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    Plenarprotokoll 13/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18937 A Tagesordnungspunkt VI: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsgesetz 1998) (Drucksachen 13/8200, 13/8883, 13/ 9001 bis 13/9025, 13/9026, 13/9027) . . 18937 B in Verbindung mit Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsjahr 1997) (Drucksachen 13/ 8199, 13/8803, 13/9029) 18937 B in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1993 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1993) - zu der Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 1995 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1993) (Drucksachen 13/687, 13/2600, 13/7215) . 18937 B in Verbindung mit Unterrichung durch den Bundesrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1997 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1995 und 1996) (Drucksache 13/ 8550) 18937 C in Verbindung mit Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1996 (Drucksachen 13/6928, 13/8758) . . . 18937 D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . . 18938 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 18943 C, 18947 A Karl Diller SPD 18946B, 18959 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18947 B Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. . . 18949 A Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. . . . . . 18950 C Dr. Christa Luft PDS 18950 D, 18960 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 18952 D Karl Diller SPD 18953 C, 18954 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18957 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 18958 B Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) 18961 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 18961 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD (zur GO) 18962 C Dr. Gregor Gysi PDS (zur GO) 18962 D Namentliche Abstimmung 18960 D Ergebnis 18963 A Tagesordnungspunkt VII: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksachen 13/7274, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes über die Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/7425, 13/9211) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Energiewirtschaft (Drucksachen 13/ 5353, 13/9211) ............ 18966 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Neuordnung und Demokratisierung der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen 13/8553, 13/9211) 18966 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt VIII: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/5357 (neu), 13/9205) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 13/2684, 13/9205) ... 18966 B Gunnar Uldall CDU/CSU 18966 C Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 18969C, 18978 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD 18970 A Jürgen Türk F.D.P 18973 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18973 D Gunnar Uldall CDU/CSU 18976 B Paul K. Friedhoff F.D.P 18977 B Rolf Köhne PDS 18979C, 18992 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18980 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18983 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 18985 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18986 C, D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18987 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 18987 D Christian Müller (Zittau) SPD 18989 A Ulrich Petzold CDU/CSU 18990 B Gert Willner CDU/CSU 18990 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 18992 C Namentliche Abstimmung 18993 B Ergebnis 18994 D Tagesordnungspunkt IX: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Drucksachen 13/8962, 13/9252) 18997 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 18997 D Hans-Joachim Hacker SPD 18999 A Markus Meckel SPD 18999 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 18999 C, 19008 D Otto Kretschmer, Minister (Thüringen) . 19000 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19001 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . 19002 D Dr. Klaus Röhl F.D.P. ... 19003 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 19004 C Dr. Willfried Penner SPD . . . 19004 D, 19008 A Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 19006 B Dr. Gregor Gysi PDS 19007 A Rolf Schwanitz SPD 19008 B Horst Eylmann CDU/CSU 19009 B Dr. Gregor Gysi PDS (Erklärung nach § 31 GO) 19010 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 19011 B Jürgen Koppelin F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 19012 A Nächste Sitzung 19012 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19013' A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19013* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) 19014* A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) ... 19014* B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht SPD 19014* D Hans-Joachim Hacker SPD 19015* A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19015* C Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch . . . 19015* D Anlage 8 Amtliche Mitteilungen 19016* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1997 18937 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. November 1997 Beginn: 8.00 Uhr
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    ') Anlage 6 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 28. 11. 97 * Beck (Bremen), BÜNDNIS 28. 11. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 28. 11. 97 Dreßler, Rudolf SPD 28. 11. 97 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 28. 11. 97 Hempelmann, Rolf SPD 28. 11. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 28. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 28. 11. 97 Kröning, Volker SPD 28. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 28. 11. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 28. 11. 97 Otto Marx, Dorle SPD 28. 11. 97 Reschke, Otto SPD 28. 11. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Scheel, Christine BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schenk, Christina PDS 28. 11. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 28. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 28. 11. 97 ** Brigitte Schultz (Everswinkel), SPD 28. 11. 97 Reinhard Stübgen, Michael CDU/CSU 28. 11. 97 Terborg, Margitta SPD 28. 11. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gert Willner, Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Den Änderungsantrag auf Drucksache 13/9283 von Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf zur Anlagen zum Stenographischen Bericht „Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" werden wir ablehnen. Der Änderungsantrag der Koalition zum Stromeinspeisungsgesetz sieht vor, vor Erreichen des sog. „zweiten 5 %-Deckels" die Auswirkungen der Härteklausel in einem Bericht des Bundesministers für Wirtschaft zu überprüfen, damit rechtzeitig eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird. Wir gehen auch und insbesondere nach dem Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 26. November 1997 an den Kollegen Austermann davon aus, daß „eine andere Ausgleichsregelung" bewirken soll, daß die Kosten für regenerative Energien breiter verteilt und ausgeglichen, d. h. somit bestehende einseitige Belastungen gemindert werden oder entfallen sollen und damit dann die sog. „2. Deckelung" nicht zu einem Stopp beim Ausbau von regenerativen Energien, insbesondere der Windkraft führen wird. Somit gibt es für uns keinen Anlaß, dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Armin Laschet (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Ich stimme diesem Gesetz zu, weil es nach langen Beratungen einen tragfähigen Kompromiß zur Reform des Energiewirtschaftsrechts darstellt. Alle Versuche, zu Einschränkungen bei der Einspeisevergütung zu kommen, konnten auch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens abgewendet werden. Das erfolgreiche Stromeinspeisungsgesetz hat den regenerativen Energien einen gewaltigen Schub gegeben. Es hat auch zu neuen Arbeitsplätzen in zukunftsfähigen Technologien geführt. Mit diesem Gesetz wird die Zielsetzung einer ökologischen Marktwirtschaft gerade auch im Vorfeld der Klimaschutzkonferenz in Kioto weiterhin umgesetzt. Die 5 %-Deckelung für regenerative Energie halte ich allerdings weiterhin für problematisch. Diese von rotgrünen Landesregierungen über den Bundesrat in die Beratungen eingebrachte Regelung darf nicht zu Beschränkungen für regenerative Energien führen. Ich stimme dem Gesetz zu, weil in § 4 Abs. 4 geregelt ist, daß rechtzeitig über die Auswirkung der Härteklausel, spätestens im Jahr 1999, dem Deutschen Bundestag berichtet wird, um eine andere Ausgleichsregelung zu finden. Ich stimme dem Gesetz zu, weil aus den Begründungen und Beratungen des Wirtschaftsausschusses sowie aus dem Redebeitrag des Berichterstatters Dr. Peter Ramsauer deutlich geworden ist, daß ein zweiter Deckel auf keinen Fall zuschnappen kann, sondern daß vorher durch den Gesetzgeber eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird, das heißt, daß der weitere Ausbau regenerativer Stromerzeugung auf der Basis gesetzlicher Energievergütung durch etwaige Deckel nicht behindert wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Dörflinger, Meinrad Belle, Klaus Bühler (Bruchsal), Peter Götz, Siegfried Hornung, Dr. Egon Jüttner, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Dr. Peter Ramsauer, Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Das neue Energiewirtschaftsrecht, das wir in der jetzt zur Abstimmung stehenden Fassung insgesamt unterstützen, enthält in Art. 3 § 4 auch Präzisierungen zur „Härteklausel" des Stromeinspeisungsgesetzes. Die darin enthaltene Bestimmung, nach der die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für Strom aus regenerativen Quellen entfällt, wenn bei dem aufnehmenden EVU die 5 %-Grenze erreicht und kein vorgelagerter Netzbetreiber vorhanden ist, lehnen wir aber ab, weil wir darin einen Widerspruch zu dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel sehen, regenerative Energien verstärkt zum Einsatz zu bringen. Die Zusage der Bundesregierung, in diesen Fällen rechtzeitig für eine befriedigende Lösung sorgen zu wollen, reicht nicht aus, weil Problemfälle schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auftreten können. Damit entsteht Rechtsunsicherheit, die sinnvolle Investitionen in Anlagen für regenerative Energien behindert, so z. B. bei Biomasse, die - was wir sehr begrüßen - durch die gesetzliche Neuregelung voll in das Stromeinspeisungsgesetz einbezogen ist. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt VII a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich nur deswegen zustimmen, weil es in den Beratungen erhebliche Verbesserungen gegeben hat, die insbesondere auch die Belange der Gemeinden und des ländlichen Raumes berücksichtigen. Dadurch ist nicht mehr die Gefahr gegeben, daß der gegebenenfalls kommende Preiskampf auf Kosten der ausgedünnten Gebiete ausgetragen wird, sondern weiterhin auch für die ländlichen Gebiete tragbare und vernünftige Preise für die Verbraucher zu erwarten sind. Inwieweit die relativ hohen Einspeisungspreise, die auch bei Windkrafträdern nicht gemindert sind, zu einer Flut von häßlichen und die Landschaft verschandelnden Windkrafträdern führt, bleibt abzuwarten. Hier appelliere ich an die Verantwortung von Kreisen und Gemeinden, mit der Landschaft pfleglich umzugehen und nicht jedem Profitstreben, insbesondere in den nördlichen Küsten- und Bundesländern, zu opfern. Es wäre schlimm, wenn dort ganze Landstriche durch die bis zu 100 m hohen Masten und Flügelräder ihre Eigenart verlieren oder auch jeder Berggipfel im mittleren und südlichen Deutschland anstelle von Bäumen oder Felsen ein Windkraftrad als Wahrzeichen aufzuweisen hat. Die Verbraucher dürfen bei allem nicht übersehen, daß sie letztlich die hohen Einspeisungskosten zu bezahlen haben und zusätzlich die Betreiber über Steuervorteile zu Steuerminderungseinnahmen beitragen. Ob hier letztlich die Kosten-Nutzen-Relation eingehalten wurde, wird die Zukunft zeigen. Für die Energieunternehmen ist durch die Kappungsgrenze die Wirtschaftlichkeit gesichert. Nur dadurch können sie auch die Verpflichtungen zur flächendeckenden Versorgung übernehmen. Bei allem Bestreben zur Liberalisierung und der damit erwarteten Kostensenkung darf die nachhaltige Sicherung der Bevölkerung mit Energieversorgung nicht vergessen werden. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3. Verjährungsgesetz) (Tagesordnungspunkt IX a) Dr. Eberhard Brecht (SPD): Ich werde in der zweiten und dritten Beratung dem von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsvorschriften - Drucksache 13/8962- zustimmen, obwohl ich weiterhin schwere Bedenken gegen den Entwurf geltend machen muß. Ich bin nicht der Auffassung, daß eine dritte Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist dem Rechtsfrieden in den neuen Bundesländern dienlich ist. Verjährungsfristen sollten nicht laufend zur Disposition gestellt werden, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Solche vermag ich bei der Verfolgung der Regierungskriminalität aus der DDR-Ara nicht zu erkennen, da die Zahl der Strafanzeigen denkbar klein war und ist, eine weitere Steigerung nicht zu erwarten ist, die vom Grundgesetz vorgegebenen Restriktionen bei der Verfolgung des DDR-Unrechts unüberwindbare Grenzen bei seiner Verfolgung ziehen, die Beweislage häufig nicht ausreichend und damit die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen verschwindend gering ist. Hingegen halte ich eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung für die Vereinigungskriminalität für angezeigt. Die Begrenzung der Ermittlungskapazität hat dazu geführt, daß heute noch ein erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, dessen Befriedigung nicht nur strafrechtlich relevant ist, sondern auch dazu beitragen wird, einen erheblichen Teil des veruntreuten Vermögens wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. In Abwägung dieser Umstände habe ich mich entschlossen, mit Bedenken der Verlängerung der Verjährungsfrist doch meine Zustimmung zu geben. Hans-Joachim Hacker (SPD): Dem Gesetzentwurf kann ich nicht zustimmen. Für meine Entscheidung sind insbesondere folgende Gesichtspunkte maßgeblich: Erstens. Verjährung ist ein Rechtsinstitut von hohem rechtsstaatlichen Wert, das nicht beliebig zur Disposition gestellt werden darf. Die 1993 erfolgte Fristverlängerung war notwendig und richtig. Die damals richtigen Argumente für eine Fristverlängerung treffen heute weitestgehend nicht mehr zu. Zweitens. Der Rückstand in der Aufdeckung und Verfolgung der genannten Straftaten resultiert heute insbesondere aus der unzureichenden Personal- und Sachausstattung der Berliner Strafverfolgungsbehörden. Daraus die Notwendigkeit einer Verlängerung von strafrechtlichen Verjährungsfristen abzuleiten, ist verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Drittens. Mit immer größer werdendem Abstand zum Tatzeitpunkt ergeben sich auch immer größere Schwierigkeiten in der Beweisführung. Strafverfolgungsbehörden werden durch die weitere Verlängerung der Verjährungsfrist zunehmend mit Vorgängen konfrontiert, die sie nicht hinreichend aufklären, geschweige denn die Täter gerichtlich zur Verantwortung ziehen können. Dies führt auch zur Verschwendung von Ressourcen, die effektiver bei der Bekämpfung aktueller Straftaten eingesetzt werden könnten. Viertens. Die erneute Fristverlängerung schreibt die Rechtsungleichheit in Ost und West auf Jahre fort und diskreditiert dadurch den Rechtsstaat im Bewußtsein insbesondere vieler Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern. Fünftens. Entgegen den Behauptungen von Befürwortern der Fristverlängerung schafft die vorgesehene Regelung nicht mehr Gerechtigkeit für die Opfer von Unrechtshandlungen der DDR. Im Gegenteil muß bei diesen der Eindruck einer Alibifunktion für unzureichende Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen entstehen. Sechstens. Die vorgesehene Regelung trägt nicht dem Erfordernis Rechnung, für das gesamte Bundesgebiet einheitlich verlängerte Fristen bei der Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten festzulegen, die die besonderen Begehungsformen und die damit in Zusammenhang stehenden komplizierten Bedingungen bei der Aufdeckung und Verfolgung dieser Straftaten berücksichtigen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Bundestagsfraktion wurde im Gesetzgebungsverfahren leider abgelehnt. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Vor vier Jahren habe ich in einer Erklärung vor diesem Hause bereits die heutige Debatte vorausgesehen. Damals sagte ich, daß wir im Deutschen Bundestag die Problematik der Verjährung bereits kannten, als wir den Verjährungsbeginn 1991 auf den 3. Oktober 1990 festsetzten, eine Verlängerung wegen der Überlastung der Justiz fast nichts bringt, wir in vier Jahren - so wie heute - wieder vor demselben Problem stehen und daß es 1997 unendlich viele nicht gesühnte Taten gibt und wiederum eine Verjährungsdebatte beginnt. Die unglückseligen Verjährungsdebatten zu NS-Verbrechen haben genauso wenig den gewünschten Erfolg gebracht wie der Verjährungsbeschluß von 1993, und auch heute muß man kein Prophet sein, um zu wissen, daß wir im Jahre 2000 vor derselben Debatte stehen werden. Ich verstehe die Bedenken derjenigen, die unter den Straftaten der SED-Diktatur gelitten haben, aber Verjährung ist auch ein Rechtsgut, an das wir uns halten sollten, und ich bin sicher, wenn wir zum 3. Oktober 1990 eine Amnestie für alle die Straftaten beschlossen hätten, z. B. für Taten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, dann hätten wir wirklich dem Rechtsfrieden gedient, und es gäbe Sie meine Damen und Herren von der PDS heute nicht mehr im Deutschen Bundestag. Es stört mich zwar, daß ich in der Frage der Verjährung mit der PDS einer Meinung bin, das kann mich aber nicht daran hindern, konsequent und auch in Zukunft gegen jede Verjährungsverlängerung zu stimmen. Viel unbefriedigender ist für mich, daß gegebenenfalls Zehntausende von Verfahren eingestellt werden, wie im übrigen in der Vergangenheit bereits teilweise geschehen, oder so lange hinausgezögert werden, bis der Geschädigte oder Betroffene oder der Täter verstorben ist. Um nochmals auf die Amnestie zurückzukommen: Wann immer in der zweitausendjährigen Geschichte Deutschlands hätte es mehr Anlaß gegeben, aus Dankbarkeit für die unblutige Wiedervereinigung, für den Abzug von 1 Million fremder Soldaten von unserem Staatsgebiet und eine friedliche Zukunft eine beschränkte Amnestie zu verkünden. Gnade ist ein Akt der Vernunft und der Dankbarkeit und auch ein Rechtsakt. Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/8039, 13/9212, 13/9213, 13/9214) (207. Sitzung, Seiten 18927 B und 18930 C) An der namentlichen Abstimmung habe ich teilgenommen und mit Nein gestimmt. Anlage 8 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 24. November 1997 ihren Entschließungsantrag zu der Vereinbarten Debatte „Maßnahmen für mehr Beschäftigung in Deutschland" - Drucksache 13/8647 (neu) - zurückgezogen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 25. November 1997 ihren Antrag zur Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen - Drucksache 13/785- zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis 30. Juni 1995 - Drucksachen 13/4020, 13/4401 Nr. 5- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland - Drucksachen 13/5006, 13/5550 Nr. 1.4- - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/5284, 13/5550 Nr. 1.9- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1995 - Drucksachen 13/5373, 13/5550 Nr. 1.11- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung in Nigeria seit März 1996 - Drucksachen 13/7322, 13/7535 Nr. 1.1- Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1997 - Drucksache 13/7607- Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwicklung und Aufbau von sozialen Sicherungssystemen in den Entwicklungsländern - Drucksachen 13/4535, 13/4906 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.7 Innenausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.22 Haushaltsausschuß Drucksache 13/8508 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.5 Drucksache 13/8615 Nr. 2.65 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7867 Nr. 2.5 Drucksache 13/8106 Nr. 2.4 Drucksache 13/8106 Nr. 2.26 Drucksache 13/8508 Nr. 2.24 Ausschuß fair Gesundheit Drucksache 13/7867 Nr. 2.12 Drucksache 13/8615 Nr. 2.71 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/6129 Nr. 1.11 Drucksache 13/6129 Nr. 1.14 Drucksachen 13/7117 Nr. 2.10, 13/7306 Nr. 3.2 Drucksache 13/7117 Nr. 2.14 Drucksache 13/7541 Nr. 2.13 Drucksache 13/7706 Nr. 2.21 Drucksache 13/8269 Nr. 1.2 Drucksache 13/8269 Nr. 1.8 Drucksache 13/8615 Nr. 2.57 Drucksache 13/9086 Nr. 2.1 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8269 Nr. 1.1
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    Rede von Volker Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Uldall hat nach einem länglichen Streifzug durch die Geschichte des Energierechts von einem historischen Tag gesprochen. Dabei hat er offensichtlich übersehen, daß das Verfahren heute noch nicht zu Ende ist. Noch ist der Bundesrat mit im Verfahren, noch hat er Einspruchsmöglichkeiten, und dabei werden Sie wahrscheinlich noch einige Überraschungen erleben.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    In wenigen Tagen beginnt in Kioto die nächste Klimakonferenz mit dem Ziel, die CO2-Emissionen weltweit abzusenken. Gleichzeitig bescheinigt die letzte Energieprognose der Prognos AG der Bundesregierung, daß sie bei einer Fortführung der derzeitigen Energiepolitik ihr Klimaschutzziel nicht einmal zur Hälfte erreichen wird.
    Angesichts dieser Situation ist die Energierechtsreform trotz einer Nachbesserung durch die Koalition eines der widersprüchlichsten Gesetzesvorhaben, das die Koalition jemals zur Abstimmung gestellt hat.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist ein gravierender Widerspruch, eine Energierechtsreform mit dem erklärten Ziel zu betreiben, das Energiepreisniveau zu senken und gleichzeitig eine Anhebung der Energiesteuern in Europa zu unterstützen. In Brüssel gibt es Anstrengungen, die europäischen Energiesteuern zu harmonisieren und die zusätzlichen Einnahmen aus diesen Steuern aufkommensneutral zur Absenkung der Arbeitskosten zu verwenden.
    Die europäische Kommission hat vorgestern das Ziel formuliert, den Anteil der regenerativen Energien bis zum Jahre 2010 zu verdoppeln; ein außergewöhnlich ehrgeiziges Ziel. Richtlinienentwürfe zu einer Erhöhung des Anteils der Kraft-Wärme-Koppelung und eine europäische Stromeinspeisungsregelung sind in Arbeit. In Luxemburg ist letzte Woche ein - noch zögerlicher - europäischer Kurs gegen die Arbeitslosigkeit vereinbart worden.
    Gleichzeitig legt die Koalition ein Konzept vor, das auf einen Preiswettbewerb in der Energiewirtschaft abzielt, das den Ressourcenverbrauch verbilligt und das Kostensenkungspotentiale vor allem im Beschäftigungsbereich sucht.
    Meine Damen und Herren, Bundeswirtschaftsminister Rexrodt hat keine Gelegenheit ausgelassen, auf die hohen Strom- und Gaspreise in Deutschland hinzuweisen und den Wettbewerb als Allheilmittel anzupreisen. Dabei hat er auch das Strompreisgefälle zwischen Deutschland und Frankreich bemüht, obwohl die relativ niedrigen Industriestrompreise in Frankreich von der „Electricité de France" angeboten werden, dem ausgeprägtesten Staatsmonopol, das es in Europa gibt.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Das hat etwas mit der französischen Subventionspraxis zu tun, die nie so richtig untersucht worden ist. Das hat auch etwas mit der Spreizung zwischen Industrie- und Haushaltsstrompreisen zu tun, die in Frankreich viel größer ist als in Deutschland. Das hat schließlich auch etwas mit schärferen Umweltauflagen und längeren Genehmigungsverfahren in unserem Land zu tun, die sich natürlich in der Preisgestaltung niederschlagen. Hier den Wettbewerbsdruck zu verstärken heißt, diese Standards zu nivellieren. Darum ist das häufig verwendete Wort „Umweltdumping" nach wie vor richtig am Platze.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Meine Damen und Herren, es ist doch ein Widerspruch, einerseits Wettbewerb bei den leitungsgebundenen Energien einzuführen und andererseits sehenden Auges hinzunehmen, daß ein gewaltiger Konzentrationsprozeß einsetzt - was in der Branche überhaupt nicht umstritten ist -, der zu einer Vermachtung der Energiemärkte führen wird. Dieser Konzentrationsprozeß ist inzwischen in vollem Gange. Man muß nur nach Südwestdeutschland sehen.
    Wenn diese Strukturbereinigung dazu führt, daß sich vor allem die großen Verbundunternehmen an den regionalen und kommunalen Verteilerunternehmen beteiligen - was übrigens durch die konzipierte Verbändevereinbarung begünstigt wird -, dann wird mit dieser vertikalen Konzentration das genaue Gegenteil von dem erreicht, was angeblich gewollt ist.
    Man kann nur hoffen, daß die Bemühungen vieler Stadtwerke, eine Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn zu organisieren oder horizontale Verbindungen einzugehen, erfolgreich sein werden, um einen Rest

    Volker Jung (Düsseldorf)

    von kommunalen Versorgungsstrukturen zu erhalten.
    Es ist ein eklatanter Widerspruch, meine Damen und Herren, zwar tief in die Kompetenzen der Länder und Kommunen einzugreifen, sie aber von einer gleichberechtigten Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren ausschließen zu wollen, indem die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzentwurfs im nachhinein - das heißt, nachdem der Bundesrat eine vernichtende Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf abgegeben hat - wegmanipuliert wird.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Sie können davon ausgehen, daß wir uns das nicht gefallen lassen werden.
    Sowohl die Opposition im Bundestag wie auch die Mehrheit im Bundesrat halten den Gesetzentwurf für zustimmungsbedürftig. Wir lassen dies derzeit durch ein verfassungsrechtliches Gutachten prüfen. Wir werden - ich wiederhole das an dieser Stelle - ein Normenkontrollverfahren beantragen, wenn Sie dabei bleiben, den Gesetzentwurf am Bundesrat vorbei durchzuziehen.

    (Beifall der Abg. Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Monika Ganseforth [SPD]: Trickserei!)

    Es ist auch eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts denkbar. Das heißt, im Grunde riskieren Sie, daß das Gesetz an dem Tag kassiert wird, an dem es eigentlich in Kraft treten soll.
    Mit Ihren Änderungsvorschlägen zur Streichung des Planfeststellungsverfahrens für Höchstspannungsfreileitungen und zu den Enteignungsregelungen wollen Sie den Gesetzentwurf im eigentlichen Sinn zustimmungsfrei machen. Damit verzichten Sie übrigens auf die Konzentrationswirkung bei den komplizierten Genehmigungsverfahren. Ganz abgesehen davon, daß die Länder diese Form der Deregulierung begrüßen würden und der Bundesrat solchen Regelungen sicherlich zustimmen würde, feiert das bürokratische Regelungswirrwarr mit Ihren Änderungsvorschlägen fröhliche Urständ.
    Aber um Verwaltungsvereinfachungen geht es Ihnen offenbar gar nicht. Das taktische Geplänkel hat doch nur den Zweck, die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzentwurfs wegzumanipulieren. Das ist Ihnen nach unserer Auffassung aber nicht gelungen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ihre Rechtsexperten haben einige Punkte offenbar übersehen. Das liegt offensichtlich daran, daß der Gesetzentwurf, insbesondere in seiner letzten Fassung, mit der heißen Nadel gestrickt worden ist.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zu Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes entschieden, daß Bundesgesetze der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, wenn die Finanzen - das ist in diesem Falle relevant - in Verwaltungsverfahren der Landesbehörden geregelt werden.
    Das ist der Fall bei der Neugestaltung der Genehmigungspflicht zur Aufnahme der Energieversorgung, die den zuständigen Landesbehörden obliegt. Das ist auch der Fall bei der Ermessensentscheidung über die Zulassung des Alleinabnehmersystems, bei der die Landesbehörden eine Prognose abgeben müssen, ob die Anwendung dieses Systems zu einer gleichwertigen Marktöffnung führt. Und es ist der Fall bei der drastischen Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Kommunen beim Wegerecht, das eindeutig in die Kompetenz der Länder gehört. Schließlich ist es auch noch der Fall bei der Vorratshaltung bei Energieträgern.
    Bei all diesen Fragen geht es allerdings nur um die Verfassungskonformität des Gesetzgebungsverfahrens. Damit sind die materiellen verfassungsrechtlichen Probleme, mit denen der Gesetzentwurf ohnehin behaftet ist, immer noch nicht ausgeräumt. Ich kann hier nur feststellen: Wenn die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzentwurfes wegfällt, dann stellen sich diese materiellen verfassungsrechtlichen Probleme in aller Schärfe. Auch das werden wir untersuchen lassen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Mit der Übergangsregelung, der entsprechenden Begrenzung des Alleinabnehmersystems, auf die Sie sich jetzt viel zugute halten, und der Beschränkung des Wegerechts schränken Sie die Möglichkeit der Kommunen erheblich ein, die Energieversorgung selbst zu regeln. Diese gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kernbestand des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, das durch Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes geschützt ist.

    (Geit Willner [CDU/CSU]: Deswegen bekräftigen wir das auch in unserer Entschließung!)

    Das wiegt um so schwerer, meine Damen und Herren von der Koalition, als die Energieversorgung bislang ein wichtiger Teil der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen insgesamt war. Mit dem Konzessionsabgabenaufkommen und den an die kommunalen Eigner abzuführenden Gewinnen sowie nicht zuletzt mit der Steuerersparnis durch den Querverbund konnten andere Teile der kommunalen Wirtschaft gestützt werden, zum Beispiel der öffentliche Personennahverkehr. Fallen diese Möglichkeiten weg oder werden sie erheblich eingeschränkt, dann wird die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in ihrem Kern getroffen. Das ist nicht nur kommunalfeindlich; das ist nach unserer Auffassung auch verfassungswidrig.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Rolf Köhne [PDS])

    Meine Damen und Herren, wir erkennen durchaus an, daß die Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen unseren Vorstellungen, die wir mit unserem Gesetzentwurf entwickelt haben, ein Stück entgegenkommen. Ich stehe nicht an, das hier zu sagen.

    Volker Jung (Düsseldorf)

    Aber Sie sind auf dem halben Wege stehengeblieben.

    (Geit Willner [CDU/CSU]: Kommen Sie uns doch auf der anderen Hälfte entgegen!)

    Von den extrem liberalistischen Deregulierungsabsichten in dem ursprünglichen Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Rexrodt ist nicht mehr viel übriggeblieben. Ich finde, das ist gut so. Aber Sie bleiben eben auf halbem Wege stehen. Viele unserer Bedenken können Sie nicht ausräumen:
    Erstens. Sie haben in den Gesetzentwurf einen Durchleitungstatbestand eingefügt und damit eine fakultative Verordnungsermächtigung zur Regelung der Durchleitungsentgelte verbunden, die Sie übrigens - das ganz nebenbei - zustimmungsbedürftig ausgestalten. Das kommt unseren Vorstellungen entgegen. Aber Sie machen die Durchleitungsbedingungen von der Gestaltung der unternehmensinternen Geschäfte abhängig. Das lädt doch zur Preismanipulation geradezu ein.
    Sie wollen sich bei den Durchleitungsentgelten erklärtermaßen auf eine Verbändevereinbarung stützen - Herr Uldall hat das hier bekräftigt -, die zwar in paraphierter Form vorliegt, aber lange noch nicht beschlossen ist. Wie der Verband der industriellen Kraftwirtschaft, einer der Unterzeichner dieser Vereinbarung, inzwischen deutlich gemacht hat, wird sie das Regime der Durchleitungstarife dann nicht akzeptieren, wenn die netzdienstleistungs- und vor allem die entfernungsabhängigen Komponenten zu einem Tarif führen, der das Niveau in europäischen Nachbarstaaten, zum Beispiel in den skandinavischen Ländern, um ein Vielfaches übersteigt.

    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist im Augenblick so!)

    Eine solche Verbändevereinbarung wäre in Wirklichkeit ein Instrument zur Behinderung des Wettbewerbs.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Das wird in der Branche unterderhand auch als Argument für die vertikale Konzentration verwendet oder - deutlicher ausgedrückt - zur Bildung von Kartellen zwischen Vorlieferanten und Verteilerunternehmen zur Abwehr von ausländischer Konkurrenz und der Konkurrenz unabhängiger Energieerzeuger.
    Diese Tarifgestaltung verbietet es den Stadtwerken geradezu, im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger preiswerte Stromangebote von weiterher einzuholen. Dazu können wir unsere Zustimmung nicht geben. Wir brauchen hier verbindliche gesetzliche Netzzugangsregeln wie bei der Telekommunikation und der Eisenbahn.
    Zweitens. Sie haben sich dazu durchgerungen, das Alleinabnehmersystem als Netzzugangsalternative für alle Gebietsversorger in den Gesetzentwurf einzufügen. Auch das kommt unseren Vorstellungen entgegen. Sie wollen aber das Alleinabnehmersystem als eine Pflichtveranstaltung ausgestalten; das
    heißt, Sie wollen den Alleinabnehmer verpflichten, in alle Verträge zwischen Lieferanten und Kunden im Versorgungsgebiet einzutreten - und dies, obwohl die europäische Stromrichtlinie den Unternehmen eine Wahlmöglichkeit beläßt, in solche Verträge einzutreten oder aber auch nicht. Aber diese Alternative, die wir in unseren Gesetzentwurf aufgenommen haben, wollen Sie nicht nutzen.
    Hier haben Ihnen offenbar die Beamten ein Ei ins Nest gelegt, das Sie noch gar nicht so richtig entdeckt haben. Die Verpflichtung, in Drittverträge einzutreten, wird jedes Unternehmen, das eigenerzeugten Strom kostendeckend absetzen will, davon abhalten, für dieses System zu optieren, um sich nicht am Ende zu ruinieren.
    Sie befristen dieses Alleinabnehmersystem bis zum Jahre 2005. Ob dieses System bei der Überprüfung verlängert wird und zu einer dauerhaften Netzzugangsalternative ausgestaltet wird, bleibt völlig unsicher. Dies wird viele Versorgungsunternehmen davon abhalten, sich für eine Übergangszeit auf ein System einzulassen, das in Zukunft möglicherweise wegfällt.
    Die Gegner des Alleinabnehmersystems in den Reihen der Koalition, die diesen Kompromiß eingegangen sind, haben offensichtlich richtig spekuliert. Da bei diesen Unsicherheiten nur wenige Unternehmen für dieses System votieren werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, daß es bei der Überprüfung im Jahre 2003 ersatzlos wegfallen wird.
    Drittens. Sie schaffen in dem weiterentwickelten Gesetzentwurf Anknüpfungspunkte für den Schutz der Kraft-Wärme-Koppelung und von Strom aus erneuerbaren Energien. Sie beziehen, wie wir das verlangt haben, das Stromeinspeisungsgesetz in die Energierechtsreform mit ein. Auch das kommt unseren Vorstellungen entgegen.
    Aber Sie drücken sich um eine klare Vorrangregelung herum, wie sie die europäische Stromrichtlinie erlaubt. Wenn Sie bei der Stromeinspeisungsvergütung wie bisher Prozentsätze vorsehen und außerdem davon ausgehen, daß das Strompreisniveau in der Zukunft sinken wird - wovon ja auch wir ausgehen -, dann werden die Vergütungssätze bald so weit abgesunken sein, daß niemand mehr in Anlagen für erneuerbare Energien investieren wird. Dann könnten Sie sich übrigens auch den doppelten FünfProzent-Deckel sparen; denn das wird nicht mehr zum Zuge kommen.
    Notwendig sind eine Vorrangregelung, feste Vergütungssätze und eine nationale Umlage der Einspeisungsvergütungen, wie wir sie in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben. Dann gibt es auch Investitionssicherheit und Umweltentlastung.

    (Beifall bei der SPD)

    Das muß auch für die Kraft-Wärme-Koppelung gelten; sonst werden nicht nur „stranded investments" verursacht, sondern es werden in Zukunft auch keine neuen Anlagen dieser besonders umweltfreundlichen Technologie mehr gebaut werden.

    Volker Jung (Düsseldorf)

    Viertens. Sie haben eine Übergangsregelung für die Verstromung der ostdeutschen Braunkohle konzipiert, die gleich mehrere Konstruktionsfehler aufweist. Zum einen ist die Übergangsfrist bis zum Jahr 2003 viel zu kurz; sie wird die beträchtlichen Investitionen in den Braunkohletagebau und in die Kraftwerkssanierung, deren Abschreibungsberg erst nach der Übergangsfrist erreicht ist, nicht schützen können. Dafür werden die Anteilseigner, die großen Verbundunternehmen im Westen, die ja eigene Probleme haben, sich auf den Wettbewerb einzustellen, kaum eintreten.
    Zum anderen wird die Übergangsregelung den Wettbewerb in den ostdeutschen Ländern wenn nicht gänzlich, so aber doch weitgehend behindern. Die Übergangsfrist, in der die Durchleitung unterbunden werden kann, reicht aber andererseits dazu aus, die kommunalen Versorgungsunternehmen, die allesamt auf schwachen Füßen stehen, in die Knie zu zwingen - dies um so mehr, als die großen Anstrengungen, in die Sanierung und den Ausbau der KraftWärme-Kopplung zu investieren, keinen ausreichenden Schutz erfahren.


Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Jung, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Türk?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Volker Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Aber ja, gerne.