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    Plenarprotokoll 13/182 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 182. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Juni 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations-und Kommunikationsdienste (Informations- und Komunikationsdienste-Gesetz) (Drucksachen 13/7385, 13/7934) . 16347 A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 16347 B Doris Barnett SPD 16348 D Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16350 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 16352 B Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16353 B Wolfgang Bierstedt PDS 16353 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 16354 D Hanna Wolf (München) SPD 16355 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 16356 C Siegmar Mosdorf SPD 16358 B Jörg Tauss SPD 16359 A Christian Lenzer CDU/CSU 16359 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . 16360 C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 16362 C Jörg Tauss SPD 16363 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 16363 D Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Drucksache 13/6398) 16365 B Steffen Heitmann, Staatsminister (Sachsen) 16365 B Dr. Eckhart Pick SPD 16366 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16369 A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 16371 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 16372 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 16373 C Horst Eylmann CDU/CSU 16374 D Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 16376 A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 16377 B Norbert Geis CDU/CSU 16378 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Christel Hanewinckel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des geschlechtsbedingten arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbots an das EU-Recht (Drucksache 13/7896) 16380 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (Drucksachen 13/5555 Nr. 2.5, 13/7587) 16380 C Dr. Marliese Dobberthien SPD 16380 C Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 16382 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16383 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16383 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P 16384 C Heidemarie Lüth PDS 16385 C Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 16386 B Tagesordnungspunkt 15: Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Kontinuierliche Berichterstattung über Einkommens- und Vermögensreichtum in der Bundesrepublik Deutschland (Reichtumsbericht) (Drucksachen 13/6527, 13/7606) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktion der SPD: Regelmäßige Berichterstattung über die personelle Einkommens- und Vermögensverteilung (Verteilungsbericht) (Drucksache 13/7933) 16387 C Dieter Grasedieck SPD 16387 D Heinz-Georg Seiffert CDU/CSU . . . 16389 B Dieter Grasedieck SPD 16389 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16390 D Dr. Barbara Höll PDS 16391 C Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vermeidung von Gesundheitsrisiken für den Menschen durch Einschränkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung (Drucksache 13/ 7528) 16393 A Nächste Sitzung 16393 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16394 *A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede der Abgeordneten Gisela Frick (F.D.P.) zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Reichtumsbericht) 16394 *D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Antrag: Vermeidung von Gesundheitsrisiken für den Menschen durch Einschränkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung) Helmut Lamp CDU/CSU 16395* C Horst Sielaff SPD 16396* B Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16397* B Ulrich Heinrich F D P. 16398* B Dr. Günther Maleuda PDS 16398* D Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 16399* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 16400* C 182. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Juni 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 13. 6. 97 Bindig, Rudolf SPD 13. 6. 97 * Blunck, Lilo SPD 13. 6. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 13. 6. 97 Bredehorn, Günther F.D.P. 13. 6. 97 Diller, Karl SPD 13. 6. 97 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 13.6.97 Franziska 90/DIE GRÜNEN Gansel, Norbert SPD 13. 6. 97 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 13. 6. 97 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 13. 6. 97 Ibrügger, Lothar SPD 13. 6. 97* * Imhof, Barbara SPD 13. 6. 97 Dr. Jacob, Willibald PDS 13. 6. 97 Janz, Ilse SPD 13. 6. 97 Jaffke, Susanne CDU/CSU 13. 6. 97 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 13. 6. 97 Kauder, Volker CDU/CSU 13. 6. 97 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 13. 6. 97 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 13. 6. 97 Koppelin, Jürgen F.D.P. 13. 6. 97 Kröning, Volker SPD 13. 6. 97 Kunick, Konrad SPD 13. 6. 97 Leidinger, Robert SPD 13. 6. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 13. 6. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Leonhard, Elke SPD 13. 6. 97 Metzger, Oswald BÜNDNIS 13. 6. 97 90/DIE GRÜNEN Peters, Lisa F.D.P. 13. 6. 97 Reschke, Otto SPD 13. 6. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 13. 6. 97 90/DIE GRÜNEN Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 13. 6. 97 Hans Peter Schütz (Oldenburg), SPD 13. 6. 97 Dietmar Schultz (Everswinkel), SPD 13. 6. 97 Reinhard Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schumann, Ilse SPD 13. 6. 97 Schwanitz, Rolf SPD 13. 6. 97 Seuster, Lisa SPD 13. 6. 97 Titze-Stecher, Uta SPD. 13. 6. 97 Voigt (Frankfurt), SPD 13. 6. 97 Karsten D. Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 13. 6. 97 Wallow, Hans SPD 13. 6. 97 Weißgerber, Gunter SPD 13. 6. 97 Wieczorek (Duisburg), SPD 13. 6. 97 Helmut Wieczorek-ZeuI, SPD 13.6.97 Heidemarie Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 13. 6. 97 * Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 13. 6. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 13. 6. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede der Abgeordneten Gisela Frick (F.D.P.) zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Reichtumsbericht) Das meiste zur Forderung der PDS nach einem Reichtumgsbericht ist schon gesagt. Deshalb will ich nur etwas Grundsätzliches zur Problematik ausführen: Als die PDS den Antrag im Februar einbrachte, sagte sie, daß mit dem Datenmaterial eines Reichtumsberichts eine Basis für eine Veränderung, eine Umverteilung des Reichtums in Deutschland geschaffen werden soll. Die SPD lehnte diesen Antrag wie wir im Ausschuß ab. Aber auch nur, weil sie einen eigenen Antrag einbringen wollte, der nun auch vorliegt: Sie fordert einen „Verteilungsbericht", in dem die personelle Einkommens- und Vermögensverteilung und die geplanten verteilungspolitischen Maßnahmen alle drei Jahre dargelegt werden sollen. Unser Gesellschaftssystem beruht gerade darauf, daß man unter anderem auch Reichtum erwerben kann. Unsere Gesellschaftsordnung räumt allen möglichst gleichmäßig die Chance ein, auch Wohlstand zu erwerben. Was der einzelne daraus macht, ist unterschiedlich und hängt von den Begabungen und anderen Faktoren ab. Ein Aspekt, und zwar der wichtigste, kommt mir in der Debatte zu kurz: Um etwas verteilen zu können, muß ich vorher etwas einnehmen. Das heißt, das, was der Staat verteilen soll, muß er vorher von seinen Bürgern an Steuern einnehmen. Und wie sieht die Einnahmeverteilung bzw. die Verteilung der Steuerlast aus? Die oberen 25 Prozent aller Einkommensgruppen bringen 70,5 Prozent der Steuereinnahmen auf! Und lediglich 0,3 Prozent der Steuereinnahmen werden von den unteren 25 Prozent aller Einkommensgruppen aufgebracht. Das heißt, nur ein Viertel der Steuerzahler - und zwar die sogenannten Reichen - finanzieren drei Viertel aller Sozial- und Transferleistungen. Laut Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben sich die Sozialausgaben, die, wie gesagt, weit über die Hälfte von den sogenannten Reichen aufgebracht werden, von 1970 bis 1995 mehr als versechsfacht! Dagegen haben sich die Investitionen von Unternehmen nur vervierfacht. Die Sozialquote hat sich von 26 Prozent seit 1970 bis heute auf 34 Prozent erhöht. Ein immer größerer Anteil des Bruttoinlandsprodukts wird also für soziale Zwecke verwendet. Das Sozialbudget wird zu 30 Prozent von Unternehmen finanziert. Nach der Wettbewerbsrangliste der 30 konkurrenzfähigsten Länder im Jahr 1997 liegt Deutschland auf Platz 25! Dies geht aus dem jüngsten Bericht des Weltwirtschaftsforums hervor. Deutschland fiel damit gegenüber dem Jahr 1996 um zwei Plätze zurück! Und wir werden weiter zurückfallen, wenn wir den Unternehmen und den Unternehmern - den sogenannten Reichen - noch mehr Steuern und Abgaben abverlangen, um die Sozialausgaben zu erhöhen - nämlich das verstehen Sie unter „Verteilungsgerechtigkeit"! Herbert Hax hat sich in der „FAZ" vom 17. Mai 1997 mit dem „Wort der Kirchen" und seiner Fixierung auf die Verteilung auseinandergesetzt. Er wirft den Kirchen und somit auch den Parteien, die sich dieser Verteilungsideologie anschließen, vor, die Bedeutung der Motivation für Leistung und Initiative zu verkennen . Ich zitiere: Daß Sozialleistungen möglicherweise die Motivation zur Aufnahme gering bezahlter Erwerbstätigkeit mindern, daß andererseits die durch sozialstaatliche Leistungen bedingte Abgabenlast die Motivation zur Schaffung von Arbeitsplätzen beeinträchtigt, derartige Erwägungen gehen nicht in die Ausführung zum Abbau der Arbeitslosigkeit ein. Herbert Hax kommt zu dem Schluß: Es ist ein entscheidender Mangel des Wortes der Kirchen, daß vom verteilungsorientierten Denken her die Bedeutung der Motivation für Leistung und unternehmerische Initiative weitgehend verkannt wird. Wenn wir also die Armut bekämpfen wollen, ist es kontraproduktiv, den sogenannten Reichen noch mehr wegzunehmen, weil sie dann noch weniger investieren und noch mehr Arbeitsplätze verloren gehen. Sie müssen hier anfangen umzudenken. Wir brauchen Arbeitsplätze, um die Armut zu bekämpfen - und da hilft uns auch kein Reichtums- oder Verteilungsbericht. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Antrag: Vermeidung von Gesundheitsrisiken für den Menschen durch Einschränkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung) Helmut Lamp (CDU/CSU): Wir wissen, daß in der derzeitigen internationalen Wettbewerbssituation die Tierhalter wohl kaum auf die Vorteile antibakteriell wirkender Futterzusatzstoffe verzichten können: höhere Gewichtszunahmen bei gleichzeitig reduziertem Futteraufwand, reduzierter Mastdauer, reduzierten Produktionskosten. Zusätzlich sind - auch bei Einsatz nur minimaler Mengen dieser Futterzusatzkosten - eine deutliche Verringerung des Methanproblems und stabilere Gesundheit der Tiere zu verzeichnen. Aber auch die möglichen Gefahren sind bekannt: Resistenzbildung in der Humanmedizin gegen Antibiotika. Ich sage „mögliche Gefahren", weil bisher kein einziger Fall von Resistenzbildung aufgrund des Einsatzes von Futterzusatzstoffen wissenschaftlich zweifelsfrei belegt werden konnte. Die Resistenzprobleme in der Humanmedizin scheinen eher hausgemachte Probleme zu sein! Trotzdem: Der menschlichen Gesundheitsvorsorge muß absoluter Vorrang eingeräumt werden; die geltenden, eng gefaßten Vorgaben und Kontrollen sind berechtigt! Sie sind ständig nach neuestem wissenschaftlichen Standard zu optimieren. Auf jeden begründeten Verdacht ist umgehend zu reagieren! Verbraucherschutz - und zwar vorbeugend - hat ohne Frage höchste Priorität. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich unterstreichen! Das Bild einer generellen Gefährlichkeit von antibakteriell wirkenden Futterzusatzstoffen entspricht jedoch nicht den Realitäten. Nun zum Antrag der Grünen, den wir trotz etlicher durchaus positiver Ansätze nicht unterstützen können! So versuchen Sie mit Ihrem Antrag den Eindruck zu vermitteln, die Bundesregierung müsse auf mögliche Probleme erst aufmerksam gemacht und zum Handeln gedrängt werden! Was Ihnen scheinbar entgangen ist: In enger Zusammenarbeit mit der Wissenschaft registriert die Bundesregierung bereits seit Jahren sehr aufmerksam die Entwicklungen in diesem Bereich, um - wenn es nötig ist - auch mit unkonventionellen Initiativen zu reagieren! Des weiteren fordern Sie, daß „Haltungssysteme, die die Tiergesundheit deutlich beeinträchtigen und eine artgerechte Haltung verhindern" verboten werden. Wohl darf man nie zufrieden sein, alles läßt sich noch optimieren - auch in der Tierhaltung - aber entgegen den Forderungen der grünen Meinungsmacher sind die dem deutschen Tierschutzgesetz entsprechenden Haltungssysteme tiergerecht! Mit ihrer pauschal gehaltenen Forderung suggerieren Sie einmal mehr das Gegenteil der Realität und diffamieren einmal mehr fast die gesamte deutsche Landwirtschaft! Aber ich habe noch weitere Vorbehalte gegen Ihren Antrag: Aufgrund einer Vielzahl ähnlicher Akti- vitäten der Grünen und ihrer Anhänger kann unterstellt werden, daß mit der Diskussion um die Futterzusatzstoffe eine Verfestigung von Vorbehalten gegenüber der von Ihnen ungeliebten konventionellen Landwirtschaft und gegenüber dem Fleischkonsum ganz bewußt in Kauf genommen wird - um es nicht noch härter zu formulieren! Damit paßt dieser Antrag - der mit Vertretern der Biolandwirtschaft im Wasserwerk abgestimmt und erarbeitet wurde - nahtlos in die lange Reihe von Initiativen Ihrer Partei mit überwiegend haltlosen Argumenten gegen 98 % der deutschen Bauern. Die unverständlich große Medienresonanz, die die von der Realität kaum belasteten, oft verbiesterten grünen Argumente und Initiativen finden, hat ganz sicher zur starken Reduzierung des allgemeinen Fleischverzehrs beigetragen. Die Folge: Die Tierproduktion in Deutschland stagniert oder wird eingeschränkt. Das Frohlocken mancher Kreise über diese Entwicklung dokumentiert starke - sicher ideologisch bedingte - Kurzsichtigkeit! Denn trotz sinkenden Fleischkonsums steigen die Fleischimporte! Deutsche Tierhalter geben entnervt auf, ausländische Großproduzenten, deren Stallanlagen strengen deutschen Kontrollen entzogen sind, steigen ein. Ob der Verbraucher weiß, daß zum Beispiel der Marktanteil deutscher Erzeugung bei Geflügelfleisch bereits unter 45 % gesunken ist, die Geflügelfleischeinfuhren aber von 484 000 Tonnen im Jahr 1992 auf über 618 000 Tonnen im Jahr 1996 förmlich explodierten? Ob die Hausfrau beim Einkauf wirklich glaubt, daß das Importfleisch genauso rückstandsarm wie das deutsche ist, genauso tiergerecht erzeugt wurde? Meine Damen und Herren, wir werden in aller Welt um die Vielfalt unserer Fleischspezialitäten beneidet - vom Holsteinischen Katenrauchschinken über den Rheinischen Sauerbraten, die Thüringer Bratwurst bis zum Bayerischen Leberkäs, um nur einige zu nennen. Und wir können mit gutem Appetit diese Spezialitäten genießen. Bisher ist noch niemand durch irgendwelche Rückstände von in Deutschland erzeugtem Fleisch erkrankt, wie überhaupt noch niemand nur durch den vernünftigen Verzehr gesunden Fleisches erkrankt ist. Probleme gibt es nur bei zu einseitiger Ernährung. Natürlich kann der Verzehr von übermäßig viel Fleisch nicht gesund sein, genauso wie zum Beispiel übermäßig viel Spinat oder übermäßig viel Kürbis nicht gesund sein kann. Also, lassen wir die Wurst auf dem Grill und uns den guten Appetit nicht vermiesen! Horst Sielaff (SPD): Genau wie unsere Kolleginnen und Kollegen von den Grünen sehen auch wir die dringende Notwendigkeit, dem Einsatz von antibiotischen Medikamenten, die zur Beschleunigung des Wachstums bei der Mast von Tieren eingesetzt werden, endgültig einen Riegel vorzuschieben. Wir unterstützen diesen Antrag daher, halten ihn aber in seinen Forderungen für zu kurz gesprungen. Wir haben bereits einige Monate vorher einen eigenen Antrag (Drucksache 13/6553 vom 12. Dezember 1997) mit dem gleichen Ziel, aber sehr viel konkreteren Forderungen in den Deutschen Bundestag eingebracht, der demnächst in den Ausschüssen beraten wird. Im Juli 1996 spätestens hätte eigentlich die Gefahr allen klar sein müssen. Wissenschaftler wiesen darauf hin, zu welch ernsthafter Bedrohung eine Vielzahl der inzwischen aufgetretenen Antibiotika-Resistenzen in der Therapie am Menschen geworden sind. Im Oktober 1996 sprachen sich 15 deutsche medizinische und veterinärmedizinische Gesellschaften für ein europaweites Verbot von Antibiotika als Futtermittelzusatz aus. Innerhalb der Bundesregierung gibt es hierzu sehr widersprüchliche Aussagen. Erst kündigte der Leiter des Fachgebietes „Futterzusatzstoffe und Tierernährung" beim BgVV (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) an, das Institut werde auf ein Verbot der GlykopeptidAntibiotika und der Makrotide als Futterzusatzstoffe drängen und sich für eine allgemeine Verminderung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung und gegen eine Anwendung von Antibiotika als Wachstumsförderer in der Tiermast aussprechen. Die Pharmazie-Gläubigen sitzen aber offenbar gleich ein paar Türen weiter, denn der Leiter des Referates „Tierarzneimittelzulassung und -rückstandskontrolle, Futterzusatzstoffe" beim BgVV kam einen Monat später zu dem Schluß, für ein solches Verbot gäbe es keine Veranlassung. So ist es dann auch bis heute - fahrlässigerweise, wie wir finden - geblieben. Die Bundesregierung läuft auch hier der Entwicklung wieder mal Lichtjahre hinterher, denn neben der Opposition im Bundestag und einer Vielzahl von Wissenschaftlern hat selbst der Deutsche Bauernverband eine Rücknahme der Zulassungen für einige antibiotische Wachstumsförderer gefordert. Verschiedene klinisch-wissenschaftliche Studien sind in den letzten Jahren zu dem Ergebnis gekommen, daß es zur Entwicklung einer Vielzahl von menschlichen Resistenzen gegen Antibiotika gekommen ist, die unter Umständen eine nicht zu beherrschende Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Krankenhäuser müssen sich heute vielfach nach Operationen mit einem letzten verbliebenen Antibiotikum, dem Vancomycin, helfen, weil andere einstmals bewährte Antibiotika gegen die Keime nicht mehr wirksam sind. Entstanden sind diese Resistenzen zum einen durch den oft unangemessenen Einsatz der Antibiotika in der Humanmedizin. Als andere Ursache gelten antibiotische Stoffe, die als „Leistungsförderer" zur Beschleunigung des Muskelfleischansatzes eingesetzt werden und zur Unterdrückung pathogener Keime in der Tiermast dienen sollen. Dies hat schnelleres Wachstum und bessere Zunahmen zur Folge und damit rein ökonomische Vorteile für die Mäster. Nachdem eine Vielzahl von Menschen (Schätzungen belaufen sich auf zehn bis dreißig Prozent) laut Untersuchungen resistente Keime (Enterokokken) in der Darmflora aufweisen, mehrten sich auch die Hinweise darauf, daß die Keime über die Nahrungskette aufgenommen werden. Zudem finden sich die Keime vermehrt bei Schweinen und Hühnern in solchen Mastbetrieben, die ein Glykopeptid als Futtermittelzusatzstoff einsetzen. In human- und veterinärmedizinischen Fachkreisen wird das Fehlen eines systematischen Resistenzmonitorings zur Überwachung eventuell auftretender Resistenzen beklagt. Wir brauchen außerdem einen Vorbehalt für die Humanmedizin in bezug auf solche antibiotischen Wirkstoffe, die in lebensbedrohlichen Situationen für die Humantherapie unerläßlich sind, d. h. grundsätzlich keine Zulassung für diese Präparate in der Tiermedizin. Einen wirklichen Beitrag zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung können wir vor allem durch zweierlei erreichen, zum einen durch den Verzicht auf nutritive Antibiotikagaben, d. h. minimale, dauerhafte Verabreichung über das Futter zur Verbesserung der Futterverwertung in Masttierbeständen, und zum anderen durch den Verzicht auf den vorbeugenden Einsatz von Antibiotika zur Beseitigung bzw. Verhinderung von Hygieneproblemen, wie er in Geflügelbeständen vielfach praktiziert wird. Wir fordern, die Haltungsbedingungen so zu gestalten, daß ein permanenter Einsatz von Antibiotika nicht erforderlich ist. Die Prinzipien einer wirklich artgerechten Tierhaltung erlauben keinesfalls die regelmäßige Gabe von Medikamenten, um Tiere gesund zu erhalten. Die Landwirtschaft insgesamt braucht die Akzeptanz der Verbraucher, und die reagieren ablehnend auf die Produktionsbedingungen, wie sie teilweise in der Tiermast vorzufinden sind. Dazu gehört auch eine weitreichende Abneigung gegen unnötigen Arzneimitteleinsatz. Diesem Anliegen müssen wir entsprechen, und das ist entgegen den Aussagen der Futtermittelzusatzstoff- und Arzneimittelproduzenten nahezu ohne wirtschaftliche Einbußen möglich, wenn zukünftig ein größerer Wert auf artgerechte, angepaßte und hygienisch optimierte Haltungsverfahren gelegt wird. Zum Schluß noch etwas: Derzeit gibt es Überlegungen, ein in der Humanmedizin verwendetes Antibiotikum als Pflanzenschutzmittel zuzulassen. Schon jetzt sage ich Ihnen: Dagegen werden wir uns genauso entschieden zur Wehr setzen! Ich hoffe, daß sich CDU/CSU und F.D.P. in den Ausschußberatungen bewegen und wir mit diesen Anträgen einen Schritt weiterkommen, um den Einsatz von antibiotischen Medikamenten als Leistungsförderer in der Tierhaltung zu unterbinden! Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der breite Einsatz von Antibiotika als Tierarzneimittel und Futtermittelzusatzstoff in der Tierhaltung stellt ein erhebliches gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung dar. Immer wieder werden Rückstände der eingesetzten Antibiotika in Fleisch und Eiern gefunden. Seit Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung ist das Auftreten von resistenten Infektionserregern beim Tier als auch beim Menschen zu beobachten, die Wirksamkeit der Krankheitsbekämpfung durch Antibiotika ist in Gefahr. Von den in Deutschland hergestellten Antibiotika wandern etwa 80 Prozent in den Futtertrog, da die Verfütterung bei Nutztieren zu einer deutlichen Gewichtszunahme und Verbesserung der Futterverwertung führt. Die Befürworter von Leistungsförderern verweisen auf eine angebliche Steigerung der Mastleistung und Verbesserung der Futterverwertung in Höhe von 2 bis 6 Prozent. Tatsächlich unbestritten ist aber, daß nennenswerte leistungssteigernde Effekte nur unter suboptimalen Haltungsbedingungen erzielt werden können. Je besser das Haltungssystem und je optimaler die Hygienebedingungen, desto geringer sind die Effekte von Leistungsförderern. Anspruchsvolle Fleischerzeugung, wie z. B. im ökologischen Landbau, verzichtet deshalb gänzlich auf antibiotische und chemotherapeutische Leistungsförderer. Diese Haltungsform hat bewiesen, daß eine tiergerechte Haltungsweise und eine Fleischerzeugung ohne Gesundheitsrisiken möglich sind. Gerade die hohen Wachstumsraten im ökologischen Landbau machen deutlich, daß immer mehr Bauern und Verbraucher umdenken und sich für eine dauerhaft umweltgerechte Landwirtschaft entscheiden. Für Antibiotika in Lebensmitteln existieren keine Rückstandshöchstmengen, auch stehen kaum ausreichende Nachweisverfahren zur Verfügung. Während bei der Zulassung von Tierarzneimitteln strengere Kriterien gelten und zum Verbot von einzelnen Wirkstoffen wie dem krebserregenden und erbgutschädigenden Dimetridazol führen, kann der gleiche Stoff als Futtermittelzusatzstoff weiterhin eingesetzt werden. Bereits in den 60er und 70er Jahren haben Experten zu einem sorgsameren Umgang mit Antibiotika in der Tierernährung gemahnt. Die WHO hatte 1994 gefordert, auf Wirkstoffe, die Resistenzen bei Antibiotika in der Humanmedizin verursachen, zu verzichten. Zwar wurden dann 1976 Tetrazykline als Futtermittelzusatzstoffe verboten, ihr intensiver Einsatz als Fütterungsarzneimittel bei prophylaktischen Bestandbehandlungen machte dieses Verbot aber wirklungslos, da eine „De-facto-Anwendung" weiterhin stattfindet. Für eine deutliche Reglementierung von Antibiotika in der Tierhaltung treten auch der Deutsche Bauernverband und die Fleischproduktionsverbände ein. Zahlreiche Meldungen über Gesundheitsgefahren durch Antibiotikaresistenzen beim Menschen in verschiedenen Zeitschriften und Tageszeitungen haben die Verbraucherinnen und Verbraucher tief verunsichert. Eine abnehmende Verbraucherakzeptanz führt zu finanziellen Einbußen in der Landwirtschaft, die vermutlich bereits heute bedeutend höher sind als die wirtschaftlichen Vorteile des Einsatzes von Leistungsförderern. Zudem könnte bei fortschreitender Resistenzproblematik die Notwendigkeit entstehen, bei den tatsächlich notwendigen Antibiotikaeinsätzen immer teurere Medikamente verwenden zu müssen, was die Kosten für tierärztliche Behandlung erhöhen würde. Bei Versagen jeglicher Antibiotikatherapie, wie dies in der Humanmedizin vereinzelt bereits Realität ist, wären die wirtschaftlichen Verluste für den Tierhalter groß. Eine Rücknahme der Zulassungen antibakteriell wirksamer Futterzusatzstoffe liegt sowohl im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Fleischerzeuger. Nach Artikel 11 der EU-Richtlinie über Zusatzstoffe in der Tierernährung (70/524 EWG) kann die Bundesregierung Schutzmaßnahmen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ergreifen und die Zulassung für Leistungsförderer vorläufig aussetzen. Sollte es nicht möglich sein, die Zulassungen für antibakteriell wirksame Futterzusatzstoffe europaweit zu widerrufen, hat die Bundesregierung nach Art. 100a Abs. 4 des EWG-Vertrages die Möglichkeit, in einem nationalen Alleingang derartige Leistungsförderer dauerhaft zu verbieten. Eine Gesundheitsgefährdung des Menschen wird auch durch hormonbehandeltes Fleisch vermutet, weshalb das Prinzip des vorbeugenden Gesundheitsschutzes gelten muß: Bündnis 90/Die Grünen fordert Antibiotika, von denen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht - wie etwa Wirkstoffe aus der Gruppe der Glykopeptide, der Makrolide und der Peptolide -, müssen als Futtermittelzusatzstoff verboten werden. Grundsätzlich soll eine Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung nur noch im konkreten und akuten Krankheitsfall erfolgen. Weitgehend ausgeschlossen werden soll dagegen die prophylaktische Behandlung von Tieren, Herden und Beständen. Antibiotika, die in der Humanmedizin eine lebensrettende Funktion haben, sollen zukünftig in der Tierproduktion nicht mehr zugelassen werden. Im Rahmen von Fleisch-Qualitätsprogrammen dürfen Antibiotika und Hormone nicht eingesetzt werden. Tierhaltungsformen, die zur Tiergesundheit beitragen, sollen gefördert werden. Für Antibiotika sollen Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln erlassen werden. Wir fordern und bitten Sie als Abgeordnete, dem dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Einsatzgebiete und Kontrolle der Antibiotika und Leistungsförderer in der anschließenden Debatte in den Ausschüssen Rechnung zu tragen und die rechtlichen Rahmenbedingungen an die neuen Erkenntnisse und die Sicherheitsforderungen der humanmedizinischen Wissenschaftler anzupassen. Ulrich Heinrich (F.D.P.): Der Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung und der Verzehr von Lebensmitteln wird durch den Antrag der Grünen als grundsätzlich gefährlich für die Gesundheit der Verbraucher dargestellt. Die Argumentation läuft nach dem Motto: Lebensmittel stellen eine Gefahr dar, weil sie mit Rückständen belastet sind. Weiterhin wird unterstellt, daß der Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung durch Resistenzübertragung zu Gesundheitsgefährdungen beim Menschen führen würde. Dies ist natürlich völlig überzogen. Die richtige Antwort auf vielleicht auftretende Risiken können nicht die radikalen Forderungen der Grünen sein, die sich im wesentlichen von ideologischen und nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen leiten lassen. Die richtige Antwort heißt auch für uns: Vorsorgender Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Die Bundesregierung hat im Januar 1996 die Zulassung des Antibiotikums Avoparcin widerrufen. Das heißt, obwohl der direkte Zusammenhang zwischen der Anwendung von Avoparcin und einer Gefährdung des Menschen noch nicht bewiesen ist, wurde prompt im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes reagiert. Erfreulicherweise hat sich die Bundesregierung zudem in den zuständigen EU-Gremien mit ihrer Forderung nach einem europaweiten Verbot - das seit dem 1. April 1997 in Kraft ist - von Avoparcin als Futtermittelzusatz durchsetzen können. Alle anderen antibiotischen Substanzen sind weder als potentiell oder gar tatsächlich resistenzauslösend einzustufen. Das ist der gegenwärtige Kenntnisstand der Wissenschaft; das vertritt übrigens auch das zuständige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin. Dennoch muß die intensive Erforschung dieser Substanzen auch zukünftig einen optimalen Schutz der Verbraucher sicherstellen. Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert hat die EU-Kornmission aufgefordert, ein umfassendes Programm zur Erforschung des Zusammenhangs zwischen der vielseitigen Verwendung von Antibiotika - in der Tier- und Humanmedizin und als Zusatz in Futtermitteln - und den auftretenden Resistenzen bei Menschen vorzulegen. In der Diskussion um Resistenzen muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß es sich hier insbesondere um ein hausgemachtes Problem der Humanmedizin handelt. Dort - und eben nicht in der Landwirtschaft - erfolgte viel zu lange eine sehr intensive, breite Anwendung von Antibiotika in der Therapie. Bedenken habe ich allerdings, wenn Zusatzstoffe nur deshalb eingesetzt werden, um nicht tiergerechte Haltungsformen zu ermöglichen. In einem Stall mit optimalen Umweltbedingungen, das sind z. B. Lüftung, Licht, Klima und Platzangebot, für die Tiere wird man im Zusammenspiel mit aktiven Hygienemaßnahmen ohnehin mit einem Minimum an Antibiotika auskommen. Deshalb sind Leistungsförderer nur dann sinnvoll, wenn alle anderen Voraussetzungen optimal erfüllt werden. Fakt ist, daß leistungsfördernde Futterzusatzstoffe die Ausnutzung der Futternährstoffe optimieren helfen. Nicht nur, daß dies zu gesünderen und widerstandsfähigeren Tieren führt, es bringt auch positive Umwelteffekte in Form von geringeren Stickstoffund Phosphorausscheidungen sowie verringerten Methanausscheidungen mit sich. Je höher die Futterverwertung bei der Veredlung ist, desto geringer ist der Gülleanfall. Aus all den genannten Gründen wären weitere Verbote völlig überzogen. Dr. Günther Maleuda (PDS): Ausgangspunkt für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sind die Gefahren, die vom Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung für die menschliche Gesundheit und die Möglichkeiten ausgehen, Krankheiten beim Menschen zu bekämpfen. Die Argumente gegen den Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion sind zum Teil nicht bewiesen. Dazu kann man nur sagen: Gott sei Dank. Wenn alle Beweise vorliegen, ist es gegebenenfalls zum Schutz der menschlichen Gesundheit vielleicht schon zu spät. Im Interesse der Vorsorge unterstützt die PDS deshalb nachdrücklich den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Erst vor einer Woche hat Minister Borchert sich vor diesem Hohen Hause eindeutig für das Verbot des Hormoneinsatzes in der Tierproduktion eingesetzt, indem er sagte: Wir wollen doch nicht ein Debakel wie bei BSE erleben, weil die Verbraucher aus Furcht, hormonbehandeltes Fleisch angeboten zu bekommen, ganz auf Rindfleisch verzichten. Deshalb steht für mich fest: Der Einsatz von Hormonen in der Tiermast ist völlig überflüssig und schädlich. Wir bleiben bei einem europaweiten Verbot des Einsatzes von Hormonen. Hier stimmen wir voll überein. Herr Minister, es wäre für Sie nur ein kleiner Schritt, die gleiche Position auch in bezug auf die Antibiotika einzunehmen. Als Hilfestellung darf ich aus einer Verbraucherbefragung der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft zitieren. Danach würde beim Einsatz von BST, das in den USA erlaubt ist, der Milchverbrauch in Europa um zirka 20 Prozent zurückgehen. In unserer Mediengesellschaft, die durch die Interessen starker wirtschaftlicher Gruppen bestimmt ist, kann man sich leicht ausmalen, daß entsprechende Kampagnen zum Einsatz von Antibiotika ähnliche Wirkungen erzielen würden. Drei andere Argumente erscheinen mir aber wichtiger: Erstens. Ich möchte noch einmal Minister Borchert aus der letzten Debatte zitieren: „Damit sich die Aussichten nachhaltig verbessern, muß die Rindfleischproduktion den bestehenden Absatzmöglichkeiten angepaßt werden. " Zur Sicherung der Rindfleischversorgung, und das gilt analog auch bei anderen Tierprodukten, besteht gar keine Notwendigkeit, der Leistungssteigerung durch Antibiotika. Das Verbot ihres Einsatzes könnte sogar ein Beitrag dazu sein, die Überproduktion bei Rindfleisch und Milch abzubauen. Zweitens. Die Strategie der Leistungssteigerung in den entwickelten kapitalistischen Staaten, egal mit welchen Mitteln, verschärft den Konkurrenzkampf und den Verdrängungswettbewerb. Der Sieg über die Konkurrenten im Kampf um den Standort Deutschland erweist sich immer mehr als ein Pyrrhussieg. Er ist ein Sieg über die Menschen, die ihre Arbeitsplätze verlieren, ein Sieg über die Umwelt und die Natur, besonders die biologische Vielfalt, und er ist ein Sieg über die Kleinbauern in den Hungergebieten dieser Welt. Im Interesse des eigenen Überlebens und der geschundenen Haustiere muß ein lautes „Halt!" gesprochen werden. Drittens. Als Notbremse gegen ruinösen Wettbewerb ist es Mode geworden, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu fordern. Ich will einmal verdrängen, daß es bei diesen Forderungen nach gleichen Wettbewerbsbedingungen häufig um den eigenen Wettbewerbsvorteil geht. Es wäre also notwendig, sich im Kampf um gleiche Wettbewerbsbedingungen auch darauf zu einigen, den Wettbewerb nicht durch die Anwendung bestimmter Produktionsmittel und Verfahren zu beschleunigen. Wie Sie sehen, gibt es viele gute Argumente, den Einsatz von Antibiotika in der Tierernäherung zu verbieten. Wir erwarten, daß der Bundestag dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zustimmt. Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Der Gesundheitsschutz des Menschen steht für die Bundesregierung an erster Stelle. Deshalb befaßt sich die Bundesregierung intensiv mit dem Thema „Resistenz und Antibiotika". Dabei bedient sie sich des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), dessen wissenschaftlich fundierte Überlegungen wir bei der Fortentwicklung der Rechtsvorschriften im Arznei- und Futtermittelbereich berücksichtigen. Futtermittelzusatzstoffe sind bei der Resistenzfrage nur ein Teilaspekt. Sie sind in der EU einheitlich durch die Zusatzstoffrichtlinie geregelt. Auch die Zulassung erfolgt seit 1970 EU-einheitlich. (Ständiger Futtermittelausschuß mit Agrarministern als letzter Instanz.) Es sind vom antragstellenden Unternehmen umfangreiche Unterlagen vorzulegen, in denen vor allem auch die gesundheitliche Unbedenklichkeit für Mensch, Tier und Umwelt lückenlos zu belegen ist. Damit ist der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sichergestellt. In Deutschland erfolgt die Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV). Das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit ist vorgeschrieben. (Die Wirksamkeit des Zusatzstoffes wird von der FAL geprüft.) Die Ergebnisse dieser nationalen Prüfungen werden dann im ständigen Futtermittelausschuß diskutiert, und dann wird darüber abgestimmt. Eine eigene Nutzen-Risiko-Abschätzung, wie sie im Antrag der Grünen als besonderer Anspruch bei der Tierarzneimittelzulassung herausgestellt wird, ist nicht erforderlich. Nur der jeweils aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand kann Maßstab sein für die Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit. Ebenso wissen wir, daß sich der wissenschaftliche Kenntnisstand im Laufe der Zeit fortentwickelt und dabei neue Einsichten und Erkenntnisse zutage treten. Wenn dadurch Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit eines bestimmten Stoffes entstehen, werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, wie z. B. im Fall des antibiotischen Leistungsförderers Avoparcin. Dieses Avoparcin wurde zunächst national in Deutschland im Januar 1996 und dann auch - auf Drängen Deutschlands - EU-weit verboten. Ich verkenne nicht, daß Erkenntnisse aus Dänemark und anderen skandinavischen Staaten wichtige Anstöße gegeben haben. Das ist ein gutes Beispiel für den vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ein weiteres Beispiel sind die Stoffe Ronidazol und Dimetridazol. Aus Sicht der Bundesregierung ist es nicht akzeptabel, daß Stoffe, die als Tierarzneimittel wegen gesundheitlicher Bedenken EU-weit verboten worden sind, noch als Zusatzstoffe verwendet werden dürfen. Wir drängen deshalb in Brüssel auf kohärente Regelungen und werden dabei tatkräftig von Finnland unterstützt. National hat die Bundesregierung konsequent dem Verbraucherschutz Vorrang eingeräumt. Sie hat die Empfehlungen des BgVV unverzüglich umgesetzt, durch das Verbot von Ronidazol im Januar 1996 und durch das in der Sechzehnten Futtermitteländerungs-Verordnung vorgesehene Verbot von Dimetridazol. Dieser Verordnungsentwurf liegt z. Z. im Bundesrat. Die Bundesregierung wird weitere Maßnahmen ergreifen, wenn das auf Grund eines neuen Kenntnisstandes der Wissenschaft angezeigt ist. Daneben hat sich die Bundesregierung mit Nachdruck für ein Resistenzmonitoring auf EU-Ebene eingesetzt und fördert ein vom BgVV in Zusammenarbeit mit der WHO initiiertes internationales Symposium zur Frage der Übertragung von Antibiotikaresistenzen aus der Tierhaltung auf den Menschen. Gelegentlich wird behauptet, Futtermittelzusatzstoffe würden weniger streng geprüft als Tierarzneimittel. Die Fraktion der Grünen wiederholt diese Behauptung. Diese Behauptung ist falsch. Entscheidend ist doch, daß die jeweiligen Zulassungs- und Anwendungsbedingungen in vollem Umfang den gesundheitlichen Verbraucherschutz sicherstellen. Das hat das BgVV in den vergangenen Monaten wiederholt bestätigt. Im übrigen unterliegen antibiotische Futtermittelzusatzstoffe strikten Abgabe- und Verwendungsbeschränkungen. Das heißt, sie dürfen nur von wenigen behördlich anerkannten Herstellern überhaupt abgegeben werden an behördlich anerkannte Vormischbetriebe. Nur diese wiederum dürfen Vormischungen mit Antibiotika abgeben an behördlich anerkannte Mischfuttermittelhersteller. Das bedeutet: Den Landwirt erreichen antibiotische Futtermittelzusatzstoffe nur in Form gebrauchsfertiger Futtermittel. Dieses System läßt sich, so auch die Auffassung der für die Überwachung zuständigen Länder, wirksam kontrollieren. Mißbrauch oder Manipulationen von Fütterungsantibiotika werden durch das erwähnte „Flaschenhalssystem" erheblich erschwert. Zum Schluß möchte ich noch auf die im Antrag angesprochene Frage der Haltungsformen für Tiere eingehen. Wir alle haben Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren. Das schließt die Sorge um tiergerechte Haltungsformen ein. Die Bundesregierung betrachtet dies als Daueraufgabe. Auch hier müssen wir uns an den fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, aber auch an ökonomischen Notwendigkeiten orientieren. Dazu bedarf es keiner gesonderten Aufforderung durch die Grünen. Ich füge hinzu: Die in Ihrem Antrag versuchte Verquickung von Problemen der Resistenzentwicklung mit allgemeinen Fragen der artgerechten Tierhaltung zeigt: Ihnen geht es gar nicht so sehr um den vorbeugenden Gesundheitsschutz, der in Deutschland sichergestellt ist. Ihnen geht es um eine Diskriminierung der traditionellen Landwirtschaft, um eine Diskriminierung unserer Bäuerinnen und Bauern, die mehr für eine artgerechte Tierhaltung und eine gesunde hochwertige Ernährung getan haben, als Sie wahrhaben wollen. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 713. Sitzung am 6. Juni 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: — Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes — Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR — ... Strafrechtsänderungsgesetz — §§ 177 bis 179 StGB (... StÄndG) — Gesetz zur Zweiten und Dritten Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) Der Abgeordnete Horst Schmidbauer hat den Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG)" - Drucksache 13/6100- nachträglich unterschieben. Die Abgeordnete Sabine Kaspereit hat ihre Unterschrift zu dem Antrag „Kriterien für die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen" - Drucksache 13/4114 - und zu dem Antrag „Spende, Entnahme und Übertragung von Organen" - Drucksache 13/4368 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EUVorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/4514 Nr. 1.5 Finanzausschuß Drucksache 13/7706 Nr. 2.17 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/5866 Nr. 1.4 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/7706 Nr. 2.1 Drucksache 13/7541 Nr. 2.8 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/7216 Nr. 2.23
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Norbert Geis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 30. Januar dieses Jahres ist unsere Zivilprozeßordnung 120 Jahre alt geworden. In dieser langen Zeit hat sie eine große Zahl von Veränderungen erfahren. Die Geschichte dieser Veränderungen ist die Geschichte um die Bemühung, die Zivilprozesse zu verschlanken, zu straffen, zu beschleunigen und Personal und Kosten einzusparen. Dies ist in den vergangenen 120 Jahren ist eigentlich schon immer der Fall gewesen. Es ist also nichts Besonderes, wenn wir uns heute wiederum über eine Verbesserung der Verfahren unterhalten.
    Gerade seit 1990 haben wir ganz massive Verbesserungsvorschläge erhalten, die auch in Gesetzesform gegossen wurden. In kurzer Folge haben wir jetzt den dritten Vorschlag auf dem Tisch. Das, verehrter Herr Minister, stößt im Bundestag auf eine gewisse Skepsis. Dafür sollte man Verständnis haben.
    Ich will allerdings nicht verschweigen - dieser Tatsache dürfen wir uns nicht verschließen -, daß die verantwortlichen Justizministerinnen und -minister der Länder alle zusammen einhellig diesen Entwurf vorgelegt haben und der Auffassung sind, daß wir ihn wenigstens in den wichtigsten Punkten verabschieden müssen, damit es zu einer Entlastung der Justiz kommt. Wir haben es ja in der Tat mit einer steigenden Belastung gerade im zivilen Bereich zu tun. Das wurde immer wieder betont. Wir hatten 1995 eine Belastung von 2,1 Millionen Eingängen im Jahr; nach einer Prognos-Studie, die das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hat, werden wir im Jahre 2000, wenn wir nichts unternehmen, eine Belastung von 2,5 Millionen Eingängen im Jahr haben. Jeder von uns kann sich ausrechnen, daß dies so nicht weitergehen darf.
    Es ist im Grunde schon eine große Leistung - auch das ist gesagt worden -, daß es den Gerichten dennoch gelungen ist, in verhältnismäßig kurzer Zeit die angefallenen Prozesse zu Ende zu bringen. Wir liegen in Europa hinsichtlich der Zeit für den Abschluß von Prozessen an der Spitze. Es gibt kein anderes Land, das schneller zu Entscheidungen - sei es zu Vergleichen oder zu Urteilen - kommt. Das haben wir den Gerichten zu verdanken. Wir würdigen das. Das sollte bei dieser Gelegenheit betont werden.

    (Beifall des Abg. Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.])


    Norbert Geis
    Es kann uns aber nicht gleichgültig lassen - wir können dieser Tatsache nicht tatenlos gegenüberstehen -, daß die Belastung immer weiter ansteigt. Wir sind uns alle einig darüber - es gab heute überhaupt keine gegenteilige Meinung -, daß wir dieser Belastung nicht begegnen können, indem wir mehr Richterstellen schaffen. Durch eine Mehrung des Personals, die auch nicht wünschenswert ist, werden wir die Senkung der Belastung nicht schaffen.
    Das ist in erster Linie nicht eine Frage der Kosten. Es ist schon gesagt worden, daß die Justiz den geringsten Anteil an staatlichen Geldern braucht, um zu funktionieren. Knapp über ein Prozent der gesamten staatlichen Ausgaben sind notwendig, um die Kosten für die Justiz zu decken.
    Wir sind gegen eine Mehrung des Richterstandes, weil ein ausufernder Richterstand wegen der dadurch geringer werdenden Effektivität der Gerichte nicht wünschenswert ist und weil unter Umständen die Autorität der Gerichte dadurch leiden würde. Wir meinen, daß dadurch auch das innerstaatliche Gleichgewicht gestört werden könnte. Wir wollen keinen Richterstaat. Deshalb müssen wir auf einem anderen Weg versuchen, die Gerichte zu entlasten.
    Das Argument ist nicht ganz stichhaltig, daß die Gerichte mehr technisiert werden müßten und daß die angeblich antiquierten Abläufe durch technischen Aufwand beschleunigt werden müßten. Wir haben bereits in vielen Bereichen - Herr Staatsminister Heitmann hat das schon erklärt - vor allen Dingen in den neuen Bundesländern an fast jedem Arbeitsplatz Bildschirme stehen. Die Bildschirme stehen sogar in den Sitzungsräumen. Wir haben das elektronische Grundbuch und das elektronische Handelsregister. Viele Bereiche sind hervorragend technisiert.

    (Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Partiell!)

    Sicherlich gibt es in diesem Bereich noch vieles zu verbessern. Aber Ich bin sicher: Selbst wenn wir die Technik ganz vorantreiben würden, würden wir dennoch über eine Belastung zu klagen haben. Deshalb müssen wir uns Gedanken über andere Lösungen machen.
    Wir müssen uns zunächst einmal vergegenwärtigen, welche Bedeutung die Justiz - auch das ist heute schon erklärt worden - für unser staatliches Zusammenleben hat. Schon allein eine funktionierende Justiz sorgt für Gerechtigkeit und Frieden in der Gesellschaft, weil viele erst gar nicht vor Gericht gehen, wenn sie wissen, daß die Rechtslage durch Urteile einer funktionierenden Justiz geklärt ist. Das ist eine gewaltige Aufgabe, die unsere Justiz hat. Diese sollten wir nicht als gering ansehen. Daran müssen wir immer denken, wenn wir überlegen, wie wir reformieren können, um die Belastung zu senken.
    Es sind schon Vorschläge gemacht worden: Der Streitwert für die Möglichkeit einer Berufung soll auf 2000 DM erhöht werden. Sie haben erfahren, Herr Minister - das ist schon in den Vorgesprächen deutlich geworden -, daß dieser Vorschlag einhellig auf
    Ablehnung gestoßen ist. Dies hat natürlich seinen Grund. Wir erleben, daß plötzlich eine Vielzahl von Prozessen in einem bestimmten Rechtsgebiet aufkamen. Das ist auf die Unsicherheit in der Bevölkerung zurückzuführen. Diese Unsicherheit muß erst einmal durch eine Vielzahl von Prozessen und Urteilen, die eine Klärung herbeiführen, abgebaut werden.
    Aber wenn es nicht möglich ist, diese erstinstanzlichen Urteile in die Berufung zu bringen, wird es nur schlecht zu einer Klärung kommen. Dann wird man in einer Region so und in einer anderen Region anders urteilen. Erst die Berufungsinstanzen führen zu einer endgültigen Rechtsklärung und bewirken eine Verstetigung der Rechtsprechung. Ihre Bedeutung dürfen wir nicht als gering ansehen. Das gilt nicht nur für Prozesse mit hohen Streitwerten, sondern auch für Prozesse mit niedrigen Streitwerten.
    Der Justizminister hat schon den Bereich der Reisekosten genannt. Hier liegen die Beträge meistens unter 2 000 DM.
    Wie wollen wir in Deutschland zu einer gemeinsamen Rechtsprechung kommen, wenn wir mit einem solchen Prozeß nicht wenigstens in eine nächste Instanz gehen können? Das, so meine ich, muß bedacht werden. Wenn nämlich keine Klärung herbeigeführt werden kann, würde eine solche Erhöhung der Berufungssumme letztlich nicht zu einer Verminderung der Belastung der Justiz führen, weil wir in diesem Bereich nach wie vor viele Prozesse haben. Zum Beispiel im Verkehrsbereich haben wir im Jahr noch immer 130 000 Prozesse. Das ist allerdings nicht ganz verständlich, weil hier im Grunde genommen schon jede Frage geklärt ist.
    Das wiederum muß uns antreiben, darüber nachzudenken: Wie können wir entlasten? Hier ist ein wichtiger Vorschlag gemacht worden, der Zustimmung im Haus findet, nämlich der Vorschlag, beim Einzelrichter anzusetzen und ihn originär bis zu einem Streitwert von 30 000 DM zuständig zu machen. Wir stimmen dem zu. Wir meinen, das ist der richtige Weg, weil die Kammer dadurch nicht ganz in die Ecke gestellt wird. Wir wollen die Kammer auch in Zukunft. Aber wir wollen die Stärkung des Einzelrichters.
    Das, was wir 1993 beschlossen haben, hat nicht gezogen. Die Einzelrichter wurden nicht in dem Maße eingesetzt, wie wir es gewollt haben. Wir unterstützen deshalb den Vorschlag, den der Bundesrat insoweit macht.
    Auch der Einzelrichter in der Berufungsinstanz findet unsere Zustimmung, wenn die Kammer, die in der Berufungsinstanz, wie ich meine, gerade wegen der Verstetigung der Rechtsprechung eine große Bedeutung hat, das Zuweisungsrecht behält und nur in ganz offensichtlichen Fällen den Einzelrichter einsetzt. Unter diesen Voraussetzungen würden wir einer solchen Regelung zustimmen.
    Es sind viele andere Entlastungsvorschläge gemacht worden, über die wir diskutieren werden. Sie sind wohl begründet, und wir werden sie auch annehmen. Einer der wichtigsten Vorschläge, die gemacht worden sind - alle Redner haben diesen Vor-



    Norbert Geis
    schlag erwähnt -, ist die Einführung der obligatorischen Schlichtungsstelle. Ich halte dies aus drei Punkten für eine, wenn man so will, strukturell neue Regelung unseres Rechtswesens.
    Erstens. Das Einsetzen einer obligatorischen Schlichtungsstelle für Streitwerte von bis zu 1 000 DM - auch für Nachbarstreitigkeiten - hat, wie ich meine, eine ganz starke entlastende Wirkung. Ich bin nämlich sicher, daß durch diese Schlichtungsstellen sehr viele Vergleiche geschlossen werden und diese Streitigkeiten erst gar nicht vor Gericht kommen.
    Zweitens. Ein weiterer Punkt, der mich in dieser Frage überzeugt, ist, daß diese Schlichtungsstellen im Vergleich zu den Gerichten mehr auf die Befriedung innerhalb der Parteien ausgerichtet sind. Bei Gerichten gibt es immer Urteile, bei Urteilen gibt es immer auch Besiegte und Sieger. Oft ist eine Nachbarstreitigkeit, vor allen Dingen dann, wenn sie mit einem negativen Urteil ausgegangen ist, ein Streit, der über Generationen dauern kann. Die Nachkommen haben dies noch immer nicht vergessen. Dafür ist die Schlichtungsstelle eine sehr gute Einrichtung. Wir werden dies unterstützen.
    Drittens. Wir reden immer vom schlanken Staat. Hier werden staatliche Aufgaben in die Hände Privater zurückgegeben. Wenn dies nicht funktioniert, wenn sich die Privaten nicht einig werden, dann ist noch immer der Gang zum Gericht möglich. Zunächst aber wird entlastet, wird privatisiert. Das ist ein Beitrag zum schlanken Staat. Wir unterstützen dies.
    Herr Heitmann, wir werden diesen Gesetzentwurf aufgeschlossen beraten und - da bin ich sicher - viele Anregungen aufnehmen. Ich hoffe, daß wir am Ende zu einem guten Ergebnis kommen werden.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 13/6398 an den Rechtsausschuß vorgeschlagen. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14 a und 14 b auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Christel Hanewinckel, Hanna Wolf (München), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des geschlechtsbedingten arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbots an das EU-Recht
- Drucksache 13/7896 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rechtsausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union
b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen
- Drucksachen 13/5555 Nr. 2.5, 13/7587 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Marliese Dobberthien Rosel Neuhäuser
Ortrun Schätzle
Irmingard Schewe-Gerigk
Zur Beschlußempfehlung liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist auch das beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marliese Dobberthien


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frauen 1997 - wir haben gelernt und geschuftet, wir haben uns qualifiziert und bewährt, wir können fast alles und manches sogar besser; doch tun dürfen wir nur wenig. Frauen '97 - ihr Arbeitsplatz bedroht, ihre Leistung unterbewertet, ihre Tätigkeit unterbezahlt. Frauen '97 - abgedrängt in ungeschützte Beschäftigung, abgespeist mit schlechtbezahlten Jobs, zurückgesetzt beim beruflichen Aufstieg und - wo denn? - in Entscheidungspositionen. Frauen '97 - alleingelassen mit Doppelbelastung und Diskriminierung, alleingelassen mit Altersarmut und Rentennot. Frauen '97 - ungeduldig und zornig, weil die Gleichberechtigung ins Abseits gerät, wütend und empört, weil rausgedrängt aus dem Mainstream.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Frauen 1997 sind es leid, mit schönen Worten abgespeist zu werden. Wohlfeile Worte und internationale Konferenzen ersetzen keine wirksame Frauenpolitik.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir wollen eine Frauenministerin, die hier, in unserem Lande, in diesem Kabinett - in dem Kabinett der ausgelaugten Männer -, kraftvoll Fraueninteressen durchsetzt.

    (Beifall bei der SPD Zurufe von der CDU/ CSU und der F.D.P.: Oh!)

    Kämpfen ist angesagt, nicht Leisetreterei.
    Wenn wir heute über Frauenpolitik debattieren, ist das gut so. Aber dennoch: Geredet ist genug, es müssen endlich wirksame Gesetze zur Bekämpfung von

    Dr. Marliese Dobberthien
    Diskriminierung auf den Weg gebracht werden. An solchen mangelt es in diesem Land. In Fragen der Gleichstellung sitzt die Bundesregierung im Bremserhäuschen

    (Christel Hanewinckel [SPD]: Das ist wahr!)

    statt im Führerstand der Lokomotive. Mit erstaunlicher Energie und bemerkenswerter juristischer Spitzfindigkeit unterläuft sie EU-Richtlinien, kürzt, streicht und interpretiert höchst eigenwillig Vorgaben Europas.
    Das jüngste EuGH-Urteil zur Gleichberechtigungsrichtlinie ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen. Ein junger Hamburger, ein Mann aus meiner Stadt

    (Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Unserer Stadt!)

    - noch eine Hamburgerin wird reden; gut so -, hatte geklagt, weil er sich bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz durch eine Stellenanzeige diskriminiert fühlte. Ganz offensichtlich wurde eine Frau gesucht: eine versierte Assistentin der Vertriebsleitung, die bereit sei, mit - Originaltext - „Chaoten zurechtzukommen", Kaffee zu kochen und mit wenig Lob auszukommen.
    Der junge Mann klagte und verlangte Schadensersatz mit der Begründung, er sei eigentlich der qualifizierteste Kandidat gewesen. Das Arbeitsgericht Hamburg gab ihm recht und die Bestätigung, daß hier ein Fall geschlechtsspezifischer Diskriminierung vorliege. Die Höhe der Entschädigung festzusetzen, sahen sich die Richter jedoch außerstande, weil der Blick in europäisches Gesetzeswerk zeigt, daß dieses eine höhere Entschädigung verlangt als deutsches Recht. So kam der Fall zum EuGH. Der stellte fest, daß deutsches Recht die EU-Richtlinie von 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu Beschäftigung nicht korrekt umgesetzt hat. Eine Begrenzung der Entschädigung auf drei Monatsverdienste bei erfolgter Diskriminierung sei ebensowenig zulässig wie diese Art Mengenrabatt, die Summenbegrenzung bei mehrfacher Diskriminierung. Unzulässig sei auch, so das Gericht, die Haftung des Diskriminierenden vom Nachweis seines Verschuldens abhängig zu machen. Und es befand, daß Sanktionen geeignet sein müssen, eine abschreckende Wirkung auszuüben.
    Wir Frauen danken dem jungen Mann für seine Klage und seine Beharrlichkeit. Er hat uns einen großen Dienst erwiesen. Der junge Mann hat den überfälligen Rechtsfortschritt erstritten, nachdem wir Frauenpolitikerinnen durch einen lähmenden frauenfeindlichen Wirtschaftslobbyismus parlamentarisch ausgebremst wurden. Nun ist es an der Zeit, die gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen.
    Was war geschehen? Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz von 1994 hat mit § 611 a BGB die EURichtlinie unkorrekt umgesetzt, befand der EuGH. Schuld ist die jahrelange Blockadehaltung des dominierenden Wirtschaftsflügels der Drei-PünktchenPartei. Sie läßt sich bis in Zeiten der sozialliberalen Koalition zurückverfolgen.
    Als 1980 das sogenannte Arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz in Kraft trat, hatten die Liberalen es bereits „erfolgreich" verwässert. Der mögliche Schadensersatz nach erfolgter Geschlechterdiskriminierung konnte damals aus der Portokasse beglichen werden; mehr war die Wiedergutmachung einer beruflichen Benachteiligung nicht wert.
    Als sie 1994 die Umsetzung der EU-Richtlinie nicht mehr verhindern konnten, sorgten die Liberalen für die vom EuGH beanstandete Höchst- und Summenbegrenzung des Schadensersatzes. Selbst Frau Nolte beklagte in der damaligen Debatte die „schwierige Einigung". Die SPD verlangte seinerzeit mit ihrem Gleichstellungsgesetzentwurf weitsichtig und richtliniengemäß genau jene Regelung, die der EuGH heute empfiehlt.
    Meine Herren ganz rechts von mir - nur einer sitzt noch da,

    (Christel Hanewinckel [SPD]: Ganz rechts!)

    ganz rechts -: Sie tragen die Verantwortung für die Blamage der Bundesrepublik Deutschland. Haben Sie wenigstens heute den Mut, Ihre gleichberechtigungsfeindliche Haltung einzugestehen.
    Wer behauptet, unser Bestreben sei, die bisherige Männerprivilegierung durch eine Frauenprivilegierung zu ersetzen, irrt gewaltig. Die Tatsache, daß sich ein Mann auf die von Frauen errungene EURichtlinie beruft - und obsiegt -, zeigt, daß es mitnichten um eine Privilegierung von Frauen geht. Nichts Geringeres als die verfassungsrechtlich gebotene Abwehr von Diskriminierung und die Gewährleistung von Chancengleichheit für beide Geschlechter ist die Grundphilosophie unseres langjährigen Kampfes um die Richtlinie.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Blockade- und Bremserrolle der Bundesregierung auf EU-Ebene, wenn es um Frauenpolitik geht, hat inzwischen eine unrühmliche Tradition. „Regierung blockiert EU-Aktionsprogramm" titelt der Fraueninformationsdienst „fib". Kürzen, Streichen, Verwässern scheinen ohnenhin das Motto bundesdeutscher EU-Frauenpolitik zu sein.
    Neuester Schocker: Im Zusammenhang mit den Verhandlungen des Richtlinienentwurfs zur Umkehr der Beweislast bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung schließt sich die Bundesregierung nicht etwa dem relativ fortschrittlichen Kommissionsvorschlag oder den klugen Empfehlungen des Europäischen Parlaments an, sondern treibt im Rat juristisch spitzfindig und kleinherzig Verwässerungen voran, bis nur noch eine stumpfe Waffe übrigbleibt. Gestern ist aber vertagt worden. Die Begeisterung für Europa wäre sicher größer, wenn mit der Einigung für Frauen ein Zuwachs an Chancengleichheit verbunden wäre.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Dr. Marliese Dobberthien
    Wo bleibt eigentlich ein lautes Intervenieren der zuständigen Ministerin? Heute ist sie gar nicht anwesend. Still ist sie und stumm, wenn bei der europäischen Einigung für Frauen nur Brosamen abfallen.
    Doch es bleibt noch eine Chance. Bei den anstehenden Verhandlungen zur Änderung der EUGleichbehandlungsrichtlinie anläßlich des Macho-Urteils im Fall Kalanke wird sich zeigen, ob die Bundesregierung bereit ist, zumindest minimale Verbesserungen zugunsten von Frauen zu erwirken.
    Die Frauen der Koalition und der SPD haben sich, was selten genug vorkommt, verständigt, eine Klarstellung der Gleichbehandlungsrichtlinie zu erwirken, die eine aktive Frauenförderung inklusive Quotenregelungen gestattet. Damit würde unmißverständlich bekräftigt, daß sich aktive Frauenförderung sowohl auf den Zugang zur Beschäftigung als auch auf die Berufsbildung, den beruflichen Aufstieg und die Arbeitsbedingungen erstrecken darf.
    Frauenrechte sind Menschenrechte. Ihre Verletzung ist kein Kavaliersdelikt. Solange Frauen und Mädchen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verwehrt ist, wird jede gesetzliche Regelung zur Abwehr von Diskriminierung unsere Zustimmung finden.
    Willy Brandt sagte einmal: „Die Emanzipation ist wie eine Schnecke auf dem Glatteis." Machen wir diesem Schneckle Beine!

    (Beifall bei der SPD und der PDS)