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    Plenarprotokoll 13/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Drucksachen 13/8011, 13/8671, 13/8672) 17847A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Ulrike Mascher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Strukturreform statt Leistungskürzungen in der Alterssicherung - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Den Generationenvertrag neu verhandeln - zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Rentenversicherung stabilisieren und Reform 2000 vorbereiten - zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS: Gegen Armut und Abhängigkeit - für eine eigenständige Alterssicherung von Frauen - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 1996) Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 1996 (Drucksachen 13/8032, 13/8036, 13/8044, 13/4684, 13/5370, 13/6109, 13/8671) 17847 B c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksache 13/8704) 17847 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten der PDS: Stopp der Rückforderungen von Sozialzuschlägen (Drucksachen 13/274, 13/2644) 17848A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU 17848A, 17861 D Ulrike Mascher SPD 17851 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17855 B Dr. Gisela Babel F.D.P 17856 C Petra Bläss PDS 17859 C Peter Dreßen SPD 17861 B Volker Kauder CDU/CSU 17862 A II Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 198: Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Rudolf Dreßler SPD 17864 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17868 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 17872A Gerd Andres SPD 17877 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 17880 A Renate Jäger SPD 17882 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 17883 B Dr. Gregor Gysi PDS 17885 A Andreas Storm CDU/CSU 17886 B Namentliche Abstimmung 17888 A Ergebnis 17891 C Tagesordnungspunkt 12: a) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz) (Drucksache 13/7391) 17888 D - Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juli 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (Europol-Auslegungsprotokollgesetz) (Drucksachen 13/7555, 13/8731, 13/8733) 17888 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Sterzing, Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Statt Europol - Mehr Sicherheit vor Kriminalität durch Verbesserung direkter polizeilicher Zusammenarbeit unter demokratischer und rechtlicher Kontrolle (Drucksachen 13/7490, 13/8731) 17889A Michael Stübgen CDU/CSU 17889 B Fritz Rudolf Körper SPD 17893 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17895 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 17896D Dr. Max Stadler F D P. 17897 A Ulla Jelpke PDS 17898 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17899B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17899 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI 17900 A Dr. Willfried Penner SPD 17901D, 17902 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 17902 D Hans-Peter Kemper SPD 17903 B Franz Peter Basten CDU/CSU 17905 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 17906 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 17907 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 17907 B Erwin Marschewski CDU/CSU (zur GO) 17908B Wolf-Michael Catenhusen SPD (zur GO) 17908D Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) 17909 B Ulla Jelpke PDS (zur GO) 17909 C Dr. Willfried Penner SPD (Erklärung nach §31 GO) 17910B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 17910 D Tagesordnungspunkt 13: Große Anfrage der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel, Ingrid BeckerInglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation der Demenzkranken der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/3343, 13/5257) 17911C Regina Schmidt-Zadel SPD 17911 C Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 17913 C Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17915 A Uwe Lühr F.D.P 17915 D Heidemarie Lüth PDS 17916 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Gruppe der PDS: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Drucksache 13/8477) 17917 C Petra Bläss PDS 17917 C Nächste Sitzung 17918 D Berichtigung 17918 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17919* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes (Drucksachen 13/7774, 13/8702) 17920* A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer und Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) 17920* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das EuropolGesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) . . 17920* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU 17921* A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 17922* B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17923* D Uwe Lühr F.D.P 17924* C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen 17925* A 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 5 Berichtigung 197. Sitzung, Seite 17 756 B: In der Frage der Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer an den Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers ist der Name „Fuchs" durch den Namen „Neuhäuser" zu ersetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 10. 10. 97 Dr. Blank, CDU/CSU 10. 10. 97 * * Joseph-Theodor Böttcher, Maritta PDS 10. 10. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 10. 10. 97 ** Heinrich Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 10. 97 * Formanski, Norbert SPD 10. 10. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 10. 10. 97 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 10. 10. 97 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 10. 10. 97 * * Großmann, Achim SPD 10. 10. 97 Günther (Plauen), F.D.P. 10. 10. 97 Joachim Gysi, Andrea PDS 10. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Ibrügger, Lothar SPD 10. 10. 97 ** Dr. Jobst, Dionys CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 10. 10. 97 ** Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 10. 97 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 10. 10. 97 Otto Lehn, Waltraud SPD 10. 10. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Marx, Dorle SPD 10. 10. 97 Meckel, Markus SPD 10. 10. 97 Michelbach, Hans CDU/CSU 10. 10. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nickels, Christa BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Opel, Manfred SPD 10. 10. 97 * Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 10. 97 Hermann Reinhardt, Erika CDU/CSU 10. 10. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Saibold, Halo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 10. 10. 97 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 10. 10. 97 Schmitt (Langenfeld), BÜNDNIS 10. 10. 97 Wolfgang 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 10. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schulte (Hameln), SPD 10. 10. 97 ** Brigitte Schumann, Ilse SPD 10. 10. 97 Dr. Schwall-Düren, SPD 10. 10. 97 Angelica Schwanitz, Rolf SPD 10. 10. 97 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 10. 10. 97 Sigrid Terborg, Margitta SPD 10. 10. 97 Thierse, Wolfgang SPD 10. 10. 97 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 10. 97 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 10. 10. 97 ** Voigt (Frankfurt), SPD 10. 10. 97 ** Karsten D. Dr. Wieczorek, Norbert SPD 10. 10. 97 ** Wolf (München), Hanna SPD 10. 10. 97 Zapf, Uta SPD 10. 10. 97 ** Zierer, Benno CDU/CSU 10. 10. 97 * Zumkley, Peter SPD 10. 10. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Postgesetzes - Drucksachen 13/7774 und 13/8702 - In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht vermerkt. Ich erkläre: Mein Votum lautet Ja. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Egon Jüttner, Eva-Maria Kors, Reiner Krziskewitz, Kurt J. Rossmanith, Dr. Fritz Wittmann, Erika Steinbach, Angelika Pfeiffer, Rudolf Meinl zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999) (Tagesordnungspunkt 11 a) Zum Rentenrefomgesetz 1999 stellen wir fest: Das Rentenreformgesetz 1999 enthält in seinen Art. 12 und 13 Änderungen des Fremdrentenrechts, die sich zum Teil nachteilig für zahlreiche unter den Fremdrentenberechtigten auswirken. So führt die Regelung in Art. 12 dazu, daß aus dem Herkunftsland zu berücksichtigende Kindererziehungszeiten mit einem erheblich geringeren Anteil berücksichtigt werden als bisher, während zur gleichen Zeit die Anerkennung von Kindererziehungszeiten stufenweise bis auf 100 Prozent des Durchschnittslohns angehoben wird. Darin besteht ein deutlicher familienpolitischer Wertungswiderspruch, der nicht gutgeheißen werden kann. Den betroffenen Aussiedlerinnen wird nach den zum Teil gravierenden Einschnitten durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz des Jahres 1996, mit dem die Fremdrentenanteile für zahlreiche Betroffene rückwirkend mit 40 Prozent weniger bewertet wurden als zuvor, ein erneutes Sonderopfer abverlangt, das nicht gerechtfertigt ist und im Widerspruch zu der familienpolitischen Intention des Gesetzentwurfes steht. Überdies werden dadurch besonders solche Frauen betroffen, deren Familien bereits seit Jahren in der Bundesrepublik leben und deren erwachsene Kinder mit ihren Beiträgen erheblich zur Finanzierung der Rentenkassen beitragen. Das Argument der Rentensystematik überzeugt dagegen nicht, da derartige Gründe bereits bei zwei Änderungen des Rentenrechts 1991 und 1996 nicht vorgebracht wurden. Unsere Bemühungen, diese erneute Änderung des Fremdrentenrechts zu vermeiden, blieben leider ohne Erfolg. Dem wichtigen Gesetzesvorhaben Rentenreformgesetz 1999 vermögen wir nur unter Zurückstellung dieser schwerwiegenden Bedenken unsere Zustimmung zu geben. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Schlußabstimmung über das Europol-Gesetz und das Europol-Auslegungsprotokollgesetz (Tagesordnungspunkt 12) Europol kann nach seiner derzeitigen Aufgabenstellung eine sinnvolle Unterstützung im Kampf gegen organisierte Kriminalität leisten. Aufgrund von Art. 41 des Übereinkommens sowie des mir vorliegenden Protokolls zur Auslegung von Art. 41 Abs. 3, das heute noch nicht zur Abstimmung steht, kann ich dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen und werde mich deshalb der Stimme enthalten. Ich begründe dies wie folgt: Bei allem Verständnis für die unterschiedliche Rechtslage in den fünfzehn Ländern der EU und die derzeitige Aufgabenstellung von Europol ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht nachzuvollziehen, daß Europol eine so umfassende Immunität erhalten soll, wie in Art. 41 angelegt und dem Protokoll vorgesehen, ohne daß eine adäquate gerichtliche Kontrolle polizeilichen Handelns vorhanden ist. Ebenso unzulänglich sind die finanziellen und datenrechtlichen Kontrollmechanismen ausgelegt. Sie entsprechen nach meiner Auffassung nicht den Anforderungen demokratisch-rechtsstaatlicher Maßstäbe. Um eine Zustimmung zu diesem Gesetz meinerseits zu ermöglichen müßten drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens. Eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Europol. Zweitens. Eine konkrete parlamentarische Kontrolle entweder des Europaparlaments oder des Deutschen Bundestages gegenüber Europol entsprechend dem G-10-Ausschuß. Drittens. Bürger, deren Daten von Europol oder anderen nationalen Polizeidienststellen gespeichert würden, sind nach Abschluß der Ermittlungen über Art, Umfang und Anlaß der Datenerfassung zu informieren. Das gleiche gilt für Daten, die aufgrund telefonischer oder akustischer Überwachung gewonnen worden sind. Dies ergibt sich nicht zuletzt auch aus dem Verfassungsgebot des Datenselbstbestimmungsrechts, wie es das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgelegt hat. Die bei meinen Recherchen zu diesem Gesetz gemachten Erfahrungen bestärken mich zudem in meiner Auffassung, daß der Deutsche Bundestag wesentlich früher und stärker in die Verhandlungen der Regierung zu Europaübereinkommen eingebunden werden muß. Die unterschiedlichen Rechtssysteme in den Ländern der EU machen es erforderlich, daß der jeweilige nationale Gesetzgeber seine Vorstellungen frühzeitig, das heißt vor der Paraffierung von Europaübereinkommen, einbringt, um zu verhindern, daß verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Kompetenzen durch den „Zwang des Faktischen" auf kaltem Wege beschnitten werden und damit die Demokratie in ihren Wurzeln beschädigt und ausgehöhlt wird. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag: Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen) Birgit Schnieber-Jastram (CDU/CSU): PDS-Anträge sind im so komplex gewordenen Politikalltag immer wieder etwas Herzerfrischendes. Ohne allzuviel Sachverstand, Rücksichten oder finanzielle Überlegungen werden stets neue Leistungen für die verschiedensten Gruppen gefordert. Das Schöne daran ist, daß allen PDS-Anträgen eines gleich ist: Sie kosten Geld, dessen Herkunft oder Gegenfinanzierung - wie auch bei diesem Antrag - im Ungewissen bleibt. Schade, daß noch niemand zusammengerechnet hat, was die Verwirklichung aller PDS-Anträge in dieser Legislaturperiode den Steuerzahler gekostet hätte. Die Beschaffung der nötigen Hunderte von Milliarden hätte wahrscheinlich nicht nur den Solidaritätszuschlag auf ungeahnte Höhen getrieben. Aber es geht ja der Nachfolgepartei der SED auch nicht um ernstgemeinte Vorschläge und deren Umsetzung, sondern um reine Schauanträge, Schaumschlägerei für Leichtgläubige. Mit einem Wort: Der alte kommunistische Schlachtruf „Avanti populo!" hat ausgedient, jetzt gilt für die SED-Nachfolgepartei „Avanti populisti!" Aber da es die Aufgabe der Parlamentarier ist, jeden Antrag auf seinen Sinngehalt zu prüfen, so sollten wir auch diesen neuen PDS-Antrag einer genauen Betrachtung unterziehen. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Bundessozialhilfegesetz und die Einstellung eines eigenen Leistungsgesetzes. Aber in einem Leistungsgesetz für Behinderte kann keine sachgerechte Lösung liegen. Denn die Finanzierung - wir erkennen wieder die alte Schwierigkeit der PDS - ist natürlich nicht einmal angesprochen. Vermutlich würden wieder die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Aber bei den Kosten für die Einstellung eines neuen Leistungsgesetzes fällt noch ein anderer Widerspruch auf: Als Leistung der Sozialhilfe fällt die Eingliederungshilfe für Behinderte in die ausschließliche Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit der Länder. Der Bund ist daran nicht beteiligt. Sachliche Gründe jedoch, die eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Aufgabenzuordnung und der daraus resultierenden Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern zur Folge haben, sind nicht ersichtlich. Was in dem vorliegenden Antrag gefordert wird, ist eigentlich nichts anderes, als daß dem Bund verordnet werden soll: Du, Bund, übernimmst nicht nur die Leistungen, die bisher die Länder getragen haben, sondern baust sie auch noch aus. Wo du das Geld dafür hernimmst, wissen wir, die PDS, auch nicht. Es interessiert uns auch nicht. Du kannst ja die Steuern erhöhen. Werte Abgeordnete der PDS, darf ich Sie daran erinnern, daß die sozialistische DDR unter anderem deswegen untergegangen ist, weil sie genauso gewirtschaftet hat, wie sie es offensichtlich auch im vereinten Deutschland tun wollen? Apropos DDR: Ich weiß, Sie hören es ungern, aber Sie sind die Nachfolgepartei der SED, die in der DDR das Sagen hatte. Und dort, das können Sie in dem Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages zur Aufklärung der SED-Diktatur nachlesen, existierten pflegebedürftige Ältere und Behinderte nur als Randgruppe der Gesellschaft, vergessen und verdrängt. Das war die Realität der DDR, das ist dokumentiert! Angesichts dessen ist es eigentlich eine Unverschämtheit, daß die PDS, die Nachfolgepartei der staatstragenden Partei der DDR, sich nun als Engel der Behinderten aufspielen will. Allerdings will ich nicht bestreiten, daß der Kernsatz des Berichtes der Bundesregierung zur Lage der Behinderten von 1994 noch immer stimmt: Nämlich daß trotz vieler unbestrittener Fortschritte in den letzten Jahren die Chancengleichheit von Behinderten und Nichtbehinderten noch immer nicht erreicht ist. Aber wir sind seitdem weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Gesellschaft vorangekommen, die Behinderte nicht nur akzeptiert, sondern auch integriert. Die Felder, auf denen wir Fortschritte erzielt haben, sind vielfältig, wobei auch die Anstrengungen der Länder und der Kommunen hervorzuheben sind: Etwa der Bereich der Integration in Bildungseinrichtungen aller Art, vom Kindergarten bis hin zur Universität. Sonderpädagogische Modellversuche, Förder- und Studienzentren werden eingerichtet und gefördert. Hier haben sich die Bedingungen für Behinderte in den letzten Jahren weiter verbessert. Etwa beim behindertengerechten Wohnen. Hier hat sich das Bundesbauministerium in mehreren Untersuchungen um optimale Lösungen für behindertengerechten Städtebau bemüht. Vor allem leisten auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Herausragendes. Sie bieten behinderten Menschen geeignete Wohneinrichtungen und verstärkten die Möglichkeit selbständigen Lebens. Im Personennahverkehr und im Bereich der Bundesbahn sind umfangreiche Anstrengungen unternommen worden, um rollstuhlgerechte Wagen, Niedrigbusse und Bahnanlagen bereitzustellen. Aber wenn man sich vorstellt, daß allein der Finanzbedarf für die behindertengerechte Gestaltung aller Bahnanlagen auf 10 Milliarden DM geschätzt wird, dann wird klar, daß auch diese Umgestaltung nicht sofort, sondern nur langfristig erfolgen kann. Aber lassen Sie mich noch auf ganz konkrete Verbesserungen für Behinderte eingehen, die die Bundesregierung mit der Reform des Bundessozialhilfegesetzes durchgesetzt hat. Zum einen wurde den Behinderten nun ein Rechtsanspruch auf ein leistungsangemessenes Entgelt aus den Werkstätten einge- räumt. Diese müssen nun 70 Prozent des erwirtschafteten Arbeitsergebnisses für die Löhne der behinderten Mitarbeiter verwenden. Dies ist gegenüber der bisherigen Regelung ein wirklicher Fortschritt, ebenso wie die gesetzliche Festschreibung des Verbots der Nettoerlösrückführung. Das bedeutet, daß die Träger von Werkstätten das von den Behinderten erwirtschaftete Arbeitsergebnis nicht mehr an die Sozialhilfeträger zur Minderung der Pflegesätze zurückführen dürfen. Als Folge dieser Neuregelungen ist das Arbeitsentgelt, das in den Werkstätten an die Behinderten gezahlt wird, deutlich gestiegen. Eine andere Verbesserung für Behinderte betrifft ihre Rechtsstellung in Werkstätten: Behinderte, die nach dem Arbeitsrecht überwiegend keine Arbeitnehmer sind, haben durch die Reform einen arbeitnehmerähnlichen Status erhalten. Dadurch werden arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften und Grundsätze von Arbeitnehmern, wie zum Beispiel über Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt im Krankheitsfall, Erziehungsurlaub, Mutterschutz nun auch auf Behinderte in Werkstätten angewandt. Meine Damen und Herren, dies sind konkrete Verbesserungen, die die Bundesregierung für Behinderte durchgesetzt hat. Natürlich heißt dies nicht: Hände in den Schoß legen, alles ist gut. Gerade im Bereich der Behindertenpolitik muß sich noch vieles bewegen, im Bewußtsein und materiell. Aber, auch dies muß man leider feststellen, materiell sind angesichts der angespannten Finanzlage keine großen Sprünge möglich. Sozialpolitiker aller Parteien wissen, daß man im Moment zufrieden sein muß, wenn man das Bestehende sichern kann. Um nochmals zum Antrag der PDS zurückzukommen: Dort stehen großartige Worte zu lesen, Worte wie „Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik" und „durch Staat und Gesellschaft verursachte Nachteile", große Worte, die aber leider nur Phrasen sind. Konkrete Verbesserungen, wie ich sie Ihnen aufgezählt habe, Vorschläge, die umgesetzt und finanziert werden können, vermag ich in dem Antrag der PDS nicht zu finden.. Allerdings darf ich gestehen, daß mich dieses Defizit nicht überrascht hat: Der Antrag steht somit würdig in der langen Galerie der PDS-Anträge unter dem Motto: „Papier ist geduldig" Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD): Der Antrag der Gruppe der PDS faßt einige der Forderungen zusammen, die die SPD bereits seit langem erhoben hat und die auch von der SPD-Fraktion in diesem Hause auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. So haben wir bereits im Anschluß an unsere Große Anfrage zu Arbeitswelt und Behindertenpolitik vor über einem Jahr die Versäumnisse und Defizite der Behindertenpolitik der konservativ-liberalen Bundesregierung offengelegt und Eckpunkte für eine soziale Politik für Behinderte gesetzt, die den Ansprüchen einer modernen und menschenwürdigen Gesellschaft genügt. Ich darf noch einmal wiederholen, daß es nicht nur um ein Leistungsgesetz gehen darf, sondern ein einheitliches Rehabilitationsgesetzbuch mit folgenden Inhalten zu schaffen ist: Das Recht der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation ist unter Einbeziehung des Schwerbehindertengesetzes zu verbessern; für Behinderte ist ein eigenes gegenüber dem BSHG vorrangiges Leistungsgesetz zu schaffen; Gesetze, die bisher einer Gleichstellung entgegenstehen, sind zu ändern. Soweit die Kernforderungen der SPD, zuletzt erhoben am 18. Juni 1996. Der heute vor uns liegende Antrag der PDS bringt insofern nichts Neues. Nichts Neues auch in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ansätze für eine qualitativ bestimmte und konsensorientierte Neuordnung des Behindertenrechts hat die jetzige Bundesregierung klammheimlich in der Versenkung verschwinden lassen. Statt dessen ist die Behindertenpolitik wie alle Bereiche der Sozialpolitik in eine prekäre Defensive geraten. Wir stehen an der Schwelle eines grundsätzlichen Paradigmawechsels in der Sozialpolitik, der auf mehreren Ebenen spürbar wird: Die Konsensorientierung, die über lange Zeit die Sozialpolitik der Bundesrepublik geprägt hat, und die auch bis weit in die Regierungszeit der jetzigen Bundesregierung andauerte - ich denke an die Rentenkompromisse oder den Kompromiß von Lahnstein in der Gesundheitspolitik - geht verloren. Fiskalische Kriterien gewinnen die Oberhand über sach- und zielgerechte Überlegungen, die den sozialpolitischen Erfordernissen genügen; so wird in zunehmendem Maße auch die Behindertenpolitik allein unter dem Aspekt ihrer Finanzierbarkeit formuliert. Auch in den Sozialversicherungen gerät die Festlegung auf das Modell der solidarischen Krankenversicherung in Gefahr; Kosten und Lasten werden dagegen den Kranken aufgebürdet und auf spätere Generationen verschoben; und vor allem chronisch Kranke und Behinderte werden davon betroffen. Die Erneuerung der Behindertenarbeit, die in den sechziger und siebziger Jahren stattgefunden hat, und die in einer Öffnung von Einrichtungen und dem Aufbau vieler integrativer Maßnahmen geführt hat, beruhte seinerzeit auf einem breiten, auch politisch getragenen Konsens über die Ziele und Aufgaben von Behindertenpolitik und Behindertenarbeit in einer modernen Gesellschaft; auch dieser inhaltlich so bedeutende Schritt gerät nunmehr unter dem Kostendruck in die Gefahr, zurückgenommen zu werden. Die SPD erkennt aus alledem die Gefahr, daß der gesellschaftliche Grundkonsens über eine soziale und sozialpolitische Entwicklung, die sich an den Traditionen des europäischen Sozialstaats orientiert, aufgekündigt wird; und diese einseitige Kündigung wird zu Lasten der Schwächeren in unserer Gesellschaft ausfallen. Die Bundesregierung will natürlich von alledem nichts wahrhaben: Erst kürzlich hat der Bundeskanzler auf dem Festakt zum einhundertjährigen Bestehen des Verbandes evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung in Bad Oeynhausen gesprochen. Es war eine Rede wie er sie schon oft gehalten hat: ohne Kenntnis der wirklichen Zustände und Bedingungen in der Sozialpolitik, voller Selbstlob, eine Rede der schönen Worte. Kennzeichnend und entlarvend aber war der Satz: „Politik für Behinderte ist aber nicht nur eine Frage des Geldes. " Das Geld ist also für den Herrn Bundeskanzler trotz seiner vielen Worte über christliche Werte und Nächstenliebe offensichtlich die erste Richtschnur seiner Behindertenpolitik. Aber, Politik für Behinderte darf wenn überhaupt, erst zuletzt eine Frage des Geldes sein. Sicherlich, auch wir wissen, daß das Geld nicht in unendlichen Mengen vorhanden ist. Das verlangt auch niemand. Was wir aber verlangen müssen, ist, daß bei aller notwendiger sparsamer Verwendung von sozialer Unterstützung die Erfüllung der Aufgabenstellungen der Sozialpolitik und der Behindertenarbeit das erste Kriterium sein muß. Es darf nicht dazu kommen, über den Weg der finanziellen Einschränkung auch sozial- und behindertenpolitische Kompetenz und Gestaltungskraft einzubüßen und an die Finanzpolitik abzugeben. Artikel 3 des Grundgesetzes ist auf dem Wege, zum Material für Sonntagsreden der Koalitionspolitiker zu verkommen. Der Auftrag, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ist aber eine Verpflichtung zum Handeln, nicht eine Verpflichtung zum Reden. Versäumnisse in der Behindertenpolitik und die Fiskalisierung der Sozialpolitik wiegen daher um so schwerer, als die Bundesregierung offensichtlich darauf verzichtet, auf der Basis des Art. 3 weiterzuarbeiten und konkrete Vorstellungen zur sozialpolitischen Förderung, zur Unterstützung und zur Integration in ausreichender Weise zu entwickeln. Es ist gerade jetzt notwendig, die Rechte und die Bedürfnisse der Behinderten zu vertreten. Es geht hier um ganz grundsätzliche Rechte der Betroffenen und um grundsätzliche Pflichten, die die Gesellschaft und der Staat ihnen gegenüber haben. Die Entwicklungen, die in jüngster Zeit in besonderer Weise behinderte Menschen betroffen haben, sind bekannt. Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen: die Pflegesatzdeckelung durch die Reform des Sozialhilferechts und das immer noch ungelöste Verhältnis von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Die Deckelung der Pflegesätze, die seit 1996 in Kraft ist, sehen wir als Beispiel einer Politik an, die ohne die Berücksichtigung von qualitativen Kriterien und Argumenten eine rein fiskalische, mechanische Meßlatte an die soziale Praxis anlegt. Da die Steigerungsraten der Pflegesätze von 1 bzw. 2 Prozent (in den neuen Bundesländern) den tatsächlichen Kostensteigerungen fast nirgendwo gerecht werden können, bedeuten sie in der Praxis eine Verengung der Möglichkeiten, des therapeutischen und betreuerischen Handlungsspielraums. Die Einrichtungen müssen in der Folge ihre Aufgabe mit weniger Zeit, Personal und Sachaufwand bewältigen: Die eigentliche Aufgabe, die Betreuung und Förderung der behinderten Menschen wird dadurch schwieriger. Das Problem des Verhältnisses von Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und den Leistungen aus der Pflegeversicherung ist seit den Diskussionen um die Einführung der Pflegeversicherung bekannt. An seiner Brisanz hat sich auch weit über ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung für stationäre Einrichtungen nichts geändert. Nun hat kürzlich die Debatte durch ein Positionspapier des BMG wieder eine Wendung erfahren. Ich fürchte jedoch, daß auch diesmal vieles an dem Papier des Ministeriums und daran anschließend auch in der Diskussion darüber wiederum nur in finanziellen Argumenten verhaftet ist und sein wird und somit am eigentlichen Kern der Problematik vorbeigeht. Zielsetzung muß sein - dies ist zumindest unsere Auffassung, und die wird von den Betroffenen geteilt -, die Ganzheitlichkeit der Behindertenhilfe zu sichern, die Konzeption der Einrichtungen und Behindertenarbeit nicht im etatorientierten Streit von Sozialkassen zu zerreden und zu zerreiben und die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens für Behinderte zu stärken. Das kann aber nur durch Regelungen geschehen, die weder die Zurückhaltung von Leistungen aus Gründen der nicht entschiedenen Zuständigkeit ermöglichen noch die Umwandlung von Behinderteneinrichtungen in Pflegeeinrichtungen befördern. Die Bundesregierung ist in keiner Weise in der Lage, zu diesen Fragen ein ausreichendes Konzept vorzulegen; sie steckt tief in ihrem sozial- und finanzpolitischen Chaos. Die Liste der Einschränkungen und Einschnitte der letzten Jahre in der Behindertenpolitik ist lang; auch im Bereich der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation sind ganz erheblich chronisch Kranke und Behinderte betroffen worden. Die Arbeitsförderung für Schwerbehinderte wird auf ein Nebengleis geschoben. Wir werden die Ausschußberatungen dazu benutzen, diese Versäumnisse der Bundesregierung zu benennen, der Öffentlichkeit das wahre Bild der Behindertenpolitik zu zeigen, und das an der Würde der Menschen orientierte Konzept der SPD darzustellen. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den letzten Jahren hat die Bundesregierung eine ganze Kette von sozialrechtlichen Veränderungen beschlossen, mit der die mühsam erreichten Standards in der Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen wieder rückgängig gemacht werden. Die Lebensqualität und die Selbstbestimmungsansprüche von Menschen, die von der Norm totaler Leistungsfähigkeit abweichen, erscheinen in ihrer Logik nur noch als finanzielle Zumutung. In diese Reihe gehören die Aufweichung des Grundsatzes „ambulant vor stationär" im Rahmen der Sozialhilfereform, die wieder die Zwangseinweisung „zu teurer" Pflegebedürftiger in Heime möglich macht, die Reduzierung medizinischer Rehabilitationsleistungen im Rahmen des Sparpakets und der Gesundheitsreform oder auch die tiefen Einschnitte bei der beruflichen Ausbildung Behinderter. Angesichts dieses „rollback" in der Behindertenpolitik sind viele Fachverbände und Behindertenor- ganisationen mit ihren Forderungen nach einem eigenständigen Leistungsrecht für behinderte Menschen sehr vorsichtig geworden. Denn sehr realistisch schätzen sie ein, daß von dieser Bundesregierung jeder Versuch, die Leistungen für Behinderte gesetzlich neu zu ordnen, hinterrücks zu Leistungskürzungen mißbraucht würde. Trotzdem bleibt die Forderung nach einem eigenen Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nützlich und richtig - und sei sie auch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse erst einmal nur dazu geeignet, die Behindertenpolitik der Bundesregierung mit einem Entwurf dessen zu kontrastieren, was nötig und möglich wäre. Insoweit kann ich mit dem Antrag der PDS auch gut mitgehen. Daß das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes materiell ausgefüllt und vorhandene Benachteiligungen beseitigt werden müssen: auf eine Politik, die diese Leitlinien ernst nimmt, würden wir uns verständigen können. Allerdings gibt es etwas in diesem Antrag, über das ich mich heftig ärgere. Die PDS fordert nämlich, die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Leistungen an behinderte Menschen. Ich halte eine solche Forderung für unsozial. Denn angesichts der leeren öffentlichen Kassen würde eine solche Politik zu einer Situation führen, wie wir sie bei der zweiten Stufe der Pflegeversicherung gerade erleben müssen. Diejenigen, die über ein hohes Einkommen oder Vermögen verfügen, erhalten ein finanzielles Zubrot, während für die anderen, die unbedingt auf die Leistungen angewiesen sind, nicht genügend übrigbleibt. Ich halte diese Forderung aber auch für antiemanzipatorisch. Denn hinter ihr steht ein Behindertenbild, das die Betroffenen auf ihre vermeintlichen Defizite reduziert. Völlig unabhängig davon, wie ihre konkrete Lebenssituation aussieht - was für eine Ausbildung sie haben, welchem Beruf sie nachgehen, und wie ihre materielle Lage ist - soll alleine ihre Behinderung einen Leistungsanspruch begründen. Menschen mit Behinderungen werden damit pauschal zu Bedürftigen erklärt, für die ein fürsorglicher Sozialstaat einzustehen hat. Damit ignorieren die Antragsteller aber, in welch unterschiedlichen Alltagswirklichkeiten sich Menschen mit Behinderungen befinden, und damit geraten sie auch in einen eigentümlichen Widerspruch zu ihren eigenen Erkenntnissen. Denn in demselben Antrag, der sich in fürsorglichen Forderungen gefällt, heißt es auch: „Behinderte Menschen dürfen nicht länger als passive, zu befürsorgende Objekte, sondern müssen als gestaltende Subjekte der eigenen Lebenssituation akzeptiert werden". Diese Erkenntnis ernstzunehmen hieße aber, einen Perspektivenwechsel weg von der bloßen Wohlfahrts- hin zur Gleichstellungspolitik vorzunehmen: Soziale Leistungen nur an die Behinderten, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts oder für ihre Eingliederung in diese Gesellschaft auf sie angewiesen sind, einklagbare Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe an Arbeitsleben und Alltag aber für alle. Uwe Lühr (F.D.P.): Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten haben die Behindertenverbände und die Aktion Sorgenkind in diesem Monat eine Kampagne zum Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG begonnen. Die „Aktion Grundgesetz" will bis Mitte des nächsten Jahres die Öffentlichkeit über die nach wie vor klaffende Differenz zwischen Verfassungsgebot und Lebenswirklichkeit informieren. Auf diese Weise soll das Praxisdefizit zu einem öffentlichen Thema gemacht werden, weil das jeden angeht. Die Regelungsdichte ist schon sehr hoch, aber die Umsetzung der gesetzlichen Normen ist defizitär. Wir brauchen nicht so sehr weitere neue Gesetze, sondern vielmehr eine größere Selbstverständlichkeit in der Anwendung der vorhandenen. Vor einigen Wochen haben wir hier über den Antrag der PDS diskutiert, eine Enquete-Kommission „Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" einzusetzen. Heute ist es ein neues Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Entgegen dem Eindruck, den die PDS mit ihren Anträgen erweckt, sind in einer Vielzahl von Spezialvorschriften die Defizite aufgrund von Behinderungen auf dem Papier aufgefangen. Das beginnt schon mit Beratungsleistungen in der Familie, Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, Integration behinderter Kinder und Jugendlicher durch Kooperation der Sonderschulen mit den Regeleinrichtungen vom Kindergarten bis zu den Schulen der Sekundarstufe II, Berufsberatung für Behinderte bis hin zu einem differenzierten Angebot berufsorientierter Maßnahmen. Neben der rechtlichen Sicherstellung etwa eines diskriminierungsfreien Zugangs zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen, besonderen Vorschriften für die Teilnahme am Individual- sowie am öffentlichen Personennahverkehr, sollen spezielle Vorschriften zum Beispiel für den Wohnungsbau oder auch ein breitgefächertes Instrumentarium zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung arbeitsloser Schwerbehinderter die tatsächlichen Defizite aufgrund von Behinderung ausgleichen. Selbstverständlich muß nachgebessert werden, wo noch etwas fehlen sollte und noch eine unbeabsichtigte Unvollständigkeit des Gesetzes diskriminierend wirkt. Dann muß entsprechend geändert bzw. ergänzt werden. Der Ausgleich des sozialen Nachteils aufgrund Behinderung erfolgt durch individuelle Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung nach den Fürsorgeprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes. Jeder behinderte Mensch erhält die für ihn erforderliche Förderung zu seiner Eingliederung in die Gesellschaft, das heißt, heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter, Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Erreichung einer angemessenen Schulausbildung oder einer sonst erreichbaren Bildung, zur Beteiligung am Leben in der Gemeinschaft oder einer angemessenen Berufsausbildung. Diese Leistungen erfolgen unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sofern hier noch Lücken zu füllen sein sollten - das will ich nicht. ausschließen -, sollte das aber nicht über den „Rundumschlag" eines neuen Leistungsge- setzes geschehen, sondern durch Novellierung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Aus arbeitsökonomischen Gesichtspunkten würde sich eine Einbeziehung in die ohnehin vorgesehene Einordnung des Rehabilitations- und des Schwerbehindertenrechts ins Sozialgesetzbuch anbieten (SGB IX). Wer jedoch den Nachranggrundsatz des Sozialhilferechts selbst als Diskriminierung erachtet, wer den Einsatz des Vermögens oder die Berücksichtigung des Einkommens, weil diskriminierend, ausschließen will, der muß eine Lösung neben dem Bundessozialhilfegesetz suchen, weil die Belastung der Sozialhilfeträger deren Leistungsfähigkeit weit überstiege. Ich denke, wir haben hier niemanden in der kleinen Freitagsrunde, der einem separaten Leistungsgesetz nicht zustimmen würde, das einen einkommensunabhängigen Ausgleich für Behinderte vorsieht, wenn er denn eine Chance für eine vertretbare und verantwortbare Finanzierung sähe. Über die Finanzierung ihres Leistungsgesetzes verliert die PDS bezeichnenderweise kein Wort. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 7. Oktober 1997 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner 716. Sitzung am 26. September 1997 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes gegen den nachfolgenden Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben hat: - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung - Drucksache 13/8471- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/7456 Nr. 1.2 Drucksache 13/7456 Nr. 2.10 Finanzausschuß Drucksache 13/8106 Nr. 2.13 Drucksache 13/8106 Nr. 2.18 Drucksache 13/8106 Nr. 2.24 Drucksache 13/8106 Nr. 2.30 Drucksache 13/8269 Nr. 1.9 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7706 Nr. 2.4 Drucksache 13/7706 Nr. 2.6 Drucksache 13/7706 Nr. 2.8 Drucksache 13/7706 Nr. 2.19 Drucksache 13/7706 Nr. 2.22 Drucksache 13/7867 Nr. 2.6 Drucksache 13/7959 Nr. 1.3 Drucksache 13/7959 Nr. 1.4 Drucksache 13/7959 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.4 Drucksache 13/8106 Nr. 1.6 Drucksache 13/8106 Nr. 1.7 Drucksache 13/8106 Nr. 1.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.3 Drucksache 13/8106 Nr. 2.7 Drucksache 13/8106 Nr. 2.8 Drucksache 13/8106 Nr. 2.11 Drucksache 13/8106 Nr. 2.14 Drucksache 13/8106 Nr. 2.21 Drucksache 13/8106 Nr. 2.27 Drucksache 13/8106 Nr. 2.31 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2988 Nr. 1.9 Drucksache 13/5687 Nr. 2.7 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/7456 Nr. 2.6 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/7456 Nr. 2.9 Drucksache 13/7541 Nr. 2.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/7216 Nr. 2.26 Drucksache 13/7541 Nr. 2.18 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/7706 Nr. 2.2 Drucksache 13/7706 Nr. 2.3 Drucksache 13/7706 Nr. 2.10 Drucksache 13/7706 Nr. 2.20
Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe unmittelbar die Tagesordnungspunkte 11 a bis 11d auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 - RRG 1999)

- Drucksache 13/8011 - (Erste Beratung 185. Sitzung)

aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusss für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

- Drucksache 13/8671 - Berichterstattung:
Abgeordnete Volker Kauder Ulrike Mascher
Andrea Fischer (Berlin)

Dr. Gisela Babel
Petra Bläss
bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 13/8672 - Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Konstanze Wegner Adolf Roth (Gießen)

Antje Hermenau
Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

- zu dem Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Ulrike Mascher, Ottmar Schreiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Strukturreform statt Leistungskürzungen in der Alterssicherung
- zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Marieluise Beck (Bremen), Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Den Generationenvertrag neu verhandeln
- zu dem Antrag der Gruppe der PDS
Rentenversicherung stabilisieren und Reform 2000 vorbereiten
- zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS
Gegen Armut und Abhängigkeit - für eine eigenständige Alterssicherung von Frauen
- zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 1996)

Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 1996
- Drucksachen 13/8032, 13/8036, 13/8044, 13/ 4684, 13/5370, 13/6109, 13/8671-
Berichterstattung:
Abgeordnete Volker Kauder Ulrike Mascher
Andrea Fischer (Berlin)

Dr. Gisela Babel
Petra Bläss
c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Drucksache 13/8704 —
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO

Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusss für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten der PDS
Stopp der Rückforderungen von Sozialzuschlägen
- Drucksachen 13/274, 13/2644 - Berichterstattung:
Abgeordneter Manfred Grund
Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/ CSU und F.D.P. liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vor. Ich weise darauf hin, daß wir im Anschluß an die Aussprache namentlich über den Gesetzentwurf abstimmen werden. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache drei Stunden vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Wir verfahren so.
Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt der Abgeordnete Wolfgang Vogt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Vogt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Rentenreformgesetz 1999 im Streit. Selbstverständlich ist es das gute Recht der SPD, auch mit schwachen Argumenten nein zu sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Zurufe von der SPD: Oh! Ansichtssache! Dr. Peter Struck [SPD]: Werden Sie nicht polemisch!)

    Die Konsequenz daraus ist klar: Für die Zukunftssicherung der Renten leistet die SPD heute keinen konkreten Beitrag. Sie ist ein glatter Ausfall.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Widerspruch bei der SPD)

    Das Rentenreformgesetz 1999 im Streit zu verabschieden heißt, es wird in dieser Debatte nicht ohne einen Schuß Polemik abgehen.

    (Dr. Peter Struck [SPD]: Das stimmt!)

    Doch Polemik hin, Polemik her: Ich werbe darum - und ich bin sicher, jetzt Ihre Zustimmung zu finden -, mit den Worten so umzugehen, daß sich kleine Geister außerhalb dieses Hauses nicht zu bösartigen Entgleisungen und unerträglichen Verleumdungen ermutigt fühlen.

    (Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Machen Sie das einmal vor!)

    Solch ein kleingeistiger Zeitgenosse ist der Chef des DGB-Landesbezirks Bayern, Fritz Schösser. Auf einer Kundgebung nannte er Norbert Blüm „den Henker der Rentenversicherung".

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Pfui!)

    Dies ist eine bösartige Entgleisung. Das ist völlig unerträglich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Ich hoffe, Sie ziehen sich diesen Schuh nicht an.

    Wenn ich das Wort „Henker" höre, denke ich an Roland Freisler, den Präsidenten des Volksgerichtshofs und fanatischen Vollstrecker der Nazi-Justiz, oder an Hilde Benjamin, die DDR-Justizministerin, die die ersten Schauprozesse in der DDR in Szene gesetzt hat. Ich frage mich, in welchem Sumpf solche Bösartigkeiten gedeihen können.
    Ich bedaure zugleich, daß Fritz Schösser auf die Aufforderung der CDA, sich bei Norbert Blüm zu entschuldigen, nicht reagiert hat. Dieses Wegducken ist schäbig.

    (Gerd Andres [SPD]: Jetzt endlich zur Sache!)

    Meine Damen und Herren, seit der Verabschiedung des Rentenreformgesetzes 1992 am 9. November 1989, also an dem Tag, an dem die Mauer fiel, sind dramatische Veränderungen eingetreten. Ihre Folgen spüren auch die Sozialsysteme. Sie müssen den neuen Herausforderungen angepaßt werden. Dieser Pflicht stellen wir uns mit dem Rentenreformgesetz 1999. Dabei bleiben wir auf der Schiene des bewährten Rentensystems. Rente bleibt Lohn für persönliche Leistung.
    In der Anhörung von Sachverständigen zu diesem Gesetzeswerk hat Prof. Dr. Ruland eine Entwicklung skizziert, die - so glaube ich - schlaglichtartig die seit 1989 eingetretenen Veränderungen beleuchtet. 1989, so meinte er, schien ein Anstieg der Beiträge zur Rentenversicherung bis zum Jahre 2030 auf 25 bis 27 Prozent noch erträglich zu sein; die Menschen würden diesen Anstieg akzeptieren.
    Aber genau das hat sich geändert; das ist nicht mehr der Fall. Wir akzeptieren diese Beiträge nicht. Ich glaube, es gibt für diese Beitragssätze keine Mehrheit in diesem Haus, geschweige denn eine Mehrheit unter der deutschen Bevölkerung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Diese Beitragssätze wären Gift für den Arbeitsmarkt, -und was Gift für den Arbeitsmarkt ist, ist auch Gift für die Rentenversicherung.
    Auf diese Veränderung muß jetzt reagiert werden, nicht 2015. Mit dem SPD-Motto „Augen zu und Hände in den Schoß" sind die Probleme nicht zu lösen.
    Die Jungen sorgen sich um die steigende Beitragsbelastung. Sie fragen, ob sie im Alter mit einer angemessenen Leistung rechnen können.

    (Gerd Andres [SPD]: Sehr zu Recht!)

    Die Alten wollen Gewähr für ihre Rente, die sie sich erarbeitet haben. Diese Fragen müssen ernstgenommen werden. Die Jüngeren, die fragen, dürfen nicht abgeputzt werden, wie das bei der SPD zu sein scheint. So beklagt die SPD-Kollegin Ute Vogt - ich zitiere sie:
    Wenn wir beispielsweise über die Lage der Rentenversicherung im Jahre 2030 reden wollen, machen die dicht.

    Wolfgang Vogt (Düren)

    „Die", das sind die Älteren in der SPD. - Dichtmachen ist das Dümmste, was man machen kann. So schafft man nämlich kein Vertrauen in den Generationenvertrag, auf dem die Rentenversicherung beruht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Reden heißt nicht, allen Thesen, die von Jüngeren vertreten werden, zuzustimmen. So habe ich überhaupt kein Verständnis, wenn ich aus dem Munde junger Akademiker außerhalb dieses Hauses - untypisch für ihre Generation - die Forderung höre: Wir steigen aus dem Generationenvertrag aus. Elternhaus, Kindergarten, Schule und Universität - dort haben die Jungen Solidarität erfahren. Aus ihr in dem Moment aussteigen zu wollen, in dem erstmals Solidaritätspflichten entstehen, ist völlig unakzeptabel. Generationenegoismus nach dem Motto „Jede Generation sorgt für sich selbst" führt zum sozialen Dschungel. Ein menschliches Gemeinwesen kann nur auf Solidarität und Subsidiarität, auf Gerechtigkeit und Eigenverantwortung aufgebaut werden.
    Dabei ist Solidarität keine Einbahnstraße. Das wissen die Älteren. Sie wissen auch - denn sie erleben es persönlich -, daß sie im Durchschnitt älter werden - mit der Folge, daß die Renten länger bezogen werden. Allein zwischen 1980 und 1997 stieg die Rentenlaufzeit um zwei Jahre.

    (Gerd Andres [SPD]: 15 Jahre sind genug!) Zwischen 1960 und 1996 stieg sie um sechs Jahre.


    (Gerd Andres [SPD]: 15 Jahre sind genug!)

    Ein Jahr kostet 27 Milliarden DM; das sind knapp 1,5 Beitragspunkte.

    (Gerd Andres [SPD]: Und 15 Jahre sind genug!)

    Diese finanziellen Folgen können nicht ausschließlich auf die Schultern der Jungen oder der Alten gelegt werden. Die Lasten müssen gemeinsam getragen werden, von Jung und Alt. Darin sind sie sich auch einig, die Jüngeren und die Älteren, wenn sie in ihren Familien über diese Probleme sprechen. Der Bund - so ist unsere Konzeption - soll sich mit einem zusätzlichen Zuschuß an diesen Lasten beteiligen.
    Unsere Konzeption heißt also: Umstrukturierung und Umfinanzierung. Veränderungen der Rentenlaufzeiten werden ab 1999 bei den jährlichen Rentenanpassungen berücksichtigt. Das Recht der EU- und BU-Renten wird neu geordnet. Die Kindererziehungszeiten werden aufgewertet. Die Rentenversicherung erhält einen zusätzlichen Bundeszuschuß. Die Kollegin Maria Böhmer und der Kollege Volker Kauder werden sich in ihren Redebeiträgen vor allem auf die Kindererziehungszeiten und die Änderungen im EU- und BU-Bereich beziehen.
    Für die Jungen bedeutet unsere Konzeption, daß ab 1999 die Beitragslast gemindert wird. Für die Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, daß sie in einer sozial maßvollen Weise an der Finanzierung ihres eigenen längeren Rentenbezugs beteiligt werden.
    Der Anstieg der Renten wird abgeflacht. Das führt nach den üblichen Modellrechnungen dazu, daß eine Rente von heute 2000 DM monatlich bis zum Jahr 2030 auf 4310 DM steigen wird. Ohne gesetzliche Änderung wären es 4544 DM.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Das ist Volksverdummung, was Sie da betreiben, glatte Volksverdummung!)

    Behutsam wird das Rentenniveau zurückgeführt. Diesen Anstieg der Renten nennt Herr Dreßler „Kürzung" .

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Volksverdummung!)

    Dies ist eine Vergewaltigung der deutschen Sprache. Sie soll die Menschen irreführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    1989 hat Herr Dreßler es als Werk der SPD gefeiert, daß ab 1992 die Renten nicht länger den Bruttolöhnen folgen, sondern den Nettolöhnen. Diese Umstellung hatte ebenfalls zur Folge, daß der Anstieg der Renten abgeflacht wurde.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Das war die Demographie-Komponente!)

    Aber nicht einmal andeutungsweise hat Herr Dreßler damals von Rentenkürzung gesprochen. 1989 nannte er eine abgeflachte Anhebung „Anstieg", 1997 nennt er den gleichen Vorgang „Kürzung". Herr Dreßler, Sie wechseln Ihre Argumente wie schmutzige Hemden. Sie sind unglaubwürdig.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Zuruf von der SPD: Schmutzige Hemden muß man auch wechseln!)

    Strukturelle Änderungen im Rentenrecht führen wegen des gebotenen Vertrauensschutzes nur mittel- und langfristig zur Entlastung bei den Beiträgen. Die Beiträge sind aber nicht erst 2005, 2010 oder 2015 zu hoch; sie sind es schon jetzt. Darum muß jetzt umfinanziert werden, durch Belastung des Verbrauchs und Entlastung der Arbeit. Der Entwurf eines Gesetzes dazu liegt vor.
    Unsere Absicht ist, daß die Rentenversicherung dauerhaft einen zusätzlichen Bundeszuschuß erhält, um die Beitragszahler dauerhaft zu entlasten. Dieser zusätzliche Bundeszuschuß soll aus dem Aufkommen eines um einen Prozentpunkt erhöhten allgemeinen Mehrwertsteuersatzes finanziert werden. Der ermäßigte Steuersatz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt aus sozialen Gründen unverändert.
    Zu diesem Gesetz ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, aber ich sehe nicht, daß durch diese Gesetzgebung Interessen der Länder beeinträchtigt werden könnten. Deshalb gehe ich davon aus, daß die Länder im Bundesrat ihrer Pflicht gerecht werden und diesem Gesetzeswerk zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Damit erhält die Rentenversicherung 1999 zusätzlich 13,3 Milliarden DM, im Jahre 2000 werden es 16,3 Milliarden DM sein. Diese Beiträge kommen zum Zuschuß des Bundes an die Rentenversiche-

    Wolfgang Vogt (Düren)

    rung, einschließlich der Knappschaft, in Höhe von jetzt knapp 87 Milliarden DM hinzu. Angesichts dieser 87 Milliarden DM Bundeszuschuß ist die Behauptung der SPD, der Staat stehle sich aus der Verantwortung für die Rentenversicherung, töricht; und mit dieser Formulierung bin ich höflich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Nicht CDU/CSU und F.D.P. sind es, die den Staat aus seiner Pflicht gegenüber der Rentenversicherung entlassen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Alle sogenannten versicherungsfremden Leistungen gehen in ihrem finanziellen Umfang mittel- und langfristig zurück. Daher führt der Vorschlag der SPD, der Bund solle der Rentenversicherung alle sogenannten versicherungsfremden Leistungen erstatten, dazu, daß die Rentenversicherung immer weniger Zuschuß vom Staat erhält.

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Das hätte zur Folge, daß die Beiträge steigen müßten, zu Lasten der Jüngeren. Das kommt für uns nicht in Frage.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Dr. Peter Struck [SPD]: Das hat uns Norbert Blüm doch angeboten! Was soll denn der Quatsch schon wieder?)

    Mit seiner Erstattungsideologie fährt Herr Dreßler die SPD rentenpolitisch an die Wand. Wer Vorschläge macht, wie er sie vorlegt, will gar nicht Verantwortung für die Rentenversicherung übernehmen; er darf es auch nicht.

    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: So ist das!)

    In der Aussprache zum Rentenreformgesetz 1992 mahnte Herr Dreßler:
    1972 ist es in der Rentenpolitik schon einmal passiert, daß man sich an papiernen Milliarden berauschte und sich zu Entscheidungen verleiten ließ, deren finanzielle Folgen später nicht mehr beherrschbar waren. Die SPD hat aus dieser Erfahrung Lehren gezogen.

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Leider nicht!)

    1972 - das ist wahr - hat man sich gesundgerechnet.

    (Peter Dreßen [SPD]: 1972! Wie weit wollen Sie noch zurückschauen?)

    - Darauf hat der Kollege Dreßler Bezug genommen. Herr Kollege, bitte hören Sie zu.
    Aus diesem Fehler aber hat die SPD nicht gelernt. Denn genauso schlimm wie Gesundrechnen ist das Verdrängen von Problemen.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Ja!)

    Im Verdrängen erweist sich die SPD jetzt als Meister. Ihr Antrag auf Drucksache 13/8032 mit dem bekanntlich irreführenden Titel ist ein Dokument des Versagens: Anhebung der Altersgrenze - im Prinzip ja, aber nicht jetzt; Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente - im Prinzip ja, aber nicht jetzt; Wiedereinführung
    der abstrakten Betrachtungsweise bei Erwerbsunfähigkeit - im Prinzip ja, aber nicht jetzt.
    Meine Damen und Herren, die Sprüche des Orakels von Delphi waren nicht nebulöser als das, was die SPD hier kundtut: Rudolf Dreßler auf dem Thron der Pythia - von Schwaden umnebelt. Welch ein herrlicher Anblick!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Wie mahnte Herr Dreßler 1989 - ich zitiere -:

    Wer für langfristige Verläßlichkeit unseres Rentensystems eintritt, muß populistischen Versuchungen widerstehen.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Ja!) Bitte halten Sie sich an diesen Rat!

    Unser System sozialer Sicherung ruht auf dem Pfeiler Arbeit. Arbeitslosigkeit schlägt auf die Rentenversicherung durch. Das diskutiert hier niemand weg. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht darum, die Rahmenbedingungen für mehr Arbeit zu verbessern. Diese Aufgabe darf aber nicht als Alibi dazu mißbraucht werden, die Probleme, die durch die steigenden Rentenlaufzeiten entstehen, zu verdrängen. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, das ist eine Aufgabe. Eine Antwort zu geben auf die steigenden Rentenlaufzeiten ist eine andere Herausforderung.
    Zu unserer Konzeption, durch bessere Rahmenbedingungen mehr Beschäftigung zu erreichen, gibt es keine Alternative. Kronzeuge ist die SPD selbst. Ihr Papier zu „Innovation und Wachstum" und der Leitantrag des SPD-Parteivorstandes für den Hannoveraner Parteitag sind in vielen Passagen nichts anderes als eine - wenngleich mißlungene - Kopie unserer Politik.

    (Lachen bei der SPD)

    Sie hecheln hinter unseren Konzeptionen her, und Sie schlagen Haken, die einem Hasen zur Ehre gereichen würden.

    (Dr. Peter Struck [SPD]: Na, na, na! Vorsichtig!)

    Sie preisen nämlich jetzt an, was Sie verdammt haben. Zwei Kostproben:
    Erstens. Von der SPD hört jetzt der Zeitgenosse: Wir werden „die nach geltendem Recht schon möglichen Sanktionen bei der Ablehnung zumutbarer Arbeit voll ausschöpfen" .

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Aha!)

    Ich traute meinen Augen nicht, als ich das las. Sie werden also die Zumutbarkeitsregelung des AFRG nicht wieder aufheben, wie Sie das hier immer angekündigt haben. Sie wollen diese Regelung voll ausschöpfen.

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Schockierend!)

    Sagen Sie doch endlich den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Wolfgang Vogt (Düren)

    Zweitens. Im Leitantrag für den SPD-Parteitag lese ich:
    Wir brauchen flexible Arbeitszeiten und flexibel ausgestaltete Arbeitszeitverkürzungen. Mit flexibleren Arbeitszeiten können teure Maschinen länger laufen, ohne daß die Menschen länger arbeiten müssen. Die bessere Nutzung des Kapitalstocks stärkt die Leistungsfähigkeit der Unternehmen und sichert Arbeitsplätze.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Und das Arbeitszeitgesetz lehnen sie ab!)

    - Richtig!
    Das ist Wort für Wort aus der Begründung zum Arbeitszeitgesetz abgeschrieben, das wir 1994 verabschiedet haben.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Was sie abgelehnt haben! - Dr. Peter Struck [SPD]: Können Sie nicht den ganzen Antrag vorlesen!)

    Die Parolen, mit denen Sie uns damals überschüttet hatten, gipfelten in der Anklage, wir eröffneten einen neuen Kirchenkampf und bereiteten einen Anschlag auf die Gesundheit der Menschen vor. Und jetzt Ihre Kehrtwende!
    Das Arbeitszeitgesetz und die Zumutbarkeitsregelung haben Sie früher als Teufelswerk verdammt. Jetzt preisen Sie diese Dinge als Instrumente sozialdemokratischer Politik an.
    Herr Dreßler, Sie hätten eigentlich Abbitte zu leisten. Sie sitzen hier in gesteiftem Hemd mit Krawatte. Sie sind verkehrt angezogen. Sie müßten hier im Büßerhemd erscheinen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Lachen bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, wer Angst hat, etwas zu verlieren,

    (Gerd Andres [SPD]: Zeigen Sie einmal Ihr Hemd vor!)

    dem fehlt die Kraft, zu gestalten. Die Angst hat die SPD ergriffen. Sie flüchten in Blockade, aber Sie können uns nicht blockieren. Die Verabschiedung des Rentenreformgesetzes 1999 widerlegt die Behauptung vom politischen Stillstand in Bonn. CDU/CSU und F.D.P. tun das, was heute getan werden muß. Von Stillstand kann gar keine Rede sein.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)