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    Plenarprotokoll 13/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. November 1997 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Knesset, Herrn Dan Tichon, und seiner Delegation 18788 D Tagesordnungspunkt I (Fortsetzung): Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsjahr 1998) (Drucksachen 13/8200, 13/8883) 18785 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997) (Drucksachen 13/8199, 13/8803) 18785 B Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft (Drucksachen 13/9009, 13/9025) . . 18785 B Manfred Hampel SPD 18785 C Dankward Buwitt CDU/CSU 18789 A Dr. Barbara Hendricks SPD 18790 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 18791 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18792 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . 18793 C, 18811C, 18812 B Dankward Buwitt CDU/CSU 18795 A Paul K. Friedhoff F.D.P 18795 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 18797 C Ernst Schwanhold SPD . . . 18798A, 18801 C Rolf Kutzmutz PDS 18799 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18800D, 18804 D, 18806B, 18807 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18804 B Dr. Christa Luft PDS 18805 B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18807 A Wolfgang Clement, Minister (Nordrhein-Westfalen) 18807 C, 18814 D Hans Michelbach CDU/CSU 18808 A Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 18810 D Hartmut Schauerte CDU/CSU 18814 A Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 18815 C, 18819 D Lilo Blunck SPD 18818 A Joachim Poß SPD 18818 B Rolf Kutzmutz PDS 18819 A Rolf Kutzmutz PDS 18819 C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18820 D Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 13/9011, 13/9025) 18821 B in Verbindung mit Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung [Haushaltsführung 1997] Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 Titel 681 01 - Arbeitslosenhilfe - (Drucksachen 13/8547, 13/ 8594 Nr. 1.6, 13/8877) 18821 B Dr. Konstanze Wegner SPD 18821 C Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU 18824 B, 18827 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . . 18825 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 18826 B Manfred Grund CDU/CSU . . . 18827 B, 18843 D Petra Bläss PDS 18827 D Ina Albowitz F.D.P. 18829B, 18844 A Renate Jäger SPD 18832 A Jochen Feilcke CDU/CSU . . 18832 C, D Dr. Hermann Kues CDU/CSU 18833 D Ottmar Schreiner SPD . . . . 18834 B, 18844 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18835 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU 18838 A Ottmar Schreiner SPD 18839 D, 18845 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . 18841 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 18842 A Heinz Schemken CDU/CSU 18842 A Dr. Uwe Küster SPD 18844 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18845 A, 18848 B Peter Dreßen SPD 18848 A Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Drucksachen 13/9015, 13/9025) 18849 A Eckart Kuhlwein SPD 18849 B Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 18851 C Marion Caspers-Merk SPD 18852 C Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18855 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 18857 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . 18858 D, 18865 B Klaus Lennartz SPD 18859 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 18862 C, 18865 C Monika Ganseforth SPD 18863 A Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr (Drucksachen 13/9012, 13/9025) . . . 18866 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Drucksache 13/8685) 18866 B Hans Georg Wagner SPD 18866 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 18869 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18871 A, 18875 A, 18881 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18871 D Horst Friedrich F.D.P. 18874 A Dr. Winfried Wolf PDS 18877 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18879 B Dr. Barbara Höll PDS 18881 B Heide Mattischeck SPD 18882 B Elke Ferner SPD 18884 A Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 18887 B Einzelplan 25 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksachen 13/9020, 13/9025) 18890 B Dr. Rolf Niese SPD 18890 B Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU 18891 A, C, 18892 B Dieter Pützhofen CDU/CSU 18895 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18898 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 18900 B Achim Großmann SPD 18900 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 18902 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 18903 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18904 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 18906 A Haushaltsgesetz 1998 (Drucksachen 13/ 9026, 13/9027) 18907 C Nachtragshaushaltsgesetz 1997 (Druck- sache 13/9029) 18907 D Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 1997 bis 2001 (Drucksachen 13/8201, 13/8883, 13/ 9028) 18908 A Tagesordnungspunkt II: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 13/ 7015, 13/9071) 18908 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Marianne Klappert, Ernst Bahr, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 13/2523, 13/9071) 18908 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes (Drucksachen 13/3036, 13/9071) 18908B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1997 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes" (Drucksachen 13/7016, 13/7197, 13/9071) 18908 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Beendigung der tierquälerischen Robbenjagd (Drucksachen 13/4141, 13/7845) 18908 D Meinolf Michels CDU/CSU 18908 D Marianne Klappert SPD 18910 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18912 D Günther Bredehorn F.D.P. 18913 D Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18914 B Eva Bulling-Schröter PDS 18915 D Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 18916 C Tagesordnungspunkt III: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 13/8035, 13/9212, 13/ 9213, 13/9214) 18919 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/8039, 13/9212, 13/9213, 13/9214) . 18919 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/1206, 13/9212, 13/ 9213, 13/9214) 18919 C Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Klaus Kirschner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/733, 13/9212, 13/9213, 13/9214) . . 18919 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundsätze zur gesetzlichen Regelung der Berufe der Psychologischen Psychotherapie und der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie (Drucksachen 13/8087, 13/9212) 18919 D Sigrun Löwisch CDU/CSU 18920 A Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 18921 D Jürgen W. Möllemann 18923 B Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18924 B Dr. Dieter Thomae F.D.P 18925 B Dr. Ruth Fuchs PDS 18926 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 18926 D Namentliche Abstimmung 18927 C Ergebnis 18928 B Tagesordnungspunkt V: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 19. Juni 1997 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des EuropolÜbereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (Europol-Immunitätenprotokollgesetz) (Drucksache 13/9084) . 18928 A Nächste Sitzung 18930 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18931 *A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt V (Entwurf: Europol-Immunitätenprotokollgesetz) Hans-Peter Kemper SPD 18931 *B Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18932 *D Dr. Max Stadler F D P. 18933 *D Ulla Jelpke PDS 18934 0B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 18935 *A Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (PDS) zu Tagesordnungspunkt II - Tierschutzbericht 1997 18936 *C 207. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. November 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 27. 11. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Dreßler, Rudolf SPD 27. 11. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 27. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 27. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 27. 11. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 27. 11. 97 Otto Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 27. 11. 97 Erich Marx, Dorle SPD 27. 11. 97 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 27. 11. 97 Reschke, Otto SPD 27. 11. 97 Scheel, Christine BÜNDNIS 27. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schenk, Christina PDS 27. 11. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 27. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 27. 11. 97 * * Brigitte Siebert, Bernd CDU/CSU 27. 11. 97 * Stübgen, Michael CDU/CSU 27. 11. 97 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt V (Entwurf: Europol-Immunitätenprotokollgesetz) Hans-Peter Kemper (SPD): Die heutige erste Le sung hat eine große Bedeutung für die Einrichtung von Europol und für die Aufnahme der vorgesehene] Tätigkeiten. Ist doch festgeschrieben, daß ein Inkrafttreten von Europol nur möglich ist, wenn das Immunitätenprotokoll verabschiedet ist. Insofern gibt e eine ganz enge Verbindung zwischen unserer heutigen Plenarsitzung und der einigermaßen heftige] Anlagen zum Stenographischen Bericht Debatte von vor wenigen Wochen um das Europolgesetz. Ich kann es nur wiederholen: Wir Sozialdemokraten wollen Europol. Wir wollen eine europaweit agierende Polizei. Europol kann eine Antwort auf die Internationalisierung der Kriminalität werden. Europol kann und soll nach unserer Meinung helfen, die nationalen Grenzen, die für die Straftäter längst nicht mehr existieren, auch für die Polizei zu überwinden. Das haben wir immer gesagt, und ich bin mir ziemlich sicher, daß auch der Bundesrat das so sieht und entsprechend votieren wird. Die Kriminalitätsbekämpfung an den nationalen Grenzen ist in zunehmendem Maße schwieriger geworden. Die zuständigen Sicherheitsgremien versuchen, mit Ausgleichsmaßnahmen eine Kompensation herbeizuführen. Dabei sollten wir uns durchaus bewußt sein, daß Europol, wenn auch noch nicht heute, so doch in der Endphase hierzu durchaus einen kleinen Beitrag leisten kann, ein kleines Rädchen im großen Getriebe sein kann, mehr allerdings auch nicht. Wer versucht, Europol als Allheilmittel oder als d a s Kriminalitätsbekämpfungsinstrument zu verkaufen, der streut den Menschen Sand in die Augen. Im Umfeld dieser Europol- und Immunitätsdebatte finden recht eigenartige Schaukämpfe statt, die sich darstellen, als ob Sicherheitspolitiker mit Rechtspolitikern, Strafverfolger mit Freiheitsfreunden um die besseren Lösungen raufen und jeder davon überzeugt ist, daß er die besseren Argumente auf seiner Seite hat. Fragen nach dem Umfang beispielsweise der Immunität sind zum Zankapfel geworden. Sie lenken von den wirklichen Problemen ab. Es wird oftmals vergessen, daß auch die Einrichtung von Europol nur ein Herumkurieren an den Symptomen ist. Die Frage nach der Entstehung von Kriminalität wird weitgehend ausgeblendet. Die Kriminalität, vor allem aber die Kriminalitätsfurcht hat sich während der Regierung Kohl erheblich erhöht. Die letzten 15 Jahre haben nicht nur die Massenarbeitslosigkeit und die Armut dramatisch ansteigen lassen, sie haben auch ein Weltbild der Ellenbogengesellschaft, eines extremen Leistungsprinzips, des Egoismus und der Raffgier geprägt. Unser Steuerrecht reizt zur Unsolidarität. Jugendarbeitslosigkeit, Armut und Not fördern die Entstehung der Kriminalität. Juristisch gesehen ist Not zwar keine Entschuldigung, aber als Kriminalitätsursache hat sie ein erhebliches Gewicht. Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik. Von diesem Grundsatz scheint die Regierung Kohl noch nie etwas gehört zu haben; denn sie hat eine verheerende Sozialpolitik gemacht, mit allen Verwerfungen auch im Bereich der Kriminalität. Herr Kollege Kanther und Herr Kollege Zeitlmann, bei dieser Gelegenheit möchte ich auf ein Pamphlet Ihrer Schatzmeisterin, Frau Baumeister, zurückkom- men, in dem sie und andere Ahnungslose in der CDU in unverfrorener Weise versuchen, der Opposition einen übertriebenen Täterschutz zu unterstellen. Das ist schon infam. Die SPD tritt für Verhinderung der Entstehung von Kriminalität ein. Soziale Prävention nennt man das, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das in Ihrer Fraktion so verbreiteten, daß es auch Frau Baumeister verstehen kann. Die SPD tritt für eine rasche Ergreifung und Bestrafung der Täter ein. Das hat auch etwas mit Generalprävention zu tun. Und die SPD tritt für einen besseren Opferschutz ein. Bemühungen der SPD um einen besseren Opferschutz, beispielsweise im Sexualstrafrecht, sind erst kürzlich wieder am Widerstand der Koalition gescheitert. Wenn Sie wirklich an einem Konsens in Fragen der Inneren Sicherheit interessiert sind, sollten Sie schleunigst Frau Baumeister herausschmeißen. Von daher kann eine funktionierende europäische Polizei nur die Symptome bekämpfen, nicht aber die Kriminalität vermeiden. Dennoch unterstützen wir Europol. Wir wollen eine operativ und exekutiv arbeitende europäische Polizei und nicht eine dauerhafte europäische Kriminalitätsverwaltungsstelle oder eine europäische Computerkripo. Hier wird es problematisch. Auf absehbare Zeit ist Europol eine Daten- und Informationssammelstelle in verschiedenen fest umrissenen Deliktsbereichen, als da sind: Drogenkriminalität, Schleuserunwesen, Menschenhandel, Kraftfahrzeugkriminalität und Handel mit radioaktiven und nuklearen Stoffen. Für diese Arbeiten genießen die Europolbeamten Immunität. Ich will gerne zugeben, daß diese Immunität nur eingeschränkt und nur für die heutigen Aufgaben gilt und es ist auch sicher ein Erfolg gewesen, daß bei Ausweitung der heutigen Aufgaben, die wir wollen, die Immunitätenfrage neu verhandelt werden muß. Strafbare Handlungen im Privatbereich und auch in weiten Bereichen des dienstlichen Handelns sind von der Immunität ausgenommen. Immerhin aber gilt eine eingeschränkte Immunität für dienstliche Handlungen bis hin zur fahrlässigen Tötung bei Verkehrsunfällen. Die Tatsache, daß im Ausland tätige Polizeibeamten, zum Beispiel Rentenreformgesetz- oder OK-Verbindungsbeamte, auch eine Immunität besitzen, ist sicherlich wenig tröstlich. Innenausschußmitglieder aller Fraktionen haben vor wenigen Wochen eine Reise durch die wichtigsten Schengenstaaten gemacht. Wir haben auf dieser Reise drei Schwerpunktthemen behandelt. Das waren der Schengen-Verbund und seine Auswirkungen, die Drogenpolitik der jeweiligen Staaten und Europol mit seinen Immunitätenproblemen. In allen anderen Staaten spielte das Immunitätenproblem entweder keine Rolle oder war überhaupt nicht bekannt. Dieser Umstand kann uns zwar zu denken geben, ist aber keine Rechtfertigung für den Innenminister, sich zurückzulehnen und zu sagen, die übrigen 14 Staaten wollten das nicht. Es hat keinen Sinn, hier nachzuverhandeln. Ich denke, daß Sie es sich hier zu einfach gemacht haben, Herr Kollege Kanther. Wir stehen in dieser Frage keinesfalls unter Zeitdruck, wie man uns gelegentlich weismachen will. Von den Partnerländern haben bisher überhaupt erst Spanien und Großbritannien die Konvention und alle damit zusammenhängenden Protokolle ratifiziert. Die Innenpolitiker des Europäischen Parlaments glauben, daß der Termin bis Ende 1998 hinausgeschoben werden muß. Es besteht also genügend Zeit für eine Nachverhandlung in diesen kritischen Bereichen, ohne daß der Vorwurf erhoben werden könnte, die Bundesrepublik verzögere das Inkrafttreten der Konvention. Unabhängig von der Frage, ob das, was jetzt auf dem Tisch liegt, verfassungskonform ist - dafür haben wir ja die Expertenanhörung anberaumt -, kann man hier sagen, es ist, freundlich ausgedrückt, sehr unglücklich. Der böse Schein ist es, der uns vor allem stört. Polizeibeamte sollten keine Immunität genießen. Polizeiliches Handeln muß überprüfbar und transparent sein. Immunität, und sei sie auch noch so eingeschränkt, schürt Mißtrauen in polizeiliche Maßnahmen und schadet so auch den handelnden Polizeibeamten und der Institution Europol. Wir haben uns deshalb ja auch im Innenausschuß darauf verständigt, in der Frage der Immunität eine Expertenanhörung durchzuführen. Von dieser Anhörung erhoffen wir uns zusätzliche Aufklärung nicht nur in der Frage der Immunität, sondern auch in der Frage des Datenschutzes und der Rechtswegegarantie. Wir sollten nüchtern und emotionslos an dieses Thema herangehen, bezüglich der Wirksamkeit von Europol keine übertriebenen Erwartungen wecken und das Ergebnis der Anhörung abwarten. Unser Abstimmungsergebnis wird wesentlich von dem Ergebnis der Anhörung und von dem erkennbaren Bemühen der Bundesregierung auf Nachbesserungen abhängen, und dieses sollten wir in Ruhe abwarten. Christian Sterzing (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor einigen Wochen wurde hier mehrheitlich die Europol-Konvention ratifiziert. Kritiker bemängelten einerseits die zu weitreichenden Befugnisse - etwa zur Verarbeitung persönlicher Daten bis hin zum Sexualleben -, andererseits die unzureichende parlamentarische und justitielle Kontrolle. Dies ist der Hintergrund, vor dem diese Debatte über das Immunitäten-protokoll ihre besondere Brisanz erhält, zumal es einiger Drohgebärden der Parlamentarier gegenüber dem Innenministerium bedurfte, um zu verhindern, daß dieses Protokoll am Parlament vorbei in Kraft gesetzt wird. Unsere verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Bedenken an der Konstruktion von Europol werden durch dieses Immunitätenprotokoll erheblich verstärkt. Lassen Sie mich hier nur fünf bedenkliche Punkte herausgreifen. Erster Punkt: Die Europol-Konvention sieht vor, den Europolbeamten die zur Aufgabenerfüllung „erforderlichen Vorrechte und Immunitäten" zu gewähren. Durch das Immunitätenprotokoll werden jedoch Vorrechte und Befreiungen in einem Umfang geregelt, die über die Erforderlichkeit weit hinausreichen. Die Europol-Bediensteten sind keine Diplomaten, sondern Polizisten. Sie greifen - egal ob heute durch Verarbeitung persönlicher Daten oder in einigen Jahren durch Mitwirkung an operativen Ermittlungen und vielleicht Festnahmen usw. - in Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Nach herkömmlichem Verständnis - nicht nur in Deutschland - müssen sie sich dafür verantworten und gegebenenfalls dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Warum dies nach dem Immunitäten-Protokoll grundsätzlich ausgeschlossen sein soll, leuchtet nicht ein. Gerade in einem rechtsstaatlich so sensiblen Bereich wie der Polizeitätigkeit darf rechtsstaatlicher Schutz nicht eingeschränkt oder relativiert werden. Immunitätenregelungen sollen die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit gewährleisten, aber nicht die Freistellung von rechtstaatlicher Kontrolle. Wenn der Europolchef, Herr Storbeck, kürzlich in einem Interview es als den primären Zweck der Immunität bezeichnet hat, die Europol-Bediensteten müßten in Ruhe „Informationen verarbeiten dürfen", denn mit „entnervenden" Anzeigen, sie seien „unzulässig mit Informationen umgegangen", könnten gefährliche Kriminelle sonst das ganze Amt lahmlegen, dann ist das wenig überzeugend. Soll die Immunität Europol vor den querulatorischen Neigungen der internationalen organisierten Kriminalität schützen? Das ist doch wohl nicht das zentrale Problem der Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Das Problem liegt vielmehr darin, daß hier der normale Rechtsschutz des Bürgers zu einem Störfaktor erklärt wird. Es stellt sich deshalb die grundsätzliche Frage: Warum sind Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit von Europol eigentlich ohne Immunitätenregelung gefährdet? Zweiter Punkt: Die Äußerungen des EuropolChefs, der es ja eigentlich besser wissen sollte, stehen in bemerkenswertem Gegensatz zu den Beteuerungen der Bundesregierung, für die Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen - also genau der von Herrn Storbeck genannten unzulässigen Informationsverarbeitung - gelte die Immunität ohnehin nicht. Dies trifft zu, so daß sich Herr Storbeck an derartige rechtsstaatliche „Belästigungen" wird gewöhnen müssen. Die Bundesregierung erklärt sogar in ihrer Denkschrift, daß durch die Strafbarkeit der Verletzung der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten der „wesentliche Bereich der strafrechtlich relevanten Fälle" abgedeckt sei. Bisher hat die Bundesregierung jedoch nicht offengelegt, welches „unwesentliche" Fehlverhalten denn ihrer Interpretation nach durch die Immunität noch geschützt wird. Wenn ihre Phantasie nicht ausreicht, um sich derartige Fälle vorzustellen, dann drängt sich doch jedem, der über gesunden Menschenverstand verfügt, die Frage auf, warum überhaupt eine so weitgehende Immunitätenregelung erforderlich sein soll? Dritter Punkt: Die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht gilt naturgemäß nur gegenüber „nicht befugten Personen": Artikel 32 Abs. 2 EPK. Aber wer ist befugt? Wenn etwa ein Europolizist Dienstgeheimnisse den Medien zutragen würde, dann wäre der Journalist sicher eine „unbefugte Person" im Sinne dieser Vorschrift. Doch schon bei der dienstlich veranlaßten Übermittlung von Europol-Daten etwa in Drittstatten könnte die Feststellung schwierig werden, wer dort zum Datenempfang befugt ist. Dies ist nur ein Beispiel für rechtliche Unklarheiten. Vierter Punkt: Nur der Europol-Chef kann die Immunität seiner Bediensteten aufheben oder „unverletzliche", das heißt geheime Dokumente und Daten freigeben. Derartige Sperrerklärungen oder die Verweigerung einer Immunitätsaufhebung durch den Europol-Direktor sind aber gerichtlich nicht überprüfbar, weil nämlich der Chef seinerseits auch Immunität genießt. Damit werden wiederum die Mindestanforderungen an einen effektiven rechtsstaatlichen Rechtsschutz nicht erfüllt. Schließlich die fünfte und letzte Bemerkung: Entgegen den Äußerungen der Bundesregierung verspricht das Protokoll in seinem Artikel 17 keine Änderung der Immunitätenregelung, sobald Europol operativ tätig werden kann, sondern lediglich eine völlig ergebnisoffene „Überprüfung". Artikel 17 ist ein Placebo, eine Pille, die nichts bewirkt, die Patienten, das heißt die Kritiker, aber in den trügerischen Glauben versetzen soll, es werde etwas getan. Wir werden diese Pille nicht schlucken. Die vage Aussicht einer Überprüfung und Nachbesserung kann uns nicht veranlassen, einer rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich so zweifelhaften Immunitätenregelung in dieser Form zuzustimmen. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Eine gute Idee, die Intensivierung der Kriminalitätsbekämpfung auf europäischer Ebene, ist ins Gerede gekommen, weil die Details bei der praktischen Umsetzung dieser Idee unbefriedigend ausgestaltet sind. Daher sind wir gezwungen, heute zum wiederholten Male kritisch im Deutschen Bundestag über Europol zu diskutieren, obwohl wir als F.D.P.-Fraktion überzeugt sind, daß grundsätzlich Europol einen nützlichen Beitrag zur Abwehr schwerer grenzüberschreitender Kriminalität leisten wird. Die Kritik in der Fachwelt und in der politischen Öffentlichkeit hat sich vor allem entzündet an dem Europol-Immunitätenprotokoll, dessen Umsetzung in innerstaatliches Recht wir heute in erster Lesung behandeln. Die öffentliche Kritik ist berechtigt, denn bei dem Immunitäten-Protokoll handelt es sich um einen Anachronismus. Von den Vertragsstaaten ist - nicht etwa auf deutschen Wunsch - schematisch eine Immunitätenregelung auf Europol übertragen worden, wie sie für internationale Einrichtungen üblich war. Dabei ist folgendes übersehen worden: Je stärker die europäische Integration voranschreitet, desto mehr verlieren die EU-Institutionen ihren internationalen Charakter. Sie nähern sich immer mehr innerstaatlichen Institutionen an. Die Europäische Union ist ein in der Integration stark fortgeschrittener Staatenbund. Anders ausgedrückt: Die Mitglieder einer internationalen Behörde sind im Ausland tätig. Deshalb erhalten sie Immunität. Die Europol-Bediensteten werden innerhalb des EU-Staatenverbunds tätig, also im EU-Inland. Folglich muß auch der rechtliche Rahmen dem entsprechen, was für eine nationale Polizei gilt, und nicht den überkommenden Regelungen für internationale Organisationen. Kein Mensch käme aber auf die Idee, deutschen Polizeibeamten für ihre Tätigkeit im Inland strafrechtliche Immunität einzuräumen. Ebensowenig dürfen europäische Polizeibeamte strafrechtliche Immunität für ihre Tätigkeit in der EU haben. Es ist also schon vom Ansatz her völlig falsch, für Europol-Bedienstete eine strafrechtliche Immunität vorzusehen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Immunitätsregelungen anderer europäischer Institutionen sind dringend daraufhin zu überprüfen, ob sie heute noch angebracht sind. Wie sollen wir bei dieser Ausgangslage weiter vorgehen? Optimal wäre es, wenn es gelingen würde, mit den Partnerstaaten noch Änderungen an diesem Protokoll zu vereinbaren. Sollte dies nicht möglich sein, stehen wir vor der Frage: Ablehnen oder ratifizieren mit Vorgaben für die Zukunft? Justizminister Schmidt-Jortzig hat ja durchgesetzt, daß die vorgesehene Immunitätenregelung nur für die derzeitigen Befugnisse von Europol gilt. Bei der Übertragung exekutiver Befugnisse, also wenn die Immunitätenfrage auch praktisch akut werden würde, müßte eine neue Immunitätenregelung vereinbart werden, die dann sicherlich nicht mehr die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland finden würde. Da wir als Parlament am Text des Protokolls ja nichts ändern können, wird daher am Ende die Frage zu diskutieren sein, ob wir in einem Entschließungsantrag folgendes zum Ausdruck bringen: Erstens. Wir halten die Immunitätenregelung vom Grundsatz her für falsch. Zweitens. Wir stellen fest, daß die praktische Auswirkung erst bei der Übertragung exekutiver Befugnisse auf Europol in größerem Maße bedeutsam wird. Drittens. Wir kündigen an, daß wir bei der Übertragung exekutiver Befugnisse einer vergleichbaren Immunitätenregelung nicht mehr zustimmen werden. Viertens. Wir fordern die EU auf, auch außerhalb von Europol bestehende Immunitätenregelungen auf ihre heutige Berechtigung hin kritisch zu überprüfen. Ehe wir uns eine abschließende Meinung zum weiteren Verfahren bilden, wollen wir uns aber im Innenausschuß in einer Expertenanhörung sachverständigen Rat holen. Ulla Jelpke (PDS): Wir beraten heute die Immunitätsregelung für EUROCOPS in erster Lesung - und schon morgen will der Bundesrat hierüber abschließend beraten, also bevor der Innenausschuß des Bundestages seine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt hat. Funktioniert so eine parlamentarische Demokratie? Das BMI wollte die Immunitätsregelung eigentlich heimlich über den Verordnungsweg realisieren. Doch da hat sich Herr Kanther geschnitten. Daß Polizisten Straftaten begehen dürfen, ohne zur Rechenschaft gezogen werden zu können, geht selbst denjenigen zu weit, die sonst - zugunsten eines diffusen Sicherheits-Versprechens - auf fast alle Grundrechte verzichten würden. Wir kritisieren die Immunitätsregelung vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen Befugniserweiterung für EUROCOPS auf sog. operative Kompetenzen. Dies ist für uns der erste Schritt hin zur Legalisierung sog. milieutypischer Straftaten. Diese sind der deutschen Polizei bislang aus guten Gründen verboten. Der Rechtsstaat ist doch kein Ramschladen! Der Loslösung vom Legalitäts- und Rechtsstaatsprinzip durch die Immunität für EUROCOPS müssen wir von vornherein einen Riegel vorschieben. Jenseits unserer grundsätzlichen Kritik monieren wir an der vorliegenden Immunitätsregelung folgendes: 1. Sie ist nicht erforderlich. Denn - darauf weist der Rechtsausschuß des Bundesrates hin - EUROCOPS sind keine Diplomaten. Beide haben unterschiedliche Aufgaben. Polizeikräfte müssen einer lückenlosen Bindung an Recht und Gesetz unterliegen. 2. Die Immunitätsregelung ist löchrig wie ein Schweizer Käse und damit verfassungswidrig: Verletzungen wichtiger Normen des StGB sollen - selbst nach § 8 der EUROPOL-Konvention - grundsätzlich straflos bleiben; dazu gehören z. B. - der Schutz der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), - die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB) und - das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB). Dies widerspricht der Rechtsschutzgarantie des GG - so jedenfalls die Meinung der SPD im Rechtsausschuß am 8. Oktober. 3. Sperrerklärungen des EUROPOL-Direktors sind gerichtlich nicht überprüfbar. Dies widerspricht Art. K.2 des EU-Vertrages. Demzufolge müssen alle polizeilichen Maßnahmen richterlich kontrollierbar sein. Ich frage mich, ist dies Ihr Verständnis vom Rechtsstaat? Meine Damen und Herren von der SPD: Der Ortsverband Bonn-Poppelsdorf hat beantragt, der EUROPOL-Konvention weder im Bundestag noch im Bundesrat zuzustimmen. Selbst die Antragskommission für den SPD-Parteitag empfiehlt, diesen Antrag anzunehmen. Nun haben die SPD-regierten Länder einen Antrag für die morgige Bundesrats-Sitzung vorbereitet. Demnach wollen sie der Immunität zustimmen, obwohl sie diese für nicht erforderlich, ja sogar für verfassungsrechtlich bedenklich halten. Mit ihrem nichtssagenden Prüfungsvorbehalt - hinsichtlich einer möglichen Änderung der EUROPOL-Konvention - liegen sie voll auf Regierungslinie. Meine Damen und Herren von der SPD, ich fordere Sie auf - gerade im Hinblick auf Ihre eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken -: Strafen Sie den alten Satz Lügen, daß Sozialdemokraten gern die Lippen spitzen, aber sich nie trauen, auch wirklich zu pfeifen! Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister des Innern: Mit der heutigen erstmaligen Behandlung des „Immunitäten-Protokolls" ist die parlamentarische Erörterung ja nicht beendet, sondern das Protokoll wird zum Beispiel demnächst Gegenstand eines Anhörungsverfahrens werden. Ich will daher nur die wesentlichen Punkte darlegen, die die Bundesregierung dazu bewogen haben, das Protokoll zu zeichnen und in dieser Form dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen, auch um den ja recht abstrakten völkerrechtlichen Sachverhalt der Öffentlichkeit verständlich zu machen. Das Inkrafttreten des Protokolls ist Voraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme von Europol, die zum 1. Juli 1998 angestrebt wird. Und je schneller Europol seine Tätigkeit aufnimmt, d. h. seine guten Dienste bei der europaweiten Verbrechensbekämpfung aufnehmen kann, um so besser ist das für den Schutz unserer Bevölkerung vor Kriminalität. Dabei hat die Bundesregierung versucht, die strafgerichtlichen Immunitäten für die Europolbediensteten auf das für die Aufgabenwahrung unbedingt notwendiges Maß zu beschränken. Obwohl sie mit diesem Bemühen im Kreis der EU-Staaten letztlich völlig isoliert war, ist es gelungen, wesentliche Einschränkungen durchzusetzen, praktisch die Anwendung des Protokolls auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken. Lediglich für die bei der eigentlichen Amtstätigkeit vorgenommenen Handlungen wird Immunität gewährt. Wie aber sieht die tägliche Europol-Amtstätigkeit aus? Sie wird sich am Schreibtisch abspielen! Es wird nicht Aufgabe der Europolbediensteten sein, in Kontakt mit einzelnen Bürgern zu treten oder gar als staatliches Vollzugsorgan zu handeln. Damit besteht für einen Europolbediensteten, selbst wenn er es wollte, kaum Gelegenheit, Straftaten zu Lasten einzelner Bürger zu begehen. Schon für eine Verletzung von Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten beim Umgang mit Bürgerdaten sind Europolbedienstete uneingeschränkt verantwortlich. Da die Tätigkeit von Europol auf die Informationsverarbeitung beschränkt bleibt, deckt diese Ausnahme praktisch alle strafrechtlich relevanten Fälle ab. Soweit die Europolmitarbeiter als Privatpersonen handeln, unterliegen sie ohnehin ohne jede Einschränkung der nationalen Gerichtsbarkeit. Immunität bedeutet nicht Straffreiheit. Die Immunität ist aufzuheben, wenn sie verhindern würde, daß der Gerechtigkeit Genüge geschieht und eine Schädigung der Interessen von Europol nicht zu erwarten ist. Der Europol-Direktor oder der Europol-Verwaltungsrat haben hier nicht das letzte Wort. Vielmehr entscheidet bei Streitigkeiten über eine verweigerte Aufhebung der Rat. Die Bundesregierung wird sich im Rat ausdrücklich dafür einsetzen, daß die Verweigerung der Immunitätsaufhebung auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt. Auch bei der von der Bundesregierung angestrebten Fortentwicklung der Zuständigkeiten von Europol ist keine Ausdehnung der Immunität zu befürchten, denn das Immunitätenprotokoll gilt nur für die derzeitigen Aufgaben von Europol als Datenzentralstelle. Im Falle einer veränderten Aufgabenstellung von Europol - insbesondere bei Übertragung operativer oder exekutiver Aufgaben - muß die Immunitätsfrage neu verhandelt werden. Ohne eine vorherige Änderung des Immunitätenprotokolls, die einstimmig erfolgen muß, werden die jetzt eingeräumten persönlichen Immunitäten für die neuen Kompetenzen also nicht automatisch weiter gelten. In diesem Punkt stimmen übrigens alle EU-Staaten überein. Sollte Europol zukünftig Eingriffsbefugnisse erhalten, wie sie derzeit nur nationalen Polizeidienststellen zukommen, werden die Europolbediensteten insoweit keine Immunität beanspruchen können. Ich weise darauf besonders hin, weil in der Debatte zum Europol-Übereinkommen die Befürchtung geäußert und genährt wurde, einmal eingeräumte Immunitäten blieben im Zweifel auch bei einer Befugniserweiterung für Europol gültig. Meine Damen und Herren, bei aller Kritik, der erreichte Kompromiß ist akzeptabel. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß die in Deutschland teilweise erregt geführte Debatte keinen Widerhall in den anderen Mitgliedstaaten gefunden hat. Deshalb warne ich davor, jetzt leichthin Nachverhandlungen zu fordern und das Immunitäten-Protokoll auf diese Weise in den Rang einer „Schicksalsfrage" für Europol zu erheben. Das wäre auch nicht verständlich, denn für unser Land gelten derzeit nicht weniger als 103 völkerrechtliche Vereinbarungen - ohne die zahlreichen zweiseitigen Vereinbarungen mit vergleichbarem Inhalt. Die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen für Internationale Organisationen und deren Bedienstete ist normale völkerrechtliche Praxis; es ist keine bedeutende internationale Organisation bekannt, die nicht über derartige Privilegien verfügen würde. Auch in den letzten drei Jahren sind über 10 Immunitätsregelungen akzeptiert worden, so zum Beispiel für die Ermittlungskräfte des internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien mit erheblich über die Befugnisse der Europol-Bediensteten hinausgehenden Vorrechten. Die Beamten des Jugoslawien-Tribunals können nämlich in den Mitgliedstaaten der UNO exekutiv tätig werden und genießen dabei die allgemeinen UN-Immunitäten. Und natürlich genießen auch alle internationalen Polizeiorganisationen wie etwa Interpol Immunität, meist mit der ausdrücklichen Zustimmung des Bundestages. Ich bitte daher diejenigen, die hier beim Immunitäten-Protokoll plötzlich die getroffenen Regelungen kritischer sehen, diese Beispiele aus der Vergangenheit zu bedenken und Europol nicht unnötige Hindernisse für das auch politisch hochrangige Ziel einer Verbesserung der Verbrechensbekämpfung in den Weg zu legen und die Bundesrepublik dabei noch in Europa zu isolieren. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (PDS) zu Tagesordnungspunkt II - Tierschutzbericht 1997 - Im Namen der Gruppe der PDS im Bundestag erkläre ich, daß wir aus Versehen bei der Abstimmung zur Drucksache 13/9246 uns enthalten haben. Ich möchte darum bitten, im Protokoll unser Abstimmungsvotum in Ablehnung zu ändern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Steffi Lemke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Verehrter Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Verabschiedung der Novelle des Tierschutzgesetzes kommen wir zu einem besonders traurigen Kapitel Regierungsgeschichte. Ich denke, daß auch eine noch so sachliche und unemotionale Debatte bei den Berichterstattern oder im Ausschuß weiß Gott keine Garantie für eine Geset-

    Steffi Lemke
    zesnovelle ist, die der öffentlichen Debatte gerecht wird.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Ich glaube, daß die Vorschläge der Regierungskoalition völlig an dem, was in der Öffentlichkeit debattiert wird, und vor allem an den Mißständen im Bereich des Tierschutzes vorbeigehen. Eine jahrelange Debatte im Parlament und im Ausschuß - und dann

    (Horst Sielaff [SPD]: Dieser Flop!)

    ein solcher Entwurf! Aus meiner Sicht kann man dazu eigentlich nur sagen: Zu kurz gesprungen!

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Horst Sielaff [SPD]: Überhaupt nicht gesprungen!)

    - Herr Sielaff, gut: Vielleicht nicht gesprungen, vielleicht gehüpft!

    (Horst Sielaff [SPD]: Sehr gut!)

    Neben einigen wenigen positiven Ansätzen fällt die Novelle hinter den bisherigen Schutzstandard zurück. Zum Beispiel sollen die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit erhalten, beschlagnahmte Tiere zu töten. Aus grüner Sicht ist das ein Verstoß gegen das bereits existierende Tierschutzgesetz.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Horst Sielaff [SPD])

    Denn Überlegungen zur Kosteneinsparung geben nicht einmal einen vernünftigen Grund und schon gar keinen rechtfertigenden Grund, wie er unserer Ansicht nach sonst in das Tierschutzgesetz eingefügt werden müßte, zum Töten von Lebewesen her.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist reine Ideologie!)

    Der Genehmigungsautomatismus, von Ihnen als Entbürokratisierung bezeichnet, behindert die sachgerechte Prüfung von Anträgen und setzt die Kontrollbehörden unangemessen unter Druck.
    Im Bereich der Haltungssysteme, zum Beispiel bei den Hennenkäfigen, sind keine Verbesserungen für die landwirtschaftlichen Nutztiere in Sicht. Ich denke, daß das Beispiel Neubukow und die Debatte, die darüber gegenwärtig in den neuen Bundesländern geführt wird, gezeigt hat, daß hier ein Novellierungsbedarf vorhanden ist,

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist doch nicht ganz Deutschland!)

    der im Tierschutzgesetz in irgendeiner Weise hätte aufgegriffen werden müssen, wenn Sie sich dem Schutz der Tiere verpflichtet fühlten. Von einer Regierungskoalition erwarte ich dann mehr als die plumpe Aussage, daß man auf eine europäische Regelung setze, die nun schon seit Jahren nicht in Sicht ist.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Bündnis 90/Die Grünen hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach sollen beispielsweise Tierversuche in Zukunft die Ausnahme und nicht mehr die Regel sein und nur durchgeführt werden dürfen, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen sowie der Bedarf und die Notwendigkeit für den Versuch eindeutig nachgewiesen werden können.

    (Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Das haben wir schon heute!)

    Damit würde der Forschungsstandort Deutschland nicht behindert werden, sondern der Einsatz von Alternativmethoden gefördert, die durchaus konkurrenzfähig sind und ein Wirtschaftsfaktor werden können.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Für die Nutztierhaltung fordern wir eine Anpassung der Haltungssysteme an die Bedürfnisse der Tiere und eine entsprechende Zulassung und Prüfung von standardmäßig eingesetzten Systemen. Die Einführung der zeitlichen Begrenzung von Schlachttiertransporten auf 8 bis zu 28 Stunden wurde von Brüssel vorgeschrieben und ist bei weitem nicht ausreichend.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

    Die Bundesregierung hat es versäumt, die nationalen Spielräume, die sie hier gehabt hätte, zu nutzen.

    (Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

    Die Grünen fordern eine Begrenzung der Transporte auf die Dauer einer Fahrt bis zur nächsten Schlachtstätte, maximal aber auf vier Stunden.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Die Haltung von wildlebenden Tierarten ist unter den meisten Bedingungen kaum artgerecht möglich.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wildschweine!)

    Von daher wollen wir die Haltung, die Zucht und den Handel mit wildlebenden Tierarten auch aus Gründen des Artenschutzes nach angemessenen Übergangsfristen weitgehend beschränken.
    Wir bedauern, daß es mit den Koalitionsfraktionen nicht zu konstruktiven Kompromissen im Sinne des Tierschutzes gekommen ist, und sind der Meinung, daß der Bundesrat diesen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf ablehnen sollte.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Günther Bredehorn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Bredehorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz ist ein wichtiges Anliegen unserer Bürger. Immer mehr Menschen

    Günther Bredehorn
    engagieren sich dafür. Das ist gut so. Die F.D.P. unterstützt diese Bemühungen.

    (Horst Sielaff [SPD]: Aber nur halbherzig!)

    Mit der jetzigen Novellierung wird unser bewährtes und weltweit als vorbildlich anerkanntes Tierschutzgesetz fortentwickelt, um einen noch besseren Tierschutz zu erreichen.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Wir haben ausgewogene und praktikable Änderungen vorgenommen, ohne die tragenden Grundsätze zu verändern. Der vorliegende Gesetzentwurf greift vor allen Dingen diejenigen Bestimmungen auf, die den Tierschutz spürbar verbessern und zwischen Bundesrat und Bundestag unstrittig sind. Von daher müßte die Opposition oder zumindest die SPD zustimmen können.

    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Dafür muß man ihn natürlich verstehen!)

    Der Gesetzentwurf sieht vor, Mindestvoraussetzungen, deren Einhaltung für den Schutz von Tieren unabdingbar ist, neu zu regeln. Das gilt zum Beispiel für die Anforderungen an den Sachverstand. Es ist notwendig, daß Personen, die Tiere halten, betreuen, züchten, ausbilden, transportieren oder töten müssen, eine entsprechende Qualifikation vorweisen.

    (Horst Sielaff [SPD]: Das ist richtig! Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Natürlich!)

    Das ist sicherlich ein Fortschritt.
    Weiterhin gibt es eine einheitliche Festlegung der unteren Altersgrenze für Personen, die Wirbeltiere erwerben dürfen, auf 16 Jahre.
    Das bisherige Verbot von Tierversuchen zur Entwicklung von dekorativen Kosmetika wird auf sämtliche Kosmetika ausgedehnt.

    (Zurufe von der F.D.P.: Auch gut!)

    Zukünftig werden statistische Angaben über die Verwendung von Wirbeltieren nicht nur bei Tierversuchen, sondern auch in weiteren tierschutzrelevanten Bereichen wie in Wissenschaft, Forschung, Lehre und in der biomedizinischen Produktion erhoben. Ich glaube, es ist gut, daß wir hier einen Gesamtüberblick erhalten.
    Die Forderung des Forschungsausschusses, sogenannte Finalversuche aus dem Genehmigungsvorbehalt herauszunehmen und nur noch einer Anzeigepflicht zu unterwerfen, wurde von uns als zu weitgehend angesehen.