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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. November 1997 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Knesset, Herrn Dan Tichon, und seiner Delegation 18788 D Tagesordnungspunkt I (Fortsetzung): Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsjahr 1998) (Drucksachen 13/8200, 13/8883) 18785 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997) (Drucksachen 13/8199, 13/8803) 18785 B Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft (Drucksachen 13/9009, 13/9025) . . 18785 B Manfred Hampel SPD 18785 C Dankward Buwitt CDU/CSU 18789 A Dr. Barbara Hendricks SPD 18790 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 18791 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18792 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . 18793 C, 18811C, 18812 B Dankward Buwitt CDU/CSU 18795 A Paul K. Friedhoff F.D.P 18795 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 18797 C Ernst Schwanhold SPD . . . 18798A, 18801 C Rolf Kutzmutz PDS 18799 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18800D, 18804 D, 18806B, 18807 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18804 B Dr. Christa Luft PDS 18805 B Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18807 A Wolfgang Clement, Minister (Nordrhein-Westfalen) 18807 C, 18814 D Hans Michelbach CDU/CSU 18808 A Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 18810 D Hartmut Schauerte CDU/CSU 18814 A Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 18815 C, 18819 D Lilo Blunck SPD 18818 A Joachim Poß SPD 18818 B Rolf Kutzmutz PDS 18819 A Rolf Kutzmutz PDS 18819 C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18820 D Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 13/9011, 13/9025) 18821 B in Verbindung mit Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung [Haushaltsführung 1997] Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 Titel 681 01 - Arbeitslosenhilfe - (Drucksachen 13/8547, 13/ 8594 Nr. 1.6, 13/8877) 18821 B Dr. Konstanze Wegner SPD 18821 C Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU 18824 B, 18827 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . . 18825 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 18826 B Manfred Grund CDU/CSU . . . 18827 B, 18843 D Petra Bläss PDS 18827 D Ina Albowitz F.D.P. 18829B, 18844 A Renate Jäger SPD 18832 A Jochen Feilcke CDU/CSU . . 18832 C, D Dr. Hermann Kues CDU/CSU 18833 D Ottmar Schreiner SPD . . . . 18834 B, 18844 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18835 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU 18838 A Ottmar Schreiner SPD 18839 D, 18845 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . 18841 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 18842 A Heinz Schemken CDU/CSU 18842 A Dr. Uwe Küster SPD 18844 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18845 A, 18848 B Peter Dreßen SPD 18848 A Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Drucksachen 13/9015, 13/9025) 18849 A Eckart Kuhlwein SPD 18849 B Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 18851 C Marion Caspers-Merk SPD 18852 C Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18855 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 18857 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . 18858 D, 18865 B Klaus Lennartz SPD 18859 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 18862 C, 18865 C Monika Ganseforth SPD 18863 A Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr (Drucksachen 13/9012, 13/9025) . . . 18866 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Drucksache 13/8685) 18866 B Hans Georg Wagner SPD 18866 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 18869 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18871 A, 18875 A, 18881 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18871 D Horst Friedrich F.D.P. 18874 A Dr. Winfried Wolf PDS 18877 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18879 B Dr. Barbara Höll PDS 18881 B Heide Mattischeck SPD 18882 B Elke Ferner SPD 18884 A Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 18887 B Einzelplan 25 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksachen 13/9020, 13/9025) 18890 B Dr. Rolf Niese SPD 18890 B Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU 18891 A, C, 18892 B Dieter Pützhofen CDU/CSU 18895 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18898 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 18900 B Achim Großmann SPD 18900 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 18902 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 18903 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18904 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 18906 A Haushaltsgesetz 1998 (Drucksachen 13/ 9026, 13/9027) 18907 C Nachtragshaushaltsgesetz 1997 (Druck- sache 13/9029) 18907 D Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 1997 bis 2001 (Drucksachen 13/8201, 13/8883, 13/ 9028) 18908 A Tagesordnungspunkt II: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 13/ 7015, 13/9071) 18908 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Marianne Klappert, Ernst Bahr, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 13/2523, 13/9071) 18908 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes (Drucksachen 13/3036, 13/9071) 18908B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1997 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes" (Drucksachen 13/7016, 13/7197, 13/9071) 18908 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Beendigung der tierquälerischen Robbenjagd (Drucksachen 13/4141, 13/7845) 18908 D Meinolf Michels CDU/CSU 18908 D Marianne Klappert SPD 18910 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18912 D Günther Bredehorn F.D.P. 18913 D Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18914 B Eva Bulling-Schröter PDS 18915 D Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 18916 C Tagesordnungspunkt III: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 13/8035, 13/9212, 13/ 9213, 13/9214) 18919 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/8039, 13/9212, 13/9213, 13/9214) . 18919 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/1206, 13/9212, 13/ 9213, 13/9214) 18919 C Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Klaus Kirschner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/733, 13/9212, 13/9213, 13/9214) . . 18919 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundsätze zur gesetzlichen Regelung der Berufe der Psychologischen Psychotherapie und der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie (Drucksachen 13/8087, 13/9212) 18919 D Sigrun Löwisch CDU/CSU 18920 A Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 18921 D Jürgen W. Möllemann 18923 B Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18924 B Dr. Dieter Thomae F.D.P 18925 B Dr. Ruth Fuchs PDS 18926 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 18926 D Namentliche Abstimmung 18927 C Ergebnis 18928 B Tagesordnungspunkt V: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 19. Juni 1997 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des EuropolÜbereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (Europol-Immunitätenprotokollgesetz) (Drucksache 13/9084) . 18928 A Nächste Sitzung 18930 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18931 *A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt V (Entwurf: Europol-Immunitätenprotokollgesetz) Hans-Peter Kemper SPD 18931 *B Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18932 *D Dr. Max Stadler F D P. 18933 *D Ulla Jelpke PDS 18934 0B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 18935 *A Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (PDS) zu Tagesordnungspunkt II - Tierschutzbericht 1997 18936 *C 207. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. November 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 27. 11. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Dreßler, Rudolf SPD 27. 11. 97 Homburger, Birgit F.D.P. 27. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 27. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 27. 11. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 27. 11. 97 Otto Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 27. 11. 97 Erich Marx, Dorle SPD 27. 11. 97 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 27. 11. 97 Reschke, Otto SPD 27. 11. 97 Scheel, Christine BÜNDNIS 27. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schenk, Christina PDS 27. 11. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 27. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 27. 11. 97 * * Brigitte Siebert, Bernd CDU/CSU 27. 11. 97 * Stübgen, Michael CDU/CSU 27. 11. 97 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt V (Entwurf: Europol-Immunitätenprotokollgesetz) Hans-Peter Kemper (SPD): Die heutige erste Le sung hat eine große Bedeutung für die Einrichtung von Europol und für die Aufnahme der vorgesehene] Tätigkeiten. Ist doch festgeschrieben, daß ein Inkrafttreten von Europol nur möglich ist, wenn das Immunitätenprotokoll verabschiedet ist. Insofern gibt e eine ganz enge Verbindung zwischen unserer heutigen Plenarsitzung und der einigermaßen heftige] Anlagen zum Stenographischen Bericht Debatte von vor wenigen Wochen um das Europolgesetz. Ich kann es nur wiederholen: Wir Sozialdemokraten wollen Europol. Wir wollen eine europaweit agierende Polizei. Europol kann eine Antwort auf die Internationalisierung der Kriminalität werden. Europol kann und soll nach unserer Meinung helfen, die nationalen Grenzen, die für die Straftäter längst nicht mehr existieren, auch für die Polizei zu überwinden. Das haben wir immer gesagt, und ich bin mir ziemlich sicher, daß auch der Bundesrat das so sieht und entsprechend votieren wird. Die Kriminalitätsbekämpfung an den nationalen Grenzen ist in zunehmendem Maße schwieriger geworden. Die zuständigen Sicherheitsgremien versuchen, mit Ausgleichsmaßnahmen eine Kompensation herbeizuführen. Dabei sollten wir uns durchaus bewußt sein, daß Europol, wenn auch noch nicht heute, so doch in der Endphase hierzu durchaus einen kleinen Beitrag leisten kann, ein kleines Rädchen im großen Getriebe sein kann, mehr allerdings auch nicht. Wer versucht, Europol als Allheilmittel oder als d a s Kriminalitätsbekämpfungsinstrument zu verkaufen, der streut den Menschen Sand in die Augen. Im Umfeld dieser Europol- und Immunitätsdebatte finden recht eigenartige Schaukämpfe statt, die sich darstellen, als ob Sicherheitspolitiker mit Rechtspolitikern, Strafverfolger mit Freiheitsfreunden um die besseren Lösungen raufen und jeder davon überzeugt ist, daß er die besseren Argumente auf seiner Seite hat. Fragen nach dem Umfang beispielsweise der Immunität sind zum Zankapfel geworden. Sie lenken von den wirklichen Problemen ab. Es wird oftmals vergessen, daß auch die Einrichtung von Europol nur ein Herumkurieren an den Symptomen ist. Die Frage nach der Entstehung von Kriminalität wird weitgehend ausgeblendet. Die Kriminalität, vor allem aber die Kriminalitätsfurcht hat sich während der Regierung Kohl erheblich erhöht. Die letzten 15 Jahre haben nicht nur die Massenarbeitslosigkeit und die Armut dramatisch ansteigen lassen, sie haben auch ein Weltbild der Ellenbogengesellschaft, eines extremen Leistungsprinzips, des Egoismus und der Raffgier geprägt. Unser Steuerrecht reizt zur Unsolidarität. Jugendarbeitslosigkeit, Armut und Not fördern die Entstehung der Kriminalität. Juristisch gesehen ist Not zwar keine Entschuldigung, aber als Kriminalitätsursache hat sie ein erhebliches Gewicht. Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik. Von diesem Grundsatz scheint die Regierung Kohl noch nie etwas gehört zu haben; denn sie hat eine verheerende Sozialpolitik gemacht, mit allen Verwerfungen auch im Bereich der Kriminalität. Herr Kollege Kanther und Herr Kollege Zeitlmann, bei dieser Gelegenheit möchte ich auf ein Pamphlet Ihrer Schatzmeisterin, Frau Baumeister, zurückkom- men, in dem sie und andere Ahnungslose in der CDU in unverfrorener Weise versuchen, der Opposition einen übertriebenen Täterschutz zu unterstellen. Das ist schon infam. Die SPD tritt für Verhinderung der Entstehung von Kriminalität ein. Soziale Prävention nennt man das, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das in Ihrer Fraktion so verbreiteten, daß es auch Frau Baumeister verstehen kann. Die SPD tritt für eine rasche Ergreifung und Bestrafung der Täter ein. Das hat auch etwas mit Generalprävention zu tun. Und die SPD tritt für einen besseren Opferschutz ein. Bemühungen der SPD um einen besseren Opferschutz, beispielsweise im Sexualstrafrecht, sind erst kürzlich wieder am Widerstand der Koalition gescheitert. Wenn Sie wirklich an einem Konsens in Fragen der Inneren Sicherheit interessiert sind, sollten Sie schleunigst Frau Baumeister herausschmeißen. Von daher kann eine funktionierende europäische Polizei nur die Symptome bekämpfen, nicht aber die Kriminalität vermeiden. Dennoch unterstützen wir Europol. Wir wollen eine operativ und exekutiv arbeitende europäische Polizei und nicht eine dauerhafte europäische Kriminalitätsverwaltungsstelle oder eine europäische Computerkripo. Hier wird es problematisch. Auf absehbare Zeit ist Europol eine Daten- und Informationssammelstelle in verschiedenen fest umrissenen Deliktsbereichen, als da sind: Drogenkriminalität, Schleuserunwesen, Menschenhandel, Kraftfahrzeugkriminalität und Handel mit radioaktiven und nuklearen Stoffen. Für diese Arbeiten genießen die Europolbeamten Immunität. Ich will gerne zugeben, daß diese Immunität nur eingeschränkt und nur für die heutigen Aufgaben gilt und es ist auch sicher ein Erfolg gewesen, daß bei Ausweitung der heutigen Aufgaben, die wir wollen, die Immunitätenfrage neu verhandelt werden muß. Strafbare Handlungen im Privatbereich und auch in weiten Bereichen des dienstlichen Handelns sind von der Immunität ausgenommen. Immerhin aber gilt eine eingeschränkte Immunität für dienstliche Handlungen bis hin zur fahrlässigen Tötung bei Verkehrsunfällen. Die Tatsache, daß im Ausland tätige Polizeibeamten, zum Beispiel Rentenreformgesetz- oder OK-Verbindungsbeamte, auch eine Immunität besitzen, ist sicherlich wenig tröstlich. Innenausschußmitglieder aller Fraktionen haben vor wenigen Wochen eine Reise durch die wichtigsten Schengenstaaten gemacht. Wir haben auf dieser Reise drei Schwerpunktthemen behandelt. Das waren der Schengen-Verbund und seine Auswirkungen, die Drogenpolitik der jeweiligen Staaten und Europol mit seinen Immunitätenproblemen. In allen anderen Staaten spielte das Immunitätenproblem entweder keine Rolle oder war überhaupt nicht bekannt. Dieser Umstand kann uns zwar zu denken geben, ist aber keine Rechtfertigung für den Innenminister, sich zurückzulehnen und zu sagen, die übrigen 14 Staaten wollten das nicht. Es hat keinen Sinn, hier nachzuverhandeln. Ich denke, daß Sie es sich hier zu einfach gemacht haben, Herr Kollege Kanther. Wir stehen in dieser Frage keinesfalls unter Zeitdruck, wie man uns gelegentlich weismachen will. Von den Partnerländern haben bisher überhaupt erst Spanien und Großbritannien die Konvention und alle damit zusammenhängenden Protokolle ratifiziert. Die Innenpolitiker des Europäischen Parlaments glauben, daß der Termin bis Ende 1998 hinausgeschoben werden muß. Es besteht also genügend Zeit für eine Nachverhandlung in diesen kritischen Bereichen, ohne daß der Vorwurf erhoben werden könnte, die Bundesrepublik verzögere das Inkrafttreten der Konvention. Unabhängig von der Frage, ob das, was jetzt auf dem Tisch liegt, verfassungskonform ist - dafür haben wir ja die Expertenanhörung anberaumt -, kann man hier sagen, es ist, freundlich ausgedrückt, sehr unglücklich. Der böse Schein ist es, der uns vor allem stört. Polizeibeamte sollten keine Immunität genießen. Polizeiliches Handeln muß überprüfbar und transparent sein. Immunität, und sei sie auch noch so eingeschränkt, schürt Mißtrauen in polizeiliche Maßnahmen und schadet so auch den handelnden Polizeibeamten und der Institution Europol. Wir haben uns deshalb ja auch im Innenausschuß darauf verständigt, in der Frage der Immunität eine Expertenanhörung durchzuführen. Von dieser Anhörung erhoffen wir uns zusätzliche Aufklärung nicht nur in der Frage der Immunität, sondern auch in der Frage des Datenschutzes und der Rechtswegegarantie. Wir sollten nüchtern und emotionslos an dieses Thema herangehen, bezüglich der Wirksamkeit von Europol keine übertriebenen Erwartungen wecken und das Ergebnis der Anhörung abwarten. Unser Abstimmungsergebnis wird wesentlich von dem Ergebnis der Anhörung und von dem erkennbaren Bemühen der Bundesregierung auf Nachbesserungen abhängen, und dieses sollten wir in Ruhe abwarten. Christian Sterzing (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor einigen Wochen wurde hier mehrheitlich die Europol-Konvention ratifiziert. Kritiker bemängelten einerseits die zu weitreichenden Befugnisse - etwa zur Verarbeitung persönlicher Daten bis hin zum Sexualleben -, andererseits die unzureichende parlamentarische und justitielle Kontrolle. Dies ist der Hintergrund, vor dem diese Debatte über das Immunitäten-protokoll ihre besondere Brisanz erhält, zumal es einiger Drohgebärden der Parlamentarier gegenüber dem Innenministerium bedurfte, um zu verhindern, daß dieses Protokoll am Parlament vorbei in Kraft gesetzt wird. Unsere verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Bedenken an der Konstruktion von Europol werden durch dieses Immunitätenprotokoll erheblich verstärkt. Lassen Sie mich hier nur fünf bedenkliche Punkte herausgreifen. Erster Punkt: Die Europol-Konvention sieht vor, den Europolbeamten die zur Aufgabenerfüllung „erforderlichen Vorrechte und Immunitäten" zu gewähren. Durch das Immunitätenprotokoll werden jedoch Vorrechte und Befreiungen in einem Umfang geregelt, die über die Erforderlichkeit weit hinausreichen. Die Europol-Bediensteten sind keine Diplomaten, sondern Polizisten. Sie greifen - egal ob heute durch Verarbeitung persönlicher Daten oder in einigen Jahren durch Mitwirkung an operativen Ermittlungen und vielleicht Festnahmen usw. - in Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Nach herkömmlichem Verständnis - nicht nur in Deutschland - müssen sie sich dafür verantworten und gegebenenfalls dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Warum dies nach dem Immunitäten-Protokoll grundsätzlich ausgeschlossen sein soll, leuchtet nicht ein. Gerade in einem rechtsstaatlich so sensiblen Bereich wie der Polizeitätigkeit darf rechtsstaatlicher Schutz nicht eingeschränkt oder relativiert werden. Immunitätenregelungen sollen die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit gewährleisten, aber nicht die Freistellung von rechtstaatlicher Kontrolle. Wenn der Europolchef, Herr Storbeck, kürzlich in einem Interview es als den primären Zweck der Immunität bezeichnet hat, die Europol-Bediensteten müßten in Ruhe „Informationen verarbeiten dürfen", denn mit „entnervenden" Anzeigen, sie seien „unzulässig mit Informationen umgegangen", könnten gefährliche Kriminelle sonst das ganze Amt lahmlegen, dann ist das wenig überzeugend. Soll die Immunität Europol vor den querulatorischen Neigungen der internationalen organisierten Kriminalität schützen? Das ist doch wohl nicht das zentrale Problem der Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Das Problem liegt vielmehr darin, daß hier der normale Rechtsschutz des Bürgers zu einem Störfaktor erklärt wird. Es stellt sich deshalb die grundsätzliche Frage: Warum sind Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit von Europol eigentlich ohne Immunitätenregelung gefährdet? Zweiter Punkt: Die Äußerungen des EuropolChefs, der es ja eigentlich besser wissen sollte, stehen in bemerkenswertem Gegensatz zu den Beteuerungen der Bundesregierung, für die Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen - also genau der von Herrn Storbeck genannten unzulässigen Informationsverarbeitung - gelte die Immunität ohnehin nicht. Dies trifft zu, so daß sich Herr Storbeck an derartige rechtsstaatliche „Belästigungen" wird gewöhnen müssen. Die Bundesregierung erklärt sogar in ihrer Denkschrift, daß durch die Strafbarkeit der Verletzung der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten der „wesentliche Bereich der strafrechtlich relevanten Fälle" abgedeckt sei. Bisher hat die Bundesregierung jedoch nicht offengelegt, welches „unwesentliche" Fehlverhalten denn ihrer Interpretation nach durch die Immunität noch geschützt wird. Wenn ihre Phantasie nicht ausreicht, um sich derartige Fälle vorzustellen, dann drängt sich doch jedem, der über gesunden Menschenverstand verfügt, die Frage auf, warum überhaupt eine so weitgehende Immunitätenregelung erforderlich sein soll? Dritter Punkt: Die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht gilt naturgemäß nur gegenüber „nicht befugten Personen": Artikel 32 Abs. 2 EPK. Aber wer ist befugt? Wenn etwa ein Europolizist Dienstgeheimnisse den Medien zutragen würde, dann wäre der Journalist sicher eine „unbefugte Person" im Sinne dieser Vorschrift. Doch schon bei der dienstlich veranlaßten Übermittlung von Europol-Daten etwa in Drittstatten könnte die Feststellung schwierig werden, wer dort zum Datenempfang befugt ist. Dies ist nur ein Beispiel für rechtliche Unklarheiten. Vierter Punkt: Nur der Europol-Chef kann die Immunität seiner Bediensteten aufheben oder „unverletzliche", das heißt geheime Dokumente und Daten freigeben. Derartige Sperrerklärungen oder die Verweigerung einer Immunitätsaufhebung durch den Europol-Direktor sind aber gerichtlich nicht überprüfbar, weil nämlich der Chef seinerseits auch Immunität genießt. Damit werden wiederum die Mindestanforderungen an einen effektiven rechtsstaatlichen Rechtsschutz nicht erfüllt. Schließlich die fünfte und letzte Bemerkung: Entgegen den Äußerungen der Bundesregierung verspricht das Protokoll in seinem Artikel 17 keine Änderung der Immunitätenregelung, sobald Europol operativ tätig werden kann, sondern lediglich eine völlig ergebnisoffene „Überprüfung". Artikel 17 ist ein Placebo, eine Pille, die nichts bewirkt, die Patienten, das heißt die Kritiker, aber in den trügerischen Glauben versetzen soll, es werde etwas getan. Wir werden diese Pille nicht schlucken. Die vage Aussicht einer Überprüfung und Nachbesserung kann uns nicht veranlassen, einer rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich so zweifelhaften Immunitätenregelung in dieser Form zuzustimmen. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Eine gute Idee, die Intensivierung der Kriminalitätsbekämpfung auf europäischer Ebene, ist ins Gerede gekommen, weil die Details bei der praktischen Umsetzung dieser Idee unbefriedigend ausgestaltet sind. Daher sind wir gezwungen, heute zum wiederholten Male kritisch im Deutschen Bundestag über Europol zu diskutieren, obwohl wir als F.D.P.-Fraktion überzeugt sind, daß grundsätzlich Europol einen nützlichen Beitrag zur Abwehr schwerer grenzüberschreitender Kriminalität leisten wird. Die Kritik in der Fachwelt und in der politischen Öffentlichkeit hat sich vor allem entzündet an dem Europol-Immunitätenprotokoll, dessen Umsetzung in innerstaatliches Recht wir heute in erster Lesung behandeln. Die öffentliche Kritik ist berechtigt, denn bei dem Immunitäten-Protokoll handelt es sich um einen Anachronismus. Von den Vertragsstaaten ist - nicht etwa auf deutschen Wunsch - schematisch eine Immunitätenregelung auf Europol übertragen worden, wie sie für internationale Einrichtungen üblich war. Dabei ist folgendes übersehen worden: Je stärker die europäische Integration voranschreitet, desto mehr verlieren die EU-Institutionen ihren internationalen Charakter. Sie nähern sich immer mehr innerstaatlichen Institutionen an. Die Europäische Union ist ein in der Integration stark fortgeschrittener Staatenbund. Anders ausgedrückt: Die Mitglieder einer internationalen Behörde sind im Ausland tätig. Deshalb erhalten sie Immunität. Die Europol-Bediensteten werden innerhalb des EU-Staatenverbunds tätig, also im EU-Inland. Folglich muß auch der rechtliche Rahmen dem entsprechen, was für eine nationale Polizei gilt, und nicht den überkommenden Regelungen für internationale Organisationen. Kein Mensch käme aber auf die Idee, deutschen Polizeibeamten für ihre Tätigkeit im Inland strafrechtliche Immunität einzuräumen. Ebensowenig dürfen europäische Polizeibeamte strafrechtliche Immunität für ihre Tätigkeit in der EU haben. Es ist also schon vom Ansatz her völlig falsch, für Europol-Bedienstete eine strafrechtliche Immunität vorzusehen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Immunitätsregelungen anderer europäischer Institutionen sind dringend daraufhin zu überprüfen, ob sie heute noch angebracht sind. Wie sollen wir bei dieser Ausgangslage weiter vorgehen? Optimal wäre es, wenn es gelingen würde, mit den Partnerstaaten noch Änderungen an diesem Protokoll zu vereinbaren. Sollte dies nicht möglich sein, stehen wir vor der Frage: Ablehnen oder ratifizieren mit Vorgaben für die Zukunft? Justizminister Schmidt-Jortzig hat ja durchgesetzt, daß die vorgesehene Immunitätenregelung nur für die derzeitigen Befugnisse von Europol gilt. Bei der Übertragung exekutiver Befugnisse, also wenn die Immunitätenfrage auch praktisch akut werden würde, müßte eine neue Immunitätenregelung vereinbart werden, die dann sicherlich nicht mehr die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland finden würde. Da wir als Parlament am Text des Protokolls ja nichts ändern können, wird daher am Ende die Frage zu diskutieren sein, ob wir in einem Entschließungsantrag folgendes zum Ausdruck bringen: Erstens. Wir halten die Immunitätenregelung vom Grundsatz her für falsch. Zweitens. Wir stellen fest, daß die praktische Auswirkung erst bei der Übertragung exekutiver Befugnisse auf Europol in größerem Maße bedeutsam wird. Drittens. Wir kündigen an, daß wir bei der Übertragung exekutiver Befugnisse einer vergleichbaren Immunitätenregelung nicht mehr zustimmen werden. Viertens. Wir fordern die EU auf, auch außerhalb von Europol bestehende Immunitätenregelungen auf ihre heutige Berechtigung hin kritisch zu überprüfen. Ehe wir uns eine abschließende Meinung zum weiteren Verfahren bilden, wollen wir uns aber im Innenausschuß in einer Expertenanhörung sachverständigen Rat holen. Ulla Jelpke (PDS): Wir beraten heute die Immunitätsregelung für EUROCOPS in erster Lesung - und schon morgen will der Bundesrat hierüber abschließend beraten, also bevor der Innenausschuß des Bundestages seine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt hat. Funktioniert so eine parlamentarische Demokratie? Das BMI wollte die Immunitätsregelung eigentlich heimlich über den Verordnungsweg realisieren. Doch da hat sich Herr Kanther geschnitten. Daß Polizisten Straftaten begehen dürfen, ohne zur Rechenschaft gezogen werden zu können, geht selbst denjenigen zu weit, die sonst - zugunsten eines diffusen Sicherheits-Versprechens - auf fast alle Grundrechte verzichten würden. Wir kritisieren die Immunitätsregelung vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen Befugniserweiterung für EUROCOPS auf sog. operative Kompetenzen. Dies ist für uns der erste Schritt hin zur Legalisierung sog. milieutypischer Straftaten. Diese sind der deutschen Polizei bislang aus guten Gründen verboten. Der Rechtsstaat ist doch kein Ramschladen! Der Loslösung vom Legalitäts- und Rechtsstaatsprinzip durch die Immunität für EUROCOPS müssen wir von vornherein einen Riegel vorschieben. Jenseits unserer grundsätzlichen Kritik monieren wir an der vorliegenden Immunitätsregelung folgendes: 1. Sie ist nicht erforderlich. Denn - darauf weist der Rechtsausschuß des Bundesrates hin - EUROCOPS sind keine Diplomaten. Beide haben unterschiedliche Aufgaben. Polizeikräfte müssen einer lückenlosen Bindung an Recht und Gesetz unterliegen. 2. Die Immunitätsregelung ist löchrig wie ein Schweizer Käse und damit verfassungswidrig: Verletzungen wichtiger Normen des StGB sollen - selbst nach § 8 der EUROPOL-Konvention - grundsätzlich straflos bleiben; dazu gehören z. B. - der Schutz der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), - die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB) und - das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB). Dies widerspricht der Rechtsschutzgarantie des GG - so jedenfalls die Meinung der SPD im Rechtsausschuß am 8. Oktober. 3. Sperrerklärungen des EUROPOL-Direktors sind gerichtlich nicht überprüfbar. Dies widerspricht Art. K.2 des EU-Vertrages. Demzufolge müssen alle polizeilichen Maßnahmen richterlich kontrollierbar sein. Ich frage mich, ist dies Ihr Verständnis vom Rechtsstaat? Meine Damen und Herren von der SPD: Der Ortsverband Bonn-Poppelsdorf hat beantragt, der EUROPOL-Konvention weder im Bundestag noch im Bundesrat zuzustimmen. Selbst die Antragskommission für den SPD-Parteitag empfiehlt, diesen Antrag anzunehmen. Nun haben die SPD-regierten Länder einen Antrag für die morgige Bundesrats-Sitzung vorbereitet. Demnach wollen sie der Immunität zustimmen, obwohl sie diese für nicht erforderlich, ja sogar für verfassungsrechtlich bedenklich halten. Mit ihrem nichtssagenden Prüfungsvorbehalt - hinsichtlich einer möglichen Änderung der EUROPOL-Konvention - liegen sie voll auf Regierungslinie. Meine Damen und Herren von der SPD, ich fordere Sie auf - gerade im Hinblick auf Ihre eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken -: Strafen Sie den alten Satz Lügen, daß Sozialdemokraten gern die Lippen spitzen, aber sich nie trauen, auch wirklich zu pfeifen! Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister des Innern: Mit der heutigen erstmaligen Behandlung des „Immunitäten-Protokolls" ist die parlamentarische Erörterung ja nicht beendet, sondern das Protokoll wird zum Beispiel demnächst Gegenstand eines Anhörungsverfahrens werden. Ich will daher nur die wesentlichen Punkte darlegen, die die Bundesregierung dazu bewogen haben, das Protokoll zu zeichnen und in dieser Form dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen, auch um den ja recht abstrakten völkerrechtlichen Sachverhalt der Öffentlichkeit verständlich zu machen. Das Inkrafttreten des Protokolls ist Voraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme von Europol, die zum 1. Juli 1998 angestrebt wird. Und je schneller Europol seine Tätigkeit aufnimmt, d. h. seine guten Dienste bei der europaweiten Verbrechensbekämpfung aufnehmen kann, um so besser ist das für den Schutz unserer Bevölkerung vor Kriminalität. Dabei hat die Bundesregierung versucht, die strafgerichtlichen Immunitäten für die Europolbediensteten auf das für die Aufgabenwahrung unbedingt notwendiges Maß zu beschränken. Obwohl sie mit diesem Bemühen im Kreis der EU-Staaten letztlich völlig isoliert war, ist es gelungen, wesentliche Einschränkungen durchzusetzen, praktisch die Anwendung des Protokolls auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken. Lediglich für die bei der eigentlichen Amtstätigkeit vorgenommenen Handlungen wird Immunität gewährt. Wie aber sieht die tägliche Europol-Amtstätigkeit aus? Sie wird sich am Schreibtisch abspielen! Es wird nicht Aufgabe der Europolbediensteten sein, in Kontakt mit einzelnen Bürgern zu treten oder gar als staatliches Vollzugsorgan zu handeln. Damit besteht für einen Europolbediensteten, selbst wenn er es wollte, kaum Gelegenheit, Straftaten zu Lasten einzelner Bürger zu begehen. Schon für eine Verletzung von Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten beim Umgang mit Bürgerdaten sind Europolbedienstete uneingeschränkt verantwortlich. Da die Tätigkeit von Europol auf die Informationsverarbeitung beschränkt bleibt, deckt diese Ausnahme praktisch alle strafrechtlich relevanten Fälle ab. Soweit die Europolmitarbeiter als Privatpersonen handeln, unterliegen sie ohnehin ohne jede Einschränkung der nationalen Gerichtsbarkeit. Immunität bedeutet nicht Straffreiheit. Die Immunität ist aufzuheben, wenn sie verhindern würde, daß der Gerechtigkeit Genüge geschieht und eine Schädigung der Interessen von Europol nicht zu erwarten ist. Der Europol-Direktor oder der Europol-Verwaltungsrat haben hier nicht das letzte Wort. Vielmehr entscheidet bei Streitigkeiten über eine verweigerte Aufhebung der Rat. Die Bundesregierung wird sich im Rat ausdrücklich dafür einsetzen, daß die Verweigerung der Immunitätsaufhebung auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt. Auch bei der von der Bundesregierung angestrebten Fortentwicklung der Zuständigkeiten von Europol ist keine Ausdehnung der Immunität zu befürchten, denn das Immunitätenprotokoll gilt nur für die derzeitigen Aufgaben von Europol als Datenzentralstelle. Im Falle einer veränderten Aufgabenstellung von Europol - insbesondere bei Übertragung operativer oder exekutiver Aufgaben - muß die Immunitätsfrage neu verhandelt werden. Ohne eine vorherige Änderung des Immunitätenprotokolls, die einstimmig erfolgen muß, werden die jetzt eingeräumten persönlichen Immunitäten für die neuen Kompetenzen also nicht automatisch weiter gelten. In diesem Punkt stimmen übrigens alle EU-Staaten überein. Sollte Europol zukünftig Eingriffsbefugnisse erhalten, wie sie derzeit nur nationalen Polizeidienststellen zukommen, werden die Europolbediensteten insoweit keine Immunität beanspruchen können. Ich weise darauf besonders hin, weil in der Debatte zum Europol-Übereinkommen die Befürchtung geäußert und genährt wurde, einmal eingeräumte Immunitäten blieben im Zweifel auch bei einer Befugniserweiterung für Europol gültig. Meine Damen und Herren, bei aller Kritik, der erreichte Kompromiß ist akzeptabel. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß die in Deutschland teilweise erregt geführte Debatte keinen Widerhall in den anderen Mitgliedstaaten gefunden hat. Deshalb warne ich davor, jetzt leichthin Nachverhandlungen zu fordern und das Immunitäten-Protokoll auf diese Weise in den Rang einer „Schicksalsfrage" für Europol zu erheben. Das wäre auch nicht verständlich, denn für unser Land gelten derzeit nicht weniger als 103 völkerrechtliche Vereinbarungen - ohne die zahlreichen zweiseitigen Vereinbarungen mit vergleichbarem Inhalt. Die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen für Internationale Organisationen und deren Bedienstete ist normale völkerrechtliche Praxis; es ist keine bedeutende internationale Organisation bekannt, die nicht über derartige Privilegien verfügen würde. Auch in den letzten drei Jahren sind über 10 Immunitätsregelungen akzeptiert worden, so zum Beispiel für die Ermittlungskräfte des internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien mit erheblich über die Befugnisse der Europol-Bediensteten hinausgehenden Vorrechten. Die Beamten des Jugoslawien-Tribunals können nämlich in den Mitgliedstaaten der UNO exekutiv tätig werden und genießen dabei die allgemeinen UN-Immunitäten. Und natürlich genießen auch alle internationalen Polizeiorganisationen wie etwa Interpol Immunität, meist mit der ausdrücklichen Zustimmung des Bundestages. Ich bitte daher diejenigen, die hier beim Immunitäten-Protokoll plötzlich die getroffenen Regelungen kritischer sehen, diese Beispiele aus der Vergangenheit zu bedenken und Europol nicht unnötige Hindernisse für das auch politisch hochrangige Ziel einer Verbesserung der Verbrechensbekämpfung in den Weg zu legen und die Bundesrepublik dabei noch in Europa zu isolieren. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (PDS) zu Tagesordnungspunkt II - Tierschutzbericht 1997 - Im Namen der Gruppe der PDS im Bundestag erkläre ich, daß wir aus Versehen bei der Abstimmung zur Drucksache 13/9246 uns enthalten haben. Ich möchte darum bitten, im Protokoll unser Abstimmungsvotum in Ablehnung zu ändern.
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    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Kollegin Elke Ferner, SPD.


Rede von Elke Ferner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte zunächst einmal ein paar Worte zu dem sagen, was Kollege Friedrich zum Schluß seiner Rede gesagt hat. Sich bei diesem unsäglichen Steuerreformpaket, das die Koalition beschlossen hat, ausgerechnet ein winziges Teilstück, nämlich die Tonnagesteuer, herauszugreifen

(Dr. Klaus Röhl [F.D.P.]: Das ist ein gutes!)

und das Scheitern jetzt der SPD anzulasten, ist nun wirklich etwas billig.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ihr habt abgelehnt!)

Mit Ihrer Steuerreform wäre es sicherlich noch zu weiteren Einbrüchen auf dem Arbeitsmarkt gekommen. Wir sind froh, daß der Spuk Ihrer Koalition im September nächsten Jahres vorbei sein wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD Horst Friedrich [F.D.P.]: Das bleibt trotzdem die Wahrheit!)

Sie, Herr Wissmann, tun ja geradezu so, als seien die Mittel für die regionalen Bahnbetriebsgesellschaften eine Morgengabe des Bundes an die Länder.

(Zurufe von der CDU/CSU: Freilich!)

- Nein, das sind sie nicht. Sie wissen ganz genau und so gut wie ich, daß Sie ohne einen Transfer dieser Mittel in die Regionen keine Bahnreform bekommen hätten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie wollten den Ländern nämlich die Regionalisierung aufdrücken, ohne ihnen dafür einen Pfennig zu geben.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Dieses Vorgehen, Herr Brunnhuber, ist auch der Grund dafür, daß die Investitionsquote bei den Gemeinden und den Ländern zurückgegangen ist; Sie engen den Ländern und Gemeinden mit der ständigen Überwälzung aller Lasten nämlich die Möglichkeiten ein. So ist das mit Ursache und Wirkung. Sie haben es nicht begriffen. Dafür werden Sie im nächsten Jahr abgestraft werden.

(Beifall bei der SPD)

Ihre Verkehrspolitik, Herr Wissmann, ist keine Erfolgsstory, wie Sie das eben weismachen wollten, sondern Ihre Verkehrspolitik ist gescheitert. Sie ist genauso gescheitert wie die gesamte Politik der Bundesregierung. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition und auch auf der Regierungsbank, sind mit Ihrem Latein schlicht am Ende.

(Zuruf von der CDU/CSU: Blödsinn!)

Sie wursteln sich von Haushaltsloch zu Haushaltsloch und hoffen auf ein Wunder. Ihre Devise ist:
„Was schert mich mein Geschwätz von gestern!" und
„Nach uns die Sintflut!". So wird hier Politik gemacht.
Sie versprechen das Blaue vom Himmel und glauben, daß niemand Ihren permanenten Wortbruch bemerkt. Aber Sie täuschen nur sich selbst. Die Bevölkerung läßt sich nicht mehr täuschen; denn jeder hat inzwischen gemerkt, daß Ihre Politik nicht mehr auf das Wohl des ganzen Volkes ausgerichtet ist, was zu tun jeder Minister bei Leistung seines Amtseids geschworen hat, sondern Ihre Politik dient nur noch einem einzigen Ziel. Dieses Ziel heißt purer Machterhalt. Sie opfern auf diesem Altar restlos alles, koste es, was es wolle.
Herr Wissmann, Sie machen keine Verkehrspolitik für die Zukunft, sondern Sie betreiben eine Politik der verbrannten Erde. Damit verspielen Sie die Zukunft. Wenn es nur um die Zukunft der Koalition ginge, würde das wahrscheinlich niemanden so besonders interessieren. Aber das Schlimme ist, daß Sie die Zukunft unseres Landes verspielen. Das finde ich unerträglich.

(Beifall bei der SPD und der PDS)

Es gibt zumindest einen in der Bundesregierung, der sich ernsthaft Sorgen um seine persönliche Zukunft macht. Das ist der beamtete Staatssekretär Henke, der sich jetzt um ein Bundestagsmandat in Baden-Württemberg bewirbt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Guter Mann!)

Warum sollte er das tun, wenn er nicht Angst davor hätte, seinen Job im nächsten Jahr möglicherweise los zu sein?

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Georg Brunnhuber [CDU/ CSU]: Damit er wieder in die Regierung kommt!)

Ihre Politik, Herr Brunnhuber, ist ein finanzpolitischer und verkehrspolitischer Offenbarungseid. Ich habe bei der Haushaltsdebatte in dieser Woche den Eindruck gewonnen, daß der gesamten Bundesregierung und auch den Koalitionsfraktionen von dem Strudel, den die chaotische und unseriöse Finanzpolitik erzeugt hat, so schwindelig geworden ist, daß sie allesamt die Orientierung verloren haben.
Herr Wissmann erklärt, er macht eine Schienenvorrangpolitik. Aber auf die Vorgaben des Finanzministers hin fällt ihm nichts Besseres ein, als den Straßenbautitel zu schonen und beim Schienenbautitel zu kürzen. Das, Herr Wissmann, ist nicht nur eine Strategie von vorgestern, sondern das hat auch Auswirkungen weit über den Einzelplan 12 hinaus. Damit ziehen Sie nämlich die Bahn in Ihren Abwärtsstrudel hinein.
Sie haben es in wenigen Jahren, nämlich von 1994 bis jetzt, geschafft, die Schienenbaumittel dramatisch zu kürzen. Im Haushalt 1994 standen 6,7 Milliarden DM plus 3,7 Milliarden DM für die investiven Altlasten der früheren Reichsbahn. Sie haben es geschafft, das bis zum Jahre 1998 nominal auf 3 Milliar-

Elke Ferner
den DM herunterzukürzen. So sieht Ihre Schienenvorrangpolitik aus.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Daran ändert auch die Aussage von Herrn Ludewig nichts, daß es bei der Schiene keine Kürzungen gibt. Ich habe in der Schule immer noch gelernt, daß 3 kleiner ist als 3,5; kleiner als 6,7 ist es allemal. Ihre Schienenvorrangpolitik ist nichts anderes als Augenwischerei;

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

denn die Bahn muß jetzt den Infrastrukturauftrag, den wir alle im Zuge der Bahnreform ins Grundgesetz hineingeschrieben haben, mehr und mehr aus eigenen Mitteln erfüllen.
Für die zehn Projekte, die eben in Rede gestanden haben, muß die Bahn 2 Milliarden DM aus Eigenmitteln beisteuern. Man kann natürlich aus anderer Leute Leder gut Riemen schneiden. Deshalb haben Sie jetzt gesagt: Wir und die Bahn. Der Infrastrukturauftrag ist für den Bund in das Grundgesetz hineingeschrieben worden und nicht für das Unternehmen Deutsche Bahn AG. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Sie verschieben Ihre Aufgaben auf ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen.
Auffällig ist auch, daß bei diesen zehn Projekten, bei denen es sich um lang versprochene und international vereinbarte Projekte handelt - dazu gehört beispielsweise die Strecke, die der Kollege Wagner eben schon angesprochen hat -, der TGV S nicht dabei ist. Angesichts dessen bin ich der Ansicht, daß das Versprechen, das heute gegeben worden ist, nämlich daß die Nord-Süd-Tangente in fünf oder zehn Jahren fertig sein wird, auch nur Augenwischerei ist. Mir liegen noch Antworten der Bundesregierung aus den Jahren 1991 und 1992 vor, in denen es heißt, daß der TGV S im Jahre 1998 fahren wird.
An dieser Strecke ist noch nicht einmal ein Spatenstich gemacht worden, geschweige denn, daß es eine Finanzierungsvereinbarung gibt oder im nächsten Jahr ein Zug fahren wird.

(Horst Friedrich [F.D.P.]: Was macht denn Frankreich, Frau Kollegin? Zuruf von der CDU/CSU: Wie weit sind denn die Franzosen?)

Insofern bleibt es auch hier mit Sicherheit bei den Ankündigungen, falls Sie nicht im nächsten Jahr aus der Regierung hinausgejagt werden.

(Beifall bei der SPD)

Mit einer solchen Politik machen Sie die Bahn zum Sparschwein von Herrn Waigel. Aber das ist leider noch nicht genug. Herr Wissmann, Sie setzen bewußt die gesamte Bahnreform aufs Spiel; denn Sie rauben der Bahn die Möglichkeit, dringend notwendigen Aufgaben nachzukommen. Es interessiert ihn offensichtlich nicht. Dann erkläre ich es den Kolleginnen und Kollegen hier im Plenum.
Sie verhindern damit, daß die Bahn die maroden Bahnhöfe, die es landauf, landab gibt, saniert. Sie verhindern damit die konsequente Erneuerung des überalterten Fahrzeugparks. Sie verhindern damit den Substanzerhalt, was auch die Bauwirtschaft beklagt. Sie verhindern damit zusätzliche Investitionen in eine moderne und zukunftsfähige Fahrleittechnik. Das könnte man noch unendlich fortsetzen.
Aber es kommt noch schlimmer - Frau Kollegin Heyne hat das eben schon gesagt -: Die Zuschüsse zum Bundeseisenbahnvermögen sind in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses von den Koalitionsfraktionen um weitere 550 Millionen DM gekürzt worden, obwohl Sie genau wissen, daß das BEV keine eigenen Kredite mehr aufnehmen darf und daß die Aufgaben des BEV, zu denen unter anderem gehört, die Pensionslasten für die im Ruhestand befindlichen Beamten, aber auch einen Teil der Personalkosten für die an die Bahn ausgeliehenen Beamten abzudecken, nicht erledigt sind. Was heißt das denn im Endeffekt, wenn Sie einfach einmal um 550 Millionen DM kürzen, um unter dem Strich alles irgendwo optisch glattzubügeln, es auf der anderen Seite aber einen Deckungsvermerk vom Bundeseisenbahnvermögen zur Schiene, aber auch umgekehrt gibt? Das heißt im Ergebnis, daß die 550 Millionen DM, die Sie im Haushaltsausschuß gekürzt haben, den Investitionsmitteln bei der Schiene auch noch entzogen werden. Wenn man dann noch die 200 Millionen DM dazunimmt, die nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz bei der Straße landen, sind wir schon bei einem Minus von 750 Millionen DM.

(Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Im Ergebnis werden Sie also nicht mehr als 2,2 Mil-harden DM im nächsten Jahr ausgeben. So sieht Ihre Schienenvorrangpolitik aus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie produzieren damit auch Arbeitslose, Herr Wissmann, wenn Sie einfach Investitionsmittel zur Dekkung von Verwaltungsaufgaben verschieben. Aber diese Verschiebebahnhöfe haben bei Ihnen ja Konjunktur.
Wenn das dann alles noch nicht reicht, wird wahrscheinlich das Eisenbahnbundesamt so freundlich sein, andere Finanzierungsvereinbarungen zu strekken, damit sie nicht unterschrieben werden und damit auch kein Geld eingestellt werden muß, so daß das übrige Geld bei Herrn Waigel im großen Loch verschwinden wird, das ja mit Sicherheit auch im nächsten Jahr wieder auftauchen wird.
Sie haben das Maß nun mit dem Transrapid endgültig voll gemacht.

(Lachen des Bundesministers Matthias Wissmann)

- Da können Sie lachen, Herr Wissmann.

(Bundesminister Matthias Wissmann: Da kann man nur lachen!)


Elke Ferner
Ich finde es nicht zum Lachen, daß Sie die Industrie vollkommen aus dem Risiko entlassen haben und das Risiko alleine beim Bund und bei der Bahn liegt. Dieses Abenteuer wird die Bahn nachher wirklich herunterziehen, und das haben Sie zu verantworten.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Auch zur Lärmsanierung an Schienenwegen haben wir heute zum wiederholten Male nichts gehört. Hin und wieder versteigt sich eines der Koalitionsmitglieder dazu, zu sagen, es werde etwas gemacht. Aber bei den Haushaltsberatungen hatten Sie wiederum kein Geld. Glauben Sie wirklich ernsthaft, Herr Bauer und andere, daß die Menschen, denen immer wieder auch von den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuß Hoffnung gemacht wird, indem die Petitionen zur Berücksichtigung empfohlen werden, indem versprochen wird, etwas zu machen, indem das Ministerium aufgefordert wird, Geld einzustellen, das vergessen, was wir ihnen hier versprechen, nur weil Sie im Endeffekt diese Sachen blockieren? Glauben Sie das ernsthaft?

(Monika Ganseforth [SPD]: Sie können es wiedergutmachen!)

Ich glaube, es wird mit Sicherheit auch nicht vergessen werden, daß Sie den Straßenbau durch Umschichtungen nicht nur um 270 Millionen DM, sondern - wie ich errechnet habe - um 300 Millionen DM noch weiter mästen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Mästen?) - Ja, mästen.

Das ist wirklich keine Schienenvorrangpolitik, sondern eine Straßenvorrangpolitik.

(Zuruf von der CDU/CSU: Im Saarland kommt der Straßenbau raus!)

Das kann man ja wollen, und man kann sich auch trefflich darüber streiten, aber dann soll man es auch sagen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Es geht noch weiter. Wenn das alles wäre, wäre es vielleicht noch zu ertragen, aber es geht noch weiter.
Die Mindesttilgung bei den Altschulden Bahn setzen Sie auf weitere zwei Jahre aus. Das bedeutet - Frau Heyne hat das eben schon gesagt - ungefähr 70 Millionen DM vermeidbare Zinsmehrbelastung in den nächsten drei Jahren, und es kommt noch eine halbe Milliarde DM in den Folgejahren hinzu.

(Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Eine Milliarde!)

Ich sage Ihnen: Wenn sich ein Privatmann so verhalten würde, dann bekäme er nicht einmal einen Termin bei der Schuldnerberatung. So, wie Sie sich hier verhalten, ist ganz klar: Sie können mit Geld nicht umgehen, und deshalb kann das, was Sie hier machen, so nicht weitergehen.
Es geht noch eine weitere Aktion Geldbeschaffung, die in der Öffentlichkeit nicht so wahrgenommen worden ist. Sie verticken nämlich jetzt die nicht benötigten Eisenbahnerwohnungen und -grundstücke.
Diese werden jetzt vom Bundeseisenbahnvermögen auf die Wohnungsbaugesellschaften Eisenbahn übertragen. Das führt zunächst einmal zur Zahlung von Grunderwerbsteuern und Notargebühren. Dann müssen diese Wohnungsbaugesellschaften im Gegenzug noch in diesem Jahr 1,3 Milliarden DM bei Theo Waigel abliefern, und da sie das nicht aus der Portokasse bezahlen können, werden sie zu Banken gehen, um Kredite aufzunehmen.
Dafür entstehen allein im ersten halben Jahr rund 50 Millionen DM Zinsbelastung. Wenn es in diesem halben Jahr nicht gelingt, die Anteile an den Wohnungsbaugesellschaften zu veräußeren, führt das natürlich zu einer Wertminderung der Gesellschaften, weil sie dann ans Eingemachte gehen müssen.
Das heißt also, Sie sind mittlerweile so in Panik geraten, daß Sie das Tafelsilber völlig kopflos verscherbeln, und eine private Beraterfirma hat für diesen Unsinn noch Millionen zusätzlich erhalten. Das ist Finanzpolitik von der Hand in den Mund und hat mit vorausschauender Politik und mit Verantwortung nichts mehr zu tun.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Sie schaffen es sogar, ein erhebliches Immobilienvermögen so zu verwalten, daß sich vor allem Rechtsanwälte, Notare, Banken und Beraterfirmen eine goldene Nase verdienen. Ich sage Ihnen: So, wie Sie mit dem Geld der Steuerzahler umgehen, würde Sie kein vernünftiger Mensch zum Nachlaßverwalter einsetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Alles das macht deutlich: Ihnen kann man weder Steuergelder noch Bundesvermögen anvertrauen, und Ihnen kann man auch nicht die Zukunft unseres Landes anvertrauen.
Für die Verkehrspolitik stellt sich die Frage: Was kann man denn vor diesem Hintergrund überhaupt noch tun? Was kann man verändern? - Das wahre Ausmaß Ihrer Taschenspielertricks kann man sicherlich erst nach einem Kassensturz erkennen, aber es sind noch Spielräume vorhanden, die von Ihnen nicht genutzt werden. Wir wollen mit unseren Anträgen aufzeigen, welche Spielräume dies sind.
Es gibt Spielräume, durch deren Nutzung man auch Arbeitsplätze schaffen und mit deren Hilfe man notwendige Schritte für eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik wenigstens einleiten kann.
Wir wollen den Ausbau des kombinierten Verkehrs nicht nur mit einem Leertitel, sondern mit einem echten, wenn auch bescheidenen Haushaltsansatz.

(Dr. Uwe Küster [SPD]: Genau!)


Elke Ferner
Wir wollen eine Aufstockung des Schienenetats, wir wollen Investitionen in die Fahrleittechnik ermöglichen, und wir wollen auch den Einstieg in die Lärmsanierung an bestehenden Schienenstrecken.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Was wir nicht wollen, das ist die Übertragbarkeit der Schienenbaumittel auf den Straßenbautitel, weil neue Verschiebebahnhöfe hierbei keinen Sinn machen. Wir wollen auch einen weiteren Beitrag zur Linderung der von Ihnen verursachten Ausbildungsplatzmisere leisten, indem wir mit Bundeszuschüssen bei der Bahn noch zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Männer und Frauen mobilisieren wollen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben Ihnen im Ausschuß auch nachgewiesen, daß diese Vorhaben im Rahmen des Etats selbst zu finanzieren sind, aber Sie haben alle Punkte abgelehnt. Deshalb glaube ich auch, daß das, was Sie sich hier in den letzten Jahren geleistet haben - insbesondere die F.D.P., die ja schon seit über 20 Jahren in der Regierung ist

(Lisa Peters [F.D.P.]: Länger, länger! Auch mit der SPD!)

und an nichts schuld hat -, ein Ende haben muß.
Die Arroganz Ihrer Macht wird aber deutlich durch das, was diese Woche im „Spiegel" zu lesen war. Herr Wissmann hat zwar eben angekündigt, jeder bekäme die gleiche Information, aber ich habe vor drei Wochen in Ihrem Haus angerufen, um eine Information über die Neuregelung der StVO zu bekommen, und auf diese Information warte ich heute noch. Das ist keine faire Informationspolitik, und ich bin gespannt, wie Sie auf meinen Brief, der mittlerweile bei Ihnen eingegangen sein müßte, reagieren, was die Zurverfügungstellung bereits vorhandener Informationsmaterialien betrifft.
Sie stehen mit Ihrer Politik auf dem Abstellgleis, haben es aber offensichtlich selber noch nicht bemerkt. Ich glaube, daß am Wahltag, am 27. September, auch Zahltag ist, Sie dann Ihre Quittung bekommen und wir endlich eine Politik für die Menschen machen können, nicht eine Politik des bloßen Machterhalts.
Deshalb, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, das war Ihre letzte Haushaltsberatung in diesem Haus auf lange Zeit, bei der Sie die Mehrheiten gehabt haben.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Kollege Dr. Bauer, CDU/CSU.