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    Plenarprotokoll 13/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18937 A Tagesordnungspunkt VI: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsgesetz 1998) (Drucksachen 13/8200, 13/8883, 13/ 9001 bis 13/9025, 13/9026, 13/9027) . . 18937 B in Verbindung mit Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsjahr 1997) (Drucksachen 13/ 8199, 13/8803, 13/9029) 18937 B in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1993 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1993) - zu der Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 1995 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1993) (Drucksachen 13/687, 13/2600, 13/7215) . 18937 B in Verbindung mit Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1997 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1995 und 1996) (Drucksache 13/ 8550) 18937 C in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1996 (Drucksachen 13/6928, 13/8758) . . . 18937 D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . . 18938 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 18943 C, 18947 A Karl Diller SPD 18946B, 18959 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18947 B Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. . . 18949 A Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. . . . . . 18950 C Dr. Christa Luft PDS 18950 D, 18960 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 18952 D Karl Diller SPD 18953 C, 18954 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18957 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 18958 B Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) 18961 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 18961 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD (zur GO) 18962 C Dr. Gregor Gysi PDS (zur GO) 18962 D Namentliche Abstimmung 18960 D Ergebnis 18963 A Tagesordnungspunkt VII: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksachen 13/7274, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes über die Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/7425, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Energiewirtschaft (Drucksachen 13/ 5353, 13/9211) ............ 18966 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Neuordnung und Demokratisierung der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/8553, 13/9211) 18966 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt VIII: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/5357 (neu), 13/9205) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/2684, 13/9205) ... 18966 B Gunnar Uldall CDU/CSU 18966 C Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 18969C, 18978 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD 18970 A Jürgen Türk F.D.P 18973 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18973 D Gunnar Uldall CDU/CSU 18976 B Paul K. Friedhoff F.D.P 18977 B Rolf Köhne PDS 18979C, 18992 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18980 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18983 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 18985 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18986 C, D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18987 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 18987 D Christian Müller (Zittau) SPD 18989 A Ulrich Petzold CDU/CSU 18990 B Gert Willner CDU/CSU 18990 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18992 C Namentliche Abstimmung 18993 B Ergebnis 18994 D Tagesordnungspunkt IX: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Drucksachen 13/8962, 13/9252) 18997 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 18997 D Hans-Joachim Hacker SPD 18999 A Markus Meckel SPD 18999 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 18999 C, 19008 D Otto Kretschmer, Minister (Thüringen) . 19000 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19001 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . 19002 D Dr. Klaus Röhl F.D.P. ... 19003 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 19004 C Dr. Willfried Penner SPD . . . 19004 D, 19008 A Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 19006 B Dr. Gregor Gysi PDS 19007 A Rolf Schwanitz SPD 19008 B Horst Eylmann CDU/CSU 19009 B Dr. Gregor Gysi PDS (Erklärung nach § 31 GO) 19010 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 19011 B Jürgen Koppelin F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 19012 A Nächste Sitzung 19012 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19013' A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19014* A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) ... 19014* B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht SPD 19014* D Hans-Joachim Hacker SPD 19015* A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19015* C Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch . . . 19015* D Anlage 8 Amtliche Mitteilungen 19016* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1997 18937 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Beginn: 8.00 Uhr
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    ') Anlage 6 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 28. 11. 97 * Beck (Bremen), BÜNDNIS 28. 11. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 28. 11. 97 Dreßler, Rudolf SPD 28. 11. 97 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 28. 11. 97 Hempelmann, Rolf SPD 28. 11. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 28. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 28. 11. 97 Kröning, Volker SPD 28. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 28. 11. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 28. 11. 97 Otto Marx, Dorle SPD 28. 11. 97 Reschke, Otto SPD 28. 11. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Scheel, Christine BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schenk, Christina PDS 28. 11. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 28. 11. 97 ** Brigitte Schultz (Everswinkel), SPD 28. 11. 97 Reinhard Stübgen, Michael CDU/CSU 28. 11. 97 Terborg, Margitta SPD 28. 11. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Den Änderungsantrag auf Drucksache 13/9283 von Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf zur Anlagen zum Stenographischen Bericht „Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" werden wir ablehnen. Der Änderungsantrag der Koalition zum Stromeinspeisungsgesetz sieht vor, vor Erreichen des sog. „zweiten 5 %-Deckels" die Auswirkungen der Härteklausel in einem Bericht des Bundesministers für Wirtschaft zu überprüfen, damit rechtzeitig eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird. Wir gehen auch und insbesondere nach dem Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 26. November 1997 an den Kollegen Austermann davon aus, daß „eine andere Ausgleichsregelung" bewirken soll, daß die Kosten für regenerative Energien breiter verteilt und ausgeglichen, d. h. somit bestehende einseitige Belastungen gemindert werden oder entfallen sollen und damit dann die sog. „2. Deckelung" nicht zu einem Stopp beim Ausbau von regenerativen Energien, insbesondere der Windkraft führen wird. Somit gibt es für uns keinen Anlaß, dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Ich stimme diesem Gesetz zu, weil es nach langen Beratungen einen tragfähigen Kompromiß zur Reform des Energiewirtschaftsrechts darstellt. Alle Versuche, zu Einschränkungen bei der Einspeisevergütung zu kommen, konnten auch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens abgewendet werden. Das erfolgreiche Stromeinspeisungsgesetz hat den regenerativen Energien einen gewaltigen Schub gegeben. Es hat auch zu neuen Arbeitsplätzen in zukunftsfähigen Technologien geführt. Mit diesem Gesetz wird die Zielsetzung einer ökologischen Marktwirtschaft gerade auch im Vorfeld der Klimaschutzkonferenz in Kioto weiterhin umgesetzt. Die 5 %-Deckelung für regenerative Energie halte ich allerdings weiterhin für problematisch. Diese von rotgrünen Landesregierungen über den Bundesrat in die Beratungen eingebrachte Regelung darf nicht zu Beschränkungen für regenerative Energien führen. Ich stimme dem Gesetz zu, weil in § 4 Abs. 4 geregelt ist, daß rechtzeitig über die Auswirkung der Härteklausel, spätestens im Jahr 1999, dem Deutschen Bundestag berichtet wird, um eine andere Ausgleichsregelung zu finden. Ich stimme dem Gesetz zu, weil aus den Begründungen und Beratungen des Wirtschaftsausschusses sowie aus dem Redebeitrag des Berichterstatters Dr. Peter Ramsauer deutlich geworden ist, daß ein zweiter Deckel auf keinen Fall zuschnappen kann, sondern daß vorher durch den Gesetzgeber eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird, das heißt, daß der weitere Ausbau regenerativer Stromerzeugung auf der Basis gesetzlicher Energievergütung durch etwaige Deckel nicht behindert wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Das neue Energiewirtschaftsrecht, das wir in der jetzt zur Abstimmung stehenden Fassung insgesamt unterstützen, enthält in Art. 3 § 4 auch Präzisierungen zur „Härteklausel" des Stromeinspeisungsgesetzes. Die darin enthaltene Bestimmung, nach der die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für Strom aus regenerativen Quellen entfällt, wenn bei dem aufnehmenden EVU die 5 %-Grenze erreicht und kein vorgelagerter Netzbetreiber vorhanden ist, lehnen wir aber ab, weil wir darin einen Widerspruch zu dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel sehen, regenerative Energien verstärkt zum Einsatz zu bringen. Die Zusage der Bundesregierung, in diesen Fällen rechtzeitig für eine befriedigende Lösung sorgen zu wollen, reicht nicht aus, weil Problemfälle schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auftreten können. Damit entsteht Rechtsunsicherheit, die sinnvolle Investitionen in Anlagen für regenerative Energien behindert, so z. B. bei Biomasse, die - was wir sehr begrüßen - durch die gesetzliche Neuregelung voll in das Stromeinspeisungsgesetz einbezogen ist. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich nur deswegen zustimmen, weil es in den Beratungen erhebliche Verbesserungen gegeben hat, die insbesondere auch die Belange der Gemeinden und des ländlichen Raumes berücksichtigen. Dadurch ist nicht mehr die Gefahr gegeben, daß der gegebenenfalls kommende Preiskampf auf Kosten der ausgedünnten Gebiete ausgetragen wird, sondern weiterhin auch für die ländlichen Gebiete tragbare und vernünftige Preise für die Verbraucher zu erwarten sind. Inwieweit die relativ hohen Einspeisungspreise, die auch bei Windkrafträdern nicht gemindert sind, zu einer Flut von häßlichen und die Landschaft verschandelnden Windkrafträdern führt, bleibt abzuwarten. Hier appelliere ich an die Verantwortung von Kreisen und Gemeinden, mit der Landschaft pfleglich umzugehen und nicht jedem Profitstreben, insbesondere in den nördlichen Küsten- und Bundesländern, zu opfern. Es wäre schlimm, wenn dort ganze Landstriche durch die bis zu 100 m hohen Masten und Flügelräder ihre Eigenart verlieren oder auch jeder Berggipfel im mittleren und südlichen Deutschland anstelle von Bäumen oder Felsen ein Windkraftrad als Wahrzeichen aufzuweisen hat. Die Verbraucher dürfen bei allem nicht übersehen, daß sie letztlich die hohen Einspeisungskosten zu bezahlen haben und zusätzlich die Betreiber über Steuervorteile zu Steuerminderungseinnahmen beitragen. Ob hier letztlich die Kosten-Nutzen-Relation eingehalten wurde, wird die Zukunft zeigen. Für die Energieunternehmen ist durch die Kappungsgrenze die Wirtschaftlichkeit gesichert. Nur dadurch können sie auch die Verpflichtungen zur flächendeckenden Versorgung übernehmen. Bei allem Bestreben zur Liberalisierung und der damit erwarteten Kostensenkung darf die nachhaltige Sicherung der Bevölkerung mit Energieversorgung nicht vergessen werden. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht (SPD): Ich werde in der zweiten und dritten Beratung dem von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsvorschriften - Drucksache 13/8962- zustimmen, obwohl ich weiterhin schwere Bedenken gegen den Entwurf geltend machen muß. Ich bin nicht der Auffassung, daß eine dritte Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist dem Rechtsfrieden in den neuen Bundesländern dienlich ist. Verjährungsfristen sollten nicht laufend zur Disposition gestellt werden, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Solche vermag ich bei der Verfolgung der Regierungskriminalität aus der DDR-Ara nicht zu erkennen, da die Zahl der Strafanzeigen denkbar klein war und ist, eine weitere Steigerung nicht zu erwarten ist, die vom Grundgesetz vorgegebenen Restriktionen bei der Verfolgung des DDR-Unrechts unüberwindbare Grenzen bei seiner Verfolgung ziehen, die Beweislage häufig nicht ausreichend und damit die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen verschwindend gering ist. Hingegen halte ich eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung für die Vereinigungskriminalität für angezeigt. Die Begrenzung der Ermittlungskapazität hat dazu geführt, daß heute noch ein erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, dessen Befriedigung nicht nur strafrechtlich relevant ist, sondern auch dazu beitragen wird, einen erheblichen Teil des veruntreuten Vermögens wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. In Abwägung dieser Umstände habe ich mich entschlossen, mit Bedenken der Verlängerung der Verjährungsfrist doch meine Zustimmung zu geben. Hans-Joachim Hacker (SPD): Dem Gesetzentwurf kann ich nicht zustimmen. Für meine Entscheidung sind insbesondere folgende Gesichtspunkte maßgeblich: Erstens. Verjährung ist ein Rechtsinstitut von hohem rechtsstaatlichen Wert, das nicht beliebig zur Disposition gestellt werden darf. Die 1993 erfolgte Fristverlängerung war notwendig und richtig. Die damals richtigen Argumente für eine Fristverlängerung treffen heute weitestgehend nicht mehr zu. Zweitens. Der Rückstand in der Aufdeckung und Verfolgung der genannten Straftaten resultiert heute insbesondere aus der unzureichenden Personal- und Sachausstattung der Berliner Strafverfolgungsbehörden. Daraus die Notwendigkeit einer Verlängerung von strafrechtlichen Verjährungsfristen abzuleiten, ist verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Drittens. Mit immer größer werdendem Abstand zum Tatzeitpunkt ergeben sich auch immer größere Schwierigkeiten in der Beweisführung. Strafverfolgungsbehörden werden durch die weitere Verlängerung der Verjährungsfrist zunehmend mit Vorgängen konfrontiert, die sie nicht hinreichend aufklären, geschweige denn die Täter gerichtlich zur Verantwortung ziehen können. Dies führt auch zur Verschwendung von Ressourcen, die effektiver bei der Bekämpfung aktueller Straftaten eingesetzt werden könnten. Viertens. Die erneute Fristverlängerung schreibt die Rechtsungleichheit in Ost und West auf Jahre fort und diskreditiert dadurch den Rechtsstaat im Bewußtsein insbesondere vieler Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern. Fünftens. Entgegen den Behauptungen von Befürwortern der Fristverlängerung schafft die vorgesehene Regelung nicht mehr Gerechtigkeit für die Opfer von Unrechtshandlungen der DDR. Im Gegenteil muß bei diesen der Eindruck einer Alibifunktion für unzureichende Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen entstehen. Sechstens. Die vorgesehene Regelung trägt nicht dem Erfordernis Rechnung, für das gesamte Bundesgebiet einheitlich verlängerte Fristen bei der Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten festzulegen, die die besonderen Begehungsformen und die damit in Zusammenhang stehenden komplizierten Bedingungen bei der Aufdeckung und Verfolgung dieser Straftaten berücksichtigen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Bundestagsfraktion wurde im Gesetzgebungsverfahren leider abgelehnt. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Vor vier Jahren habe ich in einer Erklärung vor diesem Hause bereits die heutige Debatte vorausgesehen. Damals sagte ich, daß wir im Deutschen Bundestag die Problematik der Verjährung bereits kannten, als wir den Verjährungsbeginn 1991 auf den 3. Oktober 1990 festsetzten, eine Verlängerung wegen der Überlastung der Justiz fast nichts bringt, wir in vier Jahren - so wie heute - wieder vor demselben Problem stehen und daß es 1997 unendlich viele nicht gesühnte Taten gibt und wiederum eine Verjährungsdebatte beginnt. Die unglückseligen Verjährungsdebatten zu NS-Verbrechen haben genauso wenig den gewünschten Erfolg gebracht wie der Verjährungsbeschluß von 1993, und auch heute muß man kein Prophet sein, um zu wissen, daß wir im Jahre 2000 vor derselben Debatte stehen werden. Ich verstehe die Bedenken derjenigen, die unter den Straftaten der SED-Diktatur gelitten haben, aber Verjährung ist auch ein Rechtsgut, an das wir uns halten sollten, und ich bin sicher, wenn wir zum 3. Oktober 1990 eine Amnestie für alle die Straftaten beschlossen hätten, z. B. für Taten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, dann hätten wir wirklich dem Rechtsfrieden gedient, und es gäbe Sie meine Damen und Herren von der PDS heute nicht mehr im Deutschen Bundestag. Es stört mich zwar, daß ich in der Frage der Verjährung mit der PDS einer Meinung bin, das kann mich aber nicht daran hindern, konsequent und auch in Zukunft gegen jede Verjährungsverlängerung zu stimmen. Viel unbefriedigender ist für mich, daß gegebenenfalls Zehntausende von Verfahren eingestellt werden, wie im übrigen in der Vergangenheit bereits teilweise geschehen, oder so lange hinausgezögert werden, bis der Geschädigte oder Betroffene oder der Täter verstorben ist. Um nochmals auf die Amnestie zurückzukommen: Wann immer in der zweitausendjährigen Geschichte Deutschlands hätte es mehr Anlaß gegeben, aus Dankbarkeit für die unblutige Wiedervereinigung, für den Abzug von 1 Million fremder Soldaten von unserem Staatsgebiet und eine friedliche Zukunft eine beschränkte Amnestie zu verkünden. Gnade ist ein Akt der Vernunft und der Dankbarkeit und auch ein Rechtsakt. Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/8039, 13/9212, 13/9213, 13/9214) (207. Sitzung, Seiten 18927 B und 18930 C) An der namentlichen Abstimmung habe ich teilgenommen und mit Nein gestimmt. Anlage 8 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 24. November 1997 ihren Entschließungsantrag zu der Vereinbarten Debatte „Maßnahmen für mehr Beschäftigung in Deutschland" - Drucksache 13/8647 (neu) - zurückgezogen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 25. November 1997 ihren Antrag zur Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen - Drucksache 13/785- zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis 30. Juni 1995 - Drucksachen 13/4020, 13/4401 Nr. 5- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland - Drucksachen 13/5006, 13/5550 Nr. 1.4- - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/5284, 13/5550 Nr. 1.9- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1995 - Drucksachen 13/5373, 13/5550 Nr. 1.11- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung in Nigeria seit März 1996 - Drucksachen 13/7322, 13/7535 Nr. 1.1- Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1997 - Drucksache 13/7607- Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwicklung und Aufbau von sozialen Sicherungssystemen in den Entwicklungsländern - Drucksachen 13/4535, 13/4906 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.7 Innenausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.22 Haushaltsausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.65 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7867 Nr. 2.5 Drucksache 13/8106 Nr. 2.4 Drucksache 13/8106 Nr. 2.26 Drucksache 13/8508 Nr. 2.24 Ausschuß fair Gesundheit Drucksache 13/7867 Nr. 2.12 Drucksache 13/8615 Nr. 2.71 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/6129 Nr. 1.11 Drucksache 13/6129 Nr. 1.14 Drucksachen 13/7117 Nr. 2.10, 13/7306 Nr. 3.2 Drucksache 13/7117 Nr. 2.14 Drucksache 13/7541 Nr. 2.13 Drucksache 13/7706 Nr. 2.21 Drucksache 13/8269 Nr. 1.2 Drucksache 13/8269 Nr. 1.8 Drucksache 13/8615 Nr. 2.57 Drucksache 13/9086 Nr. 2.1 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8269 Nr. 1.1
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    Rede von Volker Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Diese Frage gehört nicht zu den intelligentesten Fragen, die bisher gestellt wurden.

    (Jürgen Türk [F.D.P.]: Sie können sie ja auf dem Niveau beantworten! Heiterkeit und Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    So wie Sie das konstruiert haben, ist das eine Lex VEAG. Wir haben eine alternative Formulierung vorgelegt, in der wir sehr deutlich gemacht haben, wie man mehrere Zielsetzungen sachgerecht erreichen kann. Wir haben sie ausführlich diskutiert, sie ist Ihnen bestens bekannt. Ich denke, das ist der wesentliche Inhalt der Aussage, die ich im Wirtschaftsausschuß gemacht habe.

    (Jürgen Türk [F.D.P.]: Das war keine Antwort!)

    Viele kommunale und regionale Versorgungsunternehmen werden sich in dieser Lage nicht behaupten können. Ihnen wird nur die Wahl bleiben, ganz aufzugeben oder in ihrem Vorlieferanten aufzugehen. Darum können wir in dieser Übergangsregelung nur den Versuch sehen, den Streit um die Stromverträge nachträglich doch noch zugunsten der
    Verbundunternehmen zu entscheiden. Dazu werden wir unsere Hand nicht reichen.

    (Beifall bei der SPD)

    Diese Übergangsregelung ist schließlich in keiner Weise dazu geeignet, die überhöhten Strompreise in den neuen Bundesländern zu senken. Damit zementieren Sie einen nicht unwesentlichen Standortnachteil. Die ostdeutsche Wirtschaft soll sich sozusagen am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen. Das halten wir nicht für richtig.
    Wir plädieren dafür, wie mit unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, den Schutz der Braunkohlenverstromung für eine Übergangszeit zu einer nationalen Aufgabe zu machen, indem die Lasten durch eine Umlage auf alle Stromverbraucher in Deutschland verteilt werden. Eine solche nationale Lastenverteilung wäre mit einer relativ geringen Kostenbelastung verbunden und würde darüber hinaus Spielraum schaffen, das ostdeutsche Strompreisniveau abzusenken. Ich denke, das ist der eigentliche Kern des Vorschlages.
    Um es zusammenzufassen, meine Damen und Herren: Die Koalitionsfraktionen sind uns mit ihren Änderungsvorschlägen zwar ein Stück entgegengekommen, sind aber auf halbem Weg stehengeblieben. Deswegen sind energiewirtschaftliche, industriepolitische und arbeitsmarktpolitische Fehlentwicklungen vorprogrammiert. Das werden wir nicht absegnen.
    Wir haben Ihnen mehr als einmal Gespräche angeboten, Herr Uldall. Sie haben sie zwar nicht abgelehnt, aber Schlichtweg ignoriert. Sie haben sich entschlossen, die Energierechtsreform, die tief in die Kompetenzen der Länder und Gemeinden eingreift, ohne eine gleichberechtigte Mitwirkung des Bundesrates mit Ihrer Bundestagsmehrheit durchzusetzen. Das werden wir uns als Opposition im Bundestag nicht gefallen lassen. Ich bin sicher, das wird sich auch die Bundesratsmehrheit nicht gefallen lassen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich gebe der Abgeordneten Michaele Hustedt das Wort.

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    Rede von Michaele Hustedt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr intensiv über dieses Gesetzesvorhaben gesprochen. Nun ist es Zeit für eine Zwischenbilanz; denn wir sind noch lange nicht am Ende dieser Debatte angelangt.
    Wir glauben, daß die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes absolut überfällig ist. Aus unserer Sicht behindern die Stromkonzerne und auch die Monopolwirtschaft nicht nur jeglichen Wandel in Richtung umweltverträgliche Energieerzeugung; sie setzen zudem auf eine umweltfeindliche zentralistische Energieerzeugungsstruktur. Sie sind damit au-

    Michaele Hustedt
    ßerordentlich innovationsfeindlich, auch weil sie nicht auf neue Technologien setzen.
    Sie haben jahrzehntelang überhöhte Preise von Verbrauchern und Industrie genommen und kaufen sich mit ihren Kampfkassen, die sie sich gesetzeswidrig angelegt haben, Schritt für Schritt in die Infrastruktur in diesem Lande ein. Das bedeutet auch, daß sie undemokratisch sind und zunehmend zum Staat im Staate werden.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Rolf Köhne [PDS])

    Deswegen sagen wir ganz eindeutig und ganz klar ja zum Wettbewerb, ja zur Einführung des Wettbewerbs im Energiebereich. Von seiten der Bundesregierung wird manchmal unterstellt, nur sie sei für den Wettbewerb. Es waren aber die Bündnisgrünen, die als erste in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, in dem die Einführung des Wettbewerbs gefordert wird. Wir fordern den weitestgehenden Wettbewerb, einen viel weitergehenden, als im Gesetzentwurf der Bundesregierung formuliert war.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf eindeutig anerkannt. Wir sagen eindeutig ja zum Wettbewerb. Wenn man von Wettbewerb spricht, muß man einen fairen und echten Wettbewerb meinen, denn es geht nicht um Sprechblasen. Man muß darüber sprechen, was die Ausgangsbedingungen sind. Schließlich starten wir nicht bei Null, sondern wir starten aus einer Monopolwirtschaft heraus.
    Deswegen ist die Konsequenz, daß man die Neuen und Schwächeren beim Einstieg in den Wettbewerb bewußt stärken muß, damit es nicht infolge des Wettbewerbs zu starken Konzentrationsprozessen kommt, die zumindest wir nicht wollen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sonst wäre die Situation mit einem 100-Meter-Lauf vergleichbar, bei dem der eine 50 Meter vor dem Ziel und der andere an der Startlinie startet. Die Stromkonzerne haben Kampfkassen, und sie wollen den Wettbewerb zur Herbeiführung eines Konzentrationsprozesses nutzen. Wenn wir das nicht wollen, dann müssen wir im Gesetzgebungsverfahren dagegen Vorsorge treffen.

    (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Haben wir doch getan!)

    - Ich komme dazu.
    Die entscheidende Rolle - Herr Hinsken, das wissen auch Sie - spielt die Frage der Netze; denn diese sind ein natürliches Monopol. Jeder, der Energie erzeugt, muß den Strom durch diese Netze leiten und hat keine Chance, Strom an ihnen vorbei zu liefern.
    Die Netze sind jedoch im Besitz der großen Stromkonzerne, die gleichzeitig Strom produzieren. Damit können sie den Besitz der Netze nutzen, um Mitkonkurrenten, die keine Stromnetze besitzen, vom Markt fernzuhalten.
    Wir haben deswegen in unserem alternativen Gesetzentwurf die eigentumsrechtliche Trennung der Netze vorgeschlagen, wie es in Norwegen, Großbritannien und Kalifornien gehandhabt wird. Nicht die Verstaatlichung, sondern die eigentumsrechtliche Trennung der Netze würde die größte Wettbewerbsintensität schaffen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Mindeste, das wir gefordert haben, sind ein funktionierender Durchleitungstatbestand und eine buchhalterische Trennung. Beides hat Minister Rexrodt am Anfang abgelehnt. Ich finde es außerordentlich gut, daß die CSU, gerade Sie, Herr Hinsken, in diesem Bereich nachgefordert hat.

    (Beifall des Abg. Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Ein Punkt fehlt uns noch: Das ist die entscheidende Frage, wie der Preis für die Durchleitung gestaltet werden könnte. Im Telekommunikationsbereich wurde auf Wunsch der Stromkonzerne ein Festpreis in die Verordnung aufgenommen.
    Im Bereich der Energieversorgung behaupten Sie, Herr Rexrodt - ebenso hat das Herr Uldall heute morgen getan -, Sie könnten die Preisregelung so nicht vornehmen. Andere Staaten können es und haben es gemacht. Wir haben mit dem schleswig-holsteinischen Vorschlag gezeigt, wie es gehen kann. Wenn Sie sich dazu nicht in der Lage fühlen, muß es wohl an Ihren Fähigkeiten liegen, dann müssen Sie Ihre Konsequenzen daraus ziehen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Christoph Matschie [SPD] und Rolf Köhne [PDS])

    Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat ausdrücklich den Vorschlag aus Schleswig-Holstein zu diesem Bereich unterstützt. Die VIK, also die Industrie, sagt, die Verbändevereinbarung funktioniere nicht. Die Stromkonzerne fordern in der Verbändevereinbarung drei- bis fünfmal höhere Durchleitungspreise, als in vergleichbaren anderen Ländern verlangt werden.
    Herr Hinsken, wenn Sie ernst meinen, was Sie in der letzten Debatte gesagt haben, müssen Sie unserem Antrag zustimmen, damit es auch hier zu einer festen Regelung der Preise kommen wird.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Inwieweit Sie tatsächlich eine Koalition oder eine Partei - das gilt vor allem für die F.D.P. - des Wettbewerbs sind, zeigt die Regelung zur Lex VEAG. Daran wird das ganz besonders deutlich. Die VEAG macht riesige Gewinne, und sie wird außerdem von Stromkonzernen getragen, die ebenso riesige Gewinne gemacht haben. Es ist aus unserer Sicht absolut nicht nötig, hier eine Ausnahme vom Wettbewerb für ein Drittel des deutschen Marktes zu beschließen.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Michaele Hustedt
    Wir lehnen das eindeutig ab. Wir wollen den ganzen deutschen Markt für den Wettbewerb öffnen.
    Sie, die F.D.P., sagen, Sie seien die Partei der Steuersenkung. Sie schaffen damit einen neuen indirekten Subventionstatbestand für die Braunkohle, den klimaschädlichsten Energieträger überhaupt. Selbst die SPD, die Sie immer als die Partei der Kohlelobbyisten beschimpfen, geht nicht so weit wie Sie mit Ihrer Lex VEAG. Das sollte Ihnen doch eindeutig zu denken geben.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Auch die Chemieunternehmen im Osten haben große Investitionen getätigt. Bekommen sie deswegen eine Abnahmegarantie? - Sie bekommen sie nicht. Das zeigt aus meiner Sicht, wie groß der Einfluß der Stromkonzerne auf diese Bundesregierung noch ist. Ich sage: viel zu groß.
    Der zweite Punkt: Bereich Umweltschutz. Wir sind für den Wettbewerb. Der Wettbewerb kann Verkrustung aufbrechen, Dynamik erzeugen und Innovation anstoßen. Aber wir sagen auch: Der Wettbewerb hat keine Richtung. Eine Richtung, ein volkswirtschaftliches Ziel, zum Beispiel die Umweltverträglichkeit, muß man durch die Regulierung des Wettbewerbs schaffen. Dies ist völlig identisch mit der EU-Richtlinie, die genau das formuliert.
    Wir stehen - Herr Jung hat das schon gesagt - kurz vor der Klimakonferenz in Kioto. Wenn man das Klimaschutzziel tatsächlich erreichen will, muß man eine Energiewirtschaftsstruktur schaffen, die in der Zukunft eine umweltverträgliche Energieerzeugung bewirkt.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Hinzu kommt: Der Energiemarkt ist ein großer Innovationsmarkt. Man kann nicht immer nur auf alte Techniken setzen. Der Photovoltaik-Markt wächst pro Jahr um 18 Prozent. Wenn man an diesem Zukunftsmarkt teilhaben will, dann muß man auch auf umweltverträgliche Energieversorgung setzen.
    Während Sie bei der Lex VEAG eine Vorrangregelung weitestgehender Art für Braunkohle beschlossen haben, haben Sie sich im Bereich der erneuerbaren Energien lange gesperrt, eine Vorrangregelung durchzusetzen. Gut ist, daß jetzt zumindest eine schwache Regelung enthalten ist. Wir fänden es - wir fordern das auch - natürlich wesentlich besser, wenn hier nachgebessert würde.
    Aber der Hauptpunkt ist die Frage des Stromeinspeisungsgesetzes. Ich fand es absolut unmöglich, daß Sie in einer Debatte, in der wir darüber diskutiert haben, eine Neuordnung des Energiemarktes durchzusetzen, gleichzeitig eine Diskussion über die Absenkung der Vergütung losgetreten haben. Diese Absenkung hätte bedeutet, daß sich Investitionen in Windkraftanlagen nicht mehr gelohnt hätten.

    (Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Das stimmt überhaupt nicht! Das ist so falsch, wie es nur falsch sein kann!)

    Das hat auch schon Schaden angerichtet, weil es
    große Verunsicherung darüber verursacht hat, ob die
    umweltfreundliche Energieerzeugung von dieser Bundesregierung, zumindest ihrer Mehrheit, überhaupt gewünscht ist.
    Es hat dann einen sehr breiten gesellschaftlichen Widerstand gegeben. An diesem Widerstand haben sich die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die IG Metall, der Bauernverband und die Umweltverbände beteiligt. Der VDMA, der größte Unternehmensverband Deutschlands, sah sich gezwungen, zu diesem Thema zusammen mit den Bündnisgrünen gegen diese Bundesregierung eine Pressekonferenz zu machen. Das zeigt, wo Sie in dieser Frage stehen: Sie stehen auf der Seite der Minderheiten, auf der Seite der Stromkonzerne.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Durch diesen breiten gesellschaftlichen Widerstand ist es uns gelungen, die Senkung der Einspeisungsvergütung zu verhindern.

    (Volker Jung [Düsseldorf] [SPD]: Das stimmt nicht!)

    Das war ein Ergebnis der großen außerparlamentarischen Bewegung, der guten Oppositionsarbeit, der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und mit einer Minderheit auf der Seite der Regierungskoalition: Herr Carstens, Herr Ramsauer, Herr Dörflinger und einige andere.
    Wenn Sie jetzt aus der Not eine Tugend machen, Herr Uldall, und so tun, als ob Sie das immer wollten, kann ich nur daran erinnern, daß Sie noch vor kurzem hier im Plenum gesagt haben: Ich werde die Absenkung der Vergütung durchsetzen; das werden Sie schon sehen! - Sie sind damit gescheitert. Das wollen wir hier eindeutig festhalten.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wir wollen mehr. Wir wollen eine Ausweitung des Stromeinspeisungsgesetzes auf eine kostendeckende Vergütung für Photovoltaik und auch für KraftWärme-Kopplung. Wir wollen auch einen Mindestpreis für die Windenergie festschreiben, damit die Investitionssicherheit auf jeden Fall gegeben ist.
    Gut ist aus unserer Sicht, daß Sie den Vorschlag der Grünen aufgenommen haben, daß in Zukunft der Netzbetreiber für die Aufnahme und für die Vergütung verantwortlich ist. Gut ist auch, daß Sie den Vorschlag des Bundesrates aufgenommen haben, nämlich das für Biogas wesentlich bessere Bedingungen geschaffen werden, indem man auch Material aus Lebensmittelfabriken verwerten darf.
    Schlecht ist aus unserer Sicht natürlich die FünfProzent-Deckelung. Herr Uldall, Sie haben hier wieder behauptet, dies sei eine rotgrüne Forderung. Es war erstens nie eine rotgrüne Forderung; denn damals waren wir Grüne noch nicht in der Regierung. Sie haben zweitens anläßlich der letzten Plenardebatte zu diesem Thema zu mir gesagt: Bringen Sie es mir schriftlich, daß Finanzminister Möller von diesem Vorschlag zurücktritt. - Ich habe dann zu Ihnen gesagt: Ich bringe es Ihnen schriftlich. Ich habe Ihnen

    Michaele Hustedt
    diesen Brief vorgelegt. Jetzt halten Sie auch Ihr Versprechen, das Sie mir damals an jenem Tag der Plenardebatte gegeben haben, daß Sie, wenn dies schriftlich vorliegt, Ihren Vorschlag hinsichtlich der Fünf-Prozent-Deckelung zurückziehen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

    Sie brauchen gar nicht den Kopf zu schütteln. Sie wissen genau, wovon ich spreche.
    Wir haben den Alternativvorschlag vorgelegt

    (Abg. Gunnar Uldall [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    - ich führe meinen Gedanken noch zu Ende; dann können Sie fragen -, daß die Kosten, die das Stromeinspeisungsgesetz verursacht, bundesweit über die Netzgebühren ausgeglichen werden. Dieser Vorschlag ist in der Anhörung zum Stromeinspeisungsgesetz nicht nur vom Bauernverband, den Umweltverbänden, den Windkraftverbänden, sondern auch vom VDMA und - man höre und staune - von Preussenelektra begrüßt worden. Eine breitere Zustimmung kann es nicht geben. Wenn Sie diesem Vorschlag nicht zustimmen, dann zeigt dies, daß Sie - jedenfalls die Mehrheit Ihrer Fraktion - an einer substantiellen Verbesserung des Stromeinspeisungsgesetzes nicht interessiert sind.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)