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    Plenarprotokoll 13/202 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 202. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. November 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 13/8948 vom 7. November 1997) 18219A Umstellung auf schwefelarmes Kerosin MdlAnfr 4 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU . . 18219 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 18219 D Diskussion über die Revision der Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 in den neuen Bundesländern, insbesondere im ländlichen Raum MdlAnfr 6 Rolf Schwanitz SPD Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . 18220 B ZusFr Rolf Schwanitz SPD 18220 C Ungleichbehandlung der Enteignungen in der SBZ in den Jahren 1945 bis 1949 im Gesamtsystem der Ausgleichsregelungen für Kriegsfolgen und jüngste Gesetzesänderungen MdlAnfr 30, 31 Hans-Joachim Hacker SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 18221 A, C ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD . . . 18221 B, C ZusFr Rolf Schwanitz SPD 18221 D Umsetzung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes einschließlich der Flächenerwerbsverordnung MdlAnfr 32, 33 Dr. Gerald Thalheim SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 18222A, C ZusFr Dr. Gerald Thalheim SPD . . . . 18222B, D ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD . . . . 18223 A Absage der letzten beiden Sitzungen des Beirats für Ausbildungsförderung; Vorlage des Berichts nach § 35 BAföG MdlAnfr 9, 10 Doris Odendahl SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . . 18223B, 18224 D ZusFr Doris Odendahl SPD 18223C, 18225 A ZusFr Stephan Hilsberg SPD 18224 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 18224 C Ergebnisse der 15. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks; wirtschaftliche und soziale Situation der Studierenden MdlAnfr 11, 12 Tilo Braune SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . . 18225B, 18226 A ZusFr Tilo Braune SPD . . . . 18225B, 18226A ZusFr Horst Kubatschka SPD 18225 C ZusFr Doris Odendahl SPD 18225 D ZusFr Stephan Hilsberg SPD 18226 C ZusFr Matthias Berninger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18226 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 18227 C ZusFr Jörg Tauss SPD 18227 D ZusFr Heinz Schmitt (Berg) SPD . . . 18228 A Unterstützungsmaßnahmen für Rußland bei der Implementierung des Chemiewaffenübereinkommens; Einbindung ausstehender Staaten MdlAnfr 17, 18 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 18228B, 18229 B ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 18228C, 18229 C Restriktive Praxis bei der Ausstellung von Visa für Bundesbürger zum Besuch Moskaus MdlAnfr 19 Heinz Schmitt (Berg) SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 18230 A ZusFr Heinz Schmitt (Berg) SPD . . . 18230 B ZusFr Gernot Erler SPD 18230 D Asyl- und abschiebungsrelevante Lage im Irak seit Juni 1997; Gespräche mit Kurden aus dem Nordirak in Bonn MdlAnfr 23, 24 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 18231B, 18232 A ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18231 D, 18232B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Finanzproblemen bei der staatlichen Rentenversicherung 18232 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18232 C Peter Keller CDU/CSU 18233 D Ottmar Schreiner SPD 18234 C Dr. Gisela Babel F.D.P 18236 A Petra Bläss PDS 18237 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18238 C Gerd Andres SPD 18240 A Volker Kauder CDU/CSU 18241 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18242 B Andreas Storm CDU/CSU 18243 B Ulrike Mascher SPD 18244 A Manfred Grund CDU/CSU 18245 A Anke Fuchs (Köln) SPD 18246 B Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU . . 18247 C Nächste Sitzung 18248 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18249* A Anlage 2 Ungleichbehandlung von schichtdienstleistenden Soldaten gegenüber schichtdienstleistenden Beamten sowie tagesdienstleistenden Soldaten im Hinblick auf den Dienstzeitausgleich MdlAnfr 1 Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 18249* C Anlage 3 Anzahl der nach ihrem Erwerbsleben Sozialhilfe beziehenden Selbständigen MdlAnfr 2 Manfred Grund CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 18250* A Anlage 4 Berücksichtigung der Natur- und Umweltschutzinteressen der Anwohner beim geplanten Ems-Sperrwerk bei Gandersum; Bereitstellung von Bundesmitteln MdlAnfr 3 Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 18250* B Anlage 5 Einbeziehung des deutschen Mittelstandes in die Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere Exportförderung von Umwelttechnologien MdlAnfr 5 Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 18250* C Anlage 6 Veröffentlichung der auf europäischer Ebene neugefaßten Normen durch einen Monopolinhaber; Verbot von Kopierrechten MdlAnfr 7, 8 Dr. Barbara Hendricks SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 18251* B Anlage 7 Koppelung des EU-Beitritts Tschechiens an den uneingeschränkten Erwerb von Immobilien und Land durch EU-Bürger MdlAnfr 14 Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 18251* D Anlage 8 Verlagerung weiterer Bundeseinrichtungen, insbesondere der Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amtes von Bonn nach Berlin MdlAnfr 15, 16 Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 18252* A Anlage 9 Vorliegen der Voraussetzungen zur Anerkennung als deutsche Volkszugehörige nach § 6 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) für die russische Spätaussiedlerin Frau L. H. MdlAnfr 20 Markus Meckel SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18252* C Anlage 10 Illegale Einreise von Italien nach Deutschland; Wiederaufnahme von Grenzpersonenkontrollen MdlAnfr 25, 26 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18252* D Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1997 18219 202. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. November 1997 Beginn: 13.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binding, Rudolf SPD 12. 11.97 Catenhusen, SPD 12.11.97 Wolf-Michael Dreßler, Rudolf SPD 12. 11. 97 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 12. 11. 97 Dr. Guttmacher, F.D.P. 12. 11. 97 Karlheinz Hoffmann (Chemnitz), SPD 12. 11. 97 Jelena Hovermann, SPD 12.11.97 Eike Dr.-Ing. Kansy, CDU/CSU 12. 11. 97 Dietmar Klose, Hans-Ulrich SPD 12. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 12. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 12. 11. 97 Lamers, Karl CDU/CSU 12. 11. 97 Lehn, Waltraud SPD 12. 11. 97 LeutheusserSchnarrenberger, F.D.P. 12. 11. 97 Sabine Lotz, Erika SPD 12. 11. 97 Marx, Dorle SPD 12. 11. 97 Reschke, Otto SPD 12. 11. 97 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 12. 11. 87 Scherhag, CDU/CSU 12.11.97 Karl-Heinz Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 12. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schütze (Berlin), CDU/CSU 12. 11. 97 Diethard Schumann, Ilse SPD 12. 11. 97 Seuster, Lisa SPD 12. 11. 97 Singer, Johannes SPD 12. 11. 97 Steindor, Marina BÜNDNIS 12. 11. 87 90/DIE GRÜNEN Vosen, Josef SPD 12. 11. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/8948 Frage 1): Wie erklärt sich die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von schichtdienstleistenden Soldaten gegenüber schichtdienstleistenden Beamten sowie die Ungleichbehandlung von schichtdienstleistenden Soldaten gegenüber tagesdienstleistenden Soldaten im Hinblick auf den Wegfall des Dienstausgleichs für Dienst an Feiertagen von Soldaten im Schichtdienst durch Streichung der Gewährung eines Tages „Freistellung vom Dienst" für gesetzliche Wochenfeiertage (BMVg FüH I 5 -Az 19-02-20 vom 29. August 1997; BMVg VR I 3 - Az 19-02-20/ 04 vom 30. November 1995)? Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes gebietet, tatbestandlich Gleiches rechtlich gleich zu behandeln. Ungleiches dagegen kann je nach seinen eigengearteten Tatbeständen unterschiedlich behandelt werden; nur eine willkürliche, d. h. sachfremde Differenzierung ist verboten. Die Arbeitszeit der Bundesbeamten ist im Bundesbeamtengesetz und der Arbeitszeitverordnung geregelt. Danach vermindert sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Wochentag fällt, um die darauf entfallende Arbeitszeit. Dies gilt auch für Beamte im Schichtdienst, ohne Rücksicht darauf, ob und wie lange der Beamte an dem Wochenfeiertag tatsächlich Dienst leisten muß. Dienstleistungen des Beamten an einem Feiertag sind durch Freizeit auszugleichen. Für Soldaten gibt es keine gesetzliche, nach Stunden bemessene Arbeitszeitregelung. Im Rahmen der täglichen und der wöchentlichen „Arbeitszeit" richtet sich die durch Dienstpläne abgeforderte Dienstleistung nach den Erfordernissen des militärischen Dienstes. Mit dem Begriff „Mehrarbeit" wird für die Soldaten die besondere zeitliche Belastung bezeichnet, die über die wöchentliche, d. h. von montags bis sonntags festgesetzte Rahmendienstzeit von 46 Stunden hinausgeht. Diese wöchentliche Rahmendienstzeit, die Pausen einschließt, gilt als Bemessungsgrundlage für Dienstzeitausgleich und kann durch die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme durch Dienst über- oder unterschritten werden. Im Sinne dieser Definition ist ein genereller Anspruch auf Freizeitausgleich für Schichtdienst an Wochenfeiertagen nicht geboten. Dies bestätigt auch das Truppendienstgericht Süd in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1996. Auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich kein Anspruch auf Freizeitausgleich für geleisteten Schichtdienst an Wochenfeiertagen, da in der Nichtgewährung solchen Freizeitausgleiches keine unsachgemäße Ungleichbehandlung schichtdienstleistender Soldaten im Vergleich zu den außerhalb des Schichtdienstes eingesetzten Soldaten zu sehen ist. Die Erschwernis des Schichtdienstes auch zu ungünstiger Zeit wird nach 18250* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1997 der Erschwerniszulagenverordnung finanziell und nach der Soldatenurlaubsverordnung durch Zusatzurlaub abgegolten. Im übrigen haben auch Soldaten im „Normaldienst" an Wochenfeiertagen Dienst ohne Freizeitausgleich zu leisten, wenn ihre wöchentliche Rahmendienstzeit nicht überschritten wird. Allein die für das soldatische Dienstverhältnis unzutreffende Annahme, ein Feiertag sei grundsätzlich dienstfrei, führt zu der Vorstellung einer Ungleichbehandlung. Die Voraussetzungen für Dienstzeitausgleich - Wochenrahmen von Montag bis Sonntag und Überschreiten der Wochenrahmendienstzeit von 46 Stunden - ist für alle Soldaten gleichermaßen anzuwenden. Dabei bestimmen die dienstlichen Erfordernisse den Alltag und können ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Der Führungsstab des Heeres sah im Rahmen einer Einzelfallprüfung Veranlassung, den nachgeordneten Bereich auf diese bestehenden Grundsätze mit seinem Schreiben vom 29. August 1997 nochmals hinzuweisen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksache 13/8948 Frage 2): Liegen der Bundesregierung Statistiken darüber vor, wie viele Selbständige nach ihrem Erwerbsleben Sozialhilfe beziehen? Die amtliche Sozialhilfestatistik weist nicht aus, wieviele Selbständige nach ihrem Erwerbsleben ergänzend oder vollständig Sozialhilfe beziehen. Dagegen ist aus der Sozialhilfestatistik zu entnehmen, wieviele Bedarfsgemeinschaften, mit mindestens einem Haushaltsangehörigen, der eine selbständige Arbeit ausübt, deren Haupteinkommensquelle „Einkünfte aus selbständiger Arbeit" sind, zum Stichtag ergänzend laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (HLU) erhalten. Ende 1995 gab es in Deutschland 1769 Bedarfsgemeinschaften (aktuell verfügbare Angaben), deren Haupteinkommensart Einkünfte aus selbständiger Arbeit waren, und denen aufstockende HLU gewährt wurde. Dies waren 1,38 Promille aller Bedarfsgemeinschaften in der Sozialhilfe. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/8948 Frage 3): Wie wirkt die Bundesregierung im Rahmen der vom Land Niedersachsen eingerichteten Arbeitsgruppe darauf hin, daß bei dem zur Sicherung des Werftstandortes Papenburg an der Ems geplanten Sperrwerk bei Gandersum, Landkreis Leer, die Interessen der Anwohner in bezug auf den Natur- und Umweltschutz hinreichend berücksichtigt werden, und in welcher Höhe werden Bundesmittel dafür bereitgestellt? Das Emssperrwerk bei Gandersum ist eine Planung des Landes Niedersachsen. Zur Zeit wird das Planfeststellungsverfahren von der Bezirksregierung Weser-Ems durchgeführt, in dem auch den Belangen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung getragen wird. Besondere Bundesmittel werden hierfür nicht bereitgestellt. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes hat in der niedersächsischen Arbeitsgruppe, die der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens diente, die Belange der Bundeswasserstraße Ems im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, der Sicherheit der Bundeswasserstraße und als Eigentümer aus fiskalischer Sicht vertreten und tut dies auch im laufenden Planfeststellungsverfahren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/8948 Frage 5): Welche Initiativen sieht die Bundesregierung vor, um den deutschen Mittelstand stärker in die Entwicklungsarbeit einzubeziehen, und sind Elemente der Exportförderung von Umwelttechnologien Bestandteil derselben? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit erfüllt auf dem Wirtschaftssektor - und das gilt prinzipiell auch für die Unternehmen des deutschen Mittelstandes - eine Mittler- und Katalysatorfunktion. Dazu wird ein mit Beteiligung der deutschen Wirtschaft entwickeltes, breites Instrumentarium von Ausbildungsmaßnahmen, Beratungen, Finanzierungen und Beteiligungen eingesetzt, um die Entwicklung des Handels und des privaten Unternehmertums in den Partnerländern zu unterstützen. Durch solche staatlich geförderten Programme werden vielfache Multiplikatoreffekte erzielt, die auch der deutschen Wirtschaft, einschließlich den Mittelstandsunternehmen, zugute kommen. Die Entwicklungszusammenarbeit trägt damit in hohem Maße zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland bei. Diese Orientierung ist in der „Entwicklungspolitischen Konzeption des BMZ" (Oktober 1996) enthalten und wird im „Sektorübergreifenden Konzept: Privatwirtschaftsförderung in den Partnerländern des BMZ" (Sept. 1996) weiter konkretisiert. Beispielhaft für Instrumente, die für den deutschen Mittelstand unmittelbare Bedeutung haben, sind folgende: Niederlassungs- und Technologieprogramm: Dieses über die KfW durchgeführte Förderprogramm richtet sich gezielt an deutsche KMU, die in Entwicklungsländern investieren wollen. Gewährt werden unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Kredite für entwicklungswichtige Maßnahmen der Errichtung, Erweiterung oder des Erwerbs von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Die Förderung umfaßt auch die notwendigen vorbereitenden Untersuchungen über die grundlegenden Voraussetzungen eines konkreten Investitionsvorhabens. DEG-Studienfonds: Um mittelständischen Unternehmen sachgerecht, kompetent und schnell zu helfen, hat die DEG darüber hinaus vor kurzem einen Studienfonds eingerichtet, aus dem investitionsvorbereitende Maßnahmen und insbesondere die Erarbeitung von Feasibilitystudien mitfinanziert werden können. Kammer, Verbands- und Sparkassenpartnerschaften: Im Rahmen von Partnerschaften werden Selbsthilfeeinrichtungen der Privatwirtschaft in Partnerländern, insbesondere des Handwerks, der Klein- und Mittelindustrie sowie Spar- und Kreditinstitutionen, die das Sparen fördern und Kleinunternehmern Zugang zu Krediten verschaffen, unterstützt. Ziel des Partnerschaftsprogramms sind die innere Stabilisierung und die strukturelle Erweiterung der Selbsthilfe/Selbstverwaltungseinrichtungen. Partner auf deutscher Seite sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände sowie Sparkassen samt ihrer verbandsmäßigen Organisation und ähnliche Institutionen des Kreditwesens. Betriebliche Ausbildung: Im Rahmen dieses Programms werden über die GTZ betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen deutscher Unternehmen in Partnerländern gefördert. Die unmittelbare Förderung des Exports deutscher Unternehmen, also auch des Exports von Umwelttechnologien, gehört allerdings nicht zu den Aufgaben des BMZ. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Drucksache 13/8948 Fragen 7 und 8): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß alle auf europäischer Ebene z. Z. neugefaßten Normen, deren Anwendung für Betriebe unabdingbar ist, je einzeln für 78 DM bei einem Monopolinhaber in Berlin zu erwerben sind, ohne daß damit auch nur das Recht auf betriebsinterne Kopie verbunden wäre? Hält die Bundesregierung es für mit unserer Wirtschaftsordnung vereinbar, daß zwingend anzuwendendes Regelwerk, das durch öffentliche Institutionen geschaffen wird, ausschließlich durch Monopol-Inhaber zugänglich gemacht wird? Die Fragen beziehen sich offenbar auf die Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC). Mitglieder von CEN/CENELEC sind die nationalen Normenorganisationen. In Deutschland ist dies das DIN. Das Deutsche Institut für Normung e.V. und das CEN/CENELEC sind private Organisationen. Die nationalen Normenorganisationen haben die europäischen Normen in ihrem Land verfügbar zu machen. Zu diesem Zweck überträgt ihnen CEN/ CENELEC die Befugnis zur Nutzung des Urheberrechts an diesen Normen. Die Arbeit von CEN/CENELEC wird weitgehend von den nationalen Normenorganisationen finanziert. Diese refinanzieren sich zu einem erheblichen Teil durch den Verkauf der Normen. Die Preise der DIN-Normen sind nach Preisgruppen gestaffelt. Sie werden vom Präsidium des DIN festgelegt, in dem alle interessierten Kreise, auch die Bundesregierung, vertreten sind. Die Vervielfältigung erworbener Normen für innerbetriebliche Zwecke ist zu einem reduzierten Preis möglich. Der Vertrieb der Normen erfolgt über eine Tochtergesellschaft des DIN. Wenn Rechtsvorschriften die Anwendung europäischer Normen zwingend vorschreiben, läßt DIN es zu, daß solche Normen erlaubnis- und lizenzgebührenfrei vervielfältigt werden. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Verwertung der Nutzungsrechte an den Normen durch Verkauf und Beschränkung des Kopierrechts zur Finanzierung der Normungsarbeit erforderlich und in dem jetzigen Rahmen nicht zu beanstanden. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/8948 Frage 14): Haben der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, oder ein anderer Vertreter der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union oder in einem anderen Gremium jemals darauf hingewirkt oder verlangt, daß im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union die Tschechische Republik verpflichtet wird, noch vor ihrem Beitritt in die Europäische Union den uneingeschränkten Erwerb von Immobilien und Land einschließlich landwirtschaftlicher Flächen in der Tschechischen Republik durch Bürger der Europäischen Union zu ermöglichen? Die Verhandlungen über den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union haben noch nicht begonnen. Über die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen wird voraussichtlich der Europäische Rat in Luxemburg im Dezember dieses Jahres entscheiden. Bislang bestand daher für die Bundesregierung kein Anlaß, ihre Verhandlungsposition für die 18252* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1997 Beitrittsverhandlungen festzulegen oder hierzu öffentlich Stellung zu nehmen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/8948 Fragen 15 und 16): Wie begründet die Bundesregierung die geplante Verlegung der Aus- und Fortbildungsstätte (ASF) des Auswärtigen Amts von Bonn nach Berlin (ins Schloß Niederschönhausen) angesichts der Tatsache, daß diese Bundeseinrichtung nicht zu den laut Berlin/Bonn-Gesetz (Drucksache 12/6614) nach Berlin zu verlagernden Einrichtungen des Bundes zählt, und geht die Bundesregierung davon aus, daß zukünftig weitere, nach der erwähnten Gesetzeslage nicht zum Umzug vorgesehene Bundeseinrichtungen per einfacher Weisung durch einen Bundesminister nach Berlin verlagert werden können? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für die beabsichtigte Verlagerung der Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amts eine Änderung des Berlin/Bonn-Gesetzes notwendig ist, und mit welchem Ansatz sind die Kosten für die geplante Verlagerung im Kostentableau der Bundesregierung für den Bonn-Berlin-Umzug enthalten? Zu Frage 15: Bei der Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amts handelt es sich nicht um eine eigenständige „Bundeseinrichtung", sondern um eine organisatorisch, personell und haushaltsmäßig in das Auswärtige Amt integrierte Unterabteilung. Durch die geplante Verlegung nach Berlin (in die Nebengebäude, nicht in das Schloß Niederschönhausen!) werden die Regelungen des Berlin/Bonn-Gesetzes und der umzugsrelevante Personalschlüssel des Auswärtigen Amts demzufolge 83 % der Bediensteten nach Berlin umziehen und 17 % in Bonn verbleiben werden, nicht berührt. Vielmehr gewährleistet eine interne Umschichtung innerhalb des Auswärtigen Amts den Verbleib einer entsprechenden Zahl anderer hochqualifizierter Arbeitseinheiten in Bonn. Der zweite Dienstsitz des Auswärtigen Amts in Bonn wird somit in ungeschmälertem Umfang erhalten bleiben. Ausschlaggebend für die Verlegung nach Berlin war, daß eine praxisbezogene Aus- und Fortbildung nur im Verbund und in unmittelbarer Nähe der Zentrale des Auswärtigen Amtes durchgeführt werden kann. Bereits heute werden etwa 60 % der Lehr- und Vortragsveranstaltungen von den Leitern und Angehörigen der operativen Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amtes bestritten. Zu Frage 16: Die beabsichtigte Verlagerung der Aus- und Fortbildungsstätte, die ein integraler Bestandteil des Auswärtigen Amts ist, erfordert keine Änderung des Berlin/Bonn-Gesetzes (s. o.). Die Verlagerungskosten sind in den jeweiligen Ansätzen des Kostentableaus zum Berlin/Bonn-Gesetz enthalten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Markus Meckel (SPD) (Drucksache 13/8948 Frage 20): Sind im Fall der Spätaussiedlerin aus der Russischen Föderation, Frau L. H., in deren sowjetischem Inlandspaß seit den stalinistischen Repressalien der 40er Jahre eine andere als die deutsche Nationalität verzeichnet war, die Voraussetzungen zur Anerkennung als deutsche Volkszugehörige nach § 6 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) erfüllt, sofern man die Ausnahmeregelung in § 6 Abs. 2 Satz 2 heranzieht? Die Erklärung zur deutschen Nationalität ist nach § 6 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes notwendige Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit. Diese Voraussetzung gilt aber nach § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG als erfüllt, wenn das Bekenntnis zum deutschen Volkstum (Erklärung zur deutschen Nationalität) mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden gewesen wäre, jedoch aufgrund der Gesamtumstände der Wille, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören, unzweifelhaft ist. Grundsätzlich war auch in der ehemaligen UdSSR eine Erklärung zur deutschen Nationalität möglich und zumutbar. Ob die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG vorliegen, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalles. Die Entscheidung hierüber treffen die in den Ländern zuständigen Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerbehörden im Rahmen des Verfahrens auf Ausstellung einer Bescheinigung für Spätaussiedler nach § 15 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/8948 Fragen 25 und 26): Bewertet die Bundesregierung die illegale Einreise nach Deutschland von Personen, die in Italien aufgegriffen worden sind und denen dort die faktische Möglichkeit gegeben wird, in andere Länder der Europäischen Union weiterzureisen (FAZ vom 5. November 1997), als eine Sonderlage, die nach dem Schengener Abkommen eine zeitlich begrenzte Wiederaufnahme von Grenzpersonenkontrollen erlaubt? Beabsichtigt die Bundesregierung, in gesonderten Gesprächen mit der italienischen Regierung m dieser Problematik eine dauerhafte Sachlösung zu erreichen, oder mit welchen anderen Maßnahmen wird die Bundesregierung die illegale Einreise von Personen nach Deutschland auf dem beschriebenen Weg verhindern? Zu Frage 25: Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung illegaler Einreisen von Personen aus dem vorderasiatischen Raum vorwiegend über die Türkei, Griechenland, Italien und Frankreich nach Deutschland mit großer Sorge. Die Grenzen der Staaten, die auf dieser Route liegen, erfüllen offensichtlich nicht in ausreichendem Maße die Funktion, illegale Einreisen wirksam zu verhindern. In dem hauptsächlich betroffenen Grenzraum zwischen Deutschland und Frankreich sind deshalb bereits eine Reihe von grenzpolizeilichen Maßnahmen ergriffen worden. Dazu gehören die Einrichtung einer Sonderermittlungsgruppe des Bundesgrenzschutzes, die Verstärkung des regulären Personals um eine Einsatzhundertschaft und einen Aufklärungszug sowie abgestimmte Maßnahmen zwischen Bundesgrenzschutz, der Landespolizei und der Behörden auf französischer Seite. In diesem Zusammenhang wird derzeit ebenfalls die Durchführung verdachtsunabhängiger Personenkontrollen an den Binnengrenzen gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens geprüft. Zu Frage 26: Die Verhinderung illegaler Einreisen ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Angelegenheit, in der die betroffenen Staaten zu einer engen Kooperation aufgerufen sind. So tragen die Schengen-Staaten für die Sicherung ihrer Außengrenzen wegen der Rückwirkungen auf die Innere Sicherheit der Partner eine besondere Verantwortung. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der jüngst erfolgten Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens für Italien, Österreich und Griechenland zu unterstreichen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung bereits die betroffenen Partnerstaaten dazu aufgefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten, um den Zustrom illegaler Einreisen nach West- und Mitteleuropa zu bremsen. Dazu gehört auch die Rückführung von Drittstaaten, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, oder wenn eine Rückführung nicht möglich ist, zumindest die Verhinderung einer Weiterreise. Die Bundesregierung wird daher sowohl den bilateralen Kontakt zu den genannten Staaten als auch die EU- und Schengen-Gremien nutzen, um die entsprechende Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten zu vertiefen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zusatzfrage.


Rede von Tilo Braune
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Begriff „Herbst" umfaßt einen längeren Zeitraum. Da kann man sicher sehr unterschiedlicher Meinung sein. Wir sind der Meinung, daß dies zu spät ist.
Die Frage: Wann wird es konkret sein? Könnte es sein, daß die Bundesregierung auf Grund der von uns vermuteten weiteren Senkung der Fördersätze die derzeitige BAföG-Debatte als unangenehm empfindet und deshalb diese Ergebnisse möglichst spät vorlegen will?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernd Neumann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Verehrter Herr Kollege, es gibt auch hier feststehende Usancen. Die Veröffentlichung werden wir nicht von anderen - von Ihnen möglicherweise im Hinterkopf berücksichtigten - Terminen abhängig machen. Die sogenannten Sozialerhebungen - in diesem Fall ist es die 15. - erfolgen in einem Abstand von jeweils drei Jahren. Wir haben sie immer turnusgemäß im Herbst eines Jahres vorgelegt. Ich weiß nicht, ob Sie wissen - falls nicht, sage ich es -, daß dieser Bericht immer auf den Daten, auch den ökonomischen, des vorangegangenen Jahres basiert. Das heißt, das Hochschulinstitut HIS ist dabei, die Daten auf der Basis von 1997 aufzubereiten, um den Endbericht dann im Herbst des Jahres 1998 vorlegen zu können. Bei den vergangenen Berichten ist man genauso vorgegangen: Der 14. Bericht wurde also auf der Grundlage der Daten des Jahres 1994 ermittelt und im Jahre 1995 vorgelegt.