Rede:
ID1320405000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 12
    1. der: 2
    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. hat: 1
    5. jetzt: 1
    6. Staatsminister: 1
    7. Justiz: 1
    8. des: 1
    9. Freistaates: 1
    10. Bayern,: 1
    11. Hermann: 1
    12. Leeb.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/204 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 204. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. November 1997 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 24. November 1997 18431 A Erweiterung der Tagesordnung 18494 C Tagesordnungspunkt 17: a) - Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten (Drucksachen 13/7163, 13/8586, 13/8989, 13/ 9062) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern (Drucksachen 13/ 7559, 13/8989, 13/9062) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines .. Strafrechtsänderungsgesetzes - Sicherungsverwahrung (Drucksachen 13/2859,13/8989, 13/9062) . . 18431 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur wirksameren Verfolgung der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Deutsche im Ausland - zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt verbessern - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Jürgen Meyer (Ulm), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: 30-PunkteProgramm: Gesamtkonzept zum Schutz unserer Kinder vor sexueller Gewalt - zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Heidemarie Lüth, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern (Drucksachen 13/5139, 13/7087, 13/ 7092, 13/7166, 13/8989, 13/9062) . . 18431 C c) - Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksachen 13/7164, 13/8587, 13/8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des von Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Strafgesetzbuches und zur Reform der Strafvorschriften gegen Kinderhandel (Drucksachen 13/6038, 13/ 8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - 174 c StGB (Drucksachen 13/8267, 13/8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes - 174 c und 174 d StGB (Drucksachen 13/8548, 13/8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Drucksachen 13/ 2203,13/8991,13/9064) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Totengedenkstättenschutz (Drucksachen 13/3468, 13/8991, 13/ 9064) 18432 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur Frage gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bei Schutz vor sexuellem Mißbrauch in Abhängigkeits- und Therapieverhältnissen - zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entkriminalisierung des Ladendiebstahls, Schwarzfahrens und der Fahrerflucht bei Sachbeschädigung (Drucksachen 12/8336, 13/725 Nr. 42, 13/2005, 13/8991, 13/9064) 18432 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Gerald Häfner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reform des Straf- und des Sanktionenrechts (Drucksache 13/8957) 18432 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17 e: - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren; Zeugenschutzgesetz) (Drucksachen 13/7165, 13/8990, 13/ 9063) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Eckart Pick, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von Deliktopfern und zum Einsatz von Videogeräten bei Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung (Drucksachen 13/3128, 13/ 8990, 13/9063) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Gesetz zum Schutz kindlicher Zeugen) (Drucksachen 13/ 4983, 13/8990, 13/9063) 18432 D Norbert Geis CDU/CSU 18433 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18435 C, 18455 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 18436 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18439 A Jörg van Essen F.D.P. 18440 C Christina Schenk PDS 18442 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 18444 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 18444 D Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . 18446 D, 18451B, 18458 D Hanna Wolf (München) SPD . 18447 B, 18458 A Erika Simm SPD 18448 B Franz Peter Basten CDU/CSU 18450 D Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18453 A Dr. Ulrich Goll, Minister (Baden-Württemberg) 18454 B Hermann Leeb, Staatsminister (Bayern) 18457 A Norbert Geis CDU/CSU 18458 C Anni Brandt-Elsweier SPD 18459 A Maria Eichhorn CDU/CSU 18460 D Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 18462 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 13/8012, 13/8653, 13/8794, 13/ 8994) 18465 D Heinz Schemken CDU/CSU 18466 A Adolf Ostertag SPD 18467 B Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18468 D Dr. Gisela Babel F.D.P 18469 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 18470 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18471 B Namentliche Abstimmung 18472 D Ergebnis 18476 A Tagesordnungspunkt 18: a) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 13/1439, 13/8917) - Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 13/422, 13/8917) . . . 18473 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der weiteren Abgeordneten der PDS: Senkung der Promille-Grenze im Straßenverkehr auf 0,0 Promille - zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Senkung der Promille-Grenze im Straßenverkehr auf 0,0 Promille (Drucksachen 13/612 (neu), 13/694, 13/ 8917) 18473 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 13/3764, 13/8979) 18473 C d) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 13/6914, 13/7888) . 18473 D e) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze (Drucksachen 13/5418, 13/8655) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Straßenverkehrsgesetzes und der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (Drucksachen 13/3691, 13/ 8655) 18473 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18474 A Elke Ferner SPD 18478 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18480D, 18489 D Horst Friedrich F.D.P. 18482 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18483 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18484 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS . . 18484 B, 18485 D Monika Ganseforth SPD 18448 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 18485 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 18486 A Günter Oesinghaus SPD 18486 D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 18487 D Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18488A, 18491 D Alfred Hartenbach SPD 18490 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18491 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages hier: Widerruf der Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Erich Riedl (München) gemäß Artikel 46 Abs. 4 des Grundgesetzes (Drucksache 13/9045) 18494 C Tagesordnungspunkt 19: a) Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stopp der deutschen Beteiligung am Eurofighter (Drucksache 13/8150) . 18494 D b) Antrag der Abgeordneten Steffen Tippach, Andrea Gysi, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Keine Beschaffung des Eurofighters 2000 (Drucksache 13/8578) 18494 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18495 A Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 18496 B Uta Zapf SPD 18497 C, 18504 A Paul Breuer CDU/CSU 18498 A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . 18499 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 18500 B Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 18501 C Hans Raidel CDU/CSU 18502 A Paul Breuer CDU/CSU 18503 B Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beendigung der Strafverfolgung für hoheitliches Handeln von DDR-Bürgern und über die Gewährung von Straffreiheit für Handlungen, bei denen der Strafzweck mit Herstellung der deutschen Einheit entfallen ist (Strafverfolgungsbeendigungsgesetz) (Drucksachen 13/1823, 13/4053) . . . 18504 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 18505 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 18506 A Hans-Joachim Hacker SPD 18507 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS . . 18507 D, 18510 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18509 B Dr. Klaus Röhl F.D.P 18511 A Nächste Sitzung 18511 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18512* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 7 (Entwurf: 3. Verjährungsgesetz), zu Zusatztagesordnungspunkt 8 (Antrag: Wirtschaftskriminalität in Deutschland insgesamt bekämpfen), zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Antrag: Keine Verlängerung der Verjährungsfristen) Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18512* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18513* D 204. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. November 1997 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berninger, Matthias BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Bindig, Rudolf SPD 14. 11. 97 Böttcher, Maritta PDS 14. 11. 97 Dreßler, Rudolf SPD 14. 11. 97 Hoffmann (Chemnitz), SPD 14. 11. 97 Jelena Hovermann, Eike SPD 14. 11. 97 Janssen, Jann-Peter SPD 14. 11. 97 Kirschner, Klaus SPD 14. 11. 97 Klose, Hans-Ulrich SPD 14. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 14. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 14. 11. 97 Lehn, Waltraud SPD 14. 11. 97 Lotz, Erika SPD 14. 11. 97 Marx, Dorle SPD 14. 11. 97 Palis, Kurt SPD 14. 11. 97 Probst, Simone BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Reschke, Otto SPD 14. 11. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 14. 11. 97 Reinhard Schumann, Ilse SPD 14. 11. 97 Singer, Johannes SPD 14. 11. 97 Terborg, Margitta SPD 14. 11. 97 Wieczorek (Duisburg), SPD 14. 11. 97 Helmut * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 7 (Entwurf: 3. Verjährungsgesetz), zu Zusatztagesordnungspunkt 8 (Antrag: Wirtschaftskriminalität in Deutschland insgesamt bekämpfen), zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Antrag: Keine Verlängerung der Verjährungsfristen) (siehe 203. Sitzung, Seite 18404 B) Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Aufarbeitung des in der DDR geschehenen Staatsunrechtes ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für das Zusammenwachsen Ost- und Westdeutschlands. Damit die innere Einheit unseres Landes auf einem sicheren Fundament steht, kommt der justitiellen Aufarbeitung, neben der politischen und kulturellen, eine zentrale Rolle zu. Nur in einem rechtsstaatlich geführten Prozeß kann die Verantwortung und Schuld, die diejenigen zu tragen haben, die unter dem Schutz des DDR-Regimes Straftaten begangen haben, geklärt werden. Dies war und ist gerade im Bereich der Regierungskriminalität von tragender Bedeutung. Die strafrechtliche Aufarbeitung erfüllt aber noch weitere wichtige Funktionen. Mit Hilfe der Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wird der pauschalen Vorverurteilung unzähliger Menschen begegnet. Täter werden sichtbar gemacht und bekommen Namen, die Opfer erfahren späte Genugtuung und häufig erst die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, weil diese Ansprüche in der Regel erst mit Hilfe der im Strafprozeß gesicherten Beweise durchgesetzt werden können. Die strafrechtliche Aufarbeitung liegt aber auch im Interesse der Gesellschaft insgesamt, die es nicht zulassen kann, daß Straftaten von erheblichem Ausmaß einfach hingenommen werden und daß die Täter den Nutzen und die Opfer aber den Schaden dieser Taten davontragen, ohne daß der Rechtsstaat mit allen seinen Mitteln das ihm Mögliche unternimmt, um die Verantwortlichen festzustellen und einer Verurteilung zuzuführen. Allerdings spreche ich von Aufarbeitung im Rahmen des Rechtsstaates. Der aber hat seinen Preis. Nicht immer werden die Urteile der Gerichte die Betroffenen befriedigen. Zum Rechtsstaat gehört zum Beispiel die Unschuldsvermutung ebenso wie das Rückwirkungsverbot, das Prinzip „nulla poena sine lege" oder auch der Grundsatz der Verjährung. Bisher hat der Rechtsstaat sich bei der Aufarbeitung strikt an seine Regeln gehalten. Insbesondere der Grundsatz „nulla poena sine lege", wonach auf von DDR-Bürgern zu DDR-Zeiten begangene Straftaten nicht das damals oder heute geltende Recht anzuwenden ist, hatte zur Folge, daß eine eminent hohe Zahl der Verfahren mit Freisprüchen oder der Einstellung des Verfahrens endeten. So kommen viele Angeklagte aus guten Gründen in den Genuß von sie schützenden Rechts- und Verfahrensgrundsätzen, die sie selbst zum Beispiel bei der Verfolgung von Oppositionellen in der DDR niemals haben gelten lassen. Vorwürfe wie das böse Wort von der „Siegerjustiz" finden daher keinerlei Ansatzpunkt in der Wirklichkeit. Das muß auch in Zukunft so bleiben. Dies bedeutet, daß die Strafverfolgung nicht unter allen Umständen und schon gar nicht unter Nichtachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, geführt werden darf. Wir diskutieren heute über die nochmalige Verlängerung der Verjährungsfristen für sogenannte mittelschwere Delikte, also für solche, die mit einem Strafrahmen von ein bis fünf Jahren bedroht sind. Viele Gründe, insbesondere die vielen noch nicht aufgearbeiteten Akten der Staatssicherheit, die erst am Anfang stehenden Untersuchungen über die Funktion und Tätigkeit der Nomenklaturkader etc. sprechen für eine nochmalige Verlängerung der Verjährungsfristen. Aber es gibt auch erhebliche verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Bedenken, über die wir uns nicht leichtfertig hinwegsetzen sollten. Diese schwerwiegenden Bedenken werden nicht nur von der überwiegenden Zahl aller juristisch und rechtspolitisch Sachverständigen, sondern auch von sämtlichen Justizministern der neuen Länder, vom Bundesminister der Justiz, vom zuständigen Generalstaatsanwalt in Berlin und von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der ehemaligen Staatssicherheit geteilt. Besonders ernste Fragen sind hier im Hinblick auf eine mögliche Ungleichbehandlung etwa von im Osten und im Westen begangener Vereinigungskriminalität angebracht. Es kann nicht, wie es Folge des vorliegenden Entwurfes wäre, richtig sein und verstieße auch gegen das Gleichheitsgebot, wenn ein Täter, der beispielsweise einen Betrug zu Lasten der Treuhand im Westen begangen hat, wegen der dort einsetzenden Verjährung straffrei bleibt, während derjenige, der eine vergleichbare Straftat im Osten begangen hat, noch bis zum 2. Oktober 2000 verfolgt und verurteilt werden kann. Dies wäre eine Ungleichbehandlung, die nicht nur verfassungsrechtlich untragbar erscheint, sondern auch eine Ungleichbehandlung, die die innere Einheit und das Zusammenwachsen des Landes in höchstem Maße schädigt. Ein Rechtsstaat kann nicht nach seinem Belieben die Verjährungsfristen für Straftaten verlängern. Wer die Verjährungsfristen pauschal verlängern will, muß dafür sehr schwerwiegende Argumente angeben. Es schwächt aber unsere Argumentation und ist im übrigen auch ein Skandal, daß die strafrechtliche Verfolgung zum Teil deshalb nicht zügig vorangehen konnte, weil von den Ländern nicht genügend Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt worden sind, ein Mißstand, den wir hier regelmäßig beklagt haben, der aber gleichwohl nicht behoben wurde. Dies bedeutet, daß wir über den vorliegenden Gesetzentwurf und denkbare Alternativen in den Ausschüssen noch sehr gründlich beraten müssen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein solches Gesetz wird so sicher kommen wie das Amen in der Kirche. Die Folge eines Scheiterns beim Bundesverfassungsgericht wäre ein immenser Vertrauensverlust in die rechtsstaatliche Aufarbeitung der DDR-Diktatur. Deshalb wäre es klug, wenn hier im Hause eine differenzierte Regelung verabschiedet werden würde, die den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung trägt und gleichwohl, zumindest für die wichtigsten noch offenstehenden Deliktsbereiche eine praktikable, hieb- und stichfeste Lösung bietet. Ich selbst habe dazu seit Monaten in unzähligen Gesprächen und Runden mit den Kollegen aus den anderen Fraktionen Vorschläge gemacht. So ist im Bereich der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität einzelnen, aber auch dem Gemeinwesen erheblicher Schaden entstanden. In diesem Bereich befindet sich die größte Dunkelziffer unaufgeklärter Taten. Auf Grund der Komplexität konnte die zuständige Ermittlungsbehörde vielfach auch noch keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ergreifen. Die Aufklärung im Bereich der Wirtschaftsdelikte erweist sich ganz grundsätzlich als höchst schwierig, und jeder verstrichene Monat erhöht die Wahrscheinlichkeit, für Taten wie Steuerhinterziehung, Betrug, Subventions-und Kreditbetrug nicht belangt zu werden, da solche und vergleichbare Delikte erst spät und häufig nur zufällig entdeckt werden und, wenn sie entdeckt wurden, nur schwierig auszuermitteln sind (Wirtschaftswoche vom 6. November 1997, S. 238). Das gilt im übrigen für alle Wirtschaftsdelikte, und es gilt in Ost und West gleichermaßen, nicht nur für solche, die im Zusammenhang mit dem Vereinigungsprozeß begangen wurden. Hier böte sich eine zielgenaue Regelung an, deren verfassungsrechtliches Risiko ich für weit geringer halte als bei einer pauschalen Verlängerung der Verjährungsfristen. Aber darüber wird noch zu reden sein. Die Zeit ist äußerst knapp, viel wertvolle Zeit ist verstrichen. Jetzt bleiben im Grunde nur noch zwei Sitzungswochen, damit ein funktionstüchtiger und wasserdichter Gesetzentwurf verabschiedet wird. Nur eine verfassungsrechtlich einwandfreie, saubere Lösung wird dem Anliegen der juristischen Aufarbeitung der DDR-Diktatur nicht schaden sondern vielmehr nützen. Darum sollten wir uns nun alle bemühen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 718. Sitzung am 7. November 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags - Gesetz über den deutschen Auslandsrundfunk - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz) - Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juli 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (Europol-Auslegungsprotokollgesetz) - Gesetz zu dem Vierten Protokoll vom 15. April 1997 zum Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 5. November 1997 ihren Antrag „Unterstützung der Europäischen Union für die Hochwasseropfer in Polen und Tschechien" - Drucksache 13/8728- zurückgezogen. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 11. November 1997 ihren Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 13/7906 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1993 und 1994 - Drucksache 13/6796- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1995 und 1996 - Drucksachen 13/8096, 13/8507 Nr. 1.2- Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Entwurf eines OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr - Drucksache 13/8683- Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über das Programm zur Bürgschaftsübernahme - insbesondere für den Erwerb von Wohnungen zur Eigennutzung aus dem Bestand in den neuen Bundesländern - - Drucksachen 13/8297, 13/8507 Nr. 1.12- Verteidigungsausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über den Entwicklungsstand des Jagdflugzeuges 90 - Drucksachen 11/7533, 12/210 Nr. 139, 13/725 Nr. 140 - Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Reformprojekt Berufliche Bildung - flexible Strukturen und moderne Berufe - Drucksache 13/7625- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Finanzausschuß Drucksache 13/8269 Nr. 1.5 Drucksache 13/8508 Nr. 2.13 Drucksache 13/8615 Nr. 2.100 Drucksache 13/8615 Nr. 2.102 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7867 Nr. 1.4 Drucksache 13/7867 Nr. 1.5 Drucksache 13/7867 Nr. 1.7 Drucksache 13/7867 Nr. 2.4 Drucksache 13/7867 Nr. 2.13 Drucksache 13/7867 Nr. 2.15 Drucksache 13/7867 Nr. 2.16 Drucksache 13/7867 Nr. 2.17 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/6766 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 1.9 Drucksache 13/8106 Nr. 2.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.15 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/6129 Nr. 1.4 Drucksache 13/7867 Nr. 1.1 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8508 Nr. 2.34
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Lieber Herr Abgeordneter von Stetten, ich glaube, daß die Justiz als eine moderne Verwaltung immer gut daran tut, technische Neuerungen zunächst zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen, ob sie angewandt und sinnvoll eingesetzt werden können.
    Man muß allerdings bei der Fußfessel zwei kurze Vorbemerkungen machen: Ich würde jedes Mittel, jede Maßnahme ablehnen, die den Anschein hat, als würde man sie nur ergreifen, weil die Vollzugsanstalten voll sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Straftäter, die in die Vollzugsanstalten gehören, kommen weiterhin in die Vollzugsanstalten. Da versuchen wir nicht, sozusagen auf billige Wege auszuweichen.
    Wir dürfen bei der Bevölkerung auch keine Mißverständnisse zulassen, daß Täter, die in den Strafvollzug gehören, jetzt mit einer milderen Maßnahme bedacht werden, so daß sie - wie mein Kollege Leeb zu sagen pflegt - dann vielleicht auf dem Balkon sitzen und Weißbier trinken.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Es geht eigentlich darum, ob eine Fußfessel in manchen Fällen eine angemessene Sanktion ist. In welchem Bereich wir in Baden-Württemberg über einen Einsatz nachdenken, kann ich Ihnen ganz kurz skizzieren: Es geht um den Bereich der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen.

    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na bravo! Statt Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, jetzt Fußfesseln!)

    In Baden-Württemberg werden 500 von 8000 Haftplätzen ständig durch jene belegt, die eine Freiheitsstrafe verbüßen, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Wir untersuchen im Moment, ob es, salopp formuliert, einen „Kundenkreis" von Leuten gibt, die unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind und jetzt eine Freiheitsstrafe absitzen, obwohl sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind. Ich schätze, daß wir im Frühjahr darüber Klarheit haben. Wenn die Möglichkeit besteht, das für diejenigen anzubieten, für die es einfach die bessere Sanktion ist, dann werden wir das in einem Versuch tun. Aber nur in diesem Bereich prüfen wir den Einsatz von Fußfesseln.
    Der Deutsche Bundestag könnte den Ländern an anderer Stelle helfen, nämlich was die Umrechnung bei Ersatzfreiheitsstrafen angeht. Wenn wir den Maßstab von Tagessätzen zu Hafttagen von 1 : 1 auf 2 : 1 verändern könnten, würden wir meines Erachtens eine Entlastung in einem Bereich erreichen, in dem man das voll vertreten kann.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


    Minister Dr. Ulrich Goll (Baden-Württemberg)

    Meine Damen und Herren, ich sehe in dieser Diskussion, in der auf schlimme Taten hingewiesen worden ist, die Notwendigkeit, über das wahre Bedrohungspotential sachlich zu informieren. Denn manchmal entsteht - natürlich auch durch die Medien - der falsche Eindruck, man könne bei uns seine Kinder nicht mehr auf die Straße lassen, weil hinter jedem Busch ein Kinderschänder lauere. So ist es zum Glück nicht. Die Zahl der schlimmen Delikte hat sich praktisch nicht verändert. Das heißt immer noch: Jedes Delikt ist eines zuviel, und die Zahl der Delikte ist zu hoch. Aber - das ist wichtig zu wissen - die Zahl der Delikte in diesem Bereich hat sich in den letzten Jahren nicht vergrößert.
    Geändert hat sich allerdings die öffentliche Aufmerksamkeit. Seit 1990 hat sich der Umfang der Berichterstattung über den Mißbrauch von Kindern verachtfacht. Das kennzeichnet die jetzige Diskussion, zeigt aber auch die sehr ernstzunehmenden Sorgen der Bevölkerung, die die Frage stellt: Werden wir noch richtig geschützt? Diese Frage müssen wir glaubwürdig beantworten, auch wenn sich die Zahlen nicht explosiv nach oben entwickelt haben.
    An dieser Stelle muß man einmal zur Beruhigung sagen: Nicht jeder Sexualtäter ist sofort ein Hang- und Serientäter. Die jetzt angelaufenen Untersuchungen der Kriminologischen Zentralstelle zur Rückfallgefährdung haben beispielsweise ergeben, daß von den im ersten Halbjahr 1997 verurteilten Tätern, die schwerere Delikte begangen haben, etwa jeder Zehnte ein Rückfalltäter war. Das ist natürlich immer noch viel zuviel, aber weicht doch schon von mancher Zahl ab, von der wir bisher ausgegangen sind.
    Es wird auch nicht so sein, daß jeder Sexualtäter einer Therapie bedarf. Auch das ist, wie es teilweise schon aus den Worten der Vorredner hervorging, nicht der richtige Ansatz. Aber wir können mit Therapie - davon bin auch ich überzeugt - ein ganzes Stück mehr erreichen. Die erforderliche Ausdehnung der Behandlungskapazitäten stellt die Länder zwar vor eine schwierige Aufgabe; aber diese müssen wir lösen.
    Wir müssen die Zahl der verfügbaren Plätze in den sozialtherapeutischen Anstalten ausbauen. Zumindest in Schwerpunktanstalten muß eine flächendekkende psychotherapeutische Begleitung gewährleistet sein. Zudem müssen wir mit externen Therapeuten zusammenarbeiten. Alle drei Wege werden mittlerweile beschritten. In dem Land, für das ich zuständig bin, haben wir bereits zusätzliche Therapeutenplätze geschaffen. Die Länder stehen insgesamt vor der Aufgabe, diese Reform auch in bezug auf die Therapie umzusetzen.
    Lassen Sie mich noch wenige Worte zu dem dritten vorliegenden Gesetz sagen, dem Zeugenschutzgesetz. Ich begrüße die Gesetzesinitiative deshalb, weil sie dem Opferschutz den Stellenwert im Strafverfahren beimißt, den er verdient, weil die Opferorientierung zum Ausdruck kommt, über die wir alle miteinander - ich glaube, das gilt für alle Fraktionen - stärker als früher nachdenken.
    Der Entwurf wird seinem Ziel, durch den Einsatz von Videotechnik sicherzustellen, daß Kinder, die
    schon einmal Opfer von Sexualdelikten geworden sind, wenigstens im Strafverfahren weitgehend geschont werden, voll und ganz gerecht. Er entspricht auch den Forderungen, dem Opferanwalt im Strafverfahren mehr Gewicht zu verschaffen. Er sieht vor, daß schutzbedürftigen Kindern für den Zeitraum der Vernehmung ein Zeugenbeistand auf Staatskosten bestellt werden kann.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Darüber hinaus, meine Damen und Herren, sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften aufgerufen, den Opfern und Zeugen im Gerichtsalltag mehr Beratung und Hilfe zuteil werden zu lassen. Der Gesetzgeber kann für die Verfahren immer nur einen bestimmten Rahmen setzen; seine Ausfüllung obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz. Die aber haben den Ruf nach mehr Aufmerksamkeit für die Opfer schon längst gehört.
    Ich darf auf ein Modell hinweisen - ich gehe davon aus, daß es in anderen Ländern ähnliche Einrichtungen gibt -: Ausgehend vom Landgericht Ravensburg betreuen bei uns die Referendare in besonderen Zeugen- und Opferschutzstellen die Opfer und die Zeugen. Der Zeuge, der sich meldet, wird, was den Gang des Verfahrens anbelangt, sozusagen ein bißchen an die Hand genommen, aufgeklärt über seine Rolle, über seine Möglichkeiten, auch über Hilfsmöglichkeiten, damit wir irgendwann einmal das Ziel erreichen, daß jemand, der in einem Verfahren als Zeuge mitgewirkt hat, wiederkommt und das nächste Mal nicht die Augen verschließt, weil er vor Gericht nicht mehr als Zeuge erscheinen will. Das gilt natürlich besonders für die Opfer.
    In diesem Bereich kann man also über das hinaus, was der Gesetzgeber richtig beschließt, noch einiges tun: durch ehrenamtliches Engagement, durch außerordentliches Engagement über die beruflichen Pflichten hinaus. Es ist erfreulich, daß es gerade unsere jungen Leute sind, die Referendarinnen und Referendare, die sich da stark einsetzen. Ich begrüße die Gelegenheit, hier einmal allen, die sich um den Opferschutz bemühen, zu danken.

    (Beifall bei der F.D.P und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Ich meine, meine Damen und Herren, daß mit diesem Gesetzentwurf insgesamt eine Lösung gefunden worden ist, die die berechtigten Interessen der Opfer und die Interessen an einem zügigen und noch bezahlbaren Strafverfahren in ein angemessenes Verhältnis bringt.
    Zusammenfassend kann ich schließlich sagen: Ich bin froh, daß es gelungen ist, innerhalb relativ kurzer Zeit eine Gesamtregelung zu finden, die wesentliche Verbesserungen zum Schutz vor gefährlichen Straftätern bringt. Auch wenn wir bei realistischer Betrachtung nie alle Straftaten werden verhindern können, zeigen diese Gesetze, daß wir willens sind, das Machbare zu tun.
    Danke schön.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt der Staatsminister der Justiz des Freistaates Bayern, Hermann Leeb.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gesetze zum Sexualtäterkomplex und zur Strafrechtsreform wollen den strafrechtlichen Schutz vor allem von höchstpersönlichen Rechtsgütern wie Leib und Leben oder sexueller Selbstbestimmung stärken. Zugleich sind sie Ausdruck dafür, daß im Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Kriminalpolitik das Opfer stehen muß.
    Zentrale Bedeutung mißt die Bayerische Staatsregierung dem Schutz vor gefährlichen Straftätern bei. Dieses Thema hat die öffentliche Diskussion der letzten Monate nachhaltig beschäftigt. Die Stichworte Natalie, Kim sind bereits gefallen.

    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stichworte? Das sind Namen von Opfern!)

    Wir alle kennen die Ängste und Sorgen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Politik, meine Damen und Herren, ist aufgerufen, die Ängste und Sorgen der Bevölkerung aufzunehmen. Natürlich kann man solche Taten nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen. Aber man muß alles menschenmögliche unternehmen, um ihnen entgegenzuwirken. Die Anstrengungen beschränken sich dabei nicht auf das Strafrecht. Ansetzen muß man bei der Prävention, ansetzen muß man in der Praxis der Strafverfolgung, und ansetzen muß man auch bei den Therapiemöglichkeiten.
    Entgegen vielfach kolportierten Behauptungen sind wir auf diesem Gebiet nicht untätig geblieben. So versuchen wir in Bayern derzeit eine verstärkte Vernetzung der mit Straftaten des Kindesmißbrauchs befaßten Stellen. Trotz der außerordentlich angespannten Haushaltslage konnte ich in diesen Tagen eine neue sexualtherapeutische Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Würzburg in Betrieb gehen lassen. Schließlich hat der Bayerische Landtag mir Mittel bewilligt, damit ich auch externe Therapeuten verstärkt heranziehen kann.
    Klar, meine Damen und Herren, ist andererseits, daß auch der Gesetzgeber seinen Beitrag leisten muß. Ich begrüße es, daß das Gesetz zum Sexualtäterkomplex zahlreiche Anliegen aufgreift, die Bayern seinerzeit in den Bundesrat eingebracht hat. Stichworte sind die Änderungen bei der vorzeitigen Entlassung von Straftätern, der Ausbau der Führungsaufsicht, die Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bereits nach dem ersten Rückfall und natürlich auch Strafverschärfungen beim Kindesmißbrauch.
    In einigen Punkten konnten wir uns nicht durchsetzen. So muß ich als Vertreter des Bundesrates zu dessen Gesetzentwurf hier das Monitum anbringen, daß die Mehrheit des Bundesrates den Kindesmißbrauch insgesamt gern zum Verbrechen aufgestuft gesehen hätte. Ich hätte mir auch gewünscht, daß die Sicherungsverwahrung etwas anders geregelt worden wäre. Die Details will ich Ihnen und mir an dieser Stelle aber ersparen.
    Auch das 6. Strafrechtsreformgesetz greift in zahlreichen Punkten Vorstellungen und Vorschläge der Bayerischen Staatsregierung auf. Ich nenne nur die Strafschärfungen bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung, mit denen unerträgliche Wertungswidersprüche beseitigt werden. Ich nenne die Änderungen bei den Körperverletzungsdelikten, die das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit stärken. Ich nenne die Reform der Brandstiftungsdelikte, die entsprechend unseren Vorstellungen gestaltet worden sind. Diese Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen.
    Einige Probleme gab es natürlich im Vorfeld dessen, was nun als Gesetzesbeschluß auf den Tisch gekommen ist. In der Frage des schweren Raubs konnten in verschiedenen Gesprächen zahlreiche Ungereimtheiten beseitigt werden, so daß mir, wenn auch mit etwas Bauchschmerzen, das zustimmungsfähig erscheint, was die Koalition auf den Weg gebracht hat.
    Trotz mancher Abstriche, die man beim Lob des Gesamtvorhabens vornehmen muß, bin ich - zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung - davon überzeugt, daß die heute zu behandelnden Gesetze das Instrumentarium zur Bekämpfung der Kriminalität insgesamt erweitern, daß sie die innere Sicherheit stärken und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Straftaten verbessern. Wir werden die Vorhaben im Bundesrat unterstützen.
    Wir müssen noch sorgfältig prüfen, ob wir auch den Entwurf zu einem Zeugenschutzgesetz, so wie er derzeit vorliegt, im Bundesrat unterstützen können. In der Zielsetzung des Opfer- und Zeugenschutzes gibt es keinen Dissens, Herr Kollege Geis. Man wird allerdings sehr sorgfältig abklopfen müssen, ob das, was Sie auf den Weg gebracht haben, mit den Vorstellungen des Bundesrates insgesamt vereinbar ist; denn alle 16 Länder hatten gemeinsam einen Entwurf zum Schutz kindlicher Opferzeugen eingebracht, der auch hier zur Beratung ansteht. Wir finden uns bezüglich der Belange, die der Bundesrat artikuliert hat, nur teilweise wieder.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es!)

    Wenn Sie jetzt darauf hinweisen, daß das Institut des Zeugenbeistands geregelt werden soll, ist das sicherlich ein Weg in die richtige Richtung. Aber - hier möchte ich ein ursprünglich bayerisches Anliegen ansprechen dürfen - wir waren der Auffassung, daß das Institut des Zeugenbeistands, der dem Opfer in der Vernehmung punktuell zur Seite stehen kann, nicht ausreicht.
    Wir wollten und wollen den Opferanwalt, der in allen Phasen des Verfahrens dem Opfer des Verbrechens zur Seite steht. Wir haben einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht. Er ist leider, Frau Wolf, an der Mehrheit der SPD-regierten Länder gescheitert.

    (Beifall bei der CDU/CSU)