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    Plenarprotokoll 13/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18937 A Tagesordnungspunkt VI: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsgesetz 1998) (Drucksachen 13/8200, 13/8883, 13/ 9001 bis 13/9025, 13/9026, 13/9027) . . 18937 B in Verbindung mit Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsjahr 1997) (Drucksachen 13/ 8199, 13/8803, 13/9029) 18937 B in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1993 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1993) - zu der Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 1995 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1993) (Drucksachen 13/687, 13/2600, 13/7215) . 18937 B in Verbindung mit Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1997 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1995 und 1996) (Drucksache 13/ 8550) 18937 C in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1996 (Drucksachen 13/6928, 13/8758) . . . 18937 D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . . 18938 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 18943 C, 18947 A Karl Diller SPD 18946B, 18959 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18947 B Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. . . 18949 A Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. . . . . . 18950 C Dr. Christa Luft PDS 18950 D, 18960 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 18952 D Karl Diller SPD 18953 C, 18954 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18957 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 18958 B Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) 18961 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 18961 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD (zur GO) 18962 C Dr. Gregor Gysi PDS (zur GO) 18962 D Namentliche Abstimmung 18960 D Ergebnis 18963 A Tagesordnungspunkt VII: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksachen 13/7274, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes über die Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/7425, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Energiewirtschaft (Drucksachen 13/ 5353, 13/9211) ............ 18966 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Neuordnung und Demokratisierung der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/8553, 13/9211) 18966 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt VIII: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/5357 (neu), 13/9205) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/2684, 13/9205) ... 18966 B Gunnar Uldall CDU/CSU 18966 C Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 18969C, 18978 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD 18970 A Jürgen Türk F.D.P 18973 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18973 D Gunnar Uldall CDU/CSU 18976 B Paul K. Friedhoff F.D.P 18977 B Rolf Köhne PDS 18979C, 18992 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18980 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18983 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 18985 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18986 C, D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18987 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 18987 D Christian Müller (Zittau) SPD 18989 A Ulrich Petzold CDU/CSU 18990 B Gert Willner CDU/CSU 18990 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18992 C Namentliche Abstimmung 18993 B Ergebnis 18994 D Tagesordnungspunkt IX: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Drucksachen 13/8962, 13/9252) 18997 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 18997 D Hans-Joachim Hacker SPD 18999 A Markus Meckel SPD 18999 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 18999 C, 19008 D Otto Kretschmer, Minister (Thüringen) . 19000 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19001 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . 19002 D Dr. Klaus Röhl F.D.P. ... 19003 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 19004 C Dr. Willfried Penner SPD . . . 19004 D, 19008 A Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 19006 B Dr. Gregor Gysi PDS 19007 A Rolf Schwanitz SPD 19008 B Horst Eylmann CDU/CSU 19009 B Dr. Gregor Gysi PDS (Erklärung nach § 31 GO) 19010 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 19011 B Jürgen Koppelin F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 19012 A Nächste Sitzung 19012 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19013' A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19014* A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) ... 19014* B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht SPD 19014* D Hans-Joachim Hacker SPD 19015* A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19015* C Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch . . . 19015* D Anlage 8 Amtliche Mitteilungen 19016* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1997 18937 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Beginn: 8.00 Uhr
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    ') Anlage 6 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 28. 11. 97 * Beck (Bremen), BÜNDNIS 28. 11. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 28. 11. 97 Dreßler, Rudolf SPD 28. 11. 97 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 28. 11. 97 Hempelmann, Rolf SPD 28. 11. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 28. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 28. 11. 97 Kröning, Volker SPD 28. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 28. 11. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 28. 11. 97 Otto Marx, Dorle SPD 28. 11. 97 Reschke, Otto SPD 28. 11. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Scheel, Christine BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schenk, Christina PDS 28. 11. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 28. 11. 97 ** Brigitte Schultz (Everswinkel), SPD 28. 11. 97 Reinhard Stübgen, Michael CDU/CSU 28. 11. 97 Terborg, Margitta SPD 28. 11. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Den Änderungsantrag auf Drucksache 13/9283 von Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf zur Anlagen zum Stenographischen Bericht „Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" werden wir ablehnen. Der Änderungsantrag der Koalition zum Stromeinspeisungsgesetz sieht vor, vor Erreichen des sog. „zweiten 5 %-Deckels" die Auswirkungen der Härteklausel in einem Bericht des Bundesministers für Wirtschaft zu überprüfen, damit rechtzeitig eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird. Wir gehen auch und insbesondere nach dem Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 26. November 1997 an den Kollegen Austermann davon aus, daß „eine andere Ausgleichsregelung" bewirken soll, daß die Kosten für regenerative Energien breiter verteilt und ausgeglichen, d. h. somit bestehende einseitige Belastungen gemindert werden oder entfallen sollen und damit dann die sog. „2. Deckelung" nicht zu einem Stopp beim Ausbau von regenerativen Energien, insbesondere der Windkraft führen wird. Somit gibt es für uns keinen Anlaß, dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Ich stimme diesem Gesetz zu, weil es nach langen Beratungen einen tragfähigen Kompromiß zur Reform des Energiewirtschaftsrechts darstellt. Alle Versuche, zu Einschränkungen bei der Einspeisevergütung zu kommen, konnten auch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens abgewendet werden. Das erfolgreiche Stromeinspeisungsgesetz hat den regenerativen Energien einen gewaltigen Schub gegeben. Es hat auch zu neuen Arbeitsplätzen in zukunftsfähigen Technologien geführt. Mit diesem Gesetz wird die Zielsetzung einer ökologischen Marktwirtschaft gerade auch im Vorfeld der Klimaschutzkonferenz in Kioto weiterhin umgesetzt. Die 5 %-Deckelung für regenerative Energie halte ich allerdings weiterhin für problematisch. Diese von rotgrünen Landesregierungen über den Bundesrat in die Beratungen eingebrachte Regelung darf nicht zu Beschränkungen für regenerative Energien führen. Ich stimme dem Gesetz zu, weil in § 4 Abs. 4 geregelt ist, daß rechtzeitig über die Auswirkung der Härteklausel, spätestens im Jahr 1999, dem Deutschen Bundestag berichtet wird, um eine andere Ausgleichsregelung zu finden. Ich stimme dem Gesetz zu, weil aus den Begründungen und Beratungen des Wirtschaftsausschusses sowie aus dem Redebeitrag des Berichterstatters Dr. Peter Ramsauer deutlich geworden ist, daß ein zweiter Deckel auf keinen Fall zuschnappen kann, sondern daß vorher durch den Gesetzgeber eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird, das heißt, daß der weitere Ausbau regenerativer Stromerzeugung auf der Basis gesetzlicher Energievergütung durch etwaige Deckel nicht behindert wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Das neue Energiewirtschaftsrecht, das wir in der jetzt zur Abstimmung stehenden Fassung insgesamt unterstützen, enthält in Art. 3 § 4 auch Präzisierungen zur „Härteklausel" des Stromeinspeisungsgesetzes. Die darin enthaltene Bestimmung, nach der die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für Strom aus regenerativen Quellen entfällt, wenn bei dem aufnehmenden EVU die 5 %-Grenze erreicht und kein vorgelagerter Netzbetreiber vorhanden ist, lehnen wir aber ab, weil wir darin einen Widerspruch zu dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel sehen, regenerative Energien verstärkt zum Einsatz zu bringen. Die Zusage der Bundesregierung, in diesen Fällen rechtzeitig für eine befriedigende Lösung sorgen zu wollen, reicht nicht aus, weil Problemfälle schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auftreten können. Damit entsteht Rechtsunsicherheit, die sinnvolle Investitionen in Anlagen für regenerative Energien behindert, so z. B. bei Biomasse, die - was wir sehr begrüßen - durch die gesetzliche Neuregelung voll in das Stromeinspeisungsgesetz einbezogen ist. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich nur deswegen zustimmen, weil es in den Beratungen erhebliche Verbesserungen gegeben hat, die insbesondere auch die Belange der Gemeinden und des ländlichen Raumes berücksichtigen. Dadurch ist nicht mehr die Gefahr gegeben, daß der gegebenenfalls kommende Preiskampf auf Kosten der ausgedünnten Gebiete ausgetragen wird, sondern weiterhin auch für die ländlichen Gebiete tragbare und vernünftige Preise für die Verbraucher zu erwarten sind. Inwieweit die relativ hohen Einspeisungspreise, die auch bei Windkrafträdern nicht gemindert sind, zu einer Flut von häßlichen und die Landschaft verschandelnden Windkrafträdern führt, bleibt abzuwarten. Hier appelliere ich an die Verantwortung von Kreisen und Gemeinden, mit der Landschaft pfleglich umzugehen und nicht jedem Profitstreben, insbesondere in den nördlichen Küsten- und Bundesländern, zu opfern. Es wäre schlimm, wenn dort ganze Landstriche durch die bis zu 100 m hohen Masten und Flügelräder ihre Eigenart verlieren oder auch jeder Berggipfel im mittleren und südlichen Deutschland anstelle von Bäumen oder Felsen ein Windkraftrad als Wahrzeichen aufzuweisen hat. Die Verbraucher dürfen bei allem nicht übersehen, daß sie letztlich die hohen Einspeisungskosten zu bezahlen haben und zusätzlich die Betreiber über Steuervorteile zu Steuerminderungseinnahmen beitragen. Ob hier letztlich die Kosten-Nutzen-Relation eingehalten wurde, wird die Zukunft zeigen. Für die Energieunternehmen ist durch die Kappungsgrenze die Wirtschaftlichkeit gesichert. Nur dadurch können sie auch die Verpflichtungen zur flächendeckenden Versorgung übernehmen. Bei allem Bestreben zur Liberalisierung und der damit erwarteten Kostensenkung darf die nachhaltige Sicherung der Bevölkerung mit Energieversorgung nicht vergessen werden. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht (SPD): Ich werde in der zweiten und dritten Beratung dem von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsvorschriften - Drucksache 13/8962- zustimmen, obwohl ich weiterhin schwere Bedenken gegen den Entwurf geltend machen muß. Ich bin nicht der Auffassung, daß eine dritte Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist dem Rechtsfrieden in den neuen Bundesländern dienlich ist. Verjährungsfristen sollten nicht laufend zur Disposition gestellt werden, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Solche vermag ich bei der Verfolgung der Regierungskriminalität aus der DDR-Ara nicht zu erkennen, da die Zahl der Strafanzeigen denkbar klein war und ist, eine weitere Steigerung nicht zu erwarten ist, die vom Grundgesetz vorgegebenen Restriktionen bei der Verfolgung des DDR-Unrechts unüberwindbare Grenzen bei seiner Verfolgung ziehen, die Beweislage häufig nicht ausreichend und damit die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen verschwindend gering ist. Hingegen halte ich eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung für die Vereinigungskriminalität für angezeigt. Die Begrenzung der Ermittlungskapazität hat dazu geführt, daß heute noch ein erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, dessen Befriedigung nicht nur strafrechtlich relevant ist, sondern auch dazu beitragen wird, einen erheblichen Teil des veruntreuten Vermögens wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. In Abwägung dieser Umstände habe ich mich entschlossen, mit Bedenken der Verlängerung der Verjährungsfrist doch meine Zustimmung zu geben. Hans-Joachim Hacker (SPD): Dem Gesetzentwurf kann ich nicht zustimmen. Für meine Entscheidung sind insbesondere folgende Gesichtspunkte maßgeblich: Erstens. Verjährung ist ein Rechtsinstitut von hohem rechtsstaatlichen Wert, das nicht beliebig zur Disposition gestellt werden darf. Die 1993 erfolgte Fristverlängerung war notwendig und richtig. Die damals richtigen Argumente für eine Fristverlängerung treffen heute weitestgehend nicht mehr zu. Zweitens. Der Rückstand in der Aufdeckung und Verfolgung der genannten Straftaten resultiert heute insbesondere aus der unzureichenden Personal- und Sachausstattung der Berliner Strafverfolgungsbehörden. Daraus die Notwendigkeit einer Verlängerung von strafrechtlichen Verjährungsfristen abzuleiten, ist verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Drittens. Mit immer größer werdendem Abstand zum Tatzeitpunkt ergeben sich auch immer größere Schwierigkeiten in der Beweisführung. Strafverfolgungsbehörden werden durch die weitere Verlängerung der Verjährungsfrist zunehmend mit Vorgängen konfrontiert, die sie nicht hinreichend aufklären, geschweige denn die Täter gerichtlich zur Verantwortung ziehen können. Dies führt auch zur Verschwendung von Ressourcen, die effektiver bei der Bekämpfung aktueller Straftaten eingesetzt werden könnten. Viertens. Die erneute Fristverlängerung schreibt die Rechtsungleichheit in Ost und West auf Jahre fort und diskreditiert dadurch den Rechtsstaat im Bewußtsein insbesondere vieler Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern. Fünftens. Entgegen den Behauptungen von Befürwortern der Fristverlängerung schafft die vorgesehene Regelung nicht mehr Gerechtigkeit für die Opfer von Unrechtshandlungen der DDR. Im Gegenteil muß bei diesen der Eindruck einer Alibifunktion für unzureichende Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen entstehen. Sechstens. Die vorgesehene Regelung trägt nicht dem Erfordernis Rechnung, für das gesamte Bundesgebiet einheitlich verlängerte Fristen bei der Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten festzulegen, die die besonderen Begehungsformen und die damit in Zusammenhang stehenden komplizierten Bedingungen bei der Aufdeckung und Verfolgung dieser Straftaten berücksichtigen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Bundestagsfraktion wurde im Gesetzgebungsverfahren leider abgelehnt. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Vor vier Jahren habe ich in einer Erklärung vor diesem Hause bereits die heutige Debatte vorausgesehen. Damals sagte ich, daß wir im Deutschen Bundestag die Problematik der Verjährung bereits kannten, als wir den Verjährungsbeginn 1991 auf den 3. Oktober 1990 festsetzten, eine Verlängerung wegen der Überlastung der Justiz fast nichts bringt, wir in vier Jahren - so wie heute - wieder vor demselben Problem stehen und daß es 1997 unendlich viele nicht gesühnte Taten gibt und wiederum eine Verjährungsdebatte beginnt. Die unglückseligen Verjährungsdebatten zu NS-Verbrechen haben genauso wenig den gewünschten Erfolg gebracht wie der Verjährungsbeschluß von 1993, und auch heute muß man kein Prophet sein, um zu wissen, daß wir im Jahre 2000 vor derselben Debatte stehen werden. Ich verstehe die Bedenken derjenigen, die unter den Straftaten der SED-Diktatur gelitten haben, aber Verjährung ist auch ein Rechtsgut, an das wir uns halten sollten, und ich bin sicher, wenn wir zum 3. Oktober 1990 eine Amnestie für alle die Straftaten beschlossen hätten, z. B. für Taten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, dann hätten wir wirklich dem Rechtsfrieden gedient, und es gäbe Sie meine Damen und Herren von der PDS heute nicht mehr im Deutschen Bundestag. Es stört mich zwar, daß ich in der Frage der Verjährung mit der PDS einer Meinung bin, das kann mich aber nicht daran hindern, konsequent und auch in Zukunft gegen jede Verjährungsverlängerung zu stimmen. Viel unbefriedigender ist für mich, daß gegebenenfalls Zehntausende von Verfahren eingestellt werden, wie im übrigen in der Vergangenheit bereits teilweise geschehen, oder so lange hinausgezögert werden, bis der Geschädigte oder Betroffene oder der Täter verstorben ist. Um nochmals auf die Amnestie zurückzukommen: Wann immer in der zweitausendjährigen Geschichte Deutschlands hätte es mehr Anlaß gegeben, aus Dankbarkeit für die unblutige Wiedervereinigung, für den Abzug von 1 Million fremder Soldaten von unserem Staatsgebiet und eine friedliche Zukunft eine beschränkte Amnestie zu verkünden. Gnade ist ein Akt der Vernunft und der Dankbarkeit und auch ein Rechtsakt. Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/8039, 13/9212, 13/9213, 13/9214) (207. Sitzung, Seiten 18927 B und 18930 C) An der namentlichen Abstimmung habe ich teilgenommen und mit Nein gestimmt. Anlage 8 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 24. November 1997 ihren Entschließungsantrag zu der Vereinbarten Debatte „Maßnahmen für mehr Beschäftigung in Deutschland" - Drucksache 13/8647 (neu) - zurückgezogen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 25. November 1997 ihren Antrag zur Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen - Drucksache 13/785- zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis 30. Juni 1995 - Drucksachen 13/4020, 13/4401 Nr. 5- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland - Drucksachen 13/5006, 13/5550 Nr. 1.4- - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/5284, 13/5550 Nr. 1.9- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1995 - Drucksachen 13/5373, 13/5550 Nr. 1.11- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung in Nigeria seit März 1996 - Drucksachen 13/7322, 13/7535 Nr. 1.1- Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1997 - Drucksache 13/7607- Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwicklung und Aufbau von sozialen Sicherungssystemen in den Entwicklungsländern - Drucksachen 13/4535, 13/4906 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.7 Innenausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.22 Haushaltsausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.65 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7867 Nr. 2.5 Drucksache 13/8106 Nr. 2.4 Drucksache 13/8106 Nr. 2.26 Drucksache 13/8508 Nr. 2.24 Ausschuß fair Gesundheit Drucksache 13/7867 Nr. 2.12 Drucksache 13/8615 Nr. 2.71 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/6129 Nr. 1.11 Drucksache 13/6129 Nr. 1.14 Drucksachen 13/7117 Nr. 2.10, 13/7306 Nr. 3.2 Drucksache 13/7117 Nr. 2.14 Drucksache 13/7541 Nr. 2.13 Drucksache 13/7706 Nr. 2.21 Drucksache 13/8269 Nr. 1.2 Drucksache 13/8269 Nr. 1.8 Drucksache 13/8615 Nr. 2.57 Drucksache 13/9086 Nr. 2.1 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8269 Nr. 1.1
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    Rede von Dr. Günter Rexrodt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jahrzehntelang haben festgefügte Strukturen dafür gesorgt, daß auf einem der wichtigsten Märkte dieses Landes, dem Energiemarkt, kein Wettbewerb bestanden hat. Das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geändert.
    Die bisherigen Strukturen sind nicht der einzige Grund, aber einer der wichtigsten Gründe dafür, daß die Industriestrompreise in Deutschland im Einzelfall um bis zu 30 Prozent über dem europäischen Durchschnitt liegen. Heute haben wir die große Chance, das alte Recht grundlegend zu reformieren und moderne Strukturen im Energiesektor zu schaffen.
    Meine Damen und Herren, das steht in einer Reihe mit anderen liberalisierten Märkten in Deutschland. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Mobilfunk und die Preisstürze, die dort erfolgt sind, sowie auf die neuen Angebote bei Kurierdiensten. Ohne Wettbewerb wäre es nie dazu gekommen.
    Diese Energierechtsreform, die wir heute beschließen wollen, wird diese Entwicklung, wird diese Liberalisierungserfolge fortschreiben. Alle werden von den niedrigeren Preisen und den besseren Bedingungen bei der Versorgung profitieren.
    So erwartet der Verband der Energieabnehmer Preissenkungen für die Stromtarifkunden von mindestens 20 Prozent. Auch die kleinen Kunden werden profitieren - im Unterschied zu dem, was immer behauptet wird. Es war immer ein Argument der Bremser und der Besitzstandswahrer, daß die Kleinen für die Großen zahlen müßten. Das ist schlichtweg unwahr, meine Damen und Herren.
    Stadtwerke können in Zukunft ihren Strom billiger einkaufen und dann auch entsprechend billiger an ihre Kunden, an alle Kunden weitergeben. Zum Schutz der kleinen Kunden wird sicherheitshalber außerdem noch die Genehmigungspflicht für Stromtarife beibehalten. Die Mißbrauchsaufsicht durch die

    Bundesminister Dr. Günter Rexrodt
    Kartellbehörden bleibt erhalten. Sie wird sogar effizienter ausgestaltet, denn die Kartellbehörden können in Zukunft Marktpreise zum Vergleich heranziehen. Das hat es bisher nie gegeben.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Darüber hinaus ist Vorsorge getroffen, daß die Kunden in ländlichen Gebieten mit hohen Versorgungskosten angemessen an den Preisvorteilen und Verbilligungen teilhaben können.
    Meine Damen und Herren, Kernstück der Reform ist die Abschaffung der geschlossenen Versorgungsgebiete, also der jetzt bestehenden Gebietsmonopole.

    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Dann gibt es auch keine Härtefallklausel mehr!)

    - Auf die Härtefallklauseln komme ich noch zu sprechen; das betrifft ja das Stromeinspeisungsgesetz.
    Der Kölner Industriebetrieb kann in Zukunft seinen Strom in Bayern kaufen, und die Berliner Wohnungsbaugesellschaft mit 15 000 Wohnungen kann ihren Strom aus Hessen oder anderen Regionen beziehen. Das haben wir gewollt.
    Das geschieht entweder im Wege der Durchleitung über das vorhandene Netz des Flächenversorgers bzw. das Netz des Stadtwerkes oder - soweit ökologisch vertretbar - über eine Direktleitung zu einem anderen Versorgungsunternehmen.

    (Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nur in Westdeutschland, nicht in Ostdeutschland! Gegenruf von der F.D.P.: Was ist daran zu kritisieren?)

    Wirksamer Wettbewerb hängt vor allem davon ab, daß die Durchleitung ein ganz normaler, ein ökonomischer Vorgang wird, so wie das in der Telekommunikation in ähnlicher Form auch der Fall ist und in Zukunft noch mehr sein wird. Für Strom wird daher ein prinzipieller Anspruch auf Netzzugang ins Gesetz geschrieben. Ich bitte das einmal zur Kenntnis zu nehmen. Der Netzinhaber darf die Leistungen Dritter nicht schlechter behandeln als die eigenen Lieferungen. Das steht im Gesetz, und daraus wird sich eine Rechtsprechung entwickeln.
    Wenn es zum Streit um die Bedingungen kommt, ist der Netzinhaber in der Beweispflicht und nicht umgekehrt. Das macht den Kunden stark, und das wollen wir auch.
    Eine ausgewogene Verbändevereinbarung kann ein nützlicher Rahmen für die Durchleitung sein. Aber natürlich will ich die Katze nicht im Sack kaufen. Nach Abschluß der Verhandlungen und wenn sich die Dinge entwickelt haben und ein Urteil möglich ist, werden wir das überprüfen, und ich sage ganz klar: Sofern die Verbändevereinbarung nicht funktioniert, werde ich nicht zögern, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen, die auch im Gesetz steht, nämlich die Durchleitung durch Rechtsverordnung zu regeln.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Darin ist doch alles enthalten: Erst einmal setzen wir darauf, daß das durch den Markt und die Fachleute geregelt wird, und für den Fall, daß das nicht möglich ist, haben wir uns in das Gesetz den Vorbehalt, das anders zu regeln, hineingeschrieben. Was wollen Sie überhaupt?

    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Die Worte hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube!)

    Bei Gas richtet sich der Netzzugang nach den Generalklauseln des Kartellrechts.
    Meine Damen und Herren, es ist von Anfang an argumentiert worden, wir wollten die Kommunen mit diesem Gesetz an die Kandare nehmen. Das waren immer vorgeschobene Argumente der Besitzstandswahrer; das war immer falsch.

    (Zuruf von der SPD: Keine Ahnung!)

    Das Aufkommen der Kommunen aus der Konzessionsabgabe wird durch zahlreiche Sonderbestimmungen im Gesetz geregelt. Der kommunale Querverbund, also die Verrechnung der Gewinne des Stadtwerks mit Verlusten aus anderen Betrieben, kann beibehalten werden. Die Stromerzeugung auf der Basis der Kraft-Wärme-Kopplung, vor allem bei den Stadtwerken, ist besonders geschützt. Für eine Übergangszeit bis Ende 2005 wird auf der Ortsstufe ein alternatives Zugangsmodell zugelassen.
    Das letztere, diese Option, ist eine Konzession, mit der ich leben kann, weil am Ende Wettbewerb herrscht und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle da sind. Da kann man, wenn notwendig, wenn gewollt, eine Übergangszeit hinnehmen. Aber niemand kann vom Wettbewerb ausgenommen werden. Das kann auch niemand wollen, meine Damen und Herren. Wer meint, die Stadtwerke hätten im Wettbewerb keine Chance, der verkennt nämlich die Situation. Mit der Reform verschaffen wir den Stadtwerken die Möglichkeit, sich von teuren Strom- und Gaslieferanten zu trennen und billigere, günstigere zu nehmen. Außerdem können sie den Trumpf der Kundennähe, den sie ja haben, voll ausschöpfen.
    Viele Stadtwerke sehen im übrigen diesem neuen Wettbewerb mit sehr viel Selbstvertrauen entgegen. Meine Damen und Herren, das waren in den letzten Monaten die leisen Stimmen, die nicht mit dem übereinstimmten, was die Funktionäre gesagt haben, die das nur mit Kopfschütteln begleitet haben.

    (Zuruf von der F.D.P.: So ist es!)

    Den besonderen Interessen der ostdeutschen Wirtschaft, der ostdeutschen Braunkohleverstromung, haben wir durch eine Übergangsregelung Rechnung getragen, die der besonderen Situation der Länder gerecht wird. Auch da muß irgendwann Wettbewerb sein. Wir wollen am Schluß niemanden vom Wettbewerb ausnehmen.

    Bundesminister Dr. Günter Rexrodt
    Meine Damen und Herren, die Reform beweist, daß mehr Wettbewerb und mehr Umweltschutz Hand in Hand gehen können. In Zukunft hat Umweltschutz den gleichen Stellenwert wie die Sicherheit und die Preiswürdigkeit der Versorgung. Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung und aus erneuerbaren Energien wird besonders berücksichtigt. Das Stromeinspeisungsgesetz bleibt erhalten. Dabei wird künftig die Stromerzeugung aus Biomasse voll einbezogen. Die schwierigen Abgrenzungsprobleme des geltenden Rechts werden dadurch, daß wir auch Biomasse begünstigen wollen, mit einem Schlag beseitigt.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Aber, meine Damen und Herren, wir müssen auch den Tatsachen ins Gesicht sehen. Das Stromeinspeisungsgesetz hat einen Zuwachs an Windkraftanlagen gebracht, vor allem in den Küstenregionen, der so nicht vorhersehbar war. Das wiederum hat zu einer Verzerrung der Strompreise zu Lasten der Küstenregionen geführt. Das kann auch niemand bestreiten.
    Jetzt sollen die Lasten durch Härteklauseln, die wir aufgenommen haben, besser verteilt werden. Das ist der Sinn der Sache. Ganz einfach, wir machen Härteklauseln.
    Mittelfristig kann aber auch die Höhe der Förderung kein Tabu sein. Wenn ich das sage, dann will ich das Ergebnis eines Nachdenkens und des Prüfens, des Ob und Wie nicht antizipieren. Aber keiner kann uns abverlangen - ich glaube, auch diejenigen nicht, die unmittelbar damit befaßt sind, auch unternehmerisch -, daß das auf Dauer ein Tabu ist. Jetzt arbeiten wir erst einmal mit den Härteklauseln.
    Meine Damen und Herren, der erneut gestellte Antrag der Grünen für einen bundesweiten Ausgleich wäre ein Rohrkrepierer zu Lasten der erneuerbaren Energien geworden. Mir ist schlicht unverständlich, warum die Prozeßaussichten der Stromwirtschaft beim Verfassungsgericht in Karlsruhe durch einen solchen Antrag, wenn er durchkäme, drastisch verbessert werden sollen. Ich habe das Stromeinspeisungsgesetz vor dem Verfassungsgericht immer verteidigt. Ihr Antrag könnte - ich sage es bewußt vorsichtig und im Konjunktiv - darauf hinauslaufen, daß man es als verfassungsfeindliche, verfassungsfremde Abgabenregelung deutet, und dann wäre die Regelung erledigt. Das kann auch nicht in Ihrem Interesse sein.
    Im übrigen hat sich auch das Justizministerium nach eingehender, objektiver Prüfung dieser Auffassung angeschlossen. Dieser Entschließungsantrag wäre eine Gefährdung dessen, was wir heute erreicht haben.
    Meine Damen und Herren, das Stromeinspeisungsgesetz erfaßt im Moment nur die Stromerzeugung außerhalb der öffentlichen Elektrizitätswirtschaft. Wir fordern aber auch die Versorgungsunternehmen selbst auf, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen. Sie sollten den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und vor allem aus der KraftWärme-Kopplung auf dem Wege einer freiwilligen
    Selbstverpflichtung erhöhen. Ich lehne es seitens der Bundesregierung ab, die Art und Umstände der Energieerzeugung, beispielsweise bei der KraftWärme-Kopplung, quasi von oben herab durch Dekret festzusetzen. Das wollen wir nicht. Wir brauchen auch im Bereich der Technologien den Wettbewerb.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Diesen Wettbewerb gibt es nur, wenn wir ein Stück Markt in diesem Geschäft erhalten.
    Was jetzt vorliegt, ist ein fairer Kompromiß. Ich danke insbesondere den Kollegen Friedhoff und Uldall, die als wirtschafts- und energiepolitische Sprecher ihrer Fraktionen die Hauptlast der Arbeit in der Koalition getragen haben.
    Lassen Sie mich noch einen Punkt anfügen: Wir haben Klarheit darüber, daß dieser Gesetzentwurf in der jetzigen Form im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, Herr Jung. Das ist die Meinung innerhalb der Koalition nach Prüfung durch die Kollegen. Auch Innen- und Justizministerium haben das nach eingehender Prüfung eindeutig bestätigt.
    Die Länder haben meine verbindliche Zusage, daß die praktische Umsetzung des Reformgesetzes in enger Kooperation erfolgen soll. Für mich ist wichtig, daß dieses Gesetz zum Wettbewerb führt. Auf dem Weg dorthin sind Kompromisse richtig. Aber ich stelle ausdrücklich fest: Mit den Kompromissen wurde die Substanz nicht berührt. Die Kompromisse wurden in den Bereichen geschlossen, in denen sie sinnvoll sind, nämlich beim Umweltschutz, bei der Kraft-Wärme-Kopplung, bei der ostdeutschen Braunkohle, bei Optionen und Fristen, also wenn es darum geht, daß man eine gewisse Zeit braucht, um auf ein anderes Modell umzustellen. In diesen Bereichen waren Kompromisse möglich. Das ist in Ordnung; damit kann ich leben. Am Ende aber steht der Wettbewerb; das ist das Entscheidende. Deshalb ist dies ein gutes Gesetz und gleichzeitig ein Gesetz mit Augenmaß.

    (Vorsitz : Vizepräsident Hans-Ulrich Klose)

    Nun wollte ich eigentlich an die Opposition und speziell an Sie, Herr Jung, appellieren - Sie hatten ja im Wirtschaftsausschuß anerkannt, daß dieser Regierungsentwurf in wichtigen Punkten auch Ihren Vorstellungen entspricht und Ihnen entgegengekommen ist -,

    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Das tut ihm jetzt schon wieder leid!)

    dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
    Herr Jung, ich will einmal Revue passieren lassen, was Sie vorhin vorgetragen haben: Auf der einen Seite beklagen Sie, daß das Gesetz im Zuge der Diskussion verwässert worden sei und daß - wie Sie es ausgedrückt haben - von seiner ursprünglichen Fassung nichts mehr übriggeblieben sei. Auf der anderen Seite sagen Sie, wir seien nicht weit genug gegangen. Diese Aussagen sind in sich nicht schlüssig. Sie sind schlicht falsch. So geht es doch nicht!

    (Zuruf von der F.D.P.: Ein absoluter Widerspruch!)


    Bundesminister Dr. Günter Rexrodt
    Daran wird wieder einmal deutlich, daß Sie hier Blockade und Opposition um der Opposition willen betreiben.

    (Volker Jung [Düsseldorf] [SPD]: Das ist doch lächerlich!)

    Daß Sie jetzt noch ein Normenkontrollverfahren anstrengen wollen, bleibt Ihnen unbenommen. Wir sind ein Rechtsstaat. Aber das zeigt - das wird hier im Parlament immer wieder deutlich -, daß Sie blokkieren und Reformen aufhalten wollen. Das ist Ihre Absicht.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das würden Sie an unserer Stelle auch machen! Zuruf der Abg. Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    - Frau Hustedt, es ist doch so: Es paßt Ihnen nicht, daß die Koalition mit diesem Gesetzentwurf für die Neuordnung von einem der wichtigsten Bereiche unserer Wirtschaft einen Erfolg erzielt und etwas in Bewegung bringt. Ich habe gestern schon darüber gesprochen: Diese Reform ist Ausdruck dessen, daß sich in diesem Land etwas bewegt. Das geben Sie aus parteitaktischen Gründen nicht zu. Ich kann das verstehen. Aber von der Sache her ist Ihre Ablehnung nicht gerechtfertigt.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Die Reform bringt uns in unser aller Interesse ein Stück vorwärts. Der heutige Tag bringt eine wichtige Entscheidung, die einen Meilenstein in der Reformpolitik darstellt. Ich bin überzeugt, das heutige Abstimmungsergebnis liegt im Interesse der Menschen und im Interesse der Arbeitsplätze in diesem Land.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Hinsken, CDU/CSU.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Hinsken


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht viele Gesetze in dieser Legislaturperiode wurden so eingehend beraten wie dieses Energiewirtschaftsgesetz. Wir waren alle gut beraten, hier nicht nur eine eintägige umfassende Anhörung durchzuführen, sondern auch viele Gespräche mit den EVUs, mit Kleinunternehmern, mit Großunternehmern und insbesondere mit den Kommunen zu führen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Richtig!)

    Zwar ist hier nicht der ganz große Wurf gelungen, wie Sie, Frau Kollegin Hustedt gesagt haben. Aber es ist gelungen, eine runde Sache in Gesetzesform zu gießen, mit der sowohl alle Seiten dieses Hauses als auch die Betroffenen leben können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht alle Seiten dieses Hauses, nur Ihre Seite!)

    Ich pflichte Herrn Minister Rexrodt bei, der sagte: Das, was die SPD hier heute gesagt hat, hörte sich ganz anders an als das, was die SPD im Wirtschaftsausschuß des Bundestages gesagt hat. Da waren Sie noch sehr kooperativ. Herr Kollege Jung, Sie haben im Wirtschaftsausschuß erklärt, daß Sie nicht geglaubt hätten, daß so viele Verbesserungsvorschläge eingebracht werden würden, wie es tatsächlich geschehen ist. Insofern könnte ich mir vorstellen, daß Sie sich jetzt einen Ruck geben und sagen: Wir sind bereit, dem Gesetz zuzustimmen und somit die Grundlage dafür schaffen, daß wir im Wettbewerb auf diesem Gebiet auch in Zukunft innerhalb Europas und darüber hinaus bestehen können.
    Herr Kollege Jung, die von Ihnen angesprochene Zustimmungsfreiheit - die von unserer Seite als gegeben angesehen wird - ist so niet- und nagelfest, daß Sie auch mit einem Normenkontrollverfahren - das steht Ihnen offen - nicht das erreichen, was Sie wollen.
    Wir haben vielfach Kontakt mit den Bundesländern gehabt.

    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Auf hoher See!)

    Wir haben mit ihnen über das Gesetzesvorhaben gesprochen und ihre Meinung soweit wie irgend möglich berücksichtigt. Deswegen ist dieses vernünftige, gemeinsame Ganze herausgekommen.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf eines hinweisen - auch wenn es von Vorrednern schon gesagt worden ist; es kann gar nicht oft genug wiederholt werden -: Dieses Energiewirtschaftsgesetz ist neben der Neufassung des Kartellrechts das wichtigste Wirtschaftsgesetz, das wir in dieser Legislaturperiode beraten und beschließen wollen.
    Herr Minister Rexrodt, Sie haben dem Kollegen Uldall und dem Kollegen Friedhoff gedankt. Ich möchte an dieser Stelle auch Ihnen und Ihrem Haus dafür danken, daß Sie so viel Bewegung gezeigt haben, daß eine in sich geschlossene Konzeption gefunden wurde, mit der alle Seiten - guter Wille natürlich vorausgesetzt - leben können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich darf bei dieser Gelegenheit noch einmal sagen: Herr Kollege Uldall, Sie waren derjenige, der insbesondere den Konsens mit den Kommunen herbeigeführt hat. Wir waren vor allen Dingen bestrebt, hier kein Gesetz gegen die Interessen der Kommunen vorzulegen, Herr Kollege Willner. Uns lag es vielmehr immer am Herzen, ein Gesetz zusammen mit den Kommunen zu machen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich kann - wie meine Kollegen - feststellen, daß uns gerade in letzter Zeit vermehrt vor allen Dingen Dankbriefe erreicht haben, in denen auf die Ausgangslage, auf den ursprünglichen Gesetzentwurf verwiesen wird. Wenn ich das mit dem vergleiche, was jetzt zu guter Letzt vorliegt, dann läßt das hoffen und wünschen. Wir sind uns darüber klargeworden,

    Ernst Hinsken
    daß wir richtiglagen und hier vernünftige Maßnahmen ergriffen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Uns, der CSU - ich spreche hier für meine CSU-Freunde -, war nicht nur daran gelegen, daß die kommunalen Interessen hier Berücksichtigung finden. Uns lag insbesondere auch die Situation der kleinen und mittleren EVUs am Herzen. Wenn ich diese in gewisser Hinsicht mit den Kommunen gleichsetze, kann ich feststellen: Für beide, sowohl für die Kommunen als auch für die kleinen und mittleren EVUs, wurde etwas Positives erreicht. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei all denen bedanken, die hier Kompromißbereitschaft gezeigt und damit einen erheblichen Beitrag zum Gelingen dieses großen Reformvorhabens geleistet haben.
    Wir haben vor allen Dingen der Forderung der kommunalen Spitzenverbände Rechnung getragen und das Alleinkäufermodell als Wettbewerbsalternative zum verhandelten Netzzugang im Gesetz verankert. All denen, die Kritik daran üben, daß das Alleinkäufermodell nicht unbefristet ins Gesetz aufgenommen wurde, möchte ich zu bedenken geben, daß beide Netzzugangsalternativen, also sowohl der verhandelte Netzzugang als auch das Alleinkäufersystem, im Jahre 2003 auf ihre Wettbewerbswirkungen überprüft werden. Ich habe keinen Zweifel daran, daß das Alleinkäufermodell, wenn es sich - wie von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen - in seiner Wettbewerbswirkung als gleichwertig erweist, gegebenenfalls verlängert werden kann. Den oftmals befürchteten automatischen Wegfall dieses Systems wird es nicht geben. Das heißt, wir, der Deutsche Bundestag, werden das Heft weiterhin in der Hand halten.

    (Zuruf der Abg. Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    - Frau Kollegin Hustedt, ich weiß nicht, ob Sie dann noch dabei sind. Aber ich wünsche es Ihnen - genauso wie den übrigen Kollegen -, damit wir darüber reden können.

    (Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie sind bestimmt noch dabei! Sie gehören doch zur jungen Garde!)

    Wir haben des weiteren erreicht - damit wurde auch eine Forderung der Kommunen erfüllt -, daß der besonderen Bedeutung der Nutzung von KraftWärme-Kopplungsanlagen durch Schutzvorschriften bei der Durchleitung und dem Direktleitungsbau Rechnung getragen wird. Damit sind auch die Belange des Umweltschutzes, wie ich meine, angemessen berücksichtigt.
    Zu guter Letzt haben wir auch die Konzessionsabgabe, die für die Finanzkraft der Städte und Gemeinden in unserem Land von erheblicher Bedeutung ist, institutionell abgesichert. Besonders erwähnenswert erscheint mir, daß bestehende Konzessionsverträge - eine Vielzahl solcher Verträge wurde erst in jüngster Zeit neugeschlossen - durch die Liberalisierung und
    den Wegfall der Ausschließlichkeit im übrigen unberührt bleiben.
    Werte Kolleginnen und Kollegen, außerdem haben wir im Gesetz wohlüberlegt geregelt, daß die Konzessionsabgabe nach Ablauf eines Konzessionsvertrages für ein ganzes Jahr weitergezahlt werden muß, um den Kommunen auch während laufender Vertragsverhandlungen die Entgelte zu sichern. Deshalb komme ich zu dem Schluß: Die Kommunen können mit diesem Ergebnis wahrlich zufrieden sein. All die Dankbriefe, die wir bekommen, sind berechtigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, wir haben bei all den vorgenannten Punkten auch die Interessen der vielen mittelständischen Energieversorgungsunternehmen nicht aus dem Auge verloren, deren Probleme sich vielfach mit denen der Kommunen decken.
    Ein weiteres Anliegen, welches uns von der CSU besonders auf den Nägeln brannte, hat ebenfalls Eingang in das Gesetz gefunden. Ich meine die Vorschrift, nach der die Preisdifferenzierung nach oben begrenzt wird -, gerade auch im Interesse der Bürger und gewerblichen Kleinverbraucher des ländlichen Raums. Dies ist Politik für die Fläche. „Rosinenpickereien" zu überproportional großen Lasten der dort wohnenden Bevölkerung wird es nicht geben. Ich bin besonders dankbar, Herr Minister Rexrodt, daß auch Sie angesprochen haben, daß durch diese Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes für alle, nicht nur für einige wenige - wie das von Oppositionsseite behauptet wird -, etwas Positives herauskommt.
    Richtig ist auch, daß die Forderung, die ich bereits in der ersten Lesung erhoben hatte, im Gesetz nunmehr ihren Niederschlag gefunden hat, und zwar eine eindeutige Beweislastregelung zugunsten des durchleitungswilligen Dritten, der nun nicht mehr beweisen muß, daß die Durchleitung möglich ist. Vielmehr muß der Netzinhaber beweisen, daß die Durchleitung aus den im Gesetz genannten Gründen unmöglich ist. Dies kommt nicht zuletzt den mittelständischen Energieversorgern, die fremde Netze nutzen wollen, zugute, weil sie hiermit langwierige und kostenträchtige Prozesse vermeiden können.
    Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nicht verschweigen, daß uns bis in die letzten Tage hinein auch einige Briefe von Bürgern erreicht haben, die mit dem erzielten Kompromiß nicht zufrieden sind. Den einen geht die Liberalisierung zu weit; den anderen geht sie hingegen nicht weit genug.
    An dieser Stelle ist darauf zu verweisen, daß gerade die CSU sowie Mittelstands- und Kommunalpolitiker der CDU/CSU-Fraktion - Kollege Willner, Professor Blank, Kollege Götz, um nur einige zu nennen - stets betont haben, daß die berechtigten Forderungen der Kommunen und mittelständischen Energieversorgungsunternehmen angemessen berücksichtigt werden müssen. Dies ist gelungen.
    Stets waren wir aber auch für eine Öffnung des Energiemarktes und damit für die Beseitigung eines der letzten monopolistisch strukturierten Bereiche

    Ernst Hinsken
    der deutschen Wirtschaft. In einer Zeit von Automatisierung und Rationalisierung ist gerade der Energiepreis mit der wichtigste Standortfaktor eines Landes. Auch unsere Unternehmen brauchen niedrige Strompreise, um gegenüber unseren Nachbarn bestehen zu können. Schlicht gesagt: Wir brauchen die Liberalisierung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftstandortes Deutschland zu stärken und um in- nd ausländische Investoren von der Attraktivität unseres Standortes zu überzeugen.
    Mit diesem Gesetz, verehrte Kolleginnen und Kollegen, schaffen wir verläßliche Rahmenbedingungen für den künftigen Energiemarkt. Ich möchte alle Beteiligten, trotz der Kritik an einzelnen Punkten, ermutigen, sich hieraus ergebende Chancen zu nutzen. Die Grundlagen dafür sind geschaffen.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)