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ID1320921600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13209

  • date_rangeDatum: 10. Dezember 1997

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    Plenarprotokoll 13/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1997 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 19017 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Waldzustandsbericht 1997; Abschlußbericht des Bundesministers des Innern zur Hochwasserkatastrophe an der Oder; Entwurf eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) 19017 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 19017 B Heidi Wright SPD 19018 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 19019 A Christoph Matschie SPD 19019 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 19019 D Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19020 A Jochen Borchert, Bundesminister BML . 19020 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS 19020 D Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMI 19020 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19021 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMI 19021 D Ulrich Junghanns CDU/CSU 19022 A Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMI 19022 A Dr. Mathias Schubert SPD 19022 A Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMI 19022 B Maritta Böttcher PDS 19022 D Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMI 19022 D Dr. Emil Schnell SPD 19023 A Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMI 19023 A Volker Kauder CDU/CSU 19023 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 19023 B Heinz Schemken CDU/CSU 19023 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 19023 D Tagesordnungspunkt 2: Abstimmung gemäß § 88 Abs. 2 Satz 2 GO-BT über den Entschließungsantrag des Abgeordneten Cern Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1998 19024 A Erwin Marschewski CDU/CSU 19024 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 19025 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19026 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 19027 D Ulla Jelpke PDS 19028 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (zur GO) 19032 B Namentliche Abstimmungen . . 19029 C, 19032 C Ergebnisse 19029 D, 19035 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 13/9352 vom 5. Dezember 1997) 19032 D Bemühungen der Bundesregierung um Verhinderung der Schließung des ABBElektromotorenwerks in Saarbrücken MdlAnfr 1 Manfred Müller (Berlin) PDS Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 19032 D ZusFr Manfred Müller (Berlin) PDS . . . 19033 A Belegungsentwicklung von Einrichtungen der Müttergenesungskuren (Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren); Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Anträgen MdlAnfr 33, 34 Antje-Marie Steen SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 19033B, 19034 B ZusFr Antje-Marie Steen SPD . 19033 D, 19034 B ZusFr Susanne Kastner SPD 19035 A ZusFr Jörg Tauss SPD 19035 A Verkauf der Eisenbahnerwohnungen durch das Eisenbahnvermögen an Konzerne und Konsortien; Berücksichtigung von Kommunen, insbesondere der Stadt Weil am Rhein MdlAnfr 35, 36 Marion Caspers-Merk SPD PStSekr Dr. Norbert Lammert BMV . . .19038 A, C ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . . 19038 B, D ZusFr Hanna Wolf (München) SPD 19038 C, 19039 A Umweltbelastungen und Gefahren für Flora und Fauna durch Wassermotorräder; Zurückstellung der Entscheidung über die Genehmigung bzw. Erweiterung von JetSki-Strecken auf der Donau bis zur Verabschiedung des Entwurfs der EU-Kommission zur Ergänzung der Sportbootrichtlinie 94/25/EG über Abgas- und Lärmgrenzwerte MdlAnfr 38, 39 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMV 19039 B, 19040 A ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 19039 C, 19040 A Dienstbefreiung an Heiligabend und Silvester für die der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamten MdlAnfr 41 Heinz Schmitt (Berg) SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMV 19040 C Beginn der Arbeiten am vierten Bauabschnitt der Bundesstraße 205 (Neumünster-Gadeland bis Rickling) im Zuge der Anbindung an die Bundesautobahn 7; Verminderung der Verkehrsbelastung in der Gemeinde Groß Kummerfeld MdlAnfr 42 Franz Thönnes SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMV 19040 D ZusFr Franz Thönnes SPD 19041 A Mittel des BMU für die Einrichtung eines „Gorleben-Forums" an die Samtgemeinde Gartow im Landkreis Lüchow-Dannenberg; Kostenbeteiligung des Bundes an der Beseitigung der durch Castor-Transporte entstandenen Schäden MdlAnfr 43, 44 Arne Fuhrmann SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU . . 19042 A, D ZusFr Arne Fuhrmann SPD 19042 A, D ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . 19043 B Genehmigung des Baus eines Schweinegroßbetriebs in der Gemarkung Zwethau/ Sachsen MdlAnfr 45, 46 Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr Walter Hirche BMU 19043 C, 19044 A ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. . . 19043 C, 19044 B Sozialverträgliche Gestaltung der geplanten monatlichen Einmalzahlung der Arbeitslosenhilfe nach SGB III im Umstellungsmonat und sozialverträgliche Schließung der Lücke gem. Neuregelung SGB III MdlAnfr 6 Wolfgang Weiermann SPD MdlAnfr 7 Sabine Kaspereit SPD MdlAnfr 8 Sabine Kaspereit SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 19045 A ZusFr Wolfgang Weiermann SPD . . . . 19045 B Regionale Aufgliederung der Kündigung von Betten in Reha-Kliniken und Arbeitsmarktentwicklung; Belegungen nach der ,,Landeskinder-Regelung", d. h. in Präferenz des jeweils eigenen Bundeslandes von Antragsteller und LVA MdlAnfr 9, 10 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . 19045 C ZusFr Susanne Kastner SPD 19046 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 19046 D ZusFr Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 19047 B ZusFr Marion Caspers-Merk (SPD) 19047 C, 19048 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 19048 B ZusFr Brunhilde Irber SPD . . . 19048D, 19049 A ZusFr Petra Ernstberger SPD 19049 B Anzahl der in Einrichtungen von Kurorten verlorengegangenen Arbeitsplätze seit Oktober 1996; Höhe der Arbeitslosenleistungen MdlAnfr 11, 12 Jann-Peter Jansen SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 19049 C ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD 19049 D, 19050 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 19050 A ZusFr Susanne Kastner SPD 19050 C Umsatz- und Arbeitsmarktentwicklung in tourismusabhängigen Branchen in Kurorten und Heilbädern MdlAnfr 13, 14 Annette Faße SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA 19050D, 19051 B ZusFr Annette Faße SPD . . . . 19050 D, 19051 C Übernahme von Bürgschaften zur Errichtung von Reha-Einrichtungen in den neuen Bundesländern durch den Bund MdlAnfr 15, 16 Dr. Eberhard Brecht SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 19051 D ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD . 19051 D, 19052 C ZusFr Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 19052 A ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19052 B Finanzierung eines Hilfsprogramms für die deutschen Kur- und Heilbäder MdlAnfr 17, 18 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . 19052 D ZusFr Brunhilde Irber SPD 19053 A, C ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19053A, D ZusFr Susanne Kastner SPD 19053 B Verlust von Kliniken und Arbeitsplätzen in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation bis April 1977 in Anbetracht der Zielsetzungen des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) MdlAnfr 19, 20 Karl Hermann Haack (Extertal) SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . 19054 A ZusFr Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 19054 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 19055 C ZusFr Anke Fuchs (Köln) SPD 19055 D ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 19056 A ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD . . 19056 B ZusFr Brunhilde Irber SPD 19056 C Dr. Uwe Küster SPD (zur GO) 19056 D Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Beschäftigungssituation im Kur- und Reha-Bereich 19057 A Susanne Kastner SPD 19057 A Julius Louven CDU/CSU 19058 B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19059 A Dr. Dieter Thomae F.D.P 19060 B Dr. Ruth Fuchs PDS 19061 B Volker Kauder CDU/CSU 19062 A Iris Follak SPD 19063 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 19064 A Marion Caspers-Merk SPD 19065 B Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 19066 C Antje-Marie Steen SPD 19067 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU 19068 B Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 19069 B Zusatztagesordnungspunkt: Vereinbarte Debatte über den Bericht dés Bundesministers der Verteidigung zum Vortrag des Rechtsextremisten Manfred Roeder an der Führungsakademie der Bundeswehr im Jahre 1995 19070 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg . . 19070 B Brigitte Schulte (Hameln) SPD 19073 A, 19084 B Dr. Barbara Hendricks SPD 19073 C Otto Schily SPD . . . ... . . . . 19073 D Walter Kolbow SPD 19074 C Paul Breuer CDU/CSU 19076 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19078 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . 19080 A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19080 B Heinrich Graf von Einsiedel PDS 19082 A, 19085 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 19083 B, 19085 B Dieter Heistermann SPD 19085 C Paul Breuer CDU/CSU 19086 C Jochen Feilcke CDU/CSU 19088 C Nächste Sitzung 19090 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19091' A Anlage 2 Zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 13/9283) zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in der 208. Sitzung am 28. November 1997, Seite 18994 D (Tagesordnungspunkt VII) . . . 19091* C Anlage 3 „Vorgänge von besonderer Bedeutung" bei den deutschen Geheimdiensten oder deren Koordinator Staatsminister Bernd Schmidbauer; Fehlverhalten von Mitarbeitern des BND bei der konspirativen Beschaffung von Dokumenten und Gerät der russischen Streitkräfte in Deutschland MdlAnfr 2, 3 Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 19091* C Anlage 4 Beiordnung eines Verfahrenspflegers im Abschiebungshaftverfahren; Prozeßkostenhilfe für mittellose Ausländer; Abfassung der Abschiebehaftanträge in einer verständlichen Sprache MdlAnfr 4, 5 Freimut Duve SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 19092' B Anlage 5 Schaffung von Arbeitsplätzen im Kur- und Rehabereich in den neuen Bundesländern bis 1995 und 1997; wirtschaftliche Lage dieser Einrichtungen MdlAnfr 21, 22 Iris Follak SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 19093* A Anlage 6 Höhe der der Arbeitsgemeinschaft Krebsbekämpfung NRW für die medizinische Rehabilitation zur Verfügung gestellten Mittel MdlAnfr 23, 24 Marianne Klappert SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 19093* C Anlage 7 Rückgang der Anträge auf medizinische Rehabilitation 1997; künftige Entwicklung MdlAnfr 25, 26 Petra Ernstberger SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 19093' D Anlage 8 Einzug von Auszubildenden zum Wehrdienst seit 1996, insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Kreiswehrersatzamtes Braunschweig MdlAnfr 27, 28 Leyla Onur SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 19094* B Anlage 9 Kosten durch die Aufnahme der Tschechischen Republik in die NATO MdlAnfr 29, 30 Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 19095* B Anlage 10 Einsparungen bei Sozialleistungen für Asylbewerber durch die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes MdlAnfr 31 Erwin Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 19095' D Anlage 11 Anteil der Ausländer an den Sozialhilfeempfängern; Konsequenzen MdlAnfr 32 Roland Kohn F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 19096' C Anlage 12 Stand der Straßenbauvorhaben (Ortsumgebung, Tunnel) im Bereich SchwäbischGmünd (B 297, B 298, B 29) MdlAnfr 37 Karin Rehbock-Zureich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMV 19097* A Anlage 13 Ausgleich für Baden-Württemberg aufgrund der Entnahme von Mitteln aus dem Verkehrshaushalt 1998-2003 für den Transrapid MdlAnfr 40 Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMV 19097' B Anlage 14 Kosten und Ergebnisse der windkraftbetriebenen Wasserentsalzungsanlagen auf den Inseln Borkum und Rügen; Förderung derartiger Anlagen in Entwicklungsländern MdlAnfr 47, 48 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 19097* C Anlage 15 Bedingungen für die Gewährung von Mitteln für Forschung und Technologie (FuT) an das ABB-Elektromotorenwerk in Saarbrücken MdlAnfr 49 Manfred Müller (Berlin) PDS SchrAntw PStSekr'in Elke Wülfing BMBF 19098* A Anlage 16 Ergebnisse der Reisen der WHO und der UN-Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifische Fragen vom November 1997 nach Afghanistan; Durchsetzung der Men- schenrechte der Frauen im Gebiet der Taleban-Milizen MdlAnfr 52, 53 Hanna Wolf (München) SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 19098' B Anlage 17 Betreuung der deutschen Bundesprogrammlehrkräfte während ihres einjährigen Aufenthalts in Rußland; Finanzierung von Heimreisen MdlAnfr 54, 55 Dr. Barbara Hendricks SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 19099' A Anlage 18 Ankündigung einer Reduzierung der russischen Land- und Seestreitkräfte im Ostseeraum durch Präsident Jelzin in Stockholm; Auswirkungen auf die KSE-Folgeverhandlungen MdlAnfr 56, 57 Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 19099* B Anlage 19 Hilfen des deutschen Konsulats auf Teneriffa für den 1986 verurteilten und später freigesprochenen mittellosen deutschen Staatsbürger H. E. T. MdlAnfr 58 Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 19099* C Anlage 20 Standort Bonn als Alternative für die Zentrale der NATO in Brüssel MdlAnfr 59 Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 19100* A Anlage 21 Effizientere Gestaltung der Arbeit der Mittlerorganisationen (Goethe-Institute); Verbesserung der Rahmenbedingungen für privatfinanzierte gemeinnützige Einrichtungen (Goethe-Institut) der Auswärtigen Kulturpolitik MdlAnfr 60, 61 Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 19100' B Anlage 22 Umsetzung des Europarats-Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern von 1963 MdlAnfr 64 Erwin Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 19100* D Anlage 23 Gerechtere personelle und materielle Lastenverteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Europa MdlAnfr 65, 66 Johannes Selle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 19101* B Anlage 24 Unterhaltung von Ausweichmöglichkeiten der Unterbringung für die Verfassungsorgane des Bundes für den Verteidigungsfall MdlAnfr 67 Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 19101* D Anlage 25 Reduzierung der finanziellen Förderung der sorbischen Minderheit angesichts der Bestimmungen des Einigungsvertrages MdlAnfr 68, 69 Stephan Hilsberg SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 19102* B Anlage 26 Vermeidung von Abschiebehaft und Sammelabschiebungen ausländischer Flüchtlinge; Belehrung über die Abschiebehaft für ausreisepflichtige Ausländer durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Ausländerbehörden MdlAnfr 70, 71 Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 19102* D Anlage 27 Belegung von leerstehenden Wohnungen des Bundes, insbesondere in Stetten a. k. M., mit Bundesbediensteten MdlAnfr 72, 73 Jörg Tauss SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 19103' B Anlage 28 Rücknahmeverpflichtungen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonder- aufgaben (BvS) in den Verträgen über die Privatisierung der Meerestechnikwerft in Wismar (MTW) und der Volkswerft in Stralsund (VWS) MdlAnfr 74, 75 Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 19104* B Anlage 29 Auslagerung der Bundesvermögensverwaltung sowie der Bundeskasse oder Oberfinanzdirektion nach München MdlAnfr 76, 77 Günter Gloser SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 19104* D 209. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Braun (Auerbach), CDU/CSU 10. 12. 97 Rudolf Dr. Däubler-Gmelin, SPD 10. 12. 97 Herta Dreßler, Rudolf SPD 10. 12. 97 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 10. 12. 97 90/DIE GRÜNEN Gysi, Andrea PDS 10. 12. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 10. 12. 97 Imhof, Barbara SPD 10. 12. 97 Jung (Düsseldorf), SPD 10. 12. 97 Volker Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 12. 97 Kohn, Roland F.D.P. 10. 12. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 10. 12. 97 Kurzhals, Christine SPD 10. 12. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 10. 12. 97 Otto Lamers, Karl CDU/CSU 10. 12. 97 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 10. 12. 97 Klaus W. Dr. Luther, Michael CDU/CSU 10. 12. 97 Marx, Dorle SPD 10. 12. 97 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 10. 12. 97 Müller (Völklingen), SPD 10. 12. 97 Jutta Dr. Probst, Albert CDU/CSU 10. 12. 97 Schenk, Christina PDS 10. 12. 97 Schmidt (Hitzhofen), BÜNDNIS 10. 12. 97 Albert 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 10. 12. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 10. 12. 97 Christian Seuster, Lisa SPD 10. 12. 97 Susset, Egon CDU/CSU 10. 12. 97 Verheugen, Günter SPD 10. 12. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 10. 12. 97 Zwerenz, Gerhard PDS 10. 12. 97 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 13/9283 - zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in der 208. Sitzung am 28. November 1997, Seite 18994 D (Tagesordnungspunkt VII) In der Abstimmungsliste ist der Name des Abgeordneten Friedhelm Julius Beucher (SPD) nicht aufgeführt, und für die Abgeordnete Ursula Burchardt (SPD) ist „Ja" ausgewiesen. Dies beruht auf einem Irrtum. Die Abgeordnete Ursula Burchardt hat erklärt, daß sie auf Grund von mandatsbedingten Verpflichtungen nicht an der Abstimmung teilgenommen habe. Der Abgeordnete Friedhelm Julius Beuchert hat erklärt, er habe mit „Ja" gestimmt. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/9352 Fragen 2 und 3): Inwieweit trifft der Bericht der israelischen Zeitung „Jedioth" (zitiert nach: dpa 24. Oktober 1997) zu, wonach Staatsminister Bernd Schmidbauer den Giftanschlag des israelischen Geheimdienstes Mossad auf den Hamas-Aktivisten C. M. am 25. September 1997 in Jordanien „mit einem großen Lächeln" sowie den Worten kommentiert habe, statt kanadischer Tarnausweise sollten Mossad-Agenten „in Zukunft ... besser deutsche Pässe benutzen" und „Was in Jordanien passiert ist, kann jedem Geheimdienst passieren. Mir ist das in der Vergangenheit auch schon passiert", und welche Auskunft gibt die Bundesregierung ggf. über die hiermit konkret gemeinten vergleichbaren Vorkommnisse, die deutschen Geheimdiensten oder deren Koordinator Staatsminister Bernd Schmidbauer „passiert" sein sollen sowie über die Zeitpunkte, wann jeweils die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Deutschen Bundestages über solche - möglicherweise als „Vorgänge von besonderer Bedeutung" gemäß § 2 PKK-Gesetz einzustufenden - Geschehnisse informiert worden ist? Inwieweit trifft der Bericht der Zeitschrift DER SPIEGEL (Nr. 49/1997 vom 1. Dezember 1997, Seite 68ff.) zu, wonach Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der konspirativen Beschaffung von Dokumenten und Gerät der russischen Streitkräfte in Deutschland nicht nur das Kriegswaffenkontrollgesetz verletzt hätten, sondern einer BND-Analyse zufolge auch durch „offensichtlich schwerwiegende operative Sicherheitsmängel" - kurz nach Mitteilung dieser Praktiken an den Generalbundesanwalt - die Verhaftung zweier russischer Offiziere bzw. BND-Spione verursacht hätten, und welche Angaben macht die Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Freilassung der Verhafteten Major L. und Quelle K. sowie über die Wahrung der nötigen Geheimhaltung dieser Zusammenarbeit sowie Quellen-Identitäten auch vor der deutschen Justiz, welche in diesem Zusammenhang im Ermittlungsverfahren gegen zwei BND-Mitarbeiter gerade die öffentliche Klage erhoben hat? Zu Frage 2: Der Bericht ist unzutreffend. Ich habe mich niemals in der dort beschriebenen Weise geäußert. Die Behauptung, ich hätte den israelischen Auslands- 19092* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1997 nachrichtendienst aufgefordert, für seine Operationen zukünftig deutsche Pässe zu verwenden, ist völlig abwegig. Dies gilt auch für die in den Formulierungen anklingende Vorstellung, deutsche Nachrichtendienste hätten unter meiner Verantwortung Anschläge vorbereitet oder ausgeführt. Nach Bekanntwerden des Artikels habe ich den Verfasser mit Schreiben vom 30. Oktober 1997 um Richtigstellung gebeten. Eine Kopie meines Schreibens wurde auch der Parlamentarischen Kontrollkommission übermittelt, deren Vorsitzender mich auf den Vorgang angesprochen hatte. Zu Frage 3: Überprüfungen des Verhaltens der BND-Mitarbeiter haben keine Verletzung von Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes ergeben, die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München enthält dementsprechend auch keinen derartigen Vorwurf. Zu Fragen nach Ursachen für die Verhaftung angeblicher BND-Quellen und nach Bemühungen um Freilassung der Verhafteten kann die Bundesregierung nur vor den für die Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages Stellung nehmen. Angaben unter Verletzung des Quellenschutzes sind weder von seiten der Bundesregierung gegenüber der deutschen Justiz gemacht worden, noch waren solche Angaben zur Durchführung des Strafverfahrens gegen die BND-Mitarbeiter erforderlich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 4 und 5): Hält es die Bundesregierung für sachgerecht und mit den allgemeinen Grundsätzen des fairen Verfahrens und den Regeln der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vereinbar, daß die gesetzlichen Bestimmungen über das Abschiebungshaftverfahren keine Beiordnung eines Verfahrenspflegers oder anwaltlichen Pflichtbeistandes vorsehen und mittellose Ausländer im Abschiebungshaftverfahren auf die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe zu verweisen sind, welche im übrigen nur bewilligt wird, wenn die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es mit den allgemeinen Grundsätzen des fairen Verfahrens und mit der EMRK vereinbar ist, wenn betroffenen Ausländern der Abschiebehaftantrag nicht schriftlich in einer für sie verständlichen Sprache zugängig gemacht wird, sondern vor der endgültigen Abschiebehaftanordnung nur mündlich mitgeteilt und oft nur auszugsweise übersetzt wird? Zu Frage 4: Die Frage enthält zwei verfahrensrechtliche Aspekte, zum einen Beiordnung eines Verfahrenspflegers und zum anderen Prozeßkostenhilfe für Ausländer. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Abschiebungshaft ergeben sich aus § 57 Ausländergesetz. Für das formelle Recht verweist § 103 Abs. 2 Ausländergesetz auf das Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (FEVG). § 3 Satz 2 FEVG wiederum verweist, soweit sich aus den Bestimmungen des FEVG nichts anderes ergibt, auf das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Das FGG gilt ergänzend insbesondere für Amtsermittlungspflicht (§ 12), für das Beweisverfahren (§ 15), die Gewährung für Prozeßkostenhilfe (§ 14 i. V. m. §§ 114 ff. ZPO) und für das Recht auf Akteneinsicht (§ 34). Nach § 5 Abs. 1 FEVG hat das Gericht die Person, der die Freiheit entzogen werden soll, mündlich zu hören. Dazu kann sich die anzuhörende Person von einem durch sie beauftragten Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Vorschrift konkretisiert über die Vorschriften des FGG hinaus die Pflicht zur Anhörung des Betroffenen. Die Anhörung kann unterbleiben, wenn nach ärztlichem Gutachten Nachteile für den Gesundheitszustand des Betroffenen zu befürchten sind oder der Betroffene an einer übertragbaren Krankheit leidet. In diesen Fällen sieht das Gesetz ausdrücklich vor, daß dem Betroffenen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist (§ 5 Abs. 2 FEVG). Nach der Rechtsprechung kann die Anhörung auch unterbleiben und das Verfahren zunächst abgeschlossen werden, wenn der Betroffene unbekannten Aufenthalts ist. Auch in diesem Fall ist - nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen - ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Ein Verfahrenspfleger wird von Gerichten in analoger Anwendung des § 70b FGG auch dann bestellt, wenn der Betroffene seine Verfahrensrechte selbst, z. B. wegen geistiger Behinderung, nicht sachgerecht wahrnehmen kann, insofern gelten die von der Rechtsprechung zum Verfahrensrecht entwickelten Grundsätze. Über den vorbezeichneten Kreis hinaus einen Verfahrenspfleger zu bestellen besteht kein Bedürfnis. Das wesentliche Defizit bei einem Ausländer im Verhältnis zu einem Inländer besteht in der Sprachbarriere. Zum Ausgleich dafür wird dem Betroffenen ein Dolmetscher gestellt (§§ 9 FGG, 185 GVG, Artikel 5 Abs. 2 EMRK). Was die angesprochene Frage der Prozeßkostenhilfe anbetrifft, verweist § 14 FGG auf §§ 115 ff. ZPO. Insofern sind keine spezifischen Gesichtspunkte für eine Sonderbehandlung von Ausländern im Verhältnis zu Inländern ersichtlich. Das beschriebene Verfahrensrecht steht nach Auffassung der Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen eines fairen Verfahrens nach deutschem Recht und auch nach den Artikeln 5 und 6 EMRK. Die Konvention enthält hinsichtlich der Auslieferung keine speziellen Regelungen über den Verfahrenspfleger und über Prozeßkostenhilfe. Das Ausländergesetz, das FEVG und das FGG entsprechen den Verfahrensgrundsätzen des Artikel 6 EMRK. Zu Frage 5: Verfügt der Betroffene nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, ist in jedem Fall Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1997 19093* zur nach § 5 FEVG vorgeschriebenen mündlichen Anhörung ein Dolmetscher heranzuziehen (§§ 9 FGG, 185 GVG, Artikel 5 Abs. 2 EMRK). Damit wird gewährleistet, daß der Betroffene den Gegenstand der Anhörung erfährt und dem wesentlichen Verlauf der mündlichen Verhandlung folgen kann. Eine darüber hinausgehende vollständige schriftliche Obersetzung des Abschiebehaftantrages erfordert nach Auffassung der Bundesregierung weder das Gebot eines fairen Verfahrens noch die EMRK. Soweit unter Beachtung der zur Frage 69 aufgestellten Grundsätze die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich wird, wird das Gericht das Verfahren unterbrechen und erst nach Bestellung eines Verfahrenspflegers fortsetzen. Ein Gleiches gilt für den Fall, daß ein Prozeßbevollmächtigter nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bestellt wird. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im angesprochenen Bereich nicht. Die Ausgestaltung des Verfahrens im einzelnen kann der Rechtsprechung überlassen werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Iris Follak (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 21 und 22): Wie viele Arbeitsplätze wurden im Kur- und Reha-Bereich in den neuen Bundesländern bis 1995 geschaffen, und wie ist der Stand 1997? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftliche Lage der Reha-Einrichtungen in den neuen Bundesländern? Zu Frage 21: Nach der Statistik über das Personal in Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 1991 in den vorgenannten Einrichtungen der neuen Bundesländer 6092 Personen beschäftigt. Im Jahr 1995 lag die Beschäftigtenzahl bei 14 056 Personen, was mehr als einer Verdoppelung des Personalbestands entspricht. Der Personalaufbau hat sich auch im Jahr 1996 fortgesetzt, und zwar auf 15 777 Beschäftigte. Für das Jahr 1997 liegen dem Statistischen Bundesamt noch keine Zahlen vor. Zu Frage 22: Der Bundesregierung liegen keine Daten über die wirtschaftliche Lage der Rehabilitationseinrichtungen in den neuen Bundesländern vor. Ein möglicher Anhaltspunkt für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Rehabilitationseinrichtungen in den neuen Bundesländern kann die Entwicklung der Anträge auf stationäre medizinische Heilbehandlung sein, die in der gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Bundesländern von Januar bis Oktober 1997 um rd. 18 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zurückgegangen sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Marianne Klappert (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 23 und 24): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes über die Entwicklung von medizinischen Reha-Maßnahmen im Bereich der Krebsnachsorge unter Berücksichtigung des Aspektes der medizinischen Notwendigkeit? Hält die Bundesregierung die Mittel, die der Arbeitsgemeinschaft Krebsbekämpfung NRW für die medizinische Rehabilitation von Krebspatienten zur Verfügung stehen, für ausreichend? Im Bereich der Rentenversicherung sind in der Zeit von Januar bis Oktober 1997 im Vergleich zum Vorjahr zwar auch die Anträge auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zur Krebsnachsorge um 4,1 v. H. zurückgegangen; dieser Rückgang liegt aber deutlich unter dem Rückgang für medizinische und sonstige Leistungen insgesamt, der im gleichen Zeitraum für die alten Bundesländer 28 v. H. und für die neuen Bundesländer 18 v. H. beträgt. Die Bewilligungen für Reha-Maßnahmen im Bereich der Krebsnachsorge sind in dem genannten Zeitraum bundesweit um 7,5 % zurückgegangen. Der Rückgang erklärt sich vor allem dadurch, daß onkologische Folge-Heilbehandlungen zur Vermeidung eines unberechtigten Automatismus nunmehr - entgegen vorheriger Praxis der Rentenversicherungsträger - in jedem Einzelfall als medizinisch notwendig begründet sein müssen. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung im Lande Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Haushalt 1997 für Leistungen zur Rehabilitation Krebskranker 144 Mio. DM vorgesehen. Da die Entwicklung aufgrund der konjunkturellen Lage und der neuen Gesetzeslage, z. B. das Antragsverhalten der Betroffenen, noch nicht hinreichend absehbar war, ist bereits bei der Feststellung des Haushaltsplanes 1997 im Dezember 1996 die Erforderlichkeit überplanmäßiger Ausgaben nicht ausgeschlossen worden. Aufgrund der tatsächlichen Entwicklung im Verlauf des Haushaltsjahres 1997 sind vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft zusätzlich zu dem eingangs genannten Finanzvolumen überplanmäßig 14 Mio. DM zur Verfügung gestellt worden, um die medizinisch notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen in 1997 erbringen zu können. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand werden die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Petra Ernstberger (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 25 und 26): Welche Gründe sieht die Bundesregierung für den Rückgang von Anträgen auf medizinische Rehabilitation im Jahre 1997? 19094* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1997 Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des zukünftigen Bedarfs nach Leistungen der medizinischen Rehabilitation? Einer der Gründe für den Rückgang der Anträge auf medizinische und sonstige Leistungen zur Rehabilitation in 1997 ist die trotz verbesserter konjunktureller Lage immer noch sehr unbefriedigende Situation auf dem Arbeitsmarkt; die Sorge um den Arbeitsplatz beeinflußt offenbar das Antragsverhalten der Versicherten. Dies wird dadurch belegt, daß der Antragsrückgang schon vor der Diskussion um das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) zur Jahreswende 1995/1996 eingesetzt hat und auch bei den privaten Kurgästen in Heilbädern und Kurorten bereits im Jahre 1995 ein Rückgang zu verzeichnen war. Dieser Trend hat sich zu Beginn des Jahres 1997 mit Inkrafttreten des WFG verstärkt. Von diesem Zeitpunkt an kommt die erhöhte Zuzahlungspflicht und die Möglichkeit der Anrechnung von Maßnahmetagen auf den Erholungsurlaub hinzu. Von Januar bis Oktober 1997 ist im Vergleich zu dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ein Antragsrückgang in den alten Bundesländern von 28,4 v. H., in den neuen Bundesländern von 18 v. H. zu verzeichnen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sanken die Ausgaben für ambulante und stationäre Kuren im ersten Halbjahr 1997 gegenüber 1996 um über 40 v. H. Die Ausgaben für Mütterkuren blieben in etwa auf dem Niveau des Jahres 1996 und die Ausgaben für Anschlußrehabilitation erhöhten sich um rund 10v. H. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag den Stand ihrer Erkenntnisse in ihrem Vierten Bericht über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation in wenigen Tagen in ausführlicher und differenzierter Form übermitteln. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen der Abgeordneten Leyla Onur (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 27 und 28): Wie viele Wehrdienstleistende wurden 1996 und bis November 1997 in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich des Kreiswehrersatzamtes Braunschweig trotz einer bereits begonnenen Ausbildung zum Wehrdienst eingezogen, und ist der Bundesregierung bekannt, wie viele dieser Ausbildungsplätze nicht mehr nachbesetzt werden konnten? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Wehrverwaltung flexibler reagieren kann und angesichts des aktuellen Lehrstellenmangels möglichst keine Auszubildenden mehr aus ihren begonnenen Ausbildungsverhältnissen herauszieht? Zu Frage 27: Zahlenangaben, wieviel Wehrpflichtige aus einem begonnenen Ausbildungsverhältnis heraus zum Grundwehrdienst einberufen wurden, sind nicht möglich. Entsprechende Daten werden im Datenverarbeitungssystem des Wehrersatzwesens nicht erhoben. Dazu werden auch keine manuellen Statistiken geführt. Der Bundesregierung ist auch nicht bekannt, wieviele Ausbildungsplätze nicht mehr nachbesetzt werden konnten, wenn die Ausbildung durch, die Einberufung zum Grundwehrdienst unterbrochen wurde. Aus den gleichen Gründen können auch keine Angaben dazu gemacht werden, wieviele Ausbildungen gar nicht erst begonnen werden konnten, weil sie vor dem Wehrdienst vereinbart wurden und nicht durch einen Zurückstellungsgrund geschützt waren, und wieviel solcher Stellen nicht nachbesetzt werden konnten. Die hierzu in der jüngsten Vergangenheit durch die Medien veröffentlichten Zahlen beruhen offensichtlich auf Angaben der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern. Danach war die Zahl der Ausbildungsstellen, die wehrdienstbedingt nicht besetzt werden konnten, gering. Die Hauptursache für das Freibleiben von Ausbildungsplätzen lag nach den Presseberichten darin, daß ein Großteil der Jugendlichen eine Zusage für einen weiteren Ausbildungsvertrag hatte und deshalb die andere Ausbildung nicht antrat, ohne hierzu rechtzeitig eine entsprechende Absage gegeben zu haben. Zu Frage 28: Die Verbesserung der schwierigen Lage auf dem Arbeits- und insbesondere auf dem Ausbildungsmarkt ist der Bundesregierung in jeder Hinsicht ein besonderes Anliegen. Auf die sozialen Belange der jungen Wehrpflichtigen wird seit jeher im Rahmen des Möglichen auch bei der Einberufung zum Grundwehrdienst Rücksicht genommen. Die Wehrersatzbehörden sind an Gesetz und Recht gebunden. Innerhalb dieses Rahmens arbeiten sie flexibel und mit viel Entgegenkommen gegenüber den Wehrpflichtigen, den Arbeitgebern und den Ausbildungsbetrieben. Die hier angesprochene Problematik betrifft fast ausschließlich Abiturienten und Fachoberschulabsolventen, in seltenen Fällen Wehrpflichtige, die nach einer ersten Berufsausbildung eine zweite Ausbildung absolvieren wollen. Die erste Berufsausbildung, die ohne Erwerb der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife begonnen wird, ist gesetzlich geschützt und begründet einen Zurückstellungsanspruch. Die weitere Ausbildung der Abiturienten und Fachoberschulabsolventen ist erst dann geschützt, wenn sie weitgehend gefördert ist. Das ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn ein Drittel der Regelausbildungszeit absolviert ist. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß diese Wehrpflichtigen ihren Wehrdienst in der Regel vor einem Studium und vor einer weiteren Ausbildung absolvieren sollen. Diese Regelung ist nach wie vor sinnvoll. Die Arbeitgeberseite ist wiederholt über die Problematik bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Abiturienten und Fachoberschulabsolventen informiert worden. Dabei ist immer auf den Grundsatz „Wehrdienst vor der weiteren Ausbildung" hinge- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1997 19095' wiesen worden. Die angesprochenen Schwierigkeiten ließen sich minimieren, wenn die Pflicht zur Wehrdienstleistung von allen Beteiligten noch mehr in ihre Planungen mit einbezogen würde. Die Ausbildungsbetriebe sollten bei der Bewerberauswahl noch stärker darauf achten, ob der junge Mann noch Wehrdienst leisten muß oder aber ob er ihn bereits abgeleistet hat. Die Bundeswehr bemüht sich intensiv, allen Beteiligten eine frühzeitige Planung zu ermöglichen. So sind die Musterungen der Abiturienten und Fachoberschulabsolventen auf die Zeit ab September des Jahres vor dem voraussichtlichen Schulabschluß vorverlegt worden. Die Gemusterten erhalten zudem zur Vorlage bei den Ausbildungsbetrieben eine Bescheinigung mit dem - aus Datenschutzgründen verkürzten - Musterungsergebnis. Die Schüler und Betriebe wissen damit mehr als ein halbes Jahr vor Ende der Schulausbildung und vor der Zeugnisvergabe, ob sie mit einer Einberufung rechnen müssen oder nicht. Es ist dann Sache der Ausbildungsbetriebe, dies bei der Festlegung des Ausbildungsbeginns entsprechend zu berücksichtigen - zum Beispiel durch Abschluß eines Ausbildungsvertrages für die Zeit nach dem Wehrdienst. Eine große Bank in Magdeburg formulierte ihre Zusage an einen Bewerber wie folgt: „Wir freuen uns, Ihnen für den Ausbildungsbeginn am 1. August 1998 einen Ausbildungsplatz in unserem Haus anbieten zu können. Sollten Sie nach Ihrem Abitur Ihren Wehrdienst ableisten müssen, bieten wir Ihnen einen Ausbildungsplatz für den 1. August 1999 an. Bitte teilen Sie uns bis zum 30. September 1997 mit, ob Sie den angebotenen Ausbildungsplatz annehmen werden. " Diese Vorgehensweise halte ich für vorbildlich. Selbstverständlich bleibt das Bundesministerium der Verteidigung in der Frage Ausbildung und Wehrdienst mit den Arbeitgeberverbänden im Gespräch. Das für den Zivildienst zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist daran ebenfalls weiterhin beteiligt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/9352 Fragen 29 und 30): Wie hoch sind die im Rahmen der Erweiterung der NATO auf die Tschechische Republik entfallenden und vom Bündnis zu tragenden Kosten? Wie hoch ist der Anteil der von der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmenden Kosten, die im Rahmen der Aufnahme der Tschechischen Republik in die NATO entstehen werden? Zu Frage 29: Die vorliegenden Kostendaten der NATO-Erweiterung stützen sich auf vorläufige Untersuchungen des Senior Resource Board hinsichtlich der für die gemeinsamen NATO-Haushalte (Zivil-, Militärhaushalt und NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm) entstehenden Kosten. Die Vorlage eines umfassenden Berichtes ist anläßlich der Herbsttagung der Außenminister am 16. Dezember geplant. Die Kostenschätzungen berücksichtigen für einen 10-Jahreszeitraum sowohl Investitionen als auch Betriebskosten für das Herstellen und Erhalten der NATO-Mindeststandards für Interoperabilität und Führungsfähigkeit, Luftverteidigung sowie Aufnahme von Verstärkungskräften unter weitestgehender Nutzung vorhandener Infrastruktur. Die geschätzten Gesamtkosten für die gemeinsam finanzierten Haushalte über einen Zeitraum von 10 Jahren betragen ca. 2,4 bis 2,6 Milliarden DM. Davon entfallen ca. 540 Millionen DM auf die Tschechische Republik. In diesem Betrag sind nicht die Aufwendungen enthalten, die die drei neuen Mitgliedstaaten für die Modernisierung ihrer Streitkräfte ggf. werden aufwenden müssen und die daher nicht mit den Kosten der NATO-Osterweiterung vermischt werden dürfen. Zu Frage 30: Erste Kostenschätzungen haben ergeben, daß jedenfalls die in den Jahren 1998 und 1999 möglicherweise anfallenden Kosten in den für die NATO-Haushalte festgelegten Obergrenzen aufgefangen werden können. Der deutsche Anteil an diesen Haushalten beträgt beim Zivilhaushalt ca. 15,5 Prozent (das entspricht 1998 ca. 43 Millionen DM), beim Militärhaushalt durchschnittlich 18 Prozent (1998 ca. 140 Millionen DM) und beim NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm durchschnittlich 25,5 Prozent (1998: ca. 255 Millionen DM). Aus diesem Beitrag werden auch anteilig die Kosten für die Tschechische Republik zu finanzieren sein. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 13/9352 Frage 31): Wie hoch sind die Einsparungen bei Sozialleistungen für Asylbewerber und die weiteren vom Asylbewerberleistungsgesetz erfaßten Personen infolge der Absenkung des Leistungsniveaus gegenüber dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) durch das genannte Gesetz? Das am 1. November 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bestimmt, welche Leistungen Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Während der ersten drei Jahre des Aufenthalts der Leistungsberechtigten nach dem 19096' Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1997 Asylbewerberleistungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland wird gemäß § 3 Abs. 1 AsylbLG ihr notwendiger Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts grundsätzlich durch Sachleistungen gedeckt. Die Festlegung des notwendigen Bedarfs erfolgt durch die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Art der Unterbringung und der persönlichen Situation des einzelnen. Zusätzlich wird ein monatlicher Geldbetrag von 80,- DM von Beginn des 15. Lebensjahres an bzw. von 40,- DM bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt. Gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG sind Ausnahmen von dem Sachleistungsprinzip möglich. Voraussetzung ist, daß es bei einer Unterbringung außerhalb von einer Erstaufnahmeeinrichtung nach den Umständen erforderlich ist, anstelle von den ansonsten vorrangig zu gewährenden Sachleistungen Leistungen in. Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen zu gewähren. Die Geldleistungen liegen ca. 20 % unterhalb der Regelsätze der Sozialhilfe, da für den betroffenen Personenkreis aufgrund des nur vorübergehenden Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland Integrationskosten nicht erforderlich sind. Geht man von den Leistungen und den Leistungsberechtigten der Statistik für das Jahr 1996 und von der Rechtslage nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes am 1. Juni 1997 aus, so errechnet sich für die Geldleistungen eine jährliche Ersparnis von zwischen 600 und 700 Mio. DM. Diese Einsparungen setzen voraus, daß die Relation zwischen der Gewährung von Sachleistungen und Geldleistungen gleich geblieben ist. Die Einsparungen werden vom 1. Juni 2000 an etwas geringer ausfallen, da ab diesem Zeitpunkt wieder Leistungen entsprechend dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden können. Welche Einsparungen sich bei der Gewährung von Sachleistungen verglichen mit den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ergeben, läßt sich nicht beziffern. Das liegt daran, daß sich die Sachleistungen nach den von der zuständigen Behörde für den Einzelfall zu ermittelnden Bedarfen richten und darüber hinaus die Gewährung von Sachleistungen je nach den äußeren Umständen - z. B. dezentrale Unterbringung in Einzelwohnungen oder Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften - unterschiedlich hoch ausfällt. Weitere auf das Sachleistungsprinzip zurückzuführende Einsparungen, die sich ebenfalls nicht näher beziffern lassen, ergeben sich daraus, daß bei der Gewährung von Sachleistungen der Anreiz, in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen bzw. hier zu bleiben, für Ausländer ohne politische, rassische oder religiöse Verfolgung geringer ist als bei der Gewährung von Geldleistungen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß durch die Gewährung von Sachleistungen insgesamt erhebliche Einsparungen erreicht werden bzw. erreicht werden können. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Roland Kohn (F.D.P.) (Drucksache 13/9352 Frage 32): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der vom Statistischen Bundesamt mitgeteilten Tatsache, daß fast ein Viertel der Sozialhilfeempfänger Ausländer sind? Die am 24. November 1997 vom Statistischen Bundesamt bekanntgegebenen Vorwegberechnungen zu den Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Ende 1996 erfolgte auf der Grundlage von einigen wenigen Eckzahlen. Mit diesen Eck-zahlen lassen sich keine tiefergehenden Untersuchungen durchführen. Ihre Funktion besteht in erster Linie darin, Trendentwicklungen anzuzeigen. Aufgrund dieser Daten ist es derzeit nicht möglich, die Ursachen für die Ausweitung des Empfängerkreises bei den ausländischen Hilfebeziehern exakt zu bestimmen. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes liegen die für Analysezwecke hierzu erforderlichen differenzierten Daten ab Februar 1998 vor. Wichtige Konsequenzen hat die Bundesregierung bereits aus dem in den letzten Jahren erfolgten Anstieg gezogen, indem sie den Zuzug von Ausländern begrenzt hat. Durch das Asylbewerberleistungsgesetz, das am 1. November 1993 in Kraft getreten ist, ist die Höhe der Leistungen an ausländische Flüchtlinge gesenkt worden. Dadurch, daß nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich Sachleistungen zu gewähren sind, ist der Anreiz für Ausländer, ohne politische, rassische oder religiöse Verfolgung in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen bzw. hier zu bleiben, geringer als bei der Gewährung von Geldleistungen. Diese Maßnahmen haben u. a. auch dazu geführt, daß der Anstieg bei den ausländischen Hilfeempfängern abgebremst werden konnte. Die Bundesregierung tritt unverändert mit allem Nachdruck dafür ein, den Zuzug von Ausländern nach Deutschland zu begrenzen und unberechtigte Aufenthalte so schnell wie möglich zu beenden. Zu diesem Zweck hat sie bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen und realisiert. Zu nennen sind insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung des Asylmißbrauchs und zur weiteren Beschleunigung des Asylverfahrens, der Abschluß von Rückübernahmeabkommen mit einer Vielzahl von Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Ausländer, die Einführung der Visum- und Aufenthaltsgenehmigungspflicht für Kinder und Jugendliche aus einer Reihe früherer Anwerbestaaten, die Verstärkung der Kontrollen an den östlichen Grenzen, die Förderung der Rückkehr von Bürgerkriegsflüchtlingen und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Partnern in der Europäischen Union und den mittel- und osteuropäischen Staaten. Die Wanderungssalden (Überschuß der Zuzüge von Ausländern gegenüber den Fortzügen) sind dementsprechend seit 1992 deutlich zurückgegangen. Sie betrugen: 1992 rd. 593 000 1993 rd. 277 000 1994 rd. 153 000 1995 rd. 227 000 1996 rd. 195 000. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich (SPD) (Drucksache 13/9352 Frage 37): Wie ist der momentane Planungs- bzw. Durchführungsstand bei den Bundesstraßenumgehungsvorhaben B 297 und B 298, beim Tunnelprojekt in Tallage auf der B 29 durch SchwäbischGmünd und bei dem geplanten vierspurigen Ausbau der B 29 Schwäbisch-Gmünd-Aalen? Folgender Planungs- bzw. Durchführungsstand liegt vor: B 297, Ortsumgehung Lorch: Der Genehmigungsentwurf wird aufgestellt. B 298, Ortsumgehung Mutlangen: Der Planfeststellungsbeschluß ist seit Juli 1997 rechtskräftig. Ein Baubeginn ist derzeit nicht finanzierbar. B 29, Ortsumgehung Schwäbisch-Gmünd: (1. Fahrbahn) Die Maßnahme ist baureif. Ein Baubeginn eines Teilabschnittes ist in 1998/99 vorgesehen. B 29, Schwäbisch-Gmünd-Mögglingen: Voruntersuchungen werden durchgeführt. B 29, Ortsumgehung Mögglingen: Die Planung ist genehmigt. D as Planfeststellungsverfahren soll Anfang 1998 eingeleitet werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Rudolf Binding (SPD) (Drucksache 13/9352 Frage 40): Kann die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß Mittel für Verkehrsinfrastrukturinvestitionen üblicherweise nach bestimmten Verteilungsschlüsseln an die einzelnen Bundesländer vergeben werden, angeben, in welcher Weise das Land BadenWürttemberg dafür einen Ausgleich erhalten soll, daß dem Verkehrshaushalt in den Jahren 1998 bis 2003 ca. 6100 Mio. DM für den Transrapid entnommen werden sollen, mit der Folge, daß dem Land rechnerisch ein „kalkulatorisches Opfer" von ca. 700 Mio. DM an ihm sonst zustehenden Verkehrsinfrastrukturinvestitionsmitteln abverlangt werden? Die Mittel für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen werden nicht nach bestimmten Verteilungsschlüsseln an einzelne Bundesländer verteilt, sondern entsprechend der insbesondere aufgrund von Kosten-Nutzen-Analysen festgestellten Dringlichkeit. Eine Ausnahme davon sind die gesetzlichen Aufgaben und Ausgaben nach dem GVFG. Im übrigen werden die Ausgaben für den Bau der Transrapidstrecke (6,1 Mrd. DM) im gesamten Bundeshaushalt aufgefangen. Die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage (BT-Drucksache 13/4432) ausführlich dargelegt. Dem Land Baden-Württemberg ist damit kein „kalkulatorisches Opfer" an ihm sonst zustehenden Verkehrsinfrastrukturmitteln abverlangt worden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 47 und 48): Mit welchen Kosten und welchem Ergebnis arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung windkraftbetriebene Wasserentsalzungsanlagen, z. B. diejenigen auf den Inseln Borkum und Rügen? Wird die Bundesregierung die Installation derartiger wind-kraftbetriebener Wasserentsalzungsanlagen in Entwicklungsländern fördern? Zu Frage 43: Die Entwicklung und der Versuchsbetrieb der windkraftbetriebenen Meerwasserentsalzungsanlage auf der Insel Borkum wurde von 1984 bis 1990 mit insgesamt rd. 3 Mio. DM vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) gefördert und die dort gewonnenen Ergebnisse anschließend für die Entwicklung und Herstellung der Anlage auf der Insel Rügen (1990 bis 1997, BMBF-Zuwendung rd. 8,1 Mio. DM) genutzt. Als Stromquelle dient dort eine 300 kW-Windkraftanlage; im Bedarfsfall kann auf Netzbetrieb ausgewichen werden. Die zufriedenstellend funktionierende Anlage auf Rügen arbeitet nach dem Verdampfungsprinzip und ermöglicht die Entsalzung von bis zu 12,5 cbm pro Stunde. Die Investitionskosten inklusive Windkraftanlage lagen bei rund 2,6 Mio. DM. Ohne Berücksichtigung der finanziellen Förderung betragen die Wassergestehungskosten zwischen 5,60 und 6,80 DM/cbm. Ein besonderer Vorteil windkraftbetriebender Wasserentsalzungsanlagen liegt in der Speicherfähigkeit des gewonnenen Produktes. Dadurch wird der Betrieb von schwankendem Windangebot weniger abhängig. Zu Frage 48: Die Bundesregierung hat den Einsatz alternativer Energien für die Wasserentsalzung schon seit 1977 mit insgesamt 63,7 Mio. DM gefördert. Aufgrund von Anfragen aus Jordanien und Namibia, die beide über ein ausreichendes Windangebot verfügen, werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) derzeit Studien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit verschiedener Verfahren zur Trinkwasserversorgung finanziert. Außerdem fördert das BMZ das internationale Zentrum für Wasserentsalzung in Oman durch Entsendung von Experten. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Wülfing auf die Frage des Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) (PDS) (Drucksache 13/9352 Frage 49): Ist der Bundesregierung die Höhe der Mittel für Forschung und Technologie (FuT) bekannt, die in den vergangenen Jahren aus dem Bundeshaushalt direkt in das ABB Elektromotorenwerk Saarbrücken oder an die Konzernmutter geflossen sind, und wurden an die Ausreichung der FuT-Mittel durch die Bundesregierung Bedingungen zum Erhalt von Standorten oder Arbeitsplätzen geknüpft? Siehe hierzu Frage 1. Aus den Einzelplänen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie für Wirtschaft sind in den letzten Jahren keine Mittel für Forschung und Technologie (FuT) an das ABB-Elektromotorenwerk Saarbrücken geflossen. In Anbetracht der kurzen Beantwortungsfrist war eine Prüfung der Frage bei allen Bundesministerien, d. h. eine Recherche bezogen auf die Ressortforschung, nicht möglich. Aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) sind in den letzten Jahren folgende Mittel für Forschung und Technologie an Unternehmen des ABB-Konzerns geflossen: 1993: 5 469 654,82 DM; 1994: 3 727 348,21 DM; 1995: 2 532 596,02 DM; 1996: 2 745 491,41 DM. Die Vergabe der Mittel wird nicht an spezielle Bedingungen zum Erhalt von Standorten oder Arbeitsplätzen geknüpft. Ziel der Förderung ist die wissenschaftliche Exzellenz als Grundlage und Anregung erfolgreicher Innovation. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Hanna Wolf (München) (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 52 und 53): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Ergebnissen der Reisen der Delegation der WHO und der VN-Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifische Fragen, Angela King, vom November 1997 nach Afghanistan? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Menschenrechte der Frauen im Gebiet der Taliban-Milizen durchzusetzen, insbesondere Mädchen und Frauen Zutritt zu Krankenhäusern und Bildungsstätten zu verschaffen und Frauen eine freie Berufsausbildung zu ermöglichen? Zu Frage 52: Die Delegation, die aus der WHO und Vertretern wichtiger Geberländer bestand, besuchte Afghanistan vom 10.-14. November 1997. Der Abschlußbericht der Delegation liegt der Bundesregierung vor. Er stellt fest, daß die Frauenpolitik der Taleban-Miliz negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Frauen in Kabul hat. Weiterhin bemängelt er verschiedene Aspekte der Arbeit der WHO in Afghanistan im Hinblick auf die Nichtdiskriminierung von Frauen. Der Bericht empfiehlt vor allem eine Personalaufstockung der WHO in Afghanistan, eine engere Abstimmung der WHO mit Gebern und anderen VN-Organisationen sowie die Erhebung von Daten zu der Frage, ob die Arbeit der WHO Frauen und Männern in Afghanistan gleichermaßen zugute kommt. Die Sonderberaterin für geschlechtsspezifische Fragen des VN-Generalsekretärs, Frau Angela King, hat sich in Begleitung von Vertretern verschiedener VN-Organisationen vom 12.- 24. November 1997 in Afghanistan aufgehalten. Frau King hat ausländische Geber einschließlich Deutschland am 22. November in Islamabad sowie am 3. Dezember im Rahmen des Afghanistan-Gebertreffens in New York über Ergebnisse ihrer Sondermission zur Lage der Frauen in Afghanistan unterrichtet. Ein Auszug ihres nach eigenen Angaben bislang noch nicht vollständig vorliegenden Delegationsberichts wurde den Gebern in New York vorgestellt. Ziel ihrer Reise sei es gewesen, konkrete Richtlinien für die Behandlung von Frauenfragen bei der humanitären Arbeit in Afghanistan zu entwickeln. Frau King empfiehlt einen auf die Realitäten der Projektarbeit in Afghanistan ausgerichteten pragmatischen Ansatz bei der Durchführung der Projekte auf der Linie der vom VN-Generalsekretär im Juni d.J. indossierten prinzipiengestützten VN-Strategie gegenüber den Taleban. Danach könne Projektarbeit in Bereichen fortgeführt werden, in denen zwar keine völlige Gleichbehandlung der Geschlechter, aber graduelle Fortschritte in diese Richtung oder Vermeidung direkter Diskriminierung möglich seien. Zu Frage 53: Die Bundesregierung hat vielfach und mit aller Deutlichkeit im Rahmen der Vereinten Nationen, der EU und in Gesprächen mit Taleban-Vertretern, darunter dem Taleban-Vize-Außenminister und Vize-Gesundheitsminister, Stellung zu den Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan bezogen und die Konfliktparteien nachdrücklich zur Einhaltung der Menschenrechte aufgefordert. Die internationalen Proteste, auch unsererseits, haben dazu beigetragen, daß Mädchen und Frauen wieder Zutritt zu Krankenhäusern in Kabul haben. Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, daß auch das faktische Bildungsverbot für Frauen im Gebiet der Taleban-Miliz aufgehoben wird. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1997 19099' Anlage 17 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 54 und 55): Auf welche Weise werden Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) in Rußland durch Institutionen der Bundesregierung vor und während ihres Auslandsaufenthaltes betreut? Hält die Bundesregierung es für verantwortbar, daß den Bundesprogrammlehrkräften während eines einjährigen Auslandsaufenthaltes keine Heimreise finanziert wird? Zu Frage 54: Bundesprogrammlehrkräfte, die für einen Einsatz in Rußland vorgesehen sind, werden vor ihrer Ausreise im Rahmen einer viertägigen Veranstaltung durch das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (BVA-ZfA) und den für den künftigen Einsatzort zuständigen Fachberater oder Koordinator in ihre Aufgaben eingewiesen. Unmittelbar nach Ankunft im Einsatzland findet ein einwöchiger Vorbereitungslehrgang statt, an dem der zuständige Fachberater oder Koordinator und örtliche Behördenvertreter beteiligt sind. Während ihres gesamten Aufenthaltes im Einsatzland werden Bundesprogrammlehrkräfte durch den Fachberater oder Koordinator sowie vor Ort eingesetzte Auslandsdienstlehrkräfte (Fachschaftsberater) betreut. Jährlich finden zwei einwöchige Fortbildungslehrgänge statt, die durch den zuständigen Fachberater oder Koordinator veranstaltet werden. Während ihrer gesamten Tätigkeit im Einsatzland werden Bundesprogrammlehrkräfte durch den Fachberater oder Koordinator, das Goethe-Institut und Inter Nationes mit Unterrichtsmaterialien versorgt. Zu Frage 55: Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Bundesprogrammlehrkräfte" erhalten Bundesprogrammlehrkräfte, die im Baltikum und in den neuen unabhängigen Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion eingesetzt sind, jährlich einen finanziellen Zuschuß zu den Fahrtkosten einer Heimaturlaubsreise. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 56 und 57): Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung von Präsident Boris Jelzin in Stockholm, die russischen Land- und Seestreitkräfte im Ostseeraum um mehr als 40 Prozent reduzieren zu wollen? Welche Auswirkungen kann nach Auffassung der Bundesregierung eine solche einseitige Reduzierung militärischer Potentiale durch die Russische Föderation für die KSE-Folgeverhandlung in Wien haben? Zu Frage 56: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die in der Ankündigung Präsident Jelzins liegende Bereitschaft. Da über diese allgemeine Ankündigung hinaus noch keine hinreichenden Einzelheiten bekannt sind, sieht sich die Bundesregierung zu einer umfassenden Bewertung dieser Initiative derzeit nicht in der Lage. Zu Frage 57: Da sich der KSE-Vertrag auf schwere Waffensysteme bezieht, wird die Ankündigung von Präsident Jelzin nur Auswirkungen haben, falls die Russische Föderation in Wien entsprechende konkrete Zahlen auf den Verhandlungstisch legt. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/9352 Frage 58): Was hat das für die spanische Insel Teneriffa zuständige deutsche Konsulat bisher unternommen, um dem vom zuständigen Gericht auf Teneriffa von verschiedenen, bereits 1986 erhobenen Vorwürfen in zwei erst sechs Jahre später, nämlich 1993, durchgeführten Prozessen freigesprochenen, jedoch nach mehrjährigem Arbeitsverbot vollkommen mittellosen deutschen Staatsbürger H.E.T. zu Schadensersatz für seine erlittene Untersuchungshaft und zur Wiedererlangung der 1986 von der Guardia Civil als vermeintliche „Hehlerware" beschlagnahmten Werkzeuge, Maschinen und des Hausinventars bzw. zu Schadensersatz hierfür zu verhelfen? Die Außenstelle der Botschaft Madrid in Teneriffa hat Herrn T., der seit 1974 auf Teneriffa wohnt und mit einer Spanierin verheiratet ist, wegen seiner Haftangelegenheit (1986) betreut. Wegen der beschlagnahmten und nicht zurückgegebenen Gegenstände hat Herr T. bei den spanischen Behörden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Er hat sich aber in diesem Zusammenhang nicht an die Außenstelle gewandt. Mit dieser hat er sich zuletzt 1991 in Verbindung gesetzt, wobei er sich lobend über seinen Anwalt geäußert hatte. Hinsichtlich der spanischen Ablehnung seines Antrags auf Haftentschädigung für die im ersten Strafverfahren erlittene mehrmonatige Untersuchungshaft wurde Herrn T. in einem Schreiben des Bundespräsidialamtes vom August 1997 neben der Konsultierung eines örtlichen Anwalts geraten, dem Auswärtigen Amt eine Kopie der spanischen negativen Entscheidung zukommen zu lassen, damit die Auslandsvertretung weitere Informationen zur Rechtslage einholen und Herrn T. unterstützen kann. Herr T. hat von diesem Angebot bisher keinen Gebrauch gemacht. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/9352 Frage 59): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die NATO nach wie vor auf der Suche nach einem neuen Standort für ihre derzeit in Brüssel angesiedelte Zentrale ist, und ist die Bundesregierung bereit, in diesem Zusammenhang als Alternative den Standort Bonn ins Spiel zu bringen, der dauerhaft bundespolitisches Zentrum für Verteidigungspolitik bleiben wird und dem gegenüber sich die Bundesregierung vertraglich verpflichtet hat, als Kompensation für den Weggang von Deutschem Bundestag und Teilen der Bundesregierung internationale Organisationen anzuwerben? Die NATO verhandelt zur Zeit mit der belgischen Regierung über eine räumliche Ausweitung des durch die neu hinzugekommenen Partnerschaftsaktivitäten und den bevorstehenden Beitritt neuer Mitglieder zu klein gewordenen NATO-Hauptquartiers in Evere/Brüssel. Die laufenden Untersuchungen beziehen nur den Raum Brüssel ein. Es trifft daher nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu, daß die NATO derzeit auf der Suche nach einem neuen Standort ist. Die Antwort auf den zweiten Teil der Frage erübrigt sich durch die Antwort auf den ersten Teil. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 60 und 61): Wie gedenkt die Bundesregierung, in Anbetracht des aufgrund der politischen Veränderungen und Sparzwänge offensichtlichen Reformbedarfes der Auswärtigen Kulturpolitik, die Arbeit der Mittlerorganisationen effizienter zu gestalten und die ministerielle Zuständigkeit zu konzentrieren? Durch welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung - angesichts der durch die anhaltende Schließung weiterer Goethe-Institute belegten Grenzen steuerfinanzierter Förderung der Auswärtigen Kulturpolitik - die Rahmenbedingungen für privatfinanzierte gemeinnützige Einrichtungen zu verbessern und die Bereitschaft zu stiften, zu vergrößern? Zu Frage 60: Die Auswärtige Kulturpolitik der Bundesregierung bedarf keiner grundlegenden Reform. Sie wurde und wird laufend sich verändernden politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und in der Welt angepaßt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Das Bild des vereinten Deutschland als Kulturnation in einer sich wandelnden Welt", BT-Drucksache 12/6504). Das Auswärtige Amt steht im permanenten Dialog mit den Mittlerorganisationen und den übrigen Ressorts, um den Einsatz der für die Auswärtige Kulturpolitik zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel so effizient wie möglich zu gestalten. Die Mittler haben in den letzten Jahren untereinander zahlreiche Ab- sprachen getroffen, in denen sie ihre Zuständigkeiten klarer abgegrenzt haben. Sie stimmen ihre Aktivitäten, einschließlich gemeinsamer Präsentationen im Internet, in der Vereinigung für Internationale Zusammenarbeit (VIZ) ab. Mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung kommen sie zu regelmäßigen Koordinationsgesprächen im „Operativen Gesprächskreis " unter Vorsitz des Auswärtigen Amts zusammen. In diesem und in anderen Gremien werden derzeit weitere Möglichkeiten geprüft, wie durch eine noch engere Abstimmung Synergien freigesetzt werden können und die Wirksamkeit der Auslandskulturarbeit zu erhöhen ist. Das Auswärtige Amt führt auch mit den übrigen Ressorts der Bundesregierung einen intensiven Meinungsaustausch über die Möglichkeiten, die Zuständigkeitsverteilung für einzelne Maßnahmen der Auswärtigen Kulturpolitik zu verbessern. Das Gespräch der Vertreter der Bundesregierung mit dem BT-Unterausschuß für Auswärtige Kulturpolitik am 12. November 1997 hat gezeigt, daß auf allen Seiten die Bereitschaft zu einer der Sache dienlichen Zusammenarbeit vorhanden ist. Zu Frage 61: Die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Einrichtungen sind schon seit vielen Jahren ständig verbessert worden und werden auch in Zukunft weiter verbessert werden. Dies gilt vor allem auf steuerlichem Gebiet und hier sowohl für die Besteuerung der gemeinnützigen Einrichtungen selbst als auch für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden beim Geber oder Stifter. Konkret ist geplant, das untergesetzliche Spendenrecht neu zu ordnen. Dabei soll vor allem das Durchlaufspendenverfahren als Voraussetzung für den Spendenabzug abgeschafft werden. Außerdem wird voraussichtlich die Höchstgrenze, bis zu der gemeinnützige Körperschaften ihre Überschüsse aus der Vermögensverwaltung einer freien Rücklage zuführen dürfen, angehoben werden. Dies ist ein Hauptanliegen der Stiftungen und gibt ihnen die Möglichkeit, den realen Wert ihres Vermögens ungeschmälert zu erhalten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 13/9352 Frage 64): Wie wird das Europarat-Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (Mehrstaaten-Übereinkommen) in der Bundesrepublik Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten in der Verwaltungspraxis umgesetzt? Das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 ist durch das Zustimmungs- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1997 19101* Besetz vom 29. September 1969 (BGBl. II S. 1953) in innerstaatliches Recht transformiert worden und erzeugt unmittelbare Rechtswirkungen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1980 - 1 B 836.80 -). Insbesondere verlieren nach Artikel 1 Abs. 1 des Übereinkommens volljährige Staatsangehörige einer Vertragspartei, die infolge einer ausdrücklichen Willenserklärung durch Einbürgerung, Option oder Wiedereinbürgerung die Staatsangehörigkeit einer anderen Vertragspartei erwerben, ihre vorherige Staatsangehörigkeit; die Beibehaltung der vorherigen Staatsangehörigkeit ist ihnen zu versagen. (Für Minderjährige sieht Artikel 1 Abs. 2, 3 des Übereinkommens eine eigene Verlustregelung vor.) Danach tritt automatisch der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ein, wenn auf Antrag die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erworben wird, der Kapitel I des Übereinkommens übernommen hat. Ebenso verlieren Angehörige dieser Vertragsstaaten, die in der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert werden, automatisch ihre Staatsangehörigkeit. Vertragsstaaten, die Kapitel I des Übereinkommens übernommen haben, sind Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich und Schweden; dagegen sind Großbritannien, Irland und Spanien lediglich Kapitel II des Übereinkommens, das Fragen der Wehrpflicht regelt, beigetreten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Selle (CDU/CSU) (Drucksache 13/9352 Fragen 65 und 66): Was unternimmt die Bundesregierung, um im Zuge der weiteren EU-Integration eine gerechte Lastenverteilung bei Flüchtlingsströmen nach Europa und damit zugleich eine größere Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland zu erreichen? Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die personelle und materielle Lastenteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Europa gestaltet werden? Zu Frage 65: Seit der Aufnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien im Jahr 1992 nimmt die Frage der Lastenteilung zwischen den europäischen Partnern eine herausragende Stellung in der Politik des Bundesministeriums des Innern ein. Insbesondere unter deutscher EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 1994 wurde dieses Anliegen den EU-Mitgliedstaaten in Brüssel mit Nachdruck vorgetragen. Auf Initiative der Bundesregierung hin beschloß der Rat am 25. September 1995 eine Entschließung zur Lastenverteilung hinsichtlich der Aufnahme und des vorübergehenden Aufenthalts von Vertriebenen und am 4. März 1996 eine Entschließung über ein entsprechendes Warn- und Dringlichkeitsverfahren. Allerdings enthalten diese Entschließungen weder eine rechtsverbindliche Pflicht zur Lastenteilung noch konkrete Verteilungsschlüssel. Daher verfolgt die Bundesregierung dieser Anliegen weiterhin. Zur Zeit wird ein Entwurf der Europäischen Kommission über die vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisenregionen beraten. Die Bundesregierung hat klargestellt, daß sie einer europäischen Regelung über den vorübergehenden Schutz bei Massenfluchtbewegungen nur zustimmen wird, wenn diese eine befriedigende Regelung zur europäischen Lastenteilung enthält. Zu Frage 66: Im Vordergrund einer Lastenteilung muß eine personelle Lastenteilung stehen. Ein finanzieller Ausgleich für die Mitgliedstaaten, die überproportional viele Flüchtlinge aufnehmen, reicht nicht aus. Eine Überlastung der Aufnahmekapazitäten und Aufnahmefähigkeit der Bundesrepublik Deutschland kann nur vermieden werden, wenn alle Mitgliedstaaten gemäß noch im einzelnen näher festzulegenden Kriterien bereit sind, Flüchtlinge aufzunehmen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung könnten folgende Kriterien maßgeblich sein: - Bevölkerungszahl - Größe des Staatsgebiets - Bruttoinlandsprodukt. Dabei könnten besondere außen- und sicherheitspolitische Leistungen der Mitgliedstaaten in dem Herkunftsland der Flüchtlinge, die zur Eindämmung der Flüchtlingssituation beitragen, bei der Festlegung der Quote in Anrechnung gebracht werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/9352 Frage 67): Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, auch zukünftig für den Verteidigungsfall Ausweichmöglichkeiten der Unterbringung für die Verfassungsorgane des Bundes zu unterhalten? Das Bundeskabinett ist der Auffassung, daß auf den Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes in Marienthal verzichtet werden kann. Die Bedingungen, unter denen die Anlage konzipiert und erbaut worden ist, bestehen heute nicht mehr. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Lage und der Kosten-/Nutzenabwägung ist die Anlage Manenthal entbehrlich. Die Bundesregierung sieht angesichts der gegenwärtigen außen- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen keine Notwendigkeit, einen mit hohen Kosten verbundenen Ausweichsitz vorzuhalten. Der Bundesminister des Innern ist in der Kabinettsitzung am 9. Dezember 1997 beauftragt worden, die anderen Verfassungsorgane über dieses Ergebnis zu unterrichten und das weitere Verfahren zu erörtern. Zur ergänzenden Information lege ich einen Abdruck des Entwurfs einer Presseerklärung des BMI nach Kabinettentscheidung am 9. Dezember 1997 bei. Presseerklärung Das Bundeskabinett ist in der heutigen Kabinettsitzung zu der Auffassung gelangt, daß auf den Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes in Marienthal verzichtet werden kann. Der Ausweichsitz ist in den 60er Jahren zu Zeiten des Kalten Krieges eingerichtet worden. Er sollte die Verfassungsorgane des Bundes in einem Verteidigungsfall vor feindlichen Waffenwirkungen schützen und so die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sichern. Die Bedingungen, unter denen die Anlage konzipiert und erbaut worden ist, bestehen heute nicht mehr. Die Anlage entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik; das gilt insbesondere für den Brandschutz. Eine baufachliche Untersuchung hat ergeben, daß für eine umfassende Renovierung der technischen Einrichtungen ein dreistelliger Millionenbetrag notwendig wäre. Eine Sanierung der Anlage würde mindestens zehn Jahre in Anspruch nehmen. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Lage und der Kosten-/ Nutzenabwägung ist die Anlage Marienthal entbehrlich. Der Bundesminister des Innern ist beauftragt worden, die anderen Verfassungsorgane über dieses Ergebnis zu unterrichteten und das weitere Verfahren zu erörtern. Der Bundesminister des Innern wird gemeinsam mit den übrigen Bundesressorts dafür Sorge tragen, daß das in der Dienststelle Marienthal künftig nicht mehr benötigte Personal sozialverträglich anderweitig untergebracht werden kann. Diese Aufgabe wird nicht leicht zu bewältigen sein. Der Bundesminister des Innern wird aber alle Instrumentarien ausschöpfen, um für die Betroffenen zu sozialverträglichen Lösungen zu kommen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Hilsberg (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 68 und 69): Wie verträgt sich der angekündigte degressive Rückgang des Bundesanteils an der Stiftung des sorbischen Volkes mit der Erfüllung ihrer Aufgaben im bisherigen Umfang angesichts der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zu der im Protokoll zum Einigungsvertrag, Punkt 14, Nr. 2, genannten Gewährleistung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur und Tradition, auch nach dem Jahr 2000? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß es dem Ansehen Deutschlands bei den Nachbarländern und ferner bei den ost- und südosteuropäischen Staaten schadet, wenn die Bundesregierung einerseits die Förderung der deutschen Minderheiten dort einfordert, gleichzeitig aber die finanzielle Ausstattung und damit die Garantie für den Schutz der sorbischen Minderheit in Deutschland reduziert? Zu Frage 68: Die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur und der sorbischen Traditionen werden gemäß Protokollnotiz Nr. 14 zu Artikel 35 des Einigungsvertrages durch die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet, ohne daß hierdurch die grundgesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern berührt wird. Die kulturellen Einrichtungen der Sorben sind seit 1991 aus Bundesmitteln und aus Mitteln der Länder Brandenburg und Sachsen über die im selben Jahr errichtete sächsische Stiftung für das sorbische Volk finanziell unterstützt worden, wobei der Bund bisher unbeschadet der vorrangigen verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder für das sorbische Volk drei Sechstel der jährlich notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt hat. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die Länder entsprechend ihren verfassungsmäßigen Verpflichtungen nunmehr nachhaltiger als der Bund an dem Erhalt der kulturellen Einrichtungen der Sorben finanziell beteiligen müssen. Hierzu liegt den Ländern seit Januar 1997 der Entwurf eines gemeinsamen Finanzierungsabkommens vor. Zu Frage 69: Die Bundesregierung teilt die in der Frage zum Ausdruck kommende Einschätzung nicht. Sie ist vielmehr der Auffassung, daß die notwendige finanzielle Ausstattung der Stiftung für das sorbische Volk auch bei einer Reduzierung der Bundesförderung gewährleistet werden kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß die Länder Brandenburg und Sachsen künftig ihren verfassungsmäßigen Verpflichtungen verstärkt nachkommen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Christian Schwarz-Schilling (CDU/CSU) (Drucksache 13/9352 Fragen 70 und 71): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Pläne auf Bundesebene, auf Landesebene und länderübergreifend zur Vermeidung von Abschiebehaft und zur Verkürzung der Dauer der Abschiebehaft entwickelt und umgesetzt werden, und in welchem Verhältnis dazu steht die Praxis in Gemeinden, sog. Sammelabschiebungen vorzunehmen, indem Ausländer, die bereit sind freiwillig auszureisen und die von ihrem Herkunftsland - in diesem Fall die ehemalige Republik Jugoslawien - Aufnahmebescheinigungen nur extrem zögerlich oder teils gar nicht erhalten, von den hiesigen Ausländerbehörden in Gewahrsam genommen und gesammelt werden, bis die Aufnahmebescheinigungen genügend vieler vorliegen und diese dann gemeinsam abgeschoben werden mit allen damit verbundenen Repressalien und europaweiten Nachteilen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Ausländerbehörden verpflichtet sind, ausreisepflichtige Ausländer über die geltenden Abschiebungshaftbestimmungen, insbesondere die Abschiebungshaftgründe zu belehren (Rechtsgrundlage?) - z. B. bei der Androhung der Abschiebung -, und erfolgt die Belehrung schriftlich? Zu Frage 70: Abschiebungshaft ist bei Vorliegen der in § 57 Ausländergesetz genannten Voraussetzungen anzuordnen. Sie ist zeitlich beschränkt und nicht länger zulässig, als unbedingt nötig. Die Bundesregierung hat keine Informationen, die Anlaß zu Zweifeln an der gesetzeskonformen Durchführung des Ausländergesetzes durch die gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes zuständigen Länder geben könnten. Hier sind auch keine Pläne zur Änderung des § 57 AuslG bekannt. Bisher läßt die Bundesrepublik Jugoslawien Personen, für die ein Rückübernahmeersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens gestellt wurde, nur im Rahmen dieses Verfahrens einreisen. Die Durchführung der Abschiebung erfolgt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß auch Personen, die freiwillig ausreisen wollen, dies aber wegen des von der Bundesrepublik Jugoslawien geforderten Verfahrens nicht können, von den zuständigen Länderbehörden in Abschiebehaft genommen werden. Zu Frage 71: Wenn ein ausreisepflichtiger Ausländer seiner Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommt, wird sie im Wege der Abschiebung durchgesetzt. Auf diese Rechtsfolge für nichtgesetzeskonformes Verhalten wird der Betroffene in der Abschiebungsandrohung hingewiesen. Mit welchen der durch das Gesetz bereitgestellten Mitteln die angedrohte Sanktion durchgesetzt wird, bedarf vorab keiner Ankündigung. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 72 und 73): Welche Konzeption verfolgt die Bundesregierung generell zum Zwecke der Belegung von leerstehenden Wohnungen, die sich im Eigentum des Bundes befinden, und welche Pläne verfolgt sie insbesondere mit rund 240 derzeit leerstehenden Wohnungen in Stetten a.K.M. (Baden-Württemberg), vor dem Hintergrund der dort vorgesehenen Renovierungen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es generell sinnvoll ist, leerstehende Wohnungen, wo möglich, mit Bundeseinrichtungen und Bundesbediensteten zu belegen, und weshalb beabsichtigt die Bundesregierung in Anbetracht der Leerstände der Wohnungen in Stetten a.K.M., im wenige Kilometer entfernten Sigmaringen Wohnraum für den Bereich der Zollschule des Bundes zu errichten, anstatt zu diesem Zwecke den leerstehenden Wohnraum zu nutzen? Zu Frage 72: Bundeseigene Wohnungen, die nach Wegfall des Bedarfs der Streitkräfte infolge der Truppenreduzierung leer stehen, wird der Bund nur insoweit behalten, als sie auf Dauer für Zwecke der Wohnungsfürsorge benötigt werden und hierfür mit einem angemessenen Aufwand hergerichtet werden können. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, strebt der Bund den alsbaldigen Verkauf der entbehrlichen Wohnungen an. Für die nach Abzug der französischen Streitkräfte leerstehenden Wohnungen in Stetten am kalten Markt besteht auf Dauer kein Bundesbedarf. Im Gegensatz zu den anderen durch den Truppenabzug freigewordenen Wohnungen ist bei den Wohnungen in Stetten am kalten Markt lagebedingt nur mit einer geringen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt zu rechnen. Außer den bundeseigenen stehen auch private Wohnungen in Stetten am kalten Markt leer. Die Gemeinde wird deshalb in Zusammenwirkung mit der Bundesvermögensverwaltung ein Verwertungskonzept erarbeiten. Grundlage soll ein von der Gemeinde mit finanzieller Unterstützung des Landes und des Bundes in Auftrag gegebener derzeit laufender Ideenwettbewerb sein. Eine Gesamtaussage, ob und in welchem Umfang die Liegenschaften künftig Wohnzwecken dienen werden, ist angesichts der Wohnungsmarktlage nicht möglich. An einigen kleineren Mehrfamilienhäusern werden derzeit Renovierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Erstinstandsetzung beschränkt sich aber auf jene Gebäude, in die Mieter aus zwei dort gelegenen stark sanierungsbedürftigen bundeseigenen Hochhäusern des Allgemeinen Grundvermögens mit ihrem Einverständnis umgesetzt werden sollen. Dies entspricht einem ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde, die darüber hinaus erreichen möchte, daß die nach der Umsetzung leerstehenden Hochhäuser abgebrochen werden. Die Zollverwaltung nutzt seit Anfang Dezember 1997 vier Wohnblocks mit 48 Wohnungen und das ehemalige französische Schulgebäude mit 3 Lehrsälen zur Unterbringung und Ausbildung von Lehrgangsteilnehmern des Bildungszentrums Sigmaringen. Die Renovierungen beschränkten sich in den Wohnungen auf Schönheitsreparaturen, die von den Haushandwerkern des Bildungszentrums provisorisch hergerichtet wurden. Zur Überbrückung eines in Sigmaringen entstandenen Kapazitätsengpasses ist die Nutzung auf 3 Jahre befristet. Zu Frage 73: Eine Belegung leerstehender bundeseigener Wohnungen mit Bundesdienststellen und Bundesbediensteten kann dann sinnvoll sein, wenn ein bisher nicht gedeckter Bedarf zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes bzw. zu Wohnungsfürsorgezwecken besteht. Die Liegenschaften müssen außerdem für die künftige Nutzung nach Lage und Zuschnitt geeignet sein und mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand hergerichtet werden können. Die vorübergehende Auslagerung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des Bildungszentrums Sigmaringen nach Stetten am kalten Markt ist eine Notlösung zur Überbrückung von Engpässen bei den Ausbildungs- und Unterbringungskapazitäten im Bildungszentrum. An eine Auslagerung auf Dauer ist nicht gedacht, weil die Unterbringung von Lehrgangsteilnehmern an verschiedenen Orten erhebliche organisatorische und personelle Probleme mit sich bringen würde, die nur für einen kurzen Zeitraum hingenommen werden können. Eine ständige Nutzung von Teilen der Liegenschaft in Stetten am kalten Markt kann auch deshalb nicht in Betracht gezogen werden, weil sich die für die Aus- und Fortbildung im Grenzzolldienst erforderlichen - überwiegend technischen - Einrichtungen in Sigmaringen befinden und sich eine gleichartige Ausstattung in Stetten am kalten Markt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verbietet. Im Bundesministerium der Finanzen werden Überlegungen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Bildungszentrum Sigmaringen angestellt, um den Ausstattungsstandard der derzeitigen Unterbringung in Zweibettzimmern dem der anderen Bildungszentren der Bundesfinanzverwaltung in Münster/Westfalen und Plessow bei Potsdam mit einer Unterbringung vorwiegend in Einzelzimmern anzupassen und dabei die Gesamtkapazität von 420 auf 500 Plätze etwas aufzustocken. Dafür wäre es notwendig, zusätzliche Unterkunftsgebäude zu errichten. Ob und gegebenenfalls wann eine solche Maßnahme in den Bundeshaushalt eingestellt werden kann, wird im BMF zur Zeit geprüft. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 74 und 75): Treffen Äußerungen des Staatssekretärs des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Otto Ebnet, vom 24. November 1997 vor dem Privatisierungsausschuß des Schweriner Landtages zu, wonach bis 31. Dezember 1995 bei einem frühzeitigen Scheitern der Werftenprivatisierung eine Zurücknahmeverpflichtung der Meerestechnikwerft in Wismar (MTW) und der Volkswerft in Stralsund (VWS) durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) bestanden hat? Inwieweit sind in den Verträgen über die Privatisierung der MTW und der VWS entsprechende Rücknahmeverpflichtungen festgelegt worden, und waren diese Verpflichtungen der Grund dafür, daß die Bundesregierung und die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern durch die BvS nicht rechtzeitig und umfassend über das tatsächliche Ausmaß der Finanzkrise der Bremer Vulkan-Verbund AG und über die zweckentfremdete Verwendung von öffentlichen Fördermitteln, die für die Ostwerften bestimmt waren, unterrichtet wurden? Zu Frage 74: Die Verträge über die Privatisierung der MTW und der VWS enthalten keine Verpflichtungen der Treuhandanstalt bzw. der BvS, die privatisierten Unternehmen zurückzunehmen, auch nicht für den Fall der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Investoren. Auch wurde zugunsten der Investoren kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart; solche Rechte wurden vielmehr ausgeschlossen. Zu Frage 75: Der Vertrag sieht eine Rückabwicklung lediglich für den Fall vor, daß Dritte vermögensrechtliche Ansprüche erfolgreich durchsetzen und keine anderweitige, den Interessen aller Parteien Rechnung tragende Anpassung des Vertrages auf dem Verhandlungswege erfolgen kann. Diese Voraussetzungen lagen jedoch zu keinem Zeitpunkt vor. Ferner enthält der VWS-Privatisierungsvertrag aufgrund der Bestimmungen des § 8 Abs. 3 Investitionsvorranggesetz ein Rücktrittsrecht der THA für den Fall, daß die innerhalb von 2 Jahren nach Wirksamwerden des Vertrages zugesagten Investitionen nicht durchgeführt sind oder hiervon wesentlich abgewichen wird. Diese Voraussetzungen lagen ebenfalls zu keinem Zeitpunkt vor. Vor diesem Hintergrund ist für mich kein Interesse der BvS erkennbar, die Bundesregierung und die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht rechtzeitig und umfassend über das Ausmaß der Finanzkrise der Bremer Vulkan Verbund AG und über die zweckentfremdete Verwendung von öffentlichen Fördermitteln, die für die Ostwerften bestimmt waren, zu unterrichten. Im übrigen werden diese Vorwürfe zur Zeit vom 2. Untersuchungsausschuß „DDR-Vermögen" umfassend geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 13/9352 Fragen 76 und 77): Welche sachlichen Gründe gibt es für die Auslagerung der Bundesvermögensverwaltung sowie der Bundeskasse oder Oberfinanzdirektion Nürnberg nach München? Welche organisatorischen und finanziellen Auswirkungen haben die beabsichtigten Maßnahmen im Vergleich bei einer Konzentration aller Abteilungen in Nürnberg? Zu Frage 76: Für die Wahl Münchens als Standort für die künftige Bundesvermögensabteilung im Freistaat Bayern sprechen folgende sachliche Gründe. Wie schon auf Ihre schriftlichen Fragen Nrn. 115 und 116 für November 1997 ausgeführt, ergeben Größe und Anzahl der Liegenschaften in den Oberfinanzbezirken München und Nürnberg ein deutliches Übergewicht für München: Die Bundesvermögensabteilung der OFD München betreut rund 10 300 Wohnungen, die OFD Nürnberg rund 2200 Wohnungen. Als wichtige Konversionsfälle, die noch abzuwikkeln sind, haben die Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg dem Bundesministerium der Finanzen mit Stand Ende Oktober 1997 für München 55 Fälle und für Nürnberg 28 Fälle gemeldet. Die Flächen des Liegenschaftsbestandes im Allgemeinen Grundvermögen sind im Bereich der Oberfinanzdirektion Nürnberg mit rund 8 500 ha höher als in München mit rund 4 000 ha. Dies wird sich aber in naher Zukunft umkehren, wenn der Truppenübungsplatz Wildflecken mit rund 5 400 ha von der Bundeswehr übernommen wird und damit aus dem Liegenschaftsbestand der Oberfinanzdirektion Nürnberg ausscheidet. Auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 7. Februar 1996 sollen auch der Personalbestand und die Anzahl der Bundeskassen unter Einbeziehung der Bundeswehrkassen um etwa ein Drittel verringert werden. Endgültige Standortfestlegungen zu den Bundeskassen können nur im Zusammenhang mit den Standortentscheidungen bezüglich der Bundesabteilungen getroffen werden. Zu Frage 77: Um Mißverständnissen vorzubeugen, lassen Sie mich zunächst ausführen, daß die Umsetzung des Straffungskonzepts mittelfristig zu einer dauerhaften Effizienzsteigerung und zur Leistungsoptimierung in der Mittelinstanz der Bundesfinanzverwaltung führt. Der - einmalige - organisatorische und finanzielle Aufwand zur Zusammenlegung der Bundesvermögensabteilungen in Bayern wäre bei einer Standortentscheidung für Nürnberg höher als bei einer Standortentscheidung für München. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß die Anzahl der Umzugsbetroffenen bei einer Verlagerung nach München geringer gehalten werden kann, als bei einer Zusammenlegung am Standort Nürnberg. Wie ich bereits ausgeführt habe, sprechen darüber hinaus auch sachliche Gründe für eine Zusammenlegung der Bundesvermögensabteilung in München. Vor diesem Hintergrund muß ein eventueller Mehraufwand, der dadurch entstehen würde, daß durch eine Ansiedlung der Bundesabteilungen an zwei verschiedenen Standorten nicht alle möglichen Synergieeffekte in optimaler Weise genutzt werden können, hingenommen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich rufe die Fragen 11 und 12 des Abgeordneten Jann-Peter Janssen auf:
    Welche Zahlen liegen der Bundesregierung darüber vor, in welcher Höhe seit dem 1. Oktober 1996 in Reha-Einrichtungen, Kurmittelbetrieben und abhängigen Einrichtungen (Übernachtungsgewerbe, Gaststätten, Einzelhandel) in Kurorten und Heilbädern Arbeitsplätze verlorengegangen sind?
    In welcher Höhe mußte für die in diesen Einrichtungen arbeitslos gewordenen Personen Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet werden?


Rede von Rudolf Kraus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Bundesanstalt für Arbeit führt keinerlei Statistiken zur Arbeitsmarktsituation speziell im Bereich der Reha-Kliniken und Kurbetriebe; ich sagte dies schon im Verlauf der Diskussion. Es ist daher nicht möglich, festzustellen, wieviel Personen seit dem 1. Oktober 1996 in RehaEinrichtungen, Kurmittelbetrieben und abhängigen Einrichtungen in Kurorten und Heilbädern ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Zur zweiten Frage: Da die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen nicht zu ermitteln ist, lassen sich logischerweise auch keine Angaben über die konkreten Kosten machen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Janssen stellt keine Zusatzfrage.

    (Karin Rehbock-Zureich [SPD]: Zu den Fragen 11 und 12 möchte ich Zusatzfragen stellen!)

    - Gut. Bitte!