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    Plenarprotokoll 13/162 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. März 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten; Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts, weitere aktuelle Fragen) . 14573 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 14573 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 14574 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 14574 C Erika Simm SPD 14575 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 14575 B Otto Schily SPD 14575 D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 14576 A Ulla Schmidt (Aachen) SPD 14576 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 14576 C Otto Reschke SPD 14577 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 14577 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 14577 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 14577 D Günter Oesinghaus SPD 14578 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 14578 D Otto Schily SPD 14579 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 14579 C Norbert Geis CDU/CSU 14579 D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 14580 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/7148 vom 7. März 1997) 14580 A Beibehaltung der EGKS-Gemeinschaftsinitiative „Resider" und der Montanumlage MdlAnfr 1, 2 Wolfgang Weiermann SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14580 B, 14580 D ZusFr Wolfgang Weiermann SPD . . . . 14580 B, 14581 A Abschluß von bundeseinheitlichen Standardpflegesätzen für die stationäre Pflege MdlAnfr 3, 4 Kurt Palis SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . 14581 C, 14582 A ZusFr Kurt Palis SPD 14581 D Militärische Hilfsmaßnahmen für Albanien seit 1990 MdlAnfr 7 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . 14582 C ZusFr Gernot Erler SPD 14583 A Schlußfolgerungen aus dem Zugunglück im Frankfurter Südbahnhof vom 19. Februar 1997 für „Castor"-Transporte MdlAnfr 8, 9 Rolf Köhne PDS Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 14583 D, 14584 B ZusFr Rolf Köhne PDS 14584 A Verzögerungen bei den Bahnarbeiten in Berlin-Spandau im Bereich des ehemaligen Fernbahnhofs; Entschädigungen gegenüber Anwohnern und Gewerbetreibenden MdlAnfr 14, 15 Wolfgang Behrendt SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 14584 C, 14585 A ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 14584 D, 14585 A Asbestsanierung des Funkhauses der Deutschen Welle in Köln MdlAnfr 24 Günter Oesinghaus SPD Antw BMin Dr. Klaus Töpfer BMBau . 14585 C ZusFr Günter Oesinghaus SPD 14586 A ZusFr Otto Reschke SPD 14586 B ZusFr Konrad Gilges SPD 14586 D Abschluß der Sanierungsarbeiten am Schürmann-Bau, Übernahme durch die Deutsche Welle MdlAnfr 25, 26 Otto Reschke SPD Antw BMin Dr. Klaus Töpfer BMBau . . 14587 B, 14590 C ZusFr Otto Reschke SPD . . . 14587 B, 14590 D ZusFr Otto Schily SPD 14588 C, 14591 B ZusFr Konrad Gilges SPD 14589 A ZusFr Günter Oesinghaus SPD 14589 C ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 14589 D Verzicht auf eine Zwischen- oder Endlagerung radioaktiver Abfälle im Saldenburger Granit (nahe des Nationalparks Bayerischer Wald) aufgrund der Ergebnisse einer geologischen Studie MdlAnfr 16, 17 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 14591 D, 14592 C ZusFr Brunhilde Irber SPD . . . 14591 D, 14592 D ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 14592 B, 14593 A ZusFr Arne Fuhrmann SPD . . 14592 B, 14593 B Verzicht auf eine Zwischen- oder Endlagerung radioaktiver Abfälle im Saldenburger Granit (nahe des Nationalparks Bayerischer Wald) aufgrund der Ergebnisse einer geologischen Studie MdlAnfr 18, 19 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 14593 C, 14594 B ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 14593 D, 14594 B ZusFr Brunhilde Irber SPD 14594 C Status der Beschäftigten der General Services Administration (GSA) nach dem NATO-Truppenstatut; Auswirkungen des Engagements der GSA für die Arbeitsplätze der ortsansässigen Zivilbeschäftigten MdlAnfr 38, 39 Dr. Hansjörg Schäfer SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 14595 A, 14595 C ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD 14595 A, 14595 D EU-weites Verbot der Klonierung MdlAnfr 47, 48 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 14596 B, 14596 C ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 14596 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit den Castor-Transporten nach Gorleben 14597 D Dr. Guido Westerwelle F D P. 14598 A Günter Graf (Friesoythe) SPD 14599 B Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 14600 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14601 B Walter Hirche F.D.P 14602 D Rolf Köhne PDS 14604 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 14605 A Hans-Peter Kemper SPD 14606 B Dietmar Schlee CDU/CSU 14607 B Arne Fuhrmann SPD 14608 D Eckart von Klaeden CDU/CSU 14609 D Manfred Kanther, Bundesminister BMI 14610 D Otto Schily SPD 14612 B Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 14613 D Nächste Sitzung 14615 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14616* A Anlage 2 Verbot des Besuchs der „Wehrmachtsausstellung" in München für uniformierte Bundeswehrangehörige; Soldaten in Uniform auf CSU-Veranstaltungen MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/7148 - Klaus Barthel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 14616* B Anlage 3 Einziehung des Führerscheins bei widerrechtlichen Verkehrsblockaden und Zerstörungen MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/7148 - Dietmar Schlee CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 14616* D Anlage 4 Eingleisiger Ausbau des Abschnitts Ribnitz-Damgarten-Velgast im Rahmen der Eisenbahnstrecke Rostock-Stralsund (Verkehrsprojekte Deutsche Einheit Nr. 1); unterschiedliche zeitliche Realisierung der Eisenbahn- und Straßenanbindung der Insel Usedom MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/7148 - Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 14617* B Anlage 5 Export von mit Holzschutzmitteln belastetem Bau- und Abbruchholz; Entsorgung nach deutschen Kriterien MdlAnfr 20, 21 - Drs 13/7148 - Helmut Lamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 14617* D Anlage 6 Zusammenlegung der Staatsbauämter Stuttgart und Tübingen und Verlegung des gemeinsamen Sitzes nach Reutlingen MdlAnfr 22, 23 - Drs 13/7148 -Peter Conradi SPD SchrAntw BMin Dr. Klaus Töpfer BMBau 14618* A Anlage 7 Auflösung des deutschen Standorts der als Schadensverursacher am Schürmann-Bau angesehenen Firma; Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche; Forderungen an den Bund sowie Stand der Vergleichsverhandlungen MdlAnfr 23, 28 - Drs 13/7148 -Dr. Rolf Niese SPD SchrAntw BMin Dr. Klaus Töpfer BMBau 14618* D Anlage 8 Erfolgskontrolle bei der humanitären Hilfe durch Nichtregierungsorganisationen; deutscher Finanzierungsanteil am Amt für Humanitäre Soforthilfe der EU- Kommission (ECHO) und Abfluß der Mittel MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/7148 - Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 14619* A Anlage 9 Resolution des Europäischen Parlaments zu den neuen ausländerrechtlichen Regelungen in Frankreich MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/7148 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 14619* C Anlage 10 Teilnahme der Bundesregierung an einer Veranstaltung des Hungerprojektes Deutschland e. V. im Rahmen der Verleihung des Afrika-Preises; Verbindung des Projekts mit dem Psycho-Kult EST (Erhard-Seminar-Training) MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/7148 - Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 14619* D Anlage 11 Unterstützung der albanischen Regierung MdlAnfr 37 - Drs 13/7148 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 14620* B Anlage 12 Reaktionen auf die russische Gesetzgebung betr. die Rückführung deutscher Kulturgüter MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/7148 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 14620* C Anlage 13 Schicksal der Flüchtlinge aus Ruanda und Burundi in Zaire MdlAnfr 42 - Drs 13/7148 - Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 14620* D Anlage 14 Aufruf von Rechtsextremisten zu einer Veranstaltung am 1. März 1997 in München; Auswirkungen MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/7148 - Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 14621* B Anlage 15 Konsequenzen der Münchener Wehrmachtsausstellung für die politische Bildungsarbeit; Vorgehen Rechtsradikaler gegen die Ausstellung MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/7148 - Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 14621* D Anlage 16 Auslieferungsersuchen für R. MacAliskey an Großbritannien; Entlassung auf Kaution; Strafermittlungsverfahren gem. § 129a StGB gegen Gegner des CastorTransports; Wohnungsdurchsuchungen im Kreis Lüchow-Dannenberg MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/7148 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 14622* B Anlage 17 Weitergabe der Zinssenkungen bei Darlehensverträgen mit einem variablen Zinssatz; Entschädigung der Opfer kommunistischer Zwangsenteignungen in den Jahren 1945 bis 1949 MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/7148 -Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 14623* B Anlage 18 Steuermehreinnahmen bei einer Streichung der Verdoppelung der Sonderausgabenpauschale und der Vorsorgeaufwendungen; Steuermehr- oder -mindereinnahmen bei einer einheitlichen verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale von 0,50 DM MdlAnfr 54, 55 - Drs 13/7148 - Dr. Christa Luft PDS SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 14623* B Anlage 19 Broschüren des Bundesministers der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, zur Steuerreform MdlAnfr 56, 57 - Drs 13/7148 - Margitta Terborg SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 14623* D Anlage 20 Bearbeitung von Restitutionsansprüchen auf Häuser und Grundstücke in Ostdeutschland durch die zuständigen Landesbehörden; Anzahl der im Zeitraum 19. März bis 30. Juni 1990 rechtmäßig und unrechtmäßig verkauften Häuser und Grundstücke MdlAnfr 58, 59 - Drs 13/7148 -Klaus-Jürgen Warnick PDS SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 14624* B Anlage 21 Strafzahlungen an die Europäische Kommission wegen mangelhafter Zollkontrollen an den EU-Außengrenzen; personelle Verbesserung des Grenzaufsichtsdienstes MdlAnfr 60 - Drs 13/7148 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 14624* C 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. März 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 12. 3. 97 * Blunck, Lilo SPD 12. 3. 97 Braun (Auerbach), CDU/CSU 12. 3. 97 Rudolf Dr. Brecht, Eberhard SPD 12. 3. 97 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 12. 3. 97 * Formanski, Norbert SPD 12. 3. 97 Hollerith, Josef CDU/CSU 12. 3. 97 Horn, Erwin SPD 12. 3. 97 * Dr. Jacob, Willibald PDS 12. 3. 97 Körper, Fritz Rudolf SPD 12. 3. 97 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 12. 3. 97 Lensing, Werner CDU/CSU 12. 3. 97 Lotz, Erika SPD 12. 3. 97 Dr. Luft, Christa PDS 12. 3. 97 Lummer, Heinrich CDU/CSU 12. 3. 97 * Marten, Günter CDU/CSU 12. 3. 97 * Poß, Joachim SPD 12. 3. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 12. 3. 97 90/DIE GRÜNEN Schloten, Dieter SPD 12. 3. 97 * Schmitt (Berg), Heinz SPD 12. 3. 97 Seuster, Lisa SPD 12. 3. 97 Vosen, Josef SPD 12. 3. 97 Wallow, Hans SPD 12. 3. 97 Welt, Jochen SPD 12. 3. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 12. 3. 97 * *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache 13/7148 Fragen 5 und 6): Treffen Presseberichte (z. B. SZ Regionalausgabe „Tölzer Neueste Nachrichten" vom 28. Januar 1997) zu, wonach es Bundeswehrangehörigen seitens des Bundesministeriums der Verteidigung oder einzelner Vorgesetzter untersagt sei bzw. war, die Ausstellung „Vernichtungskrieg, Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944" in München bzw. die Eröffnungsveranstal- Anlagen zum Stenographischen Bericht tung am 24. Februar 1997 in der Münchener Ludwig-Maximilian-Universität in Uniform zu besuchen, und wenn ja, mit welcher Begründung geschah dies? Über welche Informationen über den Besuch von uniformierten Bundeswehrangehörigen auf Veranstaltungen, die gegen die besagte „Wehrmachtsausstellung" in München gerichtet waren, wie beispielsweise die Veranstaltung der Münchener CSU am Denkmal des Unbekannten Soldaten am 24. Februar 1997 oder die Aktivitäten am 1. März 1997, verfügt die Bundesregierung, und wie bewertet sie das Verhalten solcher Bundeswehrangehöriger, die allein schon in den Nachrichtensendungen der ARD am 24. Februar 1997 in Uniform auf den CSU-Veranstaltungen desselben Tages zu sehen waren? Zu Frage 5: Der Bundesregierung ist bekannt, daß einzelne Soldaten in Uniform an der Kranzniederlegung am „Denkmal des Unbekannten Soldaten" sowie am Empfang der Christlich Sozialen Union teilgenommen haben. Zur Zeit wird geprüft, um wen es sich handelt, ob es aktive Soldaten oder Angehörige der Reserve sind, welchen Dienststellen oder Truppenteilen sie angehören und ob ein Dienstvergehen, beispielsweise ein Verstoß gegen Paragraph 15 des Soldatengesetzes (Politische Betätigung), vorliegt. Für diesen Fall liegt die Zuständigkeit nach den Bestimmungen der Wehrdisziplinarordnung beim jeweiligen Disziplinarvorgesetzten. Zu Frage 6: Solche Presseberichte treffen nicht zu. Es gibt keine Weisung, die einen Besuch der Ausstellung durch Soldaten in Uniform, beispielsweise im Rahmen der historisch-politischen Bildung, verbietet. Der Befehlshaber Wehrbereich VI / Kommandeur 1. Gebirgsdivision (München) hat allerdings die ihm unterstellten Soldaten zu Recht auf Paragraph 15 Absatz 3 des Soldatengesetzes und auf den Erlaß über das „Uniformtragen bei politischen Veranstaltungen" hingewiesen, da abzusehen war, daß es im Zusammenhang mit der Ausstellung zu politischen Veranstaltungen kommen würde. Paragraph 15 Absatz 3 des Soldatengesetzes (Politische Betätigung) bestimmt, daß der Soldat bei politischen Veranstaltungen keine Uniform tragen darf. Gleichzeitig hat der Befehlshaber Wehrbereich VI / Kommandeur 1. Gebirgsdivision deutlich gemacht, daß gegen das Tragen der Uniform beim Besuch der Ausstellung im Rahmen der Weiterbildung keine Bedenken bestehen. Das Bundesministerium der Verteidigung hält diese Vorgehensweise für berechtigt und angemessen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schlee (CDU/CSU) (Drucksache 13/7148 Fragen 10 und 11): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach geltendem Recht eine Person, die die Sicherheit des Verkehrs auf Schiene oder Straße erheblich gefährdet, z. B. im Schienenver- kehr durch Wurfanker oder Zerstören von Gleisanlagen, im Straßenverkehr durch die Errichtung von verkehrsgefährdenden Hindernissen oder ähnlichen Maßnahmen, so erhebliche persönliche Mängel hinsichtlich Verkehrssicherheitsbewußtsein, Verkehrsmoral und Verantwortungsbewußtsein offenbart, daß sie zur Teilnahme am Straßenverkehr kaum noch geeignet erscheint, und daß die Straßenverkehrsbehörde deshalb - unabhängig von Bußgeld oder Strafverfahren - zunächst ex officio die Fahrerlaubnis widerrufen und den Führerschein einziehen müßte? Ist die Bundesregierung nach rechtlicher Überprüfung ggf. bereit, in diesem Sinne auf die obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder einzuwirken? Zu Frage 10: Auch Straftaten nichtstraßenverkehrsrechtlicher Art können ein Indiz für die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr sein. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, ist nach den Gesamtumständen und unter Würdigung der Persönlichkeit des Betroffenen zu beurteilen. Zuständig sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden, die zur Beurteilungs- und Entscheidungshilfe die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen können. Ist die Nichteignung erwiesen, muß die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen (§ 15 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Zu Frage 11: Die obersten Verkehrsbehörden der Länder unterliegen im Fahrerlaubnisrecht weder der Aufsicht noch den Weisungen der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums für Verkehr. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/7148 Fragen 12 und 13): Ist der Bundesregierung das Mitte Februar vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vorgestellte Konzept des Ostsee-Expresses von Hamburg nach Stralsund bekannt, und wie begründet sie die Absicht, den Abschnitt Ribnitz-Damgarten-Velgast der als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer1 vorgesehenen Eisenbahnstrecke Rostock-Stralsund trotz hohen Verkehrsaufkommens nur eingleisig auszubauen? Welche Gründe sind aus der Sicht der Bundesregierung für die unterschiedliche Behandlung der Verkehrsträger Schiene und Straße verantwortlich, die Eisenbahnanbindung der Insel Usedom über die neuerrichtete Brücke in Wolgast wesentlich später zu realisieren als die Straßenanbindung im Zuge der B 111, obwohl die Brücke für beide Verkehrsträger bereits fertiggestellt ist? Zu Frage 12: Das vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Mitte Februar vorgestellte Konzept des Ostsee-Expresses von Hamburg nach Strahlsund ist der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Der zweigleisige Ausbau des Abschnittes Ribnitz-Damgarten West-Velgast ist nicht Bestandteil des VDE-Nr. 1, ABS Lübeck/Hagenow Land-Rostock-Stralsund. Aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens im Personen- und Güterverkehr ist dieser zweigleisige Ausbau weder wirtschaftlich darstellbar noch verkehrlich erforderlich. Zu Frage 13: Beim Verkehrsträger Straße handelt es sich bei der Straßenanbindung der Insel Usedom über den Peenestrom um eine Ersatzinvestition, für die lediglich eine Plangenehmigung erforderlich war. Bei der Eisenbahnanbindung über den Peenestrom ist eine neue Eisenbahnstrecke zwischen den Bahnhöfen Wolgast Hafen und Wolgaster Fähre zu realisieren. Dafür ist ein Planfeststellungsverfahren mit entsprechend umfangreicher Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange sowie in ihren privaten Rechten Betroffener notwendig. Die Laufzeit nach erfolgter Einleitung für ein Planfeststellungsverfahren dauert nach vorliegenden Erfahrungen mindestens zwölf Monate. Mit einem Baubeginn ist nach Vorlage des Baurechts für die Eisenbahnverbindung daher frühestens im 2. Halbjahr 1997 zu rechnen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Lamp (CDU/CSU) (Drucksache 13/7148 Fragen 20 und 21): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel durch Holzschutzmittel belastetes Bau- und Abbruchholz jährlich in Deutschland anfällt und zur Entsorgung in welche Staaten exportiert wird? Ist der Bundesregierung bekannt, ob in diesen Ländern das aus Deutschland stammende Bau- oder Abbruchholz nach vergleichbaren Vorgaben wie in Deutschland entsorgt wird? Zu Frage 20: Nach der letzten verfügbaren Statistik des Statistischen Bundesamtes lag das Aufkommen an Bau- und Abbruchholz im Baugewerbe im Jahre 1993 bei rund 675 000 t. Die amtliche Statistik erfaßt nicht, welche Menge hiervon mit Holzschutzmitteln belastet ist. Der Export von unbehandeltem Holz fällt unter die Grüne Liste der EG-Abfallverbringungs-Verordnung und ist nicht notifizierungspflichtig. Abfälle von behandeltem Kork und behandeltem Holz fallen unter die Gelbe Liste und sind notifizierungspflichtig. Die für die Notifizierung von Abfallverbringungen zuständigen Landesbehörden gehen davon aus, daß Holzabfälle im Regelfall behandelt sind. Als „behandelt" gelten insoweit aber auch andere Auftragungen als Holzschutzmittel, z. B. Lacke, Beschichtungen. Zum Export von notifizierungspflichtigen Holzabfällen können erst ab 1995 hinreichend genaue Angaben gemacht werden. Nach der Exportstatistik des Umweltbundesamtes wurden im Jahr 1995 insgesamt 38 285 t Holzabfälle für den Export notifiziert. Die Holzabfälle wurden exportiert nach Schweden: 15 389 t Belgien: 13 993 t Schweiz: 6 103 t Dänemark: 1 458 t Italien: 1 200 t Finnland: 143 t Dabei handelt es sich neben Bau- und Abbruchholz auch um andere Holzabfälle. Die Holzabfälle wurden in den Exportstaaten überwiegend der energetischen Verwertung zugeführt. Zu Frage 21: Die Verwertung der in die o. g. europäischen Länder exportierten Holzabfälle erfolgt mangels einer harmonisierten europäischen Vorgabe nach den jeweiligen nationalen Anforderungen. Die für die Notifizierung zuständigen Behörden haben im Rahmen des Notifizierungsverfahren zu prüfen, ob die Verwertung im Empfangsstaat umweltgerecht und schadlos durchgeführt wird. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 13/7148 Fragen 22 und 23): Trifft es zu, daß die Landesregierung von Baden-Württemberg beabsichtigt, das mit Bauaufgaben des Bundes beauftragte Staatliche Hochbauamt II Stuttgart mit dem Staatlichen Hochbauamt Tübingen zusammenzulegen und nach Reutlingen zu verlegen, und hält die Bundesregierung eine wirtschaftliche Organisation des Bauunterhalts und der anstehenden Baumaßnahmen bei rund 1 400 Bundesliegenschaften, davon allein 1 600 Bundesmietwohnungen im Großraum Stuttgart, von Reutlingen aus für möglich? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die staatlichen Hochbauämter in Stuttgart wie in Tübingen unter finanzieller Beteiligung des Bundes in bedarfsgerechten Dienstgebäuden untergebracht sind und bei einem Umzug nach Reutlingen aufgegeben und durch zu errichtende, ggf. erwerbende oder anzumietende Gebäude ersetzt werden müssen? Zu Frage 22: Es trifft zu, daß die Landesregierung von Baden-Württemberg beabsichtigt, das mit Aufgaben des Bundes beauftragte Staatliche Hochbauamt II Stuttgart mit dem Staatlichen Hochbauamt Tübingen zusammenzulegen und nach Reutlingen zu verlegen. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Maßnahme steht fest, daß neben den Bundeswohnungen im Raum Stuttgart größere Liegenschaften der Bundeswehr zu betreuen sind. Hier ist von Reutlingen aus eine wirtschaftliche und zügige Aufgabenerledigung gewährleistet. Eine wesentliche weitere Aufgabe besteht in der Betreuung der NATO und der Gaststreitkräfte. Nach organisatorischer Zusammenführung beider Ämter kann die Aufgabe von Reutlingen aus insgesamt wirtschaftlicher erfolgen. Bei der Abwägung darf ferner nicht außer Acht gelassen werden, daß sich durch die Aufgabe von militärischen Standorten im Großraum Stuttgart die Zahl der Liegenschaften und damit die Aufgaben stark verringert haben. Dies ist im südlichen Landesteil Baden-Württemberg nicht der Fall. Zu Frage 23: Es trifft zu, daß sich der Bund für die Erledigung seiner Bauaufgaben auch an den Kosten für die Unterkunft der für den Bund tätigen örtlichen Dienststellen zu beteiligen hat. Die jetzigen Dienststellen der Hochbauämter in Stuttgart und Tübingen sind bedarfsgerecht untergebracht. Die Landesregierung beabsichtigt nunmehr, das neu zu gründende Staatliche Hochbauamt Reutlingen in dem landeseigenen Gebäude, Bismarckstraße 27, unterzubringen und mittelfristig Außenstellen in Stuttgart, Heilbronner Straße 163, und in Tübingen, Mathildenstraße 32, zu erhalten. Langfristig ist es das Ziel der Landesregierung, das Staatliche Hochbauamt Reutlingen geschlossen in Reutlingen unterzubringen. Näheres über diese endgültigen Unterbringungsmöglichkeiten ist derzeit noch nicht vertieft untersucht. Aus heutiger Sicht wird nach Aufgabe der Standorte Stuttgart und Tübingen das angemietete Gebäude in Stuttgart aufgegeben und das landeseigene Gebäude in Tübingen nachbelegt werden können. Eine abschließende Entscheidung der Landesregierung ist noch nicht getroffen worden; die Ergebnisse beabsichtigter Anhörungen bleiben abzuwarten. Die Bundesregierung hat zu deri Konzentrations- und Verlagerungsabsichten der Landesregierung noch nicht Stellung genommen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Niese (SPD) (Drucksache 13/7148 Fragen 27 und 28): Trifft es zu, daß die für die Schäden am Schürmann-Bau als Schädiger angesehene Firma ihren Standort in Deutschland aufgelöst hat, und welche Konsequenzen hat dies für den angestrebten Prozeß? Wie hoch ist die Gesamtsumme der Forderungen baubeteiligter Dritter an den Bund für am Schürmann-Bau erlittene Schäden, und wie ist der Stand der Vergleichsverhandlungen mit den betroffenen Finnen? Zu Frage 27: Es trifft zu, daß die für den Schaden verantwortlichen Rohbaufirmen ihren Sitz mehrfach verlegt haben. Dies hatte auf den Bestand der Gesellschaften jedoch keinerlei Einfluß und ist für die vom Bund angestrebte Klage ohne unmittelbare Bedeutung. Zu Frage 28: Die Summe der noch beim Bund anhängigen Forderungen von Baufirmen beläuft sich auf rd. 46 Millionen DM. Hierin sind die Forderungen der vom Bund als Schädiger angesehenen Rohbaufirmen nicht enthalten. Mit vier der vom Hochwasserschaden betroffenen Baufirmen konnte zwischenzeitlich ein Vergleich abgeschlossen werden. Die Vergleichsverhandlungen mit zwei Firmen sind bislang gescheitert. Vergleichsverhandlungen mit weiteren Unternehmen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/7148 Fragen 31 und 32): In welcher Weise wird die Verwendung von Mitteln für humanitäre Hilfe, die die Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen (NROs) zur Verfügung stellt, kontrolliert, und inwieweit haben diese Evaluierungen in der Vergangenheit besondere Schwachstellen in der Arbeit der NROs aufgezeigt? Welchen Anteil finanziert die Bundesrepublik Deutschland am Etat bzw. den Projektvereinbarungen des Amtes für Humanitäre Soforthilfe der EU-Kommission (ECHO), und welchen prozentualen Anteil erhielten in der Vergangenheit deutsche Stellen bzw. Nichtregierungsorganisationen aus diesen Mitteln? Zu Frage 31: Die Kontrolle der Verwendung von Mitteln der humanitären Hilfe findet auf drei Ebenen statt: Einmal werden die von den NROs vorgelegten Projektanträge durch den dafür zuständigen Arbeitsstab Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt bereits vor der Entscheidung über eine Zuwendung insbesondere hinsichtlich ihrer humanitären Zweckbestimmung und ihrer voraussichtlichen Wirksamkeit und Durchführbarkeit einer sehr sorgfältigen Prüfung unterzogen. Eine Vielzahl von Problemen kann so bereits vor Umsetzung einer geplanten Maßnahme gelöst bzw. vermieden werden. Im übrigen sind die Hilfsorganisationen gehalten, mit dem Arbeitsstab Humanitäre Hilfe während der Projektdurchführung Kontakt aufzunehmen, wenn sich Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der usprünglich vereinbarten Konzeption ergeben. Zweitens unterliegt jedes abgeschlossene Projekt im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises einer strengen haushaltsrechtlichen Kontrolle. Drittens werden die Wirksamkeit geleisteter und die Zielsetzungen weiterer Hilfsmaßnahmen laufend im Koordinierungsausschuß Humanitäre Hilfe und seinen ad-hoc-Krisenrunden erörtert; hierbei greift die Bundesregierung vor allem auch auf die Berichte und Bewertungen der Auslandsvertretungen zurück. Verallgemeinerungsfähige oder typische Schwachstellen der NROs haben sich dabei nicht ergeben. Zu Frage 32: Der deutsche Finanzierungsanteil ergibt sich vor allem aus dem jährlich leicht wechselnden deutschen Anteil am Haushalt der Europäischen Union. Die entsprechenden Ist-Werte lagen 1993 bei 29,8 Prozent, 1994 bei 30,4 Prozent und 1995 bei 29,3 Prozent. Für 1996 betrug der Soll-Wert 30 Prozent, 1997 sind 28,7 Prozent vorgesehen. Der Anteil deutscher Organisationen an den durch Projektvereinbarungen umgesetzten Mitteln lag 1993 bei 4,1 Prozent, 1994 bei 3,9 Prozent und 1995 bei 6,6 Prozent. Die bislang vorliegenden Daten erlauben noch keine Aussage über den deutschen Anteil im Jahre 1996. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/7148 Frage 33 und 34): Unterstützt die Bundesregierung die Haltung der französischen Regierung, daß die Resolution des Europäischen Parlaments zu den neuen ausländerrechtlichen Regelungen in Frankreich eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Frankreichs bedeutet, die den Kompetenzbereich des Europäischen Parlaments überschreitet? Wird sich die Bundesregierung in einer ähnlichen Situation ebenfalls gegen eine Einmischung des Europäischen Parlaments in eine der nationalen deutschen Souveränität unterliegende Angelegenheit verwahren? Zu Frage 33: Das Europäische Parlament nimmt seit vielen Jahren - auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage in den Verträgen, aber international durchaus anerkannt - vielfach zu Einzelfragen Stellung, die Staaten innerhalb und außerhalb der EU betreffen. Dabei berücksichtigt es nicht immer in vollem Umfang die Situation von Mitgliedstaaten der EU, die einer starken illegalen Zuwanderung ausgesetzt sind. Zu Frage 34: Das EP hat bereits in seiner Entschließung vom 20. Februar 1997 die deutsche Regierung aufgefordert, ihre Verordnung über sogenannte „Kindervisa" aufzuheben. Diese Verordnung, mit der eine Sonderregelung für minderjährige Staatsangehörige aus früheren Anwerbestaaten für ausländische Arbeitnehmer beendet wird, ist eine Angelegenheit des innerstaatlichen deutschen Rechts. Der Erlaß der Verordnung war dringend erforderlich, um dem ständig steigenden Mißbrauch dieser Ausnahmeregelung entgegenzuwirken. Im übrigen ist die Verordnung ein Harmonisierungsschritt, durch den sich die deutsche Visapraxis der Politik anderer EU-Mitgliedstaaten weiter annähert. Denn keiner der anderen EU-Staaten kennt eine visafreie Einreise für Kinder aus den genannten Staaten. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 13/7148 Fragen 35 und 36): Wie erklärt die Bundesregierung ihre Teilnahme an einer Veranstaltung des Hungerprojektes Deutschland e. V. im Rahmen der Verleihung des Afrika-Preises, wo doch diese Organisation seit Mitte der achtziger Jahre in Zusammenhang mit EST (Er- hard-Seminar-Training), einem umstrittenen Psychokult, gebracht wird (s. Badische Zeitung vom 18. Februar 1997 und Handbuch Religiöse Gemeinschaften)? Hat die Bundesregierung von der Verbindung des Hungerprojektes Deutschland e. V. zu EST Kenntnis gehabt? Zu Frage 35: Am 9. August 1995 sollte der Afrika-Preis des Hungerprojektes, dessen Vorjahres-Preisträger 1994 Präsident Nelson Mandela war, verliehen werden. Preisträger im Jahre 1995 war Präsident Sam Nujoma. Das Auswärtige Amt war vom Hungerprojekt e. V. gefragt worden, ob es für eine Live-Satelliten-Übertragung der Gewinner mit dem Vorsitzenden der Jury, Perez de Cuellar, seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen könnte. An der Live-Satelliten-Übertragung sollten neben Perez de Cuellar als Vorsitzendem der Internationalen Afrika-Preis-Jury ferner der Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses des US-Senats, Benjamin Gilman, sowie die Präsidentin des Hungerprojekts Joan Holmes aus Ghana und der Präsident der Republik Ghana, Jerry Rawlings, per Schaltung teilnehmen. Ziel der Anfrage seitens des Hungerprojekts e. V. war es, damit die afrikanischen Botschafter in Bonn, die Vertreter der Presse, der NGOs sowie von Politik und Wirtschaft (ca. 80 bis 100 Gäste) zu dem Ereignis zu versammeln. Alle verfügbaren Informationen ließen die geplante Veranstaltung als eine förderungswürdige Maßnahme erscheinen. Die Veranstaltung fand im Weltsaal des Auswärtigen Amts statt. Staatssekretär Hartmann hielt eine kurze Begrüßungsansprache. Zu Frage 36: Nein. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/7148 Frage 37): Welche Unterstützung hat der albanische Präsident Sali Berisha sowie die soeben zurückgetretene Regierung Meksi aus der Bundesrepublik Deutschland erhalten, und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung weiterhin zur Unterstützung des albanischen Präsidenten und der albanischen Regierung? Ihre Frage nach Unterstützung „aus der Bundesrepublik Deutschland" kann ich natürlich nur insoweit beantworten, als es um eine Unterstützung durch die Bundesregierung geht. Albanien war und ist das ärmste Land Europas. Ein stabiles und demokratisches Albanien ist wichtig für die Stabilität im südlichen Balkan. Deutschland und insbesondere die EU haben dementsprechend dieses Land, nicht eine bestimmte Regierung oder bestimmte Personen, mit dem Instrumentarium der technischen und finanziellen Hilfe bei seinen Reformbemühungen unterstützt. Diese Zusammenarbeit soll deshalb nach Möglichkeit fortgesetzt werden, soweit die politischen und technischen Rahmenbedingungen dies erlauben. Insbesondere seit den irregulär verlaufenen Parlamentswahlen vom Mai 1996 hat die Bundesregierung - unter Wahrung strikter parteipolitischer Neutralität - auf die Behebung von demokratischen und rechtsstaatlichen Defiziten Albaniens sowie auf die Schaffung eines tragfähigen demokratischen Grundkonsenses zwischen den Parteien hingewirkt, in dessen Rahmen auch die ausstehende endgültige Verfassung ausgearbeiet werden sollte. Sie hat dabei vor allem entsprechende Initiativen von OSZE, Europarat und EU mitgetragen und mitgestaltet. Der frühzeitige und koordinierte Einsatz der europäischen Institutionen in Sachen Albanien hat maßgeblich zur Einigung zwischen Regierung und Opposition Albaniens über zentrale politische Fragen am Wochenende beigetragen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/7148 Frage 40 und 41): Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um den in den Verhandlungen mit der Russischen Föderation über das in Rußland befindliche deutsche sog. „Beutekulturgut" durch die Gesetzesnovelle des russischen Parlaments zur Verstaatlichung des „Beutekulturguts" eingetretenen Rückschlag in den Verhandlungen über eine Rückführung der Kulturgüter zu überwinden? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um bei der sich abzeichnenden Auseinandersetzung zwischen dem russischen Parlament und Präsident Boris Jelzin - nicht zuletzt über das nunmahr auch vom Föderationsrat gebilligte Gesetz zur Verstaatlichung des sog. „Beutekulturgutes" - förderlich auf den demokratischen Prozeß in Rußland einzuwirken, ohne die deutsche völkerrechtskonforme Rechtsposition in dieser Angelegenheit aufzugeben? Zu Frage 40 und 41: Die Bundesregierung hat die Entscheidung des russischen Föderationsrats vom 5. 3. 1997, mit der das sogenannte „Beutekunst-Gesetz" gebilligt wurde, mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen. Dieses Gesetz entspricht nach der festen Überzeugung der Bundesregierung weder den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts noch den bilateralen Vereinbarungen zwischen Deutschland und Rußland auf diesem Gebiet. Die Bundesregierung wird in ihren Kontakten vor allem mit der russischen Führung, einschließlich gegenüber Präsident Jelzin, weiterhin mit Nachdruck darauf dringen, daß eine einvernehmliche, am Völkerrecht und den beiderseitigen Interessen orientierte Lösung in dieser schwierigen Frage gefunden wird. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Alois Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU) (Drucksache 13/7148 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung den Inhalt eines Artikels in LE MONDE von Mittwoch, dem 26. Februar 1997, nach dem sich noch 653 000 Flüchtlinge aus Ruanda in Zaire befinden sollen sowie 117 000 burundische Flüchtlinge, über deren Schicksal und Verbleib wenig bekannt ist und zu befürchten steht, daß sie Opfer systematischer Massaker durch die sog. Tutsi-Rebellen oder systematischen Verhungernlassens sind, und wie gedenkt sie in europäischer und internationaler Abstimmung zu reagieren? Zu Frage 42: Die Bundesregierung nimmt derartige Meldungen sehr ernst. Ihr liegt im übrigen ein detaillierter Bericht einer ernstzunehmenden zairischen Menschenrechtsorganisation vor, der von genozidartigen Massentötungen spricht. Eine Präsenz eigener oder internationaler neutraler Beobachter vor Ort ist nicht möglich. Wir haben daher keine hinreichend verläßlichen Berichte über die tatsächlichen Vorkommnisse. Dies erschwert es der Bundesregierung, den Wahrheitsgehalt solcher Meldungen abschließend zu beurteilen. Die Bundesregierung begrüßt daher, daß der VN- Hochkommissar für Menschenrechte am 6. März 1997 den Sonderberichterstatter für die Menschenrechtssituation in Zaire aufgefordert hat, die Vorwürfe zu untersuchen und der bevorstehenden Sitzung der Kommission für Menschenrechte Vorschläge für das weitere Procedere zu unterbreiten. Die Bundesregierung fordert die Konfliktparteien und die internationale Staatengemeinschaft auf, diese Untersuchungen zu unterstützen. Wir versprechen uns von ihr eine Aufklärung der Vorwürfe. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/7148 Fragen 43 und 44): Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß Rechtsextreme zu einer Veranstaltung von „fast 5 000 alten und neuen Nazis" („Süddeutsche Zeitung" vom 3. März 1977) am 1. März 1997 in München aufrufen, und was hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit diesem teilnehmerstärksten rechtsextremen Aufmarsch der letzten Jahre im Rahmen ihrer Zuständigkeit ggf. unternommen? Wie beurteilt die Bundesregierung die oben genannte Veranstaltung am 1. März 1997 in München hinsichtlich einer möglichen motivierenden Wirkung auf den bundesdeutschen Rechtsextremismus, und wie beurteilt die Bundesregierung die oben genannte Veranstaltung hinsichtlich ihrer Wirkung auf rechtsextreme Gewalttäter? Zu Frage 43: Ende Oktober 1996 erhielten die Verfassungsschutzbehörden erste Hinweise über die Absicht von Rechtsextremisten, gegen die in München in der Zeit vom 24. Februar 1997 bis zum 6. April 1997 stattfindende Ausstellung „Vernichtungskrieg - Die Verbrechen der Wehrmacht" zu agitieren. In einer noch allgemein gehaltenen Pressemitteilung vom 27. Oktober 1996 forderte die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) dazu auf, alles zu unternehmen, um die Wehrmachtsausstellung zum Gespött der Bürger und der Geschichte zu machen. Anfang Januar 1997 meldete die NPD unter dem Motto „Unsere Großväter waren keine Verbrecher" bei der Stadt München eine Demonstration an. Seitdem häuften sich auch die Aufrufe der rechtsextremistischen Szene zur Teilnahme an dieser Demonstration in den „Nationalen Info-Telefonen". Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Rahmen seiner Zuständigkeit das Bundesinnenministerium sowie die Landesbehörden für Verfassungsschutz über die Planungen von Rechtsextremisten zu der Demonstration am 1. März 1997 laufend unterrichtet. Der zweite Teil der Frage geht insoweit ins Leere, als eine Zuständigkeit von Bundesbehörden für Maßnahmen zum Versammlungsrecht nicht besteht. Sowohl die Frage der Genehmigung bzw. des Verbotes öffentlicher Versammlungen als auch die durchzuführenden präventiven und repressiven Maßnahmen sind Sache der jeweiligen Landesbehörden. Zu Frage 44: Die rechtsextremistische Szene, insbesondere die NPD und deren Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten" (JN), werten die Demonstration als vollen Erfolg. NPD und JN ist es gelungen, ein weit über ihre eigene Anhängerschaft hinausgehendes breites rechtsextremistisches Spektrum bis hin zu Neonazis und Skinheads zu mobilisieren. Gerade auch durch die ausführliche Berichterstattung in den Medien und das bis in den parlamentarischen Raum hineingehende große Interesse an der Veranstaltung haben NPD und JN im rechtsextremistischen Lager an Ansehen gewonnen. Die Rechtsextremisten verhielten sich trotz Angriffen und Störungen von Gegendemonstranten weitgehend friedlich. Es wurden 43 Rechtsextremisten überwiegend wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen festgenommen, 33 dem linksextremistischen Lager zuzurechnende Personen dagegen wegen Landfriedensbruchs, Widerstands, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Soweit in den Medien von „Gewalttaten der Rechten" oder „rechtsextremistisichen Gewalttätern" berichtet wurde, waren diese Darstellungen pauschal und unsubstantiiert. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/7148 Fragen 45 und 46): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die zur Zeit in München gezeigte Ausstellung „Vernichtungskrieg, Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944" die Rolle der Wehrmacht im 2. Weltkrieg, die objektiv einen verbrecherischen Angriffs- und Vernichtungskrieg geführt hat und bei der auch einzelne Verbände, teils im Vollzug von Weisungen höchster Wehrmachtsstellen, mit der Erschießung von Gefangenen, bei Massakern in besetzten Gebieten und durch Beteiligung am Judenmord schwerstes Unrecht begangen haben, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus für die politische Bildungsarbeit? Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung des öffentlichen Streites um die zur Zeit in München gezeigte Ausstellung ,,Vernichtungskrieg, Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944" für die Agitation und Sammlungsversuche rechtsextremer Kreise, und welche Funktion für die Strategie, Agitation und Propaganda der Rechtsextremisten hat nach Kenntnis der Bundesregierung oder des Bundesamtes für den Verfassungsschutz das Lob führender Rechtsextremisten wie der Republikaner Schönhuber und Schlierer oder des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt für die Äußerungen des Münchner CSU-Vorsitzenden Gauweiler in diesem Zusammenhang (s. STERN vom 27. Februar 1997)? Zu Frage 45: Die politische Bildungsarbeit hat seit Bestehen der Bundeszentrale für politische Bildung kontinuierlich Literatur und Veranstaltungen mit umfassenden Analysen über den 2. Weltkrieg angeboten. Das kontroverse Thema der genannten Ausstellung wurde im Rahmen einer Fachtagung der Landeszentrale für politische Bildung in Bremen diskutiert, die von der Bundeszentrale für politische Bildung finanziell mitgetragen wurde. Das Ergebnis dieser Diskussion soll als Veröffentlichung für die politische Bildungsarbeit nutzbar gemacht werden. Zu Frage 46: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, den in der Frage erwähnten Vorgang zu bewerten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/7148 Fragen 49 und 50): Aus welchen Erwägungen gedenkt der Generalbundesanwalt, den an Großbritannien gerichteten Antrag, Roisin MacAliskey zur Durchführung eines Strafverfahrens nach Deutschland auszuliefern, aufrechtzuerhalten oder aber einstweilen auszusetzen angesichts des Umstands, daß die seit 20. November 1996 in Belfast inhaftierte Nordirin an Asthma sowie Rheuma leidet und im 7. Monat eine Risikoschwangerschaft austrägt, und inwieweit trifft der Bericht der „Tageszeitung" vom 20. Februar 1997 zu, wonach die Anwältin der Bundesregierung laut ihrer Aussage im kürzlich erfolgten vierten Haftprüfungstermin angewiesen worden ist, eine Entlassung der Inhaftierten auf Kaution trotz angebotener 1 Mio. DM Sicherheit abzulehnen? Welche Auskunft kann die Bundesregierung über die dem Generalbundesanwalt vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte geben, unter den Gegnern des Castor-Transports hätten sich Strukturen einer terroristischen Vereinigung gebildet, sowie über die daraufhin etwa eingeleiteten Strafermittlungsverfahren gemäß § 129a des Strafgesetzbuches (vgl. DIE WELT vom 5. Februar 1997), und mit welcher Rechtfertigung haben Beamte des Bundeskriminalamts - einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 21. Februar 1997 zufolge - am Vortag an der Durchsuchung der Wohnungen von 16 jungen Christen im Kreis Lüchow-Dannenberg teilgenommen wegen des Verdachts, diese hätten durch Mitarbeit an einem Flugblatt zu Straftaten aufgerufen? Zu Frage 49: Nach einem Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof ist Frau McAliskey dringend verdächtig, als Mitglied einer terroristischen Organisation an einem Sprengstoffanschlag auf das Gelände einer britischen Kaserne bei Osnabrück mitgewirkt zu haben. Zur Klärung dieser Vorwürfe in einem deutschen Gerichtsverfahren hat die Bundesregierung die britische Regierung um die Auslieferung der Verfolgten ersucht und darum gebeten, Frau McAliskey zur Sicherung der Auslieferung in Haft zu nehmen. An einer schnellen Klärung müßte auch Frau McAliskey, die ihre Unschuld beteuert, interessiert sein. Es obliegt jedoch allein der britischen Seite, über die Auslieferung und die Fortdauer der Auslieferungshaft einschließlich der Haftumstände und einer evtl. Haftverschonung zu entscheiden. Die deutschen Behörden können den britischen Strafverfolgungsorganen keinerlei Weisung geben. Es ist nicht zutreffend, daß sich die Bundesregierung zu irgend einem Zeitpunkt - in welcher Form auch immer - einer Entlassung der Verfolgten auf Kautionsbasis widersetzt habe. Ebensowenig hat der Generalbundesanwalt einer Entlassung widersprochen. Zu Frage 50: Wegen der Anschläge auf die Deutsche Bahn AG im Zusammenhang mit den Castor-Transporten sind bei der Bundesanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren (es geht um vier Tatkomplexe) unter anderem wegen Verdachts einer Straftat nach § 129a Abs. 1 des Strafgesetzbuches anhängig. Die Verfahren richten sich gegen die unbekannten Führungskader autonomer Gruppen, die für die Planung und Koordinierung dieser Anschläge verantwortlich gemacht werden. Das letzte dieser Ermittlungsverfahren wurde am 26. Februar 1997 eingeleitet. Unbekannte Täter hatten in der Nacht zum 25. Februar 1997 an acht Tatorten in fünf Bundesländern gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr mittels sogenannter Hakenkrallen verübt. Dabei wurden die betroffenen Bahnstrecken zum Teil völlig lahmgelegt. Die zeitgleiche Tatausführung an verschiedenen Orten und die Übereinstimmung mit früheren Anschlägen stellen nach Auffassung des Generalbundesanwalts gewichtige Anzeichen dafür dar, daß sich erneut Führungskader autonomer Gruppen zusammengeschlossen haben, um Katalogtaten im Sinne von § 129a Abs. 1 des Strafgesetzbuches zu planen, zeitlich und örtlich zu koordinieren und ihre Durchführung durch autonome Gruppen zu veranlassen. Wie bereits zuvor haben sich auch zu den letztgenannten Anschlägen in Bekennerschreiben, die am 26. Februar 1997 im Berliner Büro der Frankfurter Rundschau und bei der deutschen Presseagentur in Berlin eingegangen sind, autonome Gruppen bekannt. In dem Bekennerschreiben heißt es unter anderem, ich zitiere, wie folgt: „Wenn wir den Transport verhindern können, wäre dies ein großer Sieg für uns. Dennoch wird dann der Widerstand gegen das herrschende System selbstverständlich auf anderen Ebenen weitergehen, bis zur völligen Zerschlagung sämtlicher Strukturen von Macht, Herrschaft, Ausbeutung und Unterdrückung." Unterzeichnet waren diese Bekennerschreiben mit „AUTONOME Gruppen". Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, so ist es richtig, daß es am 20. Februar 1997 in einem von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lüneburg wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten geführten Ermittlungsverfahren zu exekutiven Maßnahmen, d. h. Durchsuchungen, gekommen ist. Es handelt sich nicht um ein vom GBA geführtes Verfahren. Verantwortlich für die Durchführung der exekutiven Maßnahmen war die Polizeiinspektion LüchowDannenberg. Zu deren Unterstützung, aber auch um mögliche Zusammenhänge mit dem vom Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahren abzuklären, haben Beamte des Bundeskriminalamtes an den Durchsuchungen teilgenommen. Der Einsatz dieser Beamten stützte sich auf § 6 BKA-Gesetz. Weitere Erkenntnisse zu diesen Verfahren, das, wie gesagt, bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg anhängig ist, liegen mir nicht vor. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/7148 Fragen 51 und 52): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Banken gesetzlich verpflichtet werden, auf dem Kapitalmarkt erhaltene Zinssenkungen in einer angemessenen Zeitspanne an solche Kunden weiterzugeben, mit denen sie Darlehensverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben? Was unternimmt die Bundesregierung, damit die Opfer kommunistischer Zwangsenteignungen in den Jahren 1945 bis 1949 einen gerechten Ausgleich in Form einer Rückgabe des ihnen rechtswidrig genommenen Vermögens erhalten? Zu Frage 51: Der Schutz von Bankkunden, die einen Darlehensvertrag mit variablem Zinssatz abgeschlossen haben, wird aus Sicht der Bundesregierung durch § 609 a Abs. 2 BGB in ausreichendem Umfang garantiert. Nach dieser Vorschrift kann der Schuldner eines Darlehens mit veränderlichem Zinssatz dieses jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Dieses Kündigungsrecht des Darlehensnehmers ist eine Konsequenz aus der fehlenden Zinsbindung des Darlehensgebers. Es gibt dem Darlehensnehmer die Möglichkeit, mit der Drohung der Kündigung eine Zinsherabsetzung bei sinkendem Marktzins durchzusetzen. Zu Frage 52: Die inhaltlich gleiche Frage ist von Ihnen bereits am 15. Oktober 1996 schriftlich an die Bundesregierung gerichtet worden. Meine seinerzeit im Namen der Bundesregierung erteilte Antwort vom 25. Oktober 1996 ist in der Bundestagsdrucksache 13/5927 S. 3 f. veröffentlicht. Darauf nehme ich Bezug. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christa Luft (PDS) (Drucksache 13/7148 Fragen 54 und 55): Wie hoch wären nach Schätzung der Bundesregierung die Steuer-Mehreinnahmen bei einer Streichung der Verdoppelung der Sonderausgabenpauschale und der Streichung der Verdoppelung der Vorsorgeaufwendungen jeweils, die bei Zusammenveranlagung im jetzt geltenden Steuertarif anwendbar sind? Wie hoch sind nach Schätzung der Bundesregierung die Mehr- oder Minder-Steuereinnahmen aus einer Umwandlung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in eine einheitliche verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,50 DM bei Anlegung des jetzt geltenden Steuertarifs? Zu Frage 54: Die Nichtverdoppelung des SonderausgabenPauschbetrags und der Höchstbeträge für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei zusammenveranlagten Ehegatten bedeutete im Ergebnis die Versagung dieses Pauschbetrags und des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen für einen Ehegatten. Dies wäre verfassungswidrig, weil Ehepaare gegenüber unverheiratet Zusammenlebenden benachteiligt würden. Dementsprechend ist es nicht sinnvoll, Berechnungen hierzu anzustellen. Zu Frage 55: Eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 0,50 DM hätte beim geltenden Tarif und beim geltenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 2 000 DM Einkommensteuermehreinnahmen in Höhe von 1,1 Milliarden DM zur Folge. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen der Abgeordneten Margitta Terborg (SPD) (Drucksache 13/7148 Fragen 56 und 57): In welcher Auflage sind die Werbemappen von Bundesminister Dr. Theodor Waigel zur Steuerreform (Inhalt: eine Broschüre zur Steuerreform, eine Broschüre zur Rentenbesteuerung, eine Broschüre zur Besteuerung von Lebensversicherungen, ein Frage-Antwort-Katalog zur Steuerreform und ein Schaubild, zur Projektion geeignet) erstellt worden, und warum fehlt der Warnhinweis, daß diese Drucksachen nicht für Partei- und Wahlkampfzwecke verwendet werden dürfen, ausgerechnet bei den wichtigsten und zur Massenverteilung vorgesehenen Broschüren (Broschüre zur Steuerreform, Broschüre zur Besteuerung der Renten, Broschüre zur steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen)? Fürchtet die Bundesregierung, daß ein nicht unwesentlicher Teil der Broschüren schon deshalb Makulatur wird, weil in den Gesprächen mit der SPD wesentliche Teile des Steuerreform-Pakets verändert werden und die Informationen richtiggestellt werden müssen, und sind für solche evtl. Korrekturen bereits Mittel eingeplant worden? Zu Frage 56: Die Mappen sind in einer Auflage von 10 000 Stück hergestellt worden. Der Hinweis auf die Unzulässigkeit der Verteilung im Rahmen des Wahlkampfs ist auf der Rückseite der Steuerreform-Broschüre aufgedruckt. Lediglich bei den beiden kleineren Broschüren zur Besteuerung von Alterseinkünften und von Kapitallebensversicherungen wurde auf die Aufnahme dieses Hinweises verzichtet. Diese Broschüren enthalten lediglich thematisch eng begrenzte Informationen und sind für Wahlkampfzwecke nicht geeignet. Zu Frage 57: Die Bundesregierung hat im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Pflicht, die Bürger auch schon während laufender Entscheidungsprozesse über Vorhaben zu unterrichten und ihnen so die Möglichkeit zu geben, diese Vorhaben zu beurteilen. Dieser Verpflichtung kommt das Bundesfinanzministerium mit seinen Informationen zu den Vorschlägen der Steuerreformkommission nach. Die Bundesregierung wird die Bürger auch im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen und insbesondere zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform unterrichten. Mittel dafür sind für die Bundeshaushalte 1998 und 1999 beantragt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) (Drucksache 13/7148 Frage 58 und 59): Welche Angaben liegen der Bundesregierung darüber vor, wie hoch die aktuelle Abarbeitungsquote der Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen (auf die einzelnen Länder aufgeschlüsselt) bei Restitutionsansprüchen auf Häuser und Grundstücke in Ostdeutschland ist? Wie viele Häuser und Grundstücke sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung (auf die einzelnen Länder aufgeschlüsselt) im Zeitraum vom 19. März 1990 bis zum 30. Juni 1990 in Ostdeutschland aus Volkseigentum (nach dem sog. „Modrow-Gesetz") an Bürgerinnen und Bürger der DDR verkauft worden, und wie viele darunter sind nach Schätzungen der Bundesregierung als „unredlicher Erwerb" einzustufen? Zu Frage 58: Die Gesamtzahl der Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz auf Immobilien betrug 2,3 Millionen Hausgrundstücke, Grundstücke und Grundstücksteile. Davon waren am 31. Dezember 1996 etwas mehr als 1,6 Millionen Ansprüche erledigt. Dies entspricht einer Quote von 72,57 %. Die Erledigungsquoten der einzelnen Länder belaufen sich auf: Land in % Berlin 69,0 Brandenburg 62,3 Mecklenburg-Vorpommern 91,7 Sachsen 83,5 Sachsen-Anhalt 71,1 Thüringen 72,4. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen veröffentlicht regelmäßig eine ins Einzelne gehende Statistik. Zu Frage 59: Zur Anzahl der Veräußerungen nach dem Verkaufsgesetz vom 7. März 1990 (sog. Modrow-Gesetz), das am 19. März 1990 in Kraft getreten ist, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Verkäufe erfolgten zum allergrößten Teil auf kommunaler Ebene. Soweit ersichtlich wurden diese Verkäufe statistisch nicht erfaßt. Auch die Zahl der unredlichen Erwerbe ist nicht bekannt; sie läßt sich auch nicht schätzen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/7148 Frage 60): Treffen Presseberichte zu, wonach die Bundesrepublik Deutschland aufgrund mangelhafter Zollkontrollen an den EU- Außengrenzen für die Jahre 1994 und 1995 Strafgelder in Höhe von 130 Mio. DM bzw. 200 Mio. DM an die Europäische Kommission zu zahlen hat, und wird die Bundesregierung die notwendigen personellen Maßnahmen ergreifen, die die Voraussetzungen schaffen, daß der Grenzaufsichtsdienst künftig seinen Aufgaben sowohl im zöllnerischen wie im grenzpolizeilichen Bereich gerecht werden kann? Derartige Presseberichte sind nicht zutreffend. Es gibt keine Entscheidung der Europäischen Kommission über finanzielle Berichtigungen für die Haushaltsjahre 1994 und 1995. Die Zollverwaltung ist den ihr gestellten Aufgaben bislang stets gerecht geworden. Durch Erhöhung der Einstellungszahlen seit dem Jahr 1994 hat die Bundesregierung die notwendigen personellen Maßnahmen geschaffen, damit sich daran sowohl im zöllnerischen wie auch im grenzpolizeilichen Bereich nichts ändert. Der in der Frage angesprochene Grenzaufsichtsdienst ist im übrigen vorrangig mit der Bewachung der sog. Grünen Grenze und mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den Grenzübergangsstellen befaßt. Die Beschau der Ausfuhrerstattungswaren fällt dagegen nicht in seine Zuständigkeit. Diese Aufgabe wird sowohl an der Außengrenze als auch im Binnenland von Beamten der Warenabfertigung wahrgenommen.
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    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte, Ihre Zusatzfrage.


Rede von Brunhilde Irber
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  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ist es richtig, daß die Bundesrepublik Deutschland als mittlerweile einziges westliches Land weiterhin alternativlos auf eine Endlagerung atomarer Brennstäbe in Salzstöcken, also in Gorleben, setzt, obwohl Geowissenschaftler mehrheitlich vor einer Dauereinlagerung von Atommüll in Salzformationen auf Grund des hohen Reaktionspotentials von Salzlösungen warnen?
Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-

P
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Ich möchte widersprechen, wenn Sie die Behauptung aufstellen, daß Geowissenschaftler mehrheitlich vor der Einlagerung radioaktiver Abfälle in Salz warnen. Es gibt gegensätzliche Aussagen. Es gibt auch Aussagen, andere geologische Formationen für die Einlagerung dieser Abfälle zu nutzen. Nach wie vor aber ist unser wissenschaftlicher Erkenntnisstand so, daß dem Salz als Endlager grundsätzlich eine größere Eignung eingeräumt wird.
    Für die Bundesregierung besteht nach den bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen kein Anlaß, an der Eignung des Salzstockes Gorleben zu zweifeln.