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ID1315606300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13156

  • date_rangeDatum: 19. Februar 1997

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

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    Plenarprotokoll 13/156 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 156. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht der Bundesregierung über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes - Tierschutzbericht 1997; Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates; Zweite BSE-Schutzordnung; weitere aktuelle Fragen) 14025 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 14025 B Marianne Klappert SPD 14026 C, D Jochen Borchert, Bundesminister BML 14026 C, D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 14026 D, 14027 B Jochen Borchert, Bundesminister BML . 14027 A, C Egon Susset CDU/CSU . . . . 14027 C, 14028 A Jochen Borchert, Bundesminister BML . 14027 D 14028 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD 14028 B, D Jochen Borchert, Bundesminister BML 14028 C, 14029 A Günther Bredehorn F.D.P. 14029B, C Jochen Borchert, Bundesminister BML 14029 B, C Peter Conradi SPD 14029 D, 14030 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI . 14030A, B Siegfried Hornung CDU/CSU 14030 B, D Jochen Borchert, Bundesminister BML 14030 C, 14031 A Dr. Elke Leonhard SPD 14031 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 14031 C Meinolf Michels CDU/CSU 14031 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 14031 D Ulrich Heinrich F D P. 14032 A, C Jochen Borchert, Bundesminister BML . 14032 B, C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14032 D Jochen Borchert, Bundesminister BML . 14032 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/6931 vom 14. Februar 1997) Novellierung des Mietrechts MdlAnfr 4 Klaus-Jürgen Warnick PDS Antw PStSekr Joachim Günther BMBau . 14033 B ZusFr Klaus-Jürgen Warnick PDS . . . . 14033 C Eignung des Main-Donau-Kanals für den Container-Verkehr zwischen Nordsee und Schwarzem Meer MdlAnfr 9 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 14034 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 14034 B ZusFr Otto Schily SPD 14034 D ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 14034 D Finanzierung des als vordringlich eingestuften Ausbaus der B 6 n zwischen der niedersächsischen Landesgrenze und Dessau MdlAnfr 10, 11 Dr. Eberhard Brecht SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 14035 A, 14036 A ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD . 14035 B, 14036 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 14036 B Einbau von „Ballast-Uran" in Tragflächen von Flugzeugen; Strahlenschutzmaßnahmen MdlAnfr 12, 13 Dr. Winfried Wolf PDS Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 14036 C, 14037 C ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS . . 14036 D, 14037 C ZusFr Otto Schily SPD 14037 A ZusFr Dr. Dagmar Enkelmann PDS . . 14037 B Weiterbetrieb des Forschungsreaktors II in Garching b. München bei Verbot der Produktion von waffentauglichem Nuklearmaterial MdlAnfr 14 Rolf Köhne PDS Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . 14037 D ZusFr Rolf Köhne PDS 14037 D Auswirkungen der Reduzierung der Auslandsbezüge auf die Außenwirtschaftsförderung durch die deutschen Vertretungen im Ausland MdlAnfr 17, 18 Dr. Elke Leonhard SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 14038 A, 14039 A ZusFr Dr. Elke Leonhard SPD . 14038 B, 14039 B ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 14038 D Auswirkungen der neuen Einfuhr- und Zollbestimmungen der Ukraine auf humanitäre Hilfslieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland; Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung der Gelder aus dem in Kiew eingerichteten Fonds „Versöhnung und Verständigung" MdlAnfr 19, 20 Gernot Erler SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 14039 D, 14040 C ZusFr Gernot Erler SPD 14040 A, D Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Iran angesichts der Haltung der iranischen Regierung gegenüber Regimekritikern MdlAnfr 21, 22 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 14041 C, 14043 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14041D, 14043 A ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 14042 A ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS . . 14042 B, 14043 C ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14042 B ZusFr Otto Schily SPD 14042 D Vereinbarkeit der wirtschaftlichen Unterstützung an den Iran mit der Verfolgung von Schriftstellern MdlAnfr 23 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 14043 D ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14044 A ZusFr Otto Schily SPD 14044 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14044 C Rechtshilfeersuchen der kolumbianischen Behörden wegen Weiterleitung von Schutzgeldern durch W. Mauss an die Guerillagruppe ELN MdlAnfr 24 Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 14044 D ZusFr Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14044 D ZusFr Otto Schily SPD 14045 B ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS 14045 B Organisationsuntersuchungen beim Bundesministerium der Finanzen, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und anderen Ressorts MdlAnfr 25, 26 Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 14045 D, 14046 C ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 14046 A, D ZusFr Otto Schily SPD 14046 C Zunahme von organisierter Kriminalität aus dem skandinavischen Raum; Sicherheitsrisiken durch Grenzkontrollwesen der einheitlichen skandinavischen Paß- und Zollunion MdlAnfr 31, 32 Dietmar Schlee CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 14047 A, C ZusFr Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 14047 B Waffenlieferungen von W. Mauss an Rebellenorganisationen in Kolumbien MdlAnfr 33 Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14048 A ZusFr Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14048 A ZusFr Otto Schily SPD 14048 B ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS 14048 C ZusFr Ernst Schwanhold SPD 14048 D Deutsche Kreditbürgschaften für den Iran in den letzten 18 Monaten MdlAnfr 38 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14049 A ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14049 B Beibehaltung der Förderung lernbehinderter Schüler MdlAnfr 41, 42 Wolfgang Weiermann SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 14049 C ZusFr Wolfgang Weiermann SPD . . . . 14050B, D ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . 14051 A Vereinbarkeit der Auskünfte von Sozialbehörden an die Polizei mit dem Sozialgesetzbuch MdlAnfr 43 Otto Schily SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 14051 B ZusFr Otto Schily SPD 14051 C Fund von vier Raketen in einem als Erholungsgebiet genutzten Gelände (Rodalben, Krs. Südwestpfalz) MdlAnfr 46 Lydia Westrich SPD Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg. 14052 B ZusFr Lydia Westrich SPD 14052 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Entwicklung der Energie-Konsens-Gespräche Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14053 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 14054 A Anke Fuchs (Köln) SPD 14055 B Paul K. Friedhoff F.D.P 14056 B Rolf Köhne PDS 14057 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 14058 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 14059 C Ernst Hinsken CDU/CSU 14060 D Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14061 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 14062 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 14064 B Ulrich Petzold CDU/CSU 14065 C Jutta Müller (Völklingen) SPD 14066 A Peter Jacoby CDU/CSU 14067 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 14068 C Berichtigung 14069 Nächste Sitzung 14069 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14070* A Anlage 2 Zuzahlungen zu Medikamenten, Heilund Hilfsmitteln in Alten- und Pflegeheimen durch Selbstzahler und Sozialhilfeempfänger; unterschiedliche Angaben zum Umfang der medizinischen Behandlungspflege für den Zeitraum Juli bis Dezember 1996 MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/6931 - Heidemarie Lüth PDS SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 14070* C Anlage 3 Förderung eines solaren Nahwärmespeichers auf dem Solar-Campus Jülich MdlAnfr 5 - Drs 13/6931 - Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 14071* B Anlage 4 Deutscher Beitritt zum Nord-Süd-Zentrum des Europarates MdlAnfr 6 - Drs 13/6931 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 14071* D Anlage 5 Äußerungen von Bundesminister Spranger zu Berlin als Standort der Entwicklungspolitik MdlAnfr 7 - Drs 13/6931 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 14071* D Anlage 6 Ausgleichszahlungen für die aufwertungsbedingten Einkommensverluste der Landwirte an die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 1997 MdlAnfr 8 - Drs 13/6931 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 14072* A Anlage 7 Ausruf eines Internationalen Jahres der Vertriebenen und Flüchtlinge; Entschädi- gung tschechischer Opfer des Nationalsozialismus aus konfisziertem sudetendeutschen Vermögen MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/6931 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 14072* B Anlage 8 Haushaltsmittel für den Umzug der politischen Stiftungen nach Berlin MdlAnfr 27 - Drs 13/6931 - Haus Wallow SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 14072* D Anlage 9 Reduzierung der finanziellen und personellen Kapazitäten zur Abwehr des inländischen Terrorismus MdlAnfr 28 - Drs 13/6931 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 14073* B Anlage 10 Fluggastkontrolle auf dem Flughafen Berlin-Tegel durch ein privates Sicherheitsunternehmen; Ausbildung des Personals und Auftragsvergabe unter Beteiligung eines ehemaligen Kommandeurs der GSG 9 MdlAnfr 29, 30 - Drs 13/6931 - Fritz Rudolf Körper SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 14073* C Anlage 11 Kriterien für Mietwucher nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz; Verurteilungen der letzten fünf Jahre; Auswirkungen auf Investitionen am Wohnungsmarkt MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/6931 - Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 14074* B Anlage 12 Vorlage des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Mietrechts MdlAnfr 35 - Drs 13/6931 - Klaus-Jürgen Warnick PDS SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 14074* D Anlage 13 Anklageerhebung gegen Seidler sowie Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Nonne im Mordfall Herrhausen MdlAnfr 36 - Drs 13/6931 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 14075* A Anlage 14 Export des Transrapid bzw. von Neigezugtechnik nach Australien MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/6931 - Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 14075* D Anlage 15 Arbeitspapier des Bundesministeriums der Verteidigung zur „Restrukturierung der deutschen Rüstungsindustrie"; zukünftige Auftragsvergabe MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/6931 - Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 14076* C 156. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 155. Sitzung, Seite 14018 B, Anlage 1: In die Liste der entschuldigten Abgeordneten ist einzufügen: Terborg, Margitta, SPD, 31. 1. 97.*) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bi: einschließlich Blunck, Lilo SPD 19. 2. 97 Brandt-Elsweier, Anni SPD 19. 2. 97 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 19. 2. 97 Catenhusen, SPD 19. 2. 97 * Wolf-Michael Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 19. 2. 97 Joseph 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 19. 2. 97 * Freitag, Dagmar SPD 19. 2. 97 Grießhaber, Rita BÜNDNIS 19. 2. 97 90/DIE GRÜNEN Gysi, Andrea PDS 19. 2. 97 Hartmann, Hanns-Peter PDS 19. 2. 97 Hasenfratz, Klaus SPD 19. 2. 97 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 19. 2. 97 Körper, Fritz-Rudolf SPD 19. 2. 97 Kolbe, Manfred CDU/CSU 19. 2. 97 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 19. 2. 97 Karl-Hans Leidinger, Robert SPD 19. 2. 97 Lohmann (Lüdenscheid), CDU/CSU 19. 2. 97 Wolfgang Lüth, Heidemarie PDS 19. 2. 97 Dr. Maleuda, PDS 19. 2. 97 Günther Mascher, Ulrike SPD 19. 2. 97 Dr. Mayer (Siegertsbrunn), CDU/CSU 19. 2. 97 Martin Poppe, Gerd BÜNDNIS 19. 2. 97 90/DIE GRÜNEN Raidel, Hans CDU/CSU 19. 2. 97 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 19. 2. 97 * Schoppe, Waltraut BÜNDNIS 19. 2. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 19. 2. 97 Reinhard Seib, Marion CDU/CSU 19. 2. 97 Tauss, Jörg SPD 19. 2. 97 Vergin, Siegfried SPD 19. 2. 97 Volmer, Ludger BÜNDNIS 19. 2. 97 90/DIE GRÜNEN Vosen, Josef SPD 19. 2. 97 Wallow, Hans SPD 19. 2. 97 Willner, Gert CDU/CSU 19. 2. 97 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 19. 2. 97 Zwerenz, Gerhard PDS 19. 2. 97 * für die Teilnahme an Sitzungen an der Sonderkonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Heidemarie Lüth (PDS) (Drucksache 13/6931 Fragen 1 und 2): Auf welcher gesetzlichen Grundlage und bis zu welcher Höhe können Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sowie Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in Alten- und Pflegeheimen zu Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln und Inkontinenzmaterial herangezogen werden? Auf welchen Erkenntnissen basieren die unterschiedlichen Angaben des Bundesministers für Gesundheit und des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zum Umfang der medizinischen Behandlungspflege in den Heimen und Einrichtungen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Höhe der Kosten für die medizinische Behandlungspflege in den Alten- und Pflegeheimen für den Zeitraum Juli bis Dezember 1996, falls wider Erwarten keine Angaben vorliegen, wann sind Aussagen zur Problematik zu erwarten, und können diese ohne erneute Aufforderung zur Verfügung gestellt werden? Zu Frage 1: Nach § 31 Abs. 3 SGB V haben Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an die abgebende Stelle zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arzneimittel als Zuzahlung für kleine Packungsgrößen 4 Deutsche Mark je Packung, für mittlere Packungsgrößen 6 Deutsche Mark je Packung und für große Packungsgrößen 8 Deutsche Mark je Packung zu leisten, jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben nach § 32 Abs. 2 SGB V zu den Kosten der Heilmittel eine Zuzahlung von 10 vom Hundert an die abgebende Stelle zu leisten. Dies gilt auch, wenn Massagen, Bäder und Krankengymnastik als Bestandteil der ärztlichen Behandlung (§ 27 Satz 2 Nr. 1) oder bei ambulanter Behandlung in Krankenhäusern, Rehabilitations- oder anderen Einrichtungen abgegeben werden. Bei diesen Zuzahlungen finden die Härtefallregelungen Anwendung. Hilfsmittel, zu denen Inkontinenzmaterialien gehören, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung zuzahlungsfrei. Vom Versicherten zu tragende Eigenanteile können nur in den Fällen entstehen, in denen Leistungserbringer nicht bereit sind, zum Festbetrag zu liefern. Deshalb empfiehlt es sich für Versicherte stets, vor dem Kauf von Hilfsmitteln zu fragen, ob der Leistungserbringer zum Festbetrag Hilfsmittel anbietet. Wenn die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aber von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden, sind Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 61 Abs. 2 Nr. 3 SGB V von Zuzahlungen befreit. Dies gilt nach § 61 Abs. 2 Nr. 2 SGB V auch für Versicherte, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Nicht versicherte Kranke, die sozialhilfebedürftig sind, haben einen Anspruch auf Krankenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (§ 37 BSHG). Für sie sind Zuzahlungen nicht vorgesehen. Zu Frage 2: Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geht davon aus, daß die Kosten für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für Pflegebedürftige in stationären Pflege-Einrichtungen in der Größenordnung von 750-800 Millionen jährlich liegen dürften. Dies lasse sich aus Pilotstudien ableiten, die das BMA in anderem Zusammenhang in Auftrag gegeben hatte. Darüber hinaus wurden Ergebnisse einer vom BMFSFJ Ende 1992 in Auftrag gegebenen Expertise zum Thema „Bestandteile ärztlicher und behandlungspflegerischer Leistungen in Pflegesätzen" berücksichtigt, sowie Daten aus Untersuchungen, die im Saarland, in Hamburg und im Raum Stuttgart - zum Teil im Rahmen von Modellvorhaben - durchgeführt worden sind. Das Bundesministerium für Gesundheit ging bei seiner Schätzung von Kosten in Höhe von rd. 2,7 Milliarden DM aus. Dieser höhere Betrag erklärt sich neben dem Ansatz höherer Fallkosten aus der Tatsache, daß das Bundesministerium für Gesundheit sich nicht nur auf die Kosten für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für Pflegebedürftige in stationären Pflege-Einrichtungen beschränken konnte, sondern die behandlungspflegerischen Leistungen für alle Versicherten in stationären Einrichtungen berücksichtigen mußte. Das BMG geht auch von höheren Fallkosten aus. Daten über die tatsächlichen Kosten der medizinischen Behandlungspflege in den Alten- und Pflegeheimen im Zeitraum Juli bis Dezember 1996 liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6931 Frage 5): Mit welcher Begründung lehnt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie die Förderung eines solaren Nahwärmespeichers auf dem Solar-Campus Jülich ab, obwohl das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie die erste Phase dieses Projektes bereits finanziert hat und obwohl der Projektträger angekündigt hatte, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie auch die zweite Phase als förderungswürdig zu empfehlen? Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) hat nicht, wie in Ihrer Frage angenommen, bisher eine erste Phase dieses Projektes finanziert, sondern lediglich 1995 eine Machbarkeitsstudie. Diese sollte kritische technische und wirtschaftliche Fragen untersuchen. Ihre Ergebnisse sollten mit als Grundlage für eine später zu treffende Entscheidung zu Bau und Förderung des Vorhabens dienen. Inzwischen liegt diese Studie vor. Sie hat eine Reihe von Zweifeln an der Machbarkeit des Speicherkonzepts aufgeworfen (so z. B. zu technischen Aspekten in Materialfragen, Wärmeverlusten, der Konstruktion der schwimmenden Abdekkung). Die Projektstudie weist außerdem auf zu hohe spezifische Speicherkosten für das erarbeitete Speicherkonzept hin, die keinen Fortschritt auf der Lernkurve des Programms Solarthermie-2000 darstellen. Die Entscheidung, ob dieses Projekt in einer nächsten Phase gefördert wird, liegt nicht beim BMBF, sondern beim Projektträger BEO, der seit dem 1. Oktober 1996 als beliehener Unternehmer tätig ist und damit seine Förderentscheidung in eigener Regie trifft. Diese Entscheidung steht noch aus. Es ist mir aber bekannt, daß der Lenkungsausschuß des Programms Solarthermie-2000 nach längerer Diskussion beschlossen hat, vorerst keine oberirdischen thermischen Speicher-Konzepte mehr für eine Förderung vorzusehen (um ein solches Konzept handelt es sich im vorliegenden Fall). Es sollen vielmehr mit den jetzt kürzlich fertiggestellten Speichern in Hamburg und Friedrichshafen zuerst einmal Erfahrungen gesammelt werden. Diese sollen auf einem Statusseminar im Frühjahr 1998 mit den Erfahrungen des Rottweil-Projektes und ähnlichen Projekten unserer ausländischen Partner zusammengeführt werden. Erst danach soll entschieden werden, welcher weitere Weg prinzipiell eingeschlagen werden soll. Ich gehe davon aus, daß dieses Votum des Lenkungsausschusses bei der Entscheidung des Projektträgers BEO eine erhebliche Rolle spielen wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/6391 Frage 6): Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung im Gegensatz zu sechzehn anderen europäischen Staaten bisher dem NordSüd-Zentrum des Europarates nicht als Mitglied beigetreten, und wann ist mit dem Beitritt zu rechnen? Einem deutschen Beitritt steht auch weiterhin die schwierige Haushaltssituation des Bundes und der Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages entgegen, wonach grundsätzlich keine neuen institutionellen Zuwendungsempfänger in die Förderung aus dem Bundeshaushalt aufzunehmen sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Jürgen Hedrich auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/6931 Frage 7): Auf welche konkreten Einrichtungen bzw. Standortentscheidungen zielen die Äußerungen von Bundesminister Carl-Dieter Spranger, Berlin sei „idealer Standort" und bleibe „Hochburg der deutschen Entwicklungspolitik" (siehe ddp-Meldung vom 13. Januar 1997)? Die zahlreichen im Einzugsbereich Berlins ansässigen Nichtregierungsorganisationen und vielfältigen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer zukunftsorientierten Entwicklungspolitik. Gerade im Hinblick auf die Unterstützung des Transformationsprozesses in den Ländern Mittel- und Osteuropas wird diesen Einrichtungen auch in Zukunft große Bedeutung zukommen. Auch nach der beschlossenen Verlagerung der aus Bundesmitteln geförderten entwicklungspolitischen Institutionen Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) Deutscher Entwicklungsdienst (DED) und Teilen der Deutschen Stiftung für internationale Zusammenarbeit (DSE) nach Bonn sowie der Ausgestaltung Bonns zu einem Zentrum für internationale Zusammenarbeit wird Berlin somit ein unverzichtbarer Standort der Entwicklungspolitik bleiben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/6931 Frage 8): Weshalb hat die Bundesregierung die Ausgleichszahlungen der aufwertungsbedingten Einkommensverluste für Landwirte an die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 1997 gestrichen, obwohl die Europäische Union ihren Anteil weiterzahlt, und ist die Bundesregierung angesichts der dadurch verursachten drastischen Beitragserhöhungen für die Landwirte bereit, sowohl die regulären als auch die Sondermittel für die landwirtschaftlichen Sozialversicherungen wieder auf das Niveau von 1996 anzuheben und anderslautende Planungen bzw. Entscheidungen zu korrigieren? Nach dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Haushaltsgesetz 1997 vom 20. Dezember 1996 sind von den im Einzelplan 10 bei den Zuschüssen an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Mittel in Höhe von 138,5 Millionen DM gesperrt. Eine Entsperrung ist angesichts der Haushaltslage und der ebenfalls vom Deutschen Bundestag beschlossenen globalen Minderausgabe für den Einzelplan 10 in Höhe von ca. 240 Millionen DM nicht in Erwägung zu ziehen. Die „regulären" Mittel in Höhe von 615 Millionen DM konnten - in der Höhe wie 1996 - am 10. Januar 1997, der EG-Anteil in Höhe von 138,5 Millionen DM am 13. Januar 1997 den Trägern der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur Verfügung gestellt werden. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/6391 Fragen 15 und 16): Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, damit ein Internationales Jahr der Vertriebenen und Flüchtlinge etwa unter dem Motto „Menschenrechte achten, Vertreibung ächten" ausgerufen wird? Verfügt die Bundesregierung über Informationen, ob und ggf. in welchem Umfang tschechische Opfer des Nationalsozialismus aus konfisziertem sudetendeutschen Vermögen entschädigt worden sind, das laut Beneš-Dekret Nr. 108, § 7 (vom 25. Oktober 1945) insbesondere an „Personen, die durch den Krieg, die nationale, rassische oder politische Verfolgung geschädigt wurden", verteilt werden sollte? Zu Frage 15: Die Bundesregierung schenkt der Flüchtlingsproblematik besondere Aufmerksamkeit. Deutschland gehört seit 1959 dem Aufsichtsgremium des UNHCR (Exekutivkomitee) an und leistet dort konzeptionelle Beiträge zur Diskussion über die Stärkung des internationalen Flüchtlingsschutzes. Die Bundesregierung unterstützt entsprechende Initiativen des UNHCR finanziell und politisch. In der 1990 verabschiedeten Flüchtlingskonzeption der Bundesregierung wurde die führende Rolle des UNHCR in diesem Bereich ausdrücklich festgeschrieben. Da der Vorschlag der Ausrufung eines Internationalen Jahrs der Vertriebenen und Flüchtlinge bislang noch nicht von der in diesem Bereich führenden und höchst verantwortlich agierenden Organisation formuliert wurde, geht die Bundesregierung davon aus, daß Bemühungen zur Stärkung des Schutzes der betroffenen Personengruppe auf die Grundlage der vorhandenen Instrumente verfolgt werden sollten. Dazu gehört neben der engen Zusammenarbeit mit dem UNHCR, daß die Bundesregierung auch in anderen Gremien - besonders den VN - Bemühungen zur Lösung der Weltflüchtlings- und Vertriebenenproblematik unternimmt. Die Bundesregierung unterstreicht in diesem Rahmen seit langem die Bedeutung der Prävention. Der Achtung und Sicherung der Menschenrechte kommt hierbei eine besondere Bedeutung bei. Auf Initiative der Bundesregierung hat der OSZE- Gipfel von Lissabon im Dezember 1996 in seiner Erklärung jegliche Politik der Massenvertreibung verurteilt. Zugleich haben sich die Teilnehmerstaaten verpflichtet, von einer solchen Politik Abstand zu nehmen. Zu Frage 16: Die Bundesregierung verfügt nicht über Informationen zu dieser Frage. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/6931 Frage 27): In welcher Höhe sind Mittel aus dem Bundesetat für anstehende Investitionen (wie z. B. Baumaßnahmen) in Berlin für die Friedrich-Ebert- Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung (Stiftungsverband Regenbogen) und die Friedrich-Naumann-Stiftung jeweils vorgesehen, und sind diese Haushaltsmittel im von der Bundesregierung genannten Gesamtumzugsetat von 20 Milliarden DM bereits enthalten? Im Rahmen der gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit der politischen Stiftungen sind für Bildungsstätten in Berlin folgende Beträge vorgesehen: • Friedrich-Ebert-Stiftung 22 923 TDM • Konrad-Adenauer-Stiftung 21 100 TDM Die Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung und der Stiftungsverband Regenbogen (zukünftig Heinrich-Böll-Stiftung) haben keine Mittel eingeplant. Die Mittel zur Schaffung und Erweiterung von Bildungsstätten der politischen Stiftungen sind bei Kapitel 06 02 Titel 684 05 - Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit - veranschlagt. Seit der Wiedervereinigung nehmen die politischen Stiftungen ihre Aufgaben in Berlin und den neuen Ländern in steigendem Maße wahr. Die auf Entscheidungen der jeweiligen Stiftung beruhenden Baumaßnahmen zielen darauf ab, ein umfassendes Angebot der politischen Bildung für Berlin und die neuen Länder bereitstellen zu können. So haben bereits in den zurückliegenden Jahren die FriedrichEbert-Stiftung in Eifurt, die Friedrich-Naumann-Stiftung in Lauenburg und Kottenheide (Vogtland), die Hanns-Seidel-Stiftung in Berlin und die KonradAdenauer-Stiftung in Wendgräben/Krs. Zerbst entsprechende Bildungsstätten mit diesen Mitteln errichtet und darüber hinaus an weiteren Standorten Objekte angemietet, z. B. der Stiftungsverband Regenbogen in Berlin-Mitte. Im übrigen verweise ich auf die Antwort des Bundesbauministers vom 30. Oktober 1996 auf Ihre schriftliche Anfrage. Daraus folgt, daß die genannten Investitionskosten für die Schaffung und Erweiterung von Bildungsstätten nicht Bestandteil des Kostenrahmens für die Verlagerung des Parlamentssitzes und von Regierungsfunktionen nach Berlin sowie den Ausgleich für die Region Bonn sein können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6931 Frage 28): Inwieweit teilt die Bundesregierung die im Januar 1997 durch die Koordinierungsgruppe der Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Terrorismusbekämpfung (KGT) einhellig getroffene Feststellung, daß die „Antiimperialistischen Zellen" (AIZ) nach der Festnahme von nur zwei Aktivisten nicht mehr fortbestehe und daß auch die „Rote Armee Fraktion" (RAF), welche kürzlich eine Neuauflage ihres „überholten" Konzepts selbst ausschloß, entweder „nicht mehr existent" sei oder jedenfalls Anschläge gegen Personen durch sie künftig „unwahrscheinlich" seien (DER SPIEGEL 5/ 1997), und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für die Reduzierung der seit den siebziger Jahren eingesetzten beträchtlichen finanziellen und personellen Kapazitäten zur Abwehr des inländischen Terrorismus? Die Bundesregierung teilt die Ansicht der Koordinierungsgruppe „Terrorismusbekämpfung", daß sich die von der „Antiimperialistischen Zelle" (AIZ) ausgehende Gefahr vermindert hat. Die „RAF" hat sich in authentischen Schreiben selbst dazu bekannt, daß das „RAF-Konzept überholt" sei. Die Forderung nach „Selbstauflösung" wurde aber abgelehnt. Das Bundeskriminalamt hat schon im Vorfeld dieser Beschlußfassung mit Organisationsveränderungen und Schwerpunktverlagerungen auf die verminderte Gefährdungslage reagiert. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Drucksache 13/6931 Fragen 29 und 30): Stellt das Bundesministerium des Innern bei der Übertragung von Fluggastkontrollen an private Unternehmen die gleichen Anforderungen hinsichtlich des Personals wie bei Fluggastkontrolleuren des Bundesgrenzschutzes (zweimonatige Ausbildung, Ausbildungspläne und Prüfungsvorschriften), und wie wurde die Erfüllung dieser oder evtl. geringerer Anforderungen bei der Gesellschaft festgestellt, die nach einem Bericht der BZ vom 9. Januar 1997 erst nach der Auftragserteilung für die Fluggastkontrolle in Berlin-Tegel Anfang November 1996 Personal suchte und ausbildete? Trifft es zu, daß ein ehemaliger Kommandeur der Grenzschutztruppe 9 noch im vergangenen Jahr ein privates Sicherheitsunternehmen beraten hat, das Mehrheits-Gesellschafter der jetzt mit der Fluggastkontrolle in Berlin-Tegel betrauten Gesellschaft ist, und hat dieser Ruhestandsbeamte Gespräche mit dem Bundesministerium des Innern oder dem Bundesgrenzschutz in bezug auf die Auftragsvergabe geführt? Zu Frage 29: Auf der Grundlage des mit Wirkung vom 1. April 1992 in Kraft getretenen Gesetzes zur Rückübertragung der Luftsicherheitsaufgaben gem. § 29 c LuftVG von den Ländern auf den Bund hat der Bund ab Mai 1992 sukzessive die Aufgaben der Luftsicherheit nach § 29c Luftverkehrsgesetz auf einer Reihe von Flughäfen in Deutschland übernommen. Die meisten der heute für den Bundesgrenzschutz als Angestellte tätigen Fluggastkontrollkräfte wurden im Rahmen der Aufgabenübernahme von den Ländern in den Dienst beim BGS übernommen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche konkreten Anforderungen seinerzeit in den einzelnen Ländern für dieses Personal vorgegeben waren. Die Aus- und Fortbildung der angestellten Fluggastkontrollkräfte des Bundesgrenzschutzes ist in einem Fortbildungsplan der Grenzschutzschule verbindlich in einem Gesamtkonzept vorgeschrieben. Sie gliedert sich in 3 Teile und dauert maximal 8 Wochen. Praktisch eingesetzt werden können die Fluggastkontrollkräfte bereits nach Absolvierung der maximal 2 Wochen dauernden Grundeinweisung. In dieser Grundeinweisung werden neben der fachli- chen Ausbildung in geringem Umfang auch allgemeine Dienstthemen des BGS unterrichtet. Diese Inhalte entfallen bei der Schulung von Kontrollkräften privater Sicherheitsunternehmen. In den Verträgen mit privaten Sicherheitsunternehmen, die für den Bundesgrenzschutz die Luftsicherheitsaufgaben gem. § 29c LuftVG durchführen, sind die Anforderungen an das einzusetzende Personal vorgeschrieben. Die Durchführung der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern in der Fluggastkontrolle ist in einer Richtlinie, die Bestandteil des Vertrages ist, geregelt. Die Lerninhalte des gültigen Fortbildungsplanes für angestellte Fluggastkontrollkräfte des BGS wurden in diese Richtlinien für die privaten Sicherheitsunternehmen übernommen. Das Grenzschutzpräsidium Ost hat die Ausbildung der auf dem Arbeitsmarkt gewonnenen Mitarbeiter der Firma Securitas GmbH und Service ständig begleitend überprüft und im Ergebnis festgestellt, daß das Ausbildungsverfahren qualifiziert durchgeführt wurde. Die Ausbildung endete mit einer schriftlichen Leistungskontrolle. Der Fragenkatalog, der speziell die Anordnungslage beinhaltete, wurde vorab dem Grenzschutzpräsidium Ost vorgelegt und von diesem nach fachlicher Prüfung gebilligt. Zu Frage 30: Zum ersten Satzteil: Ja. Zum zweiten Satzteil: Nein. Er hat weder mit Angehörigen des Bundesministeriums des Innern noch mit Angehörigen des Bundesgrenzschutzes über das Thema Auftragsvergabe der Fluggastkontrolle am Flughafen Berlin-Tegel gesprochen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.) (Drucksache 13/6931 Fragen 33 und 34): Welche Kriterien hat die Rechtsprechung für das Vorliegen des Mietwuchers nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, also die Forderung eines „unangemessen hohen Entgeltes" entwickelt? Wie viele Verurteilungen hat es in den letzten fünf Jahren nach dieser Ordnungswidrigkeit gegeben, und gibt es irgendwelche Anzeichen dafür, daß diese Ordnungswidrigkeiten eine Auswirkung auf das Investitionsverhalten am Wohnungsmarkt gehabt haben? Zu Frage 33: Die Frage, wann ein „unangemessen hohes Entgelt" im Sinne von § 5 Abs. 1 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 vorliegt, wird in Absatz 2 Satz 1 dieser Vorschrift beantwortet: Ein Mietzins ist dann unangemessen hoch, wenn er unter Ausnutzung einer Wohnungsmangellage mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Mit der ausdrücklichen Festschreibung dieser 20%-Grenze durch das 4. Mietrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 1993 hat der Gesetzgeber die von der Rechtsprechung entwikkelte sogenannte Wesentlichkeitsgrenze in das Gesetz übernommen. Zu Frage 34: Die Zahl der Bußgeldverfahren nach § 5 Abs. 1 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 wird seit etwa 1985 nicht mehr statistisch erfaßt, da die verhältnismäßig geringe Zahl der Verfahren in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stand. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bzw. die Strafverfolgungsstatistik können insoweit nicht als Informationsquelle herangezogen werden, da diese Statistiken lediglich Straftaten - nicht aber Ordnungswidrigkeiten - erfassen. Soweit die Wohnungsämter einzelner Städte, möglicherweise auch Landesjustiz- oder Landesbauverwaltungen Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 registrieren, ergeben diese kein repräsentatives Bild und können nicht als Grundlage für die in den letzten fünf Jahren durchgeführten Verfahren herangezogen werden. Um die Auswirkungen des Mietrechts auf das Investitionsverhalten im Wohnungsbau festzustellen, hatte der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau das Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik (IfS/Berlin) mit einer Untersuchung unter dem Thema „Auswirkungen mietrechtlicher Regelungen auf die Mietentwicklung und die Wohnungsversorgung" beauftragt. Im Rahmen der Untersuchung wurde auch auf § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 eingegangen. Das Gutachten vom Dezember 1996 kommt generell zu einer positiven Beurteilung des Vergleichsmietensystems, unter dessen Geltung sich Vermieter und Mieter überwiegend ohne Widerspruch auf angemessene Mieterhöhungen verständigen. Die Mieterhöhungsspielräume bei bestehenden Verträgen und Neuabschlüssen werden dabei nur zu einem Drittel voll ausgeschöpft. Gleichwohl wünschen 53 % aller befragten Vermieter eine Aufhebung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954, wobei sie sich in erster Linie gegen die nach ihrer Meinung damit verbundene Kriminalisierung wenden. Wie viele potentielle Vermieter sich durch die Vorschrift von Investitionen im Mietwohnungsbau abhalten lassen, ist dagegen nicht feststellbar. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) (Drucksache 13/6931 Frage 35): Bis wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag nach derzeitiger Voraussicht den angekündigten Gesetzentwurf zum Mietrecht zur Beratung vorlegen? Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Regierungsentwurf für ein neues Mietrecht so rechtzeitig vorzulegen, daß die Beratungen des Deutschen Bundestages nach der Sommerpause 1997 beginnen können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6931 Frage 36): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, daß einem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 1997 zufolge (Ablehnung der Anordnung der Untersuchungshaft) im Mordfall Herrhausen „objektive Anhaltspunkte" für die Verantwortlichkeit des Beschuldigten Seidler „fehlten", welchen der Kronzeuge Nonne möglicherweise „bewußt wahrheitswidrig belastet" habe, und daß der Generalbundesanwalt „unverzichtbare" Überprüfungen der Glaubwürdigkeit von Nonne unterlassen habe (DER SPIEGEL 5/1997), und welche Haltung nimmt die Bundesregierung daher zu der anstehenden Entscheidung des Generalbundesanwalts über eine Anklageerhebung gegen Seidler ein sowie zu der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Nonne wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat (§§ 145 d, 164 des Strafgesetzbuches)? Ihre Frage, Herr Kollege Such, zielt auf das Ermittlungsverfahren ab, das der Generalbundesanwalt im April 1985 gegen Christoph Seidler wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Rote-Armee-Fraktion" eingeleitet hat und in dem im Mai 1985 gegen Seidler Haftbefehl ergangen ist. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Haftbefehls war Seidler bereits untergetaucht. Im Januar 1992 wurde der vorgenannte Haftbefehl um den Schuldvorwurf der mittäterschaftlichen Beteiligung an der Ermordung des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank AG, Dr. Herrhausen, am 30. November 1989 in Bad Homburg ergänzt. Seidler war durch Siegfried Nonne schwer belastet worden. Nach Aussagen von Nonne hatte sich Seidler gemeinsam mit Andrea Klumpp und zwei weiteren mutmaßlichen RAF-Mitgliedern längere Zeit in der Wohnung von Nonne aufgehalten und von dort aus den Sprengstoffanschlag auf Dr. Herrhausen vorbereitet. Seidler blieb jahrelang untergetaucht. Am 22. November 1996 hat sich Seidler dann aber - nach Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz - selbst den Ermittlungsbehörden gestellt, nachdem er zuvor versucht hatte, durch Zeugenaussagen den Nachweis dafür zu führen, daß er sich zum Zeitpunkt der Ermordung von Dr. Herrhausen im Libanon aufgehalten habe. Der Haftbefehl gegen Seidler wurde nach seiner richterlichen Vernehmung durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes aufgehoben. In der Entscheidung ist aufgeführt, daß Seidler zwar nach wie vor verdächtig sei, an der Ermordung von Dr. Herrhausen beteiligt gewesen zu sein, daß sich aber ein dringender Tatverdacht allein aus der Aussage des Zeugen Nonne nicht herleiten lasse. Diese Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit dem Ihnen bekannten Beschluß vom 16. Januar 1997 bestätigt. Auch der 3. Strafsenat ist zu dem Ergebnis gekommen, daß der für den Erlaß eines Haftbefehls notwendige dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten allein aufgrund der Aussage des Zeugen Nonne nicht bejaht werden könne. Die Aussage Nonnes könne nur im Zusammenhang mit weiteren objektiven Anhaltspunkten einen dringenden Tatverdacht begründen; an diesen fehle es aber. Dies zur Vorgeschichte. Aufgabe des Generalbundesanwalts und nicht der Bundesregierung ist es jetzt, aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen. Der Generalbundesanwalt führt die Ermittlungen; er hat die Ermittlungsergebnisse zu bewerten und auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse - sobald sie in ihrer Gesamtheit vorliegen - die nach dem Gesetz vorgegebene Entscheidung zu treffen. Einer öffentlichen Meinungsäußerung hierzu hat sich die Bundesregierung - es handelt sich zudem um ein anhängiges Ermittlungsverfahren - zu enthalten, weil alles andere zu Recht als Einmischung in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörde verstanden würde und verstanden werden müßte. Nur vielleicht noch eines: Daß der Generalbundesanwalt eine Überprüfung der Glaubwürdigkeit des Zeugen Nonne unterlassen hat, trifft nicht zu. Die Aussagen des Zeugen Nonne über die Beteiligung des Beschuldigten Seidler an der Ermordung von Dr. Herrhausen sind von einem renommierten Sachverständigen (Professor Dr. Undeutsch) unter Berücksichtigung aller bekannten Fakten - und dies betone ich noch einmal: unter Berücksichtigung aller bekannten Fakten - überprüft und als glaubwürdig bewertet worden. Zum derzeitigen Sachstand des Ermittlungsverfahrens darf ich anmerken, daß die Ermittlungen des Generalbundesanwalts noch nicht abgeschlossen sind. Sobald alle Ermittlungsergebnisse vorliegen, wird der Generalbundesanwalt über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6931 Fragen 39 und 49): Welche finanziellen oder politischen Unterstützungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung bezüglich eines eventuellen Exports des Transrapid bzw. des Exports von Neigezugtechnik durch die Firma Adtranz hat der Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Günter Rexrodt, bei seinen Gesprächen mit der australischen Regierung, vorrangig mit dem australischen Verkehrsminister John Sharp, vereinbart, in Aussicht gestellt oder als „möglich" in Erwägung gezogen (z. B. „taz" vom 12. Februar 1997)? Welche konkreten und materiell wie inhaltlich über das bereits in der Unterrichtung des Bundesministeriums für Verkehr an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vom April 1996 berichtete Interesse hinausgehenden Kaufabsichten hat die australische Regierung bzw. deren Verkehrsminister John Sharp am Transrapid bekundet, und welche Zusagen sowie Absichtserklärungen seitens der australischen Regierung bzw. deren Verkehrsminister liegen der Bundesregierung vor? Zu Frage 39: Im Rahmen seines Australien-Aufenthalts hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Rexrodt eine breite Palette wirtschaftspolitischer Themen mit seinen australischen Gesprächspartnern erörert, darunter mit Verkehrsminister Sharp die geplante Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen Sydney und Canberra. Minister Sharp wies darauf hin, daß unter insgesamt 5 internationalen Anbietern auch 3 Konsortien mit deutscher Beteiligung seien. Wie immer, wenn deutsche Firmen im Ausland um einen Auftrag konkurrieren, hat sich Minister Rexrodt nicht für einen bestimmten deutschen Wettbewerber ausgesprochen, sondern generell auf die Vorzüge deutscher Schienentechnologie hingewiesen. Minister Sharp hat sich für technische und andere Fragen des Transrapid interessiert. Sie wurden aus der Minister Rexrodt begleitenden Wirtschaftsdelegation beantwortet. Im übrigen wurde vereinbart, daß Minister Sharp bei seinem bevorstehenden Deutschlandbesuch weitere Informationen zugänglich gemacht werden. Minister Rexrodt hat während seines AustralienAufenthaltes keinerlei spezifische finanzielle oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für den Export des Transrapid oder eines anderen deutschen Zugsystems in Aussicht gestellt. Zu Frage 40: Das Gespräch mit Minister Sharp wurde auf dem Stand der seit April 1996 eingetretenen Entwicklung des Projekts für eine Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen Sydney und Canberra geführt. Eine Vorentscheidung oder Entscheidung für das Projekt ist noch nicht gefallen. Es wurden daher weder von Minister Sharp noch von einem anderen Mitglied der australischen Regierung während des Besuchs von Bundeswirtschaftsminister Rexrodt konkrete Zusagen oder Absichtserklärungen abgegeben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 13/6931 Fragen 44 und 45): Trifft es zu, daß im Bundesministerium der Verteidigung ein Arbeitspapier zur „Restrukturierung der deutschen Rüstungsindustrie" erstellt worden ist bzw. zur Zeit erstellt wird, und wenn ja, welche Zielsetzung wird damit angestrebt? Trifft es zu, daß es Planungen im Bundesministerium der Verteidigung gibt, nach denen zukünftige Aufträge nur an Firmen vergeben werden sollen, die zu einem vom Bundesministerium der Verteidigung festgelegten „Kernbestand" der wehrtechnischen Industrie gehören? Zu Frage 44: Ein Arbeitspapier zur „Restrukturierung der deutschen Rüstungsindusrie" wurde und wird im Bundesministerium der Verteidigung nicht erstellt. Gemeinsam mit der Industrie werden seit Ende 1993 Untersuchungen zum Erhalt von wehrtechnischen Mindestkapazitäten durchgeführt. Der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages wurde darüber letztmalig Ende 1996 unterrichtet. In der Sitzung des Verteidigungsausschusses am 26. Februar 1997 wird dieses Thema gemeinsam mit der Industrie besprochen werden. Zu Frage 45: Derartige Planungen existieren nicht. Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung werden auch zukünftig nach den geltenden Vergabebestimmungen vergeben. Wo die Bedingungen des Artikel 223 EWG-Vertrag gegeben sind, werden sie zum Erhalt einer nationalen Rüstungsbasis genutzt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Jürgen Warnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    In diesem Interview wurde von Herrn Braun auch gesagt, daß die Ängste der Mieter durch den im Westen von der SPD und im Osten von der PDS dominierten Mieterbund geschürt werden. Herr Braun ist immerhin Mitglied einer Koalitionsfraktion, und was er dort äußert, hat, denke ich, eine gewisse Bedeutung. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Abgeordneten Braun?


Rede von Joachim Günther
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich habe Ihnen bereits dargelegt, daß dies eine persönliche Auffassung des Herrn Braun ist und ich bei diesem Interview nicht dabei war.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zweite Zusatzfrage.