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    Plenarprotokoll 13/180 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 180. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Juni 1997 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 16157 A Begrüßung des Außenministers der Republik Polen 16157 B Tagesordnungspunkt 1: a) Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung zum Europäischen Gipfel 16157 B b) Antrag der Fraktion der SPD: Zur Tagung des Europäischen Rates in Amsterdam am 16./17. Juni 1996 (Drucksache 13/7897) 16157 B c) Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Wilhelm Dietzel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Birgit Homburger, Günther Bredehorn, Dr. Rainer Ortleb und der Fraktion der F.D.P.: Keine neuen bürokratischen Verfahren auf EU-Ebene (Drucksache 13/7060) 16157 B d) Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Christian Sterzing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ökologisierung der Europäischen Verträge (Drucksache 13/7822) 16157 C e) Antrag der Abgeordneten Manfred Such, Christian Sterzing, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Maastricht II: Wege zu einer politischen Union mit bürgerrechtlichem Fundament und demokratischen Strukturen in der Justiz- und Innenpolitik (Drucksache 13/7824) . . 16157 D f) Antrag des Abgeordneten Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Demokratische Reformen auf dem Weg zu einer politischen Union - die zentrale Aufgabe der Regierungskonferenz (Drucksache 13/ 7823) 16157 D g) Antrag der Abgeordneten Christian Sterzing, Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Europäische Union muß zum Motor für eine zivile Außenpolitik werden (Drucksache 13/ 7825) 16158 A h) Antrag der Abgeordneten Andrea Gysi, Manfred Müller (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Durchführung einer Volksabstimmung über die Teilnahme der Bundesrepublik an der vom Maastrichter Vertrag beschlossenen Europäischen Währungsunion und die Ratifizierung der Ergebnisse der Regierungskonferenz zur Überprüfung und Revision des Vertrages über die Europäische Union (Drucksache 13/7307) 16158 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Zum Abschluß der Konferenz zur Überprüfung des Vertrages von Maastricht (Drucksache 13/7901) . 16158 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 16158 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 16162 A Rudolf Seiters CDU/CSU 16166 A Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16169 A Dr. Helmut Haussmann F.D.P 16170 C Manfred Müller (Berlin) PDS 16173 A Dr. Gerd Müller CDU/CSU 16174 D Dr. Norbert Wieczorek SPD 16176 C Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16179 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 16181 B Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 16182 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 16184 D Dr. Gerd Müller CDU/CSU 16186 B Franz Peter Basten CDU/CSU 16168 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/7853 vom 6. Juni 1997) 16188 D Rückgang der Behandlungskosten für Rücken- und Wirbelsäulenschäden durch die präventiven Gymnastik-Programme der Allgemeinen Ortskrankenkassen MdlAnfr 3 Lydia Westrich SPD Antw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 16189 A ZusFr Lydia Westrich SPD 16189 B Militärische Invasion des NATO-Mitglieds Türkei in die UN-Kurden Schutzzone MdlAnfr 6, 7 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 16189 D, 16190 C ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 16189D, 16190 C ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16191 B Verweigerung des Einreisevisums für die Eltern des in Hannover durch einen Schuß aus der Dienstwaffe eines Polizeibeamten getöteten Türken Halim Dener durch die deutsche Botschaft in Ankara MdlAnfr 8, 9 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16191 C Antw StMin Helmut Schäfer AA 16191 C, 16192 C ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16192 D ZusFr Peter Conradi SPD 16192 B Neukonzeption des in Oldenburg ansässigen Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte MdlAnfr 12 Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 16193 B ZusFr Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . 16193 C Rückübernahmeabkommen mit dem Libanon; Duldungspraxis des Landeseinwohneramtes Berlin gegenüber palästinensischen Flüchtlingen aus dem Libanon MdlAnfr 13, 14 Amke Dietert Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 16193 D, 16194 C ZusFr Amke Dietert Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16193D, 16194 D ZusFr Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . 16194 B, 16195 A Schließung von Bahnpolizeiposten in Bayern, insbesondere in Landshut, im Zuge der Neustrukturierung des Bundesgrenzschutzes MdlAnfr 15 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 16195 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 16195 C Zukunft der Mauergedenkstätte und Gedenkstätte für die Opfer des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Teilung (Kohlhoff-Entwurf) in Berlin MdlAnfr 16, 17 Markus Meckel SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 16196 A, 16196 A ZusFr Markus Meckel SPD 16196 B ZusFr Peter Conradi SPD 16196 C Aufträge, insbesondere Berateraufträge, der Bundesregierung an das Architekturbüro L. in den Jahren 1980 bis 1995; Benachrichtigung des Architekten über diese Anfrage MdlAnfr 26, 27 Peter Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 16197 C, 16198 C ZusFr Peter Conradi SPD . . . 16198 A, 16198 C Ausnahmegenehmigung für den Betrieb eines mit nur zwei Mann besetzten Schleppers MdlAnfr 34 Konrad Kunick SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 16199 B Lärmschutzmaßnahmen an der B10, insbesondere Nachbesserungen am Queichheimer Trog und in Höhe der Gemeinde Siebeldingen MdlAnfr 35, 36 Heinz Schmitt (Berg) SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 16199B, 16199 C ZusFr Heinz Schmitt (Berg) SPD 16199C, 16199 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Äußerungen ihrer Mitglieder über erneute Sparmaßnahmen bei den Sozialausgaben sowie Verschiebungen von Finanzmitteln zwischen den S ozialversicherungsträgern 16200 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16200 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 16201 B Ottmar Schreiner SPD 16201 D Dr. Hermann Kues CDU/CSU 16203 A Doris Barnett SPD 16203 C Ulrich Heinrich F D P. 16204 B Dr. Gregor Gysi PDS 16205 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16206 D Franz Thönnes SPD 16208 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 16209 A Nächste Sitzung 16210 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16211 * A Anlage 2 Investitionen gem. Richtlinien über die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge in Sachsen seit 1990; Kosten, insbesondere Anteil des Bundes MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/7853 Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 16211 *B Anlage 3 Stärkere Berücksichtigung mittelständischer Baubetriebe bei der Errichtung der Bundesbauten in Berlin; Einhaltung der Mindestlöhne und Verhinderung der illegalen Beschäftigung MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/7853 Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 16211* D Anlage 4 Darstellung der organisierten Kriminalität in einem jährlichen Bericht der Bundesregierung; Bekämpfung von Korruption in Verwaltung und Strafverfolgungsbehörden; Rechtmäßigkeitsprüfung von Einzahlungen und Investitionen MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/7853 Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 16212* B Anlage 5 Notwendigkeit der Vorlage eines Nachtragshaushalts bei Verkauf von TelekomAktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/7853 Karl Diller SPD SchrAntw PStSekr in Irmgard Karwatzki BMF 16213* A Anlage 6 Beachtung der Kreditobergrenze nach Artikel 115 des Grundgesetzes beim Verkauf von Telekom-Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (sog. Parklösung) MdlAnfr 20, 21 - Drs 13/7853 Manfred Hampel SPD SchrAntw PStSin Irmgard Karwatzki BMF 16213* C Anlage 7 Übernahme von Goldbeständen und Devisenreserven der Staatsbank der DDR durch die Deutsche Bundesbank 1990; Entwicklung des D-Mark-Bargeldumlaufs im Ausland seit 1990 und Anteil am Gesamtumlauf MdlAnfr 22, 23 - Drs 13/7853 Dr. Uwe-Jens Rössel PDS SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 16213* C Anlage 8 Reduzierung des Defizits bei den Hermes-bürgschaften; Wirkung der Umstellung der Hermes-Deckungen zwischen alten und neuen Bundesländern MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/7853 Erich G. Fritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 16214* A Anlage 9 Anteil der an das Alcatel SEL-Werk Mannheim fließenden Mittel aus der EU-Gemeinschaftsinitiative KONVER für das Land Baden-Württemberg 1993 bis 1999 MdlAnfr 28, 29 - Drs 13/7853 Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 16214* C Anlage 10 Aufhebung der kartellrechtlichen Freistellung von Demarkationsabsprachen und ausschließlichen Wegerechten für die Trinkwasserversorgung; Anpassung an EG-Richtlinien MdlAnfr 30, 31 - Drs 13/7853 Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 16214* D Anlage 11 Ziele der Ausbaggerung der Donau im Streckenabschnitt „Bürgerfeld" bei Vilshofen; Prognosen über das Transportaufkommen auf der Donau nach Beendigung des Bürgerkriegs im ehemaligen Jugoslawien MdlAnfr 32, 33 - Drs 13/7853 Brunhilde Irber SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 16215* A 180. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Juni 1997 Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bahr, Ernst SPD 11. 6. 97 Berger, Hans SPD 11. 6. 97 Blunck, Lilo SPD 11. 6. 97 Gansel, Norbert SPD 11. 6. 97 Ibrügger, Lothar SPD 11. 6. 97 * * Imhof, Barbara SPD 11. 6. 97 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 11. 6. 97 Lemke, Steffi BÜNDNIS 11. 6. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Probst, Albert CDU/CSU 11. 6. 97 * Dr. Schmidt-Jortzig, F.D.P. 11. 6. 9.7 Edzard Schultz (Everswinkel), SPD 11. 6. 97 Reinhard Seuster, Lisa SPD 11. 6. 97 Wallow, Hans SPD 11. 6. 97 Wieczorek (Duisburg), SPD 11. 6. 97 Helmut *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * *für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/7853 Fragen 1 und 2): Welche Vorhaben im militärischen Interesse an der zivilen Infrastruktur gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerlastfahrzeuge (RABS) wurden seit 1990 im Freistaat Sachsen verwirklicht, und wie hoch beziffert sich die Investitionssumme dieser Vorhaben? Welchen Anteil an dieser Investitionssumme trug die Bundesregierung und wie verteilt sich der übrige Betrag? Zu Frage 1: Seit 1990 wurden im Freistaat Sachsen nachstehende Maßnahmen der zivilen Infrastruktur von militärischem Interesse fertiggestellt: 1. Ausbau der Zufahrt zur Bw-Liegenschaft Zeithain Gesamtkosten: 437 TDM Kostenverteilung: Bundeswehr 397 TDM Baulastträger Gemeinde (Zeithain) 40 TDM Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. Ausbau der Zufahrt zur Bw-Liegenschaft Lohmen Gesamtkosten: 634 TDM Kostenverteilung: Bundeswehr 634 TDM 3. Ausbau einer Zufahrt zur Bw-Liegenschaft Schneeberg Gesamtkosten: 3 360 TDM Kostenverteilung: Bundeswehr 1 121 TDM Fördermittel Land 1 707 TDM Baulastträger Gemeinde 532 TDM 4. Eine weitere Straßenbaumaßnahme befindet sich in Bauausführung und wird in 1997 fertiggestellt: Ausbau der Zufahrt zur Bw-Liegenschaft Zeithain (Baulastträger Gemeinde Gohlis) Gesamtkosten: 1 430 TDM Kostenverteilung: Bundeswehr 1 430 TDM Kostenerstattung per 31. Mai 1997: 1 204 TDM (Abschlagszahlungen) Zu Frage 2: Investitionssumme aller Vorhaben einschließlich des noch nicht abgeschlossenen Ausbaus in Zeithain 5 861 TDM davon: Bund (Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Verkehr) 3 582 TDM 61,1 % Fördermittel Land 1 707 TDM 29,1 % Baulastträger Gemeinden 572 TDM 9,8 % Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/7853 Fragen 4 und 5): In welchem Maße werden mittelständische deutsche Baubetriebe bei der Errichtung der Bundesbauten in Berlin berücksichtigt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, etwa durch kleinteilige Vergabe, diesen Anteil zu erhöhen? Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Einhaltung von Mindestlöhnen auf den Baustellen des Bundes in Berlin durchsetzen und illegale Beschäftigung effektiv verhindern? Zu Frage 4: Die Bundesbaugesellschaft Berlin mbH, die Bundesbaudirektion und die Oberfinanzdirektion Berlin, die bei der Realisierung der Vorhaben des Bundes in Berlin mitwirken, haben im Jahr 1996 jeweils mehr als 2/3 der Bauaufträge an mittelständische Unternehmen vergeben. Die Bundesregierung hat die Möglichkeiten für Auftragserteilungen an den Mittelstand durch den Kabinettbeschluß vom 9. April 1997 weiter verbessert. Die Bundesbauverwaltungen wurden durch Erlaß vom 30. Mai 1997 zur Umsetzung dieses Beschlusses verpflichtet. Zu Frage 5: Auf den Baustellen des Bundes in Berlin hat das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei den bei der Herrichtung der Parlaments- und Regierungsbauten beteiligten Stellen darauf hingewirkt, verstärkt Kontrollen durchzuführen, um vor allem die Einhaltung des ArbeitnehmerEntsendegesetzes zu gewährleisten. So werden dort sowohl von der Bundesbaudirektion und der Oberfinanzdirektion Berlin als auch der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH, wo immer möglich, Einlaßkontrollen teilweise auch Auslaßkontrollen durchgeführt und es müssen Baustellenausweise getragen werden. Dabei werden auch die Sozialversicherungsausweise der Mitarbeiter überprüft. Bei festgestellten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere auch des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, sind Auftragssperren vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/7853 Fragen 10 und 11): Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, daß sie angesichts der sich sehr stark steigernden Aktivitäten und des außerordentlichen Gefahrenpotentials der Organisierten Kriminalität (O. K.) für das Staatswesen und die Wirtschaft jährlich dem Deutschen Bundestag einen Bericht zur inneren Sicherheit erstattet, und welche Maßnahmen plant sie zur Bekämpfung der laut Medienberichten im Zusammenhang mit der O. K. immer stärker auftretenden Korruption in der Verwaltung und sogar in den Strafverfolgungsbehörden? Ist die Bundesregierung zur Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten gerade im Rahmen der O. K. - z. B. bei der Bekämpfung der Geldwäsche oder der Anlage oder Investition unrechtmäßig oder verbrecherisch erworbener Mittel - bereit, auf die gesetzliche Verankerung einer Beweislastumkehr hinzuwirken, die vom Einzahler/Anleger/Investor den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs der Mittel verlangt? Zu Frage 10: Berichte zur Inneren Sicherheit werden von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen (z. B. Innenausschuß, Parlamentarische Kontrollkommission) regelmäßig und anlaßbezogen erstattet. Der Schwerpunkt bei der Bekämpfung von Korruption und Korruptionsansätzen in der Verwaltung liegt in der konsequenten Anwendung des geltenden Rechts und in organisatorischen Maßnahmen, mit denen die Korruption verhindert, erschwert oder eingeschränkt werden kann. Die Instrumente hierfür werden gegenwärtig von der Bundesregierung aufgrund des gemeinsamen Maßnahmenkatalogs des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz vom 20. März 1996 erarbeitet. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption enthält straf- und dienstrechtliche Regelungen. Im Bericht des Strafrechts sieht der Entwurf der Bundesregierung als wesentliche Neuerung die Einfügung eines neuen Abschnitts in das Strafgesetzbuch über „Straftaten gegen den Wettbewerb" vor. In den neuen Abschnitt wird die bisher in § 12 UWG enthaltene Vorschrift über die aktive und passive Bestechung im geschäftlichen Verkehr aufgenommen (§ 299 StGB-E.) und darüber hinaus mit § 298 StGBE. ein neuer Straftatbestand gegen „Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen" eingefügt. Die Straftatabestände der §§ 331 ff. StGB (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sowie Bestechlichkeit und Bestechung) erfahren eine Erweiterung dahingehend, daß nunmehr auch Zuwendungen an einen Dritten eine Strafbarkeit begründen können. Darüber hinaus wird im Rahmen des § 331 StGB (Vorteilsannahme) und des § 333 StGB (Vorteilsgewährung) durch die neu geschaffene Formulierung „für die Dienstausführung" der Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen der Diensthandlung und der Vorteilsgewährung gelockert und damit sichergestellt, daß auch das bislang straflose sog. „Anfüttern" strafrechtlich erfaßt ist. Um eine effektive Gewinnabschöpfung sowohl bei den Straftaten der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB-E.) als auch bei der Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern (§§ 332, 334 StGB) sicherzustellen, sieht der Entwurf (nunmehr) auch die Möglichkeit der Anordnung des erweiterten Verfalls (§ 73 d StGB) und - beschränkt auf die Fälle der (aktiven) Bestechung - der Verhängung einer Vermögensstrafe (§ 43 a StGB) vor. Darüber hinaus enthält der Entwurf für die Grundtatbestände der §§ 331 ff. StGB Erhöhungen der Strafandrohungen sowie für die Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung eine Strafzumessungsregelung für besonders schwere Fälle. Im dienstrechtlichen Teil des Gesetzentwurfs wird ausdrücklich klargestellt und damit jedermann verdeutlicht, daß sowohl aktiven als auch ehemaligen Beamten jede Annahme von Belohnungen oder Geschenken in bezug auf ihr Amt grundsätzlich verboten ist. Außerdem ist disziplinarrechtlich eine sogenannte „kleine Kronzeugenregelung" vorgesehen für Beamte, die ihr Wissen über eine Korruptionsstraftat offenbaren. Auch die vorgeschlagenen Verschärfungen des Nebentätigkeitsrechts, die über das Ziel der Korruptionsbekämpfung hinausgehen, sollen generell das Vertrauen der Bürger in die Integrität des Staates und seiner Mitarbeiter stärken. Zu Frage 11: Eine Beweislastumkehr in dem Sinne, daß der Betroffene die legale Herkunft von Vermögen zu beweisen hat und dabei gezwungen ist, entgegenstehende Vermutungen zu entkräften, ist nach Auffassung der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich: Sie verstößt gegen die Unschuldsvermutung, die als besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang hat und nicht zur Disposition des verfassungsändernden Gesetzgebers steht. Vor dem Hintergrund dieser verfassungsrechtlichen Bedenken sieht der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung (BT-Drucksache 13/6620) statt einer Beweislastumkehr vor, durch Erleichterungen in der Beweisführung die Abschöpfung von kriminellen Gewinnen zu verbessern. Danach soll die Möglichkeit eröffnet werden, schon frühzeitiger als bisher auf kriminelle Vermögenswerte zuzugreifen, indem die vorläufige Sicherstellung eines „verdächtigen Geldbetrages" gem. § 111 b StPO bereits bei einfachem Tatverdacht - statt wie bisher bei dringendem Tatverdacht - zugelassen wird. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Karl Diller (SPD) (Drucksache 13/7853 Fragen 18 und 19): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Verkauf von Telekom-Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (sog. Parklösung) in einem Nachtragshaushalt veranschlagt und parlamentarisch bewilligt werden muß? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese sog. Parklösung ohne einen Nachtragshaushalt umzusetzen, und wenn ja, worauf stützt sie diese Rechtsauffassung? Nach Auffassung der Bundesregierung erfordern im Rahmen des Haushaltsvollzugs eintretende Einnahmeverbesserungen nicht die Aufstellung eines Nachtragshaushalts. Dies gilt auch für zusätzliche Privatisierungserlöse z. B. aus dem Verkauf von Telekom-Aktien. Die materiellen Voraussetzungen für die Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts ergeben sich im wesentlichen aus Artikel 112 GG, den §§ 37 und 38 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie unter Heranziehung der Ausführungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1977. Danach stellt sich die Frage eines Nachtragshaushaltes immer dann, wenn ein Ausgabemehrbedarf nicht durch über- oder außerplanmäßige Ausgabebewilligungen des Bundesministeriums der Finanzen abgedeckt werden kann. Veränderungen auf der Einnahmenseite begründen demgegenüber keine haushaltsrechtliche Verpflichtung zur Vorlage eines Nachtragshaushaltes. Soweit die Einnahmeveränderungen auf gesetzlichen Maßnahmen beruhen, ist die parlamentarische Beteiligung über die einschlägigen Gesetzgebungsverfahren gewährleistet. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Hampel (SPD) (Drucksache 13/7853 Fragen 20 und 21): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die sog. Parklösung von Telekom-Aktien bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wegen der Kapitalmarktfinanzierung durch die KfW wirtschaftlich einer Kreditaufnahme durch den Bund gleichkommt und insoweit auch in der Kreditobergrenze nach Artikel 115 des Grundgesetzes (GG) einzubeziehen ist? Wie begründet die Bundesregierung ggf. eine andere Auffassung? In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, die Beteiligung des Bundes an der Telekom weiter zu verringern. Dabei sind verschiedene Modelle denkbar. Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Die haushaltsrechtlichen Fragen werden im Zusammenhang mit der Entscheidung in der Sache geprüft. Eine Stellungnahme zu dem angesprochenen Modell wäre daher rein hypothetischer Natur. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) (Drucksache 13/7853 Fragen 22 und 23): In welchem Umfang wurden im Jahr 1990 von der Deutschen Bundesbank Goldbestände (in Feinunzen bzw. US-$) sowie Devisenreserven (in DM bzw. US-$) von der Staatsbank der DDR übernommen? Wie haben sich in Jahresscheiben seit 1990 der DM-Bargeldumlauf (in Mio. DM) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und sein Anteil am gesamten DM-Bargeldumlauf entwikkelt? Zu Frage 22: Die Deutsche Bundesbank hat weder von der Staatsbank der DDR noch von ihrer Rechtsnachfolgerin, der Staatsbank Berlin, Goldbestände oder Devisenreserven übernommen. Die Staatsbank Berlin hat die Währungsreserven der Staatsbank der DDR zur Tilgung von Auslandsschulden der DDR in frei konvertierbaren Währungen eingesetzt. Die Bestände setzten sich in D-Mark - umgerechnet am 30. Juni 1990 - wie folgt zusammen: Devisen 3 666 Millionen DM Gold 233 Millionen DM Sorten 182 Millionen DM Wertpapiere 5 Millionen DM Zu Frage 23: Die Deutsche Bundesbank kann nicht ermitteln, welcher Anteil des Bargelds im Inland oder im Ausland umläuft. Die Rolle der D-Mark als international anerkannte Anlage- und Reservewährung sowie Erfahrungen legen die Vermutung nahe, daß ein größe- rer Anteil des DM-Bargeldumlaufs im Ausland gehalten wird. Es könnte sich um schätzungsweise zwischen 30 bis 40 % des gesamten Bargeldumlaufs handeln. Das würde für das Jahr 1994 eine Größenordnung zwischen 60 und 90 Milliarden DM bedeuten. Ob der Bargeldumlauf im Ausland in den letzten Jahren zu- oder abgenommen hat, ist unbekannt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) (Drucksache 13/7853 Fragen 24 und 25): Auf welche Maßnahmen oder Einflüsse führt die Bundesregierung die Entwicklung der Hermes-Deckung seit 1994 zurück, bei denen 1996 das Defizit erheblich reduziert worden ist? Welche Wirkungen entfaltet nach Kenntnis der Bundesregierung die Umstellung der Hermes-Deckungen zwischen alten und neuen Bundesländern? Zu Frage 24: Die Verbesserung des finanziellen Ergebnisses der Hermes-Deckungen in 1996 ist auf eine Steigerung der Entgelteinnahmen sowie hohe Tilgungszahlungen aus Umschuldungsabkommen zurückzuführen. Im übrigen konnte der Schadensaufwand erheblich reduziert werden. Zu Frage 25: Die Einführung des neuen Entgeltsystems hat keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Exporteure in den alten und neuen Bundesländern. Das 1994 eingeführte neue Entgeltsystem gilt in gleicher Weise für Exporte aus den neuen wie aus den alten Bundesländern. Da die Exporte aus den neuen Bundesländern überwiegend in die GUS gehen und diese Länder vorwiegend in den Entgeltkategorien 4 und 5 (Länder mit hohen Risiken) eingestuft sind, haben sich für solche Geschäfte die Kreditversicherungskosten erhöht. Bei Anträgen aus den neuen Bundesländern auf Hermes-Deckungen sowie bei Lieferungen mit hohen Zulieferanteilen aus den neuen Bundesländern wird generell eine besondere Förderungswürdigkeit des Geschäftes unterstellt. Die Bundesregierung ist im Hinblick auf die besondere wirtschaftliche Situation in den neuen Bundesländern bereit, hierbei bis an die Grenze des risikopolitisch Vertretbaren zu gehen. Dies gilt vor allem für Lieferungen in die GUS. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß durch den Verzicht auf Ursprungsregeln bei kleineren (mittelständischen) Auftrags-Größenordnungen für diesen Bereich nunmehr Gleichbehandlung ost-und westdeutscher Unternehmen beim Deckungszugang erreicht wird. Mit dieser Gleichbehandlung wird berechtigten Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen auch in den alten Bundesländern Rechnung getragen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/7853 Fragen 28 und 29): - In welcher Höhe flossen bzw. fließen noch in den Jahren 1993 bis 1997 Gelder der von der EU im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative KONVER für Baden-Württemberg vorgesehenen 14,3 Mio. ECU in die Firma Alcatel SEL/Werk Mannheim (s. „Mannheimer Morgen" vom 22./23. April 1997)? In welcher Höhe wurden Gelder der für Baden-Württemberg für die Jahre 1998 und 1999 vorgesehenen Förderung von 4,4 Mio. ECU aus der Gemeinschaftsinitiative KONVER für das Werk Mannheim von Alacatel SEL vorgesehen? Beide Fragen beziehen sich auf unternehmensspezifische Details der Wirtschaftsförderung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es der Bundesregierung nicht möglich, hierzu Angaben zu machen. Im übrigen wird die Gemeinschaftsinitiative der EU KONVER in Deutschland von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die Bundesländer allein bestimmen über Einzelheiten der Förderung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/7853 Fragen 30 und 31): Warum will die Bundesregierung auch für die Trinkwasserversorgung die kartellrechtliche Freistellung von Demarkationsabsprachen und ausschließlichen Wegerechten entfallen lassen, obwohl die Wasserwirtschaft und die Umweltverbände darauf hinweisen, daß - die unterschiedliche Wasserqualität unterschiedliche Anforderungen an das Trinkwasserleitungsnetz stellt, - besondere Anforderungen an Hygiene, Schadstoffbelastung und Frische offene Wasserversorgungsgebiete nicht zuläßt, - dadurch die örtliche Wasserspar- und Gewässerschutzpolitik unterlaufen würde und - durch die Sonderverträge mit Großverbrauchern die Vielzahl der Verbraucher und kleineren Kommunen durch höhere Gebühren belastet würden? Welche Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, der Wassergesetze der Länder sowie des Lebensmittel- und Seuchenrechtes hält die Bundesregierung für erforderlich, um diese Kartellgesetzänderung vorzubereiten, und wie verträgt sich die geplante Einbeziehung der Wasserversorgung in die Kartellrechtsänderung mit den EG-Richtlinien und Programmen zum Gewässer- und Trinkwasserschutz? Die noch in Vorentwürfen des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts enthaltene völlige Streichung der §§ 103 und 103 a GWB für Strom, Gas und Wasser ist in der vom Bundeskabinett verabschiedeten Fassung des Gesetzentwurfs auf die Strom- und Gasversorgung beschränkt worden. Für Wasser wird es damit bei der gegenwärtigen Rechtslage bleiben, bis die §§ 103 und 103 a GWB auch insoweit durch Bundesgesetz aufgehoben werden. Welche Änderungen dann an anderen Gesetzen erforderlich werden könnten und welche EG-rechtlichen Vorgaben dabei zu beachten sind, ist im Laufe des für eine solche Änderung notwendigen Verfahrens zu prüfen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Drucksache 13/7853 Fragen 32 und 33): Welche flußbauliche Intention wird mit der geplanten Ausbaggerung der Donau entlang des Streckenabschnitts „Bürgerfeld" bei Vilshofen auf eine Tiefe von 3,10 m verfolgt, und welche Präjudizien sind mit dieser Maßnahme — insbesondere auch im Hinblick auf andere Streckenabschnitte — beabsichtigt? Sieht die Bundesregierung sich angesichts der seit der Beendigung des Bürgerkriegs im ehemaligen Jugoslawien gewonnenen Erkenntnisse über die Auslastung der Schiffahrtsstraße Donau veranlaßt, ihre bisherige, in Übereinstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung und der Rhein-Main-Donau AG (RMD) getroffenen Prognose, das Transportaufkommen werde sich nach dem Ende des Bürgerkriegs schlagartig erhöhen, zu revidieren? Zu Frage 32: Die herzustellende Fahrrinnentiefe im Bereich des Bürgerfeldes wird unterteilt in einen tieferen Abschnitt stromabwärts von Vilshofen (Donau-km 2246,6 bis 2250,0) und in einen weniger tiefen Abschnitt stromaufwärts von Vilshofen (Donau-km 2250 bis 2252). Der stromabwärts gelegene Teil wird an die unterstromig bereits vorhandene Fahrrinnentiefe von 2,9 m bei Niedrigwasser angepaßt, um die dortigen Liegeplätze wasserstandsunabhängig erreichen zu können. Die Herstellungstiefe ergibt sich aufgrund einer für Unterhaltungsbaggerungen notwendigen Tief enreserve von 0,2 m zu insgesamt 3,10 m unter Niedrigwasser (ENR = Niedrigwasserstand, der an 94 % der eisfreien Tage im Jahr erreicht oder überschritten wird). Mit der Herstellung der Liege- und Koppelstelle in Vilshofen wird die Dispositionsfreiheit und Wirtschaftlichkeit der Schiffahrt verbessert. Diese Liegestelle ermöglicht der Schiffahrt einen erheblichen Zeitvorteil bei der Disposition und der Überwindung der hinsichtlich der Fahrrinnentiefe als Engstelle zu betrachtenden Donaustrecke StraubingVilshofen. Die Fahrrinnentiefe des stromaufwärts gelegenen Teils orientiert sich an der Gleichwertigkeit der Abladetiefen zwischen Niedrigwasser- und Mittelwasserabfluß bei den derzeitigen Verhältnissen in der freifließenden Strecke Straubing-Vilshofen. Hierzu ist eine Fahrrinnentiefe von 2,95 m unter Mittelwasser notwendig, die im Mittel etwa 2,3 m unter ENR entspricht. Unter Berücksichtigung der auch hier notwendigen Tiefenreserve beträgt die Herstellungstiefe in diesem Abschnitt im Mittel ca. 2,5 m unter ENR. Eine Präjudizwirkung für mögliche Ausbaualternativen in der oberen Strecke ist somit ausgeschlossen. Zu Frage 33: Die im Auftrag der Bundesregierung für den Donauverkehr erstellten Prognosen gehen als Langfristprognosen für das Jahr 2010 vom unbehinderten Verkehr auf dieser Wasserstraße aus und lassen daher keinen Vergleich zwischen dem Verkehrsaufkommen vor und nach Beendigung des jugoslawischen Bürgerkrieges zu. Erläuterungen zur aktuellen Verkehrsentwicklung auf der Donau enthält der Verkehrsbericht 1996 für den Main-Donau-Kanal, der dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages mit Schreiben des Staatssekretärs des Bundesverkehrsministeriums vom 2. April 1997 übersandt wurde. Die darin getroffene Feststellung, daß der jetzt wieder offene Weg nach Südosten im Jahre 1996 zu beachtlichen Verlagerungen zu Lasten des Durchgangsverkehrs auf der deutschen Donau auf Verkehre in Relationen unterhalb der deutsch-österreichischen Grenze geführt hat, läßt jedoch keine Tendenzaussagen für die mittel- und langfristige Entwicklung des Donauverkehrs zu.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Nitsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich glaube, das ist ein fest umschriebener Abschnitt im Rahmen der Verbindung zwischen der A 65 und der B 10. Wenn Sie noch genaue Kilometer- oder auch Meterangaben haben möchten, müßte ich Ihnen das nachreichen.


Rede von Heinz Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Entschuldigung, ich dachte eher an den zeitlichen Rahmen.


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    Rede von Johannes Nitsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Planfeststellungsverfahren - das wissen Sie ja - dauern in der Regel ihre Zeit. Wenn alles ordnungsgemäß läuft, müßte das innerhalb eines Jahres abzuwickeln sein, so daß wir für das Baurecht die entsprechenden Maßnahmen haben. Wenn wir das Baurecht haben, wird auch die Finanzierung eingeordnet werden können, sofern das Land die Priorität für diesen Abschnitt sieht.