Rede:
ID1320102700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Kollege: 1
    6. Metzger,: 1
    7. Bündnis: 1
    8. 90/Die: 1
    9. Grünen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. Oktober 1997 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung ..... 18165 A Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksachen 13/8704, 13/8869, 13/8873) . . . 18165 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Entlastung der Versicherten und der Unternehmen von Lohnzusatzkosten (Drucksachen 13/8042, 13/8863, 13/8874) . 18165 B Andreas Storm CDU/CSU 18165 D Rudolf Dreßler SPD 18167 D Andreas Storm CDU/CSU . . 18171B, 18172 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18172 D Dr. Gisela Babel F.D.P 18174 B Dr. Barbara Höll PDS 18175 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18176 C Peter Rauen CDU/CSU 18178 B Namentliche Abstimmungen . . 18180A, 18182 C Ergebnisse 18180B, 18186 A Tagesordnungspunkt 18: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern (Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz) (Drucksachen 13/8293, 13/ 8875) 18182 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Oswald Metzger, Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine umfassende Haushalts- und Finanzreform: Transparenz, Wirtschaftlichkeit und parlamentarische Kontrolle (Drucksachen 13/8472, 13/8876) 18183 A Dietrich Austermann CDU/CSU 18183 B, 18195 C Uta Titze-Stecher SPD 18188 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18190 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 18191 D Dr. Christa Luft PDS 18193 B Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 18194 C Karl Diller SPD 18195 A Karl Diller SPD 18195 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/8447, 13/ 8882, 13/8887) 18196 D Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 38 des Grundgesetzes (Drucksache 13/3519) . . . . 18197 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 13/3520) . 18197 B c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 13/3523) . 18197 C d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 13/3521) 18197 C Dr. Gregor Gysi PDS 18197 D, 18204 C Michael Teiser CDU/CSU 18199 A Dieter Wiefelspütz SPD 18200 B Dr. Gregor Gysi PDS 18201 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18202 A Dieter Wiefelspütz SPD 18202 D Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18203 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten . 18204 D Dr. Gregor Gysi PDS 18205 A Friedhelm Ost CDU/CSU 18206 A Hans Martin Bury SPD 18207 A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18208 A Rainer Funke F D P. 18208 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 18209 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 18210 D Wolgang Steiger CDU/CSU 18211 D Bernd Scheelen SPD 18212 D Nächste Sitzung 18213 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18214* A Anlage 2 Nachträglich zu Protoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (200. Sitzung am 30. Oktober 1997) (Große Anfrage: Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln) Editha Limbach CDU/CSU 18214* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (a - HaushaltsrechtFortentwicklungsgesetz, b - Antrag; Für eine umfassende Haushalts- und Finanzreform; Transparenz, Wirtschaftlichkeit und parlamentarische Kontrolle) Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 18215* B Karl Diller SPD 18216* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 18218* A 201. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker-Inglau, Ingrid SPD 31. 10. 97 Behrendt, Wolfgang SPD 31. 10. 97 * Blunck, Lilo SPD 31. 10. 97 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 31. 10. 97 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 31. 10. 97 Frick, Gisela F.D.P. 31. 10. 97 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 31. 10. 97 Dr. Fuchs, Ruth PDS 31. 10. 97 Geiger, Michaela CDU/CSU 31. 10. 97 Günther (Plauen), F.D.P. 31. 10. 97 Joachim Hanewinckel, Christel SPD 31. 10. 97 Heistermann, Dieter SPD 31. 10. 97 Hempelmann, Rolf SPD 31. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 31. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 31. 10. 97 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 31. 10. 97 Hovermann, Eike SPD 31. 10. 97 von Klaeden, Eckart CDU/CSU 31. 10. 97 Klemmer, Siegrun SPD 31. 10. 97 Dr. Küster, Uwe SPD 31. 10. 97 Kurzhals, Christine SPD 31. 10. 97 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 31. 10. 97 Lotz, Erika SPD 31. 10. 97 Mante, Winfried SPD 31. 10. 97 Marx, Dorle SPD 31. 10. 97 Dr. Mayer CDU/CSU 31. 10. 97 (Siegertsbrunn), Martin Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 31. 10. 97 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 31. 10. 97 Reschke, Otto SPD 31. 10. 97 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 31. 10. 97 Rupprecht, Marlene SPD 31. 10. 97 Dr. Scheer, Hermann SPD 31. 10. 97 * Schild, Horst SPD 31. 10. 97 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 31. 10. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 31. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 31. 10. 97 Reinhard Schwanitz, Rolf SPD 31. 10. 97 Sielaff, Horst SPD 31. 10. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Singer, Johannes SPD 31. 10. 97 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 31. 10. 97 Thierse, Wolfgang SPD 31. 10. 97 Vosen, Josef SPD 31. 10. 97 Graf von Waldburg-Zeil, CDU/CSU 31. 10. 97 Alois Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 31. 10. 97 Weißgerber, Gunter SPD 31. 10. 97 Zeitlmann, Wolfgang CDU/CSU 31. 10. 97 *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU Abgeordnete(r) Behrendt, Wolfgang SPD Hornung, Siegfried CDU/CSU Dr. Scheer, Hermann SPD Siebert, Bernd CDU/CSU Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (200. Sitzung am 30. Oktober 1997, Seite 18143 A) (Große Anfrage: Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln) Editha Limbach (CDU/CSU): Zunächst möchte ich der Bundesregierung für die ausführliche Antwort zur Großen Anfrage „Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln" herzlich danken. Diese Antworten bilden nämlich eine gute Grundlage für die Beratungen, die zu diesem Thema im Gesundheitsausschuß des Bundestags noch stattfinden werden. Wir haben außerdem mit großem Interesse die Verhandlungen auf dem Symposium der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verfolgt, das kürzlich zu diesem Thema auf Anregung der Regierung in Berlin stattfand. Den Bericht über diese Tagung werden wir ebenfalls im Gesundheitsausschuß sorgfältig analysieren. Gerade weil das angesprochene Thema geeignet ist, die Menschen zu verunsichern und zu ängstigen, ist eine sehr sorgfältige und den vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz beachtende Dis- kussion ebenso notwendig wie jede Vermeidung von unsinniger Panikmache. So muß festgehalten werden - und das ist unter Fachleuten, aber auch im Gesundheitsausschuß weitgehend unstrittig -, daß in der Tierhaltung zu therapeutischen Zwecken auch der Einsatz von bestimmten Antibiotika als Tierarzneimittel durchaus sinnvoll sein kann, zumal auch Tierarzneimittel zugelassen sein müssen und den arzneirechtlichen Vorschriften unterliegen. Vor der Zulassung werden Tierarzneimittel, wie alle Arzneimittel, auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft. Auch nach der Zulassung wird weiter beobachtet, seit 1995 ist die Einrichtung von Pharmakovigilanzsystemen in allen Ländern der Europäischen Union Pflicht. Etwas weniger einfach ist die Antwort auf die Frage, ob bestimmte Antibiotika wegen ihrer Bedeutung in der Humanmedizin und möglicher Verstärkung der weltweit zu beobachtenden Entwicklung der Resistenzsituation gegenüber Antibiotika zurückgedrängt oder gar in der Tiermedizin ganz ausgeschlossen werden müssen. Und wie verhält es sich mit der Anwendung von antimikrobiellen Stoffen in der Tierhaltung z. B. als Futterzusatzstoff? Auch diesen Fragen werden wir im Gesundheitsausschuß unsere Aufmerksamkeit widmen. Ich gehe davon aus, daß wir in vielen Punkten hier keinen parteipolitischen Streit führen müssen, sondern gemeinsam zu guten Ergebnissen kommen können. Diese guten Ergebnisse werden aber in vielen Fällen nur wirksam werden, wenn wir auch international, vor allem auf EU-Ebene zu gemeinsamen Regelungen finden; dies müssen wir in unsere Überlegungen einbeziehen. So ist nach unserer Auffassung z. B. die Einführung eines Resistenz-Monitorings für Arzneimittel, wie es bereits in der Bundesrepublik existiert, auch auf europäischer Ebene mit Nachdruck anzustreben. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (a - Haushaltsrecht-Fortentwicklungsgesetz, b - Antrag: Für eine umfassende Haushalts- und Finanzreform: Transparenz, Wirtschaftlichkeit und parlamentarische Kontrolle) Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: 1. Schlanker Staat. Eine Herausforderung unserer Zeit ist die Verschlankung des Staates. Eine Staatsquote im Bereich von 50 Prozent läßt den Bürgern wenig Raum zur Entfaltung. Wir stehen vor der Aufgabe, hier eine Trendwende einzuleiten. 2. Haushaltsrecht auf dem Prüfstand. Wir haben dabei auch das Haushaltsrecht auf den Prüfstand gestellt und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Konsequenzen aus den Ergebnissen der Prüfung gezogen. Der Gesetzentwurf geht von folgenden Überlegungen aus: Die Effizienz der öffentlichen Verwaltung muß erhöht werden, wenn Deutschland im internationalen Wettbewerb bestehen will. Ein fortentwickeltes Haushaltsrecht ist dafür ein entscheidender Baustein. 3. Erfolgreiche Modellvorhaben. Wir haben das seit 1995 in der Bundesverwaltung durch Modellvorhaben erprobt. Übereinstimmendes Element ist, Anreize für einen effizienten Mitteleinsatz zu schaffen. Die Ergebnisse sind bisher positiv. 4. Umsetzung der Ergebnisse. Der Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen für die Umsetzung in der Breite. In der öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuß wurde die Richtigkeit unseres Weges bestätigt. 5. Eckpunkte des Gesetzentwurfs. Wesentliche Eckpunkte sind: Die Flexibilität der Haushaltswirtschaft wird durch eine Erweiterung der Deckungsfähigkeit erhöht. Das Jährlichkeitsprinzip wird durch eine Erweiterung der Übertragbarkeit zielgerechter angewandt. Der Grundsatz der Gesamtdeckung wird gelockert, um verstärkte Anreize zur Erzielung von Mehreinnahmen zu schaffen. Die Kosten- und Leistungsrechnung wird im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Bundeshaushaltsordnung verankert. Schließlich ist eine Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei allen finanzwirksamen Maßnahmen vorgesehen. 6. Sicherung des parlamentarischen Budgetrechts. Es gibt aber auch Stimmen aus dem parlamentarischen Bereich, die fürchten, das parlamentarische Budgetrecht könnte durch die angestrebte Flexibilisierung des Haushaltsrechts beeinträchtigt werden. Ich meine, der Gesetzentwurf trägt diesen berechtigten Sorgen Rechnung; denn mit dem Gesetzentwurf gehen wir einen mittleren Weg zwischen notwendiger Flexibilisierung und parlamentarischer Verantwortung und Kontrolle der Regierung. Durch die Verankerung der Kosten- und Leistungsrechnung und die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden die Möglichkeiten für eine ergebnisorientierte parlamentarische Budgetkontrolle gestärkt. Zusätzlich organisieren wir die externe Finanzkontrolle neu. Künftig werden die neuen Prüfungsämter unter der Leitung des Bundesrechnungshofes verstärkt die Wirtschaftlichkeit prüfen. Das neue Haushaltsgrundsätzegesetz ist ein Angebot für mehr Flexibilität an die Haushaltsgesetzgeber in Bund und Ländern. Es kommt darauf an, was Bund und Länder daraus machen. 7. Praktische Konsequenzen. Deshalb haben wir die Modellvorhaben im Bundesbereich eingehend bewertet und im Bundeshaushalt 1998 mit der Umsetzung begonnen. Die Verwaltungsausgaben sind in der Regel die Bereiche, die durch regelmäßig anfallende Ausgaben des Staatsverbrauchs geprägt sind. Dort setzen wir mit der Reform des Haushaltsrechts an. Es handelt sich hierbei um Ausgaben des Bundeshaushalts in Höhe von 27 Milliarden DM; dort sehen wir den Handlungsbedarf für den Bund. Bisher ist kennzeichnend eine detaillierte Festlegung aller Ausgaben. Bei einem Haushaltsvolumen von fast 500 Milliarden DM werden zum Teil Ausgaben für wenige tausend Mark verbindlich geregelt. Das Messen einer Behörde an ihren Ergebnissen gerät hierbei teilweise aus dem Blick. Das wollen wir ändern. Zukünftig werden wir verstärkt eine ergebnisorientierte Steuerung schaffen. Im politisch und zahlenmäßig wichtigen Bereich der Programmausgaben, wie zum Beispiel Wohnungsbau, Straßenbau, Verteidigung und Landwirtschaft und dem gesetzlich geregelten Sozialbereich werden die Ausgabenzwecke weiterhin die Einzelentscheidung und damit der Prioritätensetzung durch das Parlament unterliegen. Ein Volumen von mehreren Milliarden DM bei einer Reihe von Programmtiteln verdeutlicht, daß hier die Grenze der vertretbaren Flexibilität erreicht ist. Wenn wir unsere Aufgabe als Parlamentarier ernst nehmen, müssen wir diese Entscheidungen weiterhin selbst treffen. 8. Budgetierung. Lassen Sie mich zum Abschluß auf weitergehende Vorstellungen eingehen, die mit „Budgetierung" und „kaufmännische Buchführung" gekennzeichnet werden können. In der bisherigen politischen Diskussion wird immer wieder hervorgehoben, die Vorschläge seien doch viel moderner und effizienter als der vorliegende Entwurf. Vor solchen Instrumenten kann ich aber gerade vor dem Hintergrund des Budgetrechts des Parlaments nur dringend warnen. Eine dezentrale Verantwortung ist schon nach geltendem Haushaltsrecht zulässig. Im Bundesbereich liegt die Mittelbewirtschaftung bei den jeweiligen Dienststellen, zum großen Teil dezentral unter der Verantwortung der Beauftragten für den Haushalt, eine weitgehende dienststelleninterne Delegation ist möglich. Die vorgesehenen Erleichterungen bei der Übertragbarkeit und der Deckungsfähigkeit lassen die erforderliche Flexibilität der Bewirtschaftung zu. Überflüssig wäre es auch, wenn es nur darum geht, eine kaufmännische Buchführung ergänzend zum geltenden System zuzulassen. Im Rahmen der kaufmännischen Buchführung hat jedes Unternehmen neben der Aufwands- und Ertragsrechnung eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Darauf kann kein Unternehmen verzichten. Die Verwaltung, die vom Budgetrecht des Parlaments abhängt, kann dies erst recht nicht. Deshalb ist im Grundgesetz zwingend vorgesehen, daß der Haushalt nach Einnahmen und Ausgaben aufzustellen ist und daß auf dieser Grundlage Rechnung zu legen ist. Soll die Doppik, also die doppelte Buchführung aber an die Stelle der Einnahme-Ausgabe-Rechnung treten, kann der so finanzierte Teil der öffentlichen Hand sehr schnell zur „Black box" für das Parlament werden. Denn dann bleibt offen, wie die laufende Kontrolle des haushaltsrechtlichen Ermächtigungsrahmens während des Haushaltsjahres sichergestellt werden soll. 9. Kosten-/Leistungsrechnung. Mit der Einführung einer kaufmännischen Buchführung alleine ist es nicht getan. Um eine Kostentransparenz zu erreichen, müssen wir eine Kosten- und Leistungsrechnung einführen und daraus Kennzahlen als Leistungsvorgabe ableiten. Wir sind sicher, daß damit das Prinzip des eigenverantwortlich handelnden Bediensteten gestärkt wird. Wir haben deshalb im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgeschrieben, daß in geeigneten Bereichen eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden soll; für den Bundesbereich verlangen wir dies in der Bundeshaushaltsordnung sogar zwingend. 10. Änderung Staatsbankgesetz (DKB). Das Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts wurde aktuell ergänzt um eine rechtstechnische Klarstellung im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Umstrukturierung des Bankwesens der DDR auf ein zweistufiges Bankensystem entsprechend den Vorgaben des Einigungsvertrages. Damit soll eine kürzlich aufgetretene Rechtsunsicherheit im Interesse von Schuldnern und Gläubigern beseitigt und die Inhaberschaft von Forderungen eindeutig festgestellt werden. 11. Resümee. Lassen Sie mich zum Haushaltsrecht selbst noch einmal herausstellen: Wir gehen einen Mittelweg zwischen den sehr weitgehenden Flexibilisierungsforderungen und dem Interesse des Parlaments, sein Budgetrecht nicht zu beeinträchtigen. Die vorgeschlagene Lösung läßt Bund und Ländern den erforderlichen Gestaltungsspielraum für die Reform des Haushaltsrechts. Ich bitte Sie daher, dem Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz zuzustimmen. Karl Diller (SPD): Die Regierung hat sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf auf wenige punktuelle Änderungen des Haushaltsrechts beschränkt. Sie ist offensichtlich nicht in der Lage, die notwendige umfassende Modernisierung des Haushaltsrechts in Angriff zu nehmen. Erstens. Zum Sparargument: Die Regierung hat die Flexibilisierungsregelungen damit begründet, sie würden zu Einsparungen führen, und hat im Haushaltsentwurf 1998 eine sogenannte Effizienzrendite von 350 Millionen DM eingesetzt. Seitens der Sachverständigen, insbesondere aus dem Kommunalbereich - der in der Reform des Haushaltswesens schon viel weiter ist und fundierte Erfahrungen hat -, ist in der Anhörung klargestellt worden, Einsparungen seien nicht zu erwarten. Auch Innenminister Kanther hat diese Auffassung tendenziell vertreten. Meine Vermutung, die Effizienzrendite sei größenordnungsmäßig nichts anderes als die ohnehin anfallenden Minderausgaben, hat das Finanzministerium nicht entkräften können. Die Sachverständigen betonten, den flexibilisierten Ausgabenbereich dürfe man keinesfalls nachträglich mit einer Haushaltssperre belegen, da sonst der Handlungsspielraum wieder beseitigt und so Verläßlichkeit und Glaubwürdigkeit der Flexibilisierung untergraben würden. Dieses Steuerungsinstrument des Bundesfinanzministers wird also beeinträchtigt. Für einen Finanzminister, der erst gestern nach einem Ausgabenstopp als letztem Strohhalm zur Rettung seiner desaströsen Finanzsituation greifen mußte, sicher eine bittere Erkenntnis. Zweitens. Zum Motivationsargument: Richtig ist - und das begrüßen wir ausdrücklich -, daß eine moderne Haushaltswirtschaft zu einer stärkeren Eigenverantwortung der Bewirtschafter führen muß. Durch größeren Handlungsspielraum kann die Eigenverantwortung des einzelnen gestärkt werden. Die Modellversuche zeigen, daß die Flexibilisierung sinnvolle Änderungen bei Ausgabeentscheidungen ermöglicht und so die Effizienz der eingesetzten Mittel situationsangepaßt steigert. Drittens. Zum Budgetrecht des Parlaments: Handlungsspielraum läßt sich in der Regel nur auf Kosten anderer gewinnen. Werden deshalb die vorgesehenen Flexibilisierungen das Budgetrecht des Parlaments einschränken? Niemand kann ernsthaft bestreiten, daß dies in der Tendenz so ist: Die Frage ist nur, ob die Einschränkung noch akzeptabel ist oder eine kritische Größe überschreitet. Ein Urteil dazu ist sicher erst nach einigen Erfahrungen mit den Flexibilisierungsregelungen möglich. Festzustellen ist, daß das Gesetz kein angemessenes zusätzliches Instrumentarium enthält, um die größeren Gestaltungsmöglichkeiten der Exekutive im Vollzug kontrollierend begleiten und notfalls eingreifen zu können. Zweifellos ist der einzelne Berichterstatter stärker gefordert. Er muß entscheiden, ob überhaupt, wo und in welchem Umfang im Verwaltungsbereich seines Einzeletats die Flexibilisierungsregelungen angewandt werden können. Stimmt der Berichterstatter der Flexibilisierung für seinen Etat zu, ist er gefordert, den Vollzug zu beobachten und, falls nötig, zu korrigieren. Es bleibt abzuwarten, ob die Ressorts ihre jeweiligen Absichten zeitnah offenlegen. Es empfiehlt sich, ein System regelmäßiger Berichterstattergespräche zu institutionalisieren. Für die Kolleginnen und Kollegen in den Landtagen, die das Berichterstattersystem gar nicht kennen, bedeutet diese Neuordnung, daß sie erst ein solches System einrichten müssen, um eine effiziente Begleitung überhaupt zu ermöglichen. Viertens. Zum Modernisierungsumfang: Alle Sachverständigen waren der Auffassung, es handle sich bei dem vorgelegten Gesetz lediglich um geringfügige Änderungen im Haushaltsrecht, eine echte Modernisierung sei dies nicht. Diese Bewertung teilt die SPD-Fraktion. Wie der Bundesrat haben wir gefordert, eine grundlegende Neuorientierung hin zur Budgetierung als Kann-Bestimmung gesetzlich abzusichern. Wir wollen ein modernes Haushaltsrecht, das denjenigen, die dies wollen, die Einführung der Budgetierung erlaubt. Wir wollen eine leistungsbezogene Planaufstellung und -bewirtschaftung ermöglichen. Als Endstufe soll eine leistungsbezogene Mittelzuteilung möglich sein, die anstelle der bisherigen ausgabeorientierten Steuerung eine zielbezogene Steuerung vorsieht. Um das Budgetrecht der Parlamente dabei zu sichern, sind geeignete Informations- und Steuerungsinstrumente zu entwickeln, z. B. eine regelmäßige Berichtspflicht auf der Grundlage eines betriebswirtschaftlich orientierten Controlling-Verfahrens mit Informationen aus der Kosten- und Leistungsrechnung. Ferner forderten wir in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, in einer Kann-Regelung die Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung des Handelsgesetzbuches zu ermöglichen. Die doppelte kaufmännische Buchführung erlaubt den lückenlosen Ausweis der aktuellen Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten und der Forderungen aufgrund einer kontinuierlichen Ergebnisrechnung, so daß eine zuverlässige Beurteilung der Finanzlage und des Werteverzehrs möglich wird. Dies ist insbesondere wichtig für den Einsatz in wirtschaftsnahen Verwaltungsbereichen wie z. B. Hafenbetrieben, Forstämtern oder Katasterverwaltungen. Dabei ist zweifellos wichtig, parallel dazu die Rechtslegung einschließlich Haushaltsrechnung nach kameralen Gesichtspunkten zu gewährleisten, um die Aufstellung bundeseinheitlicher Finanzstatistiken zu ermöglichen. Die Bundesregierung sperrt sich gegen diese echte Modernisierung des Haushaltsrechts, die Koalition hat unsere entsprechenden Änderungsvorschläge im Haushaltsausschuß abgelehnt. Ihre Argumente überzeugen dabei nicht - zumal sich in der öffentlichen Anhörung etliche der Sachverständigen entschieden für diese weitergehende Modernisierung ausgesprochen haben und nicht einer sich dagegen gewandt hat. Um es zu betonen: Es handelt sich um KannBestimmungen, die Möglichkeiten erschließen, die einige Länder unbedingt nutzen wollen. Wieso will ihnen die Bundesregierung dies verwehren? Fünftens. Zum Reformbedarf im Haushaltsrecht: Das Haushaltsrecht bedarf nicht nur mit Blick auf Flexibilisierung und Budgetierung der Modernisierung, auch andere Bereiche sind dringend überarbeitungsbedürftig. Ich erinnere an die überfällige Neuregelung zu den Restkreditermächtigungen. Zum Haushaltsgesetz 1997 hatten wir Änderungsvorschläge dazu unterbreitet, die der Neigung des Finanzministers, sich über Beschlüsse des Parlaments hinwegzusetzen, Einhalt gebieten sollten. Die Koalition hat die Vorschläge damals abgelehnt. Wir haben das Problem dem Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung vorgelegt, und auch der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht eine Regelungsänderung hinsichtlich der Restkreditermächtigungen gefordert. Diese Koalition ist leider unfähig - entgegen öffentlichen Äußerungen der F.D.P. -, hier das Richtige zu tun. Ich erinnere ferner an die von uns ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegte Regelung für überplanmäßige Ausgaben. Es kann nicht mit dem Budgetrecht des Parlaments vereinbar sein, wenn es bei milliardenschweren Mehrausgaben nur deshalb keines Nachtragshaushalts bedarf, weil sie auf Rechtsverpflichtungen beruhen. Immerhin beruhen 90 v. H. aller Ausgaben auf Rechtsverpflichtungen. Es kann nicht angehen, daß das Parlament nur in dem Restbereich der Ausgaben gefragt werden muß. Im Klartext: Es ist absurd, daß bei einer 20-Millionen-DM-Mehrausgabe bei einem Titel in diesem Restbereich ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden muß, bei einer tausendmal größeren Mehrausgabe in dem anderen Bereich aber nicht. Ein weiterer Punkt ist die vom Bundesverfassungsgericht in dem Urteil von 1989 zu Art. 115 GG geforderte sachgerechte Abgrenzung der Investitionsausgaben. Auch in diesem Punkt hat die Bundesregierung sich bislang der entsprechenden Änderung des Haushaltsrechts entzogen. Es kann doch nicht sachgerecht sein, wenn z. B. jetzt fällige Zahlungen auf Grund von notleidend gewordenen Ausfuhrgarantien nach geltendem Haushaltsrecht als Investitionen eingestuft werden. Die jetzigen Zahlungen stellen mit Sicherheit keine Investitionen, d. h. keine Mehrung des Kapitalstocks unserer Volkswirtschaft dar, werden aber gleichwohl nach dem Haushaltsrecht als Investitionen eingestuft. Das ist doch widersinnig. Ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf enthält nur halbherzige Ansätze und erfüllt bei weitem nicht den Reformbedarf im haushaltsrechtlichen Bereich. Angesichts der nicht weit genug gehenden Modernisierung des Haushaltsrechts sowie der Untätigkeit der Regierung und der Koalition hinsichtlich des Änderungsbedarfs in anderen Bereichen des Haushaltsrechts enthält sich die Fraktion der SPD bei der Abstimmung zum Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 717. Sitzung am 17. Oktober 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe - Drittes Gesetz zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (3. Statistikbereinigungsgesetz -3. StatBerG) - Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) - Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz - KindRG) - Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Dezember 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Barbados über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 13. September 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Februar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 21. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Honduras über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 11. August 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Abkommen vom 29. September 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Oktober 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 11. September 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 28. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 3. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Januar 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung Hongkongs zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag gemäß § 5 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz (BStatG) für die Jahre 1995 und 1996 - Drucksachen 13/7390, 13/7700 Nr. 1.2 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/7867 Nr. 1.8 Innenausschuß Drucksache 13/7959 Nr. 1.2 Drucksache 13/8106 Nr. 1.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.22 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7959 Nr. 2.1 Drucksache 13/7959 Nr. 2.3 Drucksache 13/8269 Nr. 1.4 Drucksache 13/8269 Nr. 1.6 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/7959 Nr. 1.6 Drucksache 13/8106 Nr. 2.28 Drucksache 13/8508 Nr. 2.32 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/8106 Nr. 2.20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uta Titze-Stecher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade zum Herrn Präsidenten bemerkt: Das Thema ist so trocken, es hat den Charme eines Karnickels. Sie werden verstehen: Angesichts der Bedeutung des Gesetzentwurfes, der ja gravierende Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft von Bund, Ländern und Kommunen hat, ist es schon gerechtfertigt, sich damit seriös auseinanderzusetzen.
    Wie der Kollege Austermann eben sagte, hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 24. September eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern - kurz: Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz; so heißt das Ungetüm - durchgeführt. Dabei haben alle Sachverständigen natürlich die Notwendigkeit einer Überprüfung des Haushaltsrechts mit dem Ziel, einen Beitrag für eine effektivere und leistungsfähigere Verwaltung zu erbringen, betont. Allerdings solle damit keine Beeinträchtigung des parlamentarischen Budgetrechts verbunden sein, und die Vergleichbarkeit öffentlicher Haushalte solle gewahrt bleiben. Auch diese Punkte sind vom Vorredner bereits genannt worden.
    Ferner sagten die Sachverständigen, konkrete Informations-, Rechnungslegungs- und Steuerungsinstrumente beim Haushaltsvollzug seien dabei ebenso zu entwickeln wie die im Gesetzentwurf angebotenen Instrumente der Flexibilisierung der öffentlichen Haushaltswirtschaft. Auf diesen Komplex wird der Kollege Diller im Anschluß genauer und im Detail eingehen.
    Ich will mich im Zusammenhang mit der Diskussion des Gesetzentwurfs auf den Art. 2 - „Änderung der Bundeshaushaltsordnung" - und dort auf die Nr. 16, die sich mit dem § 100 der Bundeshaushaltsordnung, den Prüfungsämtern, befaßt - es handelt sich also um den Komplex der externen Finanzkontrolle - beschränken.
    In der Bundesrepublik Deutschland haben sich zwei unterschiedliche Formen der externen Finanzkontrolle herausgebildet, die zweistufige und die einstufige. Beim Bund und bei einigen Ländern wird die Arbeit der Rechnungshöfe durch Vorprüfungsstellen vorbereitet und unterstützt. Diese sind fachlich und dienstrechtlich jedoch den Behörden zugeordnet, bei denen sie eingerichtet sind. Das ist die zweistufige Finanzkontrolle. In elf Bundesländern aber nehmen die Rechnungshöfe die Prüfungen bereits alleine vor oder übertragen sie ihnen nachgeordneten Prüfungsämtern. Diese Form der Finanzkontrolle nennen wir einstufig. Mit den unterschiedlichen Formen der externen Finanzkontrolle haben sich in der Vergangenheit bereits verschiedentlich parlamentarische Gremien befaßt. Sie haben auch versucht, durch bestimmte Maßnahmen die Probleme in den Griff zu bekommen. Langer Rede kurzer Sinn: Die Ergebnisse sind mager. Deswegen soll jetzt mit der Neuordnung der externen Finanzkontrolle alles anders werden.
    An Stelle der bisher vorhandenen Vorprüfungsstellen bei Bundesinstitutionen, bei Ländern und bei kommunalen Gebietskörperschaften sollen jetzt dem Bundesrechnungshof nachgeordnete Prüfungsämter eingerichtet werden, die seiner Dienst- und Fachaufsicht unterliegen. Das finden wir in Ordnung, und wir begrüßen, daß aus der zweistufigen eine einstufige Finanzkontrolle wird.

    (Vorsitz : Vizepräsident Hans-Ulrich Klose)

    Insbesondere soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, erstens den Prüfungsstoff nach einheitlichen Standards und rationell zu bewältigen, zweitens die Qualifikation des Personals zu verbessern und drittens effizientere Prüfungsmethoden anzuwenden.

    Uta Titze-Stecher
    Wir meinen, daß dadurch auch insgesamt eine wirksamere Budgetkontrolle geschaffen wird und das Parlament umfassender informiert werden kann.
    Das sind Forderungen, die auch bei der öffentlichen Sachverständigenanhörung erhoben worden sind, die eindringlich angemahnt wurden.
    Ein Teil der Länder hat diesen Weg bereits mit Erfolg und durchweg positiven Ergebnissen beschritten. Deswegen sprechen acht Gründe für die Einführung der einstufigen Finanzkontrolle.
    Erstens. Die organisatorische Zuordnung der Prüfungsämter zum Bundesrechnungshof verstärkt die Unabhängigkeit dieser Kontrolle.
    Zweitens. Die verwaltungsinterne Kontrolle und die externe Finanzkontrolle werden eindeutig abgegrenzt.
    Drittens. Der Bundesrechnungshof kann das Personal seinen spezifischen Anforderungen entsprechend selbst einstellen.
    Viertens. Die Unterstellung der Prüfer unter die Dienstaufsicht des BRH schafft die notwendige Distanz zu den zu prüfenden Einrichtungen, stärkt die kritische Haltung und vermeidet Interessenkonflikte, die in der Vergangenheit ab und an vorgekommen sind.
    Fünftens. Die Zusammenfassung der vielfach zu kleinen Arbeitseinheiten bei den Vorprüfungsstellen zu leistungsfähigeren Organisationseinheiten in den Prüfungsämtern ermöglicht, ressortübergreifend, fachlich spezialisiert und wirtschaftlich - worauf wir als Haushälter immer Wert legen - zu prüfen.
    Sechstens. Der hohe personelle Aufwand bei Steuerung und Koordinierung der Vorprüfungstätigkeit sowohl bei den Vorprüfungsstellen selbst als auch beim Bundesrechnungshof, hervorgerufen durch die Verteilung auf Vorprüfungsstellen, auf eine Vielzahl von Behörden, wird verringert. Das Stichwort „schlanker Staat" wurde auch vom Vorredner genannt.
    Siebtens. Effizienz und Effektivität der Prüfungen werden verbessert. Eine vom Bundesrechnungshof selbst durchgeführte Analyse der Aufgabenwahrnehmung der Vorprüfungsstellen, und zwar nur in der unmittelbaren Bundesverwaltung einschließlich Sondervermögen, hat nämlich gezeigt, daß in einem erheblichen Umfang einzelfallbezogene, vorwiegend belegabhängige Prüfungen unter förmlichen und rechnerischen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Dazu kann ich nur sagen: Da stehen Aufwand und Ergebnis wirklich nicht in einem angemessenen Verhältnis, das auch das Bundesverfassungsgericht bei Verwaltungsaufgaben verlangt.
    Achtens. Durch die Flexibilität der Aufgabenzuweisungen, durch die Verteilung der Leitungs- und Steueraufgaben innerhalb der externen Finanzkontrolle und durch die gezieltere Aus- und Fortbildung werden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, deren Ausmaß immer mehr zunimmt, insbesondere aber
    Querschnitts- und Organisationsprüfungen verstärkt ermöglicht.
    Mit der Neuordnung werden die bisher in der unmittelbaren Bundesverwaltung einschließlich Sondervermögen vorhandenen 75 Vorprüfungsstellen aufgelöst und der für die bisherigen Aufgaben zur Verfügung stehende Stellenbestand von 1500 Stellen um 600 auf 900 vermindert.
    Für die Steuerung der Prüfungsämter durch den BRH sowie für die bislang von den Vorprüfungsstellen der Länder und Kommunen wahrgenommenen Aufgaben ist allerdings eine Personalkapazität in der Größenordnung von 150 Stellen vorgesehen, so daß die Neuordnung zu einer Nettoeinsparung von zirka 450 Stellen führen wird.
    Bei den Beratungen hat sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages dafür ausgesprochen, daß die Stellen in den Prüfungsämtern grundsätzlich mit Personal der Vorprüfungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung besetzt werden sollen. Nur dann, wenn der Personalbedarf für die Prüfungsbereiche, die bisher von den Ländern und Kommunen vorgeprüft worden sind, nicht aus der unmittelbaren Bundesverwaltung gedeckt werden kann, können Planstellen mit Bediensteten aus den Vorprüfungsstellen der Kommunen, Gebietskörperschaften und Länder in der Größenordnung bis zu den genannten 150 Stellen besetzt werden.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Darauf werden wir achten!)

    - Da hättest du als Kollege eigentlich klatschen müssen.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Das habe ich hiermit getan!)

    - Bei mir nicht.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Der Zuruf war als Beifall gemeint!)

    Nach unserer Kenntnis hat der größte Teil der Bewerber aus den Vorprüfungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung bereits eine Übernahmezusage erhalten. Bei der Festlegung der Standorte der neuen Prüfungsämter wird aus wirtschaftlichen Gründen auf geeignete Liegenschaften des Bundes zurückgegriffen, was wir natürlich begrüßen.
    Bei gründlicher Durchsicht der Vorlage zur Neuordnung der externen Finanzkontrolle bleiben ein paar offene Fragen, die ich hier jetzt stellen werde und die in der Bereinigungssitzung Mitte November hoffentlich beantwortet werden können.
    Erstens. Die Neuordnung ist in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundeshaushalts 1998 noch nicht eingearbeitet. Es ist nicht ganz klar, wie viele Stellen welcher Wertigkeit auf Grund der Auflösung der Vorprüfungsstellen in welchen Einzelplänen wann entfallen sollen. Nun weiß der In-

    Uta Titze-Stecher
    sider, daß in der Bereinigungssitzung insbesondere die Personalfragen gelöst werden. Ich erhoffe mir dort Antworten auf meine Fragen.
    Zweitens. Gemäß Anlage 8 der Vorlage soll die Neuordnung der Finanzkontrolle eine Einsparung bei den Personalkosten von 42 Millionen DM erbringen. Im Entwurf des Bundeshaushaltes sind hingegen in dem neuen Kapitel 20 03 - die genannten Prüfungsämter des Bundes - globale Mehrausgaben von 15 Millionen DM ausgewiesen.
    Drittens. Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, von den eingesparten 450 Stellen den Ressorts 180 Stellen für den Aufbau interner Controlling-Einrichtungen zur Unterstützung der Leitungsfunktion zur Verfügung zu stellen. So weit, so gut. Die Frage ist, wie dieser geplante Aufgaben- und Personalzuwachs begründet wird.
    Viertens. Unklar ist in Anlage 8, ob in den Einsparungsbetrag von 42 Millionen DM die Kosten für die 180 genannten Stellen bereits eingerechnet sind.
    Fünftens. Unklar ist auch, wieso in Anlage 8 von Gesamtpersonalkosten nach der Neuordnung von 101 Millionen DM die Rede ist, auf der letzten Seite der Vorlage allerdings von Personalkosten in Höhe von 119 Millionen DM. Dieser Widerspruch müßte aufgelöst werden.
    Sechstens. Es findet sich keine Aussage dazu, welche Übergangszeit die Umorganisation benötigt und welche Kosten damit verbunden sind.

    (Jörg Tauss [SPD]: Das wissen die selbst nicht!)

    - Wir müssen dies aber zumindest ungefähr wissen, damit wir der Sache zustimmen können.
    Siebtens. Ob die in Anlage 5 dargestellte Aufbauorganisation und Personalausstattung der neuen Prüfungsämter aufgabengerecht ist, entzieht sich meiner Beurteilungsmöglichkeit. Dazu müßte der Bundesrechnungshof Ausführungen machen.
    Eine letzte Bemerkung: Die Neuorganisation der externen Finanzkontrolle soll laut Gesetzentwurf der Bundesregierung nach Abschluß der Umstrukturierung Einsparungen für den Bundeshaushalt in Höhe von rund 35 Millionen DM pro Jahr und für die Haushalte von Ländern und Kommunen von rund 20 Millionen DM pro Jahr erbringen. Bei solchen Aussichten muß ein Haushälter ja sagen, vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Weil sie in diesem Fall stimmen und in Ordnung sind, stimmt die SPD diesem Punkt des Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetzes zu.

    (Beifall bei der SPD und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Metzger, Bündnis 90/Die Grünen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oswald Metzger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses dröge Thema ist eines, das die Wirklichkeit unseres Gemeinwesens viel stärker bestimmt, als es der Aufmerksamkeit hier im Plenum und der Aufmerksamkeit weit darüber hinaus entspricht.
    Wir haben ein Instrumentarium der staatlichen Buchhaltung, das aus dem 19. Jahrhundert stammt und dessen gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise auf der Wirtschaftspolitik der 60er Jahre basiert, weil mit der Finanzreform des Jahres 1969 die gesamtwirtschaftliche Ausrichtung Teil der staatlichen Buchhaltung wurde.
    Wir brauchen aber Instrumente, die Begriffe wie Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Leistungsrechnung, Darstellung der Vermögensverschiebungen der staatlichen Ebenen auch in die Zukunft hinein korrekt abbilden. All diese Anforderungen erfüllt der Regierungsentwurf nicht.
    Die Koalition und die Regierung haben einen langen Anlauf genommen - und sich dann mit einem marginalen Trippelschrittchen bewegt. Sie kriechen förmlich im Schneckentempo der Entwicklung nach, die bei den Kommunen in Deutschland bereits sehr viel stärker zu wirtschaftlichkeitsorientierten Modellen und Konzepten geführt hat.
    Eines muß man klar sagen: In Zeiten knapper Kassen muß der Staat auch seine technischen Instrumentarien modifizieren, damit jede öffentliche Mark auch tatsächlich sinnvoll ausgegeben wird und trotzdem die parlamentarische Kontrolle gewährleistet ist.
    Die Entmachtung der Parlamente zeigt sich ganz deutlich daran - diese Erfahrung macht die Koalition, wenn sie an die laufende Haushaltslochdiskussion und die entsprechenden Debatten der letzten Jahre denkt -, daß oft selbst die Koalitionshaushälter innerhalb von wenigen Tagen im Schweinsgalopp Haushaltsentwürfe der Regierung nachbessern müssen, weil das Berichtswesen, mit dem das Parlament über die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung des Staates auf dem laufenden gehalten wird, nicht mehr funktioniert. Sie werden an diese Aussage spätestens in der Bereinigungssitzung am 12. und 13. November 1997 denken, wenn - ein bzw. zwei Tage nach der Steuerschätzung - wieder einmal ein Bundeshaushalt in ganz erheblichem Volumen verändert wird.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Verdirb uns doch nicht das Wochenende!)

    Die Fraktion der Grünen hat - nur um unter Beweis zu stellen, wie ein globalerer Ansatz in der Grundorientierung aussieht - einen Antrag eingebracht, der dem Problem deshalb Rechnung trägt, weil wir sagen: Ohne eine Bund-Länder-Kommission, ohne eine große Finanzreform wie in den 60er Jahren wird alles, was jetzt versucht wird, ohne eine Veränderung von Grundsätzen nur eine kleine Marginalie sein.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


    Oswald Metzger
    Um ein paar Details zu nennen: Die Kosten- und Leistungsrechnung, die im Regierungsentwurf steht, ist mit einer Kann-Bestimmung und einer zusätzlichen Einschränkung versehen. „In geeigneten Bereichen" soll eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden.
    Ohne die vorherige Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung wird bei überjähriger Buchung von Ausgaben überhaupt nicht erkennbar, ob damit Lasten nur in die Zukunft verschoben werden oder ob Wirtschaftlichkeit tatsächlich zu Einsparungen im laufenden Haushaltsjahr führt, und zwar zu einer nachhaltigen Einsparung auch über den Tageshorizont hinaus.
    Deshalb sagen wir Grünen in unserem Konzept: Ohne eine Kosten- und Leistungsrechnung quer durch alle Haushaltsbereiche, die zu doppelter kaufmännischer Buchführung führt - weg von der Kameralistik -, werden wir genau diese Transparenz und Voraussetzung nicht hinbekommen. Dazu gehört natürlich auch, daß man Kennziffern für die Leistungsfähigkeit von bestimmten Verwaltungsbereichen entwickelt, um die Vergleichbarkeit von „Produkten", die die öffentliche Verwaltung herstellt, zu ermöglichen.
    Dann kann man Rankinglisten erstellen, auf denen man sieht, daß eine Leistungsabteilung im Finanzministerium vielleicht effizienter arbeitet als eine im Innenministerium. Auch das ist eine Anreizwirkung für die Beschäftigten im öffentlichen Sektor.
    Wenn man vom schlanken Staat spricht, dann hat immer die Vorstellung im Hinterkopf zu sein, daß die öffentliche Hand ihre Leistungen mit möglichst geringem Einsatz möglichst wirksam erbringt. Das nenne ich Wirtschaftlichkeit. Dazu gehört aber auch, daß das Parlament - hier reden wir für das Parlament und nicht für die Exekutive - Kontrollbefugnisse erhält, die über das hinausgehen, was das heutige Haushaltsrecht auszeichnet.
    Wir brauchen also ein Berichtswesen, das den Abgeordneten aus dem Haushaltsbereich, aber auch dem Parlament insgesamt zeitnahe Berichte über die Steuerung der einzelnen Haushaltsbereiche zufließen läßt, so daß man auf Grund des parlamentarischen Kontrollrechts sofort reagieren kann, wenn Entwicklungen aus dem Ruder laufen.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

    Dazu muß man sich auch der Datenverarbeitung zeitgemäß bedienen. Ich könnte mir idealtypisch vorstellen, daß künftig online die Berichte, die aus den einzelnen Ressorts des BMF zusammenlaufen, von den Abgeordneten in ihren Büros abrufbar sind und die politische Kontrolle dadurch anders ausgeübt wird als heutzutage.
    Genauso muß dem Rechnungshof als natürlichem Partner des Parlaments durch die Haushaltsrechtsänderung eine wesentlich stärkere Rolle zukommen, damit wir Parlamentarier den Rechnungshof nicht nur - wie heute noch überwiegend - als Kontrolleur im Nachgang begreifen, sondern auch als Institution,
    die zeitnah Wirtschaftlichkeitsanalysen erstellt, um tatsächlich gegenzuchecken, was uns die Regierung mit ihrem Kostenansatz in ihren Gesetzentwürfen vorlegt.
    Alles in allem muß man deutlich feststellen, daß auch das, was der Bundesfinanzminster gestern aus anderen Gründen mit seiner Haushaltssperre verfügt hat, unter Beweis stellt, daß unser Haushaltsrecht so intransparent und ineffizient ist, daß der Minister zwei Monate vor Ablauf eines Jahres in Zeiten, in denen versucht wurde, die Haushalte über die Jahre hinweg abzuschmelzen, glaubt, noch 1 Milliarde DM aus den Ausgabeansätzen im sächlichen Verwaltungsbereich herausbringen zu können.
    Das zeigt natürlich, daß das Dezemberfieber zwar häufig überschätzt wird, daß es trotzdem in der Verwaltung faktisch grassiert. Um das alles abzustellen und einen Entwurf vorzulegen, der tatsächlich langfristig einen effizienten Mittelverbrauch im öffentlichen Bereich sicherstellt, sind wir der Auffassung, daß dieser Schritt ein zu geringer ist, als daß er die Zustimmung unserer Fraktion findet. Denn er führt im Ergebnis nur dazu, daß die Verwaltung Freiräume bekommt und die parlamentarische Kontrolle unter den Tisch fällt. Dieser Gesetzentwurf ist nur dem Diktat der knappen Kassen geschuldet, weil Waigel eine Hauskollekte in den Ressorts in Höhe von sage und schreibe 350 Millionen DM - 350 Millionen DM; man verspricht sich gern, weil im Finanzbereich meistens nur von Milliarden die Rede ist - einsammeln wollte.
    Wenn das Einsparen von 350 Millionen DM die ganze Effizienzrendite dieser Operation ist, dann zeigt das, wie kläglich der Versuch war, den die Regierung hier gestartet hat.
    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)