Rede von
Friedrich
Merz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein, Herr Kollege Poß, ich möchte jetzt im Zusammenhang vortragen.
Das Strickmuster ist ganz einfach. Die Bedingungen werden jede Woche einen Zentimeter höher geschraubt, das Stöckchen wird jede Woche ein Stückchen höher gehalten, und dann wird der Versuch gemacht: Mal sehen, wie hoch sie springen.
Nein, diese Methode machen wir jetzt nicht mehr, vor allem deshalb nicht, weil es natürlich Methode hat, daß Sie hier im Haus alles verzögern, verwässern und zerreden. Dann gehen Sie hinaus in die Versammlungen und sagen: Die Koalition ist zu keiner
Friedrich Merz
Entscheidung mehr fähig. Das machen wir jetzt nicht mehr. Heute kann die Sache entschieden werden.
Jetzt lassen Sie mich als letzten Punkt noch etwas zu den verfassungsrechtlichen Bestimmungen sagen. Frau Kollegin Dr. Hendricks, Sie haben noch einmal auf den Art. 28 des Grundgesetzes hingewiesen, wohl wissend, daß Sie weder im Finanzausschuß noch hier im Plenum des Deutschen Bundestages einen Textvorschlag unterbreitet haben.
- Der Art. 28 des Grundgesetzes stand nicht dabei. Sie haben eine Formulierung gewählt, bei dem der Art. 28 gar nicht genannt war. Sie wissen natürlich, warum Sie das machen, nämlich weil es nicht nur in Ihren eigenen Reihen ernstzunehmende Kritiker daran gibt, daß der Art. 28 dafür gar nicht die richtige Rechtsgrundlage ist.
Nein, ich will es noch einmal erklären, damit es für die kommunalen Spitzenverbände und auch für die Kommunen klar ist: Wir sind bereit, die Absicherung einer verbleibenden Gewerbeertragsteuer im Grundgesetz aufzuführen. Dafür ist der Art. 106 die richtige Grundgesetzbestimmung. Es wird mit uns eine Garantie der Gewerbeertragsteuer im Art. 28 des Grundgesetzes nicht geben.
Ich will Ihnen auch sagen, warum dies so ist. Zunächst einmal gibt es in der Verfassung keine einzige Bestimmung, die eine bestimmte Steuerart mit einer institutionellen Garantie verbindet. Das gibt es nicht. Das wird es auch bei der Gewerbesteuer nicht geben.
Zum zweiten haben wir überhaupt keine Veranlassung, von unserer Koalitionsvereinbarung Abstand zu nehmen oder sie sogar zu widerrufen. Wir halten an dem Ziel fest, auch die Gewerbeertragsteuer langfristig abzuschaffen.
Ich will mich ausdrücklich dazu bekennen, daß dies unser Ziel bleibt. Das wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr gelingen.
Aber wir wollen die Gewerbeertragsteuer abschaffen.
Da wir, die CDU und die CSU, nun zumindest genauso wie die SPD eine Kommunalpartei sind, will ich den Gemeinden von dieser Stelle aus noch einmal sagen: Wenn es zu einer Abschaffung der Gewerbeertragsteuer kommen wird - es wird eines Tages dazu kommen, davon bin ich fest überzeugt -, dann haben die Gemeinden schon heute auf Grund
der Bestimmung im Art. 28 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes einen Anspruch darauf, für die Ausfälle entschädigt zu werden. Dort steht: „Die Gewährleistung der Selbstverwaltung" - gemeint ist die kommunale Selbstverwaltung - „umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung."
Auf dieser Grundlage können die Gemeinden völlig beruhigt sein, daß es nicht nur für die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer, sondern später auch für die Abschaffung der Gewerbeertragsteuer einen entsprechenden Ausgleich für die Kommunen geben wird.
Meine Damen und Herren, ich fühlte mich bei den Beiträgen der SPD an einen Ausspruch von Helmut Schmidt erinnert, der einmal zur SPD sagte: Die SPD ist zum Vorkämpfer des Stillstandes geworden. Recht hat er. Aber heute wird der Stillstand beendet.
Vielen Dank.