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ID1316711600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/167 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 167. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1997 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hans-Dietrich Genscher und Anton Pfeifer 15081 A, B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1998 (Drucksache 13/7242) 15081 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Für eine durchgreifende Einkommensteuerreform: Steuergerechtigkeit durch Steuervereinfachung - zu dem Antrag der Abgeordneten Joachim Poß, Ingrid Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einkommensteuerreform zum 1. Januar 1998 in Kraft setzen (Drucksachen 13/3874, 13/5510, 13/ 6859) 15081 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15081 D Rudolf Scharping SPD 15085 D Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 15090 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15092 D Gisela Frick F.D.P 15095 B Detlev von Larcher SPD 15096 B Dr. Barbara Hendricks SPD . 15096 D, 15104 D Dr. Christa Luft PDS 15097 B Dr. Barbara Höll PDS 15099 C Hans-Peter Repnik CDU/CSU . 15101 C, 15106 A Eckart Kuhlwein SPD 15104 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 15105 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . 15106 C Peter Rauen CDU/CSU 15108 C Detlev von Larcher SPD 15109 D Ludwig Eich SPD 15110 A Rudolf Scharping SPD (Erklärung nach § 30 G0) 15111 C Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes nach Artikel 45 c des Grundgesetzes (Drucksache 13/3570) 15112 A b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 c) (Drucksache 13/3571) 15112 A c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bürgerbeauftragte des Deutschen Bundestages (Bürgerbeauftragtengesetz) (Drucksache 13/3578) . 15112 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15112 B Frederick Schulze (Sangerhausen) CDU/CSU 15113 D Norbert Röttgen CDU/CSU 15115 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15117 B Bernd Reuter SPD 15117 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15119 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 15120 C Heidemarie Lüth PDS 15121 B Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Verbot des Klonens für Menschen (Drucksache 13/7243) 15122 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS: Verbot der Keimbahnintervention und der Klonierung von Menschen (Drucksache 13/7250) 15122 B Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . 15122 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 15123 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15125 A Jörg van Essen F.D.P. 15126 C Wolfgang Bierstedt PDS 15127 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15128 A Wolfgang Bierstedt PDS 15129 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 15130 B Sigrun Löwisch CDU/CSU 15132 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 15133 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Elke Ferner, Roland Kohn und weiterer Abgeordneter: Hochgeschwindigkeitsverbindung Paris-Ostfrankreich-Süwestdeutschland (Drucksache 13/6988) 15135 A Elke Ferner SPD 15135 A Konrad Kunick SPD . 15136 D, 15142 A, 15144 D Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU 15137 C Elke Ferner SPD 15138 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15138 D Roland Kohn F.D.P. 15139 D Dr. Winfried Wolf PDS 15140 D Peter Jacoby CDU/CSU 15141 D Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/CSU 15142 C Doris Barnett SPD 15143 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 15144 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu aktuellen Äußerungen bezüglich der Einführung des EURO 15146 B Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15146 B Friedrich Merz CDU/CSU 15147 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 15148 C Dr. Helmut Haussmann F.D.P 15149 C Manfred Müller (Berlin) PDS 15150 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15151 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15153 C Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 15154 D Dr. Dietrich Sperling SPD 15155 D Hartmut Schauerte CDU/CSU 15156 D Jörg-Otto Spiller SPD 15158 A Peter Altmaier CDU/CSU 15159 C Uwe Hiksch SPD 15160 C Karl Lamers CDU/CSU 15161 D Nächste Sitzung 15163 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15165* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15165* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1997 15081 167. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1997 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blank, Renate CDU/CSU SPD 21. 3.97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 * 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21.3. 97 Blunck, Lilo PDS CDU/CSU SPD Böttcher, Maritta CDU/CSU SPD Braun (Auerbach), Rudolf Duve, Freimut SPD SPD F.D.P. Fischer (Unna), Leni Formanski, Norbert Gleicke, Iris SPD CDU/CSU PDS Grasedieck, Dieter CDU/CSU F.D.P. BÜNDNIS Dr. Hirsch, Burkhard Horn, Erwin 90/DIE GRÜNEN Dr. Hornhues, Karl-Heinz Dr. Jacob, Willibald Kanther, Manfred Dr. Graf Lambsdorff, Otto Lemke, Steffi Lenzer, Christian Michels, Meinolf Möllemann, Jürgen W. Neuhäuser, Rosel CDU/CSU CDU/CSU F.D.P. 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 Poß, Joachim PDS Reschke, Otto SPD Dr. Rochlitz, Jürgen SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD CDU/CSU 21. 3. 97 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 21. 3. 97 Schütze (Berlin), Diethard SPD SPD SPD SPD SPD 21. 3. 97 Schuhmann, Richard Schumann, Ilse SPD 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 Seuster, Lisa 21. 3. 97 Terborg, Margitta Voigt (Frankfurt), Karsten D. Vosen, Josef Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wallow, Hans SPD 21. 3. 97 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 21. 3. 97 Zierer, Benno Zwerenz, Gerhard CDU/CSU PDS 21. 3. 97 21. 3. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 18. März 1997 ihren Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes über den Tag des Gedenkens an die Befreiung vom Faschismus" - Drucksache 13/814 - zurückgezogen. Der Abgeordnete Dietrich Austermann hat den Antrag „Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" - Drucksache 13/7028 - nachträglich unterschrieben. Der Bundesrat hat in seiner 710. Sitzung am 14. März 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte - Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) - Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes - Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1996/1997 - BBVAnpG 96/97) - Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 24. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits - Gesetz zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen (Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 - KraftStÄndG 1997) - Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) - Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Fünftes Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetz) - Gesetz zum Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung und zum Protokoll IV vom 13. Oktober 1995 zum VN-Waffenübereinkommen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- 15166* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1997 sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/5555 Nr. 2.38 Drucksache 13/6861 Nr. 2.11 Finanzausschuß Drucksache 13/6454 Nr. 1.9 Drucksache 13/6861 Nr. 3.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/6766 Nr. 2.23 Drucksache 13/6861 Nr. 2.3 Drucksache 13/6861 Nr. 2.6 Drucksache 13/6861 Nr. 2.8 Drucksache 13/6861 Nr. 2.10 Drucksache 13/6861 Nr. 2.17 Drucksache 13/6861 Nr. 2.19 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/6357 Nr. 2.12 Drucksache 13/6454 Nr. 1.2 Drucksache 13/6454 Nr. 1.5 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/6357 Nr. 2.11 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/6357 Nr. 1.1 Drucksache 13/6766 Nr. 1.5 Drucksache 13/6766 Nr. 2.3 Drucksache 13/6766 Nr. 2.22 Drucksache 13/7017 Nr. 1.9
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    Rede von Sigrun Löwisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich wende mich - wie auch Sie, Herr Catenhusen - nun besonders der ethischen Seite zu.
    „Die Menschenwürde ist getroffen", sagte der kürzlich verstorbene bekannte Tübinger Staatsrechtler Günter Dürig in seiner schon 1958 erschienenen Kommentierung von Art. 1 des Grundgesetzes. Er sagte - das ist wieder ganz aktuell -:
    Die Würde des Menschen ist getroffen, wenn der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren (also zur austauschbaren) Größe herabgewürdigt wird.
    Das sei offenkundig der Fall, wenn Menschen wie Tiere gezüchtet würden.
    Günter Dürig hat bei diesen 1958 geschriebenen Sätzen Menschenzuchteinrichtungen, wie zum Beispiel den „Lebensborn" der Nazis, vor Augen gehabt. Das Klonen von Menschen ist genauso schlimm, ist noch gefährlicher. Menschen zu klonen macht sie zu austauschbaren, ja vervielfachbaren Größen. Die Individualität, die Einzigartigkeit jedes Menschen, die wir so sehr hervorheben, wird zerstört.
    Ich freue mich, daß wir hierin einer Meinung sind. Es hat bisher keine anderen Stimmen gegeben als die, daß wir dem Klonen von Menschen unmißverständlich Einhalt gebieten müssen. Deshalb ist es absolut notwendig und auch richtig, daß der Deutsche Bundestag heute feststellt, daß das Klonen beim Menschen in besonders schwerwiegender Weise gegen die Menschenwürde verstößt.
    In unserem Antrag geht es darum, noch einmal ganz scharf zu überprüfen - die Juristen haben das angesprochen -, ob die neuen Entwicklungen und auch die, die wir jetzt noch gar nicht kennen - wir müssen sozusagen um die Ecke schauen; wir müssen versuchen, das zu sehen, was es eigentlich noch gar nicht gibt -, durch das Embryonenschutzgesetz bereits abgeckt sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte - ich will das noch einmal sagen -, müssen wir die erforderlichen rechtlichen Konsequenzen ziehen. Da sind wir uns einig.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dolly hat uns gezeigt - Herr Catenhusen, Sie haben das gesagt -, wie rasend schnell Einschätzungen über technische Machbarkeit überholt sein können. Noch schrecken wir davor zurück, uns wirklich auszumalen, was durch das Klonen von Menschen schlimmstenfalls entstehen könnte. Wir haben einfach Angst davor, uns das genau auszumalen. Aber wir müssen uns das Schlimmste vor Augen führen, um die ethischen Grenzen unseres Handelns bestimmen zu können, um eine Grenzziehung - Grenzziehungen sind immer schwierig - wirklich vornehmen zu können.
    Von vielen Naturwissenschaftlern wird zwar gesagt - wir wissen es eigentlich auch -, daß es zur Zeit noch nicht oder nur schwer möglich sei, menschliche Klone tatsächlich zu schaffen. Aber wir wissen auch, wie schnell die Wissenschaft diese Hürde überwinden könnte und zwar so, daß die Methoden des Klonens in breiterem Umfang praktikabel würden. Deshalb müssen wir uns die Folgen ausmalen.
    Was würde passieren, wenn Menschen einzeln oder auch in großer Zahl geklont würden? Ich will das Szenario ansprechen. Wir würden Menschen bewußt eine eigene Identität vorenthalten. Was bedeutet das? Das müssen wir uns ausmalen. Man könnte den Menschen von der Stange schaffen; man könnte ihn in Serie produzieren, als Abbild eines Prototyps. Jedem Mißbrauch wäre Tür und Tor geöffnet. Man geriete in Abhängigkeit zu Machern, mit ihren vielleicht völlig unakzeptablen, sogar schrecklichen Zielen - eine Horrorvision!
    Es könnte eine neue Klasse von Menschen geschaffen werden: hier die Originale, daneben die Kopien - ein Alptraum! Wer würde darüber entscheiden, wer bestimmte, wer was klonen dürfte? Was geschähe mit den geklonten Menschen, wenn sie nicht den Vorstellungen der Produzenten entsprächen?
    Solche Gedankengänge treiben, so glaube ich, uns allen wirklich den Schweiß auf die Stirn. Wir müssen sie ernst nehmen; es ist nicht Sciencefiction. Die wenigen Beispiele zeigen auch, daß es - wir haben es heute schon mehrmals gehört - ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist, Menschen zum Produkt der Technik zu machen.

    Sigrun Löwisch
    Herr Catenhusen, wie hat der Präsident der deutschen UNESCO-Kommission, Canisius, mit dem wir vor kurzem zusammensaßen, gesagt - und er hat Recht -: „Es geht darum, zu ermöglichen, was geschehen muß, und zu verhindern, was nicht geschehen darf." Beim Klonen ist diese Gratwanderung der Gentechnik nicht nötig. Wir wissen, daß das Klonen unter keinen Umständen geschehen darf.
    Auch die realen Interessen, die mit dem Klonen vielleicht verbunden sein könnten - Frau DäublerGmelin hat es angesprochen -, müssen von vornherein zurückgewiesen werden.
    Herr Minister Rüttgers hat das Beispiel mit dem Kind vorgetragen. Auch ich habe mir darüber Gedanken gemacht. Man stelle sich einmal vor, Eltern verlören ihr Kind. Läge es dann nicht doch nahe, dieses Kind durch Klonen den Eltern zurückzugeben? Könnte man so argumentieren? Nein, man könnte so nicht argumentieren. Auch dies könnte niemals eine Rechtfertigung sein. Wir dürfen nicht nach einem möglichen Zweck des Klonens fragen. Es muß ohne Wenn und Aber verboten sein, ohne Rücksicht auf etwaige Motive, auch wenn sie menschlich verständlich oder nachvollziehbar wären. Also: keine Ausnahmen!

    (Beifall des Abg. Dr.-Ing. Rainer Jork [CDU/ CSU])

    Aber könnte nicht gefragt werden: Macht uns die Natur nicht schon die Mehrlingsbildung vor? Es gibt ja von Natur aus genetisch identische Menschen, nämlich eineiige Zwillinge und Drillinge. Warum also sollten wir nicht von Menschenhand nachvollziehen dürfen, was uns schon die Natur vormacht? Natürliche eineiige Zwillinge sind zwar genetisch identisch bzw. fast identisch, aber sie sind keine Kopie des anderen Zwillings. Das ist der große Unterschied. Sie sind beide ein Original, nur durch eine Laune der Natur zeitgleich mit identischen Erbinformationen ausgestattet. Von den psychologischen Problemen, die Menschen haben könnten, die geklont sind, möchte ich gar nicht sprechen. Auch dies ist bei eineiigen Zwillingen nicht der Fall. Das Ebenbild bei künstlichen Mehrlingen könnte viel später, vielleicht erst nach Jahrzehnten, auf die Welt kommen. Auch das würde große Probleme aufwerfen.
    Wir sollten uns also hüten, es der Natur gleichtun zu wollen. Die Natur handelt unvorhersehbar - für manche zufällig, für manche vorherbestimmt. Bisher hat, Gott sei Dank, kein Mensch seine Eltern vernünftigerweise fragen können: Warum habt ihr mich so gewollt und gemacht, wie ich jetzt bin? Diese Frage, die dann Sinn machte, könnte zu einer Form von Verantwortung führen, deren Dimension wir gar nicht überschauen könnten.
    Auch ich möchte dafür danken, daß wir uns interfraktionell zusammengefunden haben. Diese Zusammenarbeit sollte kein Ende mit diesem Antrag haben. Wir müssen sie vielmehr fortführen.
    Aber wir müssen uns natürlich über eines im klaren sein - es wurde zum Glück schon oft gesagt -: Ich habe eigentlich keine großen Ängste, daß wir das Klonen hier in Deutschland nicht wirklich verbieten
    könnten und darauf achten könnten, daß dieses Verbot eingehalten wird. Denn die Gesellschaft würde diejenigen, die das möglicherweise tun wollten, so ächten, daß sie am Rande der Gesellschaft stünden. Aber was ist international? Wir müssen unsere Blicke für die Situation weltweit schaffen. Deshalb müssen wir gemeinsam - nicht mit erhobenem Zeigefinger; das machen wir sehr gerne - darauf achten, daß weltweit ein Verbot des Klonens erfolgt.
    Vielen Dank.

    (Beifall im ganzen Hause)



Rede von Michaela Geiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile das Wort jetzt dem Bundesminister der Justiz, Edzard Schmidt-Jortzig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben zu diesem Tagesordnungspunkt jetzt lange und intensiv diskutiert. Es zeichnet unsere Debatte zu diesem wichtigen Thema aus, daß wir uns nicht nur weitgehend, sondern voll auf das verständigen können, was der überfraktionelle Antrag formuliert. Deswegen will ich nicht noch im einzelnen auf die Dinge eingehen, sondern ganz wenige Punkte, die angesprochen wurden, schlicht und ergreifend aus der Sicht der - wenn Sie so wollen - regierungsamtlichen Rechtspolitik bestätigen.
    Erstens. „Die Würde des Menschen ist unantastbar." Aus diesem Programmsatz, aus diesem Grundansatz unserer Verfassung ergibt sich völlig eindeutig, daß das Klonen von Menschen - selbst wenn wir das Embryonenschutzgesetz überhaupt nicht hätten - in einer Rechtsordnung unter unserem Grundgesetz nicht möglich, nicht zulässig sein kann. Das ist - Frau Kollegin Löwisch, Sie haben völlig recht - mit der Objektformel von Günter Dürig besonders eindrucksvoll zu unterstreichen; denn wer einen Menschen klont, macht ihn eben zum Objekt und raubt ihm seine individuelle Identität, seine Einmaligkeit, seine Persönlichkeit.
    Es gibt also überhaupt kein Vertun, daß eine Gesellschaft, in der sich Menschen andere Menschen nach ihren Wünschen schaffen, nicht mehr auf dem Fundament unserer humanistischen Zivilisation, erst recht nicht mehr auf dem Fundament des christlichabendländischen Konsenses und schon gar nicht mehr auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht. Das als erstes zu unterstreichen ist mir wichtig.
    Zweitens. Es kann und darf nach dieser Diskussion - insbesondere nach den juristischen Ausführungen, die wir dazu gehört haben - nicht ein Hauch von Zweifel bestehen, daß das Embryonenschutzgesetz das Klonen eines Menschen nach der bei dem Schaf „Dolly" angewandten Methode verbieten, unter Strafe stellen würde. Der Humangenetiker, der so etwas machte, wäre nach § 6 in Verbindung mit § 8 Embryonenschutzgesetz strafbar. Da gibt es überhaupt kein Vertun. Ich habe das schon verschiedentlich geäußert, zum Beispiel letzte Woche im Bundesrat. Die Formulierung in dem 1990 beschlossenen und 1991 in Kraft getretenen Gesetz ist in dem Punkt

    Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
    sehr vorausschauend gewesen. Sie spricht ausdrücklich von „gleich" statt „identisch", von „gleich" statt „demselben". Sie faßt die Definition von Embryo so formelhaft weit, daß auch eine Vorgehensweise wie in dem Verfahren beim Schaf „Dolly", auf den Mensch angewendet, darunter fallen würde.
    Drittens. Es ist die selbstverständliche Amtsaufgabe des Justizministers, alle vorhandenen Gesetze - namentlich zu einem so in der Entwicklung befindlichen Gebiet wie dem der Reproduktionsmedizin, der Gentechnik - ständig darauf zu überprüfen, ob sie denn den Anforderungen noch gerecht werden, ob sie möglicherweise Zweifel aufkommen lassen. Auch das wäre in diesem empfindlichen Feld schon Anlaß genug, tätig zu werden.
    Die Aufforderung, die dazu im interfraktionellen Antrag formuliert wird, ist ohnehin unsere Aufgabe. Deswegen wird natürlich zugesagt, daß das geschieht. Das wird auch interdisziplinär geschehen, das wird auch interressortmäßig geschehen. Natürlich werden sich die beteiligten Ressorts zusammen darum bemühen, also die Ressorts von Herrn Rüttgers, von Herrn Seehofer und von mir.
    Viertens. Daß wir an dieses Thema international herangehen müssen ist mir völlig klar. Es tut mir leid, daß bei diesem Punkt Herr Catenhusen nicht mehr da ist; denn seine Attacke gegen das Verhalten der Bundesregierung in Sachen Bioethik-Konvention - oder, wie es jetzt heißt: Biomedizin-Konvention - des Europarates geht an der Sache vorbei.
    Ich will nicht für frühere Bundesregierungen sprechen, am allerwenigsten für die, die im Jahre 1980 im Amt war, an der die Kritik von Herrn Catenhusen ja einsetzte.

    (Elke Ferner [SPD]: Damals war doch irgendwer von der F.D.P. Justizminister?!)

    - Ich weiß, daß damals ein Kanzler die Verantwortung trug, der Ihnen nicht so fern stand. -

    (Elke Ferner [SPD]: Aber Sie waren doch auch in der Regierung oder?)

    Ich will dazu nur sagen, daß wir uns seit Beginn unserer Bemühungen, die Bioethik- oder BiomedizinKonvention des Europarates voranzubringen und diesen Punkt zu fokussieren, immer in dem Dilemma befunden haben, wie weit denn die Möglichkeiten der deutschen Politik gehen, um andere auf unsere - nie strittige - Linie einzuschwören, oder ob wir dabei nicht die Einflußmöglichkeit auf andere, die andere Vorstellungen haben als wir - immerhin sind wir ja am Schluß unterlegen -, verlieren. Sollten wir in dieser Frage also einen Maximalstandard einfordern und mit einem Maximalziel antreten, aber dann, wenn wir feststellen, daß wir uns damit nicht durchsetzen können, davon wieder Abstand nehmen und mit moralisch zwar sauberen, aber politisch leeren Händen nach Hause zurückkehren?
    Es ist keine Frage, daß die Verhandlungen über die Biomedizin-Konvention nicht zuletzt auch deshalb länger dauerten, als zu erwarten war, weil der
    Deutsche Bundestag Mindeststandards formuliert und erwartet hat, daß sich die Regierung für diese einsetzt. Die deutschen Verhandler haben diese Dinge dort weitgehend abgearbeitet. Es ist bekannt, daß die Bundesregierung dieser Konvention weder zugestimmt noch sie gezeichnet hat. Sie hat noch nicht einmal hinsichtlich der Entscheidung über die Auflegung zur Zeichnung grünes Licht gegeben, sondern immer wieder versucht, die Dinge in unsere Richtung zu bewegen, also moralisch zu sensibilisieren. Dabei gibt es aber Grenzen.
    Dann ist die Frage, ob wir uns nicht wirklich damit zufriedengeben müssen, daß wir bei den anderen Mitgliedern des Europarates einen Standard erreichen, wie er bisher jedenfalls noch nicht existiert, und im übrigen fest im Blick haben, daß diese Konvention des Europarates - nur, aber immerhin - Mindeststandards festlegt. Damit sind wir überhaupt nicht gehindert, unsere viel weitergehenden und viel sensibleren deutschen Maßstäbe - wen wird das angesichts unserer Vergangenheit wundern? - fortzuschreiben, sie in unserer nationalen Rechtsordnung aufrechtzuerhalten.
    Ich will zum Schluß - gewissermaßen außerhalb des „Amtlichen" - noch eine kurze Bemerkung anfügen: Für mich persönlich - das sind Wertungen, die jeder für sich persönlich vornehmen muß - ist auch das Klonen von Tieren nicht zulässig.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)