Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie können beschließen, was sie wollen; wenn die Finanzminister nicht mitmachen, ist ohnehin alles zum Scheitern verurteilt.
Hier stellt sich für mich die Frage: Wo ist eigentlich der politische Veränderungswille? Der Bundestag hat mit der Verabschiedung der 18. BAföG-Novelle den Auftrag zur Neuregelung des Ausbildungsförderungsrechts erteilt und damit auf die Reformwilligkeit und Reformfähigkeit der Bundesregierung vertraut. Es ist nun einmal das Wesen von Reformen, daß sie grundlegende Veränderungen erfordern. Wenn das Reformziel klar ist - das ist hier offensichtlich der Fall -, haben eingesetzte Arbeitsgruppen meiner Ansicht nach die Aufgabe, Mittel und Möglichkeiten der Umsetzung zu finden und dafür Konzepte vorzulegen. Statt dessen hören wir von verfassungsrechtlichen, rechtssystematischen und ähnlichen Bedenken.
Daß Recht - mit oder ohne Bedenken - veränderbar ist, erleben wir doch hier in jeder Sitzungswoche. In bezug auf die BAföG-Reform müssen wir nur aufpassen, daß inzwischen nicht so viel Recht geändert wird, daß durch Steuerreform und Einschränkung finanzieller Rahmenbedingungen am Ende überhaupt noch ein minimaler Handlungsspielraum für die Ausbildungsförderung übrigbleibt.
Da wir ohnehin einige Bedenken im Hinblick auf die Richtung des Reformwillens der Bundesregierung haben, haben wir weder der 18. BAföG-Novelle zugestimmt noch die Absenkung der BAföG-Mittel im Haushalt des Bildungsministers akzeptiert.
Auch wir sind für die Neuregelung des Förderungsrechts und bekräftigen die Notwendigkeit, bei der Entwicklung eines Konzepts auch die Vorstellungen der Studierendenverbände einzubeziehen.
Angesichts der offensichtlichen Langwierigkeit notwendiger Abstimmungen ist uns in diesem Fall aber der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach. Deshalb haben wir mit unserem heutigen
Antrag die Forderung gestellt, schnellstens eine 19. BAföG-Novelle zu verabschieden, um die negativen Auswirkungen der 18. Novelle noch einigermaßen korrigieren zu können, bevor endlich einmal eine umfassende Reform diesem Hause vorgelegt werden kann.