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    Plenarprotokoll 13/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. November 1997 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Knesset, Herrn Dan Tichon, und seiner Delegation 18788 D Tagesordnungspunkt I (Fortsetzung): Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsjahr 1998) (Drucksachen 13/8200, 13/8883) 18785 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997) (Drucksachen 13/8199, 13/8803) 18785 B Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft (Drucksachen 13/9009, 13/9025) . . 18785 B Manfred Hampel SPD 18785 C Dankward Buwitt CDU/CSU 18789 A Dr. Barbara Hendricks SPD 18790 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 18791 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18792 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . 18793 C, 18811C, 18812 B Dankward Buwitt CDU/CSU 18795 A Paul K. Friedhoff F.D.P 18795 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 18797 C Ernst Schwanhold SPD . . . 18798A, 18801 C Rolf Kutzmutz PDS 18799 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18800D, 18804 D, 18806B, 18807 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18804 B Dr. Christa Luft PDS 18805 B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18807 A Wolfgang Clement, Minister (Nordrhein-Westfalen) 18807 C, 18814 D Hans Michelbach CDU/CSU 18808 A Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 18810 D Hartmut Schauerte CDU/CSU 18814 A Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 18815 C, 18819 D Lilo Blunck SPD 18818 A Joachim Poß SPD 18818 B Rolf Kutzmutz PDS 18819 A Rolf Kutzmutz PDS 18819 C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18820 D Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 13/9011, 13/9025) 18821 B in Verbindung mit Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung [Haushaltsführung 1997] Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 Titel 681 01 - Arbeitslosenhilfe - (Drucksachen 13/8547, 13/ 8594 Nr. 1.6, 13/8877) 18821 B Dr. Konstanze Wegner SPD 18821 C Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU 18824 B, 18827 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . . 18825 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 18826 B Manfred Grund CDU/CSU . . . 18827 B, 18843 D Petra Bläss PDS 18827 D Ina Albowitz F.D.P. 18829B, 18844 A Renate Jäger SPD 18832 A Jochen Feilcke CDU/CSU . . 18832 C, D Dr. Hermann Kues CDU/CSU 18833 D Ottmar Schreiner SPD . . . . 18834 B, 18844 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18835 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU 18838 A Ottmar Schreiner SPD 18839 D, 18845 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . 18841 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 18842 A Heinz Schemken CDU/CSU 18842 A Dr. Uwe Küster SPD 18844 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18845 A, 18848 B Peter Dreßen SPD 18848 A Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Drucksachen 13/9015, 13/9025) 18849 A Eckart Kuhlwein SPD 18849 B Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 18851 C Marion Caspers-Merk SPD 18852 C Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18855 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 18857 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . 18858 D, 18865 B Klaus Lennartz SPD 18859 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 18862 C, 18865 C Monika Ganseforth SPD 18863 A Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr (Drucksachen 13/9012, 13/9025) . . . 18866 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Drucksache 13/8685) 18866 B Hans Georg Wagner SPD 18866 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 18869 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18871 A, 18875 A, 18881 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18871 D Horst Friedrich F.D.P. 18874 A Dr. Winfried Wolf PDS 18877 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18879 B Dr. Barbara Höll PDS 18881 B Heide Mattischeck SPD 18882 B Elke Ferner SPD 18884 A Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 18887 B Einzelplan 25 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksachen 13/9020, 13/9025) 18890 B Dr. Rolf Niese SPD 18890 B Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU 18891 A, C, 18892 B Dieter Pützhofen CDU/CSU 18895 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18898 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 18900 B Achim Großmann SPD 18900 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 18902 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 18903 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18904 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 18906 A Haushaltsgesetz 1998 (Drucksachen 13/ 9026, 13/9027) 18907 C Nachtragshaushaltsgesetz 1997 (Druck- sache 13/9029) 18907 D Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 1997 bis 2001 (Drucksachen 13/8201, 13/8883, 13/ 9028) 18908 A Tagesordnungspunkt II: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 13/ 7015, 13/9071) 18908 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Marianne Klappert, Ernst Bahr, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 13/2523, 13/9071) 18908 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes (Drucksachen 13/3036, 13/9071) 18908B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1997 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes" (Drucksachen 13/7016, 13/7197, 13/9071) 18908 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Beendigung der tierquälerischen Robbenjagd (Drucksachen 13/4141, 13/7845) 18908 D Meinolf Michels CDU/CSU 18908 D Marianne Klappert SPD 18910 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18912 D Günther Bredehorn F.D.P. 18913 D Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18914 B Eva Bulling-Schröter PDS 18915 D Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 18916 C Tagesordnungspunkt III: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 13/8035, 13/9212, 13/ 9213, 13/9214) 18919 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/8039, 13/9212, 13/9213, 13/9214) . 18919 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/1206, 13/9212, 13/ 9213, 13/9214) 18919 C Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Klaus Kirschner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/733, 13/9212, 13/9213, 13/9214) . . 18919 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundsätze zur gesetzlichen Regelung der Berufe der Psychologischen Psychotherapie und der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie (Drucksachen 13/8087, 13/9212) 18919 D Sigrun Löwisch CDU/CSU 18920 A Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 18921 D Jürgen W. Möllemann 18923 B Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18924 B Dr. Dieter Thomae F.D.P 18925 B Dr. Ruth Fuchs PDS 18926 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 18926 D Namentliche Abstimmung 18927 C Ergebnis 18928 B Tagesordnungspunkt V: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 19. Juni 1997 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des EuropolÜbereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (Europol-Immunitätenprotokollgesetz) (Drucksache 13/9084) . 18928 A Nächste Sitzung 18930 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18931 *A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt V (Entwurf: Europol-Immunitätenprotokollgesetz) Hans-Peter Kemper SPD 18931 *B Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18932 *D Dr. Max Stadler F D P. 18933 *D Ulla Jelpke PDS 18934 0B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 18935 *A Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (PDS) zu Tagesordnungspunkt II - Tierschutzbericht 1997 18936 *C 207. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. November 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 27. 11. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Dreßler, Rudolf SPD 27. 11. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 27. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 27. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 27. 11. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 27. 11. 97 Otto Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 27. 11. 97 Erich Marx, Dorle SPD 27. 11. 97 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 27. 11. 97 Reschke, Otto SPD 27. 11. 97 Scheel, Christine BÜNDNIS 27. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schenk, Christina PDS 27. 11. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 27. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 27. 11. 97 * * Brigitte Siebert, Bernd CDU/CSU 27. 11. 97 * Stübgen, Michael CDU/CSU 27. 11. 97 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt V (Entwurf: Europol-Immunitätenprotokollgesetz) Hans-Peter Kemper (SPD): Die heutige erste Le sung hat eine große Bedeutung für die Einrichtung von Europol und für die Aufnahme der vorgesehene] Tätigkeiten. Ist doch festgeschrieben, daß ein Inkrafttreten von Europol nur möglich ist, wenn das Immunitätenprotokoll verabschiedet ist. Insofern gibt e eine ganz enge Verbindung zwischen unserer heutigen Plenarsitzung und der einigermaßen heftige] Anlagen zum Stenographischen Bericht Debatte von vor wenigen Wochen um das Europolgesetz. Ich kann es nur wiederholen: Wir Sozialdemokraten wollen Europol. Wir wollen eine europaweit agierende Polizei. Europol kann eine Antwort auf die Internationalisierung der Kriminalität werden. Europol kann und soll nach unserer Meinung helfen, die nationalen Grenzen, die für die Straftäter längst nicht mehr existieren, auch für die Polizei zu überwinden. Das haben wir immer gesagt, und ich bin mir ziemlich sicher, daß auch der Bundesrat das so sieht und entsprechend votieren wird. Die Kriminalitätsbekämpfung an den nationalen Grenzen ist in zunehmendem Maße schwieriger geworden. Die zuständigen Sicherheitsgremien versuchen, mit Ausgleichsmaßnahmen eine Kompensation herbeizuführen. Dabei sollten wir uns durchaus bewußt sein, daß Europol, wenn auch noch nicht heute, so doch in der Endphase hierzu durchaus einen kleinen Beitrag leisten kann, ein kleines Rädchen im großen Getriebe sein kann, mehr allerdings auch nicht. Wer versucht, Europol als Allheilmittel oder als d a s Kriminalitätsbekämpfungsinstrument zu verkaufen, der streut den Menschen Sand in die Augen. Im Umfeld dieser Europol- und Immunitätsdebatte finden recht eigenartige Schaukämpfe statt, die sich darstellen, als ob Sicherheitspolitiker mit Rechtspolitikern, Strafverfolger mit Freiheitsfreunden um die besseren Lösungen raufen und jeder davon überzeugt ist, daß er die besseren Argumente auf seiner Seite hat. Fragen nach dem Umfang beispielsweise der Immunität sind zum Zankapfel geworden. Sie lenken von den wirklichen Problemen ab. Es wird oftmals vergessen, daß auch die Einrichtung von Europol nur ein Herumkurieren an den Symptomen ist. Die Frage nach der Entstehung von Kriminalität wird weitgehend ausgeblendet. Die Kriminalität, vor allem aber die Kriminalitätsfurcht hat sich während der Regierung Kohl erheblich erhöht. Die letzten 15 Jahre haben nicht nur die Massenarbeitslosigkeit und die Armut dramatisch ansteigen lassen, sie haben auch ein Weltbild der Ellenbogengesellschaft, eines extremen Leistungsprinzips, des Egoismus und der Raffgier geprägt. Unser Steuerrecht reizt zur Unsolidarität. Jugendarbeitslosigkeit, Armut und Not fördern die Entstehung der Kriminalität. Juristisch gesehen ist Not zwar keine Entschuldigung, aber als Kriminalitätsursache hat sie ein erhebliches Gewicht. Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik. Von diesem Grundsatz scheint die Regierung Kohl noch nie etwas gehört zu haben; denn sie hat eine verheerende Sozialpolitik gemacht, mit allen Verwerfungen auch im Bereich der Kriminalität. Herr Kollege Kanther und Herr Kollege Zeitlmann, bei dieser Gelegenheit möchte ich auf ein Pamphlet Ihrer Schatzmeisterin, Frau Baumeister, zurückkom- men, in dem sie und andere Ahnungslose in der CDU in unverfrorener Weise versuchen, der Opposition einen übertriebenen Täterschutz zu unterstellen. Das ist schon infam. Die SPD tritt für Verhinderung der Entstehung von Kriminalität ein. Soziale Prävention nennt man das, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das in Ihrer Fraktion so verbreiteten, daß es auch Frau Baumeister verstehen kann. Die SPD tritt für eine rasche Ergreifung und Bestrafung der Täter ein. Das hat auch etwas mit Generalprävention zu tun. Und die SPD tritt für einen besseren Opferschutz ein. Bemühungen der SPD um einen besseren Opferschutz, beispielsweise im Sexualstrafrecht, sind erst kürzlich wieder am Widerstand der Koalition gescheitert. Wenn Sie wirklich an einem Konsens in Fragen der Inneren Sicherheit interessiert sind, sollten Sie schleunigst Frau Baumeister herausschmeißen. Von daher kann eine funktionierende europäische Polizei nur die Symptome bekämpfen, nicht aber die Kriminalität vermeiden. Dennoch unterstützen wir Europol. Wir wollen eine operativ und exekutiv arbeitende europäische Polizei und nicht eine dauerhafte europäische Kriminalitätsverwaltungsstelle oder eine europäische Computerkripo. Hier wird es problematisch. Auf absehbare Zeit ist Europol eine Daten- und Informationssammelstelle in verschiedenen fest umrissenen Deliktsbereichen, als da sind: Drogenkriminalität, Schleuserunwesen, Menschenhandel, Kraftfahrzeugkriminalität und Handel mit radioaktiven und nuklearen Stoffen. Für diese Arbeiten genießen die Europolbeamten Immunität. Ich will gerne zugeben, daß diese Immunität nur eingeschränkt und nur für die heutigen Aufgaben gilt und es ist auch sicher ein Erfolg gewesen, daß bei Ausweitung der heutigen Aufgaben, die wir wollen, die Immunitätenfrage neu verhandelt werden muß. Strafbare Handlungen im Privatbereich und auch in weiten Bereichen des dienstlichen Handelns sind von der Immunität ausgenommen. Immerhin aber gilt eine eingeschränkte Immunität für dienstliche Handlungen bis hin zur fahrlässigen Tötung bei Verkehrsunfällen. Die Tatsache, daß im Ausland tätige Polizeibeamten, zum Beispiel Rentenreformgesetz- oder OK-Verbindungsbeamte, auch eine Immunität besitzen, ist sicherlich wenig tröstlich. Innenausschußmitglieder aller Fraktionen haben vor wenigen Wochen eine Reise durch die wichtigsten Schengenstaaten gemacht. Wir haben auf dieser Reise drei Schwerpunktthemen behandelt. Das waren der Schengen-Verbund und seine Auswirkungen, die Drogenpolitik der jeweiligen Staaten und Europol mit seinen Immunitätenproblemen. In allen anderen Staaten spielte das Immunitätenproblem entweder keine Rolle oder war überhaupt nicht bekannt. Dieser Umstand kann uns zwar zu denken geben, ist aber keine Rechtfertigung für den Innenminister, sich zurückzulehnen und zu sagen, die übrigen 14 Staaten wollten das nicht. Es hat keinen Sinn, hier nachzuverhandeln. Ich denke, daß Sie es sich hier zu einfach gemacht haben, Herr Kollege Kanther. Wir stehen in dieser Frage keinesfalls unter Zeitdruck, wie man uns gelegentlich weismachen will. Von den Partnerländern haben bisher überhaupt erst Spanien und Großbritannien die Konvention und alle damit zusammenhängenden Protokolle ratifiziert. Die Innenpolitiker des Europäischen Parlaments glauben, daß der Termin bis Ende 1998 hinausgeschoben werden muß. Es besteht also genügend Zeit für eine Nachverhandlung in diesen kritischen Bereichen, ohne daß der Vorwurf erhoben werden könnte, die Bundesrepublik verzögere das Inkrafttreten der Konvention. Unabhängig von der Frage, ob das, was jetzt auf dem Tisch liegt, verfassungskonform ist - dafür haben wir ja die Expertenanhörung anberaumt -, kann man hier sagen, es ist, freundlich ausgedrückt, sehr unglücklich. Der böse Schein ist es, der uns vor allem stört. Polizeibeamte sollten keine Immunität genießen. Polizeiliches Handeln muß überprüfbar und transparent sein. Immunität, und sei sie auch noch so eingeschränkt, schürt Mißtrauen in polizeiliche Maßnahmen und schadet so auch den handelnden Polizeibeamten und der Institution Europol. Wir haben uns deshalb ja auch im Innenausschuß darauf verständigt, in der Frage der Immunität eine Expertenanhörung durchzuführen. Von dieser Anhörung erhoffen wir uns zusätzliche Aufklärung nicht nur in der Frage der Immunität, sondern auch in der Frage des Datenschutzes und der Rechtswegegarantie. Wir sollten nüchtern und emotionslos an dieses Thema herangehen, bezüglich der Wirksamkeit von Europol keine übertriebenen Erwartungen wecken und das Ergebnis der Anhörung abwarten. Unser Abstimmungsergebnis wird wesentlich von dem Ergebnis der Anhörung und von dem erkennbaren Bemühen der Bundesregierung auf Nachbesserungen abhängen, und dieses sollten wir in Ruhe abwarten. Christian Sterzing (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor einigen Wochen wurde hier mehrheitlich die Europol-Konvention ratifiziert. Kritiker bemängelten einerseits die zu weitreichenden Befugnisse - etwa zur Verarbeitung persönlicher Daten bis hin zum Sexualleben -, andererseits die unzureichende parlamentarische und justitielle Kontrolle. Dies ist der Hintergrund, vor dem diese Debatte über das Immunitäten-protokoll ihre besondere Brisanz erhält, zumal es einiger Drohgebärden der Parlamentarier gegenüber dem Innenministerium bedurfte, um zu verhindern, daß dieses Protokoll am Parlament vorbei in Kraft gesetzt wird. Unsere verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Bedenken an der Konstruktion von Europol werden durch dieses Immunitätenprotokoll erheblich verstärkt. Lassen Sie mich hier nur fünf bedenkliche Punkte herausgreifen. Erster Punkt: Die Europol-Konvention sieht vor, den Europolbeamten die zur Aufgabenerfüllung „erforderlichen Vorrechte und Immunitäten" zu gewähren. Durch das Immunitätenprotokoll werden jedoch Vorrechte und Befreiungen in einem Umfang geregelt, die über die Erforderlichkeit weit hinausreichen. Die Europol-Bediensteten sind keine Diplomaten, sondern Polizisten. Sie greifen - egal ob heute durch Verarbeitung persönlicher Daten oder in einigen Jahren durch Mitwirkung an operativen Ermittlungen und vielleicht Festnahmen usw. - in Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Nach herkömmlichem Verständnis - nicht nur in Deutschland - müssen sie sich dafür verantworten und gegebenenfalls dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Warum dies nach dem Immunitäten-Protokoll grundsätzlich ausgeschlossen sein soll, leuchtet nicht ein. Gerade in einem rechtsstaatlich so sensiblen Bereich wie der Polizeitätigkeit darf rechtsstaatlicher Schutz nicht eingeschränkt oder relativiert werden. Immunitätenregelungen sollen die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit gewährleisten, aber nicht die Freistellung von rechtstaatlicher Kontrolle. Wenn der Europolchef, Herr Storbeck, kürzlich in einem Interview es als den primären Zweck der Immunität bezeichnet hat, die Europol-Bediensteten müßten in Ruhe „Informationen verarbeiten dürfen", denn mit „entnervenden" Anzeigen, sie seien „unzulässig mit Informationen umgegangen", könnten gefährliche Kriminelle sonst das ganze Amt lahmlegen, dann ist das wenig überzeugend. Soll die Immunität Europol vor den querulatorischen Neigungen der internationalen organisierten Kriminalität schützen? Das ist doch wohl nicht das zentrale Problem der Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Das Problem liegt vielmehr darin, daß hier der normale Rechtsschutz des Bürgers zu einem Störfaktor erklärt wird. Es stellt sich deshalb die grundsätzliche Frage: Warum sind Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit von Europol eigentlich ohne Immunitätenregelung gefährdet? Zweiter Punkt: Die Äußerungen des EuropolChefs, der es ja eigentlich besser wissen sollte, stehen in bemerkenswertem Gegensatz zu den Beteuerungen der Bundesregierung, für die Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen - also genau der von Herrn Storbeck genannten unzulässigen Informationsverarbeitung - gelte die Immunität ohnehin nicht. Dies trifft zu, so daß sich Herr Storbeck an derartige rechtsstaatliche „Belästigungen" wird gewöhnen müssen. Die Bundesregierung erklärt sogar in ihrer Denkschrift, daß durch die Strafbarkeit der Verletzung der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten der „wesentliche Bereich der strafrechtlich relevanten Fälle" abgedeckt sei. Bisher hat die Bundesregierung jedoch nicht offengelegt, welches „unwesentliche" Fehlverhalten denn ihrer Interpretation nach durch die Immunität noch geschützt wird. Wenn ihre Phantasie nicht ausreicht, um sich derartige Fälle vorzustellen, dann drängt sich doch jedem, der über gesunden Menschenverstand verfügt, die Frage auf, warum überhaupt eine so weitgehende Immunitätenregelung erforderlich sein soll? Dritter Punkt: Die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht gilt naturgemäß nur gegenüber „nicht befugten Personen": Artikel 32 Abs. 2 EPK. Aber wer ist befugt? Wenn etwa ein Europolizist Dienstgeheimnisse den Medien zutragen würde, dann wäre der Journalist sicher eine „unbefugte Person" im Sinne dieser Vorschrift. Doch schon bei der dienstlich veranlaßten Übermittlung von Europol-Daten etwa in Drittstatten könnte die Feststellung schwierig werden, wer dort zum Datenempfang befugt ist. Dies ist nur ein Beispiel für rechtliche Unklarheiten. Vierter Punkt: Nur der Europol-Chef kann die Immunität seiner Bediensteten aufheben oder „unverletzliche", das heißt geheime Dokumente und Daten freigeben. Derartige Sperrerklärungen oder die Verweigerung einer Immunitätsaufhebung durch den Europol-Direktor sind aber gerichtlich nicht überprüfbar, weil nämlich der Chef seinerseits auch Immunität genießt. Damit werden wiederum die Mindestanforderungen an einen effektiven rechtsstaatlichen Rechtsschutz nicht erfüllt. Schließlich die fünfte und letzte Bemerkung: Entgegen den Äußerungen der Bundesregierung verspricht das Protokoll in seinem Artikel 17 keine Änderung der Immunitätenregelung, sobald Europol operativ tätig werden kann, sondern lediglich eine völlig ergebnisoffene „Überprüfung". Artikel 17 ist ein Placebo, eine Pille, die nichts bewirkt, die Patienten, das heißt die Kritiker, aber in den trügerischen Glauben versetzen soll, es werde etwas getan. Wir werden diese Pille nicht schlucken. Die vage Aussicht einer Überprüfung und Nachbesserung kann uns nicht veranlassen, einer rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich so zweifelhaften Immunitätenregelung in dieser Form zuzustimmen. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Eine gute Idee, die Intensivierung der Kriminalitätsbekämpfung auf europäischer Ebene, ist ins Gerede gekommen, weil die Details bei der praktischen Umsetzung dieser Idee unbefriedigend ausgestaltet sind. Daher sind wir gezwungen, heute zum wiederholten Male kritisch im Deutschen Bundestag über Europol zu diskutieren, obwohl wir als F.D.P.-Fraktion überzeugt sind, daß grundsätzlich Europol einen nützlichen Beitrag zur Abwehr schwerer grenzüberschreitender Kriminalität leisten wird. Die Kritik in der Fachwelt und in der politischen Öffentlichkeit hat sich vor allem entzündet an dem Europol-Immunitätenprotokoll, dessen Umsetzung in innerstaatliches Recht wir heute in erster Lesung behandeln. Die öffentliche Kritik ist berechtigt, denn bei dem Immunitäten-Protokoll handelt es sich um einen Anachronismus. Von den Vertragsstaaten ist - nicht etwa auf deutschen Wunsch - schematisch eine Immunitätenregelung auf Europol übertragen worden, wie sie für internationale Einrichtungen üblich war. Dabei ist folgendes übersehen worden: Je stärker die europäische Integration voranschreitet, desto mehr verlieren die EU-Institutionen ihren internationalen Charakter. Sie nähern sich immer mehr innerstaatlichen Institutionen an. Die Europäische Union ist ein in der Integration stark fortgeschrittener Staatenbund. Anders ausgedrückt: Die Mitglieder einer internationalen Behörde sind im Ausland tätig. Deshalb erhalten sie Immunität. Die Europol-Bediensteten werden innerhalb des EU-Staatenverbunds tätig, also im EU-Inland. Folglich muß auch der rechtliche Rahmen dem entsprechen, was für eine nationale Polizei gilt, und nicht den überkommenden Regelungen für internationale Organisationen. Kein Mensch käme aber auf die Idee, deutschen Polizeibeamten für ihre Tätigkeit im Inland strafrechtliche Immunität einzuräumen. Ebensowenig dürfen europäische Polizeibeamte strafrechtliche Immunität für ihre Tätigkeit in der EU haben. Es ist also schon vom Ansatz her völlig falsch, für Europol-Bedienstete eine strafrechtliche Immunität vorzusehen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Immunitätsregelungen anderer europäischer Institutionen sind dringend daraufhin zu überprüfen, ob sie heute noch angebracht sind. Wie sollen wir bei dieser Ausgangslage weiter vorgehen? Optimal wäre es, wenn es gelingen würde, mit den Partnerstaaten noch Änderungen an diesem Protokoll zu vereinbaren. Sollte dies nicht möglich sein, stehen wir vor der Frage: Ablehnen oder ratifizieren mit Vorgaben für die Zukunft? Justizminister Schmidt-Jortzig hat ja durchgesetzt, daß die vorgesehene Immunitätenregelung nur für die derzeitigen Befugnisse von Europol gilt. Bei der Übertragung exekutiver Befugnisse, also wenn die Immunitätenfrage auch praktisch akut werden würde, müßte eine neue Immunitätenregelung vereinbart werden, die dann sicherlich nicht mehr die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland finden würde. Da wir als Parlament am Text des Protokolls ja nichts ändern können, wird daher am Ende die Frage zu diskutieren sein, ob wir in einem Entschließungsantrag folgendes zum Ausdruck bringen: Erstens. Wir halten die Immunitätenregelung vom Grundsatz her für falsch. Zweitens. Wir stellen fest, daß die praktische Auswirkung erst bei der Übertragung exekutiver Befugnisse auf Europol in größerem Maße bedeutsam wird. Drittens. Wir kündigen an, daß wir bei der Übertragung exekutiver Befugnisse einer vergleichbaren Immunitätenregelung nicht mehr zustimmen werden. Viertens. Wir fordern die EU auf, auch außerhalb von Europol bestehende Immunitätenregelungen auf ihre heutige Berechtigung hin kritisch zu überprüfen. Ehe wir uns eine abschließende Meinung zum weiteren Verfahren bilden, wollen wir uns aber im Innenausschuß in einer Expertenanhörung sachverständigen Rat holen. Ulla Jelpke (PDS): Wir beraten heute die Immunitätsregelung für EUROCOPS in erster Lesung - und schon morgen will der Bundesrat hierüber abschließend beraten, also bevor der Innenausschuß des Bundestages seine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt hat. Funktioniert so eine parlamentarische Demokratie? Das BMI wollte die Immunitätsregelung eigentlich heimlich über den Verordnungsweg realisieren. Doch da hat sich Herr Kanther geschnitten. Daß Polizisten Straftaten begehen dürfen, ohne zur Rechenschaft gezogen werden zu können, geht selbst denjenigen zu weit, die sonst - zugunsten eines diffusen Sicherheits-Versprechens - auf fast alle Grundrechte verzichten würden. Wir kritisieren die Immunitätsregelung vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen Befugniserweiterung für EUROCOPS auf sog. operative Kompetenzen. Dies ist für uns der erste Schritt hin zur Legalisierung sog. milieutypischer Straftaten. Diese sind der deutschen Polizei bislang aus guten Gründen verboten. Der Rechtsstaat ist doch kein Ramschladen! Der Loslösung vom Legalitäts- und Rechtsstaatsprinzip durch die Immunität für EUROCOPS müssen wir von vornherein einen Riegel vorschieben. Jenseits unserer grundsätzlichen Kritik monieren wir an der vorliegenden Immunitätsregelung folgendes: 1. Sie ist nicht erforderlich. Denn - darauf weist der Rechtsausschuß des Bundesrates hin - EUROCOPS sind keine Diplomaten. Beide haben unterschiedliche Aufgaben. Polizeikräfte müssen einer lückenlosen Bindung an Recht und Gesetz unterliegen. 2. Die Immunitätsregelung ist löchrig wie ein Schweizer Käse und damit verfassungswidrig: Verletzungen wichtiger Normen des StGB sollen - selbst nach § 8 der EUROPOL-Konvention - grundsätzlich straflos bleiben; dazu gehören z. B. - der Schutz der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), - die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB) und - das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB). Dies widerspricht der Rechtsschutzgarantie des GG - so jedenfalls die Meinung der SPD im Rechtsausschuß am 8. Oktober. 3. Sperrerklärungen des EUROPOL-Direktors sind gerichtlich nicht überprüfbar. Dies widerspricht Art. K.2 des EU-Vertrages. Demzufolge müssen alle polizeilichen Maßnahmen richterlich kontrollierbar sein. Ich frage mich, ist dies Ihr Verständnis vom Rechtsstaat? Meine Damen und Herren von der SPD: Der Ortsverband Bonn-Poppelsdorf hat beantragt, der EUROPOL-Konvention weder im Bundestag noch im Bundesrat zuzustimmen. Selbst die Antragskommission für den SPD-Parteitag empfiehlt, diesen Antrag anzunehmen. Nun haben die SPD-regierten Länder einen Antrag für die morgige Bundesrats-Sitzung vorbereitet. Demnach wollen sie der Immunität zustimmen, obwohl sie diese für nicht erforderlich, ja sogar für verfassungsrechtlich bedenklich halten. Mit ihrem nichtssagenden Prüfungsvorbehalt - hinsichtlich einer möglichen Änderung der EUROPOL-Konvention - liegen sie voll auf Regierungslinie. Meine Damen und Herren von der SPD, ich fordere Sie auf - gerade im Hinblick auf Ihre eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken -: Strafen Sie den alten Satz Lügen, daß Sozialdemokraten gern die Lippen spitzen, aber sich nie trauen, auch wirklich zu pfeifen! Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister des Innern: Mit der heutigen erstmaligen Behandlung des „Immunitäten-Protokolls" ist die parlamentarische Erörterung ja nicht beendet, sondern das Protokoll wird zum Beispiel demnächst Gegenstand eines Anhörungsverfahrens werden. Ich will daher nur die wesentlichen Punkte darlegen, die die Bundesregierung dazu bewogen haben, das Protokoll zu zeichnen und in dieser Form dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen, auch um den ja recht abstrakten völkerrechtlichen Sachverhalt der Öffentlichkeit verständlich zu machen. Das Inkrafttreten des Protokolls ist Voraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme von Europol, die zum 1. Juli 1998 angestrebt wird. Und je schneller Europol seine Tätigkeit aufnimmt, d. h. seine guten Dienste bei der europaweiten Verbrechensbekämpfung aufnehmen kann, um so besser ist das für den Schutz unserer Bevölkerung vor Kriminalität. Dabei hat die Bundesregierung versucht, die strafgerichtlichen Immunitäten für die Europolbediensteten auf das für die Aufgabenwahrung unbedingt notwendiges Maß zu beschränken. Obwohl sie mit diesem Bemühen im Kreis der EU-Staaten letztlich völlig isoliert war, ist es gelungen, wesentliche Einschränkungen durchzusetzen, praktisch die Anwendung des Protokolls auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken. Lediglich für die bei der eigentlichen Amtstätigkeit vorgenommenen Handlungen wird Immunität gewährt. Wie aber sieht die tägliche Europol-Amtstätigkeit aus? Sie wird sich am Schreibtisch abspielen! Es wird nicht Aufgabe der Europolbediensteten sein, in Kontakt mit einzelnen Bürgern zu treten oder gar als staatliches Vollzugsorgan zu handeln. Damit besteht für einen Europolbediensteten, selbst wenn er es wollte, kaum Gelegenheit, Straftaten zu Lasten einzelner Bürger zu begehen. Schon für eine Verletzung von Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten beim Umgang mit Bürgerdaten sind Europolbedienstete uneingeschränkt verantwortlich. Da die Tätigkeit von Europol auf die Informationsverarbeitung beschränkt bleibt, deckt diese Ausnahme praktisch alle strafrechtlich relevanten Fälle ab. Soweit die Europolmitarbeiter als Privatpersonen handeln, unterliegen sie ohnehin ohne jede Einschränkung der nationalen Gerichtsbarkeit. Immunität bedeutet nicht Straffreiheit. Die Immunität ist aufzuheben, wenn sie verhindern würde, daß der Gerechtigkeit Genüge geschieht und eine Schädigung der Interessen von Europol nicht zu erwarten ist. Der Europol-Direktor oder der Europol-Verwaltungsrat haben hier nicht das letzte Wort. Vielmehr entscheidet bei Streitigkeiten über eine verweigerte Aufhebung der Rat. Die Bundesregierung wird sich im Rat ausdrücklich dafür einsetzen, daß die Verweigerung der Immunitätsaufhebung auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt. Auch bei der von der Bundesregierung angestrebten Fortentwicklung der Zuständigkeiten von Europol ist keine Ausdehnung der Immunität zu befürchten, denn das Immunitätenprotokoll gilt nur für die derzeitigen Aufgaben von Europol als Datenzentralstelle. Im Falle einer veränderten Aufgabenstellung von Europol - insbesondere bei Übertragung operativer oder exekutiver Aufgaben - muß die Immunitätsfrage neu verhandelt werden. Ohne eine vorherige Änderung des Immunitätenprotokolls, die einstimmig erfolgen muß, werden die jetzt eingeräumten persönlichen Immunitäten für die neuen Kompetenzen also nicht automatisch weiter gelten. In diesem Punkt stimmen übrigens alle EU-Staaten überein. Sollte Europol zukünftig Eingriffsbefugnisse erhalten, wie sie derzeit nur nationalen Polizeidienststellen zukommen, werden die Europolbediensteten insoweit keine Immunität beanspruchen können. Ich weise darauf besonders hin, weil in der Debatte zum Europol-Übereinkommen die Befürchtung geäußert und genährt wurde, einmal eingeräumte Immunitäten blieben im Zweifel auch bei einer Befugniserweiterung für Europol gültig. Meine Damen und Herren, bei aller Kritik, der erreichte Kompromiß ist akzeptabel. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß die in Deutschland teilweise erregt geführte Debatte keinen Widerhall in den anderen Mitgliedstaaten gefunden hat. Deshalb warne ich davor, jetzt leichthin Nachverhandlungen zu fordern und das Immunitäten-Protokoll auf diese Weise in den Rang einer „Schicksalsfrage" für Europol zu erheben. Das wäre auch nicht verständlich, denn für unser Land gelten derzeit nicht weniger als 103 völkerrechtliche Vereinbarungen - ohne die zahlreichen zweiseitigen Vereinbarungen mit vergleichbarem Inhalt. Die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen für Internationale Organisationen und deren Bedienstete ist normale völkerrechtliche Praxis; es ist keine bedeutende internationale Organisation bekannt, die nicht über derartige Privilegien verfügen würde. Auch in den letzten drei Jahren sind über 10 Immunitätsregelungen akzeptiert worden, so zum Beispiel für die Ermittlungskräfte des internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien mit erheblich über die Befugnisse der Europol-Bediensteten hinausgehenden Vorrechten. Die Beamten des Jugoslawien-Tribunals können nämlich in den Mitgliedstaaten der UNO exekutiv tätig werden und genießen dabei die allgemeinen UN-Immunitäten. Und natürlich genießen auch alle internationalen Polizeiorganisationen wie etwa Interpol Immunität, meist mit der ausdrücklichen Zustimmung des Bundestages. Ich bitte daher diejenigen, die hier beim Immunitäten-Protokoll plötzlich die getroffenen Regelungen kritischer sehen, diese Beispiele aus der Vergangenheit zu bedenken und Europol nicht unnötige Hindernisse für das auch politisch hochrangige Ziel einer Verbesserung der Verbrechensbekämpfung in den Weg zu legen und die Bundesrepublik dabei noch in Europa zu isolieren. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (PDS) zu Tagesordnungspunkt II - Tierschutzbericht 1997 - Im Namen der Gruppe der PDS im Bundestag erkläre ich, daß wir aus Versehen bei der Abstimmung zur Drucksache 13/9246 uns enthalten haben. Ich möchte darum bitten, im Protokoll unser Abstimmungsvotum in Ablehnung zu ändern.
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    Rede von Meinolf Michels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen nun von der Wohnungsbaupolitik direkt zum Tierschutz, einem völlig anderen Gebiet.
    Der Tierschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Bei strittigen Fragen in diesem Bereich geht es fast immer um die Abwägung zwischen dem Wohl der Menschen und dem notwendigen Schutz der Tiere. In der politischen Auseinandersetzung ist es natürlich leicht, sich für das auszusprechen, was sehr einseitig gewünscht wird. Um so schwieriger ist es aber, das für den Menschen Notwendige einzube-

    Meinolf Michels
    ziehen und dafür auch geradezustehen. Dies bitte ich bei der jeweiligen Zuständigkeit mit zu bedenken.
    In der heutigen Debatte befassen wir uns hauptsächlich mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes und dem Tierschutzbericht der Bundesregierung dieses Jahres.
    Lassen Sie mich zunächst auf das Tierschutzgesetz eingehen. Wir alle wissen um die Vorgeschichte. Was uns heute als Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt, war im wesentlichen schon 1994 Gegenstand der Beratungen. Der Bundesrat hat das Gesetz damals scheitern lassen. Bei dem jetzigen neuen Anlauf hat die Bundesregierung, haben wir alle äußerste Rücksicht auf den Bundesrat genommen und die Änderungen auf die Punkte beschränkt, die in der vergangenen Legislaturperiode zwischen Bundestag und Bundesrat stets unstrittig waren.
    Dies ist nun der zweite Anlauf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes. Insofern sind wir alle mit der Materie bestens vertraut. Ich will deshalb von den vielen vorgesehenen Änderungen nur einige herausgreifen, die mir besonders wichtig erscheinen.
    Für den Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung liegen Forderungen auf dem Tisch, die weit über die Regierungsvorlage hinausgehen. Ich nenne als Beispiel die Genehmigungspflicht für Stalleinrichtungen. Einseitige, nicht EU-konforme Verschärfungen der Vorschriften führen zu weiteren Wettbewerbsnachteilen und Marktverlusten unserer Landwirtschaft. Es würde vor allen Dingen die kleineren Betriebe treffen. Für sie ist die Veredelungswirtschaft eine unverzichtbare Existenzgrundlage.
    Wir alle treten dafür ein, die Käfighaltung von Legehennen durch artgerechtere Haltungsformen zu ersetzen. Die EG-Kommission hätte schon Anfang 1993 einen Bericht und Anpassungsvorschläge vorlegen müssen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Deshalb unterstützen wir Bundesminister Borchert bei der Anmahnung dieses Berichtes. Einseitige nationale Maßnahmen würden auch hier das Tierschutzproblem nur ins Ausland verlagern.
    Ich begrüße es, daß für den gewerbsmäßigen Umgang mit den Tieren ein Sachkundenachweis erbracht werden muß. Natürlich darf dies nicht unnötige Bürokratie hervorrufen. Selbstverständlich muß niemand mit entsprechender Berufsausbildung oder langjähriger praktischer Erfahrung seine Sachkunde zusätzlich nachweisen.
    Besonders wichtig waren mir konkrete Regelungen im Bereich des Schlachtens. So wichtig die Rationalisierung in den Schlachthöfen ist, so muß doch eine Kontrolle über den ordnungsgemäßen, tierschutzgerechten Ablauf des Schlachtvorgangs gewährleistet sein. Dazu gehört auch, daß für den Tierschutz eine verantwortliche Person ausgewiesen ist. Zusammen mit den Umsetzungen der entsprechenden EG-Richtlinie durch die nationale Tierschutz-Schlachtverordnung erfolgt ein entscheidender Schritt zu mehr Tierschutz in diesem Bereich.
    In diesem Zusammenhang noch ein Wort zum Problem des Schächtens. Wir treten dafür ein, daß
    Schächten ausnahmslos nur mit vorheriger Betäubung erfolgen darf. Wir konnten dies aber nicht in das Gesetz aufnehmen, weil hierzu noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aussteht.
    Mit der Ausdehnung des grundsätzlichen Verbots von Tierversuchen bei der Entwicklung von dekorativen Kosmetika auf jegliche Art von Kosmetika wird einer schon oft erhobenen Forderung Rechnung getragen. Ich hoffe, daß es nicht notwendig sein wird, von der Verordnungsermächtigung zur Zulassung von Ausnahmen Gebrauch zu machen. Die bisherigen Erfahrungen einschließlich der Aussagen von Industrieseite bestätigen dies.
    Von seiten der Tierschützer wird regelmäßig die offizielle Statistik über die Anzahl der Tierversuche als falsch kritisiert, da dort nur Tierversuche im eigentlichen Sinn erfaßt sind. Mit der Gesetzesänderung werden nun auch die Wirbeltiere meldepflichtig, die zur Gewinnung von Stoffen oder Organismen dienen, aber auch alle Tierversuche, die im Rahmen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werden. Wenn dies auch Mehrarbeit für die betroffenen Personen mit sich bringt, so stehe ich doch hinter dieser Maßnahme. Eine unvollständige Statistik wird immer Anlaß für abenteuerliche Dunkelziffern sein. Damit wird jetzt endlich Schluß sein.
    Es ist meiner Meinung nach ein berechtigtes Anliegen der Forschung, bürokratische Hürden abzubauen, die keinerlei Effekt für den Tierschutz haben. Ich begrüße deshalb die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehenen entsprechenden Erleichterungen.
    Darüber hinaus haben wir uns aber in einem mit wohltuender Sachlichkeit geführten Berichterstattergespräch darauf geeinigt, daß sogenannte Finalversuche zwar weiterhin der Genehmigungspflicht unterliegen, die Bearbeitungsfrist für die Genehmigung dieser Versuche aber auf maximal zwei Monate begrenzt wird. Außerdem wollen wir die Anzeigepflicht bei Tierversuchen an Wirbellosen, mit Ausnahme von Dekapoden und Cephalopoden, aufheben.
    Diese beiden Änderungen können keinesfalls als Argument für eine Deregulierung des Tierschutzes dienen. Wir sollten die Forschung nicht unnötig behindern und uns immer bewußt sein, daß sie sowohl für den Menschen als auch für den Tierschutz einen Beitrag leisten kann.
    Die Opposition im Bundestag und besonders der Bundesrat sollten im Gedächtnis behalten,

    (Horst Sielaff [SPD]: Wir behalten manches im Gedächtnis, Herr Kollege!)

    daß einige Änderungen auf ausdrücklichen Wunsch des Bundesrates im Gesetz stehen. Ich möchte als Beispiel § 16a nennen. Hier geht es darum, den Behörden die Möglichkeit einzuräumen, zum Beispiel verwahrloste und damit oft auch völlig verhaltensgestörte Tiere töten zu lassen. Im Gesetz ist dies als letzter Ausweg vorgesehen. Ein beamteter Tierarzt muß dazu sein Einverständnis geben.
    Wir befassen uns heute auch mit dem Tierschutzbericht der Bundesregierung. Man kann die Öffent-

    Meinolf Michels
    lichkeit gar nicht oft genug auf dieses Dokument hinweisen, das umfassend und objektiv über den Stand des Tierschutzes in Deutschland informiert. Vergleichbares gibt es nirgendwo auf der Welt. Unsere gute Tat der Einführung dieses Berichtes anläßlich der Novellierung des Tierschutzgesetzes 1986 ist also „Tierschutz permanent".
    Zum Schluß einer getanen Arbeit in einem besonders sensiblen Bereich der Gesetzgebung gilt es, Dank zu sagen vor allem den Damen und Herren im Tierschutzreferat des BML, durch deren Fleißarbeit der Tierschutzbericht erst möglich wird. Sie haben uns aber auch bei den Beratungen des Tierschutzgesetzes immer hilfreich zur Seite gestanden. Besonders Herr Dr. Baumgartner war immer hilfreich zur Stelle und hat uns stets geduldig über anstehende Fragen informiert.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Danken möchte ich auch den übrigen Berichterstattern: Frau Klappert, Frau Höfken, Herrn Bredehorn, Herrn Lensing und Herrn Professor Rieder. Unsere Beratungen sind immer in einer sachlichen und angenehmen Atmosphäre verlaufen. Das ist bei einem solch schwierigen und emotional beladenen Thema wie dem Tierschutz nicht selbstverständlich.
    Ich plädiere dafür, dem Tierschutzgesetz zuzustimmen und den Tierschutzbericht zur Kenntnis zu nehmen. Ich bin überzeugt, daß wir damit wichtige Verbesserungen für den Tierschutz erreichen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege, wenn man Ihnen zuhört, muß einen wirklich das Mitgefühl packen. Ich wünsche Ihrer Stimme gute Besserung.
Ich gebe das Wort der Abgeordneten Marianne Klappert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marianne Klappert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Michels, ich teile Ihre Auffassung: Wir haben ein gutes Tierschutzgesetz. Trotzdem sollte uns das nicht davon abhalten, den Tierschutz in vielen Bereichen zu verbessern.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ich bleibe bei meiner Auffassung, daß die Bundesregierung einen Novellierungsvorschlag gemacht hat, der den Namen Reform nicht beanspruchen kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich verkenne, genau wie Sie, nicht die objektiven Schwierigkeiten, die mit dieser Novellierung verbunden waren: die gescheiterte Novellierung von 1994, der Druck von außen mit teilweise völlig entgegengesetzten Absichten, die emotionale Behandlung des Themas, unrealistische Wünsche, unbegründete Befürchtungen. Das alles macht eine sachgerechte Beratung dieses Themas nicht gerade leicht.

    (Horst Sielaff [SPD]: Das ist wohl wahr! Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist ein Riesenspagat, der notwendig ist!)

    Deshalb bewerte ich es zunächst als positiv, daß trotz teilweise erheblicher Differenzen in der Ausgangsposition in den entsprechenden Arbeitsgruppen Ihrer Fraktion sowie auch meiner Fraktion, in den Ausschüssen und Berichterstattergesprächen sachlich und rational argumentiert und diskutiert worden ist. Dafür sage ich den Kollegen und Kolleginnen herzlichen Dank. Ich möchte mich auch bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ausschusses und den beteiligten Ministerien bedanken. Herr Michels hat soeben schon Herrn Dr. Baumgartner genannt. Ihm gebührt wirklich besonderer Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Siegfried Hornung [CDU/CSU])

    Die gute Atmosphäre in den Sachgesprächen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß zwischen den Koalitionsparteien und der SPD in der Sache schwerwiegende Differenzen bestehen, und zwar so schwerwiegende, daß wir diesem Gesetzentwurf keinesfalls zustimmen können. Wir halten den Gesetzentwurf der Regierung für so lückenhaft, daß wir auf Änderungsanträge verzichtet haben. Er ist nicht verbesserungswürdig und nicht verbesserungsfähig.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Statt dieser Fragmentfassung zuzustimmen, fordern wir Sie auf, unseren Gesetzentwurf zu unterstützen.
    Dieser Novellierung hätte unseres Erachtens unbedingt die Aufnahme des Staatszieles „Tierschutz" in die Verfassung vorausgehen müssen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ohne diese fehlt dem Tierschutzgesetz das Fundament. Solange der Tierschutz ohne verfassungsrechtliche Absicherung ist, bleiben zahlreiche Regelungen im alten Gesetz wie auch im Novellierungsentwurf Makulatur. Wir alle haben bei den vor uns liegenden Ausschußberatungen über die Aufnahme dieses Staatszieles in die Verfassung Gelegenheit, dies zu ändern. Wenn wir darüber intensiv diskutieren, werden wir, so glaube ich, zu einer gemeinsamen Meinung kommen.
    Es mag durchaus sein, daß die Unterbewertung des Tierschutzes gegenüber vorbehaltlos gewährten Grundrechten ein nicht ungern gesehenes und genutztes Instrument ist, dem Tierschutzgesetz seinen ohnehin nur bescheidenen Stachel zu ziehen. Wenn das aber so gewollt ist, wenn man dem Tierschutzgesetz die nötige Unterfütterung im Grundgesetz verweigern will, dann sollte man dies auch sagen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Ich sagte es schon: Das, was uns heute zur Abstimmung vorgelegt wird, erfüllt nicht die großen Erwar-

    Marianne Klappert
    tungen, die an die Novellierung geknüpft worden sind.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist aber eine einseitige Betrachtung!)

    Der Versuch, allen wohl und keinem weh zu tun, hat zu einem Minimalentwurf geführt, von dem die Regierung hofft, daß ihm der Bundesrat zustimmt. Hoffen und Harren hält bekanntermaßen manchen zum Narren. Das wird wohl auch das Schicksal der Regierung sein, wenn es um die Zustimmung des Bundesrates geht. Was nämlich von den gut begründeten Änderungsvorschlägen des Bundesrates übriggeblieben ist - Herr Kollege Michels, wir haben lange darüber gesprochen - und was von der Regierung bzw. den Koalitionsfraktionen übernommen worden ist, ist nicht einmal ein Bruchteil des eigentlichen Novellierungsbegehrens.

    (Horst Sielaff [SPD]: Mehr als blaß!)

    Lassen Sie mich kurz skizzieren, welche Einzelgründe dafür ausschlaggebend sind.
    Zunächst einmal halten wir in § 1 den Ersatz des Begriffes „vernünftiger Grund" durch den Begriff „rechtfertigender Grund" für unumgänglich. Der Begriff „vernünftig" ist zu schwach und zuwenig klar definiert. So kann zum Beispiel auch ein rein ästhetischer Grund vernünftig sein. Aber es ist nicht einzusehen, daß aus rein ästhetischen Gründen weiterhin so schwerwiegende Eingriffe wie die Amputation von Körperteilen erlaubt sein sollen. Mit dem Begriff „rechtfertigender Grund" würde der Zwang zu einer gründlicheren Abwägung zwischen den Interessen des Tieres und denen des Tiernutzers erheblich verstärkt und damit ein wesentlicher Beitrag zu mehr Tierschutz geleistet. Dazu sollten Sie alle ja sagen können.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Liebe Kollegen und Kolleginnen, leider sind in der öffentlichen Diskussion neben dem Bereich der Tierversuche andere, aber ebenso wichtige Tierschutzbereiche etwas in den Hintergrund geraten. Ich nenne nur die Stichworte Tierhaltung und Tiertransporte. Was sich in der industrialisierten Tierhaltung abspielt, läßt sich mit einem ethisch verantwortungsvollen Tierschutz nun wahrlich nicht mehr in Einklang bringen. Es ist einer Kulturnation absolut unwürdig, durchgreifende Änderungen in diesem Bereich aus vorwiegend wirtschaftlichen Gründen immer wieder abzulehnen. Selbst die Minimalforderung nach der Möglichkeit zu artgemäßem Verhalten der Tiere ist an Ihrem Widerstand gescheitert.
    Herr Michels, auch unser Antrag, dies nicht national, sondern europaweit zu behandeln, hat leider keine Mehrheit gefunden. Deswegen machen wir dort immer wieder den Spagat.

    (Beifall bei der SPD Zuruf von der SPD: So ist das wohl! Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Ja, weil ihr das nicht organisieren könnt!)

    - Doch, das können wir schon organisieren. Aber wenn eine Stimme fehlt, dann fehlt sie halt. Man braucht für die Entscheidungen schon Mehrheiten.
    Man kann diese Entscheidungen nicht immer unter ökonomischen Zwängen treffen. Warum werden denn die Erkenntnisse der Ethologie nicht oder nur unzureichend berücksichtigt? Warum wollen Sie denn nicht einmal der Zulassungspflicht für serienmäßig hergestellte Haltungssysteme Ihre Zustimmung geben. Das wäre jedenfalls ein erster Schritt zur Tierschutzgerechtheit mancher Tierhaltung. Dabei auf Freiwilligkeit zu setzen, wie es die Regierung anrät, zementiert den Status quo.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD Horst Sielaff [SPD]: Auch da Stillstand!)

    Nach wie vor äußerst unbefriedigend sind aus der Sicht der SPD-Bundestagsfraktion auch die Ausnahmen von der Betäubungspflicht bei Eingriffen an Tieren. Solange nicht einwandfrei erwiesen ist, daß Amputationen von Körperteilen tatsächlich schmerzfrei sind und damit ohne Betäubung durchgeführt werden können, müssen sie nach unserer Auffassung unter Betäubung durchgeführt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen eine Betäubung zu unterlassen ist ethisch nicht vertretbar. Deshalb fordern wir in unserem Gesetzentwurf die Abschaffung der meisten Ausnahmen von der Betäubungspflicht. Es ist sehr erfreulich, daß das wenigstens im Hinblick auf das Kürzen der Hunderuten im Konsens gelöst werden konnte.
    Darüber hinaus mag ja das Entfernen der einen oder anderen Körperteile gerechtfertigt sein; aber aus Sicht des Tierschutzes ist es ganz sicher nicht zu rechtfertigen, Tiere zu bestimmten Nutzungszwekken oder gar zur Erlangung eines bestimmten Rassestandards prophylaktisch zu amputieren. Die entsprechenden Absätze in § 6 des Tierschutzgesetzes sollten deshalb nach unserer Ansicht ersatzlos gestrichen werden.
    Besonders brisant in der Tierschutzgesetzgebung ist sicherlich der Bereich der Tierversuchsregelungen. Kaum ein anderes Thema führt zu so erbitterten Auseinandersetzungen in der öffentlichen Diskussion. Dieser Bereich hat sozusagen Stellvertretungscharakter für alle übrigen tierschutzrelevanten Bereiche. Dies müssen wir alle anerkennen. Man muß zur Kenntnis nehmen, daß dieser Bereich besonders viele Emotionen freisetzt und sich Vergleiche mit anderen tierschutzrelevanten Bereichen, zum Beispiel dem Schlachten, aus diesem Grund verbieten, wenn man Gehör und Verständnis finden will.
    Hinter der immer wieder erhobenen Forderung nach einem gänzlichen Verzicht auf Tierversuche verbirgt sich neben dem Mitleid mit der geschundenen Kreatur und dem Bewußtsein der Verantwortung des Menschen für das Mitlebewesen Tier wohl auch ein tiefes Mißtrauen gegenüber der Wissenschaft. Das ist bei jeder Novellierung des Gesetzes zu berücksichtigen. Das darf aber nicht dazu führen, daß Tierversuche gänzlich unmöglich gemacht werden.
    Die Tatsache, daß wir es bei den Tierversuchen mit einem sehr hoch reglementierten Bereich zu tun ha-

    Marianne Klappert
    ben, darf aber nicht dazu führen, daß wir hinter das jetzt geltende Gesetz zurückgehen. Es muß im Gegenteil so sein, daß wir den defizitären Bereich in puncto Tierschutz auf ein ebenso hohes Niveau anheben wie den anderen Bereich, der so hoch reglementiert ist. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes darf nicht den Abbau von Schutzrechten für die Tiere zur Folge haben; vielmehr muß sie deren Vermehrung zur Folge haben.
    Ich will für meine Fraktion ganz deutlich sagen, daß wir Tierversuche zwar noch für unverzichtbar halten - ich denke, alles andere wäre Augenwischerei -, daß wir aber bei den Versuchen, hinter jetzt geltende Gesetzesregelungen zurückzugehen, nicht mitmachen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich habe einmal gesagt, daß der Tierschutz unter . der Verantwortung dieser Bundesregierung eine Schnecke ist. Davon habe ich nichts zurückzunehmen. Nun haben Sie für diese Schnecke aber auch noch eine Variante der Echternacher Springprozession eingeführt: einen halben Schritt vor und einen zurück.
    Ausdrücklich begrüßt wird von der SPD die Verpflichtung zu statistischen Angaben über die verwendeten Wirbeltiere auf weitere tierschutzrelevante Bereiche der Wissenschaft, Forschung, Lehre und biomedizinischen Produktion. Aber all diese und andere marginale Verbesserungen - Herr Michels hat sie eben genannt - reichen nicht aus, uns zu einer Zustimmung zu der Beschlußempfehlung zu veranlassen.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Den Ruck würde ich mir geben!)

    - Nein, Siegfried, das tun wir nicht.
    Ich will noch einmal ein paar Punkte aufzeigen, die in unserem Gesetzentwurf stehen und auf die wir nicht verzichten. Ich frage ganz einfach: Wo ist denn die Leidensbegrenzung der Tiere? Wo ist die Drittstaatenklausel für Tiertransporte, die die Einfuhr, aber auch die Einfuhr zum Zwecke der Wiederausfuhr zur Gewährleistung von Tierschutzbestimmungen von einer Genehmigung abhängig macht? Wo ist das Verbot, Geräte zu verwenden, die durch direkte Stromeinwirkung die Bewegungsmöglichkeiten der Tiere einschränken oder die Tiere zu bestimmten Bewegungen - siehe Kuhtrainer - zwingen? Wo ist die Forderung nach einem weisungsbefugten Tierschutzbeauftragten für alle Tierhaltungen, die mehr als drei Arbeitnehmer beschäftigen?
    Wo ist die Genehmigungspflicht für Personen, die Tiere mit besonderen Haltungsansprüchen einführen, mit ihnen handeln oder sie halten wollen? Wo bleibt das Verbot der gewerbsmäßigen Haltung von Wirbeltieren, an denen Schäden festgestellt wurden, die durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind? Wo bleibt das Verbot, solche Tiere in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen?
    Ich könnte noch einiges mehr in dieser Hinsicht fragen, aber mir läuft die Zeit ein wenig weg.

    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Bei 16 Minuten Redezeit, Frau Kollegin?)

    - Ich habe nur noch drei.
    Wenn die Forderung nach einem Mehr an Tierschutz nicht zu einer bloßen rhetorischen Formel werden soll, dann unterstützen Sie dieses Ziel bitte durch die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, vorauszusagen, daß nach dieser Novellierung schon wieder der nächste Novellierungsentwurf angemahnt wird. Ich glaube, wir alle sollten das nach Möglichkeit vermeiden.
    Tierschutz ist eine Aufgabe für die Gesellschaft und eine Aufgabe für die Politik. Wir können diese Verantwortung nicht einseitig an den Goodwill der Gesellschaft delegieren. Wir müssen durch gesetzgeberische Maßnahmen den Rahmen dafür setzen, daß die Tiere als Mitgeschöpfe geachtet werden und ihnen nicht ohne rechtfertigenden Grund Leiden, Schäden oder Schmerzen zugefügt werden dürfen.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Regierungsentwurf ist zur Erlangung dieses Zieles ungeeignet.
    Das Bundeskanzleramt schrieb mit Datum vom 13. Dezember 1996 an eine Petentin: „Wir brauchen zur Durchsetzung des Tierschutzes strenge Regeln, wirksame Kontrollen und im gegebenen Fall auch harte Strafen."

    (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Wo bleiben die Taten?)

    An Einsicht fehlt es der Bundesregierung also offensichtlich nicht - das finde ich sehr erfreulich -, aber es fehlt ihr an der Kraft oder dem Willen, aus dieser Einsicht die gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen. Das ist - so denke ich - äußerst unerfreulich.
    Bei dieser Verweigerungshaltung dürfen wir als Opposition die Regierung nicht unterstützen. Es muß klar werden, wer ein deutliches Mehr an Tierschutz verhindert. Die SPD ist das jedenfalls nicht.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)