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    Plenarprotokoll 13/165 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 165. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1997 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 14837 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Einsatz deutscher Streitkräfte zur Evakuierung deutscher Staatsbürger und unter konsularischer Obhut befindlicher Staatsangehöriger anderer Nationen aus Albanien (Drucksache 13/7233) . . . . 14837 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Steuerreformgesetz 1998; weitere aktuelle Fragen) 14837 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14837 B Jochen Poß SPD 14838 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14838 B Jürgen Koppelin F.D.P 14839 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14839 A Volker Kröning SPD 14839 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14840 A Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 14840 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14840 C Detlev von Larcher SPD 14840 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14841 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 14841 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14841 C Norbert Schindler CDU/CSU 14841 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14842 A Dr. Barbara Hendricks SPD 14842 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14842 C Dr. Barbara Höll PDS 14843 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14843 C Horst Schild SPD 14843 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 14843 D Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14844 A Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 14844 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14844 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 14844 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14844 C Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . 14844 D Peter Dreßen SPD 14845 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 14845 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/7217 vom 14. März 1997) 14845 C Strahlenbelastungen bei CT-Untersuchungen; Kontrolle der Strahlenbelastung in der Röntgendiagnostik MdlAnfr 6, 7 Waltraud Lehn SPD Antw PStS Horst Günther BMA . 14845 D, 14846 A ZusFr Waltraud Lehn SPD . . . 14845 D, 14846 B ZusFr Monika Ganseforth SPD 14846 D ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . 14847 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) . . . . 14847 A ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . 14847 B Kosten der Pflegeversicherung durch Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen während Urlaub und Krankheit MdlAnfr 11 Peter Dreßen SPD Antw PStS Horst Günther BMA 14847 C ZusFr Peter Dreßen SPD 14847 C Verlust von Arbeitsplätzen im Bereich von Fortbildung und Umschulung für die Bundesanstalt für Arbeit durch Einschränkungen im Haushalt 1997 MdlAnfr 12 Peter Dreßen SPD Antw PStS Horst Günther BMA 14848 A ZusFr Peter Dreßen SPD 14848 B Verrichtung logistischer Tätigkeiten bei der amerikanischen Dienststelle 21st TAACOM in Kaiserslautern durch Bundeswehrsoldaten MdlAnfr 13 Dr. Hansjörg Schäfer SPD Antw PStS Bernd Wilz BMVg 14849 A ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD . . . 14849 C Abmahnung des Inspekteurs des Heeres wegen des Versands von Lebensmitteln und Tageszeitungen an ein in Bosnien stationiertes Bataillon MdlAnfr 14, 15 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStS Bernd Wilz BMVg . 14850B, 14851 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . 14850 B, 14851 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 14850 D Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Eisenbahnlinie Wolgast Hafen und Wolgast Fähre MdlAnfr 17 Dr. Winfried Wolf PDS Antw PStS Johannes Nitsch BMV . . . . 14852 B ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS 14852 C Bericht des Bundesrechnungshofes zum positiven Betriebsergebnis der Bahn MdlAnfr 18 Dr. Winfried Wolf PDS Antw PStS Johannes Nitsch BMV . . . . 14853 A ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS 14853 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 14854 A ZusFr Rolf Köhne PDS 14854 A Konsequenzen aus dem geologischen Gutachten über die „Standsicherheit von Hohlräumen und Schächten des ERA Morsleben" MdlAnfr 19, 20 Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Walter Hirche BMU 14854 C, 14856 A ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14854 D, 14856 B ZusFr Rolf Köhne PDS 14855 B, 14856 D ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 14855 C ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14855 D, 14857 B Geologisches Gutachten über die „Standsicherheit von Hohlräumen und Schächten des ERA Morsleben"; Information der Genehmigungsbehörde MdlAnfr 21, 22 Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Walter Hirche BMU 14857 C, D ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14857C, 14858 A ZusFr Rolf Köhne PDS 14858 B ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14858 C Unterbringung der nach Bosnien-Herzegowina abgeschobenen Flüchtlinge MdlAnfr 29 Angelika Graf (Rosenheim) SPD Antw StM Dr. Werner Hoyer AA . . . . 14859 A ZusFr Angelika Graf (Rosenheim) SPD . 14859 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 14859 D Zwangsarbeit in Burma; Verstöße gegen die Genfer Übereinkommen vom 25. 9. 1926 und 7. 11. 1956 und die Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation; Entzug der Zollpräferenzen MdlAnfr 31, 32 Volker Neumann (Bramsche) SPD Antw StM Dr. Werner Hoyer AA . . . .14860 A, D ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD .14860 C, D Inhalt des Schreibens der amerikanischen Dienststellen zu dem Thema General Services Administration (GSA) MdlAnfr 37 Dr. Hansjörg Schäfer SPD Antw StM Dr. Werner Hoyer AA . . . . 14860 D ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD . . . . 14861 A Sicherheit für rückgeführte bosnische Flüchtlinge, insbesondere ethnisch gemischte Familien und Deserteure, in Bosnien-Herzegowina; Duldung des Aufenthalts in Deutschland MdlAnfr 41 Angelika Graf (Rosenheim) SPD Antw PStS Dr. Horst Waffenschmidt BMI 14861 C Aufenthaltsregelung für bosnische Flüchtlinge, insbesondere ehemalige Inhaftierte und vergewaltigte Frauen MdlAnfr 43, 44 Heide Mattischeck SPD Antw PStS Dr. Horst Waffenschmidt BMI 14862 A, C ZusFr Heide Mattischeck SPD 14862 D ZusFr Angelika Graf (Rosenheim) SPD 14862 B Verhalten des Bundeskriminalamtes im Zusammenhang mit dem per Haftbefehl gesuchten, in den USA lebenden ehemaligen V-Mann Helmut Groebe MdlAnfr 46, 47 Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Dr. Horst Waffenschmidt BMI 14863 A, D ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14863 B, 14864 A Anerkennung der Förderung kinderreicher Familien als gemeinnütziger Zweck im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz und § 9 Körperschaftsteuergesetz MdlAnfr 50 Heidemarie Lüth PDS Antw PStS Hansgeorg Hauser BMF . . 14864 B ZusFr Heidemarie Lüth PDS 14864 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu aktuellen Mißständen am Bau durch Lohndumping, Scheinselbständigkeit und illegale Beschäftigung trotz Entsendegesetz 14865 A Wolfgang Thierse SPD 14865 A Heinz Schemken CDU/CSU 14866 A Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14866 D Dr. Gisela Babel F.D.P 14868 B Manfred Müller (Berlin) PDS 14869 A Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 14870 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 14871 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 14872 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 14873 C Dieter Maaß (Herne) SPD 14875 A Manfred Grund CDU/CSU 14875 D Winfried Mante SPD 14876 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 14877 C Renate Rennebach SPD 14879 A Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU . . . 14880 A Nächste Sitzung 14881 C Berichtigung 14881 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14883* A Anlage 2 Zulässigkeit der Verlegung von Gas- und Gashochdruckleitungen im Sicherheitsbereich von Bundesbahntrassen, Bundesstraßen und Bundesautobahnen sowie auf Privatgrundstücken per Einweisungsverfahren MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/7217 - Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMW 14883* A Anlage 3 Frühpensionierungen (aus gesundheitlichen Gründen) bei der Deutschen Post AG 1995 und 1996 im Vergleich zur früheren Bundespost 1985 und 1986 MdlAnfr 3, 4 - Drs 13/7217 - Karl-Josef Laumann CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Paul Laufs BMPT . . 14883* D Anlage 4 FuE-Mittel für die Magnetschwebebahn Transrapid 1994 MdlAnfr 5 - Drs 13/7217 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStS Bernd Neumann BMBF . 14884* A Anlage 5 Freigabe der Mittel für die Bundesanstalt für Arbeit für das 2. Quartal 1997; Kürzung von Kann- zugunsten von Pflichtleistungen MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/7217 - Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Horst Günther BMA . . . 14884* C Anlage 6 Konsequenzen aus dem Gutachten über den Energieverbrauch der Magnetschwebebahn Transrapid MdlAnfr 16 - Drs 13/7217 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStS Johannes Nitsch BMV . . 14884* D Anlage 7 Novellierung des Wohngeldgesetzes und Anpassung des Wohngeldes ab 1. Juli 1997; Summe der „eingefrorenen" Mietzahlungen für restitutionsbelastete Wohnungen von Alteigentümern in Ostdeutschland MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/7217 - Klaus-Jürgen Warnick PDS SchrAntw PStS Joachim Günther BMBau 14885* B Anlage 8 Auswirkungen des geplanten Erlasses des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen an die mittelständische Bauwirtschaft MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/7217 - Gabriele Iwersen SPD SchrAntw PStS Joachim Günther BMBau 14885* C Anlage 9 Unumkehrbarkeit der in den Jahren 1945 bis 1949 durchgeführten Enteignungen als Voraussetzung der Wiedervereinigung Deutschlands und des Zwei-plus-VierVertrages; Vereinbarungen zur Pflege deutscher Kriegsgräber in Moldawien MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/7217 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 14885* D Anlage 10 EU-weite Projekte zur Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina MdlAnfr 30 - Drs 13/7217 - Freimut Duve SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 14886* B Anlage 11 Arbeitsbilanz des Beauftragten der Bundesregierung für humanitäre Hilfe und Menschenrechtsfragen, Helmut Schäfer; operative Funktionen des Krisenstabs; Rolle der Bundeswehr bei humanitären Einsätzen im Ausland; Kostenträger MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/7217 - Hans Wallow SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 14886* C Anlage 12 Bilaterale Hilfe wegen der Versorgungsnotlage in Bulgarien MdlAnfr 35 - Drs 13/7217 - Gernot Erler SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 14887* C Anlage 13 Aufgaben der Beauftragten für die Flüchtlinge aus dem deutschsprachigen Raum in der deutschen Botschaft in Sarajevo MdlAnfr 36 - Drs 13/7217 - Josef Vosen SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 14888* A Anlage 14 Unterstützung der SAARC-Wirtschaftszone zum Abbau bestehender Konflikte zwischen Pakistan und Indien MdlAnfr 38 - Drs 13/7217 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 14888* B Anlage 15 Unterstützung der deutschen Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften bei ihrem Kampf um soziale Absicherung MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/7217 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 14888* C Anlage 16 Streichung Bulgariens aus der sog. „Schwarzen Liste" der Schengener Staaten MdlAnfr 42 - Drs 13/7217 - Gernot Erler SPD SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 14889* A Anlage 17 Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen aus Deutschland nach Bosnien-Herzegowina MdlAnfr 45 - Drs 13/7217 - Freimut Duve SPD SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 14889' B Anlage 18 Erstellung eines Leitfadens über die Rückkehrbedingungen für bosnische Flüchtlinge MdlAnfr 48 - Drs 13/7217 - Josef Vosen SPD SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 14889* C Anlage 19 Reduzierung der Personalkosten im öffentlichen Dienst seit 1990 MdlAnfr 49 - Drs 13/7217 - Dietmar Schlee CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 14889* D Anlage 20 Verschiebung der Europäischen Währungsunion MdlAnfr 51- Drs 13/7217 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStS Hansgeorg Hauser BMF . 14890* A Anlage 21 Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank angesichts des französischen Vorschlags zur Einrichtung eines Stabilitätsrats MdlAnfr 52 - Drs 13/7217 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStS Hansgeorg Hauser BMF . 14890* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1997 14837 165. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung Im Protokoll der 163. Sitzung ist auf Seite 14712 C Zeile 15 das Wort „Wehrmachtsdeserteure" durch das Wort „Wehrmachtssoldaten" zu ersetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 19. 3. 97 * Blunck, Lilo SPD 19. 3. 97 Böttcher, Maritta PDS 19. 3. 97 Braun (Auerbach), CDU/CSU 19. 3. 97 Rudolf Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 19. 3. 97 * Formanski, Norbert SPD 19. 3. 97 Dr. Jacob, Willibald PDS 19. 3. 97 Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 19. 3. 97 Lohmann (Witten), Klaus SPD 19. 3. 97 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 19. 3. 97 * Schulte (Hameln), SPD 19. 3. 97 * Brigitte Seuster, Lisa SPD 19. 3. 97 Vosen, Josef SPD 19. 3. 97 Wallow, Hans SPD 19. 3. 97 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 19. 3. 97 Wohlleben, SPD 19. 3. 97 * * Verena CDU/CSU 19. 3. 97 * Zierer, Benno * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 13/7217 Fragen 1 und 2): Ist nach der gegenwärtigen Rechtslage die Verlegung von Gas- und Gashochdruckleitungen im Sicherheitsbereich von Bundesbahntrassen, Bundesstraßen und Bundesautobahnen zulässig, und wird die Bundesregierung, falls dies nicht der Fall ist, eine solche Möglichkeit im Rahmen der Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes einräumen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der unterschiedlichen Behandlung von Großkonzernen und Privateigentümern bei Enteignungen im Zusammenhang mit der Verlegung von Gas- und Gashochdruckleitungen, und hält sie es für zulässig, daß solche Leitungen auf Privatgrundstücken ohne vorherige gerichtliche Klärung per Einweisungsverfahren verlegt werden? Zu Frage 1: Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist die Verlegung von Gas- und Gashochdruckleitungen im Sicherheitsbereich von Eisenbahntrassen, Bundesstra- Anlagen zum Stenographischen Bericht ßen und Bundesautobahnen zulässig, soweit die Anforderungen der örtlich geltenden planungsrechtlichen Grundsätze berücksichtigt sind. Im Bereich der Deutschen Bahn AG sind darüber hinaus die Vorschriften für Leitungskreuzungen und -längsführungen im Bereich von Eisenbahnbetriebsanlagen zu beachten. Bundeseinheitlich verlangt die Zweite Verordnung zur Durchführung des Energiewirtschaftsgesetzes in § 2, daß bei der Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Nach der Verordnung wird die Einhaltung der Regeln der Technik vermutet, wenn die Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) beachtet worden sind. Dieser Grundsatz wird auch in dem Entwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts beibehalten, dessen Beratungen im Deutschen Bundestag in Kürze aufgenommen werden. Zu Frage 2: Nach § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes in der derzeit geltenden Fassung ist die Enteignung zulässig, soweit für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung die Enteignung oder die Beschränkung von Grundeigentum oder Rechten am Grundeigentum erforderlich ist. Großkonzerne und Privateigentümer werden dabei nicht unterschiedlich behandelt. Das Enteignungsrecht besteht zugunsten aller Gas- und Stromversorgungsunternehmen, also Verbund-, Regional- und Kommunalunternehmen (Stadtwerke). Zuständig für die Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung sind die Energieaufsichtsbehörden der Länder. Das Enteignungsverfahren richtet sich nach den Enteignungsgesetzen der Länder. Der Rechtsschutz gegen die Enteignung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung. Soweit durch die Behörden eine vorläufige Besitzeinweisung vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens angeordnet wird, ist auch hiergegen ein vorläufiger Rechtsschutz möglich. An der Möglichkeit, zugunsten von Gas- (und Strom-) versorgungsunternehmen zu enteignen, wird auch im Entwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts festgehalten. Auf dieses Instrument kann auch künftig im Interesse einer optimalen Versorgung nicht verzichtet werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/ CSU) (Drucksache 13/7217 Fragen 3 und 4): Welche Zahlen liegen der Bundesregierung vor zur Frühpensionierung aus gesundheitlichen Gründen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Post AG in den Jahren 1995 und 1996? 14884* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1997 Welche Zahlen von Frühpensionierung aus gesundheitlichen Gründen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der sog. Gelben Post hat es im Vergleich dazu in den Jahren 1985 bzw. 1986 gegeben? Zu Frage 3: Nach aktuellen Angaben der Deutschen Post AG wurden in den Jahren 1995 6 959 und 1996 5 631 Frühpensionierungen aus gesundheitlichen Gründen vorgenommen. Zu Frage 4: Vor der Postreform I wurden die Zahlen der vorzeitigen Pensionierungen aus gesundheitlichen Gründen im Fünfjahresabstand für die gesamte Deutsche Bundespost ermittelt. So liegt lediglich für das Jahr 1985 die Gesamtzahl der Pensionierungen wegen andauernder Dienstunfähigkeit für die gesamte Deutsche Bundespost vor. Danach wurden im Jahre 1985 4 277 Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundespost aufgrund andauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 5): In welcher Höhe sind seit 1994 Subventionen an das private Konsortium der Magnetschwebebahn Transrapid für Forschung und Entwicklung gezahlt worden, und entspricht diese staatliche Beihilfe den Vereinbarungen mit der Europäischen Kommission, die für den Zeitraum 1994 bis 1999 staatliche Subventionen in Höhe von 580 Mio. DM genehmigt hat? In der Notifizierung des Verkehrsforschungsprogramms hat die Bundesregierung im Bereich Transrapid für den Zeitraum 1994 bis einschließlich 1999 geplante Haushaltsausgaben in Höhe von insgesamt 560,3 Mio. DM angemeldet. Das Programm gliedert sich dabei in die drei Kernbereiche: - Entwicklung zur Erlangung der Serienreife, - Modernisierung der Versuchsanlage im Emsland, - Erprobung des Systems und seiner Komponenten zum Zwecke der Zulassung. Diese Beihilfen wurden von der Europäischen Kommission mit Schreiben vom 28. Juni 1996 genehmigt. Tatsächlich ausgezahlt wurden in den Jahren 1994 bis 1996: - 1994: 92,8 Mio. DM - 1995: 76,8 Mio. DM - 1996: 81,8 Mio. DM In der derzeit gültigen Mittelplanung sind für die Jahre 1997 bis 1999 folgende Ausgaben geplant: - 1997: 65,7 Mio. DM - 1998: 60,0 Mio. DM - 1999: 60,0 Mio. DM Die Beträge liegen sämtlich im Rahmen der von der EU-Kommission genehmigten Beihilfen. Das Programm zur Zulassung des Transrapid soll Ende 1999 abgeschlossen werden. Fördermittel aus anderen Programmen wurden und werden für den Transrapid nicht gezahlt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/7217 Fragen 9 und 10): In welchem Umfang wird die Bundesregierung die für das 2. Quartal 1997 vorgesehenen Mittel der Bundesanstalt für Arbeit (ca. 30,6 % der Jahressumme) für die aktive und passive Arbeitsmarktpolitik angesichts der dramatisch gestiegenen Zahl der Arbeitslosen freigeben? Erwartet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei den vorgesehenen Haushaltsmitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik, insbesondere für die Durchführung der Maßnahmen, die bei den Arbeitsämtern als Kann-Leistungen eingestuft werden (Fortbildung und Umschulung/Berufliche Weiterbildung; berufliche Ausbildung bzw. berufliche Eingliederung Behinderter; Rehabilitation), starke Kürzungen bzw. Umschichtungen zugunsten der Pflichtleistungen? Zu Frage 9: Von dem Ausgabevolumen für aktive und passive Arbeitsmarktpolitik in Höhe von 100,3 Milliarden DM hat die Bundesanstalt für Arbeit bislang lediglich Mittel in Höhe von 4,17 Milliarden DM den Arbeitsämtern nicht zugewiesen. Die Mittelzuweisung für das 2. Quartal erfolgt durch die Bundesanstalt für Arbeit. Zu Frage 10: In welchem Umfang ggf. Umschichtungen zugunsten von Pflichtleistungen erfolgen, kann derzeit nicht gesagt werden. Eine verläßliche Einschätzung bei den Pflichtleistungen, insbesondere bei dem Arbeitslosengeld ist nach gut zwei Monaten auf seriöser Grundlage nicht möglich. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 16): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten von Vieregg-Rössler-Bohm, das der Bund für Umwelt Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1997 14885* und Naturschutz Deutschland zum Energieverbrauch der Magnetschwebebahn in Auftrag gegeben hat und zu dem Ergebnis kommt, daß der Einsatz der Magnetschwebebahn zwischen Berlin und Hamburg dreimal so viel Energie verbrauchen wird wie die Bahn heute, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Jahresausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid durch den hohen Energieverbrauch der Magnetschwebebahn angesichts der eigenen CO2-Minderungsziele nicht zu rechtfertigen ist? Das Gutachten von Vieregg-Rössler-Bohm zur „Analyse des Energiebedarfs im Personenverkehr des Korridors Hamburg-Berlin unter Berücksichtigung des Vergleichs zwischen Transrapid und ICE" wurde vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) beauftragt und geht von nicht belegten und nicht nachvollziehbaren Annahmen aus. So wird z. B. der Gesamtwirkungsgrad von Eisenbahnen mit 43 %, der des Transrapid mit 39,5 % angegeben, ohne dies zu belegen. Im Gegensatz zur Eisenbahn wird dem Transrapid geschwindigkeitsbedingt ein stark schwankender Energiebedarf unterstellt. Die wichtige, den Transrapid begünstigende Tatsache, daß nur immer der Fahrstreckenteil, der gerade befahren wird, mit elektrischer Energie versorgt wird, während bei der herkömmlichen Eisenbahn die gesamte Strecke unter Strom steht, wird verschwiegen. Die Bundesregierung zieht deshalb aus dem vorliegenden Gutachten die Konsequenz, dieses nicht als verläßliche Entscheidungsgrundlage zu verwenden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) (Drucksache 13/7217 Fragen 23 und 24): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um wie bereits mehrfach zugesagt kurzfristig bzw. zum 1. Juli 1997 eine Wohngeldnovelle (verbunden mit der überfälligen Anpassung des Wohngeldes in den westlichen Bundesländern) wirksam werden zu lassen? Wie hoch ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung gegenwärtig die bei den mit der Verwaltung von restitutionsbelasteten Wohnungen in Ostdeutschland beauftragten Unternehmen (Verfügungsberechtigte) aufgelaufene und „eingefrorene" Summe aller Mietzahlungen, welche den Alteigentümern nach bestandskräftig erfolgter Rückübertragung zustehen würde? Zu Frage 23: Angesichts der durch die gesamtwirtschaftliche Situation besonders angespannten öffentlichen Haushalte ist die Festlegung des finanzpolitischen Rahmens für eine Wohngeldstrukturnovelle bei Bund und Ländern gleichermaßen schwierig. Die hierfür erforderlichen Prüfungen und Abstimmungen, die einem Gesetzgebungsverfahren vorausgehen müssen und für die Bundesregierung durch den Bundesminister der Finanzen vorgenommen werden, sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 24: Die nach § 7 Abs. 7 Vermögensgesetz ab 1. Juli 1994 aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis erzielten Entgelte abzüglich der Betriebs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sind Gegenstand eines zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten nach Bestandskraft des Rückübertragungsbescheides. Die Bundesregierung hat daher keine Erkenntnisse darüber, wie hoch diese Summe insgesamt ist. Angesichts der Tatsache, daß sich die Erledigungsquote mittlerweile deutlich erhöht hat (auf über 70 % im Immobilienbereich, Stand 31. Dezember 1996; Quelle: BaROV, Pressemitteilung vom 14. Februar 1997), und der weiteren Fortschritte bei der Entscheidung über die Restitutionsansprüche kann aber davon ausgegangen werden, daß es zunehmend zu Abrechnungen über die Entgelte nach § 7 Abs. 7 Vermögensgesetz kommt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 13/7217 Fragen 25 und 26): Ist der Bundesregierung die existenzgefährdende Wirkung bekannt, die der Erlaßentwurf des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen auf die mittelständische Bauwirtschaft, insbesondere der gewerbeorientierten Handwerksbetriebe, und den Freien Berufsstand mit seinen Architekten- und Ingenieurbüros haben wird? Wie kann die Bundesregierung diesen Erlaß mit der anerkannt wichtigen Förderung des Mittelstandes und der Selbständigen vereinbaren? Der Erlaßentwurf des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat eine innovative und kostensparende Vergabe im Rahmen der für die Vergabe öffentlicher Bauleistungen maßgeblichen Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, zum Ziel. Der überarbeitete Erlaßentwurf enthält neben Modellen zur Einbeziehung des Innovationspotentials der Auftragnehmerseite besondere mittelstandsfördernde Regelungen. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/7217 Frage 27 und 28): Welche konkreten Belege gibt es für die Behauptung der Bundesregierung, wonach der Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrages und die Wiedervereinigung nur durch eine Festlegung der Unumkehrbarkeit der in den Jahren 1945 bis 1949 durchgeführten Enteignungen möglich gewesen sein soll? 14886* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1997 Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich der Pflege deutscher Kriegsgräberstätten in Moldawien sind seit Inkrafttreten des „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Moldau über die deutschen Kriegsgräber in der Republik Moldau" bis jetzt ergriffen worden, und welche Vorhaben sind für die nächste Zeit ins Auge gefaßt? Zu Frage 27: Der Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Bohl, hat am 2. September 1994 eine vom Bundeskabinett in Auftrag gegebene „Bodenreform"-Dokumentation vorgelegt, die ich Ihnen gerne überlasse (Anlage), und in der Ihre Frage ausführlich beantwortet wird. Zu Frage 28: Das Kriegsgräberabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau ist leider noch nicht in Kraft getreten, da hierzu die innerstaatlichen Voraussetzungen in der Republik Moldau noch nicht vorliegen. Unsere Botschaft in Chisinau hat die dortige Regierung mehrfach erinnert. Der für die technische Durchführung des deutschmoldauischen Kriegsgräberabkommens zuständige Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) steht inzwischen bereits in der Republik Moldau mit einer Reihe von Personen in Verbindung, die über Hinweise auf eine große Anzahl von Bestattungsorten dort verfügen und ihm Hilfe angeboten haben. Außerdem sind Gespräche des VDK mit den moldauischen Behörden vorgesehen mit dem Ziel, einen zentralen Sammelfriedhof im Bereich der Hauptstadt Chisinau anzulegen. Sobald die moldauische Regierung ein geeignetes Grundstück hierfür zur Verfügung stellt, wird der Volksbund mit den erforderlichen Bauarbeiten beginnen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 30): Welche Projekte zur Unterstützung der Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina auf EU-, Bundes-, Länder- und Gemeindeebene sind der Bundesregierung bekannt, und wie ist der Stand der Umsetzung? Die EU hat als größter Geber insgesamt 1 Milliarde ECU für den Wiederaufbau in Bosnien zugesagt. Von den für den Zeitraum 1995/1996 vorgesehenen Mitteln (342,74 Millionen ECU) befinden sich fast zwei Drittel (61 %) im Implementierungsstadium (Projektausschreibung bzw. Vertragsabschluß, Mittelabfluß). Diesem Wiederaufbauprogramm liegt der sog. „Integrierte Ansatz" zugrunde, der die Flüchtlingsrückkehr durch ein spezielles Maßnahmenpaket von auf einander abgestimmten Wohnraum-, Arbeitsplatzbeschaffungs- und Infrastrukturprojekten fördert. Besonders hinzuweisen ist auf das EU-Projekt im Kanton Una Sana zur Wiederherstellung von 880 Wohneinheiten, das überwiegend Flüchtlingen aus Deutschland zugutekommen wird. Die praktische Umsetzung dieses Projekts hat begonnen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert eine Reihe von Programmen und Projekten, die insbesondere auch der Rückkehrförderung dienen. Hierbei handelt es sich um strukturfördernde Sonderhilfemaßnahmen, Not- und Flüchtlingshilfe (u. a. Wohnraumbeschaffung) sowie Existenzgründungsprogramme und Reintegrationsförderung. Auf Gemeindeebene ist das Projekt „Gradacac/ Modrica" hervorzuheben, das 220 bosnischen Kriegsflüchtlingen, die sich z. Zt. in Düren aufhalten, die Rückkehr nach Bosnien ermöglichen soll. Die EU-Kommission hat eine anteilige Finanzierung des Projekts zugesagt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 33 und 34): Welche Arbeitsbilanz kann der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Helmut Schäfer, in seiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für humanitäre Hilfe und Menschenrechtsfragen bislang vorweisen, und warum ist der „Koordinierungsausschuß Humanitäre Hilfe" bzw. der in akuten Krisenfällen im Auswärtigen Amt eingesetzte „Krisenstab" mit keinerlei sektoral fachlichen bzw. operativen Funktionen ausgestattet? Welche Überlegungen zur zukünftigen Rolle der Bundeswehr bei rein humanitären Einsätzen im Ausland verfolgt die Bundesregierung, und trifft es zu, daß solche Einsätze der Bundeswehr überwiegend aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bezahlt werden? Zu Frage 33: Die Schaffung des Amtes des Beauftragten für Humanitäre Hilfe und Menschenrechtsfragen auf Staatsministerebene Anfang 1995 verlieh dem hohen Stellenwert Ausdruck, den diese beiden Bereiche in der deutschen Außenpolitik haben. Es wurde hiermit auch die Konsequenz aus dem in letzter Zeit weltweit ansteigenden humanitären und menschenrechtlichen Handlungsbedarf gezogen, der eine Koordinierung auf politischer Ebene erforderlich macht. Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Beauftragten liegen in der Koordinierung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit, in der Zusammenarbeit mit deutschen und ausländischen Nicht-Regierungsorganisationen sowie internationalen Hilfsorganisationen, der Durchführung eigener öffentlicher Veranstaltungen, der Wahrnehmung menschenrechtlicher und humanitärer Belange auf Auslandsdienstreisen, der Übernahme von Redeverpflichtungen zu dieser Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1997 14887* Thematik sowie in der Wahrnehmung von Menschenrechtsfragen und Fragen der humanitären Hilfe im parlamentarischen Bereich. In diesem Rahmen hat Staatsminister Schäfer u. a. verschiedene Sitzungen des Staatssekretärskoordinierungsausschusses zur Frage humanitärer Hilfe für Bosnien, des Forum Menschenrechte und des Koordinierungsausschusses humanitäre Hilfe geleitet. Er war Gastgeber und Diskussionsleiter u. a. bei der Menschenrechtskonferenz des Auswärtigen Amtes in Bonn, des internationalen Menschenrechtssymposiums in Warschau und des Kolloquiums Medien und Menschenrechte in Berlin. Öffentliche Vorträge in diesem Bereich hat StM Schäfer u. a. auf dem Menschenrechtsforum Petersberg, vor dem DRK Berlin, vor dem Helsinki-Komitee und an der Humboldt-Universität gehalten. Für Menschenrechtsbelange hat sich StM Schäfer insbesondere bei Auslandsreisen nach Myanmar, Bosnien, Mauretanien, Saudi Arabien und China eingesetzt. In China übergab er anläßlich des Staatsbesuches des Bundespräsidenten Listen mit humanitären Fällen. An ausländischen Besuchern hat StM Schäfer u. a. Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Manchu, IKRK-Präsident Samaruga, den türkischen Menschenrechtsminister Hazaloglu, das Vermißten- und Kriegsgefangenenkomitee Kuwaits, die UNICEF-Sonderbotschafterin Graca Machel, die VN-Sonderberichterstatter zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Glélé Ahanso, sowie den damaligen stellvertretenden VN-Generalsekretär Kofi Anan empfangen, dem er eine umfangreiche medizinische humanitäre Spende für VN-Friedensmissionen überreichte. Eine detaillierte Übersicht über die Tätigkeit des Beauftragten kann zur Verfügung gestellt werden. In dem Koordinierungsausschuß Humanitäre Hilfe haben sich maßgebliche Hilfsorganisationen, Bundesministerien, Vertreter der Bundesländer und Einzelpersönlichkeiten mit besonderem Fachwissen im Bereich der humanitären Hilfe unter Koordinierung des Auswärtigen Amtes zusammengeschlossen, um miteinander sowohl die laufenden operativen als auch die grundsätzlichen Aufgaben der Koordinierung der deutschen humanitären Hilfe abzustimmen. Zu Frage 34: In dem von Ihnen angesprochenen Bereich ist die Rolle der Bundeswehr entsprechend der Zweckbestimmung im Haushalt 1997 wie in der Finanzplanung auf „Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen humanitären und sonstigen Einsätzen" begrenzt. Aus dem Verteidigungshaushalt werden also nur Kosten finanziert, die im Zusammenhang mit einem solchen konkreten Einsatz nach entsprechender parlamentarischer Beschlußfassung entstehen. Eine Veränderung ist nicht beabsichtigt. Das Auswärtige Amt kann aus seinen Mitteln „für humanitäre Hilfe im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe" nur solche Leistungen der Bundeswehr finanzieren, die nach einem entsprechenden Ersuchen des AA im Wege der Amtshilfe zur Realisierung einer vom Auswärtigen Amt geförderten Maßnahme erbracht werden. Dasselbe gilt im Rahmen der entwicklungspolitischen Zweckbestimmungen der Haushaltstitel des BMZ für die dortigen Mittel. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 35): Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung bisher zur bilateralen Hilfe für Bulgarien in der gegenwärtigen Versorgungskrise wahrgenommen, und welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die akute Notlage in diesem europäischen Assoziationsstaat zu entschärfen? Bulgarien befindet sich in der schwersten Wirtschafts- und Versorgungskrise der Nachwendezeit; von der Versorgungskrise sind große Teile der bulgarischen Bevölkerung betroffen. Die Lage sozial schwacher Gruppen - wie alter Menschen und Waisen - ist z. T. unerträglich geworden. Neben seinem frühen und nachdrücklichen Engagement für EU-Soforthilfe hat das Auswärtige Amt im Rahmen seiner bilateralen humanitären Hilfe für Bulgarien bereits über 1 Million DM bewilligt. Deutsche Hilfsorganisationen haben in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt konkrete Maßnahmen ergriffen, um durch Medikamenten- und Lebensmittellieferungen die unmittelbare Not insbesondere in Kinderheimen, bei alten Menschen und anderen benachteiligten Bevölkerungsgruppen lindern zu können. Die Botschaft Sofia beteiligt sich intensiv an der Umsetzung deutscher Hilfsinitiativen und privater Spendenaktionen in Bulgarien. Sie hat Suppenküchen eingerichtet und die aus Spendenmitteln angeschafften Lebensmittel und Medikamente an die Bedürftigen weitergeleitet. Bundesminister Kinkel wird angesichts der Entwicklung der letzten Wochen am 27. März d. J. zu Gesprächen mit der bulgarischen Staats- und Regierungsführung in Bulgarien zusammentreffen, um sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen und mit seinen Gesprächspartnern Möglichkeiten der internationalen Unterstützung zu erörtern. Bundesminister Borchert hat sich auf dem EU- Agrarrat am 17./18. März 1997 dafür eingesetzt, daß die Gemeinschaft die Möglichkeit einer Getreidelieferung von 100 000 t zur Überbrückung bis zur nächsten Ernte im Rahmen eines Kreditgeschäftes überprüft. Die Bundesregierung hält weiterhin enge Kontakte zur bulgarischen Regierung, der Europäischen Kommission und anderen Institutionen wie UNDP und World Food Programme (WFP), um rasch über akute Versorgungsengpässe informiert zu werden. Erforderlichenfalls wird sie sich für die Ausweitung der bisherigen Hilfsprogramme im EU-Rahmen einsetzen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Josef Vosen (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 36): Welche Aufgaben nehmen die offiziellen Beauftragten für die Flüchtlinge aus dem deutschsprachigen Raum im Büro des Hohen Repräsentanten Carl Bildt in Sarajevo, das deutsche Beratungsbüro für rückkehrfördernde Maßnahmen in Sarajevo und die von den Innenministern entsandten Berater an der deutschen Botschaft in Sarajevo wahr, und wie sehen diese Aufgaben aus? Auf Anregung von Bundesminister Dr. Kinkel wurde Frau Bärbel Bohley von der EU-Kommission als Beauftragte für Flüchtlinge in das Büro des Hohen Repräsentanten entsandt. Ihr Aufgabenbereich umfaßt insbesondere die Unterstützung heimkehrwilliger Flüchtlinge und intern Vertriebener sowie deren Organisationen. Vor allem kümmert sie sich um die Belange der „Coalition for Return", einem überethnischen Zusammenschluß von Vertriebenen und Flüchtlingen aus ganz Bosnien, der in Eigeninitiative den Rückkehrprozeß voranzutreiben versucht. Das Deutsche Beratungsbüro für rückkehrfördernde Maßnahmen unterstützt die bosnischen Behörden bei der Umsetzung rückkehrbezogener Maßnahmen. Das Büro steht den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und mit Fragen der Rückkehr befaßten Organisationen als Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstelle zur Verfügung. Das Büro verfügt außerdem über einen Fonds, aus dem kleinere rückkehrfördernde Maßnahmen finanziert werden können. Das an der Botschaft Sarajevo eingerichtete Flüchtlingsreferat hält intensive Arbeitskontakte zu den örtlichen und zentralen Behörden in Bosnien und Herzegowina in allen Fragen der Flüchtlingsrückkehr und des Wiederaufbaus. Das Flüchtlingsreferat war u. a. maßgeblich an der Initiierung und Entwicklung des rückkehrbezogenen Wiederaufbauprojekts im Kanton Una Sana beteiligt. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 38): Inwieweit unterstützt die Bundesregierung - auch über ihre Präsenz im Europäischen Rat - den Ausbau der SAARC-Wirtschaftszone (South Asian Association for Regional Cooperation), die über gemeinsame wirtschaftliche Interessen und Verflechtungen eine friedensstiftende Annäherung bewirken und dadurch den Konflikt der beiden potentiellen Atommächte Pakistan und Indien um Kashmir entschärfen könnte? Die Bundesregierung befürwortet nachhaltig Konzepte der Regionalen Zusammenarbeit als wichtigen Beitrag für Frieden und Stabilität, dies gilt gerade auch für Südasien. Sie hat deshalb die Entstehung von SAARC von Anfang an begrüßt und sich für ihren weiteren Ausbau eingesetzt. Auch innerhalb der EU ist die Bundesregierung besonders für ein stärkeres SAARC-Engagement eingetreten. Unter deutscher EU-Präsidentschaft hat Bundesminister Kinkel 1994 den politischen Dialog EU-SAARC eröffnet. 1995 und 1996 wurde dieser Dialog durch die jeweiligen EU-Präsidentschaften auf der AM-Ebene fortgeführt. Die Bundesregierung ermutigt Vertreter der SAARC-Regierungen auch in bilateralen Gesprächen immer wieder, über Wirtschafts- und Entwicklungsfragen hinaus die regionale Kooperation auch als Konsultationsmechanismus für politische Themen und als Instrument der Vertrauensbildung zwischen den einzelnen Staaten Südasiens zu nutzen. Bundesminister Kinkel hat dies zuletzt während seines Besuches in New Delhi (Januar 1997) gegenüber der indischen Regierung deutlich gemacht. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/7217 Fragen 39 und 40): Was unternimmt die Bundesregierung, um die US-Streitkräfte davon abzuhalten, Dienstleistungen, die bisher von deutschen Arbeitnehmern erbracht werden, so zu privatisieren, daß sie in Zukunft von US-Firmen und US-Angehörigen erbracht werden? In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften bei ihrem Kampf um die soziale Absicherung ihrer Beschäftigung? Zu Frage 39: Die Entscheidung, Aufgaben zu privatisieren, muß der inneren Organisationsgewalt der US-Streitkräfte überlassen bleiben. An Ausschreibungen der US- Streitkräfte für privat zu erbringende Dienstleistungen können regelmäßig auch deutsche Anbieter teilnehmen. Die Bundesregierung hat die US-Seite zudem in zahlreichen Gesprächen über diese Fragen wiederholt und eindringlich gebeten, bei ihren Planungen die Interessen der ortsansässigen Zivilbeschäftigten und der lokalen Anbieter zu berücksichtigen. Zu Frage 40: Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut obliegt es innerhalb der Bundesregierung dem Bundesministerium der Finanzen, die Tarifverhandlungen für die Entsendestaaten mit den Gewerkschaften zu führen. Im Rahmen dieser Verhandlungen haben die Entsendestaaten, die die finanziellen Belastungen aus ihren Haushalten aufzubringen haben, deutliche Verbesserungen der Regelungen bei Entlassungen aus nichtmilitärischen Gründen (Rationalisierung) angeboten. Insbesondere sollen, abhängig vom Lebensalter und der Beschäftigungsdauer der Zivilbeschäftigten, Abfindungen von bis zu 12 Monatsgehältern gezahlt werden. Allerdings erwarten die Entsendestaaten ein Entgegenkommen bei bisher tariflich eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten. Dieses Angebot der Entsendestaaten haben die beteiligten Gewerkschaften abgelehnt und zu Arbeitskampfmaßnahmen aufgerufen. In einer solchen Situation kann ich der weiteren Entwicklung der Tarifgespräche nicht vorgreifen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 42): In welcher Weise erhöht der Beschluß der bulgarischen Übergangsregierung vom 6. März 1997, die Visumspflicht für EU- Mitglieder abzuschaffen und die Grenzkontrollen für Reisende aus Nicht-EU-Staaten zu verstärken, die Chancen der Republik Bulgarien, aus der sog. „Schwarzen Liste" der Schengen- Staaten gestrichen zu werden, und in welcher Weise wird die Bundesregierung Bulgarien bei diesem wichtigen Ziel unterstützen? Am 25. September 1995 hat der Rat nach Artikel 100 c des EG-Vertrages einstimmig über die Drittstaaten, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen, entschieden. Bulgarien steht auf dieser Liste der visumpflichtigen Staaten. Auf Bitte der bulgarischen Regierung um Streichung von der Liste hat die Kommission eine Expertenmission mit der Führung von Gesprächen zur Frage der Visumfreiheit beauftragt. Das Ziel der Mission besteht darin, gemeinsam mit der bulgarischen Seite die sicherheits- und einwanderungspolitische Lage zu erörtern, um anschließend Schlußfolgerungen für konkrete Unterstützungsmaßnahmen zu ziehen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Dessen ungeachtet sind die Mitgliedstaaten bereit, Bulgarien bei der Heranführung an die Europäische Union weiter zu unterstützen. Die Visumfreiheit für bulgarische Diplomatenpaßinhaber haben bisher neben Osterreich und Griechenland auch die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Ob sich weitere Mitgliedstaaten anschließen, bleibt abzuwarten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 45): In welchem Umfang ist bisher eine freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen aus Deutschland nach Bosnien-Herzegowina erfolgt, und in welcher Weise fördert die Bundesregierung die freiwillige Rückkehr? Der Bundesregierung liegen keine exakten Zahlen über die bosnischen Kriegsflüchtlinge vor, die in ihre Heimat zurückgekehrt oder weitergewandert sind. Nach Mitteilungen der Länder sind seit Anfang 1996 mindestens 15 000 Personen freiwillig ausgereist. Die Bundesregierung unterstützt die organisierte Rückkehr über das Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) und das Government Assisted Repatriation Programme (GARP). Die genannten Programme werden im Auftrag der Bundesregierung und der Länder durch die Internationale Organisation für Migration (I0M) durchgeführt. Im Jahr 1996 hat IOM über die genannten Programme für freiwillige Ausreise von 6 604 bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen organisiert. In den Monaten Januar und Februar 1997 haben 1 903 Personen Anträge gestellt oder sind bereits ausgereist. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Josef Vosen (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 48): Was tut die Bundesregierung, um für die Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland einen Leitfaden für das praktische Vorgehen bei der „Flüchtlingsrückführung" zu erstellen, und wo könnte ein solcher Leitfaden angefordert werden? Das Bundesministerium des Innern hat einen „Ratgeber für die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina" erstellt. Der Ratgeber liegt in deutscher und serbo-kroatischer Sprache vor. Er wendet sich unmittelbar an die rückkehrwilligen Flüchtlinge, kann aber auch zu Beratungszwecken von den Gemeinden verwendet werden. Anforderungen sind an das Bundesministerium des Innern, Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn zu richten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dietmar Schlee (CDU/ CSU) (Drucksache 13/7217 Frage 49): Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten im öffentlichen Dienst hat die Bundesregierung seit 1990 getroffen, und kann sie die dadurch erzielten Einsparungen beziffern? Folgende Sparmaßnahmen für den öffentlichen Dienst sind in den vergangenen Jahren (seit 1990) wirksam geworden: 1. Verschiebungen der Bezügeanpassungen in den Jahren 1991, 1993, 1994 und 1997 4,4 Mrd. DM 14890* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1997 2. Niveauabsenkung der jährlichen Sonderzuwendung (sog. Weihnachtsgeld) durch Festschreibung auf dem Stand 1993 2,7 Mrd. DM *) 3. Änderungen im Versorgungsrecht 3,0 Mrd. DM 4. Änderungen im Beihilferecht (Angaben nur für Bundesbereich, da nur insoweit Regelungskompetenz) 0,5 Mrd. DM 5. Stellenabbau um 1 bzw. 1,5 vom Hundert im Bundesbereich in den Jahren 1993 bis 1996 3,3 Mrd. DM Einsparvolumen insgesamt 13,9 Mrd. DM *) einschl. 1997 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/7217 Frage 51): Warum tabuisiert die Bundesregierung die Möglichkeit einer Verschiebung der Europäischen Währungsunion, obwohl die Bundesregierung immer wieder selber darauf hingewiesen hat, daß eine strikte Einhaltung der Konvergenzkriterien absoluten Vorrang habe vor der Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans? Der Europäische Rat entscheidet im Frühjahr 1998 auf der Grundlage der Ist-Daten für das Jahr 1997 über die Teilnahme an der Währungsunion. Solange diese Ist-Daten nicht vorliegen, sind Spekulationen über den Kreis der zukünftigen Teilnehmer überflüssig. Sie bringt nichts. Allerdings sind die Vorgaben des Maastricht-Vertrages und des von Bundesfinanzminister Dr. Waigel initiierten „Stabilitäts- und Wachstumspaktes" ehrgeizig. Deshalb werden nicht alle 15 Mitgliedstaaten der EU bereits ab 1999 den strengen Anforderungen für die Währungsunion entsprechen können oder wollen. Es sind bis dahin noch erhebliche Konsolidierungsanstrengungen erforderlich, auch in Deutschland. Die Bundesregierung wird alles daran setzen, in der Haushaltsausführung 1997 unter Beweis zu stellen, wie sehr sie das Ziel nachhaltig gesunder Staatsfinanzen ernst nimmt. Das gleiche gilt für die anderen Mitgliedstaaten der EU, die von Beginn an der Währungsunion teilnehmen wollen. Eine Verschiebungsdebatte würde vielen dieser Länder den stabilitätspolitischen Teppich unter den Füßen wegziehen. Nachlassende Konsolidierungsbemühungen würden das Vertrauen in die Währungsunion nachhaltig erschüttern. Falls es sich im Frühjahr 1998 abzeichnen sollte, daß die Konvergenzbemühungen nicht weit genug vorangekommen sind, dann, aber erst dann, gilt das Wort von Bundesfinanzminister Waigel: „Konvergenz geht vor Zeitplan" . Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/7217 Frage 52): Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt der europäischen Währungsunion vor dem Hintergrund des von französischer Seite als Gegengewicht zur Europäischen Zentralbank geforderten Stabilitätsrates, der die im Maastrichter Vertrag der Europäischen Zentralbank zugesicherte Unabhängigkeit in Frage stellen würde? Die Bundesregierung hält ein informelles Gesprächsforum der Finanzminister der an der WWU teilnehmenden Mitgliedstaaten ab Beginn der Endstufe für sinnvoll. Dies hat Bundesfinanzminister Dr. Waigel anläßlich des deutsch-französischen Finanz- und Wirtschaftsrates am 12. März 1997 in Lyon seinem französischen Amtskollegen Jean Arthuis bestätigt. Auch andere Mitgliedstaaten haben bereits grundsätzliche Zustimmung zu diesem französischen Vorschlag für einen sogenannten Stabilitätsrat signalisiert. Die Bundesregierung ist sich mit Frankreich darüber einig, daß es sich bei dem Stabilitätsrat um ein informelles Gremium nach Art der G 7, nicht dagegen um eine neue Institution oder ein Entscheidungsgremium handelt. Die institutionellen Fragen sind im Maastricht-Vertrag eindeutig und endgültig geregelt. Der Stabilitätsrat soll einem engen Meinungsaustausch der Finanzminister der Euro-Zone über aktuelle wirtschafts- und finanzpolitische Fragen dienen. Es geht jedoch nicht um eine Vergemeinschaftung zentraler Bereiche der Wirtschafts- und Finanzpolitik, für die in der Endstufe der WWU nach wie vor die nationalen Regierungen und Parlamente zuständig sein werden. Es geht auch nicht darum - wie in der Frage unterstellt wird -, ein „Gegengewicht" zur Europäischen Zentralbank zu schaffen. Die Bundesregierung und die französische Regierung stimmen auch darin vollständig überein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Zusatzfrage?


Rede von Steffi Lemke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche Gründe führen Sie an, daß diese Unterlagen der Planfeststellungsbehörde nicht zeitnah zugeführt werden, damit das Planfeststellungsvorhaben vorangetrieben werden kann? Es ist ja nicht einzusehen, daß es durch das Sammeln der Unterlagen im BMU verzögert wird.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Hirche


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, was besser ist. Wir haben festgestellt, daß das Einreichen von Teilunterlagen offenkundig dazu genutzt wird, zu sagen: Es liegt noch immer nicht alles vor. Deswegen ist entschieden worden, die restlichen Planunterlagen vorrangig zusammen zu übersenden.