzung des ESO-Finanzkomitees im November 1997 dem Budget noch die Zustimmung gab? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß durch eine erneute und drastische Mittelkürzung bei der ESO das größte Teleskop der Welt, das Very Large Telescope, zwar fertiggestellt, aber wegen fehlender Mittel dann nur sehr begrenzt betrieben werden kann und so die europäische Spitzenstellung auf dem Gebiet von Astronomie, Teleskopbau und optische Spitzentechnologie gegenüber den USA und Japan, auch im Hinblick auf Nachfolgeprojekte im 21. Jahrhundert gefährdet wird? Zu Frage 6 Die deutsche Delegation im ESO-Rat hat nicht gegen das ESO-Budget für 1998 gestimmt. Der Rat hat vielmehr einstimmig die Abstimmung über das Budget 1998 auf den 18. Februar 1998 vertagt. Der Rat hat in seinem Vertagungsbeschluß seine Verantwortung für die Durchführung der ESO-Programme, insbesondere das VLT-Projekt, vor dem Hintergrund des weltweiten wissenschaftlich-technischen Wettbewerbs betont. Zu Frage 7: Eine derartige drastische Mittelkürzung würde im ESO-Rat nicht die erforderliche Unterstützung finden, auch nicht von deutscher Seite. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/ CSU) (Drucksache 13/9584 Frage 10): Wie beurteilt die Bundesregierung unter den in Frage 8 angesprochenen Gesichtspunkten die Vergabe des Staatlichen Hochbauamtes Nürnberg II „USV-Anlagen für Rechenzentren der Arbeitsämter" (Vergabe Nr. 97 A 0045)? In der Vergangenheit hat es immer wieder Rechnerausfälle in den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit aufgrund kurzzeitiger Stromversorgungsmängel gegeben. Um diesem Mißstand abzuhelfen, hat der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit im März 1997 entschieden, daß alle zentralen und dezentralen Rechenzentren, in denen Datenhaltungssysteme installiert sind, umgehend mit unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen auszustatten sind, die bei Stromausfall vorübergehend Energie liefern. Die öffentliche Ausschreibung über die Installation dieser Stromversorgungsanlagen für die Rechenzentren der Arbeitsämter geschah im Wege der Amtshilfe für die Bundesanstalt für Arbeit durch das Hochbauamt Nürnberg II nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Beteiligung des Mittelstandes an öffentlichen Aufträgen ist durch die mittelstandsfreundlichen Bestimmungen der VOB gewährleistet. Insgesamt gingen auf die öffentliche Ausschreibung 18 Angebote ein, darunter auch das Angebot eines mittelständischen Unternehmens aus der Nähe von Pforzheim. Von den eingegangenen Angeboten wurden drei Angebote bei der Wertung ausgeschlossen, da diese nicht der Ausschreibung entsprachen; hierzu gehörte auch das Angebot des mittelständischen Unternehmens aus der Nähe von Pforzheim. Im Leistungsverzeichnis wurde u. a. aus Gründen der Betriebssicherheit ein Einzeltest gefordert. Dieser Einzeltest wurde gegenüber dem Hochbauamt seitens des Betriebs abgelehnt. Weiterhin wurde die Vertragsstrafe im Falle einer nicht fristgerechten Ausführung mit der Begründung abgelehnt, die angegebenen Fristen für die Ausführung seien nicht realistisch. Den Zuschlag für den Auftrag erhielt nach der wirtschaftlichen und fachtechnischen Prüfung der Angebote durch das Hochbauamt Nürnberg die Firma Siemens-Nixdorf. Bei der Installation der Anlagen vor Ort wurde ein mittelständisches Unternehmen als Subunternehmer tätig. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/9584 Fragen 13 und 14). Inwieweit kann die Bundesregierung einen Bericht des Aussteigers aus der Neonaziszene, Ingo Hasselbach, bestätigen (vgl. Hasselbach, Ingo, Die Abrechnung, 1. Aufl., Berlin/Weimar 1993, S. 117 ff.), wonach der u. a. in mehreren, vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzberichten benannte Rechtsextremist Jürgen Rieger im Sommer des Jahres 1990 ein Treffen für Liebhaber militärhistorischer Fahrzeuge auf dem Bundeswehrgelände in Putlos bei Hamburg angemeldet hatte, an dem ca. 60 Personen teilnahmen, die überwiegend aus der Neonaziszene stammten und die u. a. mit Schreckschußmunition, die die Bundeswehr zur Verfügung stellte, an Schießübungen teilnahmen, deren Gewinner einen funktionstüchtigen Karabiner von der Bundeswehr erhielt, in der Kaserne zu einer Grillparty mit Freibier eingeladen wurden, anschließend in der Kaserne übernachteten, gemeinsam mit den Soldaten frühstückten und am Frühsport teilnahmen, und wer ist ggf. von seiten der Bundeswehr für die Genehmigung und Durchführung dieser Veranstaltung verantwortlich? Haben in den folgenden Jahren Veranstaltungen auf dem Bundeswehrgelände in Putlos stattgefunden, an denen Jürgen Rieger oder der Verein für militärische Fahrzeuge in irgendeiner Weise beteiligt waren, und welche Auskunft kann die Bundesregierung ggf. zum jeweiligen Zeitpunkt und Ablauf dieser Veranstaltungen geben? Zu Frage 13: a) Die Truppenübungsplatzkommandantur Putlos veranstaltete, wie seit rund 15 Jahren, auch am 20. Juli 1990 einen Tag der Offenen Tür. An dieser Veranstaltung nahm das Motor Technica Museum Bad Oeynhausen mit einer Ausstellung militärhistorischer Fahrzeuge verschiedener Nationen teil. Die Fahrer und Beifahrer der Fahrzeuge dieses Museums haben vor und nach der Veranstaltung in der Kaserne übernachtet und an der Truppenverpflegung teilgenommen. b) Die Bundeswehr ist nicht mehr im Besitz von Teilnehmerlisten. Nach Aussage des Geschäftsführers des Motor Technica Museums trat Rieger nicht in Erscheinung. Rieger hat 1990 keine Veranstaltung mit 60 Personen auf dem Truppenübungsplatz Putlos angemeldet. Der Antrag des Rieger, sich 1993 am Tag der Offenen Tür zu beteiligen, wurde abgelehnt, seine Teilnahme vereitelt. Ob Rieger als Einzelperson (Besucher) an einer Veranstaltung im Rahmen des Tages der Offenen Tür 1990 teilgenommen hat, kann nicht mehr festgestellt werden. c) Zu der von Ihnen zitierten Veranstaltung sind inzwischen mehrere Soldaten befragt worden, die in der fraglichen Zeit bei dem 1993 aufgelösten Jägerbataillon 512 Dienst taten. Keiner dieser Soldaten hat eine derartige Veranstaltung bestätigt. Zu Frage 14: Rieger hat als Veranstalter zwischen 1990 und heute nicht am Tag der Offenen Tür in Putlos teilgenommen. Nach Aussage des Geschäftsführers des Motor Technica Museums hat Rieger an den jeweiligen Ausstellungen als Fahrer oder Beifahrer nicht teilgenommen. Das Motor Technica Museum hat von 1990 bis 1996 mit seinen militärhistorischen Fahrzeugen in einer stationären Schau am Tag der Offenen Tür in Putlos teilgenommen, die jeweils im Juli durchgeführt wurde. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 13/9584 Fragen 15 und 16): Liegt der Bundesregierung Datenmaterial vor, zu welchen Religionsgemeinschaften die Angehörigen der Bundeswehr gehören und wie viele Angehörige der Bundeswehr keiner Konfession angehören? Liegt der Bundesregierung Datenmaterial vor, wie viele Soldaten Moslime sind oder anderen Glaubensgemeinschaften außer der christlichen angehören? Zu Frage 15: Der Bundesregierung liegen lediglich die Zahlen für Soldaten der Bundeswehr aufgrund eigener Angaben vor, die entweder der Evangelischen Kirche Deutschlands oder der Römisch-katholischen Kirche angehören. Danach gehören mit Auswertungsstand vom 9. Januar 1998 114 780 Soldaten (37 % von der Gesamtstärke) der Evangelischen Kirche Deutschlands und 94 831 Soldaten (31 % von der Gesamtstärke) der Römisch-katholischen Kirche an. Die Erhebung ist auf diese beiden Religionszugehörigkeiten beschränkt und ergibt sich aus den mit diesen Kirchen geschlossenen staatskirchenrechtlichen Verträgen. Weitergehende Angaben sind nicht möglich, weil keine gesetzlichen Auflagen für deren Erfassung bestehen. Zu Frage 16: Der Bundesregierung liegt kein Datenmaterial über Soldaten der Bundeswehr mit der Zugehörigkeit zu anderen Glaubensgemeinschaften als der Römisch-katholischen Kirche oder der Evangelischen Kirche Deutschlands vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/9584 Fragen 22 und 23): Wie begründet die Bundesregierung, daß nach dem Dienstrechtsreformgesetz die Ausbildungszeit bei Teilzeitbeschäftigten künftig nur anteilig auf die Versorgung angerechnet wird, obwohl doch auch Teilzeitbeschäftigte die volle Ausbildung benötigen - und nicht nur einen Teil -, und ist der Bundesregierung bewußt, daß Teilzeitbeschäftigung dadurch weiter erschwert wird und daß sich diese Regelung insbesondere für berufstätige Frauen negativ auswirkt, weil noch immer die meisten Teilzeitstellen mit Frauen besetzt sind? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, nach dem die Ausbildungszeit bei Teilzeitbeschäftigten mit einem Arbeitsverhältnis voll auf die Versorgung angerechnet wird und bei mehreren parallelen Teilzeitarbeitsverhältnissen entsprechend anteilig? Zu Frage 22: Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Teilzeitbeschäftigung zu fördern. Bereits seit längerem steht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung den interessierten Mitarbeitern im öffentlichen Dienst in einem weit größeren Ausmaß zur Verfügung, als dies in anderen Wirtschaftsbereichen der Farl ist. Mit dem Dienstrechtsreformgesetz sind die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis nochmals entscheidend verbessert worden. Nirgendwo lassen sich Berufstätigkeit und Familie so in Einklang bringen wie im öffentlichen Dienst. Das bedingt andererseits, daß Teilzeitarbeit für den Staat im wesentlichen auch nicht teurer sein darf als Vollzeitarbeit. Bei der Bewertung der Teildienstleistung in der Besoldung und, was die Bewertung als ruhegehaltfähige Dienstzeit angeht, auch in der Versorgung ist das selbstverständlich. Eine überproportionale Bewertung gab es insoweit allerdings bisher, als die Zeit der Ausbildung bei der Berechnung des Ruhegehalts auch dann voll bewertet wurde, wenn die Zeit der Dienstleistung nur anteilig erbracht und entsprechend bewertet wurde. Die Zeit der Ausbildung wurde dadurch im Verhältnis besser bewertet als die eigentliche Dienstzeit, obwohl die Ausbildung selbst kein Dienst, sondern Berufsvorbereitung ist. Mit den neuen Regelungen wird lediglich auch insoweit die Proportionalität zwischen Dienstleistung und Versorgung hergestellt. Aus familienpolitischen Gründen führt jedoch eine Teilzeitbeschäftigung wegen Kindererziehung bis zur Dauer von drei Jahren pro Kind nicht zu einer eingeschränkten Berücksichtigung der Ausbildungszeit. Zu Frage 23: Voraussetzung einer Beamtenversorgung ist das Bestehen eines Beamten-, nicht eines Arbeitsverhältnisses. Es ist ausgeschlossen, daß ein Beamter - anders als ein Arbeitnehmer - gleichzeitig in mehreren „parallelen" beamtenrechtlichen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen steht. Ein Arbeitnehmer kann gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse auf Teilzeitbasis zu verschiedenen Arbeitgebern begründen. Ein Beamtenverhältnis kann demgegenüber grundsätzlich nur im Verhältnis zu einem Dienstherrn bestehen. Innerhalb desselben Beamtenverhältnisses können nicht zeitgleich mehrere Teilzeitbeschäftigungen erfolgen. Der Vorschlag verkennt diese Besonderheit des Beamtenrechts. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/9584 Frage 24): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung von den Schengener Vertragspartnern - insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Lage in Italien - verlangen, um einen drastischen Anstieg der illegalen Zuwanderung nach Deutschland zu verhindern, und welche weiteren nationalen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, wenn einige Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß nachkommen? Die Bundesregierung hält es vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderungssituation im Mittelmeerraum mit ihren Auswirkungen nach West- und Nordeuropa und insbesondere nach Deutschland für dringend erforderlich, daß die Mitgliedstaaten des Schengener Verbundes bzw. der Europäischen Union unverzüglich effiziente Maßnahmen ergreifen, um einem weiteren Anwachsen der illegalen Migration frühzeitig und im Ansatz entgegenzusteuern. Dazu gehören folgende Schritte, über die im Schengen-Rahmen und auf der Polizeikonferenz in Rom am 8. Januar 1998 im wesentlichen bereits Einvernehmen mit den Partnerstaaten erzielt werden konnte: - die Durchführung intensiver Ein- und Ausreisekontrollen an den Schengen-Außengrenzen - die Ausschöpfung aller Kontrollmöglichkeiten im Bereich der Schengen-Binnengrenzen durch Aufbau und Verdichtung von Grenzsicherheitsschleiern in den Grenzgebieten - die Verstärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der Polizeibehörden möglichst auf der Grundlage von Kooperationsabkommen durch kontinuierlichen Informationsaustausch über migrationsrelevante Tatsachen und Abstimmung von Einsatzmaßnahmen - die Anpassung des Kontrollregimes an den gemeinsamen Landgrenzen zwischen Italien einerseits und Frankreich bzw. Österreich andererseits an die migrationsbedingten gegenwärtigen Sicherheitserfordernisse während des Übergangszeitraums bis zum 1. April 1998, in dem der Abbau der Personenkontrollen an diesen Schengen-Binnengrenzen vollständig abgeschlossen werden soll - die systematische und unverzügliche Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen nach nationalem Recht durch Abschiebung in den Herkunftsstaat oder in einen anderen Staat, in dem die Zulassung des betroffenen Drittausländers möglich ist (Art. 23 SDÜ), einschließlich der Unterbindung von Ausreiseversuchen in anderen Schengen-Staaten - die erkennungsdienstliche Erfassung auch durch Abnahme von Fingerabdrücken unabhängig von der Stellung eines Asylantrags und Auskunftserteilung an die anderen Schengenstaaten zum Zweck der Rückführung nach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechts - die Komplettierung der nationalen Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Bekämpfungsinstrumentariums, insbesondere im Bereich der Rückführung in den Erstaufnahmestaaten, und gegenseitige Unterrichtung über Rechtsentwicklungen - die wechselseitige einvernehmliche Entsendung von Bediensteten der Schengen-Vertragsstaaten zur Beobachtung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Unterbindung illegaler Zuwanderung. Die Bundesregierung hat diese Forderungen auch auf EU-Ebene erhoben und steht ebenfalls bilateral mit den betroffenen Partnerstaaten in engem Kontakt. Sie wird ihre Anstrengungen insbesondere im europäischen Rahmen fortsetzen, wo sie die Verabschiedung eines Sofort-Aktionsprogramms durch den Allgemeinen Rat Ende Januar 1998 anstrebt. Die Bundesregierung geht ferner davon aus, daß die international vereinbarten Maßnahmen greifen werden. Um die Zunahme illegaler Zuwanderung insbesondere von Kurden türkischer und irakischer Herkunft zu verhindern, wurde der Bundesgrenzschutz an den betroffenen Abschnitten an der deutsch-französischen Grenze seit November 1997 um 6 Hundertschaften verstärkt. Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen, jedoch personell und technisch jederzeit möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksachen 13/9584 Fragen 28 und 29): Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem am 18. Juni 1996 von der Unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Problematik der steigenden Beiträge der privaten Krankenversicherung vorgelegten Gutachten bisher gezogen, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung noch im Jahre 1998 daraus zu ziehen? Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nach Vorliegen des Gutachtens der Unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Problematik der steigenden Beiträge der privaten Krankenversicherung das vom Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen (BRH) geforderten Vorschaltgesetz und die vom BRH vorgelegten praktischen Vorschläge nicht realisiert? Zu Frage 28: Die politische Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die aus dem Gutachter der „Unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Problematik steigender Beiträge der privat Krankenversicherten im Alter" zu ziehenden Konsequenzen ist wegen der schwierigen und heterogenen Materie noch nicht abgeschlossen. Aussagen über die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und den dafür benötigten Zeitraum können daher nicht gemacht werden. Zu Frage 29: Den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 1994, der der Einsetzung der Unabhängigen Expertenkommission zugrunde liegt, fordert eine grundlegende Lösung der Prämienanstiegsproblematik. Punktuelle Maßnahmen, wie sie vom Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen im Rahmen eines Vorschaltgesetzes verlangt werden, würden dieser Forderung nicht gerecht. Sie würden auch nicht dem von den Experten ausgearbeiteten Konzept entsprechen, das nach dem Auftrag des Deutschen Bundestages ebenfalls auf eine grundsätzliche Verstetigung der Prämien in der privaten Krankenversicherung gerichtet ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 13/9584 Fragen 30 und 31): In welchem Ausmaß wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Währungs- und Wirtschaftskrise in Südostasien von einer spekulativen Aufblähung bzw. realwirtschaftlichen Gegebenheiten verursacht, und wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Zusammenbrüche für die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union? Welche sozialen und ökologischen Auflagen sollten mit den jetzt laufenden Finanzhilfen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank an Südkorea, Indonesien, Malaysia und die Philippinen verbunden werden, und welchen Einfluß will die Bundesregierung in dieser Hinsicht auf die Vergabe der deutschen und europäischen Hilfsangebote ausüben, damit es zu mehr Stabilität und Gerechtigkeit in der Weltwirtschaft kommt? Zu Frage 30: Die asiatische Währungskrise hat ihre Ursachen vor allem in der hohen kurzfristigen Verschuldung in Fremdwährung (überwiegend US-Dollar), dem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit infolge der Normalisierung des US-Dollar-Wechselkurses im letzten Jahr und in einer unzureichenden Flexibilität der Wechselkurspolitik. Hinzu kommt eine mangelhafte staatliche Aufsicht über das Geschäftsgebahren der nationalen Finanzinstitute, die - wie auch zahlreiche Unternehmen - übermäßige Kreditrisiken eingingen und nach dem Kapitalabzug internationaler Anleger ihren Verpflichtungen in vielen Fällen nicht mehr nachkommen können. Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen hängen von dem Ausmaß und der Dauer der AsienKrise ab. Der Internationale Währungsfonds hat seine Erwartungen für das weltweite Wachstum Ende letzten Jahres zwar nach unten revidiert, bleibt aber insgesamt optimistisch. Betroffen ist aufgrund der engen wirtschaftlichen und sozialen Verflechtungen mit der Region vor allem Japan. In den USA wird die erwartete Abschwächung des raschen Wachstums helfen, Inflationsrisiken einzudämmen. Europa und Deutschland sind aufgrund ihrer weniger engen Verflechtung mit Asien weniger stark betroffen. Der IWF erwartet für dieses Jahr für Deutschland einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von gut 21/2 %. Zu Frage 31: Vorrangiges Ziel der Kredite an die genannten Länder von IWF und Weltbank, die an erhebliche Gegenanstrengungen der Empfängerländer geknüpft sind, ist die finanzielle Stabilisierung. Dieses Ziel steht auch im Vordergrund der Bereitschaft der Bundesregierung, zusammen mit anderen Ländern einen bilateralen Beitrag zum Stützungspaket für Korea zu leisten. Die bilateralen und multilateralen Kredite tragen zur weltweiten Stabilität, insbesondere zur Vermeidung übermäßiger Wechselkursschwankungen und Störungen des internationalen Handels bei. Im Rahmen ihres Kredits an Korea hat die Weltbank zugleich die Regierung verpflichtet, die Kreditmittel u. a. zur Ausweitung der Arbeitslosenversicherung zu verwenden. Sie sieht hierin eine Möglichkeit, den sozialen und politischen Konsens für die Durchführung der Reformen zu stärken. Umweltpolitische Ziele sind in den aus Anlaß der Währungskrise gewährten Krediten nicht enthalten. Die Weltbank sieht in der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen jedoch ohnehin einen Schwerpunkt ihrer Zusammenarbeit mit Indonesien und Thailand. So haben z. B. 5 von 40 Weltbankprojekten für Indonesien ausschließlich die Verbesserung des Umweltschutzes zum Ziel. Die umweltschonende Entwicklung ländlicher Gebiete, von der auch ein wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung erwartet wird, ist Ziel von insgesamt 8 Weltbankprojekten.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Staatssekretär, könnten Sie Angaben darüber machen, wie hoch die finanzielle Belastung Deutschlands durch Ausgaben in den Ländern Polen und Tschechien im Zusammenhang mit dem Oderhochwasser ist?


Rede von Ulrich Klinkert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie meinen, welche konkreten Hilfen ausgereicht wurden?

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    Rede von Wolfgang Ilte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja, wie hoch die finanziellen Hilfen sind.