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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Drucksachen 13/8011, 13/8671, 13/8672) 17847A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Ulrike Mascher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Strukturreform statt Leistungskürzungen in der Alterssicherung - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Den Generationenvertrag neu verhandeln - zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Rentenversicherung stabilisieren und Reform 2000 vorbereiten - zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS: Gegen Armut und Abhängigkeit - für eine eigenständige Alterssicherung von Frauen - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 1996) Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 1996 (Drucksachen 13/8032, 13/8036, 13/8044, 13/4684, 13/5370, 13/6109, 13/8671) 17847 B c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksache 13/8704) 17847 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten der PDS: Stopp der Rückforderungen von Sozialzuschlägen (Drucksachen 13/274, 13/2644) 17848A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU 17848A, 17861 D Ulrike Mascher SPD 17851 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17855 B Dr. Gisela Babel F.D.P 17856 C Petra Bläss PDS 17859 C Peter Dreßen SPD 17861 B Volker Kauder CDU/CSU 17862 A II Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 198: Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Rudolf Dreßler SPD 17864 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17868 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 17872A Gerd Andres SPD 17877 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 17880 A Renate Jäger SPD 17882 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 17883 B Dr. Gregor Gysi PDS 17885 A Andreas Storm CDU/CSU 17886 B Namentliche Abstimmung 17888 A Ergebnis 17891 C Tagesordnungspunkt 12: a) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz) (Drucksache 13/7391) 17888 D - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juli 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (Europol-Auslegungsprotokollgesetz) (Drucksachen 13/7555, 13/8731, 13/8733) 17888 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Sterzing, Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Statt Europol - Mehr Sicherheit vor Kriminalität durch Verbesserung direkter polizeilicher Zusammenarbeit unter demokratischer und rechtlicher Kontrolle (Drucksachen 13/7490, 13/8731) 17889A Michael Stübgen CDU/CSU 17889 B Fritz Rudolf Körper SPD 17893 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17895 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 17896D Dr. Max Stadler F D P. 17897 A Ulla Jelpke PDS 17898 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17899B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17899 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI 17900 A Dr. Willfried Penner SPD 17901D, 17902 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 17902 D Hans-Peter Kemper SPD 17903 B Franz Peter Basten CDU/CSU 17905 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17906 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 17907 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 17907 B Erwin Marschewski CDU/CSU (zur GO) 17908B Wolf-Michael Catenhusen SPD (zur GO) 17908D Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) 17909 B Ulla Jelpke PDS (zur GO) 17909 C Dr. Willfried Penner SPD (Erklärung nach §31 GO) 17910B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 17910 D Tagesordnungspunkt 13: Große Anfrage der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel, Ingrid BeckerInglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation der Demenzkranken der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/3343, 13/5257) 17911C Regina Schmidt-Zadel SPD 17911 C Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 17913 C Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17915 A Uwe Lühr F.D.P 17915 D Heidemarie Lüth PDS 17916 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Gruppe der PDS: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Drucksache 13/8477) 17917 C Petra Bläss PDS 17917 C Nächste Sitzung 17918 D Berichtigung 17918 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17919* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes (Drucksachen 13/7774, 13/8702) 17920* A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer und Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) 17920* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das EuropolGesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) . . 17920* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU 17921* A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 17922* B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17923* D Uwe Lühr F.D.P 17924* C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen 17925* A 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 5 Berichtigung 197. Sitzung, Seite 17 756 B: In der Frage der Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer an den Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers ist der Name „Fuchs" durch den Namen „Neuhäuser" zu ersetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 10. 10. 97 Dr. Blank, CDU/CSU 10. 10. 97 * * Joseph-Theodor Böttcher, Maritta PDS 10. 10. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 10. 10. 97 ** Heinrich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 10. 97 * Formanski, Norbert SPD 10. 10. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 10. 10. 97 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 10. 10. 97 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 10. 10. 97 * * Großmann, Achim SPD 10. 10. 97 Günther (Plauen), F.D.P. 10. 10. 97 Joachim Gysi, Andrea PDS 10. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Ibrügger, Lothar SPD 10. 10. 97 ** Dr. Jobst, Dionys CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 10. 97 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 10. 10. 97 Otto Lehn, Waltraud SPD 10. 10. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Marx, Dorle SPD 10. 10. 97 Meckel, Markus SPD 10. 10. 97 Michelbach, Hans CDU/CSU 10. 10. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nickels, Christa BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Opel, Manfred SPD 10. 10. 97 * Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 10. 97 Hermann Reinhardt, Erika CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Saibold, Halo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 10. 10. 97 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 10. 10. 97 Schmitt (Langenfeld), BÜNDNIS 10. 10. 97 Wolfgang 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 10. 10. 97 ** Brigitte Schumann, Ilse SPD 10. 10. 97 Dr. Schwall-Düren, SPD 10. 10. 97 Angelica Schwanitz, Rolf SPD 10. 10. 97 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 10. 10. 97 Sigrid Terborg, Margitta SPD 10. 10. 97 Thierse, Wolfgang SPD 10. 10. 97 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 10. 97 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 10. 10. 97 ** Voigt (Frankfurt), SPD 10. 10. 97 ** Karsten D. Dr. Wieczorek, Norbert SPD 10. 10. 97 ** Wolf (München), Hanna SPD 10. 10. 97 Zapf, Uta SPD 10. 10. 97 ** Zierer, Benno CDU/CSU 10. 10. 97 * Zumkley, Peter SPD 10. 10. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes - Drucksachen 13/7774 und 13/8702 - In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht vermerkt. Ich erkläre: Mein Votum lautet Ja. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer, Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) Zum Rentenrefomgesetz 1999 stellen wir fest: Das Rentenreformgesetz 1999 enthält in seinen Art. 12 und 13 Änderungen des Fremdrentenrechts, die sich zum Teil nachteilig für zahlreiche unter den Fremdrentenberechtigten auswirken. So führt die Regelung in Art. 12 dazu, daß aus dem Herkunftsland zu berücksichtigende Kindererziehungszeiten mit einem erheblich geringeren Anteil berücksichtigt werden als bisher, während zur gleichen Zeit die Anerkennung von Kindererziehungszeiten stufenweise bis auf 100 Prozent des Durchschnittslohns angehoben wird. Darin besteht ein deutlicher familienpolitischer Wertungswiderspruch, der nicht gutgeheißen werden kann. Den betroffenen Aussiedlerinnen wird nach den zum Teil gravierenden Einschnitten durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz des Jahres 1996, mit dem die Fremdrentenanteile für zahlreiche Betroffene rückwirkend mit 40 Prozent weniger bewertet wurden als zuvor, ein erneutes Sonderopfer abverlangt, das nicht gerechtfertigt ist und im Widerspruch zu der familienpolitischen Intention des Gesetzentwurfes steht. Überdies werden dadurch besonders solche Frauen betroffen, deren Familien bereits seit Jahren in der Bundesrepublik leben und deren erwachsene Kinder mit ihren Beiträgen erheblich zur Finanzierung der Rentenkassen beitragen. Das Argument der Rentensystematik überzeugt dagegen nicht, da derartige Gründe bereits bei zwei Änderungen des Rentenrechts 1991 und 1996 nicht vorgebracht wurden. Unsere Bemühungen, diese erneute Änderung des Fremdrentenrechts zu vermeiden, blieben leider ohne Erfolg. Dem wichtigen Gesetzesvorhaben Rentenreformgesetz 1999 vermögen wir nur unter Zurückstellung dieser schwerwiegenden Bedenken unsere Zustimmung zu geben. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das Europol-Gesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) Europol kann nach seiner derzeitigen Aufgabenstellung eine sinnvolle Unterstützung im Kampf gegen organisierte Kriminalität leisten. Aufgrund von Art. 41 des Übereinkommens sowie des mir vorliegenden Protokolls zur Auslegung von Art. 41 Abs. 3, das heute noch nicht zur Abstimmung steht, kann ich dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen und werde mich deshalb der Stimme enthalten. Ich begründe dies wie folgt: Bei allem Verständnis für die unterschiedliche Rechtslage in den fünfzehn Ländern der EU und die derzeitige Aufgabenstellung von Europol ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht nachzuvollziehen, daß Europol eine so umfassende Immunität erhalten soll, wie in Art. 41 angelegt und dem Protokoll vorgesehen, ohne daß eine adäquate gerichtliche Kontrolle polizeilichen Handelns vorhanden ist. Ebenso unzulänglich sind die finanziellen und datenrechtlichen Kontrollmechanismen ausgelegt. Sie entsprechen nach meiner Auffassung nicht den Anforderungen demokratisch-rechtsstaatlicher Maßstäbe. Um eine Zustimmung zu diesem Gesetz meinerseits zu ermöglichen müßten drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens. Eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Europol. Zweitens. Eine konkrete parlamentarische Kontrolle entweder des Europaparlaments oder des Deutschen Bundestages gegenüber Europol entsprechend dem G-10-Ausschuß. Drittens. Bürger, deren Daten von Europol oder anderen nationalen Polizeidienststellen gespeichert würden, sind nach Abschluß der Ermittlungen über Art, Umfang und Anlaß der Datenerfassung zu informieren. Das gleiche gilt für Daten, die aufgrund telefonischer oder akustischer Überwachung gewonnen worden sind. Dies ergibt sich nicht zuletzt auch aus dem Verfassungsgebot des Datenselbstbestimmungsrechts, wie es das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgelegt hat. Die bei meinen Recherchen zu diesem Gesetz gemachten Erfahrungen bestärken mich zudem in meiner Auffassung, daß der Deutsche Bundestag wesentlich früher und stärker in die Verhandlungen der Regierung zu Europaübereinkommen eingebunden werden muß. Die unterschiedlichen Rechtssysteme in den Ländern der EU machen es erforderlich, daß der jeweilige nationale Gesetzgeber seine Vorstellungen frühzeitig, das heißt vor der Paraffierung von Europaübereinkommen, einbringt, um zu verhindern, daß verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Kompetenzen durch den „Zwang des Faktischen" auf kaltem Wege beschnitten werden und damit die Demokratie in ihren Wurzeln beschädigt und ausgehöhlt wird. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram (CDU/CSU): PDS-Anträge sind im so komplex gewordenen Politikalltag immer wieder etwas Herzerfrischendes. Ohne allzuviel Sachverstand, Rücksichten oder finanzielle Überlegungen werden stets neue Leistungen für die verschiedensten Gruppen gefordert. Das Schöne daran ist, daß allen PDS-Anträgen eines gleich ist: Sie kosten Geld, dessen Herkunft oder Gegenfinanzierung - wie auch bei diesem Antrag - im Ungewissen bleibt. Schade, daß noch niemand zusammengerechnet hat, was die Verwirklichung aller PDS-Anträge in dieser Legislaturperiode den Steuerzahler gekostet hätte. Die Beschaffung der nötigen Hunderte von Milliarden hätte wahrscheinlich nicht nur den Solidaritätszuschlag auf ungeahnte Höhen getrieben. Aber es geht ja der Nachfolgepartei der SED auch nicht um ernstgemeinte Vorschläge und deren Umsetzung, sondern um reine Schauanträge, Schaumschlägerei für Leichtgläubige. Mit einem Wort: Der alte kommunistische Schlachtruf „Avanti populo!" hat ausgedient, jetzt gilt für die SED-Nachfolgepartei „Avanti populisti!" Aber da es die Aufgabe der Parlamentarier ist, jeden Antrag auf seinen Sinngehalt zu prüfen, so sollten wir auch diesen neuen PDS-Antrag einer genauen Betrachtung unterziehen. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Bundessozialhilfegesetz und die Einstellung eines eigenen Leistungsgesetzes. Aber in einem Leistungsgesetz für Behinderte kann keine sachgerechte Lösung liegen. Denn die Finanzierung - wir erkennen wieder die alte Schwierigkeit der PDS - ist natürlich nicht einmal angesprochen. Vermutlich würden wieder die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Aber bei den Kosten für die Einstellung eines neuen Leistungsgesetzes fällt noch ein anderer Widerspruch auf: Als Leistung der Sozialhilfe fällt die Eingliederungshilfe für Behinderte in die ausschließliche Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit der Länder. Der Bund ist daran nicht beteiligt. Sachliche Gründe jedoch, die eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Aufgabenzuordnung und der daraus resultierenden Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern zur Folge haben, sind nicht ersichtlich. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist eigentlich nichts anderes, als daß dem Bund verordnet werden soll: Du, Bund, übernimmst nicht nur die Leistungen, die bisher die Länder getragen haben, sondern baust sie auch noch aus. Wo du das Geld dafür hernimmst, wissen wir, die PDS, auch nicht. Es interessiert uns auch nicht. Du kannst ja die Steuern erhöhen. Werte Abgeordnete der PDS, darf ich Sie daran erinnern, daß die sozialistische DDR unter anderem deswegen untergegangen ist, weil sie genauso gewirtschaftet hat, wie sie es offensichtlich auch im vereinten Deutschland tun wollen? Apropos DDR: Ich weiß, Sie hören es ungern, aber Sie sind die Nachfolgepartei der SED, die in der DDR das Sagen hatte. Und dort, das können Sie in dem Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages zur Aufklärung der SED-Diktatur nachlesen, existierten pflegebedürftige Ältere und Behinderte nur als Randgruppe der Gesellschaft, vergessen und verdrängt. Das war die Realität der DDR, das ist dokumentiert! Angesichts dessen ist es eigentlich eine Unverschämtheit, daß die PDS, die Nachfolgepartei der staatstragenden Partei der DDR, sich nun als Engel der Behinderten aufspielen will. Allerdings will ich nicht bestreiten, daß der Kernsatz des Berichtes der Bundesregierung zur Lage der Behinderten von 1994 noch immer stimmt: Nämlich daß trotz vieler unbestrittener Fortschritte in den letzten Jahren die Chancengleichheit von Behinderten und Nichtbehinderten noch immer nicht erreicht ist. Aber wir sind seitdem weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Gesellschaft vorangekommen, die Behinderte nicht nur akzeptiert, sondern auch integriert. Die Felder, auf denen wir Fortschritte erzielt haben, sind vielfältig, wobei auch die Anstrengungen der Länder und der Kommunen hervorzuheben sind: Etwa der Bereich der Integration in Bildungseinrichtungen aller Art, vom Kindergarten bis hin zur Universität. Sonderpädagogische Modellversuche, Förder- und Studienzentren werden eingerichtet und gefördert. Hier haben sich die Bedingungen für Behinderte in den letzten Jahren weiter verbessert. Etwa beim behindertengerechten Wohnen. Hier hat sich das Bundesbauministerium in mehreren Untersuchungen um optimale Lösungen für behindertengerechten Städtebau bemüht. Vor allem leisten auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Herausragendes. Sie bieten behinderten Menschen geeignete Wohneinrichtungen und verstärkten die Möglichkeit selbständigen Lebens. Im Personennahverkehr und im Bereich der Bundesbahn sind umfangreiche Anstrengungen unternommen worden, um rollstuhlgerechte Wagen, Niedrigbusse und Bahnanlagen bereitzustellen. Aber wenn man sich vorstellt, daß allein der Finanzbedarf für die behindertengerechte Gestaltung aller Bahnanlagen auf 10 Milliarden DM geschätzt wird, dann wird klar, daß auch diese Umgestaltung nicht sofort, sondern nur langfristig erfolgen kann. Aber lassen Sie mich noch auf ganz konkrete Verbesserungen für Behinderte eingehen, die die Bundesregierung mit der Reform des Bundessozialhilfegesetzes durchgesetzt hat. Zum einen wurde den Behinderten nun ein Rechtsanspruch auf ein leistungsangemessenes Entgelt aus den Werkstätten einge- räumt. Diese müssen nun 70 Prozent des erwirtschafteten Arbeitsergebnisses für die Löhne der behinderten Mitarbeiter verwenden. Dies ist gegenüber der bisherigen Regelung ein wirklicher Fortschritt, ebenso wie die gesetzliche Festschreibung des Verbots der Nettoerlösrückführung. Das bedeutet, daß die Träger von Werkstätten das von den Behinderten erwirtschaftete Arbeitsergebnis nicht mehr an die Sozialhilfeträger zur Minderung der Pflegesätze zurückführen dürfen. Als Folge dieser Neuregelungen ist das Arbeitsentgelt, das in den Werkstätten an die Behinderten gezahlt wird, deutlich gestiegen. Eine andere Verbesserung für Behinderte betrifft ihre Rechtsstellung in Werkstätten: Behinderte, die nach dem Arbeitsrecht überwiegend keine Arbeitnehmer sind, haben durch die Reform einen arbeitnehmerähnlichen Status erhalten. Dadurch werden arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften und Grundsätze von Arbeitnehmern, wie zum Beispiel über Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt im Krankheitsfall, Erziehungsurlaub, Mutterschutz nun auch auf Behinderte in Werkstätten angewandt. Meine Damen und Herren, dies sind konkrete Verbesserungen, die die Bundesregierung für Behinderte durchgesetzt hat. Natürlich heißt dies nicht: Hände in den Schoß legen, alles ist gut. Gerade im Bereich der Behindertenpolitik muß sich noch vieles bewegen, im Bewußtsein und materiell. Aber, auch dies muß man leider feststellen, materiell sind angesichts der angespannten Finanzlage keine großen Sprünge möglich. Sozialpolitiker aller Parteien wissen, daß man im Moment zufrieden sein muß, wenn man das Bestehende sichern kann. Um nochmals zum Antrag der PDS zurückzukommen: Dort stehen großartige Worte zu lesen, Worte wie „Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik" und „durch Staat und Gesellschaft verursachte Nachteile", große Worte, die aber leider nur Phrasen sind. Konkrete Verbesserungen, wie ich sie Ihnen aufgezählt habe, Vorschläge, die umgesetzt und finanziert werden können, vermag ich in dem Antrag der PDS nicht zu finden.. Allerdings darf ich gestehen, daß mich dieses Defizit nicht überrascht hat: Der Antrag steht somit würdig in der langen Galerie der PDS-Anträge unter dem Motto: „Papier ist geduldig" Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD): Der Antrag der Gruppe der PDS faßt einige der Forderungen zusammen, die die SPD bereits seit langem erhoben hat und die auch von der SPD-Fraktion in diesem Hause auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. So haben wir bereits im Anschluß an unsere Große Anfrage zu Arbeitswelt und Behindertenpolitik vor über einem Jahr die Versäumnisse und Defizite der Behindertenpolitik der konservativ-liberalen Bundesregierung offengelegt und Eckpunkte für eine soziale Politik für Behinderte gesetzt, die den Ansprüchen einer modernen und menschenwürdigen Gesellschaft genügt. Ich darf noch einmal wiederholen, daß es nicht nur um ein Leistungsgesetz gehen darf, sondern ein einheitliches Rehabilitationsgesetzbuch mit folgenden Inhalten zu schaffen ist: Das Recht der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation ist unter Einbeziehung des Schwerbehindertengesetzes zu verbessern; für Behinderte ist ein eigenes gegenüber dem BSHG vorrangiges Leistungsgesetz zu schaffen; Gesetze, die bisher einer Gleichstellung entgegenstehen, sind zu ändern. Soweit die Kernforderungen der SPD, zuletzt erhoben am 18. Juni 1996. Der heute vor uns liegende Antrag der PDS bringt insofern nichts Neues. Nichts Neues auch in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ansätze für eine qualitativ bestimmte und konsensorientierte Neuordnung des Behindertenrechts hat die jetzige Bundesregierung klammheimlich in der Versenkung verschwinden lassen. Statt dessen ist die Behindertenpolitik wie alle Bereiche der Sozialpolitik in eine prekäre Defensive geraten. Wir stehen an der Schwelle eines grundsätzlichen Paradigmawechsels in der Sozialpolitik, der auf mehreren Ebenen spürbar wird: Die Konsensorientierung, die über lange Zeit die Sozialpolitik der Bundesrepublik geprägt hat, und die auch bis weit in die Regierungszeit der jetzigen Bundesregierung andauerte - ich denke an die Rentenkompromisse oder den Kompromiß von Lahnstein in der Gesundheitspolitik - geht verloren. Fiskalische Kriterien gewinnen die Oberhand über sach- und zielgerechte Überlegungen, die den sozialpolitischen Erfordernissen genügen; so wird in zunehmendem Maße auch die Behindertenpolitik allein unter dem Aspekt ihrer Finanzierbarkeit formuliert. Auch in den Sozialversicherungen gerät die Festlegung auf das Modell der solidarischen Krankenversicherung in Gefahr; Kosten und Lasten werden dagegen den Kranken aufgebürdet und auf spätere Generationen verschoben; und vor allem chronisch Kranke und Behinderte werden davon betroffen. Die Erneuerung der Behindertenarbeit, die in den sechziger und siebziger Jahren stattgefunden hat, und die in einer Öffnung von Einrichtungen und dem Aufbau vieler integrativer Maßnahmen geführt hat, beruhte seinerzeit auf einem breiten, auch politisch getragenen Konsens über die Ziele und Aufgaben von Behindertenpolitik und Behindertenarbeit in einer modernen Gesellschaft; auch dieser inhaltlich so bedeutende Schritt gerät nunmehr unter dem Kostendruck in die Gefahr, zurückgenommen zu werden. Die SPD erkennt aus alledem die Gefahr, daß der gesellschaftliche Grundkonsens über eine soziale und sozialpolitische Entwicklung, die sich an den Traditionen des europäischen Sozialstaats orientiert, aufgekündigt wird; und diese einseitige Kündigung wird zu Lasten der Schwächeren in unserer Gesellschaft ausfallen. Die Bundesregierung will natürlich von alledem nichts wahrhaben: Erst kürzlich hat der Bundeskanzler auf dem Festakt zum einhundertjährigen Bestehen des Verbandes evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung in Bad Oeynhausen gesprochen. Es war eine Rede wie er sie schon oft gehalten hat: ohne Kenntnis der wirklichen Zustände und Bedingungen in der Sozialpolitik, voller Selbstlob, eine Rede der schönen Worte. Kennzeichnend und entlarvend aber war der Satz: „Politik für Behinderte ist aber nicht nur eine Frage des Geldes. " Das Geld ist also für den Herrn Bundeskanzler trotz seiner vielen Worte über christliche Werte und Nächstenliebe offensichtlich die erste Richtschnur seiner Behindertenpolitik. Aber, Politik für Behinderte darf wenn überhaupt, erst zuletzt eine Frage des Geldes sein. Sicherlich, auch wir wissen, daß das Geld nicht in unendlichen Mengen vorhanden ist. Das verlangt auch niemand. Was wir aber verlangen müssen, ist, daß bei aller notwendiger sparsamer Verwendung von sozialer Unterstützung die Erfüllung der Aufgabenstellungen der Sozialpolitik und der Behindertenarbeit das erste Kriterium sein muß. Es darf nicht dazu kommen, über den Weg der finanziellen Einschränkung auch sozial- und behindertenpolitische Kompetenz und Gestaltungskraft einzubüßen und an die Finanzpolitik abzugeben. Artikel 3 des Grundgesetzes ist auf dem Wege, zum Material für Sonntagsreden der Koalitionspolitiker zu verkommen. Der Auftrag, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ist aber eine Verpflichtung zum Handeln, nicht eine Verpflichtung zum Reden. Versäumnisse in der Behindertenpolitik und die Fiskalisierung der Sozialpolitik wiegen daher um so schwerer, als die Bundesregierung offensichtlich darauf verzichtet, auf der Basis des Art. 3 weiterzuarbeiten und konkrete Vorstellungen zur sozialpolitischen Förderung, zur Unterstützung und zur Integration in ausreichender Weise zu entwickeln. Es ist gerade jetzt notwendig, die Rechte und die Bedürfnisse der Behinderten zu vertreten. Es geht hier um ganz grundsätzliche Rechte der Betroffenen und um grundsätzliche Pflichten, die die Gesellschaft und der Staat ihnen gegenüber haben. Die Entwicklungen, die in jüngster Zeit in besonderer Weise behinderte Menschen betroffen haben, sind bekannt. Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen: die Pflegesatzdeckelung durch die Reform des Sozialhilferechts und das immer noch ungelöste Verhältnis von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Die Deckelung der Pflegesätze, die seit 1996 in Kraft ist, sehen wir als Beispiel einer Politik an, die ohne die Berücksichtigung von qualitativen Kriterien und Argumenten eine rein fiskalische, mechanische Meßlatte an die soziale Praxis anlegt. Da die Steigerungsraten der Pflegesätze von 1 bzw. 2 Prozent (in den neuen Bundesländern) den tatsächlichen Kostensteigerungen fast nirgendwo gerecht werden können, bedeuten sie in der Praxis eine Verengung der Möglichkeiten, des therapeutischen und betreuerischen Handlungsspielraums. Die Einrichtungen müssen in der Folge ihre Aufgabe mit weniger Zeit, Personal und Sachaufwand bewältigen: Die eigentliche Aufgabe, die Betreuung und Förderung der behinderten Menschen wird dadurch schwieriger. Das Problem des Verhältnisses von Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und den Leistungen aus der Pflegeversicherung ist seit den Diskussionen um die Einführung der Pflegeversicherung bekannt. An seiner Brisanz hat sich auch weit über ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung für stationäre Einrichtungen nichts geändert. Nun hat kürzlich die Debatte durch ein Positionspapier des BMG wieder eine Wendung erfahren. Ich fürchte jedoch, daß auch diesmal vieles an dem Papier des Ministeriums und daran anschließend auch in der Diskussion darüber wiederum nur in finanziellen Argumenten verhaftet ist und sein wird und somit am eigentlichen Kern der Problematik vorbeigeht. Zielsetzung muß sein - dies ist zumindest unsere Auffassung, und die wird von den Betroffenen geteilt -, die Ganzheitlichkeit der Behindertenhilfe zu sichern, die Konzeption der Einrichtungen und Behindertenarbeit nicht im etatorientierten Streit von Sozialkassen zu zerreden und zu zerreiben und die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens für Behinderte zu stärken. Das kann aber nur durch Regelungen geschehen, die weder die Zurückhaltung von Leistungen aus Gründen der nicht entschiedenen Zuständigkeit ermöglichen noch die Umwandlung von Behinderteneinrichtungen in Pflegeeinrichtungen befördern. Die Bundesregierung ist in keiner Weise in der Lage, zu diesen Fragen ein ausreichendes Konzept vorzulegen; sie steckt tief in ihrem sozial- und finanzpolitischen Chaos. Die Liste der Einschränkungen und Einschnitte der letzten Jahre in der Behindertenpolitik ist lang; auch im Bereich der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation sind ganz erheblich chronisch Kranke und Behinderte betroffen worden. Die Arbeitsförderung für Schwerbehinderte wird auf ein Nebengleis geschoben. Wir werden die Ausschußberatungen dazu benutzen, diese Versäumnisse der Bundesregierung zu benennen, der Öffentlichkeit das wahre Bild der Behindertenpolitik zu zeigen, und das an der Würde der Menschen orientierte Konzept der SPD darzustellen. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den letzten Jahren hat die Bundesregierung eine ganze Kette von sozialrechtlichen Veränderungen beschlossen, mit der die mühsam erreichten Standards in der Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen wieder rückgängig gemacht werden. Die Lebensqualität und die Selbstbestimmungsansprüche von Menschen, die von der Norm totaler Leistungsfähigkeit abweichen, erscheinen in ihrer Logik nur noch als finanzielle Zumutung. In diese Reihe gehören die Aufweichung des Grundsatzes „ambulant vor stationär" im Rahmen der Sozialhilfereform, die wieder die Zwangseinweisung „zu teurer" Pflegebedürftiger in Heime möglich macht, die Reduzierung medizinischer Rehabilitationsleistungen im Rahmen des Sparpakets und der Gesundheitsreform oder auch die tiefen Einschnitte bei der beruflichen Ausbildung Behinderter. Angesichts dieses „rollback" in der Behindertenpolitik sind viele Fachverbände und Behindertenor- ganisationen mit ihren Forderungen nach einem eigenständigen Leistungsrecht für behinderte Menschen sehr vorsichtig geworden. Denn sehr realistisch schätzen sie ein, daß von dieser Bundesregierung jeder Versuch, die Leistungen für Behinderte gesetzlich neu zu ordnen, hinterrücks zu Leistungskürzungen mißbraucht würde. Trotzdem bleibt die Forderung nach einem eigenen Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nützlich und richtig - und sei sie auch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse erst einmal nur dazu geeignet, die Behindertenpolitik der Bundesregierung mit einem Entwurf dessen zu kontrastieren, was nötig und möglich wäre. Insoweit kann ich mit dem Antrag der PDS auch gut mitgehen. Daß das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes materiell ausgefüllt und vorhandene Benachteiligungen beseitigt werden müssen: auf eine Politik, die diese Leitlinien ernst nimmt, würden wir uns verständigen können. Allerdings gibt es etwas in diesem Antrag, über das ich mich heftig ärgere. Die PDS fordert nämlich, die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Leistungen an behinderte Menschen. Ich halte eine solche Forderung für unsozial. Denn angesichts der leeren öffentlichen Kassen würde eine solche Politik zu einer Situation führen, wie wir sie bei der zweiten Stufe der Pflegeversicherung gerade erleben müssen. Diejenigen, die über ein hohes Einkommen oder Vermögen verfügen, erhalten ein finanzielles Zubrot, während für die anderen, die unbedingt auf die Leistungen angewiesen sind, nicht genügend übrigbleibt. Ich halte diese Forderung aber auch für antiemanzipatorisch. Denn hinter ihr steht ein Behindertenbild, das die Betroffenen auf ihre vermeintlichen Defizite reduziert. Völlig unabhängig davon, wie ihre konkrete Lebenssituation aussieht - was für eine Ausbildung sie haben, welchem Beruf sie nachgehen, und wie ihre materielle Lage ist - soll alleine ihre Behinderung einen Leistungsanspruch begründen. Menschen mit Behinderungen werden damit pauschal zu Bedürftigen erklärt, für die ein fürsorglicher Sozialstaat einzustehen hat. Damit ignorieren die Antragsteller aber, in welch unterschiedlichen Alltagswirklichkeiten sich Menschen mit Behinderungen befinden, und damit geraten sie auch in einen eigentümlichen Widerspruch zu ihren eigenen Erkenntnissen. Denn in demselben Antrag, der sich in fürsorglichen Forderungen gefällt, heißt es auch: „Behinderte Menschen dürfen nicht länger als passive, zu befürsorgende Objekte, sondern müssen als gestaltende Subjekte der eigenen Lebenssituation akzeptiert werden". Diese Erkenntnis ernstzunehmen hieße aber, einen Perspektivenwechsel weg von der bloßen Wohlfahrts- hin zur Gleichstellungspolitik vorzunehmen: Soziale Leistungen nur an die Behinderten, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts oder für ihre Eingliederung in diese Gesellschaft auf sie angewiesen sind, einklagbare Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe an Arbeitsleben und Alltag aber für alle. Uwe Lühr (F.D.P.): Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten haben die Behindertenverbände und die Aktion Sorgenkind in diesem Monat eine Kampagne zum Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG begonnen. Die „Aktion Grundgesetz" will bis Mitte des nächsten Jahres die Öffentlichkeit über die nach wie vor klaffende Differenz zwischen Verfassungsgebot und Lebenswirklichkeit informieren. Auf diese Weise soll das Praxisdefizit zu einem öffentlichen Thema gemacht werden, weil das jeden angeht. Die Regelungsdichte ist schon sehr hoch, aber die Umsetzung der gesetzlichen Normen ist defizitär. Wir brauchen nicht so sehr weitere neue Gesetze, sondern vielmehr eine größere Selbstverständlichkeit in der Anwendung der vorhandenen. Vor einigen Wochen haben wir hier über den Antrag der PDS diskutiert, eine Enquete-Kommission „Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" einzusetzen. Heute ist es ein neues Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Entgegen dem Eindruck, den die PDS mit ihren Anträgen erweckt, sind in einer Vielzahl von Spezialvorschriften die Defizite aufgrund von Behinderungen auf dem Papier aufgefangen. Das beginnt schon mit Beratungsleistungen in der Familie, Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, Integration behinderter Kinder und Jugendlicher durch Kooperation der Sonderschulen mit den Regeleinrichtungen vom Kindergarten bis zu den Schulen der Sekundarstufe II, Berufsberatung für Behinderte bis hin zu einem differenzierten Angebot berufsorientierter Maßnahmen. Neben der rechtlichen Sicherstellung etwa eines diskriminierungsfreien Zugangs zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen, besonderen Vorschriften für die Teilnahme am Individual- sowie am öffentlichen Personennahverkehr, sollen spezielle Vorschriften zum Beispiel für den Wohnungsbau oder auch ein breitgefächertes Instrumentarium zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung arbeitsloser Schwerbehinderter die tatsächlichen Defizite aufgrund von Behinderung ausgleichen. Selbstverständlich muß nachgebessert werden, wo noch etwas fehlen sollte und noch eine unbeabsichtigte Unvollständigkeit des Gesetzes diskriminierend wirkt. Dann muß entsprechend geändert bzw. ergänzt werden. Der Ausgleich des sozialen Nachteils aufgrund Behinderung erfolgt durch individuelle Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung nach den Fürsorgeprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes. Jeder behinderte Mensch erhält die für ihn erforderliche Förderung zu seiner Eingliederung in die Gesellschaft, das heißt, heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter, Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Erreichung einer angemessenen Schulausbildung oder einer sonst erreichbaren Bildung, zur Beteiligung am Leben in der Gemeinschaft oder einer angemessenen Berufsausbildung. Diese Leistungen erfolgen unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sofern hier noch Lücken zu füllen sein sollten - das will ich nicht. ausschließen -, sollte das aber nicht über den „Rundumschlag" eines neuen Leistungsge- setzes geschehen, sondern durch Novellierung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Aus arbeitsökonomischen Gesichtspunkten würde sich eine Einbeziehung in die ohnehin vorgesehene Einordnung des Rehabilitations- und des Schwerbehindertenrechts ins Sozialgesetzbuch anbieten (SGB IX). Wer jedoch den Nachranggrundsatz des Sozialhilferechts selbst als Diskriminierung erachtet, wer den Einsatz des Vermögens oder die Berücksichtigung des Einkommens, weil diskriminierend, ausschließen will, der muß eine Lösung neben dem Bundessozialhilfegesetz suchen, weil die Belastung der Sozialhilfeträger deren Leistungsfähigkeit weit überstiege. Ich denke, wir haben hier niemanden in der kleinen Freitagsrunde, der einem separaten Leistungsgesetz nicht zustimmen würde, das einen einkommensunabhängigen Ausgleich für Behinderte vorsieht, wenn er denn eine Chance für eine vertretbare und verantwortbare Finanzierung sähe. Über die Finanzierung ihres Leistungsgesetzes verliert die PDS bezeichnenderweise kein Wort. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 7. Oktober 1997 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner 716. Sitzung am 26. September 1997 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes gegen den nachfolgenden Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben hat: - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung - Drucksache 13/8471- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/7456 Nr. 1.2 Drucksache 13/7456 Nr. 2.10 Finanzausschuß Drucksache 13/8106 Nr. 2.13 Drucksache 13/8106 Nr. 2.18 Drucksache 13/8106 Nr. 2.24 Drucksache 13/8106 Nr. 2.30 Drucksache 13/8269 Nr. 1.9 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7706 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.6 Drucksache 13/7706 Nr. 2.8 Drucksache 13/7706 Nr. 2.19 Drucksache 13/7706 Nr. 2.22 Drucksache 13/7867 Nr. 2.6 Drucksache 13/7959 Nr. 1.3 Drucksache 13/7959 Nr. 1.4 Drucksache 13/7959 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.4 Drucksache 13/8106 Nr. 1.6 Drucksache 13/8106 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.3 Drucksache 13/8106 Nr. 2.7 Drucksache 13/8106 Nr. 2.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.11 Drucksache 13/8106 Nr. 2.14 Drucksache 13/8106 Nr. 2.21 Drucksache 13/8106 Nr. 2.27 Drucksache 13/8106 Nr. 2.31 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2988 Nr. 1.9 Drucksache 13/5687 Nr. 2.7 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/7456 Nr. 2.6 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/7456 Nr. 2.9 Drucksache 13/7541 Nr. 2.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/7216 Nr. 2.26 Drucksache 13/7541 Nr. 2.18 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/7706 Nr. 2.2 Drucksache 13/7706 Nr. 2.3 Drucksache 13/7706 Nr. 2.10 Drucksache 13/7706 Nr. 2.20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das gilt für die ganze Rede. - Es geht darum, die Lasten zwischen Jung und Alt gerecht zu verteilen.
    Die zweite Maxime ist: Die Quelle der sozialen Sicherheit ist die Arbeit. Auch das ist völlig unabhängig davon, wie die soziale Sicherheit organisiert ist. Wir kanalisieren nur den Fluß, die Quelle sind wir nicht. Die Quelle ist die Arbeit.
    Richtig ist, daß wir den Teufelskreis durchbrechen müssen: Höhere Beiträge führen zu mehr Arbeitslosen, mehr Arbeitslose führen zu weniger Beitragszahlungen, weniger Beitragszahlungen führen zu höheren Beiträgssätzen, und höhere Beitragssätze führen zu mehr Arbeitslosen. - Das können Sie bis zum Zusammenbruch fortsetzen. Aber diesen Zusammenbruch gibt es mit uns nicht. Wir wollen den Teufelskreis im Interesse von Jung und Alt, von Rentnern und jungen Beitragszahlern durchbrechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Unsere Rentenpolitik bleibt deshalb in der Kontinuität des Systems. Ich verändere das Rentensystem nicht. Was werfen Sie mir also vor? Ich ergänze lediglich die Formel.

    (Lachen und Widerspruch bei der SPD)

    Wir machen also keine Rentenrevolution, sondern wir bleiben im System, auch im System der nettolohnbezogenen Rente. Noch einmal: Wir machen keine Rentenrevolution, wir machen eine Rentenreform. Es gilt der Satz - zum Mitschreiben -: Die Rente ist sicher.

    (Lachen bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der PDS)

    - Sie können nur lachen. Aber wenn Sie die Hände in den Schoß legen und nichts machen, dann ist sie unsicher. Ich wiederhole: Die Rente ist sicher.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Aber sie fällt nicht vom Himmel. Sie ist kein Weihnachtsgeschenk. Sie wächst nicht wie das Gras. Sie ist weder ein Wunder noch ein Naturprodukt. Sie ist Handlungsauftrag. Wir handeln, Sie reden. Das ist der Unterschied.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Unsere Rentenpolitik ist auch kein kopfloses Agieren von der Hand in den Mund. Sie folgt der Grundabsicht, den Generationenzusammenhalt zu festigen. Dem dient die demographische Formel. Unsere Leitlinie ist, die Beitragsbezogenheit zu stärken. Deshalb erfolgt eine Neuordnung der Erwerbsunfähigkeitsrenten.
    Wir stehen - ich gebe es zu - an einer Weggabelung: zum erstenmal eine Reform ohne Konsens. Ich bedaure das. Aber die Alternative wäre gewesen: weil kein Konsens, also nichts tun; weil die SPD zu feige ist, also nichts tun. Das kann nicht die Alterna-

    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    five sein! Konsens kann nicht unter der Bedingung des Stillstandes verwirklicht werden; sonst gäbe es eine Nullpolitik.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Es gab unsererseits - das will ich einmal festhalten - für den Konsens nur eine Bedingung: daß wir nicht nur umfinanzieren und daß wir eine Antwort auf die demographische Veränderung finden. Das war die einzige Bedingung. Wenn Sie eine andere Antwort gehabt hätten - Sie haben sich auch heute wiederum verweigert -, wären wir nicht nur gesprächsbereit gewesen. Wenn sie besser gewesen wäre, hätte sie dem Konsens gedient.
    Eine SPD-Reform - Sie haben es heute wieder erlebt - heißt immer nur Draufsatteln. Alles, was Sie heute gehört haben, lief darauf hinaus, immer nur draufzusatteln.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Zuruf von der SPD: Unsinn!)

    Ich habe von Ihrem neuen Hoffnungsträger, Schröder, am 30. September auf dem Seniorenkongreß gehört: Wir müssen klar sagen, daß wir im Sozialsystem nicht mehr draufsatteln können. - Es wäre mir lieber, er würde es nicht klar sagen, sondern Sie würden es hier klar machen. Die SPD-Bundestagsfraktion ist doch die größte Sattelwerkstatt in dieser Republik.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sättel en gros! Rittmeister Dreßler hat mehr Sättel als Pferde. Seine ganze Rede hier war eine Sattelrede; sonst nichts.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie wollen den Bundeszuschuß erhöhen; richtig. Das wollen auch wir. Aber auf der anderen Seite wollen Sie bereits getroffene Einschränkungen zurücknehmen. Sie geben mit der einen Hand mehr Bundeszuschuß, laden aber der Rentenversicherung mit der anderen Hand viel mehr auf, nehmen sogar Einschränkungen zurück. Wenn ich richtig rechne, macht das, was Sie mit der linken Hand an Bundeszuschuß geben, weniger aus als das, was Sie der Rentenversicherung an Mehrbelastung durch Zurücknahme von Einschränkungen aufhalsen. Wenn Sie wollen, rechne ich es Ihnen vor. Das können wir noch machen.

    (Zurufe von der SPD)

    - Ich kann Ihnen den Zettel ganz vorlesen: Fremdrenten: 10 Milliarden DM; Auffüllbeträge: 3 Milliarden DM.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Mehr vorlesen!)

    Sie werden im besten Falle 18 Milliarden DM, einen Beitragssatzpunkt für die Rentenversicherung, flottmachen. Aber allein die Rücknahme der Verschiebung der Anhebung der Altersgrenzen für Frauen und die Verlängerung der Ausbildungszeiten machen im Jahre 2010 so viel aus wie ein Beitragspunkt bei der Rentenversicherung. - Wollen Sie weitere Rechnungen vorgelegt haben? Ich denke, es langt
    für den Beweis: Sie geben weniger, als Sie der Rentenversicherung an neuen Lasten aufhalsen.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Mehr Beispiele!) - Das langt jetzt.


    (Rudolf Dreßler [SPD]: Haben Sie keine mehr?)

    Ich habe mir nicht vorgenommen, in meiner Rede alle Fehler des Herrn Dreßler vorzutragen. In meiner Rede möchte ich den Leuten klarmachen, was der Sinn unserer Rentenreform ist. Also, Dreßler ist wichtig, die SPD auch. Aber noch wichtiger ist es, den Sinn unserer Reform klarzumachen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Die Demographie besteht aus drei Dimensionen: Geburten, Lebenserwartung und Wanderungsbewegung. Bei der Geburtenfrage ist eine Antwort die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Wir haben das Schema durchbrochen, Kindererziehung in der Rentenversicherung nicht zu berücksichtigen. Wir wollen in der nächsten Legislaturperiode die familienpolitischen Leistungen gerade im Hinblick darauf neu ordnen.
    Die Verlängerung der Lebenserwartung geschieht jetzt. Herr Kollege Dreßler, wenn ich Ihre Papiere richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, auf demographische Veränderungen antwortet die SPD nach 2015. In welchem Land leben Sie denn? Soll die Lebenserwartung erst ab dem 1. Januar 2016 steigen? Vielleicht können Sie das so beschließen. Aber leider richtet sich das Leben nicht nach der Beschlußlage der SPD.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wenn die Papiere des SPD-Präsidiums ein Zahlungsmittel wären,

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Das ist wirklich unter Niveau!)

    dann könnte man es machen. Aber noch sind Ihre Papiere kein Zahlungsmittel. Deshalb kommt ein Reagieren auf demographische Veränderungen erst im Jahre 2015 zu spät. Jetzt verlängert sich die Lebenserwartung: in zehn Jahren um 1,5 Jahre.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Das haben wir 1989 berücksichtigt! Haben Sie das vergessen?)

    Der Kollege Vogt hat darauf hingewiesen, daß eine um ein Jahr längere Rentenlaufzeit allein 27 Milliarden DM kostet. Gäbe es noch die Rentenlaufzeiten von 1960, läge der Beitragssatz zwischen 12 und 13 Prozent, und niemand würde über die Rentenversicherung reden.
    Gemessen an den geleisteten Beiträgen bekommt der Rentner des Jahres 1997 ein wesentlich größeres Rentenvolumen als der Rentner des Jahres 1980, denn er bezieht zwei Jahre länger Rente als der Rentner im Jahre 1980. Die heutigen Rentner haben als Beitragszahler im Jahre 1980 für die damaligen Rentner eine - verglichen mit heute - um zwei Jahre kürzere Rentenlaufzeit finanzieren müssen. Das widerstreitet dem in der Rentenversicherung hoch angese-

    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    heuen Satz der Beitragsäquivalenz: für gleiche Entgeltpunkte auch gleiche Beitragsleistungen. Selbst wenn die Kassen prall gefüllt wären, wäre eine demographische Formel bei Verlängerung der Lebenserwartung aus Gründen der Generationengerechtigkeit notwendig - nicht nur, um Geld zu beschaffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Rudolf Dreßler [SPD]: Das haben wir 1989 gemacht! Haben Sie das vergessen? Können Sie einmal zur Wahrhaftigkeit zurückkehren?)

    Die finanziellen Folgen der Verlängerung der Lebenserwartung können nicht allein von den Jungen getragen werden, sondern müssen von den Alten, die ja Gott sei Dank und erfreulicherweise diese längere Lebenserwartung genießen, mitgetragen werden. Deshalb wäre eine Anhebung der Altersgrenze zwar eine Antwort auf die demographischen Veränderungen, aber eine völlig asymmetrische; denn eine Anhebung der Altersgrenze betrifft nur die neu hinzukommenden Rentner. Ein 70jähriger wird durch Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre nicht betroffen. Wer wirklich Lasten auf Jung und Alt verteilen will, der kommt an einer - das können Sie nennen, wie Sie wollen - die demographischen Sachverhalte berücksichtigenden Formel nicht vorbei. Sie ist kein Willkürakt, sondern sorgt als Regelkreis für gerechte Lastenverteilung.
    Das Rentenvolumen ergibt sich aus Höhe mal Dauer. Wenn die Dauer wächst, wird das Rentenvolumen größer. Wenn man 10 000 DM auf zehn Jahre verteilen muß, ergibt das einen anderen jährlichen Betrag, als wenn man diesen Betrag auf zwölf Jahre verteilen muß. Das Volumen wird überhaupt nicht gekürzt; es wird nur auf mehr Jahre verteilt. Dadurch kommt es nicht zu einer Rentenkürzung. Eine Nullformelregelung ist das nur,

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Nullrundenregelung! )

    wenn Sie davon ausgehen, daß die Nettolöhne Jahr für Jahr nur um 0,4 Prozent steigen; denn so hoch ist ungefähr der demographische Abschlag. Wenn Sie an die Regierung kämen und die Steuern und Beiträge weiter stiegen, dann könnte es sein, daß es nur 0,4 Prozent sein werden.
    Daran sehen Sie doch, daß eine Nettoformel mit einem demographischen Faktor nicht nur im Interesse der Jungen liegt, sondern auch im Interesse der Alten. Wenn die Beiträge steigen, sinkt die Rentenanpassung. Also liegt eine die demographische Entwicklung berücksichtigende Formel auch im Interesse der Alten. Denn wenn die Beiträge davonlaufen, sinkt die Anpassung. Das ist das Wesen der Nettoformel, die wir jetzt durch einen demographischen Faktor ergänzen.
    Damals wie heute ging es darum, die Interessen von Jung und Alt aneinanderzukoppeln. Auch die Alten haben ein Interesse an gemäßigten Beiträgen, die eine um einen demographischen Faktor erweiterte Nettoformel sichert. Beide, nicht nur die Jungen, sondern auch die Alten, können kein Interesse an Beitragserhöhungen haben, weil sonst die Rentenanpassung sinkt. Von daher ist es ganz im Sinne der Rentenanpassung, daß die Nettoformel um einen demographischen Faktor, der die Veränderungen bei der Lebenserwartung präzise auffängt, ergänzt wird. Ich gebe zu, daß man ihn früher nicht gebraucht hat. Denn damals bewegte sich die Lebenserwartung auf stabilem Niveau. Wenn sie aber so steigt wie jetzt, muß man darauf antworten. Wenn das Tempo bei der Verlängerung der Lebenserwartung zurückgeht oder stagniert, wird auch die Entlastungswirkung der demographischen Formel wieder zurückgehen. Das ist ganz logisch, da ja auch die Belastung auf der anderen Seite geringer ist.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Das ist ein Stuß!)

    Sie sehen, daß es sich um einen Regelkreis ohne Willkür und ohne staatliche Intervention handelt. Es ist ein Regelkreis der gerechten Lastenverteilung zwischen Jung und Alt.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Volksverdummung!)

    Mir kommt es darauf an, daß nicht Junge gegen Alte und Alte gegen Junge Stellung beziehen. Das wäre Gift für die Rentenversicherung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Eine Rentenversicherung muß auf die Jungen wie auf die Alten Rücksicht nehmen.
    Der jungen Generation - auch das will ich sagen - wünsche ich, daß sie nie mehr die Lasten tragen muß, die die jetzige Rentnergeneration tragen mußte.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich wünsche ihr, daß sie nie mehr ein Land von Schutt und Trümmern befreien muß. Ich wünsche ihr, daß sie sich nie mehr von Unterdrückung und Diktatur befreien muß; manche der Älteren mußten zwei Diktaturen - rot und braun - ertragen. Und ich wünsche ihr, daß sie ihrer nachfolgenden Generation den Sozial- und Rechtsstaat so geordnet übergibt wie die jetzige Rentnergeneration, die unseren Staat mit aufgebaut hat. Dafür gebührt ihr Anerkennung und Dank, den ich auch aus Anlaß dieser Rentendebatte aussprechen will.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Umgekehrt können, so denke ich, auch die Großeltern kein Interesse daran haben, daß ihre Enkel unter den Lasten der Beiträge zusammenbrechen. Insofern ist das doch kein Klassenkampf! Da wird doch nicht zwischen Reich und Arm verteilt, sondern zwischen Jungen und Alten - bei beiden gibt es genauso Arme wie Reiche -, die sich diesen Generationenvertrag aufgebaut haben. Es geht doch um einen Generationenausgleich!
    Die SPD denkt immer nur in Klassen, ständig in Verteilungskategorien.

    (Zuruf von der SPD: So ein Quatsch!)


    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    Hier geht es um Gerechtigkeit im Sinne der Generationensolidarität. Sie machen keine Sachpolitik, Sie machen Rentnern Angst.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Völlig hilflos! Kommen Sie doch einmal zur Sache!)

    Herr Dreßler hat es gerade wieder versucht. Dabei handelt es sich um einen ganz normalen Vorgang: Der Beitragssatz wird immer möglichst spät festgesetzt, also Ende Oktober/Anfang November. Das passiert nicht zum erstenmal. Daß wir einen Schätzerkreis beauftragen, die Zahlen erst zu schätzen - übrigens einvernehmlich mit den Rentenversicherungsträgern -, wenn sich die Institute gemeldet haben, wenn auch eine Synchronisation mit der Bundesregierung erreicht wurde, macht Sinn. Es stimmt, Herr Dreßler, daß wir im August und September jeweils 1 Milliarde DM an Beiträgen weniger eingenommen haben, als wir geschätzt haben. Aber das ist doch ein Grund, alles zu tun, damit die Beiträge sinken; denn sonst werden wir noch mehr Beitragsausfälle haben, weil es noch mehr Arbeitslosigkeit und noch weniger Beitragszahler gibt.
    Sie haben es heute wieder probiert, Niveausenkungen mit Rentenkürzungen gleichzusetzen, aber ich werde das mit gleicher Konstanz zurückweisen: Wenn eine Lohnerhöhung von 2 DM gefordert wird, die Gewerkschaften aber nur 1 DM herausholen, habe ich noch nie gehört, daß sie das als eine Lohnkürzung ausgegeben haben. Wenn eine Rente nicht mehr in dem Maße steigt wie bisher, ist das immer noch keine Kürzung.
    Der Kollege Vogt hat Zahlen genannt; ich will andere nennen: Momentan verdient sich ein Durchschnittsverdiener, wenn er ein Jahr Beiträge bezahlt, einen Rentenanspruch von 47,44 DM. Laut Modellrechnung beträgt dieser Wert im Jahre 2030 mit dieser Rentenreform 103 DM gegenüber 109 DM ohne Reform. Um diese 6 DM machen Sie ein solches Geschrei!

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Das ist Volksverdummung!)

    Sie behaupten, bei einem Rentenniveau von 64 Prozent würde die Sicherheit der Rente einbrechen.
    Bei Willy Brandt betrug das Nettorentenniveau 1971 61 Prozent. 3 Prozent weniger als der Wert, den wir in 30 Jahren anpeilen, gab es schon einmal, vor mehr als 20 Jahren unter sozialdemokratischer Regierung, und niemand hat gesagt, das sei der Ruin der Rente. Wenn das dem Willy Brandt recht war, dann sind wir mit 3 Prozent mehr in 30 Jahren sicher nicht im Unrecht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Frau Kollegin Mascher, es ist eine Falschmeldung, zu sagen, die Zahl der Beitragsjahre gehe zurück. Sie nimmt erstaunlicherweise zu. Übrigens sagt die Zahl durchschnittlicher Beitragsjahre über Alterseinkommen gar nichts aus. Viele kleine Renten, die aus
    wenigen Beitragsjahren entstanden sind, sind nicht das einzige Alterseinkommen.

    (Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: So ist das!)

    Viele Beamte waren wenige Jahre Beitragszahler. Das sind Kleinrentner. Genauso verhält es sich mit Selbständigen, die nur ein paar Jahre Beiträge gezahlt haben. Diese Gruppen haben ein zweites oder drittes Einkommen. 40 Prozent der Rentnerehepaare West und 77 Prozent der Rentnerehepaare Ost haben zwei Alterseinkommen. Die alleinstehenden Männer im Westen haben in 44 Prozent, im Osten in 26 Prozent der Fälle zwei Alterseinkommen. Für alleinstehende Frauen gilt das für 47 Prozent im Westen und für 69 Prozent im Osten. Drei Alterseinkommen haben im Westen immer noch 32 Prozent der Ehepaare. Wir haben diese Formel noch mit der Sicherungsklausel verbunden: niemals Minusanpassungen und nicht unter 64 Prozent.
    Ich komme zur Neuordnung der Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie selber haben doch in Ihrem Papier vorgeschlagen, daß in diesem Bereich eine Neuordnung geschehen soll. Nur wollen Sie das Geld woandersher beschaffen. Die Rentenversicherung ist aber nicht zuständig für die Abdeckung eines Arbeitsmarktrisikos, und sie ist nicht zuständig, wenn jemand auf Grund seines Gesundheitszustandes keinen Arbeitsplatz findet. Für diese Leistung erhält die Arbeitslosenversicherung Beiträge. Dieses Risiko kann doch nicht die Rentenversicherung durch Rente abdecken.
    Insofern korrigieren wir nur die Rechtsprechung, die sagt: Für die Erwerbsunfähigkeit spielt nicht nur der Gesundheitszustand eine Rolle. In einem gegliederten System muß jeder Träger für das Risiko zuständig sein, für dessen Abdeckung er Beiträge erhält. Die Rentenversicherung ist nicht für das Arbeitsmarktrisiko zuständig.
    Was ist an einer Teilrente inhuman? Was ist daran inhuman, wenn Menschen ihr Renteneinkommen durch eine Teilzeitarbeit ergänzen, weil sie noch teilerwerbsfähig sind? Es ist doch im Gegenteil human, daß man diese Menschen nicht aus dem Erwerbsleben schiebt. Sie wollen doch zum Teil arbeiten; sie wollen doch nicht einfach vor die Tür gesetzt werden. Diese Regelung ergänzen wir sogar durch Einführung eines Teilarbeitslosengeldes.
    Im übrigen zahlt die Krankenversicherung bis zum siebten Monat Krankengeld. Auch in diesem Punkt muß ich aufklären: Das war bei der Rente auf Zeit immer so gewesen. In Holland hat man gute Erfahrungen mit der Rente auf Zeit gemacht, auch unter Rehabilitationsgesichtspunkten. Wo steht eigentlich „einmal erwerbsunfähig, immer erwerbsunfähig"? In den Fällen, in denen das so ist, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer gewährt. Aber man muß der Rehabilitation eine Chance geben.

    (Gerd Andres [SPD]: Die kommen dann alle zu Seehofer in die Krankenversicherung!)

    Nächster Punkt: Umfinanzierung. Sie wie auch wir schlagen als Flankierung der Umstrukturierung vor,

    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    die Fahrtrichtung, daß unterhalb des Daches des Sozialbudgets immer mehr aus Beiträgen und immer weniger aus Steuern finanziert wird, umzudrehen. Die größte Verschiebung - das sage ich, damit Sie nicht gleich falsche Schlüsse ziehen - hat allerdings in Ihrer Zeit stattgefunden.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Das ist klar: Die ganzen Probleme gibt es seit 1972! Es darf gelacht werden!)

    - Ich kann das belegen: Zwischen 1975 und 1995 hat sich die beitragsfinanzierte Sozialleistung von 58,1 auf 65,4 Prozent erhöht. Das ist eine Erhöhung um 7,3 Prozentpunkte. Von 1975 bis 1983 betrug die Erhöhung 5,2 Prozentpunkte. Sie haben viermal den Bundeszuschuß ausfallen lassen. Das wird die Menschen aber nicht mehr interessieren; das sind alles Schlachten von gestern. Die Menschen wollen nach vorne blicken.
    Ich komme zu den Kindererziehungszeiten. Ich sehe nicht nur den quantitativen Gesichtspunkt. Kein Verfassungsgericht hat uns aufgefordert, auf 100 Prozent aufzustocken. Das machen wir, weil wir glauben, es würde eine Geringschätzung darin liegen, wenn Kindererziehungszeiten nur mit drei Viertel des Durchschnittslohnes bewertet werden. Deshalb wollen wir schrittweise die Kindererziehungszeiten so wie die erworbenen Rentenansprüche eines Durchschnittsverdieners werten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Rudolf Dreßler [SPD]: Wo ist das Geld?)

    Für die Erziehung eines Kindes erhöht sich die Rente um 144 DM im Jahr. Bei Geburten nach 1992 beträgt die Erhöhung 432 DM.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Das sind ungedeckte Wechsel!)

    Ich fasse zusammen: SPD - Konsensverweigerung. SPD - blind vor demographischer Veränderung nach dem Motto „Augen zu, blinde Kuh". Sie machen keine demographische, sondern eine demoskopische Rentenpolitik nach dem Motto „Wie habt ihr's gern?" Damit kann man keine Politik machen.
    Wir bleiben auf der Spur des bewährten Rentensystems. Wir stärken die Generationensolidarität. Wir wollen durch eine demographische Formel die Lasten gerecht auf jung und alt verteilen. Kindererziehung wird höher bewertet. Die Beitragsbezogenheit wird gestärkt, indem Risiken sachgerecht zugeordnet werden.
    Der Bundeszuschuß soll erhöht werden. Herr Kollege Dreßler. Sie haben mich nicht richtig zitiert. Sie haben in meinen Äußerungen angeblich ein Täuschungsmanöver gesehen. Sie behaupten, ich würde keinen Gesetzentwurf ohne Umfinanzierung vorlegen. Wir legen doch heute einen Gesetzentwurf vor, der eine Umfinanzierung enthält. Es liegt allein an Ihnen. Aus diesem Schwitzkasten kommen Sie nicht heraus: Stimmen Sie zu, sinken die Beiträge um einen Prozentpunkt. Stimmen Sie nicht zu, steigen sie um einen Prozentpunkt und bleiben damit hoch.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich mute Ihnen nicht mehr zu, über die Rentenreform zu diskutieren. Dazu haben Sie einfach nein gesagt. Ab sofort diskutieren wir mit der SPD nur noch unter dem Gesichtspunkt „Wollt ihr die Lohnzusatzkosten senken - ja oder nein?". Es gibt keine Ausrede in der Form mehr, daß Sie uns aus ideologischen Gründen sagen, daß wir die Rentenreform auf unsere Schultern nehmen müssen. Sie haben zu entscheiden, ob Sie zur Frage der Lohnnebenkosten mehr als nur heiße Luft zu bieten haben.

    (Zuruf von der SPD: Das hätten Sie letzte Woche schon haben können!)

    - Auf den Zwischenruf will ich noch ein Wort sagen. Die SPD hat eine Absenkung der Lohnzusatzkosten um zwei Prozentpunkte gefordert. Das ist mir ganz sympathisch. Aber ich muß fragen, woher Sie das Geld nehmen. Wir haben gesagt: Wir sind nur in der Lage, eine Senkung um einen Prozentpunkt anzubieten. Ich habe noch nie einen Tarifpolitiker getroffen, der zwei Prozent gefordert hat, dem ein Prozent angeboten wird und der dann sagt: 0 Prozent ist mir lieber.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Aus einer Tarifkommission wären Sie herausgeflogen, Kollege Dreßler, wenn Sie bei der Verhandlung über 2 Prozent oder nichts, bei der der andere sagt: „1 Prozent", sagen: „Nein, dann lieber nichts."

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir machen eine Rentenpolitik mit Augenmaß und Verantwortung gegenüber den Rentnern. Ich sehe auch, daß die Rentenversicherung wie bisher und noch stärker der Ergänzung bedarf, auch durch private und betriebliche Vorsorge. Ich sehe auch in der Eigentumsbildung in Arbeitnehmerhand ein Instrument, das solidarische System der Rentenversicherung zu ergänzen, Eigentumsbildung auf breiter Basis als ein Sicherungselement, als ein Freiheitselement.
    Ich sehe auch in der Möglichkeit, das Datum der Altersgrenze selbst zu bestimmen, eine weitere Option. Es zeigt sich, daß freie Entscheidung rücksichtsvoller ist als der gesetzliche Befehl zum Zurückziehen in den Ruhestand. Ich hoffe, daß solche flexiblen Übergänge in den Ruhestand stärker als bisher auch von den Tarifpartnern unterstützt werden, weil sich auch hier zeigt: Starke Tarif- und Betriebspartner sind aufeinander angewiesen.
    Wir machen eine Politik, die Verantwortung vor den Rentnern beweist, einer Generation, die vieles geleistet hat, und Verantwortung vor den Jungen, die zu Recht die Frage stellen: Wie sieht es mit meiner Rente aus? Herr Kollege Dreßler, Ihre Renditerechnung ist eine Milchmädchenrechnung. Denn wenn die Beiträge steigen, sinkt die Rendite, und wenn die Beiträge sinken, betrifft das auch die Rendite. Sie müssen doch Rendite immer mit Beitrag und Leistung in Beziehung setzen. Sie haben vorhin in Ihrem Beispiel offenbar nur von der Leistungsseite gesprochen.

    Bundesminister Dr. Norbert Blüm
    Die Frage der Jungen, wie es mit ihrer Zukunftssicherung aussieht, ist berechtigt. Deshalb spielt nicht Jung gegen Alt aus! Die Rentenversicherung wird nur Zukunft haben, wenn sie solidarisch ist, und dazu ist Generationengerechtigkeit notwendig. Es geht nicht ohne eine Lastenverteilung, eine neue Lastenverteilung, es geht nicht ohne eine größere Beitragsgerechtigkeit, und es geht vor allen Dingen nicht ohne Mut zur Veränderung. Und da helfen Worte allein nicht.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Michaela Geiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gerd Andres, SPD-Fraktion.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Gerd Andres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Bundesarbeitsminister, wer Ihre Rede verfolgt hat

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Ist begeistert!)

    und wer eine Reihe von Kernsätzen, die Sie gesagt haben, für richtig hält, muß sich doch sehr darüber wundern, wie Sie zentralen Fragen und Problemstellungen, die hier in der Debatte eine Rolle gespielt haben, ausgewichen sind.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Wir wollen von Ihnen wissen: Wo liegt die Beitragshöhe für das kommende Jahr? Wir wollen von Ihnen wissen: Wie finanzieren Sie die Anrechnung der Kindererziehungszeiten? Wir wollen von Ihnen wissen, wo Ihre Zusagen - Umstrukturierung gibt es nur mit Umfinanzierung und umgekehrt - bei Ihnen geregelt sind.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Das steht alles im Gesetz!)

    Sie haben doch ein Verfahren auf den Weg gebracht, das man üblicherweise Unternehmen unterstellt, die im Konkursverfahren sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie stellen einen ungedeckter Wechsel auf die Zukunft aus.
    Das eine kann ich Ihnen sagen - das weiß ich aus eigener Erfahrung -: Von Tarifverhandlungen hat im Zweifelsfall Herr Dreßler viel mehr Ahnung als Sie, weil er da sehr viel mehr Praxis hat. Wenn Sie glauben, Herr Blüm, man könne in diesem Verfahren so vorgehen, daß Sie gesetzlich machen, was Sie für richtig halten, und die SPD nur für die Finanzierung haftbar gemacht wird, daß sie nur für die Gegenfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer die Hand zu heben hat, haben Sie sich geirrt; das ist mit uns nicht zu machen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das haben wir Ihnen während des gesamten Sommers gesagt.

    (Beifall bei der SPD)

    Zu Ihrer Sprechblase, Herr Blüm: „Wir handeln, Sie reden." Sie hatten in der letzten Woche hier die
    Möglichkeit, auf Handlungen von uns zu reagieren. Hier lagen Gesetzentwürfe.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: So ist es!)

    Die deutsche Öffentlichkeit weiß, daß Sie das für richtig gehalten haben, daß Herr Schäuble das für richtig gehalten hat, daß Herr Blens das für richtig gehalten hat und noch viele andere mehr. Lassen Sie also doch die Sprechblasen weg.
    Herr Blüm, die SPD sagt, nach 2015. Jetzt muß man handeln. Jetzt ist es ganz wichtig.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Herr Blüm, ich habe einen schönen Artikel in der „Süddeutschen Zeitung" gefunden, der überschrieben ist: „Wo war eigentlich Blüm die ganze Zeit?" Dieser Artikel fängt wie folgt an:
    Schon lange vor dem Amtsantritt des Bundesarbeitsministers im Jahr 1982 war hinlänglich bekannt, daß die Lebenserwartung der Rentnergeneration kontinuierlich steigt und damit zwangsweise längere Rentenzahlungen und höhere Belastungen auf die Alterssicherungssysteme zukommen werden. Blüm aber schaffte offenbar keine Abhilfe - zumindest nicht genug. Wo war eigentlich Norbert Blüm die ganze Zeit?
    Sie haben gesagt: Man muß jetzt reagieren. Darf ich Sie einmal daran erinnern, was wir im Rahmen der Rentenreform 1989 gemacht haben, die 1992 in Kraft getreten ist? Ist nicht das, was wir da geregelt haben, die Reaktion auf demographische Veränderungen gewesen, und war nicht der Wechsel von der bruttolohnbezogenen zur nettolohnbezogenen Rentenanpassung exakt eine solche Maßnahme, um auf demographische Entwicklungen einzugehen?

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Nein, Herr Bundesarbeitsminister, es gibt ein ganz anderes Problem.

    (Bundesminister Dr. Norbert Blüm meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    - Nein, Herr Blüm. Ich führe so aus wie auch Sie. Auch Sie haben keine Zwischenfrage zugelassen. - Ihre Ausführungen am Anfang fand ich völlig richtig: Die Quelle ist die Arbeit. Jetzt ist die spannende Frage: Wie reagiert denn dieser Bundesarbeitsminister, der seit 15 Jahren nicht nur für die Rente, sondern auch für die Arbeitsmarktpolitik, für die Entwicklung am Arbeitsmarkt mit zuständig ist, in diesem Bereich?
    Dazu zitiere ich diesen Artikel noch einmal und gebe damit auch gleich Herrn Kauder eine kleine Antwort. Herr Kauder hat vorhin darauf hingewiesen, daß alle Sachverständigen in der Anhörung der Koalition zugestimmt haben.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Wie bitte?)

    Herr Kauder, das war schlicht die Unwahrheit. Ich könnte jetzt Herrn Professor Schmähl, den Vorsitzenden des Sozialbeirats der Bundesregierung, Mitglieder der Rentenkommission der Bundesregierung und andere zitieren, die Ihnen ganz andere Dinge um die

    Gerd Andres
    Ohren gehauen haben. Der Kern des Problems ist eigentlich an einer ganz anderen Stelle.
    Franz Ruland, der hier von Herrn Kauder aus der Anhörung zitiert worden ist, wird in diesem Artikel mit folgendem Satz zitiert:
    Franz Ruland, Mitglied seiner Rentenkommission, bestätigt, daß Blüms Gesetzentwurf wegen der demographischen Entwicklung allein „nicht vorgelegt worden wäre" .
    Weiter heißt es:
    Im Eifer ist Blüm der Blick für das Notwendige verlorengegangen. Eine Rentenreform ist nämlich tatsächlich bitter nötig - doch nicht, wie Blüm in den Vordergrund zu schieben versucht, wegen des demographischen Wandels, sondern vor allem wegen der hohen Arbeitslosigkeit.
    Durch Beitragsausfälle sind nach Berechnungen der Rentenversicherungsträger der Rentenversicherung 16 Milliarden DM jährlich verlorengegangen.
    Damit bin ich genau bei dem Punkt, Herr Blüm, den Herr Dreßler angesprochen hat: Sie haben eine falsche Analyse. Sie reagieren mit den falschen Maßnahmen. Das, was Sie eigentlich tun müßten, nämlich sich um die verheerende Arbeitsmarktentwicklung zu kümmern und strukturelle Veränderungen vorzunehmen, bekommen sie nicht zustande, weil Ihr Koalitionspartner alle notwendigen Maßnahmen und Mittel in diesem Bereich verhindert.

    (Beifall bei der SPD)

    Deswegen bleibt richtig, daß die Koalition einen Gesetzentwurf vorlegt, der keine Erneuerung der Rentenversicherung ist, sondern ein weiteres untaugliches und zutiefst ungerechtes Gesetz zum Sozialabbau darstellt.

    (Zuruf von der SPD: Wie wahr!)

    Das, was Sie hier als Strukturreform bezeichnen, ist bei Lichte gesehen nichts anderes als ideologisch begründete Kürzungspolitik auf dem Rücken der Älteren und Invaliden.
    Es ist auch Kürzungspolitik zu Lasten der jungen Menschen, wenn Sie hier im parlamentarischen Eilverfahren ein weiteres, gut funktionierendes Sozialversicherungssystem ruinieren. Die Botschaft der Koalition an die junge Generation lautet: Heute hohe Beiträge, morgen niedrige Leistungen. Wer das verantwortet, der sorgt erst recht dafür, daß die Legitimationskrise in diesem bewährten Sozialversicherungssystem Rentenversicherung durch ihn selbst verursacht und angelegt wird.
    Das genügt einer modernen Sozialpolitik unserer Auffassung nach nicht. Ich möchte auf einige Bereiche unseres Antrages eingehen und damit die Versäumnisse der Koalition deutlich machen.
    Erster Punkt. Da ist zunächst das von mir schon angesprochene Problem der Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Die finanzielle Lage der deutschen Rentenversicherung wird doch zuallerst durch den Rückgang der Zahl der versichert Beschäftigten belastet.
    In Jahresfrist haben wir hier einen Rückgang um über eine halbe Million ordentlich versicherter Arbeitsplätze zu verzeichnen. Entsprechend hoch ist der Beitragsausfall für die Sozialversicherung.
    Wir haben hier vor 14 Tagen über die geringfügige Beschäftigung und andere Konstruktionen heftig diskutiert und gestritten. Herr Kauder, ich wiederhole, was ich in der Aktuellen Stunde gesagt habe: Die Worte hör' ich wohl. Auch ich lese, was Herr Schäuble öffentlich verkündet. Nur, Sie wissen so gut wie ich, daß Frau Dr. Babel im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung erklärt hat, mit ihr komme eine solche Regelung absolut nicht in Frage. Dies hat sie dort öffentlich erklärt. Deswegen entspricht das, was Sie hier erzählen, nicht der Wahrheit.

    (Zurufe des Abg. Volker Kauder [CDU/ CSU] und der Abg. Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Doch! Es entspricht der Wahrheit!)

    Herr Dr. Kauder, damit bin ich bei einem anderen Problem.

    (Zuruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU])

    - Sie können das alles beraten. Es wird nur nicht Realität werden. Das wissen Sie so gut wie wir.
    Zweiter Punkt. Auf die Frage, die Ihnen hier auch von Frau Fischer schon gestellt worden ist - auch das ist eine ganz spannende Geschichte - ,warum im Eilverfahren ein Gesetz durch den Deutschen Bundestag gepaukt wird, das in seinen Kernpositionen erst 1999 in Kraft tritt,

    (Zurufe von der SPD: So ist es!)

    gibt es eine ganz einfache Antwort: Diese Koalition rechnet und setzt auf das schlechte Gedächtnis der Bürgerinnen und Bürger.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Sehr wahr!)

    Denn der Obmann der Union hat uns erklärt: Das muß bis zum 10. dieses Monats über den Tisch des Hauses gehen, weil die Rente in den Wahlkämpfen des kommenden Jahres keine Rolle mehr spielen darf.
    Ich sage Ihnen voraus: Wir werden dafür sorgen, daß diese Rechnung nicht aufgeht. Wir werden die Rente im Wahlkampf thematisieren.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir thematisieren die Rente nicht, um die Rentnerinnen und Rentner zu verunsichern, wie Sie hier immer vortragen.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Sie werden sie belügen!)

    Wir müssen sie vielmehr thematisieren, weil wir die Veränderung, die Sie im Rahmen der Rentenversicherung vornehmen, für grundfalsch halten und der einzige Souverän, der damit vernünftig umgehen kann, in Wahrheit am 27. September des nächsten Jahres die Wählerinnen und Wähler in diesem Lande sind. Einen anderen kann ich mir nicht vorstellen. Deswegen, Herr Blüm, werden wir nicht durchgehen lassen, daß Sie mit falschen Aussagen, mit Durchmo-

    Gerd Andres
    geln und mit Nichtbenennen wahrer Positionen versuchen, sich hier vor der Öffentlichkeit davonzuschleichen.
    Dritter Punkt. Frau Fischer und wir haben vorgeschlagen, daß wir in Reaktion auf die Lage auf dem Arbeitsmarkt doch dafür sorgen müßten, daß die Versicherungspflicht kräftig ausgebaut wird. Es macht doch Sinn, zu sagen: Jeder, der in diesem Lande arbeitet, wird in die Versicherung einbezogen. Das gilt nach unserer Konzeption nicht für diejenigen, die entweder über die Handwerksversicherung oder über die Kammerberufe entsprechend abgesichert sind.
    Wenn hier über Reformstau oder ähnliches gesprochen wird, Herr Bundesarbeitsminister, dann empfehle ich Ihnen einen Blick nach Holland, Österreich und in die Schweiz, die exakt diese Regelungen vorgenommen und damit einen Mechanismus gefunden haben, der der Erosion unserer Sozialversicherung einen deutlichen Riegel vorschiebt.

    (Beifall bei der SPD Rudolf Dreßler [SPD]: Aber die CDU/CSU blockiert!)

    Vierter Punkt. In diesem Zusammenhang hat Herr Kauder kräftig Wasser in den Wein gießen müssen. Wir hören in der Diskussion immer die Philosophie von den drei Säulen. Ich sage ganz deutlich: Ich halte sie für richtig. Wenn man sich aber anschaut, was Sie im Bereich von zwei Säulen praktisch vornehmen, dann ist das, was Sie im Bereich der Betriebsrenten gesetzlich vorgelegt haben, absolut lächerlich. Es ist jämmerlich, es ist eine Regelung von 0,0, die sogar dazu beitragen wird, daß das, was Sie heute durch die einprozentige Anpassung der Betriebsrenten beschließen, ihrer Logik folgt. Denn wenn man in all den Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung kürzen muß, dann sorgt man mit einer solchen Regelung dafür, daß die Betriebsrentenregelungen unattraktiver werden und sich die Kürzungen hier entsprechend fortsetzen, weil eine Koppelung an die Nettolohnentwicklung oder an die Nettorentenentwicklung faktisch nicht mehr stattfindet.

    (Rudolf Dreßler [SPD]:. So ist es!)

    Sie haben in diesem System versagt. Wie auch im Bereich der Lebensversicherung kommt es in Ihrer Runde immer wieder zu einem Widerspruch. Sie sprechen von der Stärkung dieser Säulen, praktisch aber schlagen Sie in den Gesetzgebungsvorhaben etwas ganz anderes vor.
    Der fünfte Punkt ist die Frage der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten und der Altersgrenze für Schwerbehinderte. Auch hier muß man der Öffentlichkeit deutlich sagen, worum es eigentlich geht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch das ist im Ausschuß mit einer, wie ich finde, schonungslosen und zynischen Offenheit gesagt worden. Da ist gesagt worden: Wir haben im letzten Jahr dafür gesorgt, daß die Altersgrenzen in der Rentenversicherung systematisch hochgenommen werden und daß diejenigen, die künftig früher in Rente gehen, Rentenabschläge hinzunehmen haben.
    In der Rentendebatte im Ausschuß haben Sie dann die Wahrheit darüber gesagt, warum die Invalidenrente faktisch abgeschafft wird. Sie haben gesagt, es ist die Notwendigkeit aus der gesetzlichen Regelung des letzten Jahres. Wir müssen nämlich mit dieser Neuregelung die Schlupflöcher schließen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Argumentation ist doch die Wahrheit, die Sie hier eigentlich vortragen müßten; denn Sie befinden sich in der Logik der Änderungen des letzten Jahres, in der Logik von Sozialabbau.
    Ich habe vorhin, als hier diskutiert wurde, Heiner Geißler sehr genau beobachtet, der sich bei der Frage, daß dieses Gesetz nichts anderes bedeutet als faktische Rentenkürzung, drei Reihen weiter nach hinten gesetzt und immer leise genickt hat, weil Heiner Geißler im Grunde seines Herzens genau der Überzeugung ist, daß das stimmt, daß das richtig ist.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Dann hat Norbert Blüm - sechster Punkt - hier erklärt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir verweigerten den Konsens. Ich will darauf hinweisen, was wir vorgelegt haben. Wir haben heute einen Entschließungsantrag neben unserem grundsätzlichen Antrag zu unseren Vorstellungen von einer Rentenreform vorgelegt, der folgendes aufgreift:
    Herr Professor Schmähl, Mitglied Ihrer Rentenkommission, Vorsitzender des Sozialbeirates der Bundesregierung, hat einen Vorschlag gemacht. Er hat nämlich vorgeschlagen und das auch inhaltlich völlig vernünftig begründet, daß man in dieser Legislaturperiode eigentlich folgendes tun müßte: Man muß für eine rechtliche Umsetzung der Kindererziehungszeiten sorgen, weil wir durch Bundesverfassungsgerichtsurteil längst gebunden sind. Darüber sind wir uns auch einig. Das muß man vernünftig finanzieren.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Der Vorschlag ist eines Professors unwürdig!)

    Er hat zweitens vorgeschlagen, gemeinsam dafür zu sorgen, die versicherungsexternen Leistungen vernünftig zu finanzieren.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch hier muß die Öffentlichkeit etwas wissen. Herr Bundesarbeitsminister Blüm hat uns doch im Verfahren im Sommer mit Änderungsanträgen zur Rentenversicherung eingedeckt, wobei er faktisch exakt unserer Logik und unserer Systematik gefolgt ist. Er hat nämlich zugestimmt, daß wir versicherungsfremde bzw. versicherungsexterne Leistungen herausnehmen und dafür eine entsprechende Gegenfinanzierung machen sollten.
    Deswegen sage ich heute: Herr Blüm, Sie können sofort einen Konsens haben. Wir regeln in dieser Legislaturperiode Kindererziehungszeiten, versicherungsfremde Leistungen und die Frage der Beitragszahler, also die Frage der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit, und wir nehmen uns in der nächsten Legislaturperiode eine grundlegende und grundsätzliche Reform der Versicherung vor, die notwendig ist.

    Gerd Andres
    Sie ist aber nicht notwendig in der Art und Weise, wie Sie sie hier vorgelegt haben.
    Deswegen lehnen wir Ihre Konzeption ab.

    (Beifall bei der SPD)