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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/164 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. März 1997 Inhalt: Zusätzliche Ausschußüberweisungen . . 47771 A Zusatztagesordnungspunkt 15: Vereinbarte Debatte zur Beschäftigungssituation und zu den Perspektiven des Steinkohlebergbaus . . . . 14771 A Rudolf Scharping SPD 14771 B, 14796 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . 14775 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14781 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 14784 A, 14787 B, 14797 A Norbert Formanski SPD . . . . 1478 6D, 14800 A Dr. Gregor Gysi PDS 14787 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 14790 A Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 14791 D, 14796 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . . 14794 D Peter Jacoby CDU/CSU 14795 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 14797 B Hans Berger SPD 14799 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 13/7015) 14800 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Marianne Klappert, Ernst Bahr, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 13/2523) 14801 A c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes (Drucksache 13/ 3036) 14801 A d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tierschutzbericht 1997; „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes" (Drucksache 13/7016) . 14801 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tierschutzbericht 1995; „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes" (Drucksachen 13/350, 13/774 Nr. 2, 13/3562) 14801 B f) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beendigung der tierquälerischen Robbenjagd (Drucksache 13/4141) 14801 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abschaffung der Käfigbatteriehaltung von Legehennen in der Europäischen Union - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot der Käfighaltung von Legehennen (Drucksachen 13/5210, 13/4039, 13/ 7022) 14801 C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umfassender Schutz für Meeressäuger (Drucksachen 13/5007, 13/ 7046) 14801 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Marina Steindor, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot des Klonens von Tieren (Drucksache 13/7160) 14801 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 14801 D Marianne Klappert SPD 14803 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14806 B Günther Bredehorn F.D.P. 14808 A Eva Bulling-Schröter PDS 14810 C Meinolf Michels CDU/CSU 14811 D Matthias Weisheit SPD 14814 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 14816 A Ulrike Mehl SPD 14817 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Karl Hermann Haack (Extertal), Klaus Kirschner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rehabilitation, Prävention, Kuren - für eine vernünftige und moderne Gesundheitspolitik (Drucksache 13/7174) 14819 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 14819 D Roland Richter CDU/CSU 14821 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . 14822 A Horst Kubatschka SPD 14822 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14823 B Dr. Dieter Thomae F.D.P 14824 D Dr. Ruth Fuchs PDS 14825 D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 14826 D Antje-Marie Steen SPD 14828 C Nächste Sitzung 14831 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14833 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Rehabilitation, Prävention, Kuren - für vernünftige und moderne Gesundheitspolitik) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 14833* C Wolfgang Zöller CDU/CSU 14834* C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 14835* B 164. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. März 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 14. 3. 97 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 14. 3. 97 Beck (Bremen), BÜNDNIS 14. 3. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 14. 3. 97 Braun (Auerbach), Rudolf CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Brecht, Eberhard SPD 14. 3. 97 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14. 3. 97 Herta Duve, Freimut SPD 14. 3. 97 Eichstätt-Bohlig, BÜNDNIS 14.3.97 Franziska 90/DIE GRÜNEN Gansel, Norbert SPD 14. 3. 97 Dr. Jacob, Willibald PDS 14. 3. 97 Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 14. 3. 97 Körper, Fritz Rudolf SPD 14. 3. 97 Krautscheid, Andreas CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Luft, Christa PDS 14. 3. 97 Dr. Maleuda, Günter PDS 14. 3. 97 Marten, Günter CDU/CSU 14. 3. 97 * Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 14. 3. 97 Mosdorf, Siegmar SPD 14. 3. 97 Müller (Berlin), Manfred PDS 14. 3. 97 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 14. 3. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 14. 3. 97 Reinhard Dr. Schwaetzer, Irmgard F.D.P. 14. 3. 97 Seuster, Lisa SPD 14. 3. 97 Tauss, Jörg SPD 14. 3. 97 Teiser, Michael CDU/CSU 14. 3. 97 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 14. 3. 97 Thierse, Wolfgang SPD 14. 3. 97 Titze-Stecher, Uta SPD 14. 3. 97 Voigt (Frankfurt), SPD 14. 3. 97 Karsten, D. Vosen, Josef SPD 14. 3. 97 Wallow, Hans SPD 14. 3. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 14. 3. 97 * *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Rehabilitation, Prävention, Kuren - für eine vernünftige und moderne Gesundheitspolitik) Dr. Rolf Olderog (CDU/CSU): Die Hauptzuständigkeit zum Thema liegt bei den Gesundheitspolitikern und Sozialpolitikern. Aber auch die Tourismuspolitik, für die ich jetzt spreche, ist zentral betroffen. Lassen Sie mich aus der Sicht dieser Politik zwei Vorschläge unterbreiten, die zwar nicht kurzfristig zu realisieren sind, aber mittel- und längerfristig doch verläßliche Perspektiven bieten. Erstens. Die Politik hätte die Mittel für die Kuren nicht so gekürzt, das Bewilligungsverfahren nicht so erschwert, wenn nicht schon seit langem das heutige Kurwesen in der fachlichen Kritik stände, wenn nicht sein Image, sein Ansehen, und sein Ruf angeschlagen wären. Deshalb plädiere ich als erstes für die Revitalisierung der Kur. Krankenkassen, Rentenversicherungen, Ärzte, Bäderwirtschaft und Politik sollten gemeinsam für Reha und Kuren dringend notwendige Schwachpunktanalysen erstellen, Forschungsbedarf ermitteln und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Untersuchungen des Kieler Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (N.I.T.) und das Baden-Württembergische Beratungsunternehmen Reppel und Partner haben schon seit langem gezeigt, daß die Kur in Deutschland unübersehbar in einer ernsten Krise steckt. Wir brauchen eine bessere medizinische Fundierung und Modernisierung der Kur. Eine Kur für die Kur! Defizite gibt es im Bereich der Kurforschung. Es fehlt an Grundlagenforschung, Kurmittelforschung. Kurerfolge müssen besser nachweisbar sein. Das Kurangebot ist zu undifferenziert, die ärztlichen Indikationen sind zu unspezifisch. Für jedes Krankheitsbild sollte ein spezielles Gesundheitsprogramm vorgesehen sein. Es fehlen kurbegleitende Maßnahmen. Die Patienten müssen stärker motiviert werden, sich einer gesünderen Lebensführung zuzuwenden. Neu zu diskutieren und zu definieren ist die Rolle der Badeärzte. Kurorte, Ärzte und Kostenträger müssen sich miteinander besser abstimmen. Wenn es insgesamt ein modernisiertes und medizinisch besser fundiertes und in seiner Qualität wirksam kontrolliertes Kurangebot gäbe - wie könnte die Politik sich dann einem überzeugenden Konzept für Kur und Reha entziehen! Denn es bleibt aus Gründen der Medizin und der Kosten weiterhin richtig: Vorbeugen ist besser als heilen. Und: Rehabilitation erspart Rente. Zum zweiten plädiere ich dringend dafür, Angebote für Selbstzahler zu entwickeln, gesundheitsorientierte Urlaubsangebote und Angebote für eine Kur im Urlaub. Fachleute bestätigen: Hier liegt durchaus eine realistische Perspektive. Sicher, das geht nicht von heute auf morgen, aber es ist längerfristig durchaus eine Chance. Nach Lohmann und Reppel gibt es eine bemerkenswerte Bereitschaft, auch auf eigene Kosten etwas im Urlaub für die Gesundheit zu tun. Reppel spricht davon, daß zwei Drittel der Kurinteressierten bereit sind, Selbstkosten und Urlaub für die Kur zu tragen. Lohmann ermittelte, daß 15 Prozent der deutschen Bevölkerung (14 Jahre und älter) sich für einen Urlaub mit Gesundheitskomponente interessieren. Ein beachtliches Potential! Wer in den mittleren und älteren Jahrgängen fühlt sich heute schon uneingeschränkt gesund? Nur jeder fünfte sagt, er sei beschwerdefrei. Jeder Fünfte ist auch über irgendwelche gesundheitlichen Probleme bei sich beunruhigt. Vor allem viele 40- bis 50jährige empfinden sich nervlich und körperlich gestreßt. Das N.I.T.-Gutachten spricht in Deutschland insgesamt von 9 Millionen Interessenten für einen Gesundheitsurlaub. Das Produkt Gesundheitsurlaub und Kur im Urlaub ist heute noch nicht vorhanden. Das ist wirklich nur schwer zu begreifen! Das zeigt, wie einseitig sich alle Anbieter auf öffentliche Kostenträger verlassen haben. Eine Angebotspalette müßte von Ärzten, Physiotherapeuten und Touristikem erarbeitet werden. Dazu könnten etwa zählen: Sportmöglichkeiten, kurspezifische Angebote, kurunterstützende Maßnahmen, Infos und Orientierung für gesundheitsorientiertes Leben. Privatzahler stellen vermutlich höhere Ansprüche als andere. Das Ambiente muß sich von dem einer Klinik unterscheiden. Gefühle der Lebensfreude, der Vitalität, der Gesundheit und der Spaß sind anzusprechen. Gesundheit, Lebensfreude und neue Kraft wollen die Gäste gewinnen. Welche Zielgruppen? Gesundheitsurlaub für Familien, jüngere Senioren, für jüngere Alleinstehende. Es gilt, nachfragegerechte Angebote, z. B. auch Pauschalangebote, für Zielgruppen zu entwikkeln. Einzelheiten sind durch weitere Untersuchungen zu klären. Ich habe dafür gemeinsam mit dem Deutschen Bäderverband die Initiative ergriffen. Das notwendige Geld für Untersuchungen will die Bundesregierung aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stellen. Aber nicht nur der Bund ist zuständig: Im Bereich von gesundheitsorientierten Angeboten sind vorrangig die Länder selbst gefordert. Sie bestimmen über Fördermittel, wie z. B. in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, selbst wenn der Bund die Förderung zur Hälfte mitfinanziert. Ich appelliere daher nachdrücklich an die Länder, sich an einem Ideenwettbewerb für neue Wege zu beteiligen. Unvermeidbares und leider Unabänderliches zu beklagen, führt nicht weiter. Richten wir gemeinsam den Blick nach vorn. Begreifen wir die schwierige Lage auch als Herausforderung, neue Wege zu gehen. Seit langem schon ist dies dringend geboten. Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Der Vorwurf der SPD, die Rückgänge im Kurbereich seien auf die durch die Bundesregierung verschuldete Verunsicherung zurückzuführen, ist absurd. Die Opposition unterstützt bewußt Falschinformationen und Unterstellungen und wirft dann der Regierung Verunsicherung vor. Ein seltsames Vorgehen. Wenn man den Kurorten wirklich helfen will, muß man mit den Fakten sachlich umgehen. Erstens. Die Behauptung, daß aufgrund der Gesetze Rückgänge von bis zu 60 Prozent notwendig seien, ist falsch. Die tatsächliche Auswirkung aufgrund der Gesetzeslage stellt sich nämlich wie folgt dar: 63 Prozent der Kurtage werden privat finanziert. 25 Prozent der Kurtage werden über die Rentenversicherung finanziert und 12 Prozent über die gesetzliche Krankenversicherung. Das heißt im Klartext, wenn von dem Bereich der Rentenversicherung 30 Prozent eingespart werden sollen, entspricht dies einem Gesamtvolumen von 8 Prozent. Wir müssen also über einen Einsparbereich von 8 Prozent reden. Fairerweise muß man an dieser Stelle hinzufügen, daß bei der Belegung und Spezialisierung von verschiedenen Kureinrichtungen regional erhebliche Unterschiede bestehen können. Dennoch liegt die Zukunft auch dieser Bäderkurorte in der Verbreiterung eines verbesserten Kurangebotes für private Kurgäste. Zweitens. Die Behauptung der SPD, es würden 50 000 Arbeitsplätze im Kurbereich wegfallen, kann ebenfalls so nicht stimmen. Tatsache ist, daß die Ausgaben im Sozialbereich um rund 50 Prozent in den letzten Jahren gestiegen sind, während der Personalstand um 22 Prozent erhöht wurde. Das bedeutet im Umkehrschluß, wenn wir nun die Ausgaben um 8 Prozent kürzen, würde es 3,5 Prozent des Personals betreffen. Das heißt jedoch nicht, daß wir diese 3,5 Prozent Entlassung gutheißen, sondern das Ausgabevolumen, das von der Sozialversicherung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann, muß von den Kurorten über den Markt wieder gewonnen werden. Hier genügt es nicht, daß man sich zurücklehnt und sagt, man könne keine neuen Krankheiten erfinden. Darum geht es nicht und das ist auch nicht gefordert. Gefordert sind jedoch neue Konzepte, die von Kurort zu Kurort völlig unterschiedlich sein werden. Im übrigen hat dies das Kurmittelhaus in Bad Griesbach bewiesen, das unter den gleichen gesetzlichen Bedingungen wie die anderen Kurbäder, durch ein entsprechend attraktives Angebot, einen Zuwachs verzeichnen konnte. Drittens. Die Kuranträge gehen zurück. Einer der Hauptgründe, warum Kuranträge zurückgehen, liegt an der Falschinformation. Die Gewerkschaft hat bis in die letzten Tage noch Flugblätter verteilt, in denen behauptet wird, es werden künftig keine Kuren mehr bezahlt. Und auch Veröffentlichungen von Kurorten, daß aufgrund von Sparmaßnahmen u. a. kein Kurorchester mehr spielt, trägt nicht dazu bei, daß man mehr Kurgäste in seinem Kurort anzieht. Viertens. Die Behauptung, daß die Zuzahlung von 25 DM besonders für den Personenkreis mit niedrigem Einkommen und Rentner ein Hinderungsgrund sei, einen Kurantrag zu stellen, ist ebenfalls falsch. Tatsache ist, daß Rentner mit einer Rente bis 1 708 DM von der Zuzahlung total befreit sind. Darüber hinaus ist die Zuzahlung in der Rentenversicherung gestaffelt von 14 DM bis maximal 25 DM. Selbst bei 2 040 DM beträgt die Zuzahlung 17 DM, und erst ab einem Nettoeinkommen von über 3 000 DM beträgt die Zuzahlung 25 DM. Fünftens. Müttergenesungskuren. Diese Kuren wurden von den gesetzlichen Änderungen nicht betroffen, und trotzdem gab es erhebliche Einbrüche, die also mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun haben können. Wenn natürlich eine Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes sich hinstellt und sagt, daß chronische und psychische Beschwerden nicht mehr behandelt werden können, dann braucht man sich nicht zu wundern, daß auch in diesem Bereich die Antragstellung zurückgeht. Nachdem wir uns im Ziel alle einig sind, sollten wir gemeinsam folgendes nach außen vertreten: Erstens. Medizinisch Notwendiges wird nach wie vor im erforderlichen Umfang gewährleistet und finanziert. Zweitens. Bäder und Kurorte müssen an der Verbreiterung eines verbesserten Kurangebotes für private Kurgäste arbeiten. Drittens. Durch gezielte Werbemaßnahmen ist das große Marktpotential von z. B. rund 80 Milliarden DM Ausgaben für Auslandsurlaub für Kur- und Heilbäder teilweise zu erschließen. Viertens. Chancengleichheit und bessere Planungssicherheit in den Kureinrichtungen, zeitnahe Zahlen über die Entwicklung. Wir müssen dafür sorgen, daß nicht die eigenen Häuser der Versicherungsträger erst belegt werden, unabhängig davon, ob sie preisgünstiger sind oder nicht. Wenn wir gemeinsam diese Maßnahmen unterstützen, haben die Kureinrichtungen in Deutschland nach wie vor eine gute Zukunft. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Abgeordnete Josef Hollerith hat seine Unterschrift zu dem Antrag Eckpunkte für die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen - Drucksache 13/6591- zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung zum Filmförderungsgesetz - Drucksachen 13/6632, 13/6858 Nr. 2 -Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland - Unfallverhütungsbericht Arbeit 1995 - - Drucksachen 13/6120, 13/6445 Nr. 1- Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Jahresgutachten 1995 Welt im Wandel: Wege zur Lösung globaler Umweltprobleme des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen - Drucksachen 13/5146 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksachen 13/3790 Nr. 1.1 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.7 Drucksachen 13/6766 Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 13/2988 Nr. 1.27 Drucksachen 13/2988 Nr. 1.28 Drucksachen 13/6861 Nr. 2.7 Finanzausschuß Drucksachen 13/6357 Nr. 2.27 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.28 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.24 Drucksachen 13/6766 Nr. 2.1 Drucksachen 13/6766 Nr. 2.10 Drucksachen 13/6861 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 13/5295 Nr. 1.15 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.14 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.15 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.17 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.20 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.21 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.23 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.24 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.12 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.15 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.20 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.22 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.23 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 13/6129 Nr. 1.18 Drucksachen 13/6129 Nr. 1.26 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.2 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 13/4137 Nr. 2.57 Drucksachen 13/3790 Nr. 2.12 Drucksachen 13/3938 Nr. 2.35 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksachen 13/6454 Nr. 1.17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eva-Maria Bulling-Schröter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat beginnen:
    Der Mensch sollte den Tieren gegenüber Güte zeigen. Denn wer grausam zu Tieren ist, wird den Menschen gegenüber ebenso unempfindlich sein.
    Immanuel Kant.
    Nach wie vor steht eine Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz aus. In der Gemeinsamen Verfassungskommission, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung eingesetzt worden war, wurde gefordert, Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. „Tiere werden im Rahmen der geltenden Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt", so das Zitat. Dieser Antrag verfehlte damals nur knapp die erforderliche Zweidrittelmehrheit. In Bayern - obwohl von der CSU allein regiert - wurde Art. 114 der Landesverfassung entsprechend ergänzt. Ein wahrhaft christlicher Zug! Ich denke, auch Sie, meine Damen und Herren, sollten in diese Richtung gehen.
    Viele werden sich heute fragen: Gibt es im Parlament nicht wichtigere Themen als Tierschutz angesichts der existentiellen Probleme in diesem Lande? Warum befassen wir uns jetzt auch noch mit dem Tierschutz? Meine Antwort: Tiere haben in diesem Land fast keine Lobby, sie können sich nicht wehren und brauchen deshalb unseren besonderen Schutz.
    In einer Gesellschaft, die nur noch an Profitkriterien orientiert ist, haben sich eben auch die Tiere dem unterzuordnen. In der Debatte am Mittwoch - wenn auch zu einem anderen Thema - wurde dies auch von seiten der CDU/CSU genannt. Es muß Schluß gemacht werden in der Pseudokultur der Betroffenheit.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sendung „Frontal" mit ihrem Bericht über die unsäglichen Tiertransporte hat diese Republik erschüttert. Diese Tierleiden müssen sofort beendet werden.

    (Beifall bei der PDS)

    Der wichtigste Schritt in diese Richtung ist die Streichung von Subventionen für Lebendtransporte und ein generelles Verbot von Tiertransporten ins Ausland sowie des Transitverkehrs durch Deutschland. Notwendig ist eine Verkürzung der Transportwege für lebende Tiere zum nächstgelegenen Schlachthof. Es besteht kein vernünftiger Grund, Tiere nicht in nächster Entfernung vom Herkunftsort zu schlachten und dann nach Bedarf das Fleisch in gefrorenem Zustand weiterzubefördern.

    (Dr. Ruth Fuchs [PDS]: So ist es!)

    Die Förderung regionaler Vermarktungsstrukturen kann unnötigen Transport vermeiden, ist ökologisch sinnvoll und entspricht der lokalen Agenda 21.
    Am 17. Februar dieses Jahres besuchte der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Pharmaforschungszentrum der Bayer AG in Wuppertal-Elberfeld. Innerhalb des Programms wurde von den Vertretern der Pharmaindustrie versucht, der

    Eva Bulling-Schröter
    Bundestagsdelegation klarzumachen, warum eine Verschärfung der rechtlichen Grundlagen für Tierversuche in der Bundesrepublik für die Arzneimittelhersteller nicht tragbar ist.
    Es war überraschend, daß gegen einen schärferen Tierschutz keineswegs mit fehlenden Alternativen oder mit der Abwägung von Gesundheitsinteressen der Menschen gegen die Lebensrechte der Tiere argumentiert wurde. Nein, ethische oder naturwissenschaftliche Argumente spielten überhaupt keine Rolle. Es wurde ausschließlich die Standardkeule geschwungen: Man könne sich mit dem geltenden Recht arrangieren, aber jede Verschärfung treibe die Pharmaforschung außer Landes. Das Tierschutzrecht behindere nicht direkt die Pharmafroschung, aber es verhindere, daß im Forschungswettbewerb mit den anderen Konzernen „das Maximale" herausgeholt werden könne. Die Forschung brauche entsprechende Rahmenbedingungen, sonst sei sie weg. Wo nicht geforscht werde, sprich: wo die Politik den Unternehmen zuviel tierschützerische Auflagen mache, dort fände in der Regel nicht die Erstproduktion der neu entwickelten Medikamente statt, und dies koste dann eben Tausende von Arbeitsplätzen.
    Was wir an dieser Argumentation sehen, ist nichts anderes als der Übergriff der von den Unternehmen ideologisch inszenierten Standortdebatte auf den Tierschutz. Wo alles mobil ist oder gemacht wird - Kapital, Waren und angeblich auch Arbeitskräfte -, da wächst der Druck auf jegliche Standards, seien es soziale oder ökologische.
    Wen wundert es dann, daß Industrie und Bundesregierung die Zeit für reif halten, das Tierschutzgesetz in einigen Punkten zu liberalisieren? Mit ihrer Novelle schafft die Bundesregierung eben nicht nur eine Reihe von tatsächlichen Verbesserungen im Tierschutz, so beispielsweise die Erweiterung der Sachkundenachweise, sondern auch einen unakzeptablen Abbau von Standards, die nicht dem Schutz der Tiere, sondern dem der Unternehmen zugute kommen werden.
    Im Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes heißt es, daß Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika grundsätzlich verboten sein sollen. In Ausnahmefällen kann aber das Bundesministerium für Gesundheit solche zulassen, um Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft durchzuführen. Mit anderen Worten: Solange die Europäische Gemeinschaft kein Tierversuchsverbot ausspricht, werden auch in Deutschland weiterhin Tierversuche für Kosmetika und deren Inhaltsstoffe möglich sein - für mich ein Skandal!
    Tierversuche sind überflüssig und nicht übertragbar, das heißt, sie müssen prinzipiell verboten werden. Ausnahmen dürfen nur dann genehmigt werden, wenn es nachweislich keine Alternativmethoden gibt und die Versuche ethisch vertretbar sind.
    Ein weiteres Thema im Tierschutz ist die Haltung von Pelztieren. Die derzeit gängigen Haltungsbedingungen in der Pelztierzucht ignorieren die Bedürfnisse der gehaltenen Tiere völlig und sind keinesfalls als artgerecht zu bezeichnen. So werden Nerze in
    0,18 bis 0,27 Quadratmeter großen Käfigen gehalten; das entspricht einem Zehnmillionstel ihrer natürlichen Streifgebietsgröße.
    Die Schweiz schreibt für die kommerzielle Pelztierzucht Bedingungen vor, die eine artgerechte Haltung gewährleisten sollen. So ist die Käfighaltung verboten, Nerzen müssen ein 6 Quadratmeter großes Gehege und ein Schwimmbassin, Füchsen 40 Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden. In Osterreich haben bereits vier Bundesländer die Pelztierzucht verboten, und in Hessen wurde eine Verordnung nach tierschutzgerechten Kriterien eingeführt. Eine Käfighaltung ist nicht erlaubt. - Lobenswerte Beispiele! Was in der Schweiz, in Österreich und Hessen recht ist, müßte, so meine ich, auf Bundesebene billig sein.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Verbot der Käfighaltung von Legehennen ist längst überfällig. Wir unterstützen deshalb die Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Diese ,,Hühner-KZs", wie sie einst Professor Grzimek nannte, stellen die absolute Verhöhnung des Tierschutzes dar. Als besonderen Skandal empfinde ich die geplante Legehennenanlage für 800 000 Tiere in Mecklenburg-Vorpommern. Die Forderung muß deshalb lauten - Frau Klappert hat darauf hingewiesen -: Die Legehennenverordnung muß schnellstens geändert werden. Ich finde es schade, daß Sie unserem Antrag im Landtag nicht zustimmen konnten. Da darf es nicht um Parteipolitik, sondern muß es um die Sache gehen.

    (Horst Sielaff [SPD]: Sie sitzt ja nicht im Landtag!)

    Zum Schluß noch ein Wort zur Klonierung von Tieren - ganz in Kürze, denn meine Zeit ist gleich um -: Wir brauchen keine kopierten Hightech-Tiere, weil eine vernünftige ökologische Landwirtschaft in der Lage ist, genügend gesunde Tiere zu erzeugen. Deshalb ist ein entsprechendes Verbot in § 1 Tierschutzgesetz zu verankern. Denn wie sich so langsam zeigt, ist es vom Versuch am Tier bis zum Versuch am Menschen nicht mehr weit. Dies ist grundsätzlich abzulehnen.
    Danke.

    (Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Meinolf Michels, CDU/CSU.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Meinolf Michels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Ihnen, Frau Klappert: Sie sprachen eben die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz an. Es ist richtig - das haben auch die Kollegin Höfken und der Kollege Bredehorn angesprochen -, daß hier noch unterschiedliche Vorstellungen in der Sache bestehen. Ich will diese Vorstellungen nur dahin gehend gewertet wissen, daß sie sich aus tiefen rechtlichen, auch gegebenheitsbezogenen Gründen aufgebaut haben. Aber selbstverständlich sind wir gerne bereit, hierüber in Zukunft weiter nachzudenken, insbesondere im Hinblick auf die weiterge-

    Meinolf Michels
    hende Integration in Europa. Schutz für die Tiere ist in Deutschland, in England und wo auch immer nötig. Die Gemeinsamkeit in der Sache sollten wir weiter voranstellen.
    Frau Höfken, ich möchte noch auf Ihren Vergleich beim Thema Schweinepest eingehen. Ich will es mir nicht so einfach machen, zu sagen, daß die Anfälligkeit mit der Haltungsform zusammenhängt. Zufällig liegt mein Wahlkreis in räumlicher Nähe zu Paderborn, einem Fall, wo die Schweinepest ausgebrochen ist. Ich kann Ihnen daher sagen: Der Tierhalter pflegt alles andere als neue Haltungsformen, genau im Gegenteil. Ich würde dies also ein bißchen differenzierter betrachtet wissen wollen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Tierschutz ist ein Thema, das viele in unserer Gesellschaft bewegt und wo sich viele Menschen sehr stark engagieren. Ich glaube, auch das sollte hier einmal sehr deutlich gesagt werden. Viele Bürger, gerade in Deutschland, setzen sich in ihrer Freizeit aktiv für den Tierschutz ein. Dazu nur einige Beispiele: das Betreuen von Haustieren älterer Mitmenschen und von Tieren in der Urlaubszeit, die aufopferungsvolle Pflege kranker und verletzter Tiere oder - wie zur Zeit - die aufwendigen Einsätze bei der Krötenwanderung. Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen für eine Gesellschaft, wenn in selbstlosem Einsatz aktiver Tierschutz betrieben wird und so der Tierschutz einen sehr hohen Stellenwert hat. Soweit sind wir uns sicher alle einig.
    Tierschutzpolitik liegt aber auf einer anderen Ebene. Hier müssen unterschiedliche Interessen der Gesellschaft gegeneinander abgewogen werden. Es entstehen eben Zielkonflikte. Damit muß Politik verantwortungsvoll umgehen.
    Von daher macht es sich die Opposition zur Zeit vielleicht ein bißchen einfach, wenn sie überzogene, nicht umsetzbare Forderungen stellt. Sie vom Bündnis 90/Die Grünen fordern zum Beispiel ein grundsätzliches Verbot von Tierversuchen. Sie von der SPD plädieren beispielsweise für mehr Bürokratie bei Tierversuchen

    (Zuruf von der SPD: Für mehr Transparenz!)

    und eine aufwendige Zulassungspflicht für serienmäßige Haltungssysteme..
    Meine Damen und Herren, weder dem Tierschutz noch dem Erhalt von Arbeitsplätzen nutzt es, wenn Firmen ihre Forschungslabors ins Ausland verlegen, weil sie bei uns im Forschungswettbewerb erhebliche Nachteile haben. In anderen Staaten gelten für Tierversuche überwiegend geringere oder gar keine Schutzvorschriften.
    Weder dem Tierschutz noch der Landwirtschaft noch den Verbrauchern nutzt es, wenn wir einseitig unseren Bauern schärfere Auflagen für die Tierhaltung vorschreiben. Die Konsequenz wäre nämlich: Vertreibung der Nutztierhaltung aus Deutschland. Die Verbraucher hätten keinerlei Einfluß mehr auf die Art der Erzeugung und die Qualität der Produkte aus der Tierhaltung.
    Ich weiß, Tierschutz eignet sich vortrefflich als Thema für politische Debatten. Als Opposition kann man da für sich in Anspruch nehmen, die Fahne des Tierschutzes ganz besonders hoch zu halten. Für Forderungen der Opposition muß man eben nicht geradestehen. Wer politische Verantwortung trägt, muß aber letztlich die Enden zusammenbinden können; sonst kommt kein Gesetz zustande.
    Meine Damen und Herren, die vorliegende Novelle der Bundesregierung zum Tierschutzgesetz ist das Ergebnis einer sehr sorgfältigen Abwägung zwischen den berechtigten Anliegen des Tierschutzes und den notwendigen Ansprüchen des Menschen. Sie ist deshalb eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen des Tierschutzgesetzes hier bei uns im Deutschen Bundestag.
    Mit der grundlegenden Reform des Tierschutzgesetzes 1986 - meine Damen und Herren, ich hatte auch damals schon die Aufgabe des Berichterstatters - haben wir Regelungen geschaffen, die sich in der Praxis bewährt haben. Jetzt geht es darum, dieses wirkungsvolle und international anerkannte Tierschutzrecht mit Augenmaß weiterzuentwickeln.
    Wir wollen einerseits zu einer Verbesserung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen kommen und gleichzeitig dort, wo es möglich ist, Wissenschaft und Forschung von unnötiger Bürokratie entlasten. Der Schutz der Tiere wird dabei nicht beeinträchtigt.
    Im Hinblick auf das Scheitern der Tierschutznovelle im Juni 1994 im Bundesrat greift der Entwurf der Bundesregierung vor allem die Bestimmungen auf, die den Tierschutz verbessern und in der letzten Legislaturperiode unstrittig waren. Ich nenne nur die wichtigsten:
    Ausreichende Qualifikation ist für den Tierschutz unverzichtbar. Deswegen wird der Personenkreis, der Sachkunde nachweisen muß, wesentlich ausgedehnt. Das grundsätzliche Verbot der Durchführung von Tierversuchen für dekorative Kosmetika wird auf sämtliche Kosmetika - das heißt, unter Einschluß auch der pflegenden - ausgedehnt. Bei der Einfuhr von Tieren oder tierischen Erzeugnissen aus Drittländern werden schärfere Anforderungen gestellt. Eingriffe und Behandlungen an Tieren, die im Rahmen biomedizinischer oder labortechnischer Verfahren routinemäßig durchgeführt werden, werden neu geregelt. Der Tierschutzbeauftragte muß zukünftig auch dann beteiligt werden, wenn Wirbeltiere nicht zu Versuchszwecken, sondern zu anderen wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden.
    Wir diskutieren heute den Tierschutzbericht der Bundesregierung 1997. Ich darf daran erinnern, daß wir - wie der Minister eben schon gesagt hat - weltweit das einzige Parlament sind, dem ein solcher Bericht vorgelegt werden muß. Ich habe diesen Bericht anläßlich der Novellierung 1986 im Namen meiner Fraktion eingefordert.
    Auch der fünfte Bericht bestätigt in diesem Jahr eindrucksvoll, daß wir auf dem richtigen Weg sind und sich unser Tierschutzrecht bewährt. Seit 1989 ist die Verwendung von Versuchstieren rückläufig. Trotz des Beitritts der neuen Länder und des damit

    Meinolf Michels
    verbundenen Anstiegs der meldepflichtigen Einrichtungen ist dieser Trend ungebrochen. Die Zahl der Versuchstiere ist im Zeitraum von 1989 bis 1995 um 1 Million zurückgegangen. Aber auch 1,6 Millionen Versuchstiere sind heute viel zu viel.
    Deswegen werden die Anstrengungen zur Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch mit großem Nachdruck fortgesetzt. Frau Höfken, der Aufbau einer Datenbank in Berlin war ebenfalls unsere Forderung. Ich habe den Aufbau über all die Jahre sehr konstruktiv unterstützt. Die Forschung auf diesem Gebiet wird in keinem anderen Land in vergleichbarem Umfang öffentlich gefördert. Die Ersatzmethoden sind von 1980 bis Ende 1995 mit insgesamt 109 Millionen DM gefördert worden. Für die Jahre 1997 bis 2000 stehen weitere 9,5 Millionen DM zur Verfügung.
    Die Tierschutzbilanz der Bundesregierung hält sachlicher Kritik stand. Die Bundesrepublik Deutschland gehört innerhalb der Europäischen Gemeinschaft weiterhin zu den Ländern mit den strengsten tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Nationale Tierschutzpolitik reicht aber nicht aus. Dieses wichtige Thema muß international weiter vorangebracht werden. Das zeigt in ganz besonderer Weise der Tiertransport.
    Am 1. März dieses Jahres ist die Verordnung zum Schutz der Tiere bei Transporten in Deutschland in Kraft getreten. Nunmehr werden Nutztiertransporte innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich auf acht Stunden begrenzt. Ein Weitertransport ist frühestens nach 24 Stunden Ruhepause zulässig. Zuvor müssen die Tiere entladen, gefüttert und getränkt werden.

    (Zuruf von der SPD: Wer kontrolliert das?)

    - Die Länder. - Ein längerer Transport ist ab dem 1. Januar 1996 nur noch in besonders ausgestatteten Spezialfahrzeugen zulässig. Auch dann sind Zeitabstände für Tränken und Füttern sowie Fahrt- und Ruhezeiten einzuhalten. Innerhalb Deutschlands gelten schärfere Regelungen. Bei uns ist der Transport von Schlachttieren in Normalfahrzeugen auf maximal acht Stunden begrenzt.
    Durch diese Neuregelungen wird der Schutz der Tiere beim Transport erheblich verbessert. Ich appelliere an die Bundesländer, den rechtlichen Rahmen voll auszuschöpfen und für eine strikte Einhaltung der Bestimmungen zu sorgen. Dies ist dringend erforderlich. Denn die Berichte in den Medien über äußerst brutale Behandlungen der Tiere - wie eben schon angesprochen - beim Transport sind erschütternd. Sie müssen jeden entrüsten. So darf mit Lebewesen nicht umgegangen werden. Tiere verdienen eine schonende Behandlung; sie brauchen unseren Schutz.
    Sicher wäre es uns allen am liebsten, wenn überhaupt keine Tiere mehr über längere Strecken transportiert würden. Der nationale und internationale Transport von lebenden Tieren und somit auch der Transport durch die Bundesrepublik Deutschland können jedoch aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen nicht generell verboten werden. Deshalb müssen die Regelungen zum Tiertransport jetzt in allen EU- Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
    Bei den Tiertransporten sind die Exporte von Schlachttieren in Drittländer unter Tierschutzaspekten besonders kritisch zu sehen.

    (Vorsitz : Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

    Ganz entscheidend für eine Verbesserung der Verhältnisse ist, daß die Europäische Kommission endlich ihre Zusage einhält, die Zahlung von Exporterstattungen von der tierschutzgerechten Beförderung und dem Nachweis der unversehrten Ankunft der Tiere im Bestimmungsland abhängig zu machen. Trotz mehrmaliger Mahnungen durch unseren Minister Borchert liegt der zugesagte Vorschlag der EU- Kommission, wie wir eben schon gehört haben, noch immer nicht vor.
    Das gilt gleichermaßen für die zu schaffenden völkerrechtlichen Voraussetzungen für tierschutzrechtliche Kontrollen in Drittländern. Ich fordere deshalb die Europäische Kommission dringend auf, die noch ausstehenden Regelungen baldmöglichst vorzulegen.
    Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates habe ich im Januar 1996 den eben schon von Frau Höfken dankenswerterweise angesprochenen Bericht mit der Aufforderung vorgelegt, die europäischen Abkommen über den Schutz von Tieren bei internationalen Transporten, über den Schutz von Tieren in den landwirtschaftlichen Tierhaltungen sowie über den Schutz von Schlachttieren umzusetzen. Der Bericht wurde zu meiner Freude einstimmig vom Europarat angenommen. Somit sind - weit über die EU-Mitgliedstaaten hinaus - 39 demokratisch regierte Länder Europas aufgefordert, diese Abkommen umzusetzen.
    Man muß sich dabei bewußt sein, daß der Stellenwert der Tierschutzpolitik in Europa sehr unterschiedlich ist und somit die derzeitigen Anforderungen an den Tierschutz weit auseinanderklaffen. Der erste Schritt ist aber gemacht. Auf dieser Basis müssen wir weiterarbeiten, um das Haus Europa auch tierschutzgerecht ausbauen zu können.
    In dieser verbundenen Debatte haben wir uns auch mit einigen Anträgen zu beschäftigen. Erlauben Sie mir deswegen einige Anmerkungen zu den Anträgen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Käfighaltung von Legehennen. Niemand bejubelt diese Haltungsform.

    (Horst Sielaff [SPD]: Aha! Gut!)

    - Nein, ich um Gottes willen auch nicht. Aber auch der SPD-dominierte Bundesrat stellt fest, daß sich die Käfighaltung von Legehennen „auf Grund ihrer hygienischen und ökonomischen Vorteile" weltweit durchgesetzt hat.
    Wer wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Verbot der Käfighaltung fordert, muß praktikable Alternativen anbieten können.

    (Horst Sielaff [SPD]: Richtig! Das machen wir auch!)


    Meinolf Michels
    Ansonsten entpuppen sich solche Anträge als öffentlichkeitwirksame Show-Aktionen, die in der Sache selber aber nichts bewirken.
    Fest steht, ein einseitiges nationales Verbot der derzeitigen Käfighaltung würde auf Grund des starken Wettbewerbs im Eiersektor innerhalb der EU die deutsche Geflügelwirtschaft in ihrer Existenz ruinieren. Auch hier verhielte es sich wie beim Beispiel Tierversuche: Das Tierschutzproblem würde nur in Mitgliedsstaaten mit weniger restriktiven Vorschriften verlagert.
    Der neue Tierschutzbericht informiert ausführlich über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Haltungsformen bei Legehennen. Ich empfehle, dies unbedingt nachzulesen, bevor man hier unrealistische Forderungen vertritt. Der Bericht zeigt aber auch, daß an der Verbesserung des Tierschutzes bei der Hennenhaltung gearbeitet wird und sich hier durchaus Erfolge abzeichnen. Die Einführung verbesserter Haltungssysteme wird leider nicht von heute auf morgen erfolgen können.

    (Horst Sielaff [SPD]: Das wissen wir auch!)

    Wir werden aber alles tun, um dieses Ziel EU-weit zu erreichen.

    (Horst Sielaff [SPD]: Da sind wir aber gespannt!)

    Frau Höfken, lassen Sie mich noch etwas zu der Aggressionszucht sagen, die Sie eben ansprachen. Wir haben uns über die Jahre immer wieder damit befaßt und uns auch dahin gehend ausgesprochen, daß es diese Tiere besser nicht gäbe. Nur sehen wir vom Tierschutzrecht her keine Möglichkeit, die durchgreift. Deshalb haben wir den Ländern empfohlen, die Haltung solcher Hunde über das Ordnungsrecht zu verbieten. Hier liegt der Schlüssel, mit dem sofort Abhilfe geschaffen werden kann - eine Abhilfe, so wie Sie sie angesprochen haben und ich sie voll unterstütze.
    Noch kurz zu den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen.