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ID1316709500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/167 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 167. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1997 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hans-Dietrich Genscher und Anton Pfeifer 15081 A, B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1998 (Drucksache 13/7242) 15081 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Für eine durchgreifende Einkommensteuerreform: Steuergerechtigkeit durch Steuervereinfachung - zu dem Antrag der Abgeordneten Joachim Poß, Ingrid Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einkommensteuerreform zum 1. Januar 1998 in Kraft setzen (Drucksachen 13/3874, 13/5510, 13/ 6859) 15081 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15081 D Rudolf Scharping SPD 15085 D Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 15090 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15092 D Gisela Frick F.D.P 15095 B Detlev von Larcher SPD 15096 B Dr. Barbara Hendricks SPD . 15096 D, 15104 D Dr. Christa Luft PDS 15097 B Dr. Barbara Höll PDS 15099 C Hans-Peter Repnik CDU/CSU . 15101 C, 15106 A Eckart Kuhlwein SPD 15104 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 15105 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . 15106 C Peter Rauen CDU/CSU 15108 C Detlev von Larcher SPD 15109 D Ludwig Eich SPD 15110 A Rudolf Scharping SPD (Erklärung nach § 30 G0) 15111 C Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes nach Artikel 45 c des Grundgesetzes (Drucksache 13/3570) 15112 A b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 c) (Drucksache 13/3571) 15112 A c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christa Nickels, Amke DietertScheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bürgerbeauftragte des Deutschen Bundestages (Bürgerbeauftragtengesetz) (Drucksache 13/3578) . 15112 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15112 B Frederick Schulze (Sangerhausen) CDU/CSU 15113 D Norbert Röttgen CDU/CSU 15115 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15117 B Bernd Reuter SPD 15117 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15119 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 15120 C Heidemarie Lüth PDS 15121 B Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Verbot des Klonens für Menschen (Drucksache 13/7243) 15122 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS: Verbot der Keimbahnintervention und der Klonierung von Menschen (Drucksache 13/7250) 15122 B Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . 15122 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 15123 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15125 A Jörg van Essen F.D.P. 15126 C Wolfgang Bierstedt PDS 15127 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 15128 A Wolfgang Bierstedt PDS 15129 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 15130 B Sigrun Löwisch CDU/CSU 15132 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 15133 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Elke Ferner, Roland Kohn und weiterer Abgeordneter: Hochgeschwindigkeitsverbindung Paris-Ostfrankreich-Süwestdeutschland (Drucksache 13/6988) 15135 A Elke Ferner SPD 15135 A Konrad Kunick SPD . 15136 D, 15142 A, 15144 D Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU 15137 C Elke Ferner SPD 15138 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15138 D Roland Kohn F.D.P. 15139 D Dr. Winfried Wolf PDS 15140 D Peter Jacoby CDU/CSU 15141 D Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/CSU 15142 C Doris Barnett SPD 15143 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 15144 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu aktuellen Äußerungen bezüglich der Einführung des EURO 15146 B Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15146 B Friedrich Merz CDU/CSU 15147 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 15148 C Dr. Helmut Haussmann F.D.P 15149 C Manfred Müller (Berlin) PDS 15150 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 15151 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15153 C Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 15154 D Dr. Dietrich Sperling SPD 15155 D Hartmut Schauerte CDU/CSU 15156 D Jörg-Otto Spiller SPD 15158 A Peter Altmaier CDU/CSU 15159 C Uwe Hiksch SPD 15160 C Karl Lamers CDU/CSU 15161 D Nächste Sitzung 15163 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15165* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15165* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1997 15081 167. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. März 1997 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Blank, Renate CDU/CSU SPD 21. 3.97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 * 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21.3. 97 Blunck, Lilo PDS CDU/CSU SPD Böttcher, Maritta CDU/CSU SPD Braun (Auerbach), Rudolf Duve, Freimut SPD SPD F.D.P. Fischer (Unna), Leni Formanski, Norbert Gleicke, Iris SPD CDU/CSU PDS Grasedieck, Dieter CDU/CSU F.D.P. BÜNDNIS Dr. Hirsch, Burkhard Horn, Erwin 90/DIE GRÜNEN Dr. Hornhues, Karl-Heinz Dr. Jacob, Willibald Kanther, Manfred Dr. Graf Lambsdorff, Otto Lemke, Steffi Lenzer, Christian Michels, Meinolf Möllemann, Jürgen W. Neuhäuser, Rosel CDU/CSU CDU/CSU F.D.P. 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 Poß, Joachim PDS Reschke, Otto SPD Dr. Rochlitz, Jürgen SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schaich-Walch, Gudrun SPD CDU/CSU 21. 3. 97 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 21. 3. 97 Schütze (Berlin), Diethard SPD SPD SPD SPD SPD 21. 3. 97 Schuhmann, Richard Schumann, Ilse SPD 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 21. 3. 97 Seuster, Lisa 21. 3. 97 Terborg, Margitta Voigt (Frankfurt), Karsten D. Vosen, Josef Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wallow, Hans SPD 21. 3. 97 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 21. 3. 97 Zierer, Benno Zwerenz, Gerhard CDU/CSU PDS 21. 3. 97 21. 3. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 18. März 1997 ihren Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes über den Tag des Gedenkens an die Befreiung vom Faschismus" - Drucksache 13/814 - zurückgezogen. Der Abgeordnete Dietrich Austermann hat den Antrag „Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland" - Drucksache 13/7028 - nachträglich unterschrieben. Der Bundesrat hat in seiner 710. Sitzung am 14. März 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte - Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) - Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes - Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1996/1997 - BBVAnpG 96/97) - Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 24. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits - Gesetz zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen (Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 - KraftStÄndG 1997) - Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) - Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Fünftes Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetz) - Gesetz zum Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung und zum Protokoll IV vom 13. Oktober 1995 zum VN-Waffenübereinkommen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- 15166* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1997 sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 13/5555 Nr. 2.38 Drucksache 13/6861 Nr. 2.11 Finanzausschuß Drucksache 13/6454 Nr. 1.9 Drucksache 13/6861 Nr. 3.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/6766 Nr. 2.23 Drucksache 13/6861 Nr. 2.3 Drucksache 13/6861 Nr. 2.6 Drucksache 13/6861 Nr. 2.8 Drucksache 13/6861 Nr. 2.10 Drucksache 13/6861 Nr. 2.17 Drucksache 13/6861 Nr. 2.19 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/6357 Nr. 2.12 Drucksache 13/6454 Nr. 1.2 Drucksache 13/6454 Nr. 1.5 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/6357 Nr. 2.11 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/6357 Nr. 1.1 Drucksache 13/6766 Nr. 1.5 Drucksache 13/6766 Nr. 2.3 Drucksache 13/6766 Nr. 2.22 Drucksache 13/7017 Nr. 1.9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heidemarie Lüth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Repräsentative parlamentarische Demokratie ist unabdingbar, aber sie ist, wie die
    Gesetzentwürfe zur Änderung des Art. 45 c des Grundgesetzes und zur Änderung des Befugnisgesetzes zeigen, auch einer Verbesserung würdig. Wir meinen, daß diese Gesetzentwürfe eine Verbesserung des bestehenden Zustandes darstellen.
    Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Bürgerbeauftragten ergibt sich allerdings die Frage, ob der gewollte Zuwachs an Demokratie auch wirklich erreicht wird. Ich möchte, ehe ich das kurz ausführe, auf den Jahresbericht verweisen, in dem unter anderem immer wieder dargestellt wird, daß bestimmte Beschlüsse des Petitionsausschusses durch die Regierung ignoriert werden.
    Eine Bürgerbeaufragte, die ebenso wie der Petitionsausschuß in ihren Kompetenzen gegenüber der Regierung eingeschränkt bleibt, erfüllt damit die in sie gesetzten Hoffnungen auf ein Mehr an Demokratie nur bedingt - ähnlich wie der Ausschuß, der in seinen Möglichkeiten zusätzlich durch den Parteienproporz beschränkt ist. Aus dieser Sicht: Was soll dann das Neue an einer Bürgerbeauftragten sein?
    Zum nächsten Teil erlaube ich mir gleich einen Hinweis, damit es dazu keine Zwischenrufe gibt. Gerade weil ich aus der DDR komme, sage ich: Nehme ich jedoch die Probleme ernst, dazu auch den Gedanken der Volkssouveränität, wie er im Art. 20 des Grundgesetzes genannt ist, ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, parlamentarische Demokratie zu ergänzen.
    Zustimmung bei der PDS)
    Die Bürgerbeauftragte sollte daher Teil einer unmittelbaren Demokratie und Vermittler zwischen beiden sein. Sie sollte nicht nur Beschwerden entgegennehmen können, sondern vielmehr Instanz einer demokratischen Öffentlichkeit sein.
    Über die Bürgerbeauftragte findet man dann eine Öffentlichkeit, zum Beispiel bei Massenpetitionen, und so auch den Zugang zum Parlament und zum Gesetzgebungsverfahren. Man könnte so die Sorgen und Interessen der Bevölkerung, etwa der 4,7 Millionen Arbeitslosen, unmittelbar zum Ausdruck bringen - vielleicht auch in parlamentarischen Debatten.
    Sie sollte diese Öffentlichkeit, wenn sie die Verwaltung kontrolliert und kritisiert, auch vermitteln können, und zwar nicht nur nach rechtlichen Maßstäben, sondern - wie zum Beispiel der französische Ombudsmann - auch nach den Maßstäben der Zweckmäßigkeit, Menschlichkeit und Fairneß.
    Die Durchsetzung vielfältiger Formen der unmittelbaren Demokratie ist aus unserer Sicht eine zentrale Grundfrage der Demokratisierung des demokratischen Systems der Bundesrepublik. Einer Demokratisierung des Parlaments im Rahmen einer Änderung des Petitionsrechts, die sich allein auf innerparlamentarische Aufgaben und Rechte bezieht, zum Beispiel die Stärkung der Minderheitenrechte, Ausbau des Zitierrechts usw., sind dadurch aus unserer Sicht enge Grenzen gesetzt. Nur über ein Mehr an Bürgerrechten im Gesetzgebungsprozeß selber und gegenüber den parlamentarischen Institutionen ist eine

    Heidemarie Lüth
    demokratische Qualität auch der repräsentativen Demokratie und des Parlamentarismus zu erreichen.
    Die Bundestagsgruppe der PDS wird darum noch in diesem Jahr im Rahmen eines Konzepts zur unmittelbaren Demokratie einen eigenen Gesetzentwurf zum Bürgerbeauftragten vorlegen, der die gegebenen Möglichkeiten, die hier im Ansatz schon vom Bündnis 90/Die Grünen aufgezeigt werden, noch besser nutzen wird.
    Danke.

    (Beifall bei der PDS)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell ist vereinbart worden, die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 13/3570, 13/3571 und 13/3578 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Die Federführung für das Bürgerbeauftragtengesetz soll beim Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung liegen. Gibt es andere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 14 sowie den Zusatzpunkt 11 auf:
14. Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/ CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.
Verbot des Klonens von Menschen
- Drucksache 13/7243 -
ZP11 Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS
Verbot der Keimbahnintervention und der Klonierung von Menschen
- Drucksache 13/7250 -
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Wolfgang Götzer, CDU/CSU.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Götzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der englische Schriftsteller Aldous Huxley prophezeite im Jahre 1932 im ersten Vorwort zu seinem Roman „Schöne neue Welt", es werde 600 Jahre dauern, bis seine Zukunftsvision von Dutzendlingen Wirklichkeit werden könnte. Diese Prognose mußte er bereits in der zweiten Auflage des Buches im Jahre 1949 auf 100 Jahre verkürzen.
    Inzwischen äußern Wissenschaftler aus England und den USA, daß es nicht mehr lange dauern werde, bis das Klonen von Menschen möglich sei. Huxleys Prophezeihung aus dem Jahre 1949 scheint sich also doppelt so schnell zu verwirklichen.
    Das geklonte schottische Schaf Dolly hat uralte Phantasien, vor allem aber Ängste der Menschen
    schlagartig hochaktuell werden lassen. Grundsätzlich, so hat sich der für Dolly verantwortliche britische Wissenschaftler Ian Wilmut kürzlich geäußert, sei sein Verfahren auf den Menschen übertragbar. Erlangt der Mensch am Ende des 20. Jahrhunderts also prometheische Fähigkeiten?
    Daß das Klon-Schaf Dolly weltweite Diskussionen auslösen würde, war klar, und das ist gut so; denn die Diskussion darüber, ob Menschen das, was sie vielleicht bald können, auch dürfen, fordert unser Gewissen heraus und zwingt uns, zu fundamentalen Wertentscheidungen eindeutig Stellung zu nehmen.
    Daß in diesem Zusammenhang die Frage nach Nutzen oder Schaden der Gentechnologie insgesamt einmal mehr gestellt wird, liegt nahe. Trotzdem sollten wir uns auch hier vor Pauschalurteilen hüten; denn die Gentechnologie hat ohne jeden Zweifel bereits viel Gutes für die Menschheit gebracht und wird dies auch in Zukunft tun. Darauf hat auch Bundespräsident Roman Herzog kürzlich hingewiesen. Er hat klargemacht, daß man wegen einzelner negativer Aspekte nicht auf die gesamte Gen- und Medizintechnik verzichten dürfe.
    Ohne jede Einschränkung muß aber vollkommen klar sein: Ein Klonen von Menschen darf es nicht geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Um diesem Postulat auch Geltung und Achtung zu verschaffen, hat der Deutsche Bundestag bereits am 13. Dezember 1990 das Embryonenschutzgesetz verabschiedet. Über die Zielsetzung heißt es in der damaligen Bundestagsdrucksache - ich zitiere -:
    Die neuen Methoden der In-vitro-Fertilisation wie auch der Gentechnologie machen es erforderlich, die Grenzen ihrer Anwendung beim Menschen rechtlich festzulegen. Entscheidendes Ziel des Entwurfs ist es, jeder Manipulierung menschlichen Lebens bereits im Vorfeld zu begegnen.
    Deutschland ist damit das erste Land, in dem die Klonung von Menschen nicht nur untersagt, sondern auch unter Strafe gestellt worden ist. Dies gebietet die in Art. 1 des Grundgesetzes normierte Achtung vor der Würde des Menschen und die Ehrfurcht vor dem unverfügbaren Leben eines jeden einzelnen; denn das Klonen verstößt gegen die Menschenwürde.
    Das Klonen von Menschen ist nicht nur ein ungeheuerlicher Eingriff in die Schöpfung, der keinesfalls hingenommen werden darf; es ist auch „das Maximum der Herrschaft des Menschen über den Menschen", wie es Erzbischof Sgreccia, der Vizepräsident der päpstlichen Akademie Pro Vita, kürzlich in einem Interview mit der „Welt am Sonntag" ausgedrückt hat.
    In der Öffentlichkeit sind nun, ausgelöst durch einen Wissenschaftler, Zweifel an der Lückenlosigkeit des Embryonenschutzgesetzes in zweierlei Hinsicht aufgekommen. Worauf gründen sich diese? Zum einen wird vom Direktor des Instituts für Humangene-

    Dr. Wolfgang Götzer
    tik und medizinische Biologie in Halle angeführt, daß der Zellkern beim Klonen nur 99 Prozent der Erbinformation des Nachkommen stelle. 1 Prozent stamme von den Mitochondrien, Organellen innerhalb der Zelle, aber außerhalb des Zellkerns. Daraus folge, daß ein geklontes Lebewesen nicht absolut identisch mit dem Spender des Zellkerns sein müsse. Darauf aber, so der Wissenschaftler, baue § 6 des Embryonenschutzgesetzes auf.
    Ich zitiere den Abs. 1 von § 6 des Embryonenschutzgesetzes:
    Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Die angesprochene Auslegung des § 6 des Embryonenschutzgesetzes ist meines Erachtens unzutreffend. Bereits bei den Beratungen über das Embryonenschutzgesetz im Jahre 1990 war bekannt, daß beim Klonen keine hundertprozentige Übereinstimmung der Erbinformation erzielt wird. Der Gesetzgeber hat deshalb damals auch ganz bewußt nicht von der „selben", sondern von der „gleichen" Erbinformation gesprochen.
    Auch wenn man den Kommentar zum Embryonenschutzgesetz von Keller/Günther/Kaiser zu Rate zieht, findet man unter Randnummer 6 zu § 6, daß unter „gleicher Erbinformation" - ich zitiere - „Identität der DNS der Zellkerne" zu verstehen ist, also genau der 99 Prozent, von denen besagter Wissenschaftler selbst ausgeht.
    Im übrigen findet sich in Randnummer 7 des Kommentars ein klarer Hinweis auf die Ratio legis, wo bezüglich einer eventuellen Lücke davon die Rede ist, daß § 6 erkennbar einen „Rundumschutz" bezwecke, der die Herstellung von Kopien menschlicher Individuen schlechthin unterbinden solle.
    Ein weiterer Zweifel bezieht sich auf § 8 des Embryonenschutzgesetzes, der die Begriffsbestimmungen enthält. Hier geht es um die Frage, ob zu den geschützten Zellen im Sinne des § 8 auch zellkerntransplantierte, also geklonte Zellen gehören, die keine befruchteten Eizellen sind. Ich würde dies im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich „jeder Manipulierung menschlichen Lebens bereits im Vorfeld zu begegnen", und auch unter Verweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs bejahen. Gleichwohl: Da wir alle wollen, daß unser Embryonenschutzgesetz wasserdicht ist, sollen diese Punkte geprüft werden und notfalls die erforderlichen Klarstellungen im Gesetz vorgenommen werden.
    Es genügt aber nicht - ich denke, auch darin sind wir uns einig -, daß wir in Deutschland ein unmißverständliches Klonverbot haben. Wir müssen uns auch auf internationaler Ebene dafür einsetzen, daß durch entsprechende internationale Konventionen das Klonen von Menschen geächtet und verboten wird.
    Die Bioethik-Konvention des Europarats wird sicher nicht unseren Vorstellungen und Vorschriften gerecht. Vom Klonen steht dort im Augenblick
    nichts. Auch im Entwurf einer Bioethik-Deklaration der UNESCO ist weder von einem Verbot des Klonens von Menschen die Rede, noch werden Eingriffe in das Erbgut von Keimzellen verboten. In beiden Fällen muß von deutscher Seite aus versucht werden, mit dem Ziel nachzubessern, ein weltweites Klonverbot zu erreichen.
    Für den Fall, daß diese Bemühungen erfolglos bleiben, möchte ich allerdings klarstellen: Die hohen deutschen Standards können durch diese internationalen Konventionen nicht aufgeweicht werden. Unsere strengen deutschen Vorschriften bleiben also davon unberührt. Trotzdem sollten wir uns damit nicht zufriedengeben. Auch deshalb ist zu begrüßen, daß in dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P., der heute zur Abstimmung steht, die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für ein internationales Verbot des Klonens von Menschen einzusetzen.
    Lassen Sie mich abschließend meiner Freude Ausdruck geben über die große Gemeinsamkeit, die in dieser Frage hier im Deutschen Bundestag herrscht. Allerdings müssen wir uns im klaren sein, daß auch das beste Embryonenschutzgesetz nur Wirkung hat, wenn in unserer Gesellschaft eines uneingeschränkt gilt und praktiziert wird: Die Ehrfurcht vor dem unverfügbaren Leben eines jeden Menschen,

    (Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur des Menschen?)

    auch des Ungeborenen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)