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ID1319915600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13199

  • date_rangeDatum: 29. Oktober 1997

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    Plenarprotokoll 13/199 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Vierter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen) .... 17927 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 17927 B Dr. Uwe Jens SPD 17928 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 17928 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 17930 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 17930 B Ernst Hinsken CDU/CSU 17930 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 17931A Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17931 D Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA .. 17931D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/8820 vom 24. Oktober 1997) 17932 A Bewertung von totipotenten und nicht totipotenten Zellen bei einem Embryo im Achtzellenstadium MdlAnfr 1 Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Sabine Bergmann-Pohl BMG 17932 A Einrichtung von mehr Umweltberufen im Rahmen der Schaffung neuer Ausbildungsberufe MdlAnfr 2 Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Walter Hirche BMU ... 17932 C ZusFr Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17932 D Umbenennung des Systems zur Versorgung der US-Armee Europa mit nicht-taktischen Fahrzeugen; Folgen für die deutschen Zivilbeschäftigten MdlAnfr 5, 6 Dr. Hansjörg Schäfer SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 17933 B, 17933 D ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD 17933C, 17934 A Gründung einer Stiftung für Auswärtige Kulturpolitik MdlAnfr 11 Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 17934 A Stand der Auseinandersetzung um das Gesetz zur Nationalisierung der sogenannten Beutekunst vor dem russischen Verfassungsgericht MdlAnfr 13 Dr. Elke Leonhard SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 17934 B ZusFr Dr. Elke Leonhard SPD 17934 C Änderung der Öffnungszeiten öffentlicher Dienststellen gem. Ladenschlußgesetz; Resonanz der Bürger MdlAnfr 16, 17 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 17935 A ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . . 17935 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 17936 A ZusFr Heidi Wright SPD 17936 B Vorbereitung der Abschiebung irakischer Staatsangehöriger durch den Beauftragten und den Arbeitsstab im BMI MdlAnfr 20, 21 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 17936 D, 17937 A ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17936D, 17937 A Begrenzung der Einreise und Abschiebung irakischer Staatsbürger MdlAnfr 22, 23 Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 17937 C, 17938 A ZusFr Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17937 C ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17937C, 17938 B Presseäußerung von Mitarbeitern des BMJ und BMG über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik gem. Embryonenschutzgesetz MdlAnfr 28 Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 17938 C Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 17939 C ZusFr Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17939 A ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . . 17939 B ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 17940 A Entrichtung eines Geldbetrages bei der Einreise polnischer Schülergruppen im Rahmen von Schüleraustauschprogrammen MdlAnfr 31, 32 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 17940C, 17940 D ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 17941A Nichtanerkennung des Neubaus von Kindereinrichtungen und Sportstätten als förderfähig im Sinne des Investitionsfördergesetzes MdlAnfr 33, 34 Wolfgang Ilte SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 13941D, 17942C ZusFr Wolfgang Ilte SPD . . . 13941D, 17942 C Entscheidungsfindungsprozeß im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen betr. mißbräuchlich vergebene „Optima"-Lebensversicherungsdarlehen MdlAnfr 35, 36 Hans Martin Bury SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 17943B, 13944 A ZusFr Hans Martin Bury SPD .. 17943B, 17944 A ZusFr Wolfgang Ilte SPD 17944 D ZusFr Peter Dreßen SPD 17945 A Auswirkungen der Verlagerung der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Rostock nach Hamburg MdlAnfr 37 Hans-Joachim Hacker SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 17945B ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD . . . . 17945 C ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD . . . 17945D ZusFr Wolfgang Ilte SPD 17946A Verlagerung von Oberfinanzdirektionen aus den neuen in die alten Bundesländer, insbesondere der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung bei der OFD Rostock nach Hamburg; Auswirkungen MdlAnfr 38, 39 Dr. Christine Lucyga SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 17946C, 17947 B ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD 17946C, 17947 C ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD . . . . 17947 D ZusFr Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . 17948B Aufstockung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr 40, 41 Lydia Westrich SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 17948D, 17949 C ZusFr Lydia Westrich SPD . . 17949A, 17949D Produktion von Landminen durch deutsche Firmen; Abnehmer MdlAnfr 42 Heinz Schmitt (Berg) SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 17950A ZusFr Heinz Schmitt (Berg) SPD . . . . 17950 B Erforschung des Verhaltens des Borkenkäfers angesichts der nachhaltigen Waldschäden, insbesondere im Nationalpark Bayerischer Wald MdlAnfr 45, 46 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 17951A, 17952B ZusFr Brunhilde Irber SPD . . 17951 C, 17952 C ZusFr Heidi Wright SPD 17953 A Anzahl der in Deutschland tätigen Werkvertragsarbeitnehmer; Auslauf der aktuellen Kontingente aufgrund der Intervention der Europäischen Kommission; Wiederherstellung der Kontingente insbesondere für osteuropäische Staaten MdlAnfr 49, 50 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 17953 D ZusFr Peter Dreßen SPD 17954 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Umfang und Ausmaß sogenannter geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse 17955 C Gerd Andres SPD 17955 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 17956 D Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17957 D Dr. Gisela Babel F.D.P 17958 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 17960 A Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 17961 A Barbara Stolterfoht, Ministerin (Hessen) . 17962 A Aussprache zur Aktuellen Stunde Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 17965 C Ottmar Schreiner SPD 17967 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17969 C Paul K. Friedhoff F.D.P 17971 B Petra Bläss PDS 17972 D Volker Kauder CDU/CSU 17974 B Renate Jäger SPD 17975 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 17976 C Wolfgang Weiermann SPD 17977 B Renate Diemers CDU/CSU 17978 C Susanne Kastner SPD 17979 C Hartmut Schauerte CDU/CSU 17980 C Peter Dreßen SPD 17983 A Ingrid Matthäus-Maier SPD , 17983 C Nächste Sitzung 17984 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17985* A Anlage 2 Mietspiegel per September 1997 sowie Januar 1998 in ostdeutschen Kommunen und Voraussetzungen für Mieterhöhungen MdlAnfr 3, 4 Klaus-Jürgen Warnick PDS SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 17985* B Anlage 3 Forderung von Schulgeld von deutschen Schülern in den USA MdlAnfr 3, 8 Thomas Krüger SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 17985* D Anlage 4 Förderung der institutionellen Politikberatung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik durch die Bundesregierung; Vergleich mit den USA, England und Frankreich MdlAnfr 9, 10 Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 17986* C Anlage 5 Förderung der deutschen Sprache als Unterrichtssprache an staatlichen Schulen in Namibia MdlAnfr 12 Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 17987* A Anlage 6 Einbeziehung der Fachverbände in die Erarbeitung der Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht; Veröffentlichung des Gesetzes zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften MdlAnfr 14, 15 Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17987* C Anlage 7 Brandschutzgutachten zum Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes in Bad Neuenahr-Ahrweiler MdlAnfr 18, 19 Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17988* A Anlage 8 Auskunft über Nutzungsentgelte nach § 7 Abs. 1 der Nutzungsentgeltverordnung bei Anwendung des „Vergleichswertverfahrens" für nach 1993 vereinbarte Verträge MdlAnfr 24, 25 Dr. Hermann Pohler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 17988* B Anlage 9 Auskunft über Nutzungsentgelte nach § 7 Abs. 1 der Nutzungsentgeltverordnung bei Anwendung des „Vergleichswertverfahrens" für nach 1990 vereinbarte Verträge MdlAnfr 26, 27 Dr. Michael Luther CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 17989* B Anlage 10 Kosten der Einführung des Euro, insbesondere für die Umstellung der kommunalen Fahrkartenautomaten und Parkuhren und im Bereich der Bundesregierung MdlAnfr 29, 30 Peter Conradi SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 17990* C Anlage 11 Folgerungen aus der Kosten-Nutzen-Analyse des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft für die Agrar- und Umweltpolitik; Kostenbeteiligung der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln MdlAnfr 43, 44 Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 17991* A Anlage 12 Wiedereröffnung von Werkvertragskontingenten für osteuropäische Staaten MdlAnfr 43, 48 Erika Lotz SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 17991* B Anlage 13 Anwendung der Weisung des BMVg vom 22. Juli 1994 zu Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr betr. Phasenüberlappung zwischen Entwicklung und Beschaffung auf den Eurofighter MdlAnfr 51, 52 Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 17991* D Anlage 14 Teilnahme von Bundeswehrangehörigen am 43. Bundestreffen der „Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger" in Hammelburg MdlAnfr 53, 54 Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 17992* A Anlage 15 Anzahl der bisher zu Schaden oder ums Leben gekommenen Bundeswehrsoldaten im Rahmen des SFOR-Einsatzes in Bosnien MdlAnfr 55 Heinz Schmitt (Berg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 17992* C Anlage 16 Benutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr und insbesondere auf Fahrradwe- gen, ggf. Änderung der Straßenverkehrsordnung MdlAnfr 56 Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 17992* D Anlage 17 Entspannung der Stausituation, insbesondere im Mannheimer Bereich, durch die für die Straßenerneuerungs- und -reparaturmaßnahmen im Rhein-Neckar-Dreieck zuständigen Behörden MdlAnfr 57, 58 Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 17993* A Anlage 18 Hilfen für die von der Brandkatastrophe betroffenen Länder Südostasiens und Südamerikas MdlAnfr 59, 60 Heidi Wright SPD SchrAntw StSekr Wighard Härdtl BMZ . 17993* C Anlage 19 Vereinbarung von Bedingungen zur Schaffung oder Erhaltung deutscher Arbeitsplätze bei der Zusage von Entwicklungshilfe an die Volksrepublik China MdlAnfr 61, 62 Johannes Selle CDU/CSU SchrAntw StSekr Wighard Härdtl BMZ . 17994* D 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 29. 10. 97 Dr. Fuchs, Ruth PDS 29. 10. 97 Geiger, Michaela CDU/CSU 29. 10. 97 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 29. 10. 97 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 29. 10. 97 Hempelmann, Rolf SPD 29. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 29. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Hörster, Joachim CDU/CSU 29. 10. 97 Holzhüter, Ingrid SPD 29. 10. 97 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 29. 10. 97 Hovermann, Eike SPD 29. 10. 97 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 29. 10. 97 Kurzhals, Christine SPD 29. 10. 97 Lotz, Erika SPD 29. 10. 97 Mante, Winfried SPD 29. 10. 97 Marx, Dorle SPD 29. 10. 97 Özdemir, Cern BÜNDNIS 29. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Probst, Albert CDU/CSU 29. 10. 97 Rupprecht, Marlene SPD 29. 10. 97 Schild, Horst SPD 29. 10. 97 Schlee, Dietmar CDU/CSU 29. 10. 97 Schloten, Dieter SPD 29. 10. 97 Schmidt-Zadel, Regina SPD 29. 10. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 29. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 29. 10. 97 Vosen, Josef SPD 29. 10. 97 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 29. 10. 97 Graf von Waldburg-Zeil, CDU/CSU 29. 10. 97 Alois Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) (Drucksache 13/8820 Fragen 3 und 4): Anlagen zum Stenographischen Bericht In wie vielen Kommunen Ostdeutschlands existieren nach Wissen der Bundesregierung per September 1997 sowie voraussichtlich per Januar 1998 Mietspiegel? Unter welchen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Übergang ostdeutscher Wohnungen ins Vergleichsmietensystem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 des Miethöhengesetzes bereits im Oktober 1997 mit dem Ziel einer Mieterhöhung zum 1. Januar 1998 möglich? Zu Frage 3: Die Bundesregierung hat mit ihren Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln die Aufstellung in größeren Gemeinden angeregt. Nach Kenntnis der Bundesregierung, die auf Umfragen des Deutschen Städtetages sowie des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. basiert, verfügen gegenwärtig 31 Städte entweder bereits über einen Mietspiegel bzw. werden per Januar 1998 einen Mietspiegel zur Verfügung stellen. Damit werden mit dem Übergang in das Vergleichsmietensystem praktisch in allen größeren Städten Mietspiegel vorhanden sein. Zu Frage 4: Nach Auffassung der Bundesregierung können in den neuen Ländern Mieterhöhungen nach § 2 des Miethöhegesetzes (MHG) für Wohnungen, auf die bis zum 31. Dezember 1997 die Regelungen des § 12 MHG Anwendung finden, frühestens im Januar 1998 geltend gemacht werden. Mieterhöhungen nach § 2 MHG können danach erst zum 1. April 1998 wirksam werden. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/8820 Fragen 7 und 8): Trifft es zu, daß deutsche Jugendliche, die in den USA auf privater Basis - d. h. nicht durch die Vermittlung einer Austauschorganisation - eine nicht private Schule besuchen wollen, für den Schulbesuch ein „Schulgeld" entrichten bzw. sich vor Erhalt des Visums zu dessen Zahlung verpflichten müssen, und wenn ja, wie hoch ist das „Schulgeld? Was hat die Bundesregierung bereits unternommen bzw. was beabsichtigt sie zu unternehmen, um diese finanzielle Bela- . stung, die der Idee der Völkerverständigung zuwiderläuft, zugunsten der Schülerinnen und Schüler abzubauen? Zu Frage 7: Bei der Beantwortung der Fragen 9 und 10 beziehe ich mich auf die Ausführungen von Staatsminister Schäfer in der 194. Sitzung am 1. Oktober 1997 zu den Fragen 21 und 22 des Abgeordneten Kuhlwein, die fast identisch sind mit den Fragen des Abgeordneten Krüger. Es trifft zu, daß seit dem 30. November 1996 in den Vereinigten Staaten das Gesetz „Illegal Immigration Reform and Immigrant Responsibility Act" (Public Law 104-208) in Kraft ist. In seinem Abschnitt 625 verlangt dieses Gesetz von ausländischen Schülern die Erstattung von Gebühren, die öffentlichen US-Oberschulen durch den Schulbesuch eines Ausländers entstehen. Diese Schulgebühren werden von den Steuerbehörden der jeweiligen US-Schuldistrikte je nach Finanzkraft des Bezirks festgesetzt. Sie liegen durchschnittlich bei etwa 10000 DM je Schuljahr. Diese Gebühren sind von den Eltern deutscher Austauschschüler bei der Antragstellung auf ein US-Einreisevisum im voraus zu entrichten. Zu Frage 8: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes im Widerspruch zu der Förderung des bilateralen Schüleraustausches durch die Bundesregierung und die US-Regierung stehen, zumal Austauschschüler aus den Vereinigten Staaten für ihren Schulbesuch in Deutschland keine Gebühren zu entrichten haben. Die Bundesregierung ist daher sogleich nach Bekanntwerden der neuen US-Visa-Bestimmungen initiativ geworden, um deren Anwendung auf den deutsch-amerikanischen Schüleraustausch zu verhindern: Die Botschaft Washington hat in ihren Kontakten mit den zuständigen amerikanischen Behörden, insbesondere dem State Department, und auch Kongressvertretern auf die Fehlentwicklung und die dadurch hervorgerufenen Irritationen in Deutschland aufmerksam gemacht und sich mit Nachdruck für eine Änderung der den deutsch-amerikanischen Schüleraustausch beeinträchtigenden Bestimmungen eingesetzt. Das Thema stand u. a. auf der Tagesordnung der Deutsch-Amerikanischen Kulturkonsultationen am 21./22. April 1997 in Washington. Die US-Botschaft in Bonn wurde von Anfang an über die nachteiligen Folgen der neuen Gesetzgebung unterrichtet. Am 2. Oktober hat auf Nachfrage des Auswärtigen Amts der neue US-Botschafter Kornblum zu verstehen gegeben, daß er sich bei Abgeordneten des US-Kongresses für eine Aufhebung der Bestimmungen einsetzen werde, soweit sie den Schüleraustausch mit Deutschland belasten. Da die amerikanische Seite bisher keinen Lösungsvorschlag gemacht hat, hat Bundesminister Dr. Kinkel sich der Frage persönlich angenommen. Er hat Außenministerin Albright in einem Schreiben vom 16. Oktober 1997 gebeten, sich für die Aufhebung der Bestimmungen einzusetzen. Die Bundesregierung wird dieser für die deutschamerikanischen Beziehungen wichtigen Angelegenheit weiterhin große Aufmerksamkeit schenken. Die Bundesregierung ist für Initiativen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages gegenüber ihren amerikanischen Kollegen dankbar. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/8820 Fragen 9 und 10): Welche Förderung leistet die Bundesregierung derzeit für die institutionelle Politikberatung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, und wie hat sich diese Bundesförderung in den letzten Jahren entwickelt? In welchem Umfang fördern nach Kenntnis der Bundesregierung andere vergleichbare Länder wie die Vereinigten Staaten von Amerika, England und Frankreich die institutionelle Politikberatung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, und welches sind die Veränderungen bei dieser Förderung in den letzten zehn Jahren? Zu Frage 9: Institutionelle Politikberatung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik leisten im wesentlichen die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), das Bundesinstitut für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien (BIOst), das Südost-Institut (SOI) und das Deutsche Übersee-Institut (DÜI). Diese vier Institute, die zum- Teil auch von anderer Seite gefördert werden, erhielten in 1997 von der Bundesregierung Mittel in Höhe von insgesamt 30,348 Mio. DM. In den vorangegangenen Jahren standen Fördermittel in etwa der gleichen Höhe zur Verfügung (1996: 30,148 Mio. DM, 1995: 30,100 Mio. DM). Zu Frage 10: Organisation und Förderung der Politikberatung unterscheiden sich in den USA, in England und Frankreich zum Teil erheblich von der in Deutschland. Dies macht quantifizierende Vergleiche - insbesondere im Falle der USA, aber auch Englands - sehr schwierig. In den USA gibt es nur eine geringfügige öffentliche Förderung für Politikberatung. Es gibt auch keine öffentliche Zentralstelle, die für die Regierung eine Förderung im Bereich institutioneller Politikberatung durchführen würde oder die einen Überblick hätte, welche Organisationen mit welchen Mitteln gefördert werden. Zahlen liegen daher nicht vor. Die in England ansässigen Institute für Politikberatung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik erhalten keine direkte finanzielle Förderung durch die britische Regierung, wohl aber Unterstützung in Einzelfällen für Forschungsprojekte sowie Zuschüsse zu Konferenzveranstaltungen. Auch sind öffentliche Institutionen z. T. zahlende Mitglieder der häufig als Stiftungen organisierten Institute. Es gibt aber keine festen Haushaltsansätze für die institutionelle Förderung von Instituten, Übersichten über den Gesamtumfang der für Politikberatung zu Verfügung stehenden Mittel sind nicht verfügbar. In Frankreich werden einige der politikwissenschaftlichen und politischen Institute voll oder teilweise staatlich gefördert. Zu nennen ist hier insbesondere das „Institut Français de Relations Interna- tionales" (IFRI), dessen staatlicher Förderungsanteil über die letzten Jahre gestiegen ist und 1997 bei rd. 10,5 Mio. Francs (rd. 3,15 Mio. DM) liegt. Diese Mittel stammen überwiegend aus dem Haushalt des französischen Außenministeriums. Bedeutende politikwissenschaftliche Forschungsinstitute sind Teil der öffentlichen Bildungseinrichtungen, andere werden aus dem Bereich des Verteidigungsministeriums gefördert. Über den Umfang der Förderung liegen jedoch keine Angaben vor, Einzelheiten der Finanzierung werden oft als vertraulich behandelt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/8820 Frage 12): Inwieweit hat sich die Bundesregierung im Rahmen bilateraler Gespräche mit der namibischen Führung für die Förderung der deutschen Sprache als Unterrichtssprache an staatlichen Schulen in Namibia eingesetzt, um so ein verstärktes Ausweichen der deutschen Minderheit auf separate Privatschulen zu verhindern? In Namibia sprechen ca. 25-30000 Menschen (2% der Gesamtbevölkerung) Deutsch als Muttersprache. Deutsch ist in Namibia eine wichtige Sprache im Alltagsleben. Bis 1993 wurde Deutsch als Unterrichtssprache neben Englisch auch an staatlichen Schulen bis zur 7. Klasse benutzt. Andere Sprachen in Namibia (u. a. Afrikaans) sind nicht Unterrichtssprache. Die namibische Regierung hat nach der Entscheidung für Englisch als Staatssprache nur noch die Nutzung von Deutsch als Unterrichtssprache bis zum 3. Schuljahr gestattet. Vertreter der deutschen Minderheit in Namibia haben sich an die Bundesregierung gewandt und sie gebeten, sie bei der Wiedereinführung von Deutsch als Unterrichtssprache bis zum 7. Schuljahr zu unterstützen. Da die namibische Regierung diesem Wunsch bisher nicht entsprochen hat, besuchen die Kinder der deutschen Minderheit verstärkt Privatschulen. Die Bundesregierung tritt gegenüber der namibischen Regierung konsequent dafür ein, die Stellung von Deutsch als Muttersprache, aber auch als Fremdsprache, an namibischen Schulen zu stärken. Der Bundeskanzler hat bei seinem Besuch 1995 in Namibia für die Wiedereinführung der deutschen Sprache als Unterrichtssprache bis Klasse 7 plädiert. Das Auswärtige Amt unterhält einen intensiven Dialog mit der namibischen Regierung, um alle Möglichkeiten der Förderung der deutschen Sprache zu erörtern. Beim Besuch des namibischen Ministerpräsidenten Geingob vom 8.-13. Oktober 1997 hat Bundesminister Dr. Kinkel diese Frage angesprochen; der Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes, Dr. Bertram, erörterte sie mit der stellvertretenden Ministerin für Erziehung, Frau Klara Bohitile. Die namibische Seite stimmte der Aufnahme von Gesprächen über diese Fragen im Frühjahr 1998 zu. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/8820 Fragen 14 und 15): Beabsichtigt die Bundesregierung bei der derzeitigen Erarbeitung der Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht, die einschlägigen Fachverbände - wie auch sonst üblich - im Rahmen einer Anhörung einzubeziehen und wenn nicht, warum? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das am 26. Juni 1997 im Deutschen Bundestag und am 4. Juli 1997 im Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften zur Veröffentlichung vorzubereiten, damit dieses in Kraft treten kann? Zur Frage 14: Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz (AuslG), die nach § 104 AuslG der Zustimmung des Deutschen Bundesrates bedürfen, sind auf Arbeitsebene mit den beteiligten Landesinnenministerien erarbeitet worden und befinden sich derzeit sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene in der Querabstimmung zwischen den beteiligten Ressorts. Die Bundesregierung hat zu dieser Abstimmung in Teilbereichen, etwa den beabsichtigten Regelungen für ausländische Studierende, bereits Verbände z. B. aus dem Hochschulbereich beigezogen, um sich deren Praxiserfahrung nutzbar zu machen und ihnen Gelegenheit zu geben, ihre jeweiligen Positionen in das Verfahren einzubringen. Vertreter dieser Gremien sind an diesbezüglichen Besprechungen beteiligt gewesen und haben Stellungnahmen abgegeben. Soweit andere interministerielle Arbeitsgruppen befaßt sind, erfolgt auch hier eine Einbindung der beteiligten Interessenverbände und NichtRegierungsorganisationen. Über weitere Beteiligungen wird im Zuge des weiteren Verfahrens zu entscheiden sein. Zu Frage 15: Die Gesetzesfassung des Gesetzes zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 870/96, BT-Drs. 13/7956 und BR-Drs. 476/97) enthielt offenbare Unrichtigkeiten, die nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung lagen. Daher wurde ein Berichtigungsverfahren eingeleitet, was eine nochmalige Erörterung im federführenden Innenausschuß, der sich letztmalig mit Beschlußempfehlung und Bericht (BT-Drs. 13/5986) befaßt hatte, am 10. September 1997 zur Folge hatte. Nach Abzeichnung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages und den Präsidenten des Deutschen Bundesrates wurde unverzüglich die Verkündung des Gesetzes vorbereitet. Die Verkündung des Gesetzes wird von der Bundesregierung als eilbedürftig angesehen. Mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist nach der Zeichnung durch den Bundespräsidenten in nächster Zeit zu rechnen. 17988* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1997 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/8820 Fragen 18 und 19): Seit wann liegen die Brandschutzgutachten der Finnen W. und C. zum „Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes" in Bad Neuenahr-Ahrweiler vor, und gehört nach Kenntnis der Bundesregierung auch die sich eventuell anschließende Planung von Brandschutzmaßnahmen zu den geschäftlichen Aufgabenfeldem dieser Finnen? Warum ist auf die Einbeziehung unabhängiger Stellen der Feuerwehr in die brandschutztechnische Begutachtung verzichtet worden, und warum konnte es lin Laufe der vergangenen Jahre überhaupt zu den von den Gutachtern behaupteten brandschutztechnischen Mängeln an der Bunkeranlage kommen? Zu Frage 18: Die erwähnten Brandschutzgutachten wurden im Rahmen der Erarbeitung einer Haushaltsunterlage Bau-Brandschutz erstellt. Diese ist im Sommer 1997 fertiggestellt worden. Über die Umsetzung baulicher Brandschutzmaßnahmen ist noch nicht entschieden worden. Zu Frage 19: Es gehört nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr, brandschutztechnische Gutachten im Rahmen von Haushaltsunterlagen-Bau zu erstellen. Das brand-schutztechnische Gutachten wurde von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt und von mehreren Brandschutzgutachtern begleitet und überprüft. Die Anlage ist in den 60er Jahren errichtet worden und entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann Pohler (CDU/ CSU) (Drucksache 13/8820 Fragen 24 und 25): Kann der Gutachterausschuß bei einer Auskunft nach § 7 Abs. 1 der Nutzungsentgeltverordnung in der Fassung vom 30. Juli 1997 bei der Anwendung des „ Vergleichswertverfahrens" in die Berechnung der beauskunfteten Höhe der Nutzungsentgelte auch Nutzungsentgelte in die Betrachtung einbeziehen, die infolge des Erhöhungsmechanismus nach der Nutzungsentgeltverordnung seit 1993 entstanden sind? Muß der Gutachterausschuß darüber Auskunft erteilen, welche Arten von Nutzungsentgelten (frei vereinbart, Eintritt in Alt-Verträge, Alt-Verträge) er in die Berechnung bzw. Betrachtung einbezogen hat? Zu Frage 24: Die von Ihnen gestellte Frage enthält zwei Aspekte, die zu unterscheiden sind: Einerseits die Frage, welche Nutzungsentgelte der Gutachterausschuß bei Erteilung einer Auskunft gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 NutzEV (n.F.) einzubeziehen hat, und andererseits die Frage, nach welchem Verfahren der Ausschuß vorzugehen hat, d. h. wann überhaupt ein „Vergleichswertverfahren" zur Anwendung kommt. Zu der Frage, welche Nutzungsentgelte der Gutachterausschuß bei Erteilung einer Auskunft einzubeziehen hat, ist folgendes zu bemerken: Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nutzungsentgeltverordnung in der Fassung vom 31. Juli 1997 hat der Gutachterausschuß den Grundstückseigentümern und den Nutzern auf deren Verlangen Auskunft über vereinbarte Nutzungsentgelte für Freizeitgrundstücke zu erteilen, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen. Anzugeben sind nur solche Nutzungsentgelte, die zwischen den jeweiligen Vertragsparteien vereinbart worden sind. Wie sich aus § 3 Abs. 2 Satz 1 NutzEV ergibt, sind dies Nutzungsentgelte, die nach dem 2. Oktober 1990 durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien vereinbart worden sind. Nutzungsentgelte, die gemäß § 3 Abs. 1 der Nutzungsentgeltverordnung erhöht worden sind, sind vom Guterachterausschuß im Rahmen der Auskunftserteilung nicht anzugeben. Diese Entgelte sind nämlich nicht vereinbart worden, sondern beruhen auf einseitigen Willenserklärungen der Eigentümer. Der Ausschuß hat dabei alle ihm bekanntgewordenen Nutzungsentgelte anzugeben, ohne vorher eine Prüfung vorzunehmen, welche der hiervon betroffenen Grundstücke mit dem Grundstück des Anfragenden vergleichbar sind. Ein sog. „Vergleichswertverfahren" im Sinne der Wertermittlungsverordnung findet bei der bloßen Erteilung einer Auskunft nicht statt. Der Ausschuß gibt vielmehr lediglich in anonymisierter Form die Informationen weiter, die ihm vorliegen, ohne diese Daten zu bewerten. Die Eigentümer und Nutzer sollen sich selbst anhand der übermittelten Angaben ein Bild davon machen, ob sich das geforderte Nutzungsentgelt im Rahmen des ortsüblichen Nutzungsentgelts bewegt. Der Gutachterausschuß kann allerdings über die durch die Verordnung vorgegebene Angabe der Gemarkung hinaus weitere Angaben machen, anhand deren Grundstückseigentümer oder -nutzer die Vergleichbarkeit der Grundstücke feststellen können. Das in der Frage angesprochene „Vergleichswertverfahren" kommt in den folgenden zwei Fällen zur Anwendung: Der erste Fall betrifft die Erstellung eines Gutachtens unter Ermittlung des ortsüblichen Entgelts anhand von vergleichbaren Entgelten. Von einem „Vergleichswertverfahren" kann man dann sprechen, wenn ein Gutachten zur Ortsüblichkeit des Entgelts (ähnlich einem Gutachten zur Vergleichsmiete nach dem Miethöhegesetz) von dem Gutachterausschuß oder einem Sachverständigen erstellt wird und in diesem Gutachten das geforderte Entgelt gemäß § 3 Abs. 2 NutzEV mit Entgelten verglichen wird, die für vergleichbar genutzte Grundstücke in vergleichbaren Gemeinden vereinbart worden sind. Auch hier gilt wiederum, daß nur solche Entgelte in den Vergleich mit einbezogen werden dürfen, die nach dem 2. Oktober 1990 vereinbart worden sind. Die Nutzungsentgeltverordnung sah schon in ihrer alten Fassung in § 7 die Möglichkeit vor, daß der Gutachterausschuß auf Antrag einer Vertragspartei ein Gutachten über die ortsüblichen Nutzungsentgelte für vergleichbar genutzte Grundstücke zu erstatten hat. Diese Vorschrift entspricht im übrigen § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz und hat sich in der Praxis bewährt. Die weiteren, mit der Änderungsverordnung hinzugekommenen Bestimmungen haben insoweit zu keiner Änderung der Rechtslage geführt. Bei der zweiten Fallgestaltung, bei der man von einem „Vergleichswertverfahren" sprechen könnte, geht es um die Erstellung eines Gutachtens unter. Ableitung des ortsüblichen Entgelts aus einer Verzinsung des Bodenwertes. Fehlen Erkenntnisse über eine aus Sicht des Gutachterausschusses ausreichende Anzahl von vergleichbaren Grundstücken mit nach dem 2. Oktober 1990 vereinbarten Nutzungsentgelten, so ist das Hilfsverfahren nach § 3 Abs. 3 NutzEV (n.F.) das ortsübliche Entgelt aus einer Verzinsung des Bodenwertes abzuleiten. In welcher Weise der Bodenwert für Erholungsgrundstücke ermittelt und eine angemessene Verzinsung festgelegt wird, ist Aufgabe des Gutachterausschusses bzw. des Sachverständigen. In der Praxis geschieht dies nach verschiedenen Modellen. Es kann dabei auch das in der Frage angesprochene Vergleichswertverfahren nach §§ 13 und 14 Wertermittlungsverordnung (WertV) zur Anwendung kommen. Hierbei geht es nicht um vergleichbare Nutzungsentgelte, sondern um vergleichbare Bodenwerte. Der Verordnungsgeber hat bewußt davon abgesehen, den Gutachterausschüssen und Sachverständigen Vorgaben dazu zu machen, welche Methode sie anzuwenden haben. Die allgemeinen Vorschriften über die Wertermittlung von Grundstücken, die sich in der Praxis bewährt haben, werden insoweit als ausreichend angesehen. Zu Frage 25: Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 der Nutzungsentgeltverordnung hat der Gutachterausschuß - wie in Frage 24 dargelegt - nur Auskunft über nach dem 2. Oktober 1990 frei vereinbarte Nutzungsentgelte zu erteilen. Weitergehende Auskünfte zur „Art des Nutzungsentgelts" sind nicht erforderlich. Es kommt nicht darauf an, in welcher Weise das Nutzungsentgelt vereinbart worden ist, also etwa darauf, ob die Vereinbarung über das Nutzungsentgelt Bestandteil eines nach dem 2. Oktober 1990 neu geschlossenen Vertrages ist oder ob die Partner eines alten Vertrages in Abweichung von den Bestimmungen der Nutzungsentgeltverordnung ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung über die Höhe des Nutzungsentgelts geschlossen haben. Entscheidend ist vielmehr nur, daß eine Vereinbarung über das Entgelt vorliegt, die nach dem 2. Oktober 1990 geschlossen wurde. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/ CSU) (Drucksache 13/8820 Fragen 26 und 27): Was versteht die Bundesregierung bei der Nutzungsentgeltverordnung in der Fassung vom 30. Juli 1997, BGBl. I S. 1920 in § 3 Abs. 2 unter „vergleichbar genutzte Grundstücke„ und unter „tatsächlicher Nutzung unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Bebauung der Grundstücke" und in § 3 Abs. 3 unter „tatsächlicher Nutzung des Grundstücks"? Kann der Gutachterausschuß bei einer Auskunft nach § 7 Abs. 1 der Nutzungsentgeltverordnung in der Fassung vom 30. Juli 1997 bei der Anwendung des „Vergleichswertverfahrens" die beauskunftete Höhe der Nutzungsentgelte lediglich aus nach 1990 frei vereinbarten Entgelten bilden, oder kann er außerdem Entgelte einbeziehen, die aus nach 1990 neu vereinbarten Verträgen herrühren, wo es sich aber lediglich um eine faktische Übernahme von Vertragskonditionen handelt, die von einem vor 1990 begründeten Nutzungsvertrag herrühren? Zu Frage 26: § 3 NutzEV regelt die Schritte, in denen die Nutzungsentgelte erhöht werden dürfen. Absolute Obergrenze für eine Erhöhung des Nutzungsentgelts ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 NutzEV die ortsübliche Höhe für Nutzungsentgelte. Ortsüblich sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 NutzEV die Entgelte, die nach dem 2. Oktober 1990 in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für vergleichbar genutzte Grundstücke vereinbart worden sind. Für die Vergleichbarkeit ist nach § 3 Abs. 2 Satz 2 NutzEV die tatsächliche Nutzung unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Bebauung der Grundstücke maßgebend. „Vergleichbar genutzt" im Sinne des § 3 Abs. 2 der NutzEV werden Grundstücke, wenn der Nutzungszweck (z. B. Freizeit- und Erholungsnutzung, gärtnerische Nutzung) im wesentlichen gleich, jedoch nicht zwingend identisch ist. Als Anknüpfungspunkt hierfür sind - wie gesagt - die Art und der Umfang der Bebauung zu berücksichtigen, da sich hieran der jeweilige Nutzungszweck regelmäßig am besten bestimmen läßt. Allgemein ist zwischen baulicher Nutzung einerseits und sonstigen Nutzungsarten andererseits zu unterscheiden: Eine bauliche Nutzung liegt vor, wenn das Grundstück mit einem Wohn- bzw. Wochenendhaus, einer Jagdhütte, einem Schuppen oder einem ähnlichen Gebäude bebaut wurde. Unterschiede in der Bebauung selbst können dabei ebenfalls von Belang sein. Die Bebauung mit einem Wochenendhaus mit Obernachtungsmöglichkeit hat für den Nutzer einen höheren Wert als die Bebauung mit einem Schuppen oder einem einfachen Gartenhaus. Eine sonstige Nutzung liegt vor bei kleingärtnerischer Nutzung, Nutzung zu Freizeit- und Erholungszwecken ohne Bebauung sowie bei sonstigen Nutzungszwecken ohne Bebauung. Eine Baulichkeit von ganz untergeordneter Bedeutung schließt eine Einstufung als sonstige Nutzung nicht aus, beispielsweise Verschläge oder Holzschuppen zur Aufbewahrung von Geräten oder Gartenmöbeln. Schließlich können weitere Besonderheiten den Vergleich mit anderen Grundstücken zulassen oder ausschließen, wie beispielsweise die Lage des Grundstücks am Ufer bzw. in der Nähe eines Gewässers. Es kommt daher für die Beurteilung der Vergleichbarkeit jeweils auf die Umstände des Einzelfalles an. Angesichts der Vielfalt der denkbaren Fallgestaltungen mußte sich der Verordnungsgeber auf die abstrakte Formulierung der Ortsüblichkeit des Entgelts für vergleichbar genutzte Grundstücke beschränken. Zu der Frage, was unter „tatsächliche Nutzung des Grundstücks" zu verstehen ist, ist folgendes zu bemerken: § 3 Abs. 2 Satz 2 der Nutzungsentgeltverordnung sieht vor, daß für die Vergleichbarkeit auf die tatsächliche Nutzung des Grundstücks abzustellen ist. Tatsächliche Nutzung ist die Nutzung als Erholungsgrundstück. Ob dieses Grundstück von einem Bebauungsplan erfaßt wird oder im Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch liegt und somit Bauland ist oder ob es zu gewerblichen Zwecken genutzt werden kann, bleibt bei der Beurteilung der tatsächlichen Nutzung außer Betracht. Derartige Faktoren sind daher nicht für die Vergleichbarkeit der Grundstücke ausschlaggebend. Mit der Rechtsverordnung zur Änderung der Nutzungsentgeltverordnung wurde in § 3 Abs. 3 der Nutzungsentgeltverordnung die Möglichkeit eingeführt, daß Gutachter bei der Bestimmung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für den Fall, daß keine ausreichenden Angaben über nach dem 2. Oktober 1990 vereinbarte Nutzungsentgelte vorliegen, auf ein Hilfsverfahren zurückgreifen können, in dem das ortsübliche Entgelt aus einer Verzinsung des Bodenwertes abgeleitet wird. Für die so vorzunehmende Bewertung des Grundstücks kommt es gleichfalls auf die tatsächliche Nutzung des Grundstücks an. Die Bedeutung des Begriffs „tatsächliche Nutzung" in § 3 Abs. 3 NutzEV ist mit dem des § 3 Abs. 2 NutzEV identisch. Zu Frage 27: Mitzuteilen sind bei einer Auskunft durch den Gutachterausschuß die nach dem 2. Oktober 1990 vereinbarten Nutzungsentgelte, die ihm bekanntgeworden sind. Vereinbarte Nutzungsentgelte liegen dann vor, wenn sich die Parteien auf ein Nutzungsentgelt geeinigt haben. Bestand zwischen den Parteien schon vor dem 2. Oktober 1990 ein Nutzungsverhältnis und haben die Parteien dieses einvernehmlich aufgelöst, so liegt auch dann eine neue Vereinbarung vor, wenn die Parteien sich später auf einen Nutzungsvertrag gleichen Inhalts und ein gleiches Nutzungsentgelt geeinigt haben. Diese Fallgestaltung dürfte in der Praxis jedoch eher selten vorkommen. Sofern die Parteien nach dem 2. Oktober 1990 bei Abschluß eines Nutzungsvertrags und einer Entgeltregelung Vertragskonditionen übernommen haben, die vor 1990 gegolten haben, dürften sie in der Regel beabsichtigt haben, das Nutzungsverhältnis gerade auf eine neue vertragliche Grundlage zu stellen. Damit wäre dieser Fall von der Auskunftspflicht erfaßt. Dies ist jedoch eine Frage der Auslegung des im Einzelfall Gewollten. Für die Abgrenzung wird es daher wiederum auf die Umstände des Einzelfalles ankommen, die jeweils sorgfältig zu prüfen sein werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 13/8820 Fragen 29 und 30): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die mit der Einführung des EURO vorhandenen Kosten, beispielsweise die Kosten für die Umstellung der kommunalen Fahrkartenautomaten und Parkuhren, und wer wird diese Kosten bezahlen? Welche Kosten entstehen durch die Einführung des EURO bei der Bundesregierung? Zu Frage 29: Die Bundesregierung hat selbst keine allgemeinen oder spezifischen Schätzungen über die Kosten der Währungsumstellung auf den Euro durchgeführt. Die Schätzungen von dritter Seite über die Umstellungskosten in einzelnen Bereichen, z. B. des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels (30 Milliarden DM), dürften nur als Näherungsangabe verstanden werden, deren Informationsgehalt als relativ gering einzustufen ist. Zu berücksichtigen ist dabei, daß ein Teil der Kosten, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro auftreten, ohnehin durch notwendig werdende Erhaltungs- oder Erneuerungsinvestitionen anfallen würden. Deutlich wird dies am Beispiel der Umstellung der elektronischen Datenverarbeitung, bei der neben der Euro-Einführung auch die Umstellung der EDV auf die Jahrtausendwende zu bewerkstelligen ist. Dies gilt aber auch für den in der Anfrage genannten Bereich der Umstellung von Fahrkartenautomaten oder Parkuhren, die infolge technischer Neuerungen oder Beschädigungen ohnehin laufend ersetzt werden müssen. Grundsätzlich gilt dabei, daß die Kosten von der Stelle zu tragen sind, in deren Bereich sie anfallen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß im Rahmen der Umstellung auf den Euro eine größtmögliche Transparenz gewährleistet wird, um Kunden vor verdeckten Preiserhöhungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro zu schützen. Der deutsche Einzelhandel (HDE) hat am 28. Oktober 1997 auf seiner Jahreshauptversammlung dem Bundesfinanzminister zugesichert, die Umrechnung der Preise von DM auf Euro „punktgenau" vorzunehmen; damit wären versteckte Preiserhöhungen ausgeschlossen. Zusätzlich ist die Bundesregierung mit den Ländern und Gemeinden im Gespräch, um sicherzustellen, daß auch im kommenden Bereich Preiserhöhungen im Zusammenhang mit der Umrechnung von DM in Euro unterbleiben. Zu Frage 30: Über die Kosten der Währungsumstellung auf der Ebene des Bundes wie auch bei Ländern und Kommunen können keine Angaben gemacht werden. Da entsprechend den Orientierungen im Bericht des Arbeitstabes Wirtschafts- und Währungsunion, den die Bundesregierung am 28. April 1997 beschlossen hat, die interne Umstellung der öffentlichen Verwaltung einheitlich am Ende der Übergangszeit, d. h. zum 1. Januar 2002 erfolgen soll, werden eventuelle Kosten auch erst in relativ engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Umstellungstermin anfallen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/8820 Fragen 43 und 44): Zu welchem Ergebnis kommt das der Bundesregierung vorliegende Gutachten von Prof. Waibel, Hannover, über eine Kostennutzenanalyse des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung für ihre Agrar- und Umweltpolitik aus diesem Gutachten? Mit welchen Kosten werden in dem Gutachten die durch den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln entstehenden Verluste bei den Tier- und Pflanzenarten, die hormonellen und insgesamt gesundheitlichen Auswirkungen bei Tieren und Menschen und die Aufwendungen für alternative Trinkwasserbeschaffung bzw. -aufbereitung angesetzt, und wie sollten die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln an der Finanzierung dieser Kosten beteiligt werden? Bei der angesprochenen Untersuchung handelt es sich um einen Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur „Gesamtwirtschaftlichen Bewertung der gegenwärtigen Produktion und Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln unter Berücksichtigung externer Effekte" an das Institut für Gartenbauökonomie der Universität Hannover. Der Endbericht der Untersuchung liegt dem BML vor und wird zur Zeit, auch unter Einbeziehung des Ressortforschungsbereiches, ausgewertet. Die Auswertung bezieht sich sowohl auf Kosten, die von dem Auftragnehmer für in Ihrer zweiten Frage enthaltene Punkte kalkuliert werden, als auch im Hinblick auf die Entscheidung über das weitere Verfahren und die von der Bundesregierung zu ziehenden Konsequenzen. Die Verfasser der Untersuchung kommen zu dem Ergebnis, daß von einem wahrscheinlichen gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,47 DM pro für Pflanzenschutzmittel ausgegebene DM auszugehen ist. Dabei ist der externe Nutzen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, z. B. die Verhinderung des Auftretens von Mykotoxinen, nicht berücksichtigt worden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Erika Lotz (SPD) (Drucksache 13/8820 Fragen 47 und 48): Wie begründet die Bundesregierung eine mögliche Wiedereröffnung von Werkvertragskontingenten für osteuropäische Staaten, nachdem die Kontingente in den letzten Jahren deutlich zurückgeführt worden sind, und hält die Bundesregierung eine mögliche Wiedereröffnung von Werkvertragskontingenten vor dem Hintergrund der prekären Lage in der Bauwirtschaft für einen konstruktiven Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit? Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Umstand, daß rund die Hälfte der bei Kontrollen aufgefallenen illegalen Beschäftigten zuvor als Werkvertragsarbeiter tätig waren, und ist die ursprüngliche Begründung für Werkvertragskontingente mit osteuropäischen Staaten noch tragfähig, wonach diese einen deutschen Beitrag zur Umstellung dieser „Volkswirtschaft auf marktwirtschaftliche Strukturen im Hinblick auf die Vermittlung von Know-how" und der Erwirtschaftung von Devisen darstellen sollten? Zu Frage 47: Der Bewilligungsstopp ab 22. Juli 1997 für Werkvertragsarbeitnehmer hatte angesichts der bestehenden Vertragslage vorübergehenden Charakter, um - vor dem Hintergrund eines von der EU-Kommission angedrohten Vertragsverletzungsverfahrens - die Zeit bis zum Beginn des neuen Abrechnungsjahres für Werkvertragskontingente ab 1. Oktober 1997 für Verhandlungen mit den Vertragspartnern über eine einvernehmliche vorübergehende Reduzierung der Kontingente zu nutzen. Da es sich bei den Werkvertragsarbeitnehmer-Vereinbarungen um völkerrechtlich verbindliche Abkommen handelt, müssen mit Beginn des neuen Abrechnungsjahres Kontingente vergeben werden. Zu Frage 48: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß rund die Hälte der bei Kontrollen aufgefallenen illegal Beschäftigten zuvor als Werkvertragsarbeitnehmer aus den MOE-Staaten in Deutschland tätig waren. Sie ist weiterhin der Auffassung, daß die Werkvertragsarbeitnehmer-Vereinbarungen ein wichtiges Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den MOE-Ländern darstellen und zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder einen nennenswerten Beitrag leisten. Hinzu kommt, daß die Werkvertragsarbeitnehmer-Vereinbarungen auch eine wichtige Funktion im Integrationsprozeß der MOELänder in Richtung der Europäischen Union erfüllen. Dies ist auch der Grund, weshalb die Assosziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie ihren Mitgliedstaaten und den MOELändern den Abschluß solcher Vereinbarungen ausdrücklich gutheißen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 13/8820 Fragen 51 und 52): Ist die Sts-Weisung 123 032 vom 22. Juli 1994 des Bundesministeriums der Verteidigung zu Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr, in der es heißt, „eine Phasenüberlappung zwischen Entwicklung und Beschaffung ist dann unzulässig, wenn bedeutsame Komponenten des Vorhabens noch nicht fertig entwickelt sind, auch wenn frühere Zeitvorstellungen dann nicht eingehalten werden können", noch gültig? Trifft diese Weisung - falls sie noch gültig ist - dann auch auf das Beschaffungsvorhaben „Eurofighter" zu? 17992* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1997 Zu Frage 51: Die angesprochene Sts-Weisung wurde aufgrund der Erkenntnisse beim Vorhaben TORNADO Self Protection Jammer erteilt. Sie wurde in der von Ihnen zitierten Form in den Allgemeinen Umdruck 220 übernommen, der die Bestimmungen für die Planung, Entwicklung, Beschaffung, Einführung und Nutzung von Wehrmaterial sowie Datenverarbeitungsvorhaben enthält, und ist damit für alle Vorhaben gültig. Zu Frage 52: Die Bestimmungen des Allgemeinen Umdrucks 220 sind bei allen Vorhaben anzuwenden. Phasenüberlappungen sind aber oft unvermeidbar. In der Militärisch-Technisch-Wirtschaftlichen Forderung vom 4. Dezember 1987 war auf die Notwendigkeit der Phasenüberlappung von Entwicklung und Beschaffung bereits hingewiesen worden. Die Phasenüberlappung im Vorhaben EUROFIGHTER wurde mit der Beschaffungsvorlage am 8. Oktober 1997 gebilligt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/8820 Fragen 53 und 54): Welche Gründe haben zu der Entscheidung der Bundeswehr geführt, sich aktiv an dem Bundestreffen der „Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger des Eisernen Kreuzes e.V." vom 17. bis 19. Oktober 1997 in Hammelburg zu beteiligen, und warum wurde die Beteiligung später abgesagt?. Inwieweit haben sich trotz der Absage der Bundeswehrsoldaten an Veranstaltungen des Bundestreffens der „Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger des Eisernen Kreuzes e.V." beteiligt, und welche Konsequenzen wird die Bundeswehr ggf. daraus ziehen? Zu Frage 53: Die Ordensgemeinschaft hat sich satzungsgemäß (§ 2) ausdrücklich zur Traditionspflege im demokratischen Staat und zu enger Verbindung zur Bundeswehr verpflichtet. Nicht unerwähnt bleiben sollte, daß der Ordensgemeinschaft neben einer Vielzahl von ehemaligen Soldaten der Bundeswehr auch eine Reihe von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angehören und angehörten, die sich bleibende Verdienste beim Aufbau unseres Landes und unserer Streitkräfte erworben haben. Auf Bitten der Ordensgemeinschaft der Ritter-kreuzträger hatte die Infanterieschule zugesagt, das Treffen wie folgt zu unterstützen: - Einweisung in Aufgaben und Gliederung der Schule - Führung durch das Infanteriemuseum und die Lehrsammlung Infanterie - Abstellung von zwei Ehrenposten für die Gedenkfeier am städtischen Ehrenmal in Hammelburg. Diese Zusagen wurden aufrechterhalten. Es trifft nicht zu, daß die Bundeswehr Absagen erteilt hat. An- und Abtransport zu den einzelnen Programmpunkten war nicht Bestandteil der Unterstützungszusage durch die Bundeswehr. Die Ehrenposten wurden schließlich nicht benötigt, da die zunächst geplante Kranzniederlegung am städtischen Ehrenmal entfiel. Zu Frage 54: Es hat keine Absage der Bundeswehr gegeben. Im Gegenteil, alle gegebenen Zusagen wurden eingehalten. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die freiwillige Teilnahme von Soldaten der Infanterieschule am Kameradschaftsabend der Ordensgemeinschaft zu untersagen. Vor diesem Hintergrund sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) (SPD) (Drucksache 13/8820 Frage 55): Wie viele Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des SFOR-Einsatzes in Bosnien bisher zu Schaden oder ums Leben gekommen? Bislang hatte die Bundeswehr mit Stand 27.Oktober 1997 im Rahmen des SFOR-Einsatzes in Bosnien 4 Tote zu beklagen. Im einzelnen waren dies: 1 Toter durch Herzinfarkt, 2 Tote durch Schießunfall, 1 Toter durch Kfz-Unfall. Es wurden 9 Soldaten während der Ausübung des Dienstes verletzt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/8820 Frage 56): Wie soll künftig nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Verkehr die Benutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr und insbesondere auf Fahrradwegen geregelt werden, und bis wann ist ggf. mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zu rechnen? Die Bundesregierung hält an ihrer in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Probleme des Inline-SkaterVerkehrs auf Gehwegen" (Drucksache 13/7169) zum Ausdruck gebrachten Auffassung, wonach InlineSkates nicht Fahrzeuge im Sinne der StVO sind und demzufolge den für den Fußgängerverkehr geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung unterliegen, fest. Inline-Skater haben ihr Verhalten insgesamt nach dem Grundsatz des § 1 Abs. 2 StVO auszurichten, d. h. kein anderer darf geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden. Maßgeblich hierfür sind fallbezogene Gegebenheiten, z. B. Gehwegbreite und Stärke des Fußgängerverkehrs. Erforderlichenfalls ist Schrittempo einzuhalten. Die Auffassung der Bundesregierung wird auch mehrheitlich von den Vertretern der obersten Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer geteilt. Handlungsbedarf für eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung besteht derzeit nicht. Die weitere Entwicklung zum Inline-Skating wird beobachtet. Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 56 vom 5. Juni 1996 (Drucksache 13/4819) - 96/Oktober vom 20. Oktober 1997 wird hingewiesen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/8820 Fragen 57 und 58): Aus welchen Gründen haben die für die im Rhein-NeckarDreieck gelegenen Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen zuständigen Behörden sich angesichts der in Anbetracht der Schließung der Ausfahrt der Autobahnanschlußstelle Mannheim-Sandhofen, der Pfeilersanierung an der Brücke unter der A 6 bei Mannheim-Seckenheim, der Reparaturarbeiten an der A 6 zwischen Schwetzingen und dem Dreieck Hockenheim und der Brückensanierung auf der A 5 beim Heidelberger Kreuz zu erwartenden, gravierenden Staus nicht auf eine zeitlich abgestufte und abgestimmte Abfolge bei den Straßenerneuerungsmaßnahmen verständigt? Sind die für die Straßenemeuerungs- und -reparaturmaßnahmen im Rhein-Neckar-Dreieck zuständigen Behörden bereit, im Hinblick auf die seit einigen Wochen andauernde außergewöhnlich schwierige Verkehrslage im Bereich Mannheim Konsequenzen zu ziehen, die zu einer sofortigen, spürbaren Entspannung der Stausituation führen? Zu Frage 57: Wie Ihnen bereits auf Ihre Anfrage zur Anschlußstelle Mannheim-Sandhofen mit Schreiben vom 22. Oktober 1997 mitgeteilt, obliegt kraft Grundgesetz die Wahrnehmungskompetenz und die Verantwortung für die - auch von Ihnen ergänzend genannten - Erhaltungsmaßnahmen an den Autobahnen A 5 und A 6 der Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg. Das Bundesministerium für Verkehr ist damit nicht befaßt. Zum Sachverhalt ist allgemein festzuzstellen, daß bei den sehr hohen Verkehrsmengen auf den Auto- bahnen Erhaltungsmaßnahmen fast überall zu Verkehrsproblemen führen. Bei den angesprochenen Maßnahmen handelt es sich durchweg um vordringliche Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unabdingbar notwendig sind und noch vor Wintereinbruch durchgeführt werden müssen. Zu Frage 58: Die Pfeilersanierung an der Brücke unter der A 6 bei Mannheim-Seckenheim ist mittlerweile abgeschlossen. Die Aufhebung der Sperrung für den ausfahrenden Verkehr von der Anschlußstelle Mannheim-Sandhofen ist für den 4. November 1997 vorgesehen. Damit dürfte sich die Situation im RheinNeckar-Dreieck wieder erheblich entspannen. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Wighard Härdtl auf die Fragen der Abgeordneten Heidi Wright (SPD) (Drucksache 13/8820 Frage 59 und 60): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die von der aktuellen Brandkatastrophe betroffenen Länder in Südostasien und Südamerika bei der aktuellen Brandbekämpfung und der Minderung der Umweltbelastungen zu unterstützen? Über welche Konzepte verfügt die Bundesregierung und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, damit in Zukunft solche, teils aus Umweltbedingungen, teils aus selbst initiierten Brandrodungen verursachten Brandkatastrophen von vornherein vermieden werden? Zu Frage 59: Angesichts der gravierenden Dimension und länderübergreifenden Auswirkungen der Waldbrände in Indonesien, die trotz zwischenzeitlich eingetretener, aber unzureichender Regenfälle weiterhin besorgniserregend sind, hat sich die Bundesregierung von Anfang an über die Deutsche Botschaft und bereits in Durchführung befindliche Forstvorhaben der bilateralen Technischen Zusammenarbeit aktiv an den zunächst sehr zurückhaltenden - Koordinierungsbemühungen der indonesischen Regierung mit internationalen Organisationen beteiligt. Dabei besteht auf internationaler Seite insbesondere enger Kontakt mit UNDAC (UN-Desaster Assessment Committee) und der EU. Ein seit 1994 von deutscher Seite gefördertes FZ/ TZ-Kooperationsvorhaben für „Integriertes Forstfeuermanagement" unterstützt in Ostkalimantan (Borneo), u. a. durch Sofort-Ausbildung zusätzlicher Feuerlöschtrupps, die von der Regierung dort unternommenen Waldbrandbekämpfungsaktionen sowie Beschaffungsmaßnahmen für benötigte Ausrüstungsgüter. Die Bundesregierung hat der indonesischen Seite darüber hinaus weitere Soforthilfe angeboten, die sonstige internationale Hilfeangebote und die Möglichkeiten bereits laufender Kooperationsvorhaben ergänzen soll, die im Bereich Forstfeuermanagement bzw. Waldbrandbekämpfung bereits in Durchführung waren (u. a. EU, Japan, ITTO/Internat. Tropenholzorganisation). Hierzu gehören u. a. Humanitäre Hilfe (100 000 DM aus AA-Mitteln),. beschleunigte Inanspruchnahme von 10 Millionen DM der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ), die im Rahmen des vorgenannten deutschen Waldbrandbekämpfungsprojektes bereitgestellt sind, sowie 1 Million DM für medizinische und sonstige Versorgung betroffener 17994* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Oktober 1997 Bevölkerungsgruppen (aus Nothilfetitel des BMZ). Über den konkreten Einsatz der angebotenen Hilfen ist noch Einvernehmen herzustellen. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen sind deutsche Experten für Waldbrandbekämpfung kurzfristig nach Indonesien entsandt worden: - ein deutscher Mitarbeiter des THW als Mitglied der UNDAC-Mission - Prof. Goldammer, Waldbrandexperte, zur Beratung der indonesischen Behörden und zur Vorbereitung einer internationalen Expertenkonferenz in Indonesien zum Thema Waldbrand und Klima. Die im brasilianischen Amazonasraum auftretenden Wald- und Buschbrände haben nach den vorliegenden Informationen eine vergleichbare Größenordnung wie in Indonesien. Ihre Auswirkungen für die Bevölkerung, die Umwelt und den Flugverkehr sind gleichermaßen besorgniserregend. Die den Wald- und Buschfeuern zugrundeliegenden Brandrodungsaktivitäten, die sowohl auf kleinbäuerliche als auch agroindustrielle Aktivitäten und Programme zurückgehen, geben daher ebenfalls Veranlassung für verstärkte internationale Bemühungen für kurz- und langfristige Gegenmaßnahmen. Auch hier ist ein aktiver Politikdialog mit Brasilien geboten. Die Bundesregierung wird diese Frage bei dem bevorstehenden „4. Teilnehmertreffen zum Internationalen Pilotprogramm zum Schutz der brasilianischen Regenwälder" , an dem das BMZ hochrangig teilnehmen wird, ansprechen. Dabei werden neben den grundsätzlichen Erfordernissen für eine wirksame Durchsetzung der brasilianischen Waldschutzpolitik auch die Möglichkeiten für die bilaterale Förderung eines Neuvorhabens (FZ) zur Waldbrandbekämpfung im Rahmen des Pilotprogramms näher erörtert werden. Zu Frage 60: Die durch klimatische Einflüsse, wie z. B. das „El Niño"-Phänomen im Pazifik-Raum, begünstigten großräumigen Waldbrandkatastrophen, wie sie in jüngerer Zeit vermehrt in den Tropenwaldregionen auftreten, gehen in aller Regel zurück auf menschliche Aktivitäten. Dabei spielen - von Region zu Region unterschiedlich - sowohl kleinbäuerliche Brandrodungsaktivitäten oft landloser Bevölkerungsgruppen als auch privatwirtschaftliche, großenteils staatlich sanktionierte oder geförderte Vorhaben der Land- und Ressourcennutzung eine wesentliche Rolle, z. B. kommerzielle Holznutzung (Holzkonzessionen) und agro-industrielle Anbauprogramme (Ölpalmen, Soya, Holzplantagen u. a.). Die Brandrodung zur Landgewinnung oder Bodenvorbereitung für derartige Vorhaben ist zwar i.d.R. gesetzlich eingeschränkt oder ganz verboten; in der Praxis wird sie jedoch zumeist aufgrund schwacher staatlicher Strukturen zur Durchsetzung der offiziellen staatlichen Politiken nicht ausreichend kontrolliert. Die Möglichkeiten der aktiven Einflußnahme auf diese Gegebenheiten liegen nach Auffassung der Bundesregierung in der Unterstützung von Politikreformen und Entwicklungsprogrammen in diesen Ländern, die auch den sektorübergreifenden Erfordernissen eines wirksameren Tropenwaldschutzes Rechnung tragen. Hierbei ist die Erarbeitung und Umsetzung „nationaler Waldprogramme" und der zu einer „geschlossenen" Waldpolitik gehörenden Teilprogramme und Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Zu solchen Maßnahmenprogrammen, die gängige Bestandteile der Tropenwald-Förderpolitik der deutschen EZ sind, gehören u. a. Raumordnungs- und Landnutzungsplanungen, nachhaltige Waldbewirtschaftung, kleinbäuerliche Landnutzungsalternativen, Einrichtung von Waldschutzgebieten sowie diesbezügliche Maßnahmen der Politikberatung, Institutionenförderung, Ausbildung und Forschung. Die konzertierte Umsetzung solch umfassender Lösungsansätze läßt bei aktiver Beteiligung der Bevölkerung und des Privatsektors einen schrittweise verbesserten Schutz der Tropenwälder erwarten. Dies ist aber, wie die Erfahrungen des Pilotprogramms in Brasilien (PPG7) zeigen, nur im Rahmen eines effektiven und kontinuierlichen Koordinierungsprozesses zu erreichen. Voraussetzung dafür ist - und das muß besonders betont werden - die politische Bereitschaft der Tropenländer, bei ihrer Entwicklungsplanung die Erfordernisse des Umweltschutzes im Sinne einer „nachhaltigen Entwicklung" entsprechend der in Rio (UNCED 1992) vereinbarten Grundsätze zu berücksichtigen. Mit ihrer Mitwirkung in internationalen Gremien, wie z. B. dem „Zwischenstaatlichen Waldforum" („Intergovernmental Forum on Forests " /IFF) im Rahmen der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) sowie mit ihrem Eintreten für den Abschluß einer internationalen Waldkonvention unterstützt die Bundesregierung die internationalen Bemühungen zur Bewältigung dieser weltweiten Herausforderung. Die Bundesregierung kann hierbei die Erfahrungen aus über 180 im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geförderten Tropenwaldvorhaben einbringen. Hinsichtlich unserer langfristigen Tropenwaldpolitik darf ich im übrigen auf den 5. Tropenwaldbericht der Bundesregierung vom Juni diesen Jahres verweisen (BT-Drucksache 13/8100). Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Wighard Härdtl auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Selle (CDU/CSU) (Drucksache 13/8820 Fragen 61 und 62): Wie hoch ist die anläßlich des jüngsten Chinabesuchs des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von der Bundesregierung zugesagte oder in Aussicht gestellte Entwicklungshilfe für die Volksrepublik China, und in welche Projekte fließen diese Mittel? Wurden oder werden bei der Zusage von Entwicklungshilfe an die Volksrepublik China Bedingungen vereinbart, die sich unmittelbar oder mittelbar positiv auf die Schaffung oder Erhaltung deutscher Arbeitsplätze auswirken? Zu Frage 61: Bundesminister Spranger hat anläßlich seines Chinabesuchs (18. bis 25. Oktober 1997) ein Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit 1997 im Gesamtvolumen von 180 Millionen DM sowie ein Abkommen über einen Studien- und Fachkräftefonds in Höhe von 5 Millionen DM unterzeichnet. Damit wurde die Förderung folgender Vorhaben auf der Basis einer völkerrechtlichen Übereinkunft zwischen der Bundesregierung und der Regierung der VR China vereinbart. 1. Aufforstungsvorhaben Yunnan und Chongqing 24,0 Mio. DM 2. Armutsminderung 10,0 Mio. DM 3. Windpark (Programmteil III) 15,0 Mio. DM 4. Kreditprogramm II für Klein- und Mittelindustrie 50,0 Mio. DM 5. Eisenbahnelektrifizierung, 1. Phase Shenyan-Changchun 60,1 Mio. DM (davon 19,1 Mio. DM aus früheren Zusagen reprogrammiert) 6. Schiffsbagger 40,0 Mio. DM Für die unter 1 und 2 genannten Vorhaben werden insgesamt 34 Millionen DM als Zuschuß gewährt, für die übrigen Vorhaben sind Kredite vorgesehen. Von den 180 Millionen DM waren bereits anläßlich der Regierungsverhandlungen (20. bis 22. Mai 1997) 140 Millionen DM zugesagt worden. Bei der ebenfalls durch ein Regierungsabkommen völkerrechtlich formalisierten Zusage von 5 Millionen DM handelt es sich um die Finanzierung von Studien und Fachkräfteeinsätzen im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Verkehrsprojektes; diese Mittel waren bereits 1996 zugesagt worden. Zu Frage 62: Die Bundesregierung entspricht der Vorgabe des Parlaments, die in den Erläuterungen zu Titel 866 01 (bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern) festgehalten ist (Ziffer 2): Die Vorhaben der EZ sind nach entwicklungspolitischen Gesichtspunkten auszuwählen und durchzuführen. In allen entwicklungspolitisch geeigneten Fällen soll auf Beschäftigungswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland geachtet werden. Der Aspekt „Beschäftigungswirksamkeit" wird dadurch berücksichtigt, daß die Anstrengungen der deutschen Wirtschaft im Rahmen des auf die Entwicklungsengpässe Chinas - nämlich Infrastruktur, Berufsbildung, Umwelt, Wirtschaftsordnung - konzentrierten entwicklungspolitischen Engagements der Bundesregierung sinnvoll unterstützt werden. Das geschieht sowohl durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen (Vorhaben im Wirtschafts- und Sozialrecht, Patentwesen, zur Rechnungskontrolle), der Verbesserung der Investitionsbedingungen (Bereitstellung qualifizierter Facharbeiter und Techniker durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Berufsbildung) als auch im Zuge der unmittelbaren Markterschließung durch Finanzierung von Vorhaben in den Schwerpunktbereichen unserer Entwicklungszusammenarbeit mit der VR China. Dies sind Projekte zur umweltgerechten Energieerzeugung, zum Aufbau energiesparender und umweltverträglicher Verkehrssysteme (Schienenverkehr), zum städtischen Massentransport - allein für die U-Bahnen in Kanton und Shanghai sind Zusagen in Höhe von 1195 Millionen DM FZ (und zusätzlich 405 Millionen DM Marktmittel) - sowie im wasserwirtschaftlichen Bereich (Wasserversorgung und -entsorgung) und des Fernmeldewesens im ländlichen Raum. Z.B. Emissionsminderung bei der Energieerzeugung und wasserwirtschaftliche Maßnahmen stellen Bereiche dar, wo die deutsche Industrie mit kochentwickelten Umwelttechnologien besonders leistungsfähig ist und auch im internationalen Wettbewerb - der infolge der OECD-Konsensus-Regeln bei kommerziell tragfähigen Vorhaben erforderlich ist - eine gute Chance hat, zum Zuge zu kommen. Generell schränkt der OECD-Konsensus - wie Sie wissen - die Möglichkeiten, FZ liefergebunden zu vergeben, erheblich ein. Das Entwicklungsprogramm mit der VR China umfaßt jedoch auch eine Reihe von Vorhaben, für die wir die Anerkennung als kommerziell nicht tragfähig durch die OECD erreicht haben oder eine solche anstreben, um die Vergabe von Lieferungen dann im Wege einer auf Deutschland beschränkten Ausschreibung vornehmen lassen zu können. (Beispiele: öffentlicher Nahverkehr, Windparks, Müllentsorgung) Auch in den politischen Gesprächen mit der chinesischen Führung spielt nicht zuletzt die Sicherung eines angemessenen Anteils am wachsenden chinesischen Markt eine Rolle.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe Frage 36 des Kollegen Bury auf:
    Mit welcher Begründung hält das Bundesministerium der Finanzen einen Verstoß gegen geltendes Recht, wie er im Fall der mißbräuchlich vergebenen „Optima"-Lebensversicherungsdarlehen vorliegt, für keinen hinreichenden Grund, um die „Zuverlässigkeit" der Geschäftsleiter der involvierten Unternehmen anzuzweifeln, und welches „erhebliche" Fehlverhalten wäre über den Verstoß gegen geltendes Recht hinaus notwendig, um die „Zuverlässigkeit" von Geschäftsleitern von Versicherungsunternehmen eindeutig in Frage zu stellen?



Rede von Hansgeorg Hauser
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern von Versicherungsunternehmen ist nach § 87 Abs. 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 a Abs. 1 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zuständig. Die Frage, ob die Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern gegeben ist oder nicht, ist für jeden Einzelfall unter Abwägung aller Umstände und im Hinblick auf die Einschätzung des künftigen Verhaltens zu prüfen. Demnach konnte das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen die Zuverlässigkeit der betroffenen Geschäftsleiter im Ergebnis nicht verneinen.
Auch hier darf ich auf die Antwort der Bundesregierung verweisen, die ich Ihnen zu Ihrer schriftlichen Frage für den Monat Oktober unter dem Datum 21. Oktober 1997 gegeben habe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage.