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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/204 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 204. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. November 1997 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 24. November 1997 18431 A Erweiterung der Tagesordnung 18494 C Tagesordnungspunkt 17: a) - Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten (Drucksachen 13/7163, 13/8586, 13/8989, 13/ 9062) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern (Drucksachen 13/ 7559, 13/8989, 13/9062) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines .. Strafrechtsänderungsgesetzes - Sicherungsverwahrung (Drucksachen 13/2859,13/8989, 13/9062) . . 18431 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur wirksameren Verfolgung der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Deutsche im Ausland - zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt verbessern - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Jürgen Meyer (Ulm), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: 30-PunkteProgramm: Gesamtkonzept zum Schutz unserer Kinder vor sexueller Gewalt - zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Heidemarie Lüth, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern (Drucksachen 13/5139, 13/7087, 13/ 7092, 13/7166, 13/8989, 13/9062) . . 18431 C c) - Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksachen 13/7164, 13/8587, 13/8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des von Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Strafgesetzbuches und zur Reform der Strafvorschriften gegen Kinderhandel (Drucksachen 13/6038, 13/ 8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - 174 c StGB (Drucksachen 13/8267, 13/8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes - 174 c und 174 d StGB (Drucksachen 13/8548, 13/8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Drucksachen 13/ 2203,13/8991,13/9064) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Totengedenkstättenschutz (Drucksachen 13/3468, 13/8991, 13/ 9064) 18432 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur Frage gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bei Schutz vor sexuellem Mißbrauch in Abhängigkeits- und Therapieverhältnissen - zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entkriminalisierung des Ladendiebstahls, Schwarzfahrens und der Fahrerflucht bei Sachbeschädigung (Drucksachen 12/8336, 13/725 Nr. 42, 13/2005, 13/8991, 13/9064) 18432 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Gerald Häfner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reform des Straf- und des Sanktionenrechts (Drucksache 13/8957) 18432 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17 e: - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren; Zeugenschutzgesetz) (Drucksachen 13/7165, 13/8990, 13/ 9063) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Eckart Pick, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von Deliktopfern und zum Einsatz von Videogeräten bei Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung (Drucksachen 13/3128, 13/ 8990, 13/9063) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Gesetz zum Schutz kindlicher Zeugen) (Drucksachen 13/ 4983, 13/8990, 13/9063) 18432 D Norbert Geis CDU/CSU 18433 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18435 C, 18455 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 18436 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18439 A Jörg van Essen F.D.P. 18440 C Christina Schenk PDS 18442 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 18444 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 18444 D Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . 18446 D, 18451B, 18458 D Hanna Wolf (München) SPD . 18447 B, 18458 A Erika Simm SPD 18448 B Franz Peter Basten CDU/CSU 18450 D Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18453 A Dr. Ulrich Goll, Minister (Baden-Württemberg) 18454 B Hermann Leeb, Staatsminister (Bayern) 18457 A Norbert Geis CDU/CSU 18458 C Anni Brandt-Elsweier SPD 18459 A Maria Eichhorn CDU/CSU 18460 D Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 18462 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 13/8012, 13/8653, 13/8794, 13/ 8994) 18465 D Heinz Schemken CDU/CSU 18466 A Adolf Ostertag SPD 18467 B Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18468 D Dr. Gisela Babel F.D.P 18469 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 18470 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18471 B Namentliche Abstimmung 18472 D Ergebnis 18476 A Tagesordnungspunkt 18: a) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 13/1439, 13/8917) - Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 13/422, 13/8917) . . . 18473 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der weiteren Abgeordneten der PDS: Senkung der Promille-Grenze im Straßenverkehr auf 0,0 Promille - zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Senkung der Promille-Grenze im Straßenverkehr auf 0,0 Promille (Drucksachen 13/612 (neu), 13/694, 13/ 8917) 18473 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 13/3764, 13/8979) 18473 C d) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 13/6914, 13/7888) . 18473 D e) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze (Drucksachen 13/5418, 13/8655) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Straßenverkehrsgesetzes und der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (Drucksachen 13/3691, 13/ 8655) 18473 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18474 A Elke Ferner SPD 18478 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18480D, 18489 D Horst Friedrich F.D.P. 18482 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18483 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18484 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS . . 18484 B, 18485 D Monika Ganseforth SPD 18448 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 18485 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 18486 A Günter Oesinghaus SPD 18486 D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 18487 D Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18488A, 18491 D Alfred Hartenbach SPD 18490 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18491 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages hier: Widerruf der Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Erich Riedl (München) gemäß Artikel 46 Abs. 4 des Grundgesetzes (Drucksache 13/9045) 18494 C Tagesordnungspunkt 19: a) Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stopp der deutschen Beteiligung am Eurofighter (Drucksache 13/8150) . 18494 D b) Antrag der Abgeordneten Steffen Tippach, Andrea Gysi, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Keine Beschaffung des Eurofighters 2000 (Drucksache 13/8578) 18494 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18495 A Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 18496 B Uta Zapf SPD 18497 C, 18504 A Paul Breuer CDU/CSU 18498 A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . 18499 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 18500 B Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 18501 C Hans Raidel CDU/CSU 18502 A Paul Breuer CDU/CSU 18503 B Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beendigung der Strafverfolgung für hoheitliches Handeln von DDR-Bürgern und über die Gewährung von Straffreiheit für Handlungen, bei denen der Strafzweck mit Herstellung der deutschen Einheit entfallen ist (Strafverfolgungsbeendigungsgesetz) (Drucksachen 13/1823, 13/4053) . . . 18504 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 18505 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 18506 A Hans-Joachim Hacker SPD 18507 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS . . 18507 D, 18510 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18509 B Dr. Klaus Röhl F.D.P 18511 A Nächste Sitzung 18511 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18512* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 7 (Entwurf: 3. Verjährungsgesetz), zu Zusatztagesordnungspunkt 8 (Antrag: Wirtschaftskriminalität in Deutschland insgesamt bekämpfen), zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Antrag: Keine Verlängerung der Verjährungsfristen) Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18512* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18513* D 204. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. November 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berninger, Matthias BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Bindig, Rudolf SPD 14. 11. 97 Böttcher, Maritta PDS 14. 11. 97 Dreßler, Rudolf SPD 14. 11. 97 Hoffmann (Chemnitz), SPD 14. 11. 97 Jelena Hovermann, Eike SPD 14. 11. 97 Janssen, Jann-Peter SPD 14. 11. 97 Kirschner, Klaus SPD 14. 11. 97 Klose, Hans-Ulrich SPD 14. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 14. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 14. 11. 97 Lehn, Waltraud SPD 14. 11. 97 Lotz, Erika SPD 14. 11. 97 Marx, Dorle SPD 14. 11. 97 Palis, Kurt SPD 14. 11. 97 Probst, Simone BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Reschke, Otto SPD 14. 11. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 14. 11. 97 Reinhard Schumann, Ilse SPD 14. 11. 97 Singer, Johannes SPD 14. 11. 97 Terborg, Margitta SPD 14. 11. 97 Wieczorek (Duisburg), SPD 14. 11. 97 Helmut * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 7 (Entwurf: 3. Verjährungsgesetz), zu Zusatztagesordnungspunkt 8 (Antrag: Wirtschaftskriminalität in Deutschland insgesamt bekämpfen), zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Antrag: Keine Verlängerung der Verjährungsfristen) (siehe 203. Sitzung, Seite 18404 B) Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Aufarbeitung des in der DDR geschehenen Staatsunrechtes ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für das Zusammenwachsen Ost- und Westdeutschlands. Damit die innere Einheit unseres Landes auf einem sicheren Fundament steht, kommt der justitiellen Aufarbeitung, neben der politischen und kulturellen, eine zentrale Rolle zu. Nur in einem rechtsstaatlich geführten Prozeß kann die Verantwortung und Schuld, die diejenigen zu tragen haben, die unter dem Schutz des DDR-Regimes Straftaten begangen haben, geklärt werden. Dies war und ist gerade im Bereich der Regierungskriminalität von tragender Bedeutung. Die strafrechtliche Aufarbeitung erfüllt aber noch weitere wichtige Funktionen. Mit Hilfe der Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wird der pauschalen Vorverurteilung unzähliger Menschen begegnet. Täter werden sichtbar gemacht und bekommen Namen, die Opfer erfahren späte Genugtuung und häufig erst die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, weil diese Ansprüche in der Regel erst mit Hilfe der im Strafprozeß gesicherten Beweise durchgesetzt werden können. Die strafrechtliche Aufarbeitung liegt aber auch im Interesse der Gesellschaft insgesamt, die es nicht zulassen kann, daß Straftaten von erheblichem Ausmaß einfach hingenommen werden und daß die Täter den Nutzen und die Opfer aber den Schaden dieser Taten davontragen, ohne daß der Rechtsstaat mit allen seinen Mitteln das ihm Mögliche unternimmt, um die Verantwortlichen festzustellen und einer Verurteilung zuzuführen. Allerdings spreche ich von Aufarbeitung im Rahmen des Rechtsstaates. Der aber hat seinen Preis. Nicht immer werden die Urteile der Gerichte die Betroffenen befriedigen. Zum Rechtsstaat gehört zum Beispiel die Unschuldsvermutung ebenso wie das Rückwirkungsverbot, das Prinzip „nulla poena sine lege" oder auch der Grundsatz der Verjährung. Bisher hat der Rechtsstaat sich bei der Aufarbeitung strikt an seine Regeln gehalten. Insbesondere der Grundsatz „nulla poena sine lege", wonach auf von DDR-Bürgern zu DDR-Zeiten begangene Straftaten nicht das damals oder heute geltende Recht anzuwenden ist, hatte zur Folge, daß eine eminent hohe Zahl der Verfahren mit Freisprüchen oder der Einstellung des Verfahrens endeten. So kommen viele Angeklagte aus guten Gründen in den Genuß von sie schützenden Rechts- und Verfahrensgrundsätzen, die sie selbst zum Beispiel bei der Verfolgung von Oppositionellen in der DDR niemals haben gelten lassen. Vorwürfe wie das böse Wort von der „Siegerjustiz" finden daher keinerlei Ansatzpunkt in der Wirklichkeit. Das muß auch in Zukunft so bleiben. Dies bedeutet, daß die Strafverfolgung nicht unter allen Umständen und schon gar nicht unter Nichtachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, geführt werden darf. Wir diskutieren heute über die nochmalige Verlängerung der Verjährungsfristen für sogenannte mittelschwere Delikte, also für solche, die mit einem Strafrahmen von ein bis fünf Jahren bedroht sind. Viele Gründe, insbesondere die vielen noch nicht aufgearbeiteten Akten der Staatssicherheit, die erst am Anfang stehenden Untersuchungen über die Funktion und Tätigkeit der Nomenklaturkader etc. sprechen für eine nochmalige Verlängerung der Verjährungsfristen. Aber es gibt auch erhebliche verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Bedenken, über die wir uns nicht leichtfertig hinwegsetzen sollten. Diese schwerwiegenden Bedenken werden nicht nur von der überwiegenden Zahl aller juristisch und rechtspolitisch Sachverständigen, sondern auch von sämtlichen Justizministern der neuen Länder, vom Bundesminister der Justiz, vom zuständigen Generalstaatsanwalt in Berlin und von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der ehemaligen Staatssicherheit geteilt. Besonders ernste Fragen sind hier im Hinblick auf eine mögliche Ungleichbehandlung etwa von im Osten und im Westen begangener Vereinigungskriminalität angebracht. Es kann nicht, wie es Folge des vorliegenden Entwurfes wäre, richtig sein und verstieße auch gegen das Gleichheitsgebot, wenn ein Täter, der beispielsweise einen Betrug zu Lasten der Treuhand im Westen begangen hat, wegen der dort einsetzenden Verjährung straffrei bleibt, während derjenige, der eine vergleichbare Straftat im Osten begangen hat, noch bis zum 2. Oktober 2000 verfolgt und verurteilt werden kann. Dies wäre eine Ungleichbehandlung, die nicht nur verfassungsrechtlich untragbar erscheint, sondern auch eine Ungleichbehandlung, die die innere Einheit und das Zusammenwachsen des Landes in höchstem Maße schädigt. Ein Rechtsstaat kann nicht nach seinem Belieben die Verjährungsfristen für Straftaten verlängern. Wer die Verjährungsfristen pauschal verlängern will, muß dafür sehr schwerwiegende Argumente angeben. Es schwächt aber unsere Argumentation und ist im übrigen auch ein Skandal, daß die strafrechtliche Verfolgung zum Teil deshalb nicht zügig vorangehen konnte, weil von den Ländern nicht genügend Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt worden sind, ein Mißstand, den wir hier regelmäßig beklagt haben, der aber gleichwohl nicht behoben wurde. Dies bedeutet, daß wir über den vorliegenden Gesetzentwurf und denkbare Alternativen in den Ausschüssen noch sehr gründlich beraten müssen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein solches Gesetz wird so sicher kommen wie das Amen in der Kirche. Die Folge eines Scheiterns beim Bundesverfassungsgericht wäre ein immenser Vertrauensverlust in die rechtsstaatliche Aufarbeitung der DDR-Diktatur. Deshalb wäre es klug, wenn hier im Hause eine differenzierte Regelung verabschiedet werden würde, die den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung trägt und gleichwohl, zumindest für die wichtigsten noch offenstehenden Deliktsbereiche eine praktikable, hieb- und stichfeste Lösung bietet. Ich selbst habe dazu seit Monaten in unzähligen Gesprächen und Runden mit den Kollegen aus den anderen Fraktionen Vorschläge gemacht. So ist im Bereich der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität einzelnen, aber auch dem Gemeinwesen erheblicher Schaden entstanden. In diesem Bereich befindet sich die größte Dunkelziffer unaufgeklärter Taten. Auf Grund der Komplexität konnte die zuständige Ermittlungsbehörde vielfach auch noch keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ergreifen. Die Aufklärung im Bereich der Wirtschaftsdelikte erweist sich ganz grundsätzlich als höchst schwierig, und jeder verstrichene Monat erhöht die Wahrscheinlichkeit, für Taten wie Steuerhinterziehung, Betrug, Subventions-und Kreditbetrug nicht belangt zu werden, da solche und vergleichbare Delikte erst spät und häufig nur zufällig entdeckt werden und, wenn sie entdeckt wurden, nur schwierig auszuermitteln sind (Wirtschaftswoche vom 6. November 1997, S. 238). Das gilt im übrigen für alle Wirtschaftsdelikte, und es gilt in Ost und West gleichermaßen, nicht nur für solche, die im Zusammenhang mit dem Vereinigungsprozeß begangen wurden. Hier böte sich eine zielgenaue Regelung an, deren verfassungsrechtliches Risiko ich für weit geringer halte als bei einer pauschalen Verlängerung der Verjährungsfristen. Aber darüber wird noch zu reden sein. Die Zeit ist äußerst knapp, viel wertvolle Zeit ist verstrichen. Jetzt bleiben im Grunde nur noch zwei Sitzungswochen, damit ein funktionstüchtiger und wasserdichter Gesetzentwurf verabschiedet wird. Nur eine verfassungsrechtlich einwandfreie, saubere Lösung wird dem Anliegen der juristischen Aufarbeitung der DDR-Diktatur nicht schaden sondern vielmehr nützen. Darum sollten wir uns nun alle bemühen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 718. Sitzung am 7. November 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags - Gesetz über den deutschen Auslandsrundfunk - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz) - Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juli 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (Europol-Auslegungsprotokollgesetz) - Gesetz zu dem Vierten Protokoll vom 15. April 1997 zum Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 5. November 1997 ihren Antrag „Unterstützung der Europäischen Union für die Hochwasseropfer in Polen und Tschechien" - Drucksache 13/8728- zurückgezogen. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 11. November 1997 ihren Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 13/7906 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1993 und 1994 - Drucksache 13/6796- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1995 und 1996 - Drucksachen 13/8096, 13/8507 Nr. 1.2- Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Entwurf eines OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr - Drucksache 13/8683- Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über das Programm zur Bürgschaftsübernahme - insbesondere für den Erwerb von Wohnungen zur Eigennutzung aus dem Bestand in den neuen Bundesländern - - Drucksachen 13/8297, 13/8507 Nr. 1.12- Verteidigungsausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über den Entwicklungsstand des Jagdflugzeuges 90 - Drucksachen 11/7533, 12/210 Nr. 139, 13/725 Nr. 140 - Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Reformprojekt Berufliche Bildung - flexible Strukturen und moderne Berufe - Drucksache 13/7625- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Finanzausschuß Drucksache 13/8269 Nr. 1.5 Drucksache 13/8508 Nr. 2.13 Drucksache 13/8615 Nr. 2.100 Drucksache 13/8615 Nr. 2.102 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7867 Nr. 1.4 Drucksache 13/7867 Nr. 1.5 Drucksache 13/7867 Nr. 1.7 Drucksache 13/7867 Nr. 2.4 Drucksache 13/7867 Nr. 2.13 Drucksache 13/7867 Nr. 2.15 Drucksache 13/7867 Nr. 2.16 Drucksache 13/7867 Nr. 2.17 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/6766 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 1.9 Drucksache 13/8106 Nr. 2.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.15 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/6129 Nr. 1.4 Drucksache 13/7867 Nr. 1.1 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8508 Nr. 2.34
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächste spricht die Kollegin Dr. Herta Däubler-Gmelin.


Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Geis, Sie haben recht: Wir reden heute über sehr wichtige Fragen der Veränderung des Strafrechts, und Sie haben einige allgemeine Bemerkungen vorangestellt. Deswegen möchte ich gern mit einer kurzen Antwort auf diese beginnen.
Ich glaube, daß Sie in manchem recht haben, aber insgesamt das Problem der Kriminalitätsbekämpfung und der Stärkung der inneren Sicherheit zu eng angehen. Es ist richtig, wir alle - Bund, Länder und Gemeinden, auch die Öffentlichkeit - müssen klarstellen, daß wir Kriminalität wirksam bekämpfen. Es ist richtig, daß diese Kriminalitätsbekämpfung zur inneren Sicherheit und zum inneren Frieden gehört. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, daß ihr Gemeinwesen sie schützt - keine Frage.
Richtig ist ebenfalls, daß, wie gesagt, auch der Bund dazu sein Teil beitragen muß, neben Ländern und Gemeinden, aber auch neben der Öffentlichkeit, deren Verantwortung zum Beispiel für die Nachbarschaft und für die Gemeinschaft wieder stärker betont werden muß.
Aber es ist ein verhängnisvoller Irrtum zu glauben, daß der Bund seiner Verantwortung dadurch gerecht werden könnte, daß er die Strafrahmen erhöht.

(Beifall bei der SPD, beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Das mag - das ist völlig in Ordnung - in dem einen oder anderen Fall das richtige Signal geben, aber mehr, als daß Papier vollgeschrieben wird, ist es nicht. Deswegen kommt nicht nur hinzu, daß diese Gesetze ausgefüllt werden müssen - das wäre dann wieder die Sache von Ländern und auch von Gemeinden -, daß sie umgesetzt und akzeptiert werden müssen. Nein, der Bund hat auch die Aufgabe, mit einer veränderten Bundespolitik - einer anderen als derjenigen, die in den letzten Jahren einen Nährboden für Kriminalität und für Verwahrlosung geboten hat - tatsächlich zur Verbrechensbekämpfung beizutragen.
Dazu, verehrter Herr Geis, brauchen wir nicht nur ein anderes Strafrecht, wie Sie das sagen, sondern auch eine andere Gesellschaftspolitik, eine andere Familienpolitik und mehr Politik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Vor allen Dingen brauchen wir erheblich mehr und wirksamere Maßnahmen zur Integration der Menschen. Solange wir das nicht haben, kommen wir nicht voran.
Es wird sich gerade bei diesen Punkten zeigen, daß wir zudem eine andere, eine seriöse Steuerpolitik und eine seriöse Finanzpolitik brauchen, die den Ländern und den Gemeinden auch die Möglichkeiten gibt, das zu tun, was wir von ihnen verlangen,

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

nämlich Opferschutz und eine vernünftige Polizei, vernünftige Gerichtsverfahren und auch vernünftiges Community policing zu finanzieren. Wenn sie das nicht haben, bleiben die besten Gesetze nur vollgeschriebenes Papier, und das wollen wir nicht.
Lassen Sie mich jetzt zum ersten wichtigen Punkt kommen, dazu, wie wir unseren Kindern mehr Schutz und Hilfe vor sexuellem Mißbrauch und auch vor Rückfalltätern garantieren.
Sie wissen, diesbezüglich gibt es Gott sei Dank eine große Einigkeit in diesem Hause. Vor etwa einem Jahr haben die Politikerinnen und Politiker aller Fraktionen in diesem Haus gesagt: Wir müssen dringend überprüfen, was wir an Verbesserungen durchsetzen können, was wir mehr tun können, um den Schutz unserer Kinder zu erhöhen.
Anlaß waren jene zwei schrecklichen Verbrechen, das eine an der kleinen Natalie in Epfach und das andere an der kleinen Kim in Varel, das kurz danach

Dr. Herta Däubler-Gmelin
passierte. Ich darf hier - sicherlich für alle - sagen: Wir leiden mit den Eltern, und wir verstehen das Entsetzen der Öffentlichkeit, ja, wir teilen es.
Wir haben uns damals gesagt, wir schauen uns jede Etappe der Strafverfahren und des Strafvollzugs an, und das haben wir auch getan. Wenn Sie sich daran erinnern, meine Damen und Herren: Damals in der Anhörung des Rechtsausschusses, als wir die Sachverständigen befragt haben, fanden wir viel mehr Schwachstellen, als den Eltern in diesem Land oder auch den für die Justiz oder für die Verfahren Verantwortlichen recht sein kann. Das bezog sich nicht alleine auf Rückfalltäter, auf die die Öffentlichkeit mit Recht und mit Unruhe schaut, sondern auch auf etwa 35 000 Fälle von sexuellem Kindesmißbrauch, die es heute in der Bundesrepublik gibt. Diese Zahl ist in den letzten Jahren etwas gestiegen, wie uns die polizeiliche Kriminalstatistik sagt.
Hinter dieser Zahl verbergen sich furchtbare Schicksale. Wir wissen ganz genau, daß die Kinder nach sexuellem Mißbrauch häufig für das ganze Leben unter den schweren Folgen und der Traumatisierungen leiden, daß Mädchen viermal so häufig sexuell mißbraucht werden wie kleine Jungen, daß aber auch die Zahl des Mißbrauchs kleiner Jungen leicht ansteigt. Wir wissen, daß etwa drei Viertel der sexuell mißbrauchten Kinder nicht etwa von Fremden, sondern von Männern aus ihrem Verwandten- bzw. Bekanntenkreis mißbraucht werden. All diesen Kindern müssen wir mehr Schutz und vor allen Dingen auch mehr Hilfe zukommen lassen.
Wir haben versucht, entsprechende Schwachstellen in den Bundesgesetzen auszuräumen. Wir haben aber festgestellt, daß wir viel zuwenig wissen: sowohl über die Rückfalltäter - diese Daten mußten wir erst anfordern; sie liegen uns laut Bundesjustizminister noch nicht vor; ich hoffe, wir werden sie sehr bald bekommen - als auch über die speziellen Wirkungen von Behandlungsmöglichkeiten, die wir gerade im Hinblick auf den Opferschutz brauchen, weil wir die Absenkung der Rückfallquote erreichen wollen.
Das gilt für beide Gruppen von Sexualstraftätern, zum einen für solche - das ist die überwiegende Mehrheit -, die keineswegs krank und keine perversen Triebtäter sind, sondern Macht- und Aggressionstäter, die sich an Kinder heranmachen, weil sie annehmen, den Kindern werde nicht geglaubt, mit denen könne man es machen, die seien hilflos und widersprächen nicht. Welch üble Einstellung! Hier muß hart bestraft werden. Gleichzeitig muß die Rückfallgefahr durch Training und Therapien gesenkt werden. - Das gilt zum anderen für sexuelle Deviationen mit Krankheitswert, auf die die Öffentlichkeit schaut. Auch hierfür gibt es wirksame rückfallsenkende Behandlungsmöglichkeiten, auch wenn wir längst noch nicht genügend wissen. Fest steht jedoch, daß zum Beispiel qualifizierte Gutachter fehlen, daß es zu wenig Behandlungsmöglichkeiten gibt und daß es viel zu viele Gerichte gibt, die noch nicht genau wissen, wie sorgfältig man mit Sexualstraftaten umgehen muß.
Wir haben weiterhin feststellen müssen - das ist ein Punkt, der uns alle sehr bewegt hat und aus dem
wir Folgerungen gezogen haben -, daß es ein Skandal ist, wie seitens der Polizei und der Gerichte - ich meine jetzt nicht nur die Richter, sondern auch die Staatsanwaltschaften - häufig noch mit Kindern umgegangen wird, die Opfer von Sexualdelikten geworden sind.

(Beifall bei der SPD)

Dies geschieht nicht etwa aus bösem Willen. Die Beteiligten geben sich sogar viel Mühe. Aber oft führt die gedankenlose, unwissende und herzlose Umgangsweise zu einer zweiten Traumatisierung bzw. Viktimisierung. Wodurch? Durch Mehrfachvernehmungen, lange Verfahren und die Tatsache, daß Kinder immer wieder das gleiche sagen müssen. Stellen Sie sich das bitte vor: Da muß ein kleines Mädchen oder ein kleiner Junge, das oder der sexuell mißbraucht wurde, im Gerichtssaal oder auch in einem anderen Raum dem Peiniger, mit dem es vielleicht verwandt oder bekannt ist, gegenübertreten und über intimste Dinge reden. Was bedeutet das für ein Kind und seinen Lebensweg? Das muß man sich einmal vorstellen!
Mit den Gesetzesänderungen haben wir an dieser Stelle vieles verbessert. Gerade wir Sozialdemokraten haben darauf bestanden - ich möchte das betonen -, daß das getan wird. Deshalb ist dieses Gesetz insgesamt ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung geworden: Wir bieten mehr Hilfe und Schutz für die Opfer. Die Kinder rücken mehr in den Mittelpunkt. Es ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wirklich gelungen, eine Verbesserung der Verfahren zu erreichen, also überflüssige Mehrfachvernehmungen und da, wo es schrecklich wird, die Konfrontation mit dem Täter zu unterbinden.
Sie wissen, wir wären bei der Hilfe und dem Beistand für die kindlichen Opferzeugen gerne einen Schritt weitergegangen. Wir hätten gerne auch durch Gesetz das aufgegriffen, was modellhaft zum Beispiel in Magdeburg - vielleicht auch schon an anderen Stellen - praktiziert wird. Wir hätten gerne festgelegt, daß dann, wenn eine solche sexuelle Mißbrauchstat angezeigt wird, das Kind, also das Opfer, sofort eine geschulte Person seines Vertrauens als Beistand zur Seite gestellt bekommt, die es dann in all den schwierigen Dingen gegenüber den Eltern, den Verwandten, den fremden Tätern, dem Jugendamt, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei begleitet. Das ist leider nicht gelungen. Wir werden diesen Antrag jetzt nochmals stellen, und wir bitten Sie, dem zuzustimmen. Wenn Sie das nicht tun, werden wir in den nächsten Jahren immer wieder darauf zurückkommen.

(Beifall bei der SPD)

Im übrigen erhöht das vorliegende Gesetz die Strafrahmen. Darüber hat Herr Kollege Geis lange gesprochen. Mehr als ein Signal wird dies nicht sein können, aber dieses Signal halten wir für nötig. Es muß in der Öffentlichkeit völlig klar sein, daß jemand, der Kinder sexuell mißbrauchen will - aus welchen Gründen auch immer -, mit keinerlei Verständnis zu rechnen hat, sondern auf den ganz klaren Widerstand unserer Gesellschaft stößt.

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Das bezieht sich nicht nur auf diese schrecklichen Sexualmorde, sondern auch auf die 35 000 Fälle sexuellen Mißbrauchs im Jahr, über die man in der Öffentlichkeit längst nicht soviel hört, und auch auf die scheinbar anständigen Deutschen, die zu Zehntausenden ins Ausland fahren, um dort Kindersex zu begehen. Die sind kein Haar besser. Auch die werden jetzt vor deutsche Gerichte gestellt, und wir werden darauf drängen, daß es dabei bleibt.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie der Abg. Dr. Barbara Höll [PDS])

Meine Damen und Herren, ich sagte, daß dies ein Schritt in die richtige Richtung ist. Richtig ist auch, daß die Länder ihren Teil beitragen müssen: bei der Fortbildung der Richter, bei der Organisation in der Polizei, bei Strafvollzug und Therapie. Aber es gibt auch eine Verantwortung der Öffentlichkeit, insbesondere der Medien, und auch eine Verantwortung im Bereich der Erziehung der Kinder zu mündigen Menschen, die nein sagen können, die sagen: Nein, ich will das nicht; ich gehe nicht mit, und ich weiß, mir wird geglaubt; ich bekomme Hilfe, wenn eine solche Gefahr droht.
Hier müssen wir einen großen Schritt weiterkommen, weil wir wissen, daß gerade die Täter im Bereich des sexuellen Mißbrauchs besonders solche Kinder aussuchen, die wenig selbstbewußt sind, die nicht gelernt haben, nein zu sagen. Das sollte uns allen zu denken geben.
Insgesamt bin ich froh über die Gemeinsamkeit zwischen den Fraktionen bei diesem Gesetz. Aber das kann ich leider in bezug auf das sogenannte Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts nicht sagen. Die Harmonisierung der Strafrahmen ist zwar ein Thema, das wir seit langen Jahren nicht nur auf unserer Wunschliste, sondern auch auf der Liste unserer parlamentarischen Initiativen haben. Das wissen Sie. Hier sitzt eine ganze Reihe von Kollegen, die dieses Thema mit Intensität vorangetrieben haben. Dazu gehören Hermann Bachmaier und Jürgen Meyer, eigentlich die ganze Arbeitsgruppe Recht der SPD. Das wissen Sie auch. Warum ist das so?
Die Notwendigkeit, das Strafgesetzbuch zu modernisieren, die Strafrahmen nicht nur besser an den Güterschutz des Grundgesetzes anzupassen, das den Schutz des Lebens viel höher stellt als den Schutz des Eigentums, haben wir immer gesehen. Wir wollten auch die Strafrahmen besser aufeinander abstimmen. Dazu gab es eine Menge Initiativen von unserer Seite, aber das, was Sie jetzt vorlegen, entspricht dem, was wir als Ergebnis dringend brauchen, leider nicht.
Wir hatten Ihnen schon 1993 vorgeschlagen, eine Kommission einzusetzen, die in großer Ruhe alles durchberaten sollte. Sie meinten, alles schnell mit Bordmitteln machen zu können, und haben uns jetzt kurzfristig ein Gesetz vorgelegt, das im Grunde genommen außer redaktionellen Änderungen und Anhebungen der Strafrahmen nur Problemfälle mit sich bringt.

(Beifall bei der SPD Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Aber das stimmt doch nicht, Frau Kollegin!)

In der Anhörung des Rechtsausschusses sind Sie von der Fachwelt zerrissen worden. Sie haben noch nicht einmal ihren Rat aufgenommen, auch das Nebenstrafrecht einzubeziehen. Sie sehen über 200 Veränderungen des Strafgesetzbuches vor, die Sie dann auch noch meinten, im Eilverfahren durch dieses Haus durchziehen zu sollen. Sie wissen: Keiner - nicht einmal der oder die Gutwilligste, die mitberaten haben könnte sagen, das sei ein angemessenes oder seriöses Beratungsverfahren gewesen. Das muß man hier feststellen.
Die Folgen werden sein: Sie schaffen viele Zweifelsfälle. Die Gerichte werden über Sie herfallen, die Fachwelt wird über Sie herfallen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Bundesrat dieses Ergebnis so durchgehen läßt, und zwar aus fachlichen Gründen.
Ich will Ihnen nur fünf Punkte nennen: Sie haben jetzt für Kindesentziehung ins Ausland die gleiche Strafandrohung wie für Diebstahl gewählt. Das ist natürlich schwachsinnig. Sie haben es tatsächlich geschafft, die Beschneidung von Frauen - ein Skandal, dessen Bekämpfung Sie doch in jedem einzelnen Fall mit uns vornehmen wollen - nicht einmal unter die schwere Körperverletzung zu subsumieren.
Sie haben die Einzelfälle und die Grenzfälle von Betrug und Versicherungsbetrug nicht sauber gegeneinander abgrenzen können. Sie schaffen bei dem von uns allen gewünschten Schutz von Totengedenkstätten eine große Zahl von vermeidbaren Gerichtsverfahren, die den Zweck des Schutzes von Totengedenkstätten, insbesondere solcher, die in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und anderen Unterdrückungsregimen gestorben sind, aushöhlen werden. Das ist schade. Auch diese Schlamperei wäre nicht nötig gewesen.
Um einen letzten Punkt anzubringen, der den unausgereiften und bisher nicht abgeschlossenen Beratungsprozeß verdeutlicht: Sie schaffen es sogar, Tausende von Vorsitzenden von Fußballvereinen und anderen Vereinen, mit einem Fuß ins Gefängnis zu stellen, wenn sie künftig wieder eine Tombola veranstalten wollen. Das kann doch nicht Zweck einer Strafrahmenharmonisierung sein, geschweige denn einer Veränderung des Strafgesetzbuches.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist doch weit weg von der Wirklichkeit!)

Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen immer gesagt, daß Sie das alles sorgfältiger beraten sollten. Es ist nicht erforderlich, hier alles im Schweinsgalopp durchzuziehen. Es kommt auf vernünftige und tragfähige Ergebnisse an; die Rechtsprechung sollte nicht verunsichert werden. Wenn Sie klug sind, werden wir heute über dieses Gesetz nicht abstimmen.

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Wenn Sie aber meinen, Ihren Mehrheitswillen hier durchdrücken zu müssen, dann werden wir uns der Stimme enthalten. Für diesen Fall allerdings garantieren wir Ihnen, daß diese Flickschusterei uns in den nächsten Jahren heftig beschäftigen wird.
Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächster spricht der Kollege Volker Beck.