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    Plenarprotokoll 13/159 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 159. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 13/7013 vom 21. Februar 1997 - Umzug der Deutschen Welle in den „Schürmann-Bau"; Angebot für die Sanierung des Schürmann-Baus durch die holländische Baufirma HBW MdlAnfr 1, 2 Otto Reschke SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau . 14277B, 14279 C ZusFr Otto Reschke SPD . . . . 14277D, 14279C ZusFr Volkmar Schultz (Köln) SPD 14278A, 14280 D ZusFr Günter Oesinghaus SPD . 14278B, 14280C ZusFr Konrad Gilges SPD 14280 A ZusFr Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 14280C ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 14281 B Otto Reschke SPD (zur GO) 14278 C Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer . . 14279A Deutsche Beteiligung an der Technologiemesse in Myanmar im Oktober 1997 angesichts der dortigen Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 3, 4 Steffen Tippach PDS Antw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 14281D, 14282 B ZusFr Steffen Tippach PDS . . 14281D, 14282B ZusFr Peter Dreßen SPD 14282 D Kosten für die Beschaffung und den Unterhalt des Eurofighters bis zum Jahre 2015 MdlAnfr 8, 9 Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg . . 14283A, 14284 A ZusFr Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14283B, 14284 A ZusFr Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 14283 C Studie des BMBF über die Wirksamkeit von Johanniskraut bei HIV-Infizierten; Kosten, insbesondere im Verhältnis zu den Ausgaben im Gesamtforschungsetat für AIDS MdlAnfr 21, 22 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSekr'in Elke Wülfing BMBF . . 14284 D, 14285 B ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 14285A, C Unterstützung Bulgariens durch internationale Finanzinstitutionen; Hilfsmaßnahmen für mittel- und osteuropäische, insbesondere südosteuropäische Staaten MdlAnfr 29, 30 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 14286A, 14287 B ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 14286C, 14287D Verbindung zwischen der Festnahme und der Tätigkeit des Werner Mauss für die Firma Siemens in Kolumbien; Bitte des BND um Ausstellung diplomatischer Schutzbriefe für Herrn Mauss MdlAnfr 32, 33 Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA 14288D, 14289C ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14288D, 14289 D ZusFr Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14289B, 14290A Änderung der Bewertung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertengesetz; Auswirkungen MdlAnfr 43, 44 Erika Lotz SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . 14290 C ZusFr Erika Lotz SPD 14291 A ZusFr Peter Dreßen SPD 14291 C ZusFr Heidi Wright SPD 14291 D Verluste der Bundesanstalt für Arbeit durch rückdatierte Kündigungen MdlAnfr 47, 48 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . 14292 A ZusFr Peter Dreßen SPD 14292 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Plänen der Deutschen Bahn AG, rund 10 000 Kilometer Schiene „an andere Betreiber" abzugeben 14293 A Dr. Winfried Wolf PDS 14293 A Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 14294 A Heide Mattischeck SPD 14295 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14296 B Horst Friedrich F D P. 14297 C Wieland Sorge SPD 14298 C Johannes Nitsch, Parl. Staatssekretär BMV 14299 D Annette Faße SPD 14301 C Rudolf Meinl CDU/CSU 14302 C Dr. Winfried Wolf PDS 14303 C Renate Blank CDU/CSU 14304 C Elke Ferner SPD 14305 C Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . . 14306C Nächste Sitzung 14307 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14309* A Anlage 2 Maßnahmen gegen illegale Einwanderung MdlAnfr 5 - Drs 13/7013 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 14309* B Anlage 3 Auswirkungen der Richtlinienänderung für Holzfeuerungsanlagen vom 29. November 1996 MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/7013 - Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 14310* A Anlage 4 Export von in Deutschland nur beschränkt verwendeten Medikamenten (z. B. Metamizol-Produkte und Contergan) nach Südamerika MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/7013 -Regina Schmidt-Zadel SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14311* A Anlage 5 Pflegeausbildungsstellen im Krankenhausbereich 1996 zu 1995 MdlAnfr 12 - Drs 13/7013 - Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14311* D Anlage 6 Beeinträchtigung des Rettungswesens für die ost- und nordfriesische Küstenregion durch die Zentralisierung des SAR-Hubschrauber-Dienstes MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/7013 - Reinhold Robbe SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 14312* A Anlage 7 Verordnung des Landes Schleswig-Holstein über das Naturschutzgebiet Wakenitz; Sicherstellung des Baus der A 20 MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/7013 - Anke Eymer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 14312* C Anlage 8 Vorteile des Baus einer Spallationsquelle gegenüber dem Forschungsreaktor FRM II in Garching; Anteil der kommerziell genutzten Forschungsreaktoren und Spallationsquellen in EU-Ländern MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/7013 -Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 14313* B Anlage 9 Gestaltung des in der deutsch-tschechischen Erklärung vereinbarten Zukunftsfonds, Verfügbarkeit der Mittel; Unterstützung privater Hilfstransporte für Krisen- und Katastrophenregionen MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/7013 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 14314* A Anlage 10 Auswirkungen des Boykott-Aufrufs des österreichischen Galeristenverbandes auf deutsche Künstler; Intervention der Bundesregierung MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/7013 - Thomas Krüger SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 14314* D Anlage 11 Probleme beim Wiederaufbau in Bosnien MdlAnfr 31 - Drs 13/7013 - Roland Kohn F.D.P. SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 14315* B Anlage 12 Interessenkonflikt des Bundesministers der Justiz in der Frage einer Änderung der Regelungen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes MdlAnfr 34, 35 - Drs 13/7013 - Rolf Schwanitz SPD SchrAntw BM Dr. Edzard Schmidt-Jortzig BMJ 14315* C Anlage 13 Interessenkonflikt des Bundesministers der Justiz zwischen den Amtspflichten und den privaten Interessen der Familie in der Frage einer Änderung der Regelungen bezüglich der Enteignungen in der früheren SBZ MdlAnfr 36, 37 - Drs 13/7013 - Hans-Joachim Hacker SPD SchrAntw BM Dr. Edzard Schmidt-Jortzig BMJ 14316* A Anlage 14 Finanzielle Verluste (Zinseinnahmen) durch den Leerstand der ehemaligen US- Wohnungen in Nürnberg-Zerzabelshof (Pastoriussiedlung) MdlAnfr 38, 39 - Drs 13/7013 - Günter Gloser SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 14316* B Anlage 15 Abschaffung der Pauschalisierung der Mehrwertsteuer in landwirtschaftlichen Betrieben MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/7013 - Steffen Kampeter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 14316* D Anlage 16 Kontrolle der illegalen Beschäftigung im Baubereich; personelle Ausstattung der Bundesanstalt für Arbeit und der Hauptzollämter, insbesondere in RheinlandPfalz, für diese Aufgabe MdlAnfr 42 - Drs 13/7013 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 14317* A Anlage 17 Berufung der Gutachter zur Festlegung der Bestimmungen des Schwerbehindertengrades; gesetzliche Regelung MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/7013 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 14317* C Anlage 18 Auszahlungsmodus für Empfänger von Kriegsopferrenten in Skandinavien; Anträge aus den GUS- oder MOE-Staaten MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/7013 - Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 14318* A Anlage 19 Bewilligung von Kriegsopferrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz an Leistungsbezieher im Ausland (insbesondere Kriegsverbrecher und Waffen-SS-Angehörige) über Mittlerorganisationen MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/7013 - Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 14318* C Anlage 20 Bewilligung von Neuanträgen auf Kriegsopferrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz aus dem Ausland durch Landesversorgungsämter, insbesondere von Kriegsverbrechern und Waffen-SS-Angehörigen MdlAnfr 53, 54 - Drs 13/7013 - Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 14319* A 159. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Brandt-Elsweier, Anni SPD 26. 2. 97 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 2. 97 * Hartmann, Hanns-Peter PDS 26. 2. 97 Hasenfratz, Klaus SPD 26. 2. 97 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 26. 2. 97 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 26. 2. 97 Körper, Fritz Rudolf SPD 26. 2. 97 Kröning, Volker SPD 26. 2. 97 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 26. 2. 97 Karl-Hans Leidinger, Robert SPD 26. 2. 97 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 26. 2. 97 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 26. 2. 97 Dr. Pick, Eckhart SPD 26. 2. 97 Poß, Joachim SPD 26. 2. 97 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 26. 2. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 26. 2. 97 90/DIE GRÜNEN Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 26. 2. 97 Reinhard Wallow, Hans SPD CDU/CSU 26. 2. 97 Wimmer (Neuss), Willy 26. 2. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/7013 Frage 5): Verlangt nach Auffassung der Bundesregierung die sehr hohe Zahl von einer Million jährlich nach Deutschland einwandernder ausländischer Personen nicht nach einem generellen Umdenken der deutschen Politik im Hinblick auf die bisherige faktische Duldung der zumeist illegalen Einreisen und die Höhe der zu gewährenden staatlichen Geldleistungen, um die Steuerbelastung der Bürger nicht noch weiter in die Höhe schrauben zu müssen und um das Entstehen einer Situation zu verhindern, in der die Integration von Ausländern in Deutschland definitiv nicht mehr bewältigt werden kann mit der Folge von gewalttätigen Auseinandersetzungen bis hin zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten? Im Jahre 1994 war ein Zuzug von rd. 774 000 Ausländern zu verzeichnen, 1995 von rd. 788 000 und im 1. Halbjahr 1996 von rd. 445 000. Der Überschuß der Zuzüge über die Fortzüge (Wanderungssaldo) belief sich in den drei genannten Zeiträumen auf jeweils rd. 153 000, 227 000 und 95 000 Personen. Die Zahl der Asylbewerber war 1994 und 1995 mit jeweils rd. 128 000 Personen nahezu konstant; 1996 lag die Zahl der Erstanträge mit 116 367 um 9 v. H. niedriger als 1995. Die Anzahl illegaler Einreisen nach Deutschland ist von 1994 auf 1995 um 4,7 v. H. zurückgegangen. Allerdings lag die Zahl der Ausländer, die durch Schlepper illegal nach Deutschland eingeschleust werden sollten und dabei an der Grenze aufgegriffen wurden, 1996 mit rd. 7 000 Personen höher als im Vorjahr. Hier kommt der Bekämpfung der illegalen Einreise außerordentliche Bedeutung zu. Die vorgesehene Verstärkung des Bundesgrenzschutzes um rd. 1 500 Beamte ist dabei ein wichtiger Schritt für den Schutz der Grenzen. Damit der Anreiz für eine illegale Zuwanderung nach Deutschland weiter verringert wird, ist es aber auch unabdingbar, daß illegale Aufenthalte schnell beendet und Abschiebungen zügig durchgeführt werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Ländern. Sozialhilfeleistungen an Ausländer nach § 120 Bundessozialhilfegesetz sind bereits in mehreren Schritten reduziert worden. Weitere Leistungseinschränkungen für Asylbewerber und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer können sich aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ergeben (z. B. Sicherung des Lebensunterhalts vorrangig durch Sachleistungen). Die einschlägigen Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes, des Unterhaltsvorschußgesetzes sowie die Kindergeldregelungen des Einkommensteuergesetzes und des Bundeskindergeldgesetzes tragen überdies dafür Sorge, daß nur Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, diese Leistungen in Anspruch nehmen können. Der zur Zeit im Vermittlungsausschuß des Bundestages und des Bundesrates behandelte Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes verfolgt das Ziel, allen Ausländern, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, lediglich einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuräumen. Aller Voraussicht nach wird dort darüber Einigkeit erzielt werden können, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen für die Dauer von 36 Monaten nur 14310* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1997 Sachleistungen bzw. abgesenkte Leistungen zu gewähren. Die Bundesregierung wird auch die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/ CSU) (Drucksache 13/7013 Fragen 6 und 7): Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch Richtlinienänderung vom 29. November 1996 für Holzfeuerungsanlagen die Leistungsuntergrenze von 15 kW auf 50 kW installierte Nennwärmeleistung angehoben hat sowie den Förderfestbetrag mehr als halbiert hat, um für die Restlaufzeit des Piogramms (1997 bis 1998) den umweit- und energiepolitischen Förderzielen angesichts der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel besser Rechnung tragen zu können und dem Trend zur Überforderung bei kostengünstigen Kleinanlagen entgegenzuwirken, so daß viele Antragsteller aufgrund der Richtlinienänderung einen Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Wirtschaft erhalten haben? Trifft es zu, daß für viele Antragsteller unvorhergesehen die Richtlinien nach elf Monaten geändert wurden, obwohl diese für 1995 bis 1998 erstellt wurden, und müssen die Betroffenen bei einer erneuten Antragstellung wieder mit einer Richtlinienänderung rechnen, weil dies von den für 1998 verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig ist? Zu Frage 6: Es trifft zu, daß das Bundesministerium für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch Richtlinienänderung vom 29. November 1996 für die Restlaufzeit (1997 bis 1998) des Förderprogramms zugunsten erneuerbarer Energien für Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse die untere Leistungsgrenze von 15 kW auf 50 kW heraufgesetzt und gleichzeitig den Förderbetrag von 250 DM/kW installierter Nennwärmeleistung auf 120 DM/kW gesenkt hat. Die Bundesregierung sah sich zu einer Heraufsetzung der Anlagenmindestgröße, die eingehend auch mit den betroffenen Verbänden erörtert wurde, veranlaßt, weil dadurch energetisch interessante und ökologisch sinnvolle größere Anlagen, die bisher wegen der langen Planungszeiten gegenüber Kleinanlagen benachteiligt waren, stärker zum Zuge kommen. Damit wird erreicht, daß es über die gesamte Laufzeit des Programms gesehen nicht zu einer einseitigen Förderung kleinerer Anlagen (rd. 90 Prozent der seinerzeit vorliegenden Anträge) kommt, bei denen es sich zudem häufig um ohnehin notwendige Brennkessel-Ersatzbeschaffungen handelt. Außerdem läßt die Eingrenzung des Fördertatbestandes erwarten, daß das Verhältnis von vorhandenen Haushaltsmitteln zu der Zahl von Anträgen für die Restlaufzeit des Förderprogramms günstiger ausfällt und damit weniger Enttäuschungen bei neuen Antragstellern durch Antragsablehnungen eintreten werden. Die Maßnahme hatte zur Folge, daß der größte Teil der für die Förderjahre 1997 und 1998 im Bereich feste Biomasse bereits Ende 1996 vorliegenden rd. 10 000 Förderanträge nicht mehr unter die Förderung fiel. Aber auch unter Beibehaltung der alten Förderkonditionen hätten wegen der begrenzten Fördermittel 1997 und 1998 nur etwa insgesamt 1 000 Antragsteller einen Zuschuß erhalten können. Durch die neue Regelung konnten - zumindest für 1998 - für feste Biomasse wieder neue Anträge zugelassen werden. Mit der Reduzierung des Förderfestbetrags von 250 DM/kW installierter Nennleistung auf 120 DM/ kW wurde einer Überförderung im Bereich feste Biomasse begegnet, die zu durchschnittlichen Förderquoten von über 40 Prozent geführt hatte. Zu Frage 7: Es trifft nicht zu, daß die Richtlinien unvorhergesehen geändert worden sind. Bereits beim Erlaß der Förderrichtlinien hat das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) keinen Zweifel daran gelassen, daß diese zur Halbzeit des vierjährigen Förderzeitraums - also Ende 1996 - überprüft werden würden. Dies erschien von Anfang an zweckmäßig, um aufgrund der gemachten Erfahrungen einen möglichst optimalen Einsatz der begrenzten Mittel zur Zielerreichung zu gewährleisten. Auch zahlreiche parlamentarische Anfragen haben die Notwendigkeit einer Veränderung der Förderrichtlinien verdeutlicht. Schriftlich wurde auf die vorgesehene Überprüfung des Förderprogramms durch Erklärungen in den BMWi-Tagesnachrichten vom 9. Januar 1996 und 20. August 1996 hingewiesen, und das BAW gab am 19. August 1996 eine entsprechende Pressemitteilung heraus. Darüber hinaus enthalten die den Antragstellern übermittelten Eingangsbestätigungen des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW) zu Anträgen für die Jahre 1997 und 1998 den Hinweis, daß die Anträge „nach den im jeweiligen Investitionsjahr geltenden Förderbedingungen" entschieden werden. Auch machte das BAW bei allen telefonischen Anfragen, die Anträge für 1997 und 1998 betrafen, auf die anstehende Überprüfung der Förderrichtlinien besonders aufmerksam. Schließlich ist ein Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verwaltungspraxis und damit die diese betreffenden Förderrichtlinien grundsätzlich nicht geschützt, zumal ein Rechtsanspruch auf die Förderung nicht besteht (Nr. 1.2 der Förderrichtlinien). Das Bundesministerium für Wirtschaft beabsichtigt bis zum Ende der Laufzeit des Förderprogramms (1998) aus heutiger Sicht keine weiteren Richtlinienänderungen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Regina SchmidtZadel (SPD) (Drucksache 13/7013 Fragen 10 und 11): 1st der Bundesregierung bekannt, daß durch deutsche Pharmaunternehmen Medikamente, wie z. B. Metamizol-Produkte und Contergan (s. Zeitschrift „Atmica", S. 75 vom Februar 1997), die in Deutschland strengster ärztlicher Kontrolle unterliegen oder überhaupt nicht auf dem Markt sind, nach Südamerika exportiert werden, und dort rezeptfrei oder mit deutschem Beipackzettel vertrieben werden? Welchen Beschränkungen und Kontrollen unterliegt der Export von Medikamenten, und plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Auflagen? Zu Frage 10: Der Bundesregierung liegen folgende Informationen vor: Metamizol Einer Kurzumfrage zufolge bei Überwachungsbehörden sind in der jüngsten Vergangenheit keine Exportzertifikate für Südamerika für Firmen, die metamizolhaltige Arzneimittel in Deutschland vertreiben, ausgestellt worden. Der Bundesregierung ist allerdings bekannt, daß von Lizenznehmern/ Tochterfirmen deutscher Firmen in Südamerika (z. B. Brasilien) metamizolhaltige Arzneimitel produziert und - ohne Unterstellung unter die Rezeptpflicht (Parenteralia ausgenommen) - vertrieben werden. Der Vertrieb dieser Arzneimittel unterliegt nicht den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (siehe Frage Nr. 11), sondern erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der dortigen Gesundheitsbehörden. Thalidomid (Hinweis: Contergan ist der Handelsname eines früher in Deutschland vertriebenen thalidomidhaltigen Arzneimittels) Die Firma Grünenthal vertreibt als einzige deutsche Firma Thalidomid nach Südamerika. Die Modalitäten des Vertriebs sind die gleichen wie bereits am 25. Mai 1994 durch St. Wagner auf eine SPD-Anfrage hin dargestellt (Drucksache 12/7740): Die Abgabe erfolgt in Länder mit endemischem Vorkommen von Lepra auf der Basis eines mit der WHO ausgearbeiteten Agreements. Dieses Agreement wird von der Firma Grünenthal und der zuständigen Regierung des Empfängerlandes ratifiziert. Dabei muß die Empfängerinstitution angegeben werden, dies ist zumeist das jeweilige Gesundheitsministerium selbst oder ein zur Annahme der Arzneimittellieferung autorisiertes Leprazentrum. Die Firma Grünenthal liefert das Medikament kostenlos; beliefert werden nur die Länder Paraguay, Kolumbien, Bolivien; zu keiner Zeit erfolgte eine Lieferung nach Brasilien. Zu Frage 11: Nach § 73a Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes dürfen Arzneimittel abweichend von den §§ 5 (Verbot bedenklicher Arzneimittel) und 8 Abs. 1 (Verbot zum Schutz vor Täuschung) des Arzneimittelgesetzes ausgeführt werden, wenn die zuständige Behörde des Bestimmungslandes die Einfuhr genehmigt hat. Aus der Einfuhrgenehmigung muß hervorgehen, daß der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes die Versagungsgründe bekannt sind, die dem Inverkehrbringen im Geltungsbereich dieses Gesetzes entgegenstehen. Damit soll dieser Behörde eine umfassende Beurteilung des Arzneimittels ermöglicht werden, um das Nutzen/Risiko-Verhältnis unter den eigenen Rahmenbedingungen einschätzen zu können. Die Vorschrift hat sich bewährt. Eine Verschärfung ist nicht geplant. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 13/7013 Frage 12): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Pflegeausbildungsstellen im Krankenhausbereich 1996 zu 1995 bundesweit verändert? Zahlen über die Pflegeausbildungsstellen im Jahre 1996 liegen nach der offiziellen Krankenhausstatistik - andere Quellen stehen nicht zur Verfügung - bundesweit frühestens im November/Dezember 1997 vor. Entsprechend dem Eingang der von den Ländern an das statistische Bundesamt zu meldenden Daten sind erste Zahlen zu einzelnen Bundesländern frühestens im August 1997 verfügbar. Das BMG wird Ihnen diese Zahlen so früh wie möglich unaufgefordert zukommen lassen. Die Entwicklung von Ausbildungsplätzen in Krankenhäusern mit Ausbildungsstätten für Krankenschwestern/-pfleger, für Kinderkrankenschwestern/-pfleger sowie für Krankenpflegehelfer/-innen stellt sich in den Jahren 1991 bis 1995 wie folgt dar: Jahr 1991 1992 1993 1994 1995 Ausbildungsplätze 91 644 92 756 91 718 90 882 91 286 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Reinhold Robbe (SPD) (Drucksache 13/7013 Fragen 13 und 14): Inwieweit hat die Bundesregierung sichergestellt, daß durch die Zentralisierung des SAR-Hubschrauber-Dienstes das Rettungswesen für die ostfriesische und nordfriesische Küstenregion im gleichen Umfang und in gleicher Qualität wie bisher gewährleistet ist? Erkennt die Bundesregierung aus der Tatsache, daß der SAR- Hubschrauber Sea King von Helgoland aus eine wesentlich längere Anflugszeit als bisher zu den entlegenen Küstenregionen benötigt, eine Beeinträchtigung des Rettungswesens, insbesondere für unvorhersehbare Seenotfälle? Zu Frage 13: Der für den maritimen SAR-Dienst relevante FlugSchiffsverkehr konzentriert sich fast ausschließlich auf das Seegebiet südöstlich bis westlich von Helgoland, so daß sich das größte verkehrsbezogene Risikopotential daher auch in der inneren Deutschen Bucht um Helgoland befindet. Im Hinblick auf die Abdeckung der nord- und ostfriesischen Küstenregionen, hat das Bundesministerium für Verkehr mit den Verkehrsressorts der Niederlande und Dänemarks Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Suche und Rettung geschlossen. Durch diese Vereinbarungen ist sichergestellt, daß in den risikoärmeren Randgebieten des deutschen SAR-Bereichs in der Nordsee jederzeit auf die SAR-Hubschrauber der dortigen Dienste zurückgegriffen werden kann. Zu Frage 14: Im Hinblick auf die erwähnte Vereinbarung mit den Niederlanden und Dänemark ist eine Beeinträchtigung nicht erkennbar. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Anke Eymer (CDU/CSU) (Drucksache 13/7013 Fragen 17 und 18): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Land SchleswigHolstein eine Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Wakenitz plant, die die Anlage von Straßen in diesem Gebiet - einschließlich des geplanten Baus der A 20 - verbietet, obwohl das Land der Linienbestimmung zugestimmt hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu verhindern? Welche Maßnahmen nat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um den zügigen Bau der A 20 sicherzustellen, und wie ist die Reaktion des Landes Schleswig-Holstein auf diese Maßnahmen? Zu Frage 17: Der Bundesregierung ist bekannt, daß das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein einen Entwurf für eine Landesverordnung über das Naturschutzgebiet in „Wakenitz" aufgestellt hat. Für den Bund gibt es keine Möglichkeit, diese Verordnung zu verhindern, da die Aufstellung der Verordnung in die alleinige Zuständigkeit des Landes fällt. Die Bundesregierung erwartet, daß in den weiteren Beratungen des Verordnungsentwurfes die von seiten der Bundesfernstraßenplanung zu stellenden Anforderungen angemessen berücksichtigt werden und ein Trassenkorridor für die allseits abgestimmte Linie des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit zugelassen wird. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß für Planung und Bau der BAB A 20 durch das Ausbauplangesetz ein gesetzlicher Auftrag des Bundes besteht. Das Bundesverkehrsministerium hat auf Vorschlag der Länder Schleswig-Holstein und MecklenburgVorpommern sowie im Benehmen mit den für die Landesplanung zuständigen Behörden dieser Länder am 26. Juli 1995 die Linie nach § 2 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bestimmt. Der Bestimmung waren ausführliche Untersuchungen und Diskussionen, in die auch die Öffentlichkeit einbezogen war, vorausgegangen. Nicht zuletzt waren auch die zuständigen Umweltbehörden des Landes Schleswig-Holstein sowie das Landesumweltministerium beteiligt. Auf Bundesebene waren das Bundesumweltministerium und die übrigen zuständigen Ministerien in die Entscheidungsfindung eingebunden. Im Ergebnis ist eine umweltverträgliche Linie ermittelt worden, die vom Bundesminister für Verkehr schließlich bestimmt worden ist. Zu Frage 18: Im Zusammenhang mit dem Entwurf der Landesverordnung hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Carstens am 14. Januar 1997 Herrn Minister Steinbrück auf den gesetzlichen Auftrag des Deutschen Bundestages zur Realisierung der BAB A 20 als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit und auf die verwaltungsrechtliche Bindung des Landes Schleswig-Holstein an die Linienbestimmung des Bundesministers für Verkehr hingewiesen. Herr Minister Steinbrück ist daran erinnert worden, daß die Bundesplanung Vorrang genießt, auch gegenüber einer späteren Änderung der Ziele der Raumordnung und der Landesplanung, die eine fernstraßenrechtliche Planung berührt. Die Bundesregierung erwartet neben laufender Information auch, daß das Schleswig-Holsteinische Kabinett eine Entscheidung fällt, die den Bau der Autobahn auch in dem angesprochenen Gebiet zu angemessenen und realistischen Bedingungen ermöglicht. In diesem Zusammenhang erinnert die Bundesregierung auch an den Beschluß des Landeskabinetts vom 29. November 1993 zur Linienführung der BAB A 20 sowie an die Regierungserklärung von Frau Ministerpräsidentin Simonis am 23. Mai 1996. Verwaltungsmäßig ist das Land Schleswig-Holstein den Vorstellungen der Bundesregierung nach einer zügigen Planung für die Autobahn gefolgt, so daß nach einem schwierigen Planfeststellungsverfahren für den ersten Bauabschnitt zwischen der BAB A 1 und der Kronsforder Landstraße (Landesstraße 92, ca. 6 km) der Planfeststellungsbeschluß im April 1997 erwartet wird. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen erwartet die Bundesregierung, daß das Land die Planungsarbeiten für die anschließenden Abschnitte wie bisher zügig fortsetzt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/7013 Fragen 19 und 20): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Bau einer Spallationsquelle wesentlich billiger ist im Vergleich zum geplanten Forschungsreaktor FRM II in Garching und auch weniger Sicherheitsrisiken birgt, da sie nicht mit hochangereichertem Uran (HEU) betrieben wird, wie die Spallationsquelle am Paul-Scherrer-Institut in Villingen in der Schweiz (SINQ), die jetzt in Betrieb genommen wurde, zeigt (s. „Süddeutsche Zeitung" vom 30. Januar 1997)? Wie hoch ist der Anteil der kommerziellen Nutzung von Forschungsreaktoren mit hochangereichertem Uran, mit niedrig angereichertem Uran und von Spallationsquellen in den Ländern der Europäischen Union? Zu Frage 19: Beim Bau der SINQ konnte auf eine vorhandene Beschleunigeranlage (Ringzyklotron) zurückgegriffen werden. Das ermöglichte eine preisgünstige Erstellung der Gesamtanlage. Ein Nachteil der SINQ ist, daß die bei Spallationsquellen übliche Pulsstruktur, die für vielerlei Forschung deutliche Vorteile hat, nicht realisiert werden konnte. Die SINQ läßt sich eher mit den Forschungsreaktoren vergleichen, die mit ihren kontinuierlichen Neutronenflüssen Vorteile für andere Forschungseinrichtungen als gepulste Spallationsquellen bieten. Die SINQ verfügt über einen Neutronenfluß von etwa 1014n cm-2Ss-1 und liegt deutlich unter dem des FRM II mit ca. 7 x 1014n cm-2S-1. Der Forschungsreaktor München ist demgemäß sehr viel leistungsfähiger als die Schweizer Quelle und bietet daher erheblich bessere Arbeitsmöglichkeiten. Der FRM II wie auch Spallationsquellen sind sichere Anlagen. In beiden fällt beim Betrieb radioaktives Material an. Der Betrieb des FRM II mit hochangereichertem Uran (HEU) stellt kein Sicherheitsrisiko dar. Der Reaktor ist konstruktiv gegen Flugzeugabstürze und Erdbeben gesichert. Das Konzept ist so ausgelegt, daß bei Störfällen z. B. an Kühlwasserverlust kein „Durchgehen" der Anlage möglich ist (Konzept der inhärenten Sicherheit). Permanente Kontrollmaßnahmen der IAEO und von Euratom stellen sicher, daß keine unbefugte Entnahme von HEU erfolgen kann. Zu Frage 20: Entsprechendes Datenmaterial liegt der Bundesregierung nicht vor und kann in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht beschafft werden, da diese Angaben bei ca. 20 Forschungsreaktorbetreibern in Europa neu erhoben werden müßten. Hinzu kommen, wollte man eine solche umfangreiche Abfrage starten, eine Reihe von Abgrenzungsproblemen (was ist im Einzelfall „kommerzielle Nutzung?"). Eine präzise Beantwortung ist daher nicht möglich. Sehr pauschal kann man aber sagen, daß es sowohl Forschungsreaktoren gibt, an denen sehr viele technologisch anwendungsorientierte Arbeiten durchgeführt werden und bei denen daher ein recht hoher kommerzieller Nutzungsanteil vorliegt (z. B. bei den sog. Materialtestreaktoren wie Petten und Mol), aber auch solche, die kommerziell kaum genutzt werden (z. B. das ILL in Grenoble). Erhebliche Unterschiede hinsichtlich der kommerziellen Nutzung und der Anwendungsnähe ergeben sich auch auf verschiedenen Forschungsgebieten: In der Materialforschung und in der Chemie ist der anwendungsnahe Anteil im allgemeinen relativ hoch. In der Physik dagegen eher niedrig. Schließlich ist zu erwähnen, daß industrielle Unternehmen gegenüber Universitätsgruppen bei der Nutzung in der Regel eine eher untergeordnete Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund wäre ein Anteil von ca. 20 Prozent bis zu einem Drittel für kommerzielle Nutzung und angewandte Forschung eine Richtgröße. Bei dem im Bau befindlichen FRM II ist ebenfalls ein Anteil von 20 bis 30 Prozent für anwendungsorientierte Arbeiten bzw. kommerzielle Nutzung vorgesehen. Ich gehe davon aus, daß eine umfangreiche Datenerhebung - wie eingangs dargelegt - vielleicht einige Prozentpunkte genaueren Aufschluß geben würde, an dem hier dargelegten Trend würde sie aber sicherlich nichts ändern. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/7013 Fragen 25 und 26): Wie gedenkt die Bundesregierung den in der Deutsch-Tschechischen Erklärung vereinbarten Zukunftsfonds konkret auszugestalten, und wann kann voraussichtlich auf die zur Verfügung zu stellenden Mittel zurückgegriffen werden? Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um Hilfstransporte, die auf privater resp. privatwirtschaftlicher Initiative beruhen und für verschiedene Krisen- und Katastrophenregionen bestimmt sind, zu unterstützen? Zu Frage 25: Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig die Gespräche über die Errichtung des deutsch-tschechischen Zukunftsfonds auf Grundlage von Ziffer VII der Deutsch-Tschechischen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung vor und befindet sich diesbezüglich in einem Abstimmungsprozeß der Ressorts. Auch die Mittel sind noch Gegenstand interner Beratungen und mit der tschechischen Seite zu erörtern. Zu gegebener Zeit wird ebenfalls der Haushaltsgesetzgeber befaßt werden. Zu Frage 26: Die Bundesregierung fördert private deutsche Initiativen zur Hilfstransporten in Krisen- und Katastrophenregionen durch Beratung, durch Unterstützung gegenüber den Behörden des Gastlandes und - wo die haushaltsrechtlichen Bestimmungen dies erlauben - auch durch finanzielle Zuschüsse, die insbesondere zu einer Verringerung der Transportkosten beitragen sollen. Beratung erfolgt durch vom Auswärtigen Amt herausgegebene Merkblätter und durch telefonische und schriftliche Auskünfte des Auswärtigen Amtes und der örtlich zuständigen Botschaften und Generalkonsulate. Tätige Hilfe leisten unsere Auslandsvertretungen dann vor allem, wenn Probleme mit den Zollbehörden auftreten. Die Bundesregierung ist hier auch um generelle Erleichterungen bemüht und hat bereits mit mehreren Staaten entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Finanzielle Unterstützung aus Mitteln der humanitären Hilfe kann nur in einem sehr engen Rahmen gewährt werden. Voraussetzung ist das Bestehen einer humanitären Notlage aufgrund einer Katastrophensituation oder ausgelöst durch (bürger-)kriegsähnliche Vorkommnisse. Es darf sich also nicht nur um ein Problem struktureller Defizite in der fraglichen Region handeln. Jeder Entscheidung über einen Zuschuß muß eine entsprechende konkrete Prüfung vorausgehen. Ein finanzieller Zuschuß zu den Transportkosten hat auch zur Voraussetzung, daß es sich um förderungswürdige und vom Empfängerstaat gewünschte Hilfsgüter handelt. Im übrigen wird großer Wert darauf gelegt, daß die Hilfsorganisationen auch selbst einen Teil der Transportkosten tragen. Ich mache darauf aufmerksam, daß das Auswärtige Amt grundsätzlich bemüht ist, alle Hilfstransporte - wo dies erbeten ist - durch Beratung und durch Tätigwerden gegenüber den Behörden des Empfängerlandes zu unterstützen. Eine finanzielle Förderung aus den Mitteln der humanitären Hilfe kann allerdings nur dort gewährt werden, wo eine humanitäre Notlage vorliegt und wo es sich um Güter handelt, die der Überlebenshilfe und der Verminderung des durch diese Notlage ausgelösten menschlichen Leidens dienen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/7013 Fragen 27 und 28): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der österreichische Galeristenverband anläßlich einer von ihm im November 1996 in Wien veranstalteten Kunstmesse seine Mitglieder aufgefordert hat, diejenigen Künstler, die Mitglieder der österreichischen Verwertungsgesellschaft sind, von der Teilnahme auszuschließen, und ist ihr darüber hinaus bekannt, daß - aufgrund eines bestehenden Gegenseitigkeitsvertrages der österreichischen Verwertungsgesellschaft mit der deutschen Verwertungsgesellschaft BILDKUNST - von diesem Boykott-Aufruf auch deutsche Künstler, deren Rechte und Ansprüche durch die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST wahrgenommen werden, betroffen waren? Vertritt die Bundesregierung generell den Anspruch, daß bei der Wahrnehmung der Interessen der deutschen Staatsbürger im Ausland durch die Auslandsvertretungen auch die wirtschaftlichen Interessen der deutschen Staatsbürger zu berücksichtigen, d. h. zu vertreten sind, wie Bundesminister Dr. Klaus Kinkel mehrfach - nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit Besuchen bzw. Verhandlungen über wirtschaftliche Beziehungen in Ländern wie z. B. China und Iran - erklärt hat, und was hat das Auswärtige Amt bzw. die Deutsche Botschaft in Wien im Zusammenhang mit dem unter Frage 27 angesprochenen Vorfall unternommen, um bei der österreichischen Regierung gegen diese Benachteiligung der deutschen Künstler zu intervenieren? Zu Frage 27: Die Antwort auf beide Teile der Frage lautet ja. Der Bundesregierung ist der Sachverhalt durch ein am 17. Dezember 1996 bei der Botschaft Wien eingegan- genes Schreiben der deutschen Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG B-K) bekannt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß generell die Wahrnehmung urheberrechtlicher Interessen der Künstler eines Landes durch nationale Verwertungsgesellschaften des jeweils anderen Landes erfolgt. Zu Frage 28: Die Förderung der deutschen Außenwirtschaftsinteressen ist eine wesentliche Aufgabe des Auswärtigen Dienstes. Die Botschaft Wien hat demgemäß nach sorgfältigen Ermittlungen vor Ort die zuständige deutsche Verwertungsgesellschaft über den Streit der österreichischen Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler und dem Verband österreichischer Galerien unterrichtet. Es handelt sich um eine in Österreich zu klärende Frage in der Folge einer österreichischen Gesetzesänderung. Diese Klärung in Österreich bleibt abzuwarten. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß hier keine Diskriminierung deutscher Künstler vorliegt, sondern alle Künstler, die ihre Honorare über eine Verwertungsgesellschaft erhalten, gleichermaßen davon betroffen sind. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Roland Kohn (F.D.P.) (Drucksache 13/ 7013 Frage 31): Treffen Berichte über eine Studie des Auswärtigen Amtes zum Wiederaufbau in Bosnien mit dem Tenor zu, daß durch Probleme vor Ort (Korruption und Mißwirtschaft der bosnischen Behörden, widerstreitende nationale Interessen), aber auch aufgrund von Fehlern der internationalen Staatengemeinschaft (Rivalitäten zwischen den internationalen Finanzinstitutionen) das Aufbauprogramm in Bosnien nur schleppend vorankommt, und welche Auswirkungen hat dies mittelfristig für den deutschen Steuerzahler (s. „Süddeutsche Zeitung" vom 17. Februar 1997, S. 6)? Die von Ihnen angesprochene Pressemeldung über eine Studie des Auswärtigen Amts zum Wiederaufbau in Bosnien und Herzegowina beziehen sich auf eine zu Herbstbeginn 1996 erstellte interne Analyse, die u. a. auf verschiedene, zum damaligen Zeitpunkt im Bereich des Wiederaufbaus zu verzeichnende Defizite einging. Diese Schwachpunkte sowie die daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen wurden in die Vorbereitungen der beiden Peace Implementation Council-Konferenzen zur zivilen Implementierung des Dayton-Abkommens im November in Paris sowie im Dezember 1996 in London eingebracht und in den Konferenzergebnissen berücksichtigt. Insbesondere wurde die Stellung des Hohen Repräsentanten als Koordinierungsinstanz der internationalen Wiederaufbaubemühungen in Bosnien und Herzegowina gestärkt. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Edzard Schmidt-Jortzig auf die Fragen des Abgeordneten Roland Schwanitz (SPD) (Drucksache 13/7013 Fragen 34 und 35): Trifft es zu, daß Dr. Edzard Schmidt-Jortzig in seiner Eigenschaft als Bundesminister der Justiz im Gegensatz zur insbesondere von Bundesminister Friedrich Bohl in der 151. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Januar 1997 geäußerten gegenteiligen Auffassung der Bundesregierung in einem Schreiben an einen Verwandten sowie an andere Bürger die Ansicht geäußert hat, daß es „politisch wenig aussichtsreich (sei), schon jetzt parlamentarisch-direkt eine Änderung der Regelungen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes zu betreiben", und er den Empfängern zugleich Hinweise gegeben hat, daß es „einen (zusätzlichen) Anstoß von außen", der „in einer Rüge der Europäischen Kommission (...) oder in einem grundsätzlichen Aufbrechen des VermG-Systems durch die russischen Rehabilitierungen liegen könnte", bedürfe, um am erfolgreichsten gegen geltendes Bundesrecht vorgehen zu können (vgl. DER SPIEGEL Nr. 8 vom 17. Februar 1997, S. 35f.)? Kann die Bundesregierung ausschließen, daß - so wie im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Nr. 8 vom 17. Februar 1997, S. 35 f. beschrieben - Verwandte des Bundesministers der Justiz - insbesondere auch der Empfänger des o. g. Schreibens - von der vom Minister beabsichtigten Änderung der Rechtslage in bezug auf Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands begünstigt würden? Zu Frage 34: Die Zitate treffen zu. Die Aussagen in dem Brief widersprechen jedoch nicht dem dargetanen Standpunkt der Bundesregierung. Zu Frage 35: Ihre Frage beantworte ich mit ja. Ein Verwandtschaftsverhältnis zu den Mitgliedern der Familie von Arnim besteht nicht; hierzu verweise ich auf § 1589 BGB. Erlauben Sie mir über Ihre Frage hinaus folgenden Hinweis: Zu dem Empfänger des zitierten Schreibens besteht lediglich eine Schwägerschaft entfernten Grades. Es geht um Linien der Verwandtschaft der Ehefrau, die erst im letzten Jahrhundert zusammengeführt werden können. Mit einer tatsächlichen familiären Verbundenheit hat dies nichts zu tun; das Nachrichtenmagazin hat sich insoweit mit dem von Ihnen aufgegriffenen Artikel in das Reich der Spekulation begeben. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Edzard Schmidt-Jortzig auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 13/7013 Fragen 36 und 37): Wie will die Bundesregierung ausschließen, daß der vom Bundesminister der Justiz, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, in der Frage der Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1949 vertretene Standpunkt nicht durch eine sich aus seinen verwandtschaftlichen Beziehungen ergebende Intelessenkollision (vgl. DER SPIEGEL Nr. 8 vom 17. Februar 1997, S. 35f.) bestimmt wird? Welche Schritte hält die Bundesregierung für erforderlich, um den sichtbar gewordenen Interessenkonflikt zwischen den Amtspflichten des Bundesministers der Justiz einerseits und den privaten Interessen der Familie des Bundesministers andererseits zur Vermeidung weiteren Schadens für die innere Einheit Deutschlands und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schnellstens zu beenden, und welche Schlußfolgerungen zieht sie insbesondere auch aus der Kritik aus den eigenen Reihen (z. B. Dr. Paul Krüger, MdB, im „Nordkurier" vom 13. Februar 1997), daß sich der Bundesminister der Justiz wegen seiner in wiederholten Äußerungen zum Ausdruck gekommenen besonderen Hartnäckigkeit zur Aushebelung einer von der großen Mehrheit der Koalition mitgetragenen Position zur Gültigkeit der Bodenreform „fragen lassen (muß), ob er weiterhin dieser Bundesregierung angehören kann"? Zu Frage 36: Wie bereits in der Antwort auf die Anfrage des Kollegen Schwanitz (Frage Nr. 35) dargelegt, besteht kein Verwandtschaftsverhältnis. Auch die dargetane, auf das letzte Jahrhundert zurückgehende Schwägerschaft ist - anders als die Fragestellung intendiert - in keiner Weise geeignet, eine Interessenkollision zu begründen. Zu Frage 37: Wo kein Interessenkonflikt vorliegt, wird man dagegen auch nicht vorzugehen haben. Was für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädlich ist, ist allein die entgegen den wirklichen Fakten und Motiven sowie in offensichtlich böswilliger Absicht betriebene Spekulation. Schlußfolgerung aus der aufgekommenen Kritik ist, mit den Kritikern noch intensiver das Sachgespräch zu suchen. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 13/7013 Fragen 38 und 39): Welche finanziellen Lasten sind seitens des Bundes bisher durch den Leerstand der ehemaligen US-Wohnungen (Pastoriussiedlung) in Nürnberg-Zerzabelshof angefallen? Welche Zinseinnahmen hätte das Bundesministerium der Finanzen erhalten, wären die Wohnungen entsprechend den Grundsätzen des sozialen Wohnungsbaus bereits 1995 veräußert worden? Zu Frage 38: Durch den Leerstand der ehemaligen US-Wohnungen (Pastoriussiedlung) in Nürnberg-Zerzabelshof sind Kosten für Notbeheizung, Bewachung, Grundsteuer, Strom sowie für dringende Arbeiten zur Substanzerhaltung (Glasscheiben, Dachziegel) seit dem 1. Oktober 1994 in Höhe von insgesamt 1 268 000,-DM angefallen. Zu Frage 39: Die 167 Wohnungen sollen an einen Unternehmer verkauft werden, der in einer Ausschreibung das Höchstgebot abgegeben hatte. Die früheren Preisgebote waren unzureichend. Sie konnten aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht angenommen werden, weil die zugrundeliegenden unverbilligten Wertansätze nicht dem von der Bundeshaushaltsordnung (§ 63 Abs. 3) geforderten vollen Wert entsprachen. Die Frage nach entgangenen Zinseinnahmen stellt sich daher nicht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/ CSU) (Drucksache 13/7013 Fragen 40 und 41): Wie beurteilt die Bundesregierung unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten die Vereinbarkeit einer beabsichtigten Abschaffung der Pauschalisierung der Mehrwertsteuer in landwirtschaftlichen Betrieben mit den Zielsetzungen des „Schlanken Staates"? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß m für die Landwirtschaft schwierigen Zeiten den Betrieben zusätzliche Kosten für Verwaltungsaufwendungen zugemutet werden? Die vorgesehene Abschaffung der Vorsteuerpauschale für buchführungspflichtige Landwirte läuft nicht den Zielsetzungen des „Schlanken Staates" zuwider. Die uneingeschränkte Beibehaltung der Pauschalierung würde zwar für die Landwirte hilfreicher sein. Nach Artikel 25 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern dürfen aber die Mitgliedstaaten eine Pauschalregelung nur für Landwirte anwenden, bei denen die normale Umsatzsteuerregelung Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Die buchführungspflichtigen Landwirte können jedoch die normale Umsatzsteuerregelung aufgrund der vorhandenen Buchführungsunterlagen anwenden. Die für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahressteuererklärung entstehenden Kosten müssen andere Unternehmer ebenfalls tragen. Der Kabinettbeschluß vom 2. September 1996, die Streichung der Vorsteuerpauschale für buchführungspflichtige Land- und Forstwirte erst zum 1. Januar 1999 in Kraft zu setzen, berücksichtigt die Lage der Landwirtschaft und räumt ihr zugleich eine ausreichende Vorbereitungszeit ein. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/7013 Frage 42): Über welche personelle Ausstattung verfügen die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Hauptzollämter bundesweit bzw. in Rheinland-Pfalz, um die illegale Beschäftigung im Baubereich zu kontrollieren und zu bekämpfen, und wie viele Stellen werden auf Veranlassung der Bundesregierung 1997 neu eingerichtet, um die Einhaltung des Entsendegesetzes zu überwachen und wirksam durchzusetzen? In der Bundesanstalt für Arbeit sind zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Durchführung des Arbeitnehmerentsendegesetzes verschiedene Organisationseinheiten zuständig. Dabei bildet der Baubereich einen Schwerpunkt. Insgesamt sind im Bereich der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Leistungsmißbrauch 2 462 Kräfte, darunter im Landesarbeitsamtsbezirk RheinlandPfalz-Saarland 101,5 Kräfte, eingesetzt. Außerdem sind den Hauptzollämtern bundesweit 1 074 Stellen zugewiesen, darunter 43 Stellen im Land Rheinland-Pfalz, um die illegale Beschäftigung im Baubereich zu bekämpfen. Wegen der erheblichen arbeitsmarktpolitischen Bedeutung, die der Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes zukommt, sind die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit durch Erlaß gebeten worden, den Schwerpunkt bei der Durchführung von Außenprüfungen im Baubereich zu setzen. Es ist Aufgabe der Bundesanstalt selbst im Rahmen ihrer personalpolitischen Möglichkeiten sicherzustellen, daß ohne Zuweisung weiterer Kräfte effizient und effektiv kontrolliert wird. Da die Hauptzollämter ihr Prüfpersonal bereits in der Vergangenheit überwiegend für Prüfungen im Baubereich eingesetzt haben, bedurfte es nicht besonderer Stellenzuweisungen im Jahre 1997 im Zusammenhang mit Prüfungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Bundesanstalt für Arbeit bei ihren Prüfungen auch von anderen Behörden, insbesondere der Polizei und den Ausländerämtern, unterstützt wird. Sind Baustellen größeren Umfangs zu kontrollieren, unterstützen auch Mitarbeiter die Aktionen, die sonst nicht mit der Bekämpfung illegaler Beschäftigung befaßt sind. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/7013 Fragen 45 und 46): Wer wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als Gutachter zur Festlegung der für die Bestimmungen des Schwerbehindertengrades entscheidenden Anhaltspunkte berufen, und welche Kriterien bzw. spezifischen Qualifikationen waren dafür ausschlaggebend? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Arbeit dieses Gutachterkreises auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen ist und dabei die Beteiligung der Sozialpartner, wie der Arbeitsverwaltung, verbindlich vorzusehen ist? Zu den Grundsätzen der Überarbeitung und den Zielen der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) als Richtlinien herausgegebenen „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (Anhaltspunkte) darf ich auf die diesbezüglichen Antworten zu den von Frau Kollegin Lotz gestellten Fragen verweisen. Die speziellen Fragen werden ergänzend wie folgt beantwortet: Zu Ihrer ersten Frage: Die Überarbeitung der „Anhaltspunkte" erfolgte in 14 fachbezogenen Arbeitsgruppen, die sich aus - speziell erfahrenen Ärzten aus den Bereichen Klinik und Wissenschaft einschließlich Vertretern medizinischer Fachgesellschaften, - besonders sachkundigen Ärzten der versorgungsärztlichen Dienste der Länder, der Bundeswehr und des BMA und - Ärzten, die von Behindertenverbänden vorgeschlagen waren, zusammensetzten. Auch nichtärztliche Sachverständige (z. B. Gehörlosenpädagoge, Stomatherapeut) waren an den Beratungen beteiligt. Nur die Auswahl der insgesamt 112 Sachverständigen aus Klinik und Wissenschaft wurde vom BMA vorgenommen und dabei wurde darauf Wert gelegt, Vertreter aus unterschiedlichen medizinischen Schulen einzuladen, um allgemeingültige, wissenschaftlich gesicherte Beurteilungskritierien zu erreichen. Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist beabsichtgt, dem Petitum sowohl des Bundessozialgerichts als auch des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen und die „Anhaltspunkte" zu verrechtlichen. Eine Beteiligung der Sozialpartner, wie der Arbeitsverwaltung, an der Arbeit der medizinischen Gutachter ist nicht vorgesehen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/7013 Fragen 49 und 50): Über welche Organisationen wurden Kriegsopferrenten an Leistungsempfänger im skandinavischen Ausland geleistet? Wie viele Anträge aus den GUS- oder MOE-Staaten (einschließlich der baltischen Staaten) auf Kriegsopferrenten wurden in der Vergangenheit gestellt? Zu Frage 49: Leistungen an Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz werden grundsätzlich über deutsche Kreditinstitute bzw. über die Deutsche Bundesbank zugeführt. An Personen in Dänemark erfolgte bisher in wenigen Einzelfällen eine Zahlung über das Deutsche Rote Kreuz /Bund Deutscher Nordschleswiger. Aufgrund der Einschaltung insbesondere des BerlinDocument-Centers in allen Fällen mit SS-Bezug ist im übrigen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß keine dieser Versorgungsberechtigten an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt war. Zu Frage 50: Die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes obliegt als eigene Angelegenheit den Bundesländern. Angaben über Anträge in den genannten Staaten liegen der Bundesregierung deshalb nicht vor. Aufgrund einer Sondererhebung ergab sich, daß nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes im Ostblock aus dem Baltikum rd. 2 500 Anträge gestellt worden sind, von denen rd. 700 bewilligt worden sind. In allen Fällen wurden insbesondere das Berlin-Document-Center und die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung zur Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen eingeschaltet; in keinem einzigen Fall ist danach eine Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit festgestellt worden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/7013 Fragen 51 und 52): In welche Länder hat die Bundesregierung für welche Zeiträume Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz an Leistungsbezieher verdeckt über Mittlerorganisationen (Beispiel: Dänemark: Deutsches Rotes Kreuz/Bund Deutscher Nordschleswiger [BDN]) ausgezahlt oder tut dies heute noch? Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, sie habe mit dieser Praxis die Bezieher dieser Renten (insbesondere bei Kriegsverbrechern und Waffen-SS-Angehörigen) vor Strafverfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Kriegsteilnahme auf deutscher Seite in ihren Heimatländern bewahrt und durch die Tatsache der verdeckten Zahlung Beihilfe zu Sozialbetrug und Steuerhinterziehung oder Steuerbegünstigung geleistet, und wie begründet sie diese Praxis? Zu Frage 51: In wenigen Einzelfällen sind Leistungen nicht unmittelbar durch die Versorgungsverwaltung, sondern anderweitig ausgezahlt worden, um Diskriminierungen von Berechtigten, die auf der gegnerischen Seite am Krieg teilgenommen hatten, zu vermeiden. Aus den genannten Gründen können hier auch keine näheren Angaben gemacht werden. Zu Frage 52: Ein solcher Vorwurf ist lediglich in einer Fernsehsendung erhoben worden. Er wäre auch abwegig: Den staatlichen Stellen in den Heimatstaaten war bekannt, wer in deutschen Verbänden gekämpft hat. Diese Personen sind nach dem Krieg bereits allein wegen der Zugehörigkeit zu deutschen Verbänden verurteilt worden. Die „verdeckte" Zuführung, die inzwischen auf offene Zahlung umgestellt worden ist, bestand zudem lediglich darin, daß auf der Banküberweisung statt des Versorgungsamtes das Deutsche Rote Kreuz/Bund Deutscher Nordschleswiger in Erscheinung trat; es ist nicht zutreffend, darin eine Beihilfe zum Sozialbetrug zu sehen. Ferner sehen die von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vor, daß das Besteuerungsrecht für Leistungen an Kriegsbeschädigte der Bundesrepublik Deutschland und nicht dem Wohnsitzstaat obliegt. Renten des sozialen Entschädigungsrechts, wie z. B. Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz werden grundsätzlich nicht auf Sozialversicherungsrenten angerechnet. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Februar 1997 14319* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/7013 Fragen 53 und 54): Bei welchen Landesversorgungsämtern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Wochen wie viele Neuanträge auf Kriegsopferrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz? Werden nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin Kriegsopferrenten an Kriegsverbrecher und Freiwillige der SS und Waffen-SS mit Wohnsitz im In- oder Ausland neu bewilligt? Zu Frage 53: Über die Anzahl der Neuanträge auf Kriegsopferrenten bei den Versorgungsämtern der Länder liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Zu Frage 54: Da die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes in der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundesländer liegt, liegen der Bundesregierung entsprechende Kenntnisse nicht vor. Es ist jedoch durch die Einschaltung des Berlin-Document-Centers und der zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg sichergestellt, daß wegen des Ausschlußtatbestandes in § 64 BVG in der Auslandsversorgung Kriegsopferrenten an Kriegsverbrecher nicht neu bewilligt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin Wright.


Rede von Heidemarie Wright
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich die Ablehnung der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes durch das Ministerium, an den Beratungen der Gutachter teilnehmen zu wollen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kraus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das war bisher nicht so; es gibt auch keinen Grund, von der bisherigen Praxis abzuweichen.