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    Plenarprotokoll 13/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Drucksachen 13/8011, 13/8671, 13/8672) 17847A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Ulrike Mascher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Strukturreform statt Leistungskürzungen in der Alterssicherung - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Den Generationenvertrag neu verhandeln - zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Rentenversicherung stabilisieren und Reform 2000 vorbereiten - zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS: Gegen Armut und Abhängigkeit - für eine eigenständige Alterssicherung von Frauen - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 1996) Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 1996 (Drucksachen 13/8032, 13/8036, 13/8044, 13/4684, 13/5370, 13/6109, 13/8671) 17847 B c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksache 13/8704) 17847 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten der PDS: Stopp der Rückforderungen von Sozialzuschlägen (Drucksachen 13/274, 13/2644) 17848A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU 17848A, 17861 D Ulrike Mascher SPD 17851 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17855 B Dr. Gisela Babel F.D.P 17856 C Petra Bläss PDS 17859 C Peter Dreßen SPD 17861 B Volker Kauder CDU/CSU 17862 A II Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 198: Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Rudolf Dreßler SPD 17864 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17868 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 17872A Gerd Andres SPD 17877 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 17880 A Renate Jäger SPD 17882 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 17883 B Dr. Gregor Gysi PDS 17885 A Andreas Storm CDU/CSU 17886 B Namentliche Abstimmung 17888 A Ergebnis 17891 C Tagesordnungspunkt 12: a) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz) (Drucksache 13/7391) 17888 D - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juli 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (Europol-Auslegungsprotokollgesetz) (Drucksachen 13/7555, 13/8731, 13/8733) 17888 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Sterzing, Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Statt Europol - Mehr Sicherheit vor Kriminalität durch Verbesserung direkter polizeilicher Zusammenarbeit unter demokratischer und rechtlicher Kontrolle (Drucksachen 13/7490, 13/8731) 17889A Michael Stübgen CDU/CSU 17889 B Fritz Rudolf Körper SPD 17893 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17895 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 17896D Dr. Max Stadler F D P. 17897 A Ulla Jelpke PDS 17898 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17899B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17899 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI 17900 A Dr. Willfried Penner SPD 17901D, 17902 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 17902 D Hans-Peter Kemper SPD 17903 B Franz Peter Basten CDU/CSU 17905 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17906 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 17907 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 17907 B Erwin Marschewski CDU/CSU (zur GO) 17908B Wolf-Michael Catenhusen SPD (zur GO) 17908D Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) 17909 B Ulla Jelpke PDS (zur GO) 17909 C Dr. Willfried Penner SPD (Erklärung nach §31 GO) 17910B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 17910 D Tagesordnungspunkt 13: Große Anfrage der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel, Ingrid BeckerInglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation der Demenzkranken der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/3343, 13/5257) 17911C Regina Schmidt-Zadel SPD 17911 C Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 17913 C Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17915 A Uwe Lühr F.D.P 17915 D Heidemarie Lüth PDS 17916 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Gruppe der PDS: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Drucksache 13/8477) 17917 C Petra Bläss PDS 17917 C Nächste Sitzung 17918 D Berichtigung 17918 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17919* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes (Drucksachen 13/7774, 13/8702) 17920* A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer und Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) 17920* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das EuropolGesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) . . 17920* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU 17921* A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 17922* B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17923* D Uwe Lühr F.D.P 17924* C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen 17925* A 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 5 Berichtigung 197. Sitzung, Seite 17 756 B: In der Frage der Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer an den Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers ist der Name „Fuchs" durch den Namen „Neuhäuser" zu ersetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 10. 10. 97 Dr. Blank, CDU/CSU 10. 10. 97 * * Joseph-Theodor Böttcher, Maritta PDS 10. 10. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 10. 10. 97 ** Heinrich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 10. 97 * Formanski, Norbert SPD 10. 10. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 10. 10. 97 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 10. 10. 97 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 10. 10. 97 * * Großmann, Achim SPD 10. 10. 97 Günther (Plauen), F.D.P. 10. 10. 97 Joachim Gysi, Andrea PDS 10. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Ibrügger, Lothar SPD 10. 10. 97 ** Dr. Jobst, Dionys CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 10. 97 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 10. 10. 97 Otto Lehn, Waltraud SPD 10. 10. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Marx, Dorle SPD 10. 10. 97 Meckel, Markus SPD 10. 10. 97 Michelbach, Hans CDU/CSU 10. 10. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nickels, Christa BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Opel, Manfred SPD 10. 10. 97 * Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 10. 97 Hermann Reinhardt, Erika CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Saibold, Halo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 10. 10. 97 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 10. 10. 97 Schmitt (Langenfeld), BÜNDNIS 10. 10. 97 Wolfgang 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 10. 10. 97 ** Brigitte Schumann, Ilse SPD 10. 10. 97 Dr. Schwall-Düren, SPD 10. 10. 97 Angelica Schwanitz, Rolf SPD 10. 10. 97 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 10. 10. 97 Sigrid Terborg, Margitta SPD 10. 10. 97 Thierse, Wolfgang SPD 10. 10. 97 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 10. 97 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 10. 10. 97 ** Voigt (Frankfurt), SPD 10. 10. 97 ** Karsten D. Dr. Wieczorek, Norbert SPD 10. 10. 97 ** Wolf (München), Hanna SPD 10. 10. 97 Zapf, Uta SPD 10. 10. 97 ** Zierer, Benno CDU/CSU 10. 10. 97 * Zumkley, Peter SPD 10. 10. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes - Drucksachen 13/7774 und 13/8702 - In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht vermerkt. Ich erkläre: Mein Votum lautet Ja. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer, Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) Zum Rentenrefomgesetz 1999 stellen wir fest: Das Rentenreformgesetz 1999 enthält in seinen Art. 12 und 13 Änderungen des Fremdrentenrechts, die sich zum Teil nachteilig für zahlreiche unter den Fremdrentenberechtigten auswirken. So führt die Regelung in Art. 12 dazu, daß aus dem Herkunftsland zu berücksichtigende Kindererziehungszeiten mit einem erheblich geringeren Anteil berücksichtigt werden als bisher, während zur gleichen Zeit die Anerkennung von Kindererziehungszeiten stufenweise bis auf 100 Prozent des Durchschnittslohns angehoben wird. Darin besteht ein deutlicher familienpolitischer Wertungswiderspruch, der nicht gutgeheißen werden kann. Den betroffenen Aussiedlerinnen wird nach den zum Teil gravierenden Einschnitten durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz des Jahres 1996, mit dem die Fremdrentenanteile für zahlreiche Betroffene rückwirkend mit 40 Prozent weniger bewertet wurden als zuvor, ein erneutes Sonderopfer abverlangt, das nicht gerechtfertigt ist und im Widerspruch zu der familienpolitischen Intention des Gesetzentwurfes steht. Überdies werden dadurch besonders solche Frauen betroffen, deren Familien bereits seit Jahren in der Bundesrepublik leben und deren erwachsene Kinder mit ihren Beiträgen erheblich zur Finanzierung der Rentenkassen beitragen. Das Argument der Rentensystematik überzeugt dagegen nicht, da derartige Gründe bereits bei zwei Änderungen des Rentenrechts 1991 und 1996 nicht vorgebracht wurden. Unsere Bemühungen, diese erneute Änderung des Fremdrentenrechts zu vermeiden, blieben leider ohne Erfolg. Dem wichtigen Gesetzesvorhaben Rentenreformgesetz 1999 vermögen wir nur unter Zurückstellung dieser schwerwiegenden Bedenken unsere Zustimmung zu geben. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das Europol-Gesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) Europol kann nach seiner derzeitigen Aufgabenstellung eine sinnvolle Unterstützung im Kampf gegen organisierte Kriminalität leisten. Aufgrund von Art. 41 des Übereinkommens sowie des mir vorliegenden Protokolls zur Auslegung von Art. 41 Abs. 3, das heute noch nicht zur Abstimmung steht, kann ich dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen und werde mich deshalb der Stimme enthalten. Ich begründe dies wie folgt: Bei allem Verständnis für die unterschiedliche Rechtslage in den fünfzehn Ländern der EU und die derzeitige Aufgabenstellung von Europol ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht nachzuvollziehen, daß Europol eine so umfassende Immunität erhalten soll, wie in Art. 41 angelegt und dem Protokoll vorgesehen, ohne daß eine adäquate gerichtliche Kontrolle polizeilichen Handelns vorhanden ist. Ebenso unzulänglich sind die finanziellen und datenrechtlichen Kontrollmechanismen ausgelegt. Sie entsprechen nach meiner Auffassung nicht den Anforderungen demokratisch-rechtsstaatlicher Maßstäbe. Um eine Zustimmung zu diesem Gesetz meinerseits zu ermöglichen müßten drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens. Eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Europol. Zweitens. Eine konkrete parlamentarische Kontrolle entweder des Europaparlaments oder des Deutschen Bundestages gegenüber Europol entsprechend dem G-10-Ausschuß. Drittens. Bürger, deren Daten von Europol oder anderen nationalen Polizeidienststellen gespeichert würden, sind nach Abschluß der Ermittlungen über Art, Umfang und Anlaß der Datenerfassung zu informieren. Das gleiche gilt für Daten, die aufgrund telefonischer oder akustischer Überwachung gewonnen worden sind. Dies ergibt sich nicht zuletzt auch aus dem Verfassungsgebot des Datenselbstbestimmungsrechts, wie es das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgelegt hat. Die bei meinen Recherchen zu diesem Gesetz gemachten Erfahrungen bestärken mich zudem in meiner Auffassung, daß der Deutsche Bundestag wesentlich früher und stärker in die Verhandlungen der Regierung zu Europaübereinkommen eingebunden werden muß. Die unterschiedlichen Rechtssysteme in den Ländern der EU machen es erforderlich, daß der jeweilige nationale Gesetzgeber seine Vorstellungen frühzeitig, das heißt vor der Paraffierung von Europaübereinkommen, einbringt, um zu verhindern, daß verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Kompetenzen durch den „Zwang des Faktischen" auf kaltem Wege beschnitten werden und damit die Demokratie in ihren Wurzeln beschädigt und ausgehöhlt wird. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram (CDU/CSU): PDS-Anträge sind im so komplex gewordenen Politikalltag immer wieder etwas Herzerfrischendes. Ohne allzuviel Sachverstand, Rücksichten oder finanzielle Überlegungen werden stets neue Leistungen für die verschiedensten Gruppen gefordert. Das Schöne daran ist, daß allen PDS-Anträgen eines gleich ist: Sie kosten Geld, dessen Herkunft oder Gegenfinanzierung - wie auch bei diesem Antrag - im Ungewissen bleibt. Schade, daß noch niemand zusammengerechnet hat, was die Verwirklichung aller PDS-Anträge in dieser Legislaturperiode den Steuerzahler gekostet hätte. Die Beschaffung der nötigen Hunderte von Milliarden hätte wahrscheinlich nicht nur den Solidaritätszuschlag auf ungeahnte Höhen getrieben. Aber es geht ja der Nachfolgepartei der SED auch nicht um ernstgemeinte Vorschläge und deren Umsetzung, sondern um reine Schauanträge, Schaumschlägerei für Leichtgläubige. Mit einem Wort: Der alte kommunistische Schlachtruf „Avanti populo!" hat ausgedient, jetzt gilt für die SED-Nachfolgepartei „Avanti populisti!" Aber da es die Aufgabe der Parlamentarier ist, jeden Antrag auf seinen Sinngehalt zu prüfen, so sollten wir auch diesen neuen PDS-Antrag einer genauen Betrachtung unterziehen. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Bundessozialhilfegesetz und die Einstellung eines eigenen Leistungsgesetzes. Aber in einem Leistungsgesetz für Behinderte kann keine sachgerechte Lösung liegen. Denn die Finanzierung - wir erkennen wieder die alte Schwierigkeit der PDS - ist natürlich nicht einmal angesprochen. Vermutlich würden wieder die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Aber bei den Kosten für die Einstellung eines neuen Leistungsgesetzes fällt noch ein anderer Widerspruch auf: Als Leistung der Sozialhilfe fällt die Eingliederungshilfe für Behinderte in die ausschließliche Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit der Länder. Der Bund ist daran nicht beteiligt. Sachliche Gründe jedoch, die eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Aufgabenzuordnung und der daraus resultierenden Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern zur Folge haben, sind nicht ersichtlich. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist eigentlich nichts anderes, als daß dem Bund verordnet werden soll: Du, Bund, übernimmst nicht nur die Leistungen, die bisher die Länder getragen haben, sondern baust sie auch noch aus. Wo du das Geld dafür hernimmst, wissen wir, die PDS, auch nicht. Es interessiert uns auch nicht. Du kannst ja die Steuern erhöhen. Werte Abgeordnete der PDS, darf ich Sie daran erinnern, daß die sozialistische DDR unter anderem deswegen untergegangen ist, weil sie genauso gewirtschaftet hat, wie sie es offensichtlich auch im vereinten Deutschland tun wollen? Apropos DDR: Ich weiß, Sie hören es ungern, aber Sie sind die Nachfolgepartei der SED, die in der DDR das Sagen hatte. Und dort, das können Sie in dem Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages zur Aufklärung der SED-Diktatur nachlesen, existierten pflegebedürftige Ältere und Behinderte nur als Randgruppe der Gesellschaft, vergessen und verdrängt. Das war die Realität der DDR, das ist dokumentiert! Angesichts dessen ist es eigentlich eine Unverschämtheit, daß die PDS, die Nachfolgepartei der staatstragenden Partei der DDR, sich nun als Engel der Behinderten aufspielen will. Allerdings will ich nicht bestreiten, daß der Kernsatz des Berichtes der Bundesregierung zur Lage der Behinderten von 1994 noch immer stimmt: Nämlich daß trotz vieler unbestrittener Fortschritte in den letzten Jahren die Chancengleichheit von Behinderten und Nichtbehinderten noch immer nicht erreicht ist. Aber wir sind seitdem weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Gesellschaft vorangekommen, die Behinderte nicht nur akzeptiert, sondern auch integriert. Die Felder, auf denen wir Fortschritte erzielt haben, sind vielfältig, wobei auch die Anstrengungen der Länder und der Kommunen hervorzuheben sind: Etwa der Bereich der Integration in Bildungseinrichtungen aller Art, vom Kindergarten bis hin zur Universität. Sonderpädagogische Modellversuche, Förder- und Studienzentren werden eingerichtet und gefördert. Hier haben sich die Bedingungen für Behinderte in den letzten Jahren weiter verbessert. Etwa beim behindertengerechten Wohnen. Hier hat sich das Bundesbauministerium in mehreren Untersuchungen um optimale Lösungen für behindertengerechten Städtebau bemüht. Vor allem leisten auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Herausragendes. Sie bieten behinderten Menschen geeignete Wohneinrichtungen und verstärkten die Möglichkeit selbständigen Lebens. Im Personennahverkehr und im Bereich der Bundesbahn sind umfangreiche Anstrengungen unternommen worden, um rollstuhlgerechte Wagen, Niedrigbusse und Bahnanlagen bereitzustellen. Aber wenn man sich vorstellt, daß allein der Finanzbedarf für die behindertengerechte Gestaltung aller Bahnanlagen auf 10 Milliarden DM geschätzt wird, dann wird klar, daß auch diese Umgestaltung nicht sofort, sondern nur langfristig erfolgen kann. Aber lassen Sie mich noch auf ganz konkrete Verbesserungen für Behinderte eingehen, die die Bundesregierung mit der Reform des Bundessozialhilfegesetzes durchgesetzt hat. Zum einen wurde den Behinderten nun ein Rechtsanspruch auf ein leistungsangemessenes Entgelt aus den Werkstätten einge- räumt. Diese müssen nun 70 Prozent des erwirtschafteten Arbeitsergebnisses für die Löhne der behinderten Mitarbeiter verwenden. Dies ist gegenüber der bisherigen Regelung ein wirklicher Fortschritt, ebenso wie die gesetzliche Festschreibung des Verbots der Nettoerlösrückführung. Das bedeutet, daß die Träger von Werkstätten das von den Behinderten erwirtschaftete Arbeitsergebnis nicht mehr an die Sozialhilfeträger zur Minderung der Pflegesätze zurückführen dürfen. Als Folge dieser Neuregelungen ist das Arbeitsentgelt, das in den Werkstätten an die Behinderten gezahlt wird, deutlich gestiegen. Eine andere Verbesserung für Behinderte betrifft ihre Rechtsstellung in Werkstätten: Behinderte, die nach dem Arbeitsrecht überwiegend keine Arbeitnehmer sind, haben durch die Reform einen arbeitnehmerähnlichen Status erhalten. Dadurch werden arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften und Grundsätze von Arbeitnehmern, wie zum Beispiel über Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt im Krankheitsfall, Erziehungsurlaub, Mutterschutz nun auch auf Behinderte in Werkstätten angewandt. Meine Damen und Herren, dies sind konkrete Verbesserungen, die die Bundesregierung für Behinderte durchgesetzt hat. Natürlich heißt dies nicht: Hände in den Schoß legen, alles ist gut. Gerade im Bereich der Behindertenpolitik muß sich noch vieles bewegen, im Bewußtsein und materiell. Aber, auch dies muß man leider feststellen, materiell sind angesichts der angespannten Finanzlage keine großen Sprünge möglich. Sozialpolitiker aller Parteien wissen, daß man im Moment zufrieden sein muß, wenn man das Bestehende sichern kann. Um nochmals zum Antrag der PDS zurückzukommen: Dort stehen großartige Worte zu lesen, Worte wie „Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik" und „durch Staat und Gesellschaft verursachte Nachteile", große Worte, die aber leider nur Phrasen sind. Konkrete Verbesserungen, wie ich sie Ihnen aufgezählt habe, Vorschläge, die umgesetzt und finanziert werden können, vermag ich in dem Antrag der PDS nicht zu finden.. Allerdings darf ich gestehen, daß mich dieses Defizit nicht überrascht hat: Der Antrag steht somit würdig in der langen Galerie der PDS-Anträge unter dem Motto: „Papier ist geduldig" Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD): Der Antrag der Gruppe der PDS faßt einige der Forderungen zusammen, die die SPD bereits seit langem erhoben hat und die auch von der SPD-Fraktion in diesem Hause auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. So haben wir bereits im Anschluß an unsere Große Anfrage zu Arbeitswelt und Behindertenpolitik vor über einem Jahr die Versäumnisse und Defizite der Behindertenpolitik der konservativ-liberalen Bundesregierung offengelegt und Eckpunkte für eine soziale Politik für Behinderte gesetzt, die den Ansprüchen einer modernen und menschenwürdigen Gesellschaft genügt. Ich darf noch einmal wiederholen, daß es nicht nur um ein Leistungsgesetz gehen darf, sondern ein einheitliches Rehabilitationsgesetzbuch mit folgenden Inhalten zu schaffen ist: Das Recht der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation ist unter Einbeziehung des Schwerbehindertengesetzes zu verbessern; für Behinderte ist ein eigenes gegenüber dem BSHG vorrangiges Leistungsgesetz zu schaffen; Gesetze, die bisher einer Gleichstellung entgegenstehen, sind zu ändern. Soweit die Kernforderungen der SPD, zuletzt erhoben am 18. Juni 1996. Der heute vor uns liegende Antrag der PDS bringt insofern nichts Neues. Nichts Neues auch in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ansätze für eine qualitativ bestimmte und konsensorientierte Neuordnung des Behindertenrechts hat die jetzige Bundesregierung klammheimlich in der Versenkung verschwinden lassen. Statt dessen ist die Behindertenpolitik wie alle Bereiche der Sozialpolitik in eine prekäre Defensive geraten. Wir stehen an der Schwelle eines grundsätzlichen Paradigmawechsels in der Sozialpolitik, der auf mehreren Ebenen spürbar wird: Die Konsensorientierung, die über lange Zeit die Sozialpolitik der Bundesrepublik geprägt hat, und die auch bis weit in die Regierungszeit der jetzigen Bundesregierung andauerte - ich denke an die Rentenkompromisse oder den Kompromiß von Lahnstein in der Gesundheitspolitik - geht verloren. Fiskalische Kriterien gewinnen die Oberhand über sach- und zielgerechte Überlegungen, die den sozialpolitischen Erfordernissen genügen; so wird in zunehmendem Maße auch die Behindertenpolitik allein unter dem Aspekt ihrer Finanzierbarkeit formuliert. Auch in den Sozialversicherungen gerät die Festlegung auf das Modell der solidarischen Krankenversicherung in Gefahr; Kosten und Lasten werden dagegen den Kranken aufgebürdet und auf spätere Generationen verschoben; und vor allem chronisch Kranke und Behinderte werden davon betroffen. Die Erneuerung der Behindertenarbeit, die in den sechziger und siebziger Jahren stattgefunden hat, und die in einer Öffnung von Einrichtungen und dem Aufbau vieler integrativer Maßnahmen geführt hat, beruhte seinerzeit auf einem breiten, auch politisch getragenen Konsens über die Ziele und Aufgaben von Behindertenpolitik und Behindertenarbeit in einer modernen Gesellschaft; auch dieser inhaltlich so bedeutende Schritt gerät nunmehr unter dem Kostendruck in die Gefahr, zurückgenommen zu werden. Die SPD erkennt aus alledem die Gefahr, daß der gesellschaftliche Grundkonsens über eine soziale und sozialpolitische Entwicklung, die sich an den Traditionen des europäischen Sozialstaats orientiert, aufgekündigt wird; und diese einseitige Kündigung wird zu Lasten der Schwächeren in unserer Gesellschaft ausfallen. Die Bundesregierung will natürlich von alledem nichts wahrhaben: Erst kürzlich hat der Bundeskanzler auf dem Festakt zum einhundertjährigen Bestehen des Verbandes evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung in Bad Oeynhausen gesprochen. Es war eine Rede wie er sie schon oft gehalten hat: ohne Kenntnis der wirklichen Zustände und Bedingungen in der Sozialpolitik, voller Selbstlob, eine Rede der schönen Worte. Kennzeichnend und entlarvend aber war der Satz: „Politik für Behinderte ist aber nicht nur eine Frage des Geldes. " Das Geld ist also für den Herrn Bundeskanzler trotz seiner vielen Worte über christliche Werte und Nächstenliebe offensichtlich die erste Richtschnur seiner Behindertenpolitik. Aber, Politik für Behinderte darf wenn überhaupt, erst zuletzt eine Frage des Geldes sein. Sicherlich, auch wir wissen, daß das Geld nicht in unendlichen Mengen vorhanden ist. Das verlangt auch niemand. Was wir aber verlangen müssen, ist, daß bei aller notwendiger sparsamer Verwendung von sozialer Unterstützung die Erfüllung der Aufgabenstellungen der Sozialpolitik und der Behindertenarbeit das erste Kriterium sein muß. Es darf nicht dazu kommen, über den Weg der finanziellen Einschränkung auch sozial- und behindertenpolitische Kompetenz und Gestaltungskraft einzubüßen und an die Finanzpolitik abzugeben. Artikel 3 des Grundgesetzes ist auf dem Wege, zum Material für Sonntagsreden der Koalitionspolitiker zu verkommen. Der Auftrag, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ist aber eine Verpflichtung zum Handeln, nicht eine Verpflichtung zum Reden. Versäumnisse in der Behindertenpolitik und die Fiskalisierung der Sozialpolitik wiegen daher um so schwerer, als die Bundesregierung offensichtlich darauf verzichtet, auf der Basis des Art. 3 weiterzuarbeiten und konkrete Vorstellungen zur sozialpolitischen Förderung, zur Unterstützung und zur Integration in ausreichender Weise zu entwickeln. Es ist gerade jetzt notwendig, die Rechte und die Bedürfnisse der Behinderten zu vertreten. Es geht hier um ganz grundsätzliche Rechte der Betroffenen und um grundsätzliche Pflichten, die die Gesellschaft und der Staat ihnen gegenüber haben. Die Entwicklungen, die in jüngster Zeit in besonderer Weise behinderte Menschen betroffen haben, sind bekannt. Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen: die Pflegesatzdeckelung durch die Reform des Sozialhilferechts und das immer noch ungelöste Verhältnis von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Die Deckelung der Pflegesätze, die seit 1996 in Kraft ist, sehen wir als Beispiel einer Politik an, die ohne die Berücksichtigung von qualitativen Kriterien und Argumenten eine rein fiskalische, mechanische Meßlatte an die soziale Praxis anlegt. Da die Steigerungsraten der Pflegesätze von 1 bzw. 2 Prozent (in den neuen Bundesländern) den tatsächlichen Kostensteigerungen fast nirgendwo gerecht werden können, bedeuten sie in der Praxis eine Verengung der Möglichkeiten, des therapeutischen und betreuerischen Handlungsspielraums. Die Einrichtungen müssen in der Folge ihre Aufgabe mit weniger Zeit, Personal und Sachaufwand bewältigen: Die eigentliche Aufgabe, die Betreuung und Förderung der behinderten Menschen wird dadurch schwieriger. Das Problem des Verhältnisses von Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und den Leistungen aus der Pflegeversicherung ist seit den Diskussionen um die Einführung der Pflegeversicherung bekannt. An seiner Brisanz hat sich auch weit über ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung für stationäre Einrichtungen nichts geändert. Nun hat kürzlich die Debatte durch ein Positionspapier des BMG wieder eine Wendung erfahren. Ich fürchte jedoch, daß auch diesmal vieles an dem Papier des Ministeriums und daran anschließend auch in der Diskussion darüber wiederum nur in finanziellen Argumenten verhaftet ist und sein wird und somit am eigentlichen Kern der Problematik vorbeigeht. Zielsetzung muß sein - dies ist zumindest unsere Auffassung, und die wird von den Betroffenen geteilt -, die Ganzheitlichkeit der Behindertenhilfe zu sichern, die Konzeption der Einrichtungen und Behindertenarbeit nicht im etatorientierten Streit von Sozialkassen zu zerreden und zu zerreiben und die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens für Behinderte zu stärken. Das kann aber nur durch Regelungen geschehen, die weder die Zurückhaltung von Leistungen aus Gründen der nicht entschiedenen Zuständigkeit ermöglichen noch die Umwandlung von Behinderteneinrichtungen in Pflegeeinrichtungen befördern. Die Bundesregierung ist in keiner Weise in der Lage, zu diesen Fragen ein ausreichendes Konzept vorzulegen; sie steckt tief in ihrem sozial- und finanzpolitischen Chaos. Die Liste der Einschränkungen und Einschnitte der letzten Jahre in der Behindertenpolitik ist lang; auch im Bereich der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation sind ganz erheblich chronisch Kranke und Behinderte betroffen worden. Die Arbeitsförderung für Schwerbehinderte wird auf ein Nebengleis geschoben. Wir werden die Ausschußberatungen dazu benutzen, diese Versäumnisse der Bundesregierung zu benennen, der Öffentlichkeit das wahre Bild der Behindertenpolitik zu zeigen, und das an der Würde der Menschen orientierte Konzept der SPD darzustellen. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den letzten Jahren hat die Bundesregierung eine ganze Kette von sozialrechtlichen Veränderungen beschlossen, mit der die mühsam erreichten Standards in der Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen wieder rückgängig gemacht werden. Die Lebensqualität und die Selbstbestimmungsansprüche von Menschen, die von der Norm totaler Leistungsfähigkeit abweichen, erscheinen in ihrer Logik nur noch als finanzielle Zumutung. In diese Reihe gehören die Aufweichung des Grundsatzes „ambulant vor stationär" im Rahmen der Sozialhilfereform, die wieder die Zwangseinweisung „zu teurer" Pflegebedürftiger in Heime möglich macht, die Reduzierung medizinischer Rehabilitationsleistungen im Rahmen des Sparpakets und der Gesundheitsreform oder auch die tiefen Einschnitte bei der beruflichen Ausbildung Behinderter. Angesichts dieses „rollback" in der Behindertenpolitik sind viele Fachverbände und Behindertenor- ganisationen mit ihren Forderungen nach einem eigenständigen Leistungsrecht für behinderte Menschen sehr vorsichtig geworden. Denn sehr realistisch schätzen sie ein, daß von dieser Bundesregierung jeder Versuch, die Leistungen für Behinderte gesetzlich neu zu ordnen, hinterrücks zu Leistungskürzungen mißbraucht würde. Trotzdem bleibt die Forderung nach einem eigenen Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nützlich und richtig - und sei sie auch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse erst einmal nur dazu geeignet, die Behindertenpolitik der Bundesregierung mit einem Entwurf dessen zu kontrastieren, was nötig und möglich wäre. Insoweit kann ich mit dem Antrag der PDS auch gut mitgehen. Daß das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes materiell ausgefüllt und vorhandene Benachteiligungen beseitigt werden müssen: auf eine Politik, die diese Leitlinien ernst nimmt, würden wir uns verständigen können. Allerdings gibt es etwas in diesem Antrag, über das ich mich heftig ärgere. Die PDS fordert nämlich, die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Leistungen an behinderte Menschen. Ich halte eine solche Forderung für unsozial. Denn angesichts der leeren öffentlichen Kassen würde eine solche Politik zu einer Situation führen, wie wir sie bei der zweiten Stufe der Pflegeversicherung gerade erleben müssen. Diejenigen, die über ein hohes Einkommen oder Vermögen verfügen, erhalten ein finanzielles Zubrot, während für die anderen, die unbedingt auf die Leistungen angewiesen sind, nicht genügend übrigbleibt. Ich halte diese Forderung aber auch für antiemanzipatorisch. Denn hinter ihr steht ein Behindertenbild, das die Betroffenen auf ihre vermeintlichen Defizite reduziert. Völlig unabhängig davon, wie ihre konkrete Lebenssituation aussieht - was für eine Ausbildung sie haben, welchem Beruf sie nachgehen, und wie ihre materielle Lage ist - soll alleine ihre Behinderung einen Leistungsanspruch begründen. Menschen mit Behinderungen werden damit pauschal zu Bedürftigen erklärt, für die ein fürsorglicher Sozialstaat einzustehen hat. Damit ignorieren die Antragsteller aber, in welch unterschiedlichen Alltagswirklichkeiten sich Menschen mit Behinderungen befinden, und damit geraten sie auch in einen eigentümlichen Widerspruch zu ihren eigenen Erkenntnissen. Denn in demselben Antrag, der sich in fürsorglichen Forderungen gefällt, heißt es auch: „Behinderte Menschen dürfen nicht länger als passive, zu befürsorgende Objekte, sondern müssen als gestaltende Subjekte der eigenen Lebenssituation akzeptiert werden". Diese Erkenntnis ernstzunehmen hieße aber, einen Perspektivenwechsel weg von der bloßen Wohlfahrts- hin zur Gleichstellungspolitik vorzunehmen: Soziale Leistungen nur an die Behinderten, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts oder für ihre Eingliederung in diese Gesellschaft auf sie angewiesen sind, einklagbare Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe an Arbeitsleben und Alltag aber für alle. Uwe Lühr (F.D.P.): Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten haben die Behindertenverbände und die Aktion Sorgenkind in diesem Monat eine Kampagne zum Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG begonnen. Die „Aktion Grundgesetz" will bis Mitte des nächsten Jahres die Öffentlichkeit über die nach wie vor klaffende Differenz zwischen Verfassungsgebot und Lebenswirklichkeit informieren. Auf diese Weise soll das Praxisdefizit zu einem öffentlichen Thema gemacht werden, weil das jeden angeht. Die Regelungsdichte ist schon sehr hoch, aber die Umsetzung der gesetzlichen Normen ist defizitär. Wir brauchen nicht so sehr weitere neue Gesetze, sondern vielmehr eine größere Selbstverständlichkeit in der Anwendung der vorhandenen. Vor einigen Wochen haben wir hier über den Antrag der PDS diskutiert, eine Enquete-Kommission „Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" einzusetzen. Heute ist es ein neues Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Entgegen dem Eindruck, den die PDS mit ihren Anträgen erweckt, sind in einer Vielzahl von Spezialvorschriften die Defizite aufgrund von Behinderungen auf dem Papier aufgefangen. Das beginnt schon mit Beratungsleistungen in der Familie, Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, Integration behinderter Kinder und Jugendlicher durch Kooperation der Sonderschulen mit den Regeleinrichtungen vom Kindergarten bis zu den Schulen der Sekundarstufe II, Berufsberatung für Behinderte bis hin zu einem differenzierten Angebot berufsorientierter Maßnahmen. Neben der rechtlichen Sicherstellung etwa eines diskriminierungsfreien Zugangs zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen, besonderen Vorschriften für die Teilnahme am Individual- sowie am öffentlichen Personennahverkehr, sollen spezielle Vorschriften zum Beispiel für den Wohnungsbau oder auch ein breitgefächertes Instrumentarium zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung arbeitsloser Schwerbehinderter die tatsächlichen Defizite aufgrund von Behinderung ausgleichen. Selbstverständlich muß nachgebessert werden, wo noch etwas fehlen sollte und noch eine unbeabsichtigte Unvollständigkeit des Gesetzes diskriminierend wirkt. Dann muß entsprechend geändert bzw. ergänzt werden. Der Ausgleich des sozialen Nachteils aufgrund Behinderung erfolgt durch individuelle Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung nach den Fürsorgeprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes. Jeder behinderte Mensch erhält die für ihn erforderliche Förderung zu seiner Eingliederung in die Gesellschaft, das heißt, heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter, Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Erreichung einer angemessenen Schulausbildung oder einer sonst erreichbaren Bildung, zur Beteiligung am Leben in der Gemeinschaft oder einer angemessenen Berufsausbildung. Diese Leistungen erfolgen unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sofern hier noch Lücken zu füllen sein sollten - das will ich nicht. ausschließen -, sollte das aber nicht über den „Rundumschlag" eines neuen Leistungsge- setzes geschehen, sondern durch Novellierung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Aus arbeitsökonomischen Gesichtspunkten würde sich eine Einbeziehung in die ohnehin vorgesehene Einordnung des Rehabilitations- und des Schwerbehindertenrechts ins Sozialgesetzbuch anbieten (SGB IX). Wer jedoch den Nachranggrundsatz des Sozialhilferechts selbst als Diskriminierung erachtet, wer den Einsatz des Vermögens oder die Berücksichtigung des Einkommens, weil diskriminierend, ausschließen will, der muß eine Lösung neben dem Bundessozialhilfegesetz suchen, weil die Belastung der Sozialhilfeträger deren Leistungsfähigkeit weit überstiege. Ich denke, wir haben hier niemanden in der kleinen Freitagsrunde, der einem separaten Leistungsgesetz nicht zustimmen würde, das einen einkommensunabhängigen Ausgleich für Behinderte vorsieht, wenn er denn eine Chance für eine vertretbare und verantwortbare Finanzierung sähe. Über die Finanzierung ihres Leistungsgesetzes verliert die PDS bezeichnenderweise kein Wort. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 7. Oktober 1997 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner 716. Sitzung am 26. September 1997 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes gegen den nachfolgenden Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben hat: - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung - Drucksache 13/8471- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/7456 Nr. 1.2 Drucksache 13/7456 Nr. 2.10 Finanzausschuß Drucksache 13/8106 Nr. 2.13 Drucksache 13/8106 Nr. 2.18 Drucksache 13/8106 Nr. 2.24 Drucksache 13/8106 Nr. 2.30 Drucksache 13/8269 Nr. 1.9 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7706 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.6 Drucksache 13/7706 Nr. 2.8 Drucksache 13/7706 Nr. 2.19 Drucksache 13/7706 Nr. 2.22 Drucksache 13/7867 Nr. 2.6 Drucksache 13/7959 Nr. 1.3 Drucksache 13/7959 Nr. 1.4 Drucksache 13/7959 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.4 Drucksache 13/8106 Nr. 1.6 Drucksache 13/8106 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.3 Drucksache 13/8106 Nr. 2.7 Drucksache 13/8106 Nr. 2.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.11 Drucksache 13/8106 Nr. 2.14 Drucksache 13/8106 Nr. 2.21 Drucksache 13/8106 Nr. 2.27 Drucksache 13/8106 Nr. 2.31 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2988 Nr. 1.9 Drucksache 13/5687 Nr. 2.7 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/7456 Nr. 2.6 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/7456 Nr. 2.9 Drucksache 13/7541 Nr. 2.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/7216 Nr. 2.26 Drucksache 13/7541 Nr. 2.18 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/7706 Nr. 2.2 Drucksache 13/7706 Nr. 2.3 Drucksache 13/7706 Nr. 2.10 Drucksache 13/7706 Nr. 2.20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Matthias Berninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, meine Generation ist tief besorgt über die Frage, wie über die Rentenversicherung diskutiert wird. Meine Generation ist tief besorgt über die Frage, ob dieses Rentenversicherungssystem Zukunft hat. Ich glaube nicht daran, daß der Spruch „Die Renten sind sicher" nach wie vor so gilt, wie das jahrelang gebetsmühlenartig von verschiedenen Seiten hier vorgetragen wurde.
    Aber eines will ich Ihnen auch sagen: Ich glaube, daß dieses beitragsfinanzierte soziale Sicherungssystem in der Anlage das richtige System ist. Ich glaube, daß wir in der Rentenversicherung keinen grundsätzlichen Systemwechsel brauchen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der F.D.P. Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Das ist schon mal gut!)

    Ich glaube, daß wir alle in diesem Haus dafür werben müssen, dieses System zukunftsfest und zukunftsfähig zu machen, weil es das einzige System ist, das für eine breite Gruppe in dieser Gesellschaft so etwas wie Altersarmut verhindert, weil es - übertragen auf die Krankenversicherung - das einzige System ist, das in dieser Gesellschaft dafür sorgt, daß alte Menschen selbst dann, wenn sie kein hohes Einkommen haben, auch in Zukunft noch eine Krankenversorgung haben. Ich stehe hinter diesem System.
    Wenn man aber hinter diesem System steht, muß man die Sorgen der jungen Generation ernst nehmen und nicht dazwischenblöken, wie das der Kollege eben sehr eindrucksvoll gemacht hat.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

    Ich glaube, die „Süddeutsche Zeitung" hat recht, wenn sie sagt: Die Reform, die uns die Bundesregierung vorgelegt hat, ist keine Grundsatzrentenreform, sondern hier waren Sozialklempner am Werk. Sie wollen Einsparungen vornehmen und versuchen, diese Einsparungen durch eine demographische Komponente zu kaschieren.
    Ich persönlich denke, daß man darüber reden kann, ob man bei den Spitzenrenten Einschnitte vornehmen kann, um das Geld umzuverteilen, um beispielsweise dort, wo Altersarmut droht, Ausgleiche vorzunehmen. Ich halte das für eine sehr vernünftige Lösung.

    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das hat aber nichts mit Beitragsgerechtigkeit zu tun!)

    Ich glaube aber nicht, daß durch diese Maßnahme kaschiert werden kann, daß Sie andere Reformen verhindern.
    Der Kollege Schäuble hat vor einigen Wochen einen guten Vorschlag gemacht. Er hat gesagt: Wir brauchen eine Strukturreform in unserem sozialen Sicherungssystem. Er hat gesagt: Mit der Ökosteuer und mit anderen Verbrauchssteuern können wir für eine Beitragssatzstabilität sorgen. Diesen Vorschlag

    Matthias Berninger
    halte ich für sehr vernünftig. Er ist an Ihnen gescheitert.
    Des weiteren ist es so, daß wir uns allesamt Sorgen darüber machen und uns allesamt nicht darüber streiten sollten, wie die Chancen und die Lasten fair zwischen den Generationen verteilt werden. Sie werden hier aber nicht fair verteilt, weil das, was Sie zur Rentenniveausenkung machen, den jungen Leuten zunächst einmal überhaupt keine Chancen bringt.
    Gestern haben wir über die Arbeitslosigkeit von jungen Leuten diskutiert. Da hat sich ein Minister hier hergestellt, der noch nicht einmal Gesetzentwürfe zur Sicherung von Ausbildungsplätzen gelesen hat. In Deutschland leben 1,2 Millionen Kinder und Jugendliche von Sozialhilfe. Auch hier hat die Bundesregierung einige Fehler gemacht, die jetzt zu Buche schlagen. Deswegen nehme ich Ihnen nicht ab, daß Ihre Sorge wirklich einer dauerhaften Sanierung der Rentenversicherung gilt.
    Wenn es so wäre, würden Sie in Ihrer Reform jetzt damit anfangen, die zukünftige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt stärker zu berücksichtigen. Wir brauchen eine Rentenreform, nach der heute Teilzeitarbeit begünstigt wird. Heute sind in Wirklichkeit alle, die Teilzeitarbeit machen, gekniffen, weil sie später mit einer geringeren Rente rechnen müssen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Wir brauchen eine Rentenreform, mit der heute Vorsorge dafür getroffen wird, daß wir in Zukunft das Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und denen, die Leistungen bekommen, das ab dem Jahre 2010 bzw. 2015 droht, in den Griff bekommen.
    Ihre Rentenreform, die Sie ursprünglich diskutiert haben, enthielt auch einen solchen Vorschlag, weil - wie vorhin gesagt wurde - es auch junge Sozialdemokraten gibt, die sich um die Rente sorgen. Auch in Ihren Reihen sitzen Leute, die gesagt haben: Wir müssen sehen, ob wir noch eine weitere Säule aufbauen können, ob wir es heute schon schaffen, neben der Rentenversicherung einen weiteren Kapitalstock aufzubauen, der die Beiträge dann, wenn es Zeit wird, stabilisiert. Mit solchen Reformen müssen wir aber heute beginnen, weil man diesen Kapitalstock nur langsam ansparen kann. All das tun Sie nicht.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Julius Louven [CDU/CSU]: Wer soll es denn zahlen?)

    - Die Frage ist richtig: Wer soll es denn zahlen?

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Umfinanzieren?)

    Herr Schäuble hat einen Vorschlag in die richtige Richtung gemacht. Wir brauchen eine stärkere Finanzierung unserer sozialen Sicherung basierend auf einer Ökosteuer und basierend auf Verbrauchsteuern. All das machen Sie nicht.

    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Weniger Beiträge, immer mehr Steuern!)

    Da Sie das nicht machen, wird die Rente langfristig auch nicht sicher sein. Ich hoffe, daß die nächste Bundesregierung hier wirkliche Reformen zustande bringt und den Mut hat, einen ehrlichen Dialog zu führen.
    Das Entscheidende ist aber, daß Junge und Alte gemeinsam an dieser Reform arbeiten. So, wie Sie sie anlegen, tun Sie das heute nicht.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste spricht die Abgeordnete Dr. Gisela Babel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gisela Babel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalition beschließt heute in zweiter und dritter Lesung die Rentenreform 1999 und bringt gleichzeitig den Gesetzentwurf zur Anhebung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt ein. Dadurch sollen der Bundeszuschuß zur Rentenversicherung angehoben und die Rentenkassen entlastet werden.
    Zwei Signale gehen heute von der Politik aus:
    Erstens. Die Koalition ist handlungsfähig. Sie scheut den Konflikt mit der Opposition nicht. Sie setzt durch, was sie auch ohne Zustimmung der SPD im Bundesrat durchsetzen kann.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Das ist bei der Rentenreform der Fall. Wir sind gut beraten, so zu handeln.
    Zweitens. Die Koalition - es ist ganz wichtig, daß wir diesen Zusammenhang immer wieder deutlich machen - bekämpft die Arbeitslosigkeit und verfolgt das Ziel, mit den notwendigen Reformen in den sozialen Sicherungssystemen Lohnzusatzkosten zu senken. Das ist unerläßlich, wenn man Arbeitsplätze in Deutschland erhalten und die Grundlage für neue Arbeitsplätze schaffen möchte. Für die Rentenreform heißt das: Beitragssätze senken und für lange Zeit unterhalb von 20 Prozent halten.
    Erforderlich dafür sind langfristige Sparmaßnahmen. Erforderlich ist dafür ebenfalls die durch Steuern erreichte Einnahmenverbesserung, die kurzfristig eine Beitragssenkung möglich macht. Zumindest dieser Teil müßte Zustimmung bei der SPD finden, die die notwendige Sanierungsaufgabe ja ausschließlich mit mehr Steuergeld bewerkstelligen will.
    Die Rentenversicherung ist eine mehrere Generationen überspannende, auf lange Zeiträume angelegte soziale Einrichtung. Korrekturen sind immer nur äußerst behutsam und in breitem politischen Konsens vorgenommen worden. Es galt aber immer der Grundsatz: Man soll sich auf seine Rente verlassen können.
    Große gesellschaftliche Umbrüche, wie wir sie derzeit erleben, mit enormen Strukturveränderungen in der Wirtschaft, mit großer Arbeitslosigkeit, lassen jedoch auch die Rentenversicherung nicht unberührt. Steigende Rentenversicherungsbeiträge wer-

    Dr. Gisela Babel
    den nicht mehr hingenommen; Sie sollten auch nicht mehr hingenommen werden. Man sollte sich in der arbeitenden Bevölkerung eben auch auf stabile Beitragssätze verlassen können. Das ist ein neues Ziel, in der Vergangenheit von der Politik vielleicht nicht so klar erkannt.
    Das Übersteigen der 20-Prozent-Grenze für Beiträge zur Rentenversicherung hat die Frage nach der zukünftigen Sicherung der Rente aufgeworfen. Deswegen ist es wichtig, daß wir handeln, und zwar rechtzeitig handeln, weil wir wissen, daß es langfristige Zeiträume sind, in denen das wirkt.
    Die Koalition hat gehandelt. Zunächst wurde die hergebrachte sehr in die Breite gehende Frühverrentung in Form der vollen Rente wegen Arbeitslosigkeit ab 60 Jahren abgeschafft; das war noch der Konsens mit der Opposition. Für mehr als 300 000 Frühverrentungen im Jahr ist unser Rentensystem nicht ausgelegt. Hier gab es diesen Konsens.
    Das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz hat 1996 weitere tiefe Einschnitte bei der Rente gebracht, durchaus schmerzlich: die Zurückführung der Ausbildungszeiten, die Frauen mit kleinen Renten betroffen hat.
    Den wichtigen Schlußpunkt dieses Reformprozesses, bei dem nun die SPD nicht mitmachen will, bringt die Rentenreform 1999. Ziel ist es, den Beitragssatz stabil zu halten.
    Ich will noch einmal auf die sogenannte Systemfrage eingehen, die immer wieder anklingt. Es gibt zwei große, sehr unterschiedliche Alternativen zu unserem Rentenrecht. Die eine ist die steuerfinanzierte Grundrente mit gleich hoher Altersrente für alle Bürger nach dem Modell des sächsischen Ministerpräsidenten Biedenkopf. Die andere ist eine Rentenversicherung im Kapitaldeckungsverfahren. Hier spart dann jede Generation für sich selber. Ich würde das nicht als eine egoistische Rentenversicherung brandmarken; man kann sie auch so bauen.
    Die Frage ist, ob wir in eine dieser zwei Alternativen einmünden können oder einmünden wollen. Die F.D.P. lehnt die steuerfinanzierte Grundrente deswegen ab, weil sie das Prinzip der Leistungsbezogenheit aufgibt. Ich hatte kürzlich noch einmal Gelegenheit, mit Frau Fischer von den Grünen darüber zu reden. Ihre Meinung haben Sie, Herr Berninger, wiederholt, indem Sie sagen: Sie stehen hinter dem System. Aber Sie meinen, bei der Teilrente müsse man eine Lösung finden, die eine auskömmliche Rentenhöhe sichert. Damit haben Sie die Weichen dafür gestellt, daß die Rente die Leistungsbezogenheit aufgibt. Denn eine Teilzeitarbeit kann nur eine Teilrente erwirtschaften. Wer dies in Frage stellt, geht, ob er will oder nicht, in ein anderes System.
    Die Umstellungsschwierigkeiten sind enorm. Das wissen wir. Aber die Schwierigkeiten wären mindestens so groß, wenn wir in ein kapitalgedecktes Verfahren umsteigen wollten. Denn eine Generation alleine könnte die doppelten Lasten für die Rentner, die gerade leben, und für die eigene Vorsorge kaum schultern. Hier müssen wir sehr lange Zeiträume haben. Ich weiß nicht, ob wir uns in einer Demokratie über 50 Jahre festlegen können; ich habe da meine Zweifel. Ich bin der Meinung, das Kapitaldeckungsverfahren ist bei der betrieblichen und der privaten Eigenvorsorge gut aufgehoben.
    Es ist also richtig, am System festzuhalten. Die Rentenversicherung ist zukunftsfähig, und sie ist auch zukunftssicher. Wir müssen aber den Mut haben, heute das Notwendige zu beschließen.
    Kernpunkte des Rentenreformkonzepts sind der Einbau eines demographischen Faktors, die Reform der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente, die bessere Anerkennung der Kindererziehung und eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge.
    Hinter dem demographischen Faktor - das ist ein Wortungetüm - verbirgt sich, daß die Menschen erfreulicherweise immer länger leben. Die Lebenserwartung der 65jährigen steigt in Deutschland im Schnitt in zehn Jahren um 1,4 Jahre an.
    Gemeinsam mit der Frühverrentung hat die höhere Lebenserwartung die Bezugsdauer von Renten dramatisch ansteigen lassen, bei Männern von 1965 bis 1995 von 10 Jahren auf 14 Jahre, bei Frauen von 11,5 Jahren auf 18 Jahre.
    Wenn wir bereits im Jahre 1965 den demographischen Faktor beachtet hätten, hätten wir heute einen Beitragssatz von 12 Prozent. Ich weiß, das sind Formulierungen im Konjunktiv, es gibt schließlich auch andere Dinge, die die Rentenversicherung belastet haben. Ich weiß das wohl, aber dieser eine Faktor hat bereits eine sehr beachtliche Wirkung.

    (Gerd Andres [SPD]: Wenn die Arbeitslosigkeit halbiert wäre, welchen Beitragssatz hätten wir dann?)

    - Richtig, und wenn die Wiedervereinigung nicht gekommen wäre und einiges mehr; das ist alles richtig. Aber man muß die Wirkung des demographischen Wandels zumindest als Faktum anerkennen. Ob Sie ihn in der Formel beachten wollen oder nicht, ist eine weitere Entscheidung. Ich habe den Eindruck, daß Sie diesen Faktor aus Ihren Überlegungen völlig ausblenden.
    Meine Damen und Herren, wenn über einen wesentlich längeren Zeitraum Rente bezogen wird, dann ist es doch einleuchtend, daß der Zahlbetrag etwas geringer ausfallen muß. Im Ergebnis - das hat bereits mein Vorredner gesagt - werden die Renten nicht gekürzt, sondern sie werden nur langsamer steigen. Auch diese Renten werden eine Alterssicherung gewähren - es ist wichtig, daran festzuhalten -, nach Auffassung der F.D.P. werden sie aber nicht mehr die Abdeckung des vollen Lebensstandards garantieren. Deswegen lautet unser Appell: Eigenvorsorge in betrieblicher und privater Lebensversicherung.
    Die Reform der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente haben wir weitgehend nach den Vorschlägen der Regierungskommission entwickelt. Wir haben sie in einer einzigen Rente zusammengefaßt. Für die Frage, ob Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, sollen jetzt gesundheitliche Kriterien allein ausschlaggebend sein und nicht mehr die Lage

    Dr. Gisela Babel
    auf dem Arbeitsmarkt. Damit ordnen wir die Risiken den entsprechenden Sozialversicherungen zu.
    Wir sind in den Vorschlägen ein wenig milder als die Rentenreform; denn die Abschläge betragen nur 10,8 Prozent, vorgeschlagen waren ursprünglich 18 Prozent. Dies erfolgt durchaus auf Kosten des Einsparvolumens.
    Ich komme nun zur Anerkennung der Kindererziehung. Ich glaube, es ist richtig, immer wieder festzustellen: Außerordentlich bedeutsam ist die Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung. Das ist einer der großen Schritte. Das Wort „Anerkennung der Kindererziehungszeiten" ist besonders für Frauen wichtig.
    Für mich ist der Satz „Rente ist Lohn für Lebensleistung" besonders wichtig, weil für mich das Aufziehen von Kindern zu dieser Lebensleistung gehört und deswegen richtigerweise in der Rentenversicherung gewertet wird. Jetzt wird sie sogar höher bewertet.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU Rudolf Dreßler [SPD]: Wie ist es mit der Bezahlung? Keine Antwort!)

    Ich habe nie gesagt - ich glaube, das wäre auch unvernünftig -, daß wir über die Anerkennung von Kindererziehungszeiten zu einer eigenständigen, allein auf Rente beruhenden Alterssicherung der Frau kommen. Das ist eine Illusion. Es widerspricht dem, was wir vorhin gesagt haben, daß wir hinter dem System stehen wollen. Die Leistungsbezogenheit, also das Bezahlen von Beiträgen während der Erwerbstätigkeit und das Erarbeiten der Rente, wird durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten nicht unbedingt erreicht. Sie wissen, daß man ungefähr 37 Kinder erziehen muß, um eine Durchschnittsrente zu erreichen. Das ist eine Illusion.
    Wir sollten nicht sagen: Wir ermöglichen innerhalb eines beitrags- und leistungsbezogenen Systems eine solche Alterssicherung der Frau. Diese läßt sich nur erreichen, wenn Sie sie mit sehr viel Geld, zusätzlichem Steuergeld oder wie auch immer aufpumpen. Sie können das aber nicht im System machen.
    Gut ist es, daß wir die additiven Kindererziehungszeiten ins Rentenreformgesetz 1999 aufnehmen. Das ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts und seit langer Zeit auch eine F.D.P.-Forderung. Gut finde ich auch, daß wir die Kindererziehung von 0,75 Entgeltpunkten auf einen Entgeltpunkt aufwerten. Das wertet dann auch inhaltlich die Kindererziehung wie einen Entgeltpunkt im Durchschnittsverdienstbereich. Ich finde, auch das ist ein sehr wichtiges Signal.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Ich komme zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Wer also weiß, daß die Rentenversicherung der Zukunft eine grundsätzliche Abdeckung der Alterssicherung durchaus noch leistet, aber daß sie den Lebensstandard in der früheren Weise nicht mehr sichert, muß um so mehr darauf bedacht sein, betriebliche Altersversorgung und auch die private
    Vorsorge zu verbessern. Ich bedaure, daß wir hier außer arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht viel mehr haben machen können.

    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Warum nicht?)

    - Ich meine, die Koalition muß berücksichtigen, welche Steuerausfälle verkraftet werden können.
    Immerhin haben wir die auf Richterrecht beruhende nachholende Anpassung beseitigt. Damit war die Betriebsrente praktisch an die Inflationsrate gebunden. Auch haben wir dafür gesorgt, daß ein Arbeitgeber, der sich zu einer Anpassung von 1 Prozent pro Jahr verpflichtet, von weiteren Anpassungsverpflichtungen frei bleibt. Hier hätten wir uns mehr gewünscht, nämlich daß es auch diejenigen betrifft, die nur eine Betriebszusage oder bereits selbst eine Betriebsrente haben. Aber es ist ein erster Anfang, mit dem wir mehr Planungssicherheit haben.
    Bei der Frage Ausbau der Unverfallbarkeitsgrenzen ist uns keine steuerliche Flankierung gelungen. Das bedaure ich sehr; denn in der modernen Arbeitswelt gewinnt die Frage, ob die erworbenen Betriebsrentenansprüche bei einem Wechsel erhalten bleiben, natürlich außerordentlich an Bedeutung. Es ist sehr schade, daß wir bei dieser Flankierung nicht mehr haben durchsetzen können. Manchmal habe ich den Eindruck, daß die Sozialpolitiker den Finanzpolitikern bei der Zukunftsorientierung ein Stück voraus sind, was die Alterssicherung anlangt.
    Wir haben Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf vorgenommen. Änderungspakete bei der sozialen Gesetzgebung werden in Kilogramm gewogen. Aus diesem Paket möchte ich zwei herausgreifen.
    Zum einen haben wir etwas für Langzeitarbeitende getan. Diese sind bei uns mittlerweile selten anzutreffen. Frau Mascher meint, es gibt sie überhaupt nicht mehr. Es geht um Arbeitnehmer, die 45 Jahre gearbeitet haben und jetzt mit 60 Jahren in Rente gehen wollen. Wir haben für sie vorgesehen, daß es keine Abschläge gibt, wenn sie mit 60 Jahren in Rente gehen. Ich glaube, wir sind uns einig, daß diese Korrektur gerecht und notwendig ist.
    Zweitens. Wir haben in diesem Reformgesetz Rentenarten zusammengeführt und vereinheitlicht. Ab dem Jahre 2012 sollen alle Rentenarten, ob wegen Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Behinderung, langjähriger Beschäftigung oder vorzeitigem Ausscheiden, mit 62 Jahren mit Abschlägen für drei Jahre in Rente gehen können, also 10,8 Prozent. Wenn wir uns vor Augen halten, daß wir in den vergangenen Zeiten in der Rentenversicherung immer nur weiter differenziert, ausgefeilt, verästelt und das Rechtsgebiet damit unübersichtlicher gestaltet haben, ist anzuerkennen, daß die Rentenreform 1999 nicht nur Einsparungen, sondern in eindrucksvoller Weise auch Vereinfachungen bringt.
    Nun zur Opposition. Die SPD hat Vorschläge unterbreitet, wie mit Steuergeld die Beiträge gesenkt werden können. Darin ist sie der Koalition durchaus nahe. Sie will mit diesem Geld versicherungsfremde

    Dr. Gisela Babel
    Leistungen - davon greift sie drei heraus - finanzieren und diese deutlich und sichtbar aus der Rentenversicherung heraustrennen. Der Bundeszuschuß von heute bereits 67 Milliarden DM im Jahr wird entlastet, aber nicht auf Dauer. Die Beitragsstabilität ist kein definiertes Ziel der SPD.
    Ich habe für eine Politik der Transparenz, den Bundeszuschuß betreffend, viel Sympathie. Man sollte in der Tat politisch genau festlegen, welche Leistungen er abdeckt und wieviel wir für die staatliche Garantie des Systems nun aufwenden wollen. Ich halte diese Festlegung durchaus für sehr gut. Sie übt auch heilsame Zwänge auf uns aus, uns darüber Rechenschaft abzulegen. Aber das Kernproblem bleibt davon unberührt: Wie ist das Ziel einer über Jahrzehnte währenden Beitragssatzstabilität zu erreichen? Ich halte es für unerträglich, wenn Beiträge immer weiter ansteigen und die erwerbstätige Generation immer mehr belastet wird.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Auch halte ich es für unhaltbar, wenn künftig immer mehr Steuergeld in die Rentenkasse fließt. Dann landen wir nämlich im steuerfinanzierten Versorgungssystem und verabschieden uns von der leistungsbezogenen Rente. Das Fatale an dem Konzept der SPD ist, daß sie damit ein Gaukelspiel treibt. Sie will 20 Millionen Rentnern einreden, die Rentenkassen ließen sich ohne Einsparungen einfach mit mehr Geld sanieren und füllen. Auch alle anderen Verbesserungen wie die Vorschläge zur Alterssicherung der Frauen, die natürlich für Frauen außerordentlich attraktiv klingen, wollen Sie auf diese Weise finanzieren. Das können Sie doch im Ernst nicht vertreten. Sie scheinen nicht eine Minute damit zu rechnen, daß sie im Bund Verantwortung übernehmen und sich an diese Vorschläge, erinnern lassen müssen.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU Ulrike Mascher [SPD]: Doch!)