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    Plenarprotokoll 13/160 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 160. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1997 Inhalt: Bestimmung der Abgeordneten Dietrich Austermann, Ernst Hinsken, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Hans Martin Bury und Uwe Lühr für den Verwaltungsrat der Deutschen Ausgleichsbank 14321 B Wahl des Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe) als stellvertretendes Mitglied in den Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 14321 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 14321 B Absetzung von Tagesordnungspunkten 14322 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den anstehenden CastorTransporten 14322 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Gila Altmann (Aurich), Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rücknahme der Weisung gegen das Land Niedersachsen im KONRAD-Verfahren (Drucksache 13/4362) 14322 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1995 (Drucksache 13/5572) 14322 B c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu dem Antrag der Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal), Dr. Uwe Küster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Kristin Heyne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rücknahme der Weisung für die Einlagerung mittelradioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - zu dem Antrag der Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg), Michaele Hustedt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einstellung des Betriebs im Endlager Morsleben (ERAM) (Drucksachen 13/2365, 13/1378, 13/ 4320) 14322 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sofortige Stillegung der Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/4405, 13/5949) . . . 14322 C e) Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Verbleib von 2 400 Tonnen wieder- aufgearbeiteten Urans deutscher Energieversorgungsunternehmen (Druck sache 13/1958) 14322 D f) Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beendigung der CASTORTransporte (Drucksache 13/6997) . . 14322D g) Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ausstieg aus der Atomenergie und Lösungsansätze für das Atommüllproblem statt Absicherung des Weiterbetriebs (Drucksache 13/7008) 14322 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Ausstieg aus der Atomenergie (Drucksache 13/ 7062) 14323 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 14323 B Gerhard Glogowski, Minister (Niedersachsen) 14326A, 14338 A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . 13329B, 14338 B Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14332 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . 14333C, 14337B Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14336 C Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14338 D Rolf Köhne PDS 14339 B Kurt-Dieter Grill CDU/CSU . . 14340 D, 14358 D Eva Bulling-Schröter PDS 14344 A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 14344 B, 14347 A, 14361 C Walter Hirche F.D.P 14346 C Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14347 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 14348 D, 14351 D, 14352 D, 14353 A Dr. Burkhard Hirsch F D P. 14351 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14352 B Hans-Peter Kemper SPD 14352 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD 14353 B, 14355 C Birgit Homburger F D P. 14355 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 14355 D Arne Fuhrmann SPD 14357 A, 14359 B Michael Teiser CDU/CSU . . 14359 D, 14361 D Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. (Drucksache 13/7083) 14362 A Ergebnis 14362 C Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksache 13/7084) 14362 A Ergebnis 14365 A Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 13/ 7085) 14364 D Ergebnis 14372 C Tagesordnungspunkt 2: Frauenpolitische Debatte a) Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Bärbel Sothmann und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Fraktion der F.D.P.: Gleichberechtigung verwirklichen - Nationale Strategien nach der Vierten Weltfrauenkonferenz (Drucksache 13/ 7057) 14367 D b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die 4. Weltfrauenkonferenz (4. WFK) vom 4. bis 15. September 1995 in Peking (Drucksache 13/6736) 14368 A c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Dritter Bericht der Bundesregierung über die Förderung der Frauen im Bundesdienst - Berichtszeitraum 1992 bis 1994 - (Drucksache 13/5991) 14368 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Chancengleichheit für Frauen - Konsequenzen aus der Vierten Weltfrauenkonferenz - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Edith Niehuis, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Nachbereitung der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 (Drucksachen 13/4357, 13/4366, 13/ 6659) 14368 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Marie- luise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung von Frauenförderprogrammen (Drucksachen 13/4116, 13/6660) 14368 B f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Heidi Knake-Werner, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Einrichtung einer ständigen Kommission zur Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Drucksachen 13/4102, 13/6696) 14368 C g) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Waltraud Schoppe, Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verwirklichung der Frauenrechte in Bosnien-Herzegowina im Rahmen des in Dayton geschlossenen Friedens (Drucksachen 13/3991, 13/7060) 14368 C h) Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Waltraud Schoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Menschenrechte von Frauen in Afghanistan wiederherstellen (Drucksache 13/5958) . 14368 D i) Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig, Volker Neumann (Bramsche), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wiederherstellung der Menschenrechte - insbesondere der Rechte von Frauen - in Afghanistan (Drucksache 13/5968) 14368 D j) Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Adelheid Tröscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Frauen und nachhaltige Entwicklungspolitik (Drucksache 13/6738) . . 14368 D k) Antrag der Abgeordneten Monika Ganseforth, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forum für Frauen auf der Expo 2000 (Drucksache 13/6590) . 14369 A 1) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Heidi Knake-Werner, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Beobachterstatus des Vatikans bei den Vereinten Nationen (Drucksachen 13/4100, 13/6557) 14369A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umsetzung der Aktionsplattform von Peking - Frauenpolitik der Vereinten Nationen stärken (Drucksache 13/7070) . . 14369 B Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 14369 B Dr. Edith Niehuis SPD 14371 D Dr. Edith Niehuis SPD 14374 D, 14394 C Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14377 A Lisa Peters F D P. 14378 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 14380 D Margot von Renesse SPD 14381 A Petra Bläss PDS 14381 D Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 14383 A Hanna Wolf (München) SPD 14383 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . 14385A, 14391 A Maria Eichhorn CDU/CSU 14386 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . 14387C, 14390 B Ulla Schmidt (Aachen) SPD 14388 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14389 B, 14390 B, 14391 C Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . 14390 D, 14397 B Christina Schenk PDS 14391 D Maria Eichhorn CDU/CSU . . . 14392 C, 14394 D Christel Hanewinckel SPD . . . 14395 A, 14397 D, 14404 B Bärbel Sothmann CDU/CSU 14398 A Adelheid Tröscher SPD 14399 D Monika Brudlewsky CDU/CSU 14402 A Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit (Drucksache 13/6549) 14405 B Ottmar Schreiner SPD 14405 B Wolfgang Meckelburg SPD 14407 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14409 D Dr. Gisela Babel F.D.P 14411 B Ottmar Schreiner SPD 14412 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS 14413 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 14414 B Peter Dreßen SPD 14416 A Tagesordnungspunkt 15: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Kennzeichnung und steuerlichen Förderung von umweltfreundlicheren Kraftstoffen (Drucksache 13/6913) . . 14418 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 13/6914) 14418 B c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ergänzenden Protokoll vom 22. August 1996 zum EmsDollart-Vertrag zur Regelung der Zusammenarbeit zum Gewässer- und Naturschutz in der Emsmündung (EmsDollart-Umweltprotokoll) (Drucksache 13/6919) 14418 B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. April 1996 über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (Vertrag über die Oderschutzkommission) (Drucksache 13/6920) 14418 C e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 28. April 1995 über den Beitritt der Republik Österreich zu dem am 19. Juni 1990 unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 (Gesetz zum Beitritt der Republik Österreich zum Schengener Durchführungsübereinkommen) (Drucksache 13/7012) 14418 C f) Antrag der Abgeordneten Gudrun Schaich-Walch, Lilo Blunck, Tilo Braune, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Drucksache 13/6828) . . 14418 D g) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen Sonnenbergsiedlung, Ludwigsburg, an den Zweckverband Pattonville/Sonnenbergsiedlung und die Wohnungsbau Ludwigsburg GmbH (Drucksache 13/6875) 14418 D h) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer bundeseigenen Liegenschaft in Honkong (frühere Residenz des Generalkonsuls) (Drucksache 13/6946) 14419 A i) Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1996 - Einzelplan 20 - (Drucksache 13/6928) 14419 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Antrag der Abgeordneten Erika Steinbach, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Thomas Krüger, Gunter Weißgerber, Uta TitzeStecher, Wolfgang Thierse und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Gemeinschaftliche Finanzierung eines Neubaus des Museums der Bildenden Künste in Leipzig (Drucksache 13/7059) 14419 A b) Antrag der Abgeordneten Heide Mattischeck, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schienenwegeausbau zwischen Bayern, Thüringen und Sachsen (Drucksache 13/7081) 14419B Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Geheimschutzübereinkommen der WEU vom 28. März 1995 (Drucksachen 13/5320, 13/6863) 14419 C b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksachen 13/4339, 13/6898) 14419 C c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. November 1991 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen (Drucksachen 13/5468, 13/ 6956) 14419 D d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksachen 13/6617, 13/7053) . 14420A e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 642 01 - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz — (Drucksachen 13/ 6678, 13/6760 Nr. 1.9, 13/6990) . . . 14420 B f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 642 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes - (Drucksachen 13/6664, 13/6760 Nr. 1.8, 13/6991) 14420 C g) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 656 51 - Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte - (Drucksachen 13/6661, 13/6760 Nr. 1.5, 13/6992) 14420 C h) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 03 Titel 82011 - Erwerb bebauter Grundstücke — (Drucksachen 13/6559, 13/6760 Nr. 1.3, 13/6993) 14420 D i) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1111 Titel 642 01 - Kriegsopferfürsorge - (Drucksachen 13/6662, 13/6760 Nr. 1.6, 13/6994) 14420 D j) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 68101 - Arbeitslosenhilfe - (Drucksachen 13/6560, 13/6760 Nr. 1.4, 13/6995) 14421 A k) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 616 31 - Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit — (Drucksachen 13/6663, 13/6760 Nr. 1.7, 13/6996) 14421 A 1) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 13/7011) 14421 B m bis o) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 180, 181 und 183 (neu) zu Petitionen (Drucksachen 13/6983, 13/6984, 13/6986) . . . 14421 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß § 93 a Abs. 4 der Geschäftsordnung zu den Schlußfolgerungen der XV. COSAC (Konferenz der Sonderorgane für EU-Angelegenheiten) am 16. Oktober 1996 in Dublin und zu dem Beratungsdokument der Regierungskonferenz zur Revision des Maastrichter Vertrages - Aufzeichnung des irischen Vorsitzes vom 19. November 1996 (Drucksachen 13/6357 Nr. 3.1 und 3.2, 13/6891) . . 14421 D Tagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr.: Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen über die Zukunft der solidarischen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme 14422 A Rudolf Dreßler SPD 14422 A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 14423 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14424 B Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . 14425 C, 14436 D, 14441 B Petra Bläss PDS 14426 D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 14427 D Dr. Uwe Küster SPD 14430 A Gudrun Schaich-Walch SPD 14430 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 14432 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14433 A Hubert Hüppe CDU/CSU 14435 A Dr. Barbara Hendricks SPD 14435 B Klaus Kirschner SPD 14436 A Brigitte Lange SPD 14437 D Editha Limbach CDU/CSU 14439 B Ottmar Schreiner SPD 14440B, 14441 C Dr. Martin Pfaff SPD 14442 D Gerd Andres SPD 14444 B Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Elternurlaub als Zeitkonto gestalten (Drucksache 13/4526) 14445 C b) Antrag der Abgeordneten Hildegard Wester, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Elterngeld und Elternurlaub für Mütter und Väter (Drucksache 13/6577) 14445 C Hildegard Wester SPD 14445 D Maria Eichhorn CDU/CSU 14449 C Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14451 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P 14452 D Heidemarie Lüth PDS 14454 A Anke Eymer CDU/CSU 14455 A Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Lage der Fischerei und Schutz vor den Folgen der Überfischung der Meere (Drucksache 13/6960) . . . . 14456 C Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Simone Probst, Dr. Angelika Köster-Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Perspektiven für die europäische Forschungspolitik (Drucksache 13/6411) 14456 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Burchardt, Dr. Peter Glotz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Ursula Burchardt, Dr. Peter Glotz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft (Drucksachen 13/3511, 13/771, 13/1389, 13/6855) 14456 D Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14457 A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 14458 A Bodo Seidenthal SPD 14459 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 14461 A Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär BMBF 14462 A Ursula Burchardt SPD 14463 C Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 14465 C Tagesordnungspunkt 8: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Amke DietertScheuer, Angelika Beer, Cem Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beitrag der Bundesregierung zur Einleitung eines Friedensprozesses in der Türkei (Drucksachen 13/4117, 13/6770) 14467 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Amke DietertScheuer, Angelika Beer, Cem Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aktive Außenpolitik der Bundesregierung zum Schutz der Menschenrechte in der Türkei (Drucksachen 13/6419, 13/6771) . . . 14467 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Beer, Amke Dietert-Scheuer, Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rücknahme der HermesBürgschaft für Rüstungslieferungen an die Türkei (Drucksachen 13/5786, 13/7009) 14468 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Steffen Tippach, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS: Die Menschenrechtssituation in der Türkei verbessern (Drucksachen 13/5134, 13/7076) 14468 A Heinrich Lummer CDU/CSU 14468 B Uta Zapf SPD 14469 C Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14471 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 14472 B Steffen Tippach PDS 14473 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 14474 A Gerd Andres SPD 14474 C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 14475 C Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Rassismus und die Diskriminierung ausländischer Bürgerinnen und Bürger (Antirassismusgesetz) (Drucksachen 13/1466, 13/4082) 14476 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Einrichtung einer Expertenkommission zur Überprüfung der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes auf Ausländerinnen und Ausländer diskriminierende und rassismusfördernde Bestimmungen (Drucksachen 13/1405, 13/4082) 14476 C Ulla Jelpke PDS 14476 D Dietmar Schlee CDU/CSU 14478A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 14479 C Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14481 C Dr. Max Stadler F D P. 14482 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Versorgungsrenten für Kriegsverbrecher und Angehörige der Waffen-SS (Drucksache 13/1467) . . . . 14483 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Leistungsausschluß bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit (Drucksache 13/7061) 14483 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14484 A Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . . 14485 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14486A, 14491 C Ulrike Mascher SPD 14487 B Dr. Gisela Babel F.D.P 14488 D Ulla Jelpke PDS 14489 C Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 14490 C Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung und zum Protokoll IV vom 13. Oktober 1995 zum VN-Waffenübereinkommen (Drucksachen 13/6916, 13/7068) 14492 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Kröning, Uta Zapf, Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: VN-Waffenübereinkommen und Durchsetzung eines vollständigen Verbots von Anti-Personen-Minen (Drucksachen 13/6965, 13/7068) . . . 14492 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ausweitung des Minenexportmoratoriums der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/3524, 13/6162) 14492 B Nächste Sitzung 14492 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14493 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 6 (Antrag: Lage der Fischerei und Schutz vor den Folgen der Überfischung der Meere) Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 14493* B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 14494* C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14495* D Ilse Janz SPD 14496* D Günther Bredehorn F.D.P. 14497* C Eva Bulling-Schröter PDS 14498* C Anlage 3: Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (a - Antrag: Neue Perspektiven für die europäische Forschungspolitik, b - Beschlußempfehlung zu dem Entschließungsantrag: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft Wolfgang Bierstedt PDS 14499* A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Gesetzentwurf zum VN-Waffenübereinkommen, b - Beschlußempfehlung zu dem Antrag: VN-Waffenübereinkommen und Durchsetzung eines vollstädigen Verbots von Anti-PersonenMinen, c - Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Ausweitung des Minenexportmoratoriums der Bundesrepublik Deutschland) Hans-Dirk Bierling CDU/CSU 14500* A Volker Kröning SPD 14501* B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14502* C Dr. Olaf Feldmann F.D.P 14503* B Steffen Tippach PDS 14503* D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 14504* B 160. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 4 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Basten, Franz Peter CDU/CSU 27. 2. 97 Hartmann, Hanns-Peter PDS 27. 2. 97 Hasenfratz, Klaus SPD 27. 2. 97 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 27. 2. 97 Körper, Fritz Rudolf SPD 27. 2. 97 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 27. 2. 97 Karl-Hans Leidinger, Robert SPD 27. 2. 97 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 27. 2. 97 Reschke, Otto SPD 27. 2. 97 Schemken, Heinz CDU/CSU 27. 2. 97 Schmidtbauer (Nürnberg), SPD 27. 2. 97 Horst Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 27. 2. 97 90/DIE GRÜNEN Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 27. 2. 97 Reinhard Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 27. 2. 97 Wallow, Hans SPD 27. 2. 97 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 6 (Antrag: Lage der Fischerei und Schutz vor den Folgen der Überfischung der Meere) Peter Harry Carstensen (Nordstrand) (CDU/CSU): Ich begrüße sehr, daß es uns gelungen ist, einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag zur Lage der Fischerei einzubringen. Das ist sicher nicht selbstverständlich und zeigt, daß es hier einen Grundkonsens über alle Parteigrenzen hinweg gibt. Ziel einer sinnvollen Fischereipolitik muß es daher sein, daß die Fischerei mit einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen im Einklang mit den Erfordernissen der Natur und des Meeres steht und daß sie die Existenz eines leistungsfähigen Berufsstandes sichert. Die ökonomische Bedeutung der Fischwirtschaft für unsere Küstenregionen ist aber nur ein Argument dafür, daß wir unserer Fischerei sichere Rahmenbedingungen schaffen wollen und schaffen müssen. Denn die Fischwirtschaft in Nord- und Nordost- Anlagen zum Stenographischen Bericht deutschland ist mehr als nur ein ökonomischer Faktor. Sie ist ein nicht wegzudenkender Bestandteil niederdeutscher Kultur, und sie hat unseren Küstenregionen ihr Gesicht gegeben. Wer wollte auf das vielen von uns vertraute Bild dieser Landschaften mit malerischen Häfen, romantischen Fischerhäusern und lebendigen Fischmärkten verzichten? Jeder, der dies noch nicht kennt, den lade ich herzlich ein. Wir wollen eine verläßliche Zukunft für die Fischwirtschaft. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, die Fischbestände langfristig zu erhalten und sie dort, wo sie sich in einem desolaten Zustand befinden, wieder aufzubauen. Entsprechende Maßnahmen müssen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU ergriffen werden. Wir und die Bundesregierung setzen uns mit Nachdruck dafür ein, daß die EU ökologisch verantwortungsvolle und ökonomisch sinnvolle Regelungen erläßt. Dies ist aber nur der erste grundlegende Schritt. Der zweite, mindestens ebenso wichtige Schritt ist, daß diese Regelungen in allen Mitgliedstaaten strikt angewandt, aber auch ständig überprüft und, soweit erforderlich, verbessert und angepaßt werden. Daß das Hauptziel der Gemeinsamen Fischereipolitik, gesunde Fischbestände zu erhalten, gleichwohl in vielen Fällen nicht erreicht werden konnte, hat mehrere Ursachen. Als erste Ursache möchte ich hier - und das wird leider von vielen oft vergessen oder bewußt übersehen - die Natur nennen. Natürliche Entwicklungen haben auf die Fischbestände und auf das gesamte Meeresökosystem einen viel größeren Einfluß als jede menschliche Aktivität, und zwar sowohl in negativer wie in positiver Hinsicht. So sorgen beispielsweise zu tiefe Wassertemperaturen im Nordwestatlantik seit einigen Jahren dafür, daß sich die Kabeljaubestände vor Grönland und Kanada nicht wieder erholen - und dies trotz eines Fangmoratoriums. Andererseits brachten kräftige Stürme, verbunden mit einem starken Einfluß von Salzwasser, im Jahre 1993 den Dorschbestand in der Ostsee wieder auf die Beine. Ich will damit natürlich keineswegs die Rolle des Menschen, also speziell der Überfischung, verniedlichen. Alle unsere Anstrengungen werden vergebens sein, wenn die Natur nicht mitmacht. Als zweite Ursache für den Rückgang wichtiger Fischbestände sind die Überkapazitäten bei den Fischereiflotten in der EU zu nennen. Solange die Überkapazitäten auf die Bestände drücken, können sich diese nicht erholen. Es ist deshalb unerläßlich, die Überkapazitäten, wie es unsere Fischerei in Deutschland bereits vollzogen hat, auf Dauer abzubauen und den vorhandenen Fangmöglichkeiten anzupassen, und zwar vor allem in den Ländern, die hier ein hohes Defizit aufzuweisen haben. 14494* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1997 Eine dritte Ursache für den Rückgang der Fischbestände liegt darin begründet, daß die vorhandenen Instrumentarien der Gemeinsamen Fischereipolitik nicht strikt und konsequent angewendet werden. Die wesentlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen, nämlich die Festsetzung von Gesamtfangmengen (TACs) und Quoten, der Erlaß technischer Erhaltungsmaßnahmen und last but not least die Vorschriften zur Kontrolle der Fischerei, sind ausreichend. Sie müssen nur in ihrer ganzen Bandbreite und konsequent genutzt werden. Und das geschieht nicht immer im notwendigen Maße. So gibt es erhebliche Defizite bei der Kontrolle, und zwar insbesondere bei den Anlandungen. Meiner Auffassung nach müßten die Mitgliedstaaten hier wesentlich schärfer und flächendeckender vorgehen. Denn die Kontrolle an Land ist mit erheblich weniger Aufwand und Kosten verbunden als die Überwachung auf See. Es darf einfach nicht mehr vorkommen, daß schwarz angelandet wird oder daß falsche Erklärungen abgegeben werden. Aber auch bei den technischen Erhaltungsmaßnahmen könnte noch mehr getan werden. So müßte vor allem die Selektivität der Fanggeräte gesteigert werden, um den Fischnachwuchs zu schonen und um den unerwünschten Beifang anderer Meerestiere zu vermeiden. Das ist aber nicht allein durch eine Erhöhung der Netzmaschenöffnungen erreichbar, sondern hier muß es ein ganzes Bündel an technischen Erneuerungen geben. Es ist zunächst primär Aufgabe der Wissenschaft, in diesem Fall neue Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die EU muß zu diesem Zweck ausreichende Forschungsmittel zur Verfügung stellen. Ich kann Fischereiminister Jochen Borchert hier in seinen Bemühungen nur mit allem Nachdruck unterstützen. Eine weitere Maßnahme, die uns ganz besonders am Herzen liegt, ist die Einschränkung der Industriefischerei. Ich sage bewußt „Einschränkung" und nicht „Verbot". Denn: Die Industriefischerei ist ohne Zweifel ein Teil der Gemeinsamen Fischereipolitik. Und bleiben wir realistisch. Sie zu verbieten, das wäre nicht durchsetzbar, weil beispielsweise damit zwei Drittel der dänischen Flotte stillgelegt würden. Wir fordern aber eine Einschränkung dort, wo die Industriefischerei ökologisch schädlich ist. Nach meiner Auffassung ist das beispielsweise beim Sprottenfang in der Deutschen Bucht der Fall. Hier wäre es dringend vonnöten, die Sprotten-Box, in der die Sprottenfischerei zu bestimmten Zeiten ganz untersagt ist, nach Süden auszudehnen und die Deutsche Bucht voll mit einzubeziehen. Die Bundesregierung muß hier am Ball bleiben und die Europäische Kommission zu einem entsprechenden Vorschlag bewegen. Jochen Borchert hat auch hier unsere volle Unterstützung. Abschließend möchte ich noch einen Aspekt erwähnen, der für mich von besonderer Bedeutung ist. Alle Regelungen, die von seiten der EU oder auf nationaler Ebene getroffen werden, müssen letztlich vom Berufsstand akzeptiert werden. Der politische Konsens mit den Fischern ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg aller Maßnahmen. Wenn die Fischer nicht davon überzeugt sind, daß die Erhaltungsmaßnahmen letztlich ihnen zugute kommen und ihnen langfristig die Existenzgrundlage sichern, werden alle staatlichen Bemühungen vergebens sein. Lassen Sie uns gemeinsam und mit vereinten Kräften für die Fische in den heimischen Gewässern und den Weltmeeren und für eine ausgewogene Balance zwischen Natur und einer leistungsfähigen Fischerei eintreten. Dies wollen wir heute mit dem gemeinsamen, parteiübergreifenden Antrag unterstreichen, und wir wollen mit ihm die Bundesregierung unterstützen. Dietmar Schütz (Oldenburg) (SPD): Interfraktionelle Anträge sind nicht allzu häufig. Kommen sie dennoch zustande, zeugen sie von einem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, der dann auch auf die Handlung der Bundesregierung einwirkt. Dies war und ist der Fall beim Walfangverbot, und dies wird hoffentlich auch der Fall sein bei dem wichtigen Thema des Schutzes der Meere vor den Folgen der Überfischung. Wir haben - dies möchte ich als Bewertung vorwegschicken - einen gemeinsamen Antrag formuliert, der insgesamt einen ökonomisch wie ökologisch ausgewogenen Rahmen setzt und gleichermaßen den Fischern wie den Fischen Zukunftsperspektiven bietet. Ich werde mich hier vor allem zu den Umweltaspekten äußern; meine Kollegin Ilse Janz wird später noch zu den wirtschaftlichen Aspekten sprechen. Uns allen ist bekannt: Der natürliche Reichtum der Meere ist bedroht. Die Ozeane leiden, wie auch andere Teile unseres Globus, unter dem gefährlichen zweifachen Irrglauben, sie seien zugleich unerschöpflicher Rohstofflieferant und unbegrenzt aufnahmefähige Abfalldeponie. Beides ist - dies wissen wir - grundfalsch. Doch wie so oft klafft auch hier zwischen richtigem Wissen und richtigem Handeln ein Abgrund. Kurzsichtiges Profitstreben, aber auch existentielle Not, haben zu einem Raubbau geführt, der inzwischen die Funktionsfähigkeit der Meeresökosysteme gefährdet und Teile der vermeintlich unerschöpflichen Ozeane im Vergleich zu früheren Jahrzehnten schon zu leergefischten Einöden gemacht hat. Durch permanente Überfischung befinden sich bereits heute zahlreiche kommerziell nutzbare Fischbestände wie zum Beispiel Kabeljau, Hering oder Scholle in einem besorgniserregenden Zustand. Sie stehen am Rande oder bereits außerhalb sicherer biologischer Grenzen, so daß wir eigentlich kaum noch über ihre Nutzung, sondern über ihren Schutz sprechen müssen. Tatsache ist: Nur mit einer international koordinierten Politik der nachhaltigen Bewirtschaftung - „su- stainable use" - wird es uns gelingen, der fortdauernden Übernutzung der Meere Einhalt zu gebieten. Ganz oben auf der Agenda für eine nachhaltige Bewirtschaftung steht die deutliche Verbesserung der Verbindlichkeit der Vereinbarungen zur Fischerei und zum Meeresschutz. Wir brauchen hier spürbare Fortschritte bei den Überwachungs- und Verifikationsmethoden und bei der Durchsetzbarkeit von Übereinkommen, auch bei den Sanktionsmöglichkeiten. Vollzug und Kontrolle sind meines Erachtens die Schlüsselkriterien für den Wert nationaler wie internationaler Übereinkommen. Aber auch nichtstaatliche und außervertragliche Instrumente stehen zur Verfügung: Selbstverpflichtungen der Fischereiindustrie und der Handelsunternehmen auf die Einhaltung konkreter Umweltschutzstandards; Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über Herkunft, Fangmethoden und Gefährdung einzelner Arten; Kennzeichnung von Fischereiprodukten hinsichtlich der Einhaltung der Kriterien nachhaltiger Bewirtschaftung. Die Bundesregierung sollte sich durch unseren Antrag auch darin bestärkt sehen, noch nachdrücklicher als bislang zu verhandeln und im Rahmen der EU gegebenenfalls auf Mehrheitsentscheidungen zu drängen, um zu Fortschritten zum Beispiel beim Verbot der Treibnetzfischerei zu kommen. Ich halte es auch nicht für akzeptabel, daß beispielsweise Dänemark in der Nordsee im großen Stil sogenannte Gammelfischerei betreibt, die allein der Produktion von Fischmehl und Fischöl dient. Dieser industrielle Fischfang zeichnet für rund die Hälfte der 2,5 Millionen Tonnen jährlich aus der Nordsee angelandeten Fisches verantwortlich. Mit anderen Worten: Die Hälfte der Fänge landet in der Tiermast oder als Fischöl in unverdächtigen Lebensmitteln wie Keksen. Dabei werden die Bestände kleinerer Fische wie Sprotte oder Sandaal derart geplündert, daß sie als Nahrungsgrundlage für andere Fische wie Kabeljau oder Hering nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Ich meine: Dies muß ein Ende finden. Ebenfalls ein Ende finden muß die Raubfischerei durch „Euro-Kutter" vor der niedersächsischen Küste, wo holländische Baumkurrenfischer in Schutzgebieten mit übermotorisierten Kuttern seit Jahren gegen internationale Schutzvorschriften verstoßen. Wir sollten uns darüber im klaren sein: Die Fortsetzung der gängigen Fischereipraxis wird mit großer Sicherheit dazu führen, daß die Mehrzahl der be-fischbaren Bestände vernichtet wird. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Ausrottungsbejagung bei den Walen, um deutlich zu machen, daß ein solches Szenario keineswegs unrealistisch ist. Bereits heute machen immer mehr Schiffe Jagd auf immer weniger Fische. Nach Berechnungen der Welternährungsorganisation FAO bestehen heute weltweit 50prozentige Überkapazitäten, das heißt, rein rechnerisch müßte jedes zweite Schiff weg. Und damit sind nicht in erster Linie die kleinen Boote der Küstenfischer in den Staaten der sogenannten Dritten Welt gemeint, für die der tägliche Fisch oft die einzige Proteinquelle darstellet. Gerade auch diese Menschen gilt es zu schützen vor verantwortungslosen Fangflotten. Alle Anstrengungen zum Schutz der Meeresökosysteme vor Überfischung müssen Teil einer Gesamtpolitik zum Meeresschutz sein, die auch die Belastungen durch Schad- und Nährstoffeinträge effektiver als bisher bekämpft. Dazu müssen auch die MARPOL-Regelwerke zum Schutz der Meere vor Einleitungen von Schiffen aus in vollem Umfang umgesetzt werden. Der Bund-Länder-Konsens zur Schiffsölentsorgung sollte jetzt zügig in eine europaweit gültige Richtlinie umgesetzt werden. Ich will in diesem Zusammenhang abschließend einige Worte zur Nordsee sagen, für mich als Niedersachse ja gewissermaßen das Meer vor meiner Haustür. Auch nach mehr als zwölf Jahren intensiver Diskussion und insgesamt vier Nordseeschutzkonferenzen ist es nicht gelungen, beim Nordseeschutz wirklich effektive und wirksame Abkommen und Mechanismen zu installieren. Die Selbstheilungskräfte der Nordsee werden fortgesetzt durch massive Schad- und Nährstoffeinleitungen geschwächt und teilweise bereits überfordert. Ein Beispiel für eine derartige Überforderung sind die „schwarzen Flecken" abgestorbenen Watts, die im vergangenen Jahr in größerem Umfang als je zuvor beobachtet wurden. Der Patient Nordsee lebt - aber sein Zustand ist kritisch. Ihm hilft kein Herumdoktern an den Symptomen, wir müssen an die Wurzeln herangehen. Wir müssen die Schad- und Nährstoffeinleitungen noch deutlicher und nachhaltiger reduzieren, als dies bislang gelungen ist. Neben anderen Anrainerstaaten hat auch die Bundesrepublik keine besonders rühmliche Bilanz vorzuweisen. Statt der anvisierten und vereinbarten 50prozentigen Reduktion von Schad- und Nährstoffen wurden diese lediglich um 25 bis 30 Prozent verringert. Vor allem die Einträge aus den sogenannten diffusen Quellen, insbesondere Landwirtschaft und Verkehr, haben Fortschritte in anderen Bereichen, wie den kommunalen und industriellen Abwässern, zunichte gemacht. „Business as usual" hilft nicht weiter, ebensowenig zahnlose INK-Beschlüsse. Ich sage dies mit Blick auf das bevorstehende interministerielle Treffen zur INK am 13./14. März in Bergen. Hier kann die Bundesregierung beweisen, daß sie unseren Antrag ernst nimmt. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bereits vor einem Jahr haben wir an dieser Stelle eine Debatte zur desolaten Lage der Fischerei geführt, und ich freue mich, daß wir hier einmal über die Fraktionsgrenzen hinweg die ökologischen Notwendigkeiten klar erkannt haben. Dennoch muß ich einschrän- ken, daß wir einige Formulierungen in dem fraktionsübergreifenden Antrag schärfer gefaßt hätten, als dies im Ergebnis der Abstimmungen erfolgt ist. In unserem Antrag „Vorsorgeprinzip in der Fischerei verankern" haben wir unsere weitergehenden Forderungen formuliert: - ein sofortiges Verbot der Industriefischerei in ökologisch besonders sensiblen Gebieten sowie einen Stufenplan für die schrittweise Rückführung der Industriefischerei bis zur kompletten Einstellung, - ein generelles Verbot der Treibnetzfischerei auch für Netze mit einer Länge unter 2,5 km, - die Einbeziehung ökologischer und sozio-ökonomischer Kriterien bei den MAP-IV-Verhandlungen zur weiteren Reduzierung der Fangflotten und zum Erhalt der Arbeitsplätze in der Fischerei. Wichtig ist, daß endlich der Zusammenhang zwischen den ökonomischen Belangen der Fischer und der Fischereiwirtschaft auf der einen Seite und der akuten ökologischen Gefährdung der Meere und der Fischbestände auf der anderen Seite anerkannt wird. In kaum einem anderen Bereich wird uns so deutlich vor Augen geführt, wohin die sträfliche Vernachlässigung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes führt: Wir erleben derzeit nicht nur den Zusammenbruch ganzer Fischgründe und Meeresökosysteme, sondern auch den wirtschaftlichen Ruin eines ganzen Berufszweiges, der Fischer. Mit Blick auf das Mitte März im norwegischen Bergen stattfindende Minister-Meeting zur Vorbereitung der 5. Internationalen Nordseeschutzkonferenz fordern wir die Bundesregierung auf, mit einer Stimme zu sprechen: Es kann nicht hingenommen werden, daß das Bundeslandwirtschaftsministerium hier dem Bundesumweltministerium den Mund verbietet! An die Adresse von Herrn Borchert möchte ich sagen, daß er sich die Teilnahme an den Verhandlungen zur mehrjährigen Ausrichtung der Fischereipolitik der EU sparen kann, wenn das, worüber dort verhandelt wird, in Zukunft nicht mehr vorhanden sein wird: die Fische nämlich! Wie gefährdet die Bestände einzelner Arten sind, dokumentiert die kurzfristige Halbierung der Gesamtfangquote für Hering im Sommer 1996 durch die EU-Kommission, nachdem der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) vor einem kompletten Zusammenbruch der Heringsbestände in der Nordsee gewarnt hatte. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kommentierte diese dramatische Entwicklung lediglich mit dem Satz: „Die deutsche Fischereiwirtschaft trägt die Quotenreduzierung im Interesse einer langfristigen Erhaltung der Heringsbestände mit. " Bleibt es lediglich bei einem passiven Mittragen von Quotenkürzungen, so wird sich die Praxis der vergangenen Jahre, Quoten analog zu den abnehmenden Fischbeständen immer weiter zu kürzen, so lange fortsetzen, bis die Bestandszahlen und die Quoten bei null angelangt sind. Dies wäre gleichermaßen ein ökologisches und ein ökonomisches Desaster. Die künstliche Aufteilung der Zuständigkeiten für den Schutz der Meere einerseits und die Fischerei andererseits hat zu der schizophrenen Situation geführt, daß die Umweltminister und die Vereinten Nationen zwar hehre Ziele formulieren und notwendige Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und der Fischressourcen beschließen, die Fischereiminister und die EU-Kommission aber nach ganz anderen Kriterien entscheiden, wieviel und was gefangen werden darf. Darum ist für uns eine notwendige Voraussetzung zum wirksamen Schutz der Fischbestände und der Meere die Aufhebung der künstlichen Trennung der Zuständigkeiten. Die Erfordernisse einer nachhaltigen Fischerei, die die Arbeitsplätze der Fischer langfristig sichert, sind untrennbar verknüpft mit der Frage, wie wir mit unseren Meeren umgehen. Daher fordern wir die Integration von Fischereipolitik und Meeresschutzpolitik! An erster Stelle stehen für uns die unabdingbar notwendigen Maßnahmen zur Bestandserhaltung und -regeneration der wichtigsten Speisefischarten (Kabeljau, Hering, Makrele und Scholle) sowie der durch die unverantwortliche Industriefischerei dezimierten Arten kleiner Fische, die in der Nahrungskette von Speisefischen, Robben und Seevögeln fehlen (Sandaal, Stintdorsch, Sprotte). Wir fordern die konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei allen Eingriffen und wirtschaftlichen Nutzungen der Nordsee. Dies betrifft nicht nur eine bestandserhaltende Fischerei, sondern auch die konsequente Reduzierung der Schadstoffeinleitung in die maritimen Ökosysteme. Hierzu zählen: - die Festlegung fischereifreier Zonen, um eine Erholung existenzgefährdeter Bestände zu ermöglichen, - die Festlegung von Quoten für Nicht-Zielarten, um eine Reduzierung der Beifänge zu erreichen, - ein Umsteuern in der Agrarpolitik, um die Belastung durch Stickstoff, Phosphor und Pestizidrückstände zu verringern, - eine Wende in der Chemiepolitik, um den Eintrag schwer abbaubarer und toxischer Stoffe aus der Chlorchemie sowie von Schwermetallen zu verhindern. Frau Merkel hat am Dienstag bereits die Erwartungen an die bevorstehende Ministerkonferenz in Bergen gedämpft. Es wäre ein fatales Signal, wenn die Ergebnisse der IMM-Gespräche - wie Frau Merkel es erwartet - „hinter den Beschlüssen von Esbjerg zurückbleiben". Ilse Janz (SPD): Ich bin zuerst einmal froh, daß es gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zur Lage der Fischerei abzustimmen und diesen hier heute zu diskutieren. Die Gesamtlage ist weiterhin dramatisch. Ganz sicher hat dies unterschiedliche Gründe. Aber uns allen ist klar, daß die Tatsache der Überfischung nicht von der Hand zu weisen ist. Hierzu wird mein Kollege Schütz ja noch etwas ausführen. Festzustellen ist auch, daß wir gerade in der Fischereipolitik national nur noch in geringem Ausmaß politischen Einfluß haben. Deshalb ist es aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion um so wichtiger, auf die europäische Politik Einfluß zu nehmen, mehr Einfluß als bisher. Nun sind wir ja sicherlich alle einig darüber, daß das Hauptziel einer gemeinsamen Fischereipolitik darin bestehen muß, daß Fangkapazitäten und Quoten an die jetzt vorhandenen Bestände angepaßt werden müssen. Dazu ist es aber erforderlich, daß entsprechende Finanzmittel für die Umstrukturierung und den Erhalt der Arbeitsplätze in diesem Bereich zur Verfügung gestellt werden. Die Fischerei und die Fischindustrie sind ein wichtiger Bestandteil unserer Küstenländer. Sie gehören zum Bild, zur Landschaft dieser Regionen. Trotz des enormen Schrumpfungsprozesses in den vergangenen Jahren arbeiten noch immer zirka 5 000 Menschen in der Fischerei. Diese Menschen leben in Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Deshalb kann auf diese Arbeitsplätze nicht verzichtet werden. Wir alle wissen, daß in den Fanggebieten mehr als die Quotenzuteilung gefischt wird. Hier wird deutlich, daß allein europäische Richtlinien nichts nützen. Es ist festzustellen, daß die Umsetzung in nationale Kontroll- und Überwachungsvorschriften oft nicht stattfindet. So können einige Kontrollmaßnahmen gar nicht wirksam werden, und meines Erachtens kann eine auf Papier stehende gemeinsame Fischereipolitik so auch nicht in der Lage sein, die Fischbestände zu erhalten bzw. wieder heranwachsen zu lassen. Hier, Herr Bundesminister Borchert, sind Sie erneut gefordert, in Brüssel weiter aktiv zu sein. Die Unterstützung dieses ganzen Hauses ist Ihnen sicher. Um hier die Position noch einmal zu verdeutlichen, einige Zahlenbeispiele: Die Spanier führen 0,7 Inspektionen im Schnitt pro Jahr duch, die Portugiesen auch, die Dänen nur 0,1 Inspektionen, Deutschland 1,8 Inspektionen. Nun können wir dies nicht ganz so streng vergleichen, weil die Inspektionen von Schiffen mit weniger als 10 m Länge mit Inspektionen aller Schiffe verglichen wurden, aber die Tendenz ist doch ganz eindeutig. Ganz klar ist aber, daß hier ein ganz dringender Handlungsbedarf besteht. Das gleiche gilt für die Überwachung an Land. Die EU-Kommission ist davon ausgegangen, daß, nachdem die Fische angelandet sind, erneut überprüft wird, weil so eine bessere Möglichkeit vorhanden ist, Übertretungen aufzudecken, z. B. Verstöße gegen die Mindestanlandegröße. Diese Bestimmung in der Kontrollverordnung ist von den Mitgliedstaaten so gut wie gar nicht ernstgenommen worden. In einigen Ländern werden Stichproben durchgeführt, aber z. B. Irland und Großbritannien tun dies nicht. Nach dem EU-Bericht halten deutsche Behörden diese Überwachung nicht einmal für nützlich. Ich bin der Auffassung, hier muß sich auch bei uns noch einiges bewegen. Lassen Sie mich auch kurz noch auf die Flottengröße/Flottenkapazität eingehen. Wir wissen, Deutschland ist schon seit Jahren, wenn auch oft gezwungenermaßen, an der Spitze. Außer uns haben nur Dänemark und das Vereinigte Königreich (Großbritannien) entsprechende Aktivitäten entwickelt. Gegen Italien mußte die Kommission inzwischen sogar eine Klage einreichen. Ich bin sicher, daß ein solches Vorgehen demnächst auch noch andere Mitgliedstaaten treffen wird. Wir alle wollen, daß unsere Rest-Fischerei erhalten bleibt. Weiteres Schrumpfen führt meines Erachtens zum Aus der Fischerei. Wir alle wollen, daß der Eigenversorgungsgrad nicht noch weiter sinkt. Daß er jetzt bei unter 20 Prozent liegt, ist schon schlimm genug. Deshalb ist es wichtig, daß sich die Bestände erholen, daß alle Flotten gleichbehandelt werden. Dies kann unseres Erachtens nicht mit einer einfachen globalen Reduzierung des Fangaufwandes geschehen. Wir unterstützen Sie daher in Ihrer Auffassung, Herr Minister Borchert: Setzen Sie sich in Brüssel mit einer realistischen Reduzierung der Überkapazitäten und einer angemessenen Festsetzung von TACs und Quoten durch, und sorgen Sie dafür, daß diese Zahlen strikt eingehalten und in allen Mitgliedstaaten gleich konsequent kontrolliert werden. Günther Bredehorn (F.D.P.): „Fisch ist gesund und lecker. " So heißt es in der Werbung. Frischer Fisch und Fischprodukte erfreuen sich einer zunehmenden Wertschätzung bei unseren Verbrauchern. 14,6 Kilogramm pro Kopf der Bevölkerung werden im Jahr an Süßwasser- und Seefischen konsumiert. Über die Lage der Fischerei und die Folgen der Überfischung der Meere sind unsere Bürger und Verbraucher aber sehr wenig informiert. Von daher freue ich mich, daß wir gemeinsam in einem interfraktionellen Antrag die Probleme der Fischerei und der Überfischung darstellen und notwendige Forderungen an die Politik für eine nachhaltige Fischereipolitik formulieren. Die Weltfischbestände befinden sich in einem besorgniserregenden Zustand. Mittel- und langfristig werden wir zu einer Verbesserung nur kommen, wenn es gelingt, die Bestände effektiver als bisher zu schonen und den Wiederaufbau der Bestände zu ermöglichen. Die Politik muß sich auf europäischer und internationaler Ebene verstärkt für die Erhaltung der Fischbestände und gegen die Überfischung der Meere engagieren. Weltweit muß es zu einem Abbau der Überkapazitäten bei den Fangflotten kommen. Eine Verbesserung der Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Bestandserhaltung ist dringend erforderlich. Wir brauchen die Festsetzung von Gesamtfangmengen auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse. Es ist kurzsichtig, wenn die betroffenen Fischer über zu geringe Quoten klagen und die vollständige Freigabe der Fischerei fordern. Das würde über kurz oder lang zu einem Zusammenbruch der Bestände und damit zur Vernichtung zahlreicher Existenzen in der Seefischerei führen. Notwendig ist auch eine Verbesserung technischer Erhaltungsmaßnahmen, zum Beispiel durch eine Steigerung der Selektivität der Netze, um den Fischnachwuchs zu schonen und Beifänge zu vermeiden. Um die Fischbestände nachhaltig und dauerhaft zu erhalten, brauchen wir die Neueinrichtung oder Erweiterung von Boxen, in denen die Fischerei eingeschränkt oder ganz verboten ist. Als neues Bewirtschaftungsinstrument muß zukünftig verstärkt die Begrenzung des Fischereiaufwandes hinzukommen. Das bedeutet eine Beschränkung der Fangkapazität, eine Beschränkung der Anzahl größerer Schiffe, die Beschränkung der Motorleistung und die Beschränkung der Anzahl oder Größe der Netze. Notwendig ist auch die stärkere Überwachung der Fischereitätigkeit auf See und eine Verschärfung der Kontrollen. Gerade an der niedersächsischen Nordseeküste gibt es immer wieder Fälle von Raubfischerei auf Plattfische durch niederländische, aber auch deutsche Kutter. Eine nachhaltige Entwicklung und Gesunderhaltung der Fischbestände hängt ganz entscheidend auch von einer sauberen Meeresumwelt ab. Eine Besserung des Zustandes der Fischbestände und der Fischereitätigkeit wird nur durch die konsequente Schonung der Bestände bei verbesserten Bedingungen der Meeresumwelt möglich sein. Der Schutz der Meere ist im letzten Jahrzehnt durch ein Netz internationaler Übereinkommen deutlich verbessert worden. Diese Übereinkommen - ich nenne nur MARPOL, Osloer und Londoner Übereinkommen, Pariser Übereinkommen, Bonner Übereinkommen, Helsinki Übereinkommen - sind Regelungen, die die direkte oder indirekte Meeresverschmutzung verhüten sollen. Von daher dient die Nordseeschutzkonferenz nicht nur der Reinhaltung von Gewässern und Meer, sondern auch der Erhaltung der Fischbestände. Ziel unserer Politik muß sein, die Existenzgrundlage der Fischerei langfristig zu erhalten. Fisch ist als gesundes, eiweißreiches, wohlschmeckendes Nahrungsmittel für die Ernährung der Weltbevölkerung unverzichtbar. Der Weltfischereiertrag liegt zur Zeit bei jährlich gut 100 Millionen Tonnen. Nach Schätzung der FAO sind über 40 Millionen Menschen durch ihre Arbeit direkt von der Fischerei und der fischverarbeitenden Industrie abhängig. In der Europäischen Union beträgt diese Zahl rund 1,8 Millionen Menschen. Die deutsche Fischereiflotte mit 600 Kutterfischereifahrzeugen und 17 Hochseeschiffen hat rund 5 000 Beschäftigte. Insgesamt sind es in Deutschland 45 000 Menschen, die in der Seefischerei, im Fisch-, Groß- und Einzelhandel, in der Fischindustrie, in der Fischimportwirtschaft und in der Fischgastronomie Arbeit finden. Fischereibetriebe sind ein wesentliches Standbein der Wirtschaft an der Nord- und Ostseeküste. Solange keine Beschäftigungsalternativen vorhanden sind, führt ein weiterer Abbau unausweichlich zu höheren Arbeitslosenquoten in den ohnehin schon strukturschwachen Gebieten. Deshalb müssen wir alles tun, um die wirtschaftliche Grundlage der Fischerei, die Fischbestände in den Meeren, auf Dauer zu sichern. Eva Bulling-Schröter (PDS): Am letzten Freitag fand im Presseklub ein Hintergrundgespräch zu den Auswirkungen der EU-Fischereipolitik auf die Berufsfischerei Senegals statt. Die Entwicklungsorganisation German Watch hatte dazu drei Vertreter der senegalesischen Berufsfischerei eingeladen. Das war wieder einmal eine Lehrbuchveranstaltung über die Ausplünderung des Südens durch den Norden: Erst werden den bitterarmen und hochverschuldeten afrikanischen Ländern Fangquoten abgepreßt - man nennt das Fischereiabkommen -, dann durchpflügen die europäischen High-Tech-Trawler nachts auch noch die geschützten Sechsmeilenzonen und vernichten die Nahrungsgrundlage der afrikanischen Küstenfischerei. An der Spitze die Spanier, gefolgt von den Portugiesen. Aber Deutschland ist deshalb nicht besser. Es hat zwar kaum Überseefischerei, ist aber einer der größten Verbraucher. Konsumenten sind dabei nicht nur die Lachsbrötchen- und Fischstäbchenesser, sondern vor allem auch die Landwirtschaft, welche billiges Fischmehl verfüttert. An einem Fischer in Senegal hängen aber zwischen 10 und 30 andere Personen, die von diesem direkt oder indirekt mit ernährt werden. Nun brechen infolge der Industriefischerei und der Verschmutzungen durch in Industrieländern produzierte Chemikalien weltweit die Fischbestände zusammen. Das Ergebnis: Die afrikanischen Länder müssen immer mehr Nahrungsmittel einführen und verschulden sich weiter. Im Landwirtschaftsministerium, in dem die Senegalesen vorher zu Besuch waren, wurde den Fischern mitgeteilt, daß dies alles sehr interessant sei, was sie erzählten; man werde ihre Position berücksichtigen, allerdings habe Deutschland auch finanzielle Interessen an billigem Fisch, das Ministerium müßte außerdem auch die Interessen der Verbraucher berücksichtigen u.s.w, u.s.f. Nach German Watch war dort ausschließlich von Geld und Interessen - natürlich deutschem Geld und deutschen Interessen - die Rede; und von Solidarität - allerdings nicht mit den bitterarmen Fischern, sondern mit den Spaniern und Portugiesen. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus. Der vorliegende Gemeinschaftsantrag ist eine Deklaration des Mißbrauchs der Nachhaltigkeitsdebatte. Schade, daß sich die Bündnisgrünen da mit ins Boot haben ziehen lassen. In den Kernpunkten widerspricht sich der Antrag: Einerseits sollen Fangquoten auf eine nachhaltige Fischerei ausgerichtet, andererseits darf die Subventions- und Modernisierungsspirale in der Fischerei - „aus Wettbewerbsgründen" , wie es wieder einmal heißt - weiter angeheizt werden. Die umweltzerstörende und sozial ungerechte Fernfischerei zu Lasten des Trikonts wird nicht einmal thematisiert. Man muß nicht Prophet sein, um zu ahnen, was letztlich von dem Nachhaltigkeitsgedanken jenseits des Parlaments übrigbleibt: Die Fischwirtschaft wird gepuscht, während die Fangquoten auf den unkontrollierbaren Weiten dieser Weltmeere weiter nachhaltig geplündert werden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (a - Antrag: Neue Perspektiven für die europäische Forschungspolitik, b - Beschlußempfehlung zu dem Entschließungsantrag: Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft) Wolfgang Bierstedt (PDS): Der grundsätzlich positiven Bewertung der Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur beabsichtigten stärkeren Ausrichtung des 5. Europäischen Forschungsrahmenprogramms auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger können wir uns seitens der PDS ohne weiteres anschließen. Dies ergibt sich unter anderem auch aus der eigenen kritischen Bewertung des derzeit laufenden 4. Europäischen Forschungsrahmenprogramms mit seiner mehr als nur bedenklichen Fokussierung auf Hochrisikotechnologien, wobei ich das hohe Risiko sowohl im ökologischen als auch im monetären Bereich sehe, bei der gleichzeitigen Geringschätzung von präventiver wissenschaftlich solider Technologiebewertung und Technikfolgenabschätzung. Gleichfalls halten wir die geringe Höhe der Forschungsmittelbereitstellung in den Bereichen Umweltforschung und sozialwissenschaftliche Forschung für nicht angemessen. Wir teilen auch die Kritik und die weiterhin im Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN enthaltenen Befürchtungen dahingehend, daß die Bundesregierung jegliche Abweichung von der von ihr favorisierten neoliberalen Wissenschafts- und Forschungskonzeption bereits im Ansatz zu blockieren sucht. Anscheinend sieht man mittlerweile eine Auflösung des vorhandenen Problemstaus darin, daß man Vorhaben, die in hohem Maße der Kritik von sozialen und ökologischen Bewegungen unterliegen, auf die von nationalen Legitimationszwängen weitestgehend befreite europäische Ebene verlagert. Die prinzipielle Kritik der Bundesregierung am gedanklichen Modell der EU-Kommission hat augenscheinlich mit dem völlig anderen Verständnis der Bundesregierung hinsichtlich der grundlegenden Interessen von Bürgerinnen und Bürgern zu tun. Die Bundesregierung dekliniert diese vorrangig nur über die Begrifflichkeiten: Wettbewerbsfähigkeit und marktwirtschaftliche Erfordernisse, letztes natürlich ohne die Vorsilbe sozial. Ihre Gedankengänge enden immer einem fest verankerten Schema folgend in der stereotypen Feststellung: der Wirtschaftsstandort ist in Gefahr. Ich gebe der Bundesregierung sogar recht, allerdings mit einer notwendigen Erweiterung. Sie ist es letztendlich gewesen, die den Arbeits- und Lebensstandort in Gefahr gebracht hat. 4,7 Millionen Arbeitslose, der forcierte Abbau von sozialstaatlichen Leistungen, die kaum merkliche Verbesserung der ökologischen Situation in diesem Land, wenn man einmal den Wegfall eines Großteils der sicherlich ökologisch bedenklichen ostdeutschen Industrie als wohl zweifelhaften Erfolg feiern will, und die wenig innovative gesamtdeutsche Industrie sind eine nicht vom Tisch zu redende Bilanz. Nicht nur, daß die Bundesregierung heftig umstrittene risikobehaftete Großprojekte mit zweifelhaftem ökolgischen Status in die europäische Forschung einbringen möchte, womit sie ihre mangelnde Kompetenz in der Bewertung der aktuellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Situation auch im europäischen Maßstab unter Beweis stellt, ihre mangelnde Kompetenz bei derartigen Integrationsprozessen hat sie bereits bei der fehlgegangenen Integration der ostdeutschen Wissenschafts- und Forschungslandschaft unter Beweis gestellt. Leider! Wir denken, sowohl die nationale als auch die europäische Wissenschafts- und Forschungspolitik hat sich vorrangig als soziale und ökologische Zukunftswerkstatt zu verstehen und sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet zu fühlen. Ich persönlich verweigere mich einer Diskussion über die Notwendigkeit wirtschaftlichen Wachstums bei weitem nicht. Allerdings habe ich dabei eher eine Nähe zu den Kolleginnen der IG Bau-Agrar-Umwelt und des Wuppertaler Instituts, die da in etwa wie folgt formulierten: Wachstum soll kein Selbstzweck mehr sein. Die Zahl der Arbeitsplätze, die Produktivität, das Einkommen, von mir aus auch die Kapitalerträge und Ersparnisse sollen wachsen, aber auch Information, Wissen, Erziehung und soziale Kompetenz. Nicht wachsen dürfen Umweltverbrauch und Umweltverschmutzung, Abfall, Armut, soziale Ausgrenzung und soziales Gefälle in und zwischen den sogenannten 1., 2. und 3. Welten. Zweifelsfrei gibt es in unserer Gesellschaft getragen von unterschiedlichen Interessenlagen mehr oder minder dominante Auffassungen über die zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft. Die Möglichkeit eines gesellschaftlichen Konsenses zeigt dabei der Ausschuß für Wissenschaft, Bildung, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung in einer zumindest beachtlichen Einmütigkeit auf. Die vorliegende Beschlußempfehlung zum Antrag der SPD „Forschungspolitik für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft" hat der einen oder dem anderen Ausschußmitglied sicherlich den größeren oder kleineren Kompromiß abverlangt. Gestützt unter anderem auch auf die Analyse des EG-Weißbuches, zieht sich durch den Antragstext folgender Leitsatz: Es ist eine Modernisierung von Wissenschaft und Gesellschaft nötig, die die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage, den Erhalt der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, die gerechte Verteilung von Arbeit, Einkommen und Lebens- Chancen als gleichrangige Ziele verfolgt. So ist eine ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung erreichbar. Diese Auffassung sollten sich Bundestag und Bundesregierung zu eigen machen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Gesetzentwurf zum VN-Waffenübereinkommen b - Beschlußempfehlung zu dem Antrag: VN-Waffenübereinkommen und Durchsetzung eines vollständigen Verbots von Anti-Personen-Minen c - Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Ausweitung des Minenexportmoratoriums der Bundesrepublik Deutschland) Hans-Dirk Bierling (CDU/CSU): Nicht zum ersten Mal sprechen wir heute im Deutschen Bundestag über Waffenkategorien, deren Herstellung, Verbreitung und Einsatz sowohl in internationalen als auch innerstaatlichen Konflikten in Perversität eskaliert sind, die Anti-Personen-Minen. Nicht zum ersten Mal stellen wir in breiter Übereinstimmung in diesem Parlament fest, daß diese Waffen auch Jahre nach ihrem Einsatz, Jahre nach dem einsatzauslösenden Konflikt, noch schreckliche Opfer unter der Zivilbevölkerung fordern, daß unendlich viele Kinder (die den eigentlichen Konflikt oft gar nicht mehr erlebt haben) zu Opfern werden. Nicht zum ersten Mal stellen wir fest, daß diese schrecklichen Waffen (ihre Herstellung, der Export und jeglicher Einsatz) international geächtet werden sollten! Damit wir uns richtig verstehen: So wünschenswert es wäre, in diesem Tenor von Landminen allgemein zu sprechen - hier geht es um Anti-PersonenMinen, weil z. B. Panzerminen noch viel weiter von einem Verbot entfernt sind, da sie für viele Länder im Defensivkonzept gegenüber potentieller Aggression als unverzichtbar gelten. Nicht zum ersten Mal muß auf diesen Unterschied hingewiesen werden. Nicht zum ersten Mal steht also das Wünschenswerte zwar auch heute wieder im Raum, aber das Machbare zur Debatte. Nicht zum ersten Mal können wir auch heute wieder darauf verweisen, daß die Bundesregierung und dieses Hohe Haus für sich in Anspruch nehmen können, in der ersten Reihe der Initiatoren für ein weltweites Verbot dieser Waffen zu stehen. Erinnert sei an - das zunächst dreijährige, seit 1996 unbefristete deutsche Exportmoratorium, - den bedingungslosen deutschen Verzicht auf Herstellung und Besitz, - die beschlossene Vernichtung aller deutschen Bestände an APM bis Ende 1997, - die Initiativen von Bundesaußenminister Kinkel für ein umfassendes internationales Verbot, - die deutsche Beteiligung am Minenräumfonds der VN - bis hin zur Erklärung von BM Kinkel in der Haushaltsdebatte Dezember 1996, für 1997 die gleiche Summe für Minenräumung durch Umschichtung im eigenen Hause zu sichern wie 1996. Zum ersten Mal aber, meine Damen und Herren, können wir heute über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung entscheiden, der uns dem gemeinsamen Ziel eines internationalen Entwicklungs-, Herstellungs-, Export- und Einsatzverbots für APM ein Stück näherbringt. Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung bereits am 29. Juni 1995 mit großer Mehrheit aufgefordert, sich dafür intensiv einzusetzen. Auch wenn das beschriebene Endziel mit dem Protokoll II zum VN-Waffenübereinkommen noch nicht erreicht werden konnte, möchte ich der Bundesregierung für ihren über das bisherige Ergebnis hinausgehenden Einsatz danken. Dank gebührt aber auch zahlreichen engagierten Bürgern unseres Landes, die in verschiedenen Nichtregierungsorganisationen immer wieder ihre mahnende Stimme erhoben haben und oft unter hohem persönlichen Einsatz die Folgen unmenschlichen Mineneinsatzes in Krisenregionen zu mildern versuchen. Zum ersten Mal, meine Damen und Herren, geht es heute beim vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung auch um das internationale Einsatzverbot einer Waffenkategorie vor deren erstem Einsatz. Das ist überhaupt neu und damit zugleich ermutigend für weitere internationale Abrüstungsbemühungen! Es handelt sich um das Einsatzverbot für Laser-Blendwaffen. Der Einsatz der Bundesregierung, insbesondere des Verhandlungsführers Botschafter Dr. Hoffmann, wird mit diesem beachtlichen Erfolg verbunden bleiben. Dennoch, auch hier gilt: Das Wünschenswerte ist noch nicht erreicht - noch fehlen Festlegungen zu wirksamer Verifikation und das Anwendungsverbot für nichtinternationale Konflikte. Das z. Zt. Machbare jedoch ist erreicht, also auch ein Erfolg. Erfolg ist auch, daß die bisher erreichten Ergebnisse zu beiden Waffenkategorien kein endgültiges Ergebnis sind - über beide wird nach bereits festgelegtem Zeitplan weiter verhandelt. Warum, meine Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf so eilbedürftig, daß er - vorige Woche in erster Lesung überwiesen - heute schon verabschiedet werden soll, ohne daß der Ausw. Ausschuß seinen UA Abrüstung/Rüstungskontrolle überhaupt damit befassen konnte? - Ganz einfach: Unser Land soll und wird in der ersten Reihe bleiben beim Kampf gegen diese Waffenkategorien, also müssen wir auch zügig ratifizieren und innerstaatlich umsetzen. So können wir auch rein formal bestätigen, wie wichtig uns der Kampf gegen diese grausamen Waffen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD hat zu diesem Gesetzentwurf einen Antrag vorgelegt. Der Würdigung des Verhandlungsergebnisses konnten wir zustimmen. Auch wir begrüßen den Ab- Schluß der beiden Protokolle. Die Bundesregierung hat sich zusammen mit ihren Partnern erfolgreich für weitreichende Einsatzauflagen für alle Landminen ausgesprochen und Verbote nicht detektierbarer Landminen und von Anti-Personen-Minen ohne Selbstzerstörungsmechanismus durchgesetzt. Blindmachende Laserwaffen sind geächtet worden, noch bevor sie überhaupt als Waffen eingeführt worden sind - ein einmaliger Vorgang. Auch wir hätten uns gewünscht, daß die weitergehenden deutschen Vorstellungen heute schon im globalen Rahmen konsensfähig wären. Diese Einschränkung fordert uns, weiter an der Spitze der Initiative zu bleiben. Ich freue mich, daß es uns gemeinsam mit der SPD gelungen ist, den operativen Teil so umzuformulieren, daß wir hier zu einer interfraktionellen Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses kommen konnten. Der Ottawa-Prozeß, die CD und - ergänzend, nicht duplizierend - das FSK sollten genutzt werden, unser gemeinsames, humanitär wichtiges Anliegen voranzutreiben. Staaten, denen wir bei der Minenräumung helfen wollen, sollten wir werben, sie meines Erachtens sogar drängen, einem künftigen Abkommen gegen Anti-Personen-Minen beizutreten, ohne daß wir selbst uns aber die Entscheidungsfreiheit nehmen lassen, ob wir die Hilfe im Einzelfall für sinnvoll und durchführbar halten. In der neuen interfraktionellen Beschlußempfehlung stimmen wir dem Antrag der SPD also zu, zugleich lehnen wir den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab. Volker Kröning (SPD): Je zweimal hat sich der Deutsche Bundestag 1995 und 1996 mit Landminen beschäftigt: am 12. Mai 1995 zur Einbringung von Anträgen aller politischen Kräfte dieses Hauses und am 29. Juni 1995 zur Verabschiedung einer Beschlußempfehlung der Koalitionsfraktionen, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zur VN-Waffenkonferenz und dann kurz am 1. Februar 1996 und noch einmal mit einem gemeinsamen Antrag von Koalition und SPD am 18. April 1996 mit der aktualisierten, zugespitzten Forderung, dem Verzicht einer wachsenden Zahl von Staaten auf Anti-Personen-Minen - darunter der Bundesrepublik Deutschland - alsbald ein Verbot in einem völkerrechtlichen Abkommen folgen zu lassen. Seit dem Abschluß der Konferenz wissen wir, daß dieses Ziel nicht erreicht worden ist und wohl auch nicht zu erreichen war. Heute liegen uns zwei neue Protokolle vor, das im Oktober 1995 in Wien verabschiedete Laserwaffenprotokoll und das im Mai 1996 in Genf beschlossene revidierte Minenprotokoll. Der Auswärtige Ausschuß hat einstimmig empfohlen, den Protokollen zuzustimmen, um damit zu einem möglichst schnellen Inkrafttreten der Protokolle und Ingangkommen der Konsultations- und Überprüfungsmechanismen beizutragen, auf die sich die Zeichnerstaaten - wenn auch mit unterschiedlicher Verbindlichkeit - verständigt haben. Doch wir verhehlen unsere Bedenken nicht. Sie sind in der Beschlußempfehlung, die auf einen Antrag der SPD zurückgeht, zusammengefaßt. Auch die Bundesregierung hat, wie die Denkschrift zu dem Entwurf des Ratifizierungsgesetzes zeigt, Klartext nicht gescheut. Ich will mich mit einigen Bemerkungen auf die Minenfrage konzentrieren, und wenn wir darüber im Bundestag nicht zu oft diskutieren wollen, bitte ich die Bundesregierung, dem nicht nur verbal, sondern auch praktisch zu folgen. Erstens. Positiv ist, daß das Minenprotokoll - wie wir 1995 gefordert haben - auch auf innerstaatliche Konflikte anzuwenden ist. Zweitens. Beachtlich ist auch, daß die Konferenz unter dem Druck der Nicht-Regierungsorganisationen und der Öffentlichkeit eine Agenda des weiteren Überprüfungsprozesses vereinbart hat, die das Ziel eines Verbotes von Anti-Personen-Minen umfaßt. Doch negativ schlägt zu Buche, daß dabei nur von fernverlegten Anti-Personen-Minen die Rede ist und von der bei den Vereinten Nationen üblichen Formel „wenn andere verläßliche Alternativen entwickelt sind" . Diese Einschränkung hatte sich der Bundestag bereits vor zwei Jahren - im Unterschied zur Bundesregierung - nicht mehr zu eigen gemacht. Drittens. Das revidierte Protokoll enthält eine Reihe neuer Bestimmungen, die wichtig sind, z. B. zur Verantwortlichkeit für verlegte Minen (Art. 3 Abs. 2 und Art. 10), über allgemeine Sorgfaltsmaßnahmen (Art. 9), zur technischen Zusammenarbeit und Hilfe zwischen den Vertragsparteien (Art. 11) und über einen Konsultationsprozeß über die Wirkungsweise des Minenprotokolls (Art. 13). Wenn die Staatengemeinschaft dazu den Willen behält und die Mittel bereitstellt, könnte mit diesen Vorschriften eine rüstungskontrollpolitische Dynamik in die richtige Richtung erzwungen werden. Deshalb sollte auch überlegt werden, das VN-Waffenregister um Landminen zu erweitern - nicht zuletzt im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz. Viertens. Obgleich das Protokoll - wie gesagt - kein Minenverbot enthält, sind die Einsatzverbote und -beschränkungen für Minen im allgemeinen, d. h. auch für Panzerabwehrminen, und im besonderen für Anti-Personen-Minen nicht geringzuschätzen (Art. 3). Doch die darauf aufbauenden Spezialvorschriften zeigen bereits die Grenzen der Neufassung: Konkretisierungen gibt es - bis auf Ansätze bei Panzerabwehrminen (Art. 6 Abs. 1 und 3) - nur bei AntiPersonen-Minen, unabhängig davon, ob sie fernverlegt sind (Art. 6 Abs. 2) oder nicht (Art. 5). Auch das Verbot des Einsatzes nichtdetektierbarer Minen beschränkt sich auf Anti-Personen-Minen (Art. 4). Fünftens. Damit erfüllt das Protokoll nicht einmal unsere Hauptforderung von 1995. Und wenn man die Kernbestimmungen des Art. 5 in Verbindung mit dem Technischen Anhang analysiert, muß man zu der Befürchtung kommen, daß der Versuch, das Kampfmittel der Anti-Personen-Minen humanitärrechtlich zu bändigen, ein Holzweg ist. Denn diese Bestimmungen verlangen künftig einen Selbstzerstö- rungs- und Selbstdeaktivierungsmechanismus, lassen aber eine Übergangsfrist von neun Jahren. Doch Anti-Personen-Minen ohne diesen Mechanismus bleiben - ohne jene Befristung - zulässig, wenn die Minenfelder markiert und bewacht werden, und auch davon gibt es eine Ausnahme, nämlich wenn die Befolgung dieser Verpflichtung wegen des durch feindliche Kampfhandlungen gewaltsam herbeigeführten Verlustes der Kontrolle über das betreffende Gebiet unmöglich ist (Art. 5 Abs. 3). Sechstens. Diese Ausstiegsklausel offenbart, daß das revidierte Minenprotokoll nicht nur ein Modernisierungsrisiko, sondern auch ein Legitimationsrisiko enthält, daß nämlich bestenfalls „alt" durch „neu" ersetzt wird, schlimmstenfalls sich gar nichts ändert. Wer dies wegen der verherrenden Wirkung von Anti-Personen-Minen, die Leben, Gesundheit und friedliche Entwicklung der Menschheit bedrohen, nicht will, muß sich neue Wege überlegen. Um diese Einsicht kommen wir nach zwei Jahren Debatte im In- und Ausland nicht mehr herum. Die Konsequenz ist in Ziffer 4 unserer Beschlußempfehlung ausgesprochen: Der abrüstungspolitische Ansatz muß gegenüber dem kriegsvölkerrechtlichen Vorrang erhalten. Und wir müssen den globalen Ansatz durch einen regionalen ergänzen, die VN-Schiene - das Waffenübereinkommen und die Genfer Abrüstungskonferenz - durch die Bildung einer Gruppe gleichgesinnter Staaten ergänzen, die zu einem Totalverbot von Anti-Personen-Minen bereit sind. Ich will nicht rechten, doch die SPD hat von Anfang an das Verbot von Anti-Personen-Minen gefordert, ebenso wie ein Export-Verbot aller Landminen. Auch bei diesem Punkt werden wir hartnäckig bleiben. Ich will aber über die Empfehlung, die wir gemeinsam tragen, hinaus für die SPD zwei abschließende Bemerkungen machen: Erstens. Hilfe beim Minenräumen - ein Thema, das uns regelmäßig weiter beschäftigen wird - sollte grundsätzlich nur noch Staaten gewährt werden, die sich dem Verbot von Anti-Personen-Minen anschließen. Und auch die Gewährung von Entwicklungshilfe sollte grundsätzlich von dem Verzicht auf dieses inhumane Kampfmittel abhängig gemacht werden. Ich räume ein, daß diese Überlegung engstens mit der Frage zusammenhängt, ob mit anarchischen Staaten überhaupt so zu verkehren ist. Zweitens. Wir wollen außerdem, daß die Bundesregierung nicht nur die „two tracks" einer globalen und regionalen Vorgehensweise in Richtung auf ein umfassendes Verbot von Anti-Personen-Minen verfolgt, sondern daß sie dies auch auf die Tagesordnung der europäischen Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik setzt. Im Prinzip gilt dies für alle Landminen. Beim OSZE-Gipfel in Lissabon ist mit der Verständigung der Teilnehmerstaaten ein Anfang gemacht worden, nämlich die Frage der Anti-PersonenMinen zur Ergänzung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft auf die Tagesordnung des Forums für Sicherheitskooperation zu setzen. Doch es ist grundsätzlich nicht einzusehen, warum nicht auch die Wiener Verhandlungen über einen KSZE-Folgevertrag dafür in Frage kommen. Art. IV des KSE-Vertrages und das „Protokoll über vorhandene Typen konventioneller Waffen und Ausrüstungen" schließen es nicht aus, die Anzahl dieses verharmlosend so genannten bloßen Defensivmittels mittelfristig zu begrenzen und diese Waffenart langfristig zu eliminieren. Ich weiß, dies ist ein langer Weg, aber der Anfang muß gemacht werden. Ich schließe mit einem Dank an die Mitarbeiter im Auswärtigen Amt und im Verteidigungsministerium und an die Partner in den Nicht-Regierungsorganisationen und hoffe, daß sich das Dicke-Bretter-Bohren weiter lohnt. Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich spreche heute mit sehr gemischten Gefühlen. Auf der einen Seite ist natürlich zu begrüßen, daß der Rüstungskontrollprozeß zu Landminen mit dem geänderten Landminenprotokoll des VN-Waffenübereinkommens ein Zwischenergebnis zu verzeichnen hat und daß sich die Bundesregierung beeilt hat, dieses Zwischenergebnis dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen. Nur sieht es so aus, als ob sich die Bundesregierung auf ihren Lorbeeren, zu denen sie duch den massiven Druck der humanitären Nichtregierungsorganisationen auch noch hingetragen werden mußte, ausruhen will. Dabei ist das Abkommen durch gravierende Mängel gekennzeichnet. Alle Staaten, auch und gerade die Bundesrepublik, haben sich in der Frage der Reichweite des Abkommens von militär- und industriepolitischen Überlegungen leiten lassen. Hinter technokratischen Diskussionen versteckte sich massive Interessenpolitik und damit eine menschenverachtende Ignoranz gegenüber denen, die durch Millionen von Minen bedroht sind. Dadurch, daß zum Beispiel moderne Minen und Anti-Panzer-Minen mit Räumschutz nicht unter den Verbotstatbestand fallen, hat die Bundesregierung der Bundeswehr militärisch Optionen und der deutschen Rüstungsindustrie Profite gesichert. Die vollmundig im Sieben-Punkte-Programm angekündigte Landminenpolitik, die eine zentrale Stellung in der Politik von Herrn Kinkel einnehmen sollte, ist in der letzten Haushaltsdebatte auf Grund gelaufen. Sie beschränkt sich darauf, innerhalb des Haushalts des Auswärtigen Amtes Mittel zu verschieben. Es wurde keine einzige Mark zusätzlich für 1997 im Einzelplan 05 eingestellt. Die Frage drängt sich auf, welche anderen Titel im Einzelplan denn dafür gekürzt werden sollen. Und welche Projekte, vor allem von humanitären NichtRegierungsorganisationen werden bis jetzt unterstützt? Welche Anträge wurden abgelehnt? Taten zählen und nicht Worte, Herr Kinkel. Die Taten vermisse ich bis jetzt. Es hat schon etwas Ironisches, daß heute, an dem Tag an dem angeblich über humanitäre Politik debattiert wird, der Keiler der Bundeswehr überstellt wird. Für das Prunkstück der militärischen Minenräumung ist Geld vorhanden Mir bleibt allerdings das Lachen im Mund stecken. In die Lobeshymne der Koalition über die Landminenpolitik der Bundesregierung kann ich daher nicht einstimmen, und ich bin etwas enttäuscht, daß auch die Sozialdemokraten die letztlich militärische Argumentation der Beschränkung auf Anti-PersonenMinen akzeptieren. Wenn wir das humanitäre Problem der Landminen lösen wollen, dann müssen wir uns für die Ächtung aller Landminentypen einsetzen. Daß die neuen Minentypen, seien es die modernen oder eben AntiPanzer-Minen mit Räumschutz, weitere Opfer unter der Zivilbevölkerung fordern werden, steht außer Frage, die Argumente habe ich an dieser Stelle schon mehrfach ausgeführt. Wir fordern, daß zum einen der Ottawa-Prozeß gefördert wird, weil dort relativ rasch konkrete Ziele möglich erscheinen, und wir hoffen, daß von einem Ergebnis eine Vorbildwirkung ausgeht. Es muß aber danach weitergehen; denn auch der Ottawa-Prozeß ist nicht weitgehend genug. Die Bundesrepublik kann dem Anspruch, in Sachen Landminenpolitik Vorreiter zu sein, nur gerecht werden, wenn sie glaubwürdig für eine vollständige Ächtung aller Landminentypen eintritt. Deshalb beantragen wir heute, dem Verzicht auf Entwicklung, Produktion und Beschaffung aller Landminentypen, einem Exportverbot für alle Landminentypen und einer politischen und materiellen Aufwertung der humanitären Minenräumung zuzustimmen. Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.): Der vorliegende Gesetzentwurf zum geänderten UN-Waffenübereinkommen ist ein entscheidender Schritt der deutschen Abrüstungspolitik bei Anti-Personen-Minen und Laserblendwaffen. Erstmals in der Geschichte des Völkerrechts wird eine neue Waffenkategorie insgesamt noch vor ihrem Einsatz geächtet. Schon allein deshalb ist das revidierte UN-Waffenübereinkommen ein großer Fortschritt. Deutschland hat schon frühzeitig nationale Maßnahmen zur Ächtung von Landminen ergriffen. Mit der unbefristeten Verlängerung des deutschen Exportmoratoriums für APM wurde ein weltweites Signal gesetzt, ebenso mit dem Verzicht der Bundeswehr auf APM und der Vernichtung der Bestände. Das hartnäckige Engagement unseres Außenministers Kinkel hat Deutschland eine Vorreiterrolle gesichert. Überzogene Forderungen zur Lösung der Minenproblematik sind wenig hilfreich. Sie wecken falsche und unrealistische Hoffnungen. Die bisherigen Fortschritte wurden Schritt für Schritt erreicht. Sie sind das Ergebnis langwieriger und schwieriger Verhandlungen. Weitergehende Forderungen wurden von den Bremserstaaten China, Rußland und Pakistan verhindert. Ein wichtiger Schritt sind die beschlossenen Standards zur Detektierbarkeit und Wirkzeitbegrenzung von Minen. Auch die Ausdehnung der Anwendung des Minenprotokolls auf innerstaatliche Konflikte ist Pin großer Erfolg. Gleiches gilt für die Transferverbote und -beschränkungen sowie für die Regelungen der technologischen Zusammenarbeit und Hilfe bei der Implementierung des Protokolls. Das vorliegende Übereinkommen ist aus unserer Sicht nur ein Etappenziel. Wir bedauern, daß für die Umsetzung Übergangsfristen von bis zu neun Jahren in Anspruch genommen werden können. Auch fehlen substantielle Einsatzbeschränkungen für nichtdetektierbare und fernverlegte Panzer-Abwehr-Minen. Wir bedauern auch, daß ein effektiver Verifikationsmechanismus nicht konsensfähig war. Die F.D.P. begrüßt die konkreten Vorschläge, die Außenminister Kinkel in seinem Sieben-Punkte-Aktionsprogramm vom Juli 1996 zur Minenproblematik gemacht hat. Die materielle Unterstützung des Auswärtigen Amtes für Minenräumung, Aufklärung und Ausbildung einheimischen Minenräumpersonals muß weiter verstärkt werden. Wir begrüßen, daß der Außenminister die Schirmherrschaft für den Förderkreis Wirtschaft der Stiftung St. Barbara übernommen hat. Wir setzen auf finanzielle Unterstützung durch die Wirtschaft für diese humanitäre Aufgabe. Minenräumung ist der wichtigste erste Schritt zur Entwicklungshilfe. Auch die Möglichkeiten der Bundeswehr, der NATO und der WEU zur Lösung der Minenproblematik müssen besser genutzt werden. Deutschland muß treibende Kraft bei der Ächtung der APM bleiben. Wir waren ein Hauptakteur bei der Aushandlung der Protokolle. Wir sollten daher auch als einer der ersten ratifizieren. Der gemeinsame Entschließungsantrag zeigt, daß wir alle an einem Strang und in dieselbe Richtung ziehen. Dies stärkt die deutsche Position gegenüber zögerlichen Unterzeichnerstaaten. Die weltweite Ächtung von APM bleibt oberstes Ziel. Steffen Tippach (PDS): Der vorliegende interfraktionelle Antrag von CDU/CSU, F.D.P. und SPD lobt den Spatz in der Hand und beschreibt gleichzeitig die Taube auf dem Dach, wenngleich diese langsam vor Erschöpfung von der Regenrinne fällt. Immerhin, international ist in den letzten Monaten einiges geschehen, um die sogenannte „Atombombe des kleinen Mannes" zu ächten. Die Ottawa-Konferenz und die optimistische Grundstimmung der derzeitigen Wiener Verhandlungen geben der Hoffnung Nahrung, das die Landminenplage in Zukunft nicht nur mit Papier, sondern auch in der Realität effektiver bekämpft werden könnte. Zu hoffen bleibt ebenso, daß die Wiener Konferenz die Resultate von Ottawa, insbesondere die Initiative des kanadischen Außenministers, nicht wieder relativiert. Dies setzt allerdings die Ernsthaftigkeit der Beteiligten voraus. Aber zurück zum Spatz. Wir können weder dem Gesetzentwurf noch dem interfraktionellen Antrag zustimmen. Der Gesetzentwurf kann sicherlich nicht besser sein als die Vorlage. Dieses Protokoll II zum UN-Waffenübereinkommen leidet jedoch unter einigen grundlegenden Mängeln. Die entwickelten Länder, in erster Linie auch gerade Deutschland, haben es erreicht, daß die Definition, was eine Antipersonenmine ist, völlig verwässert wird. Durch die von der Bundesregierung bevorzugte Formulierung von Minen, die „in erster Linie" gegen Menschen wirken, werden Antipanzerminen mit Räumschutz und Mehrzweckminen neuerer Generation von Sanktionen ausgenommen, genau jene Minentypen, die ihren Platz in der Militärdoktrin der Bundesregierung haben. Und das, obwohl sie sehr wohl gegen Menschen und perfiderweise gerade gegen Räumpersonal wirken. Ebenso kontraproduktiv ist die Wirkung des Protokoll II, indem es einen Modernisierungsdruck für die Minenarsenale anderer Staaten hervorruft, der durch die Beistandsklausel zur Umsetzung des Protokolls geradezu zum Exportförderprogramm für die Minenindustrie der entwickelten Länder werden kann. Das Protokoll II ist also nicht nur ein halber Schritt in die richtige Richtung, sondern auch ein ganzer in die falsche. Der interfraktionelle Antrag benennt zwar einige Mängel des Protokolls, ohne jedoch die skizzierten entscheidenden Fragen ausreichend anzusprechen. Bedauerlich ist insbesondere, daß die im ursprünglichen SPD-Antrag vorhandene Aufforderung, mit zum Verbot aller Antipersonenminen entschlossenen Staaten gemeinsam eine verbindliche Regelung zu finden, im gemeinsamen Antrag wieder herausgenommen wurde. Gerade durch solche Symbolwirkungen ist der Prozeß jedoch voranzutreiben; das hat die Vergangenheit gezeigt. Der einzig erfolgversprechende Weg zur Beseitigung des Minenproblems liegt für uns nach wie vor in einem konsequenten Verbot von Herstellung, Forschung, Export und Anwendung für alle Arten von Landminen. Hier ist die Bundesregierung gefordert. Wir werden uns deshalb sowohl zum Gesetz als auch zum Antrag von CDU/CSU, F.D.P. und SPD enthalten. Der Entschließungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen findet unsere Zustimmung. Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Wir alle sind uns einig: Antipersonenminen müssen verschwinden. Das Sterben, die Verstümmelung unschuldiger Menschen durch diese heimtückischen Waffen müssen ein Ende finden. Das Protokoll II zum VN-Waffenübereinkommen ist ein wichtiger Schritt dahin, der jedoch nicht ausreicht und keinen von uns zufriedenstellen kann. Was wurde erreicht? Die Regelungen des Protokolls verbessern den Schutz der Zivilbevölkerung erheblich, und zwar insbesondere durch Einsatz- und Exportbeschränkungen für Antipersonenminen, durch die Ausdehnung des Geltungsbereichs auch auf innerstaatliche bewaffnete Konflikte und durch das künftige Verbot nicht-detektierbarer Antipersonenminen. Auch um dem Verhandlungsprozeß Impulse zu verleihen, hat die Bundesregierung am 11. Januar 1996 ihr bestehendes einseitiges Exportmoratorium für Antipersonenminen unbefristet verlängert und in der Schlußphase der Verhandlungen vollständig und endgültig auf den Einsatz von Antipersonenminen bei der Bundeswehr verzichtet. Die Bestände werden bis Ende 1997 vernichtet. Ein generelles Verbot von Antipersonenminen wurde bislang jedoch nicht erreicht. Wir bedauern dies. Unser Ziel bleibt der schnellstmögliche Abschluß eines umfassenden rechtsverbindlichen internationalen Vertrags, der den Einsatz, den Export, die Produktion und die Lagerung von Antipersonenminen weltweit verbietet. Die Bundesregierung ist entschlossen, alle realistischen Möglichkeiten zu nutzen, um diesem Ziel näherzukommen. Sie unterstützt die gegenwärtigen Bemühungen der Genfer Abrüstungskonferenz um ein entsprechendes Verhandlungsmandat. Das Mandat muß dabei das Ziel eines raschen und umfassenden Verbots unzweideutig festschreiben. In der Konferenz sind auch Staaten vertreten, die zur Zeit noch gegen ein Verbot sind. Sofern es gelingt, diese Staaten umzustimmen, böte die Konferenz somit die Voraussetzung für die Verwirklichung eines wirklich universalen Verbots von Antipersonenminen. Parallel dazu mißt die Bundesregierung dem Ausbau des Ottawa-Prozesses unverändert große Bedeutung bei. Sie beteiligt sich an den Treffen im Rahmen dieses Prozesses, so in Wien im Februar 1997 und in Brüssel im Juni 1997. Der zweite Teil des Gesetzentwurfs, den wir heute behandeln, bezieht sich auf das neue Protokoll IV über blindmachende Laserwaffen. Es stellt die erste spezielle vertragliche Regelung über den militärischen Einsatz von Laserwaffen und Lasersystemen dar. Es wurde unter deutschem Vorsitz erarbeitet und bereits zu Beginn der Überprüfungskonferenz zum VN-Waffenübereinkommen am 13. Oktober 1995 im Konsens verabschiedet. Durch sein Inkrafttreten wird erstmals in der Völkerrechtsgeschichte eine gesamte Waffenkategorie - die der Laserblendwaffen - noch vor ihrem tatsächlichen Einsatz verboten. Zugleich konnte ein uneingeschränktes Transferverbot erreicht werden, das eine Proliferation dieser Waffen ausschließt. Auch hier jedoch ist nicht alles nach Wunsch verlaufen: Der Anwendungsbereich konnte - anders als beim revidierten Minenprotokoll - nicht auch auf innerstaatliche Konflikte ausgedehnt werden. Die Bundesregierung erwägt deshalb, bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine politische Erklärung abzugeben, daß sie das Laserwaffenprotokoll „unter allen Umständen", also auch in Friedenszeiten und nichtinternationalen Konflikten, anwenden wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Können Sie mir erklären, wenn es Ihre Auffassung ist, daß man grundsätzlich keine Organisationszugehörigkeit, nicht einmal die zu einer rechtlich festgestellten verbrecherischen Organisation, zum Kriterium eines Ausschlusses machen kann, warum in § 6 des Bundesentschädigungsgesetzes die bloße NSDAP-Mitgliedschaft zu einem Ausschluß führt und auch die bloße Aktivität für die illegale KPD ohne Verwirklichung weiterer Straftatbestände ausreicht, um als Tatbestand für einen Leistungsausschluß in Frage zu kommen, während beim Bundesversorgungsgesetz ein viel milderer Einschnitt - es handelt sich ja um eine qualifiziertere Organisation bezüglich des begangenen Unrechts - ausscheiden soll? Ich vermag diese Differenzierung nicht zu verstehen; denn strukturell sind Bundesentschädigungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz ja ähnliche Gesetze, nämlich steuerfinanzierte Leistungsgesetze für bestimmte Opfergruppen. Warum geht dieser Ausschluß bei der einen Opfergruppe sehr weit, während bei der anderen nicht einmal dieser enge Ausschluß möglich sein soll?


Rede von Birgit Schnieber-Jastram
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Beck, es wird niemanden geben, der behauptet, daß alles, was Recht ist, auch richtig ist. Wir müssen uns heute die Frage stellen, ob es wirklich richtig ist, alle Wehrmachtsangehörigen auf Grund einer Kollektivverurteilung von Versorgungsbezügen auszuschließen, und ob man nicht vernünftigerweise in einem Rechtsstaat den üblichen Nachweis einer individuellen Schuld dann auch zugestehen sollte. Ich halte das für richtig, weil ich glaube, daß jeder, egal, welche Vergangenheit er hat, einen Anspruch darauf hat, individuell beurteilt zu werden. Ich sage noch einmal: Nicht alles, was Recht ist, ist auch richtig.
Die zuletzt fast eine Million Angehörigen der Waffen-SS sollen heute, wenn es nach Ihnen geht, pauschal zu Kriegsverbrechern erklärt werden. Ich will Ihnen dazu einmal ein Beispiel geben, Herr Beck: Es gab eine Waffen-SS-Division „Hitlerjugend", die sich 1944 an der Westfront hat verheizen lassen müssen. Es handelte sich dabei zum großen Teil um 16- und 17jährige Jugendliche, die nach kurzer Ausbildung als Mitglieder der Waffen-SS direkt von der Heimat an die Front gekant wurden. Wenn einer dieser Jugendlichen im Kriegseinsatz ein Bein verloren hat, soll er keine Versorgungsleistungen bekommen, nur weil er sich in seinem blinden Fanatismus einer Organisation angeschlossen hat, deren Mitglieder anderswo in der Tat unsägliche Verbrechen begangen haben? Dies geht mit meinem Empfinden von Recht, von Schuld und von Verurteilung nicht ganz zusammen.
Wenn mir jemand erklärt, er sei bei der Waffen-SS gewesen, so ruft dies bei mir Verachtung und Abneigung hervor, da sich der Betreffende - wahrscheinlich, aber auch nicht immer - freiwillig zu der Elitetruppe eines verbrecherischen und skrupellosen Regimes gemeldet hat. Aber ich kann diesen einzelnen Menschen vor mir doch nicht ohne Hinweis für konkrete Verbrechen der Waffen-SS, für Oradour und andere Massaker, haftbar machen. Ich glaube, das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Für uns als CDU/CSU-Fraktion bedeutet dies nicht, daß wir die Waffen-SS und deren Mitglieder aus ihrer Verantwortung entlassen wollen. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen mit allem Nachdruck, daß jeder einzelne - egal, ob Parteifunktionär, SS-Angehöriger, Wehrmachtssoldat oder Polizeibeamter - zu seiner individuellen Verantwortung stehen muß. Dies machen wir in unserem Antrag zusammen mit der F.D.P.-Fraktion noch einmal deutlich.
Deshalb wollen wir auch, daß die Bundesregierung alle Möglichkeiten der nachträglichen Einführung einer Unwürdigkeitsklausel in das Bundesversorgungsgesetz prüft, damit der Deutsche Bundestag dann gegebenenfalls die nötigen Schritte einleiten kann. Ich bin sehr froh darüber, daß es in diesem Punkt offenbar keinen Dissens im Hohen Hause gibt, denn dies macht es möglich, die wirklich brisante Thematik auch sachlich zu diskutieren.
Wir müssen wissen, daß sich dieses Thema nicht für politische Fensterreden und für die Befriedigung von Profilierungsgelüsten eignet, denn dafür steht viel zuviel auf dem Spiel. Die deutsche und die internationale Öffentlichkeit beobachtet und registriert sehr genau, wie wir mit diesem Thema umgehen. Deshalb müssen wir es so diskutieren, daß das Ansehen der Bundesrepublik als eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates hierdurch keinen Schaden nimmt. Das bedeutet nicht, daß wir dieses Thema verdrängen dürften. Das bedeutet vielmehr, daß wir hier gemeinsam ausloten müssen, was im

Birgit Schnieber-Jastram
Lichte der Verfassung möglich ist, um dann die entsprechenden Schlußfolgerungen zu ziehen.
Rechtsstaatlichkeit ist eines der wichtigsten Prinzipien unserer Verfassung, und Rechtsstaatlichkeit bewährt sich auch und vor allem dann, wenn es darum geht, notfalls auch Ergebnisse hinzunehmen, die allen Gefühlen und Befindlichkeiten zuwiderlaufen, auf Grund der Rechtslage aber unabänderlich sind. Das ist ein Prinzip der Bundesrepublik Deutschland, und es ist im übrigen ein Prinzip, für das erbitterte Gegner der Nationalsozialisten im Widerstand gekämpft haben.
Es gibt also den verfassungsrechtlich zulässigen Handlungsspielraum. Den müssen wir abstecken, was auch der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen anerkennt.
Selbstverständlich sind wir als gewählte Abgeordnete frei, über die Aufnahme einer Unwürdigkeitsklausel in das Bundesversorgungsgesetz für die Zukunft zu entscheiden. Die Klausel beträfe im übrigen eine verschwindend geringe Zahl von Neuanträgen.
Wichtig ist, mit der Unwürdigkeitsklausel die schrecklichen Altfälle zu erfassen, nämlich jene Kriegsverbrecher, die bereits seit Jahrzehnten Versorgungsleistungen erhalten. Gerade hier beginnen die rechtlichen Probleme.
Deshalb muß zunächst eine intensive rechtliche Prüfung durch die Verfassungsressorts erfolgen, die es uns ermöglicht, auf der Basis ihrer Ergebnisse Entscheidungen zu treffen, die wirklich tragfähig sind. Diesem Ziel dienen im Kern beide Anträge, die bis auf den Unterschied beim allgemeinen Leistungsausschluß für die Waffen-SS eigentlich den gleichen Zweck verfolgen.
Ich bin deshalb zuversichtlich, daß es uns gemeinsam gelingt, dieses schwierige Thema in den kommenden Wochen mit der gebotenen Sachlichkeit zu diskutieren. Wir schulden es den Opfern von Mord, Terror und Unterdrückung, daß wir gemeinsam nach Lösungen suchen, die verhindern, daß die Täter begünstigt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


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    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es spricht jetzt unsere Kollegin Ulrike Mascher.