Rede:
ID1319802600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 23
    1. und: 2
    2. Sie: 2
    3. Liebe: 1
    4. Kolleginnen: 1
    5. Kollegen,: 1
    6. lassen: 1
    7. doch: 1
    8. die: 1
    9. Rednerin: 1
    10. reden!: 1
    11. hören: 1
    12. doch,: 1
    13. sie: 1
    14. ist: 1
    15. erkältet: 1
    16. tut: 1
    17. sich: 1
    18. deshalb: 1
    19. ein: 1
    20. bißchen: 1
    21. schwerer: 1
    22. als: 1
    23. sonst.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Drucksachen 13/8011, 13/8671, 13/8672) 17847A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Ulrike Mascher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Strukturreform statt Leistungskürzungen in der Alterssicherung - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Den Generationenvertrag neu verhandeln - zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Rentenversicherung stabilisieren und Reform 2000 vorbereiten - zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS: Gegen Armut und Abhängigkeit - für eine eigenständige Alterssicherung von Frauen - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 1996) Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 1996 (Drucksachen 13/8032, 13/8036, 13/8044, 13/4684, 13/5370, 13/6109, 13/8671) 17847 B c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksache 13/8704) 17847 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten der PDS: Stopp der Rückforderungen von Sozialzuschlägen (Drucksachen 13/274, 13/2644) 17848A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU 17848A, 17861 D Ulrike Mascher SPD 17851 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17855 B Dr. Gisela Babel F.D.P 17856 C Petra Bläss PDS 17859 C Peter Dreßen SPD 17861 B Volker Kauder CDU/CSU 17862 A II Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 198: Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Rudolf Dreßler SPD 17864 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17868 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 17872A Gerd Andres SPD 17877 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 17880 A Renate Jäger SPD 17882 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 17883 B Dr. Gregor Gysi PDS 17885 A Andreas Storm CDU/CSU 17886 B Namentliche Abstimmung 17888 A Ergebnis 17891 C Tagesordnungspunkt 12: a) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz) (Drucksache 13/7391) 17888 D - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juli 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (Europol-Auslegungsprotokollgesetz) (Drucksachen 13/7555, 13/8731, 13/8733) 17888 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Sterzing, Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Statt Europol - Mehr Sicherheit vor Kriminalität durch Verbesserung direkter polizeilicher Zusammenarbeit unter demokratischer und rechtlicher Kontrolle (Drucksachen 13/7490, 13/8731) 17889A Michael Stübgen CDU/CSU 17889 B Fritz Rudolf Körper SPD 17893 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17895 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 17896D Dr. Max Stadler F D P. 17897 A Ulla Jelpke PDS 17898 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17899B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17899 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI 17900 A Dr. Willfried Penner SPD 17901D, 17902 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 17902 D Hans-Peter Kemper SPD 17903 B Franz Peter Basten CDU/CSU 17905 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17906 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 17907 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 17907 B Erwin Marschewski CDU/CSU (zur GO) 17908B Wolf-Michael Catenhusen SPD (zur GO) 17908D Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) 17909 B Ulla Jelpke PDS (zur GO) 17909 C Dr. Willfried Penner SPD (Erklärung nach §31 GO) 17910B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 17910 D Tagesordnungspunkt 13: Große Anfrage der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel, Ingrid BeckerInglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation der Demenzkranken der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/3343, 13/5257) 17911C Regina Schmidt-Zadel SPD 17911 C Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 17913 C Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17915 A Uwe Lühr F.D.P 17915 D Heidemarie Lüth PDS 17916 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Gruppe der PDS: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Drucksache 13/8477) 17917 C Petra Bläss PDS 17917 C Nächste Sitzung 17918 D Berichtigung 17918 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17919* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes (Drucksachen 13/7774, 13/8702) 17920* A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer und Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) 17920* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das EuropolGesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) . . 17920* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU 17921* A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 17922* B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17923* D Uwe Lühr F.D.P 17924* C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen 17925* A 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    *) Anlage 5 Berichtigung 197. Sitzung, Seite 17 756 B: In der Frage der Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer an den Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers ist der Name „Fuchs" durch den Namen „Neuhäuser" zu ersetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 10. 10. 97 Dr. Blank, CDU/CSU 10. 10. 97 * * Joseph-Theodor Böttcher, Maritta PDS 10. 10. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 10. 10. 97 ** Heinrich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 10. 97 * Formanski, Norbert SPD 10. 10. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 10. 10. 97 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 10. 10. 97 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 10. 10. 97 * * Großmann, Achim SPD 10. 10. 97 Günther (Plauen), F.D.P. 10. 10. 97 Joachim Gysi, Andrea PDS 10. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Ibrügger, Lothar SPD 10. 10. 97 ** Dr. Jobst, Dionys CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 10. 97 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 10. 10. 97 Otto Lehn, Waltraud SPD 10. 10. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Marx, Dorle SPD 10. 10. 97 Meckel, Markus SPD 10. 10. 97 Michelbach, Hans CDU/CSU 10. 10. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nickels, Christa BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Opel, Manfred SPD 10. 10. 97 * Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 10. 97 Hermann Reinhardt, Erika CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Saibold, Halo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 10. 10. 97 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 10. 10. 97 Schmitt (Langenfeld), BÜNDNIS 10. 10. 97 Wolfgang 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 10. 10. 97 ** Brigitte Schumann, Ilse SPD 10. 10. 97 Dr. Schwall-Düren, SPD 10. 10. 97 Angelica Schwanitz, Rolf SPD 10. 10. 97 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 10. 10. 97 Sigrid Terborg, Margitta SPD 10. 10. 97 Thierse, Wolfgang SPD 10. 10. 97 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 10. 97 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 10. 10. 97 ** Voigt (Frankfurt), SPD 10. 10. 97 ** Karsten D. Dr. Wieczorek, Norbert SPD 10. 10. 97 ** Wolf (München), Hanna SPD 10. 10. 97 Zapf, Uta SPD 10. 10. 97 ** Zierer, Benno CDU/CSU 10. 10. 97 * Zumkley, Peter SPD 10. 10. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes - Drucksachen 13/7774 und 13/8702 - In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht vermerkt. Ich erkläre: Mein Votum lautet Ja. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer, Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) Zum Rentenrefomgesetz 1999 stellen wir fest: Das Rentenreformgesetz 1999 enthält in seinen Art. 12 und 13 Änderungen des Fremdrentenrechts, die sich zum Teil nachteilig für zahlreiche unter den Fremdrentenberechtigten auswirken. So führt die Regelung in Art. 12 dazu, daß aus dem Herkunftsland zu berücksichtigende Kindererziehungszeiten mit einem erheblich geringeren Anteil berücksichtigt werden als bisher, während zur gleichen Zeit die Anerkennung von Kindererziehungszeiten stufenweise bis auf 100 Prozent des Durchschnittslohns angehoben wird. Darin besteht ein deutlicher familienpolitischer Wertungswiderspruch, der nicht gutgeheißen werden kann. Den betroffenen Aussiedlerinnen wird nach den zum Teil gravierenden Einschnitten durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz des Jahres 1996, mit dem die Fremdrentenanteile für zahlreiche Betroffene rückwirkend mit 40 Prozent weniger bewertet wurden als zuvor, ein erneutes Sonderopfer abverlangt, das nicht gerechtfertigt ist und im Widerspruch zu der familienpolitischen Intention des Gesetzentwurfes steht. Überdies werden dadurch besonders solche Frauen betroffen, deren Familien bereits seit Jahren in der Bundesrepublik leben und deren erwachsene Kinder mit ihren Beiträgen erheblich zur Finanzierung der Rentenkassen beitragen. Das Argument der Rentensystematik überzeugt dagegen nicht, da derartige Gründe bereits bei zwei Änderungen des Rentenrechts 1991 und 1996 nicht vorgebracht wurden. Unsere Bemühungen, diese erneute Änderung des Fremdrentenrechts zu vermeiden, blieben leider ohne Erfolg. Dem wichtigen Gesetzesvorhaben Rentenreformgesetz 1999 vermögen wir nur unter Zurückstellung dieser schwerwiegenden Bedenken unsere Zustimmung zu geben. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das Europol-Gesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) Europol kann nach seiner derzeitigen Aufgabenstellung eine sinnvolle Unterstützung im Kampf gegen organisierte Kriminalität leisten. Aufgrund von Art. 41 des Übereinkommens sowie des mir vorliegenden Protokolls zur Auslegung von Art. 41 Abs. 3, das heute noch nicht zur Abstimmung steht, kann ich dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen und werde mich deshalb der Stimme enthalten. Ich begründe dies wie folgt: Bei allem Verständnis für die unterschiedliche Rechtslage in den fünfzehn Ländern der EU und die derzeitige Aufgabenstellung von Europol ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht nachzuvollziehen, daß Europol eine so umfassende Immunität erhalten soll, wie in Art. 41 angelegt und dem Protokoll vorgesehen, ohne daß eine adäquate gerichtliche Kontrolle polizeilichen Handelns vorhanden ist. Ebenso unzulänglich sind die finanziellen und datenrechtlichen Kontrollmechanismen ausgelegt. Sie entsprechen nach meiner Auffassung nicht den Anforderungen demokratisch-rechtsstaatlicher Maßstäbe. Um eine Zustimmung zu diesem Gesetz meinerseits zu ermöglichen müßten drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens. Eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Europol. Zweitens. Eine konkrete parlamentarische Kontrolle entweder des Europaparlaments oder des Deutschen Bundestages gegenüber Europol entsprechend dem G-10-Ausschuß. Drittens. Bürger, deren Daten von Europol oder anderen nationalen Polizeidienststellen gespeichert würden, sind nach Abschluß der Ermittlungen über Art, Umfang und Anlaß der Datenerfassung zu informieren. Das gleiche gilt für Daten, die aufgrund telefonischer oder akustischer Überwachung gewonnen worden sind. Dies ergibt sich nicht zuletzt auch aus dem Verfassungsgebot des Datenselbstbestimmungsrechts, wie es das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgelegt hat. Die bei meinen Recherchen zu diesem Gesetz gemachten Erfahrungen bestärken mich zudem in meiner Auffassung, daß der Deutsche Bundestag wesentlich früher und stärker in die Verhandlungen der Regierung zu Europaübereinkommen eingebunden werden muß. Die unterschiedlichen Rechtssysteme in den Ländern der EU machen es erforderlich, daß der jeweilige nationale Gesetzgeber seine Vorstellungen frühzeitig, das heißt vor der Paraffierung von Europaübereinkommen, einbringt, um zu verhindern, daß verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Kompetenzen durch den „Zwang des Faktischen" auf kaltem Wege beschnitten werden und damit die Demokratie in ihren Wurzeln beschädigt und ausgehöhlt wird. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram (CDU/CSU): PDS-Anträge sind im so komplex gewordenen Politikalltag immer wieder etwas Herzerfrischendes. Ohne allzuviel Sachverstand, Rücksichten oder finanzielle Überlegungen werden stets neue Leistungen für die verschiedensten Gruppen gefordert. Das Schöne daran ist, daß allen PDS-Anträgen eines gleich ist: Sie kosten Geld, dessen Herkunft oder Gegenfinanzierung - wie auch bei diesem Antrag - im Ungewissen bleibt. Schade, daß noch niemand zusammengerechnet hat, was die Verwirklichung aller PDS-Anträge in dieser Legislaturperiode den Steuerzahler gekostet hätte. Die Beschaffung der nötigen Hunderte von Milliarden hätte wahrscheinlich nicht nur den Solidaritätszuschlag auf ungeahnte Höhen getrieben. Aber es geht ja der Nachfolgepartei der SED auch nicht um ernstgemeinte Vorschläge und deren Umsetzung, sondern um reine Schauanträge, Schaumschlägerei für Leichtgläubige. Mit einem Wort: Der alte kommunistische Schlachtruf „Avanti populo!" hat ausgedient, jetzt gilt für die SED-Nachfolgepartei „Avanti populisti!" Aber da es die Aufgabe der Parlamentarier ist, jeden Antrag auf seinen Sinngehalt zu prüfen, so sollten wir auch diesen neuen PDS-Antrag einer genauen Betrachtung unterziehen. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Bundessozialhilfegesetz und die Einstellung eines eigenen Leistungsgesetzes. Aber in einem Leistungsgesetz für Behinderte kann keine sachgerechte Lösung liegen. Denn die Finanzierung - wir erkennen wieder die alte Schwierigkeit der PDS - ist natürlich nicht einmal angesprochen. Vermutlich würden wieder die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Aber bei den Kosten für die Einstellung eines neuen Leistungsgesetzes fällt noch ein anderer Widerspruch auf: Als Leistung der Sozialhilfe fällt die Eingliederungshilfe für Behinderte in die ausschließliche Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit der Länder. Der Bund ist daran nicht beteiligt. Sachliche Gründe jedoch, die eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Aufgabenzuordnung und der daraus resultierenden Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern zur Folge haben, sind nicht ersichtlich. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist eigentlich nichts anderes, als daß dem Bund verordnet werden soll: Du, Bund, übernimmst nicht nur die Leistungen, die bisher die Länder getragen haben, sondern baust sie auch noch aus. Wo du das Geld dafür hernimmst, wissen wir, die PDS, auch nicht. Es interessiert uns auch nicht. Du kannst ja die Steuern erhöhen. Werte Abgeordnete der PDS, darf ich Sie daran erinnern, daß die sozialistische DDR unter anderem deswegen untergegangen ist, weil sie genauso gewirtschaftet hat, wie sie es offensichtlich auch im vereinten Deutschland tun wollen? Apropos DDR: Ich weiß, Sie hören es ungern, aber Sie sind die Nachfolgepartei der SED, die in der DDR das Sagen hatte. Und dort, das können Sie in dem Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages zur Aufklärung der SED-Diktatur nachlesen, existierten pflegebedürftige Ältere und Behinderte nur als Randgruppe der Gesellschaft, vergessen und verdrängt. Das war die Realität der DDR, das ist dokumentiert! Angesichts dessen ist es eigentlich eine Unverschämtheit, daß die PDS, die Nachfolgepartei der staatstragenden Partei der DDR, sich nun als Engel der Behinderten aufspielen will. Allerdings will ich nicht bestreiten, daß der Kernsatz des Berichtes der Bundesregierung zur Lage der Behinderten von 1994 noch immer stimmt: Nämlich daß trotz vieler unbestrittener Fortschritte in den letzten Jahren die Chancengleichheit von Behinderten und Nichtbehinderten noch immer nicht erreicht ist. Aber wir sind seitdem weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Gesellschaft vorangekommen, die Behinderte nicht nur akzeptiert, sondern auch integriert. Die Felder, auf denen wir Fortschritte erzielt haben, sind vielfältig, wobei auch die Anstrengungen der Länder und der Kommunen hervorzuheben sind: Etwa der Bereich der Integration in Bildungseinrichtungen aller Art, vom Kindergarten bis hin zur Universität. Sonderpädagogische Modellversuche, Förder- und Studienzentren werden eingerichtet und gefördert. Hier haben sich die Bedingungen für Behinderte in den letzten Jahren weiter verbessert. Etwa beim behindertengerechten Wohnen. Hier hat sich das Bundesbauministerium in mehreren Untersuchungen um optimale Lösungen für behindertengerechten Städtebau bemüht. Vor allem leisten auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Herausragendes. Sie bieten behinderten Menschen geeignete Wohneinrichtungen und verstärkten die Möglichkeit selbständigen Lebens. Im Personennahverkehr und im Bereich der Bundesbahn sind umfangreiche Anstrengungen unternommen worden, um rollstuhlgerechte Wagen, Niedrigbusse und Bahnanlagen bereitzustellen. Aber wenn man sich vorstellt, daß allein der Finanzbedarf für die behindertengerechte Gestaltung aller Bahnanlagen auf 10 Milliarden DM geschätzt wird, dann wird klar, daß auch diese Umgestaltung nicht sofort, sondern nur langfristig erfolgen kann. Aber lassen Sie mich noch auf ganz konkrete Verbesserungen für Behinderte eingehen, die die Bundesregierung mit der Reform des Bundessozialhilfegesetzes durchgesetzt hat. Zum einen wurde den Behinderten nun ein Rechtsanspruch auf ein leistungsangemessenes Entgelt aus den Werkstätten einge- räumt. Diese müssen nun 70 Prozent des erwirtschafteten Arbeitsergebnisses für die Löhne der behinderten Mitarbeiter verwenden. Dies ist gegenüber der bisherigen Regelung ein wirklicher Fortschritt, ebenso wie die gesetzliche Festschreibung des Verbots der Nettoerlösrückführung. Das bedeutet, daß die Träger von Werkstätten das von den Behinderten erwirtschaftete Arbeitsergebnis nicht mehr an die Sozialhilfeträger zur Minderung der Pflegesätze zurückführen dürfen. Als Folge dieser Neuregelungen ist das Arbeitsentgelt, das in den Werkstätten an die Behinderten gezahlt wird, deutlich gestiegen. Eine andere Verbesserung für Behinderte betrifft ihre Rechtsstellung in Werkstätten: Behinderte, die nach dem Arbeitsrecht überwiegend keine Arbeitnehmer sind, haben durch die Reform einen arbeitnehmerähnlichen Status erhalten. Dadurch werden arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften und Grundsätze von Arbeitnehmern, wie zum Beispiel über Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt im Krankheitsfall, Erziehungsurlaub, Mutterschutz nun auch auf Behinderte in Werkstätten angewandt. Meine Damen und Herren, dies sind konkrete Verbesserungen, die die Bundesregierung für Behinderte durchgesetzt hat. Natürlich heißt dies nicht: Hände in den Schoß legen, alles ist gut. Gerade im Bereich der Behindertenpolitik muß sich noch vieles bewegen, im Bewußtsein und materiell. Aber, auch dies muß man leider feststellen, materiell sind angesichts der angespannten Finanzlage keine großen Sprünge möglich. Sozialpolitiker aller Parteien wissen, daß man im Moment zufrieden sein muß, wenn man das Bestehende sichern kann. Um nochmals zum Antrag der PDS zurückzukommen: Dort stehen großartige Worte zu lesen, Worte wie „Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik" und „durch Staat und Gesellschaft verursachte Nachteile", große Worte, die aber leider nur Phrasen sind. Konkrete Verbesserungen, wie ich sie Ihnen aufgezählt habe, Vorschläge, die umgesetzt und finanziert werden können, vermag ich in dem Antrag der PDS nicht zu finden.. Allerdings darf ich gestehen, daß mich dieses Defizit nicht überrascht hat: Der Antrag steht somit würdig in der langen Galerie der PDS-Anträge unter dem Motto: „Papier ist geduldig" Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD): Der Antrag der Gruppe der PDS faßt einige der Forderungen zusammen, die die SPD bereits seit langem erhoben hat und die auch von der SPD-Fraktion in diesem Hause auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. So haben wir bereits im Anschluß an unsere Große Anfrage zu Arbeitswelt und Behindertenpolitik vor über einem Jahr die Versäumnisse und Defizite der Behindertenpolitik der konservativ-liberalen Bundesregierung offengelegt und Eckpunkte für eine soziale Politik für Behinderte gesetzt, die den Ansprüchen einer modernen und menschenwürdigen Gesellschaft genügt. Ich darf noch einmal wiederholen, daß es nicht nur um ein Leistungsgesetz gehen darf, sondern ein einheitliches Rehabilitationsgesetzbuch mit folgenden Inhalten zu schaffen ist: Das Recht der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation ist unter Einbeziehung des Schwerbehindertengesetzes zu verbessern; für Behinderte ist ein eigenes gegenüber dem BSHG vorrangiges Leistungsgesetz zu schaffen; Gesetze, die bisher einer Gleichstellung entgegenstehen, sind zu ändern. Soweit die Kernforderungen der SPD, zuletzt erhoben am 18. Juni 1996. Der heute vor uns liegende Antrag der PDS bringt insofern nichts Neues. Nichts Neues auch in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ansätze für eine qualitativ bestimmte und konsensorientierte Neuordnung des Behindertenrechts hat die jetzige Bundesregierung klammheimlich in der Versenkung verschwinden lassen. Statt dessen ist die Behindertenpolitik wie alle Bereiche der Sozialpolitik in eine prekäre Defensive geraten. Wir stehen an der Schwelle eines grundsätzlichen Paradigmawechsels in der Sozialpolitik, der auf mehreren Ebenen spürbar wird: Die Konsensorientierung, die über lange Zeit die Sozialpolitik der Bundesrepublik geprägt hat, und die auch bis weit in die Regierungszeit der jetzigen Bundesregierung andauerte - ich denke an die Rentenkompromisse oder den Kompromiß von Lahnstein in der Gesundheitspolitik - geht verloren. Fiskalische Kriterien gewinnen die Oberhand über sach- und zielgerechte Überlegungen, die den sozialpolitischen Erfordernissen genügen; so wird in zunehmendem Maße auch die Behindertenpolitik allein unter dem Aspekt ihrer Finanzierbarkeit formuliert. Auch in den Sozialversicherungen gerät die Festlegung auf das Modell der solidarischen Krankenversicherung in Gefahr; Kosten und Lasten werden dagegen den Kranken aufgebürdet und auf spätere Generationen verschoben; und vor allem chronisch Kranke und Behinderte werden davon betroffen. Die Erneuerung der Behindertenarbeit, die in den sechziger und siebziger Jahren stattgefunden hat, und die in einer Öffnung von Einrichtungen und dem Aufbau vieler integrativer Maßnahmen geführt hat, beruhte seinerzeit auf einem breiten, auch politisch getragenen Konsens über die Ziele und Aufgaben von Behindertenpolitik und Behindertenarbeit in einer modernen Gesellschaft; auch dieser inhaltlich so bedeutende Schritt gerät nunmehr unter dem Kostendruck in die Gefahr, zurückgenommen zu werden. Die SPD erkennt aus alledem die Gefahr, daß der gesellschaftliche Grundkonsens über eine soziale und sozialpolitische Entwicklung, die sich an den Traditionen des europäischen Sozialstaats orientiert, aufgekündigt wird; und diese einseitige Kündigung wird zu Lasten der Schwächeren in unserer Gesellschaft ausfallen. Die Bundesregierung will natürlich von alledem nichts wahrhaben: Erst kürzlich hat der Bundeskanzler auf dem Festakt zum einhundertjährigen Bestehen des Verbandes evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung in Bad Oeynhausen gesprochen. Es war eine Rede wie er sie schon oft gehalten hat: ohne Kenntnis der wirklichen Zustände und Bedingungen in der Sozialpolitik, voller Selbstlob, eine Rede der schönen Worte. Kennzeichnend und entlarvend aber war der Satz: „Politik für Behinderte ist aber nicht nur eine Frage des Geldes. " Das Geld ist also für den Herrn Bundeskanzler trotz seiner vielen Worte über christliche Werte und Nächstenliebe offensichtlich die erste Richtschnur seiner Behindertenpolitik. Aber, Politik für Behinderte darf wenn überhaupt, erst zuletzt eine Frage des Geldes sein. Sicherlich, auch wir wissen, daß das Geld nicht in unendlichen Mengen vorhanden ist. Das verlangt auch niemand. Was wir aber verlangen müssen, ist, daß bei aller notwendiger sparsamer Verwendung von sozialer Unterstützung die Erfüllung der Aufgabenstellungen der Sozialpolitik und der Behindertenarbeit das erste Kriterium sein muß. Es darf nicht dazu kommen, über den Weg der finanziellen Einschränkung auch sozial- und behindertenpolitische Kompetenz und Gestaltungskraft einzubüßen und an die Finanzpolitik abzugeben. Artikel 3 des Grundgesetzes ist auf dem Wege, zum Material für Sonntagsreden der Koalitionspolitiker zu verkommen. Der Auftrag, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ist aber eine Verpflichtung zum Handeln, nicht eine Verpflichtung zum Reden. Versäumnisse in der Behindertenpolitik und die Fiskalisierung der Sozialpolitik wiegen daher um so schwerer, als die Bundesregierung offensichtlich darauf verzichtet, auf der Basis des Art. 3 weiterzuarbeiten und konkrete Vorstellungen zur sozialpolitischen Förderung, zur Unterstützung und zur Integration in ausreichender Weise zu entwickeln. Es ist gerade jetzt notwendig, die Rechte und die Bedürfnisse der Behinderten zu vertreten. Es geht hier um ganz grundsätzliche Rechte der Betroffenen und um grundsätzliche Pflichten, die die Gesellschaft und der Staat ihnen gegenüber haben. Die Entwicklungen, die in jüngster Zeit in besonderer Weise behinderte Menschen betroffen haben, sind bekannt. Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen: die Pflegesatzdeckelung durch die Reform des Sozialhilferechts und das immer noch ungelöste Verhältnis von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Die Deckelung der Pflegesätze, die seit 1996 in Kraft ist, sehen wir als Beispiel einer Politik an, die ohne die Berücksichtigung von qualitativen Kriterien und Argumenten eine rein fiskalische, mechanische Meßlatte an die soziale Praxis anlegt. Da die Steigerungsraten der Pflegesätze von 1 bzw. 2 Prozent (in den neuen Bundesländern) den tatsächlichen Kostensteigerungen fast nirgendwo gerecht werden können, bedeuten sie in der Praxis eine Verengung der Möglichkeiten, des therapeutischen und betreuerischen Handlungsspielraums. Die Einrichtungen müssen in der Folge ihre Aufgabe mit weniger Zeit, Personal und Sachaufwand bewältigen: Die eigentliche Aufgabe, die Betreuung und Förderung der behinderten Menschen wird dadurch schwieriger. Das Problem des Verhältnisses von Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und den Leistungen aus der Pflegeversicherung ist seit den Diskussionen um die Einführung der Pflegeversicherung bekannt. An seiner Brisanz hat sich auch weit über ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung für stationäre Einrichtungen nichts geändert. Nun hat kürzlich die Debatte durch ein Positionspapier des BMG wieder eine Wendung erfahren. Ich fürchte jedoch, daß auch diesmal vieles an dem Papier des Ministeriums und daran anschließend auch in der Diskussion darüber wiederum nur in finanziellen Argumenten verhaftet ist und sein wird und somit am eigentlichen Kern der Problematik vorbeigeht. Zielsetzung muß sein - dies ist zumindest unsere Auffassung, und die wird von den Betroffenen geteilt -, die Ganzheitlichkeit der Behindertenhilfe zu sichern, die Konzeption der Einrichtungen und Behindertenarbeit nicht im etatorientierten Streit von Sozialkassen zu zerreden und zu zerreiben und die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens für Behinderte zu stärken. Das kann aber nur durch Regelungen geschehen, die weder die Zurückhaltung von Leistungen aus Gründen der nicht entschiedenen Zuständigkeit ermöglichen noch die Umwandlung von Behinderteneinrichtungen in Pflegeeinrichtungen befördern. Die Bundesregierung ist in keiner Weise in der Lage, zu diesen Fragen ein ausreichendes Konzept vorzulegen; sie steckt tief in ihrem sozial- und finanzpolitischen Chaos. Die Liste der Einschränkungen und Einschnitte der letzten Jahre in der Behindertenpolitik ist lang; auch im Bereich der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation sind ganz erheblich chronisch Kranke und Behinderte betroffen worden. Die Arbeitsförderung für Schwerbehinderte wird auf ein Nebengleis geschoben. Wir werden die Ausschußberatungen dazu benutzen, diese Versäumnisse der Bundesregierung zu benennen, der Öffentlichkeit das wahre Bild der Behindertenpolitik zu zeigen, und das an der Würde der Menschen orientierte Konzept der SPD darzustellen. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den letzten Jahren hat die Bundesregierung eine ganze Kette von sozialrechtlichen Veränderungen beschlossen, mit der die mühsam erreichten Standards in der Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen wieder rückgängig gemacht werden. Die Lebensqualität und die Selbstbestimmungsansprüche von Menschen, die von der Norm totaler Leistungsfähigkeit abweichen, erscheinen in ihrer Logik nur noch als finanzielle Zumutung. In diese Reihe gehören die Aufweichung des Grundsatzes „ambulant vor stationär" im Rahmen der Sozialhilfereform, die wieder die Zwangseinweisung „zu teurer" Pflegebedürftiger in Heime möglich macht, die Reduzierung medizinischer Rehabilitationsleistungen im Rahmen des Sparpakets und der Gesundheitsreform oder auch die tiefen Einschnitte bei der beruflichen Ausbildung Behinderter. Angesichts dieses „rollback" in der Behindertenpolitik sind viele Fachverbände und Behindertenor- ganisationen mit ihren Forderungen nach einem eigenständigen Leistungsrecht für behinderte Menschen sehr vorsichtig geworden. Denn sehr realistisch schätzen sie ein, daß von dieser Bundesregierung jeder Versuch, die Leistungen für Behinderte gesetzlich neu zu ordnen, hinterrücks zu Leistungskürzungen mißbraucht würde. Trotzdem bleibt die Forderung nach einem eigenen Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nützlich und richtig - und sei sie auch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse erst einmal nur dazu geeignet, die Behindertenpolitik der Bundesregierung mit einem Entwurf dessen zu kontrastieren, was nötig und möglich wäre. Insoweit kann ich mit dem Antrag der PDS auch gut mitgehen. Daß das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes materiell ausgefüllt und vorhandene Benachteiligungen beseitigt werden müssen: auf eine Politik, die diese Leitlinien ernst nimmt, würden wir uns verständigen können. Allerdings gibt es etwas in diesem Antrag, über das ich mich heftig ärgere. Die PDS fordert nämlich, die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Leistungen an behinderte Menschen. Ich halte eine solche Forderung für unsozial. Denn angesichts der leeren öffentlichen Kassen würde eine solche Politik zu einer Situation führen, wie wir sie bei der zweiten Stufe der Pflegeversicherung gerade erleben müssen. Diejenigen, die über ein hohes Einkommen oder Vermögen verfügen, erhalten ein finanzielles Zubrot, während für die anderen, die unbedingt auf die Leistungen angewiesen sind, nicht genügend übrigbleibt. Ich halte diese Forderung aber auch für antiemanzipatorisch. Denn hinter ihr steht ein Behindertenbild, das die Betroffenen auf ihre vermeintlichen Defizite reduziert. Völlig unabhängig davon, wie ihre konkrete Lebenssituation aussieht - was für eine Ausbildung sie haben, welchem Beruf sie nachgehen, und wie ihre materielle Lage ist - soll alleine ihre Behinderung einen Leistungsanspruch begründen. Menschen mit Behinderungen werden damit pauschal zu Bedürftigen erklärt, für die ein fürsorglicher Sozialstaat einzustehen hat. Damit ignorieren die Antragsteller aber, in welch unterschiedlichen Alltagswirklichkeiten sich Menschen mit Behinderungen befinden, und damit geraten sie auch in einen eigentümlichen Widerspruch zu ihren eigenen Erkenntnissen. Denn in demselben Antrag, der sich in fürsorglichen Forderungen gefällt, heißt es auch: „Behinderte Menschen dürfen nicht länger als passive, zu befürsorgende Objekte, sondern müssen als gestaltende Subjekte der eigenen Lebenssituation akzeptiert werden". Diese Erkenntnis ernstzunehmen hieße aber, einen Perspektivenwechsel weg von der bloßen Wohlfahrts- hin zur Gleichstellungspolitik vorzunehmen: Soziale Leistungen nur an die Behinderten, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts oder für ihre Eingliederung in diese Gesellschaft auf sie angewiesen sind, einklagbare Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe an Arbeitsleben und Alltag aber für alle. Uwe Lühr (F.D.P.): Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten haben die Behindertenverbände und die Aktion Sorgenkind in diesem Monat eine Kampagne zum Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG begonnen. Die „Aktion Grundgesetz" will bis Mitte des nächsten Jahres die Öffentlichkeit über die nach wie vor klaffende Differenz zwischen Verfassungsgebot und Lebenswirklichkeit informieren. Auf diese Weise soll das Praxisdefizit zu einem öffentlichen Thema gemacht werden, weil das jeden angeht. Die Regelungsdichte ist schon sehr hoch, aber die Umsetzung der gesetzlichen Normen ist defizitär. Wir brauchen nicht so sehr weitere neue Gesetze, sondern vielmehr eine größere Selbstverständlichkeit in der Anwendung der vorhandenen. Vor einigen Wochen haben wir hier über den Antrag der PDS diskutiert, eine Enquete-Kommission „Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" einzusetzen. Heute ist es ein neues Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Entgegen dem Eindruck, den die PDS mit ihren Anträgen erweckt, sind in einer Vielzahl von Spezialvorschriften die Defizite aufgrund von Behinderungen auf dem Papier aufgefangen. Das beginnt schon mit Beratungsleistungen in der Familie, Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, Integration behinderter Kinder und Jugendlicher durch Kooperation der Sonderschulen mit den Regeleinrichtungen vom Kindergarten bis zu den Schulen der Sekundarstufe II, Berufsberatung für Behinderte bis hin zu einem differenzierten Angebot berufsorientierter Maßnahmen. Neben der rechtlichen Sicherstellung etwa eines diskriminierungsfreien Zugangs zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen, besonderen Vorschriften für die Teilnahme am Individual- sowie am öffentlichen Personennahverkehr, sollen spezielle Vorschriften zum Beispiel für den Wohnungsbau oder auch ein breitgefächertes Instrumentarium zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung arbeitsloser Schwerbehinderter die tatsächlichen Defizite aufgrund von Behinderung ausgleichen. Selbstverständlich muß nachgebessert werden, wo noch etwas fehlen sollte und noch eine unbeabsichtigte Unvollständigkeit des Gesetzes diskriminierend wirkt. Dann muß entsprechend geändert bzw. ergänzt werden. Der Ausgleich des sozialen Nachteils aufgrund Behinderung erfolgt durch individuelle Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung nach den Fürsorgeprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes. Jeder behinderte Mensch erhält die für ihn erforderliche Förderung zu seiner Eingliederung in die Gesellschaft, das heißt, heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter, Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Erreichung einer angemessenen Schulausbildung oder einer sonst erreichbaren Bildung, zur Beteiligung am Leben in der Gemeinschaft oder einer angemessenen Berufsausbildung. Diese Leistungen erfolgen unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sofern hier noch Lücken zu füllen sein sollten - das will ich nicht. ausschließen -, sollte das aber nicht über den „Rundumschlag" eines neuen Leistungsge- setzes geschehen, sondern durch Novellierung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Aus arbeitsökonomischen Gesichtspunkten würde sich eine Einbeziehung in die ohnehin vorgesehene Einordnung des Rehabilitations- und des Schwerbehindertenrechts ins Sozialgesetzbuch anbieten (SGB IX). Wer jedoch den Nachranggrundsatz des Sozialhilferechts selbst als Diskriminierung erachtet, wer den Einsatz des Vermögens oder die Berücksichtigung des Einkommens, weil diskriminierend, ausschließen will, der muß eine Lösung neben dem Bundessozialhilfegesetz suchen, weil die Belastung der Sozialhilfeträger deren Leistungsfähigkeit weit überstiege. Ich denke, wir haben hier niemanden in der kleinen Freitagsrunde, der einem separaten Leistungsgesetz nicht zustimmen würde, das einen einkommensunabhängigen Ausgleich für Behinderte vorsieht, wenn er denn eine Chance für eine vertretbare und verantwortbare Finanzierung sähe. Über die Finanzierung ihres Leistungsgesetzes verliert die PDS bezeichnenderweise kein Wort. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 7. Oktober 1997 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner 716. Sitzung am 26. September 1997 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes gegen den nachfolgenden Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben hat: - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung - Drucksache 13/8471- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/7456 Nr. 1.2 Drucksache 13/7456 Nr. 2.10 Finanzausschuß Drucksache 13/8106 Nr. 2.13 Drucksache 13/8106 Nr. 2.18 Drucksache 13/8106 Nr. 2.24 Drucksache 13/8106 Nr. 2.30 Drucksache 13/8269 Nr. 1.9 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7706 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.6 Drucksache 13/7706 Nr. 2.8 Drucksache 13/7706 Nr. 2.19 Drucksache 13/7706 Nr. 2.22 Drucksache 13/7867 Nr. 2.6 Drucksache 13/7959 Nr. 1.3 Drucksache 13/7959 Nr. 1.4 Drucksache 13/7959 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.4 Drucksache 13/8106 Nr. 1.6 Drucksache 13/8106 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.3 Drucksache 13/8106 Nr. 2.7 Drucksache 13/8106 Nr. 2.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.11 Drucksache 13/8106 Nr. 2.14 Drucksache 13/8106 Nr. 2.21 Drucksache 13/8106 Nr. 2.27 Drucksache 13/8106 Nr. 2.31 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2988 Nr. 1.9 Drucksache 13/5687 Nr. 2.7 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/7456 Nr. 2.6 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/7456 Nr. 2.9 Drucksache 13/7541 Nr. 2.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/7216 Nr. 2.26 Drucksache 13/7541 Nr. 2.18 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/7706 Nr. 2.2 Drucksache 13/7706 Nr. 2.3 Drucksache 13/7706 Nr. 2.10 Drucksache 13/7706 Nr. 2.20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Andrea Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja nichts Neues, daß die Bundesregierung nichts Richtiges mehr zustande bringt. Aber das, was Sie uns heute hier vorlegen, ist schon eine Kapitulationserklärung.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD Julius Louven [CDU/CSU]: Na! Na! Wie fangen Sie denn heute an? Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

    Zuerst mußten Sie in die Reformbereitschaft geprügelt werden. Nur massiver öffentlicher Druck hat dazu geführt, daß Sie, wenn auch lustlos und ohne
    große Motivation, dem Gedanken an eine Rentenreform nahegetreten sind.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Gerade habe ich Sie im „Spiegel" gelobt, und dann so was!)

    Dann haben Sie eine illustre Kommission einberufen, deren Arbeitsergebnisse sich in dem späteren Gesetzentwurf allerdings nur noch in Spurenelementen wiederfanden. Gleichzeitig waren Sie damit beschäftigt, die Widersprüche zwischen den Koalitionspartnern zu befrieden und den Kritikern in den eigenen Reihen ordentlich eins auf die Mütze zu geben.
    Überdies haben Sie dann natürlich auch versäumt, die wichtigste Voraussetzung für das zu schaffen, was Sie hier immer fordern und sich wünschen, nämlich eine Rentenreform im Konsens. Dafür müßte man zunächst einmal das Gespräch mit der Opposition suchen. Da Sie das nicht getan haben, dürfen Sie sich heute auch nicht beklagen, daß wir uns nicht in Mithaftung für Ihren Kretin von einer Rentenreform nehmen lassen.
    Über all diesem internen Geklüngel ist Ihnen diese Rentenreform vollkommen zerbröselt. Aber das kennen wir von Ihnen. Am Anfang steht bei Ihnen nicht eine politische Idee, eine Vision von der Gestaltung unserer Zukunft. Sie suchen nur noch nach Schadensbegrenzung und machen damit den Schaden immer noch größer.
    Das Heil der Rentenversicherung liegt nicht in einer phantasielosen Kürzung der Leistungen. Das Heil der Rentenversicherung liegt ebenfalls nicht in einer Verteidigung der alten Strukturen. Im Gegenteil: Die wirkliche Gefahr droht der Rentenversicherung von ihren vermeintlich besten Freunden.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Herr Minister Blüm, daß unsere Rentenversicherung gut ist, weil sie alt ist, ist eine falsche Diagnose. Das Problem der Rentenversicherung besteht genau darin, daß sie alt, steinalt ist. Die Leitbilder der Bismarck-Ära sind doch längst Geschichte.
    Sie sind in der modernen Gesellschaft noch nicht angekommen. Deswegen haben Sie auch keine mutigen Ideen für eine Alterssicherung, die auf die neuen Lebensmuster paßt. Deshalb machen Sie keine Strukturreform, sondern verfallen einfach nur auf das miefigste Ihrer Politikrezepte: eine flächendeckende Kürzung.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber Frau Fischer!)

    Wir bestreiten gar nicht, Herr Kollege Kauder, daß bei einem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft eine Begrenzung der Ausgaben für die Altersrenten eine zentrale Zukunftsaufgabe für uns ist.

    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt wird es besser!)


    Andrea Fischer (Berlin)

    Dazu gehört aber eine neue Bestimmung der Qualität der Leistungen. Was nützt mir der niedrigste Beitragssatz, wenn ich dafür keine ausreichende Alterssicherung bekomme?

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Ein Rentenversicherungssystem ist nicht nur ein technisches Gebilde mit Beitragssätzen, Anwartschaften, Entgeltpunkten usw. Eine gute Rentenversicherung muß die tatsächlichen Lebensverhältnisse widerspiegeln, ihnen gerecht werden. Wenn ich mir Ihre Reformbemühungen anschaue, dann sehe ich ein Weltbild aus fernen Zeiten, das mit der Lebenslage der jungen Leute von heute nichts zu tun hat.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Schauen Sie sich bei den jungen Leuten doch mal um: Sie fädeln sich mühsam und auf gewundenen Wegen in den Arbeitsmarkt ein. Auch diejenigen, die das Glück einer guten Berufsausbildung haben, müssen sich auf lebenslanges Lernen einstellen. Erst kürzlich haben die Arbeitgeber gesagt, daß sie die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter inzwischen für noch wichtiger halten als die Erstausbildung.
    Außerdem sind die jungen Menschen mit einem Arbeitsmarkt konfrontiert, der nicht mehr lebenslange Sicherheit bei einem einzigen Arbeitgeber garantiert. Phasen der Arbeitslosigkeit werden vermutlich ebenfalls zu ihrem Leben gehören wie Zeiten mit Honorar- oder Werkverträgen oder anderen flexiblen Formen der Beschäftigung.
    Die jahrzehntelange Hausfrauenehe ist kein Ideal von jungen Leuten mehr. Sie suchen vielmehr nach Formen, Kindererziehung und berufliche Tätigkeit miteinander zu verbinden.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    All das findet in Ihrem Rentenkonzept aber nicht statt. Sie wollen, daß wir uns flexibel den Anforderungen der globalisierten Wirtschaft stellen, wollen unsere soziale Sicherung aber nach den Regeln des letzten Jahrhunderts organisieren.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Da können Sie noch so gebetsmühlenartig wiederholen, Ihre Rentenreform mit Niveauabsenkung werde die Renten sichern - die jungen Leute werden Ihnen das nicht glauben, weil sie sich darin nicht wiederfinden.

    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Doch! Doch! Sehr wohl!)

    Deswegen ist es auch nicht vertrauensbildend, Kollege Kauder.
    Außerdem, finde ich, haben Sie offensichtlich kein Vertrauen in Ihre Reform. Warum kann sie nicht Anfang nächsten Jahres in Kraft treten,

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Das ist wahr! Das finde ich auch!)

    und Sie treten damit vor die Wählerinnen und Wähler - auch mit den Konsequenzen? Sie trauen sich doch nichts.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

    Aufgabe einer wirklich gestaltenden Sozialpolitik wäre es, neue Bedürfnisse und neue Problemlagen zu erkennen und darauf mit neuen Konzepten zu reagieren. Die bloße Absenkung des Rentenniveaus, ohne gleichzeitig die Spielregeln für die Rentenberechnung zu ändern, wird viele Menschen in die Altersarmut treiben. In unserem Konzept hat die Rentenniveauabsenkung einen völlig anderen Stellenwert und ist in Strukturreformen eingebettet. Deshalb können wir Ihrer Reform nicht zustimmen. Sie enthält keine zukunftsfähigen Ideen für die Alterssicherung.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Daß Sie jetzt die Kindererziehungszeiten besser bewerten, wird uns nicht von unserer grundsätzlichen Kritik abbringen. Spät - allzu spät - erfüllen Sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Bewertung von Kindererziehung. Selbstverständlich sind auch wir dafür, aber erwarten Sie hier von uns kein Lob. Das war einfach schon zu lange fällig. Und: Das kann vor allem nicht alles gewesen sein. Fällt Ihnen eigentlich nach der jahrelangen Diskussion um die eigenständige Altersabsicherung von Frauen nichts anderes mehr ein? Was sagen Sie denn der jungen Frau, die nach dreijähriger Kindererziehungszeit Teilzeit arbeitet, um Beruf und Kinder unter einen Hut zu bekommen? Bei Norbert Blüm muß sie darauf hoffen, daß sie einen gutverdienenden Gatten findet.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Weil Sie keinen einzigen guten Vorschlag für eine verbesserte Absicherung unstetiger Erwerbsverläufe haben, können Sie sich natürlich auch nicht an die Reform der Hinterbliebenenversorgung herantrauen. Dies ist auch so ein alter Zopf aus der Bismarck-Zeit: Der Mann, der Ernährer hinterläßt seine Ehefrau, gut versorgt vom eigenen Einkommen. Die Welt hat sich aber längst verändert. Zu einer Modernisierung des Sozialstaates gehört es, daß die Ehe nicht mehr die unverzichtbare Sicherungsinstanz für die Frau ist.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

    Warum fällt es Ihnen eigentlich so schwer, von diesem Leitbild des Alleinernährers, einem Mann, der 45 Jahre lang vollzeiterwerbstätig ist, Abschied zu nehmen? Unsere Gesellschaft hat diesen Abschied längst eingereicht.

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Wenn man die SPD-Spitze sieht, stimmt das!)

    In diesem Fall müßten Sie noch nicht einmal die Kraft dafür haben, Vorreiter zu sein. Sie müßten nur eine längst vorhandene Entwicklung nachvollziehen.

    Andrea Fischer (Berlin)

    Es wird uns nicht weiterführen, wenn wir die Mängel bei der Versorgung von Frauen durch irgendwelche Sondermaßnahmen ausgleichen. Wenn so viele Menschen an einer Norm - in diesem Fall an der Rentenversicherung - scheitern, machen nicht die Menschen einen Fehler, sondern dann ist die Norm falsch.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Was ist denn mit den flexiblen Arbeitnehmern, die sich offen auf die Veränderungen der Arbeitswelt einlassen? - Kollege Schäuble fordert sie ja immer in seinen Blut- Schweiß-und-Tränenreden zu jedem neuen Sparpaket. - Wenn sich diese flexiblen Arbeitnehmer dann weiterbilden, wenn sie den Job wechseln, wenn ihr Unternehmen sie zur Effizienzsteigerung entläßt, wenn sie einen Teilzeit-Job annehmen, dann müssen sie mit dem Risiko einfach allein fertig werden.
    Sie trauen sich nicht an die herrschende Leistungslogik in der Versicherung heran. Frau Babel hat sie vorhin sogar noch einmal ausdrücklich verteidigt: Wer viel zahlt, bekommt viel.

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Ja, anders geht es nicht!)

    Wenn wir aber vor dem Problem stehen, daß die Rentenausgaben nicht ins Unermeßliche steigen dürfen, warum finanzieren wir dann nicht die Sicherheit der Schwachen durch die Solidarität der Starken?

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Das ist zu teuer!)

    Wir werden in Zukunft hohe Renten nicht mehr durch die Rentenversicherung finanzieren können, denn wir brauchen Verteilungsspielräume, um diejenigen mit unstetigen Erwerbsabläufen absichern zu können. Wir wissen, daß das mit dem herkömmlichen Leistungsbegriff der gesetzlichen Rentenversicherung bricht. Aber wer die Renten zukunftsfest machen will, braucht ein neues Leitbild für dieses System.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Also Biedenkopf!)

    Sprechen wir über ein weiteres System von gestern: Die Veränderung der Arbeitswelt und auch die veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen machen die alte Trennung in Sozialversicherte und Menschen in besseren Versorgungssystemen in meinen Augen hinfällig. Die ständische Organisierung der Alterssicherung wird am augenfälligsten an der Beamtenversorgung. Angesichts der Höhe der Beitragssätze ist es den Bürgerinnen und Bürgern immer schwerer zu vermitteln, daß sie mit ihren Steuergeldern quasi noch einen Rentenbeitrag zu einem System zahlen, von dem sie als Sozialversicherte nichts haben und trotzdem davon bedroht sind, daß in zwei Jahrzehnten ihre Steuern in den Bundesländern von den Pensionslasten aufgefressen werden.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Hier tickt eine Zeitbombe für die Legitimation der Rentenversicherung. Ihr Fonds reicht nicht aus, dieses Problem und vor allen Dingen die Wurzel allen Übels anzugehen: Warum haben wir überhaupt verschiedene Systeme?
    Eine wachsende Anzahl von Arbeitsverhältnissen hat neue Formen, die dem alten Muster des tarifvertraglich dauerhaft abgesicherten Vollzeitarbeitsplatzes nicht mehr entsprechen. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf bei der Einbeziehung aller Menschen in die Rentenversicherung, unabhängig vom Charakter des Arbeitsplatzes. Manche werden in die neuen, flexiblen Arbeitsverhältnisse gezwungen. Für sie wäre es ein Schutz. Andere wollen sich über die Scheinselbständigkeit der Solidarität entziehen; die würden wir wieder in die Pflicht nehmen. Außerdem - das sei an dieser Stelle noch einmal gesagt - gehören wir Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung; denn was für alle gut ist, muß auch für uns gut sein.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Was - außer ideologischen Vorbehalten und Privilegienverteidigung - spricht eigentlich gegen eine allgemeine Bürgerversicherung?
    Reden wir noch von zwei alten Traditionen im deutschen Rentensystem, der zweiten und dritten Säule der Altersversorgung. Inzwischen gucken alle ins Ausland und stellen fest: Dort hat man eine Grundversorgung bei der Rentenversicherung, dort hat man betriebliche Altersversorgung, und obendrauf hat man dann noch die private Altersvorsorge. Weil man das im Ausland mit schönen Worten wie zum Beispiel Cappuccino-Prinzip beschreibt, denken alle, das hätten wir bei uns nicht. Nun ist es zwar so, daß man zweifelsohne lieber über Cappuccino als über Säulen redet,

    (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    aber festzuhalten ist: Wir hatten immer schon betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge. Daß das so in Vergessenheit geraten konnte, hat eine Menge mit der Politik der Bundesregierung in den letzten Jahren zu tun.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Wir haben es mit einem dramatischen Rückgang der betrieblichen Altersversorgung zu tun. In Ostdeutschland hat gerade jeder Zehnte Ansprüche an betriebliche Altersversorgungssysteme, im Westen nur die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mittlerweile kommt es fast überhaupt nicht mehr zu Neuzusagen. Das erklärt sich auch aus einer Steuerpolitik, die in den letzten Jahren die Bedingungen für die betriebliche Altersversorgung ständig verschlechtert hat. Dazu kommt, daß es für Arbeitnehmer aus bekannten Gründen schwierig geworden ist, die lange Betriebszugehörigkeit zu erreichen, die die Voraussetzung für die Anwartschaft ist.

    Andrea Fischer (Berlin)

    Deswegen brauchen wir Verbesserungen im Steuerrecht, aber auch verbesserte Regelungen für die betriebliche Altersversorgung. Sie müssen gelockert werden, damit sie auf die neuen Arbeitsverhältnisse passen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das hatte Ihnen auch Ihre Rentenkommission ins Stammbuch geschrieben. Einige dieser Vorschläge hatten Sie im ursprünglichen Gesetzentwurf umgesetzt. Ich habe eingangs schon einmal von Kapitulation gesprochen. Der Kollege Kauder hat das eben eindrücklich getan. Er hat kapituliert und gesagt: Das haben wir dann doch nicht geschafft; denn die Arbeitgeber haben darauf hingewiesen, daß es entsprechende steuerliche Flankierungen für Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung braucht, und das würde natürlich Steuerausfälle bedeuten.
    Der Clou bei der Geschichte ist allerdings: Bei den damit verbundenen Steuermindereinnahmen geht es nach Aussagen von Ihnen, Herr Kauder, um 200 Millionen DM. Ich sage das noch einmal ganz deutlich: 200 Millionen DM - nicht Milliarden.

    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Peanuts!)

    Das ist in der Tat eine Bankrotterklärung: Eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung scheitert an der desaströsen Waigelschen Finanzpolitik.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sie haben zum Sprung angesetzt und sind wieder einmal gestrauchelt. Nicht einmal dieses kleine bißchen kriegen Sie hin.
    Sicher, wir haben einen Höchststand bei den privaten Lebensversicherungen. Deren Leistungen sind aber häufig nur gering, weil nur geringe Beiträge gezahlt werden können. Ob man Geld für private Vorsorge hat, hängt doch davon ab, was man überhaupt netto in der Tasche hat. Eine Steuerfreistellung aller Vorsorgeaufwendungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze könnte auch der privaten Vorsorge Vorschub leisten. Gering- und Durchschnittsverdiener erhielten damit Freiräume zum Sparen und für die private Vorsorge. Wenn man das Steuerreformkonzept so gestaltet, dann kann man auch später die Erträge aus diesen Lebensversicherungen besteuern.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wenn man es aber so macht wie Sie und ein vernünftiges Steuerkonzept nicht hinkriegt, dann schickt man den Leuten nur erneut die böse Botschaft: Wie ihr euch auch dreht und wendet, wir nehmen es euch immer wieder weg.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD])

    Ich fasse das traurige Ergebnis

    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Ihrer Rede!) zusammen.


    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sehr gute Rede! Die hat gesessen! Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Da steht sie!)

    Mit der Höherbewertung der Kindererziehungszeiten erfüllen Sie nur Ihre Pflicht. Bei den Erwerbsunfähigkeitsrenten haben Sie die Folgen Ihrer Pläne - -

    (Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.)

    - Liebe Kolleginnen und Kollegen, könnten Sie sich über die Qualität meiner Rede verständigen, wenn ich geendet habe?

    (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Ihr Vorsitzender hat keine Disziplin, Frau Fischer! Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Er sagt, sie habe gesessen!)



Rede von Michaela Geiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie doch die Rednerin reden! Sie hören doch, sie ist erkältet und tut sich deshalb ein bißchen schwerer als sonst.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andrea Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Vielen Dank, Frau Präsidentin.
    Also: Mit der Höherbewertung der Kindererziehungszeiten erfüllen Sie nichts anderes als Ihre Pflicht. Was die Erwerbsunfähigkeitsrenten angeht, sind Ihnen bei der Anhörung die Folgen Ihrer Kürzungspläne so heftig um die Ohren gehauen worden, daß Sie sie abmildern mußten; aber sie sind immer noch dramatisch für diejenigen, die davon betroffen sind.

    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!)

    Die guten Ideen bei den Betriebsrenten haben Sie aus Ihrem Konzept wieder herausgenommen. Als Herzstück Ihrer Reform bleibt die Rentenniveausenkung übrig, deren Folgen für die Versicherten in der von Ihnen vorgelegten Form unkalkulierbar sind. Für die Umfinanzierung haben Sie uns mit Ihrem Gesetzentwurf zur Mehrwertsteuererhöhung heute einen ungedeckten Scheck vorgelegt. Sie wissen, daß Sie als Regierung nicht mehr kreditwürdig sind.
    Mit Ihrer Stümperei verspielen Sie die Zustimmung der jungen Leute zur Rentenversicherung, weil es kein überzeugendes Konzept ist, was Sie heute vorlegen. Sie verweigern Antworten auf die kritischen Fragen. Sie haben keine Ideen, keine gestalterische Kraft und trauen sich nicht an die alten Zöpfe in der Rentenversicherung heran.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gute Rede!)