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ID1320100200

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    Plenarprotokoll 13/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. Oktober 1997 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung ..... 18165 A Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksachen 13/8704, 13/8869, 13/8873) . . . 18165 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Entlastung der Versicherten und der Unternehmen von Lohnzusatzkosten (Drucksachen 13/8042, 13/8863, 13/8874) . 18165 B Andreas Storm CDU/CSU 18165 D Rudolf Dreßler SPD 18167 D Andreas Storm CDU/CSU . . 18171B, 18172 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18172 D Dr. Gisela Babel F.D.P 18174 B Dr. Barbara Höll PDS 18175 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18176 C Peter Rauen CDU/CSU 18178 B Namentliche Abstimmungen . . 18180A, 18182 C Ergebnisse 18180B, 18186 A Tagesordnungspunkt 18: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern (Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz) (Drucksachen 13/8293, 13/ 8875) 18182 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Oswald Metzger, Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine umfassende Haushalts- und Finanzreform: Transparenz, Wirtschaftlichkeit und parlamentarische Kontrolle (Drucksachen 13/8472, 13/8876) 18183 A Dietrich Austermann CDU/CSU 18183 B, 18195 C Uta Titze-Stecher SPD 18188 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18190 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 18191 D Dr. Christa Luft PDS 18193 B Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 18194 C Karl Diller SPD 18195 A Karl Diller SPD 18195 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/8447, 13/ 8882, 13/8887) 18196 D Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 38 des Grundgesetzes (Drucksache 13/3519) . . . . 18197 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 13/3520) . 18197 B c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 13/3523) . 18197 C d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 13/3521) 18197 C Dr. Gregor Gysi PDS 18197 D, 18204 C Michael Teiser CDU/CSU 18199 A Dieter Wiefelspütz SPD 18200 B Dr. Gregor Gysi PDS 18201 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18202 A Dieter Wiefelspütz SPD 18202 D Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18203 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten . 18204 D Dr. Gregor Gysi PDS 18205 A Friedhelm Ost CDU/CSU 18206 A Hans Martin Bury SPD 18207 A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18208 A Rainer Funke F D P. 18208 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 18209 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 18210 D Wolgang Steiger CDU/CSU 18211 D Bernd Scheelen SPD 18212 D Nächste Sitzung 18213 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18214* A Anlage 2 Nachträglich zu Protoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (200. Sitzung am 30. Oktober 1997) (Große Anfrage: Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln) Editha Limbach CDU/CSU 18214* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (a - HaushaltsrechtFortentwicklungsgesetz, b - Antrag; Für eine umfassende Haushalts- und Finanzreform; Transparenz, Wirtschaftlichkeit und parlamentarische Kontrolle) Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 18215* B Karl Diller SPD 18216* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 18218* A 201. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker-Inglau, Ingrid SPD 31. 10. 97 Behrendt, Wolfgang SPD 31. 10. 97 * Blunck, Lilo SPD 31. 10. 97 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 31. 10. 97 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 31. 10. 97 Frick, Gisela F.D.P. 31. 10. 97 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 31. 10. 97 Dr. Fuchs, Ruth PDS 31. 10. 97 Geiger, Michaela CDU/CSU 31. 10. 97 Günther (Plauen), F.D.P. 31. 10. 97 Joachim Hanewinckel, Christel SPD 31. 10. 97 Heistermann, Dieter SPD 31. 10. 97 Hempelmann, Rolf SPD 31. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 31. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 31. 10. 97 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 31. 10. 97 Hovermann, Eike SPD 31. 10. 97 von Klaeden, Eckart CDU/CSU 31. 10. 97 Klemmer, Siegrun SPD 31. 10. 97 Dr. Küster, Uwe SPD 31. 10. 97 Kurzhals, Christine SPD 31. 10. 97 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 31. 10. 97 Lotz, Erika SPD 31. 10. 97 Mante, Winfried SPD 31. 10. 97 Marx, Dorle SPD 31. 10. 97 Dr. Mayer CDU/CSU 31. 10. 97 (Siegertsbrunn), Martin Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 31. 10. 97 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 31. 10. 97 Reschke, Otto SPD 31. 10. 97 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 31. 10. 97 Rupprecht, Marlene SPD 31. 10. 97 Dr. Scheer, Hermann SPD 31. 10. 97 * Schild, Horst SPD 31. 10. 97 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 31. 10. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 31. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 31. 10. 97 Reinhard Schwanitz, Rolf SPD 31. 10. 97 Sielaff, Horst SPD 31. 10. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Singer, Johannes SPD 31. 10. 97 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 31. 10. 97 Thierse, Wolfgang SPD 31. 10. 97 Vosen, Josef SPD 31. 10. 97 Graf von Waldburg-Zeil, CDU/CSU 31. 10. 97 Alois Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 31. 10. 97 Weißgerber, Gunter SPD 31. 10. 97 Zeitlmann, Wolfgang CDU/CSU 31. 10. 97 *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU Abgeordnete(r) Behrendt, Wolfgang SPD Hornung, Siegfried CDU/CSU Dr. Scheer, Hermann SPD Siebert, Bernd CDU/CSU Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (200. Sitzung am 30. Oktober 1997, Seite 18143 A) (Große Anfrage: Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln) Editha Limbach (CDU/CSU): Zunächst möchte ich der Bundesregierung für die ausführliche Antwort zur Großen Anfrage „Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln" herzlich danken. Diese Antworten bilden nämlich eine gute Grundlage für die Beratungen, die zu diesem Thema im Gesundheitsausschuß des Bundestags noch stattfinden werden. Wir haben außerdem mit großem Interesse die Verhandlungen auf dem Symposium der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verfolgt, das kürzlich zu diesem Thema auf Anregung der Regierung in Berlin stattfand. Den Bericht über diese Tagung werden wir ebenfalls im Gesundheitsausschuß sorgfältig analysieren. Gerade weil das angesprochene Thema geeignet ist, die Menschen zu verunsichern und zu ängstigen, ist eine sehr sorgfältige und den vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz beachtende Dis- kussion ebenso notwendig wie jede Vermeidung von unsinniger Panikmache. So muß festgehalten werden - und das ist unter Fachleuten, aber auch im Gesundheitsausschuß weitgehend unstrittig -, daß in der Tierhaltung zu therapeutischen Zwecken auch der Einsatz von bestimmten Antibiotika als Tierarzneimittel durchaus sinnvoll sein kann, zumal auch Tierarzneimittel zugelassen sein müssen und den arzneirechtlichen Vorschriften unterliegen. Vor der Zulassung werden Tierarzneimittel, wie alle Arzneimittel, auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft. Auch nach der Zulassung wird weiter beobachtet, seit 1995 ist die Einrichtung von Pharmakovigilanzsystemen in allen Ländern der Europäischen Union Pflicht. Etwas weniger einfach ist die Antwort auf die Frage, ob bestimmte Antibiotika wegen ihrer Bedeutung in der Humanmedizin und möglicher Verstärkung der weltweit zu beobachtenden Entwicklung der Resistenzsituation gegenüber Antibiotika zurückgedrängt oder gar in der Tiermedizin ganz ausgeschlossen werden müssen. Und wie verhält es sich mit der Anwendung von antimikrobiellen Stoffen in der Tierhaltung z. B. als Futterzusatzstoff? Auch diesen Fragen werden wir im Gesundheitsausschuß unsere Aufmerksamkeit widmen. Ich gehe davon aus, daß wir in vielen Punkten hier keinen parteipolitischen Streit führen müssen, sondern gemeinsam zu guten Ergebnissen kommen können. Diese guten Ergebnisse werden aber in vielen Fällen nur wirksam werden, wenn wir auch international, vor allem auf EU-Ebene zu gemeinsamen Regelungen finden; dies müssen wir in unsere Überlegungen einbeziehen. So ist nach unserer Auffassung z. B. die Einführung eines Resistenz-Monitorings für Arzneimittel, wie es bereits in der Bundesrepublik existiert, auch auf europäischer Ebene mit Nachdruck anzustreben. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (a - Haushaltsrecht-Fortentwicklungsgesetz, b - Antrag: Für eine umfassende Haushalts- und Finanzreform: Transparenz, Wirtschaftlichkeit und parlamentarische Kontrolle) Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: 1. Schlanker Staat. Eine Herausforderung unserer Zeit ist die Verschlankung des Staates. Eine Staatsquote im Bereich von 50 Prozent läßt den Bürgern wenig Raum zur Entfaltung. Wir stehen vor der Aufgabe, hier eine Trendwende einzuleiten. 2. Haushaltsrecht auf dem Prüfstand. Wir haben dabei auch das Haushaltsrecht auf den Prüfstand gestellt und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Konsequenzen aus den Ergebnissen der Prüfung gezogen. Der Gesetzentwurf geht von folgenden Überlegungen aus: Die Effizienz der öffentlichen Verwaltung muß erhöht werden, wenn Deutschland im internationalen Wettbewerb bestehen will. Ein fortentwickeltes Haushaltsrecht ist dafür ein entscheidender Baustein. 3. Erfolgreiche Modellvorhaben. Wir haben das seit 1995 in der Bundesverwaltung durch Modellvorhaben erprobt. Übereinstimmendes Element ist, Anreize für einen effizienten Mitteleinsatz zu schaffen. Die Ergebnisse sind bisher positiv. 4. Umsetzung der Ergebnisse. Der Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen für die Umsetzung in der Breite. In der öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuß wurde die Richtigkeit unseres Weges bestätigt. 5. Eckpunkte des Gesetzentwurfs. Wesentliche Eckpunkte sind: Die Flexibilität der Haushaltswirtschaft wird durch eine Erweiterung der Deckungsfähigkeit erhöht. Das Jährlichkeitsprinzip wird durch eine Erweiterung der Übertragbarkeit zielgerechter angewandt. Der Grundsatz der Gesamtdeckung wird gelockert, um verstärkte Anreize zur Erzielung von Mehreinnahmen zu schaffen. Die Kosten- und Leistungsrechnung wird im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Bundeshaushaltsordnung verankert. Schließlich ist eine Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei allen finanzwirksamen Maßnahmen vorgesehen. 6. Sicherung des parlamentarischen Budgetrechts. Es gibt aber auch Stimmen aus dem parlamentarischen Bereich, die fürchten, das parlamentarische Budgetrecht könnte durch die angestrebte Flexibilisierung des Haushaltsrechts beeinträchtigt werden. Ich meine, der Gesetzentwurf trägt diesen berechtigten Sorgen Rechnung; denn mit dem Gesetzentwurf gehen wir einen mittleren Weg zwischen notwendiger Flexibilisierung und parlamentarischer Verantwortung und Kontrolle der Regierung. Durch die Verankerung der Kosten- und Leistungsrechnung und die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden die Möglichkeiten für eine ergebnisorientierte parlamentarische Budgetkontrolle gestärkt. Zusätzlich organisieren wir die externe Finanzkontrolle neu. Künftig werden die neuen Prüfungsämter unter der Leitung des Bundesrechnungshofes verstärkt die Wirtschaftlichkeit prüfen. Das neue Haushaltsgrundsätzegesetz ist ein Angebot für mehr Flexibilität an die Haushaltsgesetzgeber in Bund und Ländern. Es kommt darauf an, was Bund und Länder daraus machen. 7. Praktische Konsequenzen. Deshalb haben wir die Modellvorhaben im Bundesbereich eingehend bewertet und im Bundeshaushalt 1998 mit der Umsetzung begonnen. Die Verwaltungsausgaben sind in der Regel die Bereiche, die durch regelmäßig anfallende Ausgaben des Staatsverbrauchs geprägt sind. Dort setzen wir mit der Reform des Haushaltsrechts an. Es handelt sich hierbei um Ausgaben des Bundeshaushalts in Höhe von 27 Milliarden DM; dort sehen wir den Handlungsbedarf für den Bund. Bisher ist kennzeichnend eine detaillierte Festlegung aller Ausgaben. Bei einem Haushaltsvolumen von fast 500 Milliarden DM werden zum Teil Ausgaben für wenige tausend Mark verbindlich geregelt. Das Messen einer Behörde an ihren Ergebnissen gerät hierbei teilweise aus dem Blick. Das wollen wir ändern. Zukünftig werden wir verstärkt eine ergebnisorientierte Steuerung schaffen. Im politisch und zahlenmäßig wichtigen Bereich der Programmausgaben, wie zum Beispiel Wohnungsbau, Straßenbau, Verteidigung und Landwirtschaft und dem gesetzlich geregelten Sozialbereich werden die Ausgabenzwecke weiterhin die Einzelentscheidung und damit der Prioritätensetzung durch das Parlament unterliegen. Ein Volumen von mehreren Milliarden DM bei einer Reihe von Programmtiteln verdeutlicht, daß hier die Grenze der vertretbaren Flexibilität erreicht ist. Wenn wir unsere Aufgabe als Parlamentarier ernst nehmen, müssen wir diese Entscheidungen weiterhin selbst treffen. 8. Budgetierung. Lassen Sie mich zum Abschluß auf weitergehende Vorstellungen eingehen, die mit „Budgetierung" und „kaufmännische Buchführung" gekennzeichnet werden können. In der bisherigen politischen Diskussion wird immer wieder hervorgehoben, die Vorschläge seien doch viel moderner und effizienter als der vorliegende Entwurf. Vor solchen Instrumenten kann ich aber gerade vor dem Hintergrund des Budgetrechts des Parlaments nur dringend warnen. Eine dezentrale Verantwortung ist schon nach geltendem Haushaltsrecht zulässig. Im Bundesbereich liegt die Mittelbewirtschaftung bei den jeweiligen Dienststellen, zum großen Teil dezentral unter der Verantwortung der Beauftragten für den Haushalt, eine weitgehende dienststelleninterne Delegation ist möglich. Die vorgesehenen Erleichterungen bei der Übertragbarkeit und der Deckungsfähigkeit lassen die erforderliche Flexibilität der Bewirtschaftung zu. Überflüssig wäre es auch, wenn es nur darum geht, eine kaufmännische Buchführung ergänzend zum geltenden System zuzulassen. Im Rahmen der kaufmännischen Buchführung hat jedes Unternehmen neben der Aufwands- und Ertragsrechnung eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Darauf kann kein Unternehmen verzichten. Die Verwaltung, die vom Budgetrecht des Parlaments abhängt, kann dies erst recht nicht. Deshalb ist im Grundgesetz zwingend vorgesehen, daß der Haushalt nach Einnahmen und Ausgaben aufzustellen ist und daß auf dieser Grundlage Rechnung zu legen ist. Soll die Doppik, also die doppelte Buchführung aber an die Stelle der Einnahme-Ausgabe-Rechnung treten, kann der so finanzierte Teil der öffentlichen Hand sehr schnell zur „Black box" für das Parlament werden. Denn dann bleibt offen, wie die laufende Kontrolle des haushaltsrechtlichen Ermächtigungsrahmens während des Haushaltsjahres sichergestellt werden soll. 9. Kosten-/Leistungsrechnung. Mit der Einführung einer kaufmännischen Buchführung alleine ist es nicht getan. Um eine Kostentransparenz zu erreichen, müssen wir eine Kosten- und Leistungsrechnung einführen und daraus Kennzahlen als Leistungsvorgabe ableiten. Wir sind sicher, daß damit das Prinzip des eigenverantwortlich handelnden Bediensteten gestärkt wird. Wir haben deshalb im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgeschrieben, daß in geeigneten Bereichen eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden soll; für den Bundesbereich verlangen wir dies in der Bundeshaushaltsordnung sogar zwingend. 10. Änderung Staatsbankgesetz (DKB). Das Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts wurde aktuell ergänzt um eine rechtstechnische Klarstellung im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Umstrukturierung des Bankwesens der DDR auf ein zweistufiges Bankensystem entsprechend den Vorgaben des Einigungsvertrages. Damit soll eine kürzlich aufgetretene Rechtsunsicherheit im Interesse von Schuldnern und Gläubigern beseitigt und die Inhaberschaft von Forderungen eindeutig festgestellt werden. 11. Resümee. Lassen Sie mich zum Haushaltsrecht selbst noch einmal herausstellen: Wir gehen einen Mittelweg zwischen den sehr weitgehenden Flexibilisierungsforderungen und dem Interesse des Parlaments, sein Budgetrecht nicht zu beeinträchtigen. Die vorgeschlagene Lösung läßt Bund und Ländern den erforderlichen Gestaltungsspielraum für die Reform des Haushaltsrechts. Ich bitte Sie daher, dem Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz zuzustimmen. Karl Diller (SPD): Die Regierung hat sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf auf wenige punktuelle Änderungen des Haushaltsrechts beschränkt. Sie ist offensichtlich nicht in der Lage, die notwendige umfassende Modernisierung des Haushaltsrechts in Angriff zu nehmen. Erstens. Zum Sparargument: Die Regierung hat die Flexibilisierungsregelungen damit begründet, sie würden zu Einsparungen führen, und hat im Haushaltsentwurf 1998 eine sogenannte Effizienzrendite von 350 Millionen DM eingesetzt. Seitens der Sachverständigen, insbesondere aus dem Kommunalbereich - der in der Reform des Haushaltswesens schon viel weiter ist und fundierte Erfahrungen hat -, ist in der Anhörung klargestellt worden, Einsparungen seien nicht zu erwarten. Auch Innenminister Kanther hat diese Auffassung tendenziell vertreten. Meine Vermutung, die Effizienzrendite sei größenordnungsmäßig nichts anderes als die ohnehin anfallenden Minderausgaben, hat das Finanzministerium nicht entkräften können. Die Sachverständigen betonten, den flexibilisierten Ausgabenbereich dürfe man keinesfalls nachträglich mit einer Haushaltssperre belegen, da sonst der Handlungsspielraum wieder beseitigt und so Verläßlichkeit und Glaubwürdigkeit der Flexibilisierung untergraben würden. Dieses Steuerungsinstrument des Bundesfinanzministers wird also beeinträchtigt. Für einen Finanzminister, der erst gestern nach einem Ausgabenstopp als letztem Strohhalm zur Rettung seiner desaströsen Finanzsituation greifen mußte, sicher eine bittere Erkenntnis. Zweitens. Zum Motivationsargument: Richtig ist - und das begrüßen wir ausdrücklich -, daß eine moderne Haushaltswirtschaft zu einer stärkeren Eigenverantwortung der Bewirtschafter führen muß. Durch größeren Handlungsspielraum kann die Eigenverantwortung des einzelnen gestärkt werden. Die Modellversuche zeigen, daß die Flexibilisierung sinnvolle Änderungen bei Ausgabeentscheidungen ermöglicht und so die Effizienz der eingesetzten Mittel situationsangepaßt steigert. Drittens. Zum Budgetrecht des Parlaments: Handlungsspielraum läßt sich in der Regel nur auf Kosten anderer gewinnen. Werden deshalb die vorgesehenen Flexibilisierungen das Budgetrecht des Parlaments einschränken? Niemand kann ernsthaft bestreiten, daß dies in der Tendenz so ist: Die Frage ist nur, ob die Einschränkung noch akzeptabel ist oder eine kritische Größe überschreitet. Ein Urteil dazu ist sicher erst nach einigen Erfahrungen mit den Flexibilisierungsregelungen möglich. Festzustellen ist, daß das Gesetz kein angemessenes zusätzliches Instrumentarium enthält, um die größeren Gestaltungsmöglichkeiten der Exekutive im Vollzug kontrollierend begleiten und notfalls eingreifen zu können. Zweifellos ist der einzelne Berichterstatter stärker gefordert. Er muß entscheiden, ob überhaupt, wo und in welchem Umfang im Verwaltungsbereich seines Einzeletats die Flexibilisierungsregelungen angewandt werden können. Stimmt der Berichterstatter der Flexibilisierung für seinen Etat zu, ist er gefordert, den Vollzug zu beobachten und, falls nötig, zu korrigieren. Es bleibt abzuwarten, ob die Ressorts ihre jeweiligen Absichten zeitnah offenlegen. Es empfiehlt sich, ein System regelmäßiger Berichterstattergespräche zu institutionalisieren. Für die Kolleginnen und Kollegen in den Landtagen, die das Berichterstattersystem gar nicht kennen, bedeutet diese Neuordnung, daß sie erst ein solches System einrichten müssen, um eine effiziente Begleitung überhaupt zu ermöglichen. Viertens. Zum Modernisierungsumfang: Alle Sachverständigen waren der Auffassung, es handle sich bei dem vorgelegten Gesetz lediglich um geringfügige Änderungen im Haushaltsrecht, eine echte Modernisierung sei dies nicht. Diese Bewertung teilt die SPD-Fraktion. Wie der Bundesrat haben wir gefordert, eine grundlegende Neuorientierung hin zur Budgetierung als Kann-Bestimmung gesetzlich abzusichern. Wir wollen ein modernes Haushaltsrecht, das denjenigen, die dies wollen, die Einführung der Budgetierung erlaubt. Wir wollen eine leistungsbezogene Planaufstellung und -bewirtschaftung ermöglichen. Als Endstufe soll eine leistungsbezogene Mittelzuteilung möglich sein, die anstelle der bisherigen ausgabeorientierten Steuerung eine zielbezogene Steuerung vorsieht. Um das Budgetrecht der Parlamente dabei zu sichern, sind geeignete Informations- und Steuerungsinstrumente zu entwickeln, z. B. eine regelmäßige Berichtspflicht auf der Grundlage eines betriebswirtschaftlich orientierten Controlling-Verfahrens mit Informationen aus der Kosten- und Leistungsrechnung. Ferner forderten wir in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, in einer Kann-Regelung die Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung des Handelsgesetzbuches zu ermöglichen. Die doppelte kaufmännische Buchführung erlaubt den lückenlosen Ausweis der aktuellen Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten und der Forderungen aufgrund einer kontinuierlichen Ergebnisrechnung, so daß eine zuverlässige Beurteilung der Finanzlage und des Werteverzehrs möglich wird. Dies ist insbesondere wichtig für den Einsatz in wirtschaftsnahen Verwaltungsbereichen wie z. B. Hafenbetrieben, Forstämtern oder Katasterverwaltungen. Dabei ist zweifellos wichtig, parallel dazu die Rechtslegung einschließlich Haushaltsrechnung nach kameralen Gesichtspunkten zu gewährleisten, um die Aufstellung bundeseinheitlicher Finanzstatistiken zu ermöglichen. Die Bundesregierung sperrt sich gegen diese echte Modernisierung des Haushaltsrechts, die Koalition hat unsere entsprechenden Änderungsvorschläge im Haushaltsausschuß abgelehnt. Ihre Argumente überzeugen dabei nicht - zumal sich in der öffentlichen Anhörung etliche der Sachverständigen entschieden für diese weitergehende Modernisierung ausgesprochen haben und nicht einer sich dagegen gewandt hat. Um es zu betonen: Es handelt sich um KannBestimmungen, die Möglichkeiten erschließen, die einige Länder unbedingt nutzen wollen. Wieso will ihnen die Bundesregierung dies verwehren? Fünftens. Zum Reformbedarf im Haushaltsrecht: Das Haushaltsrecht bedarf nicht nur mit Blick auf Flexibilisierung und Budgetierung der Modernisierung, auch andere Bereiche sind dringend überarbeitungsbedürftig. Ich erinnere an die überfällige Neuregelung zu den Restkreditermächtigungen. Zum Haushaltsgesetz 1997 hatten wir Änderungsvorschläge dazu unterbreitet, die der Neigung des Finanzministers, sich über Beschlüsse des Parlaments hinwegzusetzen, Einhalt gebieten sollten. Die Koalition hat die Vorschläge damals abgelehnt. Wir haben das Problem dem Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung vorgelegt, und auch der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht eine Regelungsänderung hinsichtlich der Restkreditermächtigungen gefordert. Diese Koalition ist leider unfähig - entgegen öffentlichen Äußerungen der F.D.P. -, hier das Richtige zu tun. Ich erinnere ferner an die von uns ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegte Regelung für überplanmäßige Ausgaben. Es kann nicht mit dem Budgetrecht des Parlaments vereinbar sein, wenn es bei milliardenschweren Mehrausgaben nur deshalb keines Nachtragshaushalts bedarf, weil sie auf Rechtsverpflichtungen beruhen. Immerhin beruhen 90 v. H. aller Ausgaben auf Rechtsverpflichtungen. Es kann nicht angehen, daß das Parlament nur in dem Restbereich der Ausgaben gefragt werden muß. Im Klartext: Es ist absurd, daß bei einer 20-Millionen-DM-Mehrausgabe bei einem Titel in diesem Restbereich ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden muß, bei einer tausendmal größeren Mehrausgabe in dem anderen Bereich aber nicht. Ein weiterer Punkt ist die vom Bundesverfassungsgericht in dem Urteil von 1989 zu Art. 115 GG geforderte sachgerechte Abgrenzung der Investitionsausgaben. Auch in diesem Punkt hat die Bundesregierung sich bislang der entsprechenden Änderung des Haushaltsrechts entzogen. Es kann doch nicht sachgerecht sein, wenn z. B. jetzt fällige Zahlungen auf Grund von notleidend gewordenen Ausfuhrgarantien nach geltendem Haushaltsrecht als Investitionen eingestuft werden. Die jetzigen Zahlungen stellen mit Sicherheit keine Investitionen, d. h. keine Mehrung des Kapitalstocks unserer Volkswirtschaft dar, werden aber gleichwohl nach dem Haushaltsrecht als Investitionen eingestuft. Das ist doch widersinnig. Ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf enthält nur halbherzige Ansätze und erfüllt bei weitem nicht den Reformbedarf im haushaltsrechtlichen Bereich. Angesichts der nicht weit genug gehenden Modernisierung des Haushaltsrechts sowie der Untätigkeit der Regierung und der Koalition hinsichtlich des Änderungsbedarfs in anderen Bereichen des Haushaltsrechts enthält sich die Fraktion der SPD bei der Abstimmung zum Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 717. Sitzung am 17. Oktober 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe - Drittes Gesetz zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (3. Statistikbereinigungsgesetz -3. StatBerG) - Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) - Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz - KindRG) - Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Dezember 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Barbados über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 13. September 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Februar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 21. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Honduras über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 11. August 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Abkommen vom 29. September 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Oktober 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 11. September 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 28. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 3. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Januar 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung Hongkongs zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag gemäß § 5 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz (BStatG) für die Jahre 1995 und 1996 - Drucksachen 13/7390, 13/7700 Nr. 1.2 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/7867 Nr. 1.8 Innenausschuß Drucksache 13/7959 Nr. 1.2 Drucksache 13/8106 Nr. 1.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.22 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7959 Nr. 2.1 Drucksache 13/7959 Nr. 2.3 Drucksache 13/8269 Nr. 1.4 Drucksache 13/8269 Nr. 1.6 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/7959 Nr. 1.6 Drucksache 13/8106 Nr. 2.28 Drucksache 13/8508 Nr. 2.32 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/8106 Nr. 2.20
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    Rede von Andreas Storm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits zum zweitenmal in diesem Monat ist der Deutsche Bundestag aufgerufen, eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen.

    (Andrea Fischer [Berlin] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, ich spinne!)

    Heute geht es darum, die Finanzierungslasten zwischen den Beitragszahlern und den Steuerzahlern gerechter aufzuteilen.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das glaubt doch schon keiner mehr!)


    Andreas Storm
    Nun ist es keineswegs so, daß aus dem Steuertopf bisher nichts an die Rentenkasse fließen würde. Im Gegenteil: Nach dem Rentenreformgesetz 1992 werden bereits 20 Prozent der voraussichtlichen Ausgaben über den Bundeszuschuß abgedeckt. Mit dem heutigen Gesetz zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses sollen im Jahre 1999 13,3 Milliarden DM und im Jahre 2000 16,3 Milliarden DM zusätzlich an die Rentenversicherungsträger überwiesen werden. In den Folgejahren wird dieser zusätzliche Bundeszuschuß mit den Veränderungsraten der Steuern vom Umsatz fortgeschrieben.
    Zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahme soll der allgemeine Umsatzsteuersatz um einen Prozentpunkt, also von 15 auf 16 Prozent, erhöht werden. Dadurch wird es möglich, daß der Beitragssatz für die Rentenversicherung dauerhaft um rund einen Beitragssatzpunkt niedriger als sonst erforderlich festgesetzt werden kann.
    Nun sollte man meinen, diese Maßnahmen finden die ungeteilte Zustimmung des ganzen Hauses; denn schließlich hat gerade die SPD in den vergangenen Monaten immer wieder gefordert, den Bundeszuschuß für die Rentenversicherung anzuheben, um die Beitragszahler zu entlasten.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Genau das haben wir eben nicht gefordert!)

    Aber wer glaubt, daß diesen Worten nunmehr auch Taten folgen, der sieht sich schwer getäuscht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der erste Akt dieses Politdramas zu Lasten der Rentenversicherten sieht wie folgt aus:

    (Zuruf von der SPD: Das Drama sitzt woanders!)

    Da erklärt Rudolf Dreßler im Sommer, zwar wolle auch die SPD die Beitragszahler in der Rentenversicherung um einen Beitragssatzpunkt entlasten, und dies könne durchaus durch eine Mehrwertsteuererhöhung erfolgen, aber diese Mittel sollten nicht pauschal der Rentenversicherung überwiesen werden

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    - Sie nicken -, sondern nach Abgeltung ausgewählter sogenannter versicherungsfremder Leistungen.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Bravo!)

    Dieser Vorschlag, Herr Dreßler, hat aber selbst bei den Rentenversicherungsträgern nur Kopfschütteln ausgelöst, und das aus gutem Grund;

    (Beifall bei der CDU/CSU Zuruf von der CDU/CSU: So war es! Zuruf von der SPD: So ein Quatsch!)

    denn die Rentenversicherungsträger - ich erläutere es Ihnen gleich - weisen für das Jahr 1995 rund 100 Milliarden DM an Leistungen aus, denen keine vorherigen Beitragszahlungen gegengerechnet werden können. Darunter fallen ganz unterschiedliche Positionen, wie etwa die Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr, Ersatzzeiten als Folge des zweiten Weltkrieges, Anrechnungszeiten, Kindererziehungszeiten, die Höherbewertung der Berufsausbildung oder Leistungen nach dem Fremdrentengesetz.
    Wenn man sich diese Liste einmal genauer anschaut, dann kommt man leicht zu folgendem Ergebnis: Ein großer Teil dieser Leistungen sollte nicht alleine von der Gemeinschaft der Beitragszahler finanziert werden, weil hier eine gesamtstaatliche Aufgabe vorliegt. Ein anderer Teil dieser Leistungen stellt allerdings ein Element des Solidarausgleiches innerhalb der Versichertengemeinschaft dar.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    Gerade dieser Solidarausgleich unterscheidet ja eine Sozialversicherung von der privaten Lebensversicherung; denn dort wird nur die Gegenleistung für die vorher gezahlten Beiträge erbracht. In der Sozialversicherung haben wir auch Elemente des sozialen Ausgleiches.
    Aus diesem guten Grunde hat es der Gesetzgeber bisher vermieden, für jeden einzelnen dieser Posten zu entscheiden, ob hier eine Steuerfinanzierung oder eher eine Beitragsfinanzierung sinnvoll wäre. Würde man nämlich so verfahren, Herr Dreßler, dann wäre die Entwicklung der Rentenfinanzen überhaupt nicht mehr kalkulierbar. In einem Jahr würde erneut ein Streit darüber entstehen, wie hoch denn nun der Bundeszuschuß ausfallen müßte. Der Druck wäre dann sehr stark, diese Leistungen erheblich zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen. Dann könnte man die Rentenversicherung gleich privatisieren.
    Aus diesem Grunde haben wir bei der Rentenreform 1992 festgelegt, daß ein pauschaler Bundeszuschuß in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben einen angemessenen Finanzierungsbeitrag der Steuerzahler sicherstellen soll. Mit dem heutigen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird dieser Bundeszuschuß mittelfristig so erhöht, daß künftig fast jede vierte Rentenmark aus dem Steuertopf finanziert wird. Damit hat die Rentenversicherung eine langfristig verläßliche Finanzierungsbasis. Der Einstieg in eine Einzelfallabrechung wäre der Anfang vom Ende des Solidarausgleichs in der Rentenversicherung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Noch wichtiger als dieses ist aber ein zweites Argument gegen die von Ihnen, Herr Dreßler, vorgeschlagene Einzelfinanzierung versicherungsfremder Leistungen aus dem Bundeshaushalt. Sie haben nämlich vorgeschlagen, insbesondere Leistungen nach dem Fremdrentengesetz und Leistungen im Zusammenhang mit dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebietes aus Steuermitteln zu finanzieren.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Kommen Sie doch mal zur Sache, zu Ihrem Gesetzentwurf!)

    Diese Leistungen sind aber in den nächsten Jahrzehnten naheliegenderweise rückläufig.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Nein, bis 2015 ändert sich nichts, junger Freund!)

    Wären wir Ihren ursprünglichen Plänen gefolgt, so
    hätte das zu folgendem bizarren Ergebnis geführt:

    Andreas Storm
    Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer wären langfristig zu einem immer kleineren Teil an die Rentenversicherungsträger geflossen, und das restliche Mehraufkommen aus dieser höheren Steuerbelastung wäre den Finanzministern des Bundes und der Länder zugute gekommen, was im Interesse der Rentenversicherten eine wenig erfreuliche Vorstellung wäre.
    Ein Stück weit lernfähig sind Sie ja doch.

    (Lachen bei der SPD)

    Denn Sie haben in dem jetzt geänderten Gesetzentwurf diese entscheidende Schwachstelle korrigiert,

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Lächerlich! )

    indem Sie nun sagen, daß Sie das gesamte Aufkommen aus der Umsatzsteuererhöhung vollständig den Rentenversicherungsträgern zugute kommen lassen wollen und im gleichen Ausmaß die Beitragszahler entlasten wollen. Damit haben Sie sich im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung in der Sache faktisch vollständig an unsere Positionen angenähert,

    (Zuruf von der SPD: Genauer lesen wäre besser!)

    so daß Ihnen eine Zustimmung zum Entwurf der Koalitionsfraktionen eigentlich leichtfallen sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Lachen bei der SPD)

    Statt dessen haben Sie im Spätsommer eine neue Hürde errichtet. Diese sieht wie folgt aus: Sie sagen, Sie stimmen dieser Entlastung der Beitragszahler in der Rentenversicherung nur dann zu, wenn zugleich auch der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung um einen weiteren Punkt gesenkt wird und dafür unter anderem die Mineralölsteuer um mindestens 10 Pfennig erhöht wird.
    Nun ist es in der Tat so, daß die Beitragsbasis in der gesetzlichen Sozialversicherung auf Grund der dramatisch gestiegenen Arbeitslosenzahl in den vergangenen Monaten immer schmaler wird. Wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung der Beitragssatz für das kommende Jahr jetzt von 20,3 auf 21 Prozent erhöht werden muß und auch in der gesetzlichen Krankenversicherung in den neuen Bundesländern die Beitragseinnahmen weggebrochen sind,

    (Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Auf Grund Ihrer Gesundheitspolitik!)

    so ist dies die Folge der dramatischen Beschäftigungsentwicklung.
    Aber eines müßte doch auch Ihnen aufgefallen sein: Ausgerechnet in der Arbeitslosenversicherung sind die Beiträge seit Jahren konstant.
    Dies ist nur möglich, weil der Bund seinen Zuschuß
    im Zuge der Defizithaftung gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen deutlich ausgeweitet hat.

    (Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Mußte! Nicht freiwillig!)

    In diesem Jahr belaufen sich die Finanzierungskosten der Arbeitslosigkeit beim Bund und bei der Bundesanstalt für Arbeit auf insgesamt etwa 142 Milliarden DM. Davon fließen knapp 50 Milliarden DM aus allgemeinen Haushaltsmitteln, also überwiegend aus dem Steuertopf. Damit wird ein gutes Drittel der Kosten der Arbeitslosigkeit auf der Bundesebene von den Steuerzahlern finanziert.
    Allein die Ausweitung des Bundeszuschusses zur Arbeitslosenversicherung entlastet die Beitragszahler potentiell um 11 Milliarden DM bzw. 0,8 Beitragssatzpunkte. Eine weitere Aufstockung des Bundeszuschusses an die Bundesanstalt für Arbeit über das bereits jetzt vorgesehene Maß hinaus ist völlig überzogen.
    Meine Damen und Herren, es ist in der Tat eine wichtige Aufgabe für die deutsche Sozial- und Finanzpolitik, die Spirale aus steigenden Sozialbeiträgen und steigender Arbeitslosigkeit zu durchbrechen.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Machen Sie es doch mal!)

    Mit der heutigen Entscheidung, die Beitragszahler über eine moderate Umfinanzierungsstrategie dauerhaft zu entlasten,

    (Zuruf von der SPD: Wo ist denn die Strategie?)

    können wir hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Wer sich hier verweigert, der trägt alleine die Verantwortung dafür, daß die Rentenversicherten dauerhaft höhere Beiträge zahlen müssen.

    (Widerspruch bei der SPD)

    Deswegen, meine Damen und Herren von der Opposition: Geben Sie sich endlich einen Ruck! Stimmen Sie mit uns für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Beitragszahlern und den Steuerzahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das war sehr viel Wind, Herr Storm! Weiterer Zuruf von der SPD: Nebelwerfer!)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nun spricht der Abgeordnete Rudolf Dreßler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heute anstehende Debatte zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zum SPD-Gesetzentwurf zur Senkung der Lohnnebenkosten knüpft direkt an die Aussprachen an, die anläßlich des zweiten Vermittlungsverfahrens

    Rudolf Dreßler
    und anläßlich der Verabschiedung des sogenannten Rentenreformgesetzes 1999 der Koalition in diesem Hause geführt wurden.
    Der heute zur Verabschiedung anstehende Koalitionsentwurf steht - das ist wichtig festzuhalten - in direktem Zusammenhang zur bereits verabschiedeten Rentengesetzgebung der Regierung Kohl. Zugespitzt formuliert: Wir beraten heute über den Finanzierungsteil dieses ungerechten Rentengesetzes.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    CDU/CSU und F.D.P. möchten gerne darüber hinwegschummeln, aber es steht fest: Ohne das heutige Gesetz macht das Kohische und Blümsche Rentengesetz keinen Sinn, meine Damen und Herren.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat vor wenigen Tagen hier im Hause gegen dieses Rentengesetz gestimmt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war ein Fehler!)

    Wir haben erklärt und erklären noch einmal: Wir wollen keine Kürzung des Rentenniveaus von 70 auf 64 Prozent,

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    weil dadurch ein Großteil der Rentnerinnen und Rentner nahe an die Sozialhilfeschwelle gerät oder sogar unter die Sozialhilfeschwelle fällt. Wir wollen keine rentenpolitische Strafexpedition gegen Schwerbehinderte.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Und nicht zuletzt, meine Damen und Herren: Wir wollen keine Privatisierung des Risikos der Erwerbsunfähigkeit.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Wir wollen das alles nicht, weil es der Rentenversicherung nicht wirklich hilft, vor allem aber, weil es zutiefst ungerecht ist. Zu alledem ist es überflüssig, um die Rentenkassen wirksam zu stabilisieren. Und weil wir das alles nicht wollen, werden wir den Finanzierungsteil dieser Operation - und nichts anderes ist der heute zur Beratung anstehende Gesetzentwurf - ablehnen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Zum drittenmal versucht die Bundesregierung nun, die SPD indirekt oder sogar direkt in die Mitverantwortung für ihre unsoziale Rentenpolitik zu nehmen. Recht trickreich legt der Bundessozialminister dazu die argumentative Leimrute aus: Die Koalition wolle in der Rentenpolitik umfinanzieren, und die SPD wolle in der Rentenpolitik umfinanzieren; da könne man doch wenigstens dieses Stück des Weges gemeinsam gehen. So sagt Herr Blüm. Er erweckt damit den Eindruck, als handle es sich hierbei um zwei gleichgerichtete Vorschläge. Herr Blüm, das ist noch nicht einmal die halbe Wahrheit, und Sie wissen wie ich, die halbe Wahrheit ist bekanntlich auch geschwindelt. In Wirklichkeit handelt es sich nämlich um zwei völlig unterschiedliche Vorschläge. Herr Blüm will umfinanzieren, damit man den Leuten besser an die Rente gehen kann. Die SPD will umfinanzieren, damit man den Leuten nicht an die Rente gehen muß. Das ist der Unterschied.

    (Beifall bei der SPD Widerspruch bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Auf gut deutsch: Die Koalition will umfinanzieren, damit sie kürzen kann; die SPD will umfinanzieren, um Kürzungen zu vermeiden.

    (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und F.D.P.)

    So sieht die Wahrheit aus, auch wenn Sie über Ihre eigenen Kürzungsvorschläge lachen, Herr Weng.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Über Ihr Geschwätz lache ich!)

    Die Vorschläge von CDU/CSU und F.D.P. einerseits und SPD andererseits sind also nicht nur nicht gleichgerichtet, sondern sie verfolgen gegensätzliche Ziele und Absichten. Deshalb sage ich den Vertretern der Koalition: Sie können von mir aus noch 23 Versuche starten, die SPD im Wege der Finanzierung in die mittelbare Mitverantwortung für Ihre unsoziale Rentenpolitik zu zwingen; Sie werden scheitern. Diese Rentenpolitik verantworten Sie ganz allein; dafür steht die Sozialdemokratische Partei nicht zur Verfügung.

    (Beifall bei der SPD)

    Damit auch das klar ist: Die Koalition muß diese Politik nicht nur alleine verantworten; CDU/CSU und F.D.P. könnten sie auch alleine durchsetzen, wenn sie es im inneren Machtgefüge denn nun wirklich wollten oder könnten, und zwar einschließlich des Umfinanzierungsgesetzes. Eine Zustimmung der SPD dazu ist nicht erforderlich, auch keine Zustimmung der sozialdemokratisch regierten Länder im Bundesrat. Setzen Sie als Umfinanzierungsinstrument die Mineralölsteuer ein, und Sie sind alle Sorgen hinsichtlich der Zustimmung im Bundesrat los. Diese Koalition möchte gerne vergessen machen, daß sie die Mehrheit für ihre unsozialen Rentenpläne zwar hat, daß sie sie aber nicht mobilisieren kann, weil sie in sich selbst zerstritten ist und weil CSU und F.D.P. im Gegensatz zur CDU keine Mineralölsteueranhebung wollen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Herr Blüm, wenn Ihre Koalition auf Grund ihrer Zerstrittenheit über die Finanzierung der eigenen Rentenpolitik nicht in der Lage ist, die Mehrheit, die sie hat, wirksam werden zu lassen, dann ist das allein Ihr Problem; das kann und wird die SPD nicht lösen. Wer nicht mehr regieren kann, Herr Blüm, der muß es auch verantworten und kann nicht statt dessen die Opposition vorschicken.
    Im übrigen ist jetzt die Rede von der angeblichen staatspolitischen Pflicht der SPD, an dieser Operation

    Rudolf Dreßler
    mitzuwirken. Das klang aber alles schon einmal ganz anders. Bereits im Februar 1996, also vor eineinhalb Jahren, habe ich der Koalition von diesem Pult aus für meine Fraktion angesichts der Problemlagen in der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten, die Rentenfinanzen gemeinsam zu stabilisieren. Die Führungsgremien meiner Partei haben dieses Angebot mehrfach wiederholt. Sie, Herr Blüm, der Bundeskanzler und andere Vertreter der CDU/CSU und F.D.P. haben dieses Angebot unisono, zusammen mit anderen Führungspersonen beider Parteien außerhalb dieses Parlaments, zurückgewiesen, und zwar nach dem Motto: Wir brauchen die SPD nicht. In nachträglicher Bewertung macht Ihre Haltung aus heutiger Sicht sogar einen Sinn. Denn Herr Blüm wußte schon damals, daß er für eine Gesetzesoperation in Sachen rentenpolitischer Grobheiten, die er ja in Wahrheit von Anfang an, also schon 1996, im Auge hatte, nie und nimmer die Zustimmung der SPD erhalten würde.
    Nun erläutert der Sozialminister seit geraumer Zeit und in beredten Worten, durch die Umfinanzierung, die er mit einer im Gesetzentwurf der Koalition vorgesehenen einprozentigen Erhöhung der Mehrwertsteuer möglich machen will, könnten die Beitragssätze in der Rentenversicherung gesenkt werden. Theoretisch hat er ja recht, und gesenkt werden müßten sie auch. Das Trauerspiel ist nur: Dem steht die Wirtschafts- und Sozialpolitik seiner eigenen Koalitionsregierung entgegen; denn diese hat die Finanzprobleme in der Rentenversicherung wie auch in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung erst heraufbeschworen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Wer nämlich eine Wirtschaftspolitik betreibt, die ein stetiges Anwachsen der Arbeitslosigkeit - ich drücke mich dabei sehr höflich aus - in Kauf nimmt, der bewirkt, daß immer weniger Menschen in die Sozialversicherung einzahlen. Wer auf eine Arbeitsmarktpolitik fast gänzlich verzichtet,

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Das sagt der Blockierer!)

    wer statt Arbeit Arbeitslosigkeit finanziert, auch der bewirkt Mindereinnahmen in der Sozialversicherung.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

    Ich halte es schon für eine große Portion Chuzpe, wenn dieser Bundessozialminister vor 14 Tagen in diesem Parlament hämisch über unsere Position - wir müssen die Atomisierung des Arbeitsmarktes beenden, wir müssen die geringfügigen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig machen, wir müssen die Scheinselbständigkeit

    (Zuruf von der SPD: Und die Schwarzarbeit!)

    wieder in die Rentenversicherung zurückoperieren - herfällt, uns vorwirft, uns fiele nichts anderes ein - wörtliches Zitat! -, um an anderer Leute Geld zu kommen, gestern bei der Bekanntgabe der Erhöhung des Beitrages zur Rentenversicherung auf 21 Prozent
    aber genau dies als Begründung für diese Erhöhung angibt.

    (Beifall bei der SPD)

    Herr Blüm, schämen Sie sich nicht, vor 14 Tagen unsere Vorschläge hier zu diskreditieren

    (Zurufe von der SPD: Pfui!)

    und gestern dies dem staunenden Publikum als Begründung für die Erhöhung bekanntzugeben? Wie tief ist eigentlich diese Regierung in ihrer Argumentation gesunken!
    Solange diese Koalition nicht begreift, meine Damen und Herren, daß unsere Sozialversicherung vor allem ein Einnahmeproblem hat - -

    (Lachen bei der F.D.P. Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Es ist nicht zu fassen!)

    - Frau Dr. Babel, ich hoffe, Sie haben realisiert, daß Sie gerade Ihren eigenen Sozialminister ausgelacht haben, denn er hat das gestern vor der Presse genau so formuliert.

    (Beifall bei der SPD und der PDS Zuruf von der SPD: Unerhört!)

    Es ist ja schön, daß Sie sich hier im Deutschen Bundestag in aller Öffentlichkeit über Herrn Blüm lächerlich machen, aber von einer Dame, die diesen Herrn politisch trägt, hätte ich doch etwas mehr Respekt erwartet, meine Damen und Herren.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der PDS Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Das war ein völlig anderer Bezug! Sie verfälschen!)

    Umfinanzieren, meine Damen und Herren, reicht nicht, um die sich ständig verringernde Einnahmebasis der Sozialkassen zu stabilisieren. Statt dessen muß Schluß gemacht werden mit der von CDU/CSU und F.D.P. wohlwollend geduldeten anhaltenden Flucht aus der Sozialversicherungspflichtigkeit von Arbeitsverhältnissen.
    Deshalb sage ich noch einmal: Schluß mit der Sozialversicherungsfreiheit von geringfügiger Beschäftigung, Schluß mit der Scheinselbständigkeit, Schluß mit der Versicherungsfreiheit von Selbständigen, Schluß mit dieser sozialversicherungsrechtlichen Trittbrettfahrerei! Das, was einige dabei sparen, müssen nämlich alle anderen - Unternehmen und Versicherte - bezahlen.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Gerhard Zwerenz [PDS])

    Wir brauchen nicht nur eine Umfinanzierung, wie die Regierung behauptet; wir brauchen auch eine breitere Einnahmebasis, eine gerechtere Finanzierung der sozialen Systeme. Wer wie die Sozialversicherung vor allem ein strukturelles Einnahmeproblem hat, der muß es auch auf der Einnahmeseite lösen. Man kann dem stetigen Verfall der Einnahmebasis von Versicherungssystemen, auch der Rentenversicherung, nicht durch ständiges Zusammenstreichen der Leistungsausgaben hinterherkürzen. Das

    Rudolf Dreßler
    ist ein irrsinniges Hase-und-Igel-Spiel, weil der Hase Leistungskürzung jedesmal aufs neue feststellen wird, daß der Igel Einnahmeausfall schon da ist.
    Daß die F.D.P. genau das erreichen will, weil sie unser System zertrümmern will, das weiß ich.

    (Detlev von Larcher [SPD]: So ist das!)

    Es kommt aber darauf an, daß Herr Blüm und die CDU/CSU das endlich begreifen und ihre Rentenpolitik ändern, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich erinnere noch einmal daran: Herr Blüm wollte mit der Umfinanzierung die Beitragssätze in der Rentenversicherung senken, und zwar um einen Prozentpunkt von derzeit 20,3 auf 19,3 Prozent. Jeder und jede in diesem Hause weiß mittlerweile, daß es anders kommen wird. Die Beitragszahler erwartet zum 1. Januar nächsten Jahres statt einer Beitragssenkung, die die Regierung noch im Sommer dieses Jahres gegen unsere Warnung angekündigt hatte, eine Beitragssatzerhöhung.
    Als ich im August dieses Jahres darauf hingewiesen habe, der Beitragssatz zur Rentenversicherung werde am 1. Januar 1998 auf 21 Prozent angehoben werden müssen, ist die versammelte Koalition öffentlich über mich hergefallen, hat mich der Panikmache geziehen. Herr Blüm selbst hat mich einen Hiobsbotschafter genannt.

    (Karl-Josef Laumann [CDU/CSU]: Das war auch richtig so! -'Lachen bei der SPD)

    Und wenig später hieß es bei Herrn Blüm, bei der CDU/CSU und bei der F.D.P., statt derzeit 20,3 Prozent könnten es auch 20,6 werden, dann robbte man sich auf 20,8 Prozent, immer mit dem Zusatz von Herrn Blüm: „Die Dreßlersche Behauptung von 21 Prozent - niemals, alles Lug und Trug!", bis er gestern endlich auch bei 21 Prozent gelandet ist.
    Wochen und Monate hat der Sozialminister mit allen Tricks zu verhindern versucht, daß die Wahrheit ans Licht kommt. Er hat sogar den Schätzerkreis, der die fachlichen Grundlagen für die jährliche Beitragssatzanpassung errechnen muß, sicherheitshalber kurzerhand ausgeladen.

    (Gerd Andres [SPD]: Wir erinnern uns!)

    Dabei hat Herr Blüm seit dem vergangenen Sommer genau gewußt, was kommen wird. Er wußte wie ich, daß wir bei 21 Prozent landen werden. Seit gestern ist klar, daß es tatsächlich 21 Prozent werden.
    Meine Damen und Herren, ich will nicht indiskret sein und die ersten Reihen der Koalition fragen, ob sie auch wußten, was Herr Blüm wußte. Aber eines ist klar: Wer so mit der Wahrheit umgeht, wer trickst, verbiegt, umdeutet oder sich in Halbwahrheiten flüchtet, untergräbt nicht nur seine eigene Vertrauenswürdigkeit, er untergräbt auch das Vertrauen der Menschen in die Institution Rentenversicherung, das er doch eigentlich schon von Amts wegen hüten und pflegen sollte.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich glaube diesem Arbeitsminister keine Zahl mehr. Er hat sie alle getürkt, nichts an ihnen stimmt. Es ist schlimm, daß man das bei einem Mitglied der Bundesregierung feststellen muß.
    Die nunmehr absehbare Entwicklung zeigt: Es hilft der Rentenversicherung nichts, nur umzufinanzieren; es hilft nichts, nur die Leistungsniveaus zu senken. Selbst beides gemeinsam hilft nicht, weil es die Ursachen für die Finanzprobleme nicht beseitigt.
    Wir brauchen statt dessen eine Kombination aus Umfinanzierung und Verbreiterung der Einnahmebasis, so wie die SPD-Rentenkonzeption und unser Gesetzesantrag zur Senkung der Lohnnebenkosten das vorsehen.
    Wenn der Bundessozialminister und die CDU/ CSU-F.D.P-Koalition heute feststellen müssen, daß der Beitragssatz zur Rentenversicherung entgegen Ihren früheren lautstarken Versprechungen im zweiten Jahr hintereinander abermals kräftig angehoben werden muß, dann ist das das Eingeständnis einer gescheiterten Rentenpolitik. Nun im nachhinein durch ein Umfinanzierungsgesetz, so wie es heute vorliegt, sozialdemokratische Mitverantwortung einbauen zu wollen, das wird nicht verfangen. Für diesen rentenpolitischen Trümmerhaufen sind diejenigen verantwortlich, die seit 15 Jahren regieren: Herr Kohl, Herr Blüm und die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU/CSU-F.D.P.-Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsparteien sagen heute morgen immer noch: Senkung der Beiträge! - Sie sind noch nicht einmal fähig, willens und in der Lage, das, was sich wirklich auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfes der Regierungsfraktionen abspielt, hier einzugestehen, nämlich daß Sie gar keine Beitragssatzsenkung mehr durchführen wollen oder können, sondern daß Sie heute morgen uns nur noch dazu animieren wollen, ein Gesetz zu beschließen, welches eine Beitragssatzerhöhung verhindert. Von Lohnnebenkostensenkung ist bei dieser Koalition überhaupt nicht mehr die Rede.

    (Joachim Hörster [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht!)

    - Ich bitte Sie, Herr Hörster, da Sie in der Rententhematik so tief nicht drin sind, doch wenigstens einmal zuzuhören, damit Sie sich statt Abendbrot einmal Gedanken machen können.

    (Weitere Zurufe des Abg. Joachim Hörster [CDU/CSU])

    Herr Hörster, eine Erhöhung des Beitrags um 0,7 Prozent, also von 20,3 auf 21 Prozent, ist genau das, was wir befürchtet, vorausgesagt und wegen der politischen Beitragsfestsetzung der letzten beiden Jahre prognostiziert haben. Da bleiben noch 0,3 Prozent übrig. Genau die will Herr Blüm nehmen, um die nicht finanzierten Kindererziehungszeiten, die die Kassen wieder zusätzlich belasten werden, über diesen Weg zu finanzieren. Das haben wir alles durchschaut.

    Rudolf Dreßler
    Herr Blüm, treten Sie mit uns ein für eine Beitragssenkungspolitik.

    (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Deshalb möchte ich noch einmal betonen: Wir stehen heute wirklich am letzten Tag einer solchen Möglichkeit. Ich muß Ihnen sagen, Herr Schäuble - Sie haben sich in den letzten Wochen sehr intensiv um diese Problematik gekümmert -: Wir können heute noch gemeinsam diese Beitragssatzsteigerung verhindern. Wir können das noch gemeinsam heute morgen tun. Die Zeit dazu ist noch vorhanden. Wenn wir nämlich den in Wahrheit ja auch von Ihnen akzeptierten Gesetzentwurf der SPD heute beschließen, dann haben wir nicht nur die Beitragserhöhung vermieden, sondern haben unser aller Versprechen, die Beiträge darüber hinaus zu senken, erfüllt. Wir hätten das Prozent Steigerung vermieden und zusätzlich einen Beitragspunkt in der Sozialversicherung gesenkt, hätten also eine Entlastung von 15 Milliarden in diesem Bereich erzielt, wovon Arbeiter und Angestellte sowie Unternehmen jeweils die Hälfte erhalten. Dann bräuchten Sie nicht in sechs Wochen vor die Bevölkerung zu treten und ihr zu sagen: Es tut uns leid, die Senkung des Solidaritätszuschlages haben wir über die Erhöhung der Rentenbeiträge wieder kassieren müssen. Es steht also auch für Sie heute morgen eine Menge auf dem Spiel.
    Damit wir uns darüber klarwerden, wie das mit vorgefertigten Redemanuskripten so ist, Herr Storm, möchte ich Ihnen sagen: Ihre Fachkenntnis ist zu groß, als daß ich Ihnen heute morgen unterstelle, Sie hätten sich das selbst aufgeschrieben.

    (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

    Sie haben hier soeben behauptet, und zwar einfach so, daß die Rentenversicherungsträger die Herausnahme sozialversicherungsfremder Leistungen als SPD-Position protestierend mit Nein beantwortet hätten.
    Wie der Zufall es so will, kommt mir gerade eine Meldung von heute morgen, 5.45 Uhr, auf den Tisch, nach der die Rentenversicherungsträger die Bundesregierung warnen - ich zitiere -:
    Der Bevölkerung sei nicht zu vermitteln, daß das Rentenniveau reduziert werde, aber die dringend erforderliche Umfinanzierung beitragsfremder Rentenleistungen nicht erfolge, sagte der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger ...

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Mein sehr verehrter Herr Storm, ich weiß ja, daß es unter den Rentenversicherungsträgern auch eine Menge CDU-Mitglieder gibt. Aber Sie sollten sich Ihre Manuskripte nicht von denen schreiben lassen. Denn der Verband der Rentenversicherungsträger und die Bundesversicherungsanstalt sind als Institutionen neutral. Sie verstehen offensichtlich mehr davon als Sie und Ihre Fraktion, wenn sie heute morgen
    um 5.45 Uhr die SPD-Position, die wir seit Jahren vertreten, erneut bekräftigen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)