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Metadaten
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    539. KloseDr.: 1
    540. Hans-Hinrich: 1
    541. Knaape: 1
    542. KolbowFritz: 1
    543. Körper: 1
    544. Nicolette: 1
    545. Kressl: 1
    546. Kröning: 1
    547. Krüger: 1
    548. Kubatschka: 1
    549. Eckart: 1
    550. Kuhlwein: 1
    551. Helga: 1
    552. Kühn-Mengel: 1
    553. Konrad: 1
    554. Kunick: 1
    555. Labsch: 1
    556. LangeDetlev: 1
    557. Larcher: 1
    558. Waltraud: 1
    559. Lehn: 1
    560. Robert: 1
    561. Leidinger: 1
    562. LeonhardKlaus: 1
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    564. Herbert: 1
    565. Meißner: 1
    566. MertensDr.: 1
    567. Siegmar: 1
    568. MosdorfMichael: 1
    569. Doris: 1
    570. Odendahl: 1
    571. Oesinghaus: 1
    572. Leyla: 1
    573. OnurManfred: 1
    574. OpelAdolf: 1
    575. Ostertag: 1
    576. PalisAlbrecht: 1
    577. Papenroth: 1
    578. Willfried: 1
    579. Penner: 1
    580. Pfaff: 1
    581. Pfannenstein: 1
    582. Eckhart: 1
    583. Pick: 1
    584. PoßRudolf: 1
    585. PurpsKarin: 1
    586. Rehbock-Zureich: 1
    587. ReuterDr.: 1
    588. Edelbert: 1
    589. RixeReinhold: 1
    590. Robbe: 1
    591. RübenkönigDr.: 1
    592. Hansjörg: 1
    593. Gudrun: 1
    594. Schaich-Walch: 1
    595. ScharpingBernd: 1
    596. ScheelenSiegfried: 1
    597. Scheffler: 1
    598. SchilyDieter: 1
    599. SchlotenGünter: 1
    600. Schluckebier: 1
    601. Schmidbauer: 1
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    603. SchölerOttmar: 1
    604. Schreiner: 1
    605. SchröterDr.: 1
    606. Mathias: 1
    607. Schubert: 1
    608. Richard: 1
    609. Schuhmann: 1
    610. Schulte: 1
    611. R.: 1
    612. Schuster: 1
    613. Schütz: 1
    614. SeidenthalLisa: 1
    615. SeusterErika: 1
    616. SimmDr.: 1
    617. Sigrid: 1
    618. Skarpelis-SperkDr.: 1
    619. Cornelie: 1
    620. Sonntag-Wolgast: 1
    621. Wieland: 1
    622. SorgeWolfgang: 1
    623. Spanier: 1
    624. Sperling: 1
    625. Jörg-Otto: 1
    626. SpillerAntje-Marie: 1
    627. Steen: 1
    628. StieglerDr.: 1
    629. StruckJoachim: 1
    630. TappeJörg: 1
    631. TaussDr.: 1
    632. Teichmann: 1
    633. Margitta: 1
    634. TerborgJella: 1
    635. TeuchnerDr.: 1
    636. Gerald: 1
    637. Thalheim: 1
    638. ThönnesUta: 1
    639. Titze-Stecher: 1
    640. Adelheid: 1
    641. Tröscher: 1
    642. Hans-Eberhard: 1
    643. Urbaniak: 1
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    645. Verheugen: 1
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    674. ZumkleyVizepräsident: 1
    675. HirschBÜNDNIS: 1
    676. 90: 1
    677. /: 1
    678. DIE: 1
    679. GRÜNENGila: 1
    680. Altmann: 1
    681. Beer: 1
    682. Matthias: 1
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    688. Uschi: 1
    689. EidAndrea: 1
    690. Hermenau: 1
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    692. Höfken: 1
    693. Michaele: 1
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    695. Manuel: 1
    696. Kiper: 1
    697. Knoche: 1
    698. Steffi: 1
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    700. LippeltOswald: 1
    701. Metzger: 1
    702. Kerstin: 1
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    704. Nitsch: 1
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    708. Halo: 1
    709. Saibold: 1
    710. ScheelIrmingard: 1
    711. Schewe-Gerigk: 1
    712. Albert: 1
    713. SchönbergerWerner: 1
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    715. Such: 1
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    719. PDSWolfgang: 1
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    722. BlässMaritta: 1
    723. BöttcherEva: 1
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    726. ElmDr.: 1
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    731. Gysi: 1
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    745. Heidemarie: 1
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    747. Maleuda: 1
    748. Rössel: 1
    749. Christina: 1
    750. Schenk: 1
    751. Tippach: 1
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    753. WarnickDr.: 1
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    755. ZwerenzFraktionslosKurt: 1
    756. EnthaltenSPDDr.: 1
    757. JensEntschuldigt: 1
    758. wegen: 1
    759. Übernahme: 1
    760. einer: 1
    761. Verpflichtung: 1
    762. im: 1
    763. Rahmen: 1
    764. ihrer: 1
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    769. des: 1
    770. Europarates: 1
    771. WEU,: 1
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    773. OSZE: 1
    774. oder: 1
    775. IPUAbgeordnete(r)Behrendt,: 1
    776. SPD: 1
    777. Siebert,: 1
    778. CDU/CSUNun: 1
    779. Abgeordneten: 1
    780. Titze-Stecher.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. Oktober 1997 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung ..... 18165 A Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksachen 13/8704, 13/8869, 13/8873) . . . 18165 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Entlastung der Versicherten und der Unternehmen von Lohnzusatzkosten (Drucksachen 13/8042, 13/8863, 13/8874) . 18165 B Andreas Storm CDU/CSU 18165 D Rudolf Dreßler SPD 18167 D Andreas Storm CDU/CSU . . 18171B, 18172 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18172 D Dr. Gisela Babel F.D.P 18174 B Dr. Barbara Höll PDS 18175 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18176 C Peter Rauen CDU/CSU 18178 B Namentliche Abstimmungen . . 18180A, 18182 C Ergebnisse 18180B, 18186 A Tagesordnungspunkt 18: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern (Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz) (Drucksachen 13/8293, 13/ 8875) 18182 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Oswald Metzger, Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine umfassende Haushalts- und Finanzreform: Transparenz, Wirtschaftlichkeit und parlamentarische Kontrolle (Drucksachen 13/8472, 13/8876) 18183 A Dietrich Austermann CDU/CSU 18183 B, 18195 C Uta Titze-Stecher SPD 18188 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18190 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 18191 D Dr. Christa Luft PDS 18193 B Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 18194 C Karl Diller SPD 18195 A Karl Diller SPD 18195 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/8447, 13/ 8882, 13/8887) 18196 D Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 38 des Grundgesetzes (Drucksache 13/3519) . . . . 18197 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 13/3520) . 18197 B c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 13/3523) . 18197 C d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 13/3521) 18197 C Dr. Gregor Gysi PDS 18197 D, 18204 C Michael Teiser CDU/CSU 18199 A Dieter Wiefelspütz SPD 18200 B Dr. Gregor Gysi PDS 18201 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18202 A Dieter Wiefelspütz SPD 18202 D Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18203 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten . 18204 D Dr. Gregor Gysi PDS 18205 A Friedhelm Ost CDU/CSU 18206 A Hans Martin Bury SPD 18207 A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18208 A Rainer Funke F D P. 18208 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 18209 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 18210 D Wolgang Steiger CDU/CSU 18211 D Bernd Scheelen SPD 18212 D Nächste Sitzung 18213 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18214* A Anlage 2 Nachträglich zu Protoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (200. Sitzung am 30. Oktober 1997) (Große Anfrage: Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln) Editha Limbach CDU/CSU 18214* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (a - HaushaltsrechtFortentwicklungsgesetz, b - Antrag; Für eine umfassende Haushalts- und Finanzreform; Transparenz, Wirtschaftlichkeit und parlamentarische Kontrolle) Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 18215* B Karl Diller SPD 18216* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 18218* A 201. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker-Inglau, Ingrid SPD 31. 10. 97 Behrendt, Wolfgang SPD 31. 10. 97 * Blunck, Lilo SPD 31. 10. 97 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 31. 10. 97 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 31. 10. 97 Frick, Gisela F.D.P. 31. 10. 97 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 31. 10. 97 Dr. Fuchs, Ruth PDS 31. 10. 97 Geiger, Michaela CDU/CSU 31. 10. 97 Günther (Plauen), F.D.P. 31. 10. 97 Joachim Hanewinckel, Christel SPD 31. 10. 97 Heistermann, Dieter SPD 31. 10. 97 Hempelmann, Rolf SPD 31. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 31. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 31. 10. 97 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 31. 10. 97 Hovermann, Eike SPD 31. 10. 97 von Klaeden, Eckart CDU/CSU 31. 10. 97 Klemmer, Siegrun SPD 31. 10. 97 Dr. Küster, Uwe SPD 31. 10. 97 Kurzhals, Christine SPD 31. 10. 97 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 31. 10. 97 Lotz, Erika SPD 31. 10. 97 Mante, Winfried SPD 31. 10. 97 Marx, Dorle SPD 31. 10. 97 Dr. Mayer CDU/CSU 31. 10. 97 (Siegertsbrunn), Martin Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 31. 10. 97 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 31. 10. 97 Reschke, Otto SPD 31. 10. 97 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 31. 10. 97 Rupprecht, Marlene SPD 31. 10. 97 Dr. Scheer, Hermann SPD 31. 10. 97 * Schild, Horst SPD 31. 10. 97 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 31. 10. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 31. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 31. 10. 97 Reinhard Schwanitz, Rolf SPD 31. 10. 97 Sielaff, Horst SPD 31. 10. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Singer, Johannes SPD 31. 10. 97 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 31. 10. 97 Thierse, Wolfgang SPD 31. 10. 97 Vosen, Josef SPD 31. 10. 97 Graf von Waldburg-Zeil, CDU/CSU 31. 10. 97 Alois Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 31. 10. 97 Weißgerber, Gunter SPD 31. 10. 97 Zeitlmann, Wolfgang CDU/CSU 31. 10. 97 *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU Abgeordnete(r) Behrendt, Wolfgang SPD Hornung, Siegfried CDU/CSU Dr. Scheer, Hermann SPD Siebert, Bernd CDU/CSU Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (200. Sitzung am 30. Oktober 1997, Seite 18143 A) (Große Anfrage: Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln) Editha Limbach (CDU/CSU): Zunächst möchte ich der Bundesregierung für die ausführliche Antwort zur Großen Anfrage „Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln" herzlich danken. Diese Antworten bilden nämlich eine gute Grundlage für die Beratungen, die zu diesem Thema im Gesundheitsausschuß des Bundestags noch stattfinden werden. Wir haben außerdem mit großem Interesse die Verhandlungen auf dem Symposium der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verfolgt, das kürzlich zu diesem Thema auf Anregung der Regierung in Berlin stattfand. Den Bericht über diese Tagung werden wir ebenfalls im Gesundheitsausschuß sorgfältig analysieren. Gerade weil das angesprochene Thema geeignet ist, die Menschen zu verunsichern und zu ängstigen, ist eine sehr sorgfältige und den vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz beachtende Dis- kussion ebenso notwendig wie jede Vermeidung von unsinniger Panikmache. So muß festgehalten werden - und das ist unter Fachleuten, aber auch im Gesundheitsausschuß weitgehend unstrittig -, daß in der Tierhaltung zu therapeutischen Zwecken auch der Einsatz von bestimmten Antibiotika als Tierarzneimittel durchaus sinnvoll sein kann, zumal auch Tierarzneimittel zugelassen sein müssen und den arzneirechtlichen Vorschriften unterliegen. Vor der Zulassung werden Tierarzneimittel, wie alle Arzneimittel, auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft. Auch nach der Zulassung wird weiter beobachtet, seit 1995 ist die Einrichtung von Pharmakovigilanzsystemen in allen Ländern der Europäischen Union Pflicht. Etwas weniger einfach ist die Antwort auf die Frage, ob bestimmte Antibiotika wegen ihrer Bedeutung in der Humanmedizin und möglicher Verstärkung der weltweit zu beobachtenden Entwicklung der Resistenzsituation gegenüber Antibiotika zurückgedrängt oder gar in der Tiermedizin ganz ausgeschlossen werden müssen. Und wie verhält es sich mit der Anwendung von antimikrobiellen Stoffen in der Tierhaltung z. B. als Futterzusatzstoff? Auch diesen Fragen werden wir im Gesundheitsausschuß unsere Aufmerksamkeit widmen. Ich gehe davon aus, daß wir in vielen Punkten hier keinen parteipolitischen Streit führen müssen, sondern gemeinsam zu guten Ergebnissen kommen können. Diese guten Ergebnisse werden aber in vielen Fällen nur wirksam werden, wenn wir auch international, vor allem auf EU-Ebene zu gemeinsamen Regelungen finden; dies müssen wir in unsere Überlegungen einbeziehen. So ist nach unserer Auffassung z. B. die Einführung eines Resistenz-Monitorings für Arzneimittel, wie es bereits in der Bundesrepublik existiert, auch auf europäischer Ebene mit Nachdruck anzustreben. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (a - Haushaltsrecht-Fortentwicklungsgesetz, b - Antrag: Für eine umfassende Haushalts- und Finanzreform: Transparenz, Wirtschaftlichkeit und parlamentarische Kontrolle) Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: 1. Schlanker Staat. Eine Herausforderung unserer Zeit ist die Verschlankung des Staates. Eine Staatsquote im Bereich von 50 Prozent läßt den Bürgern wenig Raum zur Entfaltung. Wir stehen vor der Aufgabe, hier eine Trendwende einzuleiten. 2. Haushaltsrecht auf dem Prüfstand. Wir haben dabei auch das Haushaltsrecht auf den Prüfstand gestellt und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Konsequenzen aus den Ergebnissen der Prüfung gezogen. Der Gesetzentwurf geht von folgenden Überlegungen aus: Die Effizienz der öffentlichen Verwaltung muß erhöht werden, wenn Deutschland im internationalen Wettbewerb bestehen will. Ein fortentwickeltes Haushaltsrecht ist dafür ein entscheidender Baustein. 3. Erfolgreiche Modellvorhaben. Wir haben das seit 1995 in der Bundesverwaltung durch Modellvorhaben erprobt. Übereinstimmendes Element ist, Anreize für einen effizienten Mitteleinsatz zu schaffen. Die Ergebnisse sind bisher positiv. 4. Umsetzung der Ergebnisse. Der Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen für die Umsetzung in der Breite. In der öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuß wurde die Richtigkeit unseres Weges bestätigt. 5. Eckpunkte des Gesetzentwurfs. Wesentliche Eckpunkte sind: Die Flexibilität der Haushaltswirtschaft wird durch eine Erweiterung der Deckungsfähigkeit erhöht. Das Jährlichkeitsprinzip wird durch eine Erweiterung der Übertragbarkeit zielgerechter angewandt. Der Grundsatz der Gesamtdeckung wird gelockert, um verstärkte Anreize zur Erzielung von Mehreinnahmen zu schaffen. Die Kosten- und Leistungsrechnung wird im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Bundeshaushaltsordnung verankert. Schließlich ist eine Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei allen finanzwirksamen Maßnahmen vorgesehen. 6. Sicherung des parlamentarischen Budgetrechts. Es gibt aber auch Stimmen aus dem parlamentarischen Bereich, die fürchten, das parlamentarische Budgetrecht könnte durch die angestrebte Flexibilisierung des Haushaltsrechts beeinträchtigt werden. Ich meine, der Gesetzentwurf trägt diesen berechtigten Sorgen Rechnung; denn mit dem Gesetzentwurf gehen wir einen mittleren Weg zwischen notwendiger Flexibilisierung und parlamentarischer Verantwortung und Kontrolle der Regierung. Durch die Verankerung der Kosten- und Leistungsrechnung und die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden die Möglichkeiten für eine ergebnisorientierte parlamentarische Budgetkontrolle gestärkt. Zusätzlich organisieren wir die externe Finanzkontrolle neu. Künftig werden die neuen Prüfungsämter unter der Leitung des Bundesrechnungshofes verstärkt die Wirtschaftlichkeit prüfen. Das neue Haushaltsgrundsätzegesetz ist ein Angebot für mehr Flexibilität an die Haushaltsgesetzgeber in Bund und Ländern. Es kommt darauf an, was Bund und Länder daraus machen. 7. Praktische Konsequenzen. Deshalb haben wir die Modellvorhaben im Bundesbereich eingehend bewertet und im Bundeshaushalt 1998 mit der Umsetzung begonnen. Die Verwaltungsausgaben sind in der Regel die Bereiche, die durch regelmäßig anfallende Ausgaben des Staatsverbrauchs geprägt sind. Dort setzen wir mit der Reform des Haushaltsrechts an. Es handelt sich hierbei um Ausgaben des Bundeshaushalts in Höhe von 27 Milliarden DM; dort sehen wir den Handlungsbedarf für den Bund. Bisher ist kennzeichnend eine detaillierte Festlegung aller Ausgaben. Bei einem Haushaltsvolumen von fast 500 Milliarden DM werden zum Teil Ausgaben für wenige tausend Mark verbindlich geregelt. Das Messen einer Behörde an ihren Ergebnissen gerät hierbei teilweise aus dem Blick. Das wollen wir ändern. Zukünftig werden wir verstärkt eine ergebnisorientierte Steuerung schaffen. Im politisch und zahlenmäßig wichtigen Bereich der Programmausgaben, wie zum Beispiel Wohnungsbau, Straßenbau, Verteidigung und Landwirtschaft und dem gesetzlich geregelten Sozialbereich werden die Ausgabenzwecke weiterhin die Einzelentscheidung und damit der Prioritätensetzung durch das Parlament unterliegen. Ein Volumen von mehreren Milliarden DM bei einer Reihe von Programmtiteln verdeutlicht, daß hier die Grenze der vertretbaren Flexibilität erreicht ist. Wenn wir unsere Aufgabe als Parlamentarier ernst nehmen, müssen wir diese Entscheidungen weiterhin selbst treffen. 8. Budgetierung. Lassen Sie mich zum Abschluß auf weitergehende Vorstellungen eingehen, die mit „Budgetierung" und „kaufmännische Buchführung" gekennzeichnet werden können. In der bisherigen politischen Diskussion wird immer wieder hervorgehoben, die Vorschläge seien doch viel moderner und effizienter als der vorliegende Entwurf. Vor solchen Instrumenten kann ich aber gerade vor dem Hintergrund des Budgetrechts des Parlaments nur dringend warnen. Eine dezentrale Verantwortung ist schon nach geltendem Haushaltsrecht zulässig. Im Bundesbereich liegt die Mittelbewirtschaftung bei den jeweiligen Dienststellen, zum großen Teil dezentral unter der Verantwortung der Beauftragten für den Haushalt, eine weitgehende dienststelleninterne Delegation ist möglich. Die vorgesehenen Erleichterungen bei der Übertragbarkeit und der Deckungsfähigkeit lassen die erforderliche Flexibilität der Bewirtschaftung zu. Überflüssig wäre es auch, wenn es nur darum geht, eine kaufmännische Buchführung ergänzend zum geltenden System zuzulassen. Im Rahmen der kaufmännischen Buchführung hat jedes Unternehmen neben der Aufwands- und Ertragsrechnung eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Darauf kann kein Unternehmen verzichten. Die Verwaltung, die vom Budgetrecht des Parlaments abhängt, kann dies erst recht nicht. Deshalb ist im Grundgesetz zwingend vorgesehen, daß der Haushalt nach Einnahmen und Ausgaben aufzustellen ist und daß auf dieser Grundlage Rechnung zu legen ist. Soll die Doppik, also die doppelte Buchführung aber an die Stelle der Einnahme-Ausgabe-Rechnung treten, kann der so finanzierte Teil der öffentlichen Hand sehr schnell zur „Black box" für das Parlament werden. Denn dann bleibt offen, wie die laufende Kontrolle des haushaltsrechtlichen Ermächtigungsrahmens während des Haushaltsjahres sichergestellt werden soll. 9. Kosten-/Leistungsrechnung. Mit der Einführung einer kaufmännischen Buchführung alleine ist es nicht getan. Um eine Kostentransparenz zu erreichen, müssen wir eine Kosten- und Leistungsrechnung einführen und daraus Kennzahlen als Leistungsvorgabe ableiten. Wir sind sicher, daß damit das Prinzip des eigenverantwortlich handelnden Bediensteten gestärkt wird. Wir haben deshalb im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgeschrieben, daß in geeigneten Bereichen eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden soll; für den Bundesbereich verlangen wir dies in der Bundeshaushaltsordnung sogar zwingend. 10. Änderung Staatsbankgesetz (DKB). Das Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts wurde aktuell ergänzt um eine rechtstechnische Klarstellung im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Umstrukturierung des Bankwesens der DDR auf ein zweistufiges Bankensystem entsprechend den Vorgaben des Einigungsvertrages. Damit soll eine kürzlich aufgetretene Rechtsunsicherheit im Interesse von Schuldnern und Gläubigern beseitigt und die Inhaberschaft von Forderungen eindeutig festgestellt werden. 11. Resümee. Lassen Sie mich zum Haushaltsrecht selbst noch einmal herausstellen: Wir gehen einen Mittelweg zwischen den sehr weitgehenden Flexibilisierungsforderungen und dem Interesse des Parlaments, sein Budgetrecht nicht zu beeinträchtigen. Die vorgeschlagene Lösung läßt Bund und Ländern den erforderlichen Gestaltungsspielraum für die Reform des Haushaltsrechts. Ich bitte Sie daher, dem Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz zuzustimmen. Karl Diller (SPD): Die Regierung hat sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf auf wenige punktuelle Änderungen des Haushaltsrechts beschränkt. Sie ist offensichtlich nicht in der Lage, die notwendige umfassende Modernisierung des Haushaltsrechts in Angriff zu nehmen. Erstens. Zum Sparargument: Die Regierung hat die Flexibilisierungsregelungen damit begründet, sie würden zu Einsparungen führen, und hat im Haushaltsentwurf 1998 eine sogenannte Effizienzrendite von 350 Millionen DM eingesetzt. Seitens der Sachverständigen, insbesondere aus dem Kommunalbereich - der in der Reform des Haushaltswesens schon viel weiter ist und fundierte Erfahrungen hat -, ist in der Anhörung klargestellt worden, Einsparungen seien nicht zu erwarten. Auch Innenminister Kanther hat diese Auffassung tendenziell vertreten. Meine Vermutung, die Effizienzrendite sei größenordnungsmäßig nichts anderes als die ohnehin anfallenden Minderausgaben, hat das Finanzministerium nicht entkräften können. Die Sachverständigen betonten, den flexibilisierten Ausgabenbereich dürfe man keinesfalls nachträglich mit einer Haushaltssperre belegen, da sonst der Handlungsspielraum wieder beseitigt und so Verläßlichkeit und Glaubwürdigkeit der Flexibilisierung untergraben würden. Dieses Steuerungsinstrument des Bundesfinanzministers wird also beeinträchtigt. Für einen Finanzminister, der erst gestern nach einem Ausgabenstopp als letztem Strohhalm zur Rettung seiner desaströsen Finanzsituation greifen mußte, sicher eine bittere Erkenntnis. Zweitens. Zum Motivationsargument: Richtig ist - und das begrüßen wir ausdrücklich -, daß eine moderne Haushaltswirtschaft zu einer stärkeren Eigenverantwortung der Bewirtschafter führen muß. Durch größeren Handlungsspielraum kann die Eigenverantwortung des einzelnen gestärkt werden. Die Modellversuche zeigen, daß die Flexibilisierung sinnvolle Änderungen bei Ausgabeentscheidungen ermöglicht und so die Effizienz der eingesetzten Mittel situationsangepaßt steigert. Drittens. Zum Budgetrecht des Parlaments: Handlungsspielraum läßt sich in der Regel nur auf Kosten anderer gewinnen. Werden deshalb die vorgesehenen Flexibilisierungen das Budgetrecht des Parlaments einschränken? Niemand kann ernsthaft bestreiten, daß dies in der Tendenz so ist: Die Frage ist nur, ob die Einschränkung noch akzeptabel ist oder eine kritische Größe überschreitet. Ein Urteil dazu ist sicher erst nach einigen Erfahrungen mit den Flexibilisierungsregelungen möglich. Festzustellen ist, daß das Gesetz kein angemessenes zusätzliches Instrumentarium enthält, um die größeren Gestaltungsmöglichkeiten der Exekutive im Vollzug kontrollierend begleiten und notfalls eingreifen zu können. Zweifellos ist der einzelne Berichterstatter stärker gefordert. Er muß entscheiden, ob überhaupt, wo und in welchem Umfang im Verwaltungsbereich seines Einzeletats die Flexibilisierungsregelungen angewandt werden können. Stimmt der Berichterstatter der Flexibilisierung für seinen Etat zu, ist er gefordert, den Vollzug zu beobachten und, falls nötig, zu korrigieren. Es bleibt abzuwarten, ob die Ressorts ihre jeweiligen Absichten zeitnah offenlegen. Es empfiehlt sich, ein System regelmäßiger Berichterstattergespräche zu institutionalisieren. Für die Kolleginnen und Kollegen in den Landtagen, die das Berichterstattersystem gar nicht kennen, bedeutet diese Neuordnung, daß sie erst ein solches System einrichten müssen, um eine effiziente Begleitung überhaupt zu ermöglichen. Viertens. Zum Modernisierungsumfang: Alle Sachverständigen waren der Auffassung, es handle sich bei dem vorgelegten Gesetz lediglich um geringfügige Änderungen im Haushaltsrecht, eine echte Modernisierung sei dies nicht. Diese Bewertung teilt die SPD-Fraktion. Wie der Bundesrat haben wir gefordert, eine grundlegende Neuorientierung hin zur Budgetierung als Kann-Bestimmung gesetzlich abzusichern. Wir wollen ein modernes Haushaltsrecht, das denjenigen, die dies wollen, die Einführung der Budgetierung erlaubt. Wir wollen eine leistungsbezogene Planaufstellung und -bewirtschaftung ermöglichen. Als Endstufe soll eine leistungsbezogene Mittelzuteilung möglich sein, die anstelle der bisherigen ausgabeorientierten Steuerung eine zielbezogene Steuerung vorsieht. Um das Budgetrecht der Parlamente dabei zu sichern, sind geeignete Informations- und Steuerungsinstrumente zu entwickeln, z. B. eine regelmäßige Berichtspflicht auf der Grundlage eines betriebswirtschaftlich orientierten Controlling-Verfahrens mit Informationen aus der Kosten- und Leistungsrechnung. Ferner forderten wir in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, in einer Kann-Regelung die Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung des Handelsgesetzbuches zu ermöglichen. Die doppelte kaufmännische Buchführung erlaubt den lückenlosen Ausweis der aktuellen Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten und der Forderungen aufgrund einer kontinuierlichen Ergebnisrechnung, so daß eine zuverlässige Beurteilung der Finanzlage und des Werteverzehrs möglich wird. Dies ist insbesondere wichtig für den Einsatz in wirtschaftsnahen Verwaltungsbereichen wie z. B. Hafenbetrieben, Forstämtern oder Katasterverwaltungen. Dabei ist zweifellos wichtig, parallel dazu die Rechtslegung einschließlich Haushaltsrechnung nach kameralen Gesichtspunkten zu gewährleisten, um die Aufstellung bundeseinheitlicher Finanzstatistiken zu ermöglichen. Die Bundesregierung sperrt sich gegen diese echte Modernisierung des Haushaltsrechts, die Koalition hat unsere entsprechenden Änderungsvorschläge im Haushaltsausschuß abgelehnt. Ihre Argumente überzeugen dabei nicht - zumal sich in der öffentlichen Anhörung etliche der Sachverständigen entschieden für diese weitergehende Modernisierung ausgesprochen haben und nicht einer sich dagegen gewandt hat. Um es zu betonen: Es handelt sich um KannBestimmungen, die Möglichkeiten erschließen, die einige Länder unbedingt nutzen wollen. Wieso will ihnen die Bundesregierung dies verwehren? Fünftens. Zum Reformbedarf im Haushaltsrecht: Das Haushaltsrecht bedarf nicht nur mit Blick auf Flexibilisierung und Budgetierung der Modernisierung, auch andere Bereiche sind dringend überarbeitungsbedürftig. Ich erinnere an die überfällige Neuregelung zu den Restkreditermächtigungen. Zum Haushaltsgesetz 1997 hatten wir Änderungsvorschläge dazu unterbreitet, die der Neigung des Finanzministers, sich über Beschlüsse des Parlaments hinwegzusetzen, Einhalt gebieten sollten. Die Koalition hat die Vorschläge damals abgelehnt. Wir haben das Problem dem Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung vorgelegt, und auch der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht eine Regelungsänderung hinsichtlich der Restkreditermächtigungen gefordert. Diese Koalition ist leider unfähig - entgegen öffentlichen Äußerungen der F.D.P. -, hier das Richtige zu tun. Ich erinnere ferner an die von uns ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegte Regelung für überplanmäßige Ausgaben. Es kann nicht mit dem Budgetrecht des Parlaments vereinbar sein, wenn es bei milliardenschweren Mehrausgaben nur deshalb keines Nachtragshaushalts bedarf, weil sie auf Rechtsverpflichtungen beruhen. Immerhin beruhen 90 v. H. aller Ausgaben auf Rechtsverpflichtungen. Es kann nicht angehen, daß das Parlament nur in dem Restbereich der Ausgaben gefragt werden muß. Im Klartext: Es ist absurd, daß bei einer 20-Millionen-DM-Mehrausgabe bei einem Titel in diesem Restbereich ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden muß, bei einer tausendmal größeren Mehrausgabe in dem anderen Bereich aber nicht. Ein weiterer Punkt ist die vom Bundesverfassungsgericht in dem Urteil von 1989 zu Art. 115 GG geforderte sachgerechte Abgrenzung der Investitionsausgaben. Auch in diesem Punkt hat die Bundesregierung sich bislang der entsprechenden Änderung des Haushaltsrechts entzogen. Es kann doch nicht sachgerecht sein, wenn z. B. jetzt fällige Zahlungen auf Grund von notleidend gewordenen Ausfuhrgarantien nach geltendem Haushaltsrecht als Investitionen eingestuft werden. Die jetzigen Zahlungen stellen mit Sicherheit keine Investitionen, d. h. keine Mehrung des Kapitalstocks unserer Volkswirtschaft dar, werden aber gleichwohl nach dem Haushaltsrecht als Investitionen eingestuft. Das ist doch widersinnig. Ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf enthält nur halbherzige Ansätze und erfüllt bei weitem nicht den Reformbedarf im haushaltsrechtlichen Bereich. Angesichts der nicht weit genug gehenden Modernisierung des Haushaltsrechts sowie der Untätigkeit der Regierung und der Koalition hinsichtlich des Änderungsbedarfs in anderen Bereichen des Haushaltsrechts enthält sich die Fraktion der SPD bei der Abstimmung zum Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 717. Sitzung am 17. Oktober 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe - Drittes Gesetz zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (3. Statistikbereinigungsgesetz -3. StatBerG) - Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) - Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz - KindRG) - Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Dezember 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Barbados über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 13. September 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Februar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 21. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Honduras über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 11. August 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Abkommen vom 29. September 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Oktober 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 11. September 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 28. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 3. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Januar 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung Hongkongs zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag gemäß § 5 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz (BStatG) für die Jahre 1995 und 1996 - Drucksachen 13/7390, 13/7700 Nr. 1.2 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/7867 Nr. 1.8 Innenausschuß Drucksache 13/7959 Nr. 1.2 Drucksache 13/8106 Nr. 1.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.22 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7959 Nr. 2.1 Drucksache 13/7959 Nr. 2.3 Drucksache 13/8269 Nr. 1.4 Drucksache 13/8269 Nr. 1.6 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/7959 Nr. 1.6 Drucksache 13/8106 Nr. 2.28 Drucksache 13/8508 Nr. 2.32 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/8106 Nr. 2.20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dietrich Austermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir unterhalten uns heute über das Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz, ein kompliziertes Thema mit einer komplizierten Überschrift. Trotzdem, glaube ich, steckt in dem Thema mehr, auch an Reformwirkung, als manch einer sich verspricht. Es geht immerhin um die Frage, ob es uns gelingt, mit weniger Geld öffentliche Aufgaben besser zu erledigen. Das ist eine komplizierte Materie.
    Wenn wir uns allerdings umsehen, stellen wir fest: Es gibt eine Reihe von Erfahrungen mit Verwaltungsreformen im Ausland, die eindrucksvoll belegen, daß der Schlüssel zu erfolgreichem Vorgehen im öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen liegt. So wurde, international viel beachtet, bereits Mitte der 80er Jahre in Holland eine Veränderung bei der kommunalen Rechnungslegung vorgenommen und den Kommumen ein kaufmännisches Rechnungswesen verordnet. Dies war quasi die Geburtsstunde einer kunden- und bürgerfreundlichen Verwaltung, die seither gleichzeitig in der Lage war, erhebliche Haushaltsmittel einzusparen.
    Die internationalen Erfahrungen zeigen: Die grundlegende Reform des Haushalts- und Rechnungswesens ist eine notwendige, wenn auch nicht die einzige Bedingung für eine erfolgreiche Verwaltungsreform.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir heute abschließend beraten, will eine verstärkte Flexibilisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes, also des gemeinsamen Gesetzes von Bund und Ländern - es gilt gleichermaßen - und der Bundeshaushaltsordnung, die nur für den Bund gilt, sowie bei der Ausführung der Haushalte von Bund und Ländern. Dazu tragen ein weiter rechtlicher Rahmen für die Zulassung sogenannter Deckungsfähigkeit, das heißt eine Lockerung des Bezugs auf einen speziellen Ausgabetitel im Haushalt, die erweiterte Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln, also eine Änderung des Prinzips der Jährlichkeit, sowie eine Lockerung des Gesamtdeckungsgrundsatzes bei.
    Gegen derartige Regelungen gab es bis vor kurzem eine vielfältige Kritik. Der hessische Finanzminister hat lange gezögert und dieses Zögern dann damit begründet, man wolle es besonders solide machen.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Vielleicht hat er das nicht durchblickt!)

    - Das ist nach den Erfahrungen, die wir mit ihm im steuerlichen Bereich haben, anzunehmen.
    Dann stellte er sich an die Spitze der Bewegung mit der Aussage: Das traditionelle kameralistische Haushaltsrecht ist nicht mehr wettbewerbsfähig. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als die Reform im Bund weit fortgeschritten war.
    Das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder wurde in der Reform von 1969, also vor fast 30 Jahren, zu Zeiten der Großen Koalition grundlegend neu gestaltet. Kern war die Abkehr des öffentlichen Haushaltsrechts von einer rein fiskalischen Betrachtungsweise auf eine gesamtwirtschaftliche Ausrichtung. Das angestrebte Ziel - das kann man heute sagen - wurde erreicht. Die Reform war wichtig, und sie war erfolgreich, auch wenn sie inzwischen etwas Staub angesetzt hat. Ziele, Verfahren und Instrumente der öffentlichen Verwaltung einschließlich des Haushaltsrechts müssen immer wieder überprüft werden mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen.
    Wie das erreicht werden kann, wurde in vielen Modellvorhaben untersucht, zum Beispiel hinsichtlich der Ausdehnung der sachlichen und zeitlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Durch diese Erleichterung sollten die Bewirtschafter, also die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die Möglichkeit bekommen, den Einsatz der Geldmittel zu optimieren. Die bisherigen Erfahrungen der Modellversuche der letzten zweieinhalb Jahre waren positiv. Das führte dazu, daß auch die Ministerpräsidenten vor kurzem einen entsprechenden Beschluß gefaßt haben, nachdem beim Bund mit der Novellierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes frühzeitig begonnen wurde.

    Dietrich Austermann
    Ein weiterer Schritt war sicher die Kommission „Schlanker Staat". Diese Kommission hat festgestellt, es müsse Aufgabe der modernen Haushaltspolitik sein, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, durch höhere Flexibilität Einsparungen und größere Wirtschaftlichkeit zu erzielen sowie stärkeres Kostenbewußtsein zu schaffen.

    (Gert Willner [CDU/CSU]: Das war eine gute Kommission!)

    - Genau. Es war vom Ziel und von der Aussage her eine gute Kommission, Herr Kollege Willner. Es geht jetzt für uns darum, dies auch in praktische Politik und Gesetze umzusetzen.
    Es darf dabei allerdings nicht außer Betracht gelassen werden, daß das parlamentarische Bewilligungsrecht über manchem anderen Recht rangiert und daß die Transparenz der öffentlichen Finanzwirtschaft nicht gefährdet werden darf.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

    Auch die Rechnungshöfe von Bund und Ländern haben sich dafür ausgesprochen, eine notwendige Überprüfung und Fortentwicklung des Haushaltsrechts zu betreiben.
    Das vorliegende Gesetz, über das wir nun abschließend beraten, geht von folgenden grundsätzlichen Überlegungen aus. Ein zentraler Punkt ist größere Flexibilität. Das heißt eine begrenzte Lockerung des Grundsatzes der Jährlichkeit. Jeder weiß inzwischen, was unter dem Begriff „Dezemberfieber" zu verstehen ist, nämlich daß sich kurz vor Ende des Jahres in der Verwaltung eine gewisse Ausgabenwut breitmacht. Da noch Mittel vorhanden sind und da für den Fall, daß sie nicht ausgegeben werden, die Gefahr besteht, im nächsten Jahr schlechter bedient zu werden, werden gelegentlich Dinge angeschafft, die nicht unbedingt erforderlich sind.
    Die Regelung, die wir jetzt einführen, nämlich eine gewisse Abkehr von der Jährlichkeit, bedeutet, daß die Mittel künftig nur dort ausgegeben werden, wo sie am sinnvollsten und wirtschaftlichsten eingesetzt werden. Mit der überjährigen Verfügbarkeit nicht in Anspruch genommener Haushaltsmittel kann der Ausgabendruck zum Ende des Haushaltsjahres beseitigt werden.
    Verfehlt wäre allerdings eine völlige Aufgabe der Jährlichkeit, da öffentliche Haushalte und gesamtwirtschaftliche Entwicklung in einer sozialen Marktwirtschaft in einer Wechselbeziehung stehen. Etwa die Hälfte des Bruttosozialproduktes ist dem öffentlichen Sektor zuzuordnen. Die finanzpolitischen Eckwerte sind von entscheidender Bedeutung für die Wirtschafts- und Finanzmärkte. Die Festlegung der Eckwerte, zum Beispiel die Steigerungsrate der Haushalte oder die Feststellung der Defizite, setzt Jährlichkeit voraus.
    Meine Damen und Herren, die moderne Haushaltswirtschaft bedeutet eine stärkere Eigenverantwortung der Bewirtschafter, also der Mitarbeiter. Sie sollen mehr Handlungsspielraum erhalten. Entscheidungen sollen dezentralisiert werden. Dadurch werden gleichzeitig die Motivation und das Eigeninteresse der einzelnen Bereiche der Verwaltung verstärkt.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

    In diesem Zusammenhang möchte ich eine Anregung unseres Kollegen Hollerith im Haushaltsausschuß erwähnen, der sich für den Bereich der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen für eine weitergehende Selbstbewirtschaftung der Mittel ausgesprochen hat. Dies kann bereits heute nach einer Kann-Regelung geschehen. Wir haben diese Regelung gleichwohl nicht aufgegriffen, weil sie vor allem in den Praxisbereich der Länder gehört und wir das Gesetz nicht so gestalten wollen, daß die Länder Gelegenheit haben, zu behaupten: Ihr habt in unseren Bereich hineingewirtschaftet. Deswegen lehnen wir das Ganze ab. - Wir wollen ihnen nicht die Möglichkeit geben, Probleme zu sehen, wo eigentlich keine sind. Hier ist die Verantwortung der Länder gefragt.
    Kostentransparenz für öffentliche Dienstleistungen schärft das Bewußtsein für wirtschaftliches Handeln. Deshalb soll eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden. Sie dient der Kalkulation von Gebühren und Entgelten, unterstützt die Ermittlung bedarfsgerechter Haushaltsansätze bei der Planung und fördert eine wirtschaftliche Haushaltsführung. Auch sie ist eine wesentliche Grundlage für die Kontrolle in der Verwaltung.
    Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Dies alles soll geschehen, ohne daß das parlamentarische Budgetrecht - das höchste Recht von uns allen, des Parlaments - ausgehebelt wird. Jede Änderung des Haushaltsrechts muß dem Parlament die umfassende alleinige Entscheidungs- und Feststellungskompetenz für den Haushaltsplan belassen.

    (Beifall des Abg. Gert Willner [CDU/CSU])

    Weiterhin bestimmen wir den eigentlichen Rahmen des politischen Geschehens.
    Ich sage es noch einmal: flexiblere Anwendung des Jährlichkeitsprinzips; Ausweitung der Dekkungsmöglichkeiten; Verpflichtungsermächtigungen sollen dort entfallen, wo Verpflichtungen aus laufenden Ausgabenansätzen übertragen werden; Lockerung des Gesamtdeckungsgrundsatzes; Einführung von Kosten- und Leistungsrechnung; Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Regelung von elektronischen Kassenanordnungen. In diesen sieben Punkten wollen wir das geltende Haushaltsrecht verbessern.
    Im Rahmen dieses Gesetzentwurfs wird die externe Finanzkontrolle des Bundes neu gestaltet, es werden Prüfungsämter geschaffen, die dem Bundesrechnungshof nachgeordnet sind und seiner Dienst- und Fachaufsicht unterliegen. Der Bundesrechnungshof kann ihnen Prüfungsaufgaben übertragen. Die Vorprüfung bei den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung entfällt damit. Das heißt, die Verwaltung wird kleiner und effektiver. Dadurch wird es möglich sein, Prüfungen effizienter zu gestalten, so daß losgelöst von einer Einzelentscheidung in der

    Dietrich Austermann
    Verwaltung grundsätzliche und strukturelle
    Schwachstellen erkannt und behoben werden. Hierdurch kann auch der derzeitige Personalbestand verringert werden.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

    Sobald Erfahrungen mit dem Gesetz vorliegen, kann entschieden werden, welche weiteren Änderungen vorgenommen werden müssen.
    Ich habe darauf hingewiesen: Das vorgesehene Reformvorhaben wird zur Zeit noch unterschätzt, wenn auch nicht von allen Fachleuten. Wir haben im Haushaltsausschuß eine ausführliche Anhörung zu diesem Komplex durchgeführt, die die Tendenz der Vorlage bestätigt hat. Sachverständige und Vertreter der Kommunen und kommunalen Spitzenverbände wie wissenschaftliche Rechtsgutachter haben eingehend Stellung genommen. Dabei ist erkennbar geworden, daß der Gesetzentwurf einen mittleren Weg zwischen der notwendigen Flexibilisierung auf der einen Seite und der parlamentarischen Verantwortung und Kontrolle auf der anderen Seite geht.

    (Uta Titze-Stecher [SPD]: Einen schmalen Weg! Gert Willner [CDU/CSU]: Ein schmaler Weg muß kein schlechter Weg sein!)

    - Einen sicher schmalen Weg. Dabei muß man klar sehen, daß, wie es der Kollege Willner richtig sagt, ein schmaler Weg durchaus der richtige Weg sein kann. Dies wurde von den Gutachtern mehrheitlich bestätigt.
    Mit der Schaffung zusätzlicher Steuerungselemente sollen künftig Entscheidungen soweit wie möglich auch im Verwaltungsbereich im Wege des Wettbewerbs getroffen werden. Die effektivste Möglichkeit ist es natürlich, bestimmte Bereiche ganz auszugliedern und diese zu privatisieren. Das ist unsere Politik. Sie muß in vielen Ländern - nicht nur wegen des Drucks auf die öffentlichen Kassen - weitergeführt werden. Auch die Gemeinden sind aufgefordert, beherzt zu privatisieren und dieses nachzuahmen.
    Ein weiteres Instrument ist die Einführung von Kennziffern, mit denen gleichartige Leistungen verschiedener Verwaltungen miteinander verglichen werden. Zur Zeit ist es ja so, daß Verwaltungsleistungen in vielen tausend Gemeinden und Städten in Deutschland mit durchaus unterschiedlichem wirtschaftlichen Erfolg angeboten werden und einer unterschiedlichen wirtschaftlichen Meßlatte unterliegen. Wir wollen Vergleichbarkeit herstellen, um auch die eine oder andere Verwaltung dazu zu bringen, ein unwirtschaftliches und für den Steuerzahler vielleicht zu aufwendiges Verfahren zu beenden.
    Erfreulicherweise ist die Reform des Haushaltsrechts ein Bereich, in dem sich der Streit zwischen Regierungsparteien und Opposition in Grenzen hält. Auch die SPD hat das Konzept als überzeugend bezeichnet, allerdings weitergehende Regelungen gefordert. Die Grünen waren etwas rigoroser, sie haben ein eigenes Papier vorgelegt, aber in dem Papier -
    wie so oft - keine klare gesetzliche Alternative genannt.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Ein Warenhauskatalog! Antje Hermenau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warten Sie es ab!)

    Es war ein Katalog, der sich oft selbst widersprochen hat: Dem Hinweis, die Verwaltung sei exekutivlastig, und unser Gesetzentwurf sei ineffizient, wurde ein ganzer Katalog von Maßnahmen gegenübergestellt, die allein, wenn man die Begriffe verwendet, deutlich machen, daß es den Grünen offensichtlich nicht um mehr Eigenverantwortung geht. Wenn es dort heißt, es werde verbesserte Haushaltskontrolle, verbesserte Subventionskontrolle, umfassende Finanzkontrolle, Überwachung durch den Rechnungshof, Verzahnung der EU-Kontrollinstanzen und Neuordnung des staatlichen Rechnungswesens gefordert, dann wird doch ganz klar: Man möchte mehr Einfluß nehmen. Der scheinbare Wille, die Verwaltung flexibler zu machen, tritt hinter das Streben zurück, in jede Phase der Verwaltung hineinzuregieren und sie zu parlamentarisieren.

    (Antje Hermenau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!)

    Das ist, liebe Kollegin Hermenau, genau der falsche Weg. Wer jedes Detail kennt, läßt es oft an der großen Linie sowie an wichtigen und vor allen Dingen richtigen Entscheidungen fehlen. Das kann man, glaube ich, generell für die Grünen sagen.

    (Antje Hermenau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!)

    Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 1995 ein Modellvorhaben zur Erprobung flexibler Instrumente eingeführt, das positiv verlaufen ist. Wir wollen das Ganze jetzt übertragen. Rund 26 Milliarden DM oder 6 Prozent der Gesamthaushalte können mit der Wirkung flexibilisiert werden, daß wir Haushaltsmittel sparen: im nächsten Jahr 350 Millionen DM, mit steigender Tendenz.
    Lassen Sie mich mit zwei Bemerkungen schließen. Die erste ist diese: Ich habe gesagt, die Reform ist etwa 30 Jahre alt. Wir haben eine Verwaltungsraupe. Sie wird vielleicht nicht gerade zu einem Schmetterling, aber ich hoffe, daß die Regelungen künftig dazu führen, daß mit weniger Geld öffentliche Aufgaben besser erledigt werden können.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.] Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Der einzige, der das gut findet, ist Herr Weng!)

    Die letzte Bemerkung: Wir haben mit diesem Gesetz ein weiteres Gesetz verbunden, das eine Klarstellung im Zusammenhang mit der Umwandlung der Staatsbank der DDR in zwei andere Banken erreichen soll. Ich darf Sie bitten, beiden Gesetzen zuzustimmen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)




Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ehe ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, komme ich auf den Tagesordnungspunkt 17a zurück. Ich gebe das von den Schriftführern und Schriftführerinnen ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung - das sind die Drucksachen 13/8704 und 13/ 8869- bekannt. Abgegebene Stimmen: 593. Mit Ja haben gestimmt 311, mit Nein haben gestimmt 281 Abgeordnete; es gab eine Enthaltung. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 592; davon:
ja: 311
nein: 280
enthalten: 1
Ja
CDU/CSU
Ulrich Adam
Peter Altmaier
Anneliese Augustin Jürgen Augustinowitz Dietrich Austermann Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten Brigitte Baumeister Meinrad Belle
Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling
Dr. Joseph-Theodor Blank Renate Blank
Dr. Heribert Blens Peter Bleser
Dr. Norbert Blüm Friedrich Bohl
Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig
Rudolf Braun (Auerbach) Paul Breuer
Georg Brunnhuber Klaus Bühler (Bruchsal) Hartmut Büttner

(Schönebeck)

Dankward Buwitt
Manfred Carstens (Emstek) Peter Harry Carstensen

(Nordstrand) Wolfgang Dehnel Hubert Deittert Gertrud Dempwolf Albert Deß

Renate Diemers Wilhelm Dietzel Werner Dörflinger Hansjürgen Doss Dr. Alfred Dregger Maria Eichhorn
Wolfgang Engelmann Rainer Eppelmann Heinz Dieter Eßmann Horst Eylmann
Anke Eymer
Ilse Falk
Jochen Feilcke Ulf Fink
Dirk Fischer (Hamburg) Leni Fischer (Unna)
Klaus Francke (Hamburg) Dr. Gerhard Friedrich Erich G. Fritz Hans-Joachim Fuchtel Norbert Geis
Dr. Heiner Geißler Michael Glos
Wilma Glücklich
Dr. Reinhard Göhner Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer Joachim Gres Kurt-Dieter Grill Wolfgang Gröbl Hermann Gröhe Claus-Peter Grotz Manfred Grund
Horst Günther (Duisburg) Gottfried Haschke

(Großhennersdorf)

Otto Hauser (Esslingen) Hansgeorg Hauser

(Rednitzhembach) Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Manfred Heise

Detlef Helling
Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken Peter Hintze
Josef Hollerith Siegfried Hornung Joachim Hörster Hubert Hüppe Peter Jacoby
Susanne Jaffke Georg Janovsky Helmut Jawurek Dr. Dionys Jobst Dr.-Ing. Rainer Jork
Michael Jung (Limburg) Ulrich Junghanns
Dr. Egon Jüttner Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter
Dr. -Ing. Dietmar Kansy Manfred Kanther
Irmgard Karwatzki Volker Kauder
Peter Keller
Dr. Bernd Klaußner Ulrich Klinkert
Dr. Helmut Kohl
Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz)

Manfred Kolbe
Norbert Königshofen Eva-Maria Kors
Hartmut Koschyk Manfred Koslowski Thomas Kossendey Rudolf Kraus
Wolfgang Krause (Dessau) Andreas Krautscheid Dr.-Ing. Paul Krüger
Dr. Hermann Kues Werner Kuhn
Dr. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

Karl Lamers
Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp
Armin Laschet
Herbert Lattmann Dr. Paul Laufs
Karl-Josef Laumann Werner Lensing
Christian Lenzer Peter Letzgus
Editha Limbach
Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)

Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)

Julius Louven
Sigrun Löwisch
Heinrich Lummer Dr. Michael Luther
Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr. Dietrich Mahlo
Erwin Marschewski Günter Marten
Wolfgang Meckelburg Rudolf Meinl
Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz
Rudolf Meyer (Winsen) Hans Michelbach Meinolf Michels
Dr. Gerd Müller
Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle
Bernd Neumann (Bremen) Johannes Nitsch
Claudia Nolte
Dr. Rolf Olderog
Friedhelm Ost
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt) Dr. Gerhard Päselt Dr. Peter Paziorek Hans-Wilhelm Pesch Ulrich Petzold
Anton Pfeifer
Angelika Pfeiffer Beatrix Philipp
Dr. Winfried Pinger Ronald Pofalla
Dr. Hermann Pohler
Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff Dr. Bernd Protzner
Dieter Pützhofen Thomas Rachel Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Rolf Rau
Helmut Rauber Peter Rauen
Otto Regenspurger
Christa Reichard (Dresden) Klaus Dieter Reichardt

(Mannheim)

Dr. Bertold Reinartz
Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik
Roland Richter Roland Richwien Dr. Norbert Rieder
Dr. Erich Riedl (München) Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Hannelore Rönsch

(Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose

Kurt J. Rossmanith
Adolf Roth (Gießen) Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Dr. Jürgen Rüttgers
Roland Sauer (Stuttgart) Ortrun Schätzle
Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte
Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu Norbert Schindler Dietmar Schlee Ulrich Schmalz
Christian Schmidt (Fürth) Dr. -Ing. Joachim Schmidt

(Halsbrücke)

Andreas Schmidt (Mülheim) Hans-Otto Schmiedeberg Hans Peter Schmitz

(Baesweiler) Michael von Schmude

Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz
Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff
Dr. Dieter Schulte

(Schwäbisch Gmünd) Gerhard Schulz (Leipzig) Frederick Schulze


(Sangerhausen) Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe

Dr. Christian SchwarzSchilling
Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer
Marion Seib
Wilfried Seibel Heinz-Georg Seiffert
Rudolf Seiters Johannes Selle Jürgen Sikora
Johannes Singhammer Margarete Späte

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
Carl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger
Erika Steinbach
Dr. Wolfgang Freiherr vo: Stetten
Dr. Gerhard Stoltenberg Andreas Storm
Max Straubinger Matthäus Strebl
Michael Stübgen
Egon Susset
Michael Teiser
Dr. Susanne Tiemann Dr. Klaus Töpfer Gottfried Tröger
Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Gunnar Uldall
Wolfgang Vogt (Düren) Dr. Horst Waffenschmidt Dr. Theodor Waigel
Dr. Jürgen Warnke
Kersten Wetzel
Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner
Bernd Wilz
Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann
Dr. Fritz Wittmann Dagmar Wöhrl
Michael Wonneberger Elke Wülfing
Peter Kurt Würzbach Cornelia Yzer
Benno Zierer
Wolfgang Zöller
F.D.P.
Ina Albowitz
Dr. Gisela Babel Hildebrecht Braun (Augsburg)

Günther Bredehorn
Jörg van Essen
Horst Friedrich
Rainer Funke Hans-Dietrich Genscher Dr. Wolfgang Gerhardt Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Dr. Burkhard Hirsch
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Detlef Kleinert (Hannover) Roland Kohn
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Dr. Otto Graf Lambsdorff Sabine LeutheusserSchnarrenberger
Uwe Lühr
Jürgen W. Möllemann Günther Friedrich Nolting Lisa Peters
Dr. Klaus Röhl
Helmut Schäfer (Mainz) Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Sohns Dr. Max Stadler
Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

Dr. Guido Westerwelle
Nein
SPD
Brigitte Adler
Gerd Andres
Robert Antretter Hermann Bachmaier Ernst Bahr
Doris Barnett
Klaus Barthel Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Rudolf Bindig
Arne Börnsen (Ritterhude) Anni Brandt-Elsweier
Tilo Braune
Dr. Eberhard Brecht Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Martin Bury
Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Peter Conradi
Dr. Herta Däubler-Gmelin Christel Deichmann
Karl Diller
Dr. Marliese Dobberthien Peter Dreßen
Rudolf Dreßler
Freimut Duve
Ludwig Eich
Peter Enders
Gernot Erler
Petra Ernstberger Annette Faße
Elke Ferner
Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski Dagmar Freitag Anke Fuchs (Köln) Katrin Fuchs (Verl) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck
Achim Großmann Karl Hermann Haack

(Extertal)

Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Manfred Hampel Alfred Hartenbach
Dr. Liesel Hartenstein Klaus Hasenfratz Reinhold Hemker
Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Uwe Hiksch
Reinhold Hiller (Lübeck) Gerd Höfer
Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter
Erwin Horn
Lothar Ibrügger Barbara Imhof
Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger
Jann-Peter Janssen Volker Jung (Düsseldorf) Sabine Kaspereit Susanne Kastner
Ernst Kastning Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Hans-Ulrich Klose
Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper Nicolette Kressl Volker Kröning Thomas Krüger Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Helga Kühn-Mengel Konrad Kunick Werner Labsch Brigitte Lange
Detlev von Larcher Waltraud Lehn Robert Leidinger Dr. Elke Leonhard
Klaus Lohmann (Witten) Christa Lörcher
Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Ulrike Mascher Christoph Matschie Ingrid Matthäus-Maier Heide Mattischeck Ulrike Mehl
Herbert Meißner Angelika Mertens
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg
Siegmar Mosdorf
Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Rolf Niese
Doris Odendahl Günter Oesinghaus Leyla Onur
Manfred Opel
Adolf Ostertag Kurt Palis
Albrecht Papenroth Dr. Willfried Penner Dr. Martin Pfaff Georg Pfannenstein Dr. Eckhart Pick Joachim Poß
Rudolf Purps
Karin Rehbock-Zureich Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter Günter Rixe
Reinhold Robbe Gerhard Rübenkönig
Dr. Hansjörg Schäfer Gudrun Schaich-Walch Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Siegfried Scheffler Otto Schily
Dieter Schloten
Günter Schluckebier Horst Schmidbauer (Nürnberg)

Ulla Schmidt (Aachen) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg) Dr. Emil Schnell
Walter Schöler
Ottmar Schreiner Gisela Schröter
Dr. Mathias Schubert Richard Schuhmann (Delitzsch)

Brigitte Schulte (Hameln) Volkmar Schultz (Köln) Ilse Schumann
Dr. R. Werner Schuster Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold
Bodo Seidenthal
Lisa Seuster
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge
Wolfgang Spanier Dr. Dietrich Sperling Jörg-Otto Spiller
Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler
Dr. Peter Struck
Joachim Tappe
Jörg Tauss
Dr. Bodo Teichmann Margitta Terborg
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim Franz Thönnes
Uta Titze-Stecher Adelheid Tröscher Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin
Günter Verheugen Ute Vogt (Pforzheim)

Karsten D. Voigt (Frankfurt) Hans Georg Wagner
Hans Wallow
Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit
Gert Weisskirchen (Wiesloch) Jochen Welt
Hildegard Wester Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier Dr. Norbert Wieczorek
Heidemarie Wieczorek-Zeul Dieter Wiefelspütz
Berthold Wittich
Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Heidi Wright
Uta Zapf
Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Gila Altmann (Aurich) Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln)
Angelika Beer Matthias Berninger
Annelie Buntenbach
Amke Dietert-Scheuer Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid
Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Rita Grießhaber
Antje Hermenau Ulrike Höfken Michaele Hustedt
Dr. Manuel Kiper Monika Knoche Steffi Lemke
Dr. Helmut Lippelt
Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Egbert Nitsch (Rendsburg) Cem Özdemir
Gerd Poppe Simone Probst Halo Saibold Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk Albert Schmidt (Hitzhofen) Wolfgang Schmitt

(Langenfeld)

Ursula Schönberger
Werner Schulz (Berlin) Christian Sterzing
Manfred Such Dr. Antje Vollmer Ludger Volmer
Helmut Wilhelm (Amberg)

PDS
Wolfgang Bierstedt Petra Bläss
Maritta Böttcher
Eva Bulling-Schröter Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Ludwig Elm
Dr. Dagmar Enkelmann Andrea Gysi
Dr. Gregor Gysi Hanns-Peter Hartmann
Dr. Uwe-Jens Heuer
Dr. Barbara Höll Dr. Willibald Jacob Ulla Jelpke
Gerhard Jüttemann
Dr. Heidi Knake-Werner Rolf Köhne
Rolf Kutzmutz Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth
Dr. Günther Maleuda Manfred Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser
Dr. Uwe-Jens Rössel Christina Schenk Steffen Tippach Klaus-Jürgen Warnick
Dr. Winfried Wolf
Gerhard Zwerenz
Fraktionslos
Kurt Neumann (Berlin)

Enthalten
SPD
Dr. Uwe Jens
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU
Abgeordnete(r)
Behrendt, Wolfgang SPD Siebert, Bernd CDU/CSU
Nun gebe ich das Wort der Abgeordneten Uta Titze-Stecher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uta Titze-Stecher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade zum Herrn Präsidenten bemerkt: Das Thema ist so trocken, es hat den Charme eines Karnickels. Sie werden verstehen: Angesichts der Bedeutung des Gesetzentwurfes, der ja gravierende Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft von Bund, Ländern und Kommunen hat, ist es schon gerechtfertigt, sich damit seriös auseinanderzusetzen.
    Wie der Kollege Austermann eben sagte, hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 24. September eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern - kurz: Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz; so heißt das Ungetüm - durchgeführt. Dabei haben alle Sachverständigen natürlich die Notwendigkeit einer Überprüfung des Haushaltsrechts mit dem Ziel, einen Beitrag für eine effektivere und leistungsfähigere Verwaltung zu erbringen, betont. Allerdings solle damit keine Beeinträchtigung des parlamentarischen Budgetrechts verbunden sein, und die Vergleichbarkeit öffentlicher Haushalte solle gewahrt bleiben. Auch diese Punkte sind vom Vorredner bereits genannt worden.
    Ferner sagten die Sachverständigen, konkrete Informations-, Rechnungslegungs- und Steuerungsinstrumente beim Haushaltsvollzug seien dabei ebenso zu entwickeln wie die im Gesetzentwurf angebotenen Instrumente der Flexibilisierung der öffentlichen Haushaltswirtschaft. Auf diesen Komplex wird der Kollege Diller im Anschluß genauer und im Detail eingehen.
    Ich will mich im Zusammenhang mit der Diskussion des Gesetzentwurfs auf den Art. 2 - „Änderung der Bundeshaushaltsordnung" - und dort auf die Nr. 16, die sich mit dem § 100 der Bundeshaushaltsordnung, den Prüfungsämtern, befaßt - es handelt sich also um den Komplex der externen Finanzkontrolle - beschränken.
    In der Bundesrepublik Deutschland haben sich zwei unterschiedliche Formen der externen Finanzkontrolle herausgebildet, die zweistufige und die einstufige. Beim Bund und bei einigen Ländern wird die Arbeit der Rechnungshöfe durch Vorprüfungsstellen vorbereitet und unterstützt. Diese sind fachlich und dienstrechtlich jedoch den Behörden zugeordnet, bei denen sie eingerichtet sind. Das ist die zweistufige Finanzkontrolle. In elf Bundesländern aber nehmen die Rechnungshöfe die Prüfungen bereits alleine vor oder übertragen sie ihnen nachgeordneten Prüfungsämtern. Diese Form der Finanzkontrolle nennen wir einstufig. Mit den unterschiedlichen Formen der externen Finanzkontrolle haben sich in der Vergangenheit bereits verschiedentlich parlamentarische Gremien befaßt. Sie haben auch versucht, durch bestimmte Maßnahmen die Probleme in den Griff zu bekommen. Langer Rede kurzer Sinn: Die Ergebnisse sind mager. Deswegen soll jetzt mit der Neuordnung der externen Finanzkontrolle alles anders werden.
    An Stelle der bisher vorhandenen Vorprüfungsstellen bei Bundesinstitutionen, bei Ländern und bei kommunalen Gebietskörperschaften sollen jetzt dem Bundesrechnungshof nachgeordnete Prüfungsämter eingerichtet werden, die seiner Dienst- und Fachaufsicht unterliegen. Das finden wir in Ordnung, und wir begrüßen, daß aus der zweistufigen eine einstufige Finanzkontrolle wird.

    (Vorsitz : Vizepräsident Hans-Ulrich Klose)

    Insbesondere soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, erstens den Prüfungsstoff nach einheitlichen Standards und rationell zu bewältigen, zweitens die Qualifikation des Personals zu verbessern und drittens effizientere Prüfungsmethoden anzuwenden.

    Uta Titze-Stecher
    Wir meinen, daß dadurch auch insgesamt eine wirksamere Budgetkontrolle geschaffen wird und das Parlament umfassender informiert werden kann.
    Das sind Forderungen, die auch bei der öffentlichen Sachverständigenanhörung erhoben worden sind, die eindringlich angemahnt wurden.
    Ein Teil der Länder hat diesen Weg bereits mit Erfolg und durchweg positiven Ergebnissen beschritten. Deswegen sprechen acht Gründe für die Einführung der einstufigen Finanzkontrolle.
    Erstens. Die organisatorische Zuordnung der Prüfungsämter zum Bundesrechnungshof verstärkt die Unabhängigkeit dieser Kontrolle.
    Zweitens. Die verwaltungsinterne Kontrolle und die externe Finanzkontrolle werden eindeutig abgegrenzt.
    Drittens. Der Bundesrechnungshof kann das Personal seinen spezifischen Anforderungen entsprechend selbst einstellen.
    Viertens. Die Unterstellung der Prüfer unter die Dienstaufsicht des BRH schafft die notwendige Distanz zu den zu prüfenden Einrichtungen, stärkt die kritische Haltung und vermeidet Interessenkonflikte, die in der Vergangenheit ab und an vorgekommen sind.
    Fünftens. Die Zusammenfassung der vielfach zu kleinen Arbeitseinheiten bei den Vorprüfungsstellen zu leistungsfähigeren Organisationseinheiten in den Prüfungsämtern ermöglicht, ressortübergreifend, fachlich spezialisiert und wirtschaftlich - worauf wir als Haushälter immer Wert legen - zu prüfen.
    Sechstens. Der hohe personelle Aufwand bei Steuerung und Koordinierung der Vorprüfungstätigkeit sowohl bei den Vorprüfungsstellen selbst als auch beim Bundesrechnungshof, hervorgerufen durch die Verteilung auf Vorprüfungsstellen, auf eine Vielzahl von Behörden, wird verringert. Das Stichwort „schlanker Staat" wurde auch vom Vorredner genannt.
    Siebtens. Effizienz und Effektivität der Prüfungen werden verbessert. Eine vom Bundesrechnungshof selbst durchgeführte Analyse der Aufgabenwahrnehmung der Vorprüfungsstellen, und zwar nur in der unmittelbaren Bundesverwaltung einschließlich Sondervermögen, hat nämlich gezeigt, daß in einem erheblichen Umfang einzelfallbezogene, vorwiegend belegabhängige Prüfungen unter förmlichen und rechnerischen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Dazu kann ich nur sagen: Da stehen Aufwand und Ergebnis wirklich nicht in einem angemessenen Verhältnis, das auch das Bundesverfassungsgericht bei Verwaltungsaufgaben verlangt.
    Achtens. Durch die Flexibilität der Aufgabenzuweisungen, durch die Verteilung der Leitungs- und Steueraufgaben innerhalb der externen Finanzkontrolle und durch die gezieltere Aus- und Fortbildung werden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, deren Ausmaß immer mehr zunimmt, insbesondere aber
    Querschnitts- und Organisationsprüfungen verstärkt ermöglicht.
    Mit der Neuordnung werden die bisher in der unmittelbaren Bundesverwaltung einschließlich Sondervermögen vorhandenen 75 Vorprüfungsstellen aufgelöst und der für die bisherigen Aufgaben zur Verfügung stehende Stellenbestand von 1500 Stellen um 600 auf 900 vermindert.
    Für die Steuerung der Prüfungsämter durch den BRH sowie für die bislang von den Vorprüfungsstellen der Länder und Kommunen wahrgenommenen Aufgaben ist allerdings eine Personalkapazität in der Größenordnung von 150 Stellen vorgesehen, so daß die Neuordnung zu einer Nettoeinsparung von zirka 450 Stellen führen wird.
    Bei den Beratungen hat sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages dafür ausgesprochen, daß die Stellen in den Prüfungsämtern grundsätzlich mit Personal der Vorprüfungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung besetzt werden sollen. Nur dann, wenn der Personalbedarf für die Prüfungsbereiche, die bisher von den Ländern und Kommunen vorgeprüft worden sind, nicht aus der unmittelbaren Bundesverwaltung gedeckt werden kann, können Planstellen mit Bediensteten aus den Vorprüfungsstellen der Kommunen, Gebietskörperschaften und Länder in der Größenordnung bis zu den genannten 150 Stellen besetzt werden.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Darauf werden wir achten!)

    - Da hättest du als Kollege eigentlich klatschen müssen.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Das habe ich hiermit getan!)

    - Bei mir nicht.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Der Zuruf war als Beifall gemeint!)

    Nach unserer Kenntnis hat der größte Teil der Bewerber aus den Vorprüfungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung bereits eine Übernahmezusage erhalten. Bei der Festlegung der Standorte der neuen Prüfungsämter wird aus wirtschaftlichen Gründen auf geeignete Liegenschaften des Bundes zurückgegriffen, was wir natürlich begrüßen.
    Bei gründlicher Durchsicht der Vorlage zur Neuordnung der externen Finanzkontrolle bleiben ein paar offene Fragen, die ich hier jetzt stellen werde und die in der Bereinigungssitzung Mitte November hoffentlich beantwortet werden können.
    Erstens. Die Neuordnung ist in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundeshaushalts 1998 noch nicht eingearbeitet. Es ist nicht ganz klar, wie viele Stellen welcher Wertigkeit auf Grund der Auflösung der Vorprüfungsstellen in welchen Einzelplänen wann entfallen sollen. Nun weiß der In-

    Uta Titze-Stecher
    sider, daß in der Bereinigungssitzung insbesondere die Personalfragen gelöst werden. Ich erhoffe mir dort Antworten auf meine Fragen.
    Zweitens. Gemäß Anlage 8 der Vorlage soll die Neuordnung der Finanzkontrolle eine Einsparung bei den Personalkosten von 42 Millionen DM erbringen. Im Entwurf des Bundeshaushaltes sind hingegen in dem neuen Kapitel 20 03 - die genannten Prüfungsämter des Bundes - globale Mehrausgaben von 15 Millionen DM ausgewiesen.
    Drittens. Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, von den eingesparten 450 Stellen den Ressorts 180 Stellen für den Aufbau interner Controlling-Einrichtungen zur Unterstützung der Leitungsfunktion zur Verfügung zu stellen. So weit, so gut. Die Frage ist, wie dieser geplante Aufgaben- und Personalzuwachs begründet wird.
    Viertens. Unklar ist in Anlage 8, ob in den Einsparungsbetrag von 42 Millionen DM die Kosten für die 180 genannten Stellen bereits eingerechnet sind.
    Fünftens. Unklar ist auch, wieso in Anlage 8 von Gesamtpersonalkosten nach der Neuordnung von 101 Millionen DM die Rede ist, auf der letzten Seite der Vorlage allerdings von Personalkosten in Höhe von 119 Millionen DM. Dieser Widerspruch müßte aufgelöst werden.
    Sechstens. Es findet sich keine Aussage dazu, welche Übergangszeit die Umorganisation benötigt und welche Kosten damit verbunden sind.

    (Jörg Tauss [SPD]: Das wissen die selbst nicht!)

    - Wir müssen dies aber zumindest ungefähr wissen, damit wir der Sache zustimmen können.
    Siebtens. Ob die in Anlage 5 dargestellte Aufbauorganisation und Personalausstattung der neuen Prüfungsämter aufgabengerecht ist, entzieht sich meiner Beurteilungsmöglichkeit. Dazu müßte der Bundesrechnungshof Ausführungen machen.
    Eine letzte Bemerkung: Die Neuorganisation der externen Finanzkontrolle soll laut Gesetzentwurf der Bundesregierung nach Abschluß der Umstrukturierung Einsparungen für den Bundeshaushalt in Höhe von rund 35 Millionen DM pro Jahr und für die Haushalte von Ländern und Kommunen von rund 20 Millionen DM pro Jahr erbringen. Bei solchen Aussichten muß ein Haushälter ja sagen, vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Weil sie in diesem Fall stimmen und in Ordnung sind, stimmt die SPD diesem Punkt des Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetzes zu.

    (Beifall bei der SPD und der F.D.P.)