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ID1316404300

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    Plenarprotokoll 13/164 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. März 1997 Inhalt: Zusätzliche Ausschußüberweisungen . . 47771 A Zusatztagesordnungspunkt 15: Vereinbarte Debatte zur Beschäftigungssituation und zu den Perspektiven des Steinkohlebergbaus . . . . 14771 A Rudolf Scharping SPD 14771 B, 14796 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . 14775 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14781 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 14784 A, 14787 B, 14797 A Norbert Formanski SPD . . . . 1478 6D, 14800 A Dr. Gregor Gysi PDS 14787 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 14790 A Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 14791 D, 14796 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . . 14794 D Peter Jacoby CDU/CSU 14795 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 14797 B Hans Berger SPD 14799 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 13/7015) 14800 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Marianne Klappert, Ernst Bahr, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 13/2523) 14801 A c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes (Drucksache 13/ 3036) 14801 A d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tierschutzbericht 1997; „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes" (Drucksache 13/7016) . 14801 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tierschutzbericht 1995; „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes" (Drucksachen 13/350, 13/774 Nr. 2, 13/3562) 14801 B f) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beendigung der tierquälerischen Robbenjagd (Drucksache 13/4141) 14801 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abschaffung der Käfigbatteriehaltung von Legehennen in der Europäischen Union - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot der Käfighaltung von Legehennen (Drucksachen 13/5210, 13/4039, 13/ 7022) 14801 C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umfassender Schutz für Meeressäuger (Drucksachen 13/5007, 13/ 7046) 14801 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Marina Steindor, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot des Klonens von Tieren (Drucksache 13/7160) 14801 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 14801 D Marianne Klappert SPD 14803 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14806 B Günther Bredehorn F.D.P. 14808 A Eva Bulling-Schröter PDS 14810 C Meinolf Michels CDU/CSU 14811 D Matthias Weisheit SPD 14814 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 14816 A Ulrike Mehl SPD 14817 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Karl Hermann Haack (Extertal), Klaus Kirschner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rehabilitation, Prävention, Kuren - für eine vernünftige und moderne Gesundheitspolitik (Drucksache 13/7174) 14819 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 14819 D Roland Richter CDU/CSU 14821 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . 14822 A Horst Kubatschka SPD 14822 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14823 B Dr. Dieter Thomae F.D.P 14824 D Dr. Ruth Fuchs PDS 14825 D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 14826 D Antje-Marie Steen SPD 14828 C Nächste Sitzung 14831 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14833 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Rehabilitation, Prävention, Kuren - für vernünftige und moderne Gesundheitspolitik) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 14833* C Wolfgang Zöller CDU/CSU 14834* C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 14835* B 164. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. März 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 14. 3. 97 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 14. 3. 97 Beck (Bremen), BÜNDNIS 14. 3. 97 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 14. 3. 97 Braun (Auerbach), Rudolf CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Brecht, Eberhard SPD 14. 3. 97 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14. 3. 97 Herta Duve, Freimut SPD 14. 3. 97 Eichstätt-Bohlig, BÜNDNIS 14.3.97 Franziska 90/DIE GRÜNEN Gansel, Norbert SPD 14. 3. 97 Dr. Jacob, Willibald PDS 14. 3. 97 Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 14. 3. 97 Körper, Fritz Rudolf SPD 14. 3. 97 Krautscheid, Andreas CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Luft, Christa PDS 14. 3. 97 Dr. Maleuda, Günter PDS 14. 3. 97 Marten, Günter CDU/CSU 14. 3. 97 * Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 14. 3. 97 Mosdorf, Siegmar SPD 14. 3. 97 Müller (Berlin), Manfred PDS 14. 3. 97 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 14. 3. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 14. 3. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 14. 3. 97 Reinhard Dr. Schwaetzer, Irmgard F.D.P. 14. 3. 97 Seuster, Lisa SPD 14. 3. 97 Tauss, Jörg SPD 14. 3. 97 Teiser, Michael CDU/CSU 14. 3. 97 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 14. 3. 97 Thierse, Wolfgang SPD 14. 3. 97 Titze-Stecher, Uta SPD 14. 3. 97 Voigt (Frankfurt), SPD 14. 3. 97 Karsten, D. Vosen, Josef SPD 14. 3. 97 Wallow, Hans SPD 14. 3. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 14. 3. 97 * *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag: Rehabilitation, Prävention, Kuren - für eine vernünftige und moderne Gesundheitspolitik) Dr. Rolf Olderog (CDU/CSU): Die Hauptzuständigkeit zum Thema liegt bei den Gesundheitspolitikern und Sozialpolitikern. Aber auch die Tourismuspolitik, für die ich jetzt spreche, ist zentral betroffen. Lassen Sie mich aus der Sicht dieser Politik zwei Vorschläge unterbreiten, die zwar nicht kurzfristig zu realisieren sind, aber mittel- und längerfristig doch verläßliche Perspektiven bieten. Erstens. Die Politik hätte die Mittel für die Kuren nicht so gekürzt, das Bewilligungsverfahren nicht so erschwert, wenn nicht schon seit langem das heutige Kurwesen in der fachlichen Kritik stände, wenn nicht sein Image, sein Ansehen, und sein Ruf angeschlagen wären. Deshalb plädiere ich als erstes für die Revitalisierung der Kur. Krankenkassen, Rentenversicherungen, Ärzte, Bäderwirtschaft und Politik sollten gemeinsam für Reha und Kuren dringend notwendige Schwachpunktanalysen erstellen, Forschungsbedarf ermitteln und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Untersuchungen des Kieler Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (N.I.T.) und das Baden-Württembergische Beratungsunternehmen Reppel und Partner haben schon seit langem gezeigt, daß die Kur in Deutschland unübersehbar in einer ernsten Krise steckt. Wir brauchen eine bessere medizinische Fundierung und Modernisierung der Kur. Eine Kur für die Kur! Defizite gibt es im Bereich der Kurforschung. Es fehlt an Grundlagenforschung, Kurmittelforschung. Kurerfolge müssen besser nachweisbar sein. Das Kurangebot ist zu undifferenziert, die ärztlichen Indikationen sind zu unspezifisch. Für jedes Krankheitsbild sollte ein spezielles Gesundheitsprogramm vorgesehen sein. Es fehlen kurbegleitende Maßnahmen. Die Patienten müssen stärker motiviert werden, sich einer gesünderen Lebensführung zuzuwenden. Neu zu diskutieren und zu definieren ist die Rolle der Badeärzte. Kurorte, Ärzte und Kostenträger müssen sich miteinander besser abstimmen. Wenn es insgesamt ein modernisiertes und medizinisch besser fundiertes und in seiner Qualität wirksam kontrolliertes Kurangebot gäbe - wie könnte die Politik sich dann einem überzeugenden Konzept für Kur und Reha entziehen! Denn es bleibt aus Gründen der Medizin und der Kosten weiterhin richtig: Vorbeugen ist besser als heilen. Und: Rehabilitation erspart Rente. Zum zweiten plädiere ich dringend dafür, Angebote für Selbstzahler zu entwickeln, gesundheitsorientierte Urlaubsangebote und Angebote für eine Kur im Urlaub. Fachleute bestätigen: Hier liegt durchaus eine realistische Perspektive. Sicher, das geht nicht von heute auf morgen, aber es ist längerfristig durchaus eine Chance. Nach Lohmann und Reppel gibt es eine bemerkenswerte Bereitschaft, auch auf eigene Kosten etwas im Urlaub für die Gesundheit zu tun. Reppel spricht davon, daß zwei Drittel der Kurinteressierten bereit sind, Selbstkosten und Urlaub für die Kur zu tragen. Lohmann ermittelte, daß 15 Prozent der deutschen Bevölkerung (14 Jahre und älter) sich für einen Urlaub mit Gesundheitskomponente interessieren. Ein beachtliches Potential! Wer in den mittleren und älteren Jahrgängen fühlt sich heute schon uneingeschränkt gesund? Nur jeder fünfte sagt, er sei beschwerdefrei. Jeder Fünfte ist auch über irgendwelche gesundheitlichen Probleme bei sich beunruhigt. Vor allem viele 40- bis 50jährige empfinden sich nervlich und körperlich gestreßt. Das N.I.T.-Gutachten spricht in Deutschland insgesamt von 9 Millionen Interessenten für einen Gesundheitsurlaub. Das Produkt Gesundheitsurlaub und Kur im Urlaub ist heute noch nicht vorhanden. Das ist wirklich nur schwer zu begreifen! Das zeigt, wie einseitig sich alle Anbieter auf öffentliche Kostenträger verlassen haben. Eine Angebotspalette müßte von Ärzten, Physiotherapeuten und Touristikem erarbeitet werden. Dazu könnten etwa zählen: Sportmöglichkeiten, kurspezifische Angebote, kurunterstützende Maßnahmen, Infos und Orientierung für gesundheitsorientiertes Leben. Privatzahler stellen vermutlich höhere Ansprüche als andere. Das Ambiente muß sich von dem einer Klinik unterscheiden. Gefühle der Lebensfreude, der Vitalität, der Gesundheit und der Spaß sind anzusprechen. Gesundheit, Lebensfreude und neue Kraft wollen die Gäste gewinnen. Welche Zielgruppen? Gesundheitsurlaub für Familien, jüngere Senioren, für jüngere Alleinstehende. Es gilt, nachfragegerechte Angebote, z. B. auch Pauschalangebote, für Zielgruppen zu entwikkeln. Einzelheiten sind durch weitere Untersuchungen zu klären. Ich habe dafür gemeinsam mit dem Deutschen Bäderverband die Initiative ergriffen. Das notwendige Geld für Untersuchungen will die Bundesregierung aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stellen. Aber nicht nur der Bund ist zuständig: Im Bereich von gesundheitsorientierten Angeboten sind vorrangig die Länder selbst gefordert. Sie bestimmen über Fördermittel, wie z. B. in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, selbst wenn der Bund die Förderung zur Hälfte mitfinanziert. Ich appelliere daher nachdrücklich an die Länder, sich an einem Ideenwettbewerb für neue Wege zu beteiligen. Unvermeidbares und leider Unabänderliches zu beklagen, führt nicht weiter. Richten wir gemeinsam den Blick nach vorn. Begreifen wir die schwierige Lage auch als Herausforderung, neue Wege zu gehen. Seit langem schon ist dies dringend geboten. Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Der Vorwurf der SPD, die Rückgänge im Kurbereich seien auf die durch die Bundesregierung verschuldete Verunsicherung zurückzuführen, ist absurd. Die Opposition unterstützt bewußt Falschinformationen und Unterstellungen und wirft dann der Regierung Verunsicherung vor. Ein seltsames Vorgehen. Wenn man den Kurorten wirklich helfen will, muß man mit den Fakten sachlich umgehen. Erstens. Die Behauptung, daß aufgrund der Gesetze Rückgänge von bis zu 60 Prozent notwendig seien, ist falsch. Die tatsächliche Auswirkung aufgrund der Gesetzeslage stellt sich nämlich wie folgt dar: 63 Prozent der Kurtage werden privat finanziert. 25 Prozent der Kurtage werden über die Rentenversicherung finanziert und 12 Prozent über die gesetzliche Krankenversicherung. Das heißt im Klartext, wenn von dem Bereich der Rentenversicherung 30 Prozent eingespart werden sollen, entspricht dies einem Gesamtvolumen von 8 Prozent. Wir müssen also über einen Einsparbereich von 8 Prozent reden. Fairerweise muß man an dieser Stelle hinzufügen, daß bei der Belegung und Spezialisierung von verschiedenen Kureinrichtungen regional erhebliche Unterschiede bestehen können. Dennoch liegt die Zukunft auch dieser Bäderkurorte in der Verbreiterung eines verbesserten Kurangebotes für private Kurgäste. Zweitens. Die Behauptung der SPD, es würden 50 000 Arbeitsplätze im Kurbereich wegfallen, kann ebenfalls so nicht stimmen. Tatsache ist, daß die Ausgaben im Sozialbereich um rund 50 Prozent in den letzten Jahren gestiegen sind, während der Personalstand um 22 Prozent erhöht wurde. Das bedeutet im Umkehrschluß, wenn wir nun die Ausgaben um 8 Prozent kürzen, würde es 3,5 Prozent des Personals betreffen. Das heißt jedoch nicht, daß wir diese 3,5 Prozent Entlassung gutheißen, sondern das Ausgabevolumen, das von der Sozialversicherung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann, muß von den Kurorten über den Markt wieder gewonnen werden. Hier genügt es nicht, daß man sich zurücklehnt und sagt, man könne keine neuen Krankheiten erfinden. Darum geht es nicht und das ist auch nicht gefordert. Gefordert sind jedoch neue Konzepte, die von Kurort zu Kurort völlig unterschiedlich sein werden. Im übrigen hat dies das Kurmittelhaus in Bad Griesbach bewiesen, das unter den gleichen gesetzlichen Bedingungen wie die anderen Kurbäder, durch ein entsprechend attraktives Angebot, einen Zuwachs verzeichnen konnte. Drittens. Die Kuranträge gehen zurück. Einer der Hauptgründe, warum Kuranträge zurückgehen, liegt an der Falschinformation. Die Gewerkschaft hat bis in die letzten Tage noch Flugblätter verteilt, in denen behauptet wird, es werden künftig keine Kuren mehr bezahlt. Und auch Veröffentlichungen von Kurorten, daß aufgrund von Sparmaßnahmen u. a. kein Kurorchester mehr spielt, trägt nicht dazu bei, daß man mehr Kurgäste in seinem Kurort anzieht. Viertens. Die Behauptung, daß die Zuzahlung von 25 DM besonders für den Personenkreis mit niedrigem Einkommen und Rentner ein Hinderungsgrund sei, einen Kurantrag zu stellen, ist ebenfalls falsch. Tatsache ist, daß Rentner mit einer Rente bis 1 708 DM von der Zuzahlung total befreit sind. Darüber hinaus ist die Zuzahlung in der Rentenversicherung gestaffelt von 14 DM bis maximal 25 DM. Selbst bei 2 040 DM beträgt die Zuzahlung 17 DM, und erst ab einem Nettoeinkommen von über 3 000 DM beträgt die Zuzahlung 25 DM. Fünftens. Müttergenesungskuren. Diese Kuren wurden von den gesetzlichen Änderungen nicht betroffen, und trotzdem gab es erhebliche Einbrüche, die also mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun haben können. Wenn natürlich eine Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes sich hinstellt und sagt, daß chronische und psychische Beschwerden nicht mehr behandelt werden können, dann braucht man sich nicht zu wundern, daß auch in diesem Bereich die Antragstellung zurückgeht. Nachdem wir uns im Ziel alle einig sind, sollten wir gemeinsam folgendes nach außen vertreten: Erstens. Medizinisch Notwendiges wird nach wie vor im erforderlichen Umfang gewährleistet und finanziert. Zweitens. Bäder und Kurorte müssen an der Verbreiterung eines verbesserten Kurangebotes für private Kurgäste arbeiten. Drittens. Durch gezielte Werbemaßnahmen ist das große Marktpotential von z. B. rund 80 Milliarden DM Ausgaben für Auslandsurlaub für Kur- und Heilbäder teilweise zu erschließen. Viertens. Chancengleichheit und bessere Planungssicherheit in den Kureinrichtungen, zeitnahe Zahlen über die Entwicklung. Wir müssen dafür sorgen, daß nicht die eigenen Häuser der Versicherungsträger erst belegt werden, unabhängig davon, ob sie preisgünstiger sind oder nicht. Wenn wir gemeinsam diese Maßnahmen unterstützen, haben die Kureinrichtungen in Deutschland nach wie vor eine gute Zukunft. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Abgeordnete Josef Hollerith hat seine Unterschrift zu dem Antrag Eckpunkte für die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen - Drucksache 13/6591- zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung zum Filmförderungsgesetz - Drucksachen 13/6632, 13/6858 Nr. 2 -Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland - Unfallverhütungsbericht Arbeit 1995 - - Drucksachen 13/6120, 13/6445 Nr. 1- Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Jahresgutachten 1995 Welt im Wandel: Wege zur Lösung globaler Umweltprobleme des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen - Drucksachen 13/5146 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksachen 13/3790 Nr. 1.1 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.7 Drucksachen 13/6766 Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 13/2988 Nr. 1.27 Drucksachen 13/2988 Nr. 1.28 Drucksachen 13/6861 Nr. 2.7 Finanzausschuß Drucksachen 13/6357 Nr. 2.27 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.28 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.24 Drucksachen 13/6766 Nr. 2.1 Drucksachen 13/6766 Nr. 2.10 Drucksachen 13/6861 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 13/5295 Nr. 1.15 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.14 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.15 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.17 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.20 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.21 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.23 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.24 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.12 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.15 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.20 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.22 Drucksachen 13/6454 Nr. 1.23 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 13/6129 Nr. 1.18 Drucksachen 13/6129 Nr. 1.26 Drucksachen 13/6357 Nr. 2.2 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 13/4137 Nr. 2.57 Drucksachen 13/3790 Nr. 2.12 Drucksachen 13/3938 Nr. 2.35 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksachen 13/6454 Nr. 1.17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jochen Borchert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beratung des Tierschutzberichtes 1997, des Tierschutzgesetzes und einiger spezieller Tierschutzthemen unterstreichen wir, welchen politischen Stellenwert wir in Deutschland dem Tierschutz beimessen, und zwar in den Parteien und in allen Bevölkerungsgruppen.
    Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen arbeiten weiterhin aktiv an einer Verbesserung des

    Bundesminister Jochen Borchert
    Tierschutzes. Wir machen dies offensiv und mit allem Nachdruck. Aber ich möchte die heutige Debatte auch zum Anlaß nehmen, um auch den Kolleginnen und Kollegen der Opposition, die uns ja in vielen Punkten in dieser Frage unterstützen, zu danken. Sicher, manchen gehen die Regelungen und Vorhaben zum Tierschutz noch nicht weit genug; aber ich denke, hier gibt es keinen Widerspruch. Auch uns gehen sie in vielen Punkten nicht weit genug.
    Doch jeder, der sich schon einmal ganz konkret um Fortschritte beim Tierschutz bemüht hat, weiß: Die Verbesserung des Tierschutzes ist wie das Bohren von dicken Brettern. Man braucht Ausdauer, viel Kraft und immer wieder auch das richtige Werkzeug. Das heißt, mit dem großen Hammer und Radikalforderungen erreichen wir bei dem sensiblen Thema Tierschutz gar nichts. Dies gilt besonders für einen hohen und einheitlichen Tierschutz in Europa. Deshalb sollte sich jeder bewußt sein: Wer machbare, schrittweise Verbesserungen ablehnt, dient nicht dem Tierschutz, sondern verhindert einen erfolgreichen Tierschutz.
    Wie die Bundesregierung dem Tierschutz Rechnung trägt, dies wird alle zwei Jahre mit dem Bericht an den Deutschen Bundestag über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes dokumentiert. Deutschland ist das einzige Land, das in einem Tierschutzbericht diese Entwicklung darstellt und damit der tierschutzpolitischen Debatte immer wieder Impulse gibt.
    Der heute zur Beratung anstehende Tierschutzbericht 1997 zeigt, daß wir auch in den vergangenen zwei Jahren beim Tierschutz einiges erreicht haben. Ich nenne beispielhaft: Die Zahl der Versuchstiere ist weiter deutlich zurückgegangen. Von 1991 bis 1995 hat sich die Zahl der in Versuchen verwendeten Wirbeltiere von rund 2,4 Millionen auf rund 1,6 Millionen verringert. Dies ist ein Rückgang um rund 30 Prozent.

    (Eva Bulling-Schröter [PDS]: Das ist immer noch zuviel!)

    - Das ist natürlich immer noch zuviel, aber dennoch eine deutliche Verringerung. Wir werden an einer weiteren Verringerung arbeiten.
    Gründe für die erreichte Verringerung sind unter anderem die Entwicklung und Nutzung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden sowie die umfangreichen Darlegungs- und Nachweispflichten der Antragsteller. Auch die Tätigkeit der Tierschutzbeauftragten und der Beratenden Kommissionen hat zu diesem Ergebnis wesentlich beigetragen. Vermutlich wurde aber - auch das müssen wir beachten - ein Teil der Versuche ins Ausland verlagert. Dies unterstreicht, so denke ich, einmal mehr die Notwendigkeit eines internationalen und grenzüberschreitenden Tierschutzes.
    Meine Damen und Herren, die Erweiterung der europäischen Tiertransportrichtlinie um wichtige Detailbestimmungen wie Transportdauer und Versorgung der Tiere haben wir in Brüssel nach langen und zähen Verhandlungen durchgesetzt. Ich habe dem Kompromiß zur Änderung der europäischen
    Tiertransportrichtlinie am Ende zugestimmt, weil damit erstmals eine europaweite Regelung zur Begrenzung der Transportzeiten bei Schlachttieren verabschiedet wurde. Sicher, auch mir wäre hier eine weitergehende, auf absolut acht Stunden festgelegte Begrenzung lieber gewesen. Für diese Begrenzung haben wir gekämpft. Sie war am Ende nicht durchsetzbar. Mehr als das, was wir erreicht haben, war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.
    Ich habe aber auch immer klargestellt: Dies ist aus der Sicht der Bundesregierung ein erster und wichtiger Schritt, dem weitere Schritte folgen müssen. Das heißt: Nach der Umsetzung der jetzt beschlossenen Regelungen müssen wir unsere Bemühungen um weitere Verbesserungen fortsetzen. Hier muß vor allen Dingen auch die Kommission ihre Hausaufgaben machen und die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Sie ist nach der Transportrichtlinie verpflichtet, Regelungen über Versorgungsstationen und Spezialfahrzeuge vorzulegen. Der Vorschlag bezüglich der Versorgungsstationen ist erst nach unseren mehrfachen Aufforderungen - und dann mit anderthalbjähriger Verspätung - vorgelegt worden.
    Die längst überfälligen Vorschläge für Spezialfahrzeuge wie auch die Regelung, wonach der die Zahlung der Exporterstattungen an die einwandfreie Ankunft der Tiere im Empfängerland geknüpft wird, lassen nach wie vor auf sich warten.
    Nach der verabschiedeten Tiertransportrichtlinie in Europa ist die Kommission nach Art. 13 zu folgendem verpflichtet - ich zitiere -:
    Die Kommission unterbreitet dem Rat vor dem 31. Dezember 1995 Vorschläge im Hinblick auf die Festlegung der Vorschriften, denen die Transportmittel entsprechen müssen. Der Rat befindet dann mit qualifizierter Mehrheit über die Vorschläge.
    Bis heute warten wir auf diese Vorschläge, und dies erschwert die Umsetzung dieser Richtlinie. Die Kommission muß jetzt endlich ihre Hausaufgaben machen, damit die Länder in der Lage sind, diese Richtlinie entsprechend umzusetzen,

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    damit wir in Europa einheitliche Regelungen haben.
    Ich stelle hier noch einmal fest: Weitere Verbesserungen sind nicht an den Mitgliedstaaten gescheitert. Deutschland hat um weitere Verbesserungen gekämpft, aber die Umsetzung der erreichten Maßnahmen scheitert an den fehlenden Vorlagen der Kommission.
    Nachdem Ende letzten Jahres die schlimmen Mißstände beim Tiertransport von Deutschland über den italienischen Hafen Triest nach dem Libanon bekanntgeworden sind, haben wir unverzüglich in einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden Verbesserungen durchgesetzt. Die Abfertigung der Tiere im Hafen von Triest stand unter Beobachtung eines deutschen Amtstierarztes. In der letzten Märzwoche wird eine weitere Delegation nach Triest fahren, um die

    Bundesminister Jochen Borchert
    Situation bei der Ankunft, bei der Verladung sowie bei der Behandlung der Tiere in Triest zu überprüfen und zu kontrollieren.
    Wir werden diese bilaterale Zusammenarbeit im Tierschutz fortsetzen und weiter ausbauen. Die Bundesregierung wird auf jeden Fall nicht lockerlassen und durchsetzen, daß die Exporterstattungen an den einwandfreien Zustand der Tiere bei der Ankunft im Empfängerland geknüpft werden.
    Wir haben vielfältige Erfahrungen damit, daß sich Hartnäckigkeit am Ende auszahlt. So haben wir im Dezember 1996 in Brüssel eine Änderung der Kälberhaltungsrichtlinie erreicht. Damit werden die strengen Anforderungen unserer nationalen Kälberhaltungsverordnung - wenn auch mit Übergangszeiten - in europäisches Recht umgesetzt.
    Trotz der durchaus beachtlichen Fortschritte im nationalen, im europäischen und im internationalen Tierschutz gibt es weiteren Handlungsbedarf. Auch hierüber sind wir uns einig.
    Handlungsbedarf besteht zum Beispiel bei der Legehennenhaltung. Diesbezüglich haben wir die Europäische Kommission immer wieder aufgefordert, endlich ihren Bericht über die Entwicklung tierschutzgerechter Haltungsformen vorzulegen und geeignete Vorschläge zur Verbesserung zu unterbreiten. Dieser Bericht, der seit 1993 überfällig ist, ist die Basis für ein einheitliches europäisches Vorgehen. Auch hier muß die Kommission endlich ihre Hausaufgaben machen.
    Hieran zeigt sich, wieviel Überzeugungsarbeit in Brüssel und in Europa erforderlich ist, um weitere Fortschritte im Tierschutz durchzusetzen. Es besteht kein Zweifel, daß wir nur mit einem einheitlichen europäischen Vorgehen dem Tierschutz dienen werden; denn nationale Alleingänge hätten in diesem Bereich nur eine Verlagerung der Produktion oder eine Verlagerung der Transporte zur Folge. Deshalb müssen wir in Brüssel weiter kämpfen; deshalb dürfen wir in Brüssel nicht lockerlassen.
    Zur Reduzierung von Tierversuchen wollen wir weitere Anstrengungen unternehmen, um die internationale Anerkennung von Ergänzungs- und Ersatzmethoden zu erreichen. Gleichzeitig müssen wir auf diesem Gebiet auch verstärkt Aktivitäten entfalten, um die Haltung von Versuchstieren weiter zu verbessern.
    Meine Damen und Herren, mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sollen unter anderem bestimmte Mindestvoraussetzungen wie die Anforderungen an die Sachkunde von Tierhaltern präziser geregelt werden. Restriktivere Vorschriften über Eingriffe an und Behandlungen von Tieren und eine Erweiterung der Tätigkeiten, für die eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, sollen damit vorgegeben werden.
    Der Bundesrat hat nach intensiven Beratungen im ersten Durchgang im Dezember 1996 dazu Stellung genommen und insgesamt 53 Maßgabenbeschlüsse gefaßt sowie drei Entschließungen verabschiedet.
    Die Bundesregierung hat bei der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts immer auf eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und den Ansprüchen der Menschen Wert gelegt. Unter diesem Gesichtspunkt, aber auch wegen erheblicher rechtlicher Bedenken konnte die Bundesregierung einigen Beschlüssen des Bundesrates nicht folgen. Einige der Beschlüsse des Bundesrates sind fachlich ausgesprochen problematisch, oder sie führen zu einer unnötigen Bürokratisierung, ohne einen Zuwachs an Tierschutz zu bringen. Andere Forderungen des Bundesrates begegnen europa- oder verfassungsrechtlichen Bedenken.
    Einigen Vorschlägen des Bundesrates folgt die Bundesregierung. Dazu gehört beispielsweise die Einführung einer Erlaubnis für gewerbsmäßige Zucht und Haltung von Wirbeltieren außerhalb der landwirtschaftlichen Nutztiere. Häufig bestehen hinsichtlich solcher Tiere Defizite in der Kenntnis von Zucht und Haltung. Dies führt zu tierschutzwidrigen Umständen und Behandlungen. Es muß von einem gewerbsmäßigen Züchter und Halter aber erwartet werden, daß er die Anforderungen an Fachkenntnisse, Zuverlässigkeit und an eine adäquate Unterbringung erfüllt.
    Damit zeigt sich einmal mehr, daß die Bundesregierung für konstruktive Vorschläge zu einer Verbesserung des Tierschutzes offen ist. In diesem Sinne erhoffe ich mir auch von der heutigen Debatte eine Unterstützung bei unserer Politik, Tierschutz schrittweise weiter zu verbessern, und wertvolle Anregungen, die zu einer Verbesserung des Tierschutzes führen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Marianne Klappert, SPD-Fraktion.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marianne Klappert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Herr Minister Borchert, ich bin mit den Ausführungen, die Sie gemacht haben, daß wir den Tierschutz in Europa verstärken müssen, sehr einverstanden. Nur, es würde uns allen viel leichter fallen, dies in Europa durchzusetzen, wenn wir uns auch national bewegen würden.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Darauf kommt es an: daß wir erst einmal national unsere Schulaufgaben machen und dann verstärkt in Europa arbeiten.

    (Günther Bredehorn [F.D.P.]: Das haben wir aber doch!)

    Es sind sich, glaube ich, alle einig, daß es Defizite im jetzt geltenden Gesetz gibt und daß der Vollzug des Gesetzes aus den unterschiedlichsten Gründen bisweilen ungenügend ist. Darüber besteht Übereinkunft, aber das ist dann auch schon alles. Statt mit Siebenmeilenstiefeln, wie es angemessen wäre, voll-

    Marianne Klappert
    zieht sich der Fortschritt in diesem Bereich des Tierschutzes im Schneckentempo.

    (Horst Sielaff [SPD]: Schlechter als schleichend!)

    Ich habe deshalb volles Verständnis für diejenigen, denen bei den unendlichen, häufig ergebnislosen Diskussionen um einen besseren Tierschutz gelegentlich der Kragen platzt. Zum zweitenmal innerhalb kurzer Zeit wird eine Novellierung des Tierschutzgesetzes versucht, und es ist zu befürchten, daß nach deren Abschluß von einer wirklichen Reform des Gesetzes nicht die Rede sein kann.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Dabei wird aber übersehen oder geflissentlich nicht zur Kenntnis genommen, daß die Öffentlichkeit - und beileibe nicht nur die dogmatische Tierschutzöffentlichkeit - energisch grundlegende Änderungen fordert.

    (Horst Sielaff [SPD]: Mit Recht!)

    Die Medienberichterstattung mit ihren schrecklichen Bildern gequälter Tiere hat die Öffentlichkeit zunehmend sensibilisiert und empört. Die vielen Briefe, die auf den Tischen der Verantwortlichen landen, sprechen in dieser Hinsicht eine deutliche Sprache. Es wäre gut, wenn diese Öffentlichkeit am Schluß des Novellierungsverfahrens feststellen könnte, daß sich das Parlament bewegt hat und nicht nur auf der Stelle getreten ist.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Aber das setzt Verständnisbereitschaft auf allen Seiten voraus und - für mich ganz wichtig - die innere Freiheit, sich von keiner Seite unter Druck setzen zu lassen.

    (Horst Sielaff [SPD]: Sehr gut!)

    Die SPD-Bundestagsfraktion hat schon im September 1995 ihren Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Die darin enthaltenen Vorschläge stehen unter der Überschrift: „Das Machbare möglich machen". Dem Tierschutz ist nicht mit utopischen Forderungen der einen wie der anderen Seite gedient. Nicht immer nämlich kommt man mit dem Unmöglichen als Ziel zum Möglichen.
    Ihr Entwurf, Herr Minister Borchert, beschränkt sich im wesentlichen auf die Vorschläge, die im letzten Novellierungsverfahren unstreitig waren. Da fragt man sich natürlich: Warum hat die schriftliche Vorlage so lange gedauert? Man fragt sich zweitens, ob man sich angesichts der so defizitären Vorschläge darüber im klaren ist, daß nach diesem „Sparpaket" der Regierung die nächste Novellierung schon mit der Beendigung der jetzigen beginnt.
    Ich hätte erwartet, daß die Regierung den berechtigten Forderungen der Bundesländer gegenüber weniger ablehnend gewesen wäre. Denn schließlich sind tierschutzpolitischer Sachverstand und gesamtgesellschaftliches Verantwortungsbewußtsein nicht nur bei der Bundesregierung vorhanden, sondern auch in den Ländern, die darüber hinaus in der Vollzugspraxis wesentlich erfahrener sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Bundesregierung lehnt diese Vorschläge aber leider weitestgehend ab.

    (Horst Sielaff [SPD]: Schöne Reden hält sie! Sie tut aber wenig!)

    Daß das zu einer Konfrontation mit dem Bundesrat führen wird, ist zwangsläufig. Damit droht diese Novellierung eine unendliche Geschichte zu werden.
    Lassen Sie mich, ehe ich auf einzelne für uns besonders wichtige Positionen eingehe, zunächst zum wiederholten Male darauf hinweisen, daß das Tierschutzgesetz eine relativ leere Hülse bleibt, solange der Tierschutz nicht grundgesetzlich abgesichert ist.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [PDS])

    Zahlreiche Gerichtsurteile aus der neueren Zeit beweisen dies. Die SPD wird jedenfalls noch in dieser Legislaturperiode ihr Versprechen wahrmachen, einen erneuten Anlauf zu einem Staatsziel Tierschutz zu unternehmen.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Ich appelliere schon heute an die Kollegen der CDU/ CSU, nicht sofort die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu übernehmen, sondern mit uns gemeinsam zu diskutieren, zu streiten, damit wir dem Willen, der in diesem Volke vorhanden ist -80 Prozent der Bundesbürger wollen nämlich die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung -, gemeinsam gerecht werden. Ansonsten, denke ich, bleiben alle Ihre Bekenntnisse zu einem ethischen Tierschutz leere Worte. Sie haben bei einer Ablehnung dieser Forderung keine Mehrheit.
    Das Ziel dieser Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ist nicht, tierisches Leben für sakrosankt zu erklären und es der Verfügbarkeit des Menschen gänzlich zu entziehen. Das Ziel ist es vielmehr, zwischen den Interessen des Tierschutzes und der Nutzung von Tieren eine Art Waffengleichheit herzustellen. Ihrer bisherigen Ablehnung dieser Forderung stellen wir unser Bekenntnis ganz deutlich entgegen: Der Tierschutz muß im Grundgesetz verankert werden.
    Die bestehenden Unterschiede in den jetzt vorliegenden Gesetzentwürfen sind für mich so gravierend, daß wir nur sehr schwierig zu einem Ergebnis kommen werden. Nach Auffassung meiner Fraktion ist es unabdingbar, schon die Grundnorm in § 1 zu verändern. Es genügt längst nicht mehr, den „vernünftigen Grund" für die Zufügung von Leiden, Schmerzen oder Schäden beim Tier zu verlangen. Wohin das führt, zeigt zum Beispiel das Rutenkupieren bei Hunden. Schon ein rein ästhetischer Grund ist ein „vernünftiger Grund". Also wird den Hunden die Rute kupiert, weil es zum Rassestandard gehört. Die vorgesehene Nutzung kann ebenfalls so ein „vernünftiger Grund" sein. Also wird ganzen Hunderassen prophylaktisch die Rute kupiert, unabhän-

    Marianne Klappert
    gig davon, ob der Hund tatsächlich dieser Nutzung zugeführt wird.
    Hier wie in vielen anderen Bereichen müssen also sehr viel schärfere Bedingungen formuliert werden.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Hier muß tatsächlich eine Abwägung zwischen den Interessen des Tieres und den Interessen seines Nutzers geschaffen werden. Deshalb fordert die SPD-Fraktion, daß der Begriff „vernünftiger Grund" durch den eine echte Abwägung nötig machenden „rechtfertigenden Grund" ersetzt wird. Daß damit die Nutzung von Tieren eingeschränkt wird, ist die gewollte Folge dieser Änderung.
    Aber nicht nur Hunde werden verstümmelt. Amputationen von Körperteilen bei Tieren zur Anpassung an Haltungssysteme oder Haltungsformen sind an der Tagesordnung. Immer findet sich ein „vernünftiger Grund" . Man sehe nur einmal etwas genauer in die landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Dort wird man aber - das gebe ich hier zu - vorübergehend noch nicht auf alle Amputationen verzichten können. Das müssen wir auch ehrlich sagen. Das Verstümmeln von Tieren muß aber eine Ausnahme werden und darf nicht die Regel bleiben.

    (Zuruf von der F.D.P.: Ist auch nicht die Regel!)

    Die Haltungssysteme und Haltungsformen müssen den Tieren angepaßt werden, nicht umgekehrt.
    Es wird gerne entgegnet, daß es noch zu wenige wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die einen Zusammenhang zwischen Haltungssystemen und Schäden bei Tieren nachweisen. Abgesehen davon, daß manchmal der gesunde Menschenverstand ausreicht, um die Tierschutzwidrigkeit bestimmter Haltungsformen zu beurteilen, muß die Frage erlaubt sein, warum man in der Vergangenheit die Forschungen weitgehend darauf ausgerichtet hat, die Leistungsfähigkeit von Tieren zu erhöhen bei gleichzeitiger Zementierung der bestehenden Haltungsformen, anstatt nach Alternativen zu forschen und alternative Haltungssysteme oder Haltungsformen attraktiver zu machen, sie also angemessen zu fördern.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die Tierschutzwidrigkeit von Haltungssystemen ist die Haltung von Legehennen in Käfigbatterien.

    (Zuruf von der SPD: Schrecklich!)

    Die Auffassung, daß die Legehennenhaltungsverordnung mit ihrer Zollstockbiologie längst novellierungsbedürftig ist, sollte konsensfähig sein. Es ist aber den Tieren nicht damit gedient, wenn lediglich ihr Platzangebot ein bißchen erweitert wird. Den Tieren ist nur damit geholfen, daß sich ihre Haltungsbedingungen grundlegend ändern und sie die Möglichkeit erhalten, ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Das ist in den Batteriekäfigen unmöglich.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag zum europaweiten Verbot der Haltung in Käfigbatterien eingebracht, der aber von den Koalitionsfraktionen im Ernährungsausschuß abgelehnt worden ist.

    (Horst Sielaff [SPD]: Obwohl Borchert das auch wollte!)

    - Das wollte ich gerade sagen, Herr Kollege Sielaff. Ich bin froh, daß Sie das sagen.
    Bedauerlicherweise muß ich das feststellen: Es gibt sogar ein Bundesland, das sich durch die eigene Entschließung nicht irremachen läßt. In MecklenburgVorpommern soll eine Anlage zur Haltung von Legehennen genehmigt werden, in der rund 800 000 Hennen in siebenstöckigen Batterien eingepfercht werden sollen, obwohl das Bundesland der Entschließung des Bundesrates zugestimmt hat. Man braucht wohl nicht extra zu betonen, daß es sehr leicht ist zuzustimmen, ohne dann aber den befürworteten Weg selber zu beschreiten.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Wenn je ein Vorhaben die Notwendigkeit des Antrages der SPD-Bundestagsfraktion auf ein europaweites Verbot der Haltung in Käfigbatterien gezeigt hat, dann ist es diese geplante Anlage.
    Ein weiterer für den Tierschutz relevanter Bereich bedarf dringend einer Gesetzesverschärfung: der Bereich der sogenannten Qual- und Aggressionszüchtungen. Was sich auf diesem Gebiet abspielt, spottet jeder Beschreibung: Nackthunde, denen die Ohren abfaulen und wichtige Zähne fehlen, Kaninchen mit Schlappohren, die so groß sind wie sie selber, Bulldoggen mit angezüchteter Atemnot, Schäferhunde mit „Fließheck" und dadurch bedingten Hüftgelenkschäden usw. Es gibt Menschen, die solche Tiere für lebendige Kunstwerke halten. Ich glaube, denen müssen wir das Handwerk gemeinsam legen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Auch die sogenannten Aggressionszüchtungen müssen verboten werden.

    (Beifall des Abg. Horst Kubatschka [SPD])

    Aggressive Hunde, sogenannte Kampfhunde, sind zwar auch das Ergebnis von Ausbildung und Umgang mit ihnen, aber eben nicht nur. Sie können und werden darüber hinaus durch bewußte Selektion mit den immer wieder zu hörenden schrecklichen Folgen auf Aggressivität hin gezüchtet: Menschen werden angefallen und nicht selten zu Tode gebissen.
    Aber nicht nur die Menschen leiden darunter. Die Tiere tun es auch, weil sie in ihrem eigentlichen Verhaltensmuster gestört sind, weil ihr Sozialverhalten

    Marianne Klappert
    deformiert ist. Deshalb gehört ein solches Verbot ins Tierschutzgesetz.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS und der Abg. Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Ein Wort noch zu den Tierversuchen. Um keinen Teil des Gesetzes wird heftiger gestritten als um diesen. Dabei gebe ich zu, daß der Regelungsumfang in diesem Bereich ungleich höher ist als zum Beispiel im Bereich der Tierhaltung oder der Tierzucht. Das führt von seiten der Wissenschaft und der Wirtschaft immer wieder zu der Forderung nach Deregulierung und nach Zurücknahme einzelner gesetzlicher Regelungen. Ein Defizit in dem einen Bereich darf aber nicht dazu führen, zu behaupten, in einem anderen Bereich finde eine Überreglementierung statt, und deshalb eine Änderung anzustreben.
    Der SPD-Entwurf ist geeignet, die in der Praxis festgestellten und in den Tierschutzberichten der Bundesregierung nachgewiesenen Regelungsdefizite auszugleichen, bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und auf Herausforderungen durch neue Entwicklungen angemessen zu reagieren. Bloße kosmetische Korrekturen, wie sie vorgeschlagen werden, lehnen wir entschieden ab; denn damit wäre die nächste Novellierung schon vorprogrammiert.
    Wir sind dem Mitgeschöpf Tier jetzt ein Ergebnis schuldig, und zwar ein Ergebnis, das den Namen Tierschutzgesetz auch verdient.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS und der Abg. Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])