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    Plenarprotokoll 13/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Drucksachen 13/8011, 13/8671, 13/8672) 17847A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Ulrike Mascher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Strukturreform statt Leistungskürzungen in der Alterssicherung - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Den Generationenvertrag neu verhandeln - zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Rentenversicherung stabilisieren und Reform 2000 vorbereiten - zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS: Gegen Armut und Abhängigkeit - für eine eigenständige Alterssicherung von Frauen - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 1996) Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 1996 (Drucksachen 13/8032, 13/8036, 13/8044, 13/4684, 13/5370, 13/6109, 13/8671) 17847 B c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksache 13/8704) 17847 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten der PDS: Stopp der Rückforderungen von Sozialzuschlägen (Drucksachen 13/274, 13/2644) 17848A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU 17848A, 17861 D Ulrike Mascher SPD 17851 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17855 B Dr. Gisela Babel F.D.P 17856 C Petra Bläss PDS 17859 C Peter Dreßen SPD 17861 B Volker Kauder CDU/CSU 17862 A II Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 198: Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Rudolf Dreßler SPD 17864 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17868 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 17872A Gerd Andres SPD 17877 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 17880 A Renate Jäger SPD 17882 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 17883 B Dr. Gregor Gysi PDS 17885 A Andreas Storm CDU/CSU 17886 B Namentliche Abstimmung 17888 A Ergebnis 17891 C Tagesordnungspunkt 12: a) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz) (Drucksache 13/7391) 17888 D - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juli 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (Europol-Auslegungsprotokollgesetz) (Drucksachen 13/7555, 13/8731, 13/8733) 17888 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Sterzing, Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Statt Europol - Mehr Sicherheit vor Kriminalität durch Verbesserung direkter polizeilicher Zusammenarbeit unter demokratischer und rechtlicher Kontrolle (Drucksachen 13/7490, 13/8731) 17889A Michael Stübgen CDU/CSU 17889 B Fritz Rudolf Körper SPD 17893 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17895 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 17896D Dr. Max Stadler F D P. 17897 A Ulla Jelpke PDS 17898 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17899B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17899 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI 17900 A Dr. Willfried Penner SPD 17901D, 17902 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 17902 D Hans-Peter Kemper SPD 17903 B Franz Peter Basten CDU/CSU 17905 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17906 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 17907 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 17907 B Erwin Marschewski CDU/CSU (zur GO) 17908B Wolf-Michael Catenhusen SPD (zur GO) 17908D Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) 17909 B Ulla Jelpke PDS (zur GO) 17909 C Dr. Willfried Penner SPD (Erklärung nach §31 GO) 17910B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 17910 D Tagesordnungspunkt 13: Große Anfrage der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel, Ingrid BeckerInglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation der Demenzkranken der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/3343, 13/5257) 17911C Regina Schmidt-Zadel SPD 17911 C Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 17913 C Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17915 A Uwe Lühr F.D.P 17915 D Heidemarie Lüth PDS 17916 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Gruppe der PDS: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Drucksache 13/8477) 17917 C Petra Bläss PDS 17917 C Nächste Sitzung 17918 D Berichtigung 17918 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17919* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes (Drucksachen 13/7774, 13/8702) 17920* A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer und Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) 17920* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das EuropolGesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) . . 17920* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU 17921* A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 17922* B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17923* D Uwe Lühr F.D.P 17924* C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen 17925* A 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 5 Berichtigung 197. Sitzung, Seite 17 756 B: In der Frage der Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer an den Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers ist der Name „Fuchs" durch den Namen „Neuhäuser" zu ersetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 10. 10. 97 Dr. Blank, CDU/CSU 10. 10. 97 * * Joseph-Theodor Böttcher, Maritta PDS 10. 10. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 10. 10. 97 ** Heinrich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 10. 97 * Formanski, Norbert SPD 10. 10. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 10. 10. 97 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 10. 10. 97 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 10. 10. 97 * * Großmann, Achim SPD 10. 10. 97 Günther (Plauen), F.D.P. 10. 10. 97 Joachim Gysi, Andrea PDS 10. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Ibrügger, Lothar SPD 10. 10. 97 ** Dr. Jobst, Dionys CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 10. 97 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 10. 10. 97 Otto Lehn, Waltraud SPD 10. 10. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Marx, Dorle SPD 10. 10. 97 Meckel, Markus SPD 10. 10. 97 Michelbach, Hans CDU/CSU 10. 10. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nickels, Christa BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Opel, Manfred SPD 10. 10. 97 * Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 10. 97 Hermann Reinhardt, Erika CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Saibold, Halo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 10. 10. 97 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 10. 10. 97 Schmitt (Langenfeld), BÜNDNIS 10. 10. 97 Wolfgang 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 10. 10. 97 ** Brigitte Schumann, Ilse SPD 10. 10. 97 Dr. Schwall-Düren, SPD 10. 10. 97 Angelica Schwanitz, Rolf SPD 10. 10. 97 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 10. 10. 97 Sigrid Terborg, Margitta SPD 10. 10. 97 Thierse, Wolfgang SPD 10. 10. 97 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 10. 97 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 10. 10. 97 ** Voigt (Frankfurt), SPD 10. 10. 97 ** Karsten D. Dr. Wieczorek, Norbert SPD 10. 10. 97 ** Wolf (München), Hanna SPD 10. 10. 97 Zapf, Uta SPD 10. 10. 97 ** Zierer, Benno CDU/CSU 10. 10. 97 * Zumkley, Peter SPD 10. 10. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes - Drucksachen 13/7774 und 13/8702 - In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht vermerkt. Ich erkläre: Mein Votum lautet Ja. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer, Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) Zum Rentenrefomgesetz 1999 stellen wir fest: Das Rentenreformgesetz 1999 enthält in seinen Art. 12 und 13 Änderungen des Fremdrentenrechts, die sich zum Teil nachteilig für zahlreiche unter den Fremdrentenberechtigten auswirken. So führt die Regelung in Art. 12 dazu, daß aus dem Herkunftsland zu berücksichtigende Kindererziehungszeiten mit einem erheblich geringeren Anteil berücksichtigt werden als bisher, während zur gleichen Zeit die Anerkennung von Kindererziehungszeiten stufenweise bis auf 100 Prozent des Durchschnittslohns angehoben wird. Darin besteht ein deutlicher familienpolitischer Wertungswiderspruch, der nicht gutgeheißen werden kann. Den betroffenen Aussiedlerinnen wird nach den zum Teil gravierenden Einschnitten durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz des Jahres 1996, mit dem die Fremdrentenanteile für zahlreiche Betroffene rückwirkend mit 40 Prozent weniger bewertet wurden als zuvor, ein erneutes Sonderopfer abverlangt, das nicht gerechtfertigt ist und im Widerspruch zu der familienpolitischen Intention des Gesetzentwurfes steht. Überdies werden dadurch besonders solche Frauen betroffen, deren Familien bereits seit Jahren in der Bundesrepublik leben und deren erwachsene Kinder mit ihren Beiträgen erheblich zur Finanzierung der Rentenkassen beitragen. Das Argument der Rentensystematik überzeugt dagegen nicht, da derartige Gründe bereits bei zwei Änderungen des Rentenrechts 1991 und 1996 nicht vorgebracht wurden. Unsere Bemühungen, diese erneute Änderung des Fremdrentenrechts zu vermeiden, blieben leider ohne Erfolg. Dem wichtigen Gesetzesvorhaben Rentenreformgesetz 1999 vermögen wir nur unter Zurückstellung dieser schwerwiegenden Bedenken unsere Zustimmung zu geben. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das Europol-Gesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) Europol kann nach seiner derzeitigen Aufgabenstellung eine sinnvolle Unterstützung im Kampf gegen organisierte Kriminalität leisten. Aufgrund von Art. 41 des Übereinkommens sowie des mir vorliegenden Protokolls zur Auslegung von Art. 41 Abs. 3, das heute noch nicht zur Abstimmung steht, kann ich dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen und werde mich deshalb der Stimme enthalten. Ich begründe dies wie folgt: Bei allem Verständnis für die unterschiedliche Rechtslage in den fünfzehn Ländern der EU und die derzeitige Aufgabenstellung von Europol ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht nachzuvollziehen, daß Europol eine so umfassende Immunität erhalten soll, wie in Art. 41 angelegt und dem Protokoll vorgesehen, ohne daß eine adäquate gerichtliche Kontrolle polizeilichen Handelns vorhanden ist. Ebenso unzulänglich sind die finanziellen und datenrechtlichen Kontrollmechanismen ausgelegt. Sie entsprechen nach meiner Auffassung nicht den Anforderungen demokratisch-rechtsstaatlicher Maßstäbe. Um eine Zustimmung zu diesem Gesetz meinerseits zu ermöglichen müßten drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens. Eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Europol. Zweitens. Eine konkrete parlamentarische Kontrolle entweder des Europaparlaments oder des Deutschen Bundestages gegenüber Europol entsprechend dem G-10-Ausschuß. Drittens. Bürger, deren Daten von Europol oder anderen nationalen Polizeidienststellen gespeichert würden, sind nach Abschluß der Ermittlungen über Art, Umfang und Anlaß der Datenerfassung zu informieren. Das gleiche gilt für Daten, die aufgrund telefonischer oder akustischer Überwachung gewonnen worden sind. Dies ergibt sich nicht zuletzt auch aus dem Verfassungsgebot des Datenselbstbestimmungsrechts, wie es das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgelegt hat. Die bei meinen Recherchen zu diesem Gesetz gemachten Erfahrungen bestärken mich zudem in meiner Auffassung, daß der Deutsche Bundestag wesentlich früher und stärker in die Verhandlungen der Regierung zu Europaübereinkommen eingebunden werden muß. Die unterschiedlichen Rechtssysteme in den Ländern der EU machen es erforderlich, daß der jeweilige nationale Gesetzgeber seine Vorstellungen frühzeitig, das heißt vor der Paraffierung von Europaübereinkommen, einbringt, um zu verhindern, daß verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Kompetenzen durch den „Zwang des Faktischen" auf kaltem Wege beschnitten werden und damit die Demokratie in ihren Wurzeln beschädigt und ausgehöhlt wird. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram (CDU/CSU): PDS-Anträge sind im so komplex gewordenen Politikalltag immer wieder etwas Herzerfrischendes. Ohne allzuviel Sachverstand, Rücksichten oder finanzielle Überlegungen werden stets neue Leistungen für die verschiedensten Gruppen gefordert. Das Schöne daran ist, daß allen PDS-Anträgen eines gleich ist: Sie kosten Geld, dessen Herkunft oder Gegenfinanzierung - wie auch bei diesem Antrag - im Ungewissen bleibt. Schade, daß noch niemand zusammengerechnet hat, was die Verwirklichung aller PDS-Anträge in dieser Legislaturperiode den Steuerzahler gekostet hätte. Die Beschaffung der nötigen Hunderte von Milliarden hätte wahrscheinlich nicht nur den Solidaritätszuschlag auf ungeahnte Höhen getrieben. Aber es geht ja der Nachfolgepartei der SED auch nicht um ernstgemeinte Vorschläge und deren Umsetzung, sondern um reine Schauanträge, Schaumschlägerei für Leichtgläubige. Mit einem Wort: Der alte kommunistische Schlachtruf „Avanti populo!" hat ausgedient, jetzt gilt für die SED-Nachfolgepartei „Avanti populisti!" Aber da es die Aufgabe der Parlamentarier ist, jeden Antrag auf seinen Sinngehalt zu prüfen, so sollten wir auch diesen neuen PDS-Antrag einer genauen Betrachtung unterziehen. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Bundessozialhilfegesetz und die Einstellung eines eigenen Leistungsgesetzes. Aber in einem Leistungsgesetz für Behinderte kann keine sachgerechte Lösung liegen. Denn die Finanzierung - wir erkennen wieder die alte Schwierigkeit der PDS - ist natürlich nicht einmal angesprochen. Vermutlich würden wieder die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Aber bei den Kosten für die Einstellung eines neuen Leistungsgesetzes fällt noch ein anderer Widerspruch auf: Als Leistung der Sozialhilfe fällt die Eingliederungshilfe für Behinderte in die ausschließliche Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit der Länder. Der Bund ist daran nicht beteiligt. Sachliche Gründe jedoch, die eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Aufgabenzuordnung und der daraus resultierenden Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern zur Folge haben, sind nicht ersichtlich. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist eigentlich nichts anderes, als daß dem Bund verordnet werden soll: Du, Bund, übernimmst nicht nur die Leistungen, die bisher die Länder getragen haben, sondern baust sie auch noch aus. Wo du das Geld dafür hernimmst, wissen wir, die PDS, auch nicht. Es interessiert uns auch nicht. Du kannst ja die Steuern erhöhen. Werte Abgeordnete der PDS, darf ich Sie daran erinnern, daß die sozialistische DDR unter anderem deswegen untergegangen ist, weil sie genauso gewirtschaftet hat, wie sie es offensichtlich auch im vereinten Deutschland tun wollen? Apropos DDR: Ich weiß, Sie hören es ungern, aber Sie sind die Nachfolgepartei der SED, die in der DDR das Sagen hatte. Und dort, das können Sie in dem Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages zur Aufklärung der SED-Diktatur nachlesen, existierten pflegebedürftige Ältere und Behinderte nur als Randgruppe der Gesellschaft, vergessen und verdrängt. Das war die Realität der DDR, das ist dokumentiert! Angesichts dessen ist es eigentlich eine Unverschämtheit, daß die PDS, die Nachfolgepartei der staatstragenden Partei der DDR, sich nun als Engel der Behinderten aufspielen will. Allerdings will ich nicht bestreiten, daß der Kernsatz des Berichtes der Bundesregierung zur Lage der Behinderten von 1994 noch immer stimmt: Nämlich daß trotz vieler unbestrittener Fortschritte in den letzten Jahren die Chancengleichheit von Behinderten und Nichtbehinderten noch immer nicht erreicht ist. Aber wir sind seitdem weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Gesellschaft vorangekommen, die Behinderte nicht nur akzeptiert, sondern auch integriert. Die Felder, auf denen wir Fortschritte erzielt haben, sind vielfältig, wobei auch die Anstrengungen der Länder und der Kommunen hervorzuheben sind: Etwa der Bereich der Integration in Bildungseinrichtungen aller Art, vom Kindergarten bis hin zur Universität. Sonderpädagogische Modellversuche, Förder- und Studienzentren werden eingerichtet und gefördert. Hier haben sich die Bedingungen für Behinderte in den letzten Jahren weiter verbessert. Etwa beim behindertengerechten Wohnen. Hier hat sich das Bundesbauministerium in mehreren Untersuchungen um optimale Lösungen für behindertengerechten Städtebau bemüht. Vor allem leisten auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Herausragendes. Sie bieten behinderten Menschen geeignete Wohneinrichtungen und verstärkten die Möglichkeit selbständigen Lebens. Im Personennahverkehr und im Bereich der Bundesbahn sind umfangreiche Anstrengungen unternommen worden, um rollstuhlgerechte Wagen, Niedrigbusse und Bahnanlagen bereitzustellen. Aber wenn man sich vorstellt, daß allein der Finanzbedarf für die behindertengerechte Gestaltung aller Bahnanlagen auf 10 Milliarden DM geschätzt wird, dann wird klar, daß auch diese Umgestaltung nicht sofort, sondern nur langfristig erfolgen kann. Aber lassen Sie mich noch auf ganz konkrete Verbesserungen für Behinderte eingehen, die die Bundesregierung mit der Reform des Bundessozialhilfegesetzes durchgesetzt hat. Zum einen wurde den Behinderten nun ein Rechtsanspruch auf ein leistungsangemessenes Entgelt aus den Werkstätten einge- räumt. Diese müssen nun 70 Prozent des erwirtschafteten Arbeitsergebnisses für die Löhne der behinderten Mitarbeiter verwenden. Dies ist gegenüber der bisherigen Regelung ein wirklicher Fortschritt, ebenso wie die gesetzliche Festschreibung des Verbots der Nettoerlösrückführung. Das bedeutet, daß die Träger von Werkstätten das von den Behinderten erwirtschaftete Arbeitsergebnis nicht mehr an die Sozialhilfeträger zur Minderung der Pflegesätze zurückführen dürfen. Als Folge dieser Neuregelungen ist das Arbeitsentgelt, das in den Werkstätten an die Behinderten gezahlt wird, deutlich gestiegen. Eine andere Verbesserung für Behinderte betrifft ihre Rechtsstellung in Werkstätten: Behinderte, die nach dem Arbeitsrecht überwiegend keine Arbeitnehmer sind, haben durch die Reform einen arbeitnehmerähnlichen Status erhalten. Dadurch werden arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften und Grundsätze von Arbeitnehmern, wie zum Beispiel über Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt im Krankheitsfall, Erziehungsurlaub, Mutterschutz nun auch auf Behinderte in Werkstätten angewandt. Meine Damen und Herren, dies sind konkrete Verbesserungen, die die Bundesregierung für Behinderte durchgesetzt hat. Natürlich heißt dies nicht: Hände in den Schoß legen, alles ist gut. Gerade im Bereich der Behindertenpolitik muß sich noch vieles bewegen, im Bewußtsein und materiell. Aber, auch dies muß man leider feststellen, materiell sind angesichts der angespannten Finanzlage keine großen Sprünge möglich. Sozialpolitiker aller Parteien wissen, daß man im Moment zufrieden sein muß, wenn man das Bestehende sichern kann. Um nochmals zum Antrag der PDS zurückzukommen: Dort stehen großartige Worte zu lesen, Worte wie „Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik" und „durch Staat und Gesellschaft verursachte Nachteile", große Worte, die aber leider nur Phrasen sind. Konkrete Verbesserungen, wie ich sie Ihnen aufgezählt habe, Vorschläge, die umgesetzt und finanziert werden können, vermag ich in dem Antrag der PDS nicht zu finden.. Allerdings darf ich gestehen, daß mich dieses Defizit nicht überrascht hat: Der Antrag steht somit würdig in der langen Galerie der PDS-Anträge unter dem Motto: „Papier ist geduldig" Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD): Der Antrag der Gruppe der PDS faßt einige der Forderungen zusammen, die die SPD bereits seit langem erhoben hat und die auch von der SPD-Fraktion in diesem Hause auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. So haben wir bereits im Anschluß an unsere Große Anfrage zu Arbeitswelt und Behindertenpolitik vor über einem Jahr die Versäumnisse und Defizite der Behindertenpolitik der konservativ-liberalen Bundesregierung offengelegt und Eckpunkte für eine soziale Politik für Behinderte gesetzt, die den Ansprüchen einer modernen und menschenwürdigen Gesellschaft genügt. Ich darf noch einmal wiederholen, daß es nicht nur um ein Leistungsgesetz gehen darf, sondern ein einheitliches Rehabilitationsgesetzbuch mit folgenden Inhalten zu schaffen ist: Das Recht der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation ist unter Einbeziehung des Schwerbehindertengesetzes zu verbessern; für Behinderte ist ein eigenes gegenüber dem BSHG vorrangiges Leistungsgesetz zu schaffen; Gesetze, die bisher einer Gleichstellung entgegenstehen, sind zu ändern. Soweit die Kernforderungen der SPD, zuletzt erhoben am 18. Juni 1996. Der heute vor uns liegende Antrag der PDS bringt insofern nichts Neues. Nichts Neues auch in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ansätze für eine qualitativ bestimmte und konsensorientierte Neuordnung des Behindertenrechts hat die jetzige Bundesregierung klammheimlich in der Versenkung verschwinden lassen. Statt dessen ist die Behindertenpolitik wie alle Bereiche der Sozialpolitik in eine prekäre Defensive geraten. Wir stehen an der Schwelle eines grundsätzlichen Paradigmawechsels in der Sozialpolitik, der auf mehreren Ebenen spürbar wird: Die Konsensorientierung, die über lange Zeit die Sozialpolitik der Bundesrepublik geprägt hat, und die auch bis weit in die Regierungszeit der jetzigen Bundesregierung andauerte - ich denke an die Rentenkompromisse oder den Kompromiß von Lahnstein in der Gesundheitspolitik - geht verloren. Fiskalische Kriterien gewinnen die Oberhand über sach- und zielgerechte Überlegungen, die den sozialpolitischen Erfordernissen genügen; so wird in zunehmendem Maße auch die Behindertenpolitik allein unter dem Aspekt ihrer Finanzierbarkeit formuliert. Auch in den Sozialversicherungen gerät die Festlegung auf das Modell der solidarischen Krankenversicherung in Gefahr; Kosten und Lasten werden dagegen den Kranken aufgebürdet und auf spätere Generationen verschoben; und vor allem chronisch Kranke und Behinderte werden davon betroffen. Die Erneuerung der Behindertenarbeit, die in den sechziger und siebziger Jahren stattgefunden hat, und die in einer Öffnung von Einrichtungen und dem Aufbau vieler integrativer Maßnahmen geführt hat, beruhte seinerzeit auf einem breiten, auch politisch getragenen Konsens über die Ziele und Aufgaben von Behindertenpolitik und Behindertenarbeit in einer modernen Gesellschaft; auch dieser inhaltlich so bedeutende Schritt gerät nunmehr unter dem Kostendruck in die Gefahr, zurückgenommen zu werden. Die SPD erkennt aus alledem die Gefahr, daß der gesellschaftliche Grundkonsens über eine soziale und sozialpolitische Entwicklung, die sich an den Traditionen des europäischen Sozialstaats orientiert, aufgekündigt wird; und diese einseitige Kündigung wird zu Lasten der Schwächeren in unserer Gesellschaft ausfallen. Die Bundesregierung will natürlich von alledem nichts wahrhaben: Erst kürzlich hat der Bundeskanzler auf dem Festakt zum einhundertjährigen Bestehen des Verbandes evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung in Bad Oeynhausen gesprochen. Es war eine Rede wie er sie schon oft gehalten hat: ohne Kenntnis der wirklichen Zustände und Bedingungen in der Sozialpolitik, voller Selbstlob, eine Rede der schönen Worte. Kennzeichnend und entlarvend aber war der Satz: „Politik für Behinderte ist aber nicht nur eine Frage des Geldes. " Das Geld ist also für den Herrn Bundeskanzler trotz seiner vielen Worte über christliche Werte und Nächstenliebe offensichtlich die erste Richtschnur seiner Behindertenpolitik. Aber, Politik für Behinderte darf wenn überhaupt, erst zuletzt eine Frage des Geldes sein. Sicherlich, auch wir wissen, daß das Geld nicht in unendlichen Mengen vorhanden ist. Das verlangt auch niemand. Was wir aber verlangen müssen, ist, daß bei aller notwendiger sparsamer Verwendung von sozialer Unterstützung die Erfüllung der Aufgabenstellungen der Sozialpolitik und der Behindertenarbeit das erste Kriterium sein muß. Es darf nicht dazu kommen, über den Weg der finanziellen Einschränkung auch sozial- und behindertenpolitische Kompetenz und Gestaltungskraft einzubüßen und an die Finanzpolitik abzugeben. Artikel 3 des Grundgesetzes ist auf dem Wege, zum Material für Sonntagsreden der Koalitionspolitiker zu verkommen. Der Auftrag, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ist aber eine Verpflichtung zum Handeln, nicht eine Verpflichtung zum Reden. Versäumnisse in der Behindertenpolitik und die Fiskalisierung der Sozialpolitik wiegen daher um so schwerer, als die Bundesregierung offensichtlich darauf verzichtet, auf der Basis des Art. 3 weiterzuarbeiten und konkrete Vorstellungen zur sozialpolitischen Förderung, zur Unterstützung und zur Integration in ausreichender Weise zu entwickeln. Es ist gerade jetzt notwendig, die Rechte und die Bedürfnisse der Behinderten zu vertreten. Es geht hier um ganz grundsätzliche Rechte der Betroffenen und um grundsätzliche Pflichten, die die Gesellschaft und der Staat ihnen gegenüber haben. Die Entwicklungen, die in jüngster Zeit in besonderer Weise behinderte Menschen betroffen haben, sind bekannt. Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen: die Pflegesatzdeckelung durch die Reform des Sozialhilferechts und das immer noch ungelöste Verhältnis von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Die Deckelung der Pflegesätze, die seit 1996 in Kraft ist, sehen wir als Beispiel einer Politik an, die ohne die Berücksichtigung von qualitativen Kriterien und Argumenten eine rein fiskalische, mechanische Meßlatte an die soziale Praxis anlegt. Da die Steigerungsraten der Pflegesätze von 1 bzw. 2 Prozent (in den neuen Bundesländern) den tatsächlichen Kostensteigerungen fast nirgendwo gerecht werden können, bedeuten sie in der Praxis eine Verengung der Möglichkeiten, des therapeutischen und betreuerischen Handlungsspielraums. Die Einrichtungen müssen in der Folge ihre Aufgabe mit weniger Zeit, Personal und Sachaufwand bewältigen: Die eigentliche Aufgabe, die Betreuung und Förderung der behinderten Menschen wird dadurch schwieriger. Das Problem des Verhältnisses von Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und den Leistungen aus der Pflegeversicherung ist seit den Diskussionen um die Einführung der Pflegeversicherung bekannt. An seiner Brisanz hat sich auch weit über ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung für stationäre Einrichtungen nichts geändert. Nun hat kürzlich die Debatte durch ein Positionspapier des BMG wieder eine Wendung erfahren. Ich fürchte jedoch, daß auch diesmal vieles an dem Papier des Ministeriums und daran anschließend auch in der Diskussion darüber wiederum nur in finanziellen Argumenten verhaftet ist und sein wird und somit am eigentlichen Kern der Problematik vorbeigeht. Zielsetzung muß sein - dies ist zumindest unsere Auffassung, und die wird von den Betroffenen geteilt -, die Ganzheitlichkeit der Behindertenhilfe zu sichern, die Konzeption der Einrichtungen und Behindertenarbeit nicht im etatorientierten Streit von Sozialkassen zu zerreden und zu zerreiben und die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens für Behinderte zu stärken. Das kann aber nur durch Regelungen geschehen, die weder die Zurückhaltung von Leistungen aus Gründen der nicht entschiedenen Zuständigkeit ermöglichen noch die Umwandlung von Behinderteneinrichtungen in Pflegeeinrichtungen befördern. Die Bundesregierung ist in keiner Weise in der Lage, zu diesen Fragen ein ausreichendes Konzept vorzulegen; sie steckt tief in ihrem sozial- und finanzpolitischen Chaos. Die Liste der Einschränkungen und Einschnitte der letzten Jahre in der Behindertenpolitik ist lang; auch im Bereich der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation sind ganz erheblich chronisch Kranke und Behinderte betroffen worden. Die Arbeitsförderung für Schwerbehinderte wird auf ein Nebengleis geschoben. Wir werden die Ausschußberatungen dazu benutzen, diese Versäumnisse der Bundesregierung zu benennen, der Öffentlichkeit das wahre Bild der Behindertenpolitik zu zeigen, und das an der Würde der Menschen orientierte Konzept der SPD darzustellen. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den letzten Jahren hat die Bundesregierung eine ganze Kette von sozialrechtlichen Veränderungen beschlossen, mit der die mühsam erreichten Standards in der Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen wieder rückgängig gemacht werden. Die Lebensqualität und die Selbstbestimmungsansprüche von Menschen, die von der Norm totaler Leistungsfähigkeit abweichen, erscheinen in ihrer Logik nur noch als finanzielle Zumutung. In diese Reihe gehören die Aufweichung des Grundsatzes „ambulant vor stationär" im Rahmen der Sozialhilfereform, die wieder die Zwangseinweisung „zu teurer" Pflegebedürftiger in Heime möglich macht, die Reduzierung medizinischer Rehabilitationsleistungen im Rahmen des Sparpakets und der Gesundheitsreform oder auch die tiefen Einschnitte bei der beruflichen Ausbildung Behinderter. Angesichts dieses „rollback" in der Behindertenpolitik sind viele Fachverbände und Behindertenor- ganisationen mit ihren Forderungen nach einem eigenständigen Leistungsrecht für behinderte Menschen sehr vorsichtig geworden. Denn sehr realistisch schätzen sie ein, daß von dieser Bundesregierung jeder Versuch, die Leistungen für Behinderte gesetzlich neu zu ordnen, hinterrücks zu Leistungskürzungen mißbraucht würde. Trotzdem bleibt die Forderung nach einem eigenen Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nützlich und richtig - und sei sie auch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse erst einmal nur dazu geeignet, die Behindertenpolitik der Bundesregierung mit einem Entwurf dessen zu kontrastieren, was nötig und möglich wäre. Insoweit kann ich mit dem Antrag der PDS auch gut mitgehen. Daß das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes materiell ausgefüllt und vorhandene Benachteiligungen beseitigt werden müssen: auf eine Politik, die diese Leitlinien ernst nimmt, würden wir uns verständigen können. Allerdings gibt es etwas in diesem Antrag, über das ich mich heftig ärgere. Die PDS fordert nämlich, die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Leistungen an behinderte Menschen. Ich halte eine solche Forderung für unsozial. Denn angesichts der leeren öffentlichen Kassen würde eine solche Politik zu einer Situation führen, wie wir sie bei der zweiten Stufe der Pflegeversicherung gerade erleben müssen. Diejenigen, die über ein hohes Einkommen oder Vermögen verfügen, erhalten ein finanzielles Zubrot, während für die anderen, die unbedingt auf die Leistungen angewiesen sind, nicht genügend übrigbleibt. Ich halte diese Forderung aber auch für antiemanzipatorisch. Denn hinter ihr steht ein Behindertenbild, das die Betroffenen auf ihre vermeintlichen Defizite reduziert. Völlig unabhängig davon, wie ihre konkrete Lebenssituation aussieht - was für eine Ausbildung sie haben, welchem Beruf sie nachgehen, und wie ihre materielle Lage ist - soll alleine ihre Behinderung einen Leistungsanspruch begründen. Menschen mit Behinderungen werden damit pauschal zu Bedürftigen erklärt, für die ein fürsorglicher Sozialstaat einzustehen hat. Damit ignorieren die Antragsteller aber, in welch unterschiedlichen Alltagswirklichkeiten sich Menschen mit Behinderungen befinden, und damit geraten sie auch in einen eigentümlichen Widerspruch zu ihren eigenen Erkenntnissen. Denn in demselben Antrag, der sich in fürsorglichen Forderungen gefällt, heißt es auch: „Behinderte Menschen dürfen nicht länger als passive, zu befürsorgende Objekte, sondern müssen als gestaltende Subjekte der eigenen Lebenssituation akzeptiert werden". Diese Erkenntnis ernstzunehmen hieße aber, einen Perspektivenwechsel weg von der bloßen Wohlfahrts- hin zur Gleichstellungspolitik vorzunehmen: Soziale Leistungen nur an die Behinderten, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts oder für ihre Eingliederung in diese Gesellschaft auf sie angewiesen sind, einklagbare Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe an Arbeitsleben und Alltag aber für alle. Uwe Lühr (F.D.P.): Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten haben die Behindertenverbände und die Aktion Sorgenkind in diesem Monat eine Kampagne zum Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG begonnen. Die „Aktion Grundgesetz" will bis Mitte des nächsten Jahres die Öffentlichkeit über die nach wie vor klaffende Differenz zwischen Verfassungsgebot und Lebenswirklichkeit informieren. Auf diese Weise soll das Praxisdefizit zu einem öffentlichen Thema gemacht werden, weil das jeden angeht. Die Regelungsdichte ist schon sehr hoch, aber die Umsetzung der gesetzlichen Normen ist defizitär. Wir brauchen nicht so sehr weitere neue Gesetze, sondern vielmehr eine größere Selbstverständlichkeit in der Anwendung der vorhandenen. Vor einigen Wochen haben wir hier über den Antrag der PDS diskutiert, eine Enquete-Kommission „Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" einzusetzen. Heute ist es ein neues Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Entgegen dem Eindruck, den die PDS mit ihren Anträgen erweckt, sind in einer Vielzahl von Spezialvorschriften die Defizite aufgrund von Behinderungen auf dem Papier aufgefangen. Das beginnt schon mit Beratungsleistungen in der Familie, Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, Integration behinderter Kinder und Jugendlicher durch Kooperation der Sonderschulen mit den Regeleinrichtungen vom Kindergarten bis zu den Schulen der Sekundarstufe II, Berufsberatung für Behinderte bis hin zu einem differenzierten Angebot berufsorientierter Maßnahmen. Neben der rechtlichen Sicherstellung etwa eines diskriminierungsfreien Zugangs zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen, besonderen Vorschriften für die Teilnahme am Individual- sowie am öffentlichen Personennahverkehr, sollen spezielle Vorschriften zum Beispiel für den Wohnungsbau oder auch ein breitgefächertes Instrumentarium zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung arbeitsloser Schwerbehinderter die tatsächlichen Defizite aufgrund von Behinderung ausgleichen. Selbstverständlich muß nachgebessert werden, wo noch etwas fehlen sollte und noch eine unbeabsichtigte Unvollständigkeit des Gesetzes diskriminierend wirkt. Dann muß entsprechend geändert bzw. ergänzt werden. Der Ausgleich des sozialen Nachteils aufgrund Behinderung erfolgt durch individuelle Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung nach den Fürsorgeprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes. Jeder behinderte Mensch erhält die für ihn erforderliche Förderung zu seiner Eingliederung in die Gesellschaft, das heißt, heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter, Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Erreichung einer angemessenen Schulausbildung oder einer sonst erreichbaren Bildung, zur Beteiligung am Leben in der Gemeinschaft oder einer angemessenen Berufsausbildung. Diese Leistungen erfolgen unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sofern hier noch Lücken zu füllen sein sollten - das will ich nicht. ausschließen -, sollte das aber nicht über den „Rundumschlag" eines neuen Leistungsge- setzes geschehen, sondern durch Novellierung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Aus arbeitsökonomischen Gesichtspunkten würde sich eine Einbeziehung in die ohnehin vorgesehene Einordnung des Rehabilitations- und des Schwerbehindertenrechts ins Sozialgesetzbuch anbieten (SGB IX). Wer jedoch den Nachranggrundsatz des Sozialhilferechts selbst als Diskriminierung erachtet, wer den Einsatz des Vermögens oder die Berücksichtigung des Einkommens, weil diskriminierend, ausschließen will, der muß eine Lösung neben dem Bundessozialhilfegesetz suchen, weil die Belastung der Sozialhilfeträger deren Leistungsfähigkeit weit überstiege. Ich denke, wir haben hier niemanden in der kleinen Freitagsrunde, der einem separaten Leistungsgesetz nicht zustimmen würde, das einen einkommensunabhängigen Ausgleich für Behinderte vorsieht, wenn er denn eine Chance für eine vertretbare und verantwortbare Finanzierung sähe. Über die Finanzierung ihres Leistungsgesetzes verliert die PDS bezeichnenderweise kein Wort. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 7. Oktober 1997 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner 716. Sitzung am 26. September 1997 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes gegen den nachfolgenden Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben hat: - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung - Drucksache 13/8471- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/7456 Nr. 1.2 Drucksache 13/7456 Nr. 2.10 Finanzausschuß Drucksache 13/8106 Nr. 2.13 Drucksache 13/8106 Nr. 2.18 Drucksache 13/8106 Nr. 2.24 Drucksache 13/8106 Nr. 2.30 Drucksache 13/8269 Nr. 1.9 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7706 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.6 Drucksache 13/7706 Nr. 2.8 Drucksache 13/7706 Nr. 2.19 Drucksache 13/7706 Nr. 2.22 Drucksache 13/7867 Nr. 2.6 Drucksache 13/7959 Nr. 1.3 Drucksache 13/7959 Nr. 1.4 Drucksache 13/7959 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.4 Drucksache 13/8106 Nr. 1.6 Drucksache 13/8106 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.3 Drucksache 13/8106 Nr. 2.7 Drucksache 13/8106 Nr. 2.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.11 Drucksache 13/8106 Nr. 2.14 Drucksache 13/8106 Nr. 2.21 Drucksache 13/8106 Nr. 2.27 Drucksache 13/8106 Nr. 2.31 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2988 Nr. 1.9 Drucksache 13/5687 Nr. 2.7 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/7456 Nr. 2.6 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/7456 Nr. 2.9 Drucksache 13/7541 Nr. 2.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/7216 Nr. 2.26 Drucksache 13/7541 Nr. 2.18 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/7706 Nr. 2.2 Drucksache 13/7706 Nr. 2.3 Drucksache 13/7706 Nr. 2.10 Drucksache 13/7706 Nr. 2.20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Kauder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungskoalition hat am 27. Juni 1997 den Entwurf des Rentenreformgesetzes hier im Deutschen Bundestag eingebracht. Heute werden wir das Gesetz, was die Grundentscheidungen anbelangt, gegenüber dem Entwurf unverändert beschließen. Die ganz wichtige Botschaft: Wir werden dieses Gesetz beschließen und beweisen: Diese Regierungskoalition ist in wichtigen Fragen handlungsunfähig

    (Lachen bei der SPD Gerd Andres [SPD]: Bravo!)

    - handlungsfähig - und nicht auf die handlungsunfähige Opposition angewiesen. Wie gesagt: Wir sind handlungsunfähig

    (Lachen und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bleibt im Protokoll! Zurufe von der SPD: Bravo!)

    - handlungsfähig - und nicht auf die handlungsunfähige Opposition angewiesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Überall dort, wo die Opposition gebraucht wird, herrscht Stillstand, und dort, wo wir allein arbeiten können, geht es voran und geht es vorwärts in diesem Land.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Mit diesem Reformgesetz leisten wir einen Beitrag dazu, daß der Gesamtsozialversicherungsbeitrag sinkt und die Sozialabgabenquote gesenkt werden kann, eine Forderung, die in der großen Diskussion im letzten Jahr mit den Tarifpartnern so beschlossen worden ist. Mich wundert, daß die SPD diesem Thema so wenig Aufmerksamkeit widmet. Mit diesem Rentenreformgesetz werden die höheren Kosten einer längeren Lebenserwartung zwischen der jungen und der älteren Generation gerecht aufgeteilt. Dieses Rentenreformgesetz ist damit ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Dies haben die Fachleute in der Anhörung ausdrücklich bestätigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Gerd Andres [SPD]: Das stimmt nicht! Professor Schmähl!)

    Das Rentenreformgesetz, wie wir es heute verabschieden, ist zugleich - dies ist ein ganz wichtiger Punkt - eine vertrauensbildende Maßnahme für die Rentenversicherung. Die Botschaft an die junge Generation ist: Der drohende dramatische Anstieg der Beiträge wird gebremst. Zugleich wird zugesagt, daß die Funktion der Rente als Hauptsäule im Gesamtsystem der Altersversorgung erhalten bleibt. Die Botschaft an die ältere Generation ist: Die Rente wird nicht gekürzt, sondern der Anstieg wird nur etwas geringer sein.
    Wir geben also als Regierungskoalition mit diesem Gesetzentwurf klare und verläßliche Auskünfte. Die Opposition dagegen, Herr Dreßler und Herr Andres, verunsichert in unverantwortlicher Weise die ältere Generation.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Peter Dreßen [SPD]: Lächerlich!)

    Deshalb sage ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich: Keinem Rentner wird durch dieses Gesetz die Rente gekürzt. Ich bin mir sicher: Das, was Sie machen, wie Sie versuchen, die ältere Generation zu verunsichern, wird Ihnen bei der älteren Generation gerade kein Vertrauen einbringen. Statt dessen werden sich die klaren und deutlichen Aussagebekenntnisse, die wir machen, auszahlen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Im übrigen verschweigt die Polemik der Opposition, daß steil ansteigende Beiträge das Niveau der Rente drücken, weil hohe Beiträge natürlich die Nettolöhne verringern und deshalb die Rente nicht erhöht werden kann. Es liegt also im Interesse der Jüngeren und der Älteren, daß die Beiträge nicht steigen. Genau dies erreichen wir mit unserem Gesetz.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Fachleute in der Rentenversicherung haben dieses wesentliche Strukturelement unseres Gesetzentwurfes in der Anhörung ausdrücklich bestätigt. Sie haben bestätigt, daß ein wesentlicher Grund für die drohenden Beitragssatzsteigerungen in der längeren Lebenserwartung und den damit verbundenen Kosten liegt. Natürlich - dies hat Wolfgang Vogt ausdrücklich bestätigt - bringt die hohe Arbeitslosigkeit allen Sozialversicherungssystemen zusätzliche Probleme ins Haus. Die hohe Arbeitslosigkeit werden wir aber nur mit Kostenentlastung von Arbeitnehmern und den Unternehmen erfolgreich reduzieren können.
    Da sind wir mit diesem Gesetz auf dem richtigen Weg. Ich habe in der letzten Debatte bei der Einbringung dieses Gesetzes gesagt, daß die Gewerkschaften in diesem Jahr ausdrücklich formuliert haben, daß es einen ganz klaren Zusammenhang zwischen Lohnkosten, Lohnzusatzkosten und Arbeitslosigkeit gibt. Dann ist mir von Herrn Schily entgegengehalten worden, dies sei eine Lüge. Ich kann nur noch einmal zitieren, was in diesen Wochen auch vom Gewerkschaftsvorsitzenden wieder gesagt worden ist: Hohe Löhne und hohe Lohnzusatzkosten bedingen natürlich auch einen Beitrag zur Arbeitslosigkeit.

    Volker Kauder
    Dies ist die Wahrheit. Dies müssen sie endlich anerkennen und auch einen Beitrag dazu leisten, daß diese Entlastung kommt. Da wundert es mich, wie offensichtlich der Experte für all diese Fragen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Lafontaine, zu dem Vorschlag kommen kann: Immer höhere Löhne reduzieren immer stärker die Arbeitslosigkeit. Einen größeren wirtschaftspolitischen Unsinn habe ich in den letzten Tagen nicht gehört.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Anhörung hat aber auch erbracht, daß wir die Gesetzesvorlage in einigen Punkten korrigieren. Diese wichtigen Änderungen, die auch zu Diskussionen geführt haben, möchte ich kurz ansprechen.
    Mit dem Rentenreformgesetz regeln wir die Absicherung bei Invalidität neu. Das bisherige System der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch eine einheitliche Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese gibt es als Vollrente, wenn weniger als drei Stunden am Tag gearbeitet werden kann, und als Teilrente, wenn zwischen drei und sechs Stunden am Tag gearbeitet werden kann.
    Das Arbeitsmarkt- und Arbeitsplatzrisiko wird in Zukunft nicht mehr von der Rentenversicherung, sondern dort, wo es hingehört, von der Arbeitslosenversicherung getragen. Um Ausweichreaktionen von der mit Abschlägen versehenen vorzeitigen Altersrente in die Erwerbsminderungsrente zu verhindern, war im Gesetzentwurf eine Absenkung der Erwerbsminderungsrente von bis zu 18 Prozent vorgesehen. Anhörung und Beratung haben uns dann aber davon überzeugt, daß ein Abschlag in dieser Höhe nicht notwendig ist. Die Regelung, die jetzt beschlossen wird, sieht vor, daß lediglich eine Absenkung von maximal 10,8 Prozent vorgenommen wird. Insofern findet eine Angleichung der Regelungen für die Erwerbsminderungsrente an die Regelungen für die Altersrente für Schwerbehinderte und für die vorzeitige Altersrente statt.
    Damit ist jede Polemik, meine Damen und Herren von der Opposition, gegen die neue Erwerbsminderungsrente unglaubwürdig. Wir haben jetzt eine Regelung geschaffen, die akzeptabel ist. Hinzu kommt, daß die Zurechnungszeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr gegenüber heute von einem Drittel auf zwei Drittel erhöht und damit die Wirkung der Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente weiter gedämpft wird. Wer jetzt behauptet, eine Erwerbsminderung sei in der Rentenversicherung nicht mehr abgesichert, der sagt die Unwahrheit. Das will ich hier noch einmal ausdrücklich betonen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ein weiterer, auch von einer Fülle von Eingaben begleiteter Diskussionspunkt war die Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte vom 60. auf das 63. Lebensjahr. Auch hier haben wir nach intensiven Diskussionen Änderungen vorgenommen, die nun heute beschlossen werden. Danach bleibt es bei den bestehenden Regelungen, nämlich der abschlagfreien Rente ab dem 60. Lebensjahr für diejenigen Versicherten, die am heutigen Tage bereits als
    schwerbehindert anerkannt und mindestens 55 Jahre alt sind.
    Wir haben also eine überzeugende Vertrauensschutzregelung geschaffen. Für alle übrigen wird nach dem Jahr 2000 die Altersgrenze stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Insoweit findet eine Angleichung statt, die zu einheitlichen Regelungen für alle Altersrenten führt. Wir belassen es auch dabei, daß für die Schwerbehinderung ein Behinderungsgrad von 50 Prozent ausreicht. Die zunächst vorgesehene Erhöhung auf 60 Prozent wird also mit dem heutigen Gesetz gestrichen.
    Eine Änderung gegenüber dem eingebrachten Gesetzentwurf betrifft -die betriebliche Altersversorgung; Frau Kollegin Babel hat es angesprochen. Wir wollten mit diesem Gesetzentwurf diese zweite Säule stärken. Leider war es nicht möglich, die dafür notwendige finanzielle Flankierung durch Steuern zu erreichen. Trotzdem bleibt dieses Thema auf der Tagesordnung. Wir wollen die erste, zweite und dritte Säule als Gesamtsystem der sozialen Alterssicherung erhalten und stärken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Darüber braucht nun niemand von der Opposition groß zu diskutieren. Wir haben dieses Ziel. Wir können nicht alles auf einmal umsetzen. Wir werden in der nächsten Zeit ohnehin noch einmal neu über die Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung diskutieren müssen. Dann werden wir all diese Dinge einbringen. Ich sage ausdrücklich: Ich bin davon überzeugt, daß wir dies einbringen und entscheiden, nicht Sie - auch nicht im Jahr 1998.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich sage auch ganz offen, daß wir zwei Punkte nicht regeln konnten, die wir gerne geregelt hätten und die ich für regelungsbedürftig halte. Es handelt sich um die geringfügigen Beschäftigungen und um die Scheinselbständigkeit. Ich sage es klar und deutlich: Es gibt in einer Koalition Punkte, über die man sich nicht einigen kann. Dies war hier der Fall.
    Die 610-DM-Arbeitsverhältnisse waren einmal zum Abbau von Arbeitsspitzen gedacht. Jetzt entwickeln sie sich mehr und mehr zu einer Alternative zu regulären Arbeitsverhältnissen. Überall dort, wo sie eine Zusatzbeschäftigung zur Hauptbeschäftigung sind, sind sie in erster Linie kein Problem der sozialen Absicherung, sondern des Wettbewerbs. Sie verzerren den Wettbewerb. Deshalb haben wir die Idee, daß überall dort, wo zu einer Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit hinzukommt, diese voll mit Sozialversicherungsbeiträgen verbunden werden muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dies unterscheidet sich aber eklatant von dem, was die Opposition will. Ich hoffe, daß wir in diesem Punkt weiterkommen.
    Es darf nicht so sein - dies sage ich ausdrücklich auch an die Kolleginnen und Kollegen von der F.D.P. -, daß man in dem Betrieb, in dem man seinen festen Arbeitsplatz hat und Überstunden ableistet, über

    Volker Kauder
    1000 DM verdienen muß, um 600 DM netto herauszubekommen, aber in einem benachbarten kleinen Handwerksbetrieb im Rahmen einer Nebenbeschäftigung locker 610 DM erhalten kann. Dies ist eine Verzerrung des Wettbewerbs, die so nicht mehr zugelassen werden darf.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ein anderes Problem ist die Absicherung von sogenannten Scheinselbständigen. Auch hier waren wir der Meinung, daß eine Grundabsicherung sein muß. Wir wollen mehr Selbständigkeit. Wir brauchen mehr Existenzgründungen. Dies fördern wir auch. Aber wir wollen nicht, daß diejenigen, die sich selbständig machen, zu einem späteren Zeitpunkt in die Sozialhilfe fallen. Deswegen wäre uns eine Grundabsicherung, wie wir sie beim Handwerk hatten, auch recht gewesen. Ich bin sicher, daß wir hier einen erheblichen Schritt weiterkommen. Diese Fragen werden wir regeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU Zurufe von der SPD: Hört! Hört!)

    - Meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, da brauchen Sie gar keine hämischen Anmerkungen zu machen.
    Wenn ich mir anschaue, welche vermeintlichen Grundprinzipien Sie in Koalitionen aufgeben, die Sie mit den Grünen eingegangen sind, komme ich zu dem Ergebnis: Wir hätten allen Grund, über Sie zu lachen, aber nicht Sie über uns. In Koalitionen kann man eben nicht alles durchsetzen.
    Aber eines können wir heute klipp und klar feststellen: Wir legen mit diesem Rentenreformgesetz, das wir heute verabschieden, ein Gesetz vor, das die Zukunftsfähigkeit dieses Landes und Zukunftschancen für die junge Generation garantiert. Sie von der SPD sitzen in den Schützengräben des 19. Jahrhunderts.

    (Lachen bei der SPD)

    Wir machen uns mit diesem Gesetz auf ins 21. Jahrhundert.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich erteile jetzt dem Kollegen Rudolf Dreßler das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, in dieser Rede zur Einleitung zwei Zitate in Erinnerung zu rufen. Das erste Zitat lautet: Die Rentenformel wird von mir nicht verändert. Das zweite Zitat lautet: Eine Rentenreform ohne Umfinanzierung wird von mir nicht vorgelegt.

    (Zurufe von der SPD: Hört! Hört!)

    Das erste Zitat stammt aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 2. Februar 1996, das
    zweite Zitat aus einem Interview mit dem „Spiegel" vom 27. Januar 1997. Autor: Sozialminister Blüm.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Hört! Hört!)

    Heute nun soll der Bundestag auf Vorschlag von Sozialminister Blüm beschließen, daß die Rentenformel zum Nachteil der Rentner und Beitragszahler verändert wird. Es soll eine Rentenreform beschlossen werden, die keine Umfinanzierung mehr enthält.

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Was? Wolfgang Vogt [Düren] [CDU/CSU]: Er kann nicht lesen! Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Das ist nicht wahr!)

    Ich frage heute den noch immer zuständigen Sozialminister: Herr Blüm, wenn das stimmt, was Sie gesagt haben, wenn Sie das also nicht vorgelegt haben, wie Sie behaupten, wer war es dann? War es der neue rentenpolitische Koordinator der Bundesregierung, Minister Bohl? War es der Kollege Dr. Schäuble? War es doch der F.D.P.-Vorsitzende Gerhardt? Die Antwort kennen wir alle: Sozialminister Blüm ist der für diese Rentengesetzgebung federführende und verantwortliche Minister.

    (Zurufe von der SPD: Richtig!)

    Ob er das, wie er manchmal den Eindruck erweckt, nur mit halbem Herzen, aus Koalitionsräson, auf Druck oder aber aus voller Überzeugung tut, ist nebensächlich; dieses Gesetz trägt seine Unterschrift.
    Die eingangs vorgetragenen Zitate und das heute zu verabschiedende Gesetz stehen in einem eklatanten Widerspruch. Dies zeigt: Wer sich auf das Wort des Bundesministers der CDU/CSU, Blüm, verläßt, hat auf Sand gebaut. Dieser Minister hält sein Wort nicht.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Und noch eines zeigt sich: Für diese Regierung und die sie tragenden Parteien zählen keine Versprechen eines Ministers, zählen keine Prinzipien, für sie zählt nur noch eines, die Sicherung der Macht um jeden Preis; ich wiederhole: um wirklich jeden Preis.
    Vor einem richtigen Rezept, meine Damen und Herren, steht bekanntlich eine richtige Diagnose. Als der Bundestag am Mittag des 9. November 1989 gemeinsam die Rentenreform für 1992 verabschiedete, waren zwei Dinge nicht absehbar: erstens die an Ignoranz grenzende Wirtschaftspolitik dieser Regierung mit fast fünf Millionen Arbeitslosen als unmittelbare Folge und zweitens die finanziellen Folgen der deutschen Einheit.
    Daraus erwachsen drei Probleme:
    Erstens. Die hohe Arbeitslosigkeit und die zu ihrer Eindämmung durchgeführten Vorruhestandsaktionen belasten die Rentenversicherung in der Höhe von mindestens zwei Beitragspunkten.
    Zweitens. Das regionale Defizit der Rentenversicherung in den neuen Ländern, bedingt durch den ökonomischen Zusammenbruch 1990, macht mehr als ein Prozent des Beitragssatzes aus.

    Rudolf Dreßler
    Drittens. Die Ausgaben für die versicherungsexternen beitragsungedeckten Leistungen wie Fremdrenten, Vertrauensschutz für altes DDR-Rentenrecht, Entschädigung für SED-Unrecht machen noch einmal etwa einen Prozentpunkt des Beitragssatzes aus und sind durch den Bundeszuschuß, also die Steuer, nicht gedeckt.
    Keinen dieser Leistungsbereiche will ich hier in Frage stellen. Aber eines ist doch wohl klar: Wenn nur einer der genannten Bereiche vernünftig finanziert wäre, nur einer, nicht einmal alle drei, dann wäre die gesetzliche Rentenversicherung, dann wäre der Generationenvertrag außerhalb jeder Diskussion, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Statt dessen will Herr Blüm auf Anraten vor allem seiner liberalen Busenfreunde das Rentenniveau senken. Denen aber ist nach eigener Aussage das Mittel dazu völlig gleich, wenn nur das Niveau gesenkt, also gekürzt wird. In seiner Not greift Herr Blüm zu einer Dauertherapie mit der Aufschrift „demographischer Faktor" , und das ist das eigentlich Verheerende.
    Der demographische Faktor, meine Damen und Herren, ist aus meiner Sicht politischer Unsinn.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ist Ihnen von der Koalition eigentlich schon auf gefallen, daß die Lebenserwartung der Frauen durchschnittlich um fast sieben Jahre höher liegt als die der Männer? Wenn man also Ihren sogenannten demographischen Faktor wirklich ernst nähme, dann müßte Frau X weniger Rente erhalten als Herr Y mit gleicher Erwerbsbiographie und Beitragsleistung. Die im Durchschnitt mickrigen Frauenrenten würden noch mickriger. Ich frage: Soll das etwa der nächste Schritt beim demographischen Faktor werden?
    Sie müßten doch eigentlich mittlerweile einsehen, zu welch blühendem Unsinn Ihre Argumentation führt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist kein Unternehmen, das wie eine Lebensversicherung funktioniert. Dort sind solche Elemente üblich, sie sind systemimmanent.
    Für eine Sozialversicherung - die Betonung liegt dabei auf „sozial" - sind sie gleichwohl tödlich. Die steigende Lebenserwartung soll zu realen Rentenkürzungen führen, bis dann bereits 2010 das Niveau auf 65 Prozent heruntergeschraubt ist. Wenn das Niveau aber bei 64 Prozent stehe, so Herr Blüm, dann solle wirklich Schluß sein; tiefer dürfe es nicht gehen mit dem Rentenniveau. Mit Verlaub: Wer soll Ihnen das eigentlich noch glauben? Nach alledem, was diese Koalition an rentenpolitischer Prinzipienlosigkeit und Wortbrüchen bisher geboten hat, kann man Ihnen nicht mehr glauben, Herr Blüm!

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Jetzt reden Sie den Leuten ein, die Lasten der längeren Lebenserwartung müßten zwischen den Generationen verteilt werden, obwohl genau das bereits durch die bewährte Nettorentenanpassungsformel der Reform von 1992 geschieht. Alle Lasten, meine
    Damen und Herren - Demographie, Arbeitslosigkeit -, werden also schon ausgewogen auf die Rentner und die Beitragszahler sowie den Bund verteilt.
    In Wahrheit geht es der Koalition aus CDU/CSU und F.D.P. auch gar nicht um den demographischen Faktor. Der muß nur als pseudowissenschaftliches Alibi herhalten, um zu verdecken, worum es eigentlich geht. Diese Bundesregierung will den Leuten an die Rente! Das ist alles, meine Damen und Herren. Darum geht es!

    (Beifall bei der SPD und der PDS Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist eine Unwahrheit!)

    - Nun regen Sie sich ab, Herr Kauder. Sie reden doch ganz offen und ständig über die vermeintliche Üppigkeit unserer Sozialsysteme. Da haben Sie sich doch Goldmedaillen verdient. Die Konsequenz aus diesem Gerede ist eindeutig: Sie wollen kürzen! Warum verstecken Sie sich auf einmal hinter einer sogenannten demographischen Komponente?

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Weil sie nicht kürzt!)

    Wenn der demographische Faktor nach diesem Prinzip einmal eingeführt ist, warum soll dann die Absenkung bei 64 Prozent gestoppt werden, obwohl die Leute im nächsten Jahrzehnt wahrscheinlich noch länger leben werden?
    Sie betreiben eine Politik nach der Formel: 15 Jahre Rente reichen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Unverschämtheit!)

    Wenn die Menschen dennoch länger leben, dann muß der Gesamtbetrag gestreckt werden. Das ist die fatale Logik dieser Formel, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD Volker Kauder [CDU/ CSU]: Das glauben Sie ja selber nicht!)

    Damit wird der Sozialminister als derjenige in die Geschichte eingehen, der 40 Jahre nach der großen Rentenreform des Jahres 1957 der dynamischen Rente den Todesstoß versetzt hat. Mit dem demographischen Faktor, der ehrlicher Nullrundenfaktor heißen sollte, verabschiedet sich die Rentenversicherung vom Ziel der Lebensstandardsicherung aus dem Jahre 1957, das wir gemeinsam mit der Reform 1992 bekräftigt hatten. Gemeinsam hatten wir ein Rentenniveau von 70 Prozent bei langjähriger Beitragszahlung als dauerhaft tragfähig ermittelt. Und vor allen Dingen: Wir hatten es versprochen.

    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Bei anderen waren es weniger!)

    Ihr heute zu beschließendes Gesetz rückt davon ab, obwohl die eigentlichen Ursachen der Finanzprobleme bekannt sind und durch dieses Gesetz vom Grundsatz her nicht ausgeräumt werden. Sie wollen sie nicht angehen. Lieber nehmen Sie einen dauerhaften Vertrauensschaden in Kauf.

    Rudolf Dreßler
    Unser entschiedener Widerstand gegen die Niveauabsenkung liegt nicht nur im Interesse der heutigen Rentner, die bereits bis 2010 den größten Teil der realen Rentenkürzung selbst erleben werden. Unser Widerstand liegt auch im Interesse der jungen Generation, die die Folgen zu tragen hat. Welche das sind, haben die Busenfreunde von der F.D.P. dem Sozialminister ja vorgerechnet.
    Der Präsident des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen, Hans Schreiber, hat am Montag dieser Woche vor Frankfurter Wirtschaftsjournalisten vorgerechnet, daß der Eckrentner 1975 noch 2,06 DM für jede Beitragsmark erhalten habe. Der Rentner des Jahres 2014 werde von jeder eingezahlten Beitragsmark nur noch 98 Pfennig wieder herausbekommen. Sie sehen die Folgen des Gesetzes der CDU/CSU und F.D.P., die Folgen der Rentenpolitik des Sozialministers für die jungen Menschen, für die er vorgibt, diesen Unsinn hier beschließen zu lassen.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist doch Unsinn, was Sie hier erzählen!)

    Als Quelle - damit Sie als Zwischenrufer bestens im Bilde sind - gibt Herr Schreiber den CDU-Spitzenpolitiker Ministerpräsident Kurt Biedenkopf an. Na, da bin ich wirklich erstaunt, wie Sie das jetzt definieren.
    Angesichts dieser Zahlen, meine Damen und Herren, ist es doch kein Wunder, wenn die junge Generation das Vertrauen in die Sicherheit der Renten verliert. Sie werden mit die Hauptleidtragenden sein; denn sie werden die relativ höchsten Beiträge zahlen, um später relativ schlechte Leistungen zu erhalten.
    Deshalb entspricht es den Interessen von alten wie jungen Menschen, wenn sie die Möglichkeit haben, über dieses Gesetz am 27. September 1998 anläßlich der Bundestagswahl zu entscheiden. Ich sage Ihnen voraus: Erhält die SPD einen Regierungsauftrag, wird dieses Gesetz nicht in Kraft treten. Wir werden es abschaffen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Petra Bläss [PDS])

    Eine SPD-geführte Bundesregierung wird erhebliche Aufräumungsarbeiten zu leisten haben; denn die noch amtierende Koalition verhält sich so, wie das bei windigen Geschäftsleuten kurz vor dem Konkurs üblich ist. Dieses gilt auch für die Rentenfinanzen. Nachdem CDU/CSU und F.D.P. aus reiner Machtpolitik die von der Opposition im Vermittlungsausschuß durchgesetzte Senkung der Beitragssätze zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung im Bundestag niedergestimmt haben, droht ihnen der Rentenbeitragssatz für 1998 - höflich formuliert - zu entgleiten; die Ursachen - zuvörderst die Beschäftigungskrise - habe ich bereits angesprochen.
    Nach seriöser Rechnung müßte der Beitragssatz mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar auf 21 Prozent steigen, meine Damen und Herren. Der sogenannte Schätzerkreis - das ist ein Expertengremium der Rentenversicherungsträger, das unter anderem die notwendigen Beitragssätze vorausberechnet - sollte in dieser Woche über den Beitragssatz des Jahres
    1998 entscheiden und beraten. Der Sozialminister Blüm hat die Sitzung abgesagt, ohne Grund, obwohl er nach dem Gesetz den neuen Beitragssatz eigentlich schon vor zehn Tagen hätte vorlegen müssen.
    Herr Blüm, ich frage Sie, warum haben Sie das getan? Nach den Erfahrungen der Jahre 1995 und 1996 liegt die Vermutung nahe, daß Sie erneut einen politischen Beitragssatz planen, der der tatsächlichen Entwicklung nicht entspricht. Wenn die Rentenversicherung dann im Spätherbst 1998 erneut finanziell über Grund schleift, ist die Bundestagswahl gelaufen. Die Folgen dieser politischen Konkursverschleppung sollen offenbar der Nachfolgeregierung in die Schuhe geschoben werden.
    Nachdem Sie unseren Vorschlag zur Umfinanzierung ab 1998 abgelehnt haben, einen Vorschlag, der weitgehend die Auffassungen von Herrn Blüm und Herrn Schäuble beinhaltete, wollen Sie nun unsere Zustimmung für eine Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung Ihres untauglichen Rentenkonzeptes ab 1999. Herr Blüm, dieses Geld wird Ihnen die sozialdemokratische Bundestagsfraktion nicht beschaffen.

    (Beifall bei der SPD Julius Louven [CDU/ CSU]: Aber der Bundesrat!)

    - Mein verehrter Kollege Louven, weder Sie noch ich haben für den Bundesrat zu sprechen. Ich wage aber die Prognose, ohne den Bundesrat für mich in Anspruch zu nehmen: Dieser wird es Ihnen auch nicht beschaffen. - Nur damit das klar ist.

    (Beifall bei der SPD Julius Louven [CDU/ CSU]: Das warten wir mal ab!)

    Dies ist übrigens auch nicht erforderlich, meine Damen und Herren. Wir brauchen das Geld gar nicht zu beschaffen; denn eine SPD-geführte Regierung wird dieses Rentengesetz aufheben und auf der Basis unseres heutigen Antrages ein neues Verfahren einleiten, welches dann die Beitragssatzsenkungspolitik durch Herausnahme von versicherungsfremden Leistungen zur ersten politischen Priorität erklärt, um das System wieder stabil zu machen und Vertrauen in seine Verläßlichkeit zu erzeugen, wozu Sie heute nicht in der Lage sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Unser von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin durchgerechnetes Gesamtkonzept, das dem Hause vorliegt, kostet den Bund 20 Milliarden DM, 5 Milliarden DM mehr als das Blüm-Konzept. Dafür senkt die Sozialdemokratie die Lohnnebenkosten um fast 3 Prozentpunkte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt gar nicht!)

    Das ist eine Entlastung, die bei den Unternehmen und den Beschäftigten ankommt. Wir verzichten auf eine Niveauabsenkung und die faktische Privatisierung des Invaliditätsrisikos. Wir reparieren den Vertrauensschaden des Kürzungspaketes von 1996 durch Wiederherstellung des Zustands nach der Rentenreform 1992. Und wir finanzieren die Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten,

    Rudolf Dreßler
    die in diesem Gesetzentwurf der Koalition mit keiner zusätzlichen Mark finanziert ist.
    Wieder einmal steht in diesem Gesetz klammheimlich die Übertragung staatlicher Hoheitsaufgaben, die eigentlich nicht mehr vorkommen sollen, auf den Beitragszahler. Dies wird für die zukünftige Generation wieder höhere Beitragssätze erzeugen und die Lohnnebenkosten erhöhen. Ich habe schon einmal gesagt: Diejenigen, die seit 1991 die Lohnnebenkosten erhöht haben, waren nicht die Tarifvertragsparteien, sondern die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien, meine Damen und Herren. Heute wird genauso weitergemacht.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Annelie Buntenbach [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Julius Louven [CDU/CSU]: Aber die letzte Erhöhung haben Sie mitbeschlossen, Herr Dreßler!)

    Zu unseren Aufräumarbeiten nach der Wahl wird auch das schlimmste Kapitel dieser sogenannten Reform 1999 gehören: die geplante Amputation der Invalidenversicherung, der Leistungen an Menschen, die der harte Arbeitsprozeß bereits vorzeitig verschlissen hat, an Erwerbsgeminderte und Schwerbehinderte. An dieser Stelle das Wort „Einschnitt" zu benutzen verbietet sich angesichts des Ausmaßes Ihrer Rentenkürzungen in diesem Bereich.
    Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist es eine Amputation, wenn CDU/CSU und F.D.P. die gesamten Ausgaben für diese Renten um 40 Prozent kürzen wollen. Die gute alte Rentenversicherung ist vor über 100 Jahren als Invalidenversicherung gestartet. Diese Wurzeln wollen CDU/CSU und F.D.P. als Regierung jetzt unwiderruflich kappen.
    Sie wollen die Berufsunfähigkeitsrente ohne Übergangsfrist ganz abschaffen. Sie wollen die Erwerbsunfähigkeitsrente für viele ganz streichen. Wer trotz dieser Streichaktion noch immer eine Invalidenrente erhalten sollte, wird zur Strafe mit Kürzungen zwischen 7 und 55 Prozent belegt. Und hier wird von Sozialverträglichkeit geredet! Ihnen sind doch die gesellschaftspolitisch realen Proportionen während Ihrer Regierungszeit abhanden gekommen!

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Zusätzlich führen Sie für die Mehrzahl der Erwerbsunfähigkeitsrenten sechs Karenzmonate ein. Das heißt: In den ersten sechs Monaten wird diesen Menschen überhaupt keine Rente mehr gezahlt.
    Sie kürzen die Altersrenten für Schwerbehinderte ab 60 Jahren um fast 11 Prozent. Das ist faktisch nicht nur eine Privatisierung, sondern auch eine Kommunalisierung des Invaliditätsrisikos. Zu all dem muß die Rentenkürzung durch die Niveauabsenkung addiert werden. Selbst im günstigen Fall einer sogenannten vollen Erwerbsminderungsrente ergibt sich dadurch gegenüber heute ein Kaufkraftverlust von etwa 20 Prozent.
    Wer 1996 in der Arbeiterrentenversicherung erstmals eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezog, der erhielt im Durchschnitt nach Zahlen des Verbandes der Rentenversicherungsträger bei den Männern 1 497 DM und bei den Frauen 1 005 DM im Monat. Davon wollen Sie - wohlgemerkt: im künftig bestmöglichen Fall einer sogenannten vollen Erwerbsminderungsrente - 20 Prozent wegnehmen. Damit läge der Durchschnitt in jedem Fall unterhalb der Sozialhilfeschwelle. Dabei sind die Rentenkürzungen durch das Sparpaket 1996 noch gar nicht berücksichtigt, weil sie sich erst ab diesem Jahr auswirken.
    Herr Blüm, ich fordere Sie auf - Sie reden ja noch nach mir -: Erklären Sie heute von diesem Pult aus vor der deutschen Öffentlichkeit, wieso die von mir aufgezeigten Tatbestände keine Kürzungen sein sollen. Das, was Sie, Herr Blüm, hier vornehmen, ist sogar eine brutale Kürzung. Das hat mit einer einfachen Kürzung schon gar nichts mehr zu tun.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Die verehrten Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen haben ja bereits heute Schwierigkeiten, den über 150 000 Frauen, die dieses Jahr mit 65 eine kleine Rente beziehen, zu erklären, warum diese Rente, die gekürzt wurde, in Wahrheit gar nicht gekürzt worden ist, wie Herr Blüm sagt. Dabei kann niemand von Ihnen sagen, er oder sie sei nicht dabeigewesen. Am 13. September 1996 haben Sie alle - einstimmig, ohne Ausnahme - diesen Kürzungen zugestimmt.
    Stellvertretend für Tausende von Frauen, die sich an den Petitionsausschuß, an Abgeordnetenbüros und Rentenversicherungsträger gewandt haben, will ich hier den Fall der Frau Hildegard Weber nennen. Allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialausschuß liegt dieser Fall vor. Frau Weber hat am 2. Juli 1996 von der Landesversicherungsanstalt Hannover eine Rentenauskunft erhalten: Ab März 1997 werde ihr eine Rente von 367 DM ausgezahlt, stand da zu lesen.

    (Vorsitz : Vizepräsidentin Michaela Geiger)

    Im November 1996, also vier Monate später, erhielt sie ihren Rentenbescheid: Ab März 1997 werden ihr nur noch 300 DM ausgezahlt, das sind 20 Prozent weniger Rente als noch kurz zuvor versprochen. Inzwischen hatte nämlich das sogenannte Sparpaket den Bundestag passiert, das diese Kürzungen bei der Berufsausbildungszeit, von der bisher vier Jahre angerechnet wurden, enthält. Nicht einmal eine kleine Übergangsfrist, einen ganz kleinen Vertrauensschutz haben Sie den Frauen eingeräumt.
    Verehrte Frau Kollegin Dr. Böhmer, verehrte Frau Dr. Babel, ich habe kürzlich gelesen, daß Sie als Gesprächsteilnehmerinnen einer Frauenrunde erläutert haben, wieviel Sie für die Frauen erreicht haben wollen.

    (Heiterkeit bei der SPD)

    Bitte erklären Sie doch der deutschen Öffentlichkeit, ob Sie damit die hier in Rede stehenden Rentenkürzungen meinen. Wenn Sie statt dessen die im Koalitionsentwurf wie auch im SPD-Antrag vorgesehene stärkere Bewertung der Kindererziehungszeiten meinen sollten, dann werden Sie sicherlich nicht ver-

    Rudolf Dreßler
    gessen haben, zu erläutern, daß Sie das Verfassungsgericht durch zwei Urteile dazu gezwungen hat. So sieht es nämlich in Wahrheit mit der Rentenpolitik für Frauen in dieser Koalition aus: Nicht diese Koalition wurde initiativ; nein, das Verfassungsgericht hat Sie zwingen müssen, diesen Schritt zu gehen. Und zu allem Überfluß ist keine müde Mark für die Finanzierung dieses Vorhabens vorgesehen.

    (Zuruf von der SPD: Unglaublich!)

    Das ist nicht nur nicht seriös; das ist ein Offenbarungseid.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS])

    Schlußbemerkung: Nach unserer festen Überzeugung gibt es für die Zeit, in der wirklich die Demographieprobleme neu auf uns zukommen, ab 2015, für die Rentenversicherungspolitik genug Optionen. Wir haben allein in unserem Antrag vier davon genannt; es gibt sicherlich - abhängig vom politischen Standpunkt desjenigen, der sie nennt - noch mehr. Daß die Politik gegenüber den Entwicklungen beim Altersaufbau der Bevölkerung hilflos sei, ist eine Erfindung. Die Politik ist dieser Entwicklung nicht hilflos ausgeliefert. Es gibt genügend Möglichkeiten, die Belastungen über Generationen hinweg gerecht auszubalancieren.

    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Unsere ist eine!)

    Aber mit der geplanten Roßkur für die Rentenversicherung nach der Therapie von CDU/CSU und F.D.P. wird das nicht gelingen. Die Folgen dieses Gesetzentwurfs sind klar: Operation gelungen, Rentenversicherung auf der Intensivstation. Wer bei Herrn Blüm, bei der CDU/CSU und der F.D.P. mitmacht, wird über kurz oder lang bei Herrn Biedenkopf und der Abschaffung des Systems landen. Dafür steht die Sozialdemokratische Partei nicht zur Verfügung.

    (Anhaltender Beifall bei der SPD Beifall bei Abgeordneten der PDS)