Rede:
ID1316404900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. die: 1
    5. Kollegin: 1
    6. Eva: 1
    7. Bulling-Schröter,: 1
    8. PDS.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/164 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. März 1997 Inhalt: Zusätzliche Ausschußüberweisungen . . 47771 A Zusatztagesordnungspunkt 15: Vereinbarte Debatte zur Beschäftigungssituation und zu den Perspektiven des Steinkohlebergbaus . . . . 14771 A Rudolf Scharping SPD 14771 B, 14796 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . 14775 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14781 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 14784 A, 14787 B, 14797 A Norbert Formanski SPD . . . . 1478 6D, 14800 A Dr. Gregor Gysi PDS 14787 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 14790 A Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 14791 D, 14796 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . . 14794 D Peter Jacoby CDU/CSU 14795 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 14797 B Hans Berger SPD 14799 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 13/7015) 14800 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Marianne Klappert, Ernst Bahr, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 13/2523) 14801 A c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes (Drucksache 13/ 3036) 14801 A d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tierschutzbericht 1997; „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes" (Drucksache 13/7016) . 14801 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tierschutzbericht 1995; „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes" (Drucksachen 13/350, 13/774 Nr. 2, 13/3562) 14801 B f) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beendigung der tierquälerischen Robbenjagd (Drucksache 13/4141) 14801 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abschaffung der Käfigbatteriehaltung von Legehennen in der Europäischen Union - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot der Käfighaltung von Legehennen (Drucksachen 13/5210, 13/4039, 13/ 7022) 14801 C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umfassender Schutz für Meeressäuger (Drucksachen 13/5007, 13/ 7046) 14801 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Marina Steindor, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot des Klonens von Tieren (Drucksache 13/7160) 14801 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 14801 D Marianne Klappert SPD 14803 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14806 B Günther Bredehorn F.D.P. 14808 A Eva Bulling-Schröter PDS 14810 C Meinolf Michels CDU/CSU 14811 D Matthias Weisheit SPD 14814 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 14816 A Ulrike Mehl SPD 14817 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Karl Hermann Haack (Extertal), Klaus Kirschner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rehabilitation, Prävention, Kuren - für eine vernünftige und moderne Gesundheitspolitik (Drucksache 13/7174) 14819 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 14819 D Roland Richter CDU/CSU 14821 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . 14822 A Horst Kubatschka SPD 14822 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14823 B Dr. Dieter Thomae F.D.P 14824 D Dr. Ruth Fuchs PDS 14825 D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 14826 D Antje-Marie Steen SPD 14828 C Nächste Sitzung 14831 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14833 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Rehabilitation, Prävention, Kuren - für vernünftige und moderne Gesundheitspolitik) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 14833* C Wolfgang Zöller CDU/CSU 14834* C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 14835* B 164. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. März 1997 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 14. 3. 97 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 14. 3. 97 Beck (Bremen), BÜNDNIS 14. 3. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 14. 3. 97 Braun (Auerbach), Rudolf CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Brecht, Eberhard SPD 14. 3. 97 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14. 3. 97 Herta Duve, Freimut SPD 14. 3. 97 Eichstätt-Bohlig, BÜNDNIS 14.3.97 Franziska 90/DIE GRÜNEN Gansel, Norbert SPD 14. 3. 97 Dr. Jacob, Willibald PDS 14. 3. 97 Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 14. 3. 97 Körper, Fritz Rudolf SPD 14. 3. 97 Krautscheid, Andreas CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Luft, Christa PDS 14. 3. 97 Dr. Maleuda, Günter PDS 14. 3. 97 Marten, Günter CDU/CSU 14. 3. 97 * Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 14. 3. 97 Mosdorf, Siegmar SPD 14. 3. 97 Müller (Berlin), Manfred PDS 14. 3. 97 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 14. 3. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 14. 3. 97 Reinhard Dr. Schwaetzer, Irmgard F.D.P. 14. 3. 97 Seuster, Lisa SPD 14. 3. 97 Tauss, Jörg SPD 14. 3. 97 Teiser, Michael CDU/CSU 14. 3. 97 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 14. 3. 97 Thierse, Wolfgang SPD 14. 3. 97 Titze-Stecher, Uta SPD 14. 3. 97 Voigt (Frankfurt), SPD 14. 3. 97 Karsten, D. Vosen, Josef SPD 14. 3. 97 Wallow, Hans SPD 14. 3. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 14. 3. 97 * *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Rehabilitation, Prävention, Kuren - für eine vernünftige und moderne Gesundheitspolitik) Dr. Rolf Olderog (CDU/CSU): Die Hauptzuständigkeit zum Thema liegt bei den Gesundheitspolitikern und Sozialpolitikern. Aber auch die Tourismuspolitik, für die ich jetzt spreche, ist zentral betroffen. Lassen Sie mich aus der Sicht dieser Politik zwei Vorschläge unterbreiten, die zwar nicht kurzfristig zu realisieren sind, aber mittel- und längerfristig doch verläßliche Perspektiven bieten. Erstens. Die Politik hätte die Mittel für die Kuren nicht so gekürzt, das Bewilligungsverfahren nicht so erschwert, wenn nicht schon seit langem das heutige Kurwesen in der fachlichen Kritik stände, wenn nicht sein Image, sein Ansehen, und sein Ruf angeschlagen wären. Deshalb plädiere ich als erstes für die Revitalisierung der Kur. Krankenkassen, Rentenversicherungen, Ärzte, Bäderwirtschaft und Politik sollten gemeinsam für Reha und Kuren dringend notwendige Schwachpunktanalysen erstellen, Forschungsbedarf ermitteln und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Untersuchungen des Kieler Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (N.I.T.) und das Baden-Württembergische Beratungsunternehmen Reppel und Partner haben schon seit langem gezeigt, daß die Kur in Deutschland unübersehbar in einer ernsten Krise steckt. Wir brauchen eine bessere medizinische Fundierung und Modernisierung der Kur. Eine Kur für die Kur! Defizite gibt es im Bereich der Kurforschung. Es fehlt an Grundlagenforschung, Kurmittelforschung. Kurerfolge müssen besser nachweisbar sein. Das Kurangebot ist zu undifferenziert, die ärztlichen Indikationen sind zu unspezifisch. Für jedes Krankheitsbild sollte ein spezielles Gesundheitsprogramm vorgesehen sein. Es fehlen kurbegleitende Maßnahmen. Die Patienten müssen stärker motiviert werden, sich einer gesünderen Lebensführung zuzuwenden. Neu zu diskutieren und zu definieren ist die Rolle der Badeärzte. Kurorte, Ärzte und Kostenträger müssen sich miteinander besser abstimmen. Wenn es insgesamt ein modernisiertes und medizinisch besser fundiertes und in seiner Qualität wirksam kontrolliertes Kurangebot gäbe - wie könnte die Politik sich dann einem überzeugenden Konzept für Kur und Reha entziehen! Denn es bleibt aus Gründen der Medizin und der Kosten weiterhin richtig: Vorbeugen ist besser als heilen. Und: Rehabilitation erspart Rente. Zum zweiten plädiere ich dringend dafür, Angebote für Selbstzahler zu entwickeln, gesundheitsorientierte Urlaubsangebote und Angebote für eine Kur im Urlaub. Fachleute bestätigen: Hier liegt durchaus eine realistische Perspektive. Sicher, das geht nicht von heute auf morgen, aber es ist längerfristig durchaus eine Chance. Nach Lohmann und Reppel gibt es eine bemerkenswerte Bereitschaft, auch auf eigene Kosten etwas im Urlaub für die Gesundheit zu tun. Reppel spricht davon, daß zwei Drittel der Kurinteressierten bereit sind, Selbstkosten und Urlaub für die Kur zu tragen. Lohmann ermittelte, daß 15 Prozent der deutschen Bevölkerung (14 Jahre und älter) sich für einen Urlaub mit Gesundheitskomponente interessieren. Ein beachtliches Potential! Wer in den mittleren und älteren Jahrgängen fühlt sich heute schon uneingeschränkt gesund? Nur jeder fünfte sagt, er sei beschwerdefrei. Jeder Fünfte ist auch über irgendwelche gesundheitlichen Probleme bei sich beunruhigt. Vor allem viele 40- bis 50jährige empfinden sich nervlich und körperlich gestreßt. Das N.I.T.-Gutachten spricht in Deutschland insgesamt von 9 Millionen Interessenten für einen Gesundheitsurlaub. Das Produkt Gesundheitsurlaub und Kur im Urlaub ist heute noch nicht vorhanden. Das ist wirklich nur schwer zu begreifen! Das zeigt, wie einseitig sich alle Anbieter auf öffentliche Kostenträger verlassen haben. Eine Angebotspalette müßte von Ärzten, Physiotherapeuten und Touristikem erarbeitet werden. Dazu könnten etwa zählen: Sportmöglichkeiten, kurspezifische Angebote, kurunterstützende Maßnahmen, Infos und Orientierung für gesundheitsorientiertes Leben. Privatzahler stellen vermutlich höhere Ansprüche als andere. Das Ambiente muß sich von dem einer Klinik unterscheiden. Gefühle der Lebensfreude, der Vitalität, der Gesundheit und der Spaß sind anzusprechen. Gesundheit, Lebensfreude und neue Kraft wollen die Gäste gewinnen. Welche Zielgruppen? Gesundheitsurlaub für Familien, jüngere Senioren, für jüngere Alleinstehende. Es gilt, nachfragegerechte Angebote, z. B. auch Pauschalangebote, für Zielgruppen zu entwikkeln. Einzelheiten sind durch weitere Untersuchungen zu klären. Ich habe dafür gemeinsam mit dem Deutschen Bäderverband die Initiative ergriffen. Das notwendige Geld für Untersuchungen will die Bundesregierung aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stellen. Aber nicht nur der Bund ist zuständig: Im Bereich von gesundheitsorientierten Angeboten sind vorrangig die Länder selbst gefordert. Sie bestimmen über Fördermittel, wie z. B. in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, selbst wenn der Bund die Förderung zur Hälfte mitfinanziert. Ich appelliere daher nachdrücklich an die Länder, sich an einem Ideenwettbewerb für neue Wege zu beteiligen. Unvermeidbares und leider Unabänderliches zu beklagen, führt nicht weiter. Richten wir gemeinsam den Blick nach vorn. Begreifen wir die schwierige Lage auch als Herausforderung, neue Wege zu gehen. Seit langem schon ist dies dringend geboten. Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Der Vorwurf der SPD, die Rückgänge im Kurbereich seien auf die durch die Bundesregierung verschuldete Verunsicherung zurückzuführen, ist absurd. Die Opposition unterstützt bewußt Falschinformationen und Unterstellungen und wirft dann der Regierung Verunsicherung vor. Ein seltsames Vorgehen. Wenn man den Kurorten wirklich helfen will, muß man mit den Fakten sachlich umgehen. Erstens. Die Behauptung, daß aufgrund der Gesetze Rückgänge von bis zu 60 Prozent notwendig seien, ist falsch. Die tatsächliche Auswirkung aufgrund der Gesetzeslage stellt sich nämlich wie folgt dar: 63 Prozent der Kurtage werden privat finanziert. 25 Prozent der Kurtage werden über die Rentenversicherung finanziert und 12 Prozent über die gesetzliche Krankenversicherung. Das heißt im Klartext, wenn von dem Bereich der Rentenversicherung 30 Prozent eingespart werden sollen, entspricht dies einem Gesamtvolumen von 8 Prozent. Wir müssen also über einen Einsparbereich von 8 Prozent reden. Fairerweise muß man an dieser Stelle hinzufügen, daß bei der Belegung und Spezialisierung von verschiedenen Kureinrichtungen regional erhebliche Unterschiede bestehen können. Dennoch liegt die Zukunft auch dieser Bäderkurorte in der Verbreiterung eines verbesserten Kurangebotes für private Kurgäste. Zweitens. Die Behauptung der SPD, es würden 50 000 Arbeitsplätze im Kurbereich wegfallen, kann ebenfalls so nicht stimmen. Tatsache ist, daß die Ausgaben im Sozialbereich um rund 50 Prozent in den letzten Jahren gestiegen sind, während der Personalstand um 22 Prozent erhöht wurde. Das bedeutet im Umkehrschluß, wenn wir nun die Ausgaben um 8 Prozent kürzen, würde es 3,5 Prozent des Personals betreffen. Das heißt jedoch nicht, daß wir diese 3,5 Prozent Entlassung gutheißen, sondern das Ausgabevolumen, das von der Sozialversicherung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann, muß von den Kurorten über den Markt wieder gewonnen werden. Hier genügt es nicht, daß man sich zurücklehnt und sagt, man könne keine neuen Krankheiten erfinden. Darum geht es nicht und das ist auch nicht gefordert. Gefordert sind jedoch neue Konzepte, die von Kurort zu Kurort völlig unterschiedlich sein werden. Im übrigen hat dies das Kurmittelhaus in Bad Griesbach bewiesen, das unter den gleichen gesetzlichen Bedingungen wie die anderen Kurbäder, durch ein entsprechend attraktives Angebot, einen Zuwachs verzeichnen konnte. Drittens. Die Kuranträge gehen zurück. Einer der Hauptgründe, warum Kuranträge zurückgehen, liegt an der Falschinformation. Die Gewerkschaft hat bis in die letzten Tage noch Flugblätter verteilt, in denen behauptet wird, es werden künftig keine Kuren mehr bezahlt. Und auch Veröffentlichungen von Kurorten, daß aufgrund von Sparmaßnahmen u. a. kein Kurorchester mehr spielt, trägt nicht dazu bei, daß man mehr Kurgäste in seinem Kurort anzieht. Viertens. Die Behauptung, daß die Zuzahlung von 25 DM besonders für den Personenkreis mit niedrigem Einkommen und Rentner ein Hinderungsgrund sei, einen Kurantrag zu stellen, ist ebenfalls falsch. Tatsache ist, daß Rentner mit einer Rente bis 1 708 DM von der Zuzahlung total befreit sind. Darüber hinaus ist die Zuzahlung in der Rentenversicherung gestaffelt von 14 DM bis maximal 25 DM. Selbst bei 2 040 DM beträgt die Zuzahlung 17 DM, und erst ab einem Nettoeinkommen von über 3 000 DM beträgt die Zuzahlung 25 DM. Fünftens. Müttergenesungskuren. Diese Kuren wurden von den gesetzlichen Änderungen nicht betroffen, und trotzdem gab es erhebliche Einbrüche, die also mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun haben können. Wenn natürlich eine Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes sich hinstellt und sagt, daß chronische und psychische Beschwerden nicht mehr behandelt werden können, dann braucht man sich nicht zu wundern, daß auch in diesem Bereich die Antragstellung zurückgeht. Nachdem wir uns im Ziel alle einig sind, sollten wir gemeinsam folgendes nach außen vertreten: Erstens. Medizinisch Notwendiges wird nach wie vor im erforderlichen Umfang gewährleistet und finanziert. Zweitens. Bäder und Kurorte müssen an der Verbreiterung eines verbesserten Kurangebotes für private Kurgäste arbeiten. Drittens. Durch gezielte Werbemaßnahmen ist das große Marktpotential von z. B. rund 80 Milliarden DM Ausgaben für Auslandsurlaub für Kur- und Heilbäder teilweise zu erschließen. Viertens. Chancengleichheit und bessere Planungssicherheit in den Kureinrichtungen, zeitnahe Zahlen über die Entwicklung. Wir müssen dafür sorgen, daß nicht die eigenen Häuser der Versicherungsträger erst belegt werden, unabhängig davon, ob sie preisgünstiger sind oder nicht. Wenn wir gemeinsam diese Maßnahmen unterstützen, haben die Kureinrichtungen in Deutschland nach wie vor eine gute Zukunft. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Abgeordnete Josef Hollerith hat seine Unterschrift zu dem Antrag Eckpunkte für die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen - Drucksache 13/6591- zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung zum Filmförderungsgesetz - Drucksachen 13/6632, 13/6858 Nr. 2 -Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland - Unfallverhütungsbericht Arbeit 1995 - - Drucksachen 13/6120, 13/6445 Nr. 1- Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Jahresgutachten 1995 Welt im Wandel: Wege zur Lösung globaler Umweltprobleme des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen - Drucksachen 13/5146 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksachen 13/3790 Nr. 1.1 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.7 Drucksachen 13/6766 Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 13/2988 Nr. 1.27 Drucksachen 13/2988 Nr. 1.28 Drucksachen 13/6861 Nr. 2.7 Finanzausschuß Drucksachen 13/6357 Nr. 2.27 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.28 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.24 Drucksachen 13/6766 Nr. 2.1 Drucksachen 13/6766 Nr. 2.10 Drucksachen 13/6861 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 13/5295 Nr. 1.15 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.14 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.15 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.17 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.20 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.21 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.23 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.24 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.12 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.15 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.20 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.22 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.23 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 13/6129 Nr. 1.18 Drucksachen 13/6129 Nr. 1.26 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.2 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 13/4137 Nr. 2.57 Drucksachen 13/3790 Nr. 2.12 Drucksachen 13/3938 Nr. 2.35 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksachen 13/6454 Nr. 1.17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günther Bredehorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland hat der Tierschutz einen hohen Stellenwert. Unser geltendes Tierschutzgesetz hat sich nach meiner Überzeugung durchaus bewährt und wird weltweit als vorbildlich anerkannt. Trotzdem begrüße ich es für die F.D.P.-Bundestagsfraktion natürlich, daß uns jetzt ein Änderungsentwurf zum Tierschutzgesetz vorliegt; die Bundesregierung hat ihn ausgearbeitet. Es geht ja im wesentlichen darum, das geltende Tierschutzgesetz fortzuentwickeln und einen noch besseren Tierschutz zu erreichen.
    Es waren ja bisher schon langwierige und zähe Verhandlungen auch innerhalb der Bundesregierung, aber auch mit den Verbänden und Experten notwendig. Wir erinnern uns, daß bereits in der letzten Legislaturperiode um eine Novelle zum Tierschutzgesetz heftig und kontrovers gestritten wurde. Leider ist damals die Gesetzesnovellierung an der starren Blockadepolitik der SPD im Bundesrat gescheitert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie überall!) Die F.D.P. hat dies sehr bedauert.

    Dem wachsenden Tierschutzbewußtsein in der Bevölkerung muß Rechnung getragen werden. Wir unterstützen daher den Gesetzentwurf; denn er ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Tierschutz. Der jetzige Entwurf greift vor allem diejenigen Bestimmungen auf, die den Tierschutz spürbar verbessern und die zwischen Bundestag und Bundesrat seinerzeit unstreitig waren. Es sind ausgewogene und praktikable Änderungen vorgesehen, ohne die tragenden Grundsätze des Gesetzes zu verändern. Das heißt: Die Bedürfnisse des Menschen bleiben berücksichtigt, und die Praktikabilität der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bleibt gewährleistet.

    (Horst Sielaff [SPD]: Sagen Sie einmal etwas zur Käfighaltung, Herr Kollege!)

    - Dazu komme ich noch.
    Der Gesetzentwurf sieht vor, bestimmte Mindestvoraussetzungen, deren Einhaltung für den Schutz von Tieren unabdingbar ist, neu zu regeln. Das gilt zum Beispiel für die Anforderungen an die Sachkunde. Es ist unabdingbar, daß Personen, die Tiere halten, betreuen, züchten, ausbilden, transportieren oder töten eine entsprechende Qualifikation vorweisen müssen. Da sind wir uns ja auch einig.
    Ferner gibt es eine einheitliche Festlegung der Altersgrenze auf 16 Jahre für Personen, die Wirbeltiere erwerben dürfen.
    Das bisherige grundsätzliche Verbot der Durchführung von Tierversuchen zur Entwicklung von dekorativen Kosmetika wird auf sämtliche Kosmetika ausgedehnt.
    Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird aber auch versucht, die Bürokratisierung zu begrenzen. Gesetzliche Vorschriften und hohe Anforderungen sind gerechtfertigt, wenn hierdurch ein Mehr an Tierschutz erreicht wird. Es müssen aber auch die Qualität von Wissenschaft und Forschung sowie das Niveau der medizinischen Versorgung erhalten und fortentwickelt werden. So wird die Bearbeitungsdauer von Genehmigungsverfahren auf grundsätzlich drei Monate begrenzt. Bei geringfügiger Änderung eines laufenden genehmigten Versuchsvorhabens ist zukünftig kein neues Genehmigungsverfahren notwendig; statt dessen wird eine Anzeigepflicht eingeführt.
    Die F.D.P. wird bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen besonders darauf achten, daß neben der konsequenten und notwendigen Verwirklichung des Tierschutzes Bürokratie abgebaut und Verwaltungsvorschriften schlanker gemacht werden.
    Lassen Sie mich nun auch auf die im Zusammenhang mit dem Tierschutz diskutierte landwirtschaftliche Nutztierhaltung eingehen. In der Tat handelt es sich dabei um eine wirtschaftlich begründete Nutztier- und nicht um eine Schutztierhaltung. Darüber läßt sich wohl nicht streiten.
    Streiten läßt sich allerdings darüber, wieviel Tierschutz in der landwirtschaftlichen Tierproduktion notwendig ist. Wir haben mit unserem Tierschutzgesetz und den entsprechenden Tierhaltungsverordnungen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die sich weltweit durchaus sehen lassen können. Wir haben die Legehennenverordnung, die Schweinehaltungsverordnung, die Kälberhaltungsverordnung usw. In diesen Verordnungen sind Mindestanforderungen und Mindesterfordernisse an die Haltung von Nutztieren vorgeschrieben. Das führt dazu, daß die Landwirte bei uns teilweise höhere Auflagen für ihre Ställe haben als ihre Kollegen in der übrigen Europäischen Gemeinschaft.

    Günther Bredehorn
    Wir müssen hier einfach feststellen, daß der Tierschutz in den romanischen Mitgliedstaaten anders bewertet wird und wir Deutschen es schwer haben - das hat auch der Minister hier schon begründet -, unser hohes und absolut notwendiges Tierschutzniveau auch europaweit durchzusetzen.
    Von daher können wir auch dem SPD-Antrag und dem Antrag der Grünen zur Abschaffung bzw. zum Verbot der Käfigbatteriehaltung derzeit so nicht zustimmen. Ein EU-weites Verbot der Käfigbatteriehaltung ist kurz- und mittelfristig leider noch nicht durchsetzbar.

    (Horst Sielaff [SPD]: Daran kann man doch arbeiten, Herr Kollege!)

    - Wir sind dabei. - Es würde wirklich wenig nutzen, wenn unsere Produzenten diesen Markt mit 80 Millionen Verbrauchern nicht beliefern könnten.
    Außerdem, Frau Kollegin Höfken: Es ist niemand gehindert, alternative Systeme zu nutzen. Das fördern wir. Das ist auch richtig und notwendig.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Es ist auch erfreulich, daß es zunehmend mehr Verbraucher gibt, die bereit sind, diese „Qualitätseier" entsprechend zu honorieren. Das ist ein richtiger und guter Weg.

    (Horst Sielaff [SPD]: Warum haben Sie unseren Antrag abgelehnt, der den Aufforderungscharakter vorsieht?)

    - Ja, ja, dazu komme ich noch.
    Man kann nicht einerseits für ein Verbot der Käfigbatteriehaltung eintreten und andererseits fordern, zunächst nach alternativen Haltungsformen zu suchen. Es ist allerdings richtig und notwendig, die Entwicklung alternativer Haltungssysteme EU-weit und auch in Deutschland voranzubringen. Von daher haben wir die Bundesregierung aufgefordert, spätestens in drei Jahren einen Ergebnisbericht über die Erforschung geeigneter Haltungssysteme vorzulegen, um zukünftig eine praktikable Lösung zur Verfügung zu haben und in diesem Bereich weiterzukommen.

    (Horst Sielaff [SPD]: Wir sind seit Jahren soweit!)

    Der Vorschlag des Bundesrates, serienmäßig hergestellte Haltungssysteme für landwirtschaftliche Nutztiere dem Erfordernis einer Zulassung zu unterwerfen, wird von uns abgelehnt. Neben EU-rechtlichen Bedenken und Abgrenzungsproblemen befürchten wir einen zu großen bürokratischen Aufwand.

    (Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jeder Stuhl ist genormt!)

    Wir setzen statt dessen auf freiwillige Prüfverfahren, wie sie für landwirtschaftliche Maschinen und auch Stalleinrichtungen von den Selbsthilfeorganisationen, zum Beispiel DLG oder KTBL, schon durchgeführt werden, was durchaus erfolgreich ist. Ich halte das für praktikabler und erfolgversprechender.
    Frau Klappert, wir sind einig mit Ihnen, daß wir Qualzuchten und Aggressionszuchten verbieten müssen. Hier gibt es, glaube ich, keine Meinungsverschiedenheiten.
    Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung steht meines Erachtens zu Unrecht in Mißkredit. Massentierhaltung ist mittlerweile ein Schlagwort geworden. Aber kein Mensch weiß genau, was darunter zu verstehen ist. Jeder sieht das anders. Ich selber kann aus meinem Bereich als Milchbauer berichten, daß Milchkühe in größeren Beständen heute in modernen Laufställen artgerechter untergebracht sind, als das noch vor 30 oder 40 Jahren im Kuhstall, in feuchten Anbindeställen der Fall war. Von daher kann man sich die Groß/Klein-Diskussion nicht zu leicht machen.
    Durch Fortschritte in der Haltungstechnik konnten durchaus - ich habe das gerade gesagt - positive Entwicklungen eingeleitet, Tierarztkosten eingespart und Tierausfälle und Tierkrankheiten verringert werden. Wichtig ist aber - das müssen wir in das Bewußtsein der Landwirte bringen -, daß die Haltungsbedingungen den Tieren angepaßt werden müssen und nicht umgekehrt.

    (Horst Sielaff [SPD]: Sehr gut!)

    Der Tierschutzbericht 1997 der Bundesregierung gibt Auskunft über alle wichtigen Bereiche des Tierschutzes und ist Zeugnis der kontinuierlichen Verbesserung des Tierschutzes. Mit dem Bericht erhalten wir erneut ein informatives Nachschlagewerk, das allen, die sich im Bereich der Tierschutzpolitik verantwortlich fühlen, die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um kompetent mitreden und Entscheidungen treffen zu können.
    Es ist gut, daß die Tierschutztransportverordnung sowie die Tierschutzschlachtverordnung, denen der Bundesrat zugestimmt hat, nun umgesetzt werden können.
    Besonders erfreulich ist: Die Zahl der in Deutschland eingesetzten Versuchstiere ging in den Jahren 1994 und 1995 weiter zurück. Von 1991 bis 1995 hat sich die Zahl der verwendeten Tiere von rund 2,4 Millionen auf etwa 1,6 Millionen verringert. Das bedeutet immerhin einen Rückgang von etwa 30 Prozent.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Wieviel Prozent Mäuse?)

    - 80 Prozent. - Gründe für diese erfreuliche Tendenz sind die Entwicklung und Nutzung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden sowie auch die Tätigkeit der Tierschutzbeauftragten und der beratenden Kommission. Auch die Arbeit der staatlichen ZEBET - Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden im Tierversuch - hat dazu beigetragen.
    Die F.D.P. wird weiterhin an ihrer Forderung festhalten, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern. Unsere ausgewogene Formulierung „Tiere werden im Rahmen der geltenden Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt" ist von der Überzeugung getragen, daß Tiere in unserer Le-

    Günther Bredehorn
    bensumwelt - das zeigt sich immer mehr - des besonderen Grundgesetzschutzes bedürfen. Leider gibt es dafür bisher keine Mehrheit, da unser Koalitionspartner, die CDU/CSU, eine solche Regelung ablehnt.
    Das Thema Tiertransporte, besonders das der Schlachttiertransporte, ist zu einem hochemotionalen Thema geworden, weil es immer wieder zu schlimmen Mißständen kommt, die der Bevölkerung zu Recht an die Nerven gehen. Es gibt bereits viele Vorschriften, die Mißstände eigentlich verhindern müßten. Trotzdem gelingt das nicht. Wir müssen also die Durchsetzung der Vorschriften energisch vorantreiben, das heißt, die Kontrollen intensivieren und die Vorschriften noch wirksamer gestalten.
    Die Tierschutztransportverordnung ist jetzt in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden Nutztiertransporte in der EU auf grundsätzlich acht Stunden begrenzt. Anschließend müssen die Tiere entladen, gefüttert und getränkt werden. Das ist sicherlich noch nicht das Nonplusultra, aber ich meine, ein großer Schritt nach vorn, wenn wir wirklich darauf achten und konsequent kontrollieren und umsetzen.
    Ich möchte eine alte Forderung wiederholen: Die Bundesregierung muß durchsetzen, daß die Auszahlungen von Exporterstattungen an die Einhaltung tierschutzrechtlicher Transportbedingungen bis zur Zielankunft im Drittland gekoppelt werden. Dann würden endlich einmal die Mißstände, die es leider immer noch gibt, beendet werden, weil es sich nicht mehr lohnen würde und nicht mehr so lukrativ wäre wie jetzt.
    Zum erstenmal ist in Schottland das Klonen von Schafen aus den Zellen erwachsener Tiere gelungen. Diese neue Technik eröffnet neue und ungeahnte Möglichkeiten. Von daher ist auch die Politik gefordert, Nutzen und Schaden, Chancen und Risiken abzuwägen. Aber es ist auch eine Frage von Moral und Ethik, wie wir mit unseren Tieren als natürliche Mitgeschöpfe umgehen. Ich glaube, wenn wir das Klonen verbieten würden, wie es im Antrag der Grünen gefordert wird, würden wir es uns zu leicht machen. Ich unterstütze die Forderung des Europaparlaments nach Einsetzung einer Ethikkommission zur Bewertung der ethischen Aspekte der Biotechnologie. Gesellschaft und Politik sollten deren Empfehlung abwarten, bevor wir zu endgültigen Entscheidungen kommen.
    Abschließend möchte ich feststellen: Tierschutz ist nicht nur Sache der Politik und des Gesetzgebers. Hier kann und sollte jeder einzelne seinen Beitrag leisten, seine Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf wahrnehmen sowie dessen Leben und Wohlbefinden schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Eva Bulling-Schröter, PDS.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eva-Maria Bulling-Schröter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat beginnen:
    Der Mensch sollte den Tieren gegenüber Güte zeigen. Denn wer grausam zu Tieren ist, wird den Menschen gegenüber ebenso unempfindlich sein.
    Immanuel Kant.
    Nach wie vor steht eine Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz aus. In der Gemeinsamen Verfassungskommission, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung eingesetzt worden war, wurde gefordert, Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. „Tiere werden im Rahmen der geltenden Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt", so das Zitat. Dieser Antrag verfehlte damals nur knapp die erforderliche Zweidrittelmehrheit. In Bayern - obwohl von der CSU allein regiert - wurde Art. 114 der Landesverfassung entsprechend ergänzt. Ein wahrhaft christlicher Zug! Ich denke, auch Sie, meine Damen und Herren, sollten in diese Richtung gehen.
    Viele werden sich heute fragen: Gibt es im Parlament nicht wichtigere Themen als Tierschutz angesichts der existentiellen Probleme in diesem Lande? Warum befassen wir uns jetzt auch noch mit dem Tierschutz? Meine Antwort: Tiere haben in diesem Land fast keine Lobby, sie können sich nicht wehren und brauchen deshalb unseren besonderen Schutz.
    In einer Gesellschaft, die nur noch an Profitkriterien orientiert ist, haben sich eben auch die Tiere dem unterzuordnen. In der Debatte am Mittwoch - wenn auch zu einem anderen Thema - wurde dies auch von seiten der CDU/CSU genannt. Es muß Schluß gemacht werden in der Pseudokultur der Betroffenheit.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sendung „Frontal" mit ihrem Bericht über die unsäglichen Tiertransporte hat diese Republik erschüttert. Diese Tierleiden müssen sofort beendet werden.

    (Beifall bei der PDS)

    Der wichtigste Schritt in diese Richtung ist die Streichung von Subventionen für Lebendtransporte und ein generelles Verbot von Tiertransporten ins Ausland sowie des Transitverkehrs durch Deutschland. Notwendig ist eine Verkürzung der Transportwege für lebende Tiere zum nächstgelegenen Schlachthof. Es besteht kein vernünftiger Grund, Tiere nicht in nächster Entfernung vom Herkunftsort zu schlachten und dann nach Bedarf das Fleisch in gefrorenem Zustand weiterzubefördern.

    (Dr. Ruth Fuchs [PDS]: So ist es!)

    Die Förderung regionaler Vermarktungsstrukturen kann unnötigen Transport vermeiden, ist ökologisch sinnvoll und entspricht der lokalen Agenda 21.
    Am 17. Februar dieses Jahres besuchte der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Pharmaforschungszentrum der Bayer AG in Wuppertal-Elberfeld. Innerhalb des Programms wurde von den Vertretern der Pharmaindustrie versucht, der

    Eva Bulling-Schröter
    Bundestagsdelegation klarzumachen, warum eine Verschärfung der rechtlichen Grundlagen für Tierversuche in der Bundesrepublik für die Arzneimittelhersteller nicht tragbar ist.
    Es war überraschend, daß gegen einen schärferen Tierschutz keineswegs mit fehlenden Alternativen oder mit der Abwägung von Gesundheitsinteressen der Menschen gegen die Lebensrechte der Tiere argumentiert wurde. Nein, ethische oder naturwissenschaftliche Argumente spielten überhaupt keine Rolle. Es wurde ausschließlich die Standardkeule geschwungen: Man könne sich mit dem geltenden Recht arrangieren, aber jede Verschärfung treibe die Pharmaforschung außer Landes. Das Tierschutzrecht behindere nicht direkt die Pharmafroschung, aber es verhindere, daß im Forschungswettbewerb mit den anderen Konzernen „das Maximale" herausgeholt werden könne. Die Forschung brauche entsprechende Rahmenbedingungen, sonst sei sie weg. Wo nicht geforscht werde, sprich: wo die Politik den Unternehmen zuviel tierschützerische Auflagen mache, dort fände in der Regel nicht die Erstproduktion der neu entwickelten Medikamente statt, und dies koste dann eben Tausende von Arbeitsplätzen.
    Was wir an dieser Argumentation sehen, ist nichts anderes als der Übergriff der von den Unternehmen ideologisch inszenierten Standortdebatte auf den Tierschutz. Wo alles mobil ist oder gemacht wird - Kapital, Waren und angeblich auch Arbeitskräfte -, da wächst der Druck auf jegliche Standards, seien es soziale oder ökologische.
    Wen wundert es dann, daß Industrie und Bundesregierung die Zeit für reif halten, das Tierschutzgesetz in einigen Punkten zu liberalisieren? Mit ihrer Novelle schafft die Bundesregierung eben nicht nur eine Reihe von tatsächlichen Verbesserungen im Tierschutz, so beispielsweise die Erweiterung der Sachkundenachweise, sondern auch einen unakzeptablen Abbau von Standards, die nicht dem Schutz der Tiere, sondern dem der Unternehmen zugute kommen werden.
    Im Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes heißt es, daß Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika grundsätzlich verboten sein sollen. In Ausnahmefällen kann aber das Bundesministerium für Gesundheit solche zulassen, um Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft durchzuführen. Mit anderen Worten: Solange die Europäische Gemeinschaft kein Tierversuchsverbot ausspricht, werden auch in Deutschland weiterhin Tierversuche für Kosmetika und deren Inhaltsstoffe möglich sein - für mich ein Skandal!
    Tierversuche sind überflüssig und nicht übertragbar, das heißt, sie müssen prinzipiell verboten werden. Ausnahmen dürfen nur dann genehmigt werden, wenn es nachweislich keine Alternativmethoden gibt und die Versuche ethisch vertretbar sind.
    Ein weiteres Thema im Tierschutz ist die Haltung von Pelztieren. Die derzeit gängigen Haltungsbedingungen in der Pelztierzucht ignorieren die Bedürfnisse der gehaltenen Tiere völlig und sind keinesfalls als artgerecht zu bezeichnen. So werden Nerze in
    0,18 bis 0,27 Quadratmeter großen Käfigen gehalten; das entspricht einem Zehnmillionstel ihrer natürlichen Streifgebietsgröße.
    Die Schweiz schreibt für die kommerzielle Pelztierzucht Bedingungen vor, die eine artgerechte Haltung gewährleisten sollen. So ist die Käfighaltung verboten, Nerzen müssen ein 6 Quadratmeter großes Gehege und ein Schwimmbassin, Füchsen 40 Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden. In Osterreich haben bereits vier Bundesländer die Pelztierzucht verboten, und in Hessen wurde eine Verordnung nach tierschutzgerechten Kriterien eingeführt. Eine Käfighaltung ist nicht erlaubt. - Lobenswerte Beispiele! Was in der Schweiz, in Österreich und Hessen recht ist, müßte, so meine ich, auf Bundesebene billig sein.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Verbot der Käfighaltung von Legehennen ist längst überfällig. Wir unterstützen deshalb die Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Diese ,,Hühner-KZs", wie sie einst Professor Grzimek nannte, stellen die absolute Verhöhnung des Tierschutzes dar. Als besonderen Skandal empfinde ich die geplante Legehennenanlage für 800 000 Tiere in Mecklenburg-Vorpommern. Die Forderung muß deshalb lauten - Frau Klappert hat darauf hingewiesen -: Die Legehennenverordnung muß schnellstens geändert werden. Ich finde es schade, daß Sie unserem Antrag im Landtag nicht zustimmen konnten. Da darf es nicht um Parteipolitik, sondern muß es um die Sache gehen.

    (Horst Sielaff [SPD]: Sie sitzt ja nicht im Landtag!)

    Zum Schluß noch ein Wort zur Klonierung von Tieren - ganz in Kürze, denn meine Zeit ist gleich um -: Wir brauchen keine kopierten Hightech-Tiere, weil eine vernünftige ökologische Landwirtschaft in der Lage ist, genügend gesunde Tiere zu erzeugen. Deshalb ist ein entsprechendes Verbot in § 1 Tierschutzgesetz zu verankern. Denn wie sich so langsam zeigt, ist es vom Versuch am Tier bis zum Versuch am Menschen nicht mehr weit. Dies ist grundsätzlich abzulehnen.
    Danke.

    (Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)