Rede von
Eduard
Lintner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sportförderung eignet sich nicht zur parteipolitischen Auseinandersetzung und Profilierung. Man kann der gegenwärtigen Situation in der Sportförderung, vor allem der Länder und Kommunen, auch nicht mit einfachen Antworten gerecht werden. Ich sage dies zu Beginn, weil ich erwarte, daß diese Feststellung aus der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage über alle Parteigrenzen hinweg geteilt wird. Wichtig ist auf jeden Fall, daß wir uns für den Sport und die sportliche Betätigung der Bevölkerung tatkräftig einsetzen.
Minister Kanther hat in seiner Rede vor dem Sportausschuß dieses Hohen Hauses Ende letzten Jahres darauf hingewiesen, daß der Haushaltsansatz für die Sportförderung des Bundes im Jahre 1997 ein gutes Ergebnis für den Sport darstellt. Dies ist angesichts der bekanntermaßen gegenwärtig sehr engen finanziellen Rahmenbedingungen wirklich nicht selbstverständlich. Ich möchte Ihnen als Mitgliedern der entsprechenden Gremien des Deutschen Bundestages für dieses Ergebnis öffentlich ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen.
Parl. Staatssekretär Ulrich Klinkert
Der Sport wird diese breite Unterstützung auch künftig benötigen. Denn er ist auf allen Ebenen dauerhaft auf öffentliche Förderung angewiesen. Der Sport, das heißt vor allem auch die Vereine und Verbände, verdienen diese Hilfe, weil sie sich dadurch in besonderer Weise für das gesamte Gemeinwesen unverzichtbare Verdienste erwerben.
Gerade für die Arbeit der ehrenamtlich Tätigen und für die Sporttreibenden ist es auch eine gute und wichtige Nachricht, an dieser Stelle feststellen zu können, daß nach dem gegenwärtigen Stand der Steuerreform die Steuervergünstigungen für den Sport unverändert erhalten bleiben. Das ist ein echter Erfolg angesichts der notwendigen breiten Spareingriffe. Eine Ausweitung der Förderung, wie sie da und dort gefordert wird, ist dagegen nicht finanzierbar.
Die Sportförderung als Ausgleichsfonds der Sozialhilfe abzuqualifizieren, wie dies im Vorwort der Großen Anfrage geschieht, ist jedoch ein, wie ich finde, schlimmer polemischer und auch inhaltlich falscher Mißgriff der Fragesteller.
Ich hoffe, daß die heutige Debatte trotzdem in sachlicher Art und Weise geführt wird. Dies dient dem Anliegen des Sports nämlich am meisten.
In Bund, Ländern und Kommunen bedarf es des größten Einsatzes, um das Niveau der öffentlichen Sportförderung zu sichern. So ist es für den Sport beispielsweise geradezu lebenswichtig, daß sein Anteil am Ertrag öffentlicher Lotterien nicht weiter geschmälert wird. Hier ist auch die Opposition echt gefordert; denn alle Länder müssen davon überzeugt werden, die Einnahmen des Sports aus der „Glücksspirale" nicht durch weitere Destinatare, die aus anderen Lotterien bereits ein Mehrfaches beziehen, zu schmälern.
Nicht nur in der Großen Anfrage, sondern auch in sportpolitischen Diskussionen ertönt immer wieder der Ruf nach dem Gesetzgeber: Aufnahme des Sports als Staatszielbestimmung in die Verfassung, Regelung der Sportförderung in den Kommunalverfassungen als Pflichtaufgabe der Kommunen oder Verabschiedung eines Sportfördergesetzes sind hier die Stichworte.
Aber: Mit einem Federstrich des Gesetzgebers kann die Finanzierung der Sportförderung leider nicht gesichert werden. Sie wissen das; denn mit einem Staatsziel Sportförderung erhält der Sport noch keinerlei zusätzliche Mittel. Ich warne deshalb vor reinem Populismus auf diesem Feld. Es würden nur Hoffnungen geweckt, die hinterher nicht erfüllbar sind.
Aus der Antwort der Bundesregierung ist auch ersichtlich, in welchem Maße die wichtige Sozial- und Kulturarbeit der Sportorganisationen vom Bund gefördert wird. Die Kompetenzen zur Sportförderung werden, wie gewohnt, von uns voll ausgeschöpft. Doch so weit, wie in der Großen Anfrage gefordert, nämlich den Breitensport mit einzubeziehen, kann die Bundesförderung nicht gehen. Eine zurückgehende Sportförderung von Ländern und Kommunen kann durch den Bund nicht ausgeglichen werden. Dafür ist der Bund von der Verfassung her - in bezug auf die Einnahmeseite - nicht ausgestattet worden.
Eine Aussprache über die Sportförderung und Sportsicherung muß natürlich auch - ich wiederhole das - ein neuerliches Bekenntnis zur verfassungsmäßig verbürgten Autonomie des Sports enthalten. Staatliche Sportförderung ist deshalb immer nur subsidiär. Gefragt sind also weiterhin Selbsthilfe und Eigeninitiative der am Sport Beteiligten.
Die Verantwortlichen im Sport müssen sich im übrigen darauf einstellen, daß die staatliche Hilfe ihre Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Daran wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern. Im Rahmen dessen können sich die Sportvereine und -verbände mit ihren Sportlerinnen und Sportlern sowie den dort ehrenamtlich Tätigen aber darauf verlassen, daß der für Sport zuständige Minister und die gesamte Bundesregierung immer ein fairer, verläßlicher und unterstützungsfreudiger Partner bleiben werden.