- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()
Sie haben das Wort „Siegerjustiz" hier nicht gebraucht. Aber es ist von Krenz und von anderen Mitgliedern auch Ihrer Partei gebraucht worden. Darauf habe ich Bezug genommen. Sie selbst haben es hier heute nicht gesagt. Das ist richtig.
- Er hat es wohl sinngemäß gemeint. Aber ich will darüber jetzt nicht finessieren.
Aber eines hat das Bundesverfassungsgericht zu Art. 103 des Grundgesetzes gesagt: Der Art. 103 des Grundgesetzes gilt für den Fall nicht, wenn das deutsche Strafrecht, wie ich das vorhin ausgeführt habe, milder als das Strafrecht der DDR ist. In diesem Fall verstößt die Anwendung des jetzigen Strafrechtes Gesamtdeutschlands nicht gegen das Rückwirkungsverbot.
Auch ein Zweites ist bestätigt. Das ist die Tatsache, daß es dann zu einer Strafverfolgung kommen kann, wenn eine Tat mit dem vormaligen DDR-Strafrecht in Übereinstimmung steht. Wenn aber die Tat in einer groben, massiven Weise - nicht in einer NebenbeiWeise - gegen das Gerechtigkeitsgebot verstößt, dann ist es ebenfalls möglich, das sogenannte übergesetzliche, das überverfassungsrechtliche allgemeine Recht, wie es Radbruch für das Nazi-Recht formuliert hat, entsprechend auch in diesem Fall anzuwenden.
Ich meine, darüber brauchen wir uns keine Gedanken zu machen. Ich halte das durchaus für verfassungskonform.
Ich möchte zu der Frage des Anwachsens der Kriminalität zurückkommen. Dies ist die wichtigste Aufgabe, die wir in der Rechtspolitik haben. Hierzu wird ein Großteil aus Ihrem Ministerium, Herr Minister, geleistet.
Norbert Geis
Es geht dabei um das Sexualstrafrecht, um den Schutz von Frauen und Kindern vor Sexualstraftätern. Wir diskutieren hierüber bereits ein Jahr lang. Es ist am 6. Oktober des letzten Jahres gewesen, daß der Rechtsausschuß eine erste Anhörung dazu durchgeführt hat.
Wir haben damals gesagt: Es ist durchaus möglich, daß wir bis zur Sommerpause ein entsprechendes Gesetz im Bundesgesetzblatt haben. Wir haben auch gesagt, daß wir dann, wenn die beiden Gesetzgebungsvorhaben, das Strafrahmenharmonisierungsgesetz und das Sexualstrafgesetz, verschiedene Geschwindigkeiten entwickeln, das Sexualstrafgesetz vorziehen.
Ich bin der Meinung, es ist jetzt der Augenblick gekommen, an dem wir uns das eingestehen müssen. Das Strafrahmenharmonisierungsgesetz ist zwar ein wichtiges Gesetzgebungsvorhaben, benötigt aber sehr detaillierte Beratungen. Die Berichterstatter sind einfach überfordert, wenn sie in kürzester Frist all die vielen Punkte - die Anhörung hat gezeigt, wie notwendig es ist, daß wir in die Beratung über die einzelnen Punkte eintreten - gewissermaßen im Schnellgalopp bewerten müssen. Ihr Haus hat da einen Vorteil. Sie haben einen langen Vorlauf. Ihre Fachleute beschäftigen sich damit vielleicht schon jahrelang.
Wir können das nicht in der Kürze der Frist so beurteilen, wie die Fachleute das tun. Ich sage Ihnen noch einmal hier vor dem Plenum: Ich bin sehr dafür,
daß wir das Strafrahmenharmonisierungsgesetz verabschieden - aber bitte nicht unbedingt zeitgleich mit dem Sexualstrafrecht. Hier ist, wie ich meine, eine Antwort dringend erforderlich. Die können wir geben; hier sind wir weitgehend einig.
Herr Präsident, ein Schlußsatz. Ich danke für die gute Zusammenarbeit und auch für die große Leistung, die aus dem Justizministerium kommt. Wir befassen uns mit einer Vielfalt von Themen. Jedes Thema bedarf einer ganz intensiven Vorbereitung. Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuß und hoffe, daß sich das gute Klima auch im letzten Jahr dieser Legislaturperiode fortsetzen läßt.
Danke schön.