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    Plenarprotokoll 13/171 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 171. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. April 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Steuerreformgesetz 1999; Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank) . . . 15427 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15427 A Detlev von Larcher SPD 15428 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15428 B Hans Michelbach CDU/CSU 15429 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15429 B Joachim Poß SPD 15429 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15430A Norbert Schindler CDU/CSU 15430 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15430 D Dr. Barbara Höll PDS 15431 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15431 B Dr. Barbara Hendricks SPD 15431 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15432 A Heinz-Georg Seiffert CDU/CSU . . . . 15432 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15433 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15433 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15433 C Dr. Martin Pfaff SPD 15434 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15434 A Johannes Selle CDU/CSU 15434 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15434 D Horst Schild SPD 15435 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15435 B Heinz-Georg Seiffert CDU/CSU . . . . 15435 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15436A Wolfgang Ilte SPD 15436 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15436 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/7454 vom 18. April 1997) 15436 D Hauptnutzfläche des Schürmann-Baus nach Fertigstellung 2001 und Raumbedarf der Deutschen Welle; Flächenverlust durch Rückbaumaßnahmen MdlAnfr 4, 5 Otto Reschke SPD Antw BM Dr. Klaus Töpfer BMBau 15437 A, 15438 C ZusFr Otto Reschke SPD . . . . 15437 A, 15438 C Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die rechtsextremistischen Bestrebungen hinsichtlich des Aufrufs zum Aufmarsch am 1. Mai 1997 in Leipzig MdlAnfr 8, 9 Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 15439 B, 15440 A ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15439 B, 15440 B ZusFr Dr. Barbara Höll PDS 15440 A Übertragung der Aufgaben der Magnetschwebebahn-Fahrweggesellschaft auf die Deutsche Bahn AG; finanzielle Auswirkungen MdlAnfr 20, 21 Elke Ferner SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 15440 D, 15442 A ZusFr Elke Ferner SPD . . . . 15440 D, 15442 A ZusFr Annette Faße SPD . . . 15441 B, 15442 B ZusFrGilaAltmann(Aurich) BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN 15441 C, 15442 B ZusFr Konrad Kunick SPD . . 15441 D, 15442 D ZusFr Horst Kubatschka SPD . 15441 D, 15442 C Auswirkungen der Kündigung des Chartervertrages für den Hochseeschlepper „Oceanic" auf die Sicherheit in der Deutschen Bucht MdlAnfr 22, 23 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 15443 B ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15443 B ZusFr Annette Faße SPD 15444 A Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner von Eisenbahnstrecken, insbesondere an der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg MdlAnfr 24, 25 Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 15444 C, 15445 A ZusFr Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15444 D Verwendung in Deutschland hergestellter Siliziumzellen bei der auf der Neuen Messe in München vorgestellten Photovoltaikanlage MdlAnfr 26 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . 15445 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 15445 C Einrichtung von Arbeitsplätzen für den geplanten Forschungsreaktor (FRM II) in Garching MdlAnfr 27 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . . 15446 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 15446 B ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15446 D Anträge auf Fördermaßnahmen nach dem Aufstiegsförderungsgesetz seit 1995 MdlAnfr 28 Heinz Schmitt (Berg) SPD Antw PStSekr'in Elke Wülfing BMBF . . 15447A ZusFr Heinz Schmitt (Berg) SPD . . . . 15447 C Bearbeitungszeit bei Anträgen für das Meister-BAföG MdlAnfr 29 Heinz Schmitt (Berg) SPD Antw PStSekr'in Elke Wülfing BMBF . . 15447 D ZusFr Heinz Schmitt (Berg) SPD . . . . 15447 D Behinderung und Verfolgung der politischen Opposition in Belarus MdlAnfr 37, 38 Gernot Erler SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 15448 B, 15449 A ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 15448 C, 15449 B ZusFr Stephan Hilsberg SPD 15448 D Praktiken bei der Visavergabe für russische Staatsbürger über Vermittlungsdienste MdlAnfr 39, 40 Stephan Hilsberg SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 15449 D, 15450 C ZusFr Stephan Hilsberg SPD . . 15450 A, 15450 D ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 15450 B, 15451 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem neuesten Sonderabfallskandal in Bayern . . . 15451 C Marion Caspers-Merk SPD 15451 C Steffen Kampeter CDU/CSU 15452 D Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15453 D Birgit Homburger F D P. 15455 A Eva Bulling-Schröter PDS 15456 B Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU 15457B Susanne Kastner SPD 15458 D Vera Lengsfeld CDU/CSU 15459 D Marlene Rupprecht SPD 15460 C Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 15461 C Dr. Liesel Hartenstein SPD 15462 D Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . 15464 A Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . . 15465 A Nächste Sitzung 15466 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15467* A Anlage 2 Bereitstellung ausreichender Mittel an die Berufsbildungswerke durch die Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 2 - Drs 13/7454 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 15467 * C Anlage 3 Erkundigungen des Beauftragten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz über den Personalratsvorsitzenden des Rechenzentrums der Bundeswehr in Wahn MdlAnfr 3 - Drs 13/7454 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Klaus Rose BMVg . . 15468* A Anlage 4 Verzicht auf die Rechtschreibreform MdlAnfr 6 - Drs 13/7454 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 15468* B Anlage 5 Abschiebung russischer Deserteure MdlAnfr 7 - Drs 13/7454 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 15468* C Anlage 6 Export türkischen Heroins nach Westeuropa, insbesondere Deutschland, mit Wissen der Marineführung; Tötung eines in diesem Zusammenhang für Europol tätigen Ermittlers im Herbst 1996 in Niedersachsen; Sicherungsmaßnahmen vor Gefährdungen durch Ausländer (sog. GefährderProgramme, insbesondere im Hinblick auf das „Mykonos"-Urteil) MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/7454 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 15468* D Anlage 7 Haltung der OFD Berlin hinsichtlich der Nutzung der Friedrich-Engels-Kaserne sowie des ehemaligen Außenministeriums der DDR durch die Humboldt-Universität; ungenutzte Bundesliegenschaften im Universitätsbereich MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/7454 - Peter Conradi SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 15469* C Anlage 8 Subventionierung der Einstiegslöhne für Langzeitarbeitslose MdlAnfr 14 - Drs 13/7454 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 15470* A Anlage 9 Ertrag der Forstverwaltung auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Weberstedt/ Thüringen MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/7454 - Vera Lengsfeld CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 15470* B Anlage 10 Übernahme von Altkrediten der LPGen durch die Deutsche Genossenschaftsbank MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/7454 - Dr. Uwe-Jens Rössel PDS SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 15470* D Anlage 11 Umstrukturierungen bei den Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 19 - Drs 13/7454 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 15471* C Anlage 12 Honorar-Verträge von Deutschen mit der EU-Kommission über die Werbung für die geplante EURO-Währung MdlAnfr 30, 31 - Drs 13/7454 - Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw StSekr Peter Hausmann BK . . 15471* D Anlage 13 Inhalt der von Rußlands Präsident Boris Jelzin an Bundeskanzler Dr. Kohl übergebenen Filmkopien und eventuelle Weitergabe dieses Materials an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR MdlAnfr 32, 33 - Drs 13/7454 - Volker Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Anton Pfeifer BK . . . 15472* A Anlage 14 Belassung des „Koordinierungsausschusses Humanitäre Hilfe" in Bonn MdlAnfr 34 - Drs 13/7454 - Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 15472* B Anlage 15 Aufteilung und Verfügbarkeit der Mittel aus dem mit der Tschechischen Republik vereinbarten Zukunftsfonds MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/7454 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 15472* D 171. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. April 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 23. 4. 97 * Behrendt, Wolfgang SPD 23. 4. 97 * Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 23. 4. 97 Bindig, Rudolf SPD 23. 4. 97 * Blunck, Lilo SPD 23. 4. 97 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23. 4. 97 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 23. 4. 97 * Formanski, Norbert SPD 23. 4. 97 Großmann, Achim SPD 23. 4. 97 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 23. 4. 97 Haack (Extertal), SPD 23. 4. 97 * Karl Hermann Hoffmann (Chemnitz), SPD 23. 4. 97 Jelena Horn, Erwin SPD 23. 4. 97 * Dr. Jacob, Willibald PDS 23. 4. 97 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 23. 4. 97 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 23. 4. 97 * Koppelin, Jürgen F.D.P. 23. 4. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 23. 4. 97 * Dr. Leonhard, Elke SPD 23. 4. 97 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 23. 4. 97 * Erich Marten, Günter CDU/CSU 23. 4. 97 * Michels, Meinolf CDU/CSU 23. 4. 97 * Dr. Probst, Albert CDU/CSU 23. 4. 97 * von Schmude, Michael CDU/CSU 23. 4. 97 * Schönberger, Ursula BÜNDNIS 23. 4. 97 90/DIE GRÜNEN Siebert, Bernd CDU/CSU 23. 4. 97 * Such, Manfred BÜNDNIS 23. 4. 97 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 23. 4. 97 * Wallow, Hans SPD 23. 4. 97 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wettig-Danielmeier, Inge SPD 23. 4. 97 Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 23. 4. 97 * Zierer, Benno CDU/CSU 23. 4. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/7454 Frage 2): Inwieweit treffen Pressemeldungen in der „Wormser Zeitung" vom 15. April 1997 zu, wonach Berufsbildungswerke aufgrund der noch nicht ausreichend zur Verfügung gestellten Mittel durch die Bundesanstalt für Arbeit den Rechtsanspruch für Behinderte bzw. Lernbehinderte auf Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation nur für eine geringe Zahl von Jugendlichen Plätze zur Verfügung stellen können, obwohl genügend Bewerbungen vorliegen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu gewährleisten, daß die Arbeitsämter den lernbehinderten Jugendlichen für das Ausbildungsjahr 1997/98 die Aufnahme in Berufsbildungswerke wieder verbindlich gewähren können? Die Meldung in der „Wormser Zeitung" vom 15. April 1997 ist überholt. Jeder lernbehinderte Jugendliche, der aus behinderungsbedingten Gründen gezwungen ist, seine Berufsausbildung oder eine sonstige Fördermaßnahme in einer Rehabilitationseinrichtung (z. B. in einem Berufsbildungswerk) zu absolvieren, erhält eine entsprechende Förderzusage vom zuständigen Arbeitsamt. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 12. April 1997 mitgeteilt, daß Rehabilitationseinrichtungen (z. B. Berufsbildungswerke) davon ausgehen können, daß die Arbeitsämter die Maßnahmekosten für alle mit Förderzusage des Arbeitsamts angemeldeten Teilnehmer übernehmen. Damit erhalten neben den betroffenen Behinderten auch die Rehabilitationseinrichtungen die notwendige Planungssicherheit. Um Mißverständnissen vorzubeugen, wird allerdings ergänzend darauf hingewiesen, daß nicht jeder Abgänger einer Sonderschule für Lernbehinderte auf eine besondere berufliche Förderung in einer Rehabilitationseinrichtung angewiesen ist. Die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit sind - wie bisher - verpflichtet, im Einzelfall zu prüfen, ob die lernbehinderten Jugendlichen auf die besonderen ausbildungsbegleitenden Hilfen eines Berufsbildungswerks oder einer vergleichbaren Einrichtung für Behinderte angewiesen sind. Ergibt die Prüfung, daß die dauerhafte berufliche Eingliederung Behinderter bereits mittels allgemeiner Leistungen der Arbeitsförderung sichergestellt werden kann (das Angebot reicht von betrieblichen Fördermaßnahmen - gegebenenfalls mit ausbildungsbegleitenden Hilfen - bis hin zu überbetrieblichen Maßnahmen außerhalb von Rehabilitationseinrichtungen), scheidet eine Kostenübernahme für eine besondere Förderung in einem Berufsbildungswerk oder einer anderen Rehabilitationseinrichtung aus. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/7454 Frage 3): Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten von Beauftragten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz, die Vorgesetzte des Personalratsvorsitzenden des Rechtenzentrums der Bundeswehr in Köln/Wahn um Mitteilung gebeten haben, ob dieser während der Arbeitszeit Unterschriften unter eine Petition gesammelt habe, und mit welcher Zielsetzung hat das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung diese Erkundigung eingeholt? Die Frage, ob der ehemalige Personalratsvorsitzende während der Arbeitszeit Unterschriften unter eine Petition an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gesammelt habe, wurde in einem Telefonat von einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung gegenüber dem im BWB für das Rechenzentrum in Köln-Wahn zuständigen Referatsleiter geäußert. Der Fragesteller ist im Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung mit der Bearbeitung von Personalvertretungsangelegenheiten befaßt. Für seine Frage gab es keinen dienstlichen Auftrag oder Anlaß. Maßnahmen des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung im Zusammenhang mit der Ausübung des Petitionsrechtes sind weder getroffen noch beabsichtigt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/7454 Frage 6): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Rechtschreibreform auch durch die Streichung zahlreicher Wörter aus dem Wortschatz im Ergebnis zu schwerwiegenden Nachteilen führt, und welche Maßnahmen könnte die Bundesregierung unterstützen, um diese Reform zu Fall zu bringen? Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung läßt den Bestand des deutschen Wortschatzes unangetastet. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Neuregelung eine Reihe von Vorteilen bietet. Neben einer Vereinfachung der Regeln und einer stärkeren Angleichung des geschriebenen an das gesprochene Wort sind die Regeln auch übersichtlicher und plausibler gestaltet als bisher und von Ausnahme-, Unter- und Sonderregelungen befreit. Das vertraute Schriftbild bleibt weitgehend erhalten, ebenso die Lesbarkeit der Texte. Die Bundesregierung hat durch Unterzeichnung der Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 1. Juli 1996 ihre Absicht bekundet, sich innerhalb ihres Wirkungsbereiches für die Umsetzung des neuen Regelwerkes einzusetzen. Diese Absicht besteht unverändert fort. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/7454 Frage 7): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die - im internationalen Vergleich wohl einzigartige - Abschiebung russischer Deserteure, die zuvor teilweise - wie im Falle des ehemaligen Luftwaffenoffiziers Alexander Rudenko - von wesentlichen Geheimdiensten nach militärischen Details ausgefragt wurden, was ihre rechtliche Stellung bei einer Rückkehr erheblich verschlechtert (s. Tagesthemen „Bericht aus Bonn" vom 21. Februar 1997)? Die Innenminister und -senatoren haben auf ihrer Sitzung am 17. April 1997 die Thematik erörtert und sind mit dem Bundesminister des Innern übereingekommen, daß dieser das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anweisen soll, auf Antrag der Betroffenen unter Einbeziehung des Lageberichts des Auswärtigen Amtes eine Entscheidung nach § 53 des Ausländergesetzes zu treffen. Der entsprechende Antrag kann auch in den Fällen gestellt werden, in denen bereits eine ablehnende Entscheidung getroffen worden ist. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist derzeit in Vorbereitung; bis dahin werden bei dem betroffenen Personenkreis keine Abschiebungen vorgenommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/7454 Fragen 10 und 11): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, daß in der Türkei hergestellte oder verarbeitete Drogen unter Beteiligung dortiger staatlicher Stellen nach Westeuropa bzw. auch nach Deutschland exportiert werden (ARD „Kontraste", 18. April Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1997 15469* 1997), und inwieweit trifft es zu, daß vor einiger Zeit in Lübeck oder Rostock auf einem der NATO unterstellten türkischen Kriegsschiff mit Wissen der Marineführung verbrachten Herom in großer Menge festgestellt worden sein soll, daß deutsche Behörden daraufhin die sonst üblichen Verfahrensschritte unterlassen hätten und daß ein mit diesem Komplex befaßter, bei EUROPOL tätiger früherer verdeckter Ermittler im Herbst 1996 in Niedersachsen unter mysteriösen Umständen getötet wurde? Welche Angaben kann die Bundesregierung über die in Bund und Ländern getroffenen Vorbereitungen für Sicherungsmaßnahmen von befürchteten Gefährdungen durch Ausländer (sog. Gefährderprogramme) machen, insbesondere über die betroffenen Nationalitäten, die Zahl der in den entsprechenden Dateien beim Bundeskriminalamt je Betroffenen, die Voraussetzungen für die Auslösung der Programme, die Art der zu treffenden Maßnahmen sowie über die bisherigen Anwendungsfälle, und welche Angaben kann die Bundesregierung konkret im Zusammenhang des anläßlich des „Mykonos"-Urteils ausgelösten Gefährderprogramms gegen Iraner über Zeitraum, Art und Betroffene der dabei ergriffenen Maßnahmen machen? Zu Frage 10: Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung/Verwicklung türkischer staatlicher Stellen an illegalen Rauschgiftgeschäften vor. Die deutsche Marine hat keinerlei Kenntnis über den in der Frage skizzierten Sachverhalt. Türkische Kriegsschiffe sind weder in Rostock noch in Lübeck gewesen. Ebenso liegen dem BKA hierüber keine Erkenntnisse vor. Die Nachfrage bei den zuständigen Länderdienststellen hat ergeben, daß der geschilderte Sachverhalt dort unbekannt ist. Bei der in der Frage als „Verdeckten Ermittler" bezeichneten Person handelt es sich vermutlich um einen Länderbeamten, der mit Wirkung vom 12. Juni 1994 vom Landeskriminalamt Hannover zum BKA abgeordnet wurde. Ab 1. August 1994 war er der EDU/EUROPOL zur Dienstleistung zugewiesen und dort als nationaler Verbindungsbeamter im Bereich des Informationsaustausches eingesetzt. Während der Zeit seiner Abordnung zum BKA und seiner Tätigkeit bei EDU/EUROPOL hat der Beamte nicht an Ermittlungs- oder Exekutivhandlungen teilgenommen. Am 28. Oktober 1996 ist der Beamte während seines Urlaubs in seinem Heimatort durch einen Verkehrsunfall tödlich verunglückt. Das Ergebnis der Unfallermittlungen liegt der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 11: Gefährderprogramme werden lediglich anlaßbezogen durchgeführt. Sie dienen ausschließlich präventiven Zwecken und beziehen sich auf Personen, die als potentielle Gefährder bekannt geworden sind. Ein konkreter Strafvorwurf gegen die betroffenen Personen besteht in der Regel nicht. Die Einrichtung einer Datei ist mit der Durchführung eines Gefährderprogramms nicht verbunden. Ein Anlaß für die Einleitung eines Gefährderprogrammes liegt dann vor, wenn von einer außergewöhnlichen Bedrohung der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen werden muß. Ein Gefährderprogramm zur Verhinderung gewalttätiger Aktionen soll dem potentiellen Gefährder durch Ansprache verdeutlichen, daß seine Identität und Intention der Polizei bekannt sind; es soll insoweit präventiv wirken. Ein Gefährderprogramm sollte anlaßbezogen auf Länderebene umgesetzt werden. Das Bundeskriminalamt hat anläßlich des Urteils im „Mykonos"-Verfahren kein Gefährderprogramm eingeleitet oder entsprechende Maßnahmen koordiniert. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 13/7454 Fragen 12 und 13): Aus welchen Gründen hat die Oberfinanzdirektion Berlin die in den letzten Tagen der DDR der Humboldt-Universität übereignete Friedrich-Engels-Kaserne wieder zurückgenommen, und aus welchem Grund hat die Oberfinanzdirektion Berlin die vorübergehende Nutzung des ehemaligen Außenministeriums der DDR durch die Humboldt-Universität verworfen? Welche bundeseigenen Gebäude im Umkreis von etwa 1 km um die Humboldt-Universität werden z. Z. nicht genutzt? Zu Frage 12: Die Liegenschaft ist der Humboldt-Universität von der ehemaligen DDR nicht übereignet worden. Zwar hat der Ministerrat der DDR in seiner Sitzung vom 26. September 1990 festgestellt, daß der sogenannte Rechtsträgerwechsel zwischen der früheren Nationalen Volksarmee und der Humboldt-Universität verbindlich ist und daß die Gebäude für die Universität sofort zugänglich zu machen sind. Diese Regelung berührte nur den Besitz an der Liegenschaft, nicht aber das Eigentum. Die ehemalige Friedrich-EngelsKaserne blieb Eigentum des Volkes. Da die Kaserne zuvor dem Reichsfiskus gehörte, wurde sie nach Maßgabe des Einigungsvertrages Bundesvermögen. Der Zuordnung auf den Bund hat das Land Berlin ausdrücklich zugestimmt. Die Humboldt-Universität hat weder an die Oberfinanzdirektion Berlin noch an das Auswärtige Amt, das das ehemalige Außenministerium der DDR seit der Wiedervereinigung bis zum Abriß nutzte, ihr Interesse an einer Nutzung herangetragen. Mit dem Land Berlin bestand im übrigen Einvernehmen, die wegen der hohen Herrichtungs- und Betriebskosten unwirtschaftliche Liegenschaft im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin/Parlaments- und Regierungsviertel" mit dem Ziel einer städtebaulichen Neuordnung abzureißen. Der Abriß erfolgte bereits Ende 1995. 15470* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1997 Zu Frage 13: Im Umkreis von 1 km um den Standort der Humboldt-Universität stehen zur Zeit 4 bundeseigene Gebäude leer, die für eine Nutzung durch die Universität in Betracht kommen könnten. Es handelt sich dabei um das für eine Veräußerung vorgesehene Haus Brüderstraße 11/12 mit einer Nutzfläche von 1 730 m2 und die Liegenschaften ehemaliges Ministerium für Justiz (Dorotheenstraße 93 mit 6 000 m2 HNF), ehemalige Generalstaatsanwaltschaft (Luisenstraße 31 d-34 mit 4 100 m2 HNF) und das Gebäude Neustädtische Kirchstraße 14 mit 1 450 m2 HNF. Mit Ausnahme der teilweise sanierten ehemaligen Generalstaatsanwaltschaft befinden sich alle Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand und sind ohne umfangreiche Herrichtungsmaßnahmen nicht nutzbar. Das ehemalige Justizministerium und die frühere Generalstaatsanwaltschaft werden auf Bitte des Deutschen Bundestages für seine Zwecke vorgehalten. Auch das Gebäude Neustädtische Kirchstraße 14 liegt im Interessengebiet des Bundes in Berlin-Mitte; hier wird eine Vermietung an umzugsbetroffene Zuwendungsempfänger und Organisationen angestrebt. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/7454 Frage 14): Welche Planungen der Bundesregierung bestehen im Hinblick auf den Vorschlag der Subventionierung der Einstiegslöhne für Langzeitarbeitslose? Die Bundesregierung plant im Hinblick auf ihre Fragestellung nichts Neues. Das Arbeitsförderungsrecht kennt zwar Lohnkostenzuschüsse, nach einem befristeten Sonderprogramm auch Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose. Die Zuschüsse haben eine andere Funktion als etwa eine generelle Subventionierung von Löhnen im unteren Lohnbereich. Diese Lohnkostenzuschüsse sind Vermittlungshilfen für das Arbeitsamt. Sie werden nicht generell gewährt, sondern im Bedarfsfalle und einzelfallbezogen. Sie sind zeitlich befristet und dienen dem Ausgleich an den Arbeitgeber für eine anfängliche Minderleistung des Arbeitnehmers. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Vera Lengsfeld (CDU/ CSU) (Drucksache 13/7454 Fragen 15 und 16): Wie hoch ist der Netto-Ertrag pro Hektar und Jahr, den das Bundesforstamt Mühlhausen auf dem Truppenübungsplatz Weberstedt erwirtschaftet, das heißt inklusive aller Kosten (wie beispielsweise Verwaltungs- und Personalkosten, Kosten für Wegebaumaßnahmen, etc.), und wie hat sich der Wert in den Jahren 1995 bis heute verändert? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der ehemalige Truppenübungsplatz Weberstedt, im Bundeseigentum mit schon bestehenden Naturschutzstriktionen und vor dem Hintergrund, daß die Fläche ab dem 1. Januar 1998 Bestandteil des Nationalparks Hainich wird, noch freihändig veräußerbar ist? Zu Frage 15: Im Forstwirtschaftsjahr 1997 (endet am 30. September 1997) werden die Einnahmen den Betriebsaufwand voraussichtlich um 117 DM je ha Forstbetriebsfläche überschießen, unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten steht ein Plus von ca. 33 DM pro ha zu erwarten. In den Forstwirtschaftsjahren 1995 und 1996 belief sich der Überschuß auf 6 DM bzw. 64 DM pro ha Forstbetriebsfläche. Bei Berücksichtigung der Verwaltungskosten ergab sich ein negativer Ertrag von 82 DM bzw. 26 DM pro ha Forstbetriebsfläche. Zu Frage 16: Die Bundesregierung strebt die Veräußerung der bundeseigenen Waldflächen des Hainich an das Land Thüringen - gegebenenfalls auch im Wege eines Flächentausches - an. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) (Drucksache 13/7454 Fragen 17 und 18): Zu welchem Kaufpreis hatte die Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank) Forderungen, Altkredite der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) betreffend, der DDR- Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft erworben, und wie hoch lagen zum Kauftermin derartige Forderungen? Wie hat sich der Zinssatz für die Altschuldentilgung der LPG seit 1990 entwickelt? Zu Frage 17: Die Genossenschaftsbank Berlin (GBB) ist seit dem 1. April 1990 Rechtsnachfolgerin der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der ehemaligen DDR. Sie hat keine Forderungen, somit auch keine Altkredite der LPG an die DG Bank verkauft. Die GBB hat nach Übertragung ihres regional zugeordneten Aktiv- und Passivgeschäfts auf die entstehenden Volks- und Raiffeisenbanken in der ehemaligen DDR (Primärgenossenschaften) mit dem Übernahme- und Einbringungsvertrag vom 10. September 1990 ihr Zentralbankgeschäft rückwirkend zum 1. Juli 1990 auf die DG Bank übertragen und dafür eine angemessene Gegenleistung erhalten. Im übrigen verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. Mai 1996 auf die Große Anfrage der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Entstehung der sogenannten Altschulden in der DDR und ihre Abwicklung durch die Bundesregierung" (Drucksache 13/5064) mit der die Bundesregierung u. a. auch zur Behandlung von Altkrediten der GBB Stellung genommen hat. Zu Frage 18: Für die Verzinsung der Altschulden der LPG bzw. ihrer Rechtsnachfolger sind unterschiedliche Zinssätze zur Anwendung gekommen. Welcher Zinssatz dies im einzelnen war, richtete sich danach, ob es sich bei den Altverbindlichkeiten um Grundmittelkredite oder um Umlaufmittelkredite gehandelt hat bzw. danach, zu welchem Zeitpunkt eine Rangrücktrittsvereinbarung mit der Gläubigerbank abgeschlossen worden war. Der Marktzins wurde von den Gläubigerbanken bis zum Abschluß der Rangrücktrittsvereinbarungen erhoben, wobei Rangrücktrittsvereinbarungen überwiegend in den Jahren 1993 und 1994 abgeschlossen wurden. Ab dem auf das Wirksamwerden des Rangrücktritts folgenden Quartal wurden Zinsen in Höhe des 3-Monats-Fibor berechnet. Beim Marktzins handelt es sich um einen Zinssatz für Kredite ohne Sicherheiten, d. h. letztendlich um einen Zinssatz für Kontokorrentkredite. Die Entwicklung der Marktzinssätze läßt sich nur in Form einer Bandbreite angeben, da die Zinssätze während eines Kalenderjahres nicht konstant waren und für Grundmittel- bzw. Umlaufmittelkredite unterschiedliche Zinssätze zur Anwendung kamen. Außerdem schwankten die Zinssätze zwischen den kreditgebenden Banken. Der Marktzinssatz hat sich im Jahr 1990 in einer Bandbreite von 9,10-10,50 %, im Jahr 1991 in einer Bandbreite von 10,00-11,00 %, im Jahr 1992 in einer Bandbreite von 10,5-12,5 %, im Jahr 1993 in einer Bandbreite von 9,00-11,50 %, im Jahr 1994 in einer Bandbreite von 8,00-9,75 %, im Jahr 1995 in einer Bandbreite von 7,50-8,75 % und im Jahr 1996 in einer Bandbreite von 6,50-7,50 % bewegt. Der aktuelle Marktzinssatz liegt in einer Bandbreite von 6,50-7,00 %. Der Fibor-Zinssatz betrug für das Jahr 1990 durchschnittlich 8,45 %. Für das Jahr 1991 belief sich der Durchschnittswert auf 9,28 %, für das Jahr 1992 auf 9,58 %, für das Jahr 1993 auf 7,77 %, für das Jahr 1994 auf 5,49 %, für das Jahr 1995 auf 4,77 % und für das Jahr 1996 auf 3,43 %. Der aktuelle 3-Monats-Fibor beträgt 3,28 %. Der bei Abschluß einer Rangrücktrittsvereinbarung zur Anwendung kommende Fibor-Zinssatz liegt somit deutlich unter dem marktüblichen Zinssatz für unbesicherte Kredite. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/7454 Frage 19): Treffen Informationen zu, wonach das Bundesministerium der Finanzen Umstrukturierungen im Bereich der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen plant, und wenn ja, wie sehen die geplanten Umstrukturierungen aus? Das Bundesministerium der Finanzen plant eine Umstrukturierung der Bundesabteilungen an den 21 Oberfinanzdirektionen des Bundesgebiets. Grundlage hierfür ist der Beschluß der Bundesregierung vom 7. Februar 1996 zur Straffung und Reduzierung von Bundesbehörden, der auch dem Deutschen Bundestag - BT-Drs. 13/3923 - zugeleitet wurde. Der interne Meinungsbildungsprozeß ist noch nicht abgeschlossen. Durch die geplanten organisatorischen Veränderungen gehen kurzfristig keine Arbeitsplätze verloren. Die Standortkonzentrationen werden sozialverträglich erfolgen. Dies bedeutet für die Beschäftigten eine Neuorientierung in einem mittelfristigen Zeitraum. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Peter Hausmann auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 13/7454 Fragen 30 und 31): Sind der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige bekannt, die in Verträgen mit der EU-Kommission sich bereit erklärt haben, gegen Zahlung eines Honorars positiv für die geplante EURO-Währung in der Öffentlichkeit zu werben, und wenn ja, wer sind diese Personen? Hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission Personen benannt, die bereit wären, gegen Zahlung eines Honorars positiv für die geplante EURO-Währung öffentlich zu werben? Die Bundesregierung arbeitet in der „Aktionsgemeinschaft Euro" mit der Bonner Vertretung der Europäischen Kommission und dem Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Bonn bei der Öffentlichkeitsarbeit für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zusammen. Personen der bezeichneten Art sind von der Bundesregierung im Rahmen dieser Zusammenarbeit zu keiner Zeit benannt worden und ihr auch nicht bekanntgeworden. Zu eventuellen vertraglichen Bezie- 15472* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1997 hungen der Kooperationspartner zu Dritten kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Anton Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Volker Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 13/7454 Fragen 32 und 33): Handelt es sich bei den Filmkopien, die dem Bundeskanzler von Rußlands Präsidenten Boris Jelzin übergeben worden sind, auch um Material des einstigen Staatssicherheitsdienstes der DDR? Wenn es sich um solches Material handelt, hat die Bundesregierung dieses dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR angezeigt bzw. herausgegeben? Zu Frage 32: Der Präsident der Russischen Föderation hat am 17. April 1997 gegenüber dem Bundeskanzler die Übergabe des Archivs des Zentralkomitees der SED auf Mikrofilm angekündigt. Ihre Frage kann ich erst beantworten, wenn die Übergabe erfolgt ist und der Mikrofilm im einzelnen gesichtet wurde. Zu Frage 33: Aus der Antwort zur vorangegangenen Frage ergibt sich, daß auch diese Frage erst beantwortet werden kann, wenn die Übergabe erfolgt ist und der Mikrofilm im einzelnen gesichtet wurde. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/7454 Frage 34): Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß die Mehrzahl der beteiligten Organisationen sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ihren Sitz nicht nach Berlin verlegen wollen bzw. werden, Überlegungen, den „Koordinierungsausschuß Humanitäre Hilfe" langfristig in Bonn zu belassen, und wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung kurzfristig angelegte humanitäre Hilfsaktionen und längerfristige Entwicklungszusammenarbeit besser als bislang abstimmen? Auch nach dem Umzug des Auswärtigen Amts nach Berlin wird es erforderlich sein, den Mitgliedern des Koordinierungsausschusses Humanitäre Hilfe auch kurzfristig die aktuellen Unterrichtungen durch die für die Krisenregionen zuständigen Referenten und Referatsleiter zukommen zu lassen, die für die Planung und Koordinierung der humanitären Sofortmaßnahmen notwendig sind. Der Ausschuß muß kurzfristig die Möglichkeit haben, auf den gesamten Apparat des Auswärtigen Amts zurückzugreifen. Auch die Abstimmung der kurzfristigen Aktionen der humanitären Hilfe und der längerfristigen Entwicklungszusammenarbeit beginnt im Koordinierungsausschuß. Dies gilt insbesondere für die sogenannten kleinen Krisenrunden, die im Konsens der Beteiligten unter dem Dach des Koordinierungsausschusses eingerichtet wurden. Zu diesen Krisenrunden wird nur ein kleiner Kreis von unmittelbar Beteiligten eingeladen, damit im akuten Krisenfall möglichst schnell die notwendigen Aktionen für eine bestimmte Region vorbereitet oder an neue Entwicklungen angepaßt werden können. In dieser Runde wird auch geprüft, ob und welche Maßnahmen des BMZ möglich sind. Im übrigen ist im BMZ inzwischen ein eigenes Instrument der entwicklungsorientierten Nothilfe geschaffen worden, das den Zweck hat, nach oder auch gleichzeitig mit der humanitären Hilfe die Voraussetzungen für den Übergang zu den klassischen Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/7454 Fragen 35 und 36): Ab welchem Zeitpunkt sind die ersten Finanzmittel aus dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik vereinbarten Zukunftsfonds verfügbar? Liegt bereits eine Aufteilung der Finanzmittel des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik vereinbarten Zukunftsfonds auf einzelne Tätigkeitsbereiche, wie z. B. Jugendbegegnungen, Gesprächsforen, kulturelle Begegnungen, Erhaltung gemeinsamen Kulturerbes, Gründung und Ausbau von Patenschaften zwischen kirchlichen und zivilen Gemeinden etc. vor, und ggf. welche Beträge sind für die jeweiligen Bereiche angesetzt? Zu Frage 35: Lt. Ziffer VII der Deutsch-Tschechischen Erklärung werden die Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik über die gemeinsame Verwaltung des deutsch-tschechischen Zukunftsfonds eine gesonderte Vereinbarung treffen. Die Fondsmittel werden zu dem darin mit der tschechischen Seite auszuhandelnden Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung wird hierfür die haushaltsmäßi- (A) gen Voraussetzungen schaffen. Die Bundesregierung und auch die tschechische Regierung haben ihren Willen bekundet, die Gespräche so bald wie möglich zu beginnen. Zur Zeit befinden sich beide Seiten noch im internen Abstimmungsverfahren. Zu Frage 36: Aus der Antwort auf Frage Nr. 35 ergibt sich, daß eine Aufteilung der Fondsmittel noch nicht erfolgt ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Kollege Erler.


Rede von Dr. h.c. Gernot Erler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatsminister, ich hatte schon früher Gelegenheit, die Bundesregierung zu diesen Vorgängen und zu der Entwicklung der Zahlen der Antragsteller aus den GUS-Staaten zu befragen. Aus der Antwort, die ich von Ihnen erhalten habe, geht hervor, daß die Zahlen der Antragsteller aus den GUS-Staaten - zwar in unterschiedlicher Weise, aber signifikant für Rußland und die Ukraine - etwa seit 1994 stark - zum Teil um mehr als die Hälfte - zurückgegangen sind. Gibt es seitens der Bundesregierung einen Anlaß, darüber nachzudenken, ob das nicht auch mit den Praktiken bei der Visavergabe zu tun hat, oder ist in der Bundesrepublik eine Reduzierung der Zahl der Besucher aus den GUS-Staaten erwünscht?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Hoyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Einschränkung des Besucherverkehrs liegt sicherlich nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Diesen Eindruck hat bisher auch noch keiner erweckt. Dafür, daß der Rückgang der Zahl der Anträge etwas mit den rein praktischen Problemen, die für den Antragsteller mit der Stellung des Antrages verbunden sind, zu tun haben könnte, sehe ich keinen Anhaltspunkt. Denn auf Grund der Verbreiterung des Netzes von Auslandsvertretungen auf dem Gebiet der früheren Sowjetunion sind die Dinge - ich betone: etwas - entschärft worden.