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ID1319806200

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    Plenarprotokoll 13/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Drucksachen 13/8011, 13/8671, 13/8672) 17847A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Ulrike Mascher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Strukturreform statt Leistungskürzungen in der Alterssicherung - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Den Generationenvertrag neu verhandeln - zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Rentenversicherung stabilisieren und Reform 2000 vorbereiten - zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS: Gegen Armut und Abhängigkeit - für eine eigenständige Alterssicherung von Frauen - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 1996) Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 1996 (Drucksachen 13/8032, 13/8036, 13/8044, 13/4684, 13/5370, 13/6109, 13/8671) 17847 B c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksache 13/8704) 17847 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten der PDS: Stopp der Rückforderungen von Sozialzuschlägen (Drucksachen 13/274, 13/2644) 17848A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU 17848A, 17861 D Ulrike Mascher SPD 17851 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17855 B Dr. Gisela Babel F.D.P 17856 C Petra Bläss PDS 17859 C Peter Dreßen SPD 17861 B Volker Kauder CDU/CSU 17862 A II Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 198: Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Rudolf Dreßler SPD 17864 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17868 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 17872A Gerd Andres SPD 17877 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 17880 A Renate Jäger SPD 17882 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 17883 B Dr. Gregor Gysi PDS 17885 A Andreas Storm CDU/CSU 17886 B Namentliche Abstimmung 17888 A Ergebnis 17891 C Tagesordnungspunkt 12: a) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz) (Drucksache 13/7391) 17888 D - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juli 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (Europol-Auslegungsprotokollgesetz) (Drucksachen 13/7555, 13/8731, 13/8733) 17888 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Sterzing, Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Statt Europol - Mehr Sicherheit vor Kriminalität durch Verbesserung direkter polizeilicher Zusammenarbeit unter demokratischer und rechtlicher Kontrolle (Drucksachen 13/7490, 13/8731) 17889A Michael Stübgen CDU/CSU 17889 B Fritz Rudolf Körper SPD 17893 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17895 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 17896D Dr. Max Stadler F D P. 17897 A Ulla Jelpke PDS 17898 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17899B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17899 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI 17900 A Dr. Willfried Penner SPD 17901D, 17902 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 17902 D Hans-Peter Kemper SPD 17903 B Franz Peter Basten CDU/CSU 17905 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17906 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 17907 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 17907 B Erwin Marschewski CDU/CSU (zur GO) 17908B Wolf-Michael Catenhusen SPD (zur GO) 17908D Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) 17909 B Ulla Jelpke PDS (zur GO) 17909 C Dr. Willfried Penner SPD (Erklärung nach §31 GO) 17910B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 17910 D Tagesordnungspunkt 13: Große Anfrage der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel, Ingrid BeckerInglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation der Demenzkranken der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/3343, 13/5257) 17911C Regina Schmidt-Zadel SPD 17911 C Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 17913 C Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17915 A Uwe Lühr F.D.P 17915 D Heidemarie Lüth PDS 17916 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Gruppe der PDS: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Drucksache 13/8477) 17917 C Petra Bläss PDS 17917 C Nächste Sitzung 17918 D Berichtigung 17918 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17919* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes (Drucksachen 13/7774, 13/8702) 17920* A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer und Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) 17920* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das EuropolGesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) . . 17920* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU 17921* A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 17922* B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17923* D Uwe Lühr F.D.P 17924* C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen 17925* A 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 5 Berichtigung 197. Sitzung, Seite 17 756 B: In der Frage der Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer an den Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers ist der Name „Fuchs" durch den Namen „Neuhäuser" zu ersetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 10. 10. 97 Dr. Blank, CDU/CSU 10. 10. 97 * * Joseph-Theodor Böttcher, Maritta PDS 10. 10. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 10. 10. 97 ** Heinrich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 10. 97 * Formanski, Norbert SPD 10. 10. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 10. 10. 97 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 10. 10. 97 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 10. 10. 97 * * Großmann, Achim SPD 10. 10. 97 Günther (Plauen), F.D.P. 10. 10. 97 Joachim Gysi, Andrea PDS 10. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Ibrügger, Lothar SPD 10. 10. 97 ** Dr. Jobst, Dionys CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 10. 97 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 10. 10. 97 Otto Lehn, Waltraud SPD 10. 10. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Marx, Dorle SPD 10. 10. 97 Meckel, Markus SPD 10. 10. 97 Michelbach, Hans CDU/CSU 10. 10. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nickels, Christa BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Opel, Manfred SPD 10. 10. 97 * Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 10. 97 Hermann Reinhardt, Erika CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Saibold, Halo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 10. 10. 97 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 10. 10. 97 Schmitt (Langenfeld), BÜNDNIS 10. 10. 97 Wolfgang 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 10. 10. 97 ** Brigitte Schumann, Ilse SPD 10. 10. 97 Dr. Schwall-Düren, SPD 10. 10. 97 Angelica Schwanitz, Rolf SPD 10. 10. 97 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 10. 10. 97 Sigrid Terborg, Margitta SPD 10. 10. 97 Thierse, Wolfgang SPD 10. 10. 97 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 10. 97 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 10. 10. 97 ** Voigt (Frankfurt), SPD 10. 10. 97 ** Karsten D. Dr. Wieczorek, Norbert SPD 10. 10. 97 ** Wolf (München), Hanna SPD 10. 10. 97 Zapf, Uta SPD 10. 10. 97 ** Zierer, Benno CDU/CSU 10. 10. 97 * Zumkley, Peter SPD 10. 10. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes - Drucksachen 13/7774 und 13/8702 - In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht vermerkt. Ich erkläre: Mein Votum lautet Ja. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer, Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) Zum Rentenrefomgesetz 1999 stellen wir fest: Das Rentenreformgesetz 1999 enthält in seinen Art. 12 und 13 Änderungen des Fremdrentenrechts, die sich zum Teil nachteilig für zahlreiche unter den Fremdrentenberechtigten auswirken. So führt die Regelung in Art. 12 dazu, daß aus dem Herkunftsland zu berücksichtigende Kindererziehungszeiten mit einem erheblich geringeren Anteil berücksichtigt werden als bisher, während zur gleichen Zeit die Anerkennung von Kindererziehungszeiten stufenweise bis auf 100 Prozent des Durchschnittslohns angehoben wird. Darin besteht ein deutlicher familienpolitischer Wertungswiderspruch, der nicht gutgeheißen werden kann. Den betroffenen Aussiedlerinnen wird nach den zum Teil gravierenden Einschnitten durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz des Jahres 1996, mit dem die Fremdrentenanteile für zahlreiche Betroffene rückwirkend mit 40 Prozent weniger bewertet wurden als zuvor, ein erneutes Sonderopfer abverlangt, das nicht gerechtfertigt ist und im Widerspruch zu der familienpolitischen Intention des Gesetzentwurfes steht. Überdies werden dadurch besonders solche Frauen betroffen, deren Familien bereits seit Jahren in der Bundesrepublik leben und deren erwachsene Kinder mit ihren Beiträgen erheblich zur Finanzierung der Rentenkassen beitragen. Das Argument der Rentensystematik überzeugt dagegen nicht, da derartige Gründe bereits bei zwei Änderungen des Rentenrechts 1991 und 1996 nicht vorgebracht wurden. Unsere Bemühungen, diese erneute Änderung des Fremdrentenrechts zu vermeiden, blieben leider ohne Erfolg. Dem wichtigen Gesetzesvorhaben Rentenreformgesetz 1999 vermögen wir nur unter Zurückstellung dieser schwerwiegenden Bedenken unsere Zustimmung zu geben. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das Europol-Gesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) Europol kann nach seiner derzeitigen Aufgabenstellung eine sinnvolle Unterstützung im Kampf gegen organisierte Kriminalität leisten. Aufgrund von Art. 41 des Übereinkommens sowie des mir vorliegenden Protokolls zur Auslegung von Art. 41 Abs. 3, das heute noch nicht zur Abstimmung steht, kann ich dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen und werde mich deshalb der Stimme enthalten. Ich begründe dies wie folgt: Bei allem Verständnis für die unterschiedliche Rechtslage in den fünfzehn Ländern der EU und die derzeitige Aufgabenstellung von Europol ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht nachzuvollziehen, daß Europol eine so umfassende Immunität erhalten soll, wie in Art. 41 angelegt und dem Protokoll vorgesehen, ohne daß eine adäquate gerichtliche Kontrolle polizeilichen Handelns vorhanden ist. Ebenso unzulänglich sind die finanziellen und datenrechtlichen Kontrollmechanismen ausgelegt. Sie entsprechen nach meiner Auffassung nicht den Anforderungen demokratisch-rechtsstaatlicher Maßstäbe. Um eine Zustimmung zu diesem Gesetz meinerseits zu ermöglichen müßten drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens. Eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Europol. Zweitens. Eine konkrete parlamentarische Kontrolle entweder des Europaparlaments oder des Deutschen Bundestages gegenüber Europol entsprechend dem G-10-Ausschuß. Drittens. Bürger, deren Daten von Europol oder anderen nationalen Polizeidienststellen gespeichert würden, sind nach Abschluß der Ermittlungen über Art, Umfang und Anlaß der Datenerfassung zu informieren. Das gleiche gilt für Daten, die aufgrund telefonischer oder akustischer Überwachung gewonnen worden sind. Dies ergibt sich nicht zuletzt auch aus dem Verfassungsgebot des Datenselbstbestimmungsrechts, wie es das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgelegt hat. Die bei meinen Recherchen zu diesem Gesetz gemachten Erfahrungen bestärken mich zudem in meiner Auffassung, daß der Deutsche Bundestag wesentlich früher und stärker in die Verhandlungen der Regierung zu Europaübereinkommen eingebunden werden muß. Die unterschiedlichen Rechtssysteme in den Ländern der EU machen es erforderlich, daß der jeweilige nationale Gesetzgeber seine Vorstellungen frühzeitig, das heißt vor der Paraffierung von Europaübereinkommen, einbringt, um zu verhindern, daß verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Kompetenzen durch den „Zwang des Faktischen" auf kaltem Wege beschnitten werden und damit die Demokratie in ihren Wurzeln beschädigt und ausgehöhlt wird. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram (CDU/CSU): PDS-Anträge sind im so komplex gewordenen Politikalltag immer wieder etwas Herzerfrischendes. Ohne allzuviel Sachverstand, Rücksichten oder finanzielle Überlegungen werden stets neue Leistungen für die verschiedensten Gruppen gefordert. Das Schöne daran ist, daß allen PDS-Anträgen eines gleich ist: Sie kosten Geld, dessen Herkunft oder Gegenfinanzierung - wie auch bei diesem Antrag - im Ungewissen bleibt. Schade, daß noch niemand zusammengerechnet hat, was die Verwirklichung aller PDS-Anträge in dieser Legislaturperiode den Steuerzahler gekostet hätte. Die Beschaffung der nötigen Hunderte von Milliarden hätte wahrscheinlich nicht nur den Solidaritätszuschlag auf ungeahnte Höhen getrieben. Aber es geht ja der Nachfolgepartei der SED auch nicht um ernstgemeinte Vorschläge und deren Umsetzung, sondern um reine Schauanträge, Schaumschlägerei für Leichtgläubige. Mit einem Wort: Der alte kommunistische Schlachtruf „Avanti populo!" hat ausgedient, jetzt gilt für die SED-Nachfolgepartei „Avanti populisti!" Aber da es die Aufgabe der Parlamentarier ist, jeden Antrag auf seinen Sinngehalt zu prüfen, so sollten wir auch diesen neuen PDS-Antrag einer genauen Betrachtung unterziehen. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Bundessozialhilfegesetz und die Einstellung eines eigenen Leistungsgesetzes. Aber in einem Leistungsgesetz für Behinderte kann keine sachgerechte Lösung liegen. Denn die Finanzierung - wir erkennen wieder die alte Schwierigkeit der PDS - ist natürlich nicht einmal angesprochen. Vermutlich würden wieder die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Aber bei den Kosten für die Einstellung eines neuen Leistungsgesetzes fällt noch ein anderer Widerspruch auf: Als Leistung der Sozialhilfe fällt die Eingliederungshilfe für Behinderte in die ausschließliche Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit der Länder. Der Bund ist daran nicht beteiligt. Sachliche Gründe jedoch, die eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Aufgabenzuordnung und der daraus resultierenden Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern zur Folge haben, sind nicht ersichtlich. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist eigentlich nichts anderes, als daß dem Bund verordnet werden soll: Du, Bund, übernimmst nicht nur die Leistungen, die bisher die Länder getragen haben, sondern baust sie auch noch aus. Wo du das Geld dafür hernimmst, wissen wir, die PDS, auch nicht. Es interessiert uns auch nicht. Du kannst ja die Steuern erhöhen. Werte Abgeordnete der PDS, darf ich Sie daran erinnern, daß die sozialistische DDR unter anderem deswegen untergegangen ist, weil sie genauso gewirtschaftet hat, wie sie es offensichtlich auch im vereinten Deutschland tun wollen? Apropos DDR: Ich weiß, Sie hören es ungern, aber Sie sind die Nachfolgepartei der SED, die in der DDR das Sagen hatte. Und dort, das können Sie in dem Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages zur Aufklärung der SED-Diktatur nachlesen, existierten pflegebedürftige Ältere und Behinderte nur als Randgruppe der Gesellschaft, vergessen und verdrängt. Das war die Realität der DDR, das ist dokumentiert! Angesichts dessen ist es eigentlich eine Unverschämtheit, daß die PDS, die Nachfolgepartei der staatstragenden Partei der DDR, sich nun als Engel der Behinderten aufspielen will. Allerdings will ich nicht bestreiten, daß der Kernsatz des Berichtes der Bundesregierung zur Lage der Behinderten von 1994 noch immer stimmt: Nämlich daß trotz vieler unbestrittener Fortschritte in den letzten Jahren die Chancengleichheit von Behinderten und Nichtbehinderten noch immer nicht erreicht ist. Aber wir sind seitdem weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Gesellschaft vorangekommen, die Behinderte nicht nur akzeptiert, sondern auch integriert. Die Felder, auf denen wir Fortschritte erzielt haben, sind vielfältig, wobei auch die Anstrengungen der Länder und der Kommunen hervorzuheben sind: Etwa der Bereich der Integration in Bildungseinrichtungen aller Art, vom Kindergarten bis hin zur Universität. Sonderpädagogische Modellversuche, Förder- und Studienzentren werden eingerichtet und gefördert. Hier haben sich die Bedingungen für Behinderte in den letzten Jahren weiter verbessert. Etwa beim behindertengerechten Wohnen. Hier hat sich das Bundesbauministerium in mehreren Untersuchungen um optimale Lösungen für behindertengerechten Städtebau bemüht. Vor allem leisten auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Herausragendes. Sie bieten behinderten Menschen geeignete Wohneinrichtungen und verstärkten die Möglichkeit selbständigen Lebens. Im Personennahverkehr und im Bereich der Bundesbahn sind umfangreiche Anstrengungen unternommen worden, um rollstuhlgerechte Wagen, Niedrigbusse und Bahnanlagen bereitzustellen. Aber wenn man sich vorstellt, daß allein der Finanzbedarf für die behindertengerechte Gestaltung aller Bahnanlagen auf 10 Milliarden DM geschätzt wird, dann wird klar, daß auch diese Umgestaltung nicht sofort, sondern nur langfristig erfolgen kann. Aber lassen Sie mich noch auf ganz konkrete Verbesserungen für Behinderte eingehen, die die Bundesregierung mit der Reform des Bundessozialhilfegesetzes durchgesetzt hat. Zum einen wurde den Behinderten nun ein Rechtsanspruch auf ein leistungsangemessenes Entgelt aus den Werkstätten einge- räumt. Diese müssen nun 70 Prozent des erwirtschafteten Arbeitsergebnisses für die Löhne der behinderten Mitarbeiter verwenden. Dies ist gegenüber der bisherigen Regelung ein wirklicher Fortschritt, ebenso wie die gesetzliche Festschreibung des Verbots der Nettoerlösrückführung. Das bedeutet, daß die Träger von Werkstätten das von den Behinderten erwirtschaftete Arbeitsergebnis nicht mehr an die Sozialhilfeträger zur Minderung der Pflegesätze zurückführen dürfen. Als Folge dieser Neuregelungen ist das Arbeitsentgelt, das in den Werkstätten an die Behinderten gezahlt wird, deutlich gestiegen. Eine andere Verbesserung für Behinderte betrifft ihre Rechtsstellung in Werkstätten: Behinderte, die nach dem Arbeitsrecht überwiegend keine Arbeitnehmer sind, haben durch die Reform einen arbeitnehmerähnlichen Status erhalten. Dadurch werden arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften und Grundsätze von Arbeitnehmern, wie zum Beispiel über Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt im Krankheitsfall, Erziehungsurlaub, Mutterschutz nun auch auf Behinderte in Werkstätten angewandt. Meine Damen und Herren, dies sind konkrete Verbesserungen, die die Bundesregierung für Behinderte durchgesetzt hat. Natürlich heißt dies nicht: Hände in den Schoß legen, alles ist gut. Gerade im Bereich der Behindertenpolitik muß sich noch vieles bewegen, im Bewußtsein und materiell. Aber, auch dies muß man leider feststellen, materiell sind angesichts der angespannten Finanzlage keine großen Sprünge möglich. Sozialpolitiker aller Parteien wissen, daß man im Moment zufrieden sein muß, wenn man das Bestehende sichern kann. Um nochmals zum Antrag der PDS zurückzukommen: Dort stehen großartige Worte zu lesen, Worte wie „Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik" und „durch Staat und Gesellschaft verursachte Nachteile", große Worte, die aber leider nur Phrasen sind. Konkrete Verbesserungen, wie ich sie Ihnen aufgezählt habe, Vorschläge, die umgesetzt und finanziert werden können, vermag ich in dem Antrag der PDS nicht zu finden.. Allerdings darf ich gestehen, daß mich dieses Defizit nicht überrascht hat: Der Antrag steht somit würdig in der langen Galerie der PDS-Anträge unter dem Motto: „Papier ist geduldig" Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD): Der Antrag der Gruppe der PDS faßt einige der Forderungen zusammen, die die SPD bereits seit langem erhoben hat und die auch von der SPD-Fraktion in diesem Hause auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. So haben wir bereits im Anschluß an unsere Große Anfrage zu Arbeitswelt und Behindertenpolitik vor über einem Jahr die Versäumnisse und Defizite der Behindertenpolitik der konservativ-liberalen Bundesregierung offengelegt und Eckpunkte für eine soziale Politik für Behinderte gesetzt, die den Ansprüchen einer modernen und menschenwürdigen Gesellschaft genügt. Ich darf noch einmal wiederholen, daß es nicht nur um ein Leistungsgesetz gehen darf, sondern ein einheitliches Rehabilitationsgesetzbuch mit folgenden Inhalten zu schaffen ist: Das Recht der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation ist unter Einbeziehung des Schwerbehindertengesetzes zu verbessern; für Behinderte ist ein eigenes gegenüber dem BSHG vorrangiges Leistungsgesetz zu schaffen; Gesetze, die bisher einer Gleichstellung entgegenstehen, sind zu ändern. Soweit die Kernforderungen der SPD, zuletzt erhoben am 18. Juni 1996. Der heute vor uns liegende Antrag der PDS bringt insofern nichts Neues. Nichts Neues auch in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ansätze für eine qualitativ bestimmte und konsensorientierte Neuordnung des Behindertenrechts hat die jetzige Bundesregierung klammheimlich in der Versenkung verschwinden lassen. Statt dessen ist die Behindertenpolitik wie alle Bereiche der Sozialpolitik in eine prekäre Defensive geraten. Wir stehen an der Schwelle eines grundsätzlichen Paradigmawechsels in der Sozialpolitik, der auf mehreren Ebenen spürbar wird: Die Konsensorientierung, die über lange Zeit die Sozialpolitik der Bundesrepublik geprägt hat, und die auch bis weit in die Regierungszeit der jetzigen Bundesregierung andauerte - ich denke an die Rentenkompromisse oder den Kompromiß von Lahnstein in der Gesundheitspolitik - geht verloren. Fiskalische Kriterien gewinnen die Oberhand über sach- und zielgerechte Überlegungen, die den sozialpolitischen Erfordernissen genügen; so wird in zunehmendem Maße auch die Behindertenpolitik allein unter dem Aspekt ihrer Finanzierbarkeit formuliert. Auch in den Sozialversicherungen gerät die Festlegung auf das Modell der solidarischen Krankenversicherung in Gefahr; Kosten und Lasten werden dagegen den Kranken aufgebürdet und auf spätere Generationen verschoben; und vor allem chronisch Kranke und Behinderte werden davon betroffen. Die Erneuerung der Behindertenarbeit, die in den sechziger und siebziger Jahren stattgefunden hat, und die in einer Öffnung von Einrichtungen und dem Aufbau vieler integrativer Maßnahmen geführt hat, beruhte seinerzeit auf einem breiten, auch politisch getragenen Konsens über die Ziele und Aufgaben von Behindertenpolitik und Behindertenarbeit in einer modernen Gesellschaft; auch dieser inhaltlich so bedeutende Schritt gerät nunmehr unter dem Kostendruck in die Gefahr, zurückgenommen zu werden. Die SPD erkennt aus alledem die Gefahr, daß der gesellschaftliche Grundkonsens über eine soziale und sozialpolitische Entwicklung, die sich an den Traditionen des europäischen Sozialstaats orientiert, aufgekündigt wird; und diese einseitige Kündigung wird zu Lasten der Schwächeren in unserer Gesellschaft ausfallen. Die Bundesregierung will natürlich von alledem nichts wahrhaben: Erst kürzlich hat der Bundeskanzler auf dem Festakt zum einhundertjährigen Bestehen des Verbandes evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung in Bad Oeynhausen gesprochen. Es war eine Rede wie er sie schon oft gehalten hat: ohne Kenntnis der wirklichen Zustände und Bedingungen in der Sozialpolitik, voller Selbstlob, eine Rede der schönen Worte. Kennzeichnend und entlarvend aber war der Satz: „Politik für Behinderte ist aber nicht nur eine Frage des Geldes. " Das Geld ist also für den Herrn Bundeskanzler trotz seiner vielen Worte über christliche Werte und Nächstenliebe offensichtlich die erste Richtschnur seiner Behindertenpolitik. Aber, Politik für Behinderte darf wenn überhaupt, erst zuletzt eine Frage des Geldes sein. Sicherlich, auch wir wissen, daß das Geld nicht in unendlichen Mengen vorhanden ist. Das verlangt auch niemand. Was wir aber verlangen müssen, ist, daß bei aller notwendiger sparsamer Verwendung von sozialer Unterstützung die Erfüllung der Aufgabenstellungen der Sozialpolitik und der Behindertenarbeit das erste Kriterium sein muß. Es darf nicht dazu kommen, über den Weg der finanziellen Einschränkung auch sozial- und behindertenpolitische Kompetenz und Gestaltungskraft einzubüßen und an die Finanzpolitik abzugeben. Artikel 3 des Grundgesetzes ist auf dem Wege, zum Material für Sonntagsreden der Koalitionspolitiker zu verkommen. Der Auftrag, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ist aber eine Verpflichtung zum Handeln, nicht eine Verpflichtung zum Reden. Versäumnisse in der Behindertenpolitik und die Fiskalisierung der Sozialpolitik wiegen daher um so schwerer, als die Bundesregierung offensichtlich darauf verzichtet, auf der Basis des Art. 3 weiterzuarbeiten und konkrete Vorstellungen zur sozialpolitischen Förderung, zur Unterstützung und zur Integration in ausreichender Weise zu entwickeln. Es ist gerade jetzt notwendig, die Rechte und die Bedürfnisse der Behinderten zu vertreten. Es geht hier um ganz grundsätzliche Rechte der Betroffenen und um grundsätzliche Pflichten, die die Gesellschaft und der Staat ihnen gegenüber haben. Die Entwicklungen, die in jüngster Zeit in besonderer Weise behinderte Menschen betroffen haben, sind bekannt. Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen: die Pflegesatzdeckelung durch die Reform des Sozialhilferechts und das immer noch ungelöste Verhältnis von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Die Deckelung der Pflegesätze, die seit 1996 in Kraft ist, sehen wir als Beispiel einer Politik an, die ohne die Berücksichtigung von qualitativen Kriterien und Argumenten eine rein fiskalische, mechanische Meßlatte an die soziale Praxis anlegt. Da die Steigerungsraten der Pflegesätze von 1 bzw. 2 Prozent (in den neuen Bundesländern) den tatsächlichen Kostensteigerungen fast nirgendwo gerecht werden können, bedeuten sie in der Praxis eine Verengung der Möglichkeiten, des therapeutischen und betreuerischen Handlungsspielraums. Die Einrichtungen müssen in der Folge ihre Aufgabe mit weniger Zeit, Personal und Sachaufwand bewältigen: Die eigentliche Aufgabe, die Betreuung und Förderung der behinderten Menschen wird dadurch schwieriger. Das Problem des Verhältnisses von Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und den Leistungen aus der Pflegeversicherung ist seit den Diskussionen um die Einführung der Pflegeversicherung bekannt. An seiner Brisanz hat sich auch weit über ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung für stationäre Einrichtungen nichts geändert. Nun hat kürzlich die Debatte durch ein Positionspapier des BMG wieder eine Wendung erfahren. Ich fürchte jedoch, daß auch diesmal vieles an dem Papier des Ministeriums und daran anschließend auch in der Diskussion darüber wiederum nur in finanziellen Argumenten verhaftet ist und sein wird und somit am eigentlichen Kern der Problematik vorbeigeht. Zielsetzung muß sein - dies ist zumindest unsere Auffassung, und die wird von den Betroffenen geteilt -, die Ganzheitlichkeit der Behindertenhilfe zu sichern, die Konzeption der Einrichtungen und Behindertenarbeit nicht im etatorientierten Streit von Sozialkassen zu zerreden und zu zerreiben und die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens für Behinderte zu stärken. Das kann aber nur durch Regelungen geschehen, die weder die Zurückhaltung von Leistungen aus Gründen der nicht entschiedenen Zuständigkeit ermöglichen noch die Umwandlung von Behinderteneinrichtungen in Pflegeeinrichtungen befördern. Die Bundesregierung ist in keiner Weise in der Lage, zu diesen Fragen ein ausreichendes Konzept vorzulegen; sie steckt tief in ihrem sozial- und finanzpolitischen Chaos. Die Liste der Einschränkungen und Einschnitte der letzten Jahre in der Behindertenpolitik ist lang; auch im Bereich der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation sind ganz erheblich chronisch Kranke und Behinderte betroffen worden. Die Arbeitsförderung für Schwerbehinderte wird auf ein Nebengleis geschoben. Wir werden die Ausschußberatungen dazu benutzen, diese Versäumnisse der Bundesregierung zu benennen, der Öffentlichkeit das wahre Bild der Behindertenpolitik zu zeigen, und das an der Würde der Menschen orientierte Konzept der SPD darzustellen. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den letzten Jahren hat die Bundesregierung eine ganze Kette von sozialrechtlichen Veränderungen beschlossen, mit der die mühsam erreichten Standards in der Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen wieder rückgängig gemacht werden. Die Lebensqualität und die Selbstbestimmungsansprüche von Menschen, die von der Norm totaler Leistungsfähigkeit abweichen, erscheinen in ihrer Logik nur noch als finanzielle Zumutung. In diese Reihe gehören die Aufweichung des Grundsatzes „ambulant vor stationär" im Rahmen der Sozialhilfereform, die wieder die Zwangseinweisung „zu teurer" Pflegebedürftiger in Heime möglich macht, die Reduzierung medizinischer Rehabilitationsleistungen im Rahmen des Sparpakets und der Gesundheitsreform oder auch die tiefen Einschnitte bei der beruflichen Ausbildung Behinderter. Angesichts dieses „rollback" in der Behindertenpolitik sind viele Fachverbände und Behindertenor- ganisationen mit ihren Forderungen nach einem eigenständigen Leistungsrecht für behinderte Menschen sehr vorsichtig geworden. Denn sehr realistisch schätzen sie ein, daß von dieser Bundesregierung jeder Versuch, die Leistungen für Behinderte gesetzlich neu zu ordnen, hinterrücks zu Leistungskürzungen mißbraucht würde. Trotzdem bleibt die Forderung nach einem eigenen Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nützlich und richtig - und sei sie auch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse erst einmal nur dazu geeignet, die Behindertenpolitik der Bundesregierung mit einem Entwurf dessen zu kontrastieren, was nötig und möglich wäre. Insoweit kann ich mit dem Antrag der PDS auch gut mitgehen. Daß das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes materiell ausgefüllt und vorhandene Benachteiligungen beseitigt werden müssen: auf eine Politik, die diese Leitlinien ernst nimmt, würden wir uns verständigen können. Allerdings gibt es etwas in diesem Antrag, über das ich mich heftig ärgere. Die PDS fordert nämlich, die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Leistungen an behinderte Menschen. Ich halte eine solche Forderung für unsozial. Denn angesichts der leeren öffentlichen Kassen würde eine solche Politik zu einer Situation führen, wie wir sie bei der zweiten Stufe der Pflegeversicherung gerade erleben müssen. Diejenigen, die über ein hohes Einkommen oder Vermögen verfügen, erhalten ein finanzielles Zubrot, während für die anderen, die unbedingt auf die Leistungen angewiesen sind, nicht genügend übrigbleibt. Ich halte diese Forderung aber auch für antiemanzipatorisch. Denn hinter ihr steht ein Behindertenbild, das die Betroffenen auf ihre vermeintlichen Defizite reduziert. Völlig unabhängig davon, wie ihre konkrete Lebenssituation aussieht - was für eine Ausbildung sie haben, welchem Beruf sie nachgehen, und wie ihre materielle Lage ist - soll alleine ihre Behinderung einen Leistungsanspruch begründen. Menschen mit Behinderungen werden damit pauschal zu Bedürftigen erklärt, für die ein fürsorglicher Sozialstaat einzustehen hat. Damit ignorieren die Antragsteller aber, in welch unterschiedlichen Alltagswirklichkeiten sich Menschen mit Behinderungen befinden, und damit geraten sie auch in einen eigentümlichen Widerspruch zu ihren eigenen Erkenntnissen. Denn in demselben Antrag, der sich in fürsorglichen Forderungen gefällt, heißt es auch: „Behinderte Menschen dürfen nicht länger als passive, zu befürsorgende Objekte, sondern müssen als gestaltende Subjekte der eigenen Lebenssituation akzeptiert werden". Diese Erkenntnis ernstzunehmen hieße aber, einen Perspektivenwechsel weg von der bloßen Wohlfahrts- hin zur Gleichstellungspolitik vorzunehmen: Soziale Leistungen nur an die Behinderten, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts oder für ihre Eingliederung in diese Gesellschaft auf sie angewiesen sind, einklagbare Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe an Arbeitsleben und Alltag aber für alle. Uwe Lühr (F.D.P.): Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten haben die Behindertenverbände und die Aktion Sorgenkind in diesem Monat eine Kampagne zum Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG begonnen. Die „Aktion Grundgesetz" will bis Mitte des nächsten Jahres die Öffentlichkeit über die nach wie vor klaffende Differenz zwischen Verfassungsgebot und Lebenswirklichkeit informieren. Auf diese Weise soll das Praxisdefizit zu einem öffentlichen Thema gemacht werden, weil das jeden angeht. Die Regelungsdichte ist schon sehr hoch, aber die Umsetzung der gesetzlichen Normen ist defizitär. Wir brauchen nicht so sehr weitere neue Gesetze, sondern vielmehr eine größere Selbstverständlichkeit in der Anwendung der vorhandenen. Vor einigen Wochen haben wir hier über den Antrag der PDS diskutiert, eine Enquete-Kommission „Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" einzusetzen. Heute ist es ein neues Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Entgegen dem Eindruck, den die PDS mit ihren Anträgen erweckt, sind in einer Vielzahl von Spezialvorschriften die Defizite aufgrund von Behinderungen auf dem Papier aufgefangen. Das beginnt schon mit Beratungsleistungen in der Familie, Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, Integration behinderter Kinder und Jugendlicher durch Kooperation der Sonderschulen mit den Regeleinrichtungen vom Kindergarten bis zu den Schulen der Sekundarstufe II, Berufsberatung für Behinderte bis hin zu einem differenzierten Angebot berufsorientierter Maßnahmen. Neben der rechtlichen Sicherstellung etwa eines diskriminierungsfreien Zugangs zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen, besonderen Vorschriften für die Teilnahme am Individual- sowie am öffentlichen Personennahverkehr, sollen spezielle Vorschriften zum Beispiel für den Wohnungsbau oder auch ein breitgefächertes Instrumentarium zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung arbeitsloser Schwerbehinderter die tatsächlichen Defizite aufgrund von Behinderung ausgleichen. Selbstverständlich muß nachgebessert werden, wo noch etwas fehlen sollte und noch eine unbeabsichtigte Unvollständigkeit des Gesetzes diskriminierend wirkt. Dann muß entsprechend geändert bzw. ergänzt werden. Der Ausgleich des sozialen Nachteils aufgrund Behinderung erfolgt durch individuelle Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung nach den Fürsorgeprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes. Jeder behinderte Mensch erhält die für ihn erforderliche Förderung zu seiner Eingliederung in die Gesellschaft, das heißt, heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter, Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Erreichung einer angemessenen Schulausbildung oder einer sonst erreichbaren Bildung, zur Beteiligung am Leben in der Gemeinschaft oder einer angemessenen Berufsausbildung. Diese Leistungen erfolgen unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sofern hier noch Lücken zu füllen sein sollten - das will ich nicht. ausschließen -, sollte das aber nicht über den „Rundumschlag" eines neuen Leistungsge- setzes geschehen, sondern durch Novellierung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Aus arbeitsökonomischen Gesichtspunkten würde sich eine Einbeziehung in die ohnehin vorgesehene Einordnung des Rehabilitations- und des Schwerbehindertenrechts ins Sozialgesetzbuch anbieten (SGB IX). Wer jedoch den Nachranggrundsatz des Sozialhilferechts selbst als Diskriminierung erachtet, wer den Einsatz des Vermögens oder die Berücksichtigung des Einkommens, weil diskriminierend, ausschließen will, der muß eine Lösung neben dem Bundessozialhilfegesetz suchen, weil die Belastung der Sozialhilfeträger deren Leistungsfähigkeit weit überstiege. Ich denke, wir haben hier niemanden in der kleinen Freitagsrunde, der einem separaten Leistungsgesetz nicht zustimmen würde, das einen einkommensunabhängigen Ausgleich für Behinderte vorsieht, wenn er denn eine Chance für eine vertretbare und verantwortbare Finanzierung sähe. Über die Finanzierung ihres Leistungsgesetzes verliert die PDS bezeichnenderweise kein Wort. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 7. Oktober 1997 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner 716. Sitzung am 26. September 1997 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes gegen den nachfolgenden Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben hat: - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung - Drucksache 13/8471- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/7456 Nr. 1.2 Drucksache 13/7456 Nr. 2.10 Finanzausschuß Drucksache 13/8106 Nr. 2.13 Drucksache 13/8106 Nr. 2.18 Drucksache 13/8106 Nr. 2.24 Drucksache 13/8106 Nr. 2.30 Drucksache 13/8269 Nr. 1.9 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7706 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.6 Drucksache 13/7706 Nr. 2.8 Drucksache 13/7706 Nr. 2.19 Drucksache 13/7706 Nr. 2.22 Drucksache 13/7867 Nr. 2.6 Drucksache 13/7959 Nr. 1.3 Drucksache 13/7959 Nr. 1.4 Drucksache 13/7959 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.4 Drucksache 13/8106 Nr. 1.6 Drucksache 13/8106 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.3 Drucksache 13/8106 Nr. 2.7 Drucksache 13/8106 Nr. 2.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.11 Drucksache 13/8106 Nr. 2.14 Drucksache 13/8106 Nr. 2.21 Drucksache 13/8106 Nr. 2.27 Drucksache 13/8106 Nr. 2.31 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2988 Nr. 1.9 Drucksache 13/5687 Nr. 2.7 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/7456 Nr. 2.6 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/7456 Nr. 2.9 Drucksache 13/7541 Nr. 2.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/7216 Nr. 2.26 Drucksache 13/7541 Nr. 2.18 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/7706 Nr. 2.2 Drucksache 13/7706 Nr. 2.3 Drucksache 13/7706 Nr. 2.10 Drucksache 13/7706 Nr. 2.20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, komme ich auf den Tagesordnungspunkt 11 a zurück und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Drucksachen 13/8011 und 13/8671 Buchstabe a bekannt.
    Abgegebene Stimmen: 593. Mit Ja haben gestimmt: 313. Mit Nein haben gestimmt: 280. Enthaltungen: Keine. Der Gesetzentwurf ist angenommen.
    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen: 592; davon:
    ja: 313
    nein: 279
    Ja
    CDU/CSU
    Ulrich Adam
    Peter Altmaier
    Anneliese Augustin Jürgen Augustinowitz Dietrich Austermann Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten
    Dr. Wolf Bauer
    Brigitte Baumeister Meinrad Belle
    Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling
    Renate Blank
    Dr. Heribert Blens Peter Bleser
    Dr. Norbert Blüm Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig
    Rudolf Braun (Auerbach)

    Paul Breuer
    Monika Brudlewsky Georg Brunnhuber Klaus Bühler (Bruchsal) Hartmut Büttner

    (Schönebeck)

    Dankward Buwitt
    Manfred Carstens (Emstek) Peter Harry Carstensen

    (Nordstrand)

    Wolfgang Dehnel Hubert Deittert
    Gertrud Dempwolf Albert Deß
    Renate Diemers Wilhelm Dietzel Werner Dörflinger Hansjürgen Doss Dr. Alfred Dregger Maria Eichhorn
    Wolfgang Engelmann Rainer Eppelmann Heinz Dieter Eßmann Horst Eylmann
    Anke Eymer
    Ilse Falk
    Jochen Feilcke
    Ulf Fink
    Dirk Fischer (Hamburg)

    Herbert Frankenhauser
    Dr. Gerhard Friedrich Erich G. Fritz
    Hans-Joachim Fuchtel Michaela Geiger Norbert Geis
    Dr. Heiner Geißler Michael Glos
    Wilma Glücklich
    Dr. Reinhard Göhner Peter Götz
    Joachim Gres
    Kurt-Dieter Grill Wolfgang Gröbl Hermann Gröhe Claus-Peter Grotz Manfred Grund
    Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein
    Gottfried Haschke

    (Großhennersdorf) Gerda Hasselfeldt

    Otto Hauser (Esslingen) Hansgeorg Hauser

    (Rednitzhembach) Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Manfred Heise

    Detlef Helling
    Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken
    Peter Hintze
    Josef Hollerith
    Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Joachim Hörster
    Hubert Hüppe
    Peter Jacoby
    Susanne Jaffke
    Georg Janovsky Helmut Jawurek Dr.-Ing. Rainer Jork Michael Jung (Limburg) Ulrich Junghanns
    Dr. Egon Jüttner Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Manfred Kanther Irmgard Karwatzki Volker Kauder
    Peter Keller
    Dr. Bernd Klaußner Ulrich Klinkert
    Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz)

    Manfred Kolbe
    Norbert Königshofen Eva-Maria Kors Manfred Koslowski Thomas Kossendey Rudolf Kraus
    Wolfgang Krause (Dessau) Andreas Krautscheid Arnulf Kriedner
    Dr.-Ing. Paul Krüger Reiner Krziskewitz Dr. Hermann Kues Werner Kuhn
    Dr. Karl A. Lamers

    (Heidelberg)

    Karl Lamers
    Dr. Norbert Lammert Helmut Johannes Lamp Armin Laschet
    Herbert Lattmann Dr. Paul Laufs
    Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld
    Werner Lensing Christian Lenzer Peter Letzgus
    Editha Limbach Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner
    Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)


    Vizepräsident Hans-Ulrich Klose
    Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann

    (Lüdenscheid) Julius Louven

    Sigrun Löwisch
    Heinrich Lummer Dr. Michael Luther
    Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr. Dietrich Mahlo
    Erwin Marschewski Günter Marten
    Dr. Martin Mayer

    (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Rudolf Meinl

    Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz
    Rudolf Meyer (Winsen) Meinolf Michels
    Dr. Gerd Müller
    Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle
    Bernd Neumann (Bremen) Johannes Nitsch
    Claudia Nolte
    Dr. Rolf Olderog Friedhelm Ost
    Eduard Oswald Norbert Otto (Erfurt) Dr. Gerhard Päselt Hans-Wilhelm Pesch Ulrich Petzold
    Anton Pfeifer
    Dr. Gero Pfennig
    Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp
    Dr. Winfried Pinger Ronald Pofalla
    Dr. Hermann Pohler Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff
    Dr. Albert Probst Dr. Bernd Protzner Dieter Pützhofen Thomas Rachel
    Dr. Peter Ramsauer Rolf Rau
    Helmut Rauber Peter Harald Rauen
    Christa Reichard (Dresden) Klaus Dieter Reichardt

    (Mannheim)

    Hans-Peter Repnik Roland Richter
    Roland Richwien Dr. Norbert Rieder
    Dr. Erich Riedl (München) Klaus Riegert
    Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer
    Hannelore Rönsch

    (Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose

    Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Norbert Röttgen
    Dr. Christian Ruck Volker Rühe
    Dr. Jürgen Rüttgers Roland Sauer (Stuttgart) Ortrun Schätzle
    Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Heinz Schemken
    Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu Norbert Schindler Dietmar Schlee
    Dr.-Ing. Joachim Schmidt

    (Halsbrücke)

    Andreas Schmidt (Mülheim) Hans-Otto Schmiedeberg Hans Peter Schmitz

    (Baesweiler) Michael von Schmude

    Birgit Schnieber-Jastram
    Dr. Andreas Schockenhoff
    Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von
    Schorlemer
    Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff
    Dr. Dieter Schulte

    (Schwäbisch Gmünd) Gerhard Schulz (Leipzig) Frederick Schulze


    (Sangerhausen) Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe

    Dr. Christian SchwarzSchilling
    Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer
    Marion Seib
    Wilfried Seibel Heinz-Georg Seiffert
    Rudolf Seiters Johannes Selle Bernd Siebert Jürgen Sikora
    Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte Carl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger Erika Steinbach
    Dr. Wolfgang Freiherr von
    Stetten
    Dr. Gerhard Stoltenberg Andreas Storm
    Max Straubinger Matthäus Strebl Michael Stübgen Egon Susset
    Dr. Rita Süssmuth Michael Teiser
    Dr. Susanne Tiemann Gottfried Tröger Gunnar Uldall Wolfgang Vogt (Duren)

    Dr. Horst Waffenschmidt
    Dr. Theodor Waigel
    Alois Graf von Waldburg-Zeil Dr. Jürgen Warnke
    Kersten Wetzel
    Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner
    Bernd Wilz
    Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann
    Dr. Fritz Wittmann Dagmar Wöhrl Michael Wonneberger
    Elke Wülfing
    Peter Kurt Würzbach Cornelia Yzer Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller
    F.D.P.
    Ina Albowitz
    Dr. Gisela Babel
    Hildebrecht Braun

    (Augsburg)

    Günther Bredehorn Jörg van Essen
    Dr. Olaf Feldmann Gisela Frick
    Paul K. Friedhoff Horst Friedrich
    Rainer Funke
    Hans-Dietrich Genscher Dr. Wolfgang Gerhardt Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich
    Walter Hirche
    Dr. Burkhard Hirsch Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer
    Dr. Klaus Kinkel
    Detlef Kleinert (Hannover) Roland Kohn
    Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin
    Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Sabine LeutheusserSchnarrenberger Uwe Lühr
    Jürgen W. Möllemann Günther Friedrich Nolting
    Dr. Rainer Ortleb Lisa Peters
    Dr. Günter Rexrodt Dr. Klaus Röhl
    Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer
    Dr. Hermann Otto Solms
    Dr. Max Stadler
    Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk
    Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

    Dr. Guido Westerwelle
    Nein
    SPD
    Brigitte Adler
    Gerd Andres
    Hermann Bachmaier
    Ernst Bahr
    Doris Barnett
    Klaus Barthel
    Ingrid Becker-Inglau Wolfgang Behrendt Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Rudolf Bindig
    Anni Brandt-Elsweier Tilo Braune
    Dr. Eberhard Brecht Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Martin Bury
    Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk
    Wolf-Michael Catenhusen Peter Conradi
    Dr. Herta Däubler-Gmelin Christel Deichmann
    Karl Diller
    Dr. Marliese Dobberthien Peter Dreßen
    Rudolf Dreßler Freimut Duve
    Ludwig Eich
    Peter Enders
    Gernot Erler
    Petra Ernstberger Annette Faße
    Elke Ferner
    Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher
    Iris Follak
    Dagmar Freitag Anke Fuchs (Köln) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Konrad Gilges
    Iris Gleicke
    Günter Gloser
    Uwe Göllner
    Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck
    Karl Hermann Haack

    (Extertal)

    Hans-Joachim Hacker
    Klaus Hagemann Manfred Hampel Christel Hanewinckel
    Alfred Hartenbach Dr. Liesel Hartenstein
    Klaus Hasenfratz
    Dr. Ingomar Hauchler
    Dieter Heistermann Reinhold Hemker Rolf Hempelmann
    Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Uwe Hiksch
    Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg
    Gerd Höfer
    Jelena Hoffmann (Chemnitz) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter
    Eike Hovermann Wolfgang ilte
    Barbara Imhof Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger
    Jann-Peter Janssen Ilse Janz
    Dr. Uwe Jens
    Volker Jung (Düsseldorf) Sabine Kaspereit Susanne Kastner
    Ernst Kastning Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose
    Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow
    Fritz Rudolf Körper Nicolette Kressl Volker Kröning Thomas Krüger Horst Kubatschka

    Vizepräsident Hans-Ulrich Klose
    Eckart Kuhlwein
    Helga Kühn-Mengel Konrad Kunick
    Christine Kurzhals Dr. Uwe Küster
    Werner Labsch
    Brigitte Lange
    Detlev von Larcher Robert Leidinger
    Klaus Lennartz
    Dr. Elke Leonhard Klaus Lohmann (Witten) Christa Lörcher
    Erika Lotz
    Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante
    Ulrike Mascher
    Christoph Matschie Ingrid Matthäus-Maier Heide Mattischeck Ulrike Mehl
    Herbert Meißner
    Angelika Mertens Ursula Mogg
    Siegmar Mosdorf
    Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Edith Niehuis
    Dr. Rolf Niese
    Günter Oesinghaus Leyla Onur
    Adolf Ostertag
    Kurt Palis
    Albrecht Papenroth Dr. Winfried Penner Dr. Martin Pfaff
    Georg Pfannenstein Dr. Eckhart Pick
    Joachim Poß
    Rudolf Purps
    Karin Rehbock-Zureich Margot von Renesse Renate Rennebach Otto Reschke
    Bernd Reuter
    Dr. Edelbert Richter Günter Rixe
    Reinhold Robbe
    Gerhard Rübenkönig Marlene Rupprecht Dr. Hansjörg Schäfer
    Gudrun Schaich-Walch Rudolf Scharping
    Bernd Scheelen
    Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild
    Otto Schily
    Günter Schluckebier Horst Schmidbauer (Nürnberg)

    Ulla Schmidt (Aachen) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel
    Heinz Schmitt (Berg) Dr. Emil Schnell
    Walter Schöler
    Ottmar Schreiner
    Gisela Schröter
    Dr. Mathias Schubert Richard Schuhmann (Delitzsch)

    Reinhard Schultz

    (Everswinkel) Volkmar Schultz (Köln) Dr. R. Werner Schuster

    Dietmar Schütz (Oldenburg) Ernst Schwanhold
    Bodo Seidenthal Lisa Seuster
    Erika Simm
    Johannes Singer
    Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge
    Wolfgang Spanier Dr. Dietrich Sperling Jörg-Otto Spiller Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler
    Dr. Peter Struck Joachim Tappe
    Jörg Tauss
    Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner
    Dr. Gerald Thalheim Franz Thönnes
    Adelheid Tröscher Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin
    Günter Verheugen Ute Vogt (Pforzheim) Hans Georg Wagner Hans Wallow
    Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber
    Gert Weisskirchen (Wiesloch) Jochen Welt
    Hildegard Wester Lydia Westrich
    Inge Wettig-Danielmeier Helmut Wieczorek (Duisburg)

    Heidemarie Wieczorek-Zeul Dieter Wiefelspütz
    Berthold Wittich
    Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Heidi Wright
    Dr. Christoph Zöpel
    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
    Gila Altmann (Aurich) Elisabeth Altmann

    (Pommelsbrunn) Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Angelika Beer

    Matthias Berninger Annelie Buntenbach Amke Dietert-Scheuer Franziska Eichstädt-Bohlig Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Rita Grießhaber
    Gerald Häfner
    Antje Hermenau Ulrike Höfken
    Michaele Hustedt
    Dr. Angelika Köster-Loßack Dr. Helmut Lippelt
    Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei
    Egbert Nitsch (Rendsburg) Cern Özdemir
    Gerd Poppe
    Simone Probst
    Christine Scheel
    Irmingard Schewe-Gerigk Albert Schmidt (Hitzhofen) Ursula Schönberger Werner Schulz (Berlin) Marina Steindor
    Christian Sterzing
    Manfred Such
    Dr. Antje Vollmer
    Ludger Volmer
    Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf (Frankfurt)
    PDS
    Wolfgang Bierstedt
    Petra Bläss
    Eva Bulling-Schröter Dr. Ludwig Elm
    Dr. Dagmar Enkelmann
    Dr. Ruth Fuchs
    Andrea Gysi
    Dr. Gregor Gysi Hanns-Peter Hartmann Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Barbara Höll
    Ulla Jelpke
    Gerhard Jüttemann
    Dr. Heidi Knake-Werner Rolf Köhne
    Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth Manfred Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser
    Dr. Uwe-Jens Rössel Christina Schenk Klaus-Jürgen Warnick Dr. Winfried Wolf Gerhard Zwerenz
    Fraktionslos
    Kurt Neumann (Berlin)

    Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU
    Abgeordnete(r)
    Antretter, Robert, SPD
    Dr. Blank, Joseph-Theodor,
    CDU/CSU
    Graf von Einsiedel, Heinrich,
    PDS
    Fischer (Unna), Leni,
    CDU/CSU
    Francke (Hamburg), Klaus,
    CDU/CSU
    Dr. Götzer, Wolfgang,
    CDU/CSU Ibrügger, Lothar, SPD
    Dr. Jobst, Dionys, CDU/CSU Dr.- Ing. Kansy, Dietmar, CDU/CSU
    Meckel, Markus, SPD
    Opel, Manfred, SPD
    Dr. Paziorek, Peter,
    CDU/CSU Schloten, Dieter, SPD
    Schulte (Hameln), Brigitte, SPD
    Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter,
    CDU/CSU
    Voigt (Frankfurt), Karsten D.,
    SPD
    Dr. Wieczorek, Norbert, SPD Zapf, Uta, SPD
    Zierer, Benno, CDU/CSU Zumkley, Peter, SPD
    Das Wort hat jetzt der Kollege Fritz Rudolf Körper, SPD.


Rede von Fritz Rudolf Körper
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon bei der ersten Lesung hatte ich Gelegenheit, darauf hinzuweisen, wie lange schon an dem Projekt Europol gearbeitet wird. Damals lag der Beschluß des Europäischen Rates mehr als fünf Jahre zurück, die Unterzeichnung des Übereinkommens fast zwei Jahre, die des Auslegungsprotokolls fast ein Jahr. Ich hatte seinerzeit durchaus Verständnis dafür geäußert, daß in Brüssel nicht alles auf einmal erledigt wird - auch vor dem Hintergrund des Schnekkentempos beim Bundeskriminalamtgesetz.
Was mich jetzt aber doch erstaunt, ist die Art und Weise, mit der die Vertragsgesetze zum EuropolÜbereinkommen und zum Europol-Auslegungsprotokoll durch das Plenum gebracht werden sollen,

(Ulla Jelpke [PDS]: Hört! Hört!)


Fritz Rudolf Körper
obwohl Europol seine Arbeit erst aufnehmen kann, wenn alle dafür grundlegenden Rechtsakte in Kraft getreten sind. Konkret bedeutet dies - darüber gibt es überhaupt keinen Streit -: Solange unter anderem das Immunitätenprotokoll noch nicht in Kraft ist, geht es sowieso mit Europol nicht los.
Dieses Protokoll steht zwar schon im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft; aber Gegenstand unserer Beratungen ist es noch nicht und sollte es ursprünglich auch gar nicht werden, weil es die Bundesregierung per Rechtsverordnung in Kraft setzen wollte. Inzwischen hat man gemerkt, daß eine Regelung, die die Gemüter dermaßen bewegt, nicht an der Volksvertretung vorbeilaufen sollte und kann.
Dann wäre es freilich konsequent, nach gründlicher Beratung des Ratifikationsgesetzes zum Immunitätenprotokoll alles in einem Aufwasch zu verabschieden. Statt dessen soll uns heute eine Zustimmung zu dem Übereinkommen und dem Auslegungsprotokoll abgenötigt werden. Damit kann die Koalition - mit vielleicht verteilten Rollen - den Polizeifreunden einerseits und den Rechtsstaatsfreunden andererseits eine Freude bereiten. Denn der Schwur wird auf das nächste Mal verschoben, und zwar auf den Zeitpunkt - mir ist dazu eine schöne Formulierung eingefallen -, wenn das Gras so hoch gewachsen ist, daß man den Hirsch darin nicht mehr sieht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Wen haben Sie damit gemeint?)

Für diese Art von symbolischer Politik habe ich nun überhaupt nichts übrig. Wir wollen Europol, aber nicht als Symbol, sondern als Mittel der Kriminalitätsbekämpfung auf europäischer Ebene. Da hat es keinen Zweck, Probleme zu leugnen. Die müssen gründlich diskutiert werden, was ja auch die Chance beinhaltet, Bedenken auszuräumen, die darauf beruhen, daß Regelungen kompliziert und auch von Abgeordneten nicht per Handauflegen zu verstehen sind.

(Beifall des Abg. Eckart Kuhlwein [SPD])

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß im Rechtsausschuß am Mittwoch dieser Woche hinsichtlich § 8 des Europol-Gesetzes verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden.
Ich habe jedenfalls den Eindruck, daß zum Thema Immunität noch erheblicher Aufklärungsbedarf besteht. Man wird sich einmal anschauen müssen, wie denn die Immunitätenregelungen für andere internationale und europäische Einrichtungen aussehen und wie man dies in Beziehung setzen kann zu den Aufgaben und Befugnissen dieser Behörden. Dann erst kann man beurteilen, ob das Immunitätenprotokoll für Europol im gegenwärtigen Stadium angemessen ist.
Solange hier keine Klärung erfolgt ist, bleibt doch die Neigung stark, von allem erst einmal die Finger zu lassen. Ich jedenfalls beschließe ungern über die
Anschaffung eines Gerätes, ohne zu wissen, ob es am Ende auch sicher betrieben werden kann.

(Beifall bei der SPD Manfred Such [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann muß man aber dagegenstimmen!)

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich bei der heutigen Abstimmung wegen des merkwürdigen Verfahrens der Stimme enthalten. Wir haben verabredungsgemäß eine Anhörung zum Themenkomplex Immunitätenprotokoll beantragt. Diese Anhörung wird auch durchgeführt.
Das berührt unsere grundsätzliche Befürwortung von Europol im übrigen gar nicht. Das unterscheidet uns von anderen. Nur, wir wollen sicher sein, daß alle in diesem Zusammenhang getroffenen Regelungen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen.
Wir sind nämlich nach wie vor der Auffassung, daß eine Notwendigkeit für Europol besteht. Der hohe Anteil internationaler Tatbegehungen der registrierten organisierten Kriminalität in Deutschland gebietet geradezu, auch die Bekämpfung europäisch zu vernetzen. Die Einbeziehung der mittel- und osteuropäischen Staaten in geeigneter Form muß dabei im übrigen auch noch bedacht werden.
Eine sinnvolle Arbeitsteilung mit Interpol ist schließlich erforderlich. Die einfache Überlegung, die es ja hier und da auch gibt, auf Europol zugunsten von Interpol zu verzichten, überzeugt nicht, weil im Kreis der Mitgliedstaaten ein höheres Maß an Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit erreicht werden kann als in einem weltweiten Verbund.
Daß wir es vorziehen würden, wenn Europol einem Mitglied der Kommission unterstünde, das dem Europäischen Parlament verantwortlich ist, hatte ich schon bei der ersten Lesung bemerkt. Europol aber daran scheitern zu lassen hielte ich nicht für verantwortungsvoll.
Im übrigen würden auch wir es natürlich begrüßen, wenn in diesem Zusammenhang dem Europäischen Gerichtshof bzw. dem Europäischen Gericht erster Instanz die Befugnisse eingeräumt werden könnten, die ihnen im Rahmen des EG-Vertrages zustehen, also die Entscheidung zum Beispiel über Klagen von Bürgern gegen Handlungen europäischer Organe oder auch Schadensersatzanforderungen. Nach dem Übereinkommen sind dafür aber die nationalen Gerichte zuständig. Die sollen zwar in fast allen Mitgliedstaaten die Befugnis erhalten, in Zweifelsfragen den Europäischen Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung anzurufen, aber nur in einigen Staaten besteht dazu die Verpflichtung.
Dieses Problem ist durch Art. 2 des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes zwar zufriedenstellend für Deutschland gelöst, aber nicht für jeden Deutschen; denn wenn der Schadensfall im Ausland eintritt, sind gemäß Art. 38 Abs. 1 des Europolübereinkommens eben die Gerichte dieses Staates zuständig.
Ich räume allerdings auch freimütig ein, daß bei den seinerzeitigen Verhandlungen über die Rolle der europäischen Gerichtsbarkeit wohl nicht viel mehr herauszuholen war, zumal angesichts der Haltung

Fritz Rudolf Körper
der damaligen konservativen Regierung Großbritanniens.
Die Bundesregierung möchte ich auffordern, beharrlich das Ziel zu verfolgen, der europäischen Gerichtsbarkeit die ihr gebührende Rolle auch bei Europol noch zu verschaffen; denn aus der Sicht des Bürgers kann es doch keinen Unterschied machen, ob er etwa mit der EG-Kommission streitet oder mit einer Einrichtung im Rahmen der europäischen Regierungszusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz und knapp zusammenfassen: Wir wollen mit Europol die Kriminalität bekämpfen, aber auch die Bürgerrechte wahren.
Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat jetzt der Kollege Manfred Such, Bündnis 90/Die Grünen.